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DE19525639A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Beleimen von Faltschachteln - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Beleimen von Faltschachteln

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DE19525639A1
DE19525639A1 DE19525639A DE19525639A DE19525639A1 DE 19525639 A1 DE19525639 A1 DE 19525639A1 DE 19525639 A DE19525639 A DE 19525639A DE 19525639 A DE19525639 A DE 19525639A DE 19525639 A1 DE19525639 A1 DE 19525639A1
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Germany
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glue
folding box
gluing station
gluing
conveyor
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Andreas Becker
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    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindungen betreffen einerseits eine Vorrichtung und andererseits ein Verfahren zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten, wobei die Faltschachtelzuschnitte mittels einer Fördereinrichtung einer Beleimstation zugeführt und dort verleimt werden.
Es ist bekannt, daß eine Leimauftragung auf einen Faltschachtelzuschnitt mittels mehrerer Leimköpfe an einer Beleimstation erfolgen kann. Eine linienweise Leimauftragung erfolgt dabei aus einer der Anzahl der geraden Leimlinien entsprechenden Anzahl an Leimköpfen.
Nachteilig ist dem bekannten Stand der Technik, daß insbesondere für die Auftragung eines rechtwinklig abknickenden, U-förmigen Leimlinienverlaufes die Leimauftragung entweder aus drei Leimköpfen erfolgt, oder aber, bei weniger als drei Leimköpfen, eine relativ aufwendige Bewegung der Leimköpfe oder des Faltschachtelzuschnitts während des Beleimens notwendig ist.
Den Erfindungen liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten zu finden, wobei weniger Leimköpfe für einen U-förmigen Leimauftrag ausreichend sind, und die Bewegung der Leimköpfe oder der Faltschachtelzuschnitte verringert ist.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß den Ansprüchen 1 und 13.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 sind an der Beleimstation zwei Leimköpfe vorgesehen, die Beleimstation ist mittels eines Antriebs senkrecht zur Fördereinrichtung verschiebbar, und jeder Leimkopf ist separat aktivierbar.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren entsprechend Anspruch 13 werden die Faltschachtelzuschnitte als Faltschachteln mit offenem, abstehendem Deckel der Beleimstation zugeführt. Dort wird eine Leimauftragung entlang des inneren, von der Faltschachtel weg weisenden Randes des Deckels mittels eines ersten Leimkopfes vorgenommen. Dann wird dieser Leimkopf mitsamt einem in Förderrichtung gegenüber dem ersten Leimkopf versetzten zweiten Leimkopf senkrecht zur Förderrichtung bewegt, wobei mittels beider Leimköpfe eine Leimauftragung auf senkrecht zu dem bereits beleimten Rand verlaufenden Rändern des Deckels erfolgt.
Des weiteren wird die Leimauftragung unterbrochen und die nächste Faltschachtel auf die Beleimstation zu bewegt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, daß infolge der separaten Aktivierung der Leimköpfe und der Verschiebbarkeit der Beleimstation senkrecht zur Förderrichtung die Leimköpfe unterschiedliche Leimlinien senkrecht zur Förderrichtung unabhängig voneinander aufbringen können. Durch die Ausnutzung der Bewegung der Faltschachtelzuschnitte auf Grund der Bewegung der Fördereinrichtung können die Leimköpfe stillstehend parallel zur Förderrichtung verlaufende Leimlinien, ebenfalls separat voneinander, auftragen. Durch die Kombination dieser Möglichkeiten, wie es auch beim erfindungsgemäßen Verfahren realisiert ist, können die Leimlinien entlang einer U-förmigen Linienführung aufgetragen wurden. Das Verfahren erlaubt auch den Betrieb der Vorrichtung mit einer relativ großen Leistung, da einerseits der Vorschub einer Faltschachtel bereits zu einer Leimauftragung genutzt wird, und da andererseits ein Abschalten und ein Wiederanschalten eines Leimkopfes vermieden wird, obwohl dieser einen Winkel begrenzend während einer Aktivierung beleimt. Der Verschiebungsweg der Beleimstation ist genauso minimiert wie die Anzahl der Ein/Aus- Schaltungen der Leimköpfe.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 12 und des erfindungsgemäßen Verfahrens in den Ansprüchen 14 bis 19 beschrieben.
