DE19613987C2 - Ladehebelanordnung - Google Patents
LadehebelanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ladehebelanordnung für eine
Handfeuerwaffe mit einem Verschluß oder Verschlußträger, der
in einem Waffengehäuse in Längsrichtung der Waffe beweglich
angeordnet ist, mit den folgenden Merkmalen:
- - eine mit dem Verschluß oder Verschlußträger form- oder kraftschlüssig verbundene Ausbildung, die einen an der Oberseite des Waffengehäuses ausgebildeten Längsschlitz nach oben durchsetzt,
- - ein Ladehebel, der aus einer Längslage, in der der Ladehebel sich in Längsrichtung der Waffe erstreckt, nach beiden Seiten schwenkbar mit seinem einen Ende an der Ausbildung angebracht ist,
- - je ein Endanschlag zur Begrenzung der Schwenkbewegung nach jeder der beiden Seiten bis zu je einer Endlage, in der sich der Ladehebel im wesentlichen quer zur Längsrichtung der Waffe erstreckt, und
- - ein Rückstellelement zum Zurückführen des geschwenkten Ladehebels in seine Längslage.
Eine solche Ladehebelanordnung mit den Merkmalen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, ist aus der DE 39 28 125 A1
bekannt.
Lagebegriffe, wie "oben", hinten" usw., die im folgenden
verwendet sind, beziehen sich auf die bei Abgabe eines
horizontalen Schusses ordnungsgemäß positionierte Waffe,
wobei die Schußrichtung nach vorne verläuft.
Bei Selbstladegewehren oder Maschinenpistolen ist oft
unmittelbar am Verschlußträger bzw. Verschluß ein Ladehebel
angebracht, der seitlich aus dem Waffengehäuse weit
heraussteht und die Außenkontur der Waffe deutlich überragt
(z. B. das sowjetische AK 74). Die Vorteile dieser
Konstruktion, nämlich der geringe Bauaufwand und die
Möglichkeit für den Schützen, nicht nur in Öffnungsrichtung,
sondern auch in Schließrichtung des Verschlußträgers bzw.
Verschlusses auf diesen zusätzlich zur Kraft der
Schließfeder noch eine weitere Kraft von Hand aufzubringen,
wird dabei besonders von dem Nachteil überwogen, daß der
Ladehebel seitlich neben der Waffe der heftigen Vorwärts-
und Rückwärtsbewegung des Verschlußträgers bzw. Verschlusses
folgt. Ein Verhaken des Ladehebels in der Deckung oder an
der Ausrüstung des Schützen kann leicht zu einer Ladehemmung
führen. Ebenso besteht die Gefahr, daß sich ein Schütze am
Ladehebel verletzt.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß ein Schütze zum
Betätigen eines rechts von der Waffe aus dem
Patronenhülsenauswurffenster abstehenden Ladehebels immer
seine rechte Hand vom Griffstück nehmen muß. So ist etwa im
Fall einer Ladehemmung, die mittels Durchladen beseitigt
werden soll, die hierzu erforderliche Zeitspanne, während
der der Schütze wehrlos ist, verhältnismäßig lang.
Viele Versuche wurden unternommen, um diesen Nachteilen
abzuhelfen. So ist es etwa bekannt (Gewehr G 3 der deutschen
Bundeswehr), den Ladehebel vom Verschluß getrennt auf der
linken Seite über dem Handschutz des Gewehres anzubringen.
Dabei hintergreift der Ladehebel beim Durchladen den
Verschluß und bewegt ihn nach hinten. Danach wird der
Ladehebel losgelassen, kehrt in seine Ausgangslage zurück
und verbleibt dort ortsfest, während sich der Verschluß beim
Schußvorgang in üblicher Weise bewegt.
Der Nachteil dieser Anordnung besteht jedoch darin, daß man
über den Ladehebel auf den Verschluß oder Verschlußträger
keine Kraft in Schließrichtung aufbringen kann, wenn aus
irgendeinem Grunde die Kraft der Schließfeder nicht zum
vollständigen Schließen des Verschlusses ausreichen sollte.
