DE19532781C2 - Sicherheitsgurtaufroller mit zwei fahrzeugsensitiven Sensoren mit unterschiedlicher Ansprechschwelle - Google Patents
Sicherheitsgurtaufroller mit zwei fahrzeugsensitiven Sensoren mit unterschiedlicher AnsprechschwelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsgurtaufroller mit einem
gurtbandsensitiven Steuersystem zur Blockierung des
Gurtaufrollers bei oberhalb einer Ansprechschwelle liegendem
Gurtbandauszug und mit einem fahrzeugsensitiven Steuersystem zur
Blockierung des Gurtaufrollers bei auftretenden horizontalen
Fahrzeugbeschleunigungen, wobei das fahrzeugsensitive
Steuersystem einen ersten fahrzeugsensitiven Sensor und ein eine
Verzahnung aufweisendes Steuerrad aufweist und der erste
fahrzeugsensitive Sensor bei Überschreiten seiner auf die
gesetzlichen Grenzwerte eingestellten Ansprechschwelle einen
Blockierhebel in die Verzahnung des Steuerrades einsteuert.
Ein Gurtaufroller mit den vorgenannten Merkmalen ist
beispielsweise in der DE 38 24 164 beschrieben; der bei dem
bekannten Gurtaufroller eingesetzte fahrzeugsensitive
Fahrzeugsensor ist als Kugelsensor ausgebildet, dessen von der
Kugel bei deren Auslenkung beaufschlagter Impulshebel im
Auslösefall einen Blockierhebel in die Außenverzahnung der zum
Steuersystem gehörigen Steuerscheibe einsteuert und so über die
Blockierung der Drehung der Steuerscheibe eine Blockierung des
Gurtaufrollers einleitet. Für die Auslegung der Ansprechschwelle
des einzigen und insoweit ersten fahrzeugsensitiven Sensors
gelten gesetzlich vorgeschriebene Beschleunigungsgrenzwerte, die
beispielsweise in den europäischen Staaten bei 0,45 g und in den
USA bei 0,7 g liegen.
Mit dem bekannten Gurtaufroller ist der Nachteil verbunden, daß
sein Einsatz unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise
Einbau des Gurtaufrollers mit dem darin angeordneten ersten
fahrzeugsensitiven Sensor in einem in seiner Neigung
veränderlichen Bauteil wie zum Beispiel Rückenlehne eines
Fahrzeugsitzes oder Einsatz einer elektrischen Ansteuerung des
Blockierhebels über einen extern, außerhalb des Gurtaufrollers
angeordneten Sensor, nicht die volle Sicherheit garantiert, da bei
entsprechenden Einbausituationen der Wunsch der Anwender nach
einem hohen Sicherheitsniveau besteht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem
Gurtaufroller mit den eingangs genannten Merkmalen das
Sicherheitsniveau hinsichtlich der Ansteuerung des
Blockiersystems durch das fahrzeugsensitive Steuersystem zu
verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung
nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß dem
Blockierhebel ein zweiter mechanisch arbeitender und direkt auf
den Blockierhebel einwirkender fahrzeugsensitiver Sensor
zugeordnet ist, dessen Ansprechschwelle oberhalb der
Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven Sensors liegt und
der auf bei leichten Unfällen auftretende Beschleunigungen
anspricht. Der zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus
erfindungsgemäß vorgesehene zweite mechanisch arbeitende
fahrzeugsensitive Sensor stellt dabei nicht etwa eine Verdopplung
des fahrzeugsensitiven Steuersystems und insoweit einen Schutz
gegen den Ausfall des ersten fahrzeugsensitiven Sensors dar,
sondern aufgrund seiner oberhalb der durch die gesetzlichen
Grenzwerte definierten Ansprechschwelle des ersten
fahrzeugsensitiven Sensors liegenden eigenen Ansprechschwelle
reagiert der zweite fahrzeugsensitive Sensor bei unterhalb der
gesetzlichen Grenzwerte liegenden Beschleunigungen, also im
normalen Fahrbetrieb des Fahrzeuges noch nicht; der zweite und
zusätzliche fahrzeugsensitive Sensor kommt erst bei besonderen
Beanspruchsungs- und Einbausituationen zum Tragen.
