DE19528147A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines transportierbaren Gutes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines transportierbaren GutesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung
eines durch eine Vorrichtung zur thermischen Behandlung transportierbaren Gutes,
insbesondere zum Brennen keramischer Produkte, wobei mindestens die
Verfahrensschritte Aufheizen in einer Aufheizzone, Brennen in einer Brennzone und
Abkühlen in einer Abkühlzone enthalten sind.
Bei derartigen allgemein bekannten Verfahren durchläuft das zu behandelnde Gut
beispielsweise einen Brennofen von einem Ofeneinlauf zu einem Ofenauslauf
entlang einer oder mehrerer in dieselbe Richtung fördernder paralleler Förderlinien
und wird in einer Aufheizzone ausgehend in der Regel von Raumtemperatur bis auf
eine Temperatur von ca. 1250°C (bei speziellen Produkten wie Mahlkugeln oder
feuerfesten Materialien auch weit höher) aufgeheizt. Dabei ist üblicherweise eine
vorgegebene Aufheizkurve einzuhalten. In einer Brennzone des Ofens wird die
Maximaltemperatur während des gesamten Verfahrensablaufs erreicht und unter
Umständen eine gewisse Zeitdauer beibehalten. Danach wird das Gut in einer
Abkühlzone abgekühlt, wobei in der Regel die Einhaltung einer bestimmten
Abkühlkurve über der Zeit beachtet werden muß.
Bei einer Vielzahl der bekannten Verfahren der eingangs beschriebenen Art wird die
bei der Abkühlung des Gutes freiwerdende Wärmemenge ungenutzt an die
Atmosphäre abgegeben, weshalb der zur Durchführung solcher Verfahren
erforderliche Energieaufwand sehr hoch ist.
Es ist auch ein Verfahren allgemein bekannt, bei dem zur Abkühlung des Gutes in
der Abkühlzone eingeblasene Kühlluft als vorgewärmte Verbrennungsluft
beispielsweise einer Gas- oder Ölbrenneinrichtung verwendet wird, wodurch sich
die zur Durchführung des Verfahrens aufzubringende Energiemenge verringert. Die
Energierückführungsrate ist jedoch hierbei sehr niedrig, so daß der Energiebedarf
nur unwesentlich gesenkt werden kann.
Zum Stand der Technik gehört auch ein Verfahren, bei dem die in einer
sogenannten Schnellkühlzone unmittelbar im Anschluß an die Brennzone
eingeblasene und dort relativ hoch erhitzte Kühlluft wenigstens teilweise durch die
Brennzone zum Ofeneinlauf gefördert wird, so daß die Brenneinrichtung in der
Brennzone mit weniger Verbrennungsluft, also näher am stoichiometrischen
Betriebspunkt betrieben werden kann, ohne daß dabei der Sauerstoffanteil in der
Brennzone deutlich erniedrigt wird. Da die aus der Schnellkühlzone in die
Brennzone eingebrachte Heißluft somit also zu einem Teil die erheblich kühlere
Verbrennungsluft ersetzt, ergibt sich insgesamt eine Energieersparnis, ohne daß
zusätzliche Aggregate zur Verbrennungsluftvorwärmung erforderlich wären.
Auch bei diesem Verfahren ist die Rückgewinnungsrate der gesamten, beim
Abkühlvorgang freiwerdenden Wärmeenergie relativ gering, so daß der
Energieverbrauch bei derartigen Verfahren gegenüber Verfahren ohne
Energierückgewinnung lediglich um etwa 10% verringert werden kann.
Schließlich ist ein Verfahren allgemein bekannt, bei dem die erhitzte Kühlluft mit
der in ihr enthaltenen Wärmeenergie bei der dem Brand zeitlich vorgeschalteten
Trocknung des Gutes genutzt wird. Allerdings ist hier nur ein Teil der in der
Kühlung abgeführten Wärmeenergie nutzbar, da die zur Trocknung erforderliche
Wärmemenge vergleichsweise gering ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Aufheizung und
anschließenden Abkühlung eines durch eine Vorrichtung zur thermischen
Behandlung transportierbaren Gutes vorzuschlagen, mit dem der
Gesamtenergieaufwand deutlich gesenkt werden kann, zu dessen Durchführung
aber dennoch lediglich ein geringer apparativer Aufwand erforderlich ist.
