DE19525639A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Beleimen von Faltschachteln - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Beleimen von FaltschachtelnInfo
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Description
Die Erfindungen betreffen einerseits eine Vorrichtung und andererseits ein Verfahren
zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten, wobei die Faltschachtelzuschnitte mittels
einer Fördereinrichtung einer Beleimstation zugeführt und dort verleimt werden.
Es ist bekannt, daß eine Leimauftragung auf einen Faltschachtelzuschnitt mittels
mehrerer Leimköpfe an einer Beleimstation erfolgen kann. Eine linienweise
Leimauftragung erfolgt dabei aus einer der Anzahl der geraden Leimlinien
entsprechenden Anzahl an Leimköpfen.
Nachteilig ist dem bekannten Stand der Technik, daß insbesondere für die Auftragung
eines rechtwinklig abknickenden, U-förmigen Leimlinienverlaufes die Leimauftragung
entweder aus drei Leimköpfen erfolgt, oder aber, bei weniger als drei Leimköpfen, eine
relativ aufwendige Bewegung der Leimköpfe oder des Faltschachtelzuschnitts während
des Beleimens notwendig ist.
Den Erfindungen liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Beleimen von Faltschachtelzuschnitten zu finden, wobei weniger Leimköpfe für einen
U-förmigen Leimauftrag ausreichend sind, und die Bewegung der Leimköpfe oder der
Faltschachtelzuschnitte verringert ist.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß den Ansprüchen 1 und 13.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 sind an der Beleimstation
zwei Leimköpfe vorgesehen, die Beleimstation ist mittels eines Antriebs senkrecht zur
Fördereinrichtung verschiebbar, und jeder Leimkopf ist separat aktivierbar.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren entsprechend Anspruch 13 werden die
Faltschachtelzuschnitte als Faltschachteln mit offenem, abstehendem Deckel der
Beleimstation zugeführt. Dort wird eine Leimauftragung entlang des inneren, von der
Faltschachtel weg weisenden Randes des Deckels mittels eines ersten Leimkopfes
vorgenommen. Dann wird dieser Leimkopf mitsamt einem in Förderrichtung gegenüber
dem ersten Leimkopf versetzten zweiten Leimkopf senkrecht zur Förderrichtung
bewegt, wobei mittels beider Leimköpfe eine Leimauftragung auf senkrecht zu dem
bereits beleimten Rand verlaufenden Rändern des Deckels erfolgt.
Des weiteren wird die Leimauftragung unterbrochen und die nächste Faltschachtel auf
die Beleimstation zu bewegt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, daß infolge der separaten
Aktivierung der Leimköpfe und der Verschiebbarkeit der Beleimstation senkrecht zur
Förderrichtung die Leimköpfe unterschiedliche Leimlinien senkrecht zur Förderrichtung
unabhängig voneinander aufbringen können. Durch die Ausnutzung der Bewegung der
Faltschachtelzuschnitte auf Grund der Bewegung der Fördereinrichtung können die
Leimköpfe stillstehend parallel zur Förderrichtung verlaufende Leimlinien, ebenfalls
separat voneinander, auftragen. Durch die Kombination dieser Möglichkeiten, wie es
auch beim erfindungsgemäßen Verfahren realisiert ist, können die Leimlinien entlang
einer U-förmigen Linienführung aufgetragen wurden. Das Verfahren erlaubt auch den
Betrieb der Vorrichtung mit einer relativ großen Leistung, da einerseits der Vorschub
einer Faltschachtel bereits zu einer Leimauftragung genutzt wird, und da andererseits
ein Abschalten und ein Wiederanschalten eines Leimkopfes vermieden wird, obwohl
dieser einen Winkel begrenzend während einer Aktivierung beleimt. Der
Verschiebungsweg der Beleimstation ist genauso minimiert wie die Anzahl der Ein/Aus-
Schaltungen der Leimköpfe.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den
Ansprüchen 2 bis 12 und des erfindungsgemäßen Verfahrens in den Ansprüchen 14
bis 19 beschrieben.
Ist der Abstand zwischen den Leimköpfen verstellbar (Anspruch 2), so kann dieser
Abstand entweder für längere Zeit verstellt werden, falls die Verschließung einer Serie
von Faltschachteln mit geänderten Maßen vorgesehen ist, oder die Verstellung kann
spontan entsprechend der Einsatzbedingungen während der Leimauftragung an einem
Faltschachtelabschnitt erfolgen.
