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DE19603639C2 - Fluidgefüllte elastische Lagerung mit einer Resonanzeinrichtung - Google Patents

Fluidgefüllte elastische Lagerung mit einer Resonanzeinrichtung

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DE19603639C2
DE19603639C2 DE19603639A DE19603639A DE19603639C2 DE 19603639 C2 DE19603639 C2 DE 19603639C2 DE 19603639 A DE19603639 A DE 19603639A DE 19603639 A DE19603639 A DE 19603639A DE 19603639 C2 DE19603639 C2 DE 19603639C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine fluidge­ füllte elastische Lagerung, die zur Bereitstellung einer schwingungsdämpfenden Wirkung auf der Basis der Strömungen eines Fluides ausgebildet ist und betrifft insbesondere ei­ ne fluidgefüllte elastische Anordnung, bei der eine Reso­ nanzeinrichtung, die auf die Aufbringung einer Schwingungs­ belastung auf die Anordnung hin in Schwingung versetzt wird, teilweise einen beschränkten Fluiddurchlaß begrenzt.
Es ist eine elastische Lagerung oder Anordnung, wie bei­ spielsweise eine Motoraufnahme für ein Kraftfahrzeug be­ kannt, die zwischen zwei Einrichtungen eines Schwingungs­ systems angeordnet ist derart, daß die zwei Einrichtungen elastisch miteinander verbunden sind oder derart, daß eine der beiden Einrichtungen durch die andere Einrichtung ge­ tragen beziehungsweise abgestützt wird in einer die Schwin­ gung dampfenden oder isolierenden Weise. Ein Beispiel einer solchen elastischen Anordnung ist eine mit einem Fluid ge­ füllte elastische Anordnung, bei der eine erste und eine zweite Anordnungseinrichtung beziehungsweise Aufnahmeein­ richtung, die an den jeweiligen zwei Einrichtungen des Schwingungssystems befestigt sind, voneinander beabstandet sind und durch einen elastischen Körper elastisch verbunden sind, welcher teilweise eine Fluidkammer begrenzt, die mit einem inkompressiblen Fluid gefüllt ist, so daß eine auf die elastische Anordnung ausgeübte Schwingungsbelastung ge­ dämpft wird auf der Basis der Strömungen oder der Resonanz des inkompressiblen Fluides. Ein Typ einer solchen fluidge­ füllten elastischen Anordnung ist beispielsweise in JP-U-2- 31933 bzw. DE 39 27 715 A1 beschrieben, nach dem eine hut­ förmige Resonanzeinrichtung, die von der ersten Anordnungs­ einrichtung getragen wird, in der Fluidkammer angeordnet ist, die teilweise durch den elastischen Körper begrenzt wird derart, daß die Fluidkammer durch die Resonanzeinrich­ tung weitgehend in zwei Abschnitte an den gegenüberliegenden Seiten der Reso­ nanzeinrichtung unterteilt wird, gesehen in einer Richtung (auf die hier nachfolgend als die "Lastaufnahmerichtung" Bezug ge­ nommen werden wird), in der die Schwingungsbelastung in erster Linie aufgebracht wird und derart, daß der Umfang der Reso­ nanzeinrichtung mit dem entsprechenden Abschnitt der inneren Fläche der Fluidkammer zusammenwirkt, um einen ringförmigen be­ grenzten Fluiddurchlaß zu begrenzen, der beschränkte Strömungen des Fluides zwischen den zwei Abschnitten der Fluidkammer zu­ läßt. Der begrenzte Fluiddurchlaß, der teilweise durch die hut­ förmige Resonanzeinrichtung begrenzt ist, kann dazu ausgebildet sein, eine vergleichsweise große Fläche für die Fluidkommunika­ tion zu besitzen und ist wirkungsvoll bei der Dämpfung von Schwingungen, deren Frequenzen in einem mittleren oder relativ hohen Bereich liegen. Die Resonanzeinrichtung kann so angeord­ net sein, daß ihr Umfangsabschnitt gegenüber einem Anschlagab­ schnitt liegt und dort zur Anlage kommen kann, welcher an der zweiten Anordnungseinrichtung vorgesehen ist zur Begrenzung des Betrages des relativen Versatzes der ersten und zweiten Anord­ nungseinrichtung in der Lastaufnahmerichtung.
Gemäß der gattungsbildenden DE 39 27 715 A1 steht das Innere des hutartigen Resonanzkörpers, dessen offenes Ende im wesentlichen durch ein ringförmiges Gummielement abgeschlossen ist, mit der Druckaufnahmekammer durch eine Mehrzahl von durch einen kleinkalibrigen Teil des hutartigen Bauteils hindurch ausgebildeten Löchern und durch eine runde Öffnung im Gummielement in Verbindung.
Bei der fluidgefüllten elastischen Anordnung, die wie vorste­ hend beschrieben ausgebildet ist, können die Frequenzen der Schwingungen, die auf der Basis der Resonanz des Fluides, wel­ ches durch den ringförmigen beziehungsweise ringförmig begrenz­ ten Fluiddurchlaß strömt, gedämpft werden können, durch die Ab­ stimmung der Fläche des ringförmigen begrenzten Fluiddurchlas­ ses eingestellt werden. Zu diesem Zweck wird die Größe der Re­ sonanzeinrichtung in geeigneter Weise bestimmt, um die ge­ wünschte Breite des Ringes des begrenzten Fluiddurchlasses ein­ zustellen, d. h., den Abstand zwischen dem maximalen oder größ­ ten äußeren Durchmesser der Resonanzeinrichtung und der inneren Fläche der Fluidkammer, in Abhängigkeit von den erwünschten und durch die elastische Anordnung zu zeigenden Charakteristika der Dämpfung. Wenn die fluidgefüllte elastische Anordnung als eine Motoraufnahme für ein Kraftfahrzeug verwendet wird, kann der ringförmig begrenzte Fluiddurchlaß abgestimmt werden, um in wirkungsvoller Weise Schwingungen hoher Frequenzen zu dämpfen, wie beispielsweise Getriebegeräusche und ein Dröhngeräusch, welches beim Fahren des Fahrzeuges mit einer relativ hohen Ge­ schwindigkeit erzeugt wird. In diesem Fall sollte der begrenzte Fluiddurchlaß eine relativ große Fläche oder Breite besitzen und die Resonanzeinrichtung sollte eine dementsprechend kleine Größe aufweisen (entsprechend kleiner maximaler äußerer Durch­ messer).
Jedoch führt eine Abnahme der Größe der hutförmigen Reso­ nanzeinrichtung zu einer Abnahme der Fläche des Kontaktes der Resonanzeinrichtung mit dem vorstehend angegebenen Anschlagab­ schnitt. Daher war es schwierig, die elastische Anordnung dazu in die Lage zu versetzen, die erwünschten Charakteristika der Dämpfung bezüglich Schwingungen hoher Frequenz zu zeigen, wäh­ rend eine exzellente Funktion der Begrenzung des relativen Ver­ satzes der ersten und zweiten Anordnungseinrichtung durch den Anlagekontakt der Resonanzeinrichtung mit dem Anschlagabschnitt sichergestellt bleibt.
