DE19736952A1 - Platte - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Platte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der Praxis sind eine Vielzahl von Platten oder Plattenkörpern bekannt,
die eine horizontale Ablage- oder Arbeitsfläche für Gegenstände bilden. Eine
große Verbreitung haben Tischplatten oder Küchenarbeitsplatten. Ebenfalls be
kannt sind Fensterbrettplatten, Labortischplatten, aber auch Fliesen, mit denen
Böden oder Wände verkleidet werden können, oder Platten als Regalelemente.
Aus der Praxis ist es bekannt, als Platte bearbeitetes massives Holz oder
Stein einzusetzen, beispielsweise für Küchentische. Insbesondere Arbeitsplatten
aus Stein erfreuen sich wegen der geringen Neigung zu Beschädigungen ihrer
Oberfläche großer Beliebtheit. Sie sind jedoch teuer in Anschaffung und Bear
beitung und weisen eine extrem hohe Dichte und somit sehr hohes Gewicht auf.
Außerdem kann eine gleichmäßige Beschaffenheit von Naturmaterialien niemals
erreicht werden. Wenn eine Arbeitsebene aus mehreren Ebenen zusammen
gesetzt wird, verbleiben deutlich erkennbare Fugen zwischen den Platten.
Aus Gewichts- und Kostengründen werden anstelle von Massivholzplatten
auch sogenannte furnierte Platten eingesetzt, bei denen auf einer kostengünstig
am Markt erhältlichen Preßholzplatte ("Spanplatte", HPL-Platte) ein dünnes
Furnierblatt aus Kunststoff oder Holz aufgeleimt wird, das äußerlich ähnlich wie
Massivholz erscheint. Diese furnierten Platten lassen jedoch Verschraubungen
oder das Einbringen von anderen Fixiermitteln nur unzulänglich zu, da enge
Gewindegänge der Schrauben nicht gehalten werden, sondern zu einem Ab
bröckeln der benachbarten Preßholzpartikel führen. Darüber hinaus sind die
furnierten Holzplatten noch recht schwer, wogegen die dünne Furnierschicht
beschädigungsempfindlich ist. Schließlich müssen die Furniere zur Verkleidung
der Eckbereiche des Preßholzes aus mehreren Teilstücken, die jeweils auf Maß
zugeschnitten werden müssen, aufgeleimt werden, da das Furniermaterial eine
Biegung zu einem rechten Winkel nicht zuläßt. So entstehen ausgerechnet an den
beanspruchungsintensiven Kanten häßliche Lücken die den ästhetischen
Gesamteindruck im Vergleich zu Massivmaterial stark beeinträchtigen. Darüber
hinaus sind derartige Fugen nicht wasserdicht, so daß das unter dem Furnier
liegende Preßholz bei Aufnahme von Wasser zu arbeiten beginnt.
Es sind anstelle von Preßholz auch Unterlagen aus mitteldichten Faser
platten (MDF) vorgeschlagen worden, die Verschraubungen eher zulassen als
Preßholz. Dafür sind die MDF-Platten noch schwerer und teurer im Einkauf.
Es sind aus der Praxis ferner Platten bekannt, die aus einem Verklei
dungsblatt aus Kunststoff bestehen, an dem ein Rahmen aus Kanthölzern ange
klebt wird. Eine weitere schmale Verkleidungsleiste aus demselben Kunststoff
wird dann senkrecht zu dem Verkleidungsblatt angesetzt und die sich ergebende
Fuge durch Auftrag von noch nicht ausgehärtetem Kunststoff beseitigt, so daß
sich ein fugenloses Verkleidungselement ergibt. Ein Nachteil dieser bekannten
Platte besteht darin, daß das Holz und das Kunststoffmaterial sich temperatur- und
witterungsbedingt unterschiedlich ausdehnen, so daß im allgemeinen eine
Fuge zwischen Verkleidungsleiste und Kantholz belassen wird, die mit einem
Fugenkitt, z. B. einer Silikonmasse, gefüllt werden muß, so daß die Abstützung der
Verkleidungsleiste nur gering ist. Dies ist auch deswegen kritisch, weil eine
Gewichtsbelastung der Seitenleiste mit großem Hebel auf die Naht zwischen
Verkleidungsblatt und Verkleidungsleiste einwirkt. Als nachteilig bei dieser be
kannten Platte wird ferner empfunden, daß die Kanthölzer und die Verkleidungs
teile in unterschiedlichen Arbeitsgängen auf das Endmaß zugeschnitten werden
müssen. Dabei muß ferner berücksichtigt werden, daß zum Festschrauben der
Platte auf eine Unterlage die Schrauben ebenfalls an den Kanthölzern befestigt
werden müssen, oder zusätzliche Kanthölzer hierfür eingesetzt werden müssen.
Die handwerklichen Arbeiten werden, schon aus Gründen der Bevorratung mit
Holz, im allgemeinen in einer Schreinerwerkstatt unter hohem Zeit- und Logistik
aufwand hergestellt. Zwar lassen sich bei Einsatz eines geeigneten Materials für
die Verkleidungsteile auch mehrere fugenfrei verbinden, doch ist bei der Zusam
mensetzung mehrerer Teile stets ein neuer Unterbau zu fertigen. Ein sauberes
Verbinden und Verspannen, wie bei Spanplatten, ist nicht möglich. Die verwen
deten Kanthölzer sind schwer und ermöglichen in der Regel keine vollflächige
Unterfütterung der Platte, so daß in größeren Bereichen der Platte bei Berührun
gen ein hohler Klang entsteht. Auch die Haptik von derartigen Kunststoffplatten ist
auch bei edler Aufmachung die eines Kunststoffs.
Für Labortische, von denen verlangt wird, daß sie säurebeständig sind, ist
vorgeschlagen worden, eine Unterlage mit Fliesen zu bekleben und die relativ
breiten Fugen zwischen benachbarten Fliesen mit einem Fugenfüllmaterial abzu
dichten. Die Kanten der Unterlage sowie die Eckbereiche sind dabei mit Winkel- bzw.
Eckfliesen beklebt, so daß die Kanten in jedem Fall bedeckt sind. Durch das
Belegen mit einer Vielzahl von auch noch in verschiedenen Gestalten geformten
Fliesen sind die bekannten Labortische teuer und schwer.
Für Fensterbretter sind neben massiven Steinen auch schon z. T. mehrfach
gefalzte Bleche vorgeschlagen worden. Diese weisen bei Berührungen eine hohle
und billige Akustik auf. Auch sind sie verwindungsempfindlich, und aus herstel
lungstechnischen Gründen verbleibt in den Ecken stets ein optisch störender
Spalt. Auch sind die meisten Bleche wenige Millimeter dick, da sonst die Hohl
platte zu schwer wird. Schließlich können diese Blechplatten nur durch aufwen
dige Schweißarbeiten oder dergl. umgearbeitet werden. Darüber hinaus neigen
Blechelemente an ihrer nicht einsehbaren Innenseite zu Kondensatbildungen und
folglich zur Korrosion. Die Oberfläche solcher Bleche eignet sich nicht zur Ablage
von schweren oder großen Gegenständen, da sie sich durchbiegt.
