-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung des Verschmutzungsgrades eines Fahrzeugs.
-
Car-Sharing, also die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Autos, ist eine Geschäftsidee, bei welcher im Unterschied zur Autovermietung die Fahrzeugnutzung auch für kurze Zeit, z. B. stundenweise, möglich ist. Die Fahrzeuge einer Carsharing-Organisation sind meist auf fest angemieteten Parkplätzen über eine Stadt oder einen größeren Ort verteilt, also nicht, wie bei einer Autovermietung, an dem Standort, an dem auch die Verwaltung der Fahrzeuge erfolgt. Die Fahrzeuge größerer Organisationen sind heute mit Bordcomputern ausgerüstet, die automatisch mit der Zentrale synchronisiert werden. Die Bordcomputer geben das Fahrzeug den Berechtigten für die gebuchte Zeitspanne frei. Für einen Kunden ist es jedoch vor allem von Interesse, in welchem Zustand er das Fahrzeug zurückgibt, bzw. in welchem Zustand er das Fahrzeug erhält. Davon kann nämlich abhängig sein, ob er noch einen Zuschlag für die Reinigung des Fahrzeugs bezahlen muss.
-
Die
DE 10 2011 112 411 A1 beschreibt eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zum Kosten-Nutzen optimierten Disponieren und Ausführen von Service-Leistungen an Kraftfahrzeugen. Das Empfangen von Zustands-Informationen umfasst das Erfassen von abrufbaren servicerelevanten Daten bzw. Messwerten (z. B. Ölstand), jedoch auch Nutzerbewertungen wie „Fahrzeug ist schmutzig”. Solche Werte bzw. Nutzerbewertungen werden insbesondere über das Internet über eine mit dem Disponentenserver zur Informationsübermittlung verbindbare Vorrichtung übermittelt.
-
Die
DE 197 28 725 A1 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Messen eines Verschmutzungsgrads von Fahrzeugen. Dabei wird eine erste Infrarotstrahlungsverteilung an einer unverschmutzten Oberfläche des Fahrzeugs gemessen und danach eine zweite Infrarotstrahlungsverteilung an einer verschmutzten Oberfläche erfasst. Die Änderungen zwischen den gemessenen Infrarotstrahlungsverteilungen wird als Maß für den Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs ermittelt.
-
Aus der
DE 10 2008 037 266 A1 ist ein Verfahren zum selbsttätigen Reinigen eines Kraftfahrzeugscheinwerfers sowie die Verwendung einer für ein Fahrerassistenzsystem eines Kraftfahrzeugs vorgesehenen Kamera zur Bestimmung des Verschmutzungsgrads zumindest eines Scheinwerfers bekannt.
-
Der Nachteil ist hierbei jedoch, dass der eigentliche Grad der Verschmutzung nicht erfasst werden kann. Erhält ein Benutzer ein Kraftfahrzeug in einem in Bezug auf den Verschmutzungsgrad schlechten Zustand, so kann er unzufrieden über den verminderten Fahrkomfort sein, da er für den gleichen Preis auch ein sauberes Fahrzeug hätte bekommen können. Die entstehenden Reinigungskosten können zudem nicht für auf einen Benutzer umgelegt werden, da nicht eindeutig ersichtlich ist, wer welche Verschmutzung verursacht hat.
-
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines zuverlässigen Verfahrens zur Quantifizierung einer Verschmutzung für ein Kraftfahrzeug.
-
Diese Aufgabe wird von einem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst. Weiterhin wird die Aufgabe von einer erfindungsgemäßen Steuereinrichtung gemäß dem Patentanspruch 7 oder einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug gemäß dem Patentanspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
-
Die Erfindung basiert auf der Idee, ein System mit einem Messgrößenaufnehmer zur Erfassung des Verschmutzungsgrades in einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Kraftwagen wie z. B. einem Personenkraftwagen, zu implementieren.
-
Dabei nimmt zu einem ersten Zeitpunkt mindestens ein Messgrößenaufnehmer, z. B. ein optischer Sensor, eine den Verschmutzungsgrad einer Oberfläche, insbesondere im Innenraum eines Kraftwagens, betreffende Messgröße, z. B. den Grad der Verunreinigung der Oberfläche, auf. Eine Auswerteeinrichtung empfängt ein Signal des jeweiligen mindestens einen Messgrößenaufnehmers.
