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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wärmeformen von Behältern gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Darüber
hinaus betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Wärmeformen
von durch Verschlußelemente
versiegelbaren Behältern
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 9.
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Bei
bekannten Behältern
muß das
trinkbare Produkt vor der Konsumierung in ein Glas oder in einen
Becher gegossen werden. Es ist nicht möglich, das Produkt unter zufriedenstellenden
Bedingungen ohne zu kleckern und bequem direkt aus dem Behälter zu
trinken, sofern dieser keine geeignete Führung für das aus dem Einlaß austretende
Produkt gewährleistet.
Ein Konsument, der versuchen sollte, das Produkt ohne Zuhilfenahme
eines Glases oder Bechers zu trinken, liefe Gefahr, seine Kleidung
durch einen ungenauen aus dem Einlaß geleiteten Teil des Produkts
zu beflecken.
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Obwohl
diese Gefahr besonders groß ist, wenn
das Produkt sehr flüssig
ist, so ist sie doch bei dickflüssigeren
Produkten wie z.B. Trinkjoghurt auch nicht unwesentlich.
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Aus
der
CH 366484 ist ein
Verfahren zum Wärmeformen
von Portionsbehältern
bekannt, die nach dem Füllen
mit einem auf die offene Oberseite der Behälter aufgelegten Verschlußelement
versiegelt werden. Dabei werden die Behälter aus einem thermoplastischen
Behälterband
mittels einer Tiefziehvorrichtung ausgeformt, wobei im oberen Bereich
des Behälters
ein sich konisch erweiternder Abschnitt ausgebildet wird, an den
sich am oberen Rand ein umlaufender horizontaler Flansch anschließt. Nach
dem Befüllen
des Behälters
wird auf den oberen horizontalen Flansch eine vorgefertigte Kunststoffscheibe
aufgelegt, deren Durchmesser größer als
die Behältermündung ist,
und mit Schweißelektroden
mit der Oberseite des Behälters
verschweißt.
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Mit
diesem Vorgehen ist einerseits der Nachteil verbunden, daß sich das
einzufüllende
Produkt beim Befüllen
auf der Oberseite, d.h. der Schweißfläche, des Behälterflansches
ablagern kann, wodurch verbindungstechnische und auch hygienische
Probleme auftauchen können.
Darüber
hinaus ist es für einen
Benutzer aufgrund des horizontalen Flansches relativ schwierig,
den Behälter
unmittelbar als Trinkgefäß zu verwenden,
wie bereits vorstehend ausgeführt
wurde.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen,
mit dem sich verschlossene Behälter
mittels Wärmeformen
herstellen lassen, die direkt als Trinkgefäß verwendet werden können und
im geschlossenen Zustand eine Dichtigkeit gewährleisten. Darüber hinaus
soll eine Vorrichtung geschaffen werden, mit der sich das Verfahren
in einfacher Weise durchführen
läßt.
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Hinsichtlich
des Verfahrens wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Dabei ist vorgesehen, daß der
sich konisch erweiternde Abschnitt direkt am oberen Rand der Behälterwandung
ausgebildet wird, d.h. unmittelbar am ringförmigen peripheren Abschnitt
der Behälterwandung.
Dies ermöglicht
es, den Behälter unmittelbar
als Trinkgefäß zu verwenden,
da kein störender
randseitiger umlaufender Flansch vorgesehen ist. Da sich der konische
Abschnitt bei dem nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Behälter direkt
am Rand des Behälters
befindet, kann sich beim Einfüllvorgang
kein Produkt auf der Oberseite des Behälters ablagern.
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Der
Rand weist eine sich nach oben erweiternde konische Form auf und
erstreckt sich nach oben über
die vertikale Höhe
der Außenkante
des Einlasses hinaus. Somit bildet er für das trinkbare Produkt eine
Führung,
wodurch der Behälter
als Becher zum Trinken des in ihm enthaltenen Produkts verwendet
werden kann, wenn der Einlaß gebildet
ist. Des weiteren enthält
das Verschlußelement
einen mittleren Teil, der sich quer über den Behälter erstreckt, und einen als
konischen Kranz ausgebildeten peripheren Teil, dessen Form der des
Rands angepaßt
ist und der über
den gesamten Umfang dieses Rands versiegelt ist.
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Durch
die Form des Rands wird vermieden, daß das Produkt auf einem möglicherweise
nicht gelösten
Teil des Verschlußelements
stehenbleibt und aus dem Behälter
fließt
und so die Kleidung des Konsumenten befleckt. Das aus dem Einlaß, dessen äußere Kante
sich in der Nähe
des Rands befindet, austretende Produkt fließt auf natürliche Weise zu diesem Rand
und wird zum Munde des Verbrauchers geführt.
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Durch
den konischen Kranz wird für
einen ausreichenden Versiegelungsbereich des Verschlußelements
auf dem Behälterkörper gesorgt,
wodurch die erforderliche Dichtheit erreicht wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform
enthält
das Verschlußelement
eine dauerhaft versiegelte Tafel und einen ablösbaren Deckel. In diesem Fall
wird die Führung
gleichzeitig vorn konischen Rand und vom konischen Kranz der Tafel,
die gleichmäßig auf
dem Rand versiegelt ist, gewährleistet.
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Hinsichtlich
der oben genannten Vorrichtung wird die Aufgabe durch die Merkmale
des Anspruchs 9 gelöst.
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Dazu
weist jede Formkammer an ihrem oberen Ende eine konische Erweiterung
auf, die dem Rand jedes Behälters
eine konische Form verleihe soll. Die Vorrichtung besitzt Mittel zum
Formen eines konischen Kranzes in einem ringförmigen, peripheren Teil jedes
der Nutzbereiche des Verschlußelementbands,
wobei der konische Kranz der konischen Erweiterung jeder Formkammer
angepaßt
ist. Das Versiegelungsglied weist einen aktiven Teil auf, der in Form
eines konischen Rings ausgebildet ist, dessen Form der des konischen
Kranzes entspricht, während
das Stützglied
einen aktiven Teil aufweist, dessen Form der der konischen Erweiterung
entspricht. Das Versiegelungsglied ist beweglich angebracht und
kann somit so positioniert werden, daß es über den gesamten Umfang des
konischen Kranzes der Verschlußelemente
mit dessen Oberseite zusammenwirken kann.
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Aufgrund
der Tatsache, daß das
Versiegelungsglied in Form eines konischen Rings, dessen Form der
des konischen Kranzes entspricht, ausgebildet ist, wird ein Kontakt
komplementärer
Formen zwischen diesem Versiegelungsglied und der Oberseite des
konischen Kranzes gestattet.
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Ebenso
wird aufgrund der Tatsache, daß das Stützglied
einen aktiven Teil aufweist, dessen Form der der konischen Erweiterung
entspricht, ein Kontakt komplementärer Formen zwischen diesem
aktiven Teil und der Unterseite der konischen Erweiterung gestattet.
