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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für das Umwickeln eines Hauptkörpers einer Batterie
für den Einsatz als eine Energiequelle für eine
mobile Vorrichtung wie zum Beispiel ein Mobiltelefon, ein Personal
Computer in Größe eines Notebooks oder einer Digitalkamera
und bezieht sich ebenso auf eine Verbundbatterie, d. h., eine Batterie,
die mit dem äußeren Verbundverpackungsmaterial
eingepackt ist.
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In
dieser Beschreibung und in diesen Ansprüchen wird der Begriff „Aluminium"
so verwendet, dass er die Bedeutung von reinem Aluminium und einer
Aluminiumlegierung mit einschließt.
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STAND DER TECHNIK
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In
den letzten Jahren wurde zusammen mit der Reduzierung der Größe
und des Gewichts einer mobilen elektronischen Vorrichtung, auch
in einer Lithium-Ionen Batterie und einer Lithiumpolymer-Batterie
für den Einsatz in einer solchen mobilen elektronischen
Vorrichtung eine Gewichtsreduzierung durch Verwenden eines äußeren
Verbundverpackungsmaterials anstelle einer herkömmlichen
metallischen Büchse bzw. Hülle versucht, und zwar
bei welchem Kunststofffilme auf beiden Oberflächen einer
Aluminium folie mit einer Stärke von ungefähr 20
bis 100 μm als einem äußeren Verpackungsmaterial
anhaften bzw. damit verklebt sind.
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In
diesem äußeren Verbundverpackungsmaterial wird
jedoch eine Weichaluminiumfolie verwendet, die durch Erwärmen
erweicht wird, sodass eine Pressformung von dieser durchgeführt
werden kann. Deshalb kommt es zu den folgenden Nachteilen: Das Verpackungsmaterial
verschlechtert sich hinsichtlich der Materialfestigkeit, was leicht
zu einem Bruch aufgrund äußerer Stöße
führt, und kleine Löcher können in dem
Verpackungsmaterial leicht erzeugt werden. Um diese Probleme zu überkommen
wird in einer Verbundbatterie unter Verwendung eines herkömmlichen äußeren
Verbundverpackungsmaterials die Batterie oft in einen Spritzgussbehälter
aus Kunststoff gegeben, um die verschlechterte Festigkeit des äußeren
Verpackungsmaterials auszugleichen (siehe Patentdokument 1). Dies
führt zu einem erhöhten Gewicht und einer steigenden
Anzahl an Komponenten für jede Batterie.
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Unter
den Umständen wurde kürzlich ein Verfahren zur
Verstärkung eines Batteriehauptkörpers durch Umwickeln
des Hauptkörpers mit einer nicht ausgehärteten
bzw. nicht getemperten harten Aluminiumfolie oder einer nicht getemperten
harten Aluminiumfolie mit einem mit einer oder beiden Oberflächen
der Folie verklebten Kunststofffilm und durch Anbringen von Kunststoffkomponenten
in beiden Endbereichen des Batteriehauptkörpers vorgeschlagen.
Patentdokument
1: ungeprüfte
japanische
Offenlegungsschrift Nr. H11-185728 .
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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ZU LÖSENDE PROBLEME
DER ERFINDUNG
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Da
jedoch eine harte Aluminiumfolie eine zu starke Materialfestigkeit
besitzt, neigt sie dazu, ihre ursprüngliche Gestalt nach
einem Biegen oder einer Formung von dieser wieder herzustellen.
Dies erfordert ein Zusammenbinden des Batteriehauptkörpers,
der mit der harten Aluminiumfolie umwickelt worden ist, mit einem
Klebeband, eines Verbindens des Batteriehauptkörper und
der Aluminiumfolie mit einem zweiseitigen Klebeband, das zwischen
diesen eingebracht ist, oder ein Wärmeverbinden des Batteriehauptkörpers
und der Aluminiumfolie mit einem geschmolzenen Wärmeschmelzenden
Kleber oder Film, der zwischen diesen eingebracht ist. Deshalb gibt
es in dem vorstehend erwähnten Verfahren die folgenden
Nachteile: Die Anzahl der Komponenten, welche die äußere
Verpackung der Batterie aufbauen, steigt an und die Einfügung
des Mechanismus für die Zuführung/Verklebung des
Klebebands oder des Wärmeschmelzenden Klebers verkompliziert die
Batterieproduktionslinie und steigert die Anlagenkosten.
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Aus
den vorstehend erwähnten Umständen heraus zielt
die vorliegende Erfindung darauf ab, ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial bereitzustellen, das leicht und sicher
die Verbindung eines Batteriehauptkörpers ohne Verwendung
eines Klebebandes oder eines Wärmeschmelzenden Klebers
ermöglicht und im Falle des Einsatzes von die Endbereiche
versteifenden Kunststoffkomponenten des Batteriehauptkörpers, ebenso
eine feste Verbindung mit den Kunststoffkomponenten ermöglicht,
was wiederum die An zahl der Komponenten, welche eine Verbundbatterie
aufbauen, reduzieren kann und ebenso eine Batterieproduktionslinie vereinfachen
kann.
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Um
die vorstehend erwähnten Aufgaben zu lösen, sieht
die vorliegende Erfindung die folgenden Mittel vor.
- [1] Ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, bei dem eine Metallfolie auf eine Oberflächenseite
eines Basisfilms bzw. Grundfilms verklebt ist und wobei eine beschichtete
Filmschicht eines Wärmeklebenden Harzes mit einem Erweichungspunkt
von 160°C oder darunter und mit der Fähigkeit
einer Wärmebindung auf einen Oberflächenfilm eines
Batteriehauptkörpers auf der anderen Oberflächenseite des
Basisfilm bzw. Grundfilms erzeugt ist.
- [2] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie sie in dem vorstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei das Wärmeklebende
Harz der beschichteten Filmschicht ein Ethylen/Vinylacetat-Copolymer
ist.
- [3] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei die Stärke der beschichteten
Filmschicht 0,5 bis 10 μm ist.
- [4] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei der Basisfilm bzw. Grundfilm
aus einem thermoplastischen Harz hergestellt ist, welches zur Wärmebindung
auf einer die Endbereiche verstär kenden Kunststoffkomponente
der Verbundbatterie fähig ist.
- [5] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei ein orientierter Film mit
einer Stärke von 8 bis 40 μm mit einer Oberfläche der
Metallfolie verklebt ist, die gegenüber der Seite der Metallfolie,
auf der der Basisfilm bzw. Grundfilm verklebt ist liegt.
- [6] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem verstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei eine Wärmeaushärtende
Harzschicht mit einer Stärke von 0,5 bis 5 μm
mit einer Oberfläche der Metallfolie verklebt ist, die
gegenüber der Seite der Metallfolie, auf welcher der Basisfilm
bzw. Grundfilm verklebt ist, liegt.
- [7] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 1 beschrieben worden ist, wobei die Metallfolie eine harte
Aluminiumfolie ist.
- [8] Eine Verbundbatterie, in der das äußere
Verbundverpackungsmaterial, wie es in irgendeinem der vorstehend
erwähnten Punkte 1–7 beschrieben worden ist, um
einen Batteriehauptkörper mit der beschichteten Filmschichtseite
des Verpackungsmaterials in Kontakt mit dem Batteriehauptkörper
herumgewickelt ist und damit wärmeverbunden ist, und wobei
wenigstens ein Teil der die Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponente
in jeden zylindrischen Bereich eingeführt worden ist, der
sich aus ei nem überstehenden Bereich des äußeren
Verbundverpackungsmaterial aufbaut und aus jedem der beiden Enden
des Batteriehauptkörpers hervorsteht und mit dem Basisfilm
bzw. Grundfilm des äußeren Verbundverpackungsmaterials
wärmeverbunden ist.
- [9] Ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wobei eine Metallfolie auf einer Oberflächenseite
eines Basisfilms bzw. Grundfilms verklebt ist und wobei eine beschichtete
Filmschicht des Wärmeklebenden Harzes mit einem Erweichungspunkt
von 160°C und mit der Fähigkeit zur Wärmebindung
auf einen Oberflächenfilm eines Batteriehauptkörpers
auf der anderen Oberflächenseite des Basisfilms bzw. Grundfilms
in einem Zustand ausgebildet worden ist, in welchem die freiliegenden
Kantenbereiche des Basisfilms bzw. Grundfilms an beiden seitlichen
Kantenbereichen des Basisfilms, d. h. der Breite nach, verblieben
sind.
- [10] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 9 beschrieben worden ist, wobei das Wärmeklebende
Harz der beschichteten Filmschicht ein Ethylen/Vinylacet-Copolymer
ist.
- [11] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 9 beschrieben worden ist, wobei der Basisfilm bzw. Grundfilm
aus einem thermoplastischen Harz hergestellt ist, das zur Wärmebindung
mit einer die Endbereiche verstärkenden bzw. versteifenden
Kunststoffkomponente einer Verbundbatterie fähig ist.
- [12] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 9 beschrieben worden ist, wobei ein orientierter Film mit
einer Stärke von 8 bis 40 μm mit einer Oberfläche der
Metallfolie verklebt ist, die gegenüber der Seite der Metallfolie
liegt, mit der der Basisfilm bzw. der Grundfilm verklebt ist.
- [13] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 9 beschrieben worden ist, wobei eine Wärme aushärtende
Harzschicht mit einer Stärke von 0,5 bis 5 μm mit
einer Oberfläche der Metallfolie verklebt ist, die gegenüber
einer Seite der Metallfolie liegt, auf der der Basisfilm bzw. der
Grundfilm verklebt ist.
- [14] Das äußere Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie, wie es in dem vorstehend erwähnten
Punkt 9 beschrieben worden ist, wobei die Metallfolie eine harte
Aluminiumfolie ist.
