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DE19650982A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen

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DE19650982A1
DE19650982A1 DE1996150982 DE19650982A DE19650982A1 DE 19650982 A1 DE19650982 A1 DE 19650982A1 DE 1996150982 DE1996150982 DE 1996150982 DE 19650982 A DE19650982 A DE 19650982A DE 19650982 A1 DE19650982 A1 DE 19650982A1
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DE
Germany
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Withdrawn
Application number
DE1996150982
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English (en)
Inventor
Engelbert Heinz
Friedhelm Mehrhoff
Juergen Sielermann
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Herbert Kannegiesser GmbH and Co
Original Assignee
Herbert Kannegiesser GmbH and Co
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F67/00Details of ironing machines provided for in groups D06F61/00, D06F63/00, or D06F65/00
    • D06F67/04Arrangements for feeding or spreading the linen

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  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen von Wäsche­ stücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, 12 bzw. 15. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen gemäß dem Oberbegriff des An­ spruchs 6.
Das Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder einer anderen Wäschebehandlungseinrichtung erfolgt üblicherweise derart, daß einzelne Wäschestücke von Hand in eine Transport­ klammer eingegeben werden. Die Transportklammer übergibt das jeweilige Wäschestück an eine Eingabeeinrichtung, die es zur darauffolgenden Mangel oder dergleichen transportiert, also das jeweilige Wäschestück in die Mangel oder eine sonstige Wäsche­ behandlungseinrichtung eingibt.
Es ist bekannt, die Wäschestücke von den Transportklammern oder dergleichen quer zur Eingaberichtung an zum Beispiel einen Zu­ führförderer der Eingabeeinrichtung zu übergeben. Das jeweilige Wäschestück wird dabei von der Transportklammer quer zur Ein­ gaberichtung auf den Zuführförderer aufgezogen und anschließend in Eingaberichtung zur Mangel oder dergleichen transportiert. Diese Art des Übergebens der Wäschestücke an die Eingabeein­ richtung hat verschiedene Nachteile: Zum einen ist es schwierig, die Wäschestücke auszustrecken, bevor sie in die Mangel oder dergleichen gelangen. Zum anderen gewährleistet das quer zur Eingaberichtung erfolgende Aufziehen der Wäschestücke auf den Zuführförderer der Eingabeeinrichtung nicht, daß die Ränder der Wäschestücke längs und senkrecht zur Eingaberichtung verlaufen. Schließlich hat sich das quer zur Eingaberichtung erfolgende Aufziehen der Wäschestücke auf den Zuführförderer der Eingabeeinrichtung für eine mehrmalige Eingabe als proble­ matisch erwiesen.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen zu schaffen, womit ein den An­ forderungen gerecht werdendes Eingeben der Wäschestücke in die Mangel oder dergleichen auch bei mehrbahnigem Betrieb gewähr­ leistet ist.
Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 1 auf. Demnach wird in verblüffend einfacher Weise das nach dem Aufziehen auf den Zuführförderer nur an einem Randbereich ausgestreckte Wäschestück vollständig ausgestreckt, indem man den nicht ausgestreckten Teil des Wäschestücks zwischen dem Zuführförderer und dem darauffolgenden Übergabe­ förderer herunterfallen läßt. Der nicht ausgestreckte Teil des Wäschestücks wird als praktisch im freien Fall ausgestreckt.
Das gesamte Ausstrecken des Wäschestücks wird dadurch er­ leichtert, daß der ausgestreckte Randbereich desselben auf dem Förderer verbleibt und nur der nicht ausgestreckte Teil fallen­ gelassen wird. Es ist deshalb nicht erforderlich, das Wäsche­ stück zum vollständigen Ausstrecken an zusätzliche Haltemittel zu übergeben. Es reicht vielmehr, wenn das Wäschestück mit dem ausgestreckten Randbereich auf dem Zuführförderer liegenbleibt, wo es durch Haftreibung gehalten wird. Gegebenenfalls kann der Zuführförderer Mittel aufweisen, die diese Reibung unterstützen, beispielsweise Saugorgane oder dergleichen.
Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 6 auf. Durch den zwischen dem Zuführförderer und dem Übergabeförderer der Eingabeeinrichtung vorgesehenen Spaltraum wird der unausgestreckte Teil des Wäschestücks zwangsläufig ausgestreckt, und zwar bevor dieser Teil des Wäschestücks den auf den Zuführförderer folgenden Übergabeförderer erreicht. Dadurch wird zwangsläufig sicher­ gestellt, daß nur vollständig ausgestreckte Wäschestücke den Übergabeförderer erreichen und von diesen an die Mangel oder dergleichen weitergegeben werden können.
