DE19650982A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Wäsche
stücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, 12 bzw. 15. Des weiteren betrifft die
Erfindung eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu
einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des An
spruchs 6.
Das Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder einer
anderen Wäschebehandlungseinrichtung erfolgt üblicherweise
derart, daß einzelne Wäschestücke von Hand in eine Transport
klammer eingegeben werden. Die Transportklammer übergibt das
jeweilige Wäschestück an eine Eingabeeinrichtung, die es zur
darauffolgenden Mangel oder dergleichen transportiert, also das
jeweilige Wäschestück in die Mangel oder eine sonstige Wäsche
behandlungseinrichtung eingibt.
Es ist bekannt, die Wäschestücke von den Transportklammern oder
dergleichen quer zur Eingaberichtung an zum Beispiel einen Zu
führförderer der Eingabeeinrichtung zu übergeben. Das jeweilige
Wäschestück wird dabei von der Transportklammer quer zur Ein
gaberichtung auf den Zuführförderer aufgezogen und anschließend
in Eingaberichtung zur Mangel oder dergleichen transportiert.
Diese Art des Übergebens der Wäschestücke an die Eingabeein
richtung hat verschiedene Nachteile: Zum einen ist es
schwierig, die Wäschestücke auszustrecken, bevor sie in die
Mangel oder dergleichen gelangen. Zum anderen gewährleistet das
quer zur Eingaberichtung erfolgende Aufziehen der Wäschestücke
auf den Zuführförderer der Eingabeeinrichtung nicht, daß die
Ränder der Wäschestücke längs und senkrecht zur Eingaberichtung
verlaufen. Schließlich hat sich das quer zur Eingaberichtung
erfolgende Aufziehen der Wäschestücke auf den Zuführförderer
der Eingabeeinrichtung für eine mehrmalige Eingabe als proble
matisch erwiesen.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken
zu einer Mangel oder dergleichen zu schaffen, womit ein den An
forderungen gerecht werdendes Eingeben der Wäschestücke in die
Mangel oder dergleichen auch bei mehrbahnigem Betrieb gewähr
leistet ist.
Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des
Anspruchs 1 auf. Demnach wird in verblüffend einfacher Weise
das nach dem Aufziehen auf den Zuführförderer nur an einem
Randbereich ausgestreckte Wäschestück vollständig ausgestreckt,
indem man den nicht ausgestreckten Teil des Wäschestücks
zwischen dem Zuführförderer und dem darauffolgenden Übergabe
förderer herunterfallen läßt. Der nicht ausgestreckte Teil des
Wäschestücks wird als praktisch im freien Fall ausgestreckt.
Das gesamte Ausstrecken des Wäschestücks wird dadurch er
leichtert, daß der ausgestreckte Randbereich desselben auf dem
Förderer verbleibt und nur der nicht ausgestreckte Teil fallen
gelassen wird. Es ist deshalb nicht erforderlich, das Wäsche
stück zum vollständigen Ausstrecken an zusätzliche Haltemittel
zu übergeben. Es reicht vielmehr, wenn das Wäschestück mit dem
ausgestreckten Randbereich auf dem Zuführförderer liegenbleibt,
wo es durch Haftreibung gehalten wird. Gegebenenfalls kann der
Zuführförderer Mittel aufweisen, die diese Reibung
unterstützen, beispielsweise Saugorgane oder dergleichen.
Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe
weist die Merkmale des Anspruchs 6 auf. Durch den zwischen dem
Zuführförderer und dem Übergabeförderer der Eingabeeinrichtung
vorgesehenen Spaltraum wird der unausgestreckte Teil des
Wäschestücks zwangsläufig ausgestreckt, und zwar bevor dieser
Teil des Wäschestücks den auf den Zuführförderer folgenden
Übergabeförderer erreicht. Dadurch wird zwangsläufig sicher
gestellt, daß nur vollständig ausgestreckte Wäschestücke den
Übergabeförderer erreichen und von diesen an die Mangel oder
dergleichen weitergegeben werden können.
Gemäß einer Weiterbildung der Vorrichtung ist ein Übergabe
mittel, insbesondere ein Abrollförderer, vorgesehen, der den
auf dem Zuführförderer verbleibenden ausgestreckten Randbereich
des jeweiligen Wäschestücks übernimmt und auf dem
Übergabeförderer ablegt. Der Abrollförderer übergibt vorzugs
weise den ausgestreckten Randbereich des jeweiligen Wäsche
stücks vom Zuführförderer auf den Übergabeförderer. An
schließend kann das Wäschestück vom Übergabeförderer weiter
transportiert werden, wobei eine ausgestreckte Übergabe an die
Mangel oder dergleichen gewährleistet ist, weil durch das
Hineinfallen des noch unausgestreckten Teils des Wäschestücks
in den Spaltraum auch dieser Teil ausgestreckt worden ist.