Wenn man beispielsweise beim obengenannten Gewehr G 3 beim
Durchladen den Ladehebel nach dem Zurückziehen nicht los und
ihn vorschnellen läßt, sondern langsam nach vorne führt, um
etwa ein lautes und verräterisches Durchladegeräusch zu
vermeiden, dann reicht meist die Kraft der Schließfeder
nicht aus, um den Verriegelungsmechanismus völlig zu
verriegeln. Um diesem Nachteil abzuhelfen, hat man den
Verschlußträger selbst mit einer flachen und nur wenig
überstehenden, zusätzlichen Handhabe versehen, mittels
welcher er sich im genannten Fall über die etwa noch
verbleibende Verriegelungsstrecke nach vorne drücken läßt.
Ein Schütze, der das genannte Gewehr, wie üblich, mit der
rechten Hand am Griffstück hält, kann mit der linken Hand
ohne weiteres den Ladehebel betätigen. Ein Linksschütze, der
das Griffstück mit der linken Hand hält, muß allerdings zum
Durchladen umgreifen.
Weitere Versuche, den eingangs genannten Nachteilen
zumindest teilweise abzuhelfen, bestanden darin, daß der
fest am Verschluß angebrachte Ladehebel nach oben gekröpft
(Galil) oder völlig weggelassen, durch ein Griffloch im
Verschluß ersetzt ("Grease Gun", eine nicht mehr eingeführte
Maschinenpistole der USA) oder durch einen einem
abzugsähnlichen Hebel ersetzt wurde, der an der Oberseite
des Waffengehäuses aus diesem nach oben herausragt, unter
einem Handgriff geschätzt angeordnet ist und somit innerhalb
der Außenkonturen der Waffe liegt (z. B. das französische
Gewehr Mod. FA MAS F3).
Bei dem letztgenannten Gewehr ist die geschätzte Anbringung
des Ladehebels unter dem Handgriff allerdings weniger
günstig, da der Ladehebel nur mit einem Finger erfaßt werden
kann und deshalb oft nicht mit der ausreichenden Kraft
betätigt werden kann. Außerdem kann er auch in dieser
geschützten Lage an seiner Bewegung behindert werden, etwa
durch Tarnmaterial, das an der Waffe angebracht oder auf die
Waffe gelegt ist.
Als günstigste Lösung hat sich die eingangs genannte,
gattungsbildende Ladehebelanordnung der Anmelderin
herausgestellt (DE 39 28 125 A1): diese weist eine flache,
sich in Schußrichtung erstreckende, einen mittigen
Längsschlitz an der Oberseite des Waffengehäuses
durchsetzende und form- oder kraftschlüssig mit dem
Verschlußträger verbundene Leiste auf, an deren Vorderseite
ein vertikaler Zapfen sitzt, auf dem das eine Ende eines
Ladehebels, der etwa die Form einer kurzen, gedrungenen
Stange aufweist, schwenkbar gelagert ist.
Dieser Ladehebel steht, wenn er in Längsrichtung
ausgerichtet ist, kaum über die Kontur des Waffengehäuses
über. Ist er unter einem Handgriff gelegen, dann liegt er
vollständig innerhalb der Kontur der Waffe. Diese Lage nimmt
der Ladehebel beim Feuern der Waffe ein und bewegt sich dann
zusammen mit dem Verschluß hin und her. Ein zusätzlicher
Vorteil ist dabei darin zu sehen, daß sich der Ladehebel
stets im Gesichtsfeld des Schützen befindet, der somit nach
einem Schuß gegebenenfalls aus der Lage des Ladehebels
sofort auf das Vorliegen einer Ladehemmung schließen kann.
