DE19717689A1 - Gurtintegralsitz eines Kraftfahrzeuges mit einem Retraktor für den Sicherheitsgurt und einem diesen steuernden Sensor - Google Patents
Gurtintegralsitz eines Kraftfahrzeuges mit einem Retraktor für den Sicherheitsgurt und einem diesen steuernden SensorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Gurtintegralsitz eines Kraftfahrzeugs mit a)
einer Rückenlehne, die einen Rahmen, einen an diesem befestigten Retrak
tor für den Sicherheitsgurt und einen diesen Retraktor steuernden Sensor
aufweist, b) einem Sitzbereich, der über ein Rückenlehnengelenk mit der
Rückenlehne zusammenhängt und c) einem Sitzuntergestell, das eine Ver
stellvorrichtung aufweist, mit der zumindest die Neigung des Sitzbereichs
veränderbar ist.
Ein derartiger Gurtintegralsitz ist beispielsweise aus der EP 749 867 A1
bekannt. Oberhalb eines oberen Querteils des Lehnenrahmens ist eine
Gurtführungseinrichtung vorgesehen, der Sicherheitsgurt läuft von dort
nach vorn zum Passagier und nach hinten innerhalb der Rückenlehne zu
einer Aufwickelvorrichtung, dieser sind üblicherweise ein Retraktor und
ein diesen Retraktor steuernder Sensor zugeordnet. Der Sensor reagiert
auf ausreichend hohe Beschleunigungskräfte, wie sie typischerweise bei
unfallbedingten Verzögerungen des Kraftfahrzeuges auftreten. Derartige
Sensoren sind grundsätzlich bekannt, bei den nicht gurtintegrierten Fahr
zeugsitzen waren sie üblicherweise im Seitenholm des Kraftfahrzeugs un
tergebracht. Sensoren dieser Art werden auch für Airbags eingesetzt.
Durch den Sensor wird der Retraktor des Sicherheitsgurtes betätigt, so
daß dieser den Gurt strammen kann. Diese Zusammenhänge sind eigentlich
bekannt, sie gehören zum Stand der Technik.
Es ist auch bekannt, daß der Sensor eine definierte Position zur Vertika
len haben muß, da er üblicherweise mit Massenkräften arbeitet bzw. ausge
löst wird. Typischerweise hat der Sensor ein mit ausreichen der Pendelmas
se versehenes Pendel, das bei starken Verzögerungs- und Beschleunigungs
kräften so ausreichend ausgelenkt wird, daß die benötigte Auslösung für
den Retraktor erfolgt. Dies erfordert nun aber die bereits angesprochene
vertikale Positionierung des Sensors unabhängig von der jeweiligen Rela
tivlage des Teils, in dem der Sensor angeordnet ist, im vorliegenden Fall
also der Rückenlehne.
Es sind elektronische Nachführvorrichtungen bekannt, die den Sensor im
mer in die richtige Position bringen. Diese werden typischerweise einge
setzt. Sie bewirken, daß unabhängig von der Schwenkposition der Rücken
lehne gegenüber dem Sitzbereich der Sensor immer die richtige Position
hat.
Ein Problem stellt sich nun bei Gurtintegralsitzen, deren Sitzuntergestelle
eine Neigungsverstellung des Sitzbereichs zuläßt. Mit der Neigungsverstel
lung des Sitzbereichs geht immer eine gleichgroße Neigungsverstellung der
Rückenlehne einher, da beide über das Rückenlehnengelenk starr miteinan
der verbunden sind. Zumeist sind Sitzbereich und Rückenlehne oben am
Sitzuntergestell befestigt.