Gemäß einer Weiterbildung der Vorrichtung ist ein Übergabe­ mittel, insbesondere ein Abrollförderer, vorgesehen, der den auf dem Zuführförderer verbleibenden ausgestreckten Randbereich des jeweiligen Wäschestücks übernimmt und auf dem Übergabeförderer ablegt. Der Abrollförderer übergibt vorzugs­ weise den ausgestreckten Randbereich des jeweiligen Wäsche­ stücks vom Zuführförderer auf den Übergabeförderer. An­ schließend kann das Wäschestück vom Übergabeförderer weiter­ transportiert werden, wobei eine ausgestreckte Übergabe an die Mangel oder dergleichen gewährleistet ist, weil durch das Hineinfallen des noch unausgestreckten Teils des Wäschestücks in den Spaltraum auch dieser Teil ausgestreckt worden ist.
Weiterhin ist vorgesehen, im Spaltraum mindestens ein Halte­ mittel, insbesondere eine Halteleiste, vorzusehen, die den im Spaltraum ausgestreckten Teil des Wäschestücks beim Übergeben des ausgestreckten Teils vom Zuführförderer an den Übergabe­ förderer hält. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß bei der Übergabe nicht das gesamte Wäschestück in den Spaltraum fällt.
Ein weiteres Verfahren zur Lösung der der Erfindung zugrunde­ liegenden Erfindung weist die Maßnahmen des Anspruchs 12 auf. Demnach wird nach dem Aufziehen des Wäschestücks auf den Zu­ führförderer derjenige Rand des Wäschestücks vorzugsweise rechtwinklig zur Eingaberichtung ausgerichtet, der den ausge­ streckten Bereich des Wäschestücks begrenzt. Hierbei handelt es sich in der Regel um den in Eingaberichtung gesehen hinteren Rand des Wäschestücks. Das Wäschestück wird somit unmittelbar nach dem Aufziehen auf den Zuführförderer ausgerichtet, wodurch sich nachfolgende Maßnahmen am Wäschestück, insbesondere das Ausstrecken des bis dahin noch ausgestreckten vorderen Teils des Wäschestücks, einfacher durchführen lassen.
Ein weiteres Verfahren zur Lösung der der Erfindung zugrunde­ liegenden Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 15 auf. Demnach wird bei mehrbahnigem Zuführen von Wäschestücken zur Mangel oder dergleichen das jeweils auf eine Bahn aufzuziehende Wäschestück mindestens teilweise über eine andere Bahn oder mehrere andere Bahnen aufgezogen. Beim zweibahnigen Zuführen wird das jeweilige Wäschestück über diejenige Bahn hinweg aufgezogen, die der zum Zuführen des betreffenden Wäschestücks vorgesehenen Bahn benachbart ist. Dieses Verfahren beruht auf der Erkenntnis, daß der unausgestreckte Teil des Wäschestücks seitlich über den ausgestreckten Bereich hinaussteht und dadurch das Wäschestück beim Aufziehen insgesamt eine größere Breite aufweist als im vollständig ausgestreckten Zustand er­ forderlich. Die zum Zuführen des Wäschestücks vorgesehene Bahn reicht deshalb nicht allein zur Aufnahme des Wäschestücks aus, so lange dieses noch nicht vollständig ausgestreckt ist. Dieser seitlich überstehende Bereich des noch unausgestreckten Teils des Wäschestücks kann deshalb beim erfindungsgemäßen Aufziehen über die benachbarte Bahn noch auf derselben Aufnahme finden. Erst beim nachfolgenden vollständigen Ausstrecken des Wäsche­ stücks nimmt es nur die vorgesehene Bahn ein, gibt also die benachbarte Bahn frei. Dadurch wird Platz geschaffen zur Auf­ nahme des nächstfolgenden Wäschestücks auf der anderen Bahn.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird das Wäschestück an die Eingabeeinrichtung, insbesondere den Zuführförderer, von derjenigen Seite zugeführt, die von derjenigen Bahn weg­ gerichtet ist, auf der das betreffende Wäschestück aufgelegt werden soll. Dadurch wird das Wäschestück mit dem ausge­ streckten Bereich vollständig über die zur vorgesehenen Bahn benachbarte Bahn hinweggezogen. Vom nicht ausgestreckten Teil des Wäschestücks wird nur derjenige Bereich über die an sich nicht zu belegende, benachbarte Bahn hinweggezogen, der sich über die Breite des ausgestreckten Bereichs erstreckt. Der daran anschließende, seitlich vorstehende Bereich des nicht ausgestreckten Teils des Wäschestücks bleibt auf der benach­ barten Bahn liegen, und zwar nur so lange, bis der nicht ausge­ streckte Teil ausgestreckt ist. Danach nimmt das Wäschestück dann nur die eine vorgesehene Bahn ein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nach­ folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Transportklammer mit einem daran hängenden Wäschestück von der Seite,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Vorrichtung nach einem ersten Ausführungsbeispiel
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß der Fig. 2 bei einbahnigem Betrieb,
Fig. 4 eine Ansicht der Vorrichtung analog zur Fig. 3, jedoch bei zweibahnigem Betrieb,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung, und
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 5.