JP-A-60-104824 beschreibt eine fluidgefüllte elastische Anord­ nung, bei der eine scheibenförmige Resonanzeinrichtung, die an der ersten Anordnungseinrichtung befestigt ist und teilweise einen ringförmig begrenzten Durchlaß begrenzt, durch ihre Stär­ ke hindurch ausgebildete Durchgangsbohrungen aufweist, so daß die Durchgangsbohrungen als sekundärer Fluiddurchlaß wirken und mit dem ringförmigen Fluiddurchlaß zusammenarbeiten, um eine begrenzte Fluiddurchlaß-Einrichtung zu bilden mit einer relativ großen Gesamtfläche für die Fluidkommunikation. Die vorstehend bezeichnete Veröffentlichung beschreibt auch eine scheibenför­ mige Resonanzeinrichtung mit radialen Schlitzen anstelle der Durchgangsbohrung. Jedoch ist die fluidgefüllte elastische An­ ordnung, bei der die Resonanzeinrichtung solche Durchgangsbohrungen oder radiale Schlitze aufweist immer noch nicht zufrie­ denstellend hinsichtlich der Fläche der Fluidkommunikation der begrenzten Fluiddurchlaß-Einrichtung. Mit anderen Worten leidet die scheibenförmige mit Durchgangsbohrungen oder radialen Schlitzen ausgebildete Resonanzeinrichtung mit einer ausrei­ chend großen Gesamtfläche der Fluidkommunikation in nicht ver­ meidbarer Weise an einem beträchtlichen Betrag der Verringerung ihrer Festigkeit und einem hohen Vermögen der Verformung nach ihren Anlagekontakt mit dem Anschlagabschnitt, was zu einem Versagen der Resonanzeinrichtung führt, als Stoppeinrichtung in Zusammenarbeit mit dem Stoppabschnitt zu funktionieren.
Eine elastische Lagerung mit einem hutförmigen Resonanzkörper ist zudem in der DE 39 36 720 A1 gezeigt. Die DE 34 43 618 C2 zeigt eine weitere elastische Lagerung, die für ein anderes Arbeitprinzip einen Resonanzkörper ohne Löcher verwendet. Die DE 41 41 332 A1 zeigt ein umschaltbares Lager, dessen Dämpfungseigenschaften durch Aufbringen eines Steuerdrucks auf eine Steuerdruckdose verstellbar sind. Schließlich ist aus der US 51 80 148 ebenfalls ein umschaltbares Lager bekannt, das einen mehrstufigen Membranaufbau verwendet.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte fluidgefüllte elastische Lagerung zu schaffen, die gute Dämpfungseigenschaften für Schwingungen mit hoher Frequenz besitzt.
Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
Die vorstehende Aufgabe, Merkmale, Vorteile und technische oder industrielle Signifikanz der vorliegenden Erfindung wer­ den durch das Studium der folgenden detaillierten Beschrei­ bung von gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen der vor­ liegenden Erfindung im Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung besser verständlich. Diese zeigt in:
Fig. 1 eine Längs- beziehungsweise Querschnittsansicht einer Motoraufnahme, die gemäß einer Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung ausgebildet ist;
Fig. 2 eine Längs- beziehungsweise Querschnittsansicht der Motoraufnahme nach Fig. 1 in einem Betriebszustand, der sich von dem nach Fig. 1 unterscheidet;
Fig. 3 eine Draufsicht einer hutförmigen Resonanzein­ richtung, die in der Motoraufnahme nach Fig. 1 vorgesehen ist;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht entlang Linie 4-4 nach Fig. 3;
Fig. 5 eine Graphik, die eine Beziehung zwischen der Fe­ derkonstante der Motoraufnahme nach Fig. 1 und der Frequenz der Eingangslast zeigt im Vergleich mit derjenigen einer Mo­ toraufnahme nach einem Vergleichsbeispiel;
Fig. 6 eine Draufsicht einer hutförmigen Resonanzein­ richtung, die in einer anderen Ausführungsform nach der Er­ findung vorgesehen ist;
Fig. 7 eine Querschnittsansicht entlang der, Linie 7-7 nach Fig. 6;
Fig. 8 eine Querschnittsansicht einer hutförmigen Reso­ nanzeinrichtung, die in einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist; und
Fig. 9 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 9-9 nach Fig. 8.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, ist eine Ausführungsform ei­ ner fluidgefüllten elastischen Lagerung nach der vorliegenden Ausführungsform dargestellt in der Form einer Motoraufnahme 10 zum Gebrauch an einem Kraftfahrzeug. Die Motoraufnahme 10 besitzt einen Stempel 12 zur Befestigung an einem Triebwerk oder einem Rahmen eines Fahrzeuges und ein Gehäuse 14 zur Be­ festigung an dem anderen Bauteil aus Triebwerk und Rahmen. Zum Beispiel ist der Stempel 12 an dem Triebwerk befestigt, während das Gehäuse 14 an dem Fahrzeugkörper beziehungsweise Rahmen befestigt ist. Der Stempel und das Gehäuse 12, 14 sind mittels eines zwischen ihnen angeordneten elastischen Körpers 16 elastisch verbunden. Mit der an dem Fahrzeug angebauten vorliegenden Motoraufnahme 10 ist das Triebwerk an dem Fahr­ zeugkörper in einer schwingungsdämpfenden Weise angeordnet.
Wenn die vorliegende Motoraufnahme 10 an dem Fahrzeug einge­ baut ist, wie es vorstehend beschrieben worden ist, wirkt das Gewicht des Triebwerkes auf eines von Stempel oder Gehäuse 12, 14 in die vertikale Richtung ein und Stempel und Gehäuse 12, 14 werden um einen bestimmten Abstand aus der Position nach Fig. 1 zu der Position nach Fig. 2 in der vertikalen Richtung aufeinander zu versetzt. Die Motoraufnahme 10 nimmt eine Schwingungsbelastung in erster Linie in der vertikalen Richtung (wie es in Fig. 1 und 2 zu sehen ist) oder eine Richtung weitgehend zu der vertikalen Richtung auf. Auf diese Richtung wird als die "Lastaufnahmerichtung" Bezug genommen werden, wo es angebracht ist.
Der Stempel 12 besitzt eine allgemein invertierte kegel­ stumpfförmige Form mit einem Endabschnitt von großem Durch­ messer und einem Endabschnitt von kleinem Durchmesser. Ein erster Befestigungsbolzen 18 ist mit seinem einen Ende an dem Ende des Stempels 12 mit großem Durchmesser befestigt, so daß der Stempel 12 durch den ersten Befestigungsbolzen an dem Fahrzeugkörper oder dem Triebwerk befestigt ist.
Das Gehäuse 14 besteht aus einer zylindrischen Einrichtung 24 mit einem relativ großen Durchmesser und einer napfförmigen unteren Einrichtung 26, die durch Verstemmung an dem unteren axialen offenen Ende der zylindrischen Einrichtung 24 befes­ tigt ist. Die napfförmige untere Einrichtung 26 besitzt eine relativ kleine Tiefe oder axiale Länge. Auf diese Weise ist das Gehäuse 14 eine allgemein zylindrische Einrichtung, die einen relativ großen Durchmesser aufweist und die an ihrem oberen axialen Ende offen und an ihrem axialen unteren Ende geschlossen ausgebildet ist. Die zylindrische Einrichtung 24 besitzt an ihrem axialen mittleren Abschnitt eine Schulter 28 und beinhaltet einen Abschnitt 30 von kleinem Durchmesser an der oberen Seite der Schulter 28 und einen Abschnitt 32 von großem Durchmesser an der unteren Seite der Schulter 28. Der Abschnitt 30 von kleinem Durchmesser besitzt ein eingeschnür­ tes Teil 33 nahe dem oberen offenen Ende, wobei das Teil be­ ziehungsweise der Abschnitt 33 aus einem gekrümmten Vorsprung besteht, der an dem Abschnitt 30 von kleinem Durchmesser ra­ dial nach innen gerichtet hervorspringt. Der Abschnitt 32 von großem Durchmesser ist an seinem unteren offenen Ende mit ei­ nem Verstemmabschnitt 34 versehen, während die napfförmige untere Einrichtung 26 einen Flanschabschnitt 36 besitzt, der sich von ihrem offenen Ende radial nach außen gerichtet erstreckt. Die untere Einrichtung 26 ist an der zylindrischen Einrichtung 24 festgelegt, wobei der Flanschabschnitt 36 der unteren Einrichtung 26 an dem Ab­ schnitt 32 von großem Durchmesser der zylindrischen Einrich­ tung 24 mittels des Verstemmabschnittes 34 verstemmt ist. Die napfförmige untere Einrichtung 26 ist mit einem zweiten Be­ festigungsbolzen 38 versehen, welcher sich von einem mittigen Abschnitt ihrer unteren Wand nach unten gerichtet erstreckt, so daß das Gehäuse 14 an dem Fahrzeugkörper oder dem Trieb­ werk durch den zweiten Befestigungsbolzen 38 befestigt ist.