Bei einer Verstellung des Sitzuntergestells, beispielsweise der Betätigung
einer Höhenverstellung oder der Verstellvorrichtung für eine Sitzkante,
beispielsweise die Sitzvorderkante, wird also immer auch die Neigung der
Rückenlehne verändert, anders ausgedrückt bleibt der Winkel zwischen dem
Sitzbereich und der Rückenlehne konstant. Eine Verstellung des Sitzunter
gestells führt nun aber zu so großen Winkeländerungen in der Rückenleh
ne, daß der Toleranzbereich des Sensors überschritten ist. Üblicherweise
liegt der Toleranzbereich des Sensors bei wenigen Graden, beispielsweise
bei plus/minus 1 bis 2 Grad. Rüstet man daher einen Gurtintegralsitz der
eingangs genannten Art mit einer Höhenverstellvorrichtung oder einer ent
sprechenden Verstellvorrichtung im Bereich des Sitzuntergestells aus, so
läuft man Gefahr, daß der Sensor in eine unzulässige Schieflage kommt
und nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Dies aber hat erhebliche Aus
wirkungen auf die Sicherheit eines mit dem Sicherheitsgurt gehaltenen
Passagiers.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Nachteil zu beseiti
gen und ausgehend von dem vorbekannten Gurtintegralsitz der eingangs
genannten Art eine Lösungsmöglichkeit dafür anzubieten, daß ein Gurtin
tegralsitz mit einstellbarem Sitzuntergestell versehen werden kann, ohne
die Funktion des Sensors zu beeinträchtigen.
Diese Aufgabe wird ausgehend von den Merkmalen der eingangs genannten
Art gelöst durch einen Gurtintegralsitz mit den Merkmalen des Patentan
spruchs 1.
Erfindungsgemäß ist im Sitzuntergestell somit eine mechanisch wirkende
Vorrichtung vorgesehen, die es gestattet, die jeweilige Neigung des Ober
bereichs des Sitzuntergestells und damit des Sitzbereichs bzw. der Rücken
lehne gegenüber einer Referenzposition zu erfassen. Die erfaßte Abwei
chung wird über die biegsame Welle dem Sensor mitgeteilt. Der Sensor wird
also immer so geschwenkt, daß die durch eine Veränderung im Sitzunter
gestell eventuell bewirkte Neigungsveränderung kompensiert ist. Auf diese
Weise haben Einstellvorgänge am Sitzuntergestell, die die Neigung des
Sitzbereichs beeinflussen, keine Auswirkung auf die Funktion des Sensors.
Vielmehr bleibt dieser in der Lage zur Vertikalen, die für seine Funktion
und innerhalb des Toleranzbereichs notwendig ist.
Vorzugsweise ist die Vorrichtung zur Neigungserfassung am Oberteil des
Sitzuntergestells angeordnet. Das Oberteil ist starr mit dem Sitzbereich
verbunden. Damit treten keine Abstandsänderungen zwischen Sensor und
Vorrichtung zur Neigungserfassung auf, sondern nur Winkeländerungen um
das Rückenlehnengelenk. Mithin muß die biegsame Welle keine Längenände
rungen kompensieren, sondern nur die Neigungsverstellung der Rückenleh
ne.
In einer bevorzugten Ausführung hat die mechanische Vorrichtung zur Nei
gungserfassung einen Stellarm, der einerseits frei schwenkbar um die Ach
se des Rückenlehnengelenks angeordnet ist und andererseits einen Mitneh
mer aufweist, der mit einem entsprechenden Mitnehmerteil an einer hinte
ren Schwenkstütze zusammenwirkt. Je nach Änderung des Winkels der
Schwenkstütze wird mit entsprechender Untersetzung der Stellarm ge
schwenkt, dessen Schwenkposition wird über die biegsame Welle dem Sen
sor aufgeprägt, der entsprechend immer die korrekte Winkelstellung inner
halb des Toleranzbereichs beibehält.