- [15] Eine Verbundbatterie, in der das äußere
Verbundverpackungsmaterial, wie es in irgendeinem der vorstehend
erwähnten Punkte 9–14 beschrieben worden ist,
um einen Batteriehauptkörper mit der beschichteten Filmschichtseite
des Verpackungsmaterials in Kontakt mit dem Batteriehauptkörper
gewickelt ist und damit wärmeverbunden ist, und wobei wenigstens
ein Teil der die Endbereiche verstärkenden bzw. versteifenden
Kunststoffkomponente in jeden zylindrischen Bereich eingeführt
ist, welcher durch einen überstehenden Bereich des äußeren
Verbundverpackungsmaterial aufgebaut wird und jeweils aus beiden
Enden des Batteriehauptkörpers vorsteht, und an ei nen freiliegenden
Kantenbereich einer inneren Fläche des zylindrischen Bereichs
eines Basisfilms bzw. Grundfilms Wärmegebunden ist.
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Eine
harte Aluminiumfolie steht für eine Aluminiumfolie in einem
mittels Bearbeitung ausgehärteten Zustand nach dem Bearbeiten
(Walzen) und kann zum Beispiel durch Folgende veranschaulicht werden:
Eine durch Aushärtung mittels Bearbeitung erhaltene Folie,
eine durch eine geeignete Wärmebehandlung nach dem Aushärten
mittels Bearbeitung erhaltene Folie wie zum Beispiel Folien, die
im Allgemeinen als HX1, HX2, HX3, HX4, HX5, HX6, HX7, HX8, HX9 (wobei
X: 1 bis 3 ist) gemäß dem JIS-Standard (JIS H0001)
bezeichnet werden. Andererseits steht eine weiche Aluminiumfolie
für eine Aluminiumfolie, die anders als die vorstehend erwähnte
harte Aluminiumfolie ist, und kann durch Folien in einem erweichten
Zustand nach einem vollständigen Aushärten veranschaulicht
werden, wie zum Beispiel Folien, die im Allgemeinen als "O-Material"
gemäß dem JIS-Standard (JIS H0001) bezeichnet
werden.
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EFFEKTE DER ERFINDUNG
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Das äußere
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [1] ist selbst
mit einer beschichteten Filmschicht versehen, die zum Wärmebinden
auf einen Oberflächenfilm eines Batteriehauptkörpers
fähig ist. Deshalb kann zum Zeitpunkt der Verpackung des
Batteriehauptkörpers das Verpackungsmaterial ohne Einsatz
irgendeines Klebebandes oder Wärmeschmelzenden Klebers leicht
direkt an den Batteriehauptkörper Wärmeverbunden
werden, welches die Reduktion der Anzahl der eine Verbundbatterie
aufbauenden Bauteile und eine Vereinfachung der Batterieproduktionslinie
ermöglicht. Da die beschichtete Filmschicht aus einem Wärme
klebenden Harz mit einem Erweichungspunkt von 160°C oder
darunter hergestellt ist, kann das äußere Verbundverpackungsmaterial
an den Batteriehauptkörper durch eine Temperaturerwärmung
auf 160°C oder darunter in einem Zustand gebunden werden,
in welchem das Verpackungsmaterial um den Batteriehauptkörper
mit der beschichteten Filmschichtseite in Kontakt mit dem Batteriehauptkörper
gebunden vorliegt. Dies kann wiederum eine Wärmeverschlechterung
wie zum Beispiel ein Schmelzen der Separatoren in dem Batteriehauptkörper
oder eine Zersetzung der Eektrolytlösung verhindern. So
kann eine hohe Batterieleistung erhalten werden.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [2] ist das Wärmeklebende
Harz der beschichteten Filmschicht ein Ethylen/Vinylacetat-Copolymer,
welches eine ausgezeichnete Wärmeklebefähigkeit
gegenüber dem Oberflächenfilm des Batteriehauptkörpers
besitzt und die Viskosität beim Erwärmen absenkt,
um eine hohe thermische Fließfähigkeit zu besitzen.
Deshalb wird im Falle des Einsatzes einer verstärkenden
Kunststoffkomponente im Endbereich das geschmolzene Wärme
klebende Harz der beschichteten Filmschicht aus dem pressgebundenen
Bereich entfernt, wenn die Kunststoffkomponente und das äußere
Verbundverpackungsmaterial bei einer hohen Temperatur unter Wärme
pressgebunden werden, was zu einer starken Haftung bzw. Haftfestigkeit
zwischen dem Basisfilm bzw. Grundfilm und der Kunststoffkomponente
führt.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [3] kann die Wärmebindung
des Batteriehauptkörpers bei einer geringen Temperatur
in einem kurzen Zeitraum durchgeführt werden, da die beschichtete
Filmschicht des äußeren Verbundverpackungsmaterials
für eine Batterie eine bestimmte Stärke aufweist.
Ferner kann bei einem unter Wärme durchgeführten
Pressbinden der verstärkenden Kunststoffkomponente des
Endbereichs das Harz leicht aus dem pressgebundenen Bereich zum
Zeitpunkt des Wärmebindens entfernt werden.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [4] können
der Basisfilm bzw. Grundfilm und die Kunststoffkomponente durch
ein Hochtemperatur-Pressbinden in einem vom Batteriehauptkörper
entfernten Bereich stark verbunden wer den, da der Basisfilm des äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie an eine verstärkende
Kunststoffkomponente des Endbereichs der Verbundbatterie wärmegebunden
werden kann.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [5] kann der Verbundbatterie
eine Abriebfestigkeit, Stoßbeständigkeit und chemische
Beständigkeit der äußeren Verpackung
verliehen werden, da der auf die äußere Oberfläche
der Metallfolie des äußeren Verbundverpackungsmaterials
für eine Batterie geklebte orientierte Film mit einer spezifischen
Stärke als eine Schutzschicht fungiert.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [6] kann eine
Abriebfestigkeit, Stoßbeständigkeit und chemische
Beständigkeit der äußeren Verpackung
der Verbundbatterie verliehen werden, da die auf die äußere
Oberfläche der Metallfolie des äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie verklebte
Wärmehärtende Harzschicht mit einer spezifischen
Stärke als eine Schutzschicht fungiert.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [7] kann eine
weitere Gewichtsreduzierung erzielt werden, da eine harte Aluminiumfolie
als Metallfolie eingesetzt wird.
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In
der Verbundbatterie gemäß dem erfindungsgemäßen
Gesichtspunkt [8] kann das vorstehend erwähnte äußere
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie gebunden werden
und die verstärkende Kunststoffkomponente des Endbereichs
kann an den Basisfilm bzw. Grundfilm des äußeren
Verbandverpackungsmaterials an beiden Enden der Batterie feste verbunden
werden.
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In
dem äußeren Verbundverpackungsmaterial für
eine Batterie gemäß dem erfindungsgemäßen
Gesichtspunkt [9] kann das Verpackungsmaterial zum Zeitpunkt des
Verpackens des Batteriehauptkörpers ohne Verwendung irgendeines
Klebebands oder Wärme schmelzenden Klebers leicht direkt
an den Batteriehauptkörper gebunden werden, da das Verpackungsmaterial
selbst mit einer beschichteten Filmschicht versehen ist, welche
an den Oberflächenfilm des Batteriehauptkörpers
Wärmegebunden werden kann, wodurch eine Reduzierung der
Anzahl der eine Verbundbatterie aufbauenden Bauteile und eine Vereinfachung
der Batterieproduktionslinie ermöglicht wird. Da die beschichtete
Filmschicht aus einem Wärmeklebenden Harz mit einem Erweichungspunkt
von 160°C oder darunter hergestellt ist, kann das äußere
Verbundverpackungsmaterial an den Batteriehauptkörper mittels
einer Temperaturerwärmung auf 160°C oder darunter
in einem Zustand gebunden werden, in welchem das Verpackungsmaterial
um den Batteriehauptkör per mit der beschichteten Filmschichtseite
in Kontakt mit dem Batteriehauptkörper umwickelt ist. Dies
kann wiederum zu einer Verhinderung der Wärmeverschlechterung
wie zum Beispiel einem Schmelzen des Separators in dem Batteriehauptkörper oder
eine Zersetzung der Elektrolytlösung führen. Somit
kann eine hohe Batterieleistung erhalten werden. Ferner können
beim Einsatz einer verstärkenden Kunststoffkomponente im
Endbereich das äußere Verpackungsmaterial und
die Kunststoffkomponente durch eine unter Wärme erfolgende
Pressbindung des freiliegenden Kantenbereichs des Basisfilms des äußeren
Verpackungsmaterials mit der Kunststoffkomponente stark verbunden
werden.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [10] kann eine
ausgezeichnete Wärmeklebefähigkeit bzw. thermische
Haftfähigkeit auf einem Oberflächenfilm eines
Batteriehauptkörpers erzielt werden, selbst bei einer Niedertemperatur-Pressbindung,
da das Wärmeklebende Harz der beschichteten Filmschicht
ein Ehtylen/Vinylacetat-Copolymer ist.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [11] können
der frei liegende Kantenbereich des Basisfilms bzw. Grundfilms des äußeren
Verpackungsmaterials und die Kunststoffkomponente festd verbunden werden,
da der Basisfilm des äußeren Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie mit einer die Endbereiche verstärkenden
Kunststoffkomponente wärmeverbunden sein kann.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [12] kann die
Abriebsfestigkeit, die Stoßbeständigkeit und die
chemische Beständigkeit der äußeren Verpackung
der Verbund batterie verliehen werden, da der orientierte Film mit
einer spezifischen Stärke, der mit der äußeren
Oberfläche der Metallfolie des äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie verklebt
ist, als eine Schutzschicht fungiert.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [13] kann die
Abriebfestigkeit, die Stoßbeständigkeit und die
chemische Beständigkeit einer äußeren
Verpackung der Verbundbatterie verliehen werden, da die Wärmeaushärtende
Harzschicht mit einer spezifischen Stärke, die mit der äußeren
Oberfläche der Metallfolie des äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie verklebt
ist, als eine Schutzschicht fungiert.