Ist der Abstand zwischen den Leimköpfen verstellbar (Anspruch 2), so kann dieser Abstand entweder für längere Zeit verstellt werden, falls die Verschließung einer Serie von Faltschachteln mit geänderten Maßen vorgesehen ist, oder die Verstellung kann spontan entsprechend der Einsatzbedingungen während der Leimauftragung an einem Faltschachtelabschnitt erfolgen.
Eine Verleimung entlang einer rechteckigen, geschlossenen Leimlinie ist möglich, wenn die Beleimstation analog Anspruch 3 mittels eines weiteren Antriebs zusätzlich parallel zur Förderrichtung verschiebbar ist. Der Ringschluß eines U-förmigen Leimlinienverlaufs erfolgt dann durch eine zusätzliche Bewegung des ersten Leimkopfes in Förderrichtung.
Die Verleimung der Faltschachtelzuschnitte erfolgt schneller und sicherer, wenn die Leimköpfe mit einem Vorratsbehälter für Heißleim verbunden sind (Anspruch 4).
Als Antrieb eignet sich ein Linearantrieb (Anspruch 5) und ein Antrieb, der eine auf einer Gewindestange bewegliche Spindel enthält (Anspruch 8). Letzterer ist besonders für große Kräfte geeignet. Als Linearantrieb eignet sich als bewährte zuverlässige Technik ein um zwei Zahnräder umlaufender, angetriebener Zahnriemen, wobei die Beleimstation starr mit einem Parallelabschnitt des Zahnriemens verbunden ist (Anspruch 6). Die Verschiebung der Beleimstation erfolgt hierbei parallel zu den Parallelabschnitten des Zahnriemens. Eine streckenweise Umlaufbewegung des Zahnriemens wird dadurch erreicht, daß ein Zahnrad motorisch angetrieben wird. Der Antrieb des Zahnrades kann mittels eines Servomotors erfolgen. Der Servomotor wird von einer Steuereinheit angesteuert. Insbesonders für extrem schnelle Verschiebungen eignen sich elektromagnetische Liniearantriebe (Anspruch 7). Diese realisieren quasi reibungsfrei extrem große Beschleunigungen und können - somit als Hochleistungsantriebe für sehr hohe - Taktleistungen eingesetzt werden. Dabei ist insbesondere auch eine von einem elektromagnetischen Linearantrieb angetriebene Fördereinrichtung von Vorteil, so daß sowohl die Zuführung der Faltschachteln zur Beleimstation, als auch die Leimauftragung extrem schnell betrieben werden können.
Ist vor der Verschließstation eine Staublaschenumlegestation vorgesehen (Anspruch 9), so können die Staublaschen der Faltschachtelzuschnitte bzw. der Faltschachteln dort zumindest annähernd in ihre rechtwinklig abstehende Position gedrückt werden, bevor der beleimte Deckel gegen den Faltschachtelkörper und gegen die Staublaschen gedrückt wird, um mit dem Faltschachtelkörper und den Staublaschen verklebt zu werden. Die Verklebung erfolgt an der Verschließstation. Dort kann gemäß Anspruch 10 eine Deckelumklappeinrichtung und eine Anpreßeinrichtung für das Umklappen und Anpressen des Deckels des Faltschachtelzuschnitts an den Faltschachtelkörper vorgesehen sein. Diese können z. B. mittels taktweise arbeitender Einrichtungen oder mittels Rollen realisiert werden, an denen die Faltschachteln vorbeibewegt werden.
Durch Sensoren zur Erkennung der Anwesenheit eines Faltschachtelzuschnitts oder einer Faltschachtel (Anspruch 11) wird die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung dahin­ gehend verbessert, als den Faltschachtelzuschnitt behandelnde Funktionen nur dann erfolgen, wenn sich ein Faltschachtelzuschnitt an der betreffenden Station befindet. Die Vorrichtung kann bei einem Faltschachtelstau an der die Faltschachteln abtrans­ portierenden Transporteinrichtung abgeschaltet werden, wenn entsprechend Anspruch 12 an dieser Transporteinrichtung ein Sensor zur Stauerkennung vorgesehen ist, und dieser Sensor mit einem Stromversorgungsschalter der Vorrichtung verbunden ist. Als Sensor kommen ein Ultraschallsensor und ein Infrarotsensor, sowie andere optische Sensoren in Betracht.