Zum Durchladen wird der Ladehebel in der genannten Längslage
vom Schützen mit dem Finger ergriffen und je nach verwende
ter Hand nach rechts oder links um den Zapfen in eine Lage
geschwenkt, in welcher er nach rechts oder links
rechtwinklig absteht und gegen einen Anschlag aufläuft. Nun
kann der Ladehebel notwendigenfalls mit mehreren Fingern
ergriffen und zurückgezogen werden.
Eine Rückstellfeder sorgt dafür, daß der Ladehebel nach dem
Loslassen stets in seine Längslage zurückkehrt und dort
verbleibt.
Soll nun eine Kraft in Schließrichtung über den Ladehebel
auf den Verschluß oder Verschlußträger aufgebracht werden,
dann genügt es, den Ladehebel mit den Fingern festzuhalten
und dabei nach vorne zu drücken.
Nun sind bei Selbstladewaffen Funktionsstörungen bekannt,
bei denen sich eine Patrone im Patronenlager verklemmt, noch
bevor sie ihre Endlage erreicht hat, etwa bei Sand im
Patronenlager oder bei einer verformten Patrone. Bei einer
solchen Ladehemmung muß zu deren Behebung grobe Gewalt auf
den Ladehebel ausgeübt werden, wenn man ohne geeignetes
Werkzeug ist und nicht die Gelegenheit hat, die Waffe zu
zerlegen.
Nun kann man bei den meisten der oben beschriebenen Waffen
versuchen, den Verschluß z. B. durch einen Stiefeltritt gegen
den Ladehebel zu öffnen. Oft wird aber in diesem Fall die
Auszieherkralle des Verschlusses nur aus der Rille der
klemmenden Patrone herausrutschen, die Patrone selbst aber
im Patronenlager verklemmt bleiben.
Die beste Maßnahme ist es hier, zu versuchen, den Verschluß
gewaltsam zu schließen, denn gelingt es, eine solche
festgeklemmte Patrone abzufeuern, dann wird deren Hülse in
aller Regel auch ausgeworfen und die Waffe befindet sich
nachher wieder in störungsfreiem Zustand.
Man hat nun bei Waffen, die eine solche Maßnahme nicht
gestatten (etwa das obengenannte Gewehr G 3), versucht,
solche Störungen möglichst auszuschließen. Dies etwa durch
gerillte Patronenlager, bei denen die Längsrillen Schmutz
aufnehmen können und nach jedem Schuß von den
Verbrennungsgasen wieder freigeblasen werden, oder durch
eine Dienstanweisung, die die Benutzung beschädigter
Munition verbietet, etwa die Benutzung von Patronen, die
schon einmal in eine Ladehemmung verwickelt waren.
Insgesamt konnte aber die obige Problematik noch nicht zur
Zufriedenheit gelöst werden, obwohl sich Selbstlade-
Handfeuerwaffen mit Ladehebel seit beinahe 80 Jahren im
Truppeneinsatz befinden und somit ein Teil der obigen
Probleme schon ebenso lange dem Fachmann bekannt ist.
Es fehlte nicht an Versuchen: So ist etwa im DE-GM 69 01
830 eine Vorrichtung beschrieben, die dazu eingerichtet
ist, beim bereits oben genannten G 3 den Ladehebel
gegebenenfalls fest mit dem Verschluß zu verbinden. Diese
Vorrichtung ist jedoch dann, wenn beim rückstoßbetriebenen
Ladevorgang der Verschluß durch eine der oben beschriebenen
Störungen nicht ausreichend schließt, allenfalls
umständlich mit dem Verschluß koppelbar. Außerdem ist die
bekannte Vorrichtung nur für den rechtshändigen Gebrauch
eingerichtet; ein Linksschütze muß vor der Betätigung
umgreifen. Beim G 3 wurde diese Vorrichtung nicht
eingeführt, sondern stattdessen die obenerwähnte Handhabe
am Verschlußträger.
Angesichts dieses Standes der Technik ist es Ziel der
Erfindung, eine Ladehebelanordnung zu finden, die die
Handhabbarkeit bei der Behebung von Ladehemmungen
verbessert.