Eine Verleimung entlang einer rechteckigen, geschlossenen Leimlinie ist möglich,
wenn die Beleimstation analog Anspruch 3 mittels eines weiteren Antriebs zusätzlich
parallel zur Förderrichtung verschiebbar ist. Der Ringschluß eines U-förmigen
Leimlinienverlaufs erfolgt dann durch eine zusätzliche Bewegung des ersten
Leimkopfes in Förderrichtung.
Die Verleimung der Faltschachtelzuschnitte erfolgt schneller und sicherer, wenn die
Leimköpfe mit einem Vorratsbehälter für Heißleim verbunden sind (Anspruch 4).
Als Antrieb eignet sich ein Linearantrieb (Anspruch 5) und ein Antrieb, der eine auf
einer Gewindestange bewegliche Spindel enthält (Anspruch 8). Letzterer ist besonders
für große Kräfte geeignet. Als Linearantrieb eignet sich als bewährte zuverlässige
Technik ein um zwei Zahnräder umlaufender, angetriebener Zahnriemen, wobei die
Beleimstation starr mit einem Parallelabschnitt des Zahnriemens verbunden ist
(Anspruch 6). Die Verschiebung der Beleimstation erfolgt hierbei parallel zu den
Parallelabschnitten des Zahnriemens. Eine streckenweise Umlaufbewegung des
Zahnriemens wird dadurch erreicht, daß ein Zahnrad motorisch angetrieben wird. Der
Antrieb des Zahnrades kann mittels eines Servomotors erfolgen. Der Servomotor wird
von einer Steuereinheit angesteuert. Insbesonders für extrem schnelle Verschiebungen
eignen sich elektromagnetische Liniearantriebe (Anspruch 7). Diese realisieren quasi
reibungsfrei extrem große Beschleunigungen und können - somit als
Hochleistungsantriebe für sehr hohe - Taktleistungen eingesetzt werden. Dabei ist
insbesondere auch eine von einem elektromagnetischen Linearantrieb angetriebene
Fördereinrichtung von Vorteil, so daß sowohl die Zuführung der Faltschachteln zur
Beleimstation, als auch die Leimauftragung extrem schnell betrieben werden können.
Ist vor der Verschließstation eine Staublaschenumlegestation vorgesehen (Anspruch
9), so können die Staublaschen der Faltschachtelzuschnitte bzw. der Faltschachteln
dort zumindest annähernd in ihre rechtwinklig abstehende Position gedrückt werden,
bevor der beleimte Deckel gegen den Faltschachtelkörper und gegen die Staublaschen
gedrückt wird, um mit dem Faltschachtelkörper und den Staublaschen verklebt zu
werden. Die Verklebung erfolgt an der Verschließstation. Dort kann gemäß Anspruch
10 eine Deckelumklappeinrichtung und eine Anpreßeinrichtung für das Umklappen
und Anpressen des Deckels des Faltschachtelzuschnitts an den Faltschachtelkörper
vorgesehen sein. Diese können z. B. mittels taktweise arbeitender Einrichtungen oder
mittels Rollen realisiert werden, an denen die Faltschachteln vorbeibewegt werden.
Durch Sensoren zur Erkennung der Anwesenheit eines Faltschachtelzuschnitts oder
einer Faltschachtel (Anspruch 11) wird die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung dahin
gehend verbessert, als den Faltschachtelzuschnitt behandelnde Funktionen nur dann
erfolgen, wenn sich ein Faltschachtelzuschnitt an der betreffenden Station befindet.
Die Vorrichtung kann bei einem Faltschachtelstau an der die Faltschachteln abtrans
portierenden Transporteinrichtung abgeschaltet werden, wenn entsprechend Anspruch
12 an dieser Transporteinrichtung ein Sensor zur Stauerkennung vorgesehen ist, und
dieser Sensor mit einem Stromversorgungsschalter der Vorrichtung verbunden ist. Als
Sensor kommen ein Ultraschallsensor und ein Infrarotsensor, sowie andere optische
Sensoren in Betracht.