Als Wärmedämmelement ist in der Vergangenheit vorgeschlagen worden,
starre Elemente beispielsweise aus Aluminium mit Polyurethan auszuschäumen,
so daß sich eine kaschierte Hartschaumplatte ergibt. Kaschierte Hartschaum
platten lassen sich in aller Regel nicht ohne einen Spalt für den Austritt von über
schüssigen Mengen Polyurethan herstellen. Ferner sind Elemente mit kleinen
Abstufungen, z. B. erhabenen Randzonen, nicht maschinell verarbeitbar.
Schließlich werden die bekannten Wärmedämmelemente, werden sie an einer
Hausfassade oder dergl. angebracht, zumeist mit einer Verkleidung, z. B. aus
Naturstein, verkleidet, da sie unverkleidet ästhetisch wenig ansehnlich sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Platte nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 zu schaffen, die stabil ist und dennoch ein geringes Gewicht
aufweist.
Diese Aufgabe wird entsprechend dem kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1 gelöst.
Das Verkleidungselement ist im Gegensatz zu Furnierbelägen als starr und
einstückig ausgebildet, wobei dessen Unterseite offen bzw. hohlraumartig mit
einer Ausnehmung ausgebildet ist. Zur Erhöhung der Steifigkeit kann vorgesehen
werden, daß Stege an der Rückseite des Verkleidungselement die Ausnehmung
durchsetzen. Bei dem Verkleidungselement handelt es sich somit vorteilhaft um
eine Unterlage, die bereits ohne Unterfütterung, z. B. als sog. "Repa-Platte",
einsetzbar ist. Auch weist das Verkleidungselement bereits die wesentlichen
ästhetischen und physikalischen Eigenschaften einer fertigen Platte auf.
Um aus dem Verkleidungselement eine erfindungsgemäße Platte herzu
stellen, wird die Ausnehmung mit einem Unterfütterungselement bodenseitig aus
gekleidet. Vorteilhafterweise wird dabei die gesamte Unterseite des Verkleidungs
elements durchgehend unterbaut, es ist aber auch möglich, die Unterfütterung nur
in bevorzugten Bereichen vorzunehmen, z. B. im Bereich von Seitenrändern. Die
Dicke des Unterfütterungselement beträgt wenigstens zwei Drittel der Dicke der
resultierenden Platte, die nach Ausfüllen mit dem Unterfütterungselement einen
satten Klang bei Klopfen an der Oberfläche abgibt. Das Unterfütterungselement
ist gegenüber dem teuren Material des Verkleidungselement, dessen "edle" Optik
als Verkaufsargument dient, preiswert in der Herstellung und von geringem
Gewicht, so daß das Plattengewicht in den unterfütterten Bereichen zu wenig
stens zwei Fünfteln und vorteilhafterweise zu mehr als der Hälfte auf das Gewicht
des Verkleidungselement zurückzuführen ist. Die Dichte des Verkleidungs
elements ist vorteilhafterweise wenigstens dreimal höher als die durchschnittliche
Dichte des Unterfütterungselements.
Das Verkleidungselement weist vorzugsweise einen wenigsten teilweise
umlaufenden, vorzugsweise einstückig mit der Arbeitsfläche ausgebildeten und im
wesentlichen von jener rechtwinklig nach unten abstehenden Randbereich auf,
der eine Ausnehmung für das Unterfütterungselement seitlich begrenzt. Seiten
rand und Unterseite des Unterfütterungselements schließen bündig ab, so daß
eine fertige erfindungsgemäße Platte vom eingenommenen Volumen her wie ein
Vollelement wirkt. Hierdurch ist die erfindungsgemäße Platte einfach und volu
mensparend transportierbar, und darüber hinaus leicht stapelbar.
Bei dem Verkleidungselement handelt es sich vorzugsweise um ein aus
einem Stück erstellten Teil, z. B. durch Bearbeitung eines Stein- oder Holzblocks
oder aber vorzugsweise um ein durch Urformen, z. B. durch Pressen, Sintern oder
dergl. erstellten Stück aus einem Teil. Es ist möglich, daß das einteilige Stück
auch durch Zusammensetzen von mehreren Komponenten, z. B. Schweißen,
Kleben, Fügen oder Schrauben erstellt wird. Vorteilhafterweise wird es sich jedoch
um einen Verbundwerkstoff handeln, der durch eine Verbindung aus Stein bzw.
Sand (SiO2) einerseits und aus Kunststoff andererseits gebildet ist. Ein solcher
Verbund kann bei geeigneter Zusammensetzung bzw. Bearbeitung eine einem
Naturstein sehr ähnliche Optik annehmen, die darüber hinaus auch weitere
erwünschte Eigenschaften von Steinplatten aufweist, insbesondere Kratzfestig
keit, gute Bearbeitbarkeit, Steifigkeit, Unempfindlichkeit. Ein solcher Verbund ist
gegenüber der entsprechenden Bearbeitung einer Natursteinplatte günstig dünn
und mit einer entsprechend großen Ausnehmung herstellbar, z. B. unter Wärme
zufuhr in einer entsprechenden Gegenform. Da die Unterseite später mit dem
Unterfütterungselement verkleidet wird, braucht für diese keine Nachbearbeitung
vorgesehen werden; vielmehr eignet sich die rauhe Oberfläche besonders gut für
die Verklebung. Optional ist es vorteilhaft zur Steigerung der Steifigkeit des
Verkleidungselement möglich, den Verbund mit einer Glasfasermatrix zu verstär
ken. Derartige Verkleidungselemente lassen sich in kontinuierlich guter Qualität
herstellen, und sind frei von Mikrorissen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung ist das Mate
rial des Verkleidungselements reparierbar, d. h. daß die Fuge zweier aneinander
grenzender Abschnitte zweier Verkleidungselemente durch ein Reparierverfahren,
z. B. durch Auftrag eines entsprechenden Materials, z. B. eines flüssigen Kunst
stoffs oder Harzes, zumindest derart miteinander verbunden werden, daß die
Fuge nicht mehr ohne weiteres für das menschliche Auge erkennbar ist. Insbe
sondere bei großen Platten, deren Optik denjenigen einer Steinplatte ähnelt, wird
bei fugenfreien großformatigen Platten, auch in komplizierten geometrischen
Formen, der Prestigewert besonders gesteigert.