-
Der Begriff „Verschmutzung” beschreibt hier die Beeinflussung des Zustands der Inneneinrichtung, insbesondere der Oberflächen des Kraftfahrzeuginnenraums, durch einen Benutzer. Dazu gehört z. B. eine Verschmutzung im eigentlichen Sinne, z. B. Schmutz, der Unrat oder Dreck auf einer Oberfläche des Kraftfahrzeuginnenraums umfasst. Der Zustand der Inneneinrichtung des Kraftfahrzeugs kann z. B. auch durch eine Beschädigung der Oberfläche oder durch fremde, einem Benutzer gehörende Gegenstände beeinflusst werden. Dies sind insbesondere vergessene oder liegen gelassene Gegenstände.
-
Ein fahrzeuginterner oder ein nicht baulich mit dem Kraftfahrzeug verbundener Sensor ermöglicht den Nachweis, dass die Verschmutzung in einem bestimmten Kraftfahrzeug (und nicht von einem anderen Kraftfahrzeug) vorliegt.
-
Die zu dem ersten Zeitpunkt erfassten Messdaten stellen einen Referenzdatensatz dar, also eine Referenz, die die Ausgangsverschmutzung der Kraftfahrzeugoberfläche vor einem Benutzungsvorgang des Kraftfahrzeugs angeben.
-
Zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt, insbesondere einem späteren Zeitpunkt, erfasst der Messgrößenaufnehmer einen jeweiligen Istdatensatz der Messgröße. Dabei liegt der weitere Zeitpunkt insbesondere bei Beendigung der Benutzung des Fahrzeugs oder zumindest vor der Benutzung des Kraftfahrzeugs eines anderen Benutzers. Dadurch kann z. B. die Verschmutzung bei Beendigung der Benutzung durch einen Benutzer mit der Verschmutzung vor der Benutzung verglichen werden.
-
Die Auswerteeinrichtung vergleicht den Istdatensatz mit dem jeweils dazugehörigen Referenzdatensatz. Eine Auswerteeinrichtung, z. B. ein integrierter Schaltkreis eines Computers, ein Computerprogramm oder ein Anwenderprogramm für ein mobiles Endgerät („App”, „Applikation”), kann z. B. in einem Gerät zur Datenverarbeitung bereitgestellt werden und die zur Erfassung der Sensorsignale und deren Verarbeitung nötigen Schritte durchführen. Bei eifern solchen Vergleich kann z. B. ein Foto einer weiß leuchtenden Oberfläche ohne Flecken mit einer späteren Aufnahme dieser Oberfläche mit Flecken verglichen werden. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass eine Verschmutzung automatisiert ermittelt wird. Durch die Dokumentation der Verschmutzung kann belegt werden, dass der vorherige Benutzer die Verschmutzung hervorgerufen hat. Dies erhöht auch den Komfort und den Wohlfühlfaktor eines Carsharing-Vorgangs.
-
Die Auswerteeinrichtung berechnet einen Unterschied, z. B. eine Differenz, zwischen dem Istdatensatz und dem Referenzdatensatz, wobei der Unterschied der beiden Daten die Veränderung des Verschmutzungsgrads angibt. Dabei wird z. B. von zwei Fotos ein Differenzbild erzeugt, aus dem sich die Veränderung des Verschmutzungsgrades ergibt. Dadurch wird der Grad der Verschmutzung automatisch erfasst, was die Transparenz bei Kosten für die Reinigung von z. B. Carsharing-Fahrzeugen erhöht. Es erfolgt also eine faire Zuordnung der Kosten für die Reinigung. Die Differenz zum eigentlichen Preis kann auch z. B. dem vorherigen Kunden angerechnet werden, da durch die Dokumentation der Verschmutzung es belegt werden kann, dass der vorherige Kunde die Verschmutzung hervorgerufen hat. Der Benutzer kann z. B. auch wählen, ob er dieses Fahrzeug überhaupt oder mit geringeren Kosten nutzt.
