DE19645265A1 - Vorrichtung zum mechanischen Trennen von längs miteinander verbundenen Werkstücken - Google Patents
Vorrichtung zum mechanischen Trennen von längs miteinander verbundenen WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum mechanischen Trennen von strangartig in einer Reihe
über Längsnähte miteinander verbundenen Werkstücken aus Kunststoff, bei welcher die
Werkstücke zugeführt, mittels Halter relativ zu Schneideinrichtungen bewegt und abgeführt
werden.
Aus der DE-A-43 05 913 ist es bekannt, Hohlkörper, insbesondere Verpackungen aus Kunststoff,
so herzustellen, daß sie strangartig in einer Reihe über Längsnähte miteinander verbunden sind.
Die bekannte Packung wird mittig in einer Ebene parallel zur Längsmittelachse von einer Naht
umzogen. Diese Naht ist einerseits herstellungstechnisch bedingt und versteift andererseits die
Packung. Dennoch wünscht der Endverbraucher möglichst schmale Nähte. Während diese Naht
im Bodenbereich in einer eingeformten Vertiefung untergebracht werden kann, besteht diese
Möglichkeit für die in Längsrichtung aufragenden beiden Endflächen vorn und hinten nicht.
Vielmehr ragt senkrecht aus diesen Endflächen oder Endwänden diese Naht um einige Millimeter
heraus. Die Breite dieser Längsnähte ist nicht beliebig zu verkleinern.
Beim Herstellen der vorgenannten, bekannten Verpackung werden ebene Platten aus
tiefziehfähigem Kunststoff auf eine rundum geschlossene ebene Fläche eines Werkzeuges gelegt,
in welchem Vertiefungen derart nebeneinander angeordnet sind, daß jeweils Halbschalen
tiefgezogen werden können. Man kann auf diese Weise mehrere strangartig in einer Reihe
miteinander verbundene Hohlkörper, insbesondere Kunststoffpackungen, herstellen, wenn man
die Halbschalen miteinander verbindet. Zwei miteinander verbundene Halbschalen ergeben dann
einen Hohlkörper. Auf diese Weise werden Packungen in einer Reihe von zwei oder vier oder acht
oder zehn Packungen, die über Stege miteinander verbunden sind, hergestellt. Diese Stege bilden
später die Längsnähte der Packungen. Zum Tiefziehen müssen die Stege gekühlt werden und
benötigen dazu eine Mindestfläche. Dadurch ergeben sich später die Längsnähte an den
gegenüberliegenden Enden der jeweiligen Packung mit einer nicht zu unterschreitenden Breite,
die zu einem kleinen Teil übrigens auch dazu verwendet wird, die eine Halbschale mit der
anderen zu verbinden. Es sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, wie diese strangartigen
Reihen von Hohlkörpern getrennt werden, zum Beispiel durch Trennschweißen, Sägen oder
Schneiden. Halbiert man den Verbindungssteg zwischen zwei Packungen, dann hat jede Packung
eine für den Endverbraucher zu breite Längsnaht, die aus der jeweiligen Endfläche zu weit nach
vorn und hinten heraussteht.
Vorrichtungen zum mechanischen Trennen von solchen Packungsreihen würden aber dann, wenn
man schmalere Längsnähte herstellen will, zu kompliziert.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so zu
verbessern, daß die senkrecht aus der Oberfläche des Werkstückes, insbesondere eines
Hohlkörpers, herausstehende Naht schmaler gestaltet werden kann und gleichwohl die bekannten
Herstellungstechniken beibehalten werden können.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der die Werkstückreihe
aufnehmende Halter parallel zu wenigstens einer Antriebswelle einstellbar ist, an der Antriebswelle
im Abstand voneinander gleich der Teilung der Werkstückreihe wenigstens teilkreisförmige, am
Umfang eine Nut aufweisende Aufnahmemesser befestigt sind, die mit entsprechenden, auf der
anderen Seite der Werkstückreihe angeordneten Einsteckmessern in Wirkeingriff bringbar sind.
