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DE19540689C2 - Schneideeinrichtung - Google Patents

Schneideeinrichtung

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DE19540689C2
DE19540689C2 DE19540689A DE19540689A DE19540689C2 DE 19540689 C2 DE19540689 C2 DE 19540689C2 DE 19540689 A DE19540689 A DE 19540689A DE 19540689 A DE19540689 A DE 19540689A DE 19540689 C2 DE19540689 C2 DE 19540689C2
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DE
Germany
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paper web
cutting
cutting knife
axis
adhesive
Prior art date
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DE19540689A
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Gerd Stettner
Hartwig Trutschel
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Koenig and Bauer AG
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Koenig and Bauer Albert AG
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Publication date
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Priority to DE19540689A priority patent/DE19540689C2/de
Priority to JP8029723A priority patent/JP2793166B2/ja
Priority to US08/622,136 priority patent/US5783029A/en
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Behandeln eines von einer Vorratspapierbahnrolle abgewickelten Anfanges einer Papierbahn entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Durch die EP 01 29 238 A1 ist eine Vorratspapierbahnrolle bekannt, welche an ihrem Papierbahnanfang eine Schnittkante aufweist, die achsparallel zur Rotationsachse verläuft.
Nachteilig dabei ist, daß der so vorbereitete Papierbahnanfang beim fliegenden Verbinden der Papierbahnen mit dem abzutrennenden Ende der Papierbahnrestrolle etwas seitlich überlappen kann. Dieser Klebestreifenüberstand kann in der Rotationsdruckmaschine zu sogenannten Papierbahnwicklern führen.
Die gattungsgemäße DE 42 08 746 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Wechseln von Spulen mit zwei Schneideinrichtungen zum Schneiden einer Bahn in eine dreieckige Form. Diese Schneideinrichtungen weisen rotierbare kreisförmige Klingen auf, deren Winkelstellung bezüglich der Seitenkanten der Bahn veränderbar ist.
Nachteilig ist hierbei, daß während der Durchführung eines Schnittes die Schneideinrichtung relativ zur Bahn entlang des gewünschten Schnittverlaufes bewegt werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Abschneiden von Eckenabschnitten eines quer zur Laufrichtung der Papierbahn vorgeformten Anfanges einer Vorratspapierbahnrolle vorzunehmen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, daß z. B. während einer einzigen stetigen, achsparallel zur Vorratspapierbahnrolle geführten Bewegung eines Arbeitsschlittens einer Vorrichtung zum Behandeln bzw. zum Vorbereiten eines Anfanges der Vorratspapierbahnrolle eine jeweils sich zwischen vorderer Schnittkante und einer Seitenkante des Papierbahnanfanges befindliche Ecke abgeschnitten wird. Dadurch wird insbesondere der Zeitaufwand bei der Vorbereitung einer Vorratspapierbahnrolle für den fliegenden Rollenwechsel stark reduziert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auf Grund ihres geringen Platzbedarfes auf einem weitere Vorrichtungen zum Vorbereiten eines Anfanges einer Vorratspapierbahnrolle tragenden Arbeitsschlittens angeordnet sein. Dieser Arbeitsschlitten kann in achsparalleler Richtung zur Vorratspapierbahnrolle in vorteilhafter Weise z. B. am Rollenwechsler jeder Rollenrotationsdruckmaschine angebracht sein.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher dargestellt. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 die Gesamtansicht einer Vorrichtung zur Vorbereitung des Anfanges einer Vorratspapierbahnrolle auf den Seitengestellen eines Rollenwechslers angeordnet in perspektivischer schematischer Darstellung,
Fig. 2 einen Schnitt II-II nach Fig. 1 mit schematischer Darstellung von erfindungsgemäßen rotierbaren auf einem Arbeitsschlitten angeordneten Schneidmessern, jedoch ohne Darstellung des Antriebes,
Fig. 3 eine Ansicht D nach Fig. 2, jedoch ohne Darstellung des Arbeitsschlittens,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Arbeitsschlitten,
Fig. 5 einen Ausschnitt aus Fig. 4 mit der vergrößerten Darstellung des Klebeetikettengebers,
Fig. 6 eine Darstellung eines Klebeetikettes,
Fig. 7 eine Ansicht F nach Fig. 4 mit einer schematischen Darstellung einer erfindungsgemäßen Eckenschneideeinrichtung mit Antrieb.
Ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Gestell besteht aus zwei Paar senkrecht angeordneten Stützen 2, 3; 4, 5, welche jeweils paarweise mittels Streben 7, 8, 9; 11, 12, 13 miteinander verbunden sind. Die Stützenpaare 2, 3 und 4, 5 sind in einem solchen Abstand a voneinander angeordnet und mittels Traversen 16, 17 miteinander verbunden, der mindestens einer Breite b einer Vorratspapierbahnrolle 18 entspricht. Parallel zur unteren Traverse 17 ist eine Führungsschiene 19 mit einer Länge e zur Aufnahme eines in achsparalleler Richtung der Vorratspapierbahnrolle 18 verfahrbaren Arbeitsschlittens 22 angeordnet. Die Länge e der Führungsschiene 19 ist so bemessen, daß der Arbeitsschlitten 22 auf der Führungsschiene 19 beidseitig über die zu behandelnde Breite b der Vorratspapierbahnrolle 18 hinausfahren kann. Die Führungsschiene 19 weist beidseits Führungen 23, 24 auf, mit welchen Führungsräder 26, 27 des Arbeitsschlittens 22 kraft- und formschlüssig in Eingriff stehen. Das Gestell 1 kann z. B. in vertikaler Richtung auf Stirnseiten eines Seitengestells 28, 29 eines Rollenwechslers 31 als Hauptschlitten entlang den Führungsschienen 32, 33 auf und ab bewegt werden (Fig. 1). Dies kann sowohl von Hand geschehen, indem z. B. über nichtdargestellte Seilzüge und auf dem Rollenwechsler 31 angeordnete Umlenkrollen und Gegengewichte für den Gewichtsausgleich des in vertikaler Richtung verfahrbaren Hauptschlittens angeordnet werden oder ein Antrieb, z. B. motorbetriebenes Ritzel und Zahnstange, vorgesehen ist. Die Stützen 2 bis 5, Streben 7 bis 9 und 11 bis 13, Traversen 16, 17 und Führungsschienen 19, 32, 33 können aus bekannten Profilmaterial bestehen (Stütze 4 ist nicht gezeigt).
