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Die Erfindung betrifft eine Karosseriestruktur für ein Nutzfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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In einem Nutzfahrzeug ist die frontseitig im Motorraum angeordnete Fahrzeugbatterie über einen Kabelstrang mit heckseitigen elektrischen Verbrauchern, zum Beispiel einer heckseitigen Beleuchtungseinrichtung, verbunden.
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In einem Kastenwagen ist dieser Kabelstrang in einer Seitenwand-Baugruppe zwischen einem Außenhaut-Blechteil und einem, den Laderaum begrenzenden Innenblechteil bis zur Fahrzeug-Heckseite verlegt. In diesem Fall ist der Kabelstrang montagetechnisch aufwändig in der Fahrzeuglängsrichtung zwischen dem Außenhaut-Blechteil und dem Innenblechteil bis zur Fahrzeug-Heckseite einzufädeln. Alternativ dazu können innenseitig am Innenblechteil der Seitenwand-Baugruppe Kabelführungsteile montiert sein, in denen der Kabelstrang bis zur Fahrzeug-Heckseite verlegbar sind. Die Kabelführungsteile ragen allerdings unter Bildung einer Störkontur in den Laderaum hinein.
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Aus der
DE 101 21 012 A1 ist eine gattungsgemäße Karosseriestruktur für ein Nutzfahrzeug bekannt, bei dem eine Decke in Sandwichbauweise für einen Kühlraum eines Kühlfahrzeuges bereitgestellt ist. Die Decke weist eine Kunststoffschicht zwischen zwei Blechplatten auf. Dabei ist die zum Inneren des Kühlfahrzeuges zeigende Blechplatte mit einer kanalartigen Vertiefung versehen, in der eine Versorgungsleitung verläuft. Aus der
DE 37 32 086 A1 ist ein Verbindungselement für Sandwichplatten bekannt. Aus der
DE 195 39 457 A1 ist eine Anordnung zur Befestigung eines Leitungselementes innerhalb eines Karosseriehohlraums eines Fahrzeugs bekannt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Karosseriestruktur mit einer Kabelführung bereitzustellen, bei der ein Kabelstrang oder allgemein eine Versorgungsleitung montagetechnisch einfach sowie ohne Bildung einer Störkontur im Laderaum des Nutzfahrzeuges verlegbar ist.
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Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Erfindungsgemäß ist die Kabelführung unmittelbar am Innenblechteil der Seitenwand-Baugruppe ausgebildet, und zwar als ein am Innenblechteil angeformtes Führungsprofil, das vom Innenblechteil nach fahrzeugaußen abragt und gleichzeitig einen nach fahrzeuginnen offenen Profilraum begrenzt, durch den die Versorgungsleitung verlegbar ist.
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Gegenstand der Erfindung ist also die Gestaltung der Innenblechteile einer Seitenwand einer Fahrzeugkarosserie vornehmlich bei Transportern und Kastenwagen, um eine Verlegung der Versorgungsleitung in der Fahrzeuglängsrichtung über alle Bereiche hinweg zu ermöglichen, ohne die Versorgungsleitung einfädeln zu müssen und ohne Störkonturen auszubilden. Die Karosseriestruktur kann dabei so gestaltet werden, dass die Versorgungsleitung nicht störend in den Laderaum einragt.
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Die zwischen den Fahrzeug-Säulenelementen angeordneten Innenblechteile der Seitenwand können tragende Vertikalstreben für eine Spriegelanbindung aufweisen. In den Vertikalstreben können als Kabel-Führungsprofile Taschen eingeprägt sein, in denen die Versorgungsleitung vollständig aufgenommen wird und auch in zum Beispiel Cliplöchern befestigt wird. In den freien Bereichen der Innenblechteile der Seitenwand sind dagegen als Kabel-Führungsprofile Blechlaschen eingeprägt, die ebenfalls mit Cliplöchern zur Kabelstrangbefestigung versehen sind. Im Bereich der Querung des Kabelstranges über Säulen der Seitenwand können diese zur Innenseite geöffnet sein, so dass der Kabelstrang bei der Montage vom Fahrzeuginnenraum eingelegt werden kann. Nach der Montage des Kabelstrangs wird diese Öffnung durch einen Deckel verschraubt oder vernietet bzw. verklebt und dadurch eine tragende Fahrzeugstruktur mit geschlossenem Profil-Querschnitt hergestellt.