-
Eine Steuereinrichtung erfasst eine Ausrichtung des Messgrößenaufnehmers auf die Oberfläche (z. B. durch einen Bildvergleich, durch eine Mustererkennung oder mittels eines Lagesensors des Messgrößenaufnehmers) und vergleicht die Ausrichtung mit der Angabe zu einem vorgegebenen Ausschnitt der Oberfläche, von der die Messgröße aufgenommen werden soll. Die Steuereinrichtung veranlasst den Messgrößenaufnehmer alternativ oder zusätzlich dazu, die Messgröße aufzunehmen, wenn der Messgrößenaufnehmer so ausgerichtet ist, dass die Messgröße des vorgegebenen Ausschnitts der Oberfläche aufgenommen werden kann. Dies ermöglicht das Ausrichten eines mobilen Endgeräts auf eine Referenzoberfläche und somit eine verbesserte Vergleichbarkeit z. B. von Fotos unterschiedlicher Benutzer.
-
Der Referenzdatensatz und der Istdatensatz, z. B. zwei Fotos einer Sitzfläche, können zusätzlich oder alternativ dem Benutzer über eine entsprechende technische Einrichtung zum Anzeigen solcher Daten (z. B. das Smartphone des Benutzers) angezeigt werden, sodass der Benutzer den Verschmutzungsgrad selbst bestimmt. Dies dient als Checkliste und Nachweis, dass z. B. die Fotos einer Oberfläche wirklich nach seiner eigenen Nutzung entstanden sind. Bei einer Überprüfung z. B. des Innenraums vom nächsten Benutzer wird dann offensichtlich, ob der letzte Benutzer den Verschmutzungsgrad richtig angegeben hat.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens kann die Auswerteeinrichtung bei einem festgestellten Unterschied von dem Istdatensatz und dem Referenzdatensatz ein Erinnerungssignal erzeugen und z. B. an ein mobiles Endgerät des Benutzers übertragen. Hat der Benutzer z. B. einen Gegenstand in einem Kraftwagen liegen gelassen, wird er daran erinnert, noch einmal nachzusehen.
-
Die Auswerteeinrichtung kann ein Signal des Messgrößenaufnehmers, den Referenzdatensatz und/oder den Istdatensatz an eine Speichereinrichtung, z. B. einen externen Datenserver, übertragen. Hierdurch stehen die Datensätze z. B. dem Carsharing-Betreiber zur Verfügung.
-
Zusätzlich kann die Auswerteeinrichtung zum Zeitpunkt der ersten und/oder der mindestens einen weiteren Messgrößenaufnahme ein Zeitsignal und/oder ein Positionssignal zur Positionsbestimmung des Messgrößenaufnehmers empfangen und das Signal des Messgrößenaufnehmers mit dem Zeitsignal und/oder dem Positionssignal an die Speichereinrichtung übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Messgrößenaufnahme, z. B. Fotos der Verschmutzung, genau zu Benutzungsbeginn an einem bestimmten Ort, insbesondere in einem bestimmten Kraftfahrzeug, gemacht wurden und nicht von einem anderen Fahrzeug oder Benutzer stammen. Dies erhöht die Transparenz der Kostenverteilung der Reinigungskosten.
-
Die Steuereinrichtung kann in einer bevorzugten Ausführungsform Anweisungen zur Positionierung des Messgrößenaufnehmers und/oder des mobilen Endgeräts an das mobile Endgerät übertragen, z. B. indem die Steuereinrichtung Angaben zu einem vorgegebenen Ausschnitt der Oberfläche, der die Messgröße aufgenommen werden soll, an das mobiles Endgerät übermittelt. Eine Steuereinrichtung ist z. B. ein Gerät oder ein Programm, welches mit anderen Geräten kommunizieren und den Betrieb solcher Geräte steuern kann. Dies ermöglicht das Ausrichten eines mobilen Endgeräts auf eine Referenzoberfläche und somit eine verbesserte Vergleichbarkeit z. B. von Fotos unterschiedlicher Benutzer.
-
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann die Steuereinrichtung das technische Modell des mobilen Endgeräts und/oder des Messgrößenaufnehmers erfassen, insbesondere über eine Seriennummer oder einen Barcode des mobilen Endgeräts. Dies ermöglicht die Kommunikation und die Steuerung des mobilen Endgeräts. Das mobile Endgerät kann ein Programm oder Anwenderprogramm umfassen, welches eine oben beschriebene Kommunikation mit der Steuereinrichtung des Fahrzeugs ermöglicht.
-
In einer Ausführungsform ist der Messgrößenaufnehmer in ein mobiles Endgerät integriert. Gemäß einer Ausführungsform ist die Steuereinrichtung eine fahrzeuginterne Steuereinrichtung.