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Aufgrund
der Tatsache, daß das
Versiegelungsglied beweglich angebracht ist, können die drei kegelstumpfartigen
Flächen,
die von der Unterseite des Versiegelungsrings, dem Versiegelungsbereich an
sich und der Oberseite des Kranzes gebildet werden, zueinander zentriert
werden. Somit wird die Versiegelung über den gesamten Umfang des
Kranzes hergestellt, wodurch die Dichtheit des mit seinem Verschlußelement
versehenen Behälters
gewährleistet
wird.
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Aus
der folgenden ausführlichen
Beschreibung der Ausführungsformen,
die nur beispielhaft angegeben und nicht einschränkend sein sollen, wird die
Erfindung verständlicher
und ihre Vorteile werden offensichtlicher. Die Beschreibung bezieht
sich auf die beigefügten
Zeichnungen; es zeigen:
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1 eine
Vorderansicht eines Behälters gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 eine
Draufsicht des Behälters
nach 1,
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3 eine
Vorderansicht eines Behälters gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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4 eine
Draufsicht der 3,
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5 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform,
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5a eine
Vergrößerung eines
Teils der 5,
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6 den
Teil A der 5,
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7 den
Teil B der 6 gemäß dem Pfeil F in dieser Figur,
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8 eine
Schnittansicht eines Schneidplatzes, Auflegeplatzes und Versiegelungsplatzes
für einen
Deckel,
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9 eine
schematische Darstellung eines Teils dieses Schneid-, Auflege- und
Versiegelungsplatzes,
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10 eine
schematische Ansicht einer Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
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10a eine Vergrößerung eines
Teils der 10,
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11 ein
Formglied für
die Verschlußelemente.
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Ein
Behälter 10 nach 1 besitzt
eine Bodenwand 12, eine Seitenwand 14 und einen
sich am oberen Ende der Seitenwand befindenden Rand 16. Der
Behälter
ist aus einem Band aus Thermoplast einstückig geformt.
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Das
gleiche gilt für
einen Behälter 30 nach 3,
der eine Bodenwand 32, eine Seitenwand 34 und
einen Rand 36 aufweist, die aus einem Band aus Thermoplast
einstückig
geformt sind.
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Die
Behälter 10 und 30 besitzen
jeweils ein auf ihre jeweiligen Ränder versiegeltes Verschlußelement 18 bzw. 38.
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Diese
Behälter
sind zur Aufnahme eines mehr oder weniger flüssigen trinkbaren Produkts
wie z.B. Wasser, Fruchtsaft oder auch Trinkjoghurt bestimmt, und
das Verschlußelement
kann zumindest teilweise gelöst
werden, um einen Einlass zu bilden, der Zugang zu dem trinkbaren
Produkt gewährt.
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Bei
Betrachtung der 1 und 3 kann man
feststellen, dass die Ränder 16 und 36 eine
sich nach oben erweiternde konische Form aufweisen.
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Der
obere Teil der 1 ist weggebrochen, wodurch
der Aufbau des Verschlußelements 18 des Behälters 10 verständlicher
wird. Das Verschlußelement 18 enthält einen
mittleren Teil 22, der sich quer über den Behälter erstreckt, und einen auf
dem Rand 16 versiegelten peripheren Teil 24.
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Genauer
enthält
das Verschlußelement 18 eine
Tafel 20 aus Thermoplast, deren mittlerer Teil 22 eine
Zugangsöffnung 26 aufweist.
Das Verschlußelement 18 enthält darüber hinaus
einen ablösbaren
Deckel 28, der auf der Tafel 20 versiegelt ist
und die Zugangsöffnung 26 abdeckt.
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Der
Zugang zu dem trinkbaren Produkt wird durch Ablösen des Deckels 28 erreicht,
wodurch die Zugangsöffnung 26 freigelegt
wird.
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Nach
der Bildung dieses Zugangs weist dieser eine Außenkante 26a auf,
die sich in der Nähe des
Rands 16 befindet. In 1 ist zu
sehen, daß sich
dieser Rand 16 nach oben über die vertikale Höhe der Außenkante 26a hinaus
erstreckt.
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Die
Tafel 20 enthält
den als konischen Kranz ausgebildeten peripheren Teil 24,
dessen Form der des Rands 16 angepaßt ist und der dauerhaft über den
gesamten Umfang dieses Rands 16 versiegelt ist. Im vorliegenden
Beispiel sieht man sogar, daß sich
der Kranz nach unten über
das untere Ende des Rands 16 hinaus erstreckt.
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Die
konische Form des Rands 16 gestattet die Bildung einer
Führung
für den
Konsum des trinkbaren Produkts, wenn der Behälter als Becher verwendet wird.
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Im
vorliegenden Beispiel besteht diese Führung aus dem Rand 16 und
dem Kranz zusammen, da der konische Kranz über den gesamten Umfang des
Rands 16 versiegelt ist.
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Es
wird ersichtlich, daß das
nach dem Ablösen
des Deckels 28 zum Freilegen der Zugangsöffnung 26 und
beim Neigen des Behälters
in Richtung des Pfeils I aus der Zugangsöffnung 26 austretende Produkt
nicht zufällig über den
Behälter
hinaus läuft, sondern
auf natürliche
Weise über
den Rand 16, der sich gegenüber der Außenkante 26a der Zugangsöffnung 26 befindet,
zu den Lippen des Verbrauchers geführt wird.
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Der
konische Kranz ist im peripheren Teil 24 der Tafel 20 wärmegeformt
und dauerhaft auf dem Rand 16 des Behälters versiegelt.
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Der
ablösbare
Deckel 28 wiederum ist um die Zugangsöffnung 26 herum und
auf dem Abschnitt 24a des Umfangs des konischen Kranzes
versiegelt, und zwar vorzugsweise auf dessen gesamter Breite 1.
Zum Konsumieren des Produkts kann der Deckel 28 vollständig abgelöst werden,
indem die Zugangsöffnung 26 zur
Bildung des Einlasses freigelegt und auf dem Abschnitt 24a des
Kranzes ein sauberer, zum Anlegen der Lippen eines das Produkt trinkenden
Benutzers ausgelegter Bereich zutage gefördert wird.
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Im
vorliegenden Beispiel ist ein inneres Ende 28b des Deckels 28 nicht
versiegelt und kann zum Ablösen
dieses Deckels angehoben werden, während ein äußeres Ende 28a mit
dem Außenumfang des
Kranzes zusammenfällt.
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Dieses äußere Ende 28a könnte auch
derart gestaltet werden, daß es
durch eine Greiflasche verlängert
wird, die beim Transport des Behälters
an dessen Seitenwand heruntergeklappt wäre.
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In 1 ist
ersichtlich, daß der
mittlere Abschnitt des Verschlußelements 18,
der aus dem mittleren Teil 22 der Tafel 20 und
aus dem sich über
diesen mittleren Teil 22 erstreckenden Deckel 28 besteht,
gewölbt
ist.
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Diese
gewölbte
Form kann insofern einen Vorteil darstellen, als sie an der Verbindungsstelle zwischen
dem konischen Kranz und dem mittleren Teil des Verschlußelements
eine Austrittsrinne 27 für das trinkbare Produkt bereitstellt.
