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DE112016007010T5 - Bordvorrichtung, Kontrollrechtemanagementverfahren und Kontrollrechtemanagementprogramm - Google Patents

Bordvorrichtung, Kontrollrechtemanagementverfahren und Kontrollrechtemanagementprogramm Download PDF

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DE112016007010T5
DE112016007010T5 DE112016007010.1T DE112016007010T DE112016007010T5 DE 112016007010 T5 DE112016007010 T5 DE 112016007010T5 DE 112016007010 T DE112016007010 T DE 112016007010T DE 112016007010 T5 DE112016007010 T5 DE 112016007010T5
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DE
Germany
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control
transmission
occupant
seat
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Withdrawn
Application number
DE112016007010.1T
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English (en)
Inventor
Mikio Sasaki
Mengxiong Wang
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Mitsubishi Electric Corp
Original Assignee
Mitsubishi Electric Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Mitsubishi Electric Corp filed Critical Mitsubishi Electric Corp
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Abstract

Eine Bordvorrichtung (100) ist in einem Fahrzeug (1) installiert, in welchem ein automatisiertes Fahrsystem (300) installiert ist. Eine Anforderungserfassungseinheit (111) erfasst eine Übertragungsanforderung, die eine Übertragung eines Kontrollrechts, das ein Recht zum Kontrollieren des automatisierten Fahrsystems (300) ist, von irgendeinem Insassen unter mehreren in dem Fahrzeug (1) mitfahrenden Insassen anfordert. Eine Kontrollrechtemanagementeinheit (112) bestimmt Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, der der anfordernde Insasse der Übertragungsanforderung ist, und entscheidet, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bordvorrichtung, ein Kontrollrechtemanagementverfahren und ein Kontrollrechtemanagementprogramm.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Während der letzten Jahre wurden mit dem Technologiefortschritt für automatisiertes Fahren Fahrzeuge implementiert, die das automatisierte Fahren ermöglichen. Solche Fahrzeuge, die das automatisierte Fahren ermöglichen, sind dazu fähig, unter Verwendung von automatisierten Fahrsystemen ohne Bedienung von Lenkrädern oder dergleichen durch Fahrer an Zielorten anzukommen.
  • Patentliteratur 1 offenbart eine Technik, die Umschalten zwischen einem automatisierten Fahrmodus und einem manuellen Fahrmodus durch einen Wählschalter ermöglicht.
  • Zitateliste
  • Patentliteratur
  • Patentliteratur 1: WO 2015/011866
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Technische Problemstellung
  • Selbst wenn sich das Fahrzeug, das das automatisierte Fahren ermöglicht, in dem automatisierten Fahrmodus fortbewegt, sind Operationen wie etwa eine Reiseroutenänderung, eine Zielortänderung, eine Fortbewegungsgeschwindigkeitsänderung und eine Parkplatzzuweisung erforderlich. Zusätzlich kann für navigationsbezogene Operationen eine Toneingabe oder eine Gesteneingabe erforderlich sein.
  • Solche Operationen oder eine solche Eingabe kann nicht nur von einem Insassen, welcher in einem Fahrersitz sitzt, sondern auch von Insassen, die in anderen Sitzen als dem Fahrersitz sitzen, ausgeführt werden. Das heißt, dass es wünschenswert ist, dass ein Kontrollrecht, welches ein Recht zur Kontrolle des automatisierten Fahrsystems ist, nicht nur dem Insassen, welcher in dem Fahrersitz sitzt, gegeben wird, sondern auch den Insassen, welche in den anderen Sitzen als dem Fahrersitz sitzen.
  • Falls andererseits das Kontrollrecht für das automatisierte Fahrsystem einem Insassen gegeben wird, welcher eine gefährliche Kontrolle über das automatisierte Fahrsystem ausübt, gibt es die Möglichkeit, dass sichere Fortbewegung gehemmt sein kann.
  • Die vorliegende Erfindung zielt hauptsächlich darauf ab, eine Übertragung von Kontrollrechten für ein automatisiertes Fahrsystem unter mehreren Insassen in einem Fahrzeug zu ermöglichen und zu verhindern, dass die Übertragung der Kontrollrechte sichere Fortbewegung unterbindet.
  • Lösung des Problems
  • Bordvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, installiert in einem Fahrzeug, in welchem ein automatisiertes Fahrsystem installiert ist, wobei die Bordvorrichtung Folgendes beinhaltet:
    • eine Anforderungserfassungseinheit zum Erfassen einer Übertragungsanforderung, die eine Übertragung eines Kontrollrechts, das ein Recht zum Kontrollieren des automatisierten Fahrsystems ist, von irgendeinem Insassen unter mehreren in dem Fahrzeug mitfahrenden Insassen anfordert; und
    • eine Kontrollrechtemanagementeinheit zum Bestimmen von Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, der der anfordernde Insasse der Übertragungsanforderung ist, und zum Entscheiden, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden. Vorteilhafte Auswirkungen der Erfindung
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden bestimmt, und ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, wird basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden bestimmt. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es folglich möglich, das Kontrollrecht unter mehreren Insassen in dem Fahrzeug zu übertragen und die Übertragung des Kontrollrechts daran zu hindern, sicheres Fortbewegen zu unterbinden.
  • Figurenliste
    • 1 ist ein Diagramm, das ein funktionales Ausgestaltungsbeispiel eines Bordsystems gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
    • 2 ist ein Flussdiagramm, das ein Beispiel für Operationen einer Bordvorrichtung gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
    • 3 ist ein Flussdiagramm, das ein Beispiel für Operationen der Bordvorrichtung gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
    • 4 ist ein Flussdiagramm, das ein Beispiel für Operationen einer Bordvorrichtung gemäß der Ausführungsform 2 veranschaulicht.
    • 5 ist ein Diagramm, das Beispiele für Anzeigebildschirme gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
    • 6 ist ein Diagramm, das ein Beispiel für einen Anzeigebildschirm gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
    • 7 ist ein Diagramm, das ein Hardware-Ausgestaltungsbeispiel für die Bordvorrichtung gemäß der Ausführungsform 1 veranschaulicht.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • Hier werden nachstehend Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Verwendung der Zeichnungen beschrieben. In der folgenden Beschreibung und den Zeichnungen der Ausführungsformen repräsentieren mit identischen Bezugszeichen versehene Elemente identische Elemente oder entsprechende Elemente.
  • Ausführungsform 1.