Ausgehend von einem Verfahren der eingangs beschriebenen Art wird diese
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gut derart entlang mindestens
zweier paralleler, in geringem Abstand zueinander angeordneter Förderlinien in
abwechselnd entgegengesetzte Förderrichtungen gefördert wird, daß
Oberflächenbereiche des in der Abkühlzone einer Förderlinie befindlichen Gutes nur
durch einen Gaszwischenraum von korrespondierenden Oberflächenbereichen des
in der Aufheizzone einer benachbarten Förderlinie befindlichen Gutes getrennt
werden.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird es möglich, die nach dem
Brennvorgang im behandelten Gut vorhandene und in der Abkühlzone abzuführende
Wärme zu einem sehr großen Anteil und auf direktem Wege dem in der
Aufheizzone befindlichen Gut einer benachbarten Förderlinie, die eine
entgegengesetzte Förderrichtung aufweist, zuzuführen. Insbesondere der bei den
hohen Prozeßtemperaturen in der Brennzone bzw. deren näherer Umgebung
vorliegende hohe Strahlungsanteil kann somit auf direktem Wege, d. h. ohne den
Umweg über konvektive Übertragungsmechanismen, auf das zu erhitzende Gut
übertragen werden. In Zonen mit niedrigeren Temperaturen des Gutes, in denen der
Strahlungsanteil geringer ist, erfolgt die Wärmeübertragung von dem
abzukühlenden auf das aufzuheizende Gut hauptsächlich auf konvektivem Weg.
Der zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung erforderliche
Energieverbrauch kann in Vergleich zu Verfahren nach dem Stand der Technik auf
diese Weise um mehr als 50% reduziert werden. Eine derartig hohe Reduzierung
des Energieverbrauchs ist deshalb möglich, weil der Anteil der zur Erzielung
physikalisch-chemischer Reaktionen im zu behandelnden Gut notwendigen Energie
nur ein Bruchteil der zur Aufheizung des Gutes von Raumtemperatur auf die
Reaktionstemperatur benötigten Energie beträgt. Die einzigen, tatsächlich
endothermen, also energieverzehrenden Prozesse beim keramischen Brand
bestehen in der Verdampfung von Teilen des im Gut enthaltenen Wassers bzw.
Kristallwassers, dem Austreiben flüchtiger Gase (CO₂ und F₂) sowie dem
Aufschmelzen kristalliner Bestandteile zur Glasphase des späteren Produkts. Der
für diese Prozesse erforderliche Energieanteil beträgt jedoch nur ca. 15% der bei
den günstigsten Verfahren nach dem Stand der Technik erforderlichen Energie.
Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens gelingt es, einen sehr großen Anteil der
85% betragenden ungenutzten Verlustwärme wieder in den Behandlungsprozeß
zurückzuführen bzw. überhaupt erst gar nicht aus dem Prozeß entweichen zu
lassen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich folglich durch einen extrem
geringen Energieverbrauch aus, so daß seine Umweltfreundlichkeit als sehr gut zu
bewerten ist und es des weiteren sehr kostengünstig betrieben werden kann. Die
Umweltfreundlichkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens läßt sich über die reine
Energieeinsparung hinaus insbesondere in bezug auf Emissionsminimierung noch
dadurch steigern, daß während der Aufheizung unter Umständen aus dem Gut
austretende Gase (organische und anorganische) durch deren Transport in
Hochtemperaturzonen hinein nachverbrannt werden können, ohne daß hierfür
zusätzlicher apperativer oder energetischer Aufwand nötig wäre.