Der Stempel 12 ist von dem Gehäuse 14 in der axialen Richtung beabstandet angeordnet und zwar um einen geeigneten Abstand von dem oberen offenen Ende des Gehäuses 14, wobei der Ab­ stand durch die axiale Abmessung des elastischen Körpers 16 bestimmt wird, der zwischen dem Stempel und dem Gehäuse 12, 14 angeordnet ist. Der elastische Körper 16 besitzt eine all­ gemein kegelstumpfförmige Form und wird an seinem Ende von kleinem Durchmesser mit dem Stempel 12 und an seinem Ende von großem Durchmesser mit der inneren Umfangsfläche des einge­ schnürten Abschnittes 33 des Gehäuses haftend verbunden und zwar in einem Vulkanisationsvorgang, bei dem ein Gummi- Werkstoff des elastischen Körpers 16 in einer Form vulkani­ siert wird, in welcher der Stempel 12 und das Gehäuse 14 in geeigneter Weise relativ zueinander vor der Einspritzung des Gummi-Werkstoffes positioniert werden. Mit diesem Vorgang der Vulkanisation wird ein Zwischenprodukt gewonnen, welches aus Stempel und Gehäuse 12, 14 besteht und dem elastischen Körper 16 besteht, der mit den Elementen 12, 14 haftend verbunden ist derart, daß das obere offene Ende der zylindrischen Einrichtung 24 durch den elastischen Körper 16 fluid­ dicht verschlossen wird. Der elastische Körper 16 besitzt ei­ ne an seiner Endfläche von großem Durchmesser ausgebildete Vertiefung 40. Dieser Vertiefung beziehungsweise Ausnehmung 90, welche eine allgemein konische Form aufweist, arbeitet mit dem Gehäuse 14 zusammen, um einen inneren Raum der Motor­ aufnahme 10 zu begrenzen. Die Ausnehmung 40 wird teilweise von einem ringförmigen ersten Gummipuffer 42 begrenzt, der einstückig mit dem elastischen Körper 16 ausgebildet ist und zwar an der inneren Umfangsfläche des eingeschnürten Ab­ schnittes 33.
An einem relativ niedrigen Abschnitt des vorstehend erwähnten inneren Raumes sind eine Anordnung aus einer Trenneinrichtung 44 und eines flexiblen Diaphragmas oder einer Membran 46 be­ festigt angeordnet derart, daß die äußeren Umfangsabschnitte dieser Trenneinrichtung 44 und des Diaphragmas 46 übereinan­ der angeordnet sind und in dem Abschnitt 32 von großem Durch­ messer der zylindrischen Einrichtung 24 aufgenommen sind, zu­ sammen mit dem Flanschabschnitt 36 der napfförmigen unteren Einrichtung 26. Die Umfangsabschnitte der Trenneinrichtung 44 und des Diaphragmas 46, der Flanschabschnitt 36 und ein Me­ tallring 48 werden von und zwischen der Schulter 28 und dem Verstemmabschnitt 34 gehalten, wodurch die Trenneinrichtung 44 und das Diaphragma 46 an dem Gehäuse 14 befestigt werden.
Das Diaphragma 46 ist eine dünne Gummischicht mit einer kreisförmigen Form und ist an dem Metallring 48 befestigt, der durch den Verstemmabschnitt 34 über den Flanschabschnitt 36 und den äußeren Umfangsabschnitt der Trenneinrichtung 44 auf die Schulter 28 gedrückt wird. Auf diese Weise wird das untere offene Ende der zylindrischen Einrichtung 24 durch das Diaphragma 46 in fluiddichter Weise verschlossen. Der elasti­ sche Körper 16 und das Diaphragma 46, die in fluiddichter Weise das obere und untere offene Ende der zylindrischen Ein­ richtung 24 verschließen, arbeiten mit der zylindrischen Ein­ richtung 24 zusammen, um einen fluiddichten Raum zu begrenzen, der mit einem geeigne­ ten inkommpressiblen Fluid gefüllt ist. Der vorstehend er­ wähnte innere Raum der Motoraufnahme 10 wird auf diese Weise von dem Diaphragma 46 in den fluiddichten Raum auf der Seite des elastischen Körpers 16 und eine Luftkammer 50 auf der Seite der napfförmigen Einrichtung 26 unterteilt. Die Luft­ kammer 50 gestattet eine Verschiebung oder eine Verformung des Diaphragmas 46 auf die Aufbringung einer Schwingungsbe­ lastung auf die Motoraufnahme 10 hin. Das inkommpressible Fluid, welches den fluiddichten Raum füllt, besitzt in bevor­ zugter Weise eine Viskosität von nicht höher als 0.1 Pa.s und kann in bevorzugter Weise ausgewählt werden aus Wasser, Alkenglykol, Poly-Alkenglykol und Silikonöl, um die Motorauf­ nahme 10 in die Lage zu versetzen, eine exzellente Wirkung bei der Schwingungsdämpfung auf der Basis der Resonanz des Fluides zu zeigen, wie es untenstehend im Detail beschrieben ist.
Die Trenneinrichtung 44 ist eine allgemein scheibenförmige Einrichtung, die aus zwei kreisförmigen abgestuften Metall­ platten 56, 58 besteht, die übereinander angeordnet sind und radial innen abgestufte Abschnitte aufweisen. Die Trennein­ richtung 44 ist innerhalb des fluiddichten Raumes in der Nähe des Diaphragmas 46 angeordnet und ist an seinem Umfangsab­ schnitt durch einen Verstemmabschnitt 34 an dem Gehäuse 14 befestigt. Die Trenneinrichtung 44 unterteilt den fluiddich­ ten Raum in zwei Abschnitte an ihren gegenüberliegenden Sei­ ten, nämlich eine den Druck aufnehmende Kammer oder Druckauf­ nahmekammer 52, die teilweise von dem elastischen Körper 16 gebildet wird und eine Ausgleichskammer 54, die von dem Dia­ phragma 46 gebildet wird. Auf die Aufbringung einer Schwin­ gungsbelastung hin zwischen Stempel und Gehäuse 12, 14 verän­ dert sich der Druck des Fluides in der den Druck aufnehmenden Kammer 52 aufgrund des elastischen Verformung des elastischen Körpers 16, während es dem Volumen der Ausgleichskammer 54 gestattet wird, sich durch die Verschiebung des Diaphragmas beziehungsweise der Mem­ bran 46 in der Gegenwart der Luftkammer 50 zu verändern.
An dem mittigen Abschnitt der oberen Metallplatte 56 der Trenneinrichtung 44 ist ein zweiter Gummipuffer 76 angebunden, der eine im allgemeinen kegelstumpfförmige Form besitzt. Dieser Gummipuffer 76 erstreckt sich in der den Druck aufnehmenden Kammer 52 zu dem elastischen Körper 16 hin.
