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DE19516195C2 - Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz - Google Patents

Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz

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Publication number
DE19516195C2
DE19516195C2 DE19516195A DE19516195A DE19516195C2 DE 19516195 C2 DE19516195 C2 DE 19516195C2 DE 19516195 A DE19516195 A DE 19516195A DE 19516195 A DE19516195 A DE 19516195A DE 19516195 C2 DE19516195 C2 DE 19516195C2
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DE
Germany
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trunked radio
tsc
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radio terminal
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Ralf Von Dem Berge
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Telekom Deutschland GmbH
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Deutsche Telekom AG
DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilnet GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W84/00Network topologies
    • H04W84/02Hierarchically pre-organised networks, e.g. paging networks, cellular networks, WLAN [Wireless Local Area Network] or WLL [Wireless Local Loop]
    • H04W84/04Large scale networks; Deep hierarchical networks
    • H04W84/08Trunked mobile radio systems
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W4/00Services specially adapted for wireless communication networks; Facilities therefor
    • H04W4/06Selective distribution of broadcast services, e.g. multimedia broadcast multicast service [MBMS]; Services to user groups; One-way selective calling services
    • HELECTRICITY
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    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W72/00Local resource management
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Während des erstmaligen Zugangs zu einem Bündelfunknetz und bei jedem Zellenwechsel innerhalb des Netzes muß sich ein Bündelfunkendgerät auf dem digitalen Organisationskanal mit einem Registrierungstelegramm (RQR) beim entsprechenden Systemcontroller (TSC) der jeweiligen Zelle anmelden. Das Registrierungstelegramm enthält die Adresse des Bündelfunkendgerätes, so daß der TSC eine eindeutige Zuordnung zu den Teilnehmerdaten vornehmen kann. Ist das Bündelfunkendgerät für den Betrieb freigegeben, erhält es vom TSC ein positives Quittungstelegramm (ACK).
Sobald das Bündelfunkendgerät diese positive Quittung empfängt speichert es eine Registrierungsaufzeichnung ab. Diese Aufzeichnung wird bei einem Zellenwechsel und entsprechender Neuregistrierung aktualisiert. Das Bündelfunksystem speichert ebenfalls eine Registrierungsaufzeichnung. Aufgrund dieser Aufzeichnung erkennt das Bündelfunksystem, in welcher Zelle des Netzes sich das Bündelfunkendgerät aufhält. Rufe an dieses Gerät werden daher nicht im gesamten Netz, sondern nur in diese Zelle ausgesandt. Sobald sich das Bündelfunkendgerät in einer anderen Zelle registriert, wird die Registrierungsaufzeichnung im Bündelfunksystem aktualisiert.
Wird das Bündelfunkendgerät ausgeschaltet und in der gleichen Zelle wieder eingeschaltet, bleibt die gespeicherte Registrierungsaufzeichnung erhalten, so daß sich das Bündelfunkendgerät nicht neu am TSC anmelden muß.
Tritt der Fall ein, daß im Bündelfunksystem die Registrierungsinformationen eines oder mehrerer Bündelfunkendgeräte verloren gehen, zeigen diese Geräte zwar dem Bediener an, daß sie im Bündelfunksystem registriert sind, es können jedoch keine Anrufe mehr empfangen werden. Ein solcher Fall kann insbesondere bei der Einspielung neuer Software in das Bündelfunksystem oder bei einem Ausfall eines TSC auftreten.
Wie schon beschrieben, wird die Registrierungsaufzeichnung wieder im System aktualisiert, wenn sich das Bündelfunkgerät von einer Zelle des Netzes in eine andere Zelle des Netzes bewegt. Dieses Verfahren versagt jedoch bei stationär eingesetzten Endgeräten, wie z. B. automatischen Telemetrieendgeräten und ist außerdem sehr unbefriedigend, da es bei entsprechend großen Zellen sehr lange dauern kann, bis sich ein Bündelfunkendgerät aufgrund eines Zellenwechsel neu registriert.
Um dieses Problem zumindest teilweise zu beheben, gibt es schon seit geraumer Zeit eine Problemlösung für Bündelfunkgeräte, die einen Anrufwunsch einleiten.