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Das
Verschlußelement 38 des
Behälters 30 nach 3 besteht
ganz aus Thermoplast. Es weist einen mittleren Teil 40,
der sich quer über
den Behälter 30 erstreckt,
und einen als konischen Kranz ausgebildeten peripheren Teil 42 auf, dessen
Form der des Rands 36 angepaßt ist und der über den
gesamten Umfang des Rands auf diesem versiegelt ist.
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Indem
auf eine einen Bestandteil des Verschlußelements 38 bildende
Greiflasche 44 eingewirkt wird und sofern der konische
Kranz abziehbar auf dem Rand 36 versiegelt ist, kann das
Verschlußelement 38 des
Behälterkörpers vollständig abgelöst werden.
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Ein
so gebildeter Einlaß 46 wird
durch das obere Ende der Seitenwand 34 des Behälters 30 definiert.
Der Rand 36 erstreckt sich nach oben über eine Außenkante 46a des Einlasses 46 hinaus.
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Somit
fungiert der Rand 36 als Führung zum Trinken des im Behälter enthaltenen
Produkts, wenn das Verschlußelement 38 vollständig abgelöst ist.
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In
der Nähe
des unteren Endes des Rands 36, d.h. in der Nähe des oberen
Endes der Seitenwand 34, weist der Behälter erste Klemmittel auf,
die im vorliegenden Beispiel durch eine in das Innere des Behälters vorragende
kreisförmige
Rippe 48 gebildet werden.
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In
der Nähe
des inneren Umfangs des konischen Kranzes, d.h. im Verbindungsbereich
zwischen dem Kranz und dem mittleren Teil 40, weist das
Verschlußelement 38 zweite
Klemmittel 50 auf, die im vorliegenden Beispiel durch eine
ringförmige Nut
mit an die Rippe 48 angepaßter Form gebildet werden.
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Diese
Klemmittel sind im weggebrochenen Teil des oberen Teils nach 3 sichtbar.
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Bei
der ersten Verwendung wird das Verschlußelement 38 somit
zum Trinken des im Behälter enthaltenen
Produkts ge löst.
Dann kann der Behälter nach
jeder Verwendung wieder geschlossen werden, indem man die ersten
und zweiten Klemmittel 48 und 50 zusammenwirken
läßt.
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Im
vorliegenden Beispiel bestehen die Klemmittel aus einer durchgehenden
Rippe und Nut, sie können
aber auch in der Kontur des Behälters
und des Verschlußelements
unterbrochen ausgebildet sein. Sowohl der Behälter als auch das Verschlußelement
sind wärmegeformt.
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Der
Kranz ist über
den gesamten Umfang des Rands 36 so versiegelt, daß beim Ablösen des Deckels
für die
erstmalige Verwendung ein sauberer Bereich gebildet wird, der für das Anlegen
der Lippen des Benutzers ausgeführt
ist.
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Gemäß einer
anderen, nicht dargestellten Ausführungsform kann das Verschlußelement
durch einen nicht wärmeformbaren
Deckel wie z.B. eine Aluminiumtafel gebildet werden. Dieser Deckel
weist dann einen mittleren Teil, der sich quer über den Behälterkörper erstreckt, und einen als
konischen Kranz ausgebildeten peripheren Teil auf, dessen Form der des
Behälterrands
angepaßt
ist. Der konische Kranz kann zum Beispiel durch Druckumformen hergestellt sein.
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Wie
bei der zweiten Ausführungsform
kann dieser periphere Teil abziehbar auf dem Rand des Behälters versiegelt
sein, wodurch durch vollständiges
Ablösen
des Deckels der Zugang zum Produkt gebildet werden kann. Auch hier
ist der konische Kranz über
den gesamten Umfang des Behälterrands
und gegebenenfalls über
die gesamte Breite dieses Rands versiegelt, wodurch ein sauberer,
zum Anlegen der Lippen des Verbrauchers ausgeführter Bereich gebildet werden
kann.
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Anhand
der folgenden Figuren werden jetzt zwei Ausführungsformen der Vorrichtung
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Behälter beschrieben.
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In 5 ist
eine Vorrichtung jener Art schematisch dargestellt, die zum Wärmeformen
der Behälter 10 aus
einem thermoplastischen Behälterband 100 dient,
wobei die Behälter 10 aus
einer Bodenwand 12, einer Seitenwand 14 und einem
Rand 16 bestehen, wobei sich letzterer am oberen Ende der Seitenwand 14 befindet
und eine Füllöffnung definiert,
und die für
folgendes ausgeführt
ist: Füllen
dieser Behälter
mit einem trinkbaren Produkt, Abdecken der Füllöffnung durch ein Verschlußelement
und Versiegeln des letzteren auf dem Rand 16 und Abschneiden
der Behälter
von dem thermoplastischen Behälterband 100.
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Auf
bekannte Weise enthält
die Vorrichtung von einem Ende zum anderen eine Rolle 102,
auf der das thermoplastische Berhälterband 100 aufgewickelt
ist, das die Hauptstraße
der Vorrichtung im wesentlichen horizontal durchläuft und
von den Halte- und Antriebsmitteln (nicht dargestellt) schrittweise derart
getrieben wird, daß es
an den verschiedenen Arbeitsplätzen
anhält.
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Neben
den Halte- und Antriebsmitteln enthält die Hauptstraße in Laufrichtung
D des Behälterbandes 100 eine
Aufheizstation 104, die dazu bestimmt ist, das Behälterband
auf die Wärmeformtemperatur zu
bringen, eine Wärmeformstation 106 und
eine Füllstation 108 zum
Füllen
der wärmegeformten
Behälter.
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In
der Füllstation 108 führen eine
oder mehrere Dosiervorrichtungen 109 das trinkbare Produkt zu.
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Die
Wärmeformstation 106 enthält mindestens
eine Reihe Formkammern 110, die sich unter der Strecke
des Behälterbands 100 befinden,
um mindestens eine Reihe Behälter
zu formen. Diese Formkammern 110 können auf bekannte Weise in Formblöcken 111 ausgeführt sein,
das Behälterband kann
zwischen dem oberen Ende dieser Formblöcke und dem unteren Ende von
Gegenformblöcken 112 eingeführt werden
und die Behälter
werden mittels eines in vertikaler Richtung unbeweglichen Kolbens 113 wärmegeformt.
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Des
weiteren enthält
die Vorrichtung eine Nebenstraße,
die hinter der Füllstation 108 an
die Hauptstraße
angeschlossen ist.
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Diese
Nebenstraße
enthält
Mittel zum Festhalten und schrittweisen Treiben eines Verschlußelementbands 118.
Zur Verdeutlichung der Zeichnung wurden zwei Stützrollen 120 bzw. 122 dieses
Verschlußelementbands 118 dargestellt.
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Die
Bezugszahl 124 bezeichnet allgemein einen Teil der Nebenstraße, in dem
an dem Verschlußelementband 118 verschiedene
Arbeitsgänge
durchgeführt
werden können,
bevor es mit dem Behälterband 100 verbunden
wird.