Die obere und untere Metallplatte 56, 58 bilden dazwischen ei­ nen ersten ringförmigen Durchlaß 60 und einen zweiten ringför­ migen Durchlaß 62, die konzentrisch zueinander ausgebildet sind. Der erste ringförmige Durchlaß 60 besitzt einen größeren Durchmesser als der zweite ringförmige Durchlaß 62 und ist nach radial außen gerichtet an dem zweiten ringförmigen Durchlaß 62 angeordnet. Der radial äußere erste ringförmige Durchlaß kommu­ niziert mit der den Druck aufnehmenden Kammer und mit der Ausgleichs­ kammer 52, 54 durch jeweilige Öffnungen beziehungsweise Löcher 64, 66 zur Kommunikation, während der radial innere zweite Durchlaß 62 mit den Kammern 52, 54 durch jeweilige Öffnungen beziehungsweise Löcher 70, 72 zur Kommunikation kommuniziert. Der erste ringförmige Durchlaß 60 und die Öffnungen 64, 66 zur Kommunikation arbeiten zusammen zur Bildung einer ersten Öff­ nung 68, während der zweite ringförmige Durchlaß 62 und die Kommunikationslöcher 70, 72 zur Bildung einer zweiten Öffnung 74 zusammenwirken. Die zweite Öffnung 74 besitzt ein höheres Verhältnis A/L als die erste Öffnung 68, wobei "A" und "L" eine Querschnittsfläche und eine Länge jeder Öffnung 68 beziehungs­ weise 74 repräsentieren. Das heißt, die zweite Öffnung 74 ist zur wirkungsvollen Dämpfung von Schwingungen mit relativ hohen Frequenzen abgestimmt, während die erste Öffnung 68 zur wir­ kungsvollen Dämpfung von Schwingungen mit relativ niedrigen Frequenzen abgestimmt ist. Es ist beispielsweise die erste Öff­ nung 68 so abgestimmt, daß sie eine hohe Dämpfungswirkung im Hinblick auf Schwingungen niedriger Frequenz, wie beispielsweise Verlagerungen des Motors zeigt, während die zweite Öffnung 74 so abgestimmt ist, daß sie eine in hohem Maße isolierende Wirkung im Hinblick auf Schwingungen mittlerer Frequenz zeigt, wie beispielsweise Schwingungen des Motors im Leerlauf. Diese die Schwingung dämpfenden und isolierenden Wirkungen basieren auf der Resonanz des Fluides, welches durch die erste und zwei­ te Öffnung 68, 74 strömt.
Die Kommunikationsbohrung 72 für die Fluid - Kommunikation der zweiten Öffnung 74 mit der Ausgleichskammer 54 wird gebildet durch einen nahezu mittigen Abschnitt der unteren Metallplatte 58, so daß die Kommunikationsbohrung 72 dem Diaphragma 46 ge­ genüberliegt. In der Luftkammer 50, die durch und zwischen dem Diaphragma 46 und der napfförmigen unter Einrichtung 26 ge­ bildet ist, ist eine Drucksteuereinrichtung 78 zum Drücken eines mit­ tigen Abschnittes des Diaphragmas 46 auf die untere Fläche der unteren Metallplatte 58 vorgesehen, um dadurch die Kommunikati­ onsbohrung 72 zu verschließen, um die Fluidkommunikation zwischen der den Druck aufnehmenden Kammer der Ausgleichskammer 52, 54 durch die zweite Öffnung 74 abzuschneiden.
Die Drucksteuereinrichtung 78 beinhaltet ein an dem mittigen Ab­ schnitt der unteren Einrichtung 26 befestigtes Grundbauteil 78 und ein invertiertes napfförmiges elastisches Druckglied 84, welches in luftdichter Weise an seinem offenen Ende mit der oberen Fläche des Grundbauteiles 26 durch einen Haltering 86 festgelegt ist. Das elastische Druckglied 84 arbeitet mit der oberen Fläche des Grundbauteiles 26 zusammen, um eine luftdich­ te Arbeitskammer 88 zu bilden. Das elastische Druckglied 84 be­ sitzt eine obere Wand 89, in die eine harte Druckplatte 90 ein­ gebettet ist. Die obere Wand 89 ist mit dem mittigen Abschnitt der unteren Metallplatte 58 ausgerichtet, in der die Kommunika­ tionsbohrung 72 ausgebildet ist. Die Basis 82 besitzt einen darin ausgebildeten Luftdurchlaß 92, der an seinem einen Ende mit der Arbeitskammer 88 kommuniziert. Das andere Ende des Luftdurchlasses ist mit einer Luftleitung 94 verbunden, die ih­ rerseits mit einem Schaltventil 96 verbunden ist. Mit diesem selektiv zwischen zwei Positionen betätigten Schaltventil 96 wird die Arbeitskammer 88 selektiv mit der Atmosphäre oder ei­ ner Unterdruckquelle verbunden.
Wenn die Arbeitskammer 88 durch das Schaltventil 96 mit der At­ mosphäre verbunden ist, dann wird die obere Wand 89 des elasti­ schen Druckgliedes 84 durch eine elastische Kraft eines ver­ jüngten Abschnittes 98 des elastischen Druckgliedes 84 nach oben gerichtet vorgespannt, so daß die obere Wand 89 das Dia­ phragma 46 auf die untere Fläche der unteren Metallplatte 58 drückt, wodurch die Kommunikationsbohrung 72 geschlossen wird, um die Fluidkommunikation zwischen der den Druck aufnehmenden Kammer und der Ausgleichskammer 52, 54 durch die zweite Öffnung 74 abzuschneiden, d. h. die zweite Öffnung 74 außer Funktion zu setzen. In diesem Zustand, unter dem die Kommunikationsbohrung 72 durch das Diaphragma 46 verschlossen ist, wirkt eine elasti­ sche Kraft des verjüngten Abschnittes 98 des elastischen Druck­ gliedes 84 auf das Diaphragma 46, um in wirkungsvoller Weise das Diaphragma 46 auf die untere Metallplatte 58 zu drücken.
Wenn die Arbeitskammer 88 durch das Schaltventil 96 mit der Un­ terdruckquelle verbunden ist und der Druck in dem Raum 88 auf unterhalb des atmosphärischen Druckes verringert ist, wird die obere Wand 89 des elastischen Druckgliedes 84 gegen die elasti­ sche Vorspannkraft des verjüngten Abschnittes 98 nach unten ge­ richtet zurückgezogen, um das Diaphragma 46 von der unteren Me­ tallplatte 58 weg zu lösen, wie es in Fig. 2 dargestellt ist, wodurch die Kommunikationsbohrung 72 zu der Ausgleichskammer 54 offen ist, um die zweite Öffnung 74 in Betrieb zu setzen.