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Gemäß dem
erfindungsgemäßen Gesichtspunkt [14] kann ferner
eine Gewichtsreduzierung erzielt werden, da eine harte Aluminiumfolie
als eine Metallfolie eingesetzt wird.
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In
der Verbundbatterie gemäß dem erfindungsgemäßen
Gesichtspunkt [15] kann das vorstehend erwähnte äußere
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie sicher an
dem Batteriehauptkörper gebunden sein und die die Endbereiche
verstärkende Kunststoffkomponente kann an dem Basisfilm
bzw. Grundfilm des äußeren Verbundverpackungsmaterials
an beiden Enden der Batterie fest verbunden sein.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
der Reihe nach Schritte der Erzeugung einer äußeren
Verpackung für eine Verbundbatterie, bei der ei ne erste
Erfindung angewendet wird, wobei 1(A) eine
schematische perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand vor
dem Umwickeln eines Batteriehauptkörpers mit einem äußeren
Verbundverpackungsmaterial zeigt, wobei 1(B) eine
schematische perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand nach dem
Umwickeln zeigt, und wobei 1(C) eine
schematische perspektivische Ansicht ist, die einen fertigen Zustand
der äußeren Verpackung zeigt, in welchem die die
Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponenten angebracht
sind.
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2 ist
eine vertikale Querschnittansicht des äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie gemäß einer
Ausführung gemäß der ersten Ausführungsform.
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3 ist
eine vertikale Querschnittansicht eines äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie gemäß einer
weiteren Ausführungsform.
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4 ist
eine vertikale Querschnittansicht eines äußeren
Verbundverpackungsmaterials für eine Batterie gemäß noch
einer weiteren Ausführungsform.
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5 zeigt
der Reihe nach Schritte der Ausbildung einer äußeren
Verpackung für eine Verbundbatterie, bei welcher eine zweite
Erfindung angewendet wird, wobei 5(A) eine
schematische perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand vor
dem Umwickeln eines Batteriehauptkörpers mit einem äußeren
Verbundverpackungsmaterial zeigt, wobei 5(B) eine
schematische perspektivische Ansicht ist, die einen Zustand nach
dem Umwickeln zeigt, und wobei 5(C) eine
schematische perspektivische Ansicht zeigt, die einen fertigen Zustand
der äußeren Verpackung zeigt, in welchem die die
Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponenten angebracht
sind.
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6 zeigt
eine Querschnittsansicht (Querschnitt entlang der Linie X-X von 5)
des äußeren Verbundverpackungsmaterials für
eine Batterie gemäß einer Ausführung
gemäß der zweiten Ausführungsform.
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7 ist
eine Querschnittansicht eines äußeren Verbundverpackungsmaterials
für eine Batterie gemäß einer weiteren
Ausführungsform.
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8 ist
eine Quernschnittansicht eines äußeren Verbundverpackungsmaterials
für eine Batterie gemäß noch einer weiteren
Ausführungsform.
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9 ist
eine Querschnittansicht eines äußeren Verbundverpackungsmaterials
für eine Batterie gemäß noch einer weiteren
Ausführungsform.
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10 ist
eine Draufsicht, die ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
vor dem Schneideschritt in einem Herstellungsprozess zeigt.
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BESTER MODUS ZUR AUSFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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Hierin
nachstehend wird ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
bzw. ein äußeres Verbundverpackungsmaterial für
eine Batterie gemäß einem ersten Gesichtspunkt
der Erfindung erläutert.
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Die 1(A) bis 1(C) zeigen
der Reihe nach Schritte zur Erzeugung der äußeren
Verpackung einer Verbundbatterie gemäß einem ersten
Gesichtspunkt der Erfindung. Diese Verbundbatterie wird durch Anordnen
eines Batteriehauptkörpers 10 mit einer rechtwinkligen
quaderförmigen Gestalt auf ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial 11 mit einer größeren
Breite als der Batteriehauptkörper 10, wie in 1(A) gezeigt, durch Umwickeln des Batteriehauptkörpers 10 mit
dem äußeren Verbundverpackungsmaterial 11,
wie in 1(B) gezeigt, und durch Wärmeverbinden
des Verpackungsmaterials an den Batteriehauptkörper, Einfügen
eines Teils einer die Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponente 12 mit
einer rechtwinkligen quaderförmigen Gestalt in jeden rechtwinkligen
zylindrischen Bereich 11a, der an jedem Ende des Hauptkörpers durch
beide überstehenden Bereiche des äußeren
Verbundverpackungsmaterials 11 erzeugt wird, wie in 1(C) gezeigt, und dann durch Wärmeverbinden
des Verpackungsmaterials 11 an die Kunststoffkomponente 12 erzeugt.
Das Bezugszeichen „10a" steht in diesen Figuren
für einen Batterieanschluss.
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Der
Batteriehauptkörper 10 kann zum Beispiel eine
Lithium-Ionen-Batterie oder eine Lithium-Polymer Batterie mit einer
durch einen orientierten Film erzeugten Oberfläche wie
zum Beispiel einem Polyethylen-Terephthalat-Film (PET), einem Polyethylen-Naphthalat-Film
(PEN), einen Polyamid-Film (ON) oder einem Polypropylen-Film (OPP)
sein.
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Wie
in 2 gezeigt ist, besitzt das äußere
Verbundverpackungsmaterial 11 eine grundlegende Struktur,
die einen Basisfilm bzw. Grundfilm 1, eine Metallfolie 2,
die auf eine Oberfläche des Basisfilms 1 über
eine Haftschicht bzw. Klebeschicht 3 anhaftet, und eine
aufgeschichtete Filmschicht 4 aus Wärmeklebendem
Harz, die auf die andere Oberfläche des Basisfilms 1 verklebt
ist, umfasst.
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Der
Basisfilm 1 kann ein thermoplastischer Harzfilm wie zum
Beispiel ein Polypropylen-Film (OPP), ein Polyethylen-Film (PE),
ein Polycarbonat-Film (PC), ein Acrylnitril/Butadien/Styrol-Harzfilm
(ABS) oder ein klebender Polyamid-Film (ON) wie etwa Nylon-12 sein.
Um eine sichere Wärmebindung des Basisfilms an die die
Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente 12 selbst
mit einer kleineren Bindungsfläche zu erzielen ist es bevorzugt,
dass der Basisfilm ein Film aus thermoplastischem Harz ist, welches
aus der gleichen Harzserie wie die Kunststoffkomponente 12 stammt,
weiter bevorzugt ein Film Olefinharztyp ist, die ausgezeichnet bezüglich
der Verarbeitbarkeit und der Isolationseigenschaften ist.
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Die
Stärke dieses Basisfilms 1 wird bevorzugt auf.
ungefähr 20 bis 100 μm eingestellt, um eine sichere Bindung
auf die unebene Oberfläche des Batteriehauptkörpers 10 durch
die Druckpufferungsfunktion zu erzielen. Wenn er zu dünn
ist, wird die Druckpufferungsfunktion ungenügend, was zu
einer fehlerhaften Bindung der unebenen Batterieoberfläche
führt. Eine übermäßige Stärke
verhärtet den Film was zu einer fehlerhaften Bindung führt.
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Bezüglich
der Metallfolie 2 können die folgenden beispielhaft
aufgezählt werden, obwohl sie nicht besonders beschränkt
sind: Zum Beispiel eine Edelstahlfolie, eine Eisenfolie, eine Kupferfolie,
eine Nickelfolie und eine harte Aluminiumfolie. Unter diesen Folien
kann eine harte Aluminiumfolie bevorzugt eingesetzt werden.
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Bezüglich
der Metallfolie 2 ist es bevorzugt, dass die Stärke
innerhalb eines Bereichs von ungefähr 40 bis 200 μm
fällt. Wenn sie zu dünn ist, wird die Materialfestigkeit
ungenügend. Andererseits verschlechtert eine übermäßige
Stärke signifikant die Verarbeitbarkeit. Als die Klebekomponenten
der Klebeschicht 3 können bevorzugt Polyester/Urethan-
oder Polyether-Urethan-Klebekomponenten eingesetzt werden.
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Als
das Wärmeklebende Harz der beschichteten Filmschicht 4 gibt
es keine besonderen Beschränkungen, solange das Wärmeklebende
Harz einen Erweichungspunkt von 160°C oder darunter hat
und an dem Oberflächenfilm des Batteriehauptkörpers 10 gebunden
werden kann. Besonders ist es bevorzugt, dass das Wärmeklebende
Harz einen Ethylen/Vinylacetat-Copolymer (hier nachstehend als „EVA" abgekürzt)
ist, das hinsichtlich der Klebe- bzw. Haftfähigkeit auf
einem orientierten Film ausgezeichnet ist. Es sollte jedoch angemerkt
werden, dass im Falle eines höheren Erweichungspunktes
dieses Wärmeklebenden Harzes die Wärmeverbindungstemperatur
zu dem Batteriehauptkörper 10 höher sein
sollte, was zu einer thermischen Verschlechterung wie zum Beispiel
einem Schmelzen der Separatoren in dem Batteriehauptkörper 10 oder
einer Zersetzung der Elektrolytlösung führen kann.