Damit stellt die Erfindung in überraschend einfacher Weise ein
System bereit, welches auch bei Beschleunigungen anspricht, wie
sie bei leichten Unfällen auftreten, bei denen aus dem Stand der
Technik bekannte Systeme versagen würden. Der Grundgedanke der
Erfindung ist auch aus dem Grunde fernliegend, als es durchaus
widersinnig erscheint, einen Sensor so auszulegen, daß seine
Ansprechschwelle oberhalb der gesetzlichen Anforderungen liegt.
Ein erster bei Verwirklichung des Erfindungsgedankens
vorteilhafter Anwendungsfall ist dann gegeben, wenn der
Gurtaufroller mit dem darin integrierten ersten
fahrzeugsensitiven Sensor in einem in seiner Neigung
verstellbaren Teil eines Fahrzeugsitzes eingebaut ist, also in
die neigungsverstellbar eingerichtete Sitzfläche des
Fahrzeugsitzes oder in dessen ohnehin neigungsverstellbare
Rückenlehne, oder wenn der Fahrzeugsitz als Ganzer in seiner
Neigung zur Horizontalen veränderbar ist. Da in solchen Fällen
sich die Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven Sensors
verschieben würde und die gesetzlichen Vorschriften somit nicht
mehr erfüllt wären, ist bei dem in der gattungsbildenden
DE 38 24 164 A1 beschriebenen Gurtaufroller bereits eine
Vorrichtung zur Nachführung des ersten fahrzeugsensitiven Sensors
derart vorgesehen, daß auch bei der Neigungsverstellung des den
Gurtaufroller tragenden Bauteils der fahrzeugsensitive Sensor
immer zur Erdachse ausgerichtet ist, so daß seine den
gesetzlichen Grenzwerten entsprechende Ansprechschwelle in jeder
Funktionslage des Gurtaufrollers gewährleistet ist. Wenn
allerdings die Nachführung des ersten fahrzeugsensitiven Sensors
fehlerhaft ist, ist eine Gefährdung der mit dem Gurtaufroller
angeschnallten Person nicht zu vermeiden. Hier greift in
vorteilhafter Weise die erfindungsgemäße Anordnung des zweiten
fahrzeugsensitiven Sensors ein, wobei der zweite
fahrzeugsensitive Sensor in dem Gurtaufroller fest angeordnet ist
derart, daß in jeder Neigungslage des Gurtaufrollers die
Ansprechschwelle des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors oberhalb
der Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven Sensors liegt
und sich bei einer Neigungsverstellung entsprechend ändert. Somit
ist in jedem Fall gewährleistet, daß es auch bei einer
Wirkungslosigkeit des ersten fahrzeugsensitiven Sensors zu einer
Blockierung des Gurtaufrollers kommt, da der zweite
fahrzeugsensitive Sensor bei entsprechenden Beschleunigungswerten
anspricht, auch wenn diese Ansprechschwelle je nach Einbaulage
mehr oder weniger oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegt; da
der zweite fahrzeugsensitive Sensor jedoch fest in den
Gurtaufroller eingebaut ist und eine Änderung seiner
Ansprechschwelle in Abhängigkeit von der Neigungslage des
Gurtaufrollers hingenommen wird, ist ein Funktionsausfall des
zweiten fahrzeugsensitiven Sensors nicht zu befürchten.
