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Steckanschluß für elektrische Stabheizkörper In neuerer Zeit geht
man immer mehr dazu über, für die Anschlüsse der Stromzuführungsdrähte bei elektrischen
Geräten anstatt Schraubklemmen Steckanordnungen vorzusehen, um den baulichen Aufwand
zu verringern und das Verschalten zu erleichtern. Bevorzugt werden an dem Gerät
flache Steckzungen vorgesehen, auf die an den Stromzuführungsdrähten angebrachte
Flachstecker aus federndem Blech aufgeschoben werden. Dieser Steckanschluß zeichnet
sich dadurch aus, daß der verhältnismäßig breite Flachstecker eine Steckbuchse mit
einem erheblichen Federweg bildet, der eine dauerhafte Verbindung gewährleistet.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Stabheizkörper mit
in einem E- oder U-förmig profilierten Metallstab in Isoliermasse eingebetteten
Heizleitern, deren Anschlußenden an einer Stirnseite des Stabes in einen die Anschlußteile
enthaltenden Keramikkörper eingeführt sind, der von einer auf dem Metallstab befestigten,
über seine Stirnseite hinausgreifenden Traglasche gehalten wird. Stabheizkörper
dieser Art finden vornehmlich in Backöfen von Elektroherden Verwendung. Die Erfindung
bezweckt, einen solchen Stabheizkörper auf einfache Weise mit Steckzungen auszurüsten.
Dabei soll einmal berücksichtigt werden, daß die Heizdrähte für den Versand, Stab
auf Stab und Stab neben Stab liegend, raumsparend verpackt werden können, ohne daß
die Anschlußteile stören oder beschädigt werden. Zum andern soll mit Rücksicht darauf,
daß auf der Rückseite der Backöfen in Elektroherden meist wenig Platz für die Verschaltung
zur Verfügung steht, der Anschluß in Längsrichtung des Stabes kleine Abmessungen
haben.
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Gemäß der Erfindung sind die Anschlußenden der Heizleiter mit Steckzungen
versehen, die, seitlich und in Längsrichtung des Heizstabes versetzt, im rechten
Winkel zur Grundseite des Heizstabes durch Schlitze eines kleinen Keramikkörpers
nach außen geführt sind, wobei ein zweiter U-förmig profilierter Keramikkörper,
der in an sich bekannter Weise mit einem seinen Grundsteg längs durchsetzenden Schlitzdurchbruch
auf die Traglasche des Heizstabes aufschiebbar ist, mit einwärtsgerichteten Leistenansätzen
seiner Seitenteile den die Steckzungen aufnehmenden Keramikkörper festhält und seinerseits
in an sich bekannter Weise durch einen vor seine freie Stirnseite gebogenen ausgestanzten
Blechlappen der Traglasche in seiner Einschieblage gesichert ist. Auf diese Weise
sind die Steckzungen stabil gehaltert, obwohl keine Schraub- oder Nietverbindungen
vorgesehen sind. Die Anschlußteile ragen allseitig nur wenig über den Querschnitt
des Heizstabes hinaus und stehen einer raumsparenden Verpackung der Heizstäbe nicht
im Wege. Da ferner die Steckzungen im rechten Winkel zur Längsrichtung des Heizstabes
abgehen und deshalb die Anschlußdrähte unterhalb oder oberhalb der Heizstabenden
durchgeführt werden können, ist der Platzbedarf für den Anschluß in Längsrichtung
des Heizstabes auf das kleinstmögliche Maß verringert.
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Es sei noch erwähnt, daß ein Steckanschluß für elektrische Stabheizkörper
an sich bekannt ist. Hierbei sind die Anschlußenden der Heizleiter mit zylindrischen
Steckbuchsen verbunden, die zwischen zwei Keramikteile eingeklemmt sind, die durch
beiderseits abwärtsgebogene, an ihren freien Enden einwärtsgebogene Blechzungen
der Traglasche festgelegt und zusammengehalten werden. Diese Anordnung ist ebenfalls
einfach und hat auch bereits dein Vorteil, daß die Anschlußteile nicht störend über
den Querschnitt des Heizdrahtes herausragen, nachteilig ist aber, daß die an den
Anschlußdrähten angeordneten Steckstifte in Längsrichtung des Heizstabes eingeführt
werden müssen und daher der Anschluß in dieser Richtung viel Platz beansprucht.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines mit einem
erfindungsgemäßen Steckanschluß ausgerüsteten Heizstabendes, F i g. 2 eine Ansicht
von oben,
F i g. 3 eine Ansicht von unten, F i g. 4 eine Stirnansicht
gegen die Anschlußseite, F i g. 5 einen Querschnitt des Heizstabes, nach Linie V-V
der F i g. 1, F i g. 6 einen Schnitt nach Linie VI-VI der F i g. 2, F i g. 7 eine
Seitenansicht des Heizstabes ohne Keramikteile, F i g. 8 eine Draufsicht des die
Steckzungen aufnehmenden kleinen Keramikkörpers, F i g. 9 eine Seitenansicht, F
i g. 10 eine Stirnansicht, F i g. 11 einen Schnitt nach Linie XI-XI der F i g. 8,
F i g. 12 einen Längsschnitt des zweiten Keramikkörpers, F i g. 13 einen Schnitt
nach Linie XIII-XIII der F i g. 12.
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Als Ausführungsbeispiel ist ein Stabheizkörper dargestellt, dessen
Metallstab l gemäß F i g. 5 E-förmig profiliert ist. Zwischen den Rippen des Stabprofils
sind in bekannter Weise die Heizleiter 2 in Isoliermasse 3 eingebettet. Für das
Beheizen einer Backofenmuffel in Elektroherden werden die Heizstäbe in der aus F
i g. 1 ersichtlichen Weise mit ihrem Grundsteg auf die Backofenmuffel B aufgelegt,
wobei das Anschlußende hinten über die Backofenmuffel herausragt.
