DE1580650B2 - Verschlussvorrichtung fuer klappbare bordwaende von ladebruecken an lastkraftwagen o.dgl. - Google Patents
Verschlussvorrichtung fuer klappbare bordwaende von ladebruecken an lastkraftwagen o.dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verschlußvorrichtung für klappbare Bordwände von Ladebrücken an Lastkraftwagen
od. dgl., mit von der Ladebrücke getragenen Pfosten, die mindestens je einen mit der jeweilig
benachbarten Kante einer Bordwand zusammenwirkenden Riegel aufweisen, der über eine durch einen
Schwenkhebel verstellbare Stange betätigbar ist, wobei der Schwenkhebel mit einem Ende an dem Ende der
Stange angelenkt und zwischen seinen Enden mit einem Ende eines Lenkers verbunden ist, welcher sich mit
seinem anderen Ende an dem Pfosten abstützt.
Bei einer bekannten Verschlußvorrichtung der vorstehend genannten Art (DT-Gbm 18 69 265) ist der
mit dem Schwenkhebel verbundene Lenker mittels eines Bolzens an dem Pfosten fest gelagert, um
hierdurch die zur Verriegelung benötigte Reaktionkraft in den Pfosten einzuleiten. Der Pfosten ist wiederum fest
mit der Ladebrücke verbunden. Es ist jedoch in vielen Fällen erwünscht, die Pfosten von der Ladebrücke lösen
zu können, da sich bei feststehenden Pfosten häufig Behinderungen beim Be- oder Entladen ergeben. Zwar
ist die lösbare Befestigung von Einsteckrungen ebenfalls bereits bekannt (DT-AS 12 44 828). Jedoch dienen
Einsteckrungen nicht zur gleichzeitigen Befestigung von ;
klappbaren Bordwänden, so daß ihnen ein entsprechender Verriegelungsmechanismus für die Bordwände fehlt.
Der Erfindung liegt ausgehend von der Verschlußvorrichtung nach der eingangs erläuterten Art die Aufgabe
zugrunde, die zur Halterung und Verriegelung von ■
klappbarenJßordwänden dienen Pfosten der Ladebrük- ;
ke abnehmbar zu gestalten, ohne dabei jedoch den
ίο Platzbedarf der Pfosten zu vergrößern oder die Pfosten
merklich zu verteuern. ■
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das '
pfostehseitige Ende des Lenkers an einem am Pfosten in dessen Längsrichtung in einer Führungshülse verschiebbar
angeordneten Schiebestück angelenkt ist, das bei Anschlag an der Führungshülse in eine Verriegelungshülse
der Ladebrücke eingreift und den Pfosten mit der Ladebrücke verbindet. )
Bei der Erfindung wird somit zum Verriegeln des Pfostens mit der Ladebrücke die Bewegung für den ;
Verriegelungsvorgang der Bordwände und die dabei auftretende Reaktionskraft ausgenützt. Die bauliche
Verwirklichung dieses Gedankens ist einfach, weil anstelle der festen Lagerung des pfostenseitigen
Lenkerendes nur ein Schiebestück eingesetzt zu werden braucht, das die Funktion als Riegel übernimmt. Es ist
also dafür gesorgt, daß trotz der Abnehmbarkeit der Pfosten diese beim geschlossenen Zustand der Bordwände
fest mit der Ladebrücke verbunden sind, durch gegebenenfalls nach oben wirkende Kräfte nicht
ausgehoben werden können und außerdem an einem Wackeln und Klappern gehindert sind. Außerdem
nimmt die Verriegelung des Pfostens mit der Ladebrükke nicht mehr Platz ein als.die Lagerung des Lenkers bei
der eingangs geschilderten bekannten Verschlußvorrichtung.