-
Die oben gestellte Aufgabe wird ebenfalls von einer Steuereinrichtung gelöst, die dazu ausgelegt ist, die eine Steuereinrichtung betreffenden Verfahrensschritte einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens auszuführen.
-
Die oben gestellte Aufgabe wird ebenfalls von einem Kraftfahrzeug, insbesondere von einem Kraftwagen gelöst, der eine erfindungsgemäße Steuereinrichtung und/oder eine erfindungsgemäße Auswerteeinrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst. Der Kraftwagen ist dabei bevorzugt ein Personenkraftwagen.
-
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen noch einmal durch konkrete Ausführungsbeispiele näher erläutert. Funktionsgleiche Elemente weisen in den Figuren dieselben Bezugszeichen auf. Dazu, zeigt:
-
1 eine Skizze zu einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, dabei zeigt die 1A die Erfassung einer Verschmutzung z. B. zu Beginn der Benutzung eines Fahrzeugs und die 1B die Ermittlung des Verschmutzungsgrades, die durch einen Benutzer verursacht wurde,
-
2 eine Skizze zu einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, in welchem eine Steuereinrichtung zur Ermittlung des Verschmutzungsgrades mit einem mobilen Endgerät des Benutzers kommuniziert, und
-
3 eine Skizze zu einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
-
In einem Ausführungsbeispiel ist anhand der 1 das dem erfindungsgemäßen Verfahren zugrunde liegende Prinzip veranschaulicht.
-
Ein Benutzer z. B. eines Carsharing-Kraftfahrzeugs möchte ein solches Fahrzeug benutzen. In dem Ausschnitt 16 z. B. der Sitzoberfläche 14 ist bereits vor Fahrtbeginn (1A) eine Verschmutzung 18, z. B. ein Schmutzfleck, vorhanden. Zu Beginn der Benutzung des Kraftfahrzeugs, als der Benutzer z. B. das Auto aufschließt, macht ein Messgrößenaufnehmer 12 eine Aufnahme eines Ausschnitts 16 der Oberfläche 14 z. B. des Innenraums des Kraftfahrzeugs (S10). Diese erste Messgrößenaufnahme stellt den Referenzdatensatz 22 zu Beginn der Benutzung des Kraftfahrzeugs dar.
-
Der Messgrößenaufnehmer 12 kann erfindungsgemäß ein Sensor sein, mit dessen Hilfe ein Verschmutzungsgrad einer Oberfläche 14 erfasst werden kann, also z. B. ein optischer Sensor, ein Gewichtssensor, ein kapazitiver Näherungsschalter, beispielsweise eine kapazitive Fußmatte, oder ein photoelektrischer Sensor. Darüber hinaus können auch mehrere solche Sensoren kombiniert werden.
-
Ein Messgrößenaufnehmer 12 umfasst einen Sensor, der entweder im Kraftfahrzeug implementiert ist, z. B. ein Kamerasystem des Fahrzeugs, oder einen nicht baulich mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Sensor, z. B. eine Kamera eines mobilen Endgeräts 10. Ein z. B. externer Sensor 12 kann dann z. B. über eine Bluetooth-Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Auswerteeinrichtung und/oder einer Steuereinrichtung verbunden werden. Im vorliegenden Beispiel macht der Benutzer z. B. das Foto mit der Kamera 12 seines mobilen Endgeräts 10, z. B. einem Smartphone oder einem Tablet-PC. Alternativ kann z. B. auch ein photoelektrischer Sensor in einer Oberfläche 14, z. B. einer Sitzfläche, einer Ablage oder einer Oberfläche im Fußraum erkennen, wie viel Licht noch durch die Oberfläche auf den Sensor gelangt. Eine Verminderung der erfassten Lichtmenge bedeutet eine größere Verschmutzung.
-
Eine Auswerteeinrichtung 20 empfängt das Signal des Messgrößenaufnehmers 12 (S20), also den Referenzdatensatz 22. Die Auswerteeinrichtung kann in das Kraftfahrzeug integriert oder z. B. ein externer Datenserver sein. Je nach Art des Sensors 12 kann der Referenzdatensatz 22 dann z. B. ein erstes Foto oder Videobild eines Kamerasystems von einer Oberfläche z. B. des Kraftfahrzeuginnenraums sein.