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Als
das EVA für die beschichtete Filmschicht 4 ist
es bevorzugt, dass das EVA 30 bis 95 Masse-% Vinylacetat-Gehalt
und einen MI (Schmalzindex) von 3 oder mehr hat und zwar aus den
folgenden Gründen. Wenn der Vinylacetat-Gehalt kleiner
als 30 Masse-% ist, löst es sich schwer in einem Lösungsmittel
wie etwa Alkohol, was zu einer schwierigen Auftragung des Basisfilms 1 führt.
Wenn der MI geringer als 3 ist, ist die thermische Fließfähigkeit
schlecht, und daher kann das geschmolzene EVA schlecht von dem Bindungsbereich
zu der verstärkenden Kunststoffkomponente 12 des
Endbereichs zum Zeitpunkt der Wärmebindung entfernt werden,
was wiederum zu einer starken Bindung zwischen der Kunststoffkomponente 12 und
dem Basisfilm 1 führt. Zum Zwecke der Verbesserung
des Beschichtungsergebnisses kann das EVA teilweise in ein Pfropfpolymer
mit zum Beispiel einer Acetoxyl-Gruppe, einer Carboxyl-Gruppe oder
einer Hydroxyl-Gruppe verseift werden, um die Löslichkeit
in einem Lösungsmittel wie etwa Alkohol zu steigern. Ferner
kann zur weiteren Verbesserung der Haftfähigkeit auf einem
orientierten Film eine kleine Menge Ethylen/Acrylat-Copolymer (EEA)
zu dem Ethylen/Vinylacetat-Copolymer hinzugegeben werden.
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Ferner
wird es empfohlen, einen klebrig machenden Inhaltsstoff zur Verbesserung
der Adhäsion bzw. Klebefähigkeit auf dem Basisfilm 1 und
der Wärmeklebrigkeit sowie ein Gleitmittel zur Veränderung
des Blockierens des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 in
einem umwickelten Zustand auf der beschichteten Filmschicht 4 jeweils
innerhalb eines Bereichs von annähernd 1 bis 20 Masse-%
zu dem Harz hinzuzugeben.
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Als
den vorstehend erwähnten klebrig machenden Inhaltsstoff
kann zum Beispiel ein Terpenphenolharz, Rosin bzw. Kolophonium,
Rosinester bzw. Kolophoniumester und ein Petroleumharz erwähnt
werden. Obwohl zwei oder mehrere dieser Inhaltsstoffe zusammen eingesetzt
werden können, ist es besonders bevorzugt, dass der klebrig
machende Inhaltsstoff einen Erweichungspunkt von 60 bis 160°C
und ein mittleres Molekulargewicht von 3.000 oder weniger hat. Wenn
der Erweichungspunkt unter 60°C liegt, dann kann eine Blockierung
leicht auftreten. Wenn er 160°C überschreitet,
kann keine Wärmeklebefähigkeit bei geringen Temperaturen
ausgeübt werden. Das mittlere Molekulargewicht von über
3.0000 verursacht eine Verschlechterung der Löslichkeit
und der Kompatibilität zu einem Ethylen/Vinylacetat-Copolymer.
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Als
das vorstehend erwähnte Gleitmittel können anorganische
Teilchen wie zum Beispiel SiO2, CaCO3, BaCO3, TiO2 oder Talk erwähnt werden. Obwohl
zwei oder mehrerer dieser Mittel eingesetzt werden können ist
es besonders bevorzugt, dass das anorganische Teilchen einen durchschnittlichen
Teilchendurchmesser von 1 bis 10 μm und eine relative Dichte
von 3 oder weniger hat. Wenn der durchschnittliche Teilchendurchmesser
geringer als 1 μm ist, agglutinieren die Teilchen des Gleitmittels,
was es schwierig macht, dass diese in dem Harz dispergiert vorliegen.
Im Gegensatz dazu, wenn er 10 μm übersteigt, tritt
eine Verstopfung der Tiefdruckplatte zum Zeitpunkt des Tiefdrucks
zur Erzeugung der beschichteten Filmschicht 4 auf. Wenn
ferner die relative Dichte 3 übersteigt, neigen
die Teilchen dazu, sich leicht in dem Harz abzusetzen, wenn Wärme beim
Trocknungsschritt nach der Beschichtung angewendet wird, was die
Ausübung eines Gleiteffekts verhindern kann. Deshalb ist
es nicht bevorzugt.
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Die
beschichtete Filmschicht 4 kann auf dem Basisfilm 1 durch
Hinzugeben von Harzkomponenten wie zum Beispiel dem vorstehend erwähnten
Ethylen/Vinylacetat-Copolymer und, falls erforderlich, einem klebrig machenden
Inhaltsstoff und einem Gleitmittel zu Alkohol, Vermischen von diesen
zu einer Emulsion, Auftragen der Emulsion auf einen Basisfilm 1 mittels
eines Tiefdruckbeschichtungsverfahrens und dann Trocknen von diesem
erzeugt werden. Die Stärke dieser beschichteten Filmschicht 4 wird
bevorzugt auf eine Stärke von 0,5 bis 10 μm eingestellt.
Es ist technisch schwierig, die Stärke unter 0,5 μm
zu senken. Wenn sie 10 μm übersteigt wird es schwierig,
dass sie entfernt wird, und zwar aufgrund der Wärmefließfähigkeit
zum Zeitpunkt der Wärmebindung auf die die Endbereiche
verstärkende Kunststoffkomponente 12, was es schwierig
macht, eine starke Bindung zwischen dem Basisfilm 1 und
der Kunststoffkomponente 12 zu erzielen.
-
Um
den Batteriehauptkörper 10 mit dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial 11 wie vorstehend erwähnt
zu umwi ckeln, wird anfänglich das äußere
Verbundverpackungsmaterial 11 mit der beschichteten Filmschicht 4 nach
oben hingelegt. Dann wird der Batteriehauptkörper 10 auf
das Verpackungsmaterial 11 wie in 1(A) gezeigt,
angeordnet. Danach wird wie in 1(B) gezeigt,
das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 um
den Batteriehauptkörper 10 gewickelt und damit
durch Pressen mit einer erwärmten Platte auf 160°C oder
darunter gegen das Verpackungsmaterial 11 von außen
her wärmegebunden. Als ein Ergebnis werden der Batteriehauptkörper 10 und
das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 Wärmegebunden
und miteinander verbunden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Temperatur
für die Wärmebindung gering, was das Auftreten
einer thermischen Verschlechterung wie zum Beispiel einem Schmelzen
der Separatoren in dem Batteriehauptkörper 10 oder
einer Zersetzung der Elektrolytlösung verhindert. Als ein
Ergebnis kann eine hohe Leistung der Batterie erhalten werden.
-
Mit
diesem Wärme-Pressbinden werden beide der Breite nach überstehenden
Bereiche des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 an
jeweils beiden Enden des Batteriehauptkörpers 10 zu
einem zylindrischen Bereich 11a ausgebildet. Als nächstes
wird ein Teil einer die Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponente 12 in
den zylindrischen Bereich 11a, wie in 1(C) gezeigt
ist, eingepasst und dann wird eine auf 180 bis 220°C erwärmte
Platte gegen das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 und
die Kunststoffkomponente 12 von deren Außenseite
her gepresst, um diese miteinander unter Wärme zu verbinden.
-
Zu
diesem Zeitpunkt wird das Wärmeklebende Harz der beschichteten
Filmschicht 4, welches beide seitlichen zy lindrischen Bereich 11a und 11a des äußeren
Verbundverpackungsmaterials 11 ausbildet, in eine geschmolzene
Lösung verwandelt, die eine geringe Viskosität
und eine hohe Fließfähigkeit aufgrund der hohen
Wärme-Pressbindungstemperatur hat, und wird von dem Pressbindungsbereich
durch den Druck der erwärmten Platte entfernt. Als ein
Ergebnis wird der Basisfilm 1 des äußeren
Verbundverpackungsmaterials 11 und die Kunststoffkomponente 12,
welche aus einem Harz des gleichen Typs gemacht sind, direkt fest
und integriert miteinander verbunden. Diese Hochtemperatur-Wärme-Pressbindung
wird an einer Position durchgeführt, die von dem Batteriehauptkörper 10 entfernt
ist, und deshalb gibt kein Risiko der Wärmeverschlechterung
des Batteriehauptkörpers 10.
-
In
dem äußeren Verbundverpackungsmaterial 11 der
vorstehend erwähnten Ausführungsform wird die Metallfolie 2 auf
der äußeren Peripherie der Verbundbatterie frei
gelegt. In dem äußeren Verbundverpackungsmaterial
gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine Schutzschicht
im Voraus auf der Oberfläche der Metallfolie 2 vorgesehen
sein, um eine Abriebfestigkeit, Stoßbeständigkeit,
chemische Beständigkeit oder dergleichen zu liefern. Eine
solche Schutzschicht kann durch Ankleben eines orientierten Films 5 auf
die Oberfläche der Metallfolie 2, die gegenüber
der Klebeseite des Basisfilms 1 liegt, über eine
Haftschicht 6, wie in 3 gezeigt
ist, oder durch Anbringen eines Wärmeaushärtenden
Harzes auf der Oberfläche der Metallfolie 2, die gegenüber
der Klebeseite des Basisfilms 1 liegt, um dadurch eine
Wärme aushärtende Harzschicht 7, wie
in 4 gezeigt ist, auszubilden, erzeugt werden.
-
Als
der orientierte Film 5 kann zum Beispiel ein herkömmlich
eingesetzter billiger Allzweckharzfilm wie zum Beispiel PET, PEN,
ON oder OPP eingesetzt werden. Es ist bevorzugt, dass die Stärke
von diesem innerhalb eines Bereichs von 8 bis 40 μm fällt.
Wenn sie geringer als 8 μm ist, fehlt es an Einsatzflexibilität.