Vorteilhaft ist die vom Schwenkhebel betätigte Stange entgegen der Sperrichtung des Riegels durch
eine vorzugsweise schraubenförmige Feder beaufschlagt. Hierdurch wird auch das Schiebestück im
verriegelten Zustand gegen den Anschlag an der Führungshülse gedrückt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Verschlußvorrichtung ergeben sich aus den
Unteransprüchen 3 und 4.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In den
Zeichnungen zeigt:
F i g. 1 einen lotrechten Längsschnitt durch einen Pfosten einer Ladebrücke mit einer Verschlußvorrichtung
F i g. 2 eine Seitenansicht des Pfostens gemäß F i g. 1 von rechts, teilweise im Schnitt,
F i g. 3 den in F i g. 1 und 2 gezeigten Pfosten in der Draufsicht und
F i g. 4 eine Abwandlung des bei der Ausführungsform nach den F i g. 1 bis 3 verwendeten Riegels.
In den Zeichnungen ist mit F i g. 1 eine nur teilweise dargestellte Ladebrücke eines Lastkraftwagens bezeichnet,
an der Bordwände 2 durch nicht näher gezeigte Scharniere schwenkbar angelenkt sind. Am
Rand der Ladebrücke 1 sind lotrechte rinnenförmige Ausnehmungen 15 für die Aufnahme des unteren Teils
von ebenfalls lotrecht anzubringenden Pfosten 4 vorgesehen. Jeder der Pfosten 4 weist viereckigen
Querschnitt auf und ist aus einem Vierkantrohr aus Stahl hergestellt, das an seinem — in Betriebsstellung — oberen
Ende verschlossen ist. Zur lösbaren Verbindung der
Bordwände 2 sind die Pfosten 4 mit Riegeln 7 versehen, die in Beschläge 8 an den lotrechten Kanten der
Bordwände 2 in der Verriegelungsstellung eingreifen. Die Riegel 7 sind, wie aus Fig.2 hervorgeht,
kreissektorförmig und mittels waagerechter Achsen 10 in den Pfosten 4 gelagert
Anstatt der Riegel 7 kann auch die in Fig.4
dargestellte Variante zur Anwendung kommen, die einen in Längsrichtung des Pfostens 4 verschiebbaren
Riegel 16 vorsieht, welcher durch eine im Pfosten 4 angebrachte Führung 17 geführt wird. Der Riegel 16
erstreckt sich in seiner in F i g. 4 gezeigten Sperrlage an einer öffnung 18 in der Seitenwand des Pfostens 4
vorbei, durch welche ein ringförmiger Beschlag 19 ragt. Der Beschlag 19 ist mit der Kante 9 der Bordwand 2 fest
verbunden. Die Freigabe des Beschlages 19 erfolgt durch Verschieben des Riegels 16 nach unten.
Die Riegel 7 bzw. 16, von denen z. B. zwei für je eine Pfostenseite vorgesehen sind, sind durch einen gemeinsamen
Schwenkhebel 11 betätigbar. Dabei sind zwei *o identisch gleiche Verschlußvorrichtungen in einem
Pfosten 4 vorgesehen, von denen jedoch nur eine nachfolgend näher erläutert wird.
Jede Verschlußvorrichtung umfaßt einen Schwenkhebel 11, der aus einem im Querschnitt U-förmigen
Profileisen besteht und mit seinem einen Ende durch einen Zapfen 27 mit dem unteren Ende einer in einer
Führung 20 im Pfosten 4 gelagerten lotrecht verschiebbaren Stange 21 gelenkig verbunden ist. Die Stange 21
ist mit ihrem oberen Ende durch einen Zapfen 22 an zwei Flacheisenstäben 23 gelenkig befestigt, die mit
ihrem oberen Ende mittels eines weiteren Zapfens 24 an dem Riegel 7 angelenkt sind. Am unteren Ende der
Stange 21 ist ein Ansatz 25 ausgebildet, zwischen dem und der Führung 20 eine Druckfeder 26 eingespannt ist,
die die Stange 21 und die Flacheisenstäbe 23 nach unten beaufschlagt. Dadurch wird der Riegel 7 in die in F i g. 2
rechts dargestellte Öffnungslage geschwenkt.