Auf diese Weise gelingt es mit einfachen, mechanischen Mitteln, die Positi
on des Sensors innerhalb des zulässigen Winkelbereichs zu halten. Eine
Alternative wäre eine elektrische Auslegung, wie sie schon eingesetzt ist,
um die Winkeländerungen der Rückenlehne um das Rückenlehnengelenk zu
kompensieren. Derartige elektronisch arbeitende Vorrichtungen sind aber
erheblich teurer, zumeist um den Faktor 10 teurer als die erfindungsgemä
ße mechanische Vorrichtung. Diese ist relativ einfach ausgebildet, sie be
nötigt nur sehr wenige Teile. Sie macht sich zu Nutze, daß der Winkel, um
den der Sensor jeweils korrigiert werden muß, nicht immer ganz exakt vor
gegeben sein muß, vielmehr nur innerhalb des Toleranzbereichs liegen muß.
Zudem sind die tatsächlich erreichbaren Winkelveränderung des Sitzbe
reichs gegenüber beispielsweise der Horizontalen nicht sehr beträchtlich,
so daß die Korrektur auch aus diesem Grund einfach wird. Insbesondere
bei einer Parallelogrammhöhenverstellung, wie sie beispielsweise aus der
europäischen Patentanmeldung 445 528 A2 bekannt ist, ändert sich die Win
kellage des Sitzbereichs innerhalb des von der Höhenverstellvorrichtung
ermöglichten Einstellbereichs in einem Maße, der sich durch die mechani
sche Vorrichtung gut kompensieren läßt.
Weiterhin ist es vorteilhaft, den Mitnehmer mit einem konzentrisch zur
Achse des Rückenlehnengelenks angeordneten Kupplungsstück zu versehen.
An der biegsamen Welle ist ein Adapter drehfest angeordnet, der ein Kupp
lungsgegenstück aufweist. Kupplungsstück und Kupplungsgegenstück kön
nen drehfest miteinander verbunden werden. Auf diese Weise kann die
biegsame Welle zusammen mit dem Kupplungsgegenstück in bzw. an der
Rückenlehne vorgesehen sein und kann bei der Montage des Fahrzeugsitzes,
also beim Einfügen der Rückenlehne, der Adapter auf das Kupplungsstück
aufgebracht werden, insbesondere dort eingeklipst werden.
Erfahrungsgemäß hat es sich als geeignete Untersetzung erwiesen, den Mit
nehmers des Stellarms wesentlich näher am Schwenkgelenk der hinteren
Schwenkstütze anzuordnen als an der Schwenkachse des Rückenlehnenge
lenks. Insbesondere hat sich ein Eingriffsort von Mitnehmer und Mitneh
merteil in einem Abstand von etwa 1/6 der Gesamtlänge des Stellarms vom
Schwenkgelenk der hinteren Schwenkstütze als günstig erwiesen. Damit ist
einerseits eine geringe tatsächliche Bewegung des Stellarms verbunden,
was wiederum den Vorteil hat, daß Mitnehmer und Mitnehmerteil eine nur
geringe Relativbewegung zueinander durchführen. Ein als Langloch ausge
bildeter Mitnehmer kann daher relativ kurz sein.
Als besonders geeignet für die biegsame Welle hat sich ein Kunststoff
schlauch erwiesen. Hier können herkömmliche, relativ dünne Kunststoff
schläuche eingesetzt werden. Es können natürlich auch Tachometerwellen,
flexible, aber drehfeste Kunststoffstangen und auch Drähte aus Kunststoff
oder Metall Verwendung finden. Da der Sensor eine ausgesprochen kleine
Masse hat, sind die zu übertragenden Kräfte gering. Es muß aber beachtet
werden, daß die Winkelposition des Sensors von der biegsamen Welle nicht
nur bestimmt, sondern auch gehalten wird. Entsprechend muß also die
biegsame Welle ausgeführt sein, sie muß in der Lage sein, den Sensor im
praktischen Betrieb in seiner Winkelstellung zu halten. Die eigentliche
mechanische Befestigung des Sensors erfolgt über seine Schwenkachse, mit
der er mit dem Rahmen der Rückenlehne verbunden ist.
Als besonders bevorzugt hat es sich herausgestellt, Stellarm und Adapter
möglichst leichtgewichtig, insbesondere als Kunststoffteile zu realisieren.