Auf diese Weise wird durch die Steuerung des Schaltventiles 96 die Arbeitskammer 88 selektiv mit der Atmosphäre und der Unter­ druckquelle verbunden und die zweite Öffnung 74 wird außer Betrieb gesetzt oder in Betrieb genommen, um den beabsichtigten, die Schwingung isolierenden Betrieb zu bewirken. Deutlicher be­ schrieben können die Schwingungen von niedriger Frequenz, wie beispielsweise die Verlagerung des Motors in wirkungsvoller Weise durch Resonanz des durch die erste Öffnung 68 strömenden Fluides gedämpft werden, wenn die Arbeitskammer 88 mit der At­ mosphäre verbunden wird, um die zweite Öffnung 74 außer Betrieb zu setzen, um die Fluidkommunikation durch sie hindurch ab­ zuschneiden. Das heißt, der Betrag der Strömung des Fluides durch die erste Öffnung 68 wird vergrößert, wenn die zweite Öffnung 74 durch Verschließen der Kommunikationsbohrung 72 au­ ßer Betrieb gesetzt wird, wenn die Arbeitskammer 88 unter atmo­ sphärischem Druck gehalten wird. Auf der anderen Seite können die Schwingungen von mittlerer Frequenz, wie beispielsweise die Schwingungen des Motors im Leerlauf in effektiver Weise iso­ liert werden durch Resonanz der durch die zweite Öffnung 74 strömenden Fluides, wenn die zweite Öffnung 74 in Betrieb ge­ setzt wird, um die Fluidkommunikation durch sie hindurch zu bewirken, wenn die Arbeitskammer 88 in Kommunikation mit der Unterdruckquelle auf einem verringerten Druck gehalten wird. Das heißt, die zweite Öffnung 74 stellt eine relativ niedrige Federkonstante zur Verfügung auf der Basis der Strömungen des Fluides durch sie hindurch. Es ist festzuhalten, daß die erste Öffnung 68 immer in Kommunikation mit der den Druck aufnehmen­ den und der Ausgleichskammer 52, 54 gehalten wird, ohne Berück­ sichtigung der ausgewählten Position des Schaltventiles 96, d. h., auch wenn die zweite Öffnung 74 in Betrieb gesetzt ist. Da das Verhältnis A/L der ersten Öffnung 68 niedriger ist als dasjenige der zweiten Öffnung 74, besitzt die erste Öffnung 68 einen höheren Widerstand gegen die Strömungen des Fluides. Da­ her ist, sogar wenn die erste Öffnung 68 offen ist, die Menge beziehungsweise der Betrag der Strömung des Fluides durch die zweite Öffnung 74 groß genug, um die beabsichtigte Wirkung der Isolation der Schwingungen von mittlerer Frequenz zu sichern.
Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Drucksteuereinrichtung 78 innerhalb der Luftkammer 50 angeordnet, um das Diaphragma 46 zu beeinflussen, wahlweise die Verbindungsöffnung 72 zu öffnen und zu verschließen, um dadurch wahlweise die zweite Öffnung 74 in Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu setzen. Somit benö­ tigt die vorliegende Motoraufnahme 10 keine Ventileinrichtung oder andere Schaltungsmittel, die innerhalb des fluiddichten Raumes (Kammern 52, 54 sind von der Luftkammer 50 isoliert) an­ geordnet sind und ist dementsprechend einfach im Aufbau und re­ lativ einfach in der Herstellung. Es ist so zu verstehen, daß die Drucksteuereinrichtung 78, die Luftleitung 94 und das Schaltven­ til 96 ein Stellglied bilden, um die zweite Öffnung 74 in und außer Betrieb zu setzen.
In der Druckaufnahmekammer 52, zwischen dem elastischen Körper 16 und dem Trennglied 44, ist eine hutförmige Resonanzeinrich­ tung 100 angeordnet, die durch Verstemmen an einem Ende einer Tragstange 102 befestigt ist, die wiederum am anderen Ende an dem ersten Befestigungsteil oder Stempel 12 befestigt ist, so daß die Tragstange 102 in die Druckaufnahmekammer 52 vorsteht. Die hut­ förmige Resonanzeinrichtung 100 erstreckt sich im allgemeinen von der Tragstange 102 aus radial nach außen in eine Richtung, die im wesentlichen senkrecht zu der Richtung der Lastaufnahme verläuft. Wie es ebenfalls in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist, umfaßt die Resonanzeinrichtung 100 einen inneren Abschnitt in der Form einer im allgemeinen scheibenförmigen zentralen Schei­ be 106, die einen relativ kleinen Durchmesser aufweist und eine mittige Befestigungsöffnung 104. Die Resonanzeinrichtung 100 ist an der Tragstange 102 so befestigt, daß der untere Endab­ schnitt der Tragstange 102 durch die mittige Öffnung 104 einge­ setzt ist und dann an einer inneren mittigen Oberfläche der zentralen Scheibe 106 der Resonanzeinrichtung 100 verstemmt ist. Die Resonanzeinrichtung 100 umfaßt weiterhin einen äußeren Abschnitt in der Form eines ringförmigen Abschnitts 108, der radial außerhalb der zentralen Scheibe 106 angeordnet ist, sowie Verbinder in der Form von vier radialen Verbindungsstreben 110, die sich zwischen dem äußeren Umfang der Scheibe 106 und dem inneren Umfang des ringförmigen Abschnitts 108 erstrecken, so daß die Scheibe 106 und der ringförmige Abschnitt 108 ein­ stückig miteinander durch die radialen Verbindungsstreben 110 verbunden sind, und zwar in einer konzentrischen oder koaxialen Beziehung zueinander, so daß die Scheibe 106 und der ringförmi­ ge Abschnitt 108 voneinander in der axialen Richtung beabstan­ det sind. Der ringförmige Abschnitt 108 weist einen inneren Durchmesser auf, der um einen vorbestimmten Wert kleiner ist als ein Außendurchmesser der Scheibe 106, sowie einen Außen­ durchmesser, der um einen vorbestimmten Wert größer ist als ein Innendurchmesser der Druckaufnahmekammer 52. Wie es in der Fig. 4 angegeben ist, sind die radialen Verbindungsstreben 110 um einen Winkel θ geneigt, und zwar bezüglich der Achse der Reso­ nanzeinrichtung 100.
Die hutförmige Resonanzeinrichtung 100 hat vier bogenförmige Fenster bzw. Aussparungen 112, die voneinander durch die radia­ len Verbindungsspeichen 110 getrennt sind und die der Umfangs­ richtung angeordnet sind. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind die vier radialen Verbindungsstreben 110 im wesentlichen gleich voneinander in der Umfangsrichtung der Resonanzeinrich­ tung 100 beabstandet, so daß jedes bogenförmige Fenster 112 ei­ ne Länge aufweist, die geringfügig kleiner ist als ein Viertel des Umfangs der Resonanzeinrichtung 100, gemessen in der Um­ fangsrichtung der Resonanzeinrichtung 100. Mit anderen Worten ausgedrückt, weist die Resonanzeinrichtung 100 einen dazwi­ schenliegenden, geneigten oder konischen Abschnitt 114 auf, der die vier Fenster 112 zwischen der mittigen Scheibe 106 und dem äußeren ringförmigen Abschnitt 108 aufweist.
Der zwischenliegende geneigte Abschnitt bzw. Zwischenabschnitt 114 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß er eine Fläche aufweist, die nicht kleiner ist als die Hälfte der gesamten Fläche der Oberfläche der Resonanzeinrichtung 100. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Oberfläche des zwischenliegenden geneigten Abschnitts 114 etwa 58% der gesamten Oberfläche der Resonanzeinrichtung 100. Der Ausdruck "Fläche" ist nicht mit der Fläche gleichzusetzen, die in der Draufsicht in der Fig. 3 zu sehen ist, sondern ist eine Fläche, die entlang des Profils der Resonanzeinrichtung 100 gemessen ist, wie es in der Fig. 4 gezeigt ist. Die vier bogenförmigen Aussparungen 112 sind vorzugsweise so ausgebil­ det, daß diese eine Gesamtfläche einer Öffnung zur Fluid­ verbindung aufweisen, wobei diese Gesamtfläche nicht kleiner ist als 3/4 der gesamten Fläche der Oberfläche des zwischenlie­ genden geneigten Abschnitts 114. Bei der vorliegenden Ausfüh­ rungsform beträgt die gesamte Fläche der Öffnung der vier Aus­ sparungen 112 etwa 85% der Oberfläche des zwischenliegenden ge­ neigten Abschnitts 114. Die "Fläche" der Aussparungen 112 soll­ te auf die gleiche Art und Weise interpretiert werden wie oben beschrieben.