Ein zweiter bei Verwirklichung des Erfindungsgedankens
vorteilhafter Anwendungsfall ist gegeben, wenn gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung der Blockierhebel über
einen im Auslösefall erregten Elektromagneten in seine
Blockierlage bewegt wird, wie dies für einen Kugelsensor als
einziges Steuersystem aus dem DE-GM 76 30 002 an sich bekannt
ist. Bei dieser Anwendung ist das
Blockiersystem des Gurtaufrollers als elektrisch arbeitendes
System ausgeführt, und zwar in einer sogenannten "aktiven"
Ausführung im Gegensatz zu einer "passiven" Ausführung. Bei der
passiven Ausführung steht der den Blockierhebel in dessen
Stellung außer Eingriff mit der Verzahnung der Steuerscheibe
haltende Elektromagnet bei normalen Fahrbedingungen des Fahrzeugs
unter permanenter Erregung, womit ein entsprechender
Stromverbrauch verbunden ist; es kommt hinzu, daß auch bei
ausgeschalteter Zündung dafür Sorge getragen werden muß, daß der
Blockierhebel außer Eingriff mit der Steuerscheibenverzahnung
liegt, so daß auch bei ausgeschalteter Zündung und fehlender
Erregung des Elektromagneten ein Anschnallen möglich ist.
Demgegenüber sieht die für die vorliegende Erfindung anzuwendende
"aktive" Ausführung vor, daß der Blockierhebel bei normalen
Fahrbedingungen des Fahrzeuges auch ohne Erregung des
Elektromagneten ständig außer Eingriff mit der
Steuerscheibenverzahnung steht, und daß erst bei einer Bestromung
des Elektromagneten im Unfallgeschehen, also im Auslösefall, der
Elektromagnet den Blockierhebel aktiv in die
Steuerscheibenverzahnung einsteuert; demzufolge würde bei dieser
aktiven Ausführung eine Unterbrechung der Stromversorgung des
Elektromagneten den unverzüglichen Ausfall des Blockiersystems
des Gurtaufrollers zur Folge haben. Auch bei Anwendung eines
elektrisch aktiv arbeitenden Steuersystems schafft die Erfindung
in vorteilhafter Weise Abhilfe, indem erfindungsgemäß eine
Kombination des fest eingebauten zweiten fahrzeugsensitiven
Sensors mit dem elektrisch aktiv arbeitenden Steuersystem
vorgesehen ist. Auch bei einem eventuellen Ausfall der Erregung
des Elektromagneten sorgt der zweite fahrzeugsensitive Sensor bei
einem Unfall in jedem Fall für die Blockierung des
Gurtaufrollers.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der zweite
fahrzeugsensitive Sensor als Kugelsensor mit einer in einer
Kugelpfanne angeordneten Kugel und einem von der Kugel bei deren
Auslenkung bewegten und den Blockierhebel beaufschlagenden
Impulshebel ausgebildet, wobei die Kugelpfanne durch im Winkel
zur Vertikalen angeordnete Schrägflächen gebildet ist; diese
Schrägflächen legen in ihrer Neigung die Ansprechschwelle des
Kugelsensors entsprechend fest; die Erfindung ist jedoch nicht
auf den an sich bekannten Kugelsensor als zweiten
fahrzeugsensitiven Sensor beschränkt, vielmehr ist der Einsatz
jedes beliebigen mechanisch arbeitenden Sensors möglich.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 einen Gurtaufroller mit einem zwei mechanisch
arbeitende fahrzeugsensitive Sensoren aufweisenden
Steuersystem in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 einen Gurtaufroller mit einem elektrisch arbeitenden
fahrzeugsensitiven Steuersystem und einem zweiten
mechanisch arbeitenden fahrzeugsensitiven Sensor in
einer schematischen Darstellung,
Fig. 3a-c in einer schematischen Darstellung den zweiten
mechanisch arbeitenden fahrzeugsensitiven Sensor in
verschiedenen, unterschiedliche Neigungswinkel gegen
die Vertikale aufweisenden Einbaulagen des
Gurtaufrollers.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel dargestellt, bei
welchem der Gurtaufroller ein Gurtaufrollergehäuse 10 und eine
darin gelagerte Gurtaufwickelwelle aufweist; Bestandteil des im
einzelnen nicht dargestellten Blockiersystems für die
Gurtaufwickelwelle ist ein Steuerrad 11 mit einer Außenverzahnung
12; das Steuer- und Blockiersystem ist dabei so ausgestaltet, daß
über ein Anhalten des Steuerrades 11 in einer an sich bekannten
Weise die Blockierung der Gurtaufwickelwelle eingeleitet bzw.
durchgeführt wird.