Vorzugsweise ist das Unterfütterungselement eine Auskleidung aus ausge
schäumtem Hartschaum, die nach den Bedürfnissen des Verkleidungselements
auf Maß zugeschnitten wird. Vorzugsweise erstreckt sich ein ein- oder mehr
teiliges Unterfütterungselement unter der gesamten Fläche des Verkleidungs
elements. Es versteht sich, daß das Unterfütterungselement auch aus mehreren
benachbarten Teilstücken zusammengesetzt sein kann. Es ist aber alternativ
möglich, das Unterfütterungselement nur als Rahmen auszubilden, der bevorzugt
entlang der seitlichen Ränder des Verkleidungselements verläuft.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung umfaßt
das Unterfütterungselement mehrere Schichten oder Lagen. Vorzugsweise
handelt es sich um Lagen aus demselben Material, z. B. einem Hartschaum
material wie Polyurethan. Zweckmäßigerweise sind die Lagen unterschiedlich
dicht; hierdurch wird einerseits ermöglicht, extrem leichte Lagen in das Unter
fütterungselement und somit in die erfindungsgemäße Platte zu integrieren, die
bei minimaler Gewichtszunahme der Platte diese ausfüllen; andererseits ist es
möglich, in bestimmten bevorzugten Lagen, z. B. in dem Mittenbereich der Dicke
des Unterfütterungselements, dichtere und damit belastbarere Lagen vorzusehen.
Die dichteren Lagen, die vorzugsweise eine Dichte zwischen 250 Gramm je Liter
und 750 Gramm je Liter, bei besonders dünnen Schichten sogar bis zu 1800
Gramm je Liter aufweisen, halten höheren Zugbelastungen stand, wie sie beim
gegenseitigen Verspannen zweier erfindungsgemäßer Platten miteinander mittels
bekannter Spannschlösser auftreten können.
Im Gegensatz zu Holzwerkstoffen "verbrennt" Polyurethan nicht den
Diamantstaubbesatz, der typischerweise bei Sägen für Materialien mit Stein
verwendet wird. Somit wird gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung auf
vorteilhafte Weise eine steinhaltige Platte geschaffen, die mit einem diamant
besetzten Werkzeug zersägt werden kann.
Vorzugsweise umfaßt das Unterfütterungselement neben einer zweck
mäßigen Kaschierbahn aus Papier drei Lagen in etwa gleicher Dicke, von denen
die mittlere gegenüber den beiden Nachbarlagen eine ihn etwa um den Faktor 2
höhere Dichte aufweist. Alternativ kommen auch Unterfütterungselemente mit
zwei, vier, fünf oder noch mehr Lagen in Betracht. Auch ist es möglich, daß die
dichtere Lage exzentrisch in einem Stapel aus mehreren Lagen angeordnet ist.
Generell wird die Lage mit der höheren Dichte innerhalb bevorzugter Grenzen um
so schmaler ausfallen können, je größer ihre Dichte ist. Vorteilhafterweise verlau
fen die Lagen parallel zu der Arbeitsoberfläche des Verkleidungselements, und
damit quer zu dessen Rand.
Die erfindungsgemäße Platte wird vorzugsweise durch Verkleben des
Unterfütterungselement an der Unterseite des Verkleidungselement hergestellt.
Als Kleber kommt zweckmäßigerweise Polyurethan in Betracht, insbesondere
wenn eine obere Lage des Unterfütterungselements auch aus Polyurethan
besteht, da ein gutes Eindringen des Klebers in die Tiefe dieser Lage gewähr
leistet ist. Zusätzlich werden, sofern vorhanden, vorzugsweise auch die Seiten
leisten des Verkleidungselements mit dem Unterfütterungselement verklebt. Bei
Einsatz von einem Unterfütterungsmaterial aus Polyurethan ist es dabei nicht
notwendig, einen Abstand zwischen Seitenleiste und Unterfütterungselement zu
belassen, der durch ein Füllmaterial einen Spielausgleich ermöglicht. Vielmehr
ermöglicht die erfindungsgemäße Kombination ein direktes Ansetzen der Seiten
leiste an das Unterfütterungselement, wodurch eine vollflächige Abstützung der
Seitenleiste eine optimale Übertragung von Belastungen gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Platte bzw. Teilstücke derselben können mit weite
ren Platten bzw. Teilstücken derselben durch Vorsehen geeigneter Verbindemittel
in dem Unterfütterungselement auf einfache Weise verbunden werden. Dabei
zeichnet sich die Platte durch eine sehr gute Verarbeitbarkeit aus. Es ist insbe
sondere vorteilhaft möglich, die bei Holz bzw. Furnierware eingesetzten Verbin
demittel in der dem Fachmann von den bekannten Platten bekannten Weise zu
verwenden. Hierfür können mit denselben Werkzeugen, mit denen auch bekannte
Platten aus furniertem Preßholz bearbeitet werden, entsprechende Ausneh
mungen für Verbindeglieder, sog. "Lamellos", z. B. aus Holz, in der Mitte des
Unterfütterungselements an einer abgeschnittenen Kante einer Platte vorgesehen
werden. Ferner kann in dem Boden des Unterfütterungselements eine für die Auf
nahme eines Spannschlosses aus Metall geeignete Aussparung vorgenommen
werden, die vorzugsweise mehrere Lagen eines mehrlagigen Unterfütterungs
element durchsetzt und bei der sich das Spannschloß insbesondere gegen die
dichtere Lage in der Art einer Schulter abstützt. Mehrere erfindungsgemäße
Platten können somit auch zu Eckkombinationen oder sehr langen Einheiten
zusammengesetzt werden, was mit anderen schweren Materialien nur unter
großem Aufwand möglich ist. Ebenso ist es möglich, durch das Unterfütterungs
element und vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zu dem Verlauf der Lagen
Schrauben einzudrehen oder die Unterseite der erfindungsgemäßen Platte an der
Kaschierbahn oder einer unteren Lage mit einem Unterschrank oder einem
anderen, eine Art Sockel bildenden Element zu verkleben, um die erfindungs
gemäße Platte für die Herstellung von erfindungsgemäßen Teilen wie Tischen,
Küchenarbeitsebenen, Labortischen, Fensterbrettern oder sonstigen Ablage- oder
Arbeitsfläche einzusetzen.
Die erfindungsgemäße Platte zeichnet sich durch eine für ihre Dicke und ihr
Verkleidungselement-Material ungewöhnliche Leichtigkeit aus, die es ermöglicht,
auch größere Abmessungen, z. B. ca. 1,50 m × 2,80 m, wie sie in typischen
Anwendungen auftreten, ohne Hebezeuge zu kommissionieren, zu transportieren
und zu montieren. Das durchschnittliche Gewicht einer erfindungsgemäßen Platte
beträgt nur ca. 17 bis 20 kg/m2 trotz einer extrem belastbaren geschlossenen
Oberfläche des einstückigen Verkleidungselements. Die guten Wärmedämm
eigenschaften machen die erfindungsgemäße Platte auch als Zierverkleidung für
Häuserfassaden und andere Verkleidungen geeignet.
