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DE19704292A1 - Verkleidungselemente zur Verkleidung von weitgehend ebenen Flächen, insbesondere von Böden, Wänden, Decken u. dgl. - Google Patents

Verkleidungselemente zur Verkleidung von weitgehend ebenen Flächen, insbesondere von Böden, Wänden, Decken u. dgl.

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DE19704292A1
DE19704292A1 DE19704292A DE19704292A DE19704292A1 DE 19704292 A1 DE19704292 A1 DE 19704292A1 DE 19704292 A DE19704292 A DE 19704292A DE 19704292 A DE19704292 A DE 19704292A DE 19704292 A1 DE19704292 A1 DE 19704292A1
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KORNHERR THOMAS 73111 LAUTERSTEIN DE
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KORNHERR THOMAS 73111 LAUTERSTEIN DE
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Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von Verkleidungselementen zur Verkleidung von weitgehend ebenen Flächen nach der Gattung des Hauptanspruchs. Derartige Verkleidungselemente sind im vielfacherweise bekannt.
Bei einem bekannten gattungsgemäßen Bodensystem (G 9414636.5) werden rechteckige Bodenplatten mittels Verbindungsleisten miteinander verbunden. Hierdurch wird eine lösbare Verbindung zwischen jeweils einer Bodenplatte und einer Verbindungsleiste hergestellt. Die Verbindungsleisten sind also zwischen den Bodenplatten angeordnet, die Bodenplatten als solche sind immer durch die Verbindungsleisten getrennt. Nachteil dieses Systems ist es also, daß die Bodenplatten nicht unmittelbar aneinander gefügt werden, sondern stets die Bodenplatten an die Verbindungsleisten gefügt werden. Die Verbindungsleisten sind deshalb stets sichtbar, was aus ästhetischen Gründen häufig unerwünscht ist.
Die Erfindung und ihre Vorteile
Die erfindungsgemäßen Verkleidungselemente mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs haben demgegenüber den Vorteil, daß ein weitgehend fugenloses Verbinden der einzelnen Verkleidungselemente möglich ist, wobei die Verbindung lösbar ausgeführt wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß die Verkleidungselemente aufgrund der Verbindung steile auch auf unbehandelten weitgehend ebenen Flächen verlegt werden können.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht aus einem oder mehreren Einzelelementen. Dadurch können die Einzelelemente verlegeunabhängig auf die entsprechende Grundplatte aufgebracht werden. Ein solches Aufbringen kann sehr rationell und in Serienproduktion erfolgen, insbesondere dann, wenn es gilt eine Vielzahl von verschiedenen Einzelelementen als Oberschicht zu schaffen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht zumindest teilweise aus Intarsien. Gerade das Verlegen von Intarsien aus verschiedenen Materialien wie beispielsweise Holz, Stein und Keramik ist mit sehr viel Aufwand verbunden, insbesondere bei Parkettintarsien, Holzintarsien oder Bordüren. Erfindungsgemäß müssen die Intarsien nicht wie beim herkömmlichen Verlegen Vorort verlegt werden, sondern werden entsprechend erst als Oberschicht auf eine Grundplatte angebracht. Das Verkleidungselement wird dann Verlegeort verlegt. Herkömmliches Verlegen von Intarsien ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Da die erfindungsgemäßen Verkleidungselemente aber unabhängig von dem Verlegeort auch in verschiedenen Größen gefertigt werden, erfolgt ein Verlegen Vorort auf einfache, zügige und kostengünstige Weise.
Nach einer weiteren Alternativen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht zumindest teilweise aus Stein und oder steinähnlichem Material wie Marmor, Kunststein, Gips, Putz, Keramik oder ähnlichem.
Nach einer weiteren vorteilhaften Alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht zumindest teilweise aus Metall oder metallähnliche Material.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Grundplatte aus Kunststoff. Kunststoff ist sehr einfach und billig zu Verarbeiten und weist geeignete Materialeigenschaften auf.