Im Buch von Krammling, Paul Ernst, Bündelfunk, Expertverlag 1993 ISBN 3-8169-0947-7 ist ein Verfahren zur Registrierung angerufener Bündelfunkgeräte in einem Bündelfunknetz offenbart, wobei vom System-Controler eine Registrierung auf Anfrage des Bündelfunkgerätes initiiert wird.
Befindet sich ein solches Endgerät in einem registrierten Zustand, obwohl das Bündelfunksystem keine gültige Registrierungsinformation mehr besitzt, sendet der TSC unmittelbar nach Empfang eines Anforderungstelegrammes (z. B. für einen Anrufwunsch) eine Registrierungsaufforderung an das rufende Endgerät. Auf diese Aufforderung muß das Bündelfunkgerät mit einem Registrierungstelegramm antworten. Der Anrufwunsch selber wird vom TSC abgelehnt und lediglich zur sog. impliziten Registrierung verwendet.
Erst im Anschluß an diese Prozedur ist das Bündelfunkendgerät dem System wieder bekannt und der Bediener kann erneut versuchen, einen Anrufwunsch an den TSC zusenden. Außerdem ist das Bündelfunkgerät jetzt wieder in der Lage, Anrufe zu empfangen.
Die DE 38 28 003 A1 offenbart ein Bündelfunknetz, welches mehrere Sprachkanäle und einen Organisationskanal aufweist, wobei sich diese Druckschrift mit dem Problem der Verkürzung der Verbindungsaufbauzeit befasst. Das Problem, angerufene, im Bündelfunknetz nicht registrierte Geräte wieder zu registrieren, wird nicht behandelt.
Zur Zeit besteht aber immer noch der Nachteil, daß bis jetzt noch keine Möglichkeit besteht, Bündelfunkendgeräte die angerufen werden, aber im Bündelfunksystem nicht registriert sind, implizit zu registrieren. Die Folge ist, daß bei einem Verlust der Registrierungsaufzeichnung im TSC diese Endgeräte nicht mehr erreichbar sind. Besonders auf Bündelfunkendgeräte, die in unbemannten Stationen, z. B. zum Zwecke der Telemetrieabfrage eingesetzt werden, hat dies besonders gravierende Auswirkungen Sendet ein Endgerät einen Anrufwunsch mit einer Adresse eines nicht registrierten Endgerätes an den TSC, lehnt der TSC den Anrufwunsch mit einem negativen Quittungstelegramm ab.
Demgemäß besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Lösungsmöglichkeit vorzuschlagen, wie angerufene, nicht registrierte Geräte wieder im Bündelfunksystem registriert werden können, ohne daß diese einen Zellenwechsel vornehmen oder selbst zuvor einen Anrufwunsch an den TSC senden müssen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, daß nun prinzipiell jedes empfangsbereite, jedoch nicht im Bündelfunksystem registrierte Bündelfunkendgerät von einem Anruf eines anderen Bündelfunkendgerätes erreicht werden kann. Dies ist besonders bei nicht bemannten, automatisch arbeitenden Telemetrie- Endgeräten oder selten benutzten stationären Endgeräten von großem Vorteil.
Empfängt ein TSC ein Anforderungstelegramm für einen Anrufwunsch und enthält dieses Anforderungstelegramm eine Adresse eines Bündelfunkendgerätes, für das der TSC keine gültige Registrierungsaufzeichnung besitzt, wird das Anforderungstelegramm zunächst mit einem Wartesignal (ACKI, "Warte auf weitere Signalisierung") vom TSC quittiert. Hierauf wird im rufenden Endgerät ein Zeitglied gestartet, so daß das rufende Gerät in einen Wartezustand versetzt wird. Unter der Voraussetzung, daß das gerufene Gerät für den Betrieb im Netz freigegeben ist, wird netzweit, d. h. in allen Zellen des Netzes, nun eine Registrierungsaufforderung (ALHR) an das angerufene Gerät gesendet.
Nach der Spezifikation, z. B. des MPT Bündelfunknetzes, muß das auf diese Weise angerufene Bündelfunkendgerät mit einem Registrierungstelegramm (RQR) antworten. Wird in einer Zelle des Netzes das Registrierungstelegramm empfangen, wird es, sofern das Gerät für den Betrieb in dieser Zelle berechtigt ist, positiv vom TSC der entsprechenden Zelle quittiert und die Registrierungsaufzeichnung im Bündelfunksystem bzw. im Mastersystemcontroller (MSC) gespeichert. Um eine höhere Sicherheit zu bekommen, das zu registrierende Gerät zu erreichen, kann die Registrierungsaufforderung (ALHR) auch wiederholt netzweit ausgesendet werden.