  • *** Beschreibung von Ausgestaltungen ***
  • 1 veranschaulicht ein funktionales Ausgestaltungsbeispiel eines Bordsystems 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
  • Das Bordsystem 10 ist in einem Fahrzeug 1 installiert.
  • Das Bordsystem 10 setzt sich aus einer Bordvorrichtung 100, Fahrzeugsensoren 200 und einem automatisierten Fahrsystem 300 zusammen. Obgleich andere Elemente als die Bordvorrichtung 100, die Fahrzeugsensoren 200 und das automatisierte Fahrsystem 300 auch in dem Fahrzeug 1 als das Bordsystem 100 installiert sind, sind tatsächlich nur die Bordvorrichtung 100, die Fahrzeugsensoren 200 und das automatisierte Fahrsystem 300, die direkt die vorliegende Ausführungsform betreffen, in 1 veranschaulicht.
  • Das automatisierte Fahrsystem 300 implementiert automatisiertes Fahren.
  • Die Fahrzeugsensoren 200 setzen sich aus mehreren Sensoren zusammen, die einen Status des Fahrzeugs 1 erfassen können. In 1 setzten sich die Fahrzeugsensoren 200 zusammen aus einem Lenkradsensor 201, einem GPS 202, einem Sitzgewichtssensor 203, einem Tonsensor 204, einem Pedalsensor 205, einem Beschleunigungssensor 206, einem Sitzgurtsensor 207, einer Kamera 208, einem Türsensor 209, und einem Biologische-Informationen-Erfassungssensor 210.
  • Die Bordvorrichtung 100 führt Navigation aus und managt das Kontrollrecht für das automatisierte Fahrsystem 300. Das Kontrollrecht für das automatisierte Fahrsystem 300 beinhaltet ein Recht, von einem automatisierten Fahrmodus zu einem manuellen Fahrmodus umzuschalten, ein Recht zum Ändern einer Fortbewegungsgeschwindigkeit, ein Recht zum Ändern einer Reiseroute, ein Recht zum Ändern eines Zielorts, ein Recht zum Zuweisen eines Parkplatzes und dergleichen.
  • Operationen, die durch die Bordvorrichtung 100 ausgeführt werden, sind dem Kontrollrechtemanagementverfahren äquivalent. Details von Komponenten der Bordvorrichtung 100 werden später beschrieben.
  • 7 veranschaulicht ein Hardware-Ausgestaltungsbeispiel für die Bordvorrichtung 100.
  • Die Bordvorrichtung 100 ist ein Computer.
  • Die Bordvorrichtung 100 beinhaltet einen Prozessor 901, eine Hilfsspeichervorrichtung 902, eine Hauptspeichervorrichtung 903, eine Kommunikationsvorrichtung 904 und eine Eingabe-Ausgabe-Vorrichtung 905 als Hardware.
  • Programme, die Funktionen einer Bestimmungsverarbeitungseinheit 110, einer Anzeigeeinheit 120 und einer Navigationseinheit 130 erfüllen, die in 1 veranschaulicht sind, sind in der Hilfsspeichervorrichtung 902 gespeichert.
  • Die Programme werden aus der Hilfsspeichervorrichtung 902 in die Hauptspeichervorrichtung 903 geladen. Durch Ausführen der Programme führt der Prozessor 901 Operationen der Bestimmungsverarbeitungseinheit 110, der Anzeigeeinheit 120 und der Navigationseinheit 130 aus, die später beschrieben werden.
  • 7 repräsentiert schematisch einen Zustand, in welchem der Prozessor 901 die Programme ausführt, die die Funktionen der Bestimmungsverarbeitungseinheit 110, der Anzeigeeinheit 120 und der Navigationseinheit 130 erfüllen.
  • Das Programm, das die Funktionen der Bestimmungsverarbeitungseinheit 110 erfüllt, ist dem Kontrollrechtemanagementprogramm äquivalent.
  • Die Kommunikationsvorrichtung 904 ist eine Schaltung, die beispielsweise mit den Fahrzeugsensoren 200 kommuniziert.
  • Die Eingabe-Ausgabe-Vorrichtung 905 ist eine Anzeige, die beispielsweise mit einem Touchpanel kompatibel ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform wird angenommen, dass die Anzeige für jeden von mehreren in dem Fahrzeug 1 vorhandenen Sitzen installiert ist.
  • Nachfolgend wird eine funktionale Ausgestaltung der in 1 veranschaulichten Bordvorrichtung 100 beschrieben.
  • In der Bestimmungsverarbeitungseinheit 110 erfasst eine Anforderungserfassungseinheit 111 eine Anforderung von einem Insassen in dem Fahrzeug 1.
  • Insbesondere erfasst die Anforderungserfassungseinheit 111 eine Übertragungsanforderung, die eine Übertragung des Kontrollrechts von irgendeinem Insassen unter mehreren Insassen, die in dem Fahrzeug 1 mitfahren, anfordert. Bei Erfassung der Übertragungsanforderung identifiziert die Anforderungserfassungseinheit 111 einen Sitz, von welchem die Übertragungsanforderung ausgegeben wird, als einen Anforderungssitz.
  • Die Anforderungserfassungseinheit 111 kann eine Verzichtsanforderung, die Verzicht auf das Kontrollrecht anfordert, von einem Kontrollrechtshalter erfassen. Der Kontrollrechtshalter ist ein Insasse, der derzeit das Kontrollrecht hat.
  • Ein Prozess, der durch die Anforderungserfassungseinheit 111 ausgeführt wird, ist dem Anforderungserfassungsprozess äquivalent.
  • Wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung erfasst, bestimmt eine Kontrollrechtemanagementeinheit 112 Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, basierend auf Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation, die vorgenommen wird, um dem anfordernden Sitz in in einer Speichereinheit 140 gespeicherten Sitzinsasseninformationen zu entsprechen, was später beschrieben wird. Der Übertragungsanfordernde ist ein anfordernder Insasse, der die Übertragungsanforderung anfordert. Die Fahrqualifikation ist eine Qualifikation zum ordnungsgemäßen Fahren des Fahrzeugs 1. Falls ein Insasse einen Führerschein hat, welcher Fahren des Fahrzeugs 1 erlaubt und den Führerschein mitführt, weist der Insasse die Fahrqualifikation auf. Falls sich der Insasse allerdings unter Einfluss von Spirituosen befindet, weist der Insasse keine Fahrqualifikation auf.
  • Im Falle, dass der Übertragungsanfordernde die Fahrqualifikation aufweist, fragt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 den Kontrollrechtshalter ab, ob der Kontrollrechtshalter der Übertragung des Kontrollrechts zu dem Übertragungsanfordernden zustimmt oder nicht, und bestimmt, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf einer Antwort von dem Kontrollrechtshalter.
  • Wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter erfasst, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, ob die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat oder nicht. Im Falle, dass die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat, wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter erfasst, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, ob das Kontrollrecht an den anfordernden Insassen, der die Übertragungsanforderung anfordert, übertragen werden soll, oder nicht.
  • Bei Bestimmung, dass das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll, schaltet die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm, der auf der Anzeige für den Sitz, in welchem der Übertragungsanfordernde sitzt, angezeigt wird, in einen Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter um.
  • Im Falle, dass die Anforderungserfassungseinheit 111 andererseits die Übertragungsanforderung nicht von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat, wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter erfasst, veranlasst die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 den Kontrollrechtshalter dazu, das Kontrollrecht weiter zu behalten und schaltet den Anzeigebildschirm auf der Anzeige, die für einen Sitz installiert ist, in welchem der Kontrollrechtshalter sitzt, von dem Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter zu einem anderen Anzeigebildschirm um.
  • Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 kann ein Layout des Anzeigebildschirms für den Kontrollrechtshalter gemäß einer Position des Sitzes ändern.
  • Ein Prozess, der durch die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 ausgeführt wird, ist dem Kontrollrechtemanagementprozess äquivalent.
  • Eine Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 bestimmt Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Insassen, der in jedem Sitz unter den in dem Fahrzeug 1 befindlichen mehreren Sitzen sitzt, bevor das Fahrzeug 1 mit der Fortbewegung beginnt. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 erzeugt die Sitzinsasseninformationen basierend auf Ergebnissen von Bestimmung und speichert die erzeugten Sitzinsasseninformationen in der Speichereinheit 140. In den Sitzinsasseninformationen sind die Sitze und das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation der Insassen, die in den Sitzen sitzen, repräsentiert, um somit einander zu entsprechen.
  • In dem Falle, bei dem irgendeiner der Insassen die Fahrqualifikation nicht aufweist, warnt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, dass das Fahrzeug 1 an der Fortbewegung gehindert wird.
  • Details von Operationen der Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 werden in Ausführungsform 2 beschrieben.
  • Die Anzeigeeinheit 120 zeigt einen Anzeigebildschirm auf der für jeden Sitz installierten Anzeige an.
  • Die Navigationseinheit 130 führt Autonavigation aus.
  • Die Speichereinheit 140 speichert die von der Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 erzeugten Sitzinsasseninformationen.
  • Die Speichereinheit 140 speichert auch die Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen. Der Sitz des Kontrollrechtshalters ist in den Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen beschrieben.
  • Die Speichereinheit 140 speichert ferner Vorliegen oder Fehlen der Übertragungsanforderung, den Sitz des Übertragungsanfordernden, Vorliegen oder Fehlen der Verzichtsanforderung und dergleichen.
  • Die Speichereinheit 140 ist durch die Hilfsspeichervorrichtung 902 und/oder die Hauptspeichervorrichtung 903 implementiert, die in 7 veranschaulicht sind.
  • *** Beschreibung von Operationen ***
  • Im Folgenden wird ein Beispiel für Operationen der Bordvorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Ausführungsform unter Bezugnahme auf ein Flussdiagramm von 2 beschrieben.
  • Eine in 2 veranschaulichte Verarbeitungsprozedur wird in einem Zustand ausgeführt, in welchem mehrere Insassen in dem Fahrzeug 1 mitfahren und in welchem sich das Fahrzeug 1 unter dem automatisierten Fahren durch das automatisierte Fahrsystem 300 fortbewegt. Es wird angenommen, dass die Sitzinsasseninformationen bereits in der Speichereinheit 140 gespeichert wurden, wenn die Verarbeitungsprozedur von 2 ausgeführt wird.
  • Wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung von einem der Insassen erfasst (JA in Schritt S202), speichert die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung in der Speichereinheit 140.
  • Ein Insasse kann die Übertragungsanforderung an die Anforderungserfassungseinheit 111 senden, indem beispielsweise eine spezifizierte Taste auf dem auf der für den Sitz installierten Anzeige angezeigten Anzeigebildschirm gedrückt wird. Ein Insasse kann die Übertragungsanforderung unter Verwendung eines Tons ausgeben. In diesem Fall empfängt der Tonsensor 204 die Übertragungsanforderung des Tons von dem Insassen und der Tonsensor 204 sendet die Übertragungsanforderung an die Anforderungserfassungseinheit 111.
  • Nachfolgend identifiziert die Anforderungserfassungseinheit 111 den anfordernden Sitz, der der Sitz ist, in welchem der Insasse, der die Übertragungsanforderung gesendet hat (Übertragungsanfordernder) sitzt (Schritt S203).
  • Insbesondere identifiziert die Anforderungserfassungseinheit 111 den anfordernden Sitz durch Identifizieren der Anzeige einer Quelle der Übertragungsanforderung. In dem Falle, in dem die Übertragungsanforderung von dem Ton vorgenommen wurde, sendet der Tonsensor 204, an die Anforderungserfassungseinheit 111, die Übertragungsanforderung zusammen mit einer Sitz-ID (Kennung) des Sitzes, von welchem der Ton ausgegeben wurde. Daher kann die Anforderungserfassungseinheit 111 den anfordernden Sitz basierend auf der Sitz-ID identifizieren.
  • Die Anforderungserfassungseinheit 111 benachrichtigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 über den identifizierten anfordernden Sitz.
  • Anschließend bezieht sich die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 auf die Sitzinsasseninformationen und bestimmt dadurch das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden (Schritt S204).
  • In dem Falle, bei dem in den Sitzinsasseninformationen festgestellt ist, dass die Fahrqualifikation in Bezug auf den anfordernden Sitz „vorliegt“, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, dass der Übertragungsanfordernde über die Fahrqualifikation verfügt. Andererseits, in dem Falle, bei dem in den Sitzinsasseninformationen festgestellt ist, dass die Fahrqualifikation in Bezug auf den anfordernden Sitz „fehlt“, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, dass der Übertragungsanfordernde nicht über die Fahrqualifikation verfügt.
  • In dem Falle, bei dem der Übertragungsanfordernde nicht über die Fahrqualifikation verfügt (NEIN in Schritt S204), zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 dem Übertragungsanfordernden an, dass die Übertragung der Kontrollrechte nicht zulässig ist (Schritt S205).