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Die
Nebenstraße
enthält
Mittel zum Führen des
Verschlußelementbands 118 über die
Behälter 10,
wobei diese Mittel beispielsweise aus der Stützrolle 122 und aus
einer Führungsvorrichtung 126 bestehen,
die sich direkt im Anschluß gebiet
der beiden Bänder
befindet, welches sich wiederum hinter der Füllstation der Hauptstraße befindet.
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Dieses
Anschlußgebiet
entspricht dem Ende der Nebenstraße, und die Hauptstraße enthält in diesem
Gebiet eine Verschließ-
und Siegelstation 128, die die Füllöffnung jedes Behälters 10 durch
ein in einem als "Nutzbereich" bezeich neten bestimmten
Bereich des Verschlußelementbands 118 vorgesehenes Verschlußelement
verschließen
und dieses Verschlußelement
auf dem Rand 16 des entsprechenden Behälters versiegeln soll.
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Hinter
der Siegelstation 128 enthält die Hauptstraße eine
Schneidstation 134 zum Trennen der versiegelten Behälter von
mindestens einer Reihe von Behältern
von dem Behälterband 100.
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Wie
in 5 gezeigt, enthält die Verschließ- und Siegelstation 128 für jeden
Behälter 10 ein
Versiegelungsglied 130 und ein Stützglied 132. Das Versiegelungsglied 130 befindet
sich über
dem Verschlußelementband 118,
während
sich das Stützglied 132 unter
dem Behälterband 100 befindet.
Die Glieder 130 und 132 können sich in vertikaler Richtung
zwischen einer inaktiven Stellung, in der sie von den Bändern 100 und 118 beabstandet
sind, und einer aktiven Stellung, in der sie zusammenwirken und diese
Bänder
eng umfassen, bewegen.
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Der
Ausdruck "in vertikaler
Richtung" soll hier
eine senkrecht zur Laufebene des Behälterbands 100 stehende
Richtung bedeuten. Diese Ebene ist in der Regel horizontal, kann
aber auch in einer anderen Richtung angeordnet sein.
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Das
Verschlußelementband 118 wird über dem
Behälterband 100 geführt, bevor
es durch die Stützrolle 122 und
die Führungsvorrichtung 126 umgeleitet
wird, um im Gebiet der Verschließ- und Siegelstation 128 in
Kontakt mit dem Behälterband 100 gebracht
zu werden.
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Die
Schneidstation 134 kann für jeden Behälter ein unteres Schneidglied 136,
das an seinem oberen Ende mit einer Schneidkante versehen ist, deren Kontur
der Außenkontur
des Behälterrands
entspricht, und ein oberes Schneidglied 138 enthalten, das
als Schneidmatrize dient.
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Ähnlich wie
das Stützglied 132 kann
das untere Schneidglied 136 in vertikaler Richtung zwischen
einer inaktiven, vom Behälterband 100 beabstandeten
Stellung, in der es das Vorrücken
der Behälter
freigibt, und einer aktiven Stellung bewegt werden. Das obere Schneidglied 138 kann
entweder festgelegt oder in vertikaler Richtung leicht beweglich sein.
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Die
Glieder 130 und 132 können beispielsweise in Form
einer Heißsiegelelektrode
und einer Heißsiegelgegenelektrode
ausgeführt
sein. Sie können
auch mittels Ultraschall oder Hochfrequenzimpulsen arbeiten. Zur
Herstellung einer abziehbaren Verbindung werden allerdings vorzugsweise
Heißsiegelglieder
verwendet.
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Wie
in 5a zu sehen, in der der obere Teil des Formblocks 111 ausführlich gezeigt
ist, weist jede Formkammer 110 an ihrem oberen Ende eine konische
Erweiterung 110a auf, die dem Rand jedes Behälters eine
konische Form verleihen soll.
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Darüber hinaus
enthält
die Vorrichtung Mittel zum Formen eines konischen Kranzes in einem
ringförmigen
peripheren Teil jedes Nutzbereichs des Verschlußelementbands 118,
wobei der konische Kranz der konischen Erweiterung jeder Formkammer
angepaßt
ist (diese Nutzbereiche sind in 7 schematisch
dargestellt).
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Des
weiteren weist das Versiegelungsglied 130 einen aktiven
Teil 130a (Elektrode, Ultraschallsystem ...) auf, der in
Form eines konischen Rings ausgeführt ist. Die Form des konischen
Rings entspricht der des konischen Kranzes der Be hälter. Das Stützglied 132 weist
einen aktiven Teil 132a auf, dessen Form der der konischen
Erweiterung 110a jeder Formkammer entspricht.
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Das
Versiegelungsglied 130 ist beweglich angebracht und kann
somit derart positioniert werden, daß sein aktiver Teil 130a über den
gesamten Umfang des konischen Kranzes mit der Oberseite des konischen
Kranzes jedes Verschlußelements
zusammenwirkt. Die Oberseite eines Verschlußelements ist diejenige, die
der Bodenwand des Behälters
gegenüberliegt,
wenn das Verschlußelement versiegelt
ist.
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Vorteilhafterweise
ist das Stützglied 132 beweglich
angebracht und kann somit derart positioniert werden, daß sein aktiver
Teil 132a über
den gesamten Umfang des Rands mit der Außenseite des Rands jedes Behälters zusammenwirkt.
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In 6 ist
zu sehen, daß das
Verschlußelementband 118 vorteilhafterweise
ein sogenanntes Hauptband 140 aus Thermoplast umfaßt. Die
Nebenstraße
enthält
dann eine (in 5 schematisch dargestellte)
Aufheizstation 142, die dazu bestimmt ist, dieses Hauptband 140 zumindest über den
ringförmigen
peripheren Teil jedes Nutzbereichs, der zur Bildung der Verschlußelemente
dient, zu erwärmen, und
die Vorrichtung enthält
einen Wärmeformplatz für den konischen
Kranz in dem ringförmigen
peripheren Teil.
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In
dem in 5 dargestellten Beispiel ist die Aufheizstation 142 unmittelbar
vor dem Verbindungsbereich der Bänder 100 und 118,
d.h. unmittelbar vor der Verschließ- und Siegelstation 128,
positioniert. In diesem Fall können
das Versiegelungsglied 130 und das Stützglied 132 als Wärmeformmittel
für die
Verschlußelemente
fungieren.
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Als
Alternative oder zusätzlich
dazu kann die Nebenstraße
eine unabhängige
Wärmeformstation für die Verschlußelemente
enthalten, die sich zwischen der Aufheizstation 142 und
dem Anschlußbereich
der Bänder 100 und 118 befindet.
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Des
weiteren sei noch darauf hingewiesen, daß die Ausführung des Versiegelungsglieds 130 und
Stützglieds 132 in 5 das
Wärmeformen
des konischen Kranzes in den Verschlußelementen unter Bewahrung
einer flachen Form des mittleren Teils dieser Verschlußelemente
gestattet. Ebenso ist es möglich,
das Versiegelungsglied mit einem Wärmeformglied auszustatten,
das eine untere konkave Fläche
aufweist, die durch Saugwirkung dazu in der Lage ist, dem mittleren
Teil der Verschlußelemente eine
gewölbte
Form zu verleihen. In diesem Fall kann die Aufheizstation 142 für das Verschlußelementband 118 dessen
Nutzbereiche über
seine ganze Oberfläche
erwärmen.