Nach einer diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Grundplatte aus recyclebarem Kunststoff.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Grundplatte aus Recyclat.
Nach einer weiter vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Kunststoff wärmedämmend dann ausgestaltet, wenn die Anforderungen dies verlangen bzw. wärmedurchlässig aus gestaltet, wenn beispielsweise Heizelemente unterhalb des Verkleidungselements angebracht werden, und somit ein Wärmedurchgang durch das Verkleidungselement gewährleistet sein muß.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Kunststoff schalldämmend ausgebildet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Kunststoff wasser- und ölundurchlässig.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht an die Grundplatte an geklebt. Ein solches Kleben ist einfach und kostengünstig zu realisieren.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Oberschicht mit der Grundplatte durch Erwärmen entweder der Oberschicht und oder der Grundplatte und ein miteinander in Kontakt bringen dieser unlösbar miteinander verbunden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Grundplatte aus Kunststoff ist, welche durch Erwärmen angeschmolzen werden kann; die Oberschicht wird dann auf die Grundplatte gedrückt. Ein spezieller Klebstoff oder ähnliches ist nicht notwendig.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Grundplatte Aussparungen auf der Unterseite auf, durch welche diese mittels entsprechenden Verbindung steilen an der ebenen Flächen befestigbar sind.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung füllen die Verbindungsteile die Aussparungen weitgehend vollständig aus. Dies ist insbesondere dann notwendig wenn die Verkleidungselemente als Böden verwendet werden, welche dann eine gewisse Last aufnehmen müssen. Durch eine Vermeidung von Hohlräumen werden Spannungsspitzen vermieden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich die lösbare Verbindung durch Einrasten bzw. Einklopfen des Verbindungsteiles in die Aussparung. Gerade ein solches Einrasten bzw. Einklopfen des Verbindungsteiles gewährleistet eine schnelle und einfache Montage der Verbindung steile und weist den Vorteil auf, daß zur Herstellung der Verbindung keine entsprechenden Werkzeuge von Nöten sind.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erindung laufen die Aussparungen über die gesamte Seitenlänge der Längs- und/oder Querseiten der Grundplatten. Dadurch wird eine gleichmäßige Materialschwächung und Belastbarkeit der Verbindung steile erlangt, entsprechende Spannungsspitzen werden vermieden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Aussparung als eine sich in Richtung grundplatteninneres aufweitenden Nut ausgebildet. Durch eine solche Nut läßt sich ein entsprechendes Verbindungsteil auf einfache Weise einführen und die Aufweitung gewährleistet hierbei eine schlüssige Verbindung zwischen dem Verbindungsteil und den Verkleidungselemente.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist als Aussparung mindestens eine der der zu verkleidenden Fläche zugewandte Kante der Grundplatte ausgespart, wobei diese Aussparung entsprechende Konturen aufweist. Eine solche Kante hat den Vorteil, daß entsprechende Verkleidungselemente auf der ebenen Fläche angebracht werden können, wobei gleichzeitig durch ein Verbindungsteil zwei Verkleidungselemente miteinander verbunden werden können.