  • Beispielsweise zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 eine Nachricht, dass die Übertragung der Kontrollrechte unzulässig ist, über die Anzeigeeinheit 120 auf der für den Sitz des Übertragungsanfordernden installierten Anzeige an. Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 kann den Übertragungsanfordernden hinsichtlich der Nachricht, dass die Übertragung des Kontrollrechts nicht zulässig ist, unter Verwendung eines Tons benachrichtigen.
  • Für den Fall, bei dem andererseits der Übertragungsanfordernde über die Fahrqualifikation verfügt (JA in Schritt S204), fragt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 bei dem Kontrollrechtshalter an, ob der Kontrollrechtshalter der Übertragung der Kontrollrechte an den Übertragungsanfordernden zustimmt oder nicht (Schritt S206).
  • Beispielsweise zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 eine Nachricht, die anfragt, ob der Übertragung der Kontrollrechte zugestimmt wird oder nicht, über die Anzeigeeinheit 120 auf der für den Sitz des Kontrollrechtshalters installierten Anzeige an. Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 liest die Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen aus der Speichereinheit 140 aus und zeigt die Nachricht auf der für den Sitz des Kontrollrechtshalters installierten Anzeige an. Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 kann den Kontrollrechtshalter hinsichtlich der Nachricht, die anfragt, ob den Kontrollrechten zugestimmt wird oder nicht, unter Verwendung eines Tons benachrichtigen.
  • Anschließend bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, ob eine Zustimmungsantwort von dem Kontrollrechtshalter erfasst wurde oder nicht (Schritt S207).
  • Wenn der Kontrollrechtshalter der Übertragung der Kontrollrechte an den Übertragungsanfordernden als Antwort auf eine Anfrage von Schritt S206 zustimmt, gibt der Kontrollrechtshalter die Zustimmungsantwort aus. Der Kontrollrechtshalter kann die Zustimmungsantwort an die Anforderungserfassungseinheit 111 senden, indem beispielsweise eine spezifizierte Taste auf dem auf der für den Sitz installierten Anzeige angezeigten Anzeigebildschirm gedrückt wird. Wenn der Kontrollrechtshalter in dem Fahrersitz sitzt, kann der Kontrollrechtshalter die Zustimmungsantwort an die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 senden, indem beispielsweise die Hände des Kontrollrechtshalters ein Lenkrad loslassen. In diesem Fall wird Loslassen der Hände von dem Lenkradsensor 201 detektiert und der Lenkradsensor 201 sendet ein Signal zur Benachrichtigung über das Loslassen der Hände des Lenkrads an die Kontrollrechtemanagementeinheit 112.
  • In dem Falle, bei dem die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 die Zustimmungsantwort erfasst (JA in Schritt S207), wird ein Prozess von Schritt S209 ausgeführt.
  • In dem Falle, bei dem die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 andererseits die Zustimmungsantwort nicht erfasst (NEIN in Schritt S207), wird ein Prozess von Schritt S208 ausgeführt.
  • In Schritt S208 bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, ob seit der Anfrage von Schritt S206 eine spezifizierte Zeit abgelaufen ist oder nicht.
  • In dem Fall, bei dem die spezifizierte Zeit nicht abgelaufen ist (NEIN in Schritt S208), bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 in Schritt S207, ob die Zustimmungsantwort vorgenommen wurde oder nicht.
  • In dem Fall, bei dem die spezifizierte Zeit abgelaufen ist (JA in Schritt S208), wird dem Übertragungsanfordernden in Schritt S205 andererseits angezeigt, dass die Übertragung des Kontrollrechts nicht zulässig ist.
  • In Schritt S209 führt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Übertragungsprozess für das Kontrollrecht aus.
  • Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 das automatisierte Fahrsystem 300 durch die Kommunikationsvorrichtung 904 über den Übertragungsanfordernden als den neuen Kontrollrechtshalter benachrichtigt. Somit arbeitet das automatisierte Fahrsystem 300 gemäß den Anweisungen von dem neuen Kontrollrechtshalter.
  • Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 aktualisiert die in der Speichereinheit 140 gespeicherten Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen. Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 die Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen in Informationen umschreibt, in welchen der Sitz des neuen Kontrollrechtshalters beschrieben ist.
  • Im Folgenden wird hier der Insasse, der vor der Übertragung des Kontrollrechts der Kontrollrechtshalter war, als ein früherer Kontrollrechtshalter bezeichnet.
  • Anschließend erzeugt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm, der auf der für den Sitz des neuen Kontrollrechtshalters installierten Anzeige angezeigt werden soll, und einen Anzeigebildschirm, der auf der für den Sitz des früheren Kontrollrechtshalters eingerichteten Anzeige angezeigt werden soll (Schritt S210).
  • Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 den Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter als den Anzeigebildschirm, der auf der für den Sitz des neuen Kontrollrechtshalters installierten Anzeige angezeigt werden soll, erzeugt. Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm für einen Nicht-Kontrollrechtshalter als den Anzeigebildschirm, der auf der für den Sitz des früheren Kontrollrechtshalters installierten Anzeige angezeigt werden soll, erzeugt.
  • Anschließend zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 über die Anzeigeeinheit 120 den Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter auf der für den Sitz des neuen Kontrollrechtshalters installierten Anzeige an, und zeigt den Anzeigebildschirm für den Nicht-Kontrollrechtshalter auf der für den Sitz des früheren Kontrollrechtshalters eingerichteten Anzeige an (Schritt S211).
  • Bezüglich Schritt S210 kann die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 den Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter gemäß dem Sitz des neuen Kontrollrechtshalters variieren.
  • 5 veranschaulicht ein Beispiel des Anzeigebildschirms für den Kontrollrechtshalter in dem Fahrersitz und ein Beispiel für den Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter in einem Beifahrersitz.
  • 6 veranschaulicht ein Beispiel des Anzeigebildschirms für den Kontrollrechtshalter auf einem Rücksitz.
  • Auf dem Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter auf dem Fahrersitz in 5 ist ein Navigationsbild auf einer rechten Seite angezeigt und Karteninformationen sind auf einer linken Seite angezeigt. Zusätzlich sind entlang des linken Endes verschiedene Bedientasten angezeigt.
  • Auf dem Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter auf dem Beifahrersitz ist ein Navigationsbild auf der linken Seite angezeigt und die Karteninformationen sind auf der rechten Seite angezeigt. Zusätzlich sind entlang eines rechten Endes verschiedene Bedientasten angezeigt.
  • Auf dem Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter auf dem Rücksitz in 6 werden ein Echtzeitvideo in einer Sicht nach vorne und einer Sicht nach hinten von dem Fahrzeug 1, aufgenommen durch die Kamera 208, ein Navigationsbild und die Karteninformationen angezeigt.
  • Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 kann den Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter, für jeden Insassen und jeden Sitz ändern.
  • Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm X-1 für den Kontrollrechtshalter auf dem Fahrersitz anzeigt, wenn der Kontrollrechtshalter ein Insasse X ist, der beispielsweise auf dem Fahrersitz sitzt. Wenn der Kontrollrechtshalter der Insasse X ist, der auf dem Beifahrersitz sitzt, zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm X-2 für den Kontrollrechtshalter auf dem Beifahrersitz an. Wenn der Kontrollrechtshalter ein Insasse Y ist, der auf dem Fahrersitz sitzt, zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 ähnlicherweise einen Anzeigebildschirm Y-1 für den Kontrollrechtshalter auf dem Fahrersitz an. Wenn der Kontrollrechtshalter der Insasse Y ist, der auf dem Beifahrersitz sitzt, zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 einen Anzeigebildschirm Y-2 für den Kontrollrechtshalter auf dem Beifahrersitz an.
  • Der Kontrollrechtshalter kann die Verzichtsanforderung senden, mittels welcher der Verzicht auf das Kontrollrecht angefordert wird. Der Kontrollrechtshalter kann die Verzichtsanforderung an die Anforderungserfassungseinheit 111 senden, indem beispielsweise eine spezifizierte Taste auf dem auf der für den Sitz installierten Anzeige angezeigten Anzeigebildschirm gedrückt wird. Wenn der Kontrollrechtshalter in dem Fahrersitz sitzt, kann der Kontrollrechtshalter die Verzichtsanforderung an die Anforderungserfassungseinheit 111 senden, indem beispielsweise die Hände des Kontrollrechtshalters das Lenkrad loslassen. Weiterhin kann der Kontrollrechtshalter die Verzichtsanforderung unter Verwendung eines Tons an die Anforderungserfassungseinheit 111 senden.
  • Im Folgenden wird hier mit Bezugnahme auf 3 ein Beispiel für Operationen der Bordvorrichtung 100 bei Sendung der Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter beschrieben.
  • Wenn die Anforderungserfassungseinheit 111 die Verzichtsanforderung (JA in Schritt S302) erfasst, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 in der Bordvorrichtung 100, ob die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat oder nicht (S303).
  • In dem Falle, bei dem die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung nicht erhalten hat, bestimmt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112, ob die spezifizierte Zeit seit Erfassung der Verzichtsanforderung in Schritt S302 abgelaufen ist oder nicht (Schritt S304).
  • Dann kann die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 eine Nachricht auf den Anzeigen der Sitze der anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter anzeigen, die dazu einlädt, zu einem Übertragungsempfänger zu werden. Die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 kann die anderen Insassen als den Kontrollrechtshalter hinsichtlich der Nachricht, die einlädt, der Übertragende der Kontrollrechte zu werden, unter Verwendung eines Tons benachrichtigen.
  • In dem Falle, bei dem die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung nicht empfangen hat, nachdem die spezifizierte Zeit abgelaufen ist (JA in Schritt S304), wird das Kontrollrecht nicht übertragen, aber die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 erzeugt einen beschränkten Anzeigebildschirm, da der Kontrollrechtshalter das automatisierte Fahrsystem nicht kontrollieren will (Schritt S305). Auf dem beschränkten Anzeigebildschirm ist eine Informationsdarstellung für den Kontrollrechtshalter auf Minimalinformationen beschränkt, wie etwa Gefahrenwarnung und Ankunft an einem Zielort.
  • Anschließend zeigt die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 den beschränkten Anzeigebildschirm über die Anzeigeeinheit 120 auf der für den Sitz des Kontrollrechtshalters installierten Anzeige an (Schritt S306).
  • Dann wird das Kontrollrecht nicht übertragen und somit kann der Kontrollrechtshalter wieder die Kontrolle über das automatisierte Fahrsystem 300 aufnehmen.
  • Andererseits werden im Falle von JA in Schritt S303, das heißt im Falle, bei dem die Anforderungserfassungseinheit 111 die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat, Operationen von Schritt S203 und danach in 2 ausgeführt.
  • Das heißt, dass die Kontrollrechtemanagementeinheit 112 bestimmt, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder Fehlen der Übertragungszustimmung des Kontrollrechtshalters.
  • *** Beschreibung von Auswirkungen der Ausführungsform ***
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird über das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden entschieden, und ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, wird basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden bestimmt. Daher wird das Kontrollrecht nicht an einen Insassen übertragen, der nicht über die Fahrqualifikation verfügt und der eine gefährliche Kontrolle über das automatisierte Fahrsystem ausüben kann. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist es folglich möglich, das Kontrollrecht unter mehreren Insassen in dem Fahrzeug zu übertragen und die Übertragung der Kontrolle daran zu hindern, sicheres Fortbewegen zu unterbinden.
  • Ausführungsform 2.
  • Wenn mehrere Personen gleichzeitig in dem Fahrzeug 1 mitfahren, ist es nötig, einen Anfangskontrollrechtshalter zu entscheiden. Bei Ausführungsform 2 wird eine Prozedur beschrieben, durch welche die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 den Anfangskontrollrechtshalter entscheidet, wenn die Insassen in dem Fahrzeug 1 mitfahren.
  • *** Beschreibung von Ausgestaltungen ***
  • Das funktionale Ausgestaltungsbeispiel des Bordsystems 10 ist wie in 1 veranschaulicht. Das Hardware-Ausgestaltungsbeispiel der Bordvorrichtung 100 ist wie in 7 veranschaulicht.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform werden Unterschiede zu der Ausführungsform 1 prinzipiell beschrieben.
  • Gegenstände, die in der vorliegenden Ausführungsform nicht beschrieben werden, sind denen von Ausführungsform 1 ähnlich.
  • *** Beschreibung von Operationen ***
  • 4 veranschaulicht ein Beispiel von Operationen des Bordsystems 100 gemäß der vorliegenden Ausführungsform.
  • Der Türsensor 209 überwacht periodisch Öffnen und Schließen aller Türen des Fahrzeugs 1 (Schritt S402).
  • Wenn der Türsensor 209 das Öffnen irgendeiner der Türen detektiert (JA in Schritt S403), sendet der Türsensor 209 ein Türöffnungsdetektionssignal, das eine Benachrichtigung über das Öffnen der Tür ist, an die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113.
