DE19515250C1 - Meßverfahren und Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz - Google Patents
Meßverfahren und Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer SubstanzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Meßverfahren zur Bestimmung der
Fließgrenze einer Substanz gemäß Anspruch 1 und eine
Meßanordnung gemäß Anspruch 3.
Zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz,
beispielsweise von einem Fett oder einer verdickten
Flüssigkeit, werden Viskosimeter verwendet, die automatisch
und kontinuierlich Fließkurven aufzeichnen, um das
Schergefälle zu erfassen. Das Viskosimeter z. B. eine
kegeltellerförmige Scheibe aufweisen, die auf einer
Grundplatte mit der zu prüfenden Substanz mit vorgegebenem
Abstand aufliegt. Zur Bestimmung der Fließgrenze der
Substanz läßt man an der Scheibe ein Moment angreifen, mit
der die Scheibe in Drehung versetzt werden soll. Das Moment
wird so lange erhöht, bis sich die Scheibe aus der
Ruheposition in Drehung versetzt. Das beim Übergang vom
Ruhezustand in den Bewegungszustand wirksame Moment dient
zur Bestimmung der Schubspannung an der Fließgrenze, wobei
die Schubspannung definiert ist als τ = Kraft/Fläche. In
der Fließkurve, die die Schubspannung in Abhängigkeit von
dem Schergefälle darstellt, liegt die Fließgrenze dort, wo
die Schubspannung gerade so groß ist, daß sich die mit der
Substanz in Berührung befindliche Scheibe in Bewegung
setzt.
Mit den bekannten Viskosimetern lassen sich sehr niedrige
Fließgrenzen nicht sehr genau feststellen, da die Kräfte
bzw. Momente im Bereich der Fließgrenze sehr klein sein
können, und das Fließen über die Detektion einer relativen
Bewegung oder Geschwindigkeit, die sehr klein sein kann,
erfaßt wird. Die Genauigkeit der bisherigen Systeme ist
weiterhin stark von der Geometrie der Platten, der Abstände
und der Eigenreibung der Systeme abhängig, weshalb der
Erfindung die Aufgabe zugrunde liegt, ein Verfahren zur
Bestimmung der Fließgrenze anzugeben, bei dem die
Fließgrenze einfach und mit guter Genauigkeit bestimmt
werden kann.
Aus der US-PS 2 747 399 ist eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum Messen des statischen Schmelzpunktes bekannt.
Dazu wird am einen Ende eine Wiegevorrichtung eine
Stahlplatte in die zu untersuchende Unterflüssigkeit
getaucht, wobei das Gefäß in dem sich die zu untersuchende
Flüssigkeit befindet, erwärmt werden kann. Die
Wiegevorrichtung wird mittels einer Gewichtspfanne, die am
anderen Ende der Wiegevorrichtung angeordnet ist,
ausbalanciert und die Bewegung der Stahlplatte in der Probe
wird durch elektrische Steuereinrichtungen, die auch eine
Zeitschaltuhr umfassen, erfaßt, wobei die Zeitschaltuhr
angehalten wird, nachdem der Stahlplatte in der Probe
erlaubt wurde, sich eine vorbestimmte Distanz zu bewegen.
Die AT-PS 16 33 74 offenbart ein Viskosimeter für zähe
Massen, bei dem ein oder zwei pendelartig aufgehängte
Körper durch eine äußere, einstellbare Kraft gleichmäßig
durch die Masse hindurchbewegt werden und die Bewegung des
oder der Körper auf eine Meßeinrichtung abgelesen wird.