In einer vorteilhaften Weitergestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Anspruch 14) werden anschließend an die Verfahrensschritte des Anspruchs 13 beide Leimköpfe entgegen ihrer vorherigen, senkrecht zur Fördereinrichtung erfolgten Bewegung bewegt, wobei sie die entsprechenden Ränder des nächsten Deckels beleimen, und schließlich wird der parallel zur Förderrichtung verlaufende Rand dieser Faltschachtel durch den alleinigen Betrieb des zweiten Leimkopfes während eines Weitertrans­ portschritts der Fördereinrichtung beleimt.
Bei der Fortsetzung der Verfahrens entsprechend Anspruch 14 wird die Beleimung zweier aufeinanderfolgender Faltschachteln unter minimal vom Leimkopf zurück­ gelegtem Weg durchgeführt. Der Leimkopf befindet sich z. B. nach der Verleimung einer Faltschachtel in einer Position, die für die Verleimung der nächsten Faltschachtel als Ausgangsposition dient. Der Leimkopf kann folglich bei einem taktweisen Weiter­ transportschritt in seiner vorherigen Position verbleiben und wird erst bei Stillstand der Fördereinrichtung senkrecht zu dieser verschoben. Die Verfahrensschritte der Ansprüche 13 und 14 können abwechselnd hintereinander ausgeübt werden, um für eine beliebige Anzahl von Faltschachteln eine Leimauftragung mit minimalem Verschiebungsaufwand des Leimkopfes vorzunehmen.
Beim getakteten Verfahren (Anspruch 15) werden die Faltschachteln getaktet der Beleimstation zugeführt. Der taktweise Stillstand der Fördereinrichtung wird genutzt, um die senkrecht zur Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung verlaufenden Leimspuren aufzutragen. Beim kontinuierlichen Verfahren (Anspruch 16) werden diese Leimspuren dagegen bei bewegten Faltschachteln aufgetragen. Die Beleimstation führt dabei eine Bewegung aus, die nach Betrag und Richtung der resultierenden Geschwindigkeit entspricht, die durch Vektoraddition der Geschwindigkeitsvektoren der Fördergeschwindigkeit und der Geschwindigkeit für die Leimauftragung senkrecht zur Förderrichtung erreicht wird.
Beim kontinuierlichen Verfahren ist eine Rückstellung der Beleimstation für die Leimauftragung an einer weiteren Faltschachtel ohne Zeitverlust möglich, wenn analog Anspruch 17 die Beleimstation zunächst mit der Fördereinrichtung mitläuft, dann aber entgegen der Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung zurückgestellt wird und während ihrer Rückstellung eine Leimauftragung vornimmt.
Werden nach der Durchführung der Verfahrensschritte des Anspruchs 13 gemäß Anspruch 18 die Leimköpfe stets in die gleiche Ausgangsposition zurückgestellt, bevor eine weitere Faltschachtel die Beleimstation erreicht, so ergibt sich für jede Faltschachtel ein identischer Beleimungsvorgang mit identischem Funktionsablauf, gleicher Streckenführung und gleichen Aktivierungszeiten für die Leimköpfe.
Der Gesamtweg des Leimkopfes ist hierbei infolge der Zurückstellung, bei der keine Leimauftragung erfolgt, verlängert. Die Zurückstellung kann jedoch z. B. zu Beginn eines schrittweisen Weitertransports der Faltschachtel geschehen und führt dadurch entweder zu keinem oder nur zu einem geringen Zeitverlust.
Eine stets gleichartige Leimauftragung ist insbesondere für eine Anpassung der Leimauftragung an einen anderen Verfahrensschritt, bei dem zeitgleich die gleiche Faltschachtel behandelt wird, von Vorteil.
