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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Funktion einer Funktionseinheit eines Kraftfahrzeugs für einen Nutzer des Kraftfahrzeugs mittels eines Assistenzsystems des Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Assistenzsystem sowie ein Kraftfahrzeug.
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Es ist bekannt, dass im Zuge des digitalen Wandels unter Fokussierung auf Mobilitätsdienstleistungen in der Automobilbranche Konzepte erarbeitet werden, um flexibel auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können und flexibel Sonderausstattung zu- beziehungsweise abzuschalten. Dabei entsteht das Problem, dass dies in den existierenden Konzepten zumeist nur vor Fahrtantritt mit dem Kraftfahrzeug über beispielsweise eine Plattform solche Funktionen zugebucht werden können.
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Beispielsweise offenbart die
DE 10 2010 047 411 A1 ein Verfahren zur automatischen Erstellung einer Empfehlung für zumindest eine auf eine Fahrzeugnutzung abgestimmten Fahrerassistenz-Funktion in einem Kraftfahrzeug. Es umfasst die Schritte des Erfassens von Fahrdaten durch zumindest einen Fahrzeugsensor, des Übermittelns der Fahrdaten an eine erste Recheneinheit und des Analysierens der Fahrdaten in Bezug auf ein Nutzerverhalten durch die erste Recheneinheit, wobei ein Fahrzeug-Nutzungsprofil anhand der analysierten Fahrdaten erstellt wird. Ferner wird ein Pool bereitgestellt, der zumindest eine Vielzahl von Fahrerassistenz-Funktionsprofilen umfasst. Es folgen die Schritte des Vergleiches des Fahrzeugs-Nutzungsprofils mit den Funktionsprofilen und des Bestimmens zumindest einer Fahrerassistenz-Funktion, deren Funktionsprofil zu dem Fahrzeug-Nutzungsprofil passt, sodass die Empfehlung für die bestimmte Fahrerassistenz-Funktion ausgegeben werden kann.
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Des Weiteren betrifft die
DE 10 2013 217 552 A1 Fahrerassistenz-Funktionen für Fahrzeuge. Insbesondere betrifft die Erfindung die situationsabhängige Bereitstellung von FAS-Funktionen. Es wird ein Verfahren zur Bereitstellung einer FAS-Funktion in einem Fahrzeug beschrieben. Das Verfahren umfasst das Bestimmen einer Fahrsituation auf Basis von Sensor-Daten und das Ermitteln einer geeigneten FAS-Funktion für die Fahrsituation. Des Weiteren umfasst das Verfahren das Detektieren, dass die FAS-Funktion nicht zur Nutzung auf dem Fahrzeug bereitsteht, und das Ermitteln, dass die FAS-Funktion zur Nutzung auf dem Fahrzeug eingerichtet werden soll. Des Weiteren umfasst das Verfahren das Einrichten der FAS-Funktion auf dem Fahrzeug.
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Des Weiteren betrifft die
DE 10 2016 008 875 A1 ein Verfahren zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Es wird zumindest eine Fahrzeugfunktion des Fahrzeugs, nachdem das Fahrzeug von einem Fahrzeughersteller an einen Kunden ausgeliefert wurde, auf eine Anforderung eines Eigentümers und/oder Besitzers und/oder Nutzers des Fahrzeugs zur Nutzung durch den Eigentümer und/oder Besitzer und/oder Nutzer des Fahrzeugs freigeschaltet.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren, ein Assistenzsystem sowie ein Kraftfahrzeug zu schaffen, mittels welchen eine Funktion auf ein aktuelles Bedürfnis eines Nutzers des Kraftfahrzeugs vorgeschlagen werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren, ein Assistenzsystem sowie ein Kraftfahrzeug gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen einer Funktion einer Funktionseinheit eines Kraftfahrzeugs für einen Nutzer des Kraftfahrzeugs mittels eines Assistenzsystems des Kraftfahrzeugs, bei welchem die auf einer elektronischen Recheneinrichtung der Funktionseinheit installierte Funktion in Abhängigkeit einer Nutzereingabe in eine Bedieneinrichtung des Assistenzsystems mittels einer weiteren elektronischen Recheneinrichtung des Assistenzsystems freigeschaltet wird.