Weiterhin ist vorgesehen, im Spaltraum mindestens ein Halte
mittel, insbesondere eine Halteleiste, vorzusehen, die den im
Spaltraum ausgestreckten Teil des Wäschestücks beim Übergeben
des ausgestreckten Teils vom Zuführförderer an den Übergabe
förderer hält. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß bei der
Übergabe nicht das gesamte Wäschestück in den Spaltraum fällt.
Ein weiteres Verfahren zur Lösung der der Erfindung zugrunde
liegenden Erfindung weist die Maßnahmen des Anspruchs 12 auf.
Demnach wird nach dem Aufziehen des Wäschestücks auf den Zu
führförderer derjenige Rand des Wäschestücks vorzugsweise
rechtwinklig zur Eingaberichtung ausgerichtet, der den ausge
streckten Bereich des Wäschestücks begrenzt. Hierbei handelt es
sich in der Regel um den in Eingaberichtung gesehen hinteren
Rand des Wäschestücks. Das Wäschestück wird somit unmittelbar
nach dem Aufziehen auf den Zuführförderer ausgerichtet, wodurch
sich nachfolgende Maßnahmen am Wäschestück, insbesondere das
Ausstrecken des bis dahin noch ausgestreckten vorderen Teils
des Wäschestücks, einfacher durchführen lassen.
Ein weiteres Verfahren zur Lösung der der Erfindung zugrunde
liegenden Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 15 auf.
Demnach wird bei mehrbahnigem Zuführen von Wäschestücken zur
Mangel oder dergleichen das jeweils auf eine Bahn aufzuziehende
Wäschestück mindestens teilweise über eine andere Bahn oder
mehrere andere Bahnen aufgezogen. Beim zweibahnigen Zuführen
wird das jeweilige Wäschestück über diejenige Bahn hinweg
aufgezogen, die der zum Zuführen des betreffenden Wäschestücks
vorgesehenen Bahn benachbart ist. Dieses Verfahren beruht auf
der Erkenntnis, daß der unausgestreckte Teil des Wäschestücks
seitlich über den ausgestreckten Bereich hinaussteht und
dadurch das Wäschestück beim Aufziehen insgesamt eine größere
Breite aufweist als im vollständig ausgestreckten Zustand er
forderlich. Die zum Zuführen des Wäschestücks vorgesehene Bahn
reicht deshalb nicht allein zur Aufnahme des Wäschestücks aus,
so lange dieses noch nicht vollständig ausgestreckt ist. Dieser
seitlich überstehende Bereich des noch unausgestreckten Teils
des Wäschestücks kann deshalb beim erfindungsgemäßen Aufziehen
über die benachbarte Bahn noch auf derselben Aufnahme finden.
Erst beim nachfolgenden vollständigen Ausstrecken des Wäsche
stücks nimmt es nur die vorgesehene Bahn ein, gibt also die
benachbarte Bahn frei. Dadurch wird Platz geschaffen zur Auf
nahme des nächstfolgenden Wäschestücks auf der anderen Bahn.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird das Wäschestück
an die Eingabeeinrichtung, insbesondere den Zuführförderer, von
derjenigen Seite zugeführt, die von derjenigen Bahn weg
gerichtet ist, auf der das betreffende Wäschestück aufgelegt
werden soll. Dadurch wird das Wäschestück mit dem ausge
streckten Bereich vollständig über die zur vorgesehenen Bahn
benachbarte Bahn hinweggezogen. Vom nicht ausgestreckten Teil
des Wäschestücks wird nur derjenige Bereich über die an sich
nicht zu belegende, benachbarte Bahn hinweggezogen, der sich
über die Breite des ausgestreckten Bereichs erstreckt. Der
daran anschließende, seitlich vorstehende Bereich des nicht
ausgestreckten Teils des Wäschestücks bleibt auf der benach
barten Bahn liegen, und zwar nur so lange, bis der nicht ausge
streckte Teil ausgestreckt ist. Danach nimmt das Wäschestück
dann nur die eine vorgesehene Bahn ein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nach
folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Transportklammer mit einem daran
hängenden Wäschestück von der Seite,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung nach einem ersten
Ausführungsbeispiel
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß
der Fig. 2 bei einbahnigem Betrieb,
Fig. 4 eine Ansicht der Vorrichtung analog zur Fig. 3, jedoch
bei zweibahnigem Betrieb,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Vorrichtung, und
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 5.