Im Abstand von dem Zapfen 27 ist der Schwenkhebel 11 durch einen weiteren Zapfen 28 mit einem Lenker 29
gelenkig verbunden, dessen unteres Ende mittels eines Zapfens 30 an einem in dem Pfosten 4 lotrecht
verschiebbaren Schiebestück 31 angelenkt ist Das Schiebestück 31 ist durch eine Führungshülse 32 im
Pfosten 4 geführt und wird normalerweise durch die Druckfeder 26 in der unteren Endlage gehalten. Es
verhält sich somit wie ein fester Teil des Pfostens 4.
Wird eine gerade Linie zwischen den Zapfen 27 und 30 gezogen, die den lotrecht stehenden Schwenkhebel
11 mit der Stange 21 bzw. den Lenker 29 mit dem Schiebestück 31 verbinden, dann befindet sich der
Zapfen 28, der den Schwenkhebel 11 mit dem Lenker 29
verbindet, links und auf Abstand von der genannten Linie. Bei Betätigung des Schwenkhebels 11 nach oben
in die strichpunktiert angedeutete untere Stellung muß der Zapfen 28 die genannte Linie zwischen den Zapfen
27 und 30 passieren, wodurch die Druckfeder 26 maximal zusammengedrückt wird. In dieser labilen
Übergangsstellung ist die Druckfeder 26 bestrebt, über die Stange 21 den Schwenkhebel 11 in die eine oder^o
andere Stellung zu schwenken, so daß der Schwenkhebel 11 entweder in die lotrechte oder in die nächste
strichpunktiert angegebene Stellung gelangt. Wird der Schwenkhebel 11 in diese ausgeschwenkte Stellung
verbracht, erfolgt gleichzeitig ein Absenken der Stange 21, unterstützt durch die Druckfeder 26, wobei die
Flacheisenstäbe 23 den Riegel 7 schieben. Die untere Stellung der Flacheisenstäbe 23 wird dadurch begrenzt,
daß sie mit ihren unteren Ende gegen die im Pfosten 4 angebrachte Führung 20 stoßen.
Bei der Betätigung des Schwenkhebels 11 in dje untere strichpunktierte Stellung erfolgt eine entsprechende
Bewegung des Lenkers 29 nach rechts (F i g. 1), wobei das nach oben gerichtete abgerundete Ende des
Schwenkhebels ll%n Pfosten 4 nach unten verschoben wird. Geführt wird dieses abgerundete Ende durch
unmittelbaren Kontakt mit der Innenwandung des Pfostens 4. Außer der durch die Druckfeder 27
gelieferten Kraft ist eine eigentliche Betätigungskraft zur Freigabe des Riegels nicht notwendig, sobald einmal
der Schwenkhebel 11 in die vorstehend erwähnte labile
Stellung verbracht worden ist
An der inneren Seitenwand der Ausnehmung 15 der Ladebrücke 1 sind zwei hakenförmige Organe 33
angebracht, die durch eine entsprechend ausgebildete öffnung 34 in der zur Ladebrücke 1 gewandten Seite
des Pfostens 4 eingreifen und diesen tragen (F i g. 1). Die öffnungen 34 sind an ihrem oberen Ende mit
Verstärkungen 35 versehen, z. B. Form eines im Pfosten 4 angeschweißten Querstücks, das in der Vorderansicht
im wesentlichen T-förmig ist und mit einer lotrechten Mittelwand 36 den Pfosten 4 in zwei Abschnitte
unterteilt (F i g. 3). Die verhältnismäßig breite Unterseite der T-förmigen Verstärkung 35 bildet eine Stützfläche
für das obere Ende des mit dem Lenker 29 verbundenen Schiebestücks 31, dessen untere Endstellung durch den
Anschlag an der Führungshülse 32 bestimmt ist. Das untere, im wesentlichen zapfenförmige Ende 38 des
Schiebestücks 31, das in der in F i g. 1 gezeigten Stellung aus der Führungshülse 32 nach unten herausragt, greift
in eine entsprechend ausgebildete und an der Innenseite der Ausnehmung 15 angebrachte Verriegelungshülse 39
ein. Die Verriegelungshülse 39 ragt durch eine öffnung 40 in das Innere des Pfostens 4.