Bestandteil des fahrzeugsensitiven Steuersystems ist ein erster
fahrzeugsensitiver Sensor 13, der bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel als Kugelsensor mit einer Kugelpfanne 14 und
einer darin angeordneten Kugel 15 ausgebildet ist; im Falle von
auftretenden Beschleunigungen führt eine Verlagerung der Kugel 15
in der Kugelwanne 14 zu einer Betätigung eines Impulshebels 16,
der auf einen Blockierhebel 17 einwirkt, welcher bei seiner
Verschwenkung in Eingriff mit der Außenverzahnung 12 des
Steuerrades 11 kommt, so daß bei entsprechenden auftretenden
Beschleunigungen die Gurtaufwickelwelle blockiert wird.
Zusätzlich zu dem ersten fahrzeugsensitiven Sensor 13 ist ein
zweiter fahrzeugsensitiver Sensor 18 vorgesehen, der ebenfalls
als Kugelsensor mit einer in einer Kugelpfanne 19 angeordneten
Kugel 21 ausgebildet ist und dessen Impulshebel 22 ebenfalls bei
Ansprechen des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors 18 auf den
Blockierhebel 17 einwirkt. Die Kugelpfanne 19 des zweiten
fahrzeugsensitiven Sensors 18 besteht aus Schrägflächen 20, die
im Winkel zur Vertikalen angeordnet sind und deren Neigung die
Ansprechschwelle des Kugelsensors festlegen, wie im einzelnen an
Hand der Fig. 3a bis 3c noch erläutert werden wird.
Die Fig. 2 zeigt das Zusammenwirken des zweiten
fahrzeugsensitiven Sensors 18 mit einem elektrisch arbeitenden
Steuersystem, welches aus einem längsverschiebbar angeordneten
und auf den Blockierhebel 17 einwirkenden Stößel 24 besteht, der
im Auslösefall über einen Elektromagneten 23 derart verschoben
wird, daß der Blockierhebel 17 in die in Fig. 2 nicht
dargestellte Außenverzahnung des Steuerrades 11 einschwenkt. Bei
dem elektrisch arbeitenden Steuersystem handelt es sich um ein
sogenanntes aktives Steuersystem, bei welchem der Stößel 24 bei
Normalbetrieb des Fahrzeuges bzw. Gurtaufrollers ständig außer
Eingriff mit der Außenverzahnung des Steuerrades 11 steht, so daß
kein unnötiger Stromverbrauch gegeben ist; erst wenn ein nicht
dargestellter, außerhalb des Gurtaufrollers angebrachter erster
fahrzeugsensitiver Sensor das Auftreten entsprechender
Beschleunigungen feststellt, wird der Elektromagnet 23 durch
entsprechende Stromzuschaltung erregt und sorgt für eine
Verlagerung des Stößels 24 in Eingriff mit der Außenverzahnung
des Steuerrades 11. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein
zweiter fahrzeugsensitiver Sensor 18 vorgesehen, dessen
Impulshebel 22 direkt auf den Blockierhebel 17 wirkt und bei
einem eventuellen Ausfall beispielsweise der Stromversorgung für
den Elektromagneten 23 bei Überschreiten seiner Ansprechschwelle
für eine Einsteuerung des Blockierhebels 17 in die
Außenverzahnung des Steuerrades 11 sorgt.