Ein weiterer großer Vorteil besteht darin, daß der Energieaufwand selbst bei
Verwendung von sogenannten Brennhilfsmitteln, die lediglich dem Transport des
zu behandelnden Gutes dienen und selbst keine irgendwie geartete Veränderung
erfahren, nur ganz unwesentlich erhöht wird. Während bei bekannten
Brennverfahren der Energieaufwand bei der Verwendung von Brennhilfsmitteln in
etwa proportional zu deren Gewicht, d. h. zu deren Wärmespeicherkapazität,
ansteigt, kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren aufgrund der in hohem Maße
erfolgenden Rückführung der in der Aufheiz- und Brennzone zugeführten
Wärmemenge in der sich anschließenden Abkühlzone ein großer Teil der zusätzlich
in den Brennhilfsmitteln enthaltenen Wärmeenergie zurückgewonnen werden. Dies
führt zu einer drastischen Brennstoff- und Kosteneinsparung auch bei Verfahren,
bei denen die Verwendung von Brennhilfsmitteln unerläßlich ist.
Da der Gesamtenergieaufwand bei dem erfindungsgemäßen Verfahren im Vergleich
zu bekannten Verfahren sehr viel geringer ausfällt, können die Brennein
richtungen - möglich sind sowohl öl- oder Gasbrenner aber auch elektrische
Heizeinrichtungen - in ihrer Leistung und in ihren Abmessungen deutlich kleiner
dimensioniert werden, was sich wiederum vorteilhaft auf die Investitionskosten
und den Wartungsaufwand auswirkt. Auch treten bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren keinerlei Kosten für die sonst erforderliche aktive Abkühlung des Gutes
in der Abkühlzone auf, da dieser Vorgang selbsttätig erfolgt.
Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
vorgeschlagen, daß das Gut innerhalb einer Förderlinie abschnittsweise mit
unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefördert wird.
Hierdurch wird es möglich, in bezug auf eine gedachte Mittellinie der Brennzone
unsymmetrische Brennkurven, d. h. unterschiedliche Verläufe der Aufheiz- und
Abkühlkurve, zu erreichen. Nicht symmetrische Brennkurven können bei
bestimmten Gutarten vorteilhaft oder erforderlich sein.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin,
daß aus einem brennzonenfernen Bereich der Abkühlzone einer Förderlinie das das
abkühlende Gut umgebende Gas in einen brennzonenfernen Bereich der
Aufheizzone einer benachbarten Förderlinie gefördert wird.
Auf diese Weise kann die mittels konvektiver Mechanismen von dem
abzukühlenden Gut in Bereichen bereits vergleichsweise geringer Temperaturen
übertragene Wärmemenge auf das relativ hierzu noch kühlere Gut im
Anfangsbereich der Aufheizzone einer benachbarten Förderlinie erhöht werden. Der
zur Durchführung dieser aktiven Förderung der Wärmeübertragung notwendige
Energieaufwand ist dabei deutlich geringer als die vom abzukühlenden auf das
aufzuheizende Gut zusätzlich übertragene Wärmemenge.
Ein Brennofen für keramische Produkte mit mehreren parallel verlaufenden
Förderlinien, bei dem eine Förderlinie mindestens aus den in Förderrichtung
hintereinander folgend angeordneten Abschnitten Aufheizzone, mittels einer
Heizeinrichtung beheizbare Brennzone sowie Abkühlzone besteht und der zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen ist, zeichnet sich
dadurch aus, daß die Förderrichtungen jeweils benachbarter Förderlinien für das
Gut einander entgegengesetzt sind, daß die Abstände der Förderlinien voneinander
in Richtungen senkrecht zu den Förderrichtungen unter Berücksichtigungen der
Abmessungen des geförderten Gutes sowie der jeweiligen Heizeinrichtung minimal
sind, und daß Oberflächenbereiche des in der Abkühlzone einer Förderlinie
befindlichen Gutes nur durch einen Gaszwischenraum von korrespondiernden
Oberflächenbereichen des in der Aufheizzone einer benachbarten Förderlinie
befindlichen Gutes getrennt sind.