In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
mit dem Aktenzeichen P 43 42 179 wird ein Verfahren und
eine Einrichtung zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz vorgeschlagen, wobei ein Meßkörper schwenkbar in
einer Substanz steht. Dar Meßkörper wird zur Bestimmung der
Fließgrenze aus seiner Ruhelage ausgelenkt, bis er bei
Erreichen einer Grenzposition aufgrund seines Eigengewichts
sich selbsttätig weiter in der Substanz neigt. Der zur
Grenzposition zugehörige Schwenkwinkel gibt dabei in
Verbindung mit weiteren Meßparametern ein Maß für die
Fließgrenze der Substanz an.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein möglichst
einfaches Meßverfahren zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz anzugeben, daß zur Bestimmung sehr niedriger
Fließgrenzen geeignet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale. Zur Bestimmung der Fließgrenze wird
ein in die Substanz tauchender Meßkörper verwendet, der
sich mit stetig abnehmender Kraft relativ zur Substanz
bewegt. Sobald die Kraft den Grenzwert erreicht, wo die von
der Substanz auf den Meßkörper wirkende Gegenkraft gleich
groß ist wie die erstgenannte Kraft, hört die Bewegung des
Meßkörpers auf. Der Grenzwert der Kraft tritt somit genau
an dem Übergang vom Bewegungszustand in den Ruhezustand auf
und wird zur Bestimmung der Fließgrenze herangezogen. Um
die Fließgrenze in der Einheit Pascal (Kraft pro Fläche)
angeben zu können, kann die wirksame Fläche des Meßkörpers
beispielsweise durch eine Messung unter Verwendung einer
Substanz mit bekannter Fließgrenze ermittelt werden. Das
erfindungsgemäße Meßverfahren läßt einen sehr einfachen
Meßaufbau zu und ermöglicht die Bestimmung von der
niedrigen Fließgrenze. So kann beispielsweise der Meßkörper
an dem unteren Ende einer Zugfeder, die als Energiespeicher
wirkt, aufgehängt sein, während das obere Ende der Zugfeder
an einer Kraft-Meßeinrichtung befestigt ist. Durch ein
Aus lenken des Meßkörpers oder der Kraft-Meßeinrichtung kann
der Meßvorgang eingeleitet werden, der dann selbsttätig
abläuft, bis der Meßkörper den Ruhezustand erreicht. Die
Zugfeder speichert den Grenzwert der Kraft am Übergang vom
Bewegungszustand zum Ruhezustand, so daß die Kraft-
Meßeinrichtung diesen Grenzwert zur Bestimmung der
Fließgrenze messen kann.
Zur Bestimmung der Fließgrenze kann ein an einem dünnen
Faden oder Draht hängender Meßkörper verwendet werden, der
zunächst mit gleichförmiger Geschwindigkeit nach unten in
die zu untersuchende Substanz eintaucht. Sobald er
vollständig untergetaucht ist und sich in hinreichender
Tiefe unterhalb der Substanzoberfläche befindet, wird die
Bewegung angehalten. Nachdem thixotropische
Spannungseffekte abgeklungen sind, wird eine Gewichts- bzw.
Kraftmessung vorgenommen. Dabei wirkt die Gewichtskraft des
Meßkörpers nach unten, der hydrostatische Auftrieb nach
oben und die Resultierende aus den Normal- und
Schubspannungswirkungen ebenfalls nach oben. Im Anschluß
daran wird der Meßkörper etwas nach oben bewegt. Dabei
kehrt sich nur die Richtung der Resultierenden der Normal- und
Schubspannung um. Aus der jetzt gemessenen Kraft läßt
sich die Differenz zum vorigen Wert und damit der
(doppelte) Wert der gesuchten Spannungen ermitteln. Aus dem
Mittelwert beider Messungen und einer Messung vor dem
Eintauchen des Meßkörpers läßt sich außerdem die Dichte der
Substanz ermitteln.
Um die entgegengesetzten Bewegungsrichtungen ausführen zu
können, kann der verwendete Kraftspeicher beispielsweise
eine Schraubenfeder sein, die bei der einen Messung auf Zug
und bei der anderen Messung auf Druck belastet wird. Somit
kann auch dieses Meßverfahren mit den beiden
entgegengesetzten Bewegungsrichtungen mit sehr einfachen
Mitteln realisiert werden.
Der Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine
Meßanordnung zu schaffen, die zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Meßverfahrens geeignet ist und einen
möglichst einfachen Aufbau hat.
Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch
3 angegebenen Merkmale. Als wegabhängiger Kraftspeicher
kann beispielsweise eine Spiralfeder oder ein
Pneumatikzylinder Verwendung finden. Die Relativbewegung
zwischen Meßkörper und Substanz kann auch dadurch erzeugt
werden, daß das Gefäß, in welchem sich die Substanz
befindet, relativ zum Meßkörper bewegt wird.