Die in den Figuren gezeigten Vorrichtungen betreffen Eingabe­ maschinen zum automatischen Eingeben ausgestreckter Wäsche­ stücke 10 in eine nicht gezeigte Mangel. Die Wäschestücke 10 werden vereinzelt nacheinander von der Eingabemaschine zur Mangel transportiert. Diese Transportrichtung wird im folgenden als in den Zeichnungen durch einen Pfeil dargestellte Zuführ­ richtung 11 bezeichnet. In der gleichen Richtung durchlaufen die Wäschestücke 10 die Mangel, so daß die Zuführrichtung 11 der Mangelrichtung gleicht.
In die Eingabemaschine werden die Wäschestücke 10 einzeln ein­ gegeben, und zwar derart, daß sie nacheinander in einer quer zur Zuführrichtung 11 verlaufenden Richtung, nämlich in Auf­ ziehrichtung 12, auf einen Förderer der Eingabemaschine auf­ gezogen werden.
Die in die Eingabemaschine einzugebenden Wäschestücke 10 werden an Aufziehstationen von Bedienungspersonen manuell in eine längliche Transportklammer 13 eingehängt. Dazu wird ein Teil eines langen Randes 14 des Wäschestücks 10 ausgehend von einer Ecke 15 in der Transportklammer 13 festgeklemmt. Die Transport­ klammer 13 hält dann einen von der Ecke 15 ausgehenden Rand­ abschnitt 16 in einer im wesentlichen ausgestreckten Position. Dadurch hängt von der Transportklammer 13 ein an die Ecke 15 angrenzender kurzer Rand 17 des Wäschestücks 10 im wesentlichen geradlinig herunter. Auch ein kurzer Randabschnitt 18 des gegenüberliegenden langen Randes 19 des Wäschestücks 10 läuft von einer unteren Ecke 20 des kurzen Randes 17 weitestgehend geradlinig. Dadurch bildet sich unter der Transportklammer 13 ein ausgestreckter Randbereich 21 des Wäschestücks 10. An der dem geraden Randabschnitt 16 gegenüberliegenden Seite der Transportklammer 13 hängt ein unausgestreckter Teil 22 des Wäschestücks 10 frei herunter (Fig. 1). Der herunterhängende, unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 ist vor allem bei in der Fig. 1 punktstrichliniert dargestellten rechteckigen Wäschestücken 10 so lang, daß er teilweise in Form eines Zipfels 23 unter dem kurzen Randabschnitt 18 herunterhängt (Fig. 1).
In der in der Fig. 1 gezeigten Position wird das Wäschestück 10 von der Transportklammer 13 in quer zur Zuführrichtung 11 ver­ laufender Aufziehrichtung 12 in die Eingabemaschine eingegeben.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine einbahnig betriebene Eingabe­ maschine 24. Die Eingabemaschine 24 verfügt über zwei in Zu­ führrichtung 11 mit Abstand aufeinanderfolgende Förderer, und zwar einen Zuführförderer 25 und einen nachfolgenden Übergabe­ förderer 26. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind der Zuführ­ förderer 25 und der Übergabeförderer 26 als unabhängige Module ausgebildet. Es ist aber auch denkbar, den Zuführförderer 25 und den Übergabeförderer 26 zusammenhängend auszubilden. In jedem Falle ist zwischen dem Zuführförderer 25 und dem Über­ gabeförderer 26 ein Spaltraum 27 gebildet.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Zuführförderer 25 gebildet aus einem Aufziehförderer 28 und einem darauf in Zuführrichtung 11 folgenden Richtförderer 29. Auf das Obertrum des in einer etwa horizontalen Ebene liegenden Aufziehförderers 28 werden die Wäschestücke 10 einzeln aufgezogen. Zu diesem Zweck sind dem Aufziehförderer 28 zwei Aufziehstationen 30 zugeordnet, die sich auf gegenüberliegenden Seiten des Aufziehförderers 28 befinden (Fig. 3). Jeder Aufziehstation 30 ist mindestens eine Transportklammer 13 zugeordnet. Die Transportklammern 13 sind (bezogen auf ihre Längserstreckungs­ richtung) parallel zur Zuführrichtung 11 ausgerichtet. Jeweils ein in eine Transportklammer 13 eingehängtes Wäschestück 10 (Fig. 1) wird durch ein Verfahren der Transportklammer 13 in Aufziehrichtung 12 quer zur Zuführrichtung 11 über den Auf­ ziehförderer 28 gezogen. Wenn sich der ausgestreckte Rand­ bereich 21 des Wäschestücks 10 etwa mittig auf dem Aufzieh­ förderer 28 befindet (Fig. 3), läßt die Transportklammer 13 das Wäschestück 10 los. Das Wäschestück 10 liegt dann mit dem ausgestreckten Randbereich 21 ausgestreckt auf dem Aufzieh­ förderer 28. In Zuführrichtung 11 vor dem ausgestreckten Randbereich 21 befindet sich zusammengerafft der unausge­ streckte Teil 22 des Wäschestücks 10 auf dem Aufziehförderer 28, wobei der seitlich gegenüber dem ausgestreckten Randbereich 21 herausragende Zipfel 23 sich in einem seitlichen Bereich des Aufziehförderers 28 befindet.