In einer vorteilhaften Weitergestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Anspruch
14) werden anschließend an die Verfahrensschritte des Anspruchs 13 beide Leimköpfe
entgegen ihrer vorherigen, senkrecht zur Fördereinrichtung erfolgten Bewegung
bewegt, wobei sie die entsprechenden Ränder des nächsten Deckels beleimen, und
schließlich wird der parallel zur Förderrichtung verlaufende Rand dieser Faltschachtel
durch den alleinigen Betrieb des zweiten Leimkopfes während eines Weitertrans
portschritts der Fördereinrichtung beleimt.
Bei der Fortsetzung der Verfahrens entsprechend Anspruch 14 wird die Beleimung
zweier aufeinanderfolgender Faltschachteln unter minimal vom Leimkopf zurück
gelegtem Weg durchgeführt. Der Leimkopf befindet sich z. B. nach der Verleimung
einer Faltschachtel in einer Position, die für die Verleimung der nächsten Faltschachtel
als Ausgangsposition dient. Der Leimkopf kann folglich bei einem taktweisen Weiter
transportschritt in seiner vorherigen Position verbleiben und wird erst bei Stillstand der
Fördereinrichtung senkrecht zu dieser verschoben. Die Verfahrensschritte der
Ansprüche 13 und 14 können abwechselnd hintereinander ausgeübt werden, um für
eine beliebige Anzahl von Faltschachteln eine Leimauftragung mit minimalem
Verschiebungsaufwand des Leimkopfes vorzunehmen.
Beim getakteten Verfahren (Anspruch 15) werden die Faltschachteln getaktet der
Beleimstation zugeführt. Der taktweise Stillstand der Fördereinrichtung wird genutzt,
um die senkrecht zur Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung verlaufenden
Leimspuren aufzutragen. Beim kontinuierlichen Verfahren (Anspruch 16) werden diese
Leimspuren dagegen bei bewegten Faltschachteln aufgetragen. Die Beleimstation führt
dabei eine Bewegung aus, die nach Betrag und Richtung der resultierenden
Geschwindigkeit entspricht, die durch Vektoraddition der Geschwindigkeitsvektoren der
Fördergeschwindigkeit und der Geschwindigkeit für die Leimauftragung senkrecht zur
Förderrichtung erreicht wird.
Beim kontinuierlichen Verfahren ist eine Rückstellung der Beleimstation für die
Leimauftragung an einer weiteren Faltschachtel ohne Zeitverlust möglich, wenn analog
Anspruch 17 die Beleimstation zunächst mit der Fördereinrichtung mitläuft, dann aber
entgegen der Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung zurückgestellt wird und
während ihrer Rückstellung eine Leimauftragung vornimmt.
Werden nach der Durchführung der Verfahrensschritte des Anspruchs 13 gemäß
Anspruch 18 die Leimköpfe stets in die gleiche Ausgangsposition zurückgestellt, bevor
eine weitere Faltschachtel die Beleimstation erreicht, so ergibt sich für jede
Faltschachtel ein identischer Beleimungsvorgang mit identischem Funktionsablauf,
gleicher Streckenführung und gleichen Aktivierungszeiten für die Leimköpfe.
Der Gesamtweg des Leimkopfes ist hierbei infolge der Zurückstellung, bei der keine
Leimauftragung erfolgt, verlängert. Die Zurückstellung kann jedoch z. B. zu Beginn
eines schrittweisen Weitertransports der Faltschachtel geschehen und führt dadurch
entweder zu keinem oder nur zu einem geringen Zeitverlust.
Eine stets gleichartige Leimauftragung ist insbesondere für eine Anpassung der
Leimauftragung an einen anderen Verfahrensschritt, bei dem zeitgleich die gleiche
Faltschachtel behandelt wird, von Vorteil.
Ist die Standzeit einer Faltschachtel in der Beleimstation größer als die Transportzeit
der Faltschachtel für die Ausführung einer Taktbewegung (Anspruch 19), so wird für
die Leimauftragung und alle parallel zur Leimauftragung erfolgenden Funktionen eine
vergrößerte Zeitspanne zur Verfügung gestellt.