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Es ist vorgesehen, dass mittels einer Erfassungseinrichtung des Assistenzsystems ein aktueller, den Nutzer charakterisierender Parameter erfasst wird und in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters die installierte Funktion zum temporären Freischalten mittels der Bedieneinrichtung dem Nutzer durch das Assistenzsystem vorgeschlagen wird.
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Dadurch ist es ermöglicht, dass auf die aktuellen Bedürfnisse des Nutzers angepasst die Funktion vorgeschlagen werden kann. Insbesondere kann dann der Nutzer durch die Eingabe in die Bedieneinrichtung die entsprechende Funktion freischalten. Insbesondere ist die Funktion somit nur temporär verfügbar. Somit kann auf die aktuellen Bedürfnisse des Nutzers angepasst die Funktion bereitgestellt werden. Mit anderen Worten ist vorgesehen, dass die Aktionen des Nutzers beziehungsweise von Nutzern im Kraftfahrzeug überwacht werden und zusammen mit einer Auswertung von Insassenbeobachtungserfassungseinrichtungen wird ein möglicher Bedarf des Nutzers für eine spezifische im Kraftfahrzeug vorhandene, aber deaktivierte Sonderausstattung, insbesondere Funktion, ermittelt. Beispielsweise sollte mittels der Erfassungseinrichtung beziehungsweise mittels des Assistenzsystems erkannt werden, dass der Nutzer gestresst ist, so kann dieser daraus den Bedarf für die Aktivierung einer Sitzmassage ableiten. Die daraus abgeleitete und ermittelte Funktion kann dann zur temporären Freischaltung, beispielsweise gegen einen festen Geldbetrag, dem Nutzer angeboten werden und kann dann direkt in der Situation gekauft und aktiviert werden, wobei dies beispielsweise durch ein Pop-up in der Bedieneinrichtung angezeigt werden kann.
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Es wird somit in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters mittels des Assistenzsystems ein Vorschlagesignal für die Bedieneinrichtung erzeugt, welches auf der Bedieneinrichtung angezeigt werden kann.
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Dadurch ist es ermöglicht, dass durch das situationsgerechte Anbieten von Funktionen die Quote an Freischaltungen von Fahrzeugfunktionen gesteigert werden kann, gegenüber einer Freischaltung lediglich vor Fahrtantritt oder wenn dies unspezifisch durchgeführt wird. Dadurch kann eine verbesserte Komfortfunktion für den Nutzer bereitgestellt werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform wird mittels einer als Kamera ausgebildeten Erfassungseinrichtung der aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter erfasst. Insbesondere kann somit die Kamera als Insassenbeobachtungskamera ausgebildet sein. Insbesondere kann dann durch Auswertung der aufgenommenen Bilder durch die Kamera der aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter erfasst werden. Beispielsweise kann mittels einer Lidschlagerkennung der Kamera ein entsprechender Stresslevel des Nutzers erfasst werden und in Abhängigkeit des erfassten Stresslevels kann dem Nutzer eine entsprechende Funktion vorgeschlagen werden. Dadurch kann spezifisch an den Nutzer angepasst und situationsbedingt dem Nutzer eine entsprechende Funktion vorgeschlagen werden.
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Weiterhin vorteilhaft ist, wenn mittels eines neuronalen Netzwerks der weiteren elektronischen Recheneinrichtung der erfasste, aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter ausgewertet wird und auf Basis der Auswertung das temporäre Freischalten der Funktion dem Nutzer vorgeschlagen wird. Das neuronale Netzwerk kann auch als künstliche Intelligenz bezeichnet werden. Insbesondere kann somit das neuronale Netzwerk auf Basis von vergangenen Situationen lernen und dem Nutzer entsprechend auf Basis in der Vergangenheit genutzten Funktionen eine entsprechende Funktion für den aktuellen Bedarf vorschlagen. Dadurch ist es verbessert ermöglicht, eine Funktion für den Nutzer an die aktuelle Situation angepasst vorzuschlagen. Das neuronale Netzwerk wird insbesondere durch Adaption eines Erkennungsverfahrens besser. Dabei wird vorteilhaft bestimmt, wann ein Parameter ausreicht, um eine Nutzung vorzuschlagen. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass das neuronale Netzwerk insbesondere aus einer Cloud parametriert werden kann. Weiterhin vorteilhaft ist, nicht nur einen Parameter mit einer Kamera anzuschauen, sondern mehrere Sensoren zu nutzen, die mehrere Parameter überwachen.