Antwortet das durch das ALHR-Telegramm aufgeforderte Endgerät mit einem Registrierungstelegramm (RQR) hat der TSC nun zwei Möglichkeiten:
  • 1. Der TSC lehnt den Anrufwunsch innerhalb der vom Zeitglied vorgegebenen Zeit mit einem negativen Quittungstelegramm (ACKX, ACKV, ...) ab und der rufende Teilnehmer muß einen neuen Anrufwunsch starten, um das nun wieder im System registrierte Bündelfunkendgerät zu erreichen. Dieses Verfahren ist ähnlich dem Verfahren, wie es bei der impliziten Registrierung im rufenden Gerät angewandt wird. Der Vorteil dieser Variante ist, daß das Bündelfunksystem nicht die Wartezeit im rufenden Bündelfunkgerät kontrollieren muß und mehr Zeit für die Speicherung der Registrierungsaufzeichnung des gerufenen Gerätes zur Verfügung hat.
  • 2. Der TSC leitet den Anrufwunsch zum jetzt wieder im System registrierten Bündelfunkendgerät weiter. Voraussetzung ist, daß das rufende Gerät sich noch im Wartezustand befindet, d. h. die vom Zeitglied vorgegebene Zeit noch nicht abgelaufen ist. Mit dem Verfügbarkeitstelegramm (ALH) kann das Zeitglied durch den TSC im Endgerät zurückgesetzt werden, so daß die Wartezeit des rufenden Gerätes vom TSC kontrolliert und gegebenenfalls auch verlängert werden kann. Der Vorteil dieser Variante ist, daß der rufende Teilnehmer keinen neuen Anrufwunsch an den TSC senden muß.
Antwortet das durch die ALHR-Aufforderung aufgeforderte Endgerät nicht mit einem Registrierungstelegramm (RQR), z. B. weil es nicht eingeschaltet ist, oder sich nicht im Versorgungsbereich des Bündelfunknetzes aufhält, lehnt der TSC die Rufanforderung des rufenden Endgerätes mittels eines negativen Quittungstelegramm (ACKX oder ACKV) ab.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von einer lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnung näher erläutert. Hierbei gehen aus der Zeichnung und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Die Zeichnung zeigt schematisch, wie ein im Bündelfunksystem freigegebenes, jedoch nicht registriertes Bündelfunkendgerät 17 gerufen wird und aufgefordert wird, sich zu registrieren. Es ist schematisch der Telegrammverlauf bis zum Zeitpunkt der Registrierung des angerufenen Gerätes skizziert.
Das Bündelfunknetz besteht aus einer Vielzahl von Funkzellen 6 -10, welchen jeweils mindestens ein Systemcontroller 11-15 (TSC) zugeordnet ist. Die Systemcontroller 11-15 sind jeweils mit dem Mastersystemcontroller 16 (MSC) verbunden, welcher das gesamte Bündelfunknetz kontrolliert und koordiniert.
Startet nun z. B. ein Bündelfunkendgerät 18, welches sich in Funkzelle 10 befindet, einen Anruf an ein anderes, nicht registriertes Bündelfunkendgerät 17 in Zelle 9, so sieht die implizite Registrierung für das nicht registrierte Bündelfunkendgerät 17 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren z. B. so aus:
Das anrufende Bündelfunkendgerät 18 sendet eine Rufanforderung 1 an seinen zugehörigen TSC 15 der Zelle 10. Der TSC 15 quittiert diese Anforderung mit der Anforderungsquittung 2 (ACKI), wobei das Endgerät 18 in einen Wartezustand versetzt wird.
Der TSC 15 gibt die Anforderung an den Mastercontroller 16 (MSC) weiter, welcher prüft, ob das angerufene Endgerät 17 dem Funksystem bekannt ist. Ist dies der Fall, ist das angerufene Gerät aber nicht registriert, so gibt der MSC 16 ein entsprechendes Signal an alle TSC 11-15 des gesamten Funknetzes weiter, wobei alle TSC 11-15 eine Registrierungsaufforderung 3 (ALHR) in jede Funkzelle des Bündelfunknetzes senden.