-
Dieser Referenzdatensatz 22 kann an eine Speichereinrichtung 30 übertragen werden (S70), z. B. an einen externen Datenserver des Carsharing-Anbieters. Der zu Beginn der Benutzung festgestellte Verschmutzungsgrad kann also z. B. in einer Datenbank gespeichert werden. Alternativ kann auch der Benutzer die Fotos an z. B. eine Datenbank oder einen Datenserver übertragen.
-
Die Auswerteeinrichtung 20 kann zusätzlich ein von einer Zeiterfassungseinrichtung erzeugtes Zeitsignal 24 empfangen (S30). Das Zeitsignal kann dabei z. B. einen Zeitraum, einen Zeitpunkt oder eine Uhrzeit angeben. Zusätzlich oder alternativ kann die Auswerteeinrichtung 20 von einer entsprechenden Einrichtung, z. B. einem GPS-Empfänger, ein Positionssignal 26 zur Positionsbestimmung des Messgrößenaufnehmers empfangen (S40) und das Zeitsignal und/oder das Positionssignal des Messgrößenaufnehmers mit den Referenzdaten 22 an die Speichereinrichtung 30 übertragen (S70).
-
Die 1B zeigt die Erfassung des Verschmutzungsgrades, den der Benutzer verursacht hat, mithilfe des Referenzdatensatzes 22. Der Messgrößenaufnehmer 12, der hier wieder z. B. eine Kamera eines mobilen Endgeräts 10 ist, macht zu einem zweiten Zeitpunkt, z. B. am Ende der Benutzung des Fahrzeugs, erneut eine Aufnahme des Ausschnitts 16 der Oberfläche 14 (S10). Während der Benutzung ist auf dem Oberflächenausschnitt 16 zu der bereits anfangs vorhandenen Verschmutzung 18 noch eine weitere Verschmutzung 18' hinzugekommen. Das Signal der Kamera 12, hier im Beispiel also ein weiteres Kamerabild, wird von der Auswerteeinrichtung 20 empfangen (S20). Dieses Signal bildet den Istdatensatz 28.
-
Auch zu diesem Zeitpunkt kann die Auswerteeinrichtung 20 zusätzlich ein Zeitsignal 24 und/oder ein Positionssignal 26 empfangen (S30, S40), wobei der Istdatensatz 28 zusammen mit einem der Signale oder beiden Signalen an die Speichereinrichtung 30 übertragen werden kann.
-
Die Auswerteeinrichtung 20 vergleicht den Istdatensatz 28 mit dem Referenzdatensatz 22 (S50). Im vorliegenden Beispiel vergleicht dabei die Auswerteeinrichtung 20 z. B. die Bildaufnahme, die zu dem ersten Zeitpunkt gemacht wurde, mit dem zweiten Bild (S50). Der Verschmutzungsgrad ergibt sich dann z. B. aus dem entstehenden Differenzbild beider Bildaufnahmen und wird von der Auswerteeinrichtung 20 berechnet (S60). Das Ergebnis dieser Berechnung kann anschließend in einem weiteren Verfahrensschritt S75 an die Speichereinrichtung 30 übertragen werden.
-
In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann eine Steuereinrichtung 32 mit dem Messgrößenaufnehmer 12 und/oder dem mobilen Endgerät 10 kommunizieren und die Erfassung des Verschmutzungsgrades steuern (s. 2). Die Steuereinrichtung 32 ist dabei bevorzugt in das Kraftfahrzeug integriert. In einem Verfahrensschritt S80 erfasst die Steuereinrichtung 32 z. B. das Modell des mobilen Endgeräts 10 und/oder des Messgrößenaufnehmers (S80). Dies kann über eine drahtgebundene Verbindung erfolgen. Bevorzugt ist jedoch eine drahtlose Verbindung, wie z. B. Bluetooth, Funk oder WLAN. Eine Erkennung des Messgrößenaufnehmers 12 und/oder des mobilen Endgeräts 10 kann jedoch auch über das Ablesen einer Seriennummer oder eines Barcodes, der an dem Messgrößenaufnehmer 12 und/oder dem mobilen Endgerät 10 angebracht ist, erfolgen.
-
Der Messgrößenaufnehmer 12, z. B. eine Kamera, erfasst das Bild eines Ausschnitts 16 einer Oberfläche 14 und überträgt das erfasste Bild an die Steuereinrichtung 32 (S90). Im Verfahrensschritt S110 vergleicht die Steuereinrichtung 32 das erfasste Bild mit einem vorgegebenen Referenzausschnitt 16', von dem der Referenzdatensatz 22 und/oder der Istdatensatz 28 zur Berechnung des Verschmutzungsgrades aufgenommen werden soll.