Die in den Figuren gezeigten Vorrichtungen betreffen Eingabe
maschinen zum automatischen Eingeben ausgestreckter Wäsche
stücke 10 in eine nicht gezeigte Mangel. Die Wäschestücke 10
werden vereinzelt nacheinander von der Eingabemaschine zur
Mangel transportiert. Diese Transportrichtung wird im folgenden
als in den Zeichnungen durch einen Pfeil dargestellte Zuführ
richtung 11 bezeichnet. In der gleichen Richtung durchlaufen
die Wäschestücke 10 die Mangel, so daß die Zuführrichtung 11
der Mangelrichtung gleicht.
In die Eingabemaschine werden die Wäschestücke 10 einzeln ein
gegeben, und zwar derart, daß sie nacheinander in einer quer
zur Zuführrichtung 11 verlaufenden Richtung, nämlich in Auf
ziehrichtung 12, auf einen Förderer der Eingabemaschine auf
gezogen werden.
Die in die Eingabemaschine einzugebenden Wäschestücke 10 werden
an Aufziehstationen von Bedienungspersonen manuell in eine
längliche Transportklammer 13 eingehängt. Dazu wird ein Teil
eines langen Randes 14 des Wäschestücks 10 ausgehend von einer
Ecke 15 in der Transportklammer 13 festgeklemmt. Die Transport
klammer 13 hält dann einen von der Ecke 15 ausgehenden Rand
abschnitt 16 in einer im wesentlichen ausgestreckten Position.
Dadurch hängt von der Transportklammer 13 ein an die Ecke 15
angrenzender kurzer Rand 17 des Wäschestücks 10 im wesentlichen
geradlinig herunter. Auch ein kurzer Randabschnitt 18 des
gegenüberliegenden langen Randes 19 des Wäschestücks 10 läuft
von einer unteren Ecke 20 des kurzen Randes 17 weitestgehend
geradlinig. Dadurch bildet sich unter der Transportklammer 13
ein ausgestreckter Randbereich 21 des Wäschestücks 10. An der
dem geraden Randabschnitt 16 gegenüberliegenden Seite der
Transportklammer 13 hängt ein unausgestreckter Teil 22 des
Wäschestücks 10 frei herunter (Fig. 1). Der herunterhängende,
unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 ist vor allem bei
in der Fig. 1 punktstrichliniert dargestellten rechteckigen
Wäschestücken 10 so lang, daß er teilweise in Form eines
Zipfels 23 unter dem kurzen Randabschnitt 18 herunterhängt
(Fig. 1).
In der in der Fig. 1 gezeigten Position wird das Wäschestück 10
von der Transportklammer 13 in quer zur Zuführrichtung 11 ver
laufender Aufziehrichtung 12 in die Eingabemaschine eingegeben.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine einbahnig betriebene Eingabe
maschine 24. Die Eingabemaschine 24 verfügt über zwei in Zu
führrichtung 11 mit Abstand aufeinanderfolgende Förderer, und
zwar einen Zuführförderer 25 und einen nachfolgenden Übergabe
förderer 26. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind der Zuführ
förderer 25 und der Übergabeförderer 26 als unabhängige Module
ausgebildet. Es ist aber auch denkbar, den Zuführförderer 25
und den Übergabeförderer 26 zusammenhängend auszubilden. In
jedem Falle ist zwischen dem Zuführförderer 25 und dem Über
gabeförderer 26 ein Spaltraum 27 gebildet.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Zuführförderer 25
gebildet aus einem Aufziehförderer 28 und einem darauf in
Zuführrichtung 11 folgenden Richtförderer 29. Auf das Obertrum
des in einer etwa horizontalen Ebene liegenden Aufziehförderers
28 werden die Wäschestücke 10 einzeln aufgezogen. Zu diesem
Zweck sind dem Aufziehförderer 28 zwei Aufziehstationen 30
zugeordnet, die sich auf gegenüberliegenden Seiten des
Aufziehförderers 28 befinden (Fig. 3). Jeder Aufziehstation 30
ist mindestens eine Transportklammer 13 zugeordnet. Die
Transportklammern 13 sind (bezogen auf ihre Längserstreckungs
richtung) parallel zur Zuführrichtung 11 ausgerichtet. Jeweils
ein in eine Transportklammer 13 eingehängtes Wäschestück 10
(Fig. 1) wird durch ein Verfahren der Transportklammer 13 in
Aufziehrichtung 12 quer zur Zuführrichtung 11 über den Auf
ziehförderer 28 gezogen. Wenn sich der ausgestreckte Rand
bereich 21 des Wäschestücks 10 etwa mittig auf dem Aufzieh
förderer 28 befindet (Fig. 3), läßt die Transportklammer 13 das
Wäschestück 10 los. Das Wäschestück 10 liegt dann mit dem
ausgestreckten Randbereich 21 ausgestreckt auf dem Aufzieh
förderer 28. In Zuführrichtung 11 vor dem ausgestreckten
Randbereich 21 befindet sich zusammengerafft der unausge
streckte Teil 22 des Wäschestücks 10 auf dem Aufziehförderer
28, wobei der seitlich gegenüber dem ausgestreckten Randbereich
21 herausragende Zipfel 23 sich in einem seitlichen Bereich des
Aufziehförderers 28 befindet.