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Die Heizleiter 2 sind an einer Stirnseite des Metallstabs 1 durch
ein aus keramischem Werkstoff bestehendes Abschlußstück 4 mit ihren Anschlußenden
2' herausgeführt und tragen aus Blech gestanzte Steckzungen 5 (F i g. 7). Zum Befestigen
an den Heizleiterenden 2' haben die Steckzungen 5 einen rechtwinklig abgebogenen
Lappen 5', der zu einer das Heizleiterende aufnehmenden Hülse eingerollt und mit
dem Heizleiterende verpreßt ist. Die beiden Steckzungen 5 stehen im rechten Winkel
zur Grundseite des Heizstabes 1, und ihre Befestigungslappen 5' sind einander entgegengerichtet
(F i g. 7), so daß bei gleich langen Heizleiterenden 2' die Steckzungen 5 in Längsrichtung
des Heizstabes und infolge des seitlichen Abstandes der beiden Heizleiterenden 2'
auch seitlich versetzt sind (siehe F i g. 3). An der Anschlußseite ist auf den Rippenkanten
des Heizstabes 1 eine Blechlasche befestigt, die in Längsrichtung des Metallstabes
über die mit den Steckzungen 5 versehenen Heizleiterenden 2' herausragt. Die Blechlasche
6 hält das Abschlußstück 4 mit einem eingestanzten Blechlappen 7 fest (F i g. 6).
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Zur Halterung der Steckzungen 5 ist ein Keramikkörper 8 vorgesehen,
der in F i g. 8 bis 11 in verschiedenen Projektionen und Schnitten dargestellt ist.
Der Keramikkörper 8 hat an einer Stirnseite einen das Anschlußstück 4 auf der Grundseite
des Heizstabes untergreifenden Absatz 9 und beiderseits einer mittleren Längsrippe
10 zwei in Längsrichtung und seitlich versetzte Schlitzdurchbrüche 11, ferner eine
bis auf Oberkante der Längsrippe 10 reichende Stirnwand 12 sowie seitliche Leistenansätze
13. Durch die Schlitzdurchbrüche 11 des Keramikkörpers 8 werden die beiden Steckzungen
5 in der aus F i g. 6 ersichtlichen Weise hindurchgesteckt, wobei die beiden Heizleiterenden
2' durch die Längsrippe 10 voneinander klar getrennt sind. Das Festlegen des die
Steckzungen 5 aufnehmenden Keramikkörpers 8 geschieht durch einen zweiten Keramikkörper
15, der in F i g. 12 und 13 in einem Längsschnitt und einem Querschnitt für sich
dargestellt ist. Der Keramikkörper 15 ist U-förmig profiliert. Es ist mit einem
seinen Grundsteg längs durchsetzenden Schlitzdurchbruch 16 auf die Blechlasche 6
aufschiebbar. An den beiden Seitenteilen des U-Profils nach innen vorspringende
Leistenansätze 17 greifen beim Aufschieben des Keramikkörpers 15 auf die Lasche
6 unter die Leistenansätze 13 des Keramikkörpers 8, wobei sich die Oberseite der
Rippe 10 an die Innenseite des U-Steges des Keramikkörpers 15 anlegt. Das
Aufschieben des Keramikkörpers 15 auf die Lasche 6 ist durch einen gegen das Abschlußstück
4 treffenden Absatz 18 an der Innenseite des U-Steges begrenzt. Die lichten
Abmessungen a und b des U-Profils an der rückwärtigen Stirnseite des
Keramikkörpers 15
entsprechen den Abmessungen c und d der rückwärtigen Stirnfläche
des Keramikkörpers 8, so daß sich dieser mit seiner Rückwand 12 vollständig in den
Keramikkörper 15 einfügt und mit diesem eine geschlossene rückwärtige Stirnfläche
bildet (F i g. 6). Der am hinteren Ende des Keramikkörpers 15 bis zum U-Steg hochgezogene
Teil 19 des Leistenansatzes 17 bildet einen Anschlag für den Keramikkörper
8 in Längsrichtung des Heizstabes. Der auf die Lasche 6 bis zum Anschlag seines
Absatzes 18 an dem Abschlußstück 4 aufgeschobene Keramikkörper 5 wird in dieser
Lage dadurch gesichert, daß vor seine freie Stirnseite ein aus dem Blech der Lasche
6 herausgestanzter Blechlappen 20 heruntergebogen wird. Damit liegt auch der die
Steckzungen 5 aufnehmende Keramikkörper 8 eindeutig fest.
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Bei der in F i g. 1 dargestellten Einbaulage des Heizstabes ragen
die Steckzungen 5 nach unten, in Längsrichtung des Stabes versetzt, heraus. Die
mit den Flachsteckern versehenen beiden Stromzuführungsleitungen können also unterhalb
des Heizstabes bzw. hinter der Backofenmuflel B durchgeführt werden. Der Anschluß
der Stromzuführungsdrähte benötigt daher in Längsrichtung des Heizstabes keinen
zusätzlichen Platz. Bei Parallelschaltung mehrerer nebeneinanderliegender Heizstäbe
können die beiden Stromzuführungsleitungen infolge der Versetzung der beiden Steckzungen
in Längsrichtung des Heizstabes gerade parallel liegende blanke Drahtstücke sein,
die mit den aus Blech hergestellten Flachsteckern in einfacher Weise verpreßt werden
können.