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DE112007003416B4 - Verbindung von Teilplatten von Abrollplatten in einer kontinuierlichen Presse - Google Patents

Verbindung von Teilplatten von Abrollplatten in einer kontinuierlichen Presse Download PDF

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DE112007003416B4
DE112007003416B4 DE112007003416.5T DE112007003416T DE112007003416B4 DE 112007003416 B4 DE112007003416 B4 DE 112007003416B4 DE 112007003416 T DE112007003416 T DE 112007003416T DE 112007003416 B4 DE112007003416 B4 DE 112007003416B4
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Abstract

Kontinuierliche Presse (1) geeignet zur Herstellung von Platten durch Pressen von entsprechendem Material, mit einem Pressoberteil (2) und einem Pressunterteil (3) die jeweils ein kontinuierliches Stahlblechpressband (4), mehrere Walzkörper (5) und eine aus mehreren Teilplatten bestehende Abrollplatte (6) aufweisen, wobei in mindestens einem von dem Pressoberteil (2) oder Pressunterteil (3) Presszylinder (7) angeordnet sind, die zusammen mit entsprechenden gegenüberliegenden Gegenmitteln (8) in dem anderen von dem Pressoberteil (2) oder Pressunterteil (3) einen Druck zwischen den Abrollplatten (6) bilden und wobei die Presszylinder (7) und die Gegenmittel (8) jeweils quer zur Durchlaufrichtung (9) der kontinuierlichen Presse (1) an der jeweiligen Abrollplatte (6) gereiht angeordnet sind und zwischen zwei benachbarten Reihen von Presszylindern (7) beziehungsweise Gegenmitteln (8) jeweils ein Abrollplattenabschnitt (10) vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (11a) zwischen zwei Teilplatten der Abrollplatte (6) in dem Pressoberteil (2) in einem anderen Abrollplattenabschnitt (10) angeordnet ist als die Verbindung (11b) zwischen zwei Teilplatten der Abrollplatte (6) in dem Pressunterteil (3).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft kontinuierliche Pressen zur Herstellung von Platten durch Pressen eines Materials, insbesondere von Holzwerkstoffplatten oder Laminatplatten. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere die Verbindung von Teilplatten der Abrollplatten in einer kontinuierlichen Presse.
  • Für die Herstellung von Platten wie beispielsweise Holzwerkstoffplatten, Laminatplatten, Spanplatten, Faserplatten und dergleichen werden kontinuierliche Pressen verwendet. In derartigen Pressen wird das zu pressende Material - das Pressgut - zwischen einem Pressenoberteil und einem Pressenunterteil mit Hilfe von einem oberen Stahlblechpressband und einem unteren Stahlblechpressband kontinuierlich gepresst. Dabei laufen die Stahlblechbänder jeweils endlos um Umlenk- und Antriebswalzen.
  • In bekannten kontinuierlichen Pressen stützen sich die Stahlblechpressbänder in dem Pressbereich unter Zwischenschaltung von Walzkörpern an Abrollplatten ab. Diese Abrollplatten weisen normalerweise Heizkanäle auf mit welchen das Pressgut erhitzt wird. Hierfür wird durch die Heizkanäle ein Wärmeträgerelement geleitet, wie beispielsweise ein Wärmeträgeröl, Heißwasser oder Dampf, welches durch ein außerhalb der Abrollplatte angeordnetes Heizsystem bereitgestellt werden kann.
  • Mit Hilfe von geeigneten Elementen, wird auf die Abrollplatten ein Druck ausgeübt, der über die Walzkörper und das Stahlblechpressband auf das Pressgut weitergeleitet wird. In bekannten Systemen wird hierfür eine Anordnung von Presszylindern verwendet. Diese Presszylinder sind normalerweise an der einen Seite am Rahmen der kontinuierlichen Presse und an der anderen Seite an einer Abrollplatte befestigt. An der anderen Abrollplatte ist im gleichen Bereich jeweils ein Gegenmittel angeordnet. In den bekannten kontinuierlichen Pressen wird dies durch einen in sich geschlossenen Pressenrahmen realisiert. Dadurch kann mit Hilfe der Presszylinder und der Gegenmittel zwischen der Abrollplatte im Pressoberteil und der Abrollplatte im Pressunterteil ein Druck aufgebaut bzw. gehalten werden kann.