Wenn sie 40 μm übersteigt, wird sie teuer und
die Verarbeitbarkeit verschlechtert sich. Um ferner die Abriebfestigkeit zu
verbessern, kann der orientierte Film 5 ein orientierter
Film mit auf der Oberfläche von diesem Vakuum abgeschiedenem
Siliziumoxid oder Aluminiumoxid, ein orientierter Film mit auf dessen
Oberfläche abgeschiedenem Siloxanharz oder ein orientierter
Film mit einer aufgerauten Oberfläche sein. Die Haftschicht
bzw. Klebeschicht 6 kann die gleiche oder eine ähnliche
wie die Klebeschicht 3 zur Verklebung des Basisfilms 1 mit
der Metallfolie 2 sein.
-
Andererseits
kann die vorstehende erwärmte Wärmaushärtende
Harzschicht 7 aus einem Harz wie zum Beispiel einem Epoxidharz,
einem Acrylharz oder einem Nitrocelluloseharz ausgebildet sein,
welches zur Erzeugung eines steifen Films durch Wärmeaushärtung
fähig ist. Zur Steigerung der Abriebfestigkeit kann ein Siloxanharz
mit 5 Masse-% oder weniger zu dem vorstehend erwähnten
Harz hinzugegeben werden. Es ist bevorzugt, dass die Stärke
der Wärme aushärtenden Harzschicht 7 innerhalb
eines Bereichs von 0,5 bis 5 μm fällt. Wenn sie
zu dünn ist, kann ein hinreichender Effekt als eine Schutzschicht
nicht erhalten werden. Im Gegensatz dazu wir die Harzschicht, wenn
sie übermäßig dick ist, brüchig
und die Verarbeitungsstückkosten steigen ebenso.
-
Als
nächstes wird ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie gemäß einem zweiten Gesichtspunkt
der Erfindung im Detail erläutert.
-
Die 5(A) bis 5(C) zeigen
der Reihe nach Schritte zur Erzeugung der äußeren
Verpackung einer Verbundbatterie gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung. Diese Verbundbatterie wird
durch Aufbringen eines Batteriehauptkörpers 10 mit
einer rechtwinkligen quaderförmigen Gestalt auf ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial 11 mit einer Breite, die breiter
als der Batteriehauptkörper 10 ist, wie in 5(A) gezeigt ist, durch Umwickeln des
Batteriehauptkörpers 10 mit dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial 11 und durch Wärmeverbinden
der beschichteten Filmschicht des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 auf
den Oberflächenfilm des Batteriehauptkörpers 10,
wie in 5(B) gezeigt ist, durch einfügen
eines Teils einer die Endbereiche verstärkenden Kunststoffkomponente 12 mit
einer rechtwinkligen quaderförmigen Gestalt in jeweils
den rechtwinkligen zylindrischen Bereich 11a, der an jedem
Ende des Hauptkörpers durch beide überstehenden
Bereiche des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 wie
in 5(C) gezeigt ist erzeugt worden ist,
und durch thermisches Verbinden bzw. Wärmeverbinden der
frei liegenden Kantenbereiche 1a (ein Kantenbereich, in
dem der Basisfilm 1 frei liegt, d. h., ein Kantenbereich
ohne aufgebrachtes Wärmeaushärtendes Harz) des
Basisfilms auf der inneren Oberfläche des zylindrischen
Bereichs 11a mit der Kunststoffkomponente 12 mittels
Wärmebindung erzeugt. Das Bezugszeichen „10a"
in diesen Figuren steht für einen Anschluss der Batterie.
-
Der
Batteriehauptkörper 10 kann zum Beispiel eine
Lithium-Ionen Batterie oder eine Lithium-Polymer Batterie mit einer
aus einem orientierten Film, wie zum Beispiel einem Polyethylen-Terephthalat-Film
(PET), einem Polyethylen-Naphthalat-Film (PEN), einem Polyamid-Film
(ON) oder einem Polypropylen-Film (OPP), erzeugten Oberfläche
sein.
-
Wie
in 6 gezeigt ist, besitzt das äußere
Verbundverpackungsmaterial 11 eine grundlegende Struktur,
die folgendes umfasst: Einen Basisfilm 1, eine Metallfolie 2,
die auf eine Oberfläche des Basisfilms 1 über eine
Klebeschicht 3 angeklebt ist, und eine beschichtete Filmschicht 4 aus
einem Wärmeklebenden Harz, die auf die andere Oberfläche
des Basisfilms 1 mit überstehenden Seitenkantenbereichen 1a und 1a des
Basisfilms 1, die an beiden Endbereichen der Breite nach
des Basisfilms 1 verbleiben, angeklebt ist.
-
Der
Basisfilm 1 kann ein thermoplastischer Harzfilm wie zum
Beispiel ein Polypropylen-Film (CPP), ein Polyethylen-Film (PE),
ein Polycarbonat-Film (PC), ein Acrylnitril/Butadien/Styrol-Harzfilm
(ABS) oder ein klebender Polyamid-Film (ON) wie etwa Nylon-12 sein.
Um eine sichere Wärmebindung des Basisfilms an die die Endbereiche
verstärkende Kunststoffkomponente 12 selbst mit
einer kleineren Bindungsfläche zu erzielen ist es bevorzugt,
dass der Basisfilm 1 aus einem Film eines thermoplastischen
Harzes hergestellt wird, welches vom gleichen Harztyp wie die Kunststoffkomponente 12 und
weiter bevorzugt ein Film aus einem Olefinharz mit ausgezeichneter
Verarbeitbarkeit und Isolationseigenschaften ist.
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Die
Stärke dieses Basisfilms 1 wird bevorzugt auf
ungefähr 20 bis 100 μm eingestellt, um eine sichere Verklebung
an die unebene Oberfläche des Batteriehauptkörpers 10 durch
die Druckpufferungsfunktion zu erzielen. Wenn sie zu dünn
ist, wird die Druckpufferungsfunktion ungenügend, was zu
einer fehlerhaften Bindung an die unebene Batterieoberfläche
führt. Eine übermäßige Dicke
verhärtet den Film, was zu einer fehlerhaften Bindung führt.
-
Bezüglich
der Metallfolie 2 können die folgenden beispielhaft
aufgezählt werden, obwohl sie nicht besonders beschränkt
sind: Zum Beispiel eine Edelstahlfolie, eine Eisenfolie, eine Kupferfolie,
eine Nickelfolie und eine harte Aluminiumfolie. Unter diesen Folien
kann eine harte Aluminiumfolie bevorzugt eingesetzt werden.
-
Bezüglich
der Metallfolie 2 ist es bevorzugt, dass die Stärke
innerhalb eines Bereichs von ungefähr 40 bis 200 μm
fällt. Wenn sie zu dünn ist, wird die Materialfestigkeit
ungenügend. Andererseits verschlechtert eine übermäßige
Stärke signifikant die Verarbeitbarkeit. Als die Klebekomponenten
der Klebeschicht 3 können bevorzugt Polyester/Urethan-
oder Polyether-Urethan-Klebekomponenten eingesetzt werden.
-
Als
das Wärmeklebende Harz der beschichteten Filmschicht 4 gibt
es keine besonderen Beschränkungen, solange das Wärmeklebende
Harz einen Erweichungspunkt von 160°C oder darunter hat
und an dem Oberflächenfilm des Batteriehauptkörpers 10 gebunden
werden kann. Besonders ist es bevorzugt, dass das Wärmeklebende
Harz einen Ethylen/Vinylacetat-Copolymer (hier nachstehend als „EVA"
abgekürzt) ist, das hinsichtlich der Klebe- bzw. Haftfä higkeit
auf einem orientierten Film ausgezeichnet ist. Es sollte jedoch
angemerkt werden, dass im Falle eines höheren Erweichungspunktes
dieses Wärmeklebenden Harzes die Wärmeverbindungstemperatur
zu dem Batteriehauptkörper 10 höher sein
sollte, was zu einer thermischen Verschlechterung wie zum Beispiel
einem Schmelzen der Separatoren in dem Batteriehauptkörper 10 oder
einer Zersetzung der Elektrolytlösung führen kann.
-
Als
das EVA für die beschichtete Filmschicht 4 ist
es bevorzugt, dass das EVA 30 bis 95 Masse-% Vinylacetat-Gehalt
und einen MI (Schmelzindex) von 3 oder mehr hat und zwar aus den
folgenden Gründen. Wenn der Vinylacetat-Gehalt kleiner
als 30 Masse-% ist, löst es sich schwer in einem Lösungsmittel
wie etwa Alkohol, was zu einer schwierigen Auftragung des Basisfilms 1 führt.
Zum Zwecke der Verbesserung des Beschichtungsergebnisses kann das
EVA teilweise in ein Pfropfpolymer mit zum Beispiel einer Acetoxyl-Gruppe, einer
Carboxyl-Gruppe oder einer Hydroxyl-Gruppe verseift werden, um die
Löslichkeit in einem Lösungsmittel wie etwa Alkohol
zu steigern. Ferner kann zur weiteren Verbesserung der Haftfähigkeit
auf einem orientierten Film eine kleine Menge Ethylen/Acrylat-Copolymer
(EEA) zu dem Ethylen/Vinylacetat-Copolymer hinzugegeben werden.
-
Ferner
wird es empfohlen, einen klebrig machenden Inhaltsstoff zur Verbesserung
der Adhäsion bzw. Klebefähigkeit auf dem Basisfilm 1 und
der Wärmeklebrigkeit sowie ein Gleitmittel zur Veränderung
des Blockierens des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 in
einem umwickelten Zustand auf der beschichteten Filmschicht 4 je weils
innerhalb eines Bereichs von annähernd 1 bis 20 Masse zu
dem Harz hinzuzugeben.