Ist nun das angerufene Bündelfunkendgerät 17 in betriebsbereitem, d. h. eingeschalteten Zustand, so wird die Registrierungsaufforderung (ALHR) von diesem empfangen und das angerufene Endgerät 17 muß laut Netzprotokoll mit einem Registrierungstelegramm 4 (RQR) antworten. TSC 14 empfängt dieses Registrierungstelegramm und sendet darauf eine positive Quittung 5 (ACK) an das angerufene Endgerät 17, das dieses nun dem System wieder bekannt ist. Gleichzeitig wird die Registrierungsaufzeichnung des angerufenen Gerätes 17 im Mastersystemcontroller 16 aktualisiert.
Das angerufene Gerät 17 kann nun wieder vom anrufenden Gerät 18 erreicht werden. Das kann dadurch geschehen, daß entweder der Anruf des Endgerätes 18 direkt zum Endgerät 17 durchgeschaltet wird oder aber daß das anrufende Gerät 18 seinen Anruf an das nun registrierte Endgerät 17 wiederholen muß.
Bezugszeichenliste
1
Anforderung
2
Anforderungsquittung (ACKI)
3
Registrierungsaufforderung (ALHR)
4
Registrierungstelegramm (RQR)
5
Registrierungsquittung (ACK)
6
Zelle
7
Zelle
8
Zelle
9
Zelle
10
Zelle
11
Systemcontroller (TSC)
12
Systemcontroller (TSC)
13
Systemcontroller (TSC)
14
Systemcontroller (TSC)
15
Systemcontroller (TSC)
16
Mastersystemcontroller (MSC)
17
Bündelfunkendgerät
18
Bündelfunkendgerät

Claims (7)

1. Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz, insbesondere einem MPT-Bündelfunknetz, wobei das Bündelfunknetz aus einer oder mehreren Funkzellen besteht, denen jeweils mindestens ein Systemcontroller (TSC) zugeordnet ist, wobei wenn mehr als zwei Systemcontroller eingeschaltet sind diese über einen Mastersystemcontroller (MSC) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anruf eines Büdndelfunkendgerätes für ein nicht im Bündelfunknetz registriertes Bündelfunkendgerät von dem zugehörigen Systemcontroller (TSC) entgegengenommen, quittiert und an den zugeordneten Mastersystemcontroller (MSC) weitergeleitet wird und anschließend, initiiert durch den Mastersystemcontroller, von allen Systemcontrollern (TSC) netzweit eine Registrierungsaufforderung (ALHR) an das angerufene, nicht registrierte Bündelfunkendgerät gesendet wird, wobei das angerufene Bündelfunkendgerät beim Empfang der Registrierungsaufforderung (ALHR) mit einem Registrierungstelegramm (RQR) an seinen entsprechenden Systemcontroller (TSC) antwortet, welcher die erfolgreiche Registrierung dem Bündelfunkendgerät durch ein Quittungstelegramm (ACK) bestätigt, wobei das nun registrierte Bündelfunkendgerät wieder durch Anrufe erreichbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anrufwunsch des anrufenden Bündelfunkendgerätes vom entsprechenden Systemcontroller (TSC) durch ein Wartesignal (ACKI) quittiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Systemcontroller (TSC) durch das übermittelte Wartesignal (ACKI) im anrufenden Bündelfunkgerät ein Zeitglied (Timer) startet, wodurch das Bündelfunkendgerät in einen Wartezustand versetzt wird, der solange anhält bis die angeforderte Verbindung zustande kommt oder die voreinstellbare Wartezeit abgelaufen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Registrierungsaufforderung (ALHR) von den Systemcontrollern (TSC) an das angerufene, nicht registrierte Bündelfunkendgerät mehrmals wiederholt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das anrufende Bündelfunkendgerät das nun registrierte, angerufene Bündelfunkendgerät durch einen weiteren Anruf erreicht.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anruf des anrufenden Bündelfunkendgerätes an das nun registrierte, angerufene Endgerät weitergeleitet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß falls eine Registrierung des angerufenen Bündelfunkendgerätes nicht möglich ist, das anrufende Bündelfunkendgerät von seinem entsprechenden Systemcontroller (TSC) eine negative Anrufquittung (ACKX, ACKV..) erhält.
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KRAMMLING, Paul-Ernst: Bündelfunk. expert verlag, 1993, ISBN 3-8169-0947-7, S. 1, 17-22, 31-50 *

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