  • Bei Empfang des Türöffnungsdetektionssignals von dem Türsensor 209 entscheidet die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob ein Insasse in dem Fahrzeug mitfuhr oder nicht (Schritt S404).
  • Der auf jedem Sitz in dem Fahrzeug bereitgestellte Sitzgewichtssensor 203 sendet ein Mitfahrdetektionssignal an die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, das eine Benachrichtigung über ein Mitfahren eines Insassen in dem Fahrzeug ist, wenn eine Last auf den Sitz aufgebracht wird. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 bestimmt bei Empfang des Mitfahrdetektionssignals vom dem Sitzgewichtssensor 203, dass der Insasse in dem Fahrzeug mitgefahren ist.
  • Wenn irgendein Insasse in dem Fahrzeug mitfährt (JA in Schritt S404), identifiziert die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 einen Sitz, auf welchem der Insasse sitzt (Schritt S405).
  • Der Sitzgewichtssensor 203 fügt die Sitz-ID des Sitzes, in welchem der Sitzgewichtssensor 203 bereitgestellt ist, in das Mitfahrdetektionssignal und sendet das Mitfahrdetektionssignal beispielsweise an die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 identifiziert den Sitz, auf welchem der Insasse sitzt, basierend auf der in dem empfangenen Mitfahrdetektionssignal enthaltenen Sitz-ID.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann den Sitz, auf welchem der Insasse sitzt, durch Empfangen eines Sitzgurttragedetektionssignals zur Benachrichtigung über Detektion des Tragens eines Sitzgurts von dem Sitzgurtsensor 207 identifizieren.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann den Sitz, auf welchem der Insasse sitzt, basierend auf Einschalten oder auf einer Berührung der für den Sitz installierten Anzeige durch den Insassen, identifizieren.
  • Anschließend sammelt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 Identifikationsinformationen über den Insassen (Schritt S406).
  • Beispielsweise erfasst die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 ein Gesichtsbild des Insassen durch die Kamera 208 als die Identifikationsinformationen. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 erfasst biologische Informationen über Venen, einen Fingerabdruck oder dergleichen des Insassen als die Identifikationsinformationen durch den Biologische-Informationen-Erfassungssensor 210.
  • Anschließend bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob jeder Insasse über die Fahrqualifikation verfügt oder nicht (Schritt S407).
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 sendet beispielsweise die in Schritt S406 erfassten Identifikationsinformationen über den Insassen unter Verwendung der Kommunikationsvorrichtung 904 an eine Datenbank, in welcher die Identifikationsinformationen und Vorliegen oder Fehlen des Führerscheins registriert sind. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 bestimmt, ob der Insasse über den Führerschein verfügt, gemäß einer Antwort von der Datenbank. Die oben beschriebene Datenbank kann eine Datenbank in dem Fahrzeug oder eine Datenbank außerhalb des Fahrzeugs sein.
  • Darüber hinaus bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob der Insasse über den Führerschein verfügt, indem die Kamera 208 ein Bild vom Führerschein des Insassen aufnimmt.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann bestimmen, ob sich der Insasse unter dem Einfluss von Spirituosen befindet oder nicht, indem beispielsweise ein in 1 nicht veranschaulichter Geruchssensor verwendet wird.
  • Unter der Bedingung, dass ein Insasse einen Führerschein hat, der Fahren des Fahrzeugs 1 erlaubt und den Führerschein mitführt, weist der Insasse die Fahrqualifikation auf. Unter der Bedingung, dass sich der Insasse unter Einfluss von Spirituosen befindet, weist der Insasse allerdings keine Fahrqualifikation auf.
  • Anschließend erzeugt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 die Sitzinsasseninformationen (Schritt S408). In den Sitzinsasseninformationen sind die Sitze und das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation der Insassen, die in den Sitzen sitzen, repräsentiert, um somit einander zu entsprechen.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 speichert die erzeugten Sitzinsasseninformationen in der Speichereinheit 140.
  • Anschließend bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob alle Türen des Fahrzeugs 1 geschlossen sind oder nicht (Schritt S409).
  • Insbesondere bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, dass alle Türen des Fahrzeugs 1 geschlossen sind, bei Empfang von Tür-geschlossen-Detektionssignalen zur Benachrichtigung über das Schließen der Türen von den Türsensoren 209 von allen Türen.
  • Wenn alle Türen des Fahrzeugs 1 geschlossen sind (JA in Schritt S409), das heißt, wenn alle Insassen in dem Fahrzeug mitfahren, bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob irgendein Insasse, der über die Fahrqualifikation verfügt, in dem Fahrzeug mitfährt oder nicht (Schritt S410).
  • Insbesondere bezieht sich die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 auf die in Schritt S408 erzeugten Sitzinsasseninformationen und bestimmt dadurch, ob irgendein Insasse, der über die Fahrqualifikation verfügt, in dem Fahrzeug mitfährt oder nicht.
  • In dem Falle, bei dem jeglicher der Insassen die Fahrqualifikation nicht aufweist (NEIN in Schritt S410), warnt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, dass das Fahrzeug 1 an der Fortbewegung gehindert wird (Schritt S416).
  • Beispielsweise zeigt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 die Warnnachricht auf den Anzeigen an den Sitzen, auf welchen die Insassen sitzen, an. Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann die Warnnachricht unter Verwendung eines Tons ausgeben.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann einen Befehl an das automatisierte Fahrsystem 300 senden, der das Fortbewegen verhindert.
  • In dem Falle, bei dem irgendein Insasse, der die Fahrqualifikation besitzt, vorhanden ist (JA in Schritt S410), bestimmt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113, ob die Anzahl der Insassen, die über die Fahrqualifikation verfügen, eins ist oder mehrere (Schritt S211).
  • In dem Falle, bei dem die Anzahl der Insassen, die über die Fahrqualifikation verfügen, eins ist („EINS“ in Schritt S411), übergibt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 das Kontrollrecht über das automatisierte Fahrsystem 300 an den einen Insassen (Schritt S413).
  • Insbesondere erzeugt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 die Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen, in welchen der Sitz des Insassen beschrieben ist.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 speichert die erzeugten Kontrollrechtshalter-Sitzinsasseninformationen in der Speichereinheit 140.
  • In dem Falle, bei dem die Anzahl der Insassen, die über die Fahrqualifikation verfügen, mehrere ist („MEHRERE“ in Schritt S411), wählt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 den Insassen aus den mehreren Insassen aus, an den das Kontrollrecht vergeben werden soll (Schritt S412).