Nach einer anderen Ausführungsvariante ist es möglich, das Gestell 1 nicht an einem Rollenwechsler 31, sondern separat auf einem nichtdargestellten Wagen mit einem Hubmechanismus zum Heben für das Gestell 1 anzuordnen, wobei der Wagen auf Schienen verfahrbar angeordnet sein kann (siehe DE 39 18 552 A1, Fig. 1). Somit können mit einer Vorrichtung infolge ihrer Verfahrbarkeit mehrere Rollenwechsler angefahren werden, um die z. B. in Tragarmen 36 aufgeachsten Vorratspapierbahnrollen 18 an dem Anfang ihrer Papierbahn für einen fliegenden Rollenwechsel vorzubereiten.
Nach einer weiteren Ausführungsvariante ist es möglich, das Gestell 1, z. B. in festen Seitengestellen anzuordnen und die Seitengestelle mit Schwenkarmen zur Aufnahme und drehbaren Lagerung der Vorratspapierbahnrolle 18 auszustatten. In diesem Falle sind dann bekannte Transporteinrichtungen zum An- und Abtransport der Vorratspapierbahnrollen 18 vorgesehen.
An der unteren in achsparalleler Richtung zur Vorratspapierbahnrolle 18 verlaufenden Traverse 17 ist mittels eines Scharnieres 37 ein um einen Winkel Alpha zu einer Senkrechten 38 (Fig. 2) schwenkbarer Rahmen 39 angeordnet. Der Rahmen 39 weist zwei seitliche, im Arbeitszustand senkrecht verlaufende Stützen 41, 42 auf, die mittels einer oberen und einer unteren Traverse 43, 44 miteinander verbunden sind. Zwischen der oberen und der unteren Traverse 43, 44 sowie parallel zu den Traversen 43, 44 verlaufend, weist der Rahmen 39 noch eine Schneidetraverse 46 und eine Antriebstraverse 47 auf, wobei die Traversen 46, 47 später noch näher beschrieben werden. Der schwenkbare Rahmen 39 ist in seiner senkrechten Arbeitsstellung mittels z. B. einem oder mehrerer außerhalb der Breite b der Vorratspapierbahnrolle 18 auf der Traverse 16 des Gestells 1 angeordneter schwenkbarer Riegel 48 verriegelbar, indem der Riegel oder die Riegel 48 mittels einer Nase einen oder mehrere auf der oberen Traverse 43 angeordnete Haltewinkel 49 hintergreifen. Zwischen der oberen Traverse 43 des schwenkbaren Rahmens 39 und der oberen Traverse 16 des Gestells 1 sind jeweils traversenfeste Gummistreifen 51, 52 oder Streifen aus ähnlichem elastischen Material angeordnet, um einen von der Vorratspapierbahnrolle 18 abgerollten Papierbahnanfang 53 festzuklemmen. Somit dient der schwenkbare Rahmen 39 in Verbindung mit der Traverse 16 auch als Festhalteeinrichtung für den Papierbahnanfang 53.
Auf dem Arbeitsschlitten 22 - in Fig. 2 im wesentlichen nur der Umriß gezeigt - ist ein auf einem Hebelarm 54 um eine schlittenfeste Schwenkachse 56 mittels der Kraft einer nichtdargestellten Feder anstellbares Kreismesser 57 für eine insgesamt mit 61 bezeichnete Querschneideeinrichtung angeordnet, welches beim Verfahren des Arbeitsschlittens 22 auf der Führungsschiene 19 in eine in der Schneidetraverse 46 des Rahmens 39 gehaltene, horizontal verlaufende Gegenschneidleiste 45 mit Schneidnut 58 eingreift und dabei den Papierbahnanfang 53 querschneidet, so daß dieser in achsparalleler Richtung verläuft.
Bei einer anderen Ausführungsvariante kann eine nichtdargestellte Querschneideeinrichtung 62 auch dadurch gebildet werden, daß statt einer Schneidnut 58 in der Schneidetraverse 46 ein sich über die gesamte Breite b der Vorratspapierbahnrolle 18 erstreckende feststehende Messerleiste angeordnet ist, auf deren Schneide der Papierbahnanfang 53 mittels einer z. B. aus Kunststoff bestehenden Andrückrolle mit großer Härte angedrückt wird.
