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DE202004012141U1 - Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen - Google Patents

Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen Download PDF

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DE202004012141U1 DE200420012141 DE202004012141U DE202004012141U1 DE 202004012141 U1 DE202004012141 U1 DE 202004012141U1 DE 200420012141 DE200420012141 DE 200420012141 DE 202004012141 U DE202004012141 U DE 202004012141U DE 202004012141 U1 DE202004012141 U1 DE 202004012141U1
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Abstract

Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen, umfassend mindestens eine Rahmenstrebe aus einem Holzwerkstoff im äußeren Randbereich, mindestens eine obere und/oder eine untere Deckschicht, mindestens eine wenigstens bereichsweise sich unterhalb der Deckschicht erstreckende Füllschicht aus einem Leichtbaumaterial und wenigstens ein strebenartiges Aussteifungselement unterhalb der Deckschicht, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Aussteifungselement (1O) aus einem Leichtbaumaterial vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen, umfassend mindestens eine Rahmenstrebe aus einem Holzwerkstoff im äußeren Randbereich, mindestens eine obere und/oder eine untere Deckschicht, mindestens eine wenigstens bereichsweise sich unterhalb der Deckschicht erstreckende Füllschicht aus einem Leichtbaumaterial und wenigstens ein strebenartiges Aussteifungselement unterhalb der Deckschicht.
  • Die DE 102 51 096 A1 beschreibt beispielsweise eine Platte für Möbel der eingangs genannten Gattung, bei der Rahmenstreben beispielsweise aus Spanplatte oder Vollholz vorhanden sind, die dort als äußere Leisten bezeichnet werden und die in einer Plattenrichtung beispielsweise parallel zueinander jeweils in den äußeren Randbereichen angeordnet sind. An den Stirnseiten der Platten können gegebenenfalls weitere derartige Rahmenstreben vorhanden sein, so dass sich ein umlaufender Rahmen ergibt. Auf der Ober- und der Unterseite der Platte sind Deckschichten angeordnet, die quasi die sichtseitige Oberfläche der Platte bilden. Unterhalb der Deckschichten erstrecken sich Waben aus Karton, die eine Füllschicht bilden aus einem Leichtbaumaterial. Dieses Leichtbaumaterial dient zum einen der Gewichtssenkung der Platte und außerdem haben Waben aus Karton oder Papier gute statische Eigenschaften, da sie in der Regel senkrecht zum Verlauf der Plattenoberfläche angeordnet werden, so dass sich ein erhebliches Biegemoment ergibt. Auch die Wabenanordnung führt zu einer Aussteifung der Kartonstege untereinander und hat sich als vorteilhaft erwiesen. Insbesondere wenn die Ausdehnung der Platte gewisse Ausmaße in einer Ausdehnungsrichtung übersteigt, beziehungsweise eine Gewichtsbelastung der Platte erfolgt, die diese auf Durchbiegung beansprucht, sind zusätzliche strebenartige Aussteifungselemente unterhalb der Deckschicht erforderlich. Dazu werden bei der bekannten Platte Verstärkungsprofile in Form von Rechteckhohlprofilen verwendet, die aus Metall, insbesondere aus Stahl oder Aluminium gefertigt sind. Derartige strebenartige Aussteifungselemente aus metallischen Materialien stellen allerdings einen Kostenfaktor dar und sie erhöhen wiederum das Gewicht der Platte. Außerdem wird die Verarbeitung der Platte dadurch aufwändiger.
  • Die Vorteile von Papierwabenmaterial für die Herstellung von Türfüllungen oder Platten im Möbelbau und die damit verbundenen Vorteile sind hinlänglich bekannt. Die DE 296 09 442 U1 beschreibt ein Formteil für Möbelteile mit einem aus Papierwabenmaterial bestehenden Kern und einer Massivholzleiste an einer Stirnseite. Die Deckschicht an der Oberseite und an der Unterseite zur Abdeckung der Waben besteht hier aus Papierlaminat. Die Massivholzleisten bilden einen allseits umlaufenden Rahmen. Bei einer solchen Platte ist allerdings die Belastbarkeit im mittleren Bereich, dort wo sich keine Massivholzleisten befinden, insbesondere bei größeren Abmessungen unzureichend, ebenso wie die Schlagfestigkeit der Oberfläche.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, die ein geringes Gewicht aufweist, kostengünstig herstellbar ist und dabei eine vergleichsweise hohe Stabilität, insbesondere bei Beanspruchung auf Biegung aufweist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Bei der erfindungsgemäßen Lösung werden anstelle von metallischen Aussteifungselementen solche aus einem Leichtbaumaterial verwendet, wodurch sich eine weitere erhebliche Gewichtsersparnis ergibt ebenso wie eine Senkung der Materialkosten. Besonders bevorzugt ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Verwendung von Aussteifungselementen, die aus einem Wabenmaterial bestehen. Dies ist bei der Fertigung der Platte besonders vorteilhaft, da auch für die Füllschicht Aussteifungselemente aus einem solchen Wabenmaterial, insbesondere einem Karton oder Papierwabenmaterial verwendet werden. Das Aussteifungselement dient dazu, das Durchbiegen der Platte zu verringern. Dabei ist es insbesondere vorteilhaft, wenn mindestens ein solches Ausseifungselement parallel zu mindestens einer Rahmenstrebe verläuft. Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Aussteifungselement benachbart zur Rahmenstrebe, beispielsweise parallel und neben dieser verläuft, vorzugsweise sich in der Hauptausdehnungsrichtung erstreckend und vorzugsweise mindestens etwa über die Länge der Hauptausdehnungsrichtung der Platte (Längsrichtung).
  • Besonders vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen Lösung, dass nicht nur Gewicht eingespart wird bei den Aussteifungselementen aus Leichtbaumaterial und die Herstellung vereinfacht wird gegenüber einer Verwendung metallischer Aussteifungselemente, sondern dass die Verwendung solcher Aussteifungselemente, die beispielsweise aus Kartonwabenmaterial bestehen, auch zu einer beträchtlichen Erhöhung der Belastbarkeit gegen Durchbiegung der Platte führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man für die Aussteifungselemente Streifen aus einer Platte der gleichen Bauart verwendet. Ein solcher Streifen umfasst dann die Füllschicht aus dem Leichtbaumaterial und ein oder zwei Deckschichten. Wenn man einen solchen Streifen aus dem Leichtbaumaterial als Aussteifungselement in einer solchen Anordnung in die Platte einarbeitet, dass er im Wesentlichen gegenüber der ursprünglichen Ausrichtung um etwa 90° gedreht angeordnet ist, dann verlaufen die Deckschichten dieses als Aussteifungselement verwendeten Streifens aus dem Leichtbaumaterial senkrecht zur Deckschicht der Plattenoberfläche, das heißt sie erstrecken sich in Richtung der Materialstärke der Platte. Dadurch wird eine erhebliche Erhöhung der Biegesteifigkeit erzielt. Ein besonderer Vorteil besteht dabei darin, dass die Fertigung einer solchen Platte denkbar einfach ist. Man kann beispielsweise für die als Aussteifungselemente verwendeten Streifen aus Leichtbaumaterial Streifen aus Ausschussplatten, die die Deckschicht und das Füllmaterial umfassen, herausschneiden und diese dann in der entsprechend gedrehten Form in eine zu fertigende Platte einsetzen. Bei der Fertigung solcher Platten kann Ausschuss entstehen, so dass man auf ein Material zurückgreifen kann, welches quasi kostenlos zur Verfügung steht. Die Funktion eines solchen Streifens aus dem Leichtbaumaterial einschließlich der Deckschichten ist ähnlich wie bei einem Doppel-T-Träger und führt zu einer erheblichen Stabilisierung. Diese zusätzlichen streifenartigen Aussteifungselemente können einfach oder mehrfach verwendet werden und das ansonsten angeordnete Leichtbaumaterial mehr oder weniger vollständig ersetzen. Diese Streifen aus Leichtbaumaterial können in Längsrichtung und/oder in Querrichtung einer Platte eingelegt werden. Auch entsprechende Kombinationen sind möglich. Das Wabenmaterial hat eine vergleichsweise hohe Druckstabilität von bis zu 40 t/qm, so dass durch das Wabenmaterial die Deckschichtstreifen stabilisiert werden. Da die streifenförmigen Aussteifungselemente aus dem Leichtbaumaterial der genannten Art einen rechteckigen, gegebenenfalls nahezu quadratischen Querschnitt aufweisen, können sie bei der Verleimung mit der Deckschicht der Platte nicht umfallen. Dieser Vorteil wäre nicht gegeben, wenn man nur die dünnen Streifen der Deckschicht als Aussteifungselemente senkrecht einlegen würde. Die Aussteifungselemente können nur eingelegt oder gegebenenfalls verklebt werden.
  • Anwendungen für Platten der erfindungsgemäßen Art liegen beispielsweise in der Möbelindustrie für Regalböden, Tischplatten, TV-Boards, Einlegeböden, beispielsweise für Kleiderschränke, Aktenregale, für Küchenarbeitsplatten und dergleichen. Weitere Anwendungen liegen im Industriebereich, beispielsweise für Regalböden, für Hochregale oder ähnliches. Ebenfalls verwendbar sind die Platten, beispielsweise für Bodenplatten von Gerüsten. Weitere Anwendungen liegen im Bereich von Fußböden, beispielsweise auch im Fahrzeugbau für Lastkraftwagen, die ein vermindertes Gewicht aufweisen sollen.
  • Die für die Platte verwendeten Deckschichten können beispielsweise aus Dünnspan, Hartfaser, MDF, HDF, Schichtholz, Sperrholz, Spanplatte, Kunststoff, Blech, Aluminium, Pappe oder dergleichen bestehen. Die als Rahmenstreben für die Platte verwendeten Holzwerkstoffe umfassen insbesondere Spanplatte, MDF, HDF, OSB, Timberstrand, Massivholz. Das für die Füllschicht verwendete Leichtbaumaterial kann ein Wabenmaterial aus Pappe oder Karton sein, eventuell kommt auch gegebenenfalls teilweise Aluminium oder Kunststoff in Betracht. Als Füllschicht kann man auch zumindest teilweise leichte Kunststoffe wie beispielsweise Styropor oder andere geschäumte Materialien verwenden. Die Platten können sehr große Abmessungen aufweisen, weshalb es auf die Biegesteifigkeit ankommt, beispielsweise bei Verwendung im Fahrzeugbau, wenn Böden über den gesamten Längenbereich des Fahrzeugs aus der Platte gefertigt werden.
  • In der Regel hat eine Platte der erfindungsgemäßen Art einen etwa rechteckigen Umriss und umfasst mindestens eine Rahmenstrebe aus einem Holzwerkstoff an mindestens zwei Seiten im äußeren Randbereich. Es kann auch ein vierseitig umlaufender äußerer Rahmen vorhanden sein.
  • Sofern eine besonders preiswerte Wabenplatte hergestellt werden soll, ist es auch denkbar die Aussteifungselemente aus Platten mit einer anderen Deckschicht herzustellen (andere Stärken / höherwertiges Material). Auch unter Berücksichtigung der Durchbiegungswerte ist eventuell ein anderes Deckschichtmaterial denkbar. Bei beiden Varianten würde die Platte für die Aussteifungselemente separat erzeugt und in Streifen zugeschnitten, es wäre dann zusätzlich möglich andere Querschnitte für diese Aussteifungselemente zu erzeugen.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
  • 1 eine Draufsicht auf eine Platte gemäß der Erfindung, bei der die Deckschicht teilweise weggeschnitten ist;
  • 2 eine Ansicht eines Querschnitts durch die Platte entlang der Linie II–II von 1;
  • 3 eine Ansicht eines Längsschnitts durch die Platte entlang der Linie III-III von 1.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt eine erfindungsgemäße Platte für Möbel, wobei die Deckschicht 13 nur teilweise dargestellt ist. Wie man sieht hat die Platte einen etwa rechteckigen Umriss. Ebenso wie sich an der Oberseite eine Deckschicht 13 befindet, ist eine entsprechende Deckschicht auch an der Unterseite vorhanden. Die Deckschichten können beispielsweise aus Hartfaser, MDF oder dergleichen bestehen. Unterhalb der Deckschichten 13 weist die Platte in den Randbereichen einen im vorliegenden Ausführungsbeispiel umlaufenden Rahmen aus Rahmenstreben 12 auf. In dem Beispiel sind zwei Rahmenstreben im Randbereich vorhanden, die sich in Längsrichtung der Platte erstrecken und jeweils mit 12a bezeichnet sind sowie zwei weitere Rahmenstreben, die sich im Randbereich in Querrichtung der Platte erstrecken und jeweils mit 12b bezeichnet sind. In dem Ausführungsbeispiel verlaufen die querseitigen Rahmenstreben 12b jeweils zwischen den beiden längsseitigen Rahmenstreben 12a, so dass ein umlaufender rechteckiger Rahmen gebildet ist. Über den überwiegenden Teil der Fläche der P'atte erstreckt sich unterhalb der Deckschichten 13 eine Füllschicht 11 aus einem Leichtbaumaterial, welches hier aus Kartonwabenmaterial besteht. Zur Aussteifung der Platte im Hinblick auf eine höhere Biegebelastung sind zusätzliche Aussteifungselemente 10 vorhanden, die streifenförmig und strebenartig ausgebildet sind und die in dem Ausführungsbeispiel wie man sieht benachbart und parallel zu den jeweiligen Rahmenstreben 12a an der Längsseite der Platte verlaufen. Diese streifenförmigen strebenartigen Aussteifungselemente 10 bestehen aus einem Kartonwabenmaterial, welches im Prinzip dem Material der Füllschicht 13 entspricht und welches erhalten wird, indem Streifen von solchen Platten oder Ausschussplatten abgeschnitten werden. Man kann in der Schnittansicht gemäß 2 das Kartonwabenmaterial der Füllschicht 11 und daneben die beiden Aussteifungselemente 10 aus diesem Material erkennen, die in Längsrichtung der Platte verlaufen. Die Aussteifungselemente 10 verlaufen neben den äußeren Rahmenstreben 12a. Die Aussteifungselemente 10 werden einfach dadurch erhalten, dass ein Streifen aus einer anderen Platte herausgeschnitten wird, der die Füllschicht 11 und die beiden Deckschichten 13 umfasst und der dann durch Drehen um 90° quasi senkrecht gestellt wird. Die Breite des zu schneidenden Streifens für das Aussteifungselement 10 entspricht also dem Abstand in der Höhe zwischen zwei Deckschichten 13, das heißt, wie man aus 2 erkennt entspricht im Prinzip die zu schneidende Streifenbreite der Materialstärke der Füllschicht 11 der herzustellenden Platte. Bei Verwendung von anderen Platten als Streifenmaterial kann das Maß variieren.

Claims (15)

  1. Platte für Möbel, Fußböden oder ähnliche Anwendungen, umfassend mindestens eine Rahmenstrebe aus einem Holzwerkstoff im äußeren Randbereich, mindestens eine obere und/oder eine untere Deckschicht, mindestens eine wenigstens bereichsweise sich unterhalb der Deckschicht erstreckende Füllschicht aus einem Leichtbaumaterial und wenigstens ein strebenartiges Aussteifungselement unterhalb der Deckschicht, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Aussteifungselement (1O) aus einem Leichtbaumaterial vorgesehen ist.
  2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Aussteifungselement (10) aus einem Wabenmaterial besteht.
  3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Aussteifungselement (10) aus einem Kartonwabenmaterial vorgesehen ist.
  4. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Füllschicht (11) aus einem Leichtbaumaterial ein Wabenmaterial umfasst.
  5. Platte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Füllschicht (11) ein Leichtbaumaterial aus einem Kartonwabenmaterial umfasst.
  6. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement (10) aus dem gleichen Material besteht wie das für die Füllschicht (11) verwendete Leichtbaumaterial.
  7. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das für das Aussteifungselement (10) verwendete Leichtbaumaterial ein Streifen aus einer Platte der gleichen Bauart umfassend eine Deckschicht und eine Füllschicht aus Leichtbaumaterial umfasst, in einer solchen Anordnung, dass die Deckschicht des Aussteifungselements im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht zur Deckschicht der Platte verläuft.
  8. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (13) ein Material aus Dünnspan, Hartfaser, MDF, HDF, einem Schichtstoff, Sperrholz, Kunststoff, Blech, Aluminium oder Pappe umfasst.
  9. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Rahmenstrebe (12a, 12b) aus Spanplatte, MDF, HDF, OSB, Timberstrand, oder Massivholz vorgesehen ist.
  10. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Füllschicht (11) verwendete Leichtbaumaterial ein Wabenmaterial aus Karton, Papier, Pappe, Aluminium, Kunststoff ist.
  11. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass für die Füllschicht (11) ein Leichtbaumaterial aus Styropor oder einem ähnlichen geschäumten Kunststoff verwendet wird.
  12. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen etwa rechteckigen Umriss aufweist und mindestens eine Rahmenstrebe (12) aus einem Holzwerkstoff an mindestens zwei Seiten im äußeren Randbereich verläuft, vorzugsweise einen vierseitig umlaufenden äußeren Rahmen bildet.
  13. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Aussteifungselement (10) parallel zu mindestens einer Rahmenstrebe (12) verläuft.
  14. Platte nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Aussteifungselement (10) parallel und benachbart zu mindestens einer Rahmenstrebe (12) verläuft, mindestens etwa über die Länge der Hauptausdehnungsrichtung der Platte (Längsrichtung).
  15. Platte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Aussteifungselemente (10) jeweils parallel zu Rahmenstreben (12a) und benachbart zu diesen in Längsrichtung der Platte verlaufen.
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