Ist die Standzeit einer Faltschachtel in der Beleimstation größer als die Transportzeit der Faltschachtel für die Ausführung einer Taktbewegung (Anspruch 19), so wird für die Leimauftragung und alle parallel zur Leimauftragung erfolgenden Funktionen eine vergrößerte Zeitspanne zur Verfügung gestellt.
Im folgenden werden die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren anhand von Figuren näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Seitenansicht eine Faltschachtel mit geöffnetem, abstehendem Deckel;
Fig. 2 in einer Seitenansicht die um 90 Grad in der Horizontalebene gedrehte Faltschachtel der Fig. 1;
Fig. 3 in einer Seitenansicht den Beginn einer Leimauftragung mittels eines Leimkopfes einer ortsfesten Beleimstation auf den inneren Rand des Deckels einer bewegten Faltschachtel;
Fig. 4 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 3 bei nunmehr stehender Faltschachtel;
Fig. 5 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 4 nach einer Bewegung der Beleimstation senkrecht zu der Fördereinrichtung und der Auftragung von zwei parallelen Leimlinien durch die beiden Leimköpfe;
Fig. 6 in einer Seitenansicht den Beginn der Beleimung der nächsten Faltschachtel, welche an die Beleimstation zugeführt wurde, und welche stillstehend durch die Bewegung des Leimkopfes gleichzeitig von den beiden Leimköpfen beleimt wird;
Fig. 7 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 6, jedoch mit Weitertransport der Faltschachtel und mit nur noch einem aktiven Leimkopf während des Weitertransports;
Fig. 8 in einer Seitenansicht eine Beleimstation mit einem als angetriebener Zahn­ riemen ausgestaltetem Linearantrieb zur Verschiebung der Leimstation senkrecht zur Förderrichtung, sowie mit einem weiteren Antrieb zur zusätzlichen Verschiebung der Beleimstation parallel zur Förderrichtung, wobei der weitern Antrieb eine auf einer Gewindestange bewegliche Spindel enthält;
Fig. 9 in einer Seitenansicht eine Beleimstation mit weiteren Stationen an einer Fördereinrichtung und einer die Faltschachteln abtransportierenden Transport­ einrichtung;
Fig. 10 in einer Seitenansicht den Beginn einer Beleimung analog Fig. 6, jedoch bei einem kontinuierlichen Verfahren; sowie
Fig. 11 ein Diagramm zur Veranschaulichung einer resultierenden Geschwindigkeit der diagonalen Bewegung einer Beleimstation relativ zu einer Förderein­ richtung bei einem kontinuierlichen Verfahren.
Zur Verschließung einer befüllten, offenen Faltschachtel 1 (Fig. 1, Fig. 2) soll der innere Rand 2, 3, 4 des Deckels 5 der Faltschachtel 1 mit dem Faltschachtelkörper 6 verleimt werden. Dazu ist vorgesehen, einerseits den Rand 2, 4 mit den Staublaschen 7, 8 und der Vorderfläche 9 und andererseits den Rand 3 mit der Vorderfläche 9 des Faltschachtelkörpers 6 zu verkleben.
An einer Vorrichtung 10 zum Beleimen der als offenen Faltschachteln 1 ausgestalteten Faltschachtelzuschnitte 11 werden die bereits an einer Befüllstation (zeichnerisch nicht dargestellt) befüllten Faltschachteln 1 mittels eines Einschubs 12 einer Fördereinrichtung 13 zugeführt (Fig. 9). Die Fördereinrichtung 13 ist ein umlaufendes Band 14 mit Mitnehmern 24 welches taktweise um jeweils einen Mitnehmerabstand weiterbewegt wird. Das Band 14 transportiert derart die Faltschachteln 1 einer Beleimstation 15 zu, an der zwei Leimköpfe 16, 17 vorgesehen sind, welche separat aktivierbar sind. Die Beleimstation 15 ist mitsamt den Leimköpfen 16, 17 senkrecht zur Förderrichtung verschiebbar. Der Abstand zwischen den Leimköpfen 16,17 ist der Länge der Faltschachteln 1 angepaßt. Die Leimköpfe 16, 17 spritzen Heißleim auf die Faltschachteln 1. Nach der Beleimstation 15 sind als weitere Stationen eine Staublaschenumlegestation 18 zur Umlegung der Staublaschen 7, 8 der Faltschachteln 1 und daran anschließend eine Verschließeinrichtung 19 zum Verschließen und Ankleben der Deckel 5 an die Faltschachtelkörper 6 vorgesehen. An der Verschließeinrichtung 19 sind eine Deckelumklappeinrichtung 20 und eine Anpreßeinrichtung 21 für das Umklappen und Anpressen des Deckels 5 an den Faltschachtelkörper 6 vorgesehen. Hier findet die eigentliche Verklebung der Faltschachteln 1 statt.