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In 6 werden
die verschiedenen Stationen der Nebenstraße gezeigt, die in dem mit
der Bezugszahl 124 in 5 bezeichneten
Teil vorgesehen sein können.
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In 6 ist
die Stützrolle 122 zu
sehen, die dazu dient, das Verschlußelementband 118 zum
Behälterband 100 umzuleiten,
und es werden verschiedene Stationen des Teils 124 gezeigt,
die in Laufrichtung D' des
Verschlußelementbands 118 vor
der Stützrolle 122 zum
Einsatz kommen.
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Die
Nebenstraße
enthält
somit vorteilhafterweise eine Lochungsstation 200, die
auch in 5 zu sehen ist, mit der im mittleren
Teil jedes Nutzbereichs des Hauptbands 140 des Verschlußelementbands 118 eine
Zugangsöffnung
hergestellt werden soll.
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Diese
Nutzbereiche sind strichpunktiert schematisch dargestellt und werden
in 7 mit der Bezugszahl 201 bezeichnet.
Die konzentrischen Kreise 203 und 204 definieren
den ringförmigen
peripheren Teil 207 des Nutzbereichs 201, in dem
der konische Kranz eines Verschlußelements gebildet wird. Der
mittlere Teil 205 des Nutzbereichs 201 befindet sich
in dem Kreis 203. Es ist zu sehen, daß die Zugangsöffnung 26 so
ausgeführt
ist, daß sich
die sogenannte Außenkante 26a dieser
Zugangsöffnung
in der Nähe
des Kreises 203 befindet, der der Abgrenzung des Innenumfangs
des konischen Kranzes entspricht, welcher im ringförmigen peripheren
Teil 207 gebildet wird.
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Die
Lochungsstation 200 enthält auf an sich bekannte Weise
mindestens einen Lochstempel 206 und eine Matrize 208,
die auf beiden Seiten des Hauptbands 140 angeordnet sind
und sich zwischen einer von der Strecke des Hauptbands beabstandeten
inaktiven Stellung und einer aktiven Stellung bewegen können, in
der sie mindestens eine Zugangsöffnung 26 im
Hauptband herstellen.
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Im
Bereich B, der sich hinter der Lochungsstation 200 befindet,
enthält
die Nebenstraße
einen Platz zum Auflegen eines ablösbaren Deckels auf die Zugangsöffnung 26 und
einen Platz zum Versiegeln dieses Deckels auf dem Hauptband 140 um
die Zugangsöffnung 26 herum.
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Des
weiteren ist in 6 ersichtlich, daß die Deckel
vorteilhafterweise in Streifen ausgebildet sind, wovon das Ende
abgeschnitten und am Hauptband 140 angelegt wird.
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Dazu
enthält
die Einrichtung eine Tertiärstraße, die
Mittel zum Festhalten und schrittweisen Treiben mindestens eines
sogenannten Deckelstreifens 151 und Mittel zum Führen eines
Endabschnitts dieses Deckelstreifens gegenüber einer im Hauptband 140 des
Verschlußelementbands 118 hergestellten Zugangsöffnung 26 umfaßt, und
die Vorrichtung enthält
einen Schneidplatz für
den Endabschnitt dieses Deckelstreifens 151. Mindestens
ein Teil dieses um die Zugangsöffnung 26 herum
versiegelten Endabschnitts 151a bildet einen Deckel 28 der
oben genannten Art.
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Die
Breite L des Hauptbands 140 des Verschlußelementbands 118 ist
vorteilhafterweise im wesentlichen gleich der Breite des Behälterbands. Diese
Breiten werden gemessen, wobei die Greif- und Halterandteile dieser
Bänder
unberücksichtigt gelassen
werden.
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In
diesem Fall ist die Lochungsstation 200, wie in 6 zu
sehen, dazu bestimmt, mindestens eine Reihe Zugangsöffnungen 26 in
den Nutzbereichen des Hauptbandes 140 herzustellen.
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Wie
in 7 dargestellt, sind diese Nutzbereiche 201 ebenfalls
gemäß den Reihen
des Hauptbands 140 angeordnet, und sowohl ihre Anordnung als
auch ihre Abmessungen entsprechen denen der wärmegeformten Behälter im
Behälterband 100.
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Die
Lochungsstation 200 umfaßt mindestens eine Lochungswerkzeugreihe,
die genauso viele Lochungswerkzeuge aufweist wie eine Formkammerreihe
der Formstation 106 Formkammern 110 umfaßt.
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Im
vorliegenden Beispiel sind sechs Behälter auf einer gleichen Bandreihe
wärmegeformt,
und sechs Nutzbereiche, in denen jeweils eine Zugangsöffnung 26 hergestellt
ist, sind auf dem Hauptband 140 des Verschlußelementbands 118 definiert.
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Die
Tertiärstraße enthält eine
Rolle 149, auf der ein sogenanntes Deckelband 150 aufgewickelt ist.
Das Deckelband 150 kann in Form eines dünnen, nicht thermoplastischen
Bandes wie z.B. aus Aluminium oder auch in Form eines thermoplastischen Bandes
hergestellt sein.
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Die
Tertiärstraße enthält Ablängmittel 160, die
dazu bestimmt sind, im Deckelband 150 mehrere längliche
Deckelstreifen auszubilden. Diese Ablängmittel 160 können in
Form von Schneidscheiben ausgebildet sein, die in regelmäßigen Abständen auf
einer Rolle montiert sind. Einzelne Deckelstreifen 151, 152, 153 und 154 sind
fast in ihrer Gesamtheit dargestellt.
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Im
vorliegenden Beispiel werden zwölf
Deckelstreifen abgelängt,
und die Endabschnitte dieser Deckelstreifen werden auf zwei Reihen
von Zugangsöffnungen 26 im
Bereich B der Nebenstraße aufgelegt.
Die Anzahl der abgelängten
Deckelstreifen entspricht der Anzahl der auf einer Reihe des Hauptbandes 140 hergestellten
Zugangsöffnungen oder
einem ganzzahligen Vielfachen dieser Anzahl. Anders ausgedrückt, die
Anzahl der Deckelstreifen entspricht der Anzahl von Lochungswerkzeugen
einer Lochungswerkzeugreihe der Lochungsstation 200 oder
einem ganzzahligen Vielfachen dieser Anzahl.
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In
der Tertiärstraße werden
die Deckelstreifen gehalten und schrittweise bis zum Bereich B der Nebenstraße geführt.
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Die
Tertiärstraße enthält vorteilhafterweise einzelne
Mittel zur Einstellung der Spannung und des Vorschubs jedes Deckelstreifens.