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Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Bedieneinrichtung als berührungssensitive Anzeigeeinrichtung bereitgestellt wird und die Funktion auf der berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung als Vorschlag angezeigt wird und durch Berühren der Funktion durch den Nutzer eine Auswahl der Funktion durchgeführt wird. Insbesondere kann die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung auch als sogenannte Head-Unit bezeichnet werden. Beispielsweise kann die berührungssensitive Anzeigeeinrichtung in einer Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs angeordnet werden. Durch Berühren einer entsprechend angezeigten Funktion kann dann die Funktion ausgewählt werden. Beispielsweise kann ein Pop-up-Fenster auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden, wobei durch Berühren des Pop-up-Fensters dann die vorgeschlagene Funktion durch den Nutzer ausgewählt werden kann. Dadurch ist es auf einfache Art und Weise und situativ für den Nutzer ermöglicht, die entsprechend vorgeschlagene Funktion auszuwählen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform wird der aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter während eines Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs erfasst und die Funktion während des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs dem Nutzer vorgeschlagen. Mit anderen Worten wird nicht vor Fahrtantritt bestimmt, welche Funktion freigeschaltet wird, sondern aktuell an die Situation angepasst. Beispielsweise kann bei einem erhöhten Stresslevel bei einer Stausituation dem Nutzer eine entsprechende Sitzmassage vorgeschlagen werden. Insbesondere ist es dadurch nicht notwendig, dass der Nutzer des Kraftfahrzeugs bereits vor Fahrtantritt eine entsprechende Funktion auszuwählen hat, sondern dies wird situativ und an die aktuelle Situation angepasst dem Nutzer vorgeschlagen. Dadurch kann eine verbesserte Bereitstellung der Funktion für den Nutzer realisiert werden.
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Ebenfalls vorteilhaft ist, wenn als Funktionseinheit eine Komforteinrichtung des Kraftfahrzeugs und/oder ein Fahrerassistenzsystem bereitgestellt werden. Beispielsweise kann als Komforteinrichtung eine Sitzmassageeinrichtung oder ein entsprechendes Infotainmentprogramm vorgeschlagen werden. Beim Fahrerassistenzsystem kann beispielsweise vorgeschlagen werden, dass bei einem Spurhalteassistenzsystem entsprechend Werte angepasst werden beziehungsweise überhaupt vorgeschlagen wird, ein entsprechendes Fahrerassistenzsystem zu nutzen. Dadurch ist ein komfortabler Betrieb des Kraftfahrzeugs für den Nutzer ermöglicht.