Auf den die Aufziehstation bildenden Aufziehförderer 28 folgt der eine Richtstation bildende Richtförderer 29. Die zusammen den Zuführförderer 25 bildenden Aufziehförderer 28 und Richtförderer 29 überlappen sich mit ihren zueinander­ gerichteten Enden 32 und 56 geringfügig, wodurch eine lücken­ lose Übergabe des auf den Aufziehförderer 28 aufgezogenen Wäschestücks 10 auf den Richtförderer 29 erfolgen kann. Im Bereich des in Zuführrichtung 11 schräg ansteigenden Richtförderers 29 erfolgt ein Ausrichten des den ausgestreckten Randbereich 21 rückseitig begrenzenden, ausgestreckten Randes 17 des Wäschestücks 10, wenn dieses (wie beim auf den Aufziehförderer 28 aufgezogenen Wäschestück 10 der Fig. 3 dargestellt) nicht so auf den Aufziehförderer 28 aufgezogen worden ist, daß der Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung 11 verläuft.
Der Richtförderer 29 ist gebildet aus mehreren nebeneinander­ liegenden schmalen Fördergurten, deren Umlenktrommeln 33 am vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 schematisch dargestellt sind. Zum Ausrichten des Wäschestücks 10 zur Zuführrichtung 11 werden die ansonsten synchron angetriebenen nebeneinander­ liegenden Fördergurte kurzzeitig asynchron angetrieben oder gegebenenfalls auch gebremst, wodurch der Richtförderer 29 das Wäschestück 10 so dreht, daß (wie beim auf dem Richtförderer 29 liegenden Wäschestück 10 in der Fig. 3 dargestellt) der hintere Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung 11 verläuft.
Nach dem gegebenenfalls erfolgten Ausrichten des Wäschestücks 10 wird es vom Richtförderer 29 in Zuführrichtung 11 weiter­ transportiert, und zwar so weit, bis nur noch der ausgestreckte Randbereich 21 auf dem vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 liegenbleibt. Dabei fällt der vor dem ausgestreckten Rand­ bereich 21 liegende unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 in den Spaltraum 27. Die Folge ist, daß der unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 im Spaltraum 27 frei herunterhängt und dadurch ausgestreckt wird.
Der hinter dem Spaltraum 27 mit Abstand auf den Zuführförderer 25 folgende Übergabeförderer 26 ist mit seinem zum Richt­ förderer 29 weisenden Ende 35 unterhalb und mit Abstand vom vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 angeordnet. Mit Abstand über dem Übergabeförderer 26 ist im gezeigten Ausführungs­ beispiel ein hin- und herbewegbarer Abrollförderer 36 ange­ ordnet. Der Abrollförderer 36 ist in und gegen die Zuführ­ richtung 11 in horizontaler Richtung verschiebbar, und zwar so weit, daß sich sein freies Ende 37 mit geringfügiger Überlappung unter dem vorderen Ende 34 des Richtförderers 29 befindet. Durch einen Antrieb des Richtförderers 29 und des Abrollförderers 36 in Zuführrichtung 11 gelangt der ausge­ streckte Randbereich 21 vom Richtförderer 29 auf den Abroll­ förderer 36. Der inzwischen ausgestreckte übrige Teil des Wäschestücks 10 hängt weiterhin vom Abrollförderer 36 in dem Spaltraum 27 herab. Durch ein anschließendes Zurückfahren des Abrollförderers 36 und ein Antrieb desselben gegen die Zuführrichtung 11 wird bei gleichzeitig angetriebenem Über­ gabeförderer 26 der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäsche­ stücks 10 auf den am freien Ende 37 angrenzenden Bereich des Übergabeförderers 26 abgelegt.
