DE19516195C2 - Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz - Google Patents
Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem BündelfunknetzInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur impliziten
Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem
Bündelfunknetz nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Während des erstmaligen Zugangs zu einem Bündelfunknetz und bei
jedem Zellenwechsel innerhalb des Netzes muß sich ein
Bündelfunkendgerät auf dem digitalen Organisationskanal mit
einem Registrierungstelegramm (RQR) beim entsprechenden
Systemcontroller (TSC) der jeweiligen Zelle anmelden. Das
Registrierungstelegramm enthält die Adresse des
Bündelfunkendgerätes, so daß der TSC eine eindeutige Zuordnung
zu den Teilnehmerdaten vornehmen kann. Ist das
Bündelfunkendgerät für den Betrieb freigegeben, erhält es vom
TSC ein positives Quittungstelegramm (ACK).
Sobald das Bündelfunkendgerät diese positive Quittung empfängt
speichert es eine Registrierungsaufzeichnung ab. Diese
Aufzeichnung wird bei einem Zellenwechsel und entsprechender
Neuregistrierung aktualisiert. Das Bündelfunksystem speichert
ebenfalls eine Registrierungsaufzeichnung. Aufgrund dieser
Aufzeichnung erkennt das Bündelfunksystem, in welcher Zelle des
Netzes sich das Bündelfunkendgerät aufhält. Rufe an dieses
Gerät werden daher nicht im gesamten Netz, sondern nur in diese
Zelle ausgesandt. Sobald sich das Bündelfunkendgerät in einer
anderen Zelle registriert, wird die Registrierungsaufzeichnung
im Bündelfunksystem aktualisiert.
Wird das Bündelfunkendgerät ausgeschaltet und in der gleichen
Zelle wieder eingeschaltet, bleibt die gespeicherte
Registrierungsaufzeichnung erhalten, so daß sich das
Bündelfunkendgerät nicht neu am TSC anmelden muß.
Tritt der Fall ein, daß im Bündelfunksystem die
Registrierungsinformationen eines oder mehrerer
Bündelfunkendgeräte verloren gehen, zeigen diese Geräte zwar
dem Bediener an, daß sie im Bündelfunksystem registriert sind,
es können jedoch keine Anrufe mehr empfangen werden. Ein
solcher Fall kann insbesondere bei der Einspielung neuer
Software in das Bündelfunksystem oder bei einem Ausfall eines
TSC auftreten.
Wie schon beschrieben, wird die Registrierungsaufzeichnung
wieder im System aktualisiert, wenn sich das Bündelfunkgerät
von einer Zelle des Netzes in eine andere Zelle des Netzes
bewegt. Dieses Verfahren versagt jedoch bei stationär
eingesetzten Endgeräten, wie z. B. automatischen
Telemetrieendgeräten und ist außerdem sehr unbefriedigend, da
es bei entsprechend großen Zellen sehr lange dauern kann, bis
sich ein Bündelfunkendgerät aufgrund eines Zellenwechsel neu
registriert.
Um dieses Problem zumindest teilweise zu beheben, gibt es schon
seit geraumer Zeit eine Problemlösung für Bündelfunkgeräte, die
einen Anrufwunsch einleiten.
Im Buch von Krammling, Paul Ernst, Bündelfunk, Expertverlag
1993 ISBN 3-8169-0947-7 ist ein Verfahren zur Registrierung
angerufener Bündelfunkgeräte in einem Bündelfunknetz offenbart,
wobei vom System-Controler eine Registrierung auf Anfrage des
Bündelfunkgerätes initiiert wird.
Befindet sich ein solches Endgerät in einem registrierten
Zustand, obwohl das Bündelfunksystem keine gültige
Registrierungsinformation mehr besitzt, sendet der TSC
unmittelbar nach Empfang eines Anforderungstelegrammes (z. B.
für einen Anrufwunsch) eine Registrierungsaufforderung an das
rufende Endgerät. Auf diese Aufforderung muß das
Bündelfunkgerät mit einem Registrierungstelegramm antworten.
Der Anrufwunsch selber wird vom TSC abgelehnt und lediglich zur
sog. impliziten Registrierung verwendet.
Erst im Anschluß an diese Prozedur ist das Bündelfunkendgerät
dem System wieder bekannt und der Bediener kann erneut
versuchen, einen Anrufwunsch an den TSC zusenden. Außerdem ist
das Bündelfunkgerät jetzt wieder in der Lage, Anrufe zu
empfangen.