Auf den die Aufziehstation bildenden Aufziehförderer 28 folgt
der eine Richtstation bildende Richtförderer 29. Die zusammen
den Zuführförderer 25 bildenden Aufziehförderer 28 und
Richtförderer 29 überlappen sich mit ihren zueinander
gerichteten Enden 32 und 56 geringfügig, wodurch eine lücken
lose Übergabe des auf den Aufziehförderer 28 aufgezogenen
Wäschestücks 10 auf den Richtförderer 29 erfolgen kann. Im
Bereich des in Zuführrichtung 11 schräg ansteigenden
Richtförderers 29 erfolgt ein Ausrichten des den ausgestreckten
Randbereich 21 rückseitig begrenzenden, ausgestreckten Randes
17 des Wäschestücks 10, wenn dieses (wie beim auf den
Aufziehförderer 28 aufgezogenen Wäschestück 10 der Fig. 3
dargestellt) nicht so auf den Aufziehförderer 28 aufgezogen
worden ist, daß der Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung 11
verläuft.
Der Richtförderer 29 ist gebildet aus mehreren nebeneinander
liegenden schmalen Fördergurten, deren Umlenktrommeln 33 am
vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 schematisch dargestellt
sind. Zum Ausrichten des Wäschestücks 10 zur Zuführrichtung 11
werden die ansonsten synchron angetriebenen nebeneinander
liegenden Fördergurte kurzzeitig asynchron angetrieben oder
gegebenenfalls auch gebremst, wodurch der Richtförderer 29 das
Wäschestück 10 so dreht, daß (wie beim auf dem Richtförderer 29
liegenden Wäschestück 10 in der Fig. 3 dargestellt) der hintere
Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung 11 verläuft.
Nach dem gegebenenfalls erfolgten Ausrichten des Wäschestücks
10 wird es vom Richtförderer 29 in Zuführrichtung 11 weiter
transportiert, und zwar so weit, bis nur noch der ausgestreckte
Randbereich 21 auf dem vorderen Ende 34 des Richtförderers 29
liegenbleibt. Dabei fällt der vor dem ausgestreckten Rand
bereich 21 liegende unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10
in den Spaltraum 27. Die Folge ist, daß der unausgestreckte
Teil 22 des Wäschestücks 10 im Spaltraum 27 frei herunterhängt
und dadurch ausgestreckt wird.
Der hinter dem Spaltraum 27 mit Abstand auf den Zuführförderer
25 folgende Übergabeförderer 26 ist mit seinem zum Richt
förderer 29 weisenden Ende 35 unterhalb und mit Abstand vom
vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 angeordnet. Mit Abstand
über dem Übergabeförderer 26 ist im gezeigten Ausführungs
beispiel ein hin- und herbewegbarer Abrollförderer 36 ange
ordnet. Der Abrollförderer 36 ist in und gegen die Zuführ
richtung 11 in horizontaler Richtung verschiebbar, und zwar so
weit, daß sich sein freies Ende 37 mit geringfügiger
Überlappung unter dem vorderen Ende 34 des Richtförderers 29
befindet. Durch einen Antrieb des Richtförderers 29 und des
Abrollförderers 36 in Zuführrichtung 11 gelangt der ausge
streckte Randbereich 21 vom Richtförderer 29 auf den Abroll
förderer 36. Der inzwischen ausgestreckte übrige Teil des
Wäschestücks 10 hängt weiterhin vom Abrollförderer 36 in dem
Spaltraum 27 herab. Durch ein anschließendes Zurückfahren des
Abrollförderers 36 und ein Antrieb desselben gegen die
Zuführrichtung 11 wird bei gleichzeitig angetriebenem Über
gabeförderer 26 der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäsche
stücks 10 auf den am freien Ende 37 angrenzenden Bereich des
Übergabeförderers 26 abgelegt.