So können
die jeweils mit den Deckelstreifen 151, 152, 153 und 154 zusammenwirkenden
Rollen 151', 152', 153' und 154' unabhängig voneinander
quer zur Lauf richtung des Deckelbands 150 verschoben werden,
wie durch den Doppelpfeil d in 6 angezeigt
ist.
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Aus
Platzgründen
und zur leichteren Trennung der Deckelstreifen voneinander wird
die Hälfte der
Deckelstreifen auf einer Seite des Deckelbands 150 und
die andere Hälfte
auf der anderen Seite des Deckelbands geführt. Danach werden die Deckelstreifen
am Ausgang von Umlenkrollen 155 und 156 in zwei
Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe für eine Reihe von Zugangsöffnungen 26 verwendet werden
soll.
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Beispielsweise
läuft der
Deckelstreifen 151 über
eine feststehende Rolle 151'', wird gedreht,
damit seine Unterseite gegenüber
dem Hauptband 140 angeordnet ist, läuft dann über eine Rolle 151''' und wird
in einer horizontalen Führung
bis zum Hauptband 140 geführt.
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Durch
gemeinsame Betrachtung der 5 und 6 ergibt
sich nun eine vorteilhafte Anordnung der Haupt-, Neben- und Tertiärstraße der Vorrichtung,
wodurch deren Platzbedarf begrenzt werden soll.
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Das
Behälterband 100 kann
auf herkömmliche
Weise in der Hauptstraße
in horizontaler Richtung geführt
werden. Das Hauptband 140 des Verschlußelementbands 118 kann
von einer Rolle (nicht dargestellt) abgewickelt und zwischen der
Stützrolle 120 und
der Stützrolle 122 in
vertikaler Richtung geführt
werden.
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Auf
dieser vertikalen Strecke sind die verschiedenen Stationen der Nebenstraße angeordnet. Der
in 5 gezeigte Pfeil F, der auch in 6 zu
sehen ist, zeigt die Horizontale an und ist in der der Laufrichtung
D des Behälterbands
entgegengesetzten Richtung ausgerichtet.
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Die
Tertiärstraße befindet
sich hinter der Ebene in 5. Die Rolle 149, von
der das Deckelband 150 abgewickelt wird, kann sich auf
der gleichen vertikalen Höhe
wie die Rolle 102, von der das Behälterband 100 abgewickelt
wird, oder auf einer anderen vertikalen Höhe befinden.
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Mit
Hilfe der verschiedenen Umlenkrollen der Tertiärstraße werden die Endabschnitte
der Deckelstreifen gegen das Hauptband 140 des Verschlußelementbands 118 unter
die Lochungsstation 200 geführt.
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Die
Deckelstreifen 151, 152, 153 und 154 werden
einerseits zwischen den Rollen 151'', 152'', 153'' und 154'' und andererseits den Rollen 151''', 152''', 153''' und 154''' gedreht,
von wo aus ihre Strecke horizontal und in Richtung des Pfeils F
verläuft. Diese
Drehung dient dazu, die Unterseite der Deckelstreifen gegenüber dem
Hauptband anzuordnen.
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Vorteilhafterweise
sind der Schneidplatz für den
Endabschnitt eines Deckelstreifens und der Platz zum Auflegen und
Versiegeln eines Deckels an der gleichen Station der Nebenstraße angeordnet. Diese
Station ist in den 8 und 9 dargestellt.
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Zum
besseren Verständnis
sind in der 8 die Rollen 151''' und 161,
die auch in 6 zu sehen sind, dargestellt.
Zwischen diesen Rollen ist eine gemäß dem Pfeil F in 6 und
folglich in horizontaler Richtung angeordnete Führungsvorrichtung 163 vorgesehen.
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Eine
hinter der Rolle 161 angeordnete Rolle 162 gestattet
auf herkömmliche
Weise den Vorschub des Endabschnitts des Deckelstreifens 151.
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Zur
leichteren Beschreibung der 8 und 9,
wobei der Zusammenhang dieser Figuren mit der 6 bewahrt
bleibt, soll der Pfeil F die Richtung von rechts nach links definieren.
Bei Umkehr der Laufrichtung der verschiedenen Bänder könnte dieser Pfeil natürlich die
Richtung von links nach rechts angeben.
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Das
Hauptband 140 des Verschlußelementbands 118 läuft gegen
ein mit seiner linken Seite damit zusammenwirkendes Stützelement 164,
während sich
die anderen Elemente der Station zum Schneiden des Endabschnitts
eines Deckels und zum Auflegen und Versiegeln dieses Deckels auf
der rechten Seite des Hauptbandes 140 befinden.
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Am
Austritt der Rollen 161 und 162 läuft der Endabschnitt
des Deckelstreifens 151 zwischen einem Führungsschuh 166 zu
seiner Linken und Schneid-, Auflege-, und Versiegelungsgliedern
zu seiner Rechten, die mit der allgemeinen Bezugszahl 168 bezeichnet
sind. Der Führungsschuh 166 ist
in unmittelbarer Nähe
der rechten Seite des Hauptbands 140 positioniert.
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Der
Führungsschuh 166 ist
feststehend und enthält
in seinem sich in Laufrichtung D' des
Hauptbands 140 rückwärtig befindenden
Teil eine ebenfalls feststehende Schneidmatrize 170. Ein
Schnittstempel 172 befindet sich der Schneidmatrize gegenüber. Der
Führungsschuh 166 enthält einen
Hohlraum 174, der zur Aufnahme des Endabschnitts des Deckelstreifens 151 bestimmt
ist.
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Zur
Rechten des Führungsschuhs 166 befindet
sich ein Versiegelungsglied 176, dessen linkes Ende so
ausgebildet ist, daß es
in den Hohlraum 174 eingreifen kann.
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Das
Versiegelungsglied 176 und der Schnittstempel 172 können eine
inaktive Stellung einnehmen, in der sie den Eingriff des Endabschnitts
des Deckelstreifens 151 in den Hohlraum 174 des
Führungsschuhs 166 bis
zu dessen Vorderende 166a gestatten.
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Der
Schnittstempel 172 kann aus seiner inaktiven Stellung in
Richtung des Pfeils F so verschoben werden, daß er mit der Schneidmatrize 170 zusammenwirkt,
um das hintere Ende des Endabschnitts des im Hohlraum 174 des
Führungsschuhs 166 im
Eingriff stehenden Deckelstreifens 151 abzuschneiden. Ebenso
kann das Versiegelungsglied 176 in Richtung des Pfeils
F in seine aktive Stellung verschoben werden, in der es in den Hohlraum 174 eingreift
und den ausgeschnittenen Endabschnitt um die in 9 gestrichelt
schematisch dargestellte Zugangsöffnung 26 herum
versiegelt.
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Der
Hub des Schnittstempels 172 und des Versiegelungsglieds 176 werden
so eingestellt, daß der
Schnittstempel seine aktive Stellung vor dem Versiegelungsglied
erreicht, das den Endabschnitt des ausgeschnittenen Deckelstreifens
zum Hauptband 140 bewegt, um ihn darauf zu versiegeln.