Aus bekannten Baugruppen von Brennöfen für keramische Produkte mit mehreren,
parallel verlaufenden Förderlinien läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung auf
verblüffend einfache Weise herstellen. Es ist somit möglich, zu einem Brennofen zu
gelangen, mit dem sich der Energieaufwand im Vergleich zu bekannten Brennöfen
drastisch senken läßt. Daher zeichnet sich dieser Ofen durch eine besonders große
Umweltfreundlichkeit sowie seine niedrigen Betriebskosten aus. Auch ist aufgrund
der nicht erforderlichen Kühleinrichtungen der Investitionsaufwand und der
erforderliche Bauraum geringer, und die Wartungsfreundlichkeit wird gesteigert.
Aufgrund der geringeren Mengen an einzusetzenden Brennstoffen können die
Heizeinrichtungen kleiner dimensioniert werden, wodurch die Kosten und der
Bauraum weiter reduziert werden.
Durch die auch weiterhin bestehende Möglichkeit, eine Vielzahl parallel
verlaufender Förderlinien auf relativ engem Raum anzuordnen (besonders vorteilhaft
ist eine geradzahlige Anzahl von Förderlinien, da dann mit jeder Abkühlzone eine
Aufheizzone korrespondiert), lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Brennofen
sehr hohe Durchsatzleistungen auf kleinem Raum erzielen. Der Transport des Gutes
erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Brennofen vorzugsweise mittels Rollen, es sind
aber auch andere Transportmöglichkeiten, so z. B. Herdwagen oder andersartige
feuerfeste Behältnisse möglich. Besonders große energetische Vorteile, im
Vergleich zu konventionellen Brennöfen, werden bei der Verwendung von
Brennhilfsmitteln jeglicher Art erzielt.
Da die im Ofen befindlichen Gase (nicht notwendigerweise Verbrennungsgase, da
auch elektrisch geheizt werden kann), nicht unbedingt zur Aufheizung des Gutes
verwendet werden müssen, können sie an beliebiger Stelle abgezogen werden, so
daß besonders günstige Strömungsverhältnisse im Ofen entstehen. So wird es z. B.
möglich, bei niedrigen Temperaturen entstehende Schmauchgase in heiße
Ofenbereiche zu fördern und sie hier zu verbrennen. Diese in Richtung heißerer
Zonen gerichtete (Ab-)Gasströmung war in bisher bekannten brennstoffgefeuerten
Öfen nicht möglich, da die Abgase bei der Aufheizung des Gutes in kühlen,
brennzonenfernen Bereichen als Wärmeträger und -lieferant zur Aufheizung des
Gutes demselben unbedingt im Gegenstrom entgegen gefördert werden mußten,
um eine kontinuierliche Erwärmung zu erzielen.
Eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, daß in
brennzonenfernen Bereichen zwischen zwei benachbarten Förderlinien ein
Umluftgebläse vorgesehen ist.
In Bereichen, in denen die Strahlung des abzukühlenden Gutes aufgrund seiner
bereits recht niedrigen Temperatur zu einer wirkungsvollen Energieübertragung auf
das aufzuheizende Gut allein nicht mehr ausreicht, kann die rückgeführte
Energiemenge durch Herbeiführung einer gerichteten Luftströmung mittels eines
Umluftgebläses zwischen zwei benachbarten Förderlinien deutlich gesteigert
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand von zwei
Prinzipskizzen, die in der Zeichnung als Fig. 1 bzw. Fig. 2 dargestellt sind, näher
erläutert. In den Prinzipskizzen sind schematisch der Temperaturverlauf entlang
zweier angedeuteter Förderlinien sowie die sich ergebenden Wärmeströme
dargestellt.