Die Anordnung der Werkstückreihe in einem Halter ist an sich bekannt. Dieser Halter wird ebenso
eine längliche Gestalt haben, wie die Werkstückreihe, denn der Halter muß an die Reihe angepaßt
sein. Neu ist nun die Anordnung wenigstens einer Antriebswelle parallel zum Halter und die
Befestigung von wenigstens teilkreisförmigen Messern im axialen Abstand auf dieser Antriebswelle
derart, daß der Abstand gleich der Teilung der Werkstückreihe ist. Auf diese Weise kommt jeweils
zwischen zwei Werkstücke ein Messer zu liegen.
Das jeweils wenigstens teilkreisförmig ausgebildetet Messer hat am Umfang eine Nut, so daß es
ein Aufnahmemesser in dem Sinne wird, daß ein Gegenwerkzeug in diese Nut eingesteckt werden
kann. Auf der anderen Seite der Werkstückreihe sind nun entsprechende Einsteckmesser
angeordnet, welche in die Nut am Umfang der Aufnahmemesser eingreifen.
Auf diese Weise sieht die Erfindung zwei parallele Schnitte derart vor, daß ein Streifen spanartig
zwischen den zwei Schneidflächen stehenbleibt bzw. herausgenommen wird. Diese Lösung
ermöglicht zum Beispiel bei der Herstellung von Hohlkörpern, insbesondere Kunststoffver
packungen, die Beibehaltung der bisherigen Tiefziehtechnik mit den verhältnismäßig breiten
Verbindungsstegen zwischen benachbarten Mulden, weil der zwischen zwei Werkstücken
verbleibende breite Steg nicht durch einen einzigen Schnitt halbiert wird mit dem Ergebnis relativ
breiter Längsnähte, sonder weil erfindungsgemäß zwei parallel und im Abstand zueinander
verlaufende Schnitte zur Bildung zweier Längsnähte benachbarter Werkstücke verwendet werden,
so daß sich schmale Längsnähte ergeben und das überschüssige Material dazwischen in Form
eines herausgetrennten Streifens weggeführt wird.
Dadurch kann die aus der Oberfläche des Werkstückes etwa senkrecht herausstehende Naht
durch den Trennvorgang zweier Werkstücke voneinander schmaler gestaltet werden, und dennoch
kann das Herstellungsverfahren mit den breiten Verbindungsstegen für die Kühlung und
Befestigung der Formhälften miteinander beibehalten bleiben.
Günstig ist es gemäß der Erfindung dabei, wenn im Abstand größer als die Breite der voneinander
zu trennenden Werkstücke und parallel zu der einen Antriebswelle eine zweite, gleich lange
Antriebswelle mit einer Länge etwas größer als die Länge der Werkstückreihe drehbar angetrieben
vorgesehen ist und im Abstand voneinander gleich der Teilung der Werkstückreihe wenigstens
teilkreisförmige, am Umfang eine Schneidzunge aufweisende Einsteckmesser aufweist. Bei dieser
Ausführungsform gelangt die Werkstückreihe zwischen die zwei parallel zueinander angeordneten
Antriebswellen. Auf der einen Antriebswelle ist im axialen Abstand gleich der Teilung der
Werkstückreihe eine Anzahl von wenigstens teilkreisförmigen Aufnahmemessern befestigt, und
auf der der Werkstückreihe gegenüberliegenden Seite befinden sich entsprechend viele
Einsteckmesser auf der anderen Antriebswelle und mit der gleichen Teilung. Diese Ein
steckmesser sind ebenfalls wenigstens teilkreisförmig und tragen am Umfang eine kontinuierliche
Schneidzunge, welche in die Umfangsnut des Aufnahmemessers paßt. Dadurch wirken zwei
Scherkräfte zwischen Schneidzunge des Einsteckmessers und Nut des Aufnahmemessers so
zusammen, daß dazwischen ein Streifen herausgeschnitten wird, den man einfach wegnehmen
kann. Es versteht sich dabei, daß der Abstand der beiden parallel zueinander angeordneten
Antriebswellen groß genug ist, um die Werkstücke dazwischen aufzunehmen. Der Durchmesser
der wenigstens teilkreisförmigen Messer ist dann entsprechend angepaßt groß ausgebildet, so
daß die in Wirkeingriff miteinander kommenden Flächen der Schneidzunge am Einsteckmesser
und der Nut am Aufnahmemesser in den Mittelbereich so zu liegen kommen, daß der
Verbindungssteg zwischen den reihenförmigen Werkstücken herausgeschnitten wird, ohne daß
die Werkstücke beeinträchtigt werden.