Auf dem Arbeitsschlitten 22 ist weiterhin ein insgesamt mit 66 bezeichneter Klebeetikettengeber angeordnet, welcher eine Vorratsrolle 63 mit einem darauf aufgewickeltem Trägerband 64 aufnimmt, welches einseitig klebende Klebeetiketten 67 trägt. Das mit den Klebeetiketten 67 bestückte Trägerband 64 ist über eine Leitrolle 68 sowie über eine in unmittelbarer Nähe des Papierbahnanfanges 53 befindliche Ablösekante 69 einer spitzwinklig verlaufenden Bandführung 71 geführt, wobei ein Klebeetikett 67 Klebekontakt mit dem Papierbahnanfang 53 erhält, so daß eine erste oder obere Hälfte 72 des Klebeetikettes 67 mit seiner Klebefläche im Bereich des Papierbahnanfanges 53 festklebt, während eine zweite oder untere Hälfte 73 des klebebereiten Klebeetikettes 67 über den Papierbahnanfang 53 hängt. Dabei ist zwischen der oberen Hälfte 72 und der unteren Hälfte 73 des Klebeetikettes 67 bereits eine perforierte Sollreißlinie 74 vorbereitet. Das Trägerband 64 wird weiterhin über Leitrollen 76, 78 und eine Zugwalze 77 einer Aufwickelrolle 79 für das Trägerband 64 zugeführt. Dabei weist das Trägerband 64 längs seiner Seitenkanten Transportlöcher auf, in welche an beiden Enden der Zugwalze 77 an deren Umfang befindliche Mitnahmestifte 80 eingreifen. Die Zugwalze 77 ist an ihrem einen Ende weiterhin mit einem Zahnrad 81 versehen, welches mit einem Zahnrad 83 einer schwenkrahmennahen insgesamt mit 82 bezeichneten Mitnehmereinheit kämmt. Die Mitnehmereinheit 82 besteht aus dem schlittenfest gelagerten Zahnrad 83, auf dessen Welle 84 formschlüssig ein Mitnehmerrad 86 angeordnet ist, was an seinem Umfang eine Anzahl von Nocken 87 aufweist, die wiederum mit auf der Antriebstraverse 47 des schwenkbaren Rahmens 39 fest angeordneten Mitnehmern 88 kämmen, wenn der Arbeitsschlitten 22 bewegt wird. Die Mitnehmer 88 weisen voneinander einen gleichen Abstand wie die Klebeetiketten 67 auf und können in der Mitte eine senkrechte Nut 90 aufweisen, in welche ein Nocken 87 des Mitnehmerrades 86 eingreift. Das Zahnrad 83 der Mitnehmereinheit 82 kämmt mit dem Zahnrad 81 der Zugwalze 77, während zwischen der Zugwalze 77 und der Aufwickelrolle 79 ein auf Riemenscheiben gelagerter Rundriemen 89 umläuft, der wiederum die Aufwickelrolle 79 antreibt. Der Rundriemen 89 ist mittels einer Spannrolle 91 spannbar. Die Aufwickelrolle 79 kann mit einer auf die Seitenscheiben der Aufwickelrolle 79 wirkenden federnden Rücklaufsperre 92 versehen sein.
Bei einer weiteren Ausführungsvariante zum Antrieb des Klebeetikettengebers 66 ist es auch möglich, statt der Zugwalze 77, des Mitnehmerrades 86 sowie des Rundriemenantriebes 89 die Aufwickelrolle 79 für das Trägerband 64 mit einem nichtdargestellten separaten elektrischen Antrieb, z. B. Elektromotor zu versehen, welcher für das Aufbringen eines Klebeetikettes 67 z. B. mittels eines auf dem Arbeitsschlitten 22 angeordneten nichtdargestellten Signalgebers, z. B. Endschalters eingeschaltet wird. Nachdem ein Klebeetikett 67 auf die Papierbahn 20 aufgebracht worden ist, kann das die Klebeetiketten 67 tragende Trägerband 64 in seiner Laufrichtung gesehen, vor der Ablösekante 69 der Bandführung 71 mittels einer an einer vorbestimmten Stelle auf dem Arbeitsschlitten 22 angeordneten Lichtschranke oder eines Mikroschalters abgetastet werden, um beim Erscheinen eines neuen Klebeetikettes 67 den Antrieb der Aufwickelrolle 79 abzuschalten. Der Antrieb für die Aufwickelrolle 79 wird dann wieder eingeschaltet, wenn der arbeitsschlittenfeste Signalgeber, z. B. Endschalter, mit einem weiteren antriebstraversenfesten Auslöseelement, z. B. einer nichtdargestellten Steuerkurve in Kontakt kommt.
Ein ebenfalls auf dem Arbeitsschlitten 22 befindlicher, insgesamt mit 93 bezeichneter Klebestreifengeber oder Haftkleberaufbringeinrichtung weist sowohl eine schlittenfest gelagerte Klebebandvorratsrolle 94 für zweiseitig klebendes Klebeband 96 auf, welches sich auf einem Trägerband 97 befindet als auch eine schlittenfest gelagerte Aufwickelrolle 98 für das Trägerband 97. Das Aufbringen des Klebebandes 96 erfolgt mittels einer federbelasteten Andrückrolle 99, welche das Klebeband 96 gegen den Papierbahnanfang 53 und diesen gegen die Schneidetraverse 46 drückt. Während der Bewegung des Arbeitsschlittens 22 wird das Klebeband 96 infolge seiner Haftung auf dem Papierbahnanfang 53 selbsttätig von der Klebebandvorratsrolle 94, welche gebremst ausgeführt sein kann, abgezogen, wobei das Trägerband 97 mittels eines Antriebes, der insgesamt mit 102 bezeichnet ist und auf die Aufwickelrolle 98 wirkt, aufgewickelt wird. Der Antrieb 102 für die Aufwickelrolle 98 besteht aus einem arbeitsschlittenfest gelagertem Zahnrad 103, welches in eine auf der Antriebstraverse 47 des schwenkbaren Rahmens 39 fest angeordnete Zahnstange 104 eingreift. Ein zwischen der Welle des Zahnrades 103 und der Welle der Aufwickelrolle 98 über Riemenscheiben laufender Rundriemen 106 stellt die Verbindung zwischen dem Antrieb 102 und der Aufwickelrolle 98 für Trägerband 97 her.
