DE19539457A1 - Anordnung zur Befestigung eines Leitungselementes innerhalb eines Karosseriehohlraums eines Fahrzeugs - Google Patents
Anordnung zur Befestigung eines Leitungselementes innerhalb eines Karosseriehohlraums eines FahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Befestigung wenigstens eines Leitungselementes
innerhalb eines Karosseriehohlraums eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Eine gattungsgemäße Anordnung ist bekannt geworden aus der DE-42 30 636-A1 (B60R
16/02). Diese zeigt im Bereich eines Türschwellers einen zur Aufnahme eines Kabelbaums
vorgesehenen Kabelkanal, der nach oben hin offen ist und durch eine als Deckel fungie
rende Einstiegsschiene bedeckt ist. Der dort gezeigte Kabelkanal füllt in an sich vorteilhafter
Weise einen einwärtsgerichteten Absatz in dem Türschweller so aus, daß in dem als
Fahrgastzelle ausgebildeten Karosseriehohlraum ausgehend vom Fahrzeugboden Innen
verkleidungselemente wie Teppiche und dergleichen weitgehend eben bis zur Einstiegs
schiene hin verlegt werden können. Ein Nachteil der vorstehend beschriebenen Anordnung
ist darin zu sehen, daß die nach oben gerichtete, also einer Fahrzeugtür zugewandte, Ein
legeöffnung des Kabelkanals scharfe Kanten aufweist, so daß für das Montagepersonal
beim Einlegen des Kabelkanals die Verletzungsgefahr relativ hoch ist. Außerdem steht das
der Fahrgastzelle zu gewandte Wangenteil frei von dem Türschweller ab und kann so im
Laufe des Fahrzeugherstellungsprozesses versehentlich oder durch unsachgemäße
Handhabung leicht deformiert werden und damit die Montage der Einstiegsschiene er
schweren. Darüber hinaus kann der Schrift nicht entnommen werden, auf welche Weise
eine eindeutige Festlegung des dort als Hauptkabelsatz bezeichneten Leitungselementes
erfolgt.
Zur Abrundung des Standes der Technik wird ferner noch auf die DE-37 10 642-A1 (H02B
1/20) und die DE-41 38 714-A1 (B60R 16/02) hingewiesen. Diese Schriften offenbaren als
Leitungselemente Kabelbäume, die von formstabilen Formkörpern ummantelt und zum
Einbau in einem Kraftfahrzeug vorgesehen sind. Hinweise auf die konkrete Einbausituation
im Hinblick auf die Befestigung an Trägerelementen des Kraftfahrzeugs sind diesen
Schriften allerdings nicht entnehmbar. Hinsichtlich der Befestigungsmöglichkeiten von
Leitungselementen an Aufbauteilen des Fahrzeuges wird nur beispielhaft auf die DE-23 24
100-A1 (H02G 3/26) und die EP-0 358314-A1 (H02G 3/24) hingewiesen. Das gemeinsame
Befestigungsprinzip in diesen beiden Schriften ist darin zu sehen, daß dem Leitungsele
ment jeweils eine Ummantelung zugeordnet ist, an der entweder mit fahrzeugfesten Steh
bolzen verbindbare Lochprofile oder in - dem Fahrzeugaufbau zugeordnete - Lochprofile
arretierbare Rastelemente angeformt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Anordnung unter Vermei
dung der oben erwähnten Nachteile weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird gelöst gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs
1. Die Unteransprüche enthalten besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
Erfindungsgemäß ist also die für den Einbau des Leitungselementes notwendige Einlege
öffnung des Leitungskanals zum Inneren des Karosseriehohlraums hin ausgerichtet und
weist wenigstens eine Wandung auf, an der Mittel zur Befestigung des Leitungselementes
vorgesehen sind. Die Ausrichtung der Einlegeöffnung zur Karosseriehohlrauminnenseite hin
eröffnet die Möglichkeit, die freien Enden der Wangen des Leitungskanals über Flansche
an das Trägerelement anzubinden. Es ergeben sich auf diese Weise im Bereich der Ein
legeöffnung abgerundete Kanten, die fertigungstechnisch leicht herstellbar sind und
darüber hinaus für das die Leitungselemente, insbesondere die Kabelbäume, montierende
Personal keinerlei Verletzungsgefahr bedeutet. Durch Kreislochprofile in der im eingebauten
Zustand oberen Wandung kann darüber hinaus ergonomisch günstig mittels einer natür
lichen Greifbewegung das Leitungselement von unten nach oben gut zugänglich eingesetzt
werden. Die gute Zugänglichkeit wird insbesondere durch einen V-förmigen Querschnitt des
Leitungselementes unterstützt. Diese V-Förmigkeit soll dabei so verstanden werden, daß
die Wangenteile des Leitungskanals ausgehend vom Befestigungspunkt an dem Trägerele
ment zur Fahrgastzelle hin einen zunehmend größeren Abstand aufweisen, der Querschnitt
des Leitungskanals sich also hornartig erweitert. Das der Befestigung am Trägerelement
dienende Bodenstück kann im Rahmen des U- oder V-förmigen Querschnittes je nach
Gestaltung des Trägerelementes rund oder eben ausgeführt sein.