Der Schnitt läßt sich besonders günstig ausgestalten, wenn erfindungsgemäß die Messer
gegenläufig oszillierend angetrieben sind. Dann genügt es, aus dem jeweiligen Kreis des Messers
(wenn man seitlich auf dieses blickt) ein Segment abzuschneiden, wodurch sich bessere
Zugangsverhältnisse für Befestigungen der Messer auf den Antriebswellen usw. ergeben. Die
Werkstückreihe wird im Abstand unter die Antriebswellen und unter die Messer in den Halter
eingeführt, und dieser wird dann relativ zu den Antriebswellen zwischen diesen hindurch zum
Beispiel nach oben gedrückt, während die Antriebswellen durch ihre Drehung die Messer in
Oszillationsbewegung bringen, so daß die zwei Schnitte zwischen jeweils zwei Werkstücken von
oben nach unten kontinuierlich gelegt werden können. Der herausgeschnittene Streifen wird nach
dem Schnitt abgeführt.
Zur Leistungssteigerung von Packungsmaschinen hat man als Werkstücke hohle und einseitig
offene Kunststoffpackungen in Reihen von acht, zehn oder mehr Hohlkörpern hintereinander durch
Tiefziehen und Siegeln hergestellt. Es sind bei einer Reihe von zehn Packungen dann 9
Doppelschnitte zu fertigen. Jede Antriebswelle hat dann neun Aufnahmemesser bzw.
Einsteckmesser mit der Folge, daß bei Packungen mit Volumina von 1-2 Liter Wellen mit einer
Länge von über 1 Meter und bis zu 1,50 Meter eingesetzt werden müssen. Außerdem hat sich
bei Packungsherstellern der Wunsch ergeben, die Produktion von 1 Liter-Packungen auf 2 Liter-Pack
ungen oder allgemein von einem ersten Volumen auf ein zweites Volumen umzustellen. Bei
größeren Packungen muß der Abstand zwischen den Antriebswellen größer werden, und es muß
auch der Durchmesser der Aufnahme- und Einsteckmesser größer werden. Die sich hierdurch
ergebenden größeren Belastungen und Kosten haben zu Überlegungen geführt, deren Ergebnis
eine zweite Lösung derart darstellt, daß die Trennvorrichtung erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet ist, daß im Abstand größer als die Breite der voneinander zu trennenden
Werkstücke und parallel zu der einen Antriebswelle ein gleich langer, stationärer Messerträger mit
einer Länge etwas größer als die Länge der Werkstückreihe befestigt ist, an welchem die
Einsteckmesser befestigt sind, und daß die Antriebswelle kontinuierlich rotierend angetrieben ist.
Im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform mit den zwei Antriebswellen, welche jeweils
ihre Reihe von wenigstens teilkreisförmigen Messern trägt, wurde ausgeführt, weshalb der
Abstand der Antriebswellen voneinander nicht beliebig groß gewählt werden kann mit der Folge,
daß man nicht beliebig große Hohlkörper bzw. Werkstücke herstellen kann. Wählt man nun für
diese zweite Ausführungsform mit den stationären Einsteckmessern eine erste maximale Breite
von zu bearbeitenden Werkstücken aus, bei Packungen zum Beispiel solche mit einem Volumen
von 4 Litern Flüssigkeit, dann ist die erste Lehre der Erfindung die Auswahl des Abstandes des
länglichen Messerträgers zu der einen Antriebswelle. Damit können breite und schmale
Werkstücke in den Raum zwischen der Antriebswelle und dem Messerträger eingeführt werden.