Unter dem Richtförderer 29 des Zuführförderers 25 ist min
destens eine verschwenkbare Klemmleiste 40 angeordnet, die sich
an unteren Enden von um eine horizontale Drehachse 38 ver
schwenkbaren Schwenkhebeln 39 befindet. Die sich horizontal
über mindestens die Breite des Wäschestücks 10 erstreckende
Klemmleiste 40 liegt in Zuführrichtung 11 gesehen auf der
Rückseite des im Spaltraum 27 frei herunterhängenden Teils des
Wäschestücks 10. Die Klemmleiste 40 korrespondiert mit einer
vorzugsweise fest unter dem Übergabeförderer 26 angeordneten
Gegenleiste 41 auf der in Zuführrichtung 11 gesehen vorderen
Seite des im Spaltraum 27 herunterhängenden Teils des
Wäschestücks 10. Das herunterhängende Teil des Wäschestücks 10
befindet sich also im Spaltraum 27 zwischen der Klemmleiste 40
und der Gegenleiste 41. Durch Verschwenken der Klemmleiste wird
das Wäschestück 10 gegen die Gegenleiste 41 gedrückt und hier
fixiert. Das so am im Spaltraum 27 herunterhängende Teil
fixierte Wäschestück 10 wird durch den Abrollförderer 36 vom
Richtförderer 29 des Zuführförderers 25 an den Übergabeförderer
26 übergeben. Hiernach wird die Klemmleiste 40 zurückgeschwenkt
und damit die Fixierung des im Spaltraum 27 hängenden Teils des
Wäschestücks 10 aufgehoben. Es kann dann das vollständig ausge
streckte Wäschestück 10 vom Übergabeförderer 26 in Zuführrich
tung 11 weitertransportiert werden, und zwar in Richtung zur
Mangel.
Die Fig. 4 zeigt die zweibahnige Betriebsweise der Eingabe
maschine 24. Dazu verfügen der Aufziehförderer 28, der Richt
förderer 29, der Übergabeförderer 26 und der Abrollförderer 36
über im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Bahnen 42 und 43.
Gegebenenfalls können auch mehr als zwei Bahnen 42, 43 vor
handen sein. Jede Bahn 42, 43 ist gebildet aus mindestens einem
Einzelgurt, vorzugsweise jedoch aus mehreren nebeneinander
liegenden Einzelgurten. Diese werden bei einbahniger Betriebs
weise gemäß der Fig. 3 (abgesehen vom Richtbetrieb des Richt
förderers 29) stets synchron angetrieben. Bei der zweibahnigen
Betriebsweise gemäß der Fig. 4 hingegen werden die Teilförderer
der einen Seite, nämlich halben Breite der Eingabemaschine 24
unabhängig von den Teilförderern der anderen Seite betrieben.
Außerdem ist die Klemmleiste 40 geteilt, so daß diese
individuell für die jeweilige Bahn 42 oder 43 wirksam ist.
In besonderer Weise erfolgt das Aufziehen der Wäschestücke 10
auf den Aufziehförderer 28 des Zuführförderers 25. Dazu wird
die Bahn 43 beschickt von der Aufziehstation 31, die der der
Bahn 43 weggerichteten Seite der Eingabemaschine 24 zugeordnet
ist. Umgekehrt wird die Bahn 42 beschickt von der Auf
ziehstation 30. Die Folge ist, daß von der Aufziehstation 31
ein Wäschestück 10 über die Bahn 42 auf die Bahn 43 aufgezogen
wird. Das jeweilige Wäschestück 10 wird also nicht direkt auf
die nächste Bahn 42 bzw. 43 aufgezogen; vielmehr von der be
nachbarten Bahn 42 bzw. 43 aus. Gemäß der Fig. 4 passiert das
von der Aufziehstation 31 aufzuziehende Wäschestück 10 beim
Aufziehen auf die ihr zugeordnete Bahn 43 die Bahn 42. Der Auf
ziehvorgang ist beendet, wenn der ausgestreckte Randbereich 21
des Wäschestücks 10 von der Aufziehstation 31 vollständig über
die Bahn 42 hinweg mittig auf der danebenliegenden Bahn 43
positioniert ist. Dabei liegt ein Teil des seitlich gegenüber
dem ausgestreckten Randbereich 21 herausragenden Zipfels 23 auf
der benachbarten Bahn 42. Es wird also das Wäschestück 10 nur
zum Teil, nämlich mit Ausnahme des äußeren Teils des Zipfels
23, über die Bahn 42 hinweg auf die Bahn 43 gezogen. Der auf
der Bahn 42 verbleibende Rest des Zipfels 23 verläßt die Bahn
42, wenn der unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 über
das Ende 32 des Richtförderers 29 hinaus in den Spaltraum 27
gefördert ist und dort durch freies Herunterfallen ebenfalls
ausgestreckt worden ist. Das so vollständig ausgestreckte
Wäschestück 10 gelangt anschließend auf den Übergabeförderer
26, wo es nur noch die vorgesehene Bahn 43 belegt. Ebenso
durchläuft das Wäschestück die Mangel. In analoger, umgekehrter
Weise wird verfahren, wenn von der Aufziehstation 30 ein
Wäschestück 10 auf die Bahn 42 aufgezogen wird. Dann liegt ein
Teil des Zipfels 23 bis zum Erreichen des Spaltraums 27
teilweise auf der angrenzenden Bahn 43.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Eingabemaschine 44. Diese entspricht hinsichtlich des Über
gabeförderers 26 der Eingabemaschine 24. Lediglich der Zuführ
förderer 45 ist anders ausgebildet. Er besteht im gezeigten
Ausführungsbeispiel aus zwei Zuführförderereinheiten 46 und 47,
die hier als getrennte Module ausgebildet sind, aber auch
zusammenhängend ausgebildet sein können. Die vor dem Übergabe
förderer 26 angeordnete Zuführförderereinheit 47 entspricht im
wesentlichen dem Zuführförderer 25 der Eingabemaschine 24.