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Auf
an sich bekannte Weise und zur Einstellung der Positionierung des
ausgeschnittenen Endteils kann das Versiegelungsglied mit einem
Saugsystem 177 versehen sein, mittels dessen der Endabschnitt
des Deckelstreifens 151 gegen die linke Seite des Versiegelungsglieds 176 gepreßt wird.
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In 7 ist
zu sehen, daß der
Endabschnitt 151a des Deckelstreifens 151 nach
seinem Schneiden einen vorderen Nutzteil, der zur Herstellung des Deckels 28 dient,
und einen hinteren Abfallteil 29 aufweist. Die Mittel zum
Führen
des Endabschnitts 151a richten diesen vorteilhafterweise schräg gegenüber der
Vorschubrichtung D' des
Hauptbandes 140 so aus, daß der vordere Nutzteil auf
einem der Nutzbereiche 201 des Hauptbandes und der hintere
Abfallteil 29 in einem sich außerhalb der Nutzbereiche des Hauptbandes 140 befindenden
Abfallbereich des Verschlußelementbands 118 angeordnet
sind.
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In 7 sind
die möglichen
Versiegelungsbereiche des Endabschnitts eines Deckelstreifens auf
einem Nutzbereich des Hauptbands 140 schematisch dargestellt
und schraffiert. Sie umfassen für
jeden Nutzbereich ein erstes Gebiet 181, das sich um eine
Zugangsöffnung 26 herum
befindet, und ein zweites Gebiet 182, das sich auf einem
Umfangsabschnitt des ringförmigen
peripheren Teils 207 befindet und sich nach hinten über den
Kreis 204, der den Außenumfang
des Nutzbereichs begrenzt, hinaus erstreckt.
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Beim
Abschneiden der Behälter
von dem thermoplastischen Behälterband
wird gleichzeitig das Verschlußelement
gemäß dem Kreis 204 ausgeschnitten,
und es wird sichergestellt, daß der
Deckel über
die gesamte Breite des im peripheren Teil 207 der Nutzbereiche
ausgeführten
konischen Kranzes versiegelt wird.
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In 10 wird
nun eine Vorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
beschrieben. Die Elemente, die der Vorrichtung nach 5 gemeinsam
sind, werden mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Bei der Formstation 106 unterscheidet
sich der Formblock 311 etwas von dem Formblock 111 nach 5.
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Wie
in der Detailansicht in 10a zu
sehen, in der das obere Ende dieses Formblocks 311 dargestellt
ist, weist jede Formkammer 310 wie in 5a eine
konische Erweiterung 310a auf, die an ihrem oberen Ende
vorgesehen und dazu be stimmt ist, dem Rand jedes Behälters eine
konische Form zu verleihen.
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Jede
Formkammer 310 weist mindestens eine radiale Rippe 312 auf,
die sich in der Nähe
des unteren Endes der konischen Erweiterung 310a befindet
und dazu bestimmt ist, die sich an der Seitenwand der mittels der
Vorrichtung hergestellten Behälter
befindenden ersten Klemmittel zu bilden.
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Diese
Behälter
entsprechen den anhand der 3 und 4 beschriebenen
Behältern 30.
Bei der radialen Rippe 312 kann es sich um eine gegebenenfalls
durchgehende ringförmige
Rippe handeln, die ins Innere der Formkammer vorragt.
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Bei
der Vorrichtung nach 10 enthalten die den konischen
Kranz jedes Verschlußelements bildenden
Mittel mindestens ein Element, dessen Abmessungen denen der Rippe 312 angepaßt sind
und das dazu bestimmt ist, in der Nähe des Innenumfangs des konischen
Kranzes jedes Verschlußelements
zweite Klemmittel zu bilden, die mit den ersten Klemmitteln zusammenwirken
sollen.
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Diese
Mittel zum Bilden der zweiten Klemmittel sind vorteilhafterweise
in einer Wärmeformstation 314 angeordnet,
die sich auf der Strecke des Verschlußelementbands zwischen der
Aufheizstation 142 und der Anschlußstelle dieses Bands an dem Behälterband 100 befindet.
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Bei
dieser Vorrichtung besteht das Verschlußelementband 318 aus
einem einzigen aus Thermoplast hergestellten Band.
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Die
Nutzbereiche, die dazu dienen, die Verschlußelemente im Verschlußelementband 318 zu bilden,
wurden nicht dargestellt; sie ähneln
denen des Verschlußelementbands 118 in 7,
außer daß sie keine
Zugangsöffnung
aufweisen und keinen ablösbaren
Deckel aufnehmen.
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Die
Aufheizstation 142 für
das Verschlußelementband 318 befindet
sich vor der Wärmeformstation 314 für die Verschlußelemente.
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Die
Wärmeformstation 314 enthält einen Formblock 320 und
einen Gegenformblock 322, die sich auf beiden Seiten des
Verschlußelementbands 318 befinden.
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In 11 ist
zu sehen, daß der
Formblock 320 eine Deckelformkammer 324 und einen
Ausstoßkolben 326 enthält. Die
Formblöcke 320 und
Gegenformblöcke 322 können sich
zwischen einer vom Verschlußelementband 318 beabstandeten
inaktiven Stellung und einer aktiven Stellung bewegen, in der sie
das Verschlußelementband
zur Wärmeformung eines
Verschlußelements
eng umfassen.
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Im
vorliegenden Beispiel weist die Deckelformkammer 324 eine
nach innen ragende radiale Rippe 328 auf, die die Ausbildung
einer Radialnut entsprechender Form in der Innenseite der Verschlußelemente
gestattet, welche die zweiten Klemmittel darstellt.
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Die
innere Seite des Verschlußelementbands
ist als diejenige, die auf das Behälterband ausgerichtet ist,
definiert.
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Zur
Gewährleistung
optimaler hygienischer Bedienungen und zur Vermeidung jeglichen
Kontakts zwischen der Innenseite der Verschlußelemente und einem Vorrichtungselement
kann auch vorgesehen werden, daß die
Verschlußelemente
durch Saugwirkung im Gegenformblock gebildet werden, wobei letzterer
dann eine radiale Nut enthält,
deren Form der radialen Rippe 312 der Formkammern angepaßt ist.
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Bei
dieser Vorrichtung werden die Verschlußelemente durch den Verschließ- und Versiegelungsplatz
ablösbar
auf dem Rand der Behälter
versiegelt. Beim Versiegeln kann dieser Platz die ersten und zweiten
Klemmittel zusammenwirken lassen. Der Versiegelungsbereich erstreckt
sich jedoch nicht auf diese Klemmittel, sondern grenzt an die Ränder und an
die konischen Kränze
an.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung von Behältern
wird mindestens eine Reihe von Behältern 10 oder 30 aus
einem als Behälterband 100 bezeichneten,
schrittweise vorgerückten thermoplastischen
Band wärmegeformt,
wobei die Behälter
einen einstückig
geformten Körper
umfassen und eine Bodenwand, eine Seitenwand und einen Rand aufweisen.
Dieser Rand befindet sich am oberen Ende der Seitenwand und definiert
eine Füllöffnung.