Während nach wie vor die eine Antriebswelle in axialem Abstand gleich der Teilung der
Werkstückreihe wenigstens teilkreisförmige Aufnahmemesser trägt, befindet sich in dem
gegenüberliegenden Messerträger eine entsprechende Anzahl von Einsteckmessern, die jetzt
stationär an dem stationären Messerträger angebracht sind. Eine stationäre Befestigung ist
ersichtlich technisch einfacher als ein Drehteil. Außerdem ist der Messerträger als ortsfestes Teil
besser so auszugestalten, daß der Abstand zwischen der Antriebswelle und dem Messerträger
ohne Funktionsnachteile größer sein kann als der Abstand zwischen zwei Antriebswellen. Eine
weitere Verbesserung ist der kontinuierliche Rotationsantrieb für die einzige Antriebswelle
gegenüber der gegenläufig oszillierenden Antriebsweise der ersten Ausführungsform.
Außerdem kann man erfindungsgemäß vorsehen, daß die Antriebswelle in der Mitte ihrer
Längserstreckung angetrieben ist. Auch bei einer 1 Meter oder 1,50 Meter langen Antriebswelle
können dadurch Durchbiegungen und andere toleranzbedingte Ungenauigkeiten vermieden
werden, denn der Antrieb von der Mitte bringt eine Halbierung der Wellenlänge mit sich. Das im
Falle der zweiten Ausführungsform kreisrunde Aufnahmemesser kann auch leichter gewechselt
werden, wenn die Antriebswellen vom Antrieb bis zu ihrem Ende kürzer sind, und es können auch
leichter andere Montageänderungen vorgenommen werden.
Bei vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ragt in die Nut des jeweiligen drehbaren
Aufnahmemessers von der hinteren, dem Einsteckmesser gegenüberliegenden Seite her jeweils
ein stationärer Auswerferakel hinein. Dieser Rakel ist ebenso dünn wie die Schneidzunge des
Einsteckmessers und ragt von außerhalb in die Nut des Aufnahmemessers, welches sich trotzdem
drehen kann. Die Nut hat daher eine Tiefe etwa ein Viertel bis ein Halb des Radius des
kreisförmigen Aufnahmemessers. Sichelförmig ragt er über etwa eine Hälfte des Umfanges von
der einen Seite außen bis zur gegenüberliegenden Seite (innen neben der Schneidstelle). Radial
nach außen hat der Auswerferakel eine teilweise gerundete (vorzugsweise im Bereich des
Aufnahmemessers rund verlaufende) Führungsoberfläche, die im Bereich des kreisförmigen
Aufnahmemessers im Abstand von etwa 1-10 mm, vorzugsweise 2-5 mm, vom äußeren
Umfang des Aufnahmemessers verläuft. Dadurch kann ein herausgeschnittener Kunststoffstreifen
von der Nut des Aufnahmemessers gehalten werden und mit der Drehbewegung des Messers
mitwandern, bis er auf die Führungsfläche stößt und von dieser radial nach außen und hinten
herausgeführt wird. Im hinteren Bereich kann die Führungsfläche des Auswerferakels gerade sein.
Vorzugsweise ist diese hintere Führungsfläche etwa unter 45° gegen das Lot angestellt, und
darunter und dahinter befindet sich vorzugsweise ein Abfallbehälter. Die herausgeschnittenen
Streifen oder Späne fallen dann nach Verlassen der Führungsfläche des Auswerferakels in den
Abfallbehälter.
Im Bereich der Schneidstelle befindet sich, wie oben dargelegt, das stationäre Einsteckmesser.
Gemäß der Erfindung ist dieses dadurch gekennzeichnet, daß es ein geklemmtes Flachmesser
mit einer teilweise gekrümmten Klinge ist, an der vorzugsweise ein Hartmetalleinsatz befestigt ist.