-
Die Steuereinrichtung 32 kann alternativ oder zusätzlich dem Benutzer anzeigen, welchen Ausschnitt 16' er z. B. fotografieren soll. Dazu überträgt die Steuereinrichtung 32 z. B. eine Maske an das mobile Endgerät 10, die auf dem Display 34 eingeblendet wird, sodass der Benutzer den Referenzausschnitt 16' ermitteln kann.
-
Stimmt der z. B. von der Kamera 12 erfasste Ausschnitt nicht mit dem vorgegebenen Ausschnitt 16' überein, so kann die Steuereinrichtung 32 ein entsprechendes Signal an das mobile Endgerät 10 und/oder den Messgrößenaufnehmer 12 übertragen, anhand dessen der Benutzer erkennt, dass die Kamera 12 noch nicht richtig positioniert ist. Alternativ kann die Steuereinrichtung 32, wenn der Vergleich gemäß Verfahrensschritt S110 ergibt, dass das von der Kamera erfasste Bild den vorgegebenen Referenzausschnitt 16' umfasst, ein Signal an das mobile Endgerät 10 und/oder den Messgrößenaufnehmer 12 ausgeben, dass die Übereinstimmung bestätigt (S100). Dies kann z. B. erfolgen, indem auf einem Display 34 des mobilen Endgeräts 10, z. B. eines Smartphones, der Referenzausschnitt 16' mit einer farbigen Umrandung oder Markierung angezeigt wird und/oder ein akustisches Bestätigungssignal ausgegeben wird. Zusätzlich oder alternativ kann die Steuereinrichtung 32 einen vorgegebenen Winkel zur Oberfläche 14 berücksichtigen.
-
In einem weiteren Verfahrensschritt S105 kann die Steuereinrichtung 32, wenn der Vergleich gemäß Verfahrensschritt S110 ergibt, dass das von der Kamera 12 erfasste Bild den vorgegebenen Referenzausschnitt 16' umfasst, ein Signal an das mobile Endgerät 10 übertragen, wobei das Signal die Aufnahme der Messgröße durch den Messgrößenaufnehmer 12 auslöst.
-
In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann mithilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ein vom Benutzer liegen gelassener Gegenstand 18 erkannt werden (s. 3). In dem Fahrzeug, z. B. in einem Armaturenbrett oder in einem Seitenfach kann ein Messgrößenaufnehmer 12 in eine Fahrzeugoberfläche 14 integriert sein. Hierfür eignet sich insbesondere ein Gewichtssensor, ein photoelektrischer Sensor oder ein kapazitiver Näherungsschalter, z. B. eine kapazitive Fußmatte. Zu einem ersten Zeitpunkt, z. B. beim Aufschließen des Fahrzeugs, wird von dem Messgrößenaufnehmer 12 der Referenzdatensatz 22, hier z. B. das Gewicht, dass z. B. in dem noch leeren Seitenfach auf der Oberfläche lastet, aufgenommen.
-
Die 3 zeigt die Fahrzeugoberfläche 14 zum Zeitpunkt der Beendigung der Benutzung des Fahrzeugs. Der Benutzer hat seinen Handschuh 18 auf der Fahrzeugoberfläche 14 liegen gelassen. Der Gewichtssensor 12 misst das Gewicht des Handschuhs 18. Die Auswerteeinrichtung 20 empfängt das Signal des Messgrößenaufnehmers 12 (S20), vergleicht den Istdatensatz 28 mit dem zu Fahrtbeginn aufgenommenen Referenzdatensatz 22 (S50) und berechnet den Unterschied, z. B. die Differenz der Datensätze (S60). Der Referenzdatensatz 22 und der Istdatensatz 28 weichen voneinander ab. Die Auswerteeinrichtung 20 kann nun ein Erinnerungssignal z. B. an das mobile Endgerät 10 des Benutzers übertragen.
-
Die Beispiel veranschaulichen die Idee der Erfindung, eine Möglichkeit ins Fahrzeug zu implementieren, so dass der Verschmutzungsgrad festgestellt oder ein liegen gelassener Gegenstand erkannt werden kann. Vor allem der Verschmutzungsgrad im Innenraum steht hierbei im Fokus bei dieser Idee.