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Der Kabelstrang ist durch die obigen Maßnahmen in die Seitenwand eingebettet und kann von der Laderaumverkleidung, die dicht dem Innenblechteil folgt, überdeckt werden, ohne in den Laderaum einzuragen.
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Eine weitere Querungs-Möglichkeit des Kabelstrangs über das Fahrzeug-Säulenelement besteht darin, das Fahrzeug-Säulenelement nach fahrzeuginnen zu öffnen, und zwar unter Ausbildung einer Rinne zur Aufnahme des Kabelstrangs sowie mit der Möglichkeit einer Clip-Befestigung für das Kabel. Bei dieser Lösung sind umfangreiche Verstärkungen in diesem Bereich der Säule erforderlich, um die notwendige Karosseriesteifigkeit zu erzielen.
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In einer weiteren Abwandlung dieser Variante wird die oben angedeutete Clipmöglichkeit zur Kabelbefestigung ersetzt durch eine Barriere, die im Durchtrittsprofil eine Rinne bildet, in die der Kabelstrang lose eingelegt ist. Die Rinne dient als ein Herausfall-Schutz sowie zur Führung des Kabelstrangs. Die Rinnenhöhe in der Fahrzeughochrichtung muss in diesem Fall um die Barriere-Höhe vergrößert sein, um einen Montagefreigang zu gewährleisten. Entsprechend müssen in diesem Fall die Verstärkungsmaßnahmen an dem Fahrzeug-Säulenelement massiver ausgeführt sein.
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Nachfolgend sind weitere Aspekte der Erfindung beschrieben: So kann die Seitenwand-Baugruppe bei einer gängigen Kastenwagen-Karosserie doppelwandig ausgeführt sein, und zwar mit einem Außenhaut-Blechteil und den Innenblechteilen. Die Seitenwand-Baugruppe begrenzt den heckseitigen Laderaum des Nutzfahrzeugs in der Fahrzeugquerrichtung. Das Außenhaut-Blechteil ist dabei vom Innenblechteil um einen freien Zwischenraum beabstandet. In diesem Fall kann das am Innenblechteil angeformte Kabel-Führungsprofil in den Zwischenraum einragen, und zwar mit einem lichten Abstand zum Außenhaut-Blechteil, damit das Kabel-Führungsprofil anbindungsfrei oder berührungsfrei gegenüber dem Außenhaut-Blechteil ist.
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Das Innenblechteil kann in einer technischen Umsetzung einen, dem Fahrzeuginnenraum (das heißt dem Laderaum) zugewandten Basiswandabschnitt aufweisen, der an einer Blech-Übergangskante in das nach fahrzeugaußen abragende Kabel-Führungsprofil übergeht. An dem Basiswandabschnitt können Montagestellen zum Beispiel zur Montage einer Innenverkleidung vorgesehen sein, mit der das nach fahrzeuginnen Kabel-Führungsprofil sichtgeschützt sowie geschützt vor äußeren mechanischen Einflüssen überdeckt werden kann.
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Das Kabel-Führungsprofil ragt ausgehend von dem Basiswandabschnitt des Innenblechteils um eine vorgegebene Profilhöhe in der Fahrzeugquerrichtung nach fahrzeugaußen ab. Die Profilhöhe kann bevorzugt so bemessen sein, dass die verlegte Versorgungsleitung vollständig im Kabel-Führungsprofil angeordnet ist, das heißt zum Beispiel mit dem Basiswandabschnitt des Innenblechteils abschließt oder um ein Versatzmaß gegenüber dem Basiswandabschnitt zurückgesetzt ist.