Befindet sich der Schwenkhebel 11 in der ausgeschwenkten unteren strichpunktierten Stellung, dann
stoßen die Flacheisenstäbe 23 gegen die Führung 20. Somit wirkt der Zapfen 27 in dieser Stellung als
Drehpunkt bei einem weiteren Hochschwenken des Schwenkhebels 11 aus der unteren strichpunktierten
Stellung in die obere Stellung, und es wird das zapfenförmige Ende 38 des Schiebestücks 31 außer
Eingriff mit der Verriegelungshülse 39 gebracht. Sind beide Schiebestücke 31 des Pfostens 4 durch Betätigung
beider Schwenkhebel 11 in die obere Endlage verbracht,
dann wird der Pfosten 4 nur noch von den beiden hakenförmigen Organen 33 getragen und es ist somit
möglich, den Pfosten 4 durch Anheben auszuhängen.
Der Pfosten 4 einschließlich der Verschlußvorrichtung kann in sehr gedrängter Bauweise ausgebildet
werden und mit der Kante der Ladebrücke 1 abschließen. In Benutzungsstellung ist der Schwenkhebel
11 ganz in die Vorderseite des Pfostens 4 eingelassen. Da der Pfosten 4 aufgrund der geschilderten
Bauweise der Verschlußvorrichtung verhältnismäßig flach ausgebildet werden kann, ist sein Platzbedarf
auf der Ladebrücke 1 gering.
Der Schwenkhebel 11 kann auch auf andere als die dargestellte Weise mit dem Riegel 7 bzw. 16
zusammenwirken. So ist es beispielsweise möglich, das abgerundete Ende des Schwenkhebels 11 mit einem
Zahnkranz zu versehen, der mit einer als Zahnstange ausgebildeten Verlängerung der Stange 21 zusammenwirkt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Verschlußvorrichtung für klappbare Bordwände von Ladebrücken an Lastkraftwagen od. dgl., mit
von der Ladebrücke getragenen Pfosten, die mindestens je einen mit der jeweilig benachbarten
Kante einer Bordwand zusammenwirkenden Riegel aufweisen, der über eine durch einen Schwenkhebel
verstellbare Stange betätigbar ist, wobei der Schwenkhebel mit einem Ende an dem Ende der
Stange angelenkt und zwischen seinen Enden mit einem anderen Ende an dem Pfosten abstützt,
dadurch gekennzeichnet, daß das pfostenseitige Ende des Lenkers (29) an einem am Pfosten
(4) in dessen Längsrichtung in einer Führungshülse (32) verschiebbar angeordneten Schiebestück (3t)
angelenkt ist, das bei Anschlag an der Führungshülse in eine Verriegelungshülse (39) der Ladebrücke (1)
eingreift und den Pfosten mit der Ladebrücke verbindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (21) entgegen der
Sperrichtung des Riegels (7 bzw. 16) durch eine vorzugsweise schraubenförmige Feder (Druckfeder
26) beaufschlagt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfosten (4) lösbar in einer in
der Ladebrücke (1) vorgesehenen, in Richtung zur Ladebrückenkante offenen Ausnehmung (15) angeordnet
ist und daß mindestens ein hakenförmiges Organ (33) in der Ausnehmung angebracht ist,
welches in eine entsprechend ausgebildete öffnung (34) in der der Ladebrücke zugewendeten Seite des
Pfostens eingreift.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (16) in
Längsrichtung des Pfostens (4) durch die Stange (21) in einer im Pfosten angebrachten Führung (17)
verschiebbar ist und mit einem durch eine öffnung (18) in der Seitenwand des Pfostens in den Pfosten
hineinragenden Beschlag (19) an der Kante der Bordwand (2) zusammenwirkt.
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