Am Messerträger befinden sich vorzugsweise zum kreisförmigen Aufnahmemesser hingerichtet
Befestigungswangen, zwischen denen oder an denen das Einsteckmesser in Form eines flachen
Bleches eingeklemmt und festgeschraubt wird. Die der Schneidstelle zugewandte Schmalseite
bzw. schmale Kante des Einsteckmessers ist gekrümmt und trägt im Schneidbereich ein
verschleißfreies und rostfreies Hartmetall, insbesondere einen Widiaeinsatz, der wie eine
Schneidzunge mit dem vordersten Bereich der gekrümmten Klinge in die Nut des Aufnahmemes
sers ragt. Dort ist der Wirkeingriff mit dem Aufnahmemesser und der Schneidbereich.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich für die Vereinzelung von Hohlkörpern aus
tiefziehfähigem Kunststoff, insbesondere von Fließmittelpackungen. Das tiefziehfähige
Kunststoffmaterial für eine solche Packung kann ein thermoplastischer Kunststoff sein, zum
Beispiel Polypropen. Auch PVC kann als solcher Kunststoff dienen,wobei Polypropen in der
Technik weitgehend auch als Polypropylen bekannt ist. Diese Packungen bestehen aus
einwandfrei wieder aufarbeitbaren und leicht verrottbaren Teilen und Materialien. Man kann das
Kunststoffmaterial auch füllen, wobei als Füllstoffe hier an Kreide, Glimmer, Talkum, Gips oder
dergleichen gedacht ist. In der Praxis haben sich Füllgrade von bis zu 70%, vorzugsweise 60%,
als günstig erwiesen. Solche gefüllte Kunststoffmaterialien sind also wiederaufarbeitbar bzw.
können rezykliert werden und haben die Eigenschaften eines Kunststoffes, sind insbesondere
tiefziehfähig und auch siegelfähig.
Weitere Merkmale, Vorteile und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen, welche bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung veranschaulichen. Es zeigen:
Fig. 1 abgebrochen die Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform mit zwei
Antriebswellen und in Abständen paarweise auf diesen angeordneten Aufnahme-
und Einsteckmessern,
Fig. 2 eine Schnittansicht durch zwei Antriebswellen mit einem Messerpaar entsprechend
der ersten Ausführungsform nach Fig. 1, aber ohne Werkstücke,
Fig. 3 teilweise abgebrochen die Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform,
wobei das Einsteckmesser stationär ist, mit rechts daneben angeordnetem
Abfallbehälter,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 3, in der Mitte geschnitten, und
Fig. 5 eine vergrößerte Teilansicht der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 3 und
4, wobei der Abstreiferakel anstelle des mittigen Antriebes besonders veranschau
licht ist.
In Fig. 1 sieht man in Draufsicht auf strangartig in einer Reihe über Längsnähte 1 miteinander
verbundene Werkstücke 2 in Form von Packungen, die oben eine Ausgießöffnung 3 haben, in die
man senkrecht von oben nach unten in Fig. 1 hineinblickt. Diese Blickrichtung liegt parallel zur
Längsrichtung der Packung 2, deren gegenüberliegende Seitenwände 4, 5 jeweils von der
Längsnaht 1 durchzogen sind, die man als vertikale, fett gedruckte Linie in den Fig. 3 und 5
sieht. Zur Erläuterung der beiden hier beschriebenen Ausführungsformen wird auf einen
Hohlkörper, nämlich das Werkstück 2 in Form einer Flüssigkeitspackung, Bezug genommen.
Der Einfachheit halber ist der Halter 6 für die Aufnahme sowohl der noch aneinanderhängenden
Packungen 2 als auch der nach der Bearbeitung vereinzelten Packungen in den Fig. 1 und
2 weggelassen und nur in Verbindung mit der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 3 bis
5 gezeigt.