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Bei
diesem Verfahren wird der Behälter
mit einem trinkbaren Produkt gefüllt,
ein Verschlußelementband 118 oder 318 schrittweise über die
Behälter
geführt,
die Füllöffnung jedes
Behälters
durch ein in einem als Nutzbereich bezeichneten bestimmten Bereich
des Verschlußelementbands
vorgesehenes Verschlußelement
abgedeckt, und die Verschlußelemente
auf dem Rand der Behälter
der Reihe in einer Verschließ- und Siegelstation,
die ein Versiegelungsglied und ein Stützglied enthält, werden
versiegelt. Schließlich
werden die Behälter
von dem Behälterband
abgeschnitten.
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Gemäß diesem
Verfahren wird beim Schritt der Wärmeformung der Behälter dem
Rand 16 oder 36 dieser Behälter eine konische Form verliehen,
die sich nach oben erweitert. Darüber hinaus wird in einem ringförmigen peripheren
Abschnitt 307 jedes der Nutzbereiche 201 des Verschlußelementbandes
ein konischer Kranz ausgebildet, dessen Form zu der der Ränder 16, 36 komplementär ist. Die
Stellung des Versiegelungsglieds wird so eingestellt, daß es mit der
Oberseite des konischen Kranzes über
dessen gesamten Umfang zusammenwirkt, und dieser konische Kranz
wird auf dem Rand des entsprechenden Behälters über den gesamten Umfang des
Rands versiegelt.
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Umfaßt das Verschlußelementband
ein Band aus Thermoplast (wie das Band 140) oder besteht
es aus einem solchen Band (wie das Band 318), umfaßt das Verfahren
einen Schritt, in dem dieses thermoplastische Band zumindest über den
peripheren ringförmigen
Teil jedes Nutzbereichs des Verschlußelementbands erwärmt wird,
und einen Schritt, in dem der konische Kranz in diesem peripheren
ringförmigen
Abschnitt wärmegeformt
wird.
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Zur
Herstellung eines Behälters
nach Art des zuvor beschriebenen Behälters 30 werden beim
Wärmeformschritt
der Behälter
in der Nähe
des unteren Endes des Rands 36 jedes Behälters erste
Klemmittel 48 hergestellt.
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Des
weiteren umfaßt
das Verfahren dann einen Schritt, bei dem in der Nähe des Innenumfangs des
konischen Kranzes 42 jedes Verschlußelements 38 zweite
Klemmittel 50 wärmegeformt
werden, die mit den ersten Klemmitteln 48 zusammenwirken
können.
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Zur
Herstellung eines Behälters
wie den anhand der 1 und 2 beschriebenen
Behälter 10 stellt
das Band aus Thermoplast ein Hauptband 140 des Verschlußelementbands
dar. In diesem Fall umfaßt
das Verfahren einen Schritt, bei dem vor dem Versiegeln der Verschlußelemente 18 auf
den Rändern 16 der
Behälter
in jedem Nutzbereich des Hauptbands eine Zugangsöffnung 26 gelocht
wird, von der sich eine Kante 26a in der Nähe des Innenumfangs
des ringförmigen
peripheren Teils des Nutzbereichs befindet, und einen Schritt, bei
dem auf dieser Öffnung
ein Deckel aufgelegt und dieser Deckel um die Öffnung herum versiegelt wird.
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In
diesem Fall umfaßt
das Verfahren vorteilhafterweise einen Schritt, bei dem ein Endabschnitt 151a mindestens
eines Deckelstreifens 151 schrittweise gegenüber eine
im Hauptband 140 ausgebildete Zugangsöffnung 26 geführt wird,
und einen Schritt, bei dem dieser Endabschnitt 151a des
Deckelstreifens abgeschnitten wird.
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Vorteilhafterweise
ist die Breite L des Hauptbands 140 des Verschlußelementbands 118 im
wesentlichen gleich der Breite des Behälterbands, und es wird mindestens
eine Reihe Zugangsöffnungen 26 in
den Nutzbereichen des Hauptbands 140 hergestellt. Diese
Reihe enthält
genauso viele Zugangsöffnungen
wie eine Reihe wärmegeformter
Behälter
im Behälterband
Behälter
aufweist. Das Verfahren umfaßt
dann einen Schritt, bei dem die Deckelstreifen in einem sogenannten
Deckelband 150 abgelängt
werden, wobei die Anzahl dieser Längsstreifen gleich der Anzahl
von Zugangsöffnungen
auf einer Reihe oder ein ganzzahliges Vielfaches dieser Anzahl ist.
Solche Streifen sind in 6 zu sehen und sind mit den
Bezugszahlen 151 bis 154 bezeichnet.
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In
diesem Fall umfaßt
das Verfahren vorteilhafterweise einen Schritt, bei dem die Spannung
und der Vorschub jedes Streifens individuell eingestellt werden.
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Bei
Verwendung mindestens eines Deckelstreifens wird der Endabschnitt
des Deckelstreifens abgeschnitten, dieser abgeschnittene Endabschnitt auf
der entsprechenden Zugangsöffnung,
die vorher im Hauptband 140 hergestellt wurde, aufgelegt
und mindestens ein Teil des an der gleichen Sta tion abgeschnittenen
Endabschnitts auf diesem Hauptband 140 versiegelt.
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Es
ist möglich,
den Deckel gemäß einer
bestimmten Kontur im Deckelstreifen auszuschneiden. Vorzugsweise
entspricht die Breite des ausgeschnittenen Deckels der des Streifens,
und nur der hintere Teil des Endabschnitts dieses Streifens wird
ausgeschnitten. Somit entspricht das hintere Ende eines aufgelegten
Deckels dem vorderen Ende des folgenden Deckels.
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In
diesem Fall weist der abgeschnittene Endabschnitt des Deckelstreifens
einen vorderen Nutzteil auf, der dazu dient, den Deckel herzustellen,
während
ein hinterer Abfallteil ungenutzt bleibt.
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Beim
Anordnen des abgeschnittenen Endabschnitts des Deckelstreifens auf
dem Hauptband wird dann dieser Endabschnitt schräg gegenüber der Vorschubrichtung des
Hauptbands 140 so angeordnet, daß der hintere Abfallteil in
einem Abfallbereich dieses Hauptbands außerhalb der Nutzbereiche dieses
Bands angeordnet wird.
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Wie
in 7 schematisch dargestellt, wird für jeden
Deckel vorzugsweise ein erster Versiegelungsbereich 181,
der sich um der entsprechenden Zugangsöffnung herum befindet, und
ein zweiter Versiegelungsbereich 182 ausgeführt, der
sich auf dem ringförmigen
peripheren Teil 207 des dem Hauptband entsprechenden Nutzbereichs 201 befindet.
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Am
Ende des Verfahrens werden die Behälter von dem Behälterband 100 abgeschnitten.
Dabei werden gleichzeitig das obere Ende des Behälterrands und das Ende des
peripheren Kranzes abgeschnitten.
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Enthält das Verschlußelement
einen ablösbaren
Deckel, gestattet dieser Schritt auch das Ausschneiden der Kontur
des Deckels gemäß der des peripheren
Kranzes.