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Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters eine Vielzahl von Funktionen von einer Vielzahl von Funktionseinheiten dem Nutzer zur Auswahl vorgeschlagen wird. Mit anderen Worten kann vorgesehen sein, dass für den Nutzer mehrere Funktionen unterschiedlichster Funktionseinheiten vorgeschlagen werden. Beispielsweise kann eine Sitzmassage und gleichzeitig eine Bereitstellung eines Spurhalteassistenzsystems vorgeschlagen werden. Der Nutzer kann dann selbstständig entscheiden, ob lediglich eine Funktion oder mehrere Funktionen in der aktuellen Situation eingeschaltet werden sollen. Dadurch ist es situativ und für den Nutzer komfortabel ermöglicht, eine entsprechende Funktion im Kraftfahrzeug auszuwählen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform wird in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters eine Funktionsdauer der Funktion mittels der weiteren elektronischen Recheneinrichtung bestimmt und für die Funktionsdauer freigeschaltet und/oder in Abhängigkeit einer Dauer eines Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs eine Funktionsdauer der Funktion mittels der weiteren elektronischen Recheneinrichtung bestimmt und für die Funktionsdauer freigeschaltet. Mit anderen Worten kann beispielsweise ermittelt werden, sollte der Nutzer gestresst sein, dass für eine vorbestimmte Zeitdauer, beispielsweise fünf Minuten, eine entsprechende Sitzmassage durchgeführt wird. Alternativ oder ergänzend kann beispielsweise für eine gesamte Fahrtdauer, insbesondere für den gesamten Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs durch den Nutzer, eine entsprechende Dauer der Funktion freigeschaltet werden. Beispielsweise kann im Fahrbetrieb durch den Nutzer ein Spurhalteassistent ausgewählt werden, wobei der Spurhalteassistent dann für den gesamten Fahrbetrieb durch den Nutzer, insbesondere für die aktuelle Fahrroute, bereitgestellt werden kann. Dadurch ist es ermöglicht, dass komfortabel für den Nutzer und an die spezifische Situation angepasst eine entsprechende Auswahl der Funktionen bereitgestellt werden kann.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Fahrerassistenzsystem zum Freischalten einer Funktion einer Funktionseinheit eines Kraftfahrzeugs, mit einer Erfassungseinrichtung, mit einer weiteren elektronischen Recheneinrichtung und mit einer Bedieneinrichtung, wobei das Assistenzsystem zum Durchführen eines Verfahrens nach dem vorhergehenden Aspekt ausgebildet ist. Insbesondere wird das Verfahren mittels des Assistenzsystems durchgeführt.
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Ein nochmals weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Assistenzsystem nach dem vorhergehenden Aspekt. Das Kraftfahrzeug ist insbesondere als Personenkraftwagen ausgebildet.
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Ein nochmals weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Computerprogrammprodukt mit Programmcodemitteln, welche auf einem computerlesbaren Medium abgespeichert werden können und zur Durchführung der Schritte gemäß dem Verfahren ausgebildet sind, wenn diese auf einer elektronischen Recheneinrichtung abgearbeitet werden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Verfahrens sind als vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Assistenzsystems sowie des Kraftfahrzeugs anzusehen. Das Assistenzsystem sowie das Kraftfahrzeug weisen dazu gegenständliche Merkmale auf, welche eine Durchführung des Verfahrens oder eine vorteilhafte Ausgestaltungsform davon ermöglichen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigt die einzige Fig. eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform eines Kraftfahrzeugs mit einer Ausführungsform eines Assistenzsystems.
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In der Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die Fig. zeigt in einer schematischen Draufsicht eine Ausführungsform eines Kraftfahrzeugs 10 mit einer Ausführungsform eines Assistenzsystems 12. Das Assistenzsystem 12 ist zum Freischalten einer Funktion einer Funktionseinheit 14 des Kraftfahrzeugs 10 ausgebildet. Das Assistenzsystem 12 weist hierzu eine Erfassungseinrichtung 16 auf. Ferner weist das Assistenzsystem 12 eine weitere elektronische Recheneinrichtung 18 auf. Ferner weist das Assistenzsystem 12 eine Bedieneinrichtung 20 auf.
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Beim Verfahren zum Bereitstellen einer Funktion 22, 24 der Funktionseinheit 14 des Kraftfahrzeugs 10 für einen nicht gezeigten Nutzer des Kraftfahrzeugs 10 mittels des Assistenzsystems 12 des Kraftfahrzeugs 10 wird auf einer elektronischen Recheneinrichtung 26 der Funktionseinheit 14 die installierte Funktion 22, 24 in Abhängigkeit einer Nutzereingabe 28 in die Bedieneinrichtung 20 des Assistenzsystems 12 mittels der weiteren elektronischen Recheneinrichtung 18 des Assistenzsystems 12 freigeschaltet.