Bei der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 liegt die Reihe der miteinander über
die Längsnähte 1 verbundenen Packungen (bzw. ihr nicht gezeigter Halter) parallel zu zwei
Antriebswellen 7 und 8, deren (lichter, d. h. kleinster) Abstand voneinander größer als die Breite
B der Packung 2 sein muß, damit sowohl die Reihe der Packungen als auch nach dem Vereinzeln
die jeweilige Packung in ihrer Längsrichtung durch den Raum zwischen den Antriebswellen 7 und
8 hindurchgeführt werden kann.
Sowohl die Welle 7 als auch die Welle 8 tragen Messer 9, 10 bzw. 9', 10'. In axialer Richtung der
Antriebswelle 7 befinden sich drehfest auf ihr teilkreisförmige Aufnahmemesser 9, 9' im axialen
Abstand zueinander, der gleich der Teilung der Packungsreihe 2 ist in dem Sinne, daß der
Außenumfang 11 des zum Umfang hin verjüngt ausgebildeten Aufnahmemessers 9, 9' jeweils
zwischen zwei hintereinander folgende Packungen 2 paßt und dort mit der diese Packungen 2
verbindenden Längsnaht 1 in Eingriff kommen kann.
In gleicher Weise sind auch auf der zweiten Antriebswelle 8 teilkreisförmige Einsteckmesser 10,
10' drehfest angebracht, die sich ebenfalls zu ihrem Umfang 12 hin verjüngen. In gleicher Weise,
wie in Verbindung oben mit den Aufnahmemesser 9, 9' beschrieben ist, sind auch die
Einsteckmesser 10, 10' auf der Antriebswelle 8 in einem Abstand gleich der Teilung der
Packungsreihe angebracht.
Aus der Querschnittsansicht der Fig. 1 erkennt man die Schneidzunge 13 des jeweiligen
Einsteckmessers 10, 10', die in die Nut 14 im Aufnahmemesser 9, 9' eintaucht.
Die Messer 9, 10 der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 werden gegenläufig
oszillierend angetrieben und arbeiten, während die Reihe von Packungen 2 auf dem Halter zum
Beispiel von unten zwischen den Antriebswellen 7 und 8 nach oben geschoben werden. Dabei
entsteht durch das Eintauchen der Schneidzunge 13 am Umfang 12 des Einsteckmessers 10 ein
Doppelschnitt, der so angelegt ist, daß er eine Längsnaht 1 aus der vorderen und hinteren
Oberfläche der Packung 2 herausstehen läßt, aber nur um einen sehr geringen Abstand von
0,5-3 mm, vorzugsweise von 2 mm, während ein Streifen der Dicke der Schneidzunge 13 zwischen
den aufeinanderfolgenden Längsnähten 1 abgeschnitten und weggenommen wird.
Die zweite Ausführungsform ist in den Fig. 3 bis 5 dargestellt und weist nicht zwei sondern
nur eine Antriebswelle 8 auf. Im Abstand größer als die Breite B der Packungen 2 erstreckt sich
parallel zur Antriebswelle 8, in den Fig. 3 und 5 links und in Fig. 4 unten, ein etwa gleich
langer, stationärer Messerträger 15, der in Fig. 4 veranschaulicht ist, während er zur
Vereinfachung in den Fig. 3 und 5 weggelassen ist. Man sieht aber das stationäre
Einsteckmesser 10a, das schräg etwa unter 40-50° gegen die Vertikale angestellt ist. Seine
Vorderkante steht dem kreisförmigen Aufnahmemesser 9 gegenüber. Diese Vorderkante ist in den
Figuren verdeckt, man erkennt aber den Hartmetalleinsatz 16 aus Widiastahl, der ein Teil der
vorzugsweise nach oben gekrümmten Vorderkante ist und als Schneidzunge 13 in die Nut 14 des
Aufnahmemessers 9 hineinragt. Das Aufnahmemesser 9 ist kontinuierlich in Richtung des
gebogenen Pfeiles 17 drehbar angetrieben, während das Einsteckmesser 10a ortsfest steht.