Wird aus einer Platte der vorbezeichneten Größe beispielsweise erfin
dungsgemäß eine Arbeitsplatte auf Maß konfektioniert, kann dies zweckmäßiger
weise dadurch erfolgen, daß mehrere erfindungsgemäße Platten zunächst zuge
schnitten werden, damit sie den Abmessungen der Arbeitsplatte entsprechen.
Anschließend werden vorzugsweise Ausnehmungen und Aussparungen für
Verbinde- und Spannmittel in das Unterfütterungsmaterial eingearbeitet, und die
Platten gegenseitig fixiert. Sodann wird vorteilhafterweise die Fuge in dem
Verkleidungselement durch Auftrag einer Harzkomponente beseitigt. Gegebenen
falls ist es möglich, Seitenleisten anzusetzen, um die auf Maß konfektionierte
Arbeitsplatte umlaufend mit einem Rand zu umgeben.
Im Ergebnis ist es kostengünstig möglich, eine Platte herzustellen, deren
Optik, Klang und Haptik denen einer Steinplatte entspricht, deren Reparierfähig
keit, Gewicht und rißfreie Qualität einer Kunststoffplatte entspricht, und deren
Verarbeitbarkeit und Konfektionierung einer Holzfurnierplatte entspricht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in den beigefügten Abbildun
gen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Platte mit einer einge
arbeiteten Durchbrechung.
Fig. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie II-II durch die Platte aus Fig. 1.
Fig. 3 ist ein Schnitt entlang der Linie III-III durch die Platte aus Fig. 1.
Fig. 4 ist eine Ansicht von unten auf zwei erfindungsgemäße Platten, die
miteinander verbunden werden sollen.
Fig. 5 ist ein Querschnitt entlang der Linie V-V durch eine der Platten sowie
durch eine auf die Platte anzubringende Seitenleiste aus Fig. 4.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Platte 10, die aus einem Verkleidungselement 11 und einem Unterfütterungs
element 12 gebildet ist. Das Verkleidungselement 11 bildet eine ebene äußere
(obere) Arbeitsfläche 11a sowie in einem im wesentlichen rechten Winkel hierzu
eine mit der Arbeitsfläche einstückige Seitenleiste 11b. Die Dicke der Arbeits
fläche 11a beträgt ca. 5 mm im zentralen Bereich sowie in einem umlaufenden,
ca. 20 mm breiten Randbereich ca. 8 mm. Die Seitenleiste 11b ist ca. 8 mm dick,
und bildet auf dem dickeren Randbereich der Arbeitsfläche 11a einen rechten
Winkel. Die Höhe der Seitenleiste 11b (Innenmaß) beträgt ca. 32 mm, so daß sich
eine Gesamtdicke der Platte 10 im Randbereich der Arbeitsfläche 11a zu
ca. 40 mm (Außenmaß) und im zentralen Bereich der Arbeitsfläche 11a zu
ca. 37 mm ergibt. Es iτ möglich, diese Maße um jeweils einige Millimeter zu ver
ändern. Das Verkleidungselement ist vorzugsweise frei von metallischen Kompo
nenten und somit rostfrei. Eine Durchbrechung 20 ist in die Platte 10 eingear
beitet, auf die weiter unten eingegangen wird.
Das Verkleidungselement 10 besteht im vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus einem Verbundwerkstoff, der durch Urformen in seine Form gebracht wurde.
Der Verbundwerkstoff wird in der Praxis unter der Marke askilan® vertrieben, und
umfaßt u. a. einen Anteil zwischen 20% und 80% Granit, der z. B. als Granitsand
(SiO2) mit weiteren Kunststoffen zu einem formbaren und unter Wärmezufuhr
thermogehärteten einstückigen, starren und harten Materialverbund hergestellt
wird. Es ist aber auch möglich, bearbeiteten Naturstein oder Massivholz einzu
setzen. Es versteht sich, daß das Material des Verkleidungselements vorteil
hafterweise im wesentlichen die Eigenschaften einer massiven Steinplatte
aufweist, also Temperaturbeständigkeit, Stabilität, Schnittunempfindlichkeit
gegenüber Küchenwerkzeugen, Stoßunempfindlichkeit, etc. Das Verkleidungs
element weist eine hohe Dichte von ca. 1800 Gramm/liter auf, durch die sich ein
durchschnittliches Gewicht von ca. 9 kg/m2 ergibt. Das Gewicht kann insbeson
dere in Abhängigkeit des Granitanteils bei einer entsprechenden Dicke zwischen
6,5 und 15 kg/m2 liegen.
Die geometrische Gestalt der Arbeitsfläche 11a der Platte 10 ist frei wähl
bar. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist sie einen im wesentlichen recht
eckigen Grundriß auf. Es ist aber auch möglich, die Platte 10 in Gestalt eines
Diskus bzw. einer Scheibe zu formen, so daß die Seitenleiste 11b dann im
wesentlichen eine Hohlzylinderwand bildet. Vorzugsweise weist die Platte 10 eine
geschlossen umlaufende Seitenleiste 11b auf; es ist aber möglich, daß ein Aus
schnitt einer Platte an lediglich einer oder zwei, dann vorzugsweise einander
gegenüberliegenden seitlichen Enden mit einer Seitenleiste 11b ausgebildet ist,
z. B. wenn eine Platte durch Ausschneiden aus einer größeren Platte 10 heraus
getrennt wird. Ebenso kann die Platte 10 als Winkelstück, Polyeder, Oval etc.
geformt sein. Insbesondere kann eine Platte auch aus zwei zusammengesetzten,
zuvor selbständigen Platten bestehen.
Das Unterfütterungselement 11 umfaßt im vorliegenden Ausführungs
beispiel drei paarweise aneinanderhaftenden Lagen 13, 14 und 15 aus Poly
urethanschaum sowie eine untere Kaschierschicht 16 aus Papier. Die (obere)
Lage 13 des Unterfütterungselements 12 ist mit dem Verkleidungselement 11 an
dessen Innenfläche verklebt. Die Verklebung erfolgt mittels eines auf das Verklei
dungselement aufgesprühten oder aufgetragenen Polyurethans. Durch Reaktion
mit dem Polyurethanschaum der Lage 13 erfolgt hierbei ein Anhaften der Poly
urethanschaumlage 13 an das Verkleidungselement 11, wobei die Bindungskräfte
sehr hoch sind. Es wird vorzugsweise Polyurethankleber auch zwischen Innen
seite der Seitenleisten 11b und dem Unterfütterungselement 12 zur Herstellung
einer Klebeverbindung aufgetragen.
Im Gegensatz zu einem Holzfurniermaterial wird jedoch das Verkleidungs
element 11 als einstückiges und starres Teil in einem ersten Schritt in Überein
stimmung mit den geforderten Außenabmessungen hergestellt, und das - bereits
ausgeschäumte - Unterfütterungsmaterial 12 dann in dem Verkleidungselement
11 befestigt. Mit anderen Worten: Das Verkleidungselement 11 ist das Substrat,
an dem das Unterfütterungsmaterial 12 befestigt wird.