Im folgenden werden die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße
Verfahren anhand von Figuren näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Seitenansicht eine Faltschachtel mit geöffnetem, abstehendem
Deckel;
Fig. 2 in einer Seitenansicht die um 90 Grad in der Horizontalebene gedrehte
Faltschachtel der Fig. 1;
Fig. 3 in einer Seitenansicht den Beginn einer Leimauftragung mittels eines
Leimkopfes einer ortsfesten Beleimstation auf den inneren Rand des Deckels
einer bewegten Faltschachtel;
Fig. 4 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 3 bei nunmehr stehender
Faltschachtel;
Fig. 5 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 4 nach einer Bewegung der
Beleimstation senkrecht zu der Fördereinrichtung und der Auftragung von zwei
parallelen Leimlinien durch die beiden Leimköpfe;
Fig. 6 in einer Seitenansicht den Beginn der Beleimung der nächsten Faltschachtel,
welche an die Beleimstation zugeführt wurde, und welche stillstehend durch
die Bewegung des Leimkopfes gleichzeitig von den beiden Leimköpfen
beleimt wird;
Fig. 7 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 6, jedoch mit Weitertransport
der Faltschachtel und mit nur noch einem aktiven Leimkopf während des
Weitertransports;
Fig. 8 in einer Seitenansicht eine Beleimstation mit einem als angetriebener Zahn
riemen ausgestaltetem Linearantrieb zur Verschiebung der Leimstation
senkrecht zur Förderrichtung, sowie mit einem weiteren Antrieb zur
zusätzlichen Verschiebung der Beleimstation parallel zur Förderrichtung,
wobei der weitern Antrieb eine auf einer Gewindestange bewegliche Spindel
enthält;
Fig. 9 in einer Seitenansicht eine Beleimstation mit weiteren Stationen an einer
Fördereinrichtung und einer die Faltschachteln abtransportierenden Transport
einrichtung;
Fig. 10 in einer Seitenansicht den Beginn einer Beleimung analog Fig. 6, jedoch bei
einem kontinuierlichen Verfahren; sowie
Fig. 11 ein Diagramm zur Veranschaulichung einer resultierenden Geschwindigkeit
der diagonalen Bewegung einer Beleimstation relativ zu einer Förderein
richtung bei einem kontinuierlichen Verfahren.
Zur Verschließung einer befüllten, offenen Faltschachtel 1 (Fig. 1, Fig. 2) soll der
innere Rand 2, 3, 4 des Deckels 5 der Faltschachtel 1 mit dem Faltschachtelkörper 6
verleimt werden. Dazu ist vorgesehen, einerseits den Rand 2, 4 mit den Staublaschen
7, 8 und der Vorderfläche 9 und andererseits den Rand 3 mit der Vorderfläche 9 des
Faltschachtelkörpers 6 zu verkleben.
An einer Vorrichtung 10 zum Beleimen der als offenen Faltschachteln 1 ausgestalteten
Faltschachtelzuschnitte 11 werden die bereits an einer Befüllstation (zeichnerisch nicht
dargestellt) befüllten Faltschachteln 1 mittels eines Einschubs 12 einer
Fördereinrichtung 13 zugeführt (Fig. 9). Die Fördereinrichtung 13 ist ein umlaufendes
Band 14 mit Mitnehmern 24 welches taktweise um jeweils einen Mitnehmerabstand
weiterbewegt wird. Das Band 14 transportiert derart die Faltschachteln 1 einer
Beleimstation 15 zu, an der zwei Leimköpfe 16, 17 vorgesehen sind, welche separat
aktivierbar sind. Die Beleimstation 15 ist mitsamt den Leimköpfen 16, 17 senkrecht zur
Förderrichtung verschiebbar. Der Abstand zwischen den Leimköpfen 16,17 ist der
Länge der Faltschachteln 1 angepaßt. Die Leimköpfe 16, 17 spritzen Heißleim auf die
Faltschachteln 1. Nach der Beleimstation 15 sind als weitere Stationen eine
Staublaschenumlegestation 18 zur Umlegung der Staublaschen 7, 8 der Faltschachteln
1 und daran anschließend eine Verschließeinrichtung 19 zum Verschließen und
Ankleben der Deckel 5 an die Faltschachtelkörper 6 vorgesehen. An der
Verschließeinrichtung 19 sind eine Deckelumklappeinrichtung 20 und eine
Anpreßeinrichtung 21 für das Umklappen und Anpressen des Deckels 5 an den
Faltschachtelkörper 6 vorgesehen. Hier findet die eigentliche Verklebung der
Faltschachteln 1 statt.