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Es ist vorgesehen, dass mittels der Erfassungseinrichtung 16 des Assistenzsystems 12 ein aktueller, den Nutzer charakterisierender Parameter 30 erfasst wird und in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters 30 die installierte Funktion 22, 24 zum temporären Freischalten mittels der Bedieneinrichtung 20 dem Nutzer durch das Assistenzsystem 12 vorgeschlagen wird.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass mittels einer als Kamera ausgebildeten Erfassungseinrichtung 16 der aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter 30 erfasst wird. Insbesondere zeigt die Fig., dass mittels einer weiteren Erfassungseinrichtung 32 weitere Parameter 34 des Nutzers erfasst werden können, welche wiederum durch die weitere elektronische Recheneinrichtung 18 ausgewertet werden können und bei dem Vorschlagen der Funktion 22, 24 berücksichtigt werden können. Als weitere Erfassungseinrichtung 32 kann beispielsweise eine erfasste Temperatur, ein erfasstes Mobiltelefon oder eine Geschwindigkeitseingabe durch den Nutzer mit Verbindung zum Internet angesehen werden. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass nicht nur ein Parameter mit einer Kamera erfasst wird, sondern mehrere Sensoren genutzt werden, die mehrere Parameter überwachen.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass mittels eines neuronalen Netzwerks 36 der weiteren elektronischen Recheneinrichtung 18 der erfasste, aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter 30 und/oder der weitere Parameter ausgewertet wird und auf Basis der Auswertung das temporäre Freischalten der Funktion 22, 24 dem Nutzer vorgeschlagen wird.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung 20 als berührungssensitive Anzeigeeinrichtung bereitgestellt wird und die Funktion 22, 24 auf der berührungssensitiven Anzeigeeinrichtung als Vorschlag 38 angezeigt wird und durch Berühren der Funktion 22, 24 durch den Nutzer eine Auswahl der Funktion 22, 24 durchgeführt wird. Ferner kann auch vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung 20 als gestenbasierte Anzeigeeinrichtung bereitgestellt wird und die Funktion 22, 24 auf der gestenbasierten Anzeigeeinrichtung als Vorschlag 38 angezeigt wird und durch Gestensteuerung, insbesondere durch eine Hand- und/oder Kopfbewegung durch den Nutzer, eine Auswahl der Funktion 22, 24 durchgeführt wird.
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Ferner zeigt die Fig., dass der aktuelle, den Nutzer charakterisierende Parameter 30 insbesondere während eines Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs 10 erfasst wird und die Funktion 22, 24 während des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs 10 dem Nutzer vorgeschlagen wird.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass als Funktionseinheit 14 eine Komforteinrichtung des Kraftfahrzeugs 10 und/oder ein Fahrerassistenzsystem bereitgestellt werden.
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Ferner zeigt die Fig. insbesondere, dass in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters 30 eine Vielzahl von Funktionen 22, 24, im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei Funktionen, eine erste Funktion 22 und eine zweite Funktion 24 von einer Vielzahl von Funktionseinheiten 14 dem Nutzer zur Auswahl vorgeschlagen wird.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters 30 eine Funktionsdauer der Funktion 22, 24 mittels der weiteren elektronischen Recheneinrichtung 18 bestimmt wird und für die Funktionsdauer freigeschaltet wird und/oder in Abhängigkeit einer Dauer des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs 10 eine Funktionsdauer der Funktion 22, 24 mittels der weiteren elektronischen Recheneinrichtung 18 bestimmt und für die Funktionsdauer freigeschaltet wird.