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Erfindungsgemäß ist das Innenblechteil im Hinblick auf eine Gewichtsreduzierung der Karosseriestruktur nicht durchgängig vollflächig ausgeführt, sondern vielmehr rahmenförmig mit zumindest einem fensterartigen Blech-Freischnitt ausgebildet. Der Blech-Freischnitt ist durch Vertikal- und Horizontalstreben begrenzt. Zudem kann das Innenblechteil abgewinkelte Anbindungskonsolen aufweisen, die am Außenhaut-Blechteil befestigt, insbesondere punktverschweißt sind. Das Innenblechteil kann ferner in der Fahrzeuglängsrichtung bis an ein Fahrzeug-Säulenelement anschließen und mit diesem verbunden (zum Beispiel verschweißt) sein. Das Fahrzeug-Säulenelement kann beispielhaft ein U-Blechprofilteil sein, das sich zwischen einer Boden-Baugruppe des Fahrzeugs und dem Fahrzeugdach in der Fahrzeughochrichtung vertikal erstreckt.
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Der durch den Fahrzeuginnenraum (das heißt dem Laderaum) bis zum Fahrzeugheck verlaufende Kabelführungs-Weg kann in der Fahrzeuglängsrichtung das oben erwähnte Fahrzeug-Säulenelement queren. Um ein montagetechnisch einfaches Verlegen der Kabel zu ermöglichen, kann das Fahrzeug-Säulenelement ein nach fahrzeuginnen offenes Durchtrittsprofil aufweisen, durch das die Versorgungsleitung montagetechnisch einfach verlegbar ist.
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Das nach fahrzeuginnen offene Durchtrittsprofil im Fahrzeug-Säulenelement kann jedoch zu einer Reduzierung der erforderlichen Säulen-Steifigkeit führen. Um eine solche Reduzierung der Säulen-Steifigkeit zu vermeiden, kann ein Blech-Schließteil bereitgestellt sein, mit dem die nach fahrzeuginnen offene Profilseite des Durchtrittsprofils schließbar ist. Das Blech-Schließteil kann bevorzugt kraftübertragend an den Profilrändern des säulenseitigen Durchtrittsprofils angebunden sein.
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Im Hinblick auf ein montagetechnisch einfaches sowie bauraumgünstiges Verlegen der elektrischen Kabel verläuft erfindungsgemäß der Kabelführungs-Weg, in der Fahrzeug- Hochrichtung betrachtet, auf Höhe des Blech-Freischnittes. In diesem Fall ragt erfindungsgemäß das Kabel-Führungsprofil von einer unteren, den Blech-Freischnitt begrenzenden Blechschnittkante in den Blech-Freischnitt ein. Auf diese Weise wird der bislang ungenutzte Bauraum im Bereich des Blech-Freischnittes zum Verlegen der Kabel verwendet.
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Erfindungsgemäß ist das Kabel-Führungsprofil eine Blechlasche mit einem freien Laschenende, auf das die Versorgungsleitung auflegbar ist. Das Kabel-Führungsprofil kann zudem Montagestellen für Befestigungselemente (zum Beispiel Befestigungsclips) aufweisen, um die Versorgungsleitung positionssicher zu haltern. Alternativ und/oder zusätzlich dazu kann das Kabel-Führungsprofil mit einer bereits erwähnten Barriere profiliert sein. In diesem Fall kann die Versorgungsleitung lose in das Kabel-Führungsprofil eingelegt werden, das heißt ohne zusätzliche Befestigungselemente.
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Zudem dazu kann das Kabel-Führungsprofil eine im Querschnitt rinnenförmige oder U-profilförmige Verprägung im Innenblechteil sein. Beispielhaft kann die U-profilförmige Verprägung in einer, den Blech-Freischnitt begrenzenden Vertikalstrebe ausgebildet sein.