Die DE 38 28 003 A1 offenbart ein Bündelfunknetz, welches
mehrere Sprachkanäle und einen Organisationskanal aufweist,
wobei sich diese Druckschrift mit dem Problem der Verkürzung
der Verbindungsaufbauzeit befasst. Das Problem, angerufene, im
Bündelfunknetz nicht registrierte Geräte wieder zu registrieren,
wird nicht behandelt.
Zur Zeit besteht aber immer noch der Nachteil, daß bis jetzt
noch keine Möglichkeit besteht, Bündelfunkendgeräte die
angerufen werden, aber im Bündelfunksystem nicht registriert
sind, implizit zu registrieren. Die Folge ist, daß bei einem
Verlust der Registrierungsaufzeichnung im TSC diese Endgeräte
nicht mehr erreichbar sind. Besonders auf Bündelfunkendgeräte,
die in unbemannten Stationen, z. B. zum Zwecke der
Telemetrieabfrage eingesetzt werden, hat dies besonders
gravierende Auswirkungen Sendet ein Endgerät einen Anrufwunsch
mit einer Adresse eines nicht registrierten Endgerätes an den
TSC, lehnt der TSC den Anrufwunsch mit einem negativen
Quittungstelegramm ab.
Demgemäß besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine
Lösungsmöglichkeit vorzuschlagen, wie angerufene, nicht
registrierte Geräte wieder im Bündelfunksystem registriert
werden können, ohne daß diese einen Zellenwechsel vornehmen
oder selbst zuvor einen Anrufwunsch an den TSC senden müssen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale
gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Wesentlicher Vorteil der Erfindung ist, daß nun prinzipiell
jedes empfangsbereite, jedoch nicht im Bündelfunksystem
registrierte Bündelfunkendgerät von einem Anruf eines anderen
Bündelfunkendgerätes erreicht werden kann. Dies ist besonders
bei nicht bemannten, automatisch arbeitenden Telemetrie-
Endgeräten oder selten benutzten stationären Endgeräten von
großem Vorteil.
Empfängt ein TSC ein Anforderungstelegramm für einen
Anrufwunsch und enthält dieses Anforderungstelegramm eine
Adresse eines Bündelfunkendgerätes, für das der TSC keine
gültige Registrierungsaufzeichnung besitzt, wird das
Anforderungstelegramm zunächst mit einem Wartesignal (ACKI,
"Warte auf weitere Signalisierung") vom TSC quittiert. Hierauf
wird im rufenden Endgerät ein Zeitglied gestartet, so daß das
rufende Gerät in einen Wartezustand versetzt wird. Unter der
Voraussetzung, daß das gerufene Gerät für den Betrieb im Netz
freigegeben ist, wird netzweit, d. h. in allen Zellen des
Netzes, nun eine Registrierungsaufforderung (ALHR) an das
angerufene Gerät gesendet.
Nach der Spezifikation, z. B. des MPT Bündelfunknetzes, muß das
auf diese Weise angerufene Bündelfunkendgerät mit einem
Registrierungstelegramm (RQR) antworten. Wird in einer Zelle
des Netzes das Registrierungstelegramm empfangen, wird es,
sofern das Gerät für den Betrieb in dieser Zelle berechtigt
ist, positiv vom TSC der entsprechenden Zelle quittiert und die
Registrierungsaufzeichnung im Bündelfunksystem bzw. im
Mastersystemcontroller (MSC) gespeichert. Um eine höhere
Sicherheit zu bekommen, das zu registrierende Gerät zu
erreichen, kann die Registrierungsaufforderung (ALHR) auch
wiederholt netzweit ausgesendet werden.
Antwortet das durch das ALHR-Telegramm aufgeforderte Endgerät
mit einem Registrierungstelegramm (RQR) hat der TSC nun zwei
Möglichkeiten:
- 1. Der TSC lehnt den Anrufwunsch innerhalb der vom Zeitglied vorgegebenen Zeit mit einem negativen Quittungstelegramm (ACKX, ACKV, ...) ab und der rufende Teilnehmer muß einen neuen Anrufwunsch starten, um das nun wieder im System registrierte Bündelfunkendgerät zu erreichen. Dieses Verfahren ist ähnlich dem Verfahren, wie es bei der impliziten Registrierung im rufenden Gerät angewandt wird. Der Vorteil dieser Variante ist, daß das Bündelfunksystem nicht die Wartezeit im rufenden Bündelfunkgerät kontrollieren muß und mehr Zeit für die Speicherung der Registrierungsaufzeichnung des gerufenen Gerätes zur Verfügung hat.