Zwischen der Zuführförderereinheit 47 und dem Übergabeförderer
26 befindet sich wiederum ein Spaltraum 48, der im wesentlichen
dem Spaltraum 27 der Eingabemaschine 24 entspricht. Die Zu
führförderereinheit 27 weist einen Aufziehförderer 49 und einen
daran anschließenden Richtförderer 29 auf. Die zusätzliche
Zuführförderereinheit 46 verfügt ebenfalls über einen Aufzieh
förderer 51, der im wesentlichen dem Aufziehförderer 49
entspricht. Zusätzlich ist der Zuführförderereinheit 46 ein
Verbindungsförderer 52 zugeordnet, der sich vom Ende 53 des
Aufziehförderers 51 bis zum Richtförderer 50 der Zuführ
förderereinheit 47 erstreckt. Von der Zuführförderereinheit 46
kommende Wäschestücke 10 werden somit über den Verbin
dungsförderer 52 auf den Richtförderer 50 der Zuführförderer
einheit 47 übergeben. Auch der Aufziehförderer 49 der Zuführ
förderereinheit 47 übergibt die dort aufgezogenen Wäschestücke
10 auf den Richtförderer 50.
Dem Aufziehförderer 49 und 51 jeder Zuführförderereinheit 46
und 47 ist jeweils eine Aufziehstation 54, 55 zugeordnet. Die
Aufziehstationen 54 und 55 befinden sich auf der gleichen Seite
der Eingabemaschine 44, und zwar einerseits neben dem Aufzieh
förderer 49 der Zuführförderereinheit 46 und zum anderen neben
dem Aufziehförderer 51 der Zuführförderereinheit 47 (Fig. 6).
Die sowohl von der Aufziehstation 54 und 55 auf den Aufzieh
förderer 49 bzw. 51 aufgezogenen Wäschestücke 10 gelangen ent
weder unmittelbar vom Aufziehförderer 49 auf den Richtförderer
50 oder vom Aufziehförderer 51 über den Verbindungsförderer 52
zum Richtförderer 50. Dort werden die Wäschestücke 10 - wenn
erforderlich - mit ihrem Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung
11 ausgerichtet. Anschließend erfolgt ein weiterer Transport
der Wäschestücke 10, bis ihre unausgestreckten Teile 22 in den
Spaltraum 48 gelangen und hier durch freies Herunterhängen
ausgestreckt werden. Anschließend erfolgt die Übergabe zum
Übergabeförderer 26, der die Wäschestücke 10 in die Mangel ein
gibt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird im folgenden anhand der
Eingabemaschine 24 und einer zweibahnigen Eingabe erläutert
(Fig. 2 und 4).
Ein von der Aufziehstation 31 kommendes Wäschestück 10 wird von
der Transportklammer 13 größtenteils über die nicht zu be
legende Bahn 42 auf die zu belegende Bahn 43 gezogen, bis sich
der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäschestücks 10 etwa
mittig auf der Bahn 43 befindet. Dabei liegt noch ein äußerer
Teil des Zipfels 23 des Wäschestücks 10 auf der benachbarten
Bahn 42 auf. Der bis dahin stillstehende Zuführförderer 25 wird
in Betrieb gesetzt, wodurch das Wäschestück vom Aufziehförderer
28 auf den Richtförderer 29 gelangt.
Wenn das Wäschestück nicht exakt ausgerichtet auf den Auf
ziehförderer 28 aufgezogen worden ist, erfolgt bei laufendem
Richtförderer 29 anhand des hinteren (kurzen) Randes 17 des
ausgestreckten Randbereichs 21 ein Ausrichten des Wäschestücks
10 durch zeitweise asynchronen Antrieb der nebeneinander
liegenden schmalen Transportgurte des Richtförderers 29, bis
der Rand 17 etwa senkrecht zur Zuführrichtung 11 verläuft.
Während des weiteren kontinuierlichen Antriebs mindestens des
Richtförderers 29 gelangt der unausgestreckte Teil 22 des
Wäschestücks 10 über das Ende 32 des Richtförderers 29 hinaus
in den Spaltraum 27. Es wird dann der Antrieb mindestens des
Richtförderers 29 gestoppt, und zwar dann, wenn mindestens noch
der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäschestücks 10 auf dem
Endbereich des Richtförderers 29 aufliegt. Hier wird das
Wäschestück 10 durch Reibschluß gehalten. Der über das Ende des
Zuführförderers 25 hinaus geförderte unausgestreckte Teil 22
des Wäschestücks 10 ist durch das Hineinfallen in den Spaltraum
27 automatisch ausgestreckt worden, indem er nach unten vom
Ende 32 des Richtförderers 29 im Spaltraum 27 frei
herunterhängt.