Dem Band 14 nachgeordnet ist eine die Faltschachteln 1 abtransportierende Transporteinrichtung 22. An dieser Transporteinrichtung 22 ist ein Sensor 23 zur Stauerkennung vorgesehen. Der Sensor 23 ist mit einem Stromversorgungsschalter der Vorrichtung 10 verbunden. Bei einer Stauerkennung wird die Stromversorgung der gesamten Anlage unterbrochen und die Anlage somit stillgelegt. Ist der Stau beseitigt, so kann die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.
Der Takt des Bandes 14 ist derart, daß die Standzeit einer Faltschachtel 1 an der Beleimstation 15 und den anderen Stationen größer als deren Transportzeit für die Ausführung einer Bewegung während eines Taktes ist. Ein günstiges Zeitverhältnis ist hierbei zwei zu drei.
Die Beleimstation 15 ist mittels eines Antriebs 25 senkrecht zur Fördereinrichtung verschiebbar (Fig. 8). Der Antrieb 25 ist ein Linearantrieb 26. Der Linearantrieb 26 enthält einen um zwei Zahnräder 27, 28 umlaufenden Zahnriemen 29. Die Beleimstation 15 ist über Halterungen 30 starr mit einem Parallelabschnitt 31 des Zahnriemens 29 verbunden. Der Zahnriemen 29 wird mittels eines axial auf ein Zahnrad 28 wirkenden Servomotors 32 stückweise in die eine oder die entgegengesetzte Umlaufrichtung angetrieben, so daß die Leimköpfe 16, 17 der Beleimstation 15 senkrecht zur Förderrichtung verschoben werden.
An der Beleimstation 15 ist zusätzlich ein weiterer Antrieb 33 für eine zusätzlich überlagerte Verschiebung der Beleimstation 15 parallel zur Förderrichtung vorgesehen. Dieser zusätzliche Antrieb 33 ist für eine Leimauftragung entlang eines rechteckigen Weges von Vorteil. Er dient der Schließung eines U-förmigen Beleimungsweges. Bei der Durchführung des anhand der Fig. 3 bis 7 beschriebenen Verfahrens wird dieser Antrieb 33 nicht benötigt. Er entfällt hier, oder aber er ist vorhanden und ist außer Funktion. Der Antrieb 33 enthält eine auf einer Gewindestange 34 bewegliche Spindel 35. Die Spindel 35 ist starr mit der Beleimstation 15 verbunden. Durch die Drehung eines axial mit der Gewindestange 34 verbundenen Servomotors 36 kann die Gewindestange 34 gedreht und die Beleimstation 15 zusätzlich verschoben werden.