Unter dem Richtförderer 29 des Zuführförderers 25 ist min­ destens eine verschwenkbare Klemmleiste 40 angeordnet, die sich an unteren Enden von um eine horizontale Drehachse 38 ver­ schwenkbaren Schwenkhebeln 39 befindet. Die sich horizontal über mindestens die Breite des Wäschestücks 10 erstreckende Klemmleiste 40 liegt in Zuführrichtung 11 gesehen auf der Rückseite des im Spaltraum 27 frei herunterhängenden Teils des Wäschestücks 10. Die Klemmleiste 40 korrespondiert mit einer vorzugsweise fest unter dem Übergabeförderer 26 angeordneten Gegenleiste 41 auf der in Zuführrichtung 11 gesehen vorderen Seite des im Spaltraum 27 herunterhängenden Teils des Wäschestücks 10. Das herunterhängende Teil des Wäschestücks 10 befindet sich also im Spaltraum 27 zwischen der Klemmleiste 40 und der Gegenleiste 41. Durch Verschwenken der Klemmleiste wird das Wäschestück 10 gegen die Gegenleiste 41 gedrückt und hier fixiert. Das so am im Spaltraum 27 herunterhängende Teil fixierte Wäschestück 10 wird durch den Abrollförderer 36 vom Richtförderer 29 des Zuführförderers 25 an den Übergabeförderer 26 übergeben. Hiernach wird die Klemmleiste 40 zurückgeschwenkt und damit die Fixierung des im Spaltraum 27 hängenden Teils des Wäschestücks 10 aufgehoben. Es kann dann das vollständig ausge­ streckte Wäschestück 10 vom Übergabeförderer 26 in Zuführrich­ tung 11 weitertransportiert werden, und zwar in Richtung zur Mangel.
Die Fig. 4 zeigt die zweibahnige Betriebsweise der Eingabe­ maschine 24. Dazu verfügen der Aufziehförderer 28, der Richt­ förderer 29, der Übergabeförderer 26 und der Abrollförderer 36 über im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Bahnen 42 und 43. Gegebenenfalls können auch mehr als zwei Bahnen 42, 43 vor­ handen sein. Jede Bahn 42, 43 ist gebildet aus mindestens einem Einzelgurt, vorzugsweise jedoch aus mehreren nebeneinander­ liegenden Einzelgurten. Diese werden bei einbahniger Betriebs­ weise gemäß der Fig. 3 (abgesehen vom Richtbetrieb des Richt­ förderers 29) stets synchron angetrieben. Bei der zweibahnigen Betriebsweise gemäß der Fig. 4 hingegen werden die Teilförderer der einen Seite, nämlich halben Breite der Eingabemaschine 24 unabhängig von den Teilförderern der anderen Seite betrieben. Außerdem ist die Klemmleiste 40 geteilt, so daß diese individuell für die jeweilige Bahn 42 oder 43 wirksam ist.
In besonderer Weise erfolgt das Aufziehen der Wäschestücke 10 auf den Aufziehförderer 28 des Zuführförderers 25. Dazu wird die Bahn 43 beschickt von der Aufziehstation 31, die der der Bahn 43 weggerichteten Seite der Eingabemaschine 24 zugeordnet ist. Umgekehrt wird die Bahn 42 beschickt von der Auf­ ziehstation 30. Die Folge ist, daß von der Aufziehstation 31 ein Wäschestück 10 über die Bahn 42 auf die Bahn 43 aufgezogen wird. Das jeweilige Wäschestück 10 wird also nicht direkt auf die nächste Bahn 42 bzw. 43 aufgezogen; vielmehr von der be­ nachbarten Bahn 42 bzw. 43 aus. Gemäß der Fig. 4 passiert das von der Aufziehstation 31 aufzuziehende Wäschestück 10 beim Aufziehen auf die ihr zugeordnete Bahn 43 die Bahn 42. Der Auf­ ziehvorgang ist beendet, wenn der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäschestücks 10 von der Aufziehstation 31 vollständig über die Bahn 42 hinweg mittig auf der danebenliegenden Bahn 43 positioniert ist. Dabei liegt ein Teil des seitlich gegenüber dem ausgestreckten Randbereich 21 herausragenden Zipfels 23 auf der benachbarten Bahn 42. Es wird also das Wäschestück 10 nur zum Teil, nämlich mit Ausnahme des äußeren Teils des Zipfels 23, über die Bahn 42 hinweg auf die Bahn 43 gezogen. Der auf der Bahn 42 verbleibende Rest des Zipfels 23 verläßt die Bahn 42, wenn der unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 über das Ende 32 des Richtförderers 29 hinaus in den Spaltraum 27 gefördert ist und dort durch freies Herunterfallen ebenfalls ausgestreckt worden ist. Das so vollständig ausgestreckte Wäschestück 10 gelangt anschließend auf den Übergabeförderer 26, wo es nur noch die vorgesehene Bahn 43 belegt. Ebenso durchläuft das Wäschestück die Mangel. In analoger, umgekehrter Weise wird verfahren, wenn von der Aufziehstation 30 ein Wäschestück 10 auf die Bahn 42 aufgezogen wird. Dann liegt ein Teil des Zipfels 23 bis zum Erreichen des Spaltraums 27 teilweise auf der angrenzenden Bahn 43.