  • In Abhängigkeit von der Breite der Abrollplatte - also der Erstreckung in der Abrollplatte quer zur Durchlaufrichtung des zu pressenden Materials - werden grundsätzlich ein oder mehrere Presszylinder in einer Reihe quer zur Durchlaufrichtung der kontinuierlichen Presse angeordnet.
  • Da die bekannten kontinuierlichen Pressen wesentlich länger sind als die verwendeten Abrollplatten, enthalten die kontinuierlichen Pressen in dem Pressoberteil und in dem Pressunterteil jeweils mehrere Teilplatten, die miteinander verbunden sind. Wie in DE 43 16 441 C1 beispielsweise beschrieben ist, können die Teilplatten mit Hilfe von Nut- und Federelementen auf den Teilplatten verbunden werden.
  • * DE 43 13 606 A1 beschreibt, wie die Einzelmodule einer kontinuierlichen Presse, die jeweils Teilplatten enthalten, miteinander verbunden werden können.
  • FR 2 602 998 beschreibt eine Heiz- oder Kühlplatte für Presseinrichtungen, welche durch einen mindestens aus zwei Lagen bestehenden Aufbau gekennzeichnet ist, wobei die dem Pressgut zugewandte Lage aus einer relativ dünnen Heiz- oder Kühlplatte besteht, die auf einer darunter angeordneten stabilen Trägerplatte parallel zu dieser verschiebbar befestigt ist.
  • An den Verbindungsstellen weisen die obere und die untere Abrollplatte eine geringere Steifigkeit auf. Hierdurch wird die Verformung in einem Abrollplattenabschnitt, der eine Verbindungsstelle aufweist, wesentlich größer als in einem Abrollplattenabschnitt, der keine Verbindungsstelle aufweist. Dadurch wird der Druck ungleichmäßig auf das Pressgut übertragen, was zu einer ungewünschten Belastung des Pressguts führen kann. Darüber hinaus können durch den mangelnden Gegendruck des Pressgutes Dampfausblasungen an den Seiten der Presse entstehen, durch die die Maschinen nicht nur verschmutzt wird, sondern der derart ausgeblasene Schmutz erhöht auch die Brandgefahr in der kontinuierlichen Presse.
  • Daher hat die vorliegende Erfindung die Aufgabe eine kontinuierliche Presse mit Abrollplatten bestehend aus mehreren Teilplatten bereitzustellen, bei welcher die Teilplatten derart miteinander verbunden sind, dass an den Verbindungsstellen die oben beschriebenen Nachteile nicht auftreten.
  • Diese Aufgabe wird durch eine kontinuierliche Presse gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die kontinuierliche Presse zur Herstellung von Platten durch Pressen von entsprechendem Material gemäß der vorliegenden Erfindung weist ein Pressoberteil und ein Pressunterteil auf, die jeweils ein kontinuierliches Stahlblechpressband, mehrere Walzkörper und eine aus mehreren Teilplatten bestehende Abrollplatte aufweisen. In mindestens einem von dem Pressoberteil oder Pressunterteil sind Presszylinder angeordnet, die zusammen mit entsprechenden gegenüberliegenden Gegenmitteln in dem anderen von dem Pressoberteil oder Pressunterteil einen Druck zwischen den Abrollplatten bilden. Die Presszylinder und die Gegenmittel sind jeweils quer zur Durchlaufrichtung der kontinuierlichen Presse an der jeweiligen Abrollplatte gereiht angeordnet und zwischen zwei benachbarten Reihen von Presszylindem beziehungsweise Gegenmitteln befindet sich jeweils ein Abrollplattenabschnitt.
  • Erfindungsgemäß ist die Verbindung zwischen zwei Teilplatten der einen Abrollplatte in einem anderen Abrollplattenabschnitt angeordnet ist als die Verbindung zwischen zwei Teilplatten der anderen Abrollplatte.
  • Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass bereits diese geringe konstruktive Änderung einen großen Einfluss auf die Qualität des gepressten Materials hat. Im Vergleich zu den bekannten Anordnungen der Verbindungen von Abrollplatten hat die erfindungsgemäße Anordnung eine wesentlich höhere Steifigkeit. Deshalb wird bei der erfindungsgemäßen kontinuierlichen Presse der Druck wesentlich gleichmäßiger auf das Pressgut übertragen. Dies bewirkt, dass die mit der erfindungsgemäßen kontinuierlichen Presse hergestellten Platten wesentlich gleichmäßiger sind als vergleichbare Platten, die mit im Stand der Technik bekannten kontinuierlichen Pressen hergestellt wurden. Darüber hinaus ist die Brandgefahr bei der erfindungsgemäßen kontinuierlichen Presse wesentlich geringer, da durch die größere Steifigkeit Dampfausblasungen an den Seiten der Presse verhindert werden können. Außerdem hat sich gezeigt, dass durch die erfindungsgemäße Anordnung der Verbindungen der Pressprozess beschleunigt werden kann. Weiter kann bei der erfindungsgemäßen kontinuierlichen Presse im Vergleich zu den im Stand der Technik bekannten Pressen der Abstand zwischen den benachbarten Presszylindern, d.h. die Länge der Abrollplattenabschnitte vergrößert werden und/oder die Dicke der Abrollplatten reduziert werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen die Endbereiche der Teilplatten jeweils Verbindungselemente auf mit denen die Teilplatten untereinander verbunden werden. Weiter bevorzugt werden Schrauben verwendet, um die Verbindungselemente der Teilplatten miteinander zu verbinden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind der nachfolgenden detaillierten Beschreibung zu entnehmen, in welcher die Erfindung detaillierter und in Bezug auf die in den beigefügten Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele beschrieben wird.
  • In den Zeichnungen zeigt:
    • 1 eine Skizze des Aufbaus einer kontinuierlichen Presse, wie sie im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann; und
    • 2 einen Ausschnitt aus einer kontinuierlichen Presse mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Abrollplatten.
  • 1 zeigt skizzenhaft den Aufbau einer kontinuierlichen Presse 1, wie sie im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Die Presse 1 enthält ein Pressoberteil 2 und eine Pressunterteil 3. In dem Pressoberteil 2 und in dem Pressunterteil 3 befindet sich jeweils ein umlaufendes Stahlblechpressband 4, das mit Hilfe von entsprechenden Umlenkrollen geführt wird. Dabei bilden die beiden Stahlblechpressbänder 4 in einem Pressbereich einen Spalt in dem das Pressgut in der Durchlaufrichtung 9 gepresst wird.
  • In dem Pressbereich sind an der Rückseite der Stahlblechbänder 4 Walzkörper 5 angeordnet. In dem in 1 gezeigten Beispiel handelt es sich dabei um Stahlstangen, die mit Hilfe einer Kette oder einer anderen geeigneten Stangenumlaufeinrichtung über einen Umlaufweg (nicht gezeigt) geführt werden.
  • Das Pressoberteil 2 und das Pressunterteil 3 weisen auch jeweils Abrollplatten 6 auf. In diesen Abrollplatten 6 befinden sich Heizkanäle mit denen das Pressgut erhitzt werden kann. Die Abrollplatten üben darüber hinaus über die Walzkörper 5 und die Stahlblechbänder 4 Druck auf das Pressgut aus.
  • 2 zeigt in einer Seitenansicht einen Ausschnitt aus einer kontinuierlichen Presse gemäß der vorliegenden Erfindung. In 2 wird genauer verdeutlicht, wie der Druck zwischen den Abrollplatten 6 gebildet wird. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind an dem Rahmen der kontinuierlichen Presse Presszylindern 7 angeordnet. In der Seitenansicht ist jeweils nur einer der in Reihe angeordneten Presszylinder 7 zu sehen. Die Anzahl der in Reihe angeordneten Presszylinder 7 hängt von der Breite der Abrollplatte 6 beziehungsweise der herzustellenden Platte ab. Dabei kann die Anzahl der Presszylinder 7 auch über die Länge der kontinuierlichen Presse 1 variieren.