Ähnlich wie bei den langen Antriebswellen 7 und 8 der ersten Ausführungsform ist auch die
Antriebswelle 8 der zweiten Ausführungsform so lang, daß sie sich über alle zum Beispiel sieben
Stationen entlang von acht in einer Reihe angeordneten Packungen 2 erstreckt. In Fig. 4, einer
Schnittansicht etwa entlang der strichpunktierten Linie IV-IV in Fig. 3, sieht man durch den
Abbruch nur die erste und letzte Station, d. h. das erste und letzte Aufnahmemesser 9, dem ein
stationäres entsprechendes Einsteckmesser 10a gegenübersteht.
In Fig. 4 ist im mittleren Bereich die mit 18 bezeichnete Mitte der Längserstreckung der
Antriebswelle 8 dargestellt. Die Antriebswelle erstreckt sich also in einem Stück nur über fünf bzw.
vier oder drei Stationen, wenn zehn, neun oder ähnlich viele Packungen einer Reihe gleichzeitig
vereinzelt werden sollen. Die Durchbiegung der Antriebswelle 8 ist dadurch erheblich geringer.
Die Eindringtiefe der Schneidzunge 13 in die Nut 14 der Messer 9, 10 beträgt etwa 2 mm, und
dies für beide Ausführungsformen.
Der Antrieb erfolgt über den bei 19 angeflanschten Motor 20 über eine Schnecke 21 und ein
Schneckenrad 22, das ebenso drehfest auf der Antriebswelle 8 angebracht ist wie die
Aufnahmemesser 9.
Betrachtet man den Schneidbereich des Aufnahmemessers 9 dort, wo die Schneidzunge 13 in
die Nut 14 des Aufnahmemessers 9 hineinragt, als die vordere Seite, dann befindet auf der dem
Einsteckmesser 10a (bezüglich des Aufnahmemessers 9) gegenüberliegenden Seite eine
Befestigungsstange 23, an der mittels Kunststoffverstärkungen 24 über Verschraubungen 25 ein
Auswerferakel 26 drehfest angebracht ist. Dessen vorderes, in Fig. 5 links gezeigtes Ende
umgreift sichelförmig mehr als die Hälfte der Antriebswelle 8 und liegt in der tief eingeschnittenen
Nut 14 des Aufnahmemessers 9. Das hintere Ende ist gerade und über die Kunststoffver
starkungen 24 an der Stange 23 drehfest gehalten. Die Kunststoffverstärkung 24 ist so breit
gehalten, damit der Span bzw. der abgeschnittene Streifen aus Kunststoff eine Führung erfährt
und mit Sicherheit eine Auflagefläche findet, wenn er nach hinten und unten in Richtung des
Pfeiles 27 in den Abfallbehälter 28 abgeführt wird.
Im Betrieb wird die Reihe von zum Beispiel acht hintereinanderliegenden Packungen 2 über einen
Halter 6 unter den Schneidbereich parallel zur Antriebswelle 8 eingeführt, so daß der die
Packungen 2 verbindende Steg bzw. deren Längsnaht 1 jeweils in den Schneidbereich zu liegen
kommt, wenn die Packungen 2 vertikal nach oben gefördert werden. Dabei ist der Schneidbereich
der Bereich des Eingriffes der Schneidzunge 13 bzw. des Widiaeinsatzes 16 in die Nut 14 des
Aufnahmemessers 9. Bei der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 3 bis 5 wird das
Aufnahmemesser 17 in Kreisform in kontinuierliche Drehung gemäß gebogenem Pfeil 17 versetzt.