Insbesondere kommen Kunststoffspritzgußteile in Betracht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen
Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung eines nicht einschrän
kend zu verstehenden Ausführungsbeispiels der Erfindung, das unter Be
zugnahme auf die Zeichnung näher erläutert wird. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Seitendarstellung der für die Erfindung wichtigen Teile eines
Gurtintegralsitzes und
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung in Form eines Montagebildes eines
Stellarms, eines Adapters und einer als Kunststoffschlauch ausge
bildeten, biegsamen Welle.
Der Gurtintegralsitz hat in bekannter Weise eine Rückenlehne 20, die einen
Rahmen 22, einen an diesem Rahmen 22 befestigten Retraktor bzw. Gurtauf
roller 24 und einen diesen Retraktor 24 steuernden Sensor 26 aufweist. Der
Sensor 26 ist um eine Achse 28 schwenkbar mit dem Rahmen verbunden. Er
kann im Sinne des Doppelpfeils nach links und nach rechts ausgeschwenkt
werden.
Weiterhin gehört zum Gurtintegralsitz ein Sitzbereich 30 mit einem Polster
körper 32 für die Sitzfläche.
Schließlich ist ein Sitzuntergestell vorgesehen, zu ihm gehören ein Sitzträ
ger 34 und eine Längsverstellvorrichtung 36 bestehend aus zwei Schienen
paaren, von denen die Unterschienen jeweils mit einer Bodengruppe 38 des
Kraftfahrzeugs verbunden sind. Zum Sitzuntergestell gehören weiterhin
zwei Parallelogrammarme bzw. Schwenkstützen 40, 42, die unten mit der
Längsverstellvorrichtung 36 und an ihren oberen Gelenkpunkten mit dem
Sitzträger 34 gelenkverbunden sind. Die beiden Schwenkstützen 40, 42 sind
die wesentlichen Teile einer Verstellvorrichtung, einfachheithalber sind
Feststellmittel für diese Verstellvorrichtung nicht zeichnerisch dargestellt.
In bekannter Weise können hier Zahnbögen mit entsprechenden Blockiertei
len bzw. Taumelgelenkbeschläge eingesetzt werden. Durch die Verstellvor
richtung wird im wesentlichen die Höhe des Sitzbereichs 30 verändert, aber
auch seine Neigung. Zudem wird die Position des Sitzbereichs 30 in Rich
tung der Schienen der Längsverstellvorrichtung 36 verändert, also vor-
oder zurückverlagert.
Im Sitzuntergestell ist eine mechanische Vorrichtung zur Neigungserfassung
vorgesehen. Sie gestattet es, die Neigung des Sitzbereichs 30 gegenüber der
in Fig. 1 gezeigten Referenzposition zu erfassen. Aufgrund der Parallelo
grammkinematik im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Neigungsverstel
lung zwar gering, sie ist aber aufgrund der unterschiedlichen Längen der
Schwenkstützen 40, 42 vorhanden und liegt in einem Bereich oberhalb der
Toleranzgrenzen des Sensors 26. Der jeweils erfaßte Drehzustand wird über
eine biegsame Welle 44 von der Vorrichtung an den Sensor 26 weitergelei
tet. Die biegsame Welle wirkt unmittelbar auf den Sensor 26 ein, beispiels
weise auf dessen Achse 28. Durch Drehen der biegsamen Welle 44 wird der
Sensor 26 entsprechend den beiden Pfeilen um die Achse 28 gedreht. Die
biegsame Welle 44 ist drehfest sowohl mit dem Sensor 26 als auch mit ein
em Stellglied der Vorrichtung zur Neigungserfassung verbunden.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Vorrichtung zur Neigungserfas
sung einen Stellarm 46, der um eine Schwenkachse 48 eines Rückenlehnen
gelenks 50 frei schwenkbar ist. Er erstreckt sich von diesem Gelenkpunkt
im wesentlichen nach unten, und zwar bis in Nähe des oberen Bereichs des
hinteren Parallelogrammarms 42. Dieser hat eine sich zu ihm hin erstrec
kende Nase 52, an der ein Mitnehmerteil 54 in Form eines kurzen Bolzens
quer zur Zeichenebene vorspringt. Es ist in Eingriff mit einem Mitnehmer
56 in Form eines Langlochs, das am unteren freien Ende des Stellarms 46
ausgebildet ist.