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Insbesondere zeigt somit die Fig., dass die Aktionen des Nutzers im Kraftfahrzeug 10 überwacht werden und zusammen mit einer Auswertung von Insassenbeobachtungskameras wird ein möglicher Bedarf des Nutzers für eine spezifische, im Kraftfahrzeug 10 vorhandene, aber deaktivierte Funktion 22, 24 ermittelt. Zum Beispiel können mittels künstlicher Intelligenz, insbesondere mittels des neuronalen Netzwerks 36, die Kamerabilder ausgewertet werden, wobei beispielsweise festgestellt werden kann, wenn der Nutzer gestresst ist und es wird beispielsweise daraus der Bedarf für die Aktivierung einer Sitzmassage als Funktion 22, 24 ermittelt. Daraufhin wird die ermittelte Funktion 22, 24 zur temporären Freischaltung gegen beispielsweise ein Entgelt angeboten und kann direkt in der Situation gekauft und aktiviert werden, und zum Beispiel über ein Pop-up innerhalb der Bedieneinrichtung 20, welche beispielsweise auch als Head-Unit bezeichnet werden kann, angeboten. Über das situationsgerechte Anbieten der Funktionen 22, 24 kann beispielsweise ein erhöhter Komfort für einen Nutzer im Kraftfahrzeug 10 freigeschaltet werden. Insbesondere ist die Freischaltung erfindungsgemäß nicht vor Fahrtantritt notwendig, sondern wird aktuell im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs 10 angepasst.
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Insbesondere wird somit vorgeschlagen, dass in Abhängigkeit der Erfassungseinrichtung 16, insbesondere in Abhängigkeit des aktuellen, den Nutzer charakterisierenden Parameters 30, ein entsprechender Bedarf des Nutzers erfasst wird. Beispielsweise kann erfasst werden, dass der Nutzer glücklich ist, mehr Leistung benötigt, gestresst ist, friert oder orientierungslos ist. Dies kann insbesondere mittels des neuronalen Netzwerks 36 festgestellt werden. Mittels des neuronalen Netzwerks 36 können dann unterschiedliche Funktionen 22, 24 in Abhängigkeit der Bewertung des aktuell den Nutzer charakterisierenden Parameters 30 verglichen werden und in Abhängigkeit des Vergleichs wiederum kann dies dem Nutzer auf der Bedieneinrichtung 20 vorgeschlagen werden. Insbesondere kann im Anschluss daran erneut eine Bewertung des Nutzers beziehungsweise eine Erfassung des aktuell den Nutzer charakterisierenden Parameters 30 durchgeführt werden und wiederum ein erneuter Vorschlag 38 durchgeführt werden.
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Ferner zeigt die Fig., dass vorgesehen sein kann, dass die Bedieneinrichtung 20 mit einer kraftfahrzeugexternen elektronischen Recheneinrichtung 40 gekoppelt sein kann, wobei wiederum die Auswahl des Nutzers an die kraftfahrzeugexterne elektronische Recheneinrichtung 14 übertragen werden kann. Jede Auswahl des Nutzers kann dann wiederum in der kraftfahrzeugexternen elektronischen Recheneinrichtung 40 abgespeichert werden. Beispielsweise kann dann von der elektronischen Recheneinrichtung 40 ein Vorschlag für eine Flatrate zur Nutzung der Funktion 22, 24 vorgeschlagen werden, sollte beispielsweise festgestellt werden, dass der Nutzer oftmals die Funktion 22, 24 nutzt. Durch die vorgeschlagene Erfindung kann somit das neuronale Netzwerk 36 dazu genutzt werden, um entsprechende Befindlichkeiten, insbesondere den aktuell den Nutzer charakterisierenden Parameter 30 zu erfassen und entsprechend einen Vorschlag 38 für die Funktionsbereitstellung zu unterbreiten. Die Funktionsbereitstellung kann genau im richtigen Moment, wenn die Funktion 22, 24 benötigt wird, vorgeschlagen werden. Eine Vorabauswahl durch den Nutzer bezüglich der freigeschalteten Funktionen 22, 24 muss nicht durchgeführt werden. Insbesondere muss durch den Nutzer nicht vor Fahrtantritt eine entsprechende Freischaltung der Funktionen 22, 24 durchgeführt werden.
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Insgesamt zeigt die Erfindung eine Identifikation von Wünschen der Nutzer von Kraftfahrzeugen 10 durch Auswertung von Personendaten mittels künstlicher Intelligenz bezogen auf die Freischaltung von Extrafunktionen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010047411 A1 [0003]
- DE 102013217552 A1 [0004]
- DE 102016008875 A1 [0005]