-
Folgende Ausführungsbeispiele veranschaulichen noch einmal konkret das erfindungsgemäße Verfahren und die entsprechenden Einrichtungen:
In einem Ausführungsbeispiel bucht der Kunde sein Fahrzeug. Beim Öffnen des Fahrzeugs stellt er eine bereits starke Verschmutzung fest. Um nicht für die Verschmutzung zur Rechenschaft gezogen zu werden, hat der Kunde jetzt die Möglichkeit, den Verschmutzungsgrad zu dokumentieren. Dazu ist eine App auf dem Smartphone denkbar, mit dem man die Kamera online ans Fahrzeug koppelt (z. B. über Bluetooth). Dadurch ist sichergestellt, dass die Fotos genau zu dieser Zeit an diesem Ort gemacht werden und nicht von irgendeinem anderen Fahrzeug stammen. Der Kunde kann nun Fotos machen um die Verschmutzung zu dokumentieren und das Fahrzeug bzw. der Kunde kann diese dokumentierten Bilder an eine Datenbank übermitteln bzw. dem Betreiber des Carsharing-Geschäfts zur Verfügung stellen. Der Kunde kann dann wählen, ob er dieses Fahrzeug überhaupt benutzt, oder es mit geringeren Kosten nutzt. Die Differenz zum eigentlichen Preis kann dem vorherigen Kunden angerechnet werden, da durch die Dokumentation der Verschmutzung es belegt werden kann, dass der Kunde vorher die Verschmutzung hervorgerufen hat.
-
Ein weiteres mögliches Ausführungsbeispiel wird im Folgenden beschrieben:
Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der einzelnen Fotos unterschiedlicher Kunden von unterschiedlichen Geräten (z. B. Smartphones) werden dem Kunden die Ausschnitte angezeigt, welche er mit dem Handy machen sollte. Auch der Auslöser der Kamera kann vom Fahrzeug gesteuert werden, wenn das Fahrzeug/die App erkennt, dass der aktuelle Winkel/Ausschnitt passt.
-
Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist wie folgt:
Nach Beendigung der Fahrt des Kunden kann ein implementiertes Kamerasystem Bilder vom Innenraum/Fußraum/etc. machen. Entweder die Bilder werden direkt vom Fahrzeug ausgewertet und der Verschmutzungsgrad festgestellt (z. B. durch beleuchtete Oberflächen kann die Verschmutzung theoretisch ermittelt werden (Beispiel: weiß leuchtende Oberfläche mit Flecken/ohne Flecken) oder die Bilder werden dem Kunden gezeigt, welcher den Verschmutzungsgrad selbst bestimmen muss, sozusagen als Checkliste und Nachweis, dass die Fotos wirklich nach seiner eigenen Nutzung die sind, welche den Innenraum/den Zustand des Fahrzeugs widerspiegeln. Bei einer Überprüfung des Innenraums vom nächsten Kunden wird dann offensichtlich, ob der letzte Kunde den Verschmutzungsgrad richtig angegeben hat. Natürlich können die Fotos bei dieser Ausführungsform auch von einem Smartphone oder vergleichbaren Gerät gemacht werden, somit ist eine Implementierung der Kameras ins Fahrzeug nicht unbedingt erforderlich.
-
Als Zusatz darüber hinaus können zusätzliche Sensoren auch dazu beitragen, den Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs zu ermitteln, z. B. Gewicht der in einer Ablage befindlichen Gegenstände durch Gewichtsensor, kapazitive Näherungsschalter, um herumliegende Gegenstände in Ablagen zu erkennen. Photoelektrische Sensoren in Oberflächen erkennen wie viel Licht noch durch die Oberfläche gelangen. Verschlechterung deutet auf größere Verschmutzung hin. Diese Sensoren können natürlich auch genutzt werden, um den Kunden an die Gegenstände zu erinnern (z. B. Handy in der Mittelarmlehne) um das Vergessen solcher Gegenstände in den Fahrzeugen zu verhindern.
-
Die Vorteile sind ein höherer Komfort und höherer Wohlfühlfaktor bei Carsharing-Konzepten, mehr Transparenz bei Kosten für Reinigung von Carsharing-Fahrzeugen und eine faire Zuordnung der Kosten für Reinigung.