Das Gefäß kann auf einer Waage stehen, so daß die am
Meßkörper in der Ruhelage angreifende Kraft an der Anzeige
der Waage abgelesen werden kann. Zu diesem Zweck kann die
Waage vor Beginn der Messung auf Null gesetzt werden. Dann
wird der Meßkörper mit abnehmender Kraft in Bewegung
gesetzt, bis er in der Substanz die Ruheposition einnimmt.
Die Waage zeigt nun den Grenzwert der Kraft, der zur
Bestimmung der Fließgrenze dient, an. Als Kraftspeicher
kann bei dieser Meßanordnung die in der Waage vorhandene
Meßvorrichtung dienen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Meßanordnung mit einem zwischen Meßkörper und
einer Meßeinrichtung angeordnetem Federelement als
Kraftspeicher und
Fig. 2 eine Meßanordnung, bei der das die Substanz enthal
tende Gefäß auf einer Waage steht.
Die in Fig. 1 dargestellte Meßanordnung besteht aus einem
Gefäß 1, in welchem sich eine Substanz 2 befindet, in die
ein Meßkörper 3 eintaucht, der an einer Kraft-
Meßeinrichtung 4 aufgehängt ist. Zwischen einem Meßarm 5
der Meßeinrichtung 4 und dem Meßkörper 3 ist ein
Federelement 6 wirksam. Der Meßarm 5 ist gemäß
Pfeilrichtung 7 vertikal verstellbar und ist mit
Dehnungsmeßstreifen 8a und 8b versehen. Mit dem
Dehnungsmeßstreifen 8a und 8b kann in bekannter Weise die
am Meßarm 5 angreifende Kraft gemessen werden, die in einer
Meß- und Anzeigeeinrichtung 9 zur Anzeige gebracht wird.
Ist das Federelement 6 als Zugfeder ausgebildet, so kann
der Grenzwert der Kraft zur Bestimmung der Fließgrenze wie
folgt gemessen werden:
Der in die Substanz 2 eintauchende Meßkörper 3 wird
zunächst dadurch nach oben bewegt, in dem der Meßarm 5 um
eine Wegstrecke vertikal verschoben wird. Dabei spannt sich
das Federelement 6 und beginnt den Meßkörper 3 so lange
nach oben zu bewegen, bis ein Kräftegleichgewicht zwischen
der am Meßkörper 3 vom Federelement 6 erzeugten Kraft und
der von der Substanz 2 auf den Meßkörper 3 ausgeübten
Gegenkraft erreicht wird. Bei Erreichen dieses
Kräftegleichgewichts erreicht der Meßkörper 3 die
Ruheposition und der drei auftretende Grenzwert der von
dem Federelement 6 erzeugten Kraft wird von der Kraft-
Meßeinrichtung 4 zur Anzeige gebracht.
Ist das Federelement 6 als Zug- und Druckfeder ausgebildet,
so kann in einem zweiten Meßvorgang der Meßarm 5 vertikal
nach unten verschoben werden, so daß von dem Federelement 6
eine Druckkraft auf den Meßkörper 3 ausgeübt wird. Der
Meßkörper 3 bewegt sich nun so lange mit abnehmender
Geschwindigkeit in der Substanz 2 nach unten, bis wiederum
ein Kräftegleichgewicht zwischen der Druckkraft und der von
der Substanz 2 auf den Meßkörper 3 ausgeübten Gegenkraft
auftritt. Der Meßkörper 3 erreicht wiederum eine
Ruheposition, in der der Grenzwert der Kraft gemessen
werden kann. Nun können die Beträge der ersten Messung, bei
der das Federelement 6 als Zugfeder arbeitete, und der
zweiten Messung, bei der das Federelement 6 als Druckfeder
arbeitete, gemittelt werden. Die Differenz beider
Grenzwerte ist dann ein Maß für den (doppelten) Wert der
Fließgrenze.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Meßanordnung ist das Gefäß
1 mit der Substanz 2 auf eine Waage 10 gestellt. Das
Federelement 6 ist hier nicht an einem Meßarm 5 befestigt,
sondern an einem einfachen, waagerechten Drahtarm 12, der
gemäß Pfeilrichtung 7 vertikal verstellbar ist.