Es wird nun der bisher den Spaltraum 27 freigebende Abroll
förderer 36 über dem Übergabeförderer 26 gegen die Zuführ
richtung 11 vorgefahren, so daß sich die zueinandergerichteten
Enden 34, 37 des Abrollförderers 36 und des Richtförderers 29
geringfügig überlappen. Dabei befindet sich das Ende 37 des Ab
rollförderers 36 unter dem Ende 34 des Richtförderers 29 und
gleichzeitig hat eine Überbrückung des Spaltraums 27 durch den
Abrollförderer 36 stattgefunden. Außerdem hat sich beim Vor
bewegen des Abrollförderers 36 ein Teilbereich des vom Ende 34
des Richtförderers 29 herunterhängenden Wäschestücks 10 um das
freie Ende 37 des Abrollförderers 36 geschlungen. Es werden
dann sowohl der Richtförderer 29 als auch der Abrollförderer
36, nämlich sein umlaufender Fördergurt, vorzugsweise synchron
in Zuführrichtung 11 angetrieben. Gegebenenfalls kann der Ab
rollförderer 36 etwas schneller angetrieben werden.
Zwischenzeitlich wird die Klemmleiste 40 in Zuführrichtung 11
vorgeschwenkt gegen die Gegenleiste 41, wodurch der im Spalt
raum 27 hängende Teil des Wäschestücks 10 im Spaltraum 27 gegen
Herunterfallen fixiert wird.
Sobald das Wäschestück 10 mit dem Rand 17 den Richtförderer 29
verlassen hat und nunmehr auf dem Abrollförderer 36 liegt, wird
der Abrollförderer 36 in Zuführrichtung 11 zurückbewegt unter
Mitnahme des an den Rand 17 des Wäschestücks angrenzenden
Bereichs desselben. Es wird dann der Antrieb des Übergabe
förderers 26 in Zuführrichtung 11 in Gang gesetzt und der
Fördergurt des Abrollförderers 36, nachdem er über dem Über
gabeförderer 26 angelangt ist, gegen die Zuführrichtung 11
angetrieben. Dabei kommt es zu einem Ablegen des zuvor auf dem
Abrollförderer 36 liegenden und am Rand 17 angrenzenden Rand
bereichs des Wäschestücks 10 auf den Übergabeförderer 26. Es
wird nun die Klemmleiste 40 zurückgeschwenkt und somit die
Positionierung des im Spaltraum 27 hängenden Teils des Wäsche
stücks 10 gelöst, so daß der Übergabeförderer 26 das Wäsche
stück 10 ganz aufnehmen und in die Mangel eingeben kann.
10
Wäschestück
11
Zuführrichtung
12
Aufziehrichtung
13
Transportklammer
14
langer Rand
15
Ecke
16
Randabschnitt
17
kurzer Rand
18
kurzer Randabschnitt
19
langer Rand
20
Ecke
21
ausgestreckter Randbereich
22
unausgestreckter Teil
23
Zipfel
24
Eingabemaschine
25
Zuführförderer
26
Übergabeförderer
27
Spaltraum
28
Aufziehförderer
29
Richtförderer
30
Aufziehstation
31
Aufziehstation
32
Ende
33
Umlenktrommel
34
vorderes Ende
35
Ende
36
Abrollförderer
37
freies Ende
38
Drehachse
39
Schwenkhebel
40
Klemmleiste
41
Gegenleiste
42
Bahn
43
Bahn
44
Eingabemaschine
45
Zuführförderer
46
Zuführförderereinheit
47
Zuführförderereinheit
48
Spaltraum
49
Aufziehförderer
50
Richtförderer
51
Aufziehförderer
52
Verbindungsförderer
53
Ende
54
Aufziehstation
55
Aufziehstation
Claims (17)
1. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel
oder dergleichen, wobei die Wäschestücke vorzugsweise quer zur
Zuführrichtung zur Mangel an einen Zuführförderer übergeben und
von diesen über einen Übergabeförderer der Mangel zugeführt
werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäsche
stücke beim Aufziehen auf den Zuführförderer (25, 45) nur in
einem Randbereich ausgestreckt werden und die unausgestreckten
Teile der Wäschestücke (10) dadurch ausgestreckt werden, daß
sie in eine frei herunterhängende Position gebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wäschestücke (10) durch freies Herunterhängen mindestens
ihrer unausgestreckten Teile (22) in einen Spaltraum (27, 48)
ausgestreckt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Wäschestücke (10) mit ihren ausgestreckten Rand
bereichen (21) während des Ausstreckens der unausgestreckten
Teile (22) auf dem Zuführförderer (25, 45) gehalten werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß vom Zuführförderer (25, 45) die
Wäschestücke (10) so weit zum Übergabeförderer (26)
transportiert werden, daß die vorzugsweise vornliegenden unaus
gestreckten Teile (22) der Wäschestücke (10) in den Spaltraum
(27, 48) fallen, wobei die vorzugsweise hinteren ausgestreckten
Randbereiche (21) auf einem vorderen Ende des Zuführförderers
(25, 45) liegenbleiben.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Wäschestücke (10) mit den aus
gestreckten Randbereichen (21) vom Zuführförderer (25, 45) auf
den Übergabeförderer (26) durch ein Übergabeorgan, insbesondere
einen Abrollförderer (36), übergeben werden.
6. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer
Mangel oder dergleichen, mit mindestens einem Zuführförderer
und einem in Zuführrichtung darauffolgenden Übergabeförderer,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zuführförderer (25)
und dem Übergabeförderer (26) ein Spaltraum (27, 48) zum freien
Herunterhängen eines Teils des jeweiligen Wäschestücks (10)
vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
ein dem Spaltraum (27, 48) zugeordnetes Übergabemittel vorge
sehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Übergabemittel als ein Abroll
förderer (36) ausgebildet ist, der vorzugsweise dem Übergabe
förderer (26) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Spaltraums (27, 48)
mindestens ein vorzugsweise verschwenkbares Haltemittel ange
ordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das oder jedes Haltemittel als eine auf der Seite des Zuführ
förderers (25, 45) angeordnete Klemmleiste (40) ausgebildet
ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede Klemmleiste (40)
gegen eine feststehende Gegenleiste (41), die vorzugsweise im
Bereich des Übergabeförderers (26) angeordnet ist, schwenkbar
ist.
12. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel
oder dergleichen, wobei die Wäschestücke vorzugsweise quer zur
Zuführrichtung zur Mangel an einen Zuführförderer übergeben und
von diesen über einen Übergabeförderer der Mangel zugeführt
werden, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wäschestücke (10) mit einem
ausgestreckten Rand (17) an einen Zuführförderer (25, 45)
übergeben werden und mindestens der ausgestreckte Rand (17) des
jeweiligen Wäschestücks (10) quer zur Zuführrichtung (11)
ausgerichtet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der beim Aufziehen der Wäschestücke (10) auf den Zuführförderer
(25, 45) ausgestreckte hintere Rand (17) eines ausgestreckten
Randbereichs (21) jedes Wäschestücks (10) etwa senkrecht zur
Zuführrichtung (11) ausgerichtet wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ausrichten durch einen momen
tanen asynchronen Lauf nebeneinanderliegender schmaler Förder
gurte des Zuführförderers (25, 45) erfolgt.
15. Verfahren zum mehrbahnigen Zuführen von Wäschestücken zu
einer Mangel oder dergleichen, wobei jedes Wäschestück auf eine
bestimmte Bahn quer zur Eingaberichtung aufgezogen wird,
insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Wäschestück (10) auf
die vorgesehene Bahn (42, 43) über eine oder mehrere der
übrigen Bahnen (42, 43) aufgezogen wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Wäschestück (10) mindestens größtenteils über diejenige
Bahn (42, 43) herübergezogen wird, die nicht mit dem
betreffenden Wäschestück (10) belegt wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das jeweilige Wäschestück (10) von
derjenigen Seite dem Zuführförderer (25, 45) zugeführt wird,
die der mit dem betreffenden Wäschestück (10) zu belegenden
Bahn (42, 43) gegenüberliegt.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996150982 DE19650982A1 (de) | 1996-12-09 | 1996-12-09 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
EP97121530A EP0848101A3 (de) | 1996-12-09 | 1997-12-08 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996150982 DE19650982A1 (de) | 1996-12-09 | 1996-12-09 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19650982A1 true DE19650982A1 (de) | 1998-06-10 |
Family
ID=7814039
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1996150982 Withdrawn DE19650982A1 (de) | 1996-12-09 | 1996-12-09 | Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen |
Country Status (2)
Country | Link |
---|---|
EP (1) | EP0848101A3 (de) |
DE (1) | DE19650982A1 (de) |
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- 1996-12-09 DE DE1996150982 patent/DE19650982A1/de not_active Withdrawn
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- 1997-12-08 EP EP97121530A patent/EP0848101A3/de not_active Withdrawn
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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EP0848101A2 (de) | 1998-06-17 |
EP0848101A3 (de) | 1999-03-31 |
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
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