Der zweite fahrzeugsensitive Sensor 18 ist jeweils fest an dem
Gurtaufroller angeordnet, so daß beispielsweise ein Einbau des
Gurtaufrollers in unterschiedlichen Neigungswinkeln zur
Vertikalen auch zu einer Veränderung der Ansprechschwelle des
zweiten fahrzeugsensitiven Sensors 18 führt; aus diesem Grunde
ist diese Ansprechschwelle so ausgelegt, daß in jeder
Neigungslage des Gurtaufrollers die Ansprechschwelle des zweiten
fahrzeugsensitiven Sensors 18 oberhalb der Ansprechschwelle des
ersten fahrzeugsensitiven Sensors liegt, so daß der zweite
fahrzeugsensitive Sensor 18 nur bei einem Ausfall des ersten
fahrzeugsensitiven Sensors 13 bzw. des fahrzeugsensitiven
Steuersystems (Elektromagnet 23) zum Tragen kommt. In den Fig.
3a bis 3c sind derartige unterschiedliche Einbaulagen des
Gurtaufrollers an Hand einer schematischen Darstellung der sich
einstellenden Verhältnisse bei dem zweiten fahrzeugsensitiven
Sensor 18 dargestellt, wobei die Einbaulagen durch die
winkelmäßige Anordnung der Schrägflächen 20 mit der davon
gehaltenen Kugel 21 des fahrzeugsensitiven Sensors 18 angedeutet
ist.
In Fig. 3a ist die neutrale Position des Gurtaufrollers mit dem
zugehörigen zweiten fahrzeugsensitiven Sensor 18 dargestellt, die
die Einbaulage eines Gurtaufrollers in eine Rückenlehne zeigt,
die um etwa 20 Grad aus der Vertikalen nach rückwärts, entgegen
der Fahrtrichtung, geneigt ist; es handelt sich hierbei um die
erfahrungsgemäß "normale" Sitzposition eines Fahrzeuginsassen.
Wie Fig. 3a zu entnehmen ist, sind ausgehend von einer Stellung
der Schrägflächen 20 mit 90 Grad zueinander zur Halterung der
Kugel 21 die Winkel α₁ und β₁ symmetrisch jeweils zu 45
Grad festgelegt, womit eine Ansprechschwelle in den beiden
horizontalen Beschleunigungsrichtungen von 1,0 g definiert ist;
diese Ansprechschwelle von 1,0 g liegt oberhalb der für die
europäischen Staaten festgelegten Ansprechschwelle für
fahrzeugsensitive Sensoren von 0,45 g.
Bei dem in Fig. 3b dargestellten Ausführungsbeispiel ist die
Rückenlehne nun um 20 Grad in Fahrtrichtung geschwenkt und damit
in ihre senkrechte Position gebracht, was bedeutet, daß auch die
Schrägflächen 20 des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors um 20
Grad in Fahrtrichtung (Pfeil 25) gekippt sind, da der zweite
fahrzeugsensitive Sensor 18 fest am Gurtaufroller angeschlagen
ist. Somit ergibt sich ein Winkel α₂ von 25 Grad, womit nun
eine Ansprechschwelle des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors 18
von 0,47 g definiert ist, und auch diese, der Veränderung der
Einbaulage entsprechende Ansprechschwelle liegt immer noch höher
als die Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven Sensors 13
von 0,45 g. Entsprechend verschiebt sich die dem Winkel β₂
zuzuordnende Ansprechschwelle bei entgegengesetzter horizontaler
Beschleunigung auf 2,2 g, wobei auch diese hohe Ansprechschwelle
noch einen Sicherheitsaspekt bei einem Ausfall des
fahrzeugsensitiven Steuersystems im übrigen beinhaltet, weil es
im Unfallgeschehen überhaupt zur Auslösung des Blockiersystems
des Gurtaufrollers kommt.