Die Andrückrolle 99 für das Klebeband 96 befindet sich auf einem ersten Ende eines arbeitsschlittenfest gelagerten zweiarmigen Hebels 107, an dessen zweiten Ende eine Koppel 108 mit dem ersten Ende eines an seinem zweiten Ende schlittenfest drehbar gelagerten Winkelhebels 109 verbunden ist. Dieser Hebelmechanismus 107, 108, 109 ist mittels eines etwa auf die Mitte des Winkelhebels 109 wirkenden Nockens 111 betätigbar. Somit ist die Andrückrolle 99 von der Papierbahn 101 an- bzw. abstellbar. Gleichzeitig wird beim Abschwenken des Hebels 107 mit der Andrückrolle 99 die Drehbewegung der Klebebandvorratsrolle 94 gestoppt, indem ein in der Nähe des Nockens 111 an dem Winkelhebel 109 befindlicher Verriegelungszapfen 112 in eine Zahnlücke eines mit der Welle der Klebebandrolle 94 fest verbundenen Zahnrades 114 eingreift (Fig. 4).
Die Betätigung des Nockens 111 erfolgt über eine senkrecht angeordnete Welle 116, an deren zweiten Ende ein rechtwinklig zur Welle 116 verlaufender Hebel 117 angeordnet ist (Fig. 2), welcher mittels eines Zapfens jeweils in eine von zwei seitlich an der Führungsschiene 19 angeordnete Schaltkurven 118, 119 eingreift (Fig. 3), um den Hebel 107 mit der Andrückrolle 99 für Klebeband 96 an- bzw. abzustellen. Wird der Hebel 107 nach erfolgter Bewegung des Arbeitsschlittens 22 abgeschaltet, so reißt das Klebeband 96 selbsttätig ab. Die Klebebandvorratsrolle 94 kann auch auf einen angetriebenen Rollenträger aufgebracht werden.
Weiterhin ist auf dem Arbeitsschlitten 22 separat oder mit den vorgenannten Einrichtungen zusammen eine erfindungsgemäße Eckenschneideeinrichtung 121 angeordnet, welche zum Abschneiden der zwischen den Seitenkanten 34, 35 und dem Papierbahnanfang 53 befindlichen Eckenabschnitten 122, 123 dient. Ein Abschneiden dieser Eckenabschnitte 122, 123 ist erforderlich, um beim fliegenden Verbinden der Papierbahnen etwaig auftretende seitliche Überlappungen hinsichtlich des beidseitig wirkenden Klebestreifens 96 auszugleichen.
Die Eckenschneideeinrichtung 121 besteht aus einer Mehrzahl, z. B. zwei in einem Abstand in achsparalleler Richtung zur Vorratspapierbahnrolle 18 in arbeitsschlittenfesten Lagern 124 rotierbar angeordneten Schneidmessern 147, 148 einer Länge l. Die Länge l der Schneidmesser 147, 148 beträgt einen Bruchteil, z. B. 60 mm der Papierbahnbreite b. Jedes der Schneidmesser 147, 148 kann z. B. lösbar mit einem rotierbaren Schneidmesserträger 126, 127 verbunden sein. Ein jeweils mit einer Seitenkante 35 oder 34 der Papierbahn 20 in Eingriff befindliches Schneidmesser 147 oder 148 ist zur Seitenkante 35, 34 schräggestellt.
Diese Schrägstellung erfolgt in einer ersten Ausführungsvariante in der Art, daß die Rotationsachse 128, 129 des Schneidmessers 147, 148 innerhalb einer aufgespannten x, y-Ebene eines flächigen rechtwinkligen Koordinatensystems in einem spitzen Winkel Beta, bezogen auf die x-Achse verläuft (Fig. 7). Der Winkel Beta kann zwischen 10° und 80° liegen.
Schneidkanten 149, 151 der in den Schneidmesserträgern 126, 127 befestigten Schneidmesser 147, 148 verlaufen achsparallel zur Rotationsachse 128, 129 des Schneidmesserträgers 126, 127. Dabei ist das Schneidmesser 147 mit der Seitenkante 34 und das Schneidmesser 148 mit der Seitenkante 35 in Eingriff.
Nach einer zweiten Ausführungsvariante der Schrägstellung einer Rotationsachse 187, 188 eines Schneidmessers 147, 148 verläuft die Rotationsachse 187, 188 innerhalb einer aufgespannten x, y-Ebene eines räumlichen rechtwinkligen Koordinatensystems x, y, z in einem spitzen Winkel Beta, z. B. von 10° bis 80° zur x-Achse. Zusätzlich verläuft die Rotationsachse 187, 188 noch innerhalb einer aufgespannten x, z-Ebene in einem spitzen Winkel Gamma, bezogen auf die x-Achse (Fig. 2, Rotationsachse 188 nicht gezeigt). Der Winkel Gamma beträgt ca. 10°. Dabei verlaufen die Schneidkanten 149, 151 der in den Schneidmesserträgern 126, 127 befestigten Schneidmesser 147, 148 ebenfalls achsparallel zur Rotationsachse 128, 129 des Schneidmesserträgers.