Dieses Ziel wird bei einer gattungsbildenden Ladehebelan
ordnung erreicht durch eine Arretiereinrichtung zum starren
Festhalten des Ladehebels in jeder seiner Endlagen auch bei
seiner Betätigung in Längsrichtung der Waffe.
Der Ladehebel, der bei der bekannten Ladehebelanordnung aus
jeder seiner Endlagen durch die Rückstellfeder stets wieder
in seine Längslage zurückgeführt wurde, wenn er losgelassen
wurde, kann somit in jeder seiner Endlagen festgestellt
werden. Dies bedeutet aber, daß der Ladehebel wie ein
herkömmlicher, fest am Verschluß angebrachter und seitlich
abstehender Ladehebel mit gegebenenfalls recht hohen
Kräften beaufschlagt werden kann, etwa wenn er mit der
Handkante nach vorne geschlagen wird.
Es ist zusätzlich aber auch möglich, den Verschluß mit
Hilfe des Ladehebels durch Schläge nach hinten zu bewegen,
ohne daß man gezwungen ist, den Ladehebel mit der Hand
unter Überwindung der Kraft der Rückstellfeder ständig
ausgeschwenkt zu halten. Die Arretiereinrichtung hält
nämlich den Ladehebel von selbst in der nach rechts oder
links ausgeschwenkten Lage.
Ein mit der erfindungsgemäßen Ladehebelanordnung ausge
stattetes Gewehr ist somit so bedienungsfreundlich und
handhabungssicher wie ein mit der gattungsbildenden
Ladehebelanordnung ausgestattetes Gewehr, kann aber der
Behebung von Störungen ebenso entgegenkommen wie ein Gewehr,
dessen Verschluß mit einem starr nach rechts oder links
abstehenden Ladehebel fest verbunden ist.
Die Arretiereinrichtung ist bevorzugt so leicht lösbar
ausgebildet, daß die beim Schuß auftretende, heftige
Bewegung des Verschlusses und damit auch der Längsleiste und
des Ladehebels die Arretierung löst. Daraufhin schwenkt der
Ladehebel unter Einwirkung der Rückstellfeder wieder in
seine Längslage zurück. Sollte somit ein Schütze bei
eingelegter Arretierung gezwungen sein, zu schießen, bevor
er die Arretierung aufheben kann, so erfolgt diese Aufhebung
selbsttätig.
Der Erfindung gelingt es somit, die an sich gegensätzlichen
Prizipien "starrer Ladehebel - unstarrer Ladehebel" in
unerwarteter Weise miteinander zu verbinden.
Die schwenkbare Anbringung des Ladehebels an der Ausbildung,
vorzugsweise in Form einer Längsleiste kann auf vielerlei
Weisen realisiert werden. So ist es etwa möglich, als
Rückstellfeder eine Blattfeder zu verwenden, die ihrerseits
den Ladehebel mit der Längsleiste verbindet und somit
ihrerseits ein sich federnd zurückstellendes Gelenk bildet.
In diesem Falle kann die Arretiereinrichtung etwa als
Sperrriegel ausgebildet sein, der in eine Lage verschiebbar
ist, in welcher er sperrend in den abgeschwenkten Ladehebel
eingreift.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße
Ladehebelanordnung ausgebildet mit einem Lagerzapfen, der
am Ladehebel oder an der Längsleiste angebracht ist und nach
oben absteht, und einer Lagerbohrung in der Längsleiste oder
im Ladehebel, die vom Lagerzapfen durchsetzt ist (Anspruch
2). Weiter erfindungsgemäß ist besonders bevorzugt die
Lagerbohrung als Langloch ausgebildet, das sich zumindest
dann, wenn sich der Ladehebel in jeder seiner Endlagen
befindet, in dessen Längsrichtung erstreckt, so daß der
Ladehebel in seiner Endlage zwischen einer arretierten Lage
und einer nicht-arretierten Lage in seiner Längsrichtung und
damit in Querrichtung der Waffe verschieblich ist (Anspruch
3). Dieses Langloch kann in der Längsleiste querverlaufend
oder im Ladehebel längsverlaufend angeordnet sein und bildet
eine Führungskulisse für den Ladehebel, in welcher dieser
aus seiner nicht-arretierten Lage in seine arretierte Lage
gelangen kann. Die Arretiereinrichtung kann hierbei etwa
durch einen abgefederten Block realisiert sein, der in das
Langloch einrastet, wenn der Ladehebel seine arretierte Lage
eingenommen hat, und der durch eine Abschrägung am Block
oder am Ende des Langloches dann wieder in seine Ruhelage
gedrückt werden kann, wenn der Ladehebel wieder in seine
nicht-arretierte Lage zurückbewegt wird.