Somit ist die Resonanzeinrichtung 100, die wie oben beschrieben aufgebaut ist, an der Tragstange 102 befestigt, die an dem er­ sten Befestigungsglied 12 so befestigt ist, daß die Reso­ nanzeinrichtung 100 in der Druckaufnahmekammer 52 angeordnet ist, die sich radial nach außerhalb der Tragstange 102 in der Richtung erstreckt, die im wesentlichen senkrecht zu der Rich­ tung der Lastaufnahme verläuft. Wenn die Motorbefestigung 10 an der Karosserie befestigt ist, sind die ersten und zweiten Befe­ stigungsglieder bzw. Stempel und Gehäuse 12 und 14 zueinander versetzt angeordnet, und zwar in der axialen Richtung, durch das Gewicht des Motors des Kraftfahrzeuges, wodurch die Resonanzeinrichtung 100 in einem im wesentlichen zentralen Abschnitt der Druckaufnahmekammer 52 positioniert ist, wie es in der Fig. 2 gezeigt ist. Im Ergebnis wird die Druckaufnahmekammer 52 im wesentlichen durch die Reso­ nanzeinrichtung 100 in zwei Abschnitte unterteilt (unterer und oberer Abschnitt, wie es in der Fig. 2 zu sehen ist), die mit­ einander über einen ringförmig begrenzten Fluiddurchlaß 116 und über vier bogenförmige Fluiddurchlässe 118 in Verbindung ste­ hen. Der ringförmig begrenzte Fluiddurchlaß 116 ist ein ring­ förmiger Spalt, der zwischen dem äußeren Umfang des ringförmi­ gen Abschnitts 108 der Resonanzeinrichtung 100 und dem zugehö­ rigen Abschnitt der inneren Umfangsfläche der Druckaufnahmekam­ mer 52 ausgebildet ist. Die vier bogenförmigen Fluiddurchlässe 118 werden durch die jeweiligen vier bogenförmigen Aussparungen 112 vorgesehen, die durch den zwischenliegenden geneigten Ab­ schnitt 114 der Resonanzeinrichtung 100 ausgebildet sind. Die Motorbefestigung 10 ist so entworfen, daß ein Verhältnis A2/A1 innerhalb eines Bereichs von 1-3 ausgewählt wird, wobei "A1" eine Fläche der Fluidverbindung über den ringförmig begrenzten Fluiddurchlaß 116 darstellt, gemessen in einer Ebene senkrecht zu der Achse der Motorbefestigung 10, während "A2" eine gesamte Fläche der Fluidverbindung über die vier bogenförmigen Fluid­ durchlässe 118 darstellt, die gleich der gesamten Fläche der Öffnung der vier bogenförmigen Aussparungen 112 ist, wie oben beschrieben. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist das Ver­ hältnis A2/A1 auf etwa "2" festgesetzt.
Nach Aufbringung einer schwingenden Belastung auf die vorlie­ gende Motorbefestigung werden die ersten und zweiten Befesti­ gungsglieder 12 und 14 relativ zueinander oszillierend in der axialen Richtung versetzt, wobei die Resonanzeinrichtung 10 in­ nerhalb der Druckaufnahmekammer 52 in der Lastaufnahmerichtung versetzt wird, so daß das inkompressible Fluid gezwungen wird, zwischen den oberen und den unteren Abschnitten der Druckauf­ nahmekammer 52 durch die ringförmigen und bogenförmigen Fluid­ durchlässe 116 und 118 zu strömen. Der bogenförmige Fluiddurch­ laß 116 wirkt mit dem ringförmigen begrenzten Fluiddurchlaß 118 zusammen, um einen Fluid-Verbindungsdurchlaß zu bilden, der ei­ nen ausreichenden Querschnitt für die Fluidverbindung aufweist. D. h., daß die gesamte Fläche der Fluidverbindung der bogenför­ migen Fluiddurchlässe 116 etwa 85% der Fläche des zwischenlie­ genden geneigten Abschnitts 114 ist, was etwa 58% der gesamten Oberfläche der Resonanzeinrichtung ist, wie es oben beschrieben worden ist. Entsprechend dieser Anordnung zeigt die Reso­ nanzeinrichtung 100 eine ausreichend kleine dynamische Feder­ konstante auf der Basis der Resonanz des Fluids, welches durch den Fluid-Verbindungsdurchlaß strömt, wodurch hochfrequente Schwingungen wirksam isoliert werden, wie etwa ein Getriebege­ räusch und ein Dröhngeräusch, welches häufig erzeugt wird, wenn das Fahrzeug mit einer vergleichsweise hohen Geschwindigkeit fährt.
Weiterhin erlaubt es der geneigte oder konische Aufbau des zwi­ schenliegenden geneigten Abschnitts 114 den bogenförmigen Fluiddurchlässen 118 eine relativ große Gesamtfläche der Fluidverbindung zu haben. D. h., daß die gesamte Fluidverbin­ dungsfläche der bogenförmigen Fluiddurchlässe 118 größer ist als die gesamte Fläche der bogenförmigen Aussparung 112, gese­ hen in der Draufsicht nach der Fig. 3. Somit können die bogen­ förmigen Fluiddurchlässe 118, die in dem zwischenliegenden ge­ neigten Abschnitt 114 ausgebildet sind, einfach eingestellt werden, so daß sie eine geeignete Fluidverbindungsfläche auf­ weisen, um die hochfrequenten Schwingungen effektiv zu isolie­ ren, ohne den Durchmesser der Resonanzeinrichtung bemerkenswert zu erhöhen. Dementsprechend können die bogenförmigen Fluid­ durchlässe 118 einfach entworfen werden, um einen vergleichs­ weise niedrigen Widerstand gegenüber der Strömung des Fluids zu haben, während der Verschiebung der Resonanzeinrichtung 100 in der Richtung der Lastaufnahme, wodurch die Motoraufhängung bzw. -befestigung 10 eine dynamische Federkonstante zeigt, die nied­ rig genug ist, um Schwingungen über einen weiten Bereich von Frequenzen zu isolieren, und zwar von mittleren bis zu hohen Frequenzen.
Ein Experiment wurde mit der vorliegenden Motorbefestigung 10 und einer vergleichbaren Motorbefestigung durchgeführt, bei der ein Resonanzbauteil ein kreisförmiges Scheibenelement ist, dessen Oberfläche im wesentlichen gleich der Fläche der Reso­ nanzeinrichtung 100 ist, gemessen in der Draufsicht nach der Fig. 3. Eine funktionelle Darstellung in der Fig. 5 zeigt die Beziehung zwischen der absoluten Federkonstanten und der Fre­ quenz der eingegebenen schwingenden Belastung der vorliegenden Motorbefestigung 10 und der verglichenen Motorbefestigung. Aus dem Graphen ist zu ersehen, daß die Motorbefestigung 10 eine nahezu konsistent niedrige Federkonstante über einen großen Be­ reich der angelegten Schwingungen zeigt, nämlich von mittleren bis zu hochfrequenten Schwingungen.