Zur Beleimung eines U-förmigen Randes 2, 3, 4 eines Deckels 5 einer aus einem Faltschachtelzuschnitt 11 geformten und befüllten offenen Faltschachtel 1 wird die Faltschachtel 1 mit abstehendem Deckel 5 den Leimköpfen 16,17 einer Beleimstation 15 zugeführt (Fig. 3). Während der Zuführbewegung erfolgt eine Leimauftragung entlang des inneren Randes 3 des Deckels 5 durch eine Leimaufspritzung aus dem ersten Leimkopf 16. Bei Stillstand der Faltschachtel 1 (Fig. 4) ist dabei eine komplette Leimspur 38 am oberen Rand 3 aufgetragen. Dann wird bei stehender Fördereinrichtung 13 dieser Leimkopf 16 mitsamt einem zweiten, in Förderrichtung versetzten Leimkopf 17 nach unten bewegt, wobei mittels beider Leimköpfe 16,17 eine Auftragung von Leimspuren 37, 39 auf die senkrecht zum Rand 3 verlaufenden Ränder 2, 4 des Deckels 5 erfolgt. Dann wird die Leimauftragung unterbrochen, und die Fördereinrichtung 13 führt die nächste Faltschachtel 1 der Beleimstation 15 zu. Diese Faltschachtel 1 wird zunächst an den Leimköpfen 16,17 angehalten. Sodann werden die Leimköpfe 16, 17 nach oben bewegt (Fig. 6), wobei sie Leimspuren 37, 39 entlang der Ränder 2, 4 auftragen. Ist dies erfolgt, so wird der parallel zur Förderrichtung verlaufende Rand 3 dieser Faltschachtel durch den alleinigen Betrieb des zweiten Leimkopfes 17 während eines Weitertransportschrittes der Fördereinrichtung 13 beleimt. Das in den Fig. 3 bis 7 beschriebene Verfahren wird dann weiter für die nächsten Faltschachteln 1 durchgeführt.
Während eines kontinuierlichen Weitertransports einer Faltschachtel 11 können senkrecht zur Bewegungsrichtung der Faltschachteln ausgerichtete Leimspuren 37, 39 dadurch aufgetragen werden, daß die Beleimstation 15 unter einem bestimmten Winkel alpha gegenüber der Bewegungsrichtung verschoben wird (Fig. 10, Fig. 11).
Die Beleimstation 15 mitsamt den Leimköpfen 16, 17 wird dabei mit der Geschwindigkeit V₁ senkrecht zur Fördereinrichtung 13 bewegt. Dieser Geschwindigkeit ist eine parallel zur Fördereinrichtung 13 verlaufende Geschwindigkeitskomponente V₂ überlagert. Die Vektoraddition von V₁ und V₂ ergibt als resultierende Geschwindigkeit VR. Bei einer Bewegung der Beleimstation 15 in Richtung des Vektors von VR werden die senkrecht zur Bewegungsrichtung der Faltschachtel 1 verlaufenden Leimspuren 37, 39 aufgetragen.
Bezugszeichenliste
1 Faltschachtel
2, 3, 4 Rand
5 Deckel
6 Faltschachtelkörper
7, 8 Staublasche
9 Vorderfläche
10 Vorrichtung
11 Faltschachtelzuschnitt
12 Einschub
13 Fördereinrichtung
14 Band
15 Beleimstation
16, 17 Leimkopf
18 Staublaschenumlegestation
19 Verschließeinrichtung
20 Deckelumklappeinrichtung
21 Anpreßeinrichtung
22 Transporteinrichtung
23 Sensor
24 Mitnehmer
25 Antrieb
26 Linearantrieb
27, 28 Zahnrad
29, 30 Halterung
31 Parallelabschnitt
32 Servomotor
33 Antrieb
34 Gewindestange
35 Spindel
36 Servomotor
37, 38, 39 Leimspur

Claims (19)

1. Vorrichtung zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten mit einer Förderein­ richtung zum Fördern der Faltschachtelzuschnitte an eine Beleimstation, einem Einschub zur Versorgung der Fördereinrichtung mit Faltschachtelzuschnitten, sowie einer Befülleinrichtung und einer Verschließeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß an der Beleimstation (15) zwei Leimköpfe (16, 17) vorgesehen sind, daß die Beleimstation (15) mittels eines Antriebs (25) senkrecht zur Fördereinrichtung (13) verschiebbar ist, und daß jeder Leimkopf (16, 17) separat aktivierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Leimköpfen (16, 17) verstellbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleimstation (15) mittels eines weiteren Antriebs (33) zusätzlich parallel zur Fördereinrichtung (13) verschiebbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimköpfe (16, 17) mit einem Vorratsbehälter für Heißleim verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Antrieb (25) ein Linearantrieb (26) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb (26) einen um zwei Zahnräder (27, 28) umlaufenden Zahnriemen (29) enthält, und daß die Beleimstation (15) starr mit einem Parallelabschnitt (31) des Zahnriemens (29) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb ein elektromagnetischer Linearantrieb ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (25, 33) eine auf einer Gewindestange (34) bewegliche Spindel (35) enthält.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verschließ­ einrichtung (19) eine Staublaschenumlegestation (18) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verschließ­ einrichtung (19) eine Deckelumklappeinrichtung (20) und eine Anpreßeinrichtung (21) für das Umklappen und Anpressen des Deckels (5) des Faltschachtelzuschnitts (11) an den Faltschachtelkörper (6) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung (10) mindestens ein Sensor (23) zur Erkennung eines Faltschachtelzuschnitts (11) oder einer Faltschachtel (1) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an einer die Falt­ schachteln (1) abtransportierenden Transporteinrichtung (22) ein Sensor (23) zur Stauerkennung vorgesehen ist, und daß dieser Sensor (23) mit einem Stromversorgungsschalter der Vorrichtung (10) verbunden ist.