Bei einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist am Ende des Ladehebels jenseits des Lagerzapfens ein
Vorsprung mit Seitenflanken ausgebildet, von denen nach der
Längsverschiebung des in einer Endlage befindlichen
Ladehebels jeweils eine einen zugehörigen Gegenanschlag
hintergreift und den Ladehebel abstützt, der andererseits
auch in seiner Endlage auf dem Endanschlag abgestützt ist
(Anspruch 4). Eine Rückstellfeder hält die Einzelteile in
dieser Arretierlage unter einer gewissen Vorspannung und
somit ausreichend fest.
So ist die Arretiereinrichtung besonders einfach
ausgebildet, kann aber noch weiter dadurch vereinfacht
werden, daß man als Gegenanschlag den jeweils unbenutzten
Endanschlag heranzieht (Anspruch 5).
Grundsätzlich könnte als Rückstellfeder eine mittig am
Ladehebel angebrachte Zugfeder verwendet werden, die auch
an der Längsleiste mittig angebracht ist und bei
Verschwenken des CD Ladehebels gelängt wird.
Es ist aber besonders vorteilhaft, den Schwenkmechanismus
für den Ladehebel trotz des Langloches so auszubilden, wie
dies im Prinzip schon durch die gattungsbildende
Druckschrift bekannt ist (Anspruch 6 und 7).
Der Vorsprung weist bevorzugt eine insgesamt kreisförmige
Kontur auf, die nur von kerbenartigen Aussparungen
unterbrochen ist, die die Seitenflanken bilden. Diese Kontur
verhindert, daß sich der Ladehebel mit dem Gegenanschlägen
bzw. Endanschlägen verhaken kann, wenn er sich nicht gerade
in einer Endlage befindet.
Bei einer ganz besonders bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist eine Ausbildung am Ladehebel unter dem
Vorsprung angeordnet. Hierdurch deckt dieses Element des
Ladehebels mit kreisförmiger Kontur die übrigen Teile des
Schenkmechanismus wie ein Staubschutzdeckel ab.
Ein Ausführungsbeispiel sowie weitere Vorteile der Erfindung
werden anhand der beigefügten, schematischen Zeichnung
beispielsweise noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Ladehebelanordnung, wobei der Ladehebel
abgeschwenkt ist und sich in seiner einen Endlage
befindet, mit horizontal geschnittenem Schieber
und mit arretiertem Ladehebel,
Fig. 2 eine Draufsicht wie in Fig. 1, mit nicht
arretiertem Ladehebel in seiner einen Endlage,
Fig. 3 eine Draufsicht ähnlich Fig. 1, wobei sich der
Ladehebel in seiner Längslage befindet,
Fig. 4, 5 und 6 dieselben Darstellungen wie in Fig. 1, 2 und 3,
wobei die Arretiereinrichtung gezeigt und der
Schieber abgebrochen dargestellt ist, und
Fig. 7 einen Längs-Aufriß der Ladehebelanordnung, wobei
der Ladehebel die Stellung der Fig. 3 und 6
aufweist.