Die Lager 124 sind ebenfalls in arbeitsschlittenfesten Traversen 130, 131 gehalten. Jedes untere Ende 152, 153 der Rotationsachse 128, 129 ist über ein Kardangelenk 154, 156 mit einer in arbeitsschlittenfesten Lagern 157 aufgenommenen, senkrecht verlaufenden rotierbaren Wellen 158, 159 verbunden. Jede dieser Wellen 158, 159 trägt eine Zahnriemenscheibe 161, 162, über welche ein Zahnriemen 163 läuft. Der Zahnriemen 163 wird über einen Antrieb 164 angetrieben und z. B. mittels einer Spannscheibe 166 gespannt. Somit sind beide Schneidmesserträger 126, 127 gemeinsam mittels eines Antriebes 164 antreibbar.
Der Antrieb 164 besteht aus einer in Lagern 157 arbeitsschlittenfest gelagerten zweiteiligen Welle 165, 166, welche an ihrem oberen Ende eine Riemenscheibe 167 zur Aufnahme des Zahnriemens 163 und angeordnet ihrem unteren Ende ein mit der Zahnstange 104 der gestellfesten Antriebstraverse 47 kämmendes Zahnrad 175 trägt. Die zweiteilige Welle 165, 166 ist durch eine bekannte Elektromagnetkupplung 170 verbindbar.
Die Riemenscheibe 167 des Antriebes 164 trägt auf ihrer Oberseite und in der Nähe ihres Umfanges ein Auslöseelement, z. B. einen Nocken 168, welcher berührungslos mit einem arbeitsschlittenfest angeordneten Initiator 169, z. B. einem elektrischen Mikroschalter zusammenwirkt (Fig. 4).
Ein zweiter arbeitsschlittenfest angeordneter Initiator 171 ist zwischen der Eckenschneideeinrichtung 121 und der Haftkleberaufbringeinrichtung 93 in unmittelbarer Nähe der Antriebstraverse 47 angeordnet (Fig. 4). Dieser Initiator 171 wirkt mit zwei auf der Antriebstraverse 47 angeordneten Nocken 172, 173 berührungslos zusammen (Fig. 3).
Beide Initiatoren 169, 171 sind in bekannter Weise mit der Elektromagnetkupplung 70 elektrisch verbunden.
Der Arbeitsschlitten 22 bzw. sein Gehäuse ist mit einer Einführung 174 für ein Elektrokabel 176, z. B. eine sogenannte Energiekette, versehen.
Die Betätigung des Arbeitsschlittens 22 in achsparalleler Richtung zur Vorratspapierbahnrolle 18 kann mittels eines am Arbeitsschlitten 22 angebrachten Handgriffes 132 geschehen (Fig. 4) oder mittels eines elektromotorischen Antriebes (Fig. 4 und 5).
Der elektrische Antrieb besteht aus einem Motor 177, welcher über eine arbeitsschlittenfest gelagerte Welle 178 sowie über ein darauf angeordnetes Zahnrad 179, mit der Zahnstange 104 der Antriebstraverse 47 verbunden ist. Erforderlichenfalls können zwischen dem Zahnrad 179 und der Zahnstange 104 noch zwei arbeitsschlittenfest gelagerte Zwischenzahnräder 181, 182 angeordnet sein.
Der Arbeitsschlitten 22 wird z. B. mittels des motorischen Antriebes 177, 178, 179, 181, 182 Vorratspapierbahnrollen einer rechten in der Nähe der Strebe 12 befindlichen Position über die gesamte Papierbahnbreite b bis zu Strebe 8 verschoben. Dabei kommt der arbeitsschlittenfeste Initiator 171 (Fig. 4) mit dem antriebstraversenfesten Nocken 173 (Fig. 3) in Verbindung. Die Elektromagnetkupplung 170 verbindet beide Wellen 165, 166, so daß beide Schneidmesser 147, 148 aus ihrer Ruhestellung (Fig. 7) heraus eine Umdrehung im Uhrzeigerdrehsinn vollführen. Während dieser Umdrehung kommt das linke Schneidmesser 147 mit der Papierbahn 20 sowie einer aus elastischem Material an der Schneidetraverse 46 befindlichen Gegenschneidleiste 183 in berührungslosen Kontakt. Dabei wird in einen achsparallelen Papierbahnanfang 53 eine zur ersten Seitenkante 34 verlaufende Schnittlinie 186 eingebracht, so daß ein Eckenabschnitt 186 abgetrennt wird. Das rechte Schneidmesser 148 dreht sich außerhalb der Papierbahn 20 und vollführt somit keinen Schnitt.
Nach der o.g. einen Umdrehung der Schneidmesser 147, 148 kommt der Initiator 169 mit dem auf der Riemenscheibe 167 befindlichen Nocken 168 in berührungslosen Kontakt, so daß die Elektromagnetkupplung 170 beide Wellen 165, 166 trennt. Somit haben die Schneidmesser 147, 148 ihre Ausgangsstellung wieder erreicht.
Während der weiteren Bewegung des Arbeitsschlittens 22 in seiner linken Endstellung kommt der Initiator 171 mit dem linken antriebstraversenfesten Nocken 172 in Verbindung. Dadurch schaltet die Elektromagnetkupplung 170 den Antrieb 164 ein, so daß das rechte Schneidmesser 148 entlang einer Schnittlinie 184 von der Papierbahn 20 zwischen dem Papierbahnanfang 53 und der Seitenkante 35 einen Eckenabschnitt 122 abtrennt. Das linke Schneidmesser 147 dreht sich außerhalb der Papierbahn 20. Nach einer Umdrehung wird, wie bereits vorbeschrieben, die Elektromagnetkupplung 170 geöffnet, so daß die Schneidmesser 147, 148 wieder in ihrer Ausgangsstellung verharren.
Es ist möglich, statt der Initiatoren 169, 171 auch äquivalente mechanische Schaltelemente einzusetzen, analog dem Mitnehmerrad 86, was mit einem oder mehreren Mitnehmern 88 in Verbindung steht.