13. Verfahren zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten, wobei die Faltschachtel­ zuschnitte mittels einer Fördereinrichtung einer Beleimstation zugeführt und dort beleimt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtelzuschnitte (11) als Faltschachteln (1) mit offenem, abstehenden Deckel (5) der Beleimstation (15) zugeführt werden, daß an der Beleimstation (15) während eines Fördervorganges eines Taktes eine Leimauftragung entlang des inneren Randes (3) des Deckels (5) einer Faltschachtel (1) mittels eines ersten Leimkopfes (16) erfolgt, daß dann dieser Leimkopf (16) mitsamt einem zweiten, in Förderrichtung versetzten Leimkopf (17) senkrecht zur Fördereinrichtung bewegt wird, wobei mittels beider Leimköpfe (16, 17) eine Leimauftragung auf senkrecht zu dem Rand (3) verlaufenden Rändern (2, 4) des Deckels (5) erfolgt, daß dann die Leimauftragung unterbrochen wird und die nächste Faltschachtel (1) auf die Beleimstation (15) zu bewegt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der nächsten Faltschachtel (1) beide Leimköpfe (16, 17) entgegen ihrer vorherigen, senkrecht zur Förderrichtung erfolgten Bewegung bewegt werden, wobei sie so die entsprechenden Ränder (2, 4) des nächsten Deckels (5) beleimen, und daß sodann der parallel zur Fördereinrichtung verlaufende Rand (3) dieser Faltschachtel (1) durch den alleinigen Betrieb des zweiten Leimkopfes (17) während des Weitertransports der Fördereinrichtung (13) beleimt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachteln (1) getaktet der Beleimstation (15) zugeführt werden, daß die Leimköpfe (16, 17) bei stehender Fördereinrichtung (13) senkrecht zur Fördereinrichtung (13) bewegt werden, und daß nach der Unterbrechung der Leimauftragung die Fördereinrichtung (13) weiterbewegt wird, und dabei die nächste Faltschachtel (1) auf die Beleimstation (15) zu bewegt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachteln kontinuierlich der Beleimstation (15) zugeführt werden, daß die Leimköpfe (16, 17) bei bewegter Fördereinrichtung (13) mit einer ersten Geschwindigkeitskomponente (V₁) senkrecht zur Fördereinrichtung (13) und einer zweiten Geschwindigkeitskomponente (V₂) parallel zur Fördereinrichtung (13) bewegt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Geschwin­ digkeitskomponente (V₂) gleich der Geschwindigkeit der Fördereinrichtung (13) ist, und daß die Leimauftragung entlang des Randes (3), der parallel zur Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung (13) verläuft, während einer Verschiebung der Beleimstation (15) entgegen der Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung (13) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimköpfe (16, 17) stets in eine gleiche Ausgangsposition zurückgestellt werden, bevor eine weitere Faltschachtel (1) die Beleimstation (15) erreicht.
19. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Standzeit einer Faltschachtel (1) in der Beleimstation (15) größer als deren Transportzeit für die Ausführung einer Taktbewegung ist.
DE19525639A 1995-05-06 1995-07-14 Vorrichtung und Verfahren zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten Expired - Fee Related DE19525639C2 (de)

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