Eine Förderlinie 1 weist eine Aufheizzone 2, eine Brennzone 3 sowie eine
Abkühlzone 4 auf. Der Verlauf der Temperatur des behandelten Gutes ist durch die
Kurve 5 veranschaulicht. Das Temperaturmaximum wird im Schnittpunkt der Kurve
5 mit einer Mittellinie 6 erreicht, zu der die Kurve 5 symmetrisch ist. Die
Förderrichtung der Förderlinie 1 ist durch Pfeile 7 angedeutet. Der Transport des
Guts entlang der Förderlinie 1 erfolgt mittels nicht dargestellter Rollen. In der
Brennzone 3 befindet sich eine nicht abgebildete Heizeinrichtung.
Parallel zu der Förderlinie 1 verläuft eine Förderlinie 8, die zu der Förderlinie 1 einen
möglichst geringen Abstand aufweist. Das Gut ist auf den beiden Förderlinien 1
und 8 so angeordnet, daß möglichst große Oberflächenbereiche sich in
korrespondierenden Stellungen befinden und lediglich durch einen
Gaszwischenraum getrennt sind. Der Verlauf der Temperatur entlang der Förderlinie
8 ist durch eine Kurve 9 veranschaulicht, die identisch mit der Kurve 5 verläuft, in
Bezug zu dieser jedoch um die Strecke 10 parallel verschoben ist. Diese
Parallelverschiebung resultiert aus der natürlichen zeitlichen Verzögerung des
Wärmeüberganges von wärmerem auf kälteres Gut und ist durch spezielle
Anordnung der Brenneinrichtungen sowie Veränderung der
Transportgeschwindigkeiten beeinflußbar.
Die Förderrichtung der Förderlinie 8 ist durch Pfeile 11 angedeutet und der
Förderrichtung der Förderlinie 1 entgegengesetzt, wobei beide
Fördergeschwindigkeiten dem Betrag nach gleich sind. Analog zu der Förderlinie 1
weist die Förderlinie 8 eine Aufheizzone 12, eine Brennzone 13 sowie eine
Abkühlzone 14 auf. Im Schnittpunkt der Kurve 9 mit einer Mittellinie 15 liegt die
maximal auftretende Temperatur. Auch in der Brennzone 13 befindet sich eine
nicht dargestellte Heizeinrichtung.
Das entlang der Förderlinie 1 geförderte Gut weist im Endbereich der Brennzone 3
sowie im Anfangsbereich der Abkühlzone 4 eine sehr hohe Temperatur auf und
gibt daher in hohem Maße Energie in Form von Strahlung an das eine ebenfalls
absolut recht hohe, aber vergleichsweise niedrigere Temperatur aufweisende Gut
ab, das sich im Endbereich der Aufheizzone 12 und im Anfangsbereich der
Brennzone 13 der Förderlinie 8 befindet. Die vom abzukühlenden Gut der
Förderlinie 1 auf das aufzuheizende Gut der Förderlinie 8 abgegebene Strahlung ist
durch Pfeile 16 veranschaulicht. Die in analoger Weise vom Gut der Förderlinie 8
in der Brenn- bzw. Abkühlzone auf das am Ende der Aufheizzone bzw. dem Beginn
der Brennzone befindliche Gut der Förderlinie 1 abgegebene Strahlung ist durch
Pfeile 17 angedeutet.
Um auch die bei einem niedrigeren Temperaturniveau anfallende Wärme des
abkühlenden Gutes nutzen, d. h. auf das aufzuheizende Gut übertragen zu können,
wird jeweils zwischen dem brennzonenfernen Bereich der Abkühlzone 4 bzw. 14
der einen Förderlinie 1 bzw. 8 und dem brennzonenfernen Bereich der jeweils
anderen Förderlinie eine Zwangskonvektion hergestellt. Dies kann beispielsweise
mittels eines in diesem Bereich zwischen den Förderlinien 1 und 8 angeordneten
Umluftgebläses geschehen, das das im Brennofen befindliche Gas aus der
Abkühlzone 4 in die Aufheizzone 12 sowie aus der Abkühlzone 14 in die
Aufheizzone 2 transportiert. Diese konvektiven Wärmeströme sind durch die Pfeile
18 und 19 dargestellt. Auf konvektive Weise lassen sich somit auch bei relativ
geringen Temperaturen, bei denen der Strahlungsanteil klein ist, auf effektive
Weise große Wärmemengen übertragen.