Insbesondere im Hinblick auf eine Anflanschung der freien Enden der Wangenteile am
Trägerelement wird durch den Leitungskanal ein Profil erzeugt, durch das der aus Lei
tungskanal und Türschweller gebildete Verbund wesentlich verwindungs- und verformungs
steifer wird. Es werden durch diese Gestaltung zusätzlich geschlossene Profile eingebracht,
die insbesondere beim Seitenaufprall den Verformungswiderstand des Verbundes gegen
über dem beaufschlagenden Körper wesentlich erhöhen. Bemerkenswert ist dabei die Tat
sache, daß diese Versteifung und auch die Befestigungsmöglichkeit für das Leitungsele
ment durch ein ein teiliges Blechteil realisierbar ist, das in fertigungstechnischer Hinsicht
problemlos am Trägerelement befestigt werden kann. Bei entsprechender Konturgestaltung
kann dieses einzelne Blech ebenfalls dazu beitragen, daß Innenverkleidungselemente wie
Dämmatten und Teppiche wie auch schon bei der gattungsgemäßen Anordnung weitge
hend eben verlegt werden können. Zu beachten ist auch, daß die Enden der zu befestigen
den Innenverkleidungselemente auf einem Profil satt zur Auflage gebracht werden können
und somit die zur sicheren Befestigung der Innenverkleidungselemente erforderlichen
Klemmkräfte ohne weiteres aufgenommen werden können.
Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge
stellt. Es zeigt
Fig. 1: eine typische Einbausituation für eine erfindungsgemäße Anord
nung in einem Kraftfahrzeug und
Fig. 2: eine Ansicht der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß einer
Ansicht II-II auf eine in Fig. 1 dargestellte Schnittebene.
In beiden Figuren weisen gleiche Bauteile die gleiche Bezifferung auf.
Man erkennt in Fig. 1 die Bodengruppe 1 eines hier nicht weiter dargestellten und als
Fahrgastzelle ausgeführten Hohlraums mit einem Türschweller 2 und einem Bodenblech 3.
An dem Türschweller 2 ist ein in die Fahrgastzelle hinein gerichteter Absatz 4 angeordnet,
der hier der Aufnahme eines nur schematisch angedeuteten Leitungskanals dient. An
diesem als Kabelkanal 5 ausgeführten Leitungskanal ist als Leitungselement ein
Kabelbaum 6 befestigt, der zu einem hier nicht weiter dargestellten Bordnetz gehört.
Fig. 2 zeigt die zuvor beschriebenen Bauteile im Detail. So ist hier beispielsweise der
Kabelkanal 5 durch ein im Querschnitt in etwa S-förmiges Blechteil realisiert, dessen
wesentliche Abschnitte ein oberes Wangenteil 7 und ein von diesem ausgehender Schwel
lerflansch 8 sowie ein unteres Wangenteil 9 mit einem darin angeformten Bodenflansch 10
sind. An einem Innenblech 11 des Türschwellers 2 liegt ein Bodenstück 12 an, das
zusammen mit dem oberen Wangenteil 7 und dem unteren Wangenteil 9 für den
Kabelkanal 5 einen U-förmigen Querschnitt bildet und ggf. über Verschweißungen oder
Verklebungen mit dem Innenblech 11 verbunden sein kann. In dem oberen Wangenteil 7 ist
hier ein Kreisloch 13 dargestellt, von dem in Längsrichtung des Türschwellers 2 mehrere
nebeneinander angeordnet sind. Diese Kreislöcher 13 dienen der Arretierung von Halte
elementen nach Art eines Tannenblaumclips 14, der in vorteilhafter Weise einstückig an
einem den Kabelbaum 6 zusammenhaltenden Klemmkörper 15 befestigt ist. Durch
Übergangsbereiche 16 und 17 am Kabelkanal 5 wird dafür gesorgt, daß eine hier nur mit
Strichlinien dargestellte Dämmatte 18 satt und ohne Faltenbildung auf der Innenseite des
Türschwellers 2 zur Anlage gebracht werden kann. Gleiches gilt für einen darauf verlegten
und ebenfalls mit Strichlinien dargestellten Teppich 19, der über eine einteilig an einer
Einstiegsschiene 20 angeformte Klemmleiste 21 sehr montagefreundlich fixierbar ist. Die
zueinander fluchtende Anordnung der Übergangsbereiche 16 und 17 lassen nach verleg
tem Teppich den Kabelkanal 5 nicht einmal andeutungsweise erkennen, weil der darin
verlegte Kabelbaum 6 aus einer gedachten Fluchtlinie zwischen den Übergangsbereichen
16 und 17 nicht nach außen hervorragt.