Die obere Lage 13 und die untere Lage 15 bestehen im vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus demselben Material, nämlich Polyurethan (PU)-Schaum,
und haben darüber hinaus auch dieselbe Dicke von ca. 10 mm, vgl. Fig. 2. Das
Material der Lagen 13, 15 ist porös und weist eine extrem geringe Dichte von ca.
200 Gramm je Liter (g/l) auf.
Die zwischen den beiden Lagen 13, 15 angeordnete mittlere Lage 14 ist mit
ca. 11,5 mm Dicke im wesentlichen genauso dick wie die beiden Nachbarlagen
13, 15. Die mittlere Lage 14 besteht ebenfalls aus einer Polyurethanschicht aus
Polyurethan-Recyclat, jedoch mit einer Dichte von ca. 400 g/l, also in etwa um den
Faktor 2 höher als die der Lagen 13, 15. Darüber hinaus enthält die mittlere Lage
14 vorteilhafterweise Einlagerungen 14a, die damit einer Wiederverwertung zuge
führt werden, oder ist kostengünstig als Matte aus gepreßten Resten ausgebildet
(sogenanntes Puronit®).
Die Kaschierschicht 16 besteht aus melaminharzgetränktem und lackierten
Papier von maximal 0,5 mm Stärke, das im wesentlichen bündig mit dem unteren
Ende der Seitenleisten 11b abschließt. Die Kaschierschicht 16 ist abwaschbar und
bildet einen Eindringschutz gegen Wasser. Die Kaschierschicht 16 schützt vorteil
hafterweise die sonst freiliegende Lage 15 auch vor unerwünschten mecha
nischen Beanspruchungen und verhindert somit ein allmähliches "Bröseln" des
PU-Schaums oder die unerwünschte Ablagerung von Wasser in den Poren.
Anstelle einer Papierschicht kann eine Kunststoffschicht oder eine andere zweck
entsprechende Folie verwendet werden.
Die Lagen 13 und 15 einerseits bzw. 14 andererseits bilden eine optimierte
Kombination hinsichtlich der Bearbeitbarkeit des Unterfütterungselements 12. Die
Lagen erfüllen, wie im folgenden noch verdeutlicht werden wird, unterschiedliche
Funktionen. Zunächst einmal dient das Unterfütterungselement 12 dazu, dem
quasi hohlen Verkleidungselement 11 bei Berührungen einen angenehmen, vollen
akustischen Klang zu verleihen. Zugleich sind die Lagen 13 und 15 jedoch extrem
leicht, etwa 2,0 kg/m2 dies liegt - unter Berücksichtigung der Dicke der Lagen 13,
15 von ca. 10 mm - wesentlich unter dem Gewicht von massivem Holz oder Stein,
und immer noch deutlich unter dem Gewicht von MDF- der HPL-Platten entspre
chender Dicke. Dasselbe gilt - in geringerem Umfang - für die Lage 14; sie wiegt
ca. 4,6 kg/m2 und liegt damit ebenfalls noch unter dem Gewicht von HPL-Platten
entsprechender Dicke. Das Unterfütterungselement 12 hat somit bei einer Dicke
von ca. 32 mm ein Gewicht von nur ca. 8,6 kg/m2, und liegt damit noch unter dem
Gewicht des Verkleidungselements 11, obwohl es ca. 6× dicker ist. Insgesamt
wiegt die Platte 10 nur ca. 17,6 kg/m2 und somit trotz ihres starren und bean
spruchungsstabilen die Außenfläche bildenden Verkleidungselements weniger als
Massivholz- oder Steinplatten. Schließlich bewirkt die Anordnung der dichteren
Lage 14 im Mittenbereich des Unterfütterungselements auch eine gute Schraub
festigkeit von ca. 100 kg, wenn die Platte beispielsweise auf einen Unterbau
aufgeschraubt wird.
Wie in Fig. 1 zu sehen, ist in die Platte 10 eine im wesentlichen quadrati
sche Durchbrechung 20 eingelassen, deren umlaufender Rand 21 eine Vertiefung
gegenüber der Oberfläche 11a von ca. 2 mm aufweist. In diese Vertiefung kann
eine Spüle oder dergl. formschlüssig derart eingelassen werden, daß ihre Ober
kante mit der Arbeitsoberfläche 11a bündig abschließt. Der Bereich der Durch
brechung ist auch frei von Unterfütterungsmaterial, wie in Fig. 3 zu erkennen.
Für eine Großserienfertigung wird zweckmäßigerweise auch bei sehr unter
schiedlichen Abmessungen darauf geachtet werden, daß stets dasselbe Ausklei
dungsmaterial, insbesondere hinsichtlich der Dicke, Verwendung findet. Auf diese
Weise ist es kostengünstig möglich, das Unterfütterungsmaterial 12 in Matten
anzuliefern, die auf Maß zugeschnitten werden, und anschließend vorzugsweise
vollflächig an den jeweils zugehörigen Verkleidungselementen verklebt werden.
Der Transport der Auskleidungsmaterialmatten ist aufgrund ihres geringen
Gewichts, ihrer Stapelbarkeit zu Paletten und der aufgrund der Mattenform
vollständigen Volumenausnutzung in besonders ökonomischer Weise möglich.
Es versteht sich, daß neben den Lagen 13-15 auch weitere zu diesen
parallel verlaufende Lagen vorgesehen werden können. So wäre es auch möglich,
mit nur zwei Lagen auszukommen, ebenso kommt in Betracht, die mittlere Lage
14 als etwas weniger dicke Lage vorzusehen, und den verbleibenden Zwischen
raum bzw. die Zwischenräume entweder durch ein Vergrößern der Dicke der
Lagen 13 bzw. 15 oder durch Einfügen einer weiteren Lage, z. B. aus Polyurethan
entsprechender Dicke, vorzugsweise sehr geringer Dichte, auszugleichen.
Die Verwendung von Polyurethan ist deswegen vorteilhaft, weil sich dieses
Material sowohl mit Bearbeitungswerkzeugen für Holz (Stahl- und Hartmetall
sägen) als auch mit Bearbeitungswerkzeugen für Stein (Diamantbesetzte Sägen,
Schneidkeramik) bearbeiten läßt, ohne das Werkzeug übermäßig zu verschleißen.