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Als
den vorstehend erwähnten klebrig machenden Inhaltsstoff
kann zum Beispiel ein Terpenphenolharz, Rosin bzw. Kolophonium,
Rosinester bzw. Kolophoniumester und ein Petroleumharz erwähnt
werden. Obwohl zwei oder mehrere dieser Inhaltsstoffe zusammen eingesetzt
werden können, ist es besonders bevorzugt, dass der klebrig
machende Inhaltsstoff einen Erweichungspunkt von 60 bis 160°C
und ein mittleres Molekulargewicht von 3.000 oder weniger hat. Wenn
der Erweichungspunkt unter 60°C liegt, dann kann eine Blockierung
leicht auftreten. Wenn er 160°C überschreitet,
kann keine Wärmeklebefähigkeit bei geringen Temperaturen
ausgeübt werden. Das mittlere Molekulargewicht von über
3.0000 verursacht eine Verschlechterung der Löslichkeit
und der Kompatibilität zu einem Ethylen/Vinylacetat-Copolymer.
-
Als
das vorstehend erwähnte Gleitmittel können anorganische
Teilchen wie zum Beispiel SiO2, CaCO3, BaCO3, TiO2 oder Talk erwähnt werden. Obwohl
zwei oder mehrerer dieser Mittel eingesetzt werden können ist
es besonders bevorzugt, dass das anorganische Teilchen einen durchschnittlichen
Teilchendurchmesser von 1 bis 10 μm und eine relative Dichte
von 3 oder weniger hat. Wenn der durchschnittliche Teilchendurchmesser
geringer als 1 μm ist, agglutinieren die Teilchen des Gleitmittels,
was es schwierig macht, dass diese in dem Harz dispergiert vorliegen.
Im Gegensatz dazu, wenn er 10 μm übersteigt, tritt
eine Verstopfung der Tiefdruckplatte zum Zeitpunkt des Tiefdrucks
zur Erzeugung der beschichteten Filmschicht 4 auf. Wenn
ferner die relative Dichte 3 über steigt, neigen
die Teilchen dazu, sich leicht in dem Harz abzusetzen, wenn Wärme beim
Trocknungsschritt nach der Beschichtung angewendet wird, was die
Ausübung eines Gleiteffekts verhindern kann. Deshalb ist
es nicht bevorzugt.
-
Die
beschichtete Filmschicht 4 kann auf dem Basisfilm 1 durch
Hinzugeben von Harzkomponenten wie zum Beispiel dem vorstehend erwähnten
Ethylen/Vinylacetat-Copolymer und, falls erforderlich, einem klebrig machenden
Inhaltsstoff und einem Gleitmittel zu Alkohol, Vermischen von diesen
zu einer Emulsion, Auftragen der Emulsion auf einen Basisfilm 1 mittels
eines Tiefdruckbeschichtungsverfahrens und dann Trocknen von diesem
erzeugt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann ein Färbemittel,
wie zum Beispiel ein organisches Färbemittel, ein anorganisches
Färbemittel oder ein Pigment zu den Harzkomponenten, welche
die beschichtete Filmschicht 4 aufbauen, innerhalb eines
Bereichs von 0,1 bis 5 Masse-Teile, bezüglich der Harzkomponente als
100 Masse-Teile, hinzugegeben werden. Zum Beispiel kann bei der
Erzeugung einer beschichteten Filmschicht 4 auf einem originalen äußeren
Verpackungsmaterial mittels eines Tiefdruckbeschichtungsverfahrens oder
dergleichen eine schmale gerade Schnittlinienanzeige als beschichteten
Bereich 20 gleichzeitig zwischen benachbarten freiliegenden
Seitenkantenbereichen 1a und 1a wie in 10 gezeigt
ist, ausgebildet werden. Da in diesem Fall der beschichtete Bereich
der Schnittlinienanzeige 20 gefärbt ist, kann
ein Positionierungssensor eines Schneidgeräts (Breitenanpassbares
Gerät) den beschichteten Bereich der Schnittlinienanzeige 20 zum
Zeitpunkt der Schneideverar beitung erkennen, wobei eine sichere
Positionierung der Schneidposition ermöglicht wird.
-
Obwohl
das organische Färbemittel nicht besonders beschränkt
ist, können beispielsweise Azofarbstoffe wie etwa Lackrot,
Naphtol, Hansagelb, Diazogelb oder Benzimidazolon, polyzyklische
Farbstoffe wie etwa Chinophtalon, Isoindolin, Pyrrolopyrrol, Dioxazin,
Phthalocyanin blau oder Phthalocyanin grün und Lake-Farbstoffe,
wie zum Beispiel Lackrot C oder Watchung-Rot erwähnt werden.
Obwohl das anorganische Färbemittel nicht besonders beschränkt
ist, kann zum Beispiel Carbon Black bzw. Ruß, Titanoxid,
Kalziumcarbonat, Kaolin, Eisenoxid und Zinkoxid erwähnt
werden. Obwohl das Pigment nicht besonders beschränkt ist, kann
zum Beispiel ein Gelbpigment wie etwa Trinatriumsalz (gelbe Farbe
4), ein Rotpigment wie etwa Dinatriumsalz (rote Farbe 4) oder ein
Blaupigment wie etwa Dinatriumsalz (blaue Farbe 1) erwähnt
werden.
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Es
ist bevorzugt, dass die Stärke der beschichteten Filmschicht
auf 0,5 bis 50 μm eingestellt ist. Es ist technisch schwierig,
die Stärke auf weniger als 0,5 μm einzustellen.
Andererseits kann bei einer Stärke von über 50 μm
eine Verklebung bzw. Anhaftung an eine Gussform auftreten, wenn
sie als ein äußeres Verbundverpackungsmaterial 11 eingesetzt
wird.
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Um
den Batteriehauptkörper 10 mit dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial 11 wie vorstehend erwähnt
zu umwickeln, wird anfangs das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 mit
der beschichteten Filmschicht 4 nach oben angeordnet. Dann
wird der Batteriehauptkörper 10 auf die beschichtete
Filmschicht 4 wie in 5(A) gezeigt ist,
angeordnet. Danach wird das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 um
den Batteriehauptkörper 10 wie in 5(B) gezeigt
ist, gewickelt und daran unter Wärme durch Pressen einer
erwärmten Platte mit 160°C oder darunter gegen
das Verpackungsmaterial 11 von dessen Außenseite
her verbunden. Als ein Ergebnis sind der Batteriehauptkörper 10 und
das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 Wärmeverbunden
und miteinander über das geschmolzene thermoplastische
Harz der beschichteten Filmschicht 4 verbunden bzw. integriert.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Temperatur für das Wärmeverbunden
gering, was eine thermische Verschlechterung wie zum Beispiel das
Schmelzen des Separators in dem Batteriehauptkörper 10 oder die
Zersetzung der Elektrolytlösung verhindert. Als ein Ergebnis
kann die hohe Leistung der Batterie erhalten werden.
-
Mit
diesem Wärme-Pressbinden werden beide der Breite nach seitlich überstehenden
Bereiche des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 jeweils
in einen zylindrischen Bereich 11a an beiden Enden des Batteriehauptkörpers 10 ausgebildet.
In diesem Zustand sind die überstehenden Kantenbereiche 1a (Kantenbereiche,
in denen der Basisfilm 1 frei liegt, d. h., die Kantenbereiche,
in denen das thermoplastische Harz nicht aufgetragen ist) auf der
Innenfläche des zylindrischen Bereichs 11a frei
liegend. Als nächstes wird ein Teil einer die Endbereiche
verstärkenden Kunststoffkomponente 12 in den zylindrischen
Bereich 11a, wie in 5(C) gezeigt
ist, eingepasst und dann mit einer auf 180 bis 220°C erwärmten
Platte gegen das äußere Verbundverpackungsmaterial 11 und
die Kunststoffkomponente 12 von deren äußeren
Seite her gepresst, um die Kunststoffkomponente 12 und
die freiliegenden Kantenbereiche 1a des Basisfilms miteinander
unter Wärme zu verbinden. Zu diesem Zeitpunkt wird der
Basisfilm 1 des äußeren Verbundverpackungsmaterials 11 und die
Kunststoffkomponente 12 direkt fest und integriert miteinander
verbunden. Jedoch wird dieses Hochtemperatur-Wärme-Pressbinden
an einer Position durchgeführt, die von dem Batteriehauptkörper 10 entfernt
ist, und deshalb kommt es nicht zu einem Risiko der Wärmeverschlechterung
des Batteriehauptkörpers 10.
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In
dem äußeren Verbundverpackungsmaterial 11 gemäß der
vorstehend erwähnten Ausführungsform wird die
Metallfolie 2 auf der äußeren Peripherie
der Verbundbatterie freigelegt. In dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial gemäß dem zweiten Gesichtspunkt
der Erfindung kann eine Schutzschicht im voraus auf der Oberfläche
der Metallfolie 2 vorgesehen sein, um eine Abriebfestigkeit,
Stoßbeständigkeit, chemische Beständigkeit
und dergleichen zu liefen. Eine solche Schutzschicht kann durch
Verkleben eines orientierten Films 5 auf der Oberfläche
der Metallfolie 2, die gegenüber der Klebeseite
des Basisfilms 1 liegt, wie in 7 gezeigt ist,
oder durch Aufbringen eines Wärmeaushärtenden
Harzes auf die Oberfläche der Metallfolie 2, die
gegenüber der Klebeseite des Basisfilms 1 liegt,
um dadurch eine Wärmeaushärtende Harzschicht 7 zu
erzeugen, ausgebildet werden, wie es in 8 gezeigt
ist.
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Als
der orientierte Film 5 kann zum Beispiel ein herkömmlich
eingesetzter billiger Allzweckharzfilm wie zum Beispiel PET, PEN,
ON oder OPP eingesetzt werden. Es ist bevorzugt, dass die Stärke
von diesem innerhalb eines Bereichs von 8 bis 40 μm fällt.