Aufgrund des Zusammenwirkens von Mitnehmerteil 54 und Mitnehmer 56
wird die Winkellage des Stellarms 46 verändert, wenn die hintere Schwenk
stütze 42 entsprechend dem Doppelpfeil, der ihrem unteren Gelenkpunkt
zugeordnet ist, verschwenkt wird.
Der Stellarm 46 hat konzentrisch zu seiner Lagerachse 48 um das Rücken
lehnengelenk 50 zwei Ausnehmungen, in die entsprechend geformte Vor
sprünge eines Adapters 58 eingreifen, Fig. 2 zeigt den Zustand von Stel
larm 46 und Adapter 58 bei der Montage. Der Adapter 58 ist mit der bieg
samen Welle 44 drehverbunden. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind
biegsame Welle 44 und ihr Adapter 58 der Rückenlehne 20 zugeordnet, wäh
rend der Stellarm 46 dem Sitzuntergestell zugeordnet ist. Durch Verbindung
von Adapter 58 und Stellarm 46 wird die mechanische Verbindung zur Dre
hübertragung hergestellt. Auf diese Weise kann die Rückenlehne 20 fertig
montiert werden, beispielsweise auch bepolstert werden, und dann erst am
Sitzuntergestell montiert werden. Während dieser Montage muß dann u. a.
die mechanische Verbindung zwischen Adapter 58 und Stellarm 46 herge
stellt werden.
Die beiden Fenster am oberen Bereich des Stellarms 46 stellen ein Kupp
lungsstück dar, die mit Einrastvorsprüngen und Rückhaltebereichen verse
henen freien Enden am Adapter 58 stellen ein Kupplungsgegenstück dar.
Beide lassen sich drehfest miteinander verbinden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, beträgt der Abstand zwischen einer oberen
Gelenkachse 60 der hinteren Schwenkstütze 42 und dem Mitnehmer 56 etwa
17% der Strecke zwischen dieser oberen Gelenkachse 60 und der Achse 48
des Rückenlehnengelenks. Weiterhin ist die hintere Schwenkstütze 42, so
weit der Abstand ihrer Gelenkpunkte betroffen ist, und der genannte Ab
stand zwischen der oberen Gelenkachse 60 und der Achse 48 etwa gleich
lang. Insgesamt wird eine Untersetzung von etwa 1 zu 20 zwischen einer
Drehbewegung der Schwenkstütze 40 um ihre obere Gelenkachse 60 und der
Drehbewegung des Stellarms 46 um seine Achse, also die Achse 48, erzielt.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist die biegsame Welle 44 als ein
Kunststoffschlauch ausgeführt. Sie kann auch in anderer Weise ausgebildet
sein, solange sie die Drehbewegung überträgt und ausreichend biegsam, wie
für den Einsatzzweck gefordert, ist. Innerhalb des Sitzuntergestells und
insbesondere innerhalb der Rückenlehne 20 kann die biegsame Welle in ge
eigneter Weise durch einen Schutzmantel umhüllt sein, der eine unmittelba
re Reibung zwischen einem Teil beispielsweise der Rückenlehne und der
biegsamen Welle 44 verhindert, aber eine freie Drehbewegung zwischen
Schutzmantel und biegsamer Welle 44 zuläßt.
Claims (11)
1. Gurtintegralsitz eines Kraftfahrzeugs mit
und daß im Sitzuntergestell eine mechanische Vorrichtung zur Nei gungserfassung vorgesehen, die die Neigung des Sitzbereichs (30) ge genüber einem Referenzzustand erfaßt und über eine biegsame Welle (44) mit dem Sensor (26) drehverbunden ist.