Insoweit ist Polyurethan Holz als Unterfütterungsmaterial für steinhaltige Verklei
dungselemente überlegen. Vorzugsweise werden daher holzfreie Werkstoffe für
die Herstellung des Unterfütterungselements 12 bzw. der erfindungsgemäßen
Platte 10 eingesetzt, da die Bearbeitbarkeit mit diamantstaubbeschichteten Sägen
hierdurch ohne überhöhten Verschleiß möglich ist. Ferner ermöglicht die Verwen
dung von Polyurethan eine gute Anpassung an die thermische Ausdehnung von
Verkleidungselement-Materialien wie Stein, Holz oder Kunststoff, so daß bei
thermischer Belastung der Platte 10 thermisch induzierte innere Spannungen in
der Platte vermieden werden, da die Differenz der thermischen Ausdehnungen
gering ist. Die Verwendung desselben Materials für alle drei Lagen 13, 14 und 15,
hier: von Polyurethan, zielt in dieselbe Richtung. Durch die Verklebung an der
Unterseite der Oberfläche 11a und an der Innenseite des Randes 11b werden
etwaige fertigungsbedingte Maßtoleranzen mit dem Kleber, der mit dem Unter
fütterungsmaterial reagiert, ausgeglichen.
Aus der Bemaßung in den Zeichnungen ergeben sich besonders bevor
zugte Ausgestaltungen.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 5 wird nunmehr ein weiteres
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Platte 10 näher erläutert.
Dieselben Bezugszeichen wie bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel
bezeichnen dieselben Teile mit denselben Eigenschaften.
Aus den Fig. 4 und 5 wird ein weiterer besonderer Vorteil der erfindungs
gemäßen Platte 10 offenbar, der darin besteht, daß sich das Unterfütterungs
element 12 wie Leichtholz oder Preßholz bearbeiten läßt, beispielsweise durch
Sägen, Fräsen oder dergl. Die mittlere Lage 14 kann Zugkräften bis 90 kg stand
halten, Ausnehmungen 31 für das Einführen von Steckverbindern 32, sog.
"Lamello", lassen sich formbeständig mit den für die Holzverarbeitung geeigneten
Werkzeugen erzeugen. Dasselbe gilt für Aussparungen 33 nach Art eines Zylin
ders mit aus dem Zylinder über die gesamte Höhe der Zylinderwand herausfüh
renden Kanal (s. Fig. 4), in denen sich Spannschlösser 34 anordnen lassen, mit
deren Hilfe zwei Platten 10 gegenseitig verriegelt werden können. Die Spann
schlösser 34 stützen sich dazu an den Schultern der Zylinderwand der Ausspa
rung 33 ab, und kennen durch Festdrehen einer Gewindeeinheit starke axiale
Zugkräfte erzeugen. Auch Schrauben und andere Fixiermittel lassen sich - sowohl
senkrecht als auch parallel zur Schichtrichtung der Lagen 13-15 - in das Unter
fütterungselement 12 einbringen. Vorzugsweise durchsetzen diese Fixiermittel die
dichtere Lage 14, die aufgrund ihrer höheren Dichte besonders zugbelastbar ist.
Die Lage 14 verleiht dem gesamten Unterfütterungselement 12 eine besondere
Festigkeit, die ihr höheres Gewicht rechtfertigt. Durch die besonders vorteilhafte
Anordnung in der Mitte des Unterfütterungselements 12, zwischen den beiden
leichteren Lagen 13 und 15, verleiht die Lage 14 dem Unterfütterungselement 12
in allen Beanspruchungsrichtungen eine ausreichende Festigkeit, ohne jedoch mit
einer entsprechend großen Dicke und damit einem entsprechend hohen Gewicht
aufwarten zu müssen.
Vorteilhafterweise ist die Lage 14 dicker als die Dicke der bekannten
Steckverbinder 32 (ca. 4 mm), so daß bei Vorsehen einer Ausnehmung 31 in dem
Unterfütterungselement 12 dieses vorzugsweise nicht in den Bereich zwischen
zwei benachbarten Lagen fällt. Weiterhin ist die Dicke der Lage 14 schmaler als
die aktive Fläche eines bekannten Spannschlosses 34, damit ein Teil der Zug
belastung auch auf die Lagen 13, 15 übertragen wird. Da diese Art der Verbin
dung dem Installateurmeister, der die Kücheneinrichtung vornimmt, vom Einsatz
von Holzwerkstoffen her bekannt ist, bedarf es keiner hiervon unterschiedlichen
Instruktionen. Die erfindungsgemäße Platte 10 kann somit Platten aus Preßholz
ohne weiteres substituieren.
Vorzugsweise wird die Fuge zwischen den Verkleidungselementen zweier
zusammengesetzter erfindungsgemäßer Platten 10, 10' anschließend mit einem
Kunststoffmaterial wie Harz oder dergl., das auch Bestanteil des Verkleidungs
elementmaterials ist, beseitigt. Die gute Verarbeitbarkeit und Konfektionierbarkeit
der erfindungsgemäßen Platte und ihr geringes Gewicht, ihre satte Akustik sowie
ihre edle Optik und Haptik auch aufgrund der Reparierbarkeit und der Fugen
freiheit der Oberfläche sind greifbare Vorteile.
In Fig. 5 ist links eine von einem Verkleidungselement durch Sägen
abgetrennte Seitenleiste 11b in Schnittdarstellung zu sehen. Von der abge
trennten Seitenleiste 11b ist derjenige Bereich, der der Dicke der Arbeitsfläche
11a entspricht (also ca. 5 × 12 mm), weggefräst worden. Damit ist es möglich, die
Seitenleiste in der Art einer Nase über einen abgesägten Rand einer
erfindungsgemäßen Platte 10 aufzustecken und zu verkleben, womit wieder eine
bevorzugte Platte mit Seitenrand entsteht.
Im folgenden wird nunmehr ein besonders bevorzugtes Herstellungs
verfahren für eine erfindungsgemäße Platte 10 kurz erläutert. Die Platte 10 ist
bestimmungsgemäß als Küchenarbeitsplatte vorgesehen.
Zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Platte 10 wird zunächst ein
Verkleidungselement 11 mit einer Arbeitsoberfläche 11a durch Urformen herge
stellt. Vorzugsweise ist das Verkleidungselement 11 ein Verbundwerkstoff aus
wenigstens einem thermohärtenden Kunststoff und einer Menge an Granitsand
(SiO2) sowie weiterer Bestandteile. Vorzugsweise umfaßt das Verkleidungs
element schon bei der Herstellung auch Seitenleisten 11b.
Um eine Oberfläche in der Art einer polierten Steinoberfläche zu erhalten,
wird im Anschluß an den Urformschritt ein Schleif- oder Polierschritt ausgeführt,
bei dem eine Feinbearbeitung der außenseitigen Oberflächen des Verkleidungs
elements 11 und insbesondere der Arbeitsoberfläche 11a und der äußeren
Seitenleisten 11b erfolgt. Durch den Schleif- bzw. Polierschritt läßt sich vorteil
hafterweise eine bessere und natürlichere bzw. dem natürlichen Aussehen von
Massivstein ähnlichere Optik und Haptik erreichen. Im Gegensatz zu einer unbe
arbeiteten Oberfläche kann die bearbeitete Oberfläche durch repariert werden,
wobei kein Schmirgelfleck verbleibt. Diese nahezu spurenlose Reparierbarkeit ist
ein wesentlicher Vorteil der resultierenden erfindungsgemäßen Platte.