Wenn sie geringer als 8 μm ist, fehlt es an Einsatzflexibilität.
Wenn sie 40 μm übersteigt, wird sie teuer und
die Verarbeitbarkeit verschlechtert sich. Um ferner die Abriebfestigkeit zu
verbessern, kann der orientierte Film 5 ein orientierter
Film mit auf der Oberfläche von diesem Vakuum abgeschiedenem
Siliziumoxid oder Aluminiumoxid, ein orientierter Film mit auf dessen
Oberfläche abgeschiedenem Siloxanharz oder ein orientierter
Film mit einer aufgerauten Oberfläche sein. Die Haftschicht
bzw. Klebeschicht 6 kann die gleiche oder eine ähnliche
wie die Klebeschicht 3 zur Verklebung des Basisfilms 1 und
Metallfolie 2 sein.
-
Andererseits
kann die vorstehende erwärmte Wärmaushärtende
Harzschicht 7 aus einem Harz wie zum Beispiel einem Epoxidharz,
einem Acrylharz oder einem Nitrocelluloseharz ausgebildet sein,
welches zur Erzeugung eines steifen Films durch Wärmeaushärtung
fähig ist. Zur Steigerung der Abriebfestigkeit kann ein Siloxanharz
mit 5 Masse-% oder weniger zu dem vorstehend erwähnten
Harz hinzugegeben werden. Es ist bevorzugt, dass die Stärke
der Wärme aushärtenden Harzschicht 7 innerhalb
eines Bereichs von 0,5 bis 5 μm fällt. Wenn sie
zu dünn ist, kann ein hinreichender Effekt als eine Schutzschicht
nicht erhalten werden. Im Gegensatz dazu wir die Harzschicht, wenn
sie übermäßig dick ist, brüchig
und die Verarbeitungsstückkosten steigen ebenso.
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In
der vorstehend erwähnten Ausführungsform wird
die beschichtete Filmschicht 4 aus einem Wärmeaushärtenden
Harz auf der gesamten Oberfläche des Basisfilms bzw. Grundfilms 1 außer
den freiliegenden Kantenbereichen 1a und 1a des
Basisfilms 1 ausgebildet (siehe 6 bis 8).
Die beschichtete Filmschicht ist jedoch hinsichtlich ihrer Struktur
nicht beschränkt und kann zum Beispiel derart ausgebildet
sein, dass die beschichtete Filmschichten 4 teilweise auf
der Oberfläche des Basisfilms 1 bis auf die freiliegenden
Kantenbereiche 1a und 1a, wie in 9 gezeigt
ist, ausgebildet sind.
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BEISPIELE
-
Hierin
nachstehend werden Beispiele gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung detaillierter mit Vergleichsbeispielen
verglichen. In der folgenden Erklärung sehen „Teile"
und „%" für „Masseteile" bzw. „Masse-%".
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Beispiel 1
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Ein
laminierter Film wurde durch Verkleben eines PET-Films mit einer
Stärke von 12 μm als einem orientierten Film auf
einer Oberflächenseite einer harten Aluminiumfolie mit
einer Stärke von 100 μm, hergestellt aus JIS A
3004-H18-Material, über einen Polyester/Urethan-Kleber
und ferner durch Verkleben eines CPP-Films (gegossenem Polypropylen-Film)
mit einer Stärke von 40 μm auf der anderen Oberflächenseite
der Aluminiumfolie üben den gleichen vorstehend erwähnten
Kleber hergestellt. Andererseits wurde eine Auftragungsflüssigkeit
mit einem Harzfeststoffgehalt von 40% durch Zugeben eines Lösungsmittels,
in welchem Isopropylalkohol und deionisiertes Wasser mit einem Volumenverhältnis
von 1:1 vermischt waren, zu einer Harzmischung mit 30 Teilen EVA-Harz
mit einem Vinylacetatgehalt von 40% und einem MI von 15, 30 Teilen
EVA mit einem Verseifungsgrad von 20%, 10 Teilen Terpenharz mit
einem Erweichungspunkt von 90°C und einem durchschnittlichen
Molekulargewicht von 1.500 und 10 Teilen SiO2 mit
einem Teilchendurchmesser von 2 bis 5 μm und einer relativen
Dichte von 2,5 bis 2,7 hergestellt. Dann wurde diese Auftragungsflüssigkeit
auf den CPP-Film als den laminierten Film derart aufgetragen, dass
die Stärke nach dem Trocknen 3 μm betrug und wurde
dann durch Erwärmen auf 200°C über 20
Sekunden und Erzeugung einer beschichteten Filmschicht aus Wärmeklebendem
Harz getrocknet, um dadurch ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie zu erhalten.
-
Beispiel 2
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, außer
dass die Stärke der beschichteten Filmschicht aus Wärmeklebendem
Harz auf 1 μm eingestellt wurde.
-
Beispiel 3
-
Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, außer
dass ein PC-Film mit einer Stärke von 50 μm als
der Basisfilm anstelle des CPP-Films eingesetzt wurde.
-
Beispiel 4
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer
dass anstelle der Verklebung des PET-Films als einem orientierten
Film, ein Wärmeaushärtendes Harz aus Epoxidharz
auf die eine Oberflächenseite der Aluminiumfolie aufgetragen
wurde und unter Erzeugung einer Wärmeaushärtenden
Harzschicht mit einer Stärke von 2 μm erwärmt
wurde.
-
Beispiel 5
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, mit der Ausnahme,
dass kein PET-Film als ein orientierter Film verklebt wurde.
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Vergleichsbeispiel 1
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, außer
dass eine beschichtete Filmschicht aus Wärmeklebendem Harz
direkt auf die Oberfläche der Aluminiumfolie ohne Verwendung
eines CPP-Films. als Basisfilm ausgebildet wurde.
-
Vergleichsbeispiel 2
-
Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 erzeugt, außer
dass die Stärke der beschichteten Filmschicht der Wärmeklebenden
Schicht auf 15 μm eingestellt wurde.
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Leistungsbewertungstest 1
-
Unter
Verwendung des äußeren Verbundverpackungsmaterials
aus den Beispielen 1 bis 5 und Vergleichsbeispielen 1 und 2 wurde
in Übereinstimmung mit dem in den 1(A) bis 1(C) gezeigten Verfahren eine Wärmebindung
an einen Batteriehauptkörper einer Lithium-Ionen-Batterie
mit einer Oberfläche aus einem PET-Film unter Verwendung
einer erwärmten Platte unter den Bedingungen von 160°C × 0,2
MPa × 2 Sekunden durchgeführt und ein Wärme-Pressbinden
an eine die Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente aus
PP wurde unter Verwendung einer erwärmten Platte unter
den Bedingungen von 200°C × 0,4 MPa × 3 Sekunden
zur Einpackung der Verbundbatterie durchgeführt. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 gezeigt. In dieser Tabelle ist die die Endbereiche
verstärkende Kunststoffkomponente als „Kunststoffkomp."
abgekürzt.
-
Leistungsbewertungstest 2
-
Das äußere
Verbundverpackungsmaterial der Beispiele 1 bis 5 und der Vergleichsbeispiele
1 und 2 wurde um einen zu dem im Leistungsbewertungstest 1 ähnlichen
Batteriehauptkörper gewickelt und mit einem Klebeband fixiert.
Dann wurde es in ein 500 mm × 500 mm Polypropylen-Behältnis
mit der Klebebandseite nach oben gegeben und unregelmäßige
Vibrationen, die innerhalb des Bereichs von 5 bis 100 Hz fallen,
wurden mit einer Vorrichtung gemäß der JIS Z0232 über
6 Stunden aufgegeben. Und dann wurde das äußere
Erscheinungsbild des äußeren Verbundverpackungsmaterials
und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Elektrolytlösungsverlusten
beobachtet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 gezeigt. Das äußere
Erscheinungsbild des äußeren Verbundverpackungsmaterials
wurde folgendermaßen bewertet:
- keine Änderung
des äußeren Erscheinungsbildes
- „O"... leichte Sprünge wurden auf der äußeren
Oberfläche erzeugt
- „X"... auffallende Sprünge wurden erzeugt
TABELLE
1
-
Wie
aus den in Tabelle 1 gezeigten Ergebnissen ersichtlich ist, kann
in dem äußeren Verbundverpackungsmaterial für
eine Batterie gemäß dem ersten Gesichtspunkt der
Erfindung (Beispiele 1 bis 5) das Verpackungsmaterial leicht und
sicher an die Harzfilmoberfläche des Batteriehauptkörpers
Wärmegebunden werden und kann ebenso fest an die die Endbereiche
verstärkende Kunststoffkomponente ungeachtet der kleinen Bindungsfläche
Wärme gebunden werden. Ferner gibt es in dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie der Beispiele
1 bis 4 kein Risiko der Verschlechterung des äußeren
Erscheinungsbildes als einem endgültigem Erscheinungsbild
einer Verbundbatterie und des Auftretens eines von Elektrolytlösungsverlusten, da
Sprünge selbst durch den Vibrationstest für die
verpackte Verbundbatterie kaum erzeugt werden und da sie hinsichtlich
der Festigkeit ausgezeichnet ist.
-
Als
nächstes werden Beispiele der zweiten Ausführungsform
gemäß der Erfindung im Detail mit Vergleichsbeispielen
verglichen. In der folgenden Erläuterung stehen „Teile"
und „%" für „Masseteile" bzw. „Masse-%".