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 wählt den Insassen, an den das Kontrollrecht vergeben werden soll, beispielsweise auf Grundlage der Sitze der Insassen aus. Insbesondere dann, wenn der Insasse, der in dem Fahrersitz sitzt, vorhanden ist, wählt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 den Insassen aus, der in dem Fahrersitz sitzt.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 kann einen Eigner des Fahrzeugs 1 auswählen.
  • Alternativ kann die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 den Insassen auswählen, der die meisten Jahre an Fahrpraxis aufweist.
  • Anschließend übergibt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 das Kontrollrecht über das automatisierte Fahrsystem 300 an den in Schritt S412 ausgewählten Insassen (Schritt S413).
  • Insbesondere erzeugt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 die Kontrollrechtshalter-Sitzinformationen, in welchen der Sitz des Insassen beschrieben ist.
  • Die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 speichert die erzeugten Kontrollrechtshalter-Sitzinsasseninformationen in der Speichereinheit 140.
  • In Schritt S414 erzeugt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 einen dem Sitz, auf dem der Insasse sitzt, dem in Schritt S413 das Kontrollrecht übergeben wurde, entsprechenden Anzeigebildschirm.
  • Das heißt, dass in dem Falle, bei dem der Sitz, auf welchem der Insasse sitzt, der Fahrersitz oder der Beifahrersitz ist, die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 beispielsweise den in 5 veranschaulichten Anzeigebildschirm erzeugt. Andererseits erzeugt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 in dem Falle, bei dem der Sitz, auf welchem der Insasse sitzt, ein Rücksitz ist, beispielsweise den in 6 veranschaulichten Anzeigebildschirm.
  • Schließlich zeigt die Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 den in Schritt S414 erzeugten Anzeigebildschirm auf einer relevanten Anzeige an (Schritt S415).
  • *** Beschreibung von Auswirkungen der Ausführungsform ***
  • Gemäß der Ausführungsform können die Insassen in einem Falle, bei dem keiner der Insassen die Fahrqualifikation aufweist, davon abgebracht werden, die Fahrzeugfortbewegung vorzunehmen.
  • Obgleich die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung oben beschrieben wurden, kann eine Kombination von zwei oder mehr von den Ausführungsformen implementiert werden.
  • Alternativ kann eine der Ausführungsformen teilweise implementiert werden.
  • Alternativ kann eine teilweise Kombination von zwei oder mehr der Ausführungsformen implementiert werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Ausführungsformen beschränkt und verschiedene geeignete Modifikationen daran können vorgenommen werden.
  • *** Beschreibung der Hardware-Ausgestaltung ***
  • Anschließend wird eine ergänzende Beschreibung über die Hardware-Ausgestaltung der Bordvorrichtung 100 dargelegt.
  • Der in 7 veranschaulichte Prozessor 901 ist eine IC (integrierte Schaltung), die Verarbeitung ausführt.
  • Der Prozessor 901 ist eine CPU (zentrale Verarbeitungseinheit), ein DSP (digitaler Signalprozessor) oder dergleichen.
  • Die in 7 veranschaulichte Hauptspeichervorrichtung 903 ist beispielsweise ein RAM (Direktzugriffsspeicher).
  • Die in 7 veranschaulichte Hilfsspeichervorrichtung 902 ist ein ROM (Nurlesespeicher), ein Flash-Speicher, ein HDD (Festplattenlaufwerk) oder dergleichen.
  • Die in 7 veranschaulichte Kommunikationsvorrichtung 904 beinhaltet einen Empfänger, der Daten empfängt, und einen Sender, der Daten sendet.
  • Die Kommunikationsvorrichtung 904 ist beispielsweise ein Kommunikationschip oder eine NIC (Netzwerschnittstellenkarte).
  • Ein BS (Betriebssystem) ist ebenfalls in der Hilfsspeichervorrichtung 902 gespeichert.
  • Zumindest ein Teil des BS wird durch den Prozessor 901 ausgeführt.
  • Während zumindest der Teil des BS ausgeführt wird, führt der Prozessor 901 die Programme aus, die die Funktionen der Anforderungserfassungseinheit 111, der Kontrollrechtemanagementeinheit 112 und der Insassenqualifikationsbestimmungseinheit 113 (welche hier nachfolgend kollektiv als die „Einheiten“ bezeichnet werden) erfüllen.
  • Der Prozessor 901 führt das BS aus, so dass Taskmanagement, Speichermanagement, Dateimanagement, Kommunikationssteuerung und dergleichen ausgeführt werden.
  • Die Bordvorrichtung 100 kann mehrere Prozessoren beinhalten, die den Prozessor 901 ersetzen. Ausführung der Programme, die die Funktionen der „Einheiten“ erfüllen, wird von den mehreren Prozessoren geteilt. Jeder der Prozessoren ist eine IC, die Verarbeitung wie mit dem Prozessor 901 ausführt.
  • Informationen, Daten, Signalwerte, Variablenwerte und dergleichen, die Ergebnisse von Verarbeitung in den „Einheiten“ angeben, werden zumindest in irgendeiner von der Hilfsspeichervorrichtung 902, der Hauptspeichervorrichtung 903 und einem Register und einem Cache-Speicher in dem Prozessor 901 gespeichert.
  • Die Programme, die die Funktionen der „Einheiten“ erfüllen, können in einem tragbaren Speichermedium gespeichert werden, wie etwa einer Magnet-Disk, einer Floppy-Disk, einer Optik-Disk, einer Compact-Disk, einer Blu-Ray-Disk (ein eingetragenes Warenzeichen) oder einer DVD.
  • Die „Einheiten“ können als „Schaltungen“, „Schritte“, „Prozeduren“ oder „Prozess“ gelesen werden.
  • Die Bordvorrichtung 100 kann durch eine elektronische Schaltung, wie etwa eine Logik-IC (integrierte Schaltung), ein GA (Gate-Array), eine ASIC (anwendungsspezifische integrierte Schaltung) oder ein FPGA (feldprogrammierbares Gate-Array) implementiert sein.
  • In diesem Falle sind die „Einheiten“ jeweils als ein Teil der Elektronikschaltung implementiert.