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Zur weiteren Steigerung der Säulen-Steifigkeit kann das Fahrzeug-Säulenelement im Bereich seines Kabel-Durchtrittsprofils zusätzliche Verstärkungsbauteile aufweisen, die bei einer Krafteinleitung einen zusätzlichen Kraftpfad bereitstellen, der das Kabel-Durchtrittsprofil beschädigungsfrei überbrücken kann.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 in einer Seitenansicht ein Nutzfahrzeug mit teilweisem Aufriss;
- 2 in einer Teilseitenansicht von fahrzeuginnen eine den Fahrzeuginnenraum (das heißt dem Laderaum) des Nutzfahrzeuges begrenzende Seiten-Baugruppe mit einer Kabelführung;
- 3 bis 5 jeweils Schnittansichten entlang unterschiedlicher yz-Ebenen aus der 2;
- 6 und 7 in Ansichten entsprechend der 5 weitere Ausführungsbeispiele.
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In der 1 ist ein als Kastenwagen ausgeführtes zweispuriges Nutzfahrzeug in Seitenansicht sowie mit teilweisem Aufriss gezeigt. Das Nutzfahrzeug weist eine doppelwandige Seitenwand-Baugruppe 1 auf, die aus einem Außenhaut-Blechteil 3 und aus mehreren Innenblechteilen 5 aufgebaut ist, die dem Fahrzeuginnenraum (das heißt dem Laderaum) 7 zugewandt sind. Wie aus der 2 und 3 hervorgeht, ist jedes der Innenblechteile 5 nicht geschlossenflächig ausgeführt, sondern vielmehr unter Reduzierung des Bauteilgewichtes mit fensterartigen Blech-Freischnitten 9 (2) ausgeführt. Diese sind jeweils durch Vertikal- und Horizontalstreben 11, 13 (2) rahmenförmig umschlossen.
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In der 1 oder 2 sind von den Vertikalstreben 11 der Innenblechteile 5 Blech-Anbindungskonsolen 15 abgewinkelt, die mit ihren Befestigungslaschen 17 (2) innenseitig am Außenhaut-Blechteil 3 verschweißt sind. Zudem weist die Seitenwand-Baugruppe 1 Fahrzeug-Säulenelemente 19 auf, die sich in der Fahrzeug-Hochrichtung z vertikal zwischen einem Fahrzeug-Boden und einem Fahrzeug-Dach erstrecken. Diese sind jeweils als ein U-Profilelement ausgebildet, das mit seinen Randflanschen am Außenhaut-Blechteil 3 verschweißt ist. Sowohl die in der 1 und 2 gezeigten Fahrzeug-Säulenelemente 19 als auch die Vertikalstreben 11 der oberen Innenblechteile 5 sind über Eckknotenteile 23 mit dachseitigen Querspriegeln 25 in Verbindung. Die Innenblechteile 5 sind zudem bis an das jeweilige Fahrzeug-Säulenelement 19 herangeführt und mit diesem verbunden (zum Beispiel punktverschweißt).
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Wie aus den 1 oder 2 weiter hervorgeht, ist in der Seitenwand-Baugruppe 1 eine Kabelführung 27 für einen Kabelstrang 28 integriert. Zur Halterung des Kabelstrangs 28 ist Kabelführung 27 mit unterschiedlich ausgeführten Kabel-Führungsprofilen 29, 31 am Innenblechteil 5 sowie mit einem Kabel-Durchtrittsprofil 33 (5 bis 7) an den Fahrzeug-Säulenelementen 19 realisiert.
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Das Innenblechteil 5 weist in der 2 oder 3 einen, dem Fahrzeuginnenraum (das heißt dem Laderaum) 7 zugewandten Basiswandabschnitt 6 auf, an dem Montagestellen 8 zur Montage einer Innenverkleidung 10 (3) bereitgestellt sind. Der Basiswandabschnitt 6 des Innenblechteils 5 geht an einer Übergangskante in die nach fahrzeugaußen ragenden Kabel-Führungsprofile 29, 31 über, die durch Blechumformung im Innenblechteil 5 ausgebildet sind. Beide Kabel-Führungsprofile 29, 31 ragen mit einer Profilhöhe Δy (3 bis 5) von dem Basiswandabschnitt 6 des Innenblechteils 5 in der Fahrzeugquerrichtung y nach fahrzeugaußen ab, ohne jedoch das Außenhaut-Blechteil 3 zu berühren.