- a) einer Rückenlehne (20), die einen Rahmen (22), einen an diesem befe stigten Retraktor (24) für den Sicherheitsgurt (25) und einen diesen Retraktor (24) steuernden Sensor (26) aufweist,
- b) einem Sitzbereich (30), der über ein Rückenlehnengelenk (50) mit der Rückenlehne (20) zusammenhängt und
- c) einem Sitzuntergestell, das eine Verstellvorrichtung aufweist, mit der zumindest die Neigung des Sitzbereichs (30) veränderbar ist,
und daß im Sitzuntergestell eine mechanische Vorrichtung zur Nei gungserfassung vorgesehen, die die Neigung des Sitzbereichs (30) ge genüber einem Referenzzustand erfaßt und über eine biegsame Welle (44) mit dem Sensor (26) drehverbunden ist.
2. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sitzuntergestell eine hintere Schwenkstütze (42) aufweist und daß die
Vorrichtung zur Neigungserfassung einen Stellarm (46) aufweist, der
einerseits frei schwenkbar um die Achse (48) des Rückenlehnengelenks
(50) angeordnet ist und andererseits einen Mitnehmer (56) aufweist, der
mit einem ihm zugeordneten Mitnehmerteil (54), das an der Schwenkstüt
ze ausgebildet ist, bewegungsverbunden ist.
3. Gurtintegralsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mitnehmer (56) ein Langloch ist und daß als Mitnehmerteil (54) an der
Schwenkstütze im Abstand von deren Schwenkgelenk ein Vorsprung vor
gesehen ist, der in Eingriff mit dem Langloch ist.
4. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stellarm (46) ein konzentrisch zur Achse des Rückenlehnengelenks (50)
angeordnetes Kupplungsstück aufweist, daß ein mit der biegsamen Wel
le (44) verbundener Adapter (58) vorgesehen ist, der ein Kupplungsge
genstück aufweist, welches zentrisch zur Rotationsachse der biegsamen
Welle (44) angeordnet ist und daß Kupplungsstück und Gegenkupp
lungsstück drehfest miteinander verbindbar sind, insbesondere eine
steckbare Kupplung bilden.
5. Gurtintegralsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mitnehmer (56) wesentlich näher am oberen Schwenkgelenk (60) der hin
teren Schwenkstütze (42) als an der Schwenkachse (48) des Rückenleh
nengelenks (50) angeordnet ist, insbesondere, daß der Abstand zwi
schen der Gelenkachse (60) der hinteren Schwenkstütze (42) und dem
Mitnehmer (56) 5 bis 30, insbesondere 10 bis 20% der Gesamtlänge des
Mitnehmers (56) beträgt.
6. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
biegsame Welle (44) ein Kunststoffschlauch ist.
7. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse des Sensors (26) parallel verläuft zur Schwenkachse (48)
des Rückenlehnengelenks (50).
8. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor (26) zur Kompensation einer Neigungsverstellung der Rückenleh
ne (20) um das Rückenlehnengelenk (50) eine elektronische Winkelnach
führung aufweist
9. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor (26) ein mechanisches Sensorteil hat, insbesondere ein Pendel,
das gegenüber einem Sensorgehäuse unter der Wirkung von Massenkräf
ten bewegbar ist und unter dem Einfluß der Schwerkraft steht.
10. Gurtintegralsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stellarm (46) und der Adapter (58) Kunststoffteile, insbesondere Kunst
stoffspritzgußteile sind.
11. Gurtintegralsitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in ein
er Zwischenposition der Verstellvorrichtung des Sitzuntergestells der
Stellarm (46) auf einer Verbindungslinie liegt, die durch die Achse (48)
des Rückenlehnengelenks (50) und die Gelenkachse (60) der hinteren
Schwenkstütze (42) verläuft.
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