Entsprechend ist in Fig. 3c eine Einbaulage des Gurtaufrollers
bzw. des damit fest verbundenen zweiten fahrzeugsensitiven
Sensors 18 in einer um 20 Grad weiter nach hinten, entgegen der
Fahrtrichtung (Pfeil 25) geneigten Rückenlehne dargestellt, und
entsprechend ist nun der Winkel α₃ mit 65 Grad bemessen, was
einer Ansprechschwelle von 2,2 g entspricht, während der Winkel
β₃ mit 25 Grad die Ansprechschwelle von 0,47 g festlegt. Auch
in dieser Stellung sind die entsprechenden Einsteuerungs
verhältnisse gegeben.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Abmessungen bzw. Einbaulagen
können auch andere Winkelwerte zur Festlegung der
Ansprechschwelle des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors 18
gewählt werden, insbesondere auch für die Einhaltung von in
anderen Ländern vorgeschriebenen Ansprechschwellen für den ersten
fahrzeugsensitiven Sensor, wie dies beispielsweise für die USA
mit 0,7 g der Fall ist.
Claims (5)
1. Sicherheitsgurtaufroller mit einem gurtbandsensitiven
Steuersystem zur Blockierung des Gurtaufrollers bei oberhalb
einer Ansprechschwelle liegendem Gurtbandauszug und mit
einem fahrzeugsensitiven Steuersystem zur Blockierung des
Gurtaufrollers bei auftretenden horizontalen
Fahrzeugbeschleunigungen, wobei das fahrzeugsensitive
Steuersystem einen ersten fahrzeugsensitiven Sensor und ein
eine Verzahnung aufweisendes Steuerrad aufweist und der
erste fahrzeugsensitive Sensor bei Überschreiten seiner auf
die gesetzlichen Grenzwerte eingestellten Ansprechschwelle
einen Blockierhebel in die Verzahnung des Steuerrades
einsteuert, dadurch gekennzeichnet, daß dem Blockierhebel
(17) ein zweiter mechanisch arbeitender und direkt auf den
Blockierhebel (17) einwirkender fahrzeugsensitiver Sensor
(18) zugeordnet ist, dessen Ansprechschwelle oberhalb der
Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven Sensors (13)
liegt und der auf bei leichten Unfällen auftretende
Beschleunigungen anspricht.
2. Sicherheitsgurtaufroller nach Anspruch 1, wobei der
Gurtaufroller in einem als Ganzer oder in seinem den
Gurtaufroller aufnehmenden Teil, wie Rückenlehne oder
Sitzteil, in der Neigung verstellbaren Fahrzeugsitz
eingebaut und eine Einrichtung zum Nachführen des ersten
fahrzeugsensitiven Sensors in seine auf die Vertikale
ausgerichteten Achse vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß in jeder Neigungslage des Gurtaufrollers die
Ansprechschwelle des zweiten fahrzeugsensitiven Sensors (18)
oberhalb der Ansprechschwelle des ersten fahrzeugsensitiven
Sensors (13) liegt und daß sich bei einer
Neigungsverstellung die Ansprechschwelle des zweiten
fahrzeugsensitiven Sensors (18) ändert.
3. Sicherheitsgurtaufroller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Blockierhebel (17) des
fahrzeugsensitiven Steuersystems über einen im Auslösefall
durch Ansprechen des ersten fahrzeugsensitiven Sensors
erregten Elektromagneten (23) in seine Blockierlage bewegt
wird.
4. Sicherheitsgurtaufroller nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite fahrzeugsensitive
Sensor (18) als Kugelsensor mit einer in einer Kugelpfanne
(19) angeordneten Kugel (21) und einem von der Kugel (21)
bei deren Auslenkung bewegten und den Blockierhebel (17)
beaufschlagenden Impulshebel (22) ausgebildet ist, wobei die
Kugelpfanne (19) durch im Winkel zur Vertikalen angeordnete
Schrägflächen (20) gebildet ist.
5. Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (20) in ihrer Neigung
die Ansprechschwelle des Kugelsensors (18) festlegen.
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