Die zum Inneren der Fahrgastzelle hin gerichtete Einlegeöffnung des Kabelkanals 5 sorgt
nun dafür, daß durch etwaige Trittbelastungen über die Einstiegsschiene 20 keine Deforma
tionen des Kabelkanals 5 selbst zu befürchten sind. Der insgesamt S-förmige Verlauf des
den Kabelkanal 5 bildenden einstückigen Blech teils bewirkt überdies eine Versteifung des
oberen Bereiches des Türschwellers 2. Hervorzuheben ist aber auch, daß durch die Run
dungen zwischen oberem Wangenteil 7 und Übergangsbereich 16 bzw. unterem Wangen
teil 9 und Übergangsbereich 17 das Einlegen des Kabelbaumes 6 ohne Verletzungsgefahr
erfolgen kann.
Die Erfindung ist nicht auf die in der Zeichnung dargestellte Einbausituation beschränkt.
Vorstellbar ist auch die Verlegung von Kabelbäumen entlang eines in der Fig. 1 nicht
weiter bezifferten Mitteltunnels oder im Bereich von Querträgern innerhalb des Fahrzeug
aufbaus. Entscheidend ist, daß durch die einwärts gerichtete Orientierung des Kabelkanals
5 und die leichte Schrägstellung der Wangenteile 7 und 9 der Kabelbaum 6 problemlos
eingelegt und durch punktuelles Eindrücken der Tannenbaumclipse 14 ohne großen Kraft
aufwand arretiert werden kann. Die Kreislöcher 13 befinden sich hier auf dem oberen
Wangenteil 7, weil für diese Einbausituation von dem montierenden Personal die zur
Befestigung notwendige Andruckkraft sehr bequem, und zwar mittels einer natürlichen
Greifbewegung, eingebracht werden kann und überdies die Einfädelvorgänge für den
Tannenbaumclips 14 gut übersehen werden können. Zur Verbesserung der Übersicht sind
hier auf der Oberseite des Schwellerflansches 8 Sichtlöcher 13 a vorgesehen, die den
Kreislöchern 13 gegenüberliegend angeordnet sind und im Vergleich zu diesen einen etwa
35 bis 70% größeren Durchmeser aufweisen.
Aus dem vorstehend Beschriebenen wird also deutlich, daß die erfindungsgemäße Anord
nung für die Verlegung von Leitungselementen Konfigurationen erlaubt, die in einem
Höchstmaß unterschiedlichen Anforderungsarten wie Steifigkeit, Montagefreundlichkeit,
Rüttelfestigkeit und Optik genügen.
Claims (10)
1. Anordnung zur Befestigung wenigstens eines Leitungselementes (Kabelbaum 6) im Be
reich eines Karosseriehohlraums, insbesondere einer Fahrgastzelle, eines Fahrzeugs
mit einem das Leitungselement (Kabelbaum 6) aufnehmenden, an einem
Trägerelement (Türschweller 2) gehaltenen und eine Einlegeöffnung aufweisenden
Leitungskanal (Kabelkanal 5), dadurch gekennzeichnet, daß die Einlegeöffnung des
Leitungskanals (Kabelkanal 5) zum Inneren des Karosseriehohlraums hin ausgerichtet
ist und wenigstens eine Wandung (Wangenteil 9) des Leitungskanals (Kabelkanal 5)
wenigstens ein Mittel zur Befestigung des Leitungselements (Kabelbaum 6) aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel durch
wenigstens ein in die Wandung (Wangenteil 7) eingebrachtes Loch (13) gebildet ist, in
dem ein dem Leitungselement (Kabelbaum 6) zu geordnetes Halteelement
(Tannenbaumclips 14) arretierbar ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wandung
(Wangenteil 7) mehrere der Mittel nebeneinander nach Art eines Kreislochprofils ange
ordnet sind.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungskanal (Kabel
kanal 5) im wesentlichen einen U- oder V-förmigen Querschnitt mit die Einlegeöffnung
begrenzenden Wangenteilen (7, 9) aufweist.
5. Anordnung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß in ein oberes Wan
genteil (7) das Kreislochprofil eingebracht ist.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Wangenteilen (7,
9) Flansche (8, 10) angeformt sind, durch die zumindest teilweise ein in dem Träger
element (Türschweller 2) eingebrachter Absatz (4) überdeckbar ist, der zur Aufnahme
des Leitungskanals (Kabelkanal 5) mit Bezug auf den Karosseriehohlraum einwärts
gerichtet ist.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement ein
Türschweller (2) ist.
8. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Vergleich zum Leitungs
kanal (Kabelkanal 5) das darin verlegte Leitungselement (Kabelbaum 6) im Querschnitt
eine geringere Ausdehnung aufweist und in dem Leitungskanal (Kabelkanal 5) derart
befestigt ist, daß es in einer gedachten Fluchtlinie zwischen den die Einlegeöffnung be
grenzenden Enden der Wangenteile (7, 9) nicht hervorragt.
9. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungskanal (Kabel
kanal 5) Bestandteil eines einstückigen Blechteils ist, dessen Querschnitt im wesent
lichen S-förmig ist.
10. Anordnung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß in einem dem
oberen Wangenteil (7) gegenüberliegenden Schwellerflansch (8) wenigstens ein
Sichtloch (13a) vorgesehen ist, das wenigstens einem Loch (13) des Kreislochprofils
zugeordnet ist.
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