Falls beabsichtigt, kann wahlweise im Anschluß daran ein Heraustrennen
eines quadratischen Stücks der Arbeitsoberfläche 11a erfolgen, in das später ein
Spülbecken eingesetzt werden kann. Hierbei wird vorzugsweise der Rand 21 des
Herausgetrennten Bereichs 20 um ca. 2 mm durch Abtrag eingesenkt, so daß der
Rand der Spüle mit der Arbeitsoberfläche 11a des Verkleidungselements nahezu
eine Ebene bildet.
Ein an die Größe des Hohlraum des Verkleidungselements 11 angepaßtes
Stück eines Füllmaterials 12 wird danach von einer Mattenbahn aus drei anein
anderhaftenden, unterseitig papierkaschierten Lagen 13-15 herausgeschnitten.
Vorzugsweise stimmt das Maß der Mattenbahn bereits mit der Abmessung der
Ausnehmung des Verkleidungselements 11 überein. Das Füllmaterial besteht
vorzugsweise aus drei Lagen unterschiedlich dichten Polyurethans. Es versteht
sich, daß die offenen Bereiche, z. B. für ein Spülbecken, ebenfalls herausgetrennt
werden.
Auf die Rückseite der Arbeitsoberfläche 11a des Verkleidungselements 11
wird sodann ein Kleber, vorzugsweise flüssiges Polyurethan, aufgebracht. Danach
wird das ggf. zugeschnittene Unterfütterungselement 12 auf die Kleberschicht
aufgelegt und pressend gegen die Rückseite gehalten, ggf. mit Hilfe geeigneter
Werkzeuge wie Zwingen, etc. Sobald der Kleber ausgehärtet ist, besteht eine
schlüssige Verbindung zwischen Verkleidungselement 11 und Unterfütterungs
element 12. Eine erfindungsgemäße Platte 10 ist fertig.
Soweit noch nicht geschehen kann nunmehr aus der Platte 10 immer noch
eine Durchbrechung 20 für ein Spülbecken oder dergl. herausgetrennt werden,
wobei dann das Verkleidungselement 11 und das Unterfütterungselement 12
gleichzeitig herausgetrennt werden, z. B. durch Sägen.
Es ist ferner möglich, Teile der vorstehenden Platte 10 abzusägen und
Spannmittel 34, Ausfluchtmittel wie Steckverbinder 32 und dergl. sowie zugehö
rigen Ausnehmungen 31 bzw. Aussparungen 33 der vorstehend bereits beschrie
benen Art in das Unterfütterungsmaterial 12 mittels Säge- oder Fräswerkzeug
einzulassen, um sie dann mit Teilen einer anderen Platte 10' z. B. über Eck wieder
zu einer neuen erfindungsgemäßen Platte 100, z. B. einer Küchenarbeitsplatten
kombination, zusammenzusetzen. Die in den Unterfütterungselementen angeord
neten Verbindemittel fixieren die beiden Platten 10, 10' relativ zueinander. Es ist
möglich, die einander berührenden Flanken der jeweiligen Unterfütterungs
elemente zusätzlich noch zu verkleben. Die beiden Verkleidungselemente werden
anschließend bearbeitet, um die an der Grenzfläche verlaufende Fuge zu besei
tigen, z. B. indem an der Oberfläche ein Harz oder thermohärtender, flüssiger
Kunststoff aufgetragen wird.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist es möglich, die
Seitenleiste 11b am Ende der Konfektionierung einer Platte, beispielsweise aus
mehreren über Eck zusammengesetzten Platten 10, 10', zur Verkleidung der
Ränder aufzukleben. Hierfür wird zunächst von einem Verkleidungselement 11
oder einer Platte 10 ein Randstück 11b abgesägt. Die Trennlinie verläuft vorzugs
weise entlang des etwas dickeren Bereichs des Verkleidungselements, ca. 20 mm
von der Kante entfernt. Anschließend wird derjenige Bereich, der der Dicke des
Verkleidungselements 11 in dem Arbeitsbereich 11a entspricht (also ca. 5 mm),
weggefräst, ebenso, für den Fall daß der Rand von einer fertigen Platte 10 abge
sägt wurde, das Stück Unterfütterungsmaterial 12. Dadurch ergibt sich eine
"Nase", umfassend die Seitenleiste 11b und rechtwinklig davon abstehend den
Überstand von ca. 3 mm Stärke (vgl. Fig. 2 bzw. Fig. 5). Diese Nase kann nun
wieder leicht auf eine abgesägte Kante einer Platte 10 angesetzt werden, indem
die Unterseite des Überstands beispielsweise mittels Harz fugenlos auf das
Verkleidungselement 11 geklebt wird und der Rand 11b mittels z. B.
Polyurethanklebers an dem Unterfütterungselement 12 festgeklebt wird. Die
seitliche Verkleidung erfolgt fugenfrei, und aufgrund der großen Klebefläche ohne
Silikonzwischenlage erfolgt eine gute Übertragung von Kräften, die der
erfindungsgemäß hergestellten Platte eine exzellente Robustheit vermittelt. Es
versteht sich, daß das erfindungsgemäße Verfahren die Herstellung auch sehr
komplizierter Geometrien von Platten ermöglicht. Ferner können sehr große
Platten mit konstanter Qualität hergestellt werden, die auch wenn sie aus
mehreren Platten zusammengefügt worden sind, fugenfrei und von gleichmäßiger
Optik sind, was z. B. bei Natursteinplatten nicht möglich ist. Schließlich ist es
vorteilhaft möglich, bereits fertiggestellte Platten durch erneuten Zuschnitt und
Rekombination in immer neuen Einbaumaßen herzustellen bzw. umzuarbeiten, so
daß beispielsweise bei Umbau einer Küche die bestehende Küchenarbeitsplatte
aus einer erfindungsgemäßen Platte erneut integriert werden kann.
Die erfindungsgemäße Platte ist vorstehend anhand von bevorzugten
Ausführungsbeispielen näher erläutert worden. Es versteht sich, daß die vom
Fachmann ohne weiteres mittels der vorstehenden Beschreibung als gleichwir
kend oder ergänzend aufgefundenen Mittel, die zur Erreichung desselben Zwecks
dienen, ebenso eingesetzt werden können. So ist es beispielsweise möglich, die
vorstehend geschilderten Materialdichten und -dicken abzuändern, oder auch die
Zusammensetzung der Materialien zu ändern. So ist es auch möglich. Einlage
rungen in dem Unterfütterungselement, z. B. aus Holz, vorzusehen, oder als
Material für eine Lage des Unterfütterungselements Phenolharz, Polyethylen oder
Polypropylen auszuwählen. Es ist beispielsweise ebenfalls möglich, anstelle einer
durchgehenden Unterfütterung nur bestimmte Bereiche, z. B. die Randbereiche
nach Art eines Rahmens, zu unterfüttern. Ebenso ist es möglich, eine erfindungs
gemäße Platte ohne Seitenleisten auszubilden. Es ist ferner möglich, eine erfin
dungsgemäße Platte mit anderen Platten, die konventioneller Bauart sind, zu
kombinieren.