In allen Figuren ist dieselbe Ladehebelanordnung gezeigt,
lediglich in unterschiedlichen Horizontallagen und
Ladehebelpositionen. Die Bezugszeichen gelten in gleicher
Weise für alle Figuren. Dabei sind das Waffengehäuse und der
Verschlußträger der die gezeigte Ladehebelanordnung
aufweisenden Waffe der Einfachheit halber nicht dargestellt.
Die gezeigte Ladehebelanordnung befindet sich an der
Oberseite des Waffengehäuses und ist von oben her gesehen.
Die Schußrichtung der Waffe verläuft in der Zeichnung nach
links.
In der Zeichnung ist eine Längsleiste 1 gezeigt, die an der
Oberseite des Verschlußträgers ausgebildet oder fest
angebracht ist, einen Schlitz im Waffengehäuse durchsetzt
und sich zusammen mit dem Verschlußträger vor- und
zurückbewegen kann.
An der Vorderseite der Längsleiste 1 ist ein vertikaler,
bezüglich der Waffen-Längsrichtung mittiger Lagerzapfen 5
angebracht. Hinter dem Lagerzapfen 5 befindet sich eine
horizontale Führung, in welcher ein Schieber 2 vor- und
rückwärts beweglich geführt ist. Der Schieber 2 weist eine
nach hinten weisende Federführungsstange auf, auf der eine
Druckschraubenfeder 3 sitzt, die sich nach hinten gegen die
Endfläche der Führung abstützt.
Ein länglicher Ladehebel 4 ist vorgesehen, der nahe seinem
einen Ende eine Lagerbohrung 6 aufweist. Die Lagerbohrung
6 ist so vom Lagerzapfen 5 durchsetzt, daß der Ladehebel 4
in einer horizontalen Ebene aus der einen Endlage - die in
den Fig. 1, 2, 4 und 5 gezeigt ist - und in welcher sich der
Ladehebel rechtwinklig zur Waffen-Längsrichtung nach links
erstreckt, über seine - in Fig. 3 und 6 gezeigte - Längslage
in eine nicht gezeigte entgegengesetzte Endlage schwenkbar
ist. In dieser entgegengesetzten Endlage erstreckt sich dann
der Ladehebel 4 rechtwinklig nach rechts.
Der Ladehebel 4 weist beiderseits nahe der Lagerbohrung 6
einen Anschlag auf, der in der jeweiligen Endlage gegen
einen an der Längsleiste 1 ausgebildeten Endanschlag 8, 8'
anliegt.
Auf dem Niveau des Schiebers 2 weist der Ladehebel 4 eine
sattelähnliche Ausbildung 7 mit einer mittigen Aussparung
auf, während die dem Ladehebel 4 zugewandte Stirnfläche des
Schiebers 2 gabelartig ausgebildet ist.
In der in Fig. 3 gezeigten Längslage sitzen unter der
Druckwirkung der Rückstellfeder 3 die beiden Enden der
gabelförmigen Stirnfläche des Schiebers 2 satt auf den bei
den Seiten der sattelförmigen Ausbildung 7 auf, während
deren Aussparung und die Längskerbe der gabelartigen
Stirnfläehe des Schiebers 2 die Lagerbohrung 6 flankieren,
ohne deren Kontur zu überschneiden.
Wird der Ladehebel 4 aus der in Fig. 3 gezeigten Längslage
etwa nach links verschwenkt, dann schiebt die linke Seite
der sattelartigen Ausbildung das linke Ende der gabelartigen
Stirnfläche und damit den Schieber 2 gegen die Kraft der
Rückstellfeder 3 zurück, bis die linke Endlage - wie in Fig.
2 gezeigt - erreicht ist. Läßt man nun den Ladehebel 4 los,
dann schwenkt er unter der Kraft der Rückstellfeder 3 in
Richtung des in Fig. 2 gezeigten, gekrümmten Pfeiles, bis
er wieder die Lage der Fig. 3 erreicht hat, wo er in
stabiler Position verbleibt.
Eine solche Anordnung des Ladehebels 4 ist im Prinzip
bekannt.