Auch wenn das erfindungsgemäße Verfahren beispielhaft anhand des Brenn- bzw.
Sinterprozesses für keramische Produkte erläutert wird, ist es gleichwohl z. B. auch
bei Verfahren zur Herstellung von Pigmenten und ähnlichen Produkten, bei denen
Festkörperreaktionen in Pulverschüttungen auftreten und die während des
Herstellungsprozesses in feuerfesten Behältnissen befördert werden sowie bei
Temperverfahren für Metalle (ohne thermische Abschreckung) anwendbar.
Claims (5)
1. Verfahren zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines durch eine
Vorrichtung zur thermischen Behandlung transportierbaren Gutes,
insbesondere zum Brennen keramischer Produkte, wobei mindestens die
Verfahrensschritte Aufheizen in einer Aufheizzone, Brennen in einer
Brennzone und Abkühlen in einer Abkühlzone enthalten sind, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gut derart entlang mindestens zweier paralleler, in
geringem Abstand zueinander angeordneter Förderlinien (1, 8) in
abwechselnd entgegengesetzte Förderrichtungen gefördert wird, daß
Oberflächenbereiche des in der Abkühlzone (4 bzw. 14) einer Förderlinie (1
bzw. 8) befindlichen Gutes nur durch einen Gaszwischenraum von
korrespondierenden Oberflächenbereichen des in der Aufheizzone (12 bzw.
2) einer benachbarten Förderlinie (8 bzw. 1) befindlichen Gutes getrennt
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gut innerhalb
einer Förderlinie abschnittsweise mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
gefördert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß aus einem
brennzonenfernen Bereich der Abkühlzone einer Förderlinie das das
abkühlende Gut umgebende Gas in einen brennzonenfernen Bereich der
Aufheizzone einer benachbarten Förderlinie gefördert wird.
4. Brennofen für keramische Produkte mit mehreren parallel verlaufenden
Förderlinien (1, 8), wobei eine Förderlinie (1, 8) mindestens aus den in
Förderrichtung hintereinanderfolgend angeordneten Abschnitten Aufheizzone
(2, 12), mittels einer Heizeinrichtung beheizbare Brennzone (3, 13) sowie
Abkühlzone (4, 14) besteht, zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderrichtungen jeweils
benachbarter Förderlinien (1, 8) für das Gut einander entgegengesetzt sind,
daß die Abstände der Förderlinien (1, 8) voneinander in Richtungen
senkrecht zu den Förderrichtungen unter Berücksichtigungen der
Abmessungen des geförderten Gutes sowie der jeweiligen Heizeinrichtung
minimal sind, und daß Oberflächenbereiche des in der Abkühlzone (4 bzw.
14) einer Förderlinie (1 bzw. 8) befindlichen Gutes nur durch einen
Gaszwischenraum von korrespondiernden Oberflächenbereichen des in der
Aufheizzone (12 bzw. 2) einer benachbarten Förderlinie (8 bzw. 1)
befindlichen Gutes getrennt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in
brennzonenfernen Bereichen zwischen zwei benachbarten Förderlinien ein
Umluftgebläse vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995128147 DE19528147A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Verfahren und Vorrichtung zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines transportierbaren Gutes |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995128147 DE19528147A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Verfahren und Vorrichtung zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines transportierbaren Gutes |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19528147A1 true DE19528147A1 (de) | 1997-02-06 |
Family
ID=7768354
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1995128147 Ceased DE19528147A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Verfahren und Vorrichtung zur Aufheizung und anschließenden Abkühlung eines transportierbaren Gutes |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19528147A1 (de) |
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Date | Code | Title | Description |
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