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Einrichtung zum Stabilisieren von Geschossen Die Erfindung betrifft
eine Einrichtung zum Stabilisieren von aus einer drallfreien Abschußeinrichtung
zu verschießenden Geschossen.
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Es ist bekannt, zur Stabilisierung von Geschossen (las Abschußrohr
mit Zügen zu versehen, die dem Geschoß bei seinem Abschuß eine Drehung oder einen
Drall um seine Längsachse erteilen. Falls die Geschosse größer sind, ist es hierbei
üblich, sie mit einem Führungsring zu versehen, der aus weicherem Material besteht
und beim Abschuß in die Züge hineingedrückt wird, um auf diese Weise dem Geschoß
sicherer die Drall- oder Drehbewegung zu vermitteln. Eine derartige Stabilisiervorrichtung
ist jedoch nur bei Geschossen bekannt, die mit einer verhältnismäßig großen Ladung
über weite Entfernungen aus Rohren herausgeschossen werden, die entsprechend dieser
großen Abschußladung große Kräfte auszuhalten vermögen. Dem Geschoß wird hierbei
eine hohe Anfangsgeschwindigkeit erteilt, und es erhält durch die über das ganze
Rohr sich erstreckenden Züge eine sehr hohe Drall- oder IZ otationsgeschwindigkeit.
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Für viele Arten von Geschossen ist jedoch eine derart hohe Rotationsgeschwindigkeit
nicht günstig. Dies gilt insbesondere für Geschosse mit pyrotechnischen Ladungen
und für Geschosse, die irgendwelche Fallscbirmeinrichtungen enthalten.
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Andererseits ist aber zur Erreichung des beschriebenen Dralls eine
genaue Führung des Geschosses in dein Abschußrohr erforderlich, was bei zahlreichen
Geschossen, beispielsweise Leuchtgeschossen oder Raketen, nicht der Fall ist. Man
hat infolgedessen bei derartigen Geschossen auf die Stabilisierung mit Hilfe eines
dem Geschoß erteilten Dralls verzichtet. Häufig wird für diese Geschosse
überhaupt keine Stabilisierung benutzt, was jedoch andererseits die Schußweite und
Treffgenauigkeit wesentlich beeinträchtigt. Es ist aber auch bekannt, zur Stabilisierung
derartiger Geschosse Leitflächen zu benutzen, die mit dem Geschoß selbst verbunden
sind und sich unter Umständen erst nach dem Abschuß entfalten. Diese Leitflächen
sind in der Wirkung einwandfrei. Jedoch werden die Herstellungskosten erhöht und
außerdem die Reibungsflächen des' Geschosses während des Fluges vergrößert.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, für Geschosse, die mit
geringer Anfangsgeschwindigkeit aus einer Abschußeinrichtung geschossen oder ausgestoßen
werden, eine Stabilisierung zu schaffen, die einfacher, zweckmäßiger und weniger
kostspielig ausgeführt ist als die bisher bekannten Stabilisierungen.
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Dies wird bei einem aus einem glatten Abschußrohr zu verschießenden,
in einer Hülse sitzenden Geschoß mit einer Drallverbindung zwischen Hülse und Geschoß
dadurch erreicht, daß nahe dem Böden der Hülse ein zur Aufnahme der Abschußladung
dienender Napf als ein von der Hülse getrennt hergestellter Teil befestigt ist,
und daß die Drallverbindung zwischen dem Napf und dem hinteren Teil des glattwandig
ausgebildeten Geschosses vorgesehen ist. Hierdurch ist es möglich, auch solchen
Geschossen, die bisher nur zu Feuerwerks- bzw. Signalzwecken aus glatten Rohren
verschossen worden sind, einen Drall zu geben und ihnen so eine bessere Führung
zu verleihen. Durch entsprechende Bemessung der Drallverbindung kann man darüber
hinaus den Drall so niedrig halten, daß ein beispielsweise in dem Geschoß enthaltener
kleiner Signalfallschirm nicht beschädigt wird.
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Das Geschoß läßt sich aus den bekannten Signalpistolen oder anderen
bekannten Abschußvorrichtungen verschießen, da die Hülse nach Art einer Patronenhülse
ausgebildet ist.
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Der vorspringende Auswerferrand der Hülse ist mit einer Aussparung
versehen, in die ein mit der Abschußvorrichtung verbundener Teil, insbesondere ein
Vorsprung des Auswerferbolzens eingreift. Infolgedessen kann auch eine etwas lose
in dem Rohr befindliche Patrone sich unter dem Einfluß der Drallvorrichtung nicht
drehen und dadurch die angestrebte Wirkung der erfindungsgemäßen Einrichtung nicht
gefährden.
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Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist
die Hülse nach Art eines Raketenausstoßrohres ausgebildet. Hierdurch ist es möglich,
die erfindungsgemäßen Vorteile auch auf Raketen auszudehnen.
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Die technische Ausführung erfolgt zweckmäßig derart, daß das Geschoß
drehfest mit einem Treibspiegel verbunden ist, der in Drallverbindung mit dem Napf
steht.
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Damit der Treibspiegel, - nachdem er das Geschoß aus dem Rohr herausgedrückt
und ihm gleichzeitig einen Drall erteilt hat, sich auch sicher von dem Geschoß löst,
ist vorgesehen, daß die Verbindung des Treibspiegels mit dem Geschoß in axialer
Richtung eine freie Verschiebbarkeit gestattet.
Weitere Verbesserungen
und zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind an Hand der Abbildungen erläutert,
in der einige Ausführungsformen der Erfindung vereinfacht dargestellt sind. Es
zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäß ausgebildetes Geschoß
zur Aufnahme einer pyrotechnischen Ladung, Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II
der Fig. 1, Fig. 3 einen Längsschnitt durch einen Treibspiegel als einem Teil des
Geschosