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Die
Erfindung betrifft eine Lamelle nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Es
sind die Hauptmerkmale eines vorliegenden Wandverschlusses, daß er zum
einen aus einer Vielzahl im Querschnitt länglicher und aufrecht angeordneter
Lamellen besteht, die an ihren Schmalseiten durch ein Gelenk bildende
Gelenkteile miteinander verbunden sind, und daß er zum anderen zum Verschließen in die Öffnung hinein
und zum Öffnen aus
der Öffnung
heraus in der Längsrichtung
der von den Lamellen gebildeten Kette bewegbar ist. Die Bewegungsrichtung
ist im Bereich der Öffnung
in den meisten Fällen
vertikal gerichtet, wobei außerhalb, insbesondere
oberhalb der Öffnung,
das von der Vielzahl der Lamellen gebildete Blatt des Wandverschlusses
umgelenkt wird. Hierzu kann eine einfache Umlenkung von etwa 90° oder eine
Wickelrolle dienen. Die Bewegungsrichtung eines solchen Wandverschlusses
kann jedoch auch horizontal gerichtet sein.
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In
vielen Anwendungsfällen
sind wenigstens ein Fenster im Wandverschluß gewünscht, um z.B. einen Lichteinfall
in den durch den Wandverschluß verschlossenen
Raum oder einen Durchblick durch den Wandverschluß zu erhalten,
ohne diesen öffnen zu
müssen.
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Hierzu
sind bereits Wandverschlüsse
bzw. Lamellen mit Fenstern vorgeschlagen worden, die jeweils durch
in den breitseitigen Wänden
einander gegenüberliegend
angeordnete Löcher
gebildet sind, die durch eine im Lamellenhohlraum zwischen den Wänden eingesetzte
und fixierte Scheibe geschlossen sind. Diese Ausgestaltung hat sich
als brauchbar erwiesen, jedoch ist das Einführen und Fixieren der Scheiben
zwischen den Wänden
problematisch.
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Eine
Lamelle der eingangs angegebenen Art ist in der
DE 36 28 666 C2 beschrieben.
Diese Druckschrift zeigt eine Lamelle, die mit einer breitseitigen Wand
einteilig ausgebildet ist und durch ein axiales Einschieben einer
zweiten Wand zu einem zweiteiligen Hohlkörper vervollständigt werden
kann. Ein Fenster ist in dieser vorbekannten Lamelle dadurch gebildet,
dass zum einen eine Fensteröffnung
in der einteilig angeformten Wand angeordnet ist und eine Fensterscheibe
unmittelbar neben dieser Wand axial in das Profil der Lamelle eingeschoben
wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lamelle der vorliegenden
Art so auszugestalten, daß eine
einfache Montage und Fixierung der Scheibe möglich ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind
zwei Scheiben in sich nach innen erstreckenden Stufenfassungen an
den Rändern
der Fensterlöcher jeweils
von außen
eingesetzt und durch eine Verbindungsvorrichtung miteinander verbunden.
Somit können
die Scheiben auf kurzem Wege in einfacher Weise handhabungsfreundlich
und schnell montiert und verbunden werden, wobei eine einfache Positionierung
und Fixierung erreicht wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind
die Scheiben wenigstens teilweise in der Fensteröffnung versenkt angeordnet
und durch eine lösbare
oder unlösbare
Verbindungsvorrichtung miteinander verbunden. Dabei kann die Scheibe
mit der zugehörigen
Wandfläche
der Lamelle bündig
abschließen
oder nach innen vertieft oder nach außen vorspringend angeordnet
sein. Bei solchen Wandverschlüssen,
bei denen das Torblatt auf eine Rolle aufgewickelt wird, ist es
vorteilhaft, die Scheibe bezüglich
der zugehörigen
Wandaußenfläche vertieft
anzuordnen, um Berührungen
zwischen aufeinanderliegenden Lamellen mit der Scheibe und dadurch
bedingte Kratzer auf der Scheibe zu verhindern.
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Um
für die
außen
einsetzbaren Scheiben eine innere Begrenzung zu schaffen, ist es
vorteilhaft, die sich nach innen erstreckenden Fassungen Z-förmig auszugestalten,
so daß nach
außen
gerichtete Schulterflächen
versenkt angeordnet sind, die die Scheiben nach innen begrenzen.
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Die
Fassungen sind vorzugsweise durch einteilig angeformte Einziehungen
gebildet. Diese Ausgestaltung läßt sich
in einfacher Weise sowie schnell und kostengünstig ausbilden.
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Es
ist vorteilhaft, dem Scheibenpaar eine Schnellschlußverbindung
zuzuordnen, die eine Verbindung der Scheiben im eingesetzten Zustand
gewährleistet.
Eine solche Schnellschlußverbindung kann
durch eine Rastverbindung gebildet sein, z.B. mit einer Verrastungsnase
oder einem Verrastungszapfen an der einen Scheibe, der in eine Verrastungsausnehmung
an der anderen Scheibe einrastbar ist. Eine solche Schnellschlußverbindung
kann jedoch auch durch eine Klemmverbindung gebildet sein.
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Weiterbildungen
der Erfindung beziehen sich darauf, eine Lamelle für einen
vorliegenden, insbesondere vertikal bewegbaren, Wandverschluß so auszugestalten,
daß eine
rationelle Fertigung möglich
ist.
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Bei
der Ausgestaltung nach Anspruch 14 ist der Hohlkörper aus einem Streifenmaterial
mit zwei Faltabschnitten einstückig
gebogen oder gefaltet oder gerollt. Dabei kann sich der Scheitel
der zusammengeklappten Hohlkörperabschnitte
im oberen Bereich oder im unteren Bereich des Hohlkörpers vorzugsweise
am freien Ende des oberen Gelenkteils oder des unteren Gelenkteils
oder am freien Ende einer Wassernase befinden.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht
eine rationelle Fertigung, weil nur ein streifenförmiges Ausgangsmaterial
erforderlich ist, dessen Verformung sich in einfacher und vorteilhafter
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Weise
in einen Fertigungsprozeß integrieren läßt. Dabei
kann es sich um ein stückiges
Ausgangsmaterial bestimmer Länge
oder um ein quasi endloses Ausgangsmaterial in Form eines von einer
Rolle abgezogenen Bandes handeln. Aufgrund der Einstückigkeit
des Lamellenprofils entfällt
eine Verbindung, wie sie erforderlich ist, wenn der Hohlkörper aus
zwei Teilen gefertigt ist. Hierdurch lassen sich die Herstellung
vereinfachen sowie die Herstellungszeit verkürzen und die Kosten vermindern.
Außerdem
wird aufgrund der Einstückigkeit
die Festigkeit des Hohlkörpers
vergrößert. Im
weiteren ermöglicht
die erfindungsgemäße Ausgestaltung
auch bei einer kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Verformung
eine leichtere Anpassung an eine Fertigungsstraße und deren Durchgangsgeschwindigkeit.
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Nachfolgend
werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand
von vorteilhaften Ausgestaltungen und einer Zeichnung näher erläutert. Es
zeigt
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1 ein
Rolltor mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Lamelle im vertikalen Querschnitt;
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2 eine
erfindungsgemäße Lamelle
als Einzelteil in der Seitenansicht;
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3 den
Schnitt III-III in 2.
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Das
allgemein mit 1 bezeichnete Rolltor ist einer Toröffnung 2 einer
Wand 3 zugeordnet, bei der es sich vorzugsweise um die
Wand eines Gebäudes handelt.
Die Hauptteile des Rolltores 1 sind ein auf- und abrollbares
Torblatt 4, eine vertikale Führung 5 für das Torblatt 4,
die durch zwei seitliche Führungsschienen 6 mit
jeweils einem oberen Einlauf 7 gebildet und unmittelbar
oder mittels Abstandsleisten 8a an der Wand 3 befestigt
ist, wobei im Sturzbereich eine an einem Tragschenkel 8b angeordnete
Dichtungsleiste 8c oder eine Bürste an der Breitseite des Torblattes 4 anliegen
kann, und eine oberhalb der Unterkante des tragenden Sturzes 11 der
Toröffnung 2 angeordnete
Aufwickelrolle 12 für
das Torblatt 4, die in nicht dargestellter Weise durch
Lagerböcke oder
dgl. an der Innenseite oder Außenseite
der Wand 3 drehbar gelagert und durch einen nicht dargestellten
Antrieb drehbar ist. Wenn das Torblatt 4 an der Innenseite
der Wand 3 angeordnet ist, ist seine Umlenkinnenseite UIS
bezüglich
des vorhandenen Gebäuderaumes
nach innen gerichtet, und die Umlenkaußenseite UAS ist nach außen gerichtet.
Wenn dagegen das Torblatt 4 in einer horizontal um 180° verdrehten
Position an der Außenseite
der Wand 3 angeordnet ist, ist seine Umlenkinnenseite UIS
nach außen
gerichtet, während
seine Umlenkaußenseite UAS
nach innen gerichtet ist.
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Das
Torblatt 4 eignet sich nicht nur zum Aufwickeln auf eine
Aufwickelrolle 12, sondern es ist im Rahmen der Erfindung
auch möglich,
das Torblatt 4 um eine im oberen Bereich der Öffnung 2 oder
darüber
drehbar gelagerte Rolle 12a umzulenken, wie es in 1 strichpunktiert
andeutungsweise dargestellt ist. Im weiteren ist es im Rahmen der
Erfindung auch möglich,
anstelle einer Rolle 12a eine gekrümmte Gleitführung 12b für das Torblatt 4 vorzusehen,
in der letzteres ebenfalls nach innen umgelenkt werden kann.
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Bei
der vorliegenden Ausgestaltung befindet sich die Umlenkinnenseite
UIS an der Rauminnenseite RIS des Torblatts 4. Sie kann
sich jedoch auch an der Raumaußenseite
RAS befinden.
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Das
Torblatt 4 besteht aus einer Vielzahl von in Reihe angeordneten
Lamellen 15, die an ihren einander zugewandten Rändern durch
aufeinander zu vorspringende und ineinander greifende Gelenkteile 16, 17 miteinander
verbunden sind; die jeweils Gelenke 18 mit sich parallel
zu den Rändern
der Lamellen 15 erstreckenden Gelenkachsen 18a bilden.
Die Lamellen 15 sind einander identisch ausgebildet.
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Eine
Lamelle 15 besteht aus einem Basiskörper 13 mit länglicher
und dabei insbesondere im wesentlichen viereckiger Querschnittsform
und den Gelenkteilen 16, 17, die hakenförmig geformt
und mit ihren Hakenteilen einander entgegengesetzt angeordnet sind,
so daß das
eine Gelenkteil zur einen Seite und das andere Gelenkteil zur anderen
Seite hin offen ist.
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Die
Gelenkteile 16, 17 bestehen jeweils aus einem
vom Basiskörper 13 abstehenden
Verbindungsschenkel 16a, 17a und einem zugehörigen Hakenteil 16b, 17b,
wobei die Verbindungsschenkel 16a, 17a auf einander
gegenüberliegenden
Seiten oder Hälften
des Lamellenkörpers 15 angeordnet sind
und die Hakenteile 16b, 17b von den Verbindungsteilen 16a, 17a in
einander entgegengesetzte Richtungen seitlich vorspringen, so daß sie zur
Bildung des Gelenks 18 ineinanderhaken können.
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Der
Verbindungsschenkel 16a des oberen Gelenkteils 16 befindet
sich an der Umlenkaußenseite
UAS oder Raumaußenseite
RAS, wobei er sich zunächst
nach oben erstreckt und dann zur Umlenkinnenseite UIS oder Rauminnenseite
RIS hin abgekröpft
ist.
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Der
Verbindungsschenkel 17a befindet sich an der Umlenkinnenseite
UIS, wobei er sich von der unteren Schmalseite 15b um das
Maß 17c etwa
vertikal nach unten erstreckt und in einen zylinderabschnittförmig um
einen Winkel von etwa 90 bis 150° oder
muldenförmig
gekrümmten
Gelenkteilabschnitt 17d übergeht.
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Der äußere Krümmungsradius
r1 des Gelenkteilabschnitts 16e ist geringer bemessen als
der innere Krümmungsradius
r2 des Gelenkteilabschnitts 17d, wobei der Unterschied
etwa der Materialdicke b des Gelenkteils 16 oder 17 oder
dem Gelenkspiel entspricht.
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Die
vorbeschriebene Ausgestaltung und Anordnung des Gelenks 18 ermöglicht ein
geringes vertikales Gelenkspiel. Während bei bekannten Ausgestaltungen
etwa 3 mm Gelenkspiel üblich
sind, wird bei der vorliegenden Ausgestaltung ein Gelenkspiel von
etwa 1 mm erreicht.
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An
der Raumaußenseite
RAS erstreckt sich von der unteren Schmalseite 15b eine
Wassernase 18 etwa vertikal nach unten, deren Länge etwa
dem Längenmaß 17c des
Verbindungsschenkels 17a entsprechen kann.
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Die
Gelenkteile 16, 17 sind mit so großen Hakenöffnungen 16k, 17k versehen,
daß einander benachbarte
Lamellen 15 nicht nur in ihrer Längsrichtung ineinander geschoben
werden können
sondern auch zwischen einer Schließstellung, in der sie sich vertikal übereinander
befinden und einer Umlenkstellung, in der sie aus der Schließstellung
um einen Winkel von etwa 60° verschwenkt
sind, hin und her verschwenkbar sind.
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Die
nach außen
hin gerichtete Breitseite und die nach innen hin gerichtete Breitseite
der Lamellen 15 sind mit 15c, 15d bezeichnet.
Die Rauminnenseite RIS ist eben oder zylinderabschnittförmig konkav
geformt. Die Raumaußenseite
RAS kann eben oder geringfügig
nach außen
gekrümmt
sein, wie es aus 1 zu entnehmen ist. Die Achse
dieser Krümmung
verläuft
parallel zur horizontalen Längsmittelachse
der zugehörigen
Lamelle 15.
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Im
Rahmen der Erfindung ist es möglich,
die Außenwand 21 und
die Innenwand 22 aus dem gleichen Material oder aus unterschiedlichem
Material, z.B. Metall, insbesondere Stahl oder Aluminium, oder Kunststoff
herzustellen, wobei Kunststoff jeweils vorzugsweise an der Rauminnenseite
RIS angeordnet wird. Dabei können
die Wand 21 und die Wand 22 im Bereich der Schmalseiten 15a, 15b und/oder
der Gelenkteile 16, 17 entsprechend einer sogenannten Schalenbauweise
miteinander verbunden sein.
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Bei
der vorliegenden Ausgestaltung besteht die Umfangswand der Lamelle 15 einschließlich den Gelenkteilen 16, 17 aus
zwei Faltabschnitten 23, 24, die am Scheitel 25 der
Faltung einstückig
miteinander verbunden sind und von denen der Faltabschnitt 23 an
der Raumaußenseite
RAS angeordnet ist und die Raumaußenwand 21 bildet,
während
der Faltabschnitt 23 an der Rauminnenseite RIS angeordnet
ist und die Rauminnenwand 22 bildet. Der Scheitel 25 ist am
freien Ende des unteren Gelenkteils 17 angeordnet, wobei
der äußere Faltabschnitt 23 eine
innere Lage und der innere Faltabschnitt 24 eine äußere Lage
bilden. Im weiteren Verlauf des äußeren Faltabschnitts 23 bildet
dieser mit konkav gerundeten Ecken die untere schmalseitige Lamellenwand 26, die
Wassernase 19 mit einer Falte, deren Scheitel am freien
Ende der Wassernase 19 liegt, die Außenwand 21 und eine äußere Lage
des Gelenkteils 16, wobei der äußere Faltabschnitt 23 sich
bis zum freien Ende des Gelenkteils 16 erstreckt. Der innere
Faltabschnitt 24 bildet ausgehend vom Scheitel 25 die äußere Lage
des Gelenkteils 17, die Innenwand 22, die obere
schmalseitige und vorzugsweise schräg aufwärts erstreckende Lamellenwand 27 und
eine innere Lage des oberen Gelenkteils 16, wobei er sich
ebenfalls bis zu dessen freien Ende erstreckt. Aufgrund dieser Formgebung
im Bereich des oberen Gelenkteils 16 sind die Faltabschnitte 23, 24 im
oberen Bereich formschlüssig
miteinander verbunden. Am freien Ende des Gelenkteils 16 ist
eine Verlängerung
des einen Faltteils, vorzugsweise des Faltteils 23, um
das Ende des anderen Faltteils, vorzugsweise des Faltteils 24,
umgeschlagen.