Bei der vorliegenden Motorbefestigung 10 werden die bogenförmi­ gen Fluiddurchlässe 118 offen gehalten, sogar wenn der ringför­ mige begrenzte Fluiddurchlaß 116 verschlossen ist, wenn der ringförmige Abschnitt 108 der Resonanzeinrichtung 10 mit dem ersten Gummipuffer 42 in Anlage kommt, wenn das erste Befesti­ gungsglied 12 übermäßig in einer Rückschlag-Richtung versetzt wird, d. h. in einer axialen Richtung, weg vom zweiten Befesti­ gungsglied 14. Diese Anordnung ist wirksam, um eine übermässige Änderung der Schwingungsdämpfungseigenschaften der Motorbefe­ stigung 10 zu verhindern, falls die Resonanzeinrichtung 10 mit dem ersten Gummipuffer 42 in Anlage kommt. In dieser Hinsicht ist insbesondere anzumerken, daß, weil das Verhältnis A2/A1 der Fluidverbindungsflächen des Fluiddurchlasses 116 und des Fluid­ durchlasses 118 auf etwa "2" festgelegt ist, der Fluidverbin­ dungsdurchlaß 116 und 118 eine Fluidverbindungsfläche aufweist, die ausreichend ist, um konsistente stabile Schwingungsdämp­ fungseigenschaften zu haben, sogar wenn der ringförmige Ab­ schnitt 108 an dem ersten Gummipuffer 42 anliegt.
Es ist weiter anzumerken, daß der ringförmige Abschnitt 108 des Resonanzglieds 100 der Motorbefestigung 10, die am Fahrzeug in­ stalliert ist, normalerweise um einen vorbestimmten Abstand vom ersten Gummipuffer 42 beabstandet ist, der am eingeengten Ab­ schnitt 33 des zweiten Befestigungsglieds 14 vorgesehen ist, und zwar in einer axialen Richtung gegenüberliegend zu einer Rückschlagrichtung, so daß der ringförmige Abschnitt 108 dem ersten Gummipuffer 42 in der axialen Richtung gegenüberliegt, so daß das Ausmaß der Versetzung des ersten und des zweiten Be­ festigungsgliedes 12 und 14 in der Rückschlagrichtung begrenzt ist, und zwar durch die Anlage des ringförmigen Abschnitts 108 am ersten Gummipuffer 42. Somit wirkt der ringförmige Abschnitt 108 mit dem ersten Gummipuffer 42 zusammen, um einen Rück­ schlag-Anschlag auszubilden, um die relative Rückschlag- Versetzung des ersten und des zweiten Befestigungselements 12 und 14 zu begrenzen. Da der kreisförmige Abschnitt 108 angepaßt ist, um den Gummipuffer 42 über seine gesamte ringförmige Flä­ che zu kontaktieren, hat der ringförmige Abschnitt 108 eine ausreichende Festigkeit und ist gegenüber einer Beschädigung sehr widerstandsfähig, infolge der Anlage mit dem Gummipuffer 42. Darüber hinaus ist die ringförmige Fläche der Berührung des ringförmigen Abschnitts 108 mit dem Gummipuffer 42 wirksam, um den Gummipuffer 42 vor einer Beschädigung zu schützen, infolge der Anlage mit dem ringförmigen Abschnitt 108. Demzufolge hat der Anschlag-Mechanismus ein hohes Ausmaß an Haltbarkeit und einen hohen Belastungswiderstand.
Das Resonanzglied 100 ist relativ zu dem zweiten Gummipuffer 76 so angeordnet, daß die mittige Scheibe 106 von dem zweiten Gum­ mipuffer 76 beabstandet ist, und zwar um einen vorbestimmten Abstand in der axialen Richtung, entgegengesetzt zu einer Rich­ tung des Anschlags, so daß das Ausmaß der Versetzung des ersten und des zweiten Befestigungsgliedes 12 und 14 in der Richtung des Anschlags begrenzt ist, und zwar durch die Anlage der mit­ tigen Scheibe 106 an dem zweiten Gummipuffer 76. Somit wirkt die mittige Scheibe 106 mit dem zweiten Gummipuffer 76 zusam­ men, um einen Anschlag-Mechanismus zur Begrenzung der relativen Versetzung des Anschlags des ersten und des zweiten Befesti­ gungsgliedes 12 und 14 zu bilden. Es ist anzumerken, daß sowohl der Rückschlag-Anschlag als auch der Anschlag-Stopmechanismus beide innerhalb der Motorbefestigung 10 kompakt vorgesehen sind. Da der zweite Gummipuffer 76 ausgelegt ist, um gegen die mittige Scheibe 106 des Resonanzgliedes 100 anlegbar zu sein, werden die ringförmigen und die bogenförmigen Fluiddurchlässe 116 und 118 offen gehalten und diese sind betreibbar, um die beabsichtigte Dämpfungswirkung zu zeigen, sogar wenn das Reso­ nanzglied 100 in Anlage mit dem zweiten Gummipuffer 76 gebracht wird.
Die Druckaufnahmekammer 52 und die Gleichgewichtskammer 54 kön­ nen mit dem inkompressiblen Fluid gefüllt werden, indem das Trennglied 44, das Diaphragma 46 und zugehörige Bauteile hin­ sichtlich des Zwischenprodukts 12, 14 und 16 innerhalb des Fluids zusammengebaut werden, welches sich in einem geeigneten Behälter befindet. Für diesen Fall kann Luft zwischen dem ela­ stischen Körper 16 und dem Resonanzglied 100 einfach über die relativ großen bogenförmigen Aussparungen 112 abgegeben werden, und zwar über den zwischenliegenden geneigten Abschnitt 114. Somit sind die Aussparungen 112 wirksam, um den Verbleib von Luft in der Druckaufnahmekammer 52 zu verhindern.
Während oben eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Detail, aber nur zu beschreibenden Zwecken, beschrieben worden ist, ist es so zu verstehen, daß die Erfindung nicht auf die obige Ausführungsform beschränkt ist, sondern das die Erfindung auch anders ausgeführt werden kann.
Zum Beispiel kann die Konfiguration des Resonanzglieds, wie er­ forderlich, verändert werden, in Abhängigkeit von dem Aufbau der Druckaufnahmekammer, in der das Resonanzglied angeordnet ist, sowie in Abhängigkeit von den erwünschten Dämpfungseigen­ schaften der fluidbefüllten elastischen Befestigung. Beispiele von Modifikationen des Resonanzgliedes sind in den Fig. 6 bis 9 dargestellt. Ein Resonanzglied 121, welches in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, hat einen zwischenliegenden zylindrischen Abschnitt 120, dessen zylindrische Wand parallel zu der Lastaufnahmerichtung verläuft (vertikale Richtung, gesehen in der Fig. 7). Ein Resonanzglied 128, welches in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist, weist einen zwischenliegenden Ab­ schnitt 126 auf, der aus einem geneigten ersten Abschnitt 122, der mit der mittigen Scheibe 106 kontinuierlich ist sowie aus einem zylindrischen zweiten Abschnitt 124 besteht, der mit dem geneigten ersten Abschnitt 122 kontinuierlich ist. Der erste geneigte Abschnitt 122 ist um einen geeigneten Winkel θ mit Be­ zug zur Richtung der Lastaufnahme (vertikale Richtung in der Fig. 9) geneigt, während der zweite zylindrische Abschnitt 124 eine zylindrische Wand aufweist, die parallel zu der Richtung der Lastaufnahme verläuft. In den Fig. 6 bis 9 sind die Bau­ teile, die denen des Resonanzglieds 100, welches in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist, ähnlich sind, mit den gleichen Bezugszei­ chen versehen, wie die in der Fig. 3 und 4.