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer Eingabemaschine 44. Diese entspricht hinsichtlich des Über­ gabeförderers 26 der Eingabemaschine 24. Lediglich der Zuführ­ förderer 45 ist anders ausgebildet. Er besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus zwei Zuführförderereinheiten 46 und 47, die hier als getrennte Module ausgebildet sind, aber auch zusammenhängend ausgebildet sein können. Die vor dem Übergabe­ förderer 26 angeordnete Zuführförderereinheit 47 entspricht im wesentlichen dem Zuführförderer 25 der Eingabemaschine 24. Zwischen der Zuführförderereinheit 47 und dem Übergabeförderer 26 befindet sich wiederum ein Spaltraum 48, der im wesentlichen dem Spaltraum 27 der Eingabemaschine 24 entspricht. Die Zu­ führförderereinheit 27 weist einen Aufziehförderer 49 und einen daran anschließenden Richtförderer 29 auf. Die zusätzliche Zuführförderereinheit 46 verfügt ebenfalls über einen Aufzieh­ förderer 51, der im wesentlichen dem Aufziehförderer 49 entspricht. Zusätzlich ist der Zuführförderereinheit 46 ein Verbindungsförderer 52 zugeordnet, der sich vom Ende 53 des Aufziehförderers 51 bis zum Richtförderer 50 der Zuführ­ förderereinheit 47 erstreckt. Von der Zuführförderereinheit 46 kommende Wäschestücke 10 werden somit über den Verbin­ dungsförderer 52 auf den Richtförderer 50 der Zuführförderer­ einheit 47 übergeben. Auch der Aufziehförderer 49 der Zuführ­ förderereinheit 47 übergibt die dort aufgezogenen Wäschestücke 10 auf den Richtförderer 50.
Dem Aufziehförderer 49 und 51 jeder Zuführförderereinheit 46 und 47 ist jeweils eine Aufziehstation 54, 55 zugeordnet. Die Aufziehstationen 54 und 55 befinden sich auf der gleichen Seite der Eingabemaschine 44, und zwar einerseits neben dem Aufzieh­ förderer 49 der Zuführförderereinheit 46 und zum anderen neben dem Aufziehförderer 51 der Zuführförderereinheit 47 (Fig. 6).
Die sowohl von der Aufziehstation 54 und 55 auf den Aufzieh­ förderer 49 bzw. 51 aufgezogenen Wäschestücke 10 gelangen ent­ weder unmittelbar vom Aufziehförderer 49 auf den Richtförderer 50 oder vom Aufziehförderer 51 über den Verbindungsförderer 52 zum Richtförderer 50. Dort werden die Wäschestücke 10 - wenn erforderlich - mit ihrem Rand 17 senkrecht zur Zuführrichtung 11 ausgerichtet. Anschließend erfolgt ein weiterer Transport der Wäschestücke 10, bis ihre unausgestreckten Teile 22 in den Spaltraum 48 gelangen und hier durch freies Herunterhängen ausgestreckt werden. Anschließend erfolgt die Übergabe zum Übergabeförderer 26, der die Wäschestücke 10 in die Mangel ein­ gibt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird im folgenden anhand der Eingabemaschine 24 und einer zweibahnigen Eingabe erläutert (Fig. 2 und 4).
Ein von der Aufziehstation 31 kommendes Wäschestück 10 wird von der Transportklammer 13 größtenteils über die nicht zu be­ legende Bahn 42 auf die zu belegende Bahn 43 gezogen, bis sich der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäschestücks 10 etwa mittig auf der Bahn 43 befindet. Dabei liegt noch ein äußerer Teil des Zipfels 23 des Wäschestücks 10 auf der benachbarten Bahn 42 auf. Der bis dahin stillstehende Zuführförderer 25 wird in Betrieb gesetzt, wodurch das Wäschestück vom Aufziehförderer 28 auf den Richtförderer 29 gelangt.