- 2. Der TSC leitet den Anrufwunsch zum jetzt wieder im System registrierten Bündelfunkendgerät weiter. Voraussetzung ist, daß das rufende Gerät sich noch im Wartezustand befindet, d. h. die vom Zeitglied vorgegebene Zeit noch nicht abgelaufen ist. Mit dem Verfügbarkeitstelegramm (ALH) kann das Zeitglied durch den TSC im Endgerät zurückgesetzt werden, so daß die Wartezeit des rufenden Gerätes vom TSC kontrolliert und gegebenenfalls auch verlängert werden kann. Der Vorteil dieser Variante ist, daß der rufende Teilnehmer keinen neuen Anrufwunsch an den TSC senden muß.
Antwortet das durch die ALHR-Aufforderung aufgeforderte
Endgerät nicht mit einem Registrierungstelegramm (RQR), z. B.
weil es nicht eingeschaltet ist, oder sich nicht im
Versorgungsbereich des Bündelfunknetzes aufhält, lehnt der TSC
die Rufanforderung des rufenden Endgerätes mittels eines
negativen Quittungstelegramm (ACKX oder ACKV) ab.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von einer lediglich
einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Hierbei gehen aus der Zeichnung und ihrer Beschreibung weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung
hervor.
Die Zeichnung zeigt schematisch, wie ein im Bündelfunksystem
freigegebenes, jedoch nicht registriertes Bündelfunkendgerät 17
gerufen wird und aufgefordert wird, sich zu registrieren. Es
ist schematisch der Telegrammverlauf bis zum Zeitpunkt der
Registrierung des angerufenen Gerätes skizziert.
Das Bündelfunknetz besteht aus einer Vielzahl von Funkzellen 6
-10, welchen jeweils mindestens ein Systemcontroller 11-15
(TSC) zugeordnet ist. Die Systemcontroller 11-15 sind jeweils
mit dem Mastersystemcontroller 16 (MSC) verbunden, welcher das
gesamte Bündelfunknetz kontrolliert und koordiniert.
Startet nun z. B. ein Bündelfunkendgerät 18, welches sich in
Funkzelle 10 befindet, einen Anruf an ein anderes, nicht
registriertes Bündelfunkendgerät 17 in Zelle 9, so sieht die
implizite Registrierung für das nicht registrierte
Bündelfunkendgerät 17 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren z. B.
so aus:
Das anrufende Bündelfunkendgerät 18 sendet eine Rufanforderung
1 an seinen zugehörigen TSC 15 der Zelle 10. Der TSC 15
quittiert diese Anforderung mit der Anforderungsquittung 2
(ACKI), wobei das Endgerät 18 in einen Wartezustand versetzt
wird.
Der TSC 15 gibt die Anforderung an den Mastercontroller 16
(MSC) weiter, welcher prüft, ob das angerufene Endgerät 17 dem
Funksystem bekannt ist. Ist dies der Fall, ist das angerufene
Gerät aber nicht registriert, so gibt der MSC 16 ein
entsprechendes Signal an alle TSC 11-15 des gesamten
Funknetzes weiter, wobei alle TSC 11-15 eine
Registrierungsaufforderung 3 (ALHR) in jede Funkzelle des
Bündelfunknetzes senden.
Ist nun das angerufene Bündelfunkendgerät 17 in
betriebsbereitem, d. h. eingeschalteten Zustand, so wird die
Registrierungsaufforderung (ALHR) von diesem empfangen und das
angerufene Endgerät 17 muß laut Netzprotokoll mit einem
Registrierungstelegramm 4 (RQR) antworten. TSC 14 empfängt
dieses Registrierungstelegramm und sendet darauf eine positive
Quittung 5 (ACK) an das angerufene Endgerät 17, das dieses nun
dem System wieder bekannt ist. Gleichzeitig wird die
Registrierungsaufzeichnung des angerufenen Gerätes 17 im
Mastersystemcontroller 16 aktualisiert.
Das angerufene Gerät 17 kann nun wieder vom anrufenden Gerät 18
erreicht werden. Das kann dadurch geschehen, daß entweder der
Anruf des Endgerätes 18 direkt zum Endgerät 17 durchgeschaltet
wird oder aber daß das anrufende Gerät 18 seinen Anruf an das
nun registrierte Endgerät 17 wiederholen muß.