Die Form der Aussparungen 112, die in dem Resonanzglied 100, 121 und 128 ausgebildet sind, kann geeignet verändert werden, wie erforderlich, in Abhängigkeit von dem Aufbau des Resonanz­ glieds und der erwünschten Dämpfungseigenschaften der fluidge­ füllten elastischen Befestigung.
Obwohl die dargestellten Ausführungsforts so angepaßt sind, daß die Druckaufnahmekammer 52 und die Ausgleichskammer 54 miteinander über die beiden Öffnungen 68 und 74 in Verbindung stehen, kann eine einzelne Öffnung oder können drei oder mehr Öffnungen zur Fluidverbindung dieser Kammern 52 und 54 vorgese­ hen werden. Weiterhin ist das Prinzip der vorliegenden Erfin­ dung ebenfalls bei einer fluidbefüllten elastischen Befestigung anwendbar, bei der ein Resonanzglied innerhalb einer einzelnen Fluidkammer vorgesehen ist, wie es in der JP-B-62-23178 offen­ bart ist.
Darüber hinaus kann der Drucksteuermechanismus 78, der in den darge­ stellten Ausführungsformen benutzt wird, durch andere Mittel zur/zum wahlweisen Öffnung oder Verschließen einer Öffnung oder von Öffnungen ersetzt werden. Solche Mittel können ein geeigne­ tes Ventilelement umfassen, um einen Öffnungsdurchlaß zu sper­ ren oder einen bewegbaren Film, der innerhalb eines Öffnungs­ durchlasses angeordnet ist, so daß der Film verschiebbar ist oder verformbar ist, und zwar um eine vorbestimmtes maximales Ausmaß, um so das Ausmaß der Strömung des Fluids durch die Öff­ nung zu begrenzen.
Es ist so zu verstehen, daß die Anmeldung der vorliegenden Er­ findung nicht auf eine Motorbefestigung eines Kraftfahrzeuges beschränkt ist, sondern daß das Prinzip dieser Erfindung glei­ chermaßen bei verschiedenen anderen fluidgefüllten elastischen Befestigungen zum Gebrauch in einem Kraftfahrzeug oder bei an­ deren Anwendungen einsetzbar ist.

Claims (12)

1. Fluidgefüllte elastische Lagerung mit einem nach einem der in Axialrichtung gegenüberliegenden Enden geöffneten Gehäuse (14), das durch einen elastischen Körper (16) und einen lastaufnehmenden Stempel (12) verschlossen ist, und durch eine fluiddurchlässige Trenneinrichtung (44) in eine fluidgefüllte Druckaufnahmekammer (52) und in eine fluidgefüllte Ausgleichskammer (54) unterteilt ist, die durch eine Membran (46) fluiddicht zu einer Luftkammer (50) mit einer Arbeitskammer (88) abgeschlossen sind, wobei die Druckaufnahmekammer (52) mit einem an dem lastaufnehmenden Stempel befestigten Resonanzkörper (100, 121, 128) versehen ist, dessen Bewegung in einer Lastaufnahmerichtung, in die die Vibrationslast primär auf den flüssigkeitsgefüllten elastischen Körper wirkt durch einen im Gehäuse vorgesehenen Anschlag begrenzt wird, wobei der Resonanzkörper (100, 121, 128) eine Hutform aufweist, die in einen an dem Stempel (12) befestigten radial inneren ringförmigen Abschnitt (106), einen davon axial beabstandeten radial äußeren ringförmigen Abschnitt (108) und einen zwischen dem radial inneren und dem radial äußeren Abschnitt angeordneten Zwischenabschnitt (114, 120, 126) unterteilt ist, der durch Fenster unterbrochen ist, und wobei zwischen dem Resonanzkörper (100, 121, 128) und der radial gegenüberliegenden Innenfläche der Druckaufnahmekammer (52) ein Fluiddurchlaß (116) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Zwischenabschnitt (114, 120, 126) die beiden ringförmigen Abschnitte (106, 108) durch eine Vielzahl von in Radialrichtung sich erstreckenden Streben (110) verbunden sind, die die Fenster (112) zwischen sich begrenzen, daß der Resonanzkörper (100, 121, 128) in der Axialrichtung, die von dem lastaufnehmenden Stempel weg gerichtet ist, vollständig geöffnet ist, und daß der Zwischenabschnitt (114, 120, 126) eine Oberfläche hat, die nicht kleiner als die Hälfte der gesamten Oberfläche des Resonanzkörpers (100, 121, 128) ist, wobei die Gesamtfläche der Fenster (112) nicht kleiner als drei Viertel der Oberfläche des Zwischenabschnitts (114, 120, 126) ist.
2. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (110) in Umfangsrichtung der ringförmigen Abschnitte (106, 108) gleichförmig beabstandet sind.
3. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (110) weitgehend parallel zu der Lastaufnahmerichtung angeordnet sind, so daß der Zwischenabschnitt (114, 120, 126) ein zylindrischer Abschnitt mit dem gleichen Durchmesser wie der innere ringförmige Abschnitt (106) ist.
4. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (110) einen sich an den inneren ringförmigen Abschnitt (106) anschließenden ersten Abschnitt (122) aufweisen, der gegenüber der Lastaufnahmerichtung geneigt ist, sowie einen zweiten Abschnitt (124) aufweisen, der sich an den ersten Abschnitt (122) anschließt und weitgehend parallel zu der Lastaufnahmeerichtung ist, so daß der Zwischenabschnitt (114, 120, 126) aus einem verjüngten Abschnitt, der sich von dem inneren ringförmigen Abschnitt (106) radial nach außen richtet, und einem zylindrischen Abschnitt besteht, der den gleichen Durchmesser wie der äußere ringförmige Abschnitt (108) aufweist.
5. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fluiddurchlaß (116) und die Fenster (112) ein Flächen-Verhältnis A2/A1 von 1 bis 3 aufweisen, wobei A1 die Fläche der Fluidverbindung durch den Fluiddurchlaß (116) und A2 die Gesamtfläche der Fenster (112) ist.
6. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elastische Lagerung ferner einen an der Trenneinrichtung (44) befestigten Gummipuffer (76) aufweist, der als ein weiterer Anschlag dient, um die Bewegung des Resonanzkörpers (100, 121, 128) zu begrenzen, und an den der innere Abschnitt (106) des Resonanzkörpers (100, 121, 128) anlegbar ist.
7. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Abschnitt (106) aus einem scheibenförmigen Abschnitt besteht, der im wesentlichen rechtwinklig zu der Lastaufahmerichtung ist.
8. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß vier Streben (110) und vier Fenster (112) im Resonanzkörper (100, 121, 128) angeordnet sind.
9. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (44) zumindest eine Öffnung (68, 74) zur Fluidkommunikation zwischen der Druckaufnahmekammer (52) und der Ausgleichskammer (54) hat.
10. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Drucksteuereinrichtung (78, 96) die Membran (46) zwischen einer ersten Position, in der die Membran (46) die Fluidkommunikation zwischen der Druckaufnahmekammer und der Ausgleichskammer durch eine der Öffnungen (68, 74) abschneidet, und einer zweiten Position, in der die Membran (46) die Fluidkommunikation durch die eine Öffnung gestattet, bewegt.
11. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Öffnungen (68, 74) zur Fluidkommunikation zwischen der Druckaufnahmekammer (52) und der Ausgleichskammer (54) vorgesehen sind.
12. Fluidgefüllte elastische Lagerung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Drucksteuereinrichtung (78, 96) ein Schaltventil (96) besitzt, welches mit der Arbeitskammer (88) zum wahlweisen Anlegen eines atmosphärischen Drucks und eines verringerten Drucks verbunden ist.
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