Dem Band 14 nachgeordnet ist eine die Faltschachteln 1 abtransportierende
Transporteinrichtung 22. An dieser Transporteinrichtung 22 ist ein Sensor 23 zur
Stauerkennung vorgesehen. Der Sensor 23 ist mit einem Stromversorgungsschalter
der Vorrichtung 10 verbunden. Bei einer Stauerkennung wird die Stromversorgung der
gesamten Anlage unterbrochen und die Anlage somit stillgelegt. Ist der Stau beseitigt,
so kann die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.
Der Takt des Bandes 14 ist derart, daß die Standzeit einer Faltschachtel 1 an der
Beleimstation 15 und den anderen Stationen größer als deren Transportzeit für die
Ausführung einer Bewegung während eines Taktes ist. Ein günstiges Zeitverhältnis ist
hierbei zwei zu drei.
Die Beleimstation 15 ist mittels eines Antriebs 25 senkrecht zur Fördereinrichtung
verschiebbar (Fig. 8). Der Antrieb 25 ist ein Linearantrieb 26. Der Linearantrieb 26
enthält einen um zwei Zahnräder 27, 28 umlaufenden Zahnriemen 29. Die
Beleimstation 15 ist über Halterungen 30 starr mit einem Parallelabschnitt 31 des
Zahnriemens 29 verbunden. Der Zahnriemen 29 wird mittels eines axial auf ein
Zahnrad 28 wirkenden Servomotors 32 stückweise in die eine oder die
entgegengesetzte Umlaufrichtung angetrieben, so daß die Leimköpfe 16, 17 der
Beleimstation 15 senkrecht zur Förderrichtung verschoben werden.
An der Beleimstation 15 ist zusätzlich ein weiterer Antrieb 33 für eine zusätzlich
überlagerte Verschiebung der Beleimstation 15 parallel zur Förderrichtung vorgesehen.
Dieser zusätzliche Antrieb 33 ist für eine Leimauftragung entlang eines rechteckigen
Weges von Vorteil. Er dient der Schließung eines U-förmigen Beleimungsweges. Bei
der Durchführung des anhand der Fig. 3 bis 7 beschriebenen Verfahrens wird
dieser Antrieb 33 nicht benötigt. Er entfällt hier, oder aber er ist vorhanden und ist
außer Funktion. Der Antrieb 33 enthält eine auf einer Gewindestange 34 bewegliche
Spindel 35. Die Spindel 35 ist starr mit der Beleimstation 15 verbunden. Durch die
Drehung eines axial mit der Gewindestange 34 verbundenen Servomotors 36 kann die
Gewindestange 34 gedreht und die Beleimstation 15 zusätzlich verschoben werden.
Zur Beleimung eines U-förmigen Randes 2, 3, 4 eines Deckels 5 einer aus einem
Faltschachtelzuschnitt 11 geformten und befüllten offenen Faltschachtel 1 wird die
Faltschachtel 1 mit abstehendem Deckel 5 den Leimköpfen 16,17 einer Beleimstation
15 zugeführt (Fig. 3). Während der Zuführbewegung erfolgt eine Leimauftragung
entlang des inneren Randes 3 des Deckels 5 durch eine Leimaufspritzung aus dem
ersten Leimkopf 16. Bei Stillstand der Faltschachtel 1 (Fig. 4) ist dabei eine komplette
Leimspur 38 am oberen Rand 3 aufgetragen. Dann wird bei stehender
Fördereinrichtung 13 dieser Leimkopf 16 mitsamt einem zweiten, in Förderrichtung
versetzten Leimkopf 17 nach unten bewegt, wobei mittels beider Leimköpfe 16,17 eine
Auftragung von Leimspuren 37, 39 auf die senkrecht zum Rand 3 verlaufenden Ränder
2, 4 des Deckels 5 erfolgt. Dann wird die Leimauftragung unterbrochen, und die
Fördereinrichtung 13 führt die nächste Faltschachtel 1 der Beleimstation 15 zu. Diese
Faltschachtel 1 wird zunächst an den Leimköpfen 16,17 angehalten. Sodann werden
die Leimköpfe 16, 17 nach oben bewegt (Fig. 6), wobei sie Leimspuren 37, 39
entlang der Ränder 2, 4 auftragen. Ist dies erfolgt, so wird der parallel zur
Förderrichtung verlaufende Rand 3 dieser Faltschachtel durch den alleinigen Betrieb
des zweiten Leimkopfes 17 während eines Weitertransportschrittes der
Fördereinrichtung 13 beleimt. Das in den Fig. 3 bis 7 beschriebene Verfahren wird
dann weiter für die nächsten Faltschachteln 1 durchgeführt.