Vor Beginn der Messung zeigt die Waage 10 an einer Anzeige
11 ein Ausgangsgewicht an. Wird nun durch eine vertikale
Verschiebung des Tragarms 12 der Meßkörper 3 in Bewegung
versetzt, so spannt sich dabei das Federelement 6 und übt
eine entsprechende Kraft auf den Meßkörper 3 aus. Diese
Kraft muß größer als der Grenzwert der Kraft in der
Ruheposition sein, so daß sich der Meßkörper 3 in eine
vertikale Bewegung versetzt. An der Anzeige 11 kann die
durch die Auslenkung des Tragarms 12 am Meßkörper 3
wirksame Kraftänderung abgelesen werden. Erreicht der
Meßkörper 3 die Ruheposition, so gibt die dabei angezeigte
Kraftänderung den Grenzwert der Kraft zur Bestimmung der
Fließgrenze an.
Die Eliminierung der vom Eigengewicht des Meßkörpers 3
ausgeübten Kraft, abzüglich der Auftriebskraft, die von der
Substanz 2 auf den Meßkörper 3 ausgeübt wird, kann in
ans ich bekannter Weise rechnerisch oder durch Messung oder
durch eine Eichung der Meßanordnung erfolgen.
Der Meßkörper 3 ist in der Zeichnung als Kugel dargestellt,
jedoch können auch Meßkörper in Form von Doppelkegeln oder
Einfachkegeln oder anderer geometrischer Formen verwendet
werden.
Die in den Fig. 1 und 2 verwendeten Federelemente 6
stellen Kraftspeicher dar, die auf Zug und/oder Druck
belastet werden können. Anstelle dieser Kraftspeicher
könnten auch Pneumatikzylinder Verwendung finden. Außerdem
kann die in einer Waage vorhandene Meßvorrichtung bereits
einen derartigen, wegabhängigen Kraftspeicher beinhalten.
Claims (5)
1. Meßverfahren zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz, die einen in eine Substanz (2) eintauchenden
Meßkörper (3) verwendet, der von einer Ausgangsposition
relativ zur Substanz (2) mit abnehmender Kraft bewegt wird,
bis die Bewegung aufhört, wobei der Grenzwert der Kraft am
Übergang vom Bewegungszustand zum Ruhezustand zur
Bestimmung der Fließgrenze herangezogen wird.
2. Meßverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem ersten Meßvorgang der Meßkörper (3) in einer
Bewegungsrichtung relativ zur Substanz (2) bewegt wird, bis
ein erster Ruhezustand erreicht wird, daß bei einem zweiten
Meßvorgang der Meßkörper (3) entgegengesetzt zu der
Bewegungsrichtung des ersten Meßvorganges relativ zur
Substanz (2) bewegt wird, bis ein zweiter Ruhezustand
erreicht wird, daß die Differenz beider Beträge der beiden
Grenzwerte der Kräfte bei Erreichen der beiden Ruhezustände
gebildet wird und daraus die Fließgrenze der Substanz (2)
bestimmt wird.
3. Meßanordnung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einem
Gefäß (1), welches die Substanz (2) mit dem eintauchenden
Meßkörper (3) enthält, und dem Meßkörper (3) ein
wegabhängiger Kraftspeicher wirksam ist, der die am
Meßkörper (3) angreifende Kraft mit zunehmender
Relativbewegung zwischen Meßkörper (3) und Substanz (2)
stetig in Richtung Grenzwert der Kraft verändert.
4. Meßanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kraftspeicher ein Federelement (6) oder ein
Pneumatikzylinder ist, der zwischen Meßkörper (3) und einer
Kraft-Meßeinrichtung (4) angreift.
5. Meßanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gefäß (1) auf einer Waage (10) steht, daß der
Meßkörper (3) an einem vertikal verstellbaren Tragarm (12)
befestigt ist und daß der Kraftspeicher ein Teil der in der
Waage (11) vorgesehenen Meßvorrichtung ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995115250 DE19515250C1 (de) | 1995-04-26 | 1995-04-26 | Meßverfahren und Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz |
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Publications (1)
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DE (1) | DE19515250C1 (de) |
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1995
- 1995-04-26 DE DE1995115250 patent/DE19515250C1/de not_active Expired - Fee Related
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