  • Der Prozessor und die Elektronikschaltung können kollektiv als Verarbeitungsschaltungen bezeichnet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1: Fahrzeug; 10: Bordsystem 100: Bordvorrichtung; 110: Bestimmungsverarbeitungseinheit; 111: Anforderungserfassungseinheit; 112: Kontrollrechtemanagementeinheit; 113: Insassenqualifikationsbestimmungseinheit; 120: Anzeigeeinheit; 130: Navigationseinheit; 140: Speichereinheit; 200: Fahrzeugsensoren; 201: Lenkradsensor; 202: GPS; 203: Sitzgewichtssensor; 204: Tonsensor; 205: Pedalsensor; 206: Beschleunigungssensor; 207: Sitzgurtsensor; 208: Kamera; 209: Türsensor; 210: Biologische-Informationen-Erfassungssensor; 300: automatisiertes Fahrsystem
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2015/011866 [0004]

Claims (10)

  1. Bordvorrichtung, installiert in einem Fahrzeug, in welchem ein automatisiertes Fahrsystem installiert ist, wobei die Bordvorrichtung Folgendes umfasst: eine Anforderungserfassungseinheit zum Erfassen einer Übertragungsanforderung, die eine Übertragung eines Kontrollrechts, das ein Recht zum Kontrollieren des automatisierten Fahrsystems ist, von irgendeinem Insassen unter mehreren in dem Fahrzeug mitfahrenden Insassen anfordert; und eine Kontrollrechtemanagementeinheit zum Bestimmen von Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, der der anfordernde Insasse der Übertragungsanforderung ist, und zum Entscheiden, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden.
  2. Bordvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kontrollrechtemanagementeinheit anfragt, bei einem Kontrollrechtshalter, der ein Insasse ist, der derzeit das Kontrollrecht hat, ob der Kontrollrechtshalter der Übertragung des Kontrollrechts an den Übertragungsanfordernden zustimmt oder nicht, und entscheidet, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf einer Antwort von dem Kontrollrechtshalter und dem Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden.
  3. Bordvorrichtung nach Anspruch 1, umfassend: eine Speichereinheit zum Speichern von Sitzinsasseninformationen, in welchen mehrere in dem Fahrzeug enthaltene Sitze und das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation der Insassen, die in den Sitzen sitzen, repräsentiert sind, um somit einander zu entsprechen, wobei die Anforderungserfassungseinheit einen Sitz, von welchem die Übertragungsanforderung ausgeht, bei Erfassung der Übertragungsanforderung als einen Anforderungssitz identifiziert, und die Kontrollrechtemanagementeinheit das Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden bestimmt, basierend auf Vorliegen oder Fehlen der dem Anforderungssitz entsprechenden Fahrqualifikation in den Sitzinsasseninformationen.
  4. Bordvorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Anforderungserfassungseinheit eine Verzichtsanforderung, die Verzicht des Kontrollrechts anfordert, von dem Kontrollrechtshalter erfasst, und die Kontrollrechtemanagementeinheit bestimmt, ob die Anforderungserfassungseinheit die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat oder nicht, bei der Erfassung der Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter durch die Anforderungserfassungseinheit, und entscheidet, ob das Kontrollrecht zu dem anfordernden Insassen der Übertragungsanforderung übertragen werden soll oder nicht, in dem Falle, bei dem die Anforderungserfassungseinheit die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter erfasst hat, bei der Erfassung der Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter durch die Anforderungserfassungseinhei t.
  5. Bordvorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Kontrollrechtemanagementeinheit veranlasst, dass der Kontrollrechtshalter weiter das Kontrollrecht behält und einen Anzeigebildschirm auf einer für einen Sitz, auf welchem der Kontrollrechtshalter sitzt, installierten Anzeige von einem Anzeigebildschirm für den Kontrollrechtshalter zu einem anderen Anzeigebildschirm umschaltet, in dem Falle, bei dem die Anforderungserfassungseinheit die Übertragungsanforderung von irgendeinem anderen Insassen als dem Kontrollrechtshalter nicht erfasst hat, bei der Erfassung der Verzichtsanforderung von dem Kontrollrechtshalter durch die Anforderungserfassungseinheit.
  6. Bordvorrichtung nach Anspruch 1, wobei eine Anzeige für jeden der mehreren in dem Fahrzeug enthaltenen Sitze installiert ist, und die Kontrollrechtemanagementeinheit einen Anzeigebildschirm, angezeigt auf der für einen Sitz, auf welchem der Übertragungsanfordernde sitzt, installierten Anzeige auf einen Anzeigebildschirm für einen Kontrollrechtshalter umschaltet, bei der Entscheidung, dass das Kontrollrecht auf den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll.
  7. Bordvorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Kontrollrechtemanagementeinheit ein Layout des Anzeigebildschirms für den Kontrollrechtshalter gemäß einer Position des Sitzes ändert.
  8. Bordvorrichtung nach Anspruch 1, ferner umfassend: eine Insassenqualifikationsbestimmungseinheit zum Bestimmen von Vorliegen oder Fehlen der Fahrqualifikation von jedem der Insassen, bevor das Fahrzeug mit der Fortbewegung beginnt, und zum Warnen, dass das Fahrzeug am Fortbewegen gehindert wird, in dem Falle, bei dem jeglicher der Insassen keine Fahrqualifikation aufweist.
  9. Kontrollrechtemanagementverfahren, umfassend: Erfassen, durch einen in einem Fahrzeug, in welchem ein automatisiertes Fahrsystem installiert ist, installierten Computer einer Übertragungsanforderung, die eine Übertragung eines Kontrollrechts, das ein Recht zum Kontrollieren des automatisierten Fahrsystems ist, anfordert, von irgendeinem Insassen unter mehreren in dem Fahrzeug mitfahrenden Insassen; und Bestimmen, durch den Computer, von Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, der der anfordernde Insasse der Übertragungsanforderung ist, und Entscheiden, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden.
  10. Kontrollrechtemanagementprogramm, das einen Computer, der in einem Fahrzeug, in welchem ein automatisiertes Fahrsystem installiert ist, installiert ist, veranlasst zum Ausführen: eines Anforderungserfassungsprozesses des Erfassens einer Übertragungsanforderung, die eine Übertragung eines Kontrollrechts, das ein Recht zum Kontrollieren des automatisierten Fahrsystems ist, von irgendeinem Insassen unter mehreren in dem Fahrzeug mitfahrenden Insassen anfordert; und einen Kontrollrechtemanagementprozess des Bestimmens von Vorliegen oder Fehlen einer Fahrqualifikation eines Übertragungsanfordernden, der der anfordernde Insasse der Übertragungsanforderung ist, und des Entscheidens, ob das Kontrollrecht an den Übertragungsanfordernden übertragen werden soll oder nicht, basierend auf dem Vorliegen oder dem Fehlen der Fahrqualifikation des Übertragungsanfordernden.
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