Es wird nun auf die Fig. 4, 5 und 6 näher eingegangen, in
denen die erfindungsgemäße Arretiereinrichtung gezeigt ist,
mit deren Hilfe der Ladehebel 4 in jeder seiner Endlagen
(Fig. 4) so festgehalten werden kann, als sei er starr mit
der Längsleiste 1 verbunden.
Die Bohrung 6 ist dabei als Langloch ausgebildet, das sich
in Längsrichtung des Ladehebels 4 erstreckt.
In einem anderen Niveau als dem der Ausbildung 7 weist der
Ladehebel 4 eine kreisscheibenförmige Verlängerung auf, in
deren Mitte das vom freien Ende des Ladehebels abgewandte
Ende des Langloches 6 angeordnet ist. Das Ende der
Verlängerung ist als ein Vorsprung 10 ausgebildet, der
bezüglich der Längsachse des Ladehebels 4 symmetrisch
ausgebildet ist und zwei Seitenflanken 9, 9' aufweist, die
kerbenartig die kreisförmige Kontur der Verlängerung
unterbrechen.
Wenn der Ladehebel 4 sich in seiner Endlage befindet (Fig.
5), dann kann er in seiner Längsrichtung entgegen der
Richtung des geraden Pfeiles in Fig. 4 so weit zur
Längsleiste 1 hin verschoben werden, wie dies das Langloch
6 gestattet, und erreicht dann eine Arretierlage, die in
Fig. 4 gezeigt ist.
In dieser Arretierlage befindet sich zunächst, wie schon
oben vermerkt, eine der Seitenflächen des Ladehebels 4 in
Anlage gegen den zugehörigen Endanschlag 8 oder 8'. Durch
das vorherige, durch das Langloch 6 ermöglichte Einschieben
des Ladehebels 4 hat sich aber dessen entsprechende
Seitenflanke 9, 9' vor den anderen Endanschlag 8', 8
geschoben, der nun einen Gegenanschlag bildet.
Da der Ladehebel 4 beiderseits des Schwenkzapfens 5 gegen
einen Anschlag 8, 8' anliegt, ist er in seiner gerade vor
liegenden Endlage nicht nur fixiert, sondern kraftübertra
gend abgestützt, so daß der Benutzer nun auf das freie Ende
des Ladehebels 4 durch Schlagen, Drücken usw. so lange
einwirken kann, bis der mit dem Ladehebel 4 verbundene
Verschlußträger die gewünschte Lage erreicht hat. Dabei
drückt die Rückstellfeder 3 über den Schieber 2 auf der
einen Seite des Lagerzapfens 5 gegen die Ausbildung 7, so
daß die entsprechende Seitenflanke (hier: die Seitenflanke
9') gegen den zugehörigen Gegenanschlag (hier: den Endan
schlag 8') angedrückt wird. Somit kann sich der Ladehebel
4 trotz auftretender Toleranzen nicht aus seiner
Arretierlage lösen.
Um dies zu ereichen, braucht man nur leicht am Ladehebel 4
in Richtung des geraden Pfeiles in Fig. 2 oder 5 anzuziehen,
bis das andere Ende des Langloches 6 gegen den Lagerzapfen
5 anschlägt. Nun schwenkt der Ladehebel 4 aus seiner End
lage, wobei die kreisscheibenförmige Kontur des Vorsprunges
10 den Endanschlag 8' passiert und stellt sicher, daß
keinerlei Verhaken mit diesem Endanschlag 8' mehr möglich
ist.
Sollte versehentlich mit der Waffe geschossen werden,
während der Ladehebel 4 in einer Endlage arretiert ist (Fig.
1 und 4), dann wird im Verlauf des Nachladevorganges die
Arretiereinrichtung hohen Beschleunigungs- und Massenkräften
unterworfen, die teilweise der Rückstellfeder 3 entgegen
wirken, so daß der Ladehebel 4 nach Abgabe eines Schusses
selbsttätig in seine Längslage zurückgekehrt ist, die in
Fig. 3 und 6 gezeigt ist.