Nach einer weitern vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Aussparung eine in Richtung Grundplatteninneres parallel verlaufende Nut und an dem der Außenseiten abgewandten Ende der Nut ist eine kugel- bzw. rautenförmige Aufweitung vorgesehen. Auch diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht ein einfaches Verbinden der Verkleidungselemente.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich die lösbare Verbindung durch seitliches Einschieben der Verbindung steile in die jeweilige Aussparung. Ein solches Ein schieben ist montagetechnisch leicht zu realisieren und gewährleistet eine Verbindung mit guten Eigenschaften.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind zumindest einige der Verbindungsteile länger und/oder kürzer als die jeweiligen Längen der Längs- bzw. Querseiten der Grundplatten. Hierdurch wird erreicht, daß keine Hohlräume in den Aussparungen nach Montage vorhanden sind, welche zu unerwünschten Spanungsspitzen bzw. Materialschäden führen können.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Verbindung steile elastisch verformbar, also bedingt dehnbar oder biegbar. Durch eine solche Elastizität kann ein erleichtertes Verlegen der Verkleidungselemente ermöglicht werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Verbindungsteile aus Metall oder metallähnlichen Werkstoff.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verkleidungselement eine vieleckige Grundfläche auf.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Grundfläche des Verkleidungselements viereckig.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verkleidungselement eine runde Grundfläche auf.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der. Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben:
Fig. 1 Einen Querschnitt durch zwei erfindungsgemäße Verkleidungsplatten mit Verbindung steilen,
Fig. 2 einen Querschnitt durch erfindungsgemäßen Verkleidungsplatten mit einem Verbindung steil, und
Fig. 3 einen Schnitt parallel zu der ebenen Fläche durch die erfindungsgemäßen Verkleidungselemente.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Die in Fig. 1 gezeigten Verkleidungselemente 1 weisen an deren dem Boden 2 abgewandte Seite die entsprechende Oberschicht 3 auf, welche beispielsweise aus hochwertigen Materialen wie Intarsien sein kann. Die zwei gezeigten Verkleidungselemente werden mittels eines Verbindungsteiles 4 fugenlos miteinander verbunden. Die Aussparungen 5 in den Verkleidungselementen 1 weisen hierbei an deren Querseite 6 eine sich in Richtung Grundplatteninneres aufweitende Nut auf. Die Aufweitung 7 ist hierbei weitgehend kugelförmig. Das Verbindungsteil 4 ist zu der kugelförmigen Aufweitung 7 weitgehend komplementär ausgebildet. Werden nun zwei Verkleidungselemente miteinander verbunden, so wird das Verbindungsteil 4 derart in die Aussparung 5 eingeführt, bis der der Aufweitung 7 komplementäre Teil des Verbindungsteils 4 in die Aufweitung 7 einrastet. Alternativ kann das Verbindungsteil 4 seitlich in die Aussparung 5 eingeschoben werden. Um die Verkleidungselement auf dem Boden 2 zu befestigen, werden entsprechende Verbindungsteile 8 an dem Boden befestigt, auf welche die Verkleidungselemente aufgesteckt bzw. aufgeschoben werden.
Das in Fig. 2 gezeigte an dem Boden 2 fest verankerte Verbindungsteil 9 löst zwei Aufgaben, nämlich einerseits die Verkleidungselemente 1 fugenlos miteinander zu verbinden und gleichzeitig diese mit dem Boden 2 zu verbinden. Die Verkleidungselemente können hierbei entweder von oben auf das zuvor an dem Boden 2 angebrachte Verbindungsteil 9 aufgesteckt werden oder auch in diese seitlich eingeschoben werden.
Die in Fig. 3 gezeigten Verkleidungselemente 1 können sowohl Verbindungsteile nach Fig. 1 oder Fig. 2 sein. Hier dargestellte Aussparungen 5 erstrecken sich über die gesamte Längs- bzw. Querseite der Verkleidungselemente 1, wobei die entsprechende Verbindung steile länger bzw. auch kürzer als die entsprechende Seitenlängen der Verkleidungselemente sein können.
Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung entnehmbaren Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1
Verkleidungselement
2
Boden
3
Oberschicht
4
Verbindung steil
5
Aussparung
6
Querseite
7
Aufweitung
8
Verbindung steilBoden
9
Verbindung steilBoden-Verkleidungselement

Claims (27)

1. Verkleidungselemente (1) (Platten, Tafeln odgl.) zur Verkleidung von weitgehend ebenen Flächen, insbesondere von Böden, Wänden, Decken udgl.,
mit einer Grundfläche,
mit einer der zu verkleidenden Fläche abgewandten Oberseite,
mit einer der zu verkleidenden Fläche zu gewandten Unterseite und
mit die Verkleidungselemente (1) miteinander und/oder die Verkleidungselemente (1) mit den Flächen verbindenden Verbindung steilen (4),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verkleidungselemente (1) jeweils eine Grundplatte aufweisen,
daß die Verkleidungselemente (1) jeweils eine auf der Grundplatte angeordnete, die Oberseite bildende Oberschicht (3) aufweisen,
daß die Grundplatten an den Längs- und/oder Querseiten (6) mit den Verbindung steilen (4) zusammenwirkende Aussparungen (5) aufweisen,
daß die Verbindung steile (4) eine zu den Aussparungen (5) weitgehend komplementäre Form aufweisen,
daß jeweils ein Verbindung steil (4) mindestens mit zwei Verkleidungselementen (1) zusammenwirkt und
daß durch das Zusammenwirken von Verbindungsteil (4) und Verkleidungselement (1) die Verkleidungselemente (1) weitgehend fugenlos und lösbar miteinander verbunden sind.
2. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) aus einem oder mehreren Einzelelementen ist.
3. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) zumindest teilweise aus Intarsien (Parkettintarsien, Holzintarsien, Bordüren odgl.) ist.
4. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) zumindest teilweise aus Stein und/oder steinähnlichem Material (Marmor, Kunststein, Gips, Putz, Keramik odgl.) ist.
5. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) zumindest teilweise aus Metall und/oder metallähnlichem Material ist.
6. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte aus Kunststoff ist.
7. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte aus recyclebarem Kunststoff ist.
8. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte aus Recyclat Kunststoff ist.
9. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff wärmedämmend oder wärmedurchlässig ausgebildet ist.
10. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff schalldämmend ausgebildet ist.
11. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff wasser- und ölundurchlässig ist.
12. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) an die Grundplatte angeklebt ist.
13. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberschicht (3) mit der Grundplatte durch Erwärmen der Oberschicht (3) und/oder der Grundplatte und miteinander in Kontakt bringen unlösbar miteinander verbunden sind.
14. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte Aussparungen (5) auf der Unterseite aufweist, durch welche sie mittels entsprechenden Verbindungsteilen (4) an der ebenen Fläche befestigbar ist.
15. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung steile (4) die Aussparungen (5) weitgehend vollständig ausfüllen.
16. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die lösbare Verbindung durch einrasten bzw. einklopfen des Verbindungsteiles (4) in die Aussparung (5) ergibt.
17. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (5) über die gesamte Seitenlänge der Längs- und/oder Querseiten (6) der Grundplatten verlaufen.
18. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (5) als eine sich in Richtung Grundplatteninneres aufweitende Nut aus gebildet ist.
19. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Aussparung (5) mindestens eine der der Fläche zugewandten Kante der Grundplatte ausgespart ist und diese Aussparung (5) verschiedene Konturen aufweisen kann.
20. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (5) eine in Richtung Grundplatteninneres parallel verlaufende Nut ist und daß an dem der Außenseite abgewandten Ende der Aussparung (5) eine kugel- bzw. rautenförmige Aufweitung (7) vorgesehen ist.
21. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß sich die lösbare Verbindung durch seitliches Einschieben des Verbindung steiles (4) in die jeweilige Aussparung (5) ergibt.
22. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Verbindungsteile (4) länger und/oder kürzer als die jeweiligen Längen der Längs- und Querseiten (6) der Grundplatten sind.
23. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsteile elastisch verformbar (dehnbar bzw. biegbar) sind.
24. Verkleidungselemente (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung steile aus Metall bzw. metallähnlichen Werkstoffen sind.
25. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungselement eine vieleckige Grundfläche aufweist.
26. Verkleidungselemente (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche viereckig ist.
27. Verkleidungselemente (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleidungselement (1) eine runde Grundfläche aufweist.
DE19704292A 1997-02-05 1997-02-05 Verkleidungselemente zur Verkleidung von weitgehend ebenen Flächen, insbesondere von Böden, Wänden, Decken u. dgl. Withdrawn DE19704292A1 (de)

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