  • Während in dem in 2 gezeigten Beispiel bei der oberen Abrollplatte 6 der Druck durch Presszylinder 7 gebildet wird, befindet sich an der entsprechenden, d.h. an der gegenüberliegenden Stelle der unteren Abrollplatte 6 ein Gegenmittel 8. Zwischen dem Gegenmittel 8 und dem Presszylinder 7 wird der Druck aufgebaut, der über die Abrollplatten 6, die Walzkörper 5 und die Stahlblechpressbänder 4 auf das zu pressende Material ausgeübt wird. Dabei können die Gegenmittel aktiv oder passiv sein. Ein Beispiel für ein aktives Gegenmittel ist eine verstellbare Unterstützung der unteren Abrollplatte 6, während ein passives Gegenmittel beispielsweise durch eine feste, d.h. nicht verstellbare Unterstützung der unteren Abrollplatte 6 realisiert werden kann.
  • Der zwischen zwei benachbarten Reihen von Presszylindern 7 beziehungsweise Gegenmitteln 8 liegende Abschnitt der Abrollplatte 6 wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Abrollplattenabschnitt 10 bezeichnet. Erfindungsgemäß befindet sich die Verbindung 11a zwischen zwei Teilplatten 6a, 6b der oberen Abrollplatte 6 in einem anderen Abrollplattenabschnitt 10 als die Verbindung 11b zwischen zwei Teilplatten 6c, 6d der unteren Abrollplatte 6. Somit wird sichergestellt, dass in einem Abrollplattenabschnitt 10 immer nur die Verbindung zwischen zwei Teilplatten angeordnet ist. Abrollplattenabschnitte in denen sowohl in der oberen Abrollplatte 6 als auch in der unteren Abrollplatte 6 Verbindungen zwischen den jeweiligen Teilplatten vorliegen, wie dies im Stand der Technik üblich ist, werden dadurch verhindert.
  • Wie in 2 angedeutet, weisen die Endbereiche der Teilplatten jeweils Verbindungselemente auf mit denen die Teilplatten untereinander verbunden werden. Dabei können die Verbindungselemente der Teilplatten beispielsweise mit Bolzen verbunden werden.
  • Somit wird durch die vorliegenden Erfindung erstmals eine kontinuierliche Presse mit Abrollplatten bestehend aus mehreren Teilplatten bereitgestellt, bei der die Teilplatten derart miteinander verbunden sind, dass die im Stand der Technik bekannten Nachteile nicht auftreten.

Claims (3)

  1. Kontinuierliche Presse (1) geeignet zur Herstellung von Platten durch Pressen von entsprechendem Material, mit einem Pressoberteil (2) und einem Pressunterteil (3) die jeweils ein kontinuierliches Stahlblechpressband (4), mehrere Walzkörper (5) und eine aus mehreren Teilplatten bestehende Abrollplatte (6) aufweisen, wobei in mindestens einem von dem Pressoberteil (2) oder Pressunterteil (3) Presszylinder (7) angeordnet sind, die zusammen mit entsprechenden gegenüberliegenden Gegenmitteln (8) in dem anderen von dem Pressoberteil (2) oder Pressunterteil (3) einen Druck zwischen den Abrollplatten (6) bilden und wobei die Presszylinder (7) und die Gegenmittel (8) jeweils quer zur Durchlaufrichtung (9) der kontinuierlichen Presse (1) an der jeweiligen Abrollplatte (6) gereiht angeordnet sind und zwischen zwei benachbarten Reihen von Presszylindern (7) beziehungsweise Gegenmitteln (8) jeweils ein Abrollplattenabschnitt (10) vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (11a) zwischen zwei Teilplatten der Abrollplatte (6) in dem Pressoberteil (2) in einem anderen Abrollplattenabschnitt (10) angeordnet ist als die Verbindung (11b) zwischen zwei Teilplatten der Abrollplatte (6) in dem Pressunterteil (3).
  2. Kontinuierliche Presse (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endbereiche der Teilplatten jeweils Verbindungselemente aufweisen mit denen die Teilplatten verbunden sind.
  3. Kontinuierliche Presse (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente der Teilplatten mit Schrauben verbunden sind.
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