Der besseren Darstellung halber ist in der Zeichnung am
Ladehebel 4 das Niveau der Arretiereinrichtung mit dem
Vorsprung 10 unter dem Niveau des Schiebers 2 gezeigt.
Erfindungsgemäß leicht realisierbar ist jedoch auch die
umgekehrte Anordnung, in der die kreisscheibenförmige
Verlängerung über dem Schieber 2 liegt und gewissermaßen
einen Staubdeckel bildet.
Claims (8)
1. Ladehebelanordnung für eine Handfeuerwaffe mit einem
Verschluß oder Verschlußträger, der in einem
Waffengehäuse in Längsrichtung der Waffe beweglich
angeordnet ist, mit den folgenden Merkmalen:
- - eine mit dem Verschluß oder Verschlußträger form- oder kraftschlüssig verbundene Ausbildung (1), die einen an der Oberseite des Waffengehäuses ausgebildeten Längsschlitz nach oben durchsetzt,
- - ein länglicher Ladehebel (4), der aus einer Längslage, in der der Ladehebel (4) sich in Längsrichtung der Waffe erstreckt, nach beiden Seiten schwenkbar mit seinem einen Ende an der Ausbildung (1) angebracht ist,
- - je ein Endanschlag (8, 8') zur Begrenzung der Schwenkbewegung nach jeder der beiden Seiten bis zu je einer Endlage, in der sich der Ladehebel (4) im wesentlichen quer zur Längsrichtung der Waffe erstreckt, und
- - ein Rückstellelement (3) zum Zurückführen des geschwenkten Ladehebels (4) in seine Längslage, gekennzeichnet durch eine Arretiereinrichtung (8, 8', 9, 9') zum starren Festhalten des Ladehebels (4) in jeder seiner Endlagen auch bei seiner Betätigung in Längsrichtung der Waffe.
2. Ladehebelanordnung nach Anspruch 1, mit
- - einem Lagerzapfen (5), der am Ladehebel (4) oder an der Anordnung, insbesondere einer Längsleiste (1) angebracht ist und nach oben absteht, und
- - einer Lagerbohrung in der Längsleiste (1) oder im Ladehebel (4), die vom Lagerzapfen (5) durchsetzt ist.
3. Ladehebelanordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerbohrung als
Langloch (6) ausgebildet ist, das sich zumindest dann,
wenn sich der Ladehebel (4) in jeder seiner Endlagen
befindet, in dessen Längsrichtung erstreckt, so daß
der Ladehebel (4) in seiner Endlage zwischen einem
arretierten Zustand und einem nicht-arretierten
Zustand in seiner Längsrichtung und damit in Quer
richtung der Waffe verschieblich ist.
4. Ladehebelanordnung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladehebel
(4) über sein an der Längsleiste (1) angelenktes Ende
hinaus um einen Vorsprung (10) verlängert ist, der
zwei Seitenflanken (9, 9') aufweist, daß beiderseits
der Anlenkung des Ladehebels (4) an der Längsleiste
(1)je ein Gegenanschlag (8, 8') ausgebildet ist, und
daß bei Längsverschiebung des Ladehebels (4) je eine
der Seitenflanken (9, 9') in Anlage mit dem zugehö
rigen Gegenanschlag (8, 8') bringbar ist.
5. Ladehebelanordnung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenan
schläge (8, 8') auch die Endanschläge für den Lade
hebel (4) bilden.
6. Ladehebelanordnung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Nockenanordnung
aus einer Ausbildung (7) am Ladehebel (4) und einem in
der Längsleiste (1) geführten Schieber (2), auf den
die Rückstellfeder (3) einwirkt.
7. Ladehebelanordnung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Führungsweg des Schiebers (2)
beiderseitigs von den Endanschlägen (8, 8') begrenzt
ist.
8. Ladehebelanordnung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbildung (7) am
Ladehebel (4) unter dem Vorsprung (10) angeordnet ist.
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