1
Anforderung
2
Anforderungsquittung (ACKI)
3
Registrierungsaufforderung (ALHR)
4
Registrierungstelegramm (RQR)
5
Registrierungsquittung (ACK)
6
Zelle
7
Zelle
8
Zelle
9
Zelle
10
Zelle
11
Systemcontroller (TSC)
12
Systemcontroller (TSC)
13
Systemcontroller (TSC)
14
Systemcontroller (TSC)
15
Systemcontroller (TSC)
16
Mastersystemcontroller (MSC)
17
Bündelfunkendgerät
18
Bündelfunkendgerät
Claims (7)
1. Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener
Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz, insbesondere
einem MPT-Bündelfunknetz, wobei das Bündelfunknetz aus einer
oder mehreren Funkzellen besteht, denen jeweils mindestens
ein Systemcontroller (TSC) zugeordnet ist, wobei wenn mehr
als zwei Systemcontroller eingeschaltet sind diese über einen
Mastersystemcontroller (MSC) miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Anruf eines
Büdndelfunkendgerätes für ein nicht im Bündelfunknetz
registriertes Bündelfunkendgerät von dem zugehörigen
Systemcontroller (TSC) entgegengenommen, quittiert und an den
zugeordneten Mastersystemcontroller (MSC) weitergeleitet wird
und anschließend, initiiert durch den Mastersystemcontroller,
von allen Systemcontrollern (TSC) netzweit eine
Registrierungsaufforderung (ALHR) an das angerufene, nicht
registrierte Bündelfunkendgerät gesendet wird, wobei das
angerufene Bündelfunkendgerät beim Empfang der
Registrierungsaufforderung (ALHR) mit einem
Registrierungstelegramm (RQR) an seinen entsprechenden
Systemcontroller (TSC) antwortet, welcher die erfolgreiche
Registrierung dem Bündelfunkendgerät durch ein
Quittungstelegramm (ACK) bestätigt, wobei das nun
registrierte Bündelfunkendgerät wieder durch Anrufe
erreichbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Anrufwunsch des anrufenden Bündelfunkendgerätes vom
entsprechenden Systemcontroller (TSC) durch ein Wartesignal
(ACKI) quittiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Systemcontroller (TSC) durch das übermittelte
Wartesignal (ACKI) im anrufenden Bündelfunkgerät ein
Zeitglied (Timer) startet, wodurch das Bündelfunkendgerät in
einen Wartezustand versetzt wird, der solange anhält bis die
angeforderte Verbindung zustande kommt oder die
voreinstellbare Wartezeit abgelaufen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Registrierungsaufforderung (ALHR) von
den Systemcontrollern (TSC) an das angerufene, nicht
registrierte Bündelfunkendgerät mehrmals wiederholt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das anrufende Bündelfunkendgerät das nun
registrierte, angerufene Bündelfunkendgerät durch einen
weiteren Anruf erreicht.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anruf des anrufenden
Bündelfunkendgerätes an das nun registrierte, angerufene
Endgerät weitergeleitet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß falls eine Registrierung des angerufenen
Bündelfunkendgerätes nicht möglich ist, das anrufende
Bündelfunkendgerät von seinem entsprechenden Systemcontroller
(TSC) eine negative Anrufquittung (ACKX, ACKV..) erhält.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19516195A DE19516195C2 (de) | 1995-05-08 | 1995-05-08 | Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19516195A DE19516195C2 (de) | 1995-05-08 | 1995-05-08 | Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19516195A1 DE19516195A1 (de) | 1996-11-14 |
DE19516195C2 true DE19516195C2 (de) | 1999-11-18 |
Family
ID=7760955
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19516195A Expired - Lifetime DE19516195C2 (de) | 1995-05-08 | 1995-05-08 | Verfahren zur impliziten Registrierung angerufener Bündelfunkendgeräte in einem Bündelfunknetz |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19516195C2 (de) |
Families Citing this family (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19720237C1 (de) * | 1997-05-14 | 1998-12-03 | Deutsche Telekom Mobil | Verfahren und Anordnung für Funkkommunikationsnetze mit definierten Funkzellenkennzeichen |
US6999782B2 (en) * | 2003-02-19 | 2006-02-14 | Motorola, Inc. | Method for joining dispatch calls |
Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3828003A1 (de) * | 1988-08-18 | 1990-02-22 | Bosch Gmbh Robert | Mehrere sprachkanaele und einen organisationskanal umfassendes buendelfunknetz |
-
1995
- 1995-05-08 DE DE19516195A patent/DE19516195C2/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3828003A1 (de) * | 1988-08-18 | 1990-02-22 | Bosch Gmbh Robert | Mehrere sprachkanaele und einen organisationskanal umfassendes buendelfunknetz |
Non-Patent Citations (1)
Title |
---|
KRAMMLING, Paul-Ernst: Bündelfunk. expert verlag, 1993, ISBN 3-8169-0947-7, S. 1, 17-22, 31-50 * |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE19516195A1 (de) | 1996-11-14 |
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