Während eines kontinuierlichen Weitertransports einer Faltschachtel 11 können
senkrecht zur Bewegungsrichtung der Faltschachteln ausgerichtete Leimspuren 37, 39
dadurch aufgetragen werden, daß die Beleimstation 15 unter einem bestimmten Winkel
alpha gegenüber der Bewegungsrichtung verschoben wird (Fig. 10, Fig. 11).
Die Beleimstation 15 mitsamt den Leimköpfen 16, 17 wird dabei mit der
Geschwindigkeit V₁ senkrecht zur Fördereinrichtung 13 bewegt. Dieser
Geschwindigkeit ist eine parallel zur Fördereinrichtung 13 verlaufende
Geschwindigkeitskomponente V₂ überlagert. Die Vektoraddition von V₁ und V₂
ergibt als resultierende Geschwindigkeit VR. Bei einer Bewegung der Beleimstation 15
in Richtung des Vektors von VR werden die senkrecht zur Bewegungsrichtung der
Faltschachtel 1 verlaufenden Leimspuren 37, 39 aufgetragen.
Bezugszeichenliste
1 Faltschachtel
2, 3, 4 Rand
5 Deckel
6 Faltschachtelkörper
7, 8 Staublasche
9 Vorderfläche
10 Vorrichtung
11 Faltschachtelzuschnitt
12 Einschub
13 Fördereinrichtung
14 Band
15 Beleimstation
16, 17 Leimkopf
18 Staublaschenumlegestation
19 Verschließeinrichtung
20 Deckelumklappeinrichtung
21 Anpreßeinrichtung
22 Transporteinrichtung
23 Sensor
24 Mitnehmer
25 Antrieb
26 Linearantrieb
27, 28 Zahnrad
29, 30 Halterung
31 Parallelabschnitt
32 Servomotor
33 Antrieb
34 Gewindestange
35 Spindel
36 Servomotor
37, 38, 39 Leimspur
2, 3, 4 Rand
5 Deckel
6 Faltschachtelkörper
7, 8 Staublasche
9 Vorderfläche
10 Vorrichtung
11 Faltschachtelzuschnitt
12 Einschub
13 Fördereinrichtung
14 Band
15 Beleimstation
16, 17 Leimkopf
18 Staublaschenumlegestation
19 Verschließeinrichtung
20 Deckelumklappeinrichtung
21 Anpreßeinrichtung
22 Transporteinrichtung
23 Sensor
24 Mitnehmer
25 Antrieb
26 Linearantrieb
27, 28 Zahnrad
29, 30 Halterung
31 Parallelabschnitt
32 Servomotor
33 Antrieb
34 Gewindestange
35 Spindel
36 Servomotor
37, 38, 39 Leimspur
Claims (19)
1. Vorrichtung zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten mit einer Förderein
richtung zum Fördern der Faltschachtelzuschnitte an eine Beleimstation, einem
Einschub zur Versorgung der Fördereinrichtung mit Faltschachtelzuschnitten,
sowie einer Befülleinrichtung und einer Verschließeinrichtung, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Beleimstation (15) zwei Leimköpfe (16, 17)
vorgesehen sind, daß die Beleimstation (15) mittels eines Antriebs (25) senkrecht
zur Fördereinrichtung (13) verschiebbar ist, und daß jeder Leimkopf (16, 17)
separat aktivierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen
den Leimköpfen (16, 17) verstellbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Beleimstation (15) mittels eines weiteren Antriebs (33) zusätzlich parallel zur
Fördereinrichtung (13) verschiebbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leimköpfe (16, 17) mit einem Vorratsbehälter für Heißleim verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als
Antrieb (25) ein Linearantrieb (26) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb (26)
einen um zwei Zahnräder (27, 28) umlaufenden Zahnriemen (29) enthält, und daß
die Beleimstation (15) starr mit einem Parallelabschnitt (31) des Zahnriemens (29)
verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb ein
elektromagnetischer Linearantrieb ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb (25, 33) eine auf einer Gewindestange (34) bewegliche Spindel (35)
enthält.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verschließ
einrichtung (19) eine Staublaschenumlegestation (18) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Verschließ
einrichtung (19) eine Deckelumklappeinrichtung (20) und eine Anpreßeinrichtung
(21) für das Umklappen und Anpressen des Deckels (5) des
Faltschachtelzuschnitts (11) an den Faltschachtelkörper (6) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung
(10) mindestens ein Sensor (23) zur Erkennung eines Faltschachtelzuschnitts (11)
oder einer Faltschachtel (1) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an einer die Falt
schachteln (1) abtransportierenden Transporteinrichtung (22) ein Sensor (23) zur
Stauerkennung vorgesehen ist, und daß dieser Sensor (23) mit einem
Stromversorgungsschalter der Vorrichtung (10) verbunden ist.