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Das
Torblatt 4 weist ein oder mehrere Fenster 31 auf,
die dem Lichteinfall und/oder dem Ausblick dienen. Dabei können ein
oder mehrere Fenster nur einer, mehreren oder diversen Lamellen 15 zugeordnet
sein. Wenn mehrere Fenster einer Lamelle 15 zugeordnet
sind, sind sie in einer Reihe mit jeweils einem Abstand voneinander
in horizontal länglicher bzw.
rechteckiger Form mit gerundeten Ecken ausgebildet und angeordnet.
Deshalb wird im folgenden nur ein Fenster 31 beschrieben.
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Das
Fenster 31 besteht aus einer durchgehenden Fensteröffnung,
mit einer Fensterscheibe 32, die aus zwei Scheibenteilen 32a, 32b zusammengesetzt
ist, die in miteinander fluchtende Löcher 32 in der Außenwand 21 und
der Innenwand 22 eingesetzt sind. Die Löcher 33 sind bezüglich der
vertikalen Längsmittelebene 34 der
Lamelle 15 spiegelsymmetrisch ausgebildet, so daß es lediglich
einer Beschreibung des Lochs 33 in einer Wand bedarf.
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Die
Löcher 33 weisen
jeweils an ihrem Lochrand eine Stufenausnehmung 35 auf,
in die die Scheibenteile 32a, 32b jeweils von
außen
eingesetzt sind. Die Scheibenteile 32a, 32b weisen
an ihrem äußeren Umfangsrand
Flansche 36 auf, die an die Größe und Form der Stufenfassung 35 so
angepaßt
sind, daß sie
mit geringem Bewegungsspiel oder auch mit einer gewissen Klemmpassung
in die Stufenausnehmungen 35 passen. Die Dicke der Flansche 36 ist
so an die Tiefe der Stufenfassungen 35 angepaßt, daß die Außenseiten
der Scheibenteile 32a, 32b mit den Breitseiten 15b, 15c abschließen oder
dazu nach innen versenkt und somit versetzt sind. Im ersten Fall können die
Scheibenteile 32a, 32b im aufgerollten Zustand
mit benachbarten Scheibenteilen in Kontakt kommen und verkratzen.
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Bei
der versenkten Anordnung ist dies nicht möglich, wodurch eine lange Lebensdauer
für die Scheibenteile 32a, 32b erreicht
wird.
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Die
Stufenfassung 35 ist vorzugsweise in Umfangrichtung des
Loches 32 durchgehend ausgebildet. Sie wird bei der vorliegenden
Ausgestaltung durch eine Z-förmige
Einbiegung 37 des Randbereichs des Lochs 33 der
zugehörigen
Wand 21, 22 gebildet. Die Stufenfassung 35 weist
somit einen sich vorzugsweise parallel zur Mittelachse 38 des
Fensters 31 erstreckenden Wandabschnitt 21a bzw. 22a und
einen sich quer, vorzugsweise rechtwinklig zur Mittelachse 38 erstreckenden
Wandabschnitt 21b, 22b auf, die eine erste Stufe 35a bilden,
wobei die Wandabschnitte 21b, 22b Anschläge zur Begrenzung
der Einsetzbewegung der Scheibenteile 32a, 32b ergeben.
Die zweite kleinere Stufe 35b der Stufenfassung 35 wird
durch die Innenkanten der Abschnitte 21b, 22b gebildet.