-
Beispiel 6
-
Ein
laminierter Film wurde durch Verkleben eines PET-Films mit einer
Stärke von 12 μm als ein orientierter Film auf
eine Oberflächenseite einer harten Aluminiumfolie mit einer
Stärke von 100 μm, hergestellt aus JIS A3004-H18-Material über
einen Polyester/Urethan-Kleber und ferner durch Verkleben eines
CPP-Films (gegossener Polypropylen-Film) mit einer Stärke
von 40 μm auf der anderen Oberflächenseite der
Aluminiumfolie über den gleichen Kleber, wie vorstehend
erwähnt, hergestellt. Andererseits wurde eine Auftragungsflüssigkeit
mit einem Harzfeststoffgehalt von 40% durch Zugeben eines Lösungsmittels,
in welchem Isopropylalkohol und deionisiertes Wasser mit einem Volumenverhältnis
von 1:1 vermischt waren, zu einer Harzmischung mit 30 Teilen EVA-Harz
mit einem Vinylacetatgehalt von 40% und einem MI von 15, 30 Teilen
EVA mit einem Verseifungsgrad von 20%, 10 Teilen Terpenharz mit
einem Erweichungspunkt von 90°C und einem durchschnittlichen
Molekulargewicht von 1.500 und 10 Teilen SiO2 mit
einem Teilchendurchmesser von 2 bis 5 μm und einer relativen
Dichte von 2,5 bis 2,7 hergestellt.
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Dann
wurde diese Auftragungsflüssigkeit auf den CPP-Film als
dem Verbundfilm in bestimmten Intervallen (siehe 10)
derart aufgetragen, dass die Stärke nach dem Trocknen 3 μm
betrug, und dann wurde der getrocknete Film durch Erwärmen
auf 200°C über 20 Sekunden und Erzeugen einer
beschichteten Filmschicht 4 aus Wärmeaushärtendem
Harz getrocknet. Dann wurde sie an den beschichteten Filmbereichen 20 für
eine Schnittlinienanzeige mit einer Schneidevorrichtung in äußere
Verbundverpackungsmaterialien 11 für eine Batterie
geschnitten. In diesem äußeren Verbundverpackungsmaterial 11 für
eine Batterie wurde eine beschichtete Filmschicht 4 in
einem Zustand ausgebildet, in welchem freiliegende Kantenbereiche 1a und 1a des Basisfilms
auf beiden seitlichen Kantenbereichen in der Breite des Basisfilms 1 beibehalten
wurden.
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Beispiel 7
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 6 erzeugt, außer
dass die Starke der beschichteten Filmschicht aus Wärmeaushärtendem
Harz auf 10 μm eingestellt wurde.
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Beispiel 8
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 6 erzeugt, außer
dass ein PC-Film mit einer Stärke von 50 μm als
der Basisfilm anstelle des CPP-Films eingesetzt wurde.
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Beispiel 9
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie (siehe 8)
wurde auf die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 6 erzeugt, außer
dass anstelle des Verklebens des PET-Films als einem orientierten
Film ein Wärmeaushärtendes Harz aus Epoxidharz
auf die eine Oberflächenseite der Aluminiumfolie aufgetragen wurde
und unter Erzeugung einer Wärmeaushärtenden Harzschicht
mit einer Stärke von 2 μm erwärmt wurde.
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Vergleichsbeispiel 3
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie wurde auf
die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 6 erzeugt, außer
dass eine beschichtete Filmschicht aus Wärmeaushärtendem
Harz mit einer Stärke von 15 μm auf der gesamten
Oberfläche eines CPP-Films als einem Basisfilm erzeugt
wurde.
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Leistungsbewertungstest 3
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Unter
Verwendung des äußeren Verbundverpackungsmaterials
aus den Beispielen 6 bis 9 und Vergleichsbeispiel 3 wurde in Übereinstimmung
mit den in 5(A) bis 5(C) gezeigten
Verfahren ein Wärmebinden auf einen Batteriehauptkörper
einer Lithium-Ionen Batterie mit einer Oberfläche aus einem
Polyamid-Film (ON) unter Verwendung einer erwärmten Platte
unter den Bedingungen von 160°C × 0,2 MPa × 2
Sekunden durchgeführt und ein Wärme-Pressbinden
an eine die Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente
aus PP wurde unter Verwendung einer erwärmten Platte unter
der Bedingung von 180°C × 0,4 MPa × 3
Sekunden durchgeführt, um die Verbundbatterie einzupacken.
Die Bindungsfestigkeit an den Batteriehauptkörper des äußeren
Verbundverpackungsmaterials und an die die Endbereiche verstärkende
Kunststoffkomponente wurde gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle
2 gezeigt. In dieser Tabelle ist die die Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente
als „Kunststoffkomp." abgekürzt.
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Leistungsbewertungstest 4
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Jedes äußere
Verbundverpackungsmaterial aus den Beispielen 6 bis 9 und Vergleichsbeispiel
3 wurde um einen zu dem in dem Leistungsbewertungstest 3 ähnlichen
Batteriehauptkörper gewickelt und mit einem Klebeband fixiert.
Dann wurde es in ein 500 mm × 500 mm Polypropylen-Behältnis
mit der Klebeseite nach oben eingeführt und unregelmäßige
Vibrationen, die innerhalb eines Bereichs von 5 bis 100 Hz fielen,
wurden mit einer Vorrichtung gemäß der JIS Z0232 über
6 Stunden aufgegeben. Und dann wurde das äußere
Erscheinungsbild des äußeren Verpackungselements
und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Elektrolytlösungsverlusten
beobachtet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt. TABELLE
2
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Wie
aus den in der vorstehenden Tabelle 2 gezeigten Ergebnissen ersichtlich
ist, kann in dem äußeren Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung (Beispiele 6 bis 9) das Verpackungsmaterial leicht
und sicher an die Harzfilmoberfläche des Batteriehauptkörpers
gebunden werden und kann ebenso fest an die die Endbereiche verstärkende
Kunststoffkomponente gebunden werden, und zwar unabhängig
von der Bindungsfläche. Ferner gibt es in dem äußeren
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie kein Risiko
einer Zerstörung des äußeren Erscheinungsbildes
als einem endgültigen Erscheinungsbild einer Verbundbat terie
und des Auftretens von Elektrolytlösungsverlusten, da das
Verpackungsmaterial keine Ablösung der die Endbereiche
verstärkenden Kunststoffkomponente selbst bei dem Vibrationstest
für die verpackte Verbundbatterie verursacht und eine ausgezeichnete
Bindungsfestigkeit besitzt.
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Andererseits
war im Vergleichsbeispiel 3, in welchem eine beschichtete Filmschicht
auf der gesamten Oberfläche des Basisfilms ausgebildet
wurde, die Bindungsfestigkeit des äußeren Verpackungsmaterials
an die die Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente
ungenügend, da das Wärmeklebende Harz der beschichteten
Filmschicht, die zwischen dem Basisfilm und der die Endbereiche
verstärkenden Kunststoffkomponente unter den Wärmepressbindungsbedingungen
von 180°C × 0,4 MPa × 3 Sekunden unentfernt
verblieb.
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Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der
japanischen Patentanmeldungen Nr. 2005-369446 , eingereicht
am 22. Dezember 2005, und der
japanischen
Patentanmeldung Nr. 2005-369460 , eingereicht am 22. Dezember
2005, deren Gesamtoffenbarungen hierin unter Bezugnahme in vollem
Umfang eingeschlossen werden.
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Die
Begriffe und Ausdrücke, welche hierin verwendet werden,
werden als erläuternde Begriffe und nicht als beschränkend
für diese Erfindung eingesetzt. Es ist anzumerken, dass
verschiedene Modifikationen innerhalb des Umfangs der beanspruchten
Erfindung solange möglich sind, als sie nicht über
den Geist der Erfindung hinausgehen.
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INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT
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Ein äußeres
Verbundverpackungsmaterial für eine Batterie gemäß der
vorliegenden Erfindung kann als ein äußeres Verbundverpackungsmaterial
für das Umwickeln eines Hauptkörpers einer Batterie
für den Einsatz als eine Energiequelle für eine
mobile Vorrichtung wie zum Beispiel einem Mobiltelefon, einem Personal
Computer von Notebook-Größe oder einer Digitalkamera
eingesetzt werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
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In
einem äußeren Verbundverpackungsmaterial für
eine Batterie gemäß der vorliegenden Erfindung wird
eine Metallfolie 2 auf eine Oberflächenseite eines
Basisfilms 1 geklebt und eine beschichtete Filmschicht 4 aus
Wärmeklebendem Harz mit einem Erweichungspunkt von 160°C
oder darunter, das zur Wärmeverbindung eines Oberflächenfilms
eines Batteriehauptkörpers fähig ist, wird auf
der anderen Oberflächenseite des Basisfilms 1 erzeugt.
Mit diesem äußeren Verbundverpackungsmaterial
für eine Batterie kann ohne Verwendung eines Klebebands
oder eines Wärmeschmelzenden Klebers dieses Verpackungsmaterial
leicht und sicher an dem Batteriehauptkörper gebunden werden
und kann ebenso fest an eine die Endbereiche verstärkende
Kunststoffkomponente gebunden werden.
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- 1
- Basisfilm
- 1a
- freiliegender
Kantenbereich
- 2
- Metallfolie
- 3
- Haftschicht
bzw. Klebeschicht
- 4
- beschichtete
Filmschicht aus Wärmeklebendem Harz
- 5
- orientierter
Film
- 6
- Haftschicht
bzw. Klebeschicht
- 7
- Wärmeaushärtende
Harzschicht
- 10
- Batteriehauptkörper
- 11
- äußeres
Verbundverpackungsmaterial
- 11a
- zylindrischer
Bereich
- 12
- die
Endbereiche verstärkende Kunststoffkomponente
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 11-185728# [0005]
- - JP 2005-369446 [0099]
- - JP 2005-369460 [0099]