Wenn das Wäschestück nicht exakt ausgerichtet auf den Auf­ ziehförderer 28 aufgezogen worden ist, erfolgt bei laufendem Richtförderer 29 anhand des hinteren (kurzen) Randes 17 des ausgestreckten Randbereichs 21 ein Ausrichten des Wäschestücks 10 durch zeitweise asynchronen Antrieb der nebeneinander­ liegenden schmalen Transportgurte des Richtförderers 29, bis der Rand 17 etwa senkrecht zur Zuführrichtung 11 verläuft. Während des weiteren kontinuierlichen Antriebs mindestens des Richtförderers 29 gelangt der unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 über das Ende 32 des Richtförderers 29 hinaus in den Spaltraum 27. Es wird dann der Antrieb mindestens des Richtförderers 29 gestoppt, und zwar dann, wenn mindestens noch der ausgestreckte Randbereich 21 des Wäschestücks 10 auf dem Endbereich des Richtförderers 29 aufliegt. Hier wird das Wäschestück 10 durch Reibschluß gehalten. Der über das Ende des Zuführförderers 25 hinaus geförderte unausgestreckte Teil 22 des Wäschestücks 10 ist durch das Hineinfallen in den Spaltraum 27 automatisch ausgestreckt worden, indem er nach unten vom Ende 32 des Richtförderers 29 im Spaltraum 27 frei herunterhängt.
Es wird nun der bisher den Spaltraum 27 freigebende Abroll­ förderer 36 über dem Übergabeförderer 26 gegen die Zuführ­ richtung 11 vorgefahren, so daß sich die zueinandergerichteten Enden 34, 37 des Abrollförderers 36 und des Richtförderers 29 geringfügig überlappen. Dabei befindet sich das Ende 37 des Ab­ rollförderers 36 unter dem Ende 34 des Richtförderers 29 und gleichzeitig hat eine Überbrückung des Spaltraums 27 durch den Abrollförderer 36 stattgefunden. Außerdem hat sich beim Vor­ bewegen des Abrollförderers 36 ein Teilbereich des vom Ende 34 des Richtförderers 29 herunterhängenden Wäschestücks 10 um das freie Ende 37 des Abrollförderers 36 geschlungen. Es werden dann sowohl der Richtförderer 29 als auch der Abrollförderer 36, nämlich sein umlaufender Fördergurt, vorzugsweise synchron in Zuführrichtung 11 angetrieben. Gegebenenfalls kann der Ab­ rollförderer 36 etwas schneller angetrieben werden.
Zwischenzeitlich wird die Klemmleiste 40 in Zuführrichtung 11 vorgeschwenkt gegen die Gegenleiste 41, wodurch der im Spalt­ raum 27 hängende Teil des Wäschestücks 10 im Spaltraum 27 gegen Herunterfallen fixiert wird.
Sobald das Wäschestück 10 mit dem Rand 17 den Richtförderer 29 verlassen hat und nunmehr auf dem Abrollförderer 36 liegt, wird der Abrollförderer 36 in Zuführrichtung 11 zurückbewegt unter Mitnahme des an den Rand 17 des Wäschestücks angrenzenden Bereichs desselben. Es wird dann der Antrieb des Übergabe­ förderers 26 in Zuführrichtung 11 in Gang gesetzt und der Fördergurt des Abrollförderers 36, nachdem er über dem Über­ gabeförderer 26 angelangt ist, gegen die Zuführrichtung 11 angetrieben. Dabei kommt es zu einem Ablegen des zuvor auf dem Abrollförderer 36 liegenden und am Rand 17 angrenzenden Rand­ bereichs des Wäschestücks 10 auf den Übergabeförderer 26. Es wird nun die Klemmleiste 40 zurückgeschwenkt und somit die Positionierung des im Spaltraum 27 hängenden Teils des Wäsche­ stücks 10 gelöst, so daß der Übergabeförderer 26 das Wäsche­ stück 10 ganz aufnehmen und in die Mangel eingeben kann.