13. Verfahren zum Beleimen von Faltschachtelzuschnitten, wobei die Faltschachtel
zuschnitte mittels einer Fördereinrichtung einer Beleimstation zugeführt und dort
beleimt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltschachtelzuschnitte (11) als
Faltschachteln (1) mit offenem, abstehenden Deckel (5) der Beleimstation (15)
zugeführt werden, daß an der Beleimstation (15) während eines Fördervorganges
eines Taktes eine Leimauftragung entlang des inneren Randes (3) des Deckels (5)
einer Faltschachtel (1) mittels eines ersten Leimkopfes (16) erfolgt, daß dann
dieser Leimkopf (16) mitsamt einem zweiten, in Förderrichtung versetzten Leimkopf
(17) senkrecht zur Fördereinrichtung bewegt wird, wobei mittels beider Leimköpfe
(16, 17) eine Leimauftragung auf senkrecht zu dem Rand (3) verlaufenden
Rändern (2, 4) des Deckels (5) erfolgt, daß dann die Leimauftragung unterbrochen
wird und die nächste Faltschachtel (1) auf die Beleimstation (15) zu bewegt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der nächsten
Faltschachtel (1) beide Leimköpfe (16, 17) entgegen ihrer vorherigen, senkrecht
zur Förderrichtung erfolgten Bewegung bewegt werden, wobei sie so die
entsprechenden Ränder (2, 4) des nächsten Deckels (5) beleimen, und daß
sodann der parallel zur Fördereinrichtung verlaufende Rand (3) dieser
Faltschachtel (1) durch den alleinigen Betrieb des zweiten Leimkopfes (17)
während des Weitertransports der Fördereinrichtung (13) beleimt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Faltschachteln (1) getaktet der Beleimstation (15) zugeführt werden, daß die
Leimköpfe (16, 17) bei stehender Fördereinrichtung (13) senkrecht zur
Fördereinrichtung (13) bewegt werden, und daß nach der Unterbrechung der
Leimauftragung die Fördereinrichtung (13) weiterbewegt wird, und dabei die
nächste Faltschachtel (1) auf die Beleimstation (15) zu bewegt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Faltschachteln kontinuierlich der Beleimstation (15) zugeführt werden, daß die
Leimköpfe (16, 17) bei bewegter Fördereinrichtung (13) mit einer ersten
Geschwindigkeitskomponente (V₁) senkrecht zur Fördereinrichtung (13) und einer
zweiten Geschwindigkeitskomponente (V₂) parallel zur Fördereinrichtung (13)
bewegt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Geschwin
digkeitskomponente (V₂) gleich der Geschwindigkeit der Fördereinrichtung (13)
ist, und daß die Leimauftragung entlang des Randes (3), der parallel zur
Bewegungsrichtung der Fördereinrichtung (13) verläuft, während einer
Verschiebung der Beleimstation (15) entgegen der Bewegungsrichtung der
Fördereinrichtung (13) erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimköpfe (16, 17)
stets in eine gleiche Ausgangsposition zurückgestellt werden, bevor eine weitere
Faltschachtel (1) die Beleimstation (15) erreicht.
19. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Standzeit einer
Faltschachtel (1) in der Beleimstation (15) größer als deren Transportzeit für die
Ausführung einer Taktbewegung ist.
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- 1995-07-14 DE DE19525639A patent/DE19525639C2/de not_active Expired - Fee Related
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