Die Scheibenteile 32a, 32b weisen eine Wanddicke
c auf, die größer ist,
als die Dicke d der Flansche 36, sodaß sich auch an den Scheibenteilen
nicht nur eine durch die Umfangsfläche der Flansche 36 gebildete
erste Stufe 41 sondern auch eine der Querschnittsgröße und Form
der Stufe 35b mit Bewegungsspiel oder Klemmspannung angepaßte zweite
Stufe 42 in Form eines Vorsprungs 43 gebildet
ist. Die freien Außenkanten
der Vorsprünge 43 sind
vorzugsweise gerundet oder durch Schrägflächen gebrochen, wodurch sich
Einführungsschrägen 44 ergeben,
die das Einsetzen der Scheibenteile 32a, 32b erleichtern.
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Die
Scheibenteile 32a, 32b sind durch eine lösbare oder
unlösbare
Verbindungsvorrichtung 45 miteinander verbunden. Diese
kann z.B. durch eine Verrastungsvorrichtung 46 gebildet
sein. Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind z.B. eine mittige
(nicht dargestellt) oder wenigstens zwei außermittige Zapfenverbindungen 47 jeweils
mit einem innenseitig vorspringenden Zapfen 47a und einer
am anderen Scheibenteil angeordneten Ausnehmung 47b für den Zapfen 47a gebildet.
Vorzugsweise sind bei zwei einander bezüglich der Mittelachse 38 einander
gegenüberliegenden
Zapfenverbindungen 47 jeweils an beiden Scheibenteilen
ein Zapfen 47a und eine Ausnehmung 47b angeordnet,
wobei die Scheibenteile 32a, 32b einander identisch
ausgebildet sind, so daß nur
ein Scheibenteil hergestellt zu werden braucht, die in einer um
die Mittelachse 38 um 180° verdrehten Positionen zueinander
passende Verbindungsgegenteile ergeben.
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Bei
der vorliegenden Ausgestaltung weisen die Zapfen 47a auf
ihre Mantelfläche
ringförmige
Verrastungsnasen 47c auf, die klemmend in die geringfügig kleiner
bemessene Ausnehmung 47b einfassen. Wenn die Wandung der
Ausnehmung 47b aus verformbaren Material besteht, können die
Verrastungsnasen sich in die Wandung eindrücken, wodurch sich die Klemmvorrichtung
in eine Verrastungsverbindung ändert.
Es können
jedoch auch ringförmige
Verrastungsrillen in der Wandung der Ausnehmung 47b angeordnet
sein. Die Ausnehmung oder die Ausnehmungen 47b sind vorzugsweise
in einem Hülsenvorsprung 48 angeordnet,
die bei der vorliegenden Ausgestaltung von beiden Scheibenteilen 32a, 32b in
passender Position vorspringen.
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Die
Scheibenteile 32a, 32b bestehen aus lichtdurchlässigem Material,
vorzugsweise Glas oder Kunststoff. Zwecks Material- und Gewichtserleichterung
können
innenseitig an den Scheibenteilen 32a, 32b Ausnehmungen 48a ausgeformt
sein, zwischen denen sich Verstärkungsstege 48b befinden.
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Wie
die 3 deutlich zeigt, ist der Hohlraum 49 der
Lamelle 15 mit einem Kunststoffschaum 51 ausgeschäumt, wodurch
die Lamelle 15 stabilisiert wird und auch eine Wärme- und
Schalldämmung
erreicht wird. Im Bereich des Fensters bzw. der zweiten Stufe 42 befindet
sich ein damit fluchtendes Loch 52 in der Ausschäumung, die
durch eine Begrenzung der Ausschäumung
oder durch nachträgliches
Ausfräsen
des Kunststoffschaums 51 geschaffen werden kann.
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Die
sich nach innen erstreckende Stufenfassung 35 oder die
Z-förmigen
Einbiegungen 37 sind vor dem Ausschäumen an die Wände 21, 22 angeformt,
vorzugsweise durch Tiefziehen. Dabei kann die Anformung der Stufenfassungen 35 vor
oder nach dem Biegen oder Falten oder Rollen der Lamellenteileabschnitte 23, 24 am
Streifenmaterial oder an den Wänden 21, 22 erfolgen.
Hierdurch sind zwei alternative vorteilhaft Verfahren zur Herstellung
des Hohlkörpers
bzw. der Lamelle 15 gegeben.