Bezugszeichenliste
10
Wäschestück
11
Zuführrichtung
12
Aufziehrichtung
13
Transportklammer
14
langer Rand
15
Ecke
16
Randabschnitt
17
kurzer Rand
18
kurzer Randabschnitt
19
langer Rand
20
Ecke
21
ausgestreckter Randbereich
22
unausgestreckter Teil
23
Zipfel
24
Eingabemaschine
25
Zuführförderer
26
Übergabeförderer
27
Spaltraum
28
Aufziehförderer
29
Richtförderer
30
Aufziehstation
31
Aufziehstation
32
Ende
33
Umlenktrommel
34
vorderes Ende
35
Ende
36
Abrollförderer
37
freies Ende
38
Drehachse
39
Schwenkhebel
40
Klemmleiste
41
Gegenleiste
42
Bahn
43
Bahn
44
Eingabemaschine
45
Zuführförderer
46
Zuführförderereinheit
47
Zuführförderereinheit
48
Spaltraum
49
Aufziehförderer
50
Richtförderer
51
Aufziehförderer
52
Verbindungsförderer
53
Ende
54
Aufziehstation
55
Aufziehstation

Claims (17)

1. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen, wobei die Wäschestücke vorzugsweise quer zur Zuführrichtung zur Mangel an einen Zuführförderer übergeben und von diesen über einen Übergabeförderer der Mangel zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäsche­ stücke beim Aufziehen auf den Zuführförderer (25, 45) nur in einem Randbereich ausgestreckt werden und die unausgestreckten Teile der Wäschestücke (10) dadurch ausgestreckt werden, daß sie in eine frei herunterhängende Position gebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäschestücke (10) durch freies Herunterhängen mindestens ihrer unausgestreckten Teile (22) in einen Spaltraum (27, 48) ausgestreckt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wäschestücke (10) mit ihren ausgestreckten Rand­ bereichen (21) während des Ausstreckens der unausgestreckten Teile (22) auf dem Zuführförderer (25, 45) gehalten werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vom Zuführförderer (25, 45) die Wäschestücke (10) so weit zum Übergabeförderer (26) transportiert werden, daß die vorzugsweise vornliegenden unaus­ gestreckten Teile (22) der Wäschestücke (10) in den Spaltraum (27, 48) fallen, wobei die vorzugsweise hinteren ausgestreckten Randbereiche (21) auf einem vorderen Ende des Zuführförderers (25, 45) liegenbleiben.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wäschestücke (10) mit den aus­ gestreckten Randbereichen (21) vom Zuführförderer (25, 45) auf den Übergabeförderer (26) durch ein Übergabeorgan, insbesondere einen Abrollförderer (36), übergeben werden.
6. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen, mit mindestens einem Zuführförderer und einem in Zuführrichtung darauffolgenden Übergabeförderer, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zuführförderer (25) und dem Übergabeförderer (26) ein Spaltraum (27, 48) zum freien Herunterhängen eines Teils des jeweiligen Wäschestücks (10) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Spaltraum (27, 48) zugeordnetes Übergabemittel vorge­ sehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Übergabemittel als ein Abroll­ förderer (36) ausgebildet ist, der vorzugsweise dem Übergabe­ förderer (26) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Spaltraums (27, 48) mindestens ein vorzugsweise verschwenkbares Haltemittel ange­ ordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das oder jedes Haltemittel als eine auf der Seite des Zuführ­ förderers (25, 45) angeordnete Klemmleiste (40) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede Klemmleiste (40) gegen eine feststehende Gegenleiste (41), die vorzugsweise im Bereich des Übergabeförderers (26) angeordnet ist, schwenkbar ist.
12. Verfahren zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen, wobei die Wäschestücke vorzugsweise quer zur Zuführrichtung zur Mangel an einen Zuführförderer übergeben und von diesen über einen Übergabeförderer der Mangel zugeführt werden, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäschestücke (10) mit einem ausgestreckten Rand (17) an einen Zuführförderer (25, 45) übergeben werden und mindestens der ausgestreckte Rand (17) des jeweiligen Wäschestücks (10) quer zur Zuführrichtung (11) ausgerichtet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der beim Aufziehen der Wäschestücke (10) auf den Zuführförderer (25, 45) ausgestreckte hintere Rand (17) eines ausgestreckten Randbereichs (21) jedes Wäschestücks (10) etwa senkrecht zur Zuführrichtung (11) ausgerichtet wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausrichten durch einen momen­ tanen asynchronen Lauf nebeneinanderliegender schmaler Förder­ gurte des Zuführförderers (25, 45) erfolgt.
15. Verfahren zum mehrbahnigen Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel oder dergleichen, wobei jedes Wäschestück auf eine bestimmte Bahn quer zur Eingaberichtung aufgezogen wird, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Wäschestück (10) auf die vorgesehene Bahn (42, 43) über eine oder mehrere der übrigen Bahnen (42, 43) aufgezogen wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Wäschestück (10) mindestens größtenteils über diejenige Bahn (42, 43) herübergezogen wird, die nicht mit dem betreffenden Wäschestück (10) belegt wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das jeweilige Wäschestück (10) von derjenigen Seite dem Zuführförderer (25, 45) zugeführt wird, die der mit dem betreffenden Wäschestück (10) zu belegenden Bahn (42, 43) gegenüberliegt.
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