Dann werden die Packungen 2 über den Halter 6 nach oben geschoben, so daß jedes stationäre
Einsteckmesser 10a einen Streifen auszuschneiden beginnt, der in Fig. 5 mit einer dicken
strichpunktierten Linie gezeigt und mit 29 bezeichnet ist. Dieser Streifen besteht aus demselben
Material wie die Packung 2 und stellt den abzuführenden Abfall dar. Wenngleich in Fig. 5 die
strichpunktierte Linie 29 etwas lang dargestellt ist, muß man sich selbstverständlich den
herausgeschnittenen Streifen so lang wie die Längsnaht 1 der Packung 2 denken. In Fig. 5 soll
der Weg des Streifens während seines Abführens veranschaulicht werden. An der oberen
Endecke des Widiaeinsatzes 16 ist der Streifen fertig ausgeschnitten und klemmt in der Nut 14
des Aufnahmemessers 9. Er liegt lose eingeklemmt in der Nut und bewegt sich bogenförmig nach
oben und rechts. Dabei legt er sich auf die gekrümmte äußere Oberfläche 30 des Auswerferakels
26 und wird bogenförmig um die Antriebswelle 8 nach rechts im Abstand von deren Achse,
nämlich auf der Oberfläche 30, herumgeführt. Weil der Auswerferakel 26 im oberen rechten
Quadranten gerade wird, bewegt sich der Streifen oder Span 29 aus Kunststoff dann auch in
Richtung des Pfeiles 27 auf der geraden Oberfläche 30 des Rakels 26 nach unten. Er wird
sozusagen aus der Kreisnut 14 des Aufnahmemessers 9 herausgehoben und - teilweise auch
über die Kunststoffverstärkungen 24 - nach unten in den Abfallbehälter 28 geführt.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum mechanischen Trennen von strangartig in einer Reihe über
Längsnähte (1) miteinander verbundenen Werkstücken (2) aus Kunststoff, bei
welcher die Werkstücke (2) zugeführt, mittels Halter (6) relativ zu Schneid
einrichtungen bewegt und abgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß der
die Werkstückreihe (2) aufnehmende Halter (6) parallel zu wenigstens einer
Antriebswelle (7, 8) einstellbar ist, an der Antriebswelle (7, 8) im Abstand voneinander
gleich der Teilung der Werkstückreihe (2) wenigstens teilkreisförmige, am Umfang
eine Nut (14) aufweisende Aufnahmemesser (9, 9') befestigt sind, die mit ent
sprechenden, auf der anderen Seite der Werkstückreihe (2) angeordneten
Einsteckmessern (10, 10'; 10a) in Wirkeingriff bringbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand größer als
die Breite (B) der voneinander zu trennenden Werkstücke (2) und parallel zu der
einen Antriebswelle (7) eine zweite, etwa gleich lange Antriebswelle (8) mit einer
Länge etwas größer als die Länge der Werkstückreihe (2) drehbar angetrieben
vorgesehen ist und im Abstand voneinander gleich der Teilung der Werkstückreihe
(2) wenigstens teilkreisförmige, am Umfang eine Schneidzunge (13) aufweisende
Einsteckmesser (10, 10') aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (9,
10) gegenläufig oszillierend angetrieben sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand größer als
die Breite (B) der voneinander zu trennenden Werkstücke (2) und parallel zu der
einen Antriebswelle (8) ein gleich langer, etwa stationärer Messerträger (15) mit
einer Länge etwas größer als die Länge der Werkstückreihe befestigt ist, an
welchem die Einsteckmesser (10a) befestigt sind, und daß die Antriebswelle (8)
kontinuierlich rotierend angetrieben ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (8)
in der Mitte (18) ihrer Längserstreckung angetrieben ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in die
Nut (14) des jeweiligen drehbaren Aufnahmemessers (9) von der hinteren, dem Ein
steckmesser (10a) gegenüberliegenden Seite her jeweils ein stationärer Aus
werferakel (26) hinein ragt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einsteckmesser (10a) ein geklemmtes Flachmesser mit einer teilweise gekrümmten
Klinge ist, an der vorzugsweise ein Hartmetalleinsatz (16) befestigt ist.
8. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 zum Vereinzeln von
Hohlkörpern aus tiefziehfähigem Kunststoff, insbesondere von Fließmittelpackungen
(2).
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