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Die in den 1 bis 3 gezeigten Kabel-Führungsprofile 29 sind jeweils als Blechlasche mit einem freien Laschenende ausgeführt, auf das der Kabelstrang 28 auflegbar ist. Die Blechlasche ist an einer unteren, den Blech-Freischnitt 9 begrenzenden Blechschnittkante 35 angeformt und ragt in den Blech-Freischnitt 9 hinein.
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Im Unterschied dazu sind die in den 1, 2 und 4 gezeigten Kabel-Führungsprofile 31 als Verprägungen in den Vertikalstreben 11 des Innenblechteils 5 realisiert, die im Querschnitt rinnenförmig oder U-profilförmig ausgebildet sind. In den Kabel-Führungsprofilen 29, 31 sind zudem Montageöffnungen 37 für Befestigungselemente 39 (3 oder 5) ausgebildet, um den Kabelstrang 28 zu haltern.
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In der 2 quert der Kabelführungs-Weg die Fahrzeug-Säulenelemente 19. Um eine montagetechnisch einfache Kabelführung zu erzielen, weist das Fahrzeug-Säulenelement 19 in den 5 bis 7 ein nach fahrzeuginnen offenes Kabel-Durchtrittsprofil 33 auf, durch das der Kabelstrang 28 in der Fahrzeuglängsrichtung x nach hinten verlegbar ist. Das nach fahrzeuginnen offene Kabel-Durchtrittsprofil 33 ist in der 5 bis 7 durch ein Schließteil 43 geschlossen, dass mit den Profilrändern des Kabel-Durchtrittsprofils 33 in kraftübertragender Schraubverbindung 45 (5) ist, um die Säulen-Steifigkeit im Bereich des säulenseitigen Kabel-Durchtrittsprofils 33 zu erhöhen.
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Die Profilhöhe Δy ist dabei gemäß den 3 bis 5 so bemessen, dass der Kabelstrang 28 um ein freies Versatzmaß gegenüber dem Basiswandabschnitt 6 des Innenblechteils 5 zurückgesetzt ist.
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Zur weiteren Erhöhung der Säulen-Steifigkeit sind in der 6 im Bereich des Kabel-Durchtrittsprofils 33 zusätzliche Verstärkungsblechteile 47 bereitgestellt, die bei einer Krafteinleitung in das Fahrzeug-Säulenelement 19 einen zusätzlichen Kraftpfad bereitstellen, mit dem das Kabel-Durchtrittsprofil 33 überbrückbar ist, um eine Beschädigung des Fahrzeug-Säulenelementes 19 im Bereich des Kabel-Durchtrittsprofils 33 zu vermeiden.
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In der 7 ist der Kabelstrang 28 im Unterschied zur 5 nicht mittels eines Befestigungselements 39 befestigt, sondern vielmehr lose eingelegt. Um eine lagesichere Positionierung des Kabelstrangs 28 zu gewährleisten, ist das Kabel-Durchtrittsprofil 33 mit einer zusätzlichen Barriere 49 ausgeführt, die den lose eingelegten Kabelstrang 28 fixiert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Seitenwand-Baugruppe
- 3
- Außenhaut-Blechteil
- 5
- Innenblechteil
- 6
- Basiswandabschnitt
- 7
- Fahrzeuginnenraum
- 8
- Montagestellen
- 9
- Blech-Freischnitt
- 10
- Innenverkleidung
- 11, 13
- Vertikal- und Horizontalstreben
- 15
- Anbindungskonsolen
- 17
- Befestigungsflansche
- 19
- Fahrzeug-Säulenelement
- 21
- Randflansche
- 23
- Eckknotenteile
- 25
- dachseitige Querspriegel
- 27
- Kabelführung
- 28
- Kabelstrang
- 29, 31
- Kabel-Führungsprofile
- 33
- Kabel-Durchtrittsprofil
- 35
- Blechschnittkante
- 37
- Montageöffnungen
- 39
- Befestigungselement
- 43
- Schließteil
- 45
- Schraubverbindung
- 47
- Verstärkungsblechteile
- 49
- Barriere
- Δy
- Profilhöhe