Claims (35)
1. Platte mit einem wenigstens eine Arbeitsoberfläche der Platte bildenden
Verkleidungselement und wenigstens einem darunter angeordneten
Unterfütterungselement,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verkleidungselement (11) als starres und einstückiges Teil mit einer Ausnehmung auf der der Arbeitsoberfläche abgewandten Seite ausgebildet ist,
wobei das Verkleidungselement (11) wenigstens zwei Fünftel des Gesamtgewichts der Platte (10) ausmacht, und
daß das Unterfütterungselement (12) eine für die Aufnahme in die Ausnehmung des Verkleidungselements (11) zugeschnittene Auskleidung umfaßt,
wobei die Dicke des Unterfütterungselement (12) wenigstens zwei Drittel der Gesamtdicke der Platte (10) ausmacht.
daß das Verkleidungselement (11) als starres und einstückiges Teil mit einer Ausnehmung auf der der Arbeitsoberfläche abgewandten Seite ausgebildet ist,
wobei das Verkleidungselement (11) wenigstens zwei Fünftel des Gesamtgewichts der Platte (10) ausmacht, und
daß das Unterfütterungselement (12) eine für die Aufnahme in die Ausnehmung des Verkleidungselements (11) zugeschnittene Auskleidung umfaßt,
wobei die Dicke des Unterfütterungselement (12) wenigstens zwei Drittel der Gesamtdicke der Platte (10) ausmacht.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidung aus
einem Hartschaummaterial geformt ist.
3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verkleidungselement (11) ein durch Urformen aus einem Verbundmaterial
hergestelltes Teil ist.
4. Platte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verkleidungselement (11) in einer Form unter Wärmezufuhr gepreßt ist.
5. Platte nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbundmaterial eine Faserverstärkung umfaßt.
6. Platte nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbundmaterial einen Gewichtsanteil an Kunststoff von wenigstens
10% umfaßt.
7. Platte nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbundmaterial SiO2 umfaßt.
8. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verkleidungselement (11) Ränder (11a) aufweist.
9. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Unterfütterungselement (12) wenigstens zwei geschichtete Lagen (13,
14, 15) umfaßt.
10. Platte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagen (13, 14,
15) parallel zur Arbeitsoberfläche des Verkleidungselements verlaufen.
11. Platte nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß nur die
oberste Lage (13) des Unterfütterungselements (12) mit dem Verkleidungs
element (11) verklebt ist.
12. Platte nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Lagen (13, 15) eine Dichte zwischen 50 g/l und 350 g/l
aufweist.
13. Platte nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Lagen (14) eine höhere Dichte als die übrigen Lagen
(13, 15) aufweist, die zwischen 250 g/l und 750 g/l liegt.
14. Platte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage (14) mit
der höheren Dichte wenigstens teilweise im mittleren Drittel des
Unterfütterungselements (12) angeordnet ist.
15. Platte nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis des Produktes von Dichte und Dicke derjenigen Lage (14) mit
der höheren Dichte zu der Summe der Produkte von Dichte und Dicke der
übrigen Lagen (13, 15) zwischen 0,6 und 3,0 liegt.
16. Platte nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der Lagen (13, 14, 15) aus Polyurethanschaum geformt
ist.
17. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
schlitzförmige Aussparungen für die Aufnahme von Steckverbindegliedern
in dem Unterfütterungselement (12) vorgesehen sind.
18. Platte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzförmigen
Aussparungen in der Mitte der Dicke des Unterfütterungselements (12)
liegen.
19. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
Ausnehmungen in dem Unterfütterungselement (11) für die Aufnahme
eines Spannelements vorgesehen sind.
20. Platte nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß Ausnehmungen
wenigstens die unteren zwei Drittel des Unterfütterungselements (11)
durchsetzen.
21. Platte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dicke des Unterfütterungselements (12) wenigstens drei Viertel der
Gesamtdicke der Platte (10) ausmacht.
22. Platte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Dichte des Unterfütterungselements (12) weniger als ein Viertel der
Dichte der Verkleidungselements (11) ausmacht.
23. Platte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verkleidungselement eine reparierbare Optik und Haptik aufweist.
24. Tisch, gekennzeichnet durch wenigstens eine horizontale Platte nach
einem der Ansprüche 1 bis 23.
25. Küchenarbeitsplatte, gekennzeichnet durch wenigstens eine horizontale
Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
26. Fensterbrett, gekennzeichnet durch wenigstens eine horizontale Platte
nach einem der Ansprüche 1 bis 23.
27. Labortisch, gekennzeichnet durch wenigstens eine horizontale Platte nach
einem der Ansprüche 1 bis 23.
28. Ablage, gekennzeichnet durch wenigstens eine horizontale Platte nach
einem der Ansprüche 1 bis 23.
29. Verfahren zur Herstellung einer Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
- (a) Herstellen eines starren Verkleidungselements (11);
- (b) Herstellen eines ein- oder mehrstückigen an die Abmessungen des Verkleidungselements (11) angepaßten Abschnitts aus einem Unterfütterungselement (12); und
- (c) Verkleben des fertiggestellten Unterfütterungselements (12) an der Rückwand des Verkleidungselements (11).
30. Verfahren nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch eine im Anschluß an
den Schritt des Herstellens des Verkleidungselements durchgeführte
spanabhebende Oberflächenbearbeitung des Verkleidungselements.
31. Verfahren nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
fertiggestellte Platte auf Maß zugeschnitten wird.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß eine abge
sägte Flanke der Platte mit einer durch Klebmittel gehaltenen Seitenleiste
abgedeckt wird, die im wesentlichen einen rechten Winkel umfaßt, wobei
die Innenseite des einen Schenkels des Winkels auf der Oberfläche des
Verkleidungselements angelegt wird, während die Innenseite des anderen
Schenkels an dem Unterfütterungselement angelegt wird.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
daß Ausnehmungen oder Aussparungen in dem Unterfütterungselement
eingearbeitet werden.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß Verbinde- und
Spannmittel in den Ausnehmungen bzw. Aussparungen angeordnet
werden, um zwei Platten zu verbinden.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 29 bis 34, gekennzeichnet durch die
folgenden Schritte:
- (d) Zusammenfügen von wenigstens zwei Platten zu einem Platten element; und
- (e) Beseitigen der Fuge zwischen den Verkleidungselementen der beiden Platten.
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DE19736952A DE19736952A1 (de) | 1997-08-25 | 1997-08-25 | Platte |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ARPLAMA POLYQUARTZ GMBH, 41836 HUECKELHOVEN, DE |
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8141 | Disposal/no request for examination |