Es ist nach einer anderen Ausführungsvariante auch möglich, mit den Schneidmessern 148, 147 in der Nähe der Seitenkanten 34, 35 jeweils einen Schnitt 184, 186 in die Papierbahn 20 einzubringen und erst nachfolgend einen Papierbahnanfang 53 auszuformen.
Weiterhin ist es auch möglich, für jedes Schneidmesser 147, 148 bzw. jeden Schneidmesserträger 126, 127 jeweils einen eigenen Antrieb 146 vorzusehen, der separat gekuppelt werden kann.
Nach einer anderen Ausführungsvariante kann in der Nähe jeder Seitenkante 34, 35 ein gestellfest gelagertes rotierbares Schneidmesser 147, 148 angeordnet sein. Jedes Schneidmesser 147, 148 kann jeweils mit einem eigenen Antrieb versehen und im Bedarfsfall vom Gestell 1 wegklappbar ausgeführt sein.
Nach einer weiteren Ausführungsvariante wird nur ein Schneidmesser 147 bzw. ein Schneidmesserträger 126 auf einem Arbeitsschlitten 22 verfahrbar eingesetzt. Dieses Schneidmesser 147 ist am unteren Ende 152 seiner Rotationsachse 128 um das Kardangelenk 154 in Richtung der einzubringenden bzw. gedachten Schnittlinie eines ersten oder zweiten Eckenabschnittes 122, 123 schwenkbar angeordnet und in beschriebener Weise angetrieben. Somit kann dieses eine Schneidmesser 147 in beide Winkellagen verschwenkt werden, die erforderlich sind, um nacheinander beide Schnittlinien 184, 186 in die Papierbahn 20 einzubringen. Es ist vorteilhaft, die Schneidkante 149, 151 der Schneidmesser 147, 148 zahnförmig auszubilden, wobei eine Zahnhöhe von zwei bis fünf Millimetern empfehlenswert ist.
Es ist vorteilhaft, die Schneidkanten 149, 151 der Schneidmesser 147, 148 mit einer Länge l, z. B. von 60 Millimetern auszubilden.
Es ist auch möglich, den schwenkbaren Rahmen 39 mittels eines Antriebes, z. B. einer Zylinder-Kolbeneinheit zu betätigen.
Die Arbeitsweise des Arbeitsschlittens 22 mit den verschiedenen beschriebenen Einrichtungen ist wie folgt:
das Gestell 1 wird in eine entsprechende Vorbereitungsposition in Bezug auf die Vorratspapierbahnrolle 18 gebracht, d. h. z. B. auf den Führungsschienen 32, 33 des Hauptschlittens in vertikaler Richtung verfahren (Fig. 1). Das freie Ende 50 der Vorratspapierbahnrolle 18 wird zwischen den Gummistreifen 51, 52 der oberen Traverse 43 des schwenkbaren Rahmens 39 sowie der gestellfesten Traverse 16 eingeführt und anschließend zwischen der Schneidetraverse 46 und der Antriebstraverse 47 hindurchgeführt, so daß das freie Ende 50 der Papierbahn 20 mindestens die in einer Gegenschneidleiste befindliche Schneidnut 58 überdeckt. Dabei wird die Vorratspapierbahnrolle 18 gedreht (Fig. 1 und 2). Nach dem Festklemmen bzw. Festhalten der Papierbahn 20 zwischen den Gummistreifen 51, 52 der oberen schwenkbaren Traverse 43 bzw. der gestellfesten Traverse 16 wird der Arbeitsschlitten 22 von der rechten Position, außerhalb der Breite b der Vorratspapierbahnrolle 18 zu einer linken Position, ebenfalls außerhalb der Breite b der Vorratspapierbahnrolle 18 verfahren bzw. verschoben (Fig. 1). Dabei werden folgende Arbeitsschritte verrichtet:
  • - Querschneiden des Papierbahnanfanges 53 mittels der Querschneideeinrichtung 61; 62 entlang der Schneidnut 58, so daß eine Schnittkante 53 entsteht,
  • - Aufbringen von voneinander in einem Abstand c beabstandeten Klebeetiketten 67 mittels arbeitsschlittenfestem Klebeetikettengeber 66 in der Art, daß eine erste Hälfte 72 jedes Klebeetikettes 67 mit ihrer Klebefläche jeweils auf dem Papierbahnanfang 53 festgeklebt wird, während eine zweite Hälfte 73 jeder Klebeetikettengebeeinrichtung 67 über den Papierbahnanfang 53 bzw. über die Schnittkante hinüberragt.
  • - Aufbringen von beidseitig klebenden Klebestreifen 96 in der Nähe der Schnittkante 53 und parallel oder annähernd parallel zu ihr mittels arbeitsschlittenfester Haftkleberaufbringeinrichtung 93 als Klebemittel für Verbindungsklebung,
  • - Abschneiden der Ecken 122, 123, beidseitig zwischen dem Papierbahnanfang 53 und der Papierbahnseitenkante 34, 35,
  • - nach dem Lösen der Riegel 48 und Abschwenken des Schwenkrahmens 39 wird der Papierbahnanfang 53 auf die Vorratspapierbahnrolle 18 zurückgewickelt und dabei die unteren Hälften 73 der Klebeetiketten 67 auf die zweite Lage 21 der Papierbahn mittels einer Andrückwalze 133 angedrückt, wobei die Vorratspapierbahnrolle 18 gedreht wird, so daß die jeweils zweiten Hälften 73 der Klebeetiketten 67 mit ihrer Klebefläche auf der zweiten Lage 21 der Vorratspapierbahnrolle 18 festliegen.
Es ist auch möglich, den parallel zum Papierbahnanfang 53 verlaufenden Haftkleberauftrag 96 unmittelbar nach dem Aufbringen der Klebeetiketten 67 aufzubringen oder wahlweise erst nach einer weiteren Drehung der Vorratspapierbahnrolle 18.
Das Andrücken wird mittels der Andrückwalze 133 ausgeführt, welche beiderseitig in schwenkbaren Armen 134, 136 an den den Führungsschienen 32, 33 der dem Hauptschlitten abgewandten Enden der Streben 7, 11 schwenkbar und mittels Kraft von Zugfedern 137, 138 an die Vorratspapierbahnrolle 18 anlegbar ist (Fig. 1). Die Andrückwalze 133 weist einen Mantel aus einem Kunststoff mit einem anti-adhäsiven Verhalten, z. B. einem Mantel aus Silikonkautschuk, auf. Unter anti-adhäsivem Verhalten ist ein klebestoffabweisendes Verhalten des Kunststoffes zu verstehen. Es ist auch möglich, statt einer Andrückwalze 133 eine Bürstenwalze einzusetzen, deren Borsten aus einem Kunststoff mit anti-adhäsiven Verhalten bestehen, so daß auch hier ein Haftenbleiben auf der Oberseite des zweiseitig wirkenden Klebebandes 96 ausgeschlossen ist.
Nach einer weiteren Ausführungsvariante ist es möglich, auf dem Arbeitsschlitten 22 eine zweite Etikettengebeeinrichtung 141 anzuordnen (Fig. 4), welche eine analoge Arbeitsweise aufweist, wie die erste Klebeetikettengebeeinrichtung 66 (Fig. 5). Die zweite Etikettengebeeinrichtung 141 ist am Ende des Arbeitsschlittens 22, auf der klebestreifengeberfernen Seite der Eckenschneideeinrichtung 121 angeordnet. Die Etikettengebeeinrichtung 141 dient z. B. zur Ausgabe von reflektierenden Folieetiketten 139, welche jeweils einmal auf die Papierbahn 20 in der Nähe der Schnittkante 53 aufgebracht werden. Ein derartiges am Anfang der Papierbahn 20 angebrachtes Etikett 139 kann in Verbindung mit einem nichtdargestellten Signalgeber beim Anlauf einer Papierbahnrolle 18 zur Auswahl des geeigneten Zeitpunktes des Verbindens der Vorratspapierbahnrolle 18 mit einer zu Ende gehenden Papierbahnrolle dienen. Das Folieetikett 139 kann sowohl in der Nähe einer ersten Seitenkante 34 der Papierbahn 20 als auch zugleich in der Nähe des oberen Teils 72 eines Klebeetikettes 67 angeordnet sein. Dabei wird die Bewegung der Etikettengebeeinrichtung 141 durch ein Eingreifen eines Nockens analog Nocken 87 eines Mitnehmerrades analog Mitnehmerrad 86 (Fig. 5) in einer Nut 143 eines auf der Antriebstraverse 47 befindlichen Mitnehmers 142 (Fig. 3) analog der ersten Klebeetikettengebeeinrichtung 66 ausgelöst.
Bezugszeichenliste
1 Gestell
2 Stütze
3 Stütze
4 Stütze
5 Stütze
6 -
7 Strebe
8 Strebe
9 Strebe
10 -
11 Strebe
12 Strebe
13 Strebe
14 -
15 -
16 Traverse
17 Traverse
18 Vorratspapierbahnrolle
19 Führungsschiene
20 Papierbahn
21 Papierbahn, zweite Lage
22 Arbeitsschlitten
23 Führung (19)
24 Führung (19)
25 -
26 Führungsrad
27 Führungsrad
28 Seitengestell
29 Seitengestell
30 -
31 Rollenwechsler
32 Führungsschiene (34)
33 Führungsschiene (34)
34 Seitenkante, erste (20)
35 Seitenkante, zweite (20)
36 Tragarm
37 Scharnier
38 Senkrechte
39 Rahmen, schwenkbar
40 -
41 Stütze (39)
42 Stütze (39)
43 Traverse, obere (39)
44 Traverse, untere (39)
45 Gegenschneidleiste
46 Schneidetraverse (39)
47 Antriebstraverse (39)
48 Riegel, schwenkbar (16)
49 Haltewinkel (43)
50 Ende, freies (20)
51 Gummistreifen
52 Gummistreifen
53 Papierbahnanfang, Schnittkante (20), horizontale Ebene
54 Hebelarm (61)
55 -
56 Schwenkachse (61)
57 Kreismesser (61)
58 Schneidnut (61)
59 -
60 -
61 Querschneideeinrichtung
62 Querschneideeinrichtung (nicht dargestellt)
63 Vorratsrolle (64)
64 Trägerband
65 -
66 Klebeetikettengebeeinrichtung
67 Klebeetikett
68 Leitrolle
69 Ablösekante (71)
70 -
71 Bandführung (66)
72 Teil, erstes (67)
73 Teil, zweites (67)
74 Sollreißlinie (67)
75 -
76 Leitrolle
77 Zugwalze
78 Leitrolle
79 Aufwickelrolle
80 Mitnahmestift
81 Zahnrad (77)
82 Mitnehmereinheit (77)
83 Zahnrad (82)
84 Welle (82)
85 -
86 Mitnehmerrad (82)
87 Nocken (86)
88 Mitnehmer (47)
89 Rundriemen (77, 79)
90 Nut (88)
91 Spannrolle (89)
92 Rücklaufsperre
93 Haftkleberaufbringeinrichtung
94 Klebebandvorratsrolle
95 -
96 Klebestreifen, beidseitig klebend
97 Trägerband (94)
98 Aufwickelrolle (97)
99 Andrückrolle
100 -
101 -
102 Antrieb (98)
103 Zahnrad (102)
104 Zahnstange (47)
105 -
106 Rundriemen (102)
107 Hebel, zweiarmig
108 Koppel
109 Winkelhebel
110 -
111 Nocken
112 Verriegelungszapfen
113 -
114 Zahnrad
115 -
116 Welle
117 Hebel (116)
118 Schaltkurve
119 Schaltkurve
120 -
121 Eckenschneideeinrichtung
122 Eckenabschnitt (35, 53)
123 Eckenabschnitt (34, 53)
124 Lager (128; 129)
125 -
126 Schneidmesserträger (121), linker
127 Schneidmesserträger (121), rechter
128 Rotationsachse (126)
129 Rotationsachse (127)
130 Traverse, obere (124)
131 Traverse, untere (124)
132 Handgriff (22)
133 Andrückwalze
134 Arm (133)
135 -
136 Arm (133)
137 Zugfeder (134)
138 Zugfeder (136)
139 Folieetikett
140 -
141 Etikettengebeeinrichtung, zweite
142 Mitnehmer (47)
143 Nut (142)
144 Ende, oberes (126)
145 -
146 Ende, oberes (127)
147 Schneidmesser, linkes (126)
148 Schneidmesser, rechtes (127)
149 Schneidkante (147)
150 -
151 Schneidkante (149)
152 Ende, unteres (128)
153 Ende, unteres (129)
154 Kardangelenk (128)
155 -
156 Kardangelenk (129)
157 Lager, arbeitsschlittenfest
158 Welle (128)
159 Welle (129)
160 -
161 Zahnriemenscheibe (158)
162 Zahnriemenscheibe (159)
163 Zahnriemen (161, 162)
164 Antrieb (126, 127)
165 Welle (164)
166 Welle (164)
167 Riemenscheibe (164)
168 Nocken (167)
169 Initiator (22)
170 Elektromagnetkupplung (165, 166)
171 Initiator (22)
172 Nocken (47)
173 Nocken (47)
174 Einführung
175 Zahnrad (166, 104)
176 Elektrokabel
177 Motor
178 Welle
179 Zahnrad (178)
180 -
181 Zwischenzahnrad
182 Zwischenzahnrad
183 Gegenschneidleiste (147, 148)
184 Schnittlinie
185 -
186 Schnittlinie
187 Rotationsachse
188 Rotationsachse
D Ansicht
F Ansicht
a Abstand (2, 3; 4, 5)
b Breite (18)
c Abstand (72; 72)
d Abstand (53; 96)
e Länge (19)
l Länge (174, 148)
Alpha Schwenkwinkel (39)
Beta Winkel x, y-Ebene (147, 148)
Gamma Winkel x, z-Ebene (147, 148)

Claims (13)

1. Einrichtung zum Behandeln eines von einer Vorratspapierbahnrolle (18) abgewickelten Teiles einer Papierbahn (20) mit einem zur Seitenkante (34, 35) der Papierbahn (20) hin schräggestellten rotierbaren Schneidmesser (147, 148), dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser (147; 148) parallel zu seiner Rotationsachse (128; 129) verlaufend angeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rotationsachse (128, 129) des Schneidmessers (147, 148) innerhalb einer aufgespannten x, y-Ebene eines flächigen rechtwinkligen Koordinatensystems in einem spitzen Winkel (Beta) bezogen auf die x-Achse, verläuft.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rotationsachse (187, 188) eines Schneidmessers (147, 148) innerhalb einer aufgespannten x, y-Ebene eines räumlichen rechtwinkligen Koordinatensystems x, y, z in einem spitzen Winkel (Beta) zur x-Achse und innerhalb einer aufgespannten x, z-Ebene in einem spitzen Winkel (Gamma) bezogen auf die x-Achse verläuft.
4. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Horizontale (53) mit der Papierbahnbreite und der vorderen Schnittkante (53) der Papierbahn (20) zusammenfällt.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Schneidmessern (147, 148) vorgesehen sind.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Schneidmesser (147, 148) auf einem rotierbaren Schneidmesserträger (126, 127) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schneidmesserträger (126, 127) mit einem eigenem Antrieb (161, 166, 170, 175, 104; 162, 166, 170, 175, 104) versehen ist.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe jeder Seitenkante (34, 35) der Papierbahn (20) ein gestellfest gelagertes rotierbares Schneidmesser (147, 148) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schneidmesser (147, 148) in einem parallel zur Schnittkante (53) der Papierbahn (20) verfahrbaren Arbeitsschlitten (22) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schneidmesserträger (126, 127) gemeinsam mit einem Antrieb (161, 162, 163, 167, 170, 175, 104) versehen sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schneidmesser (126) in einem parallel zur Schnittkante (53) der Papierbahn (20) verfahrbaren Arbeitsschlitten (22) angeordnet ist, daß das Schneidmesser (26) wahlweise in Richtung einer gedachten Schnittlinie (184, 186) eines ersten oder eines zweiten Eckenabschnittes (122, 123) mit der Schnittkante (53) der Papierbahn (20) schwenkbar angeordnet ist.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7 und 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Arbeitsschlitten (22) eine mit der Papierbahn (20) zusammenwirkende Klebeetikettengebeeinrichtung (66), eine Haftkleberaufbringeinrichtung (93) eine Eckenschneideeinrichtung (121) sowie eine zweite Etikettengebeeinrichtung (141) angeordnet ist.
13. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (l) des Schneidmessers (147, 148) einen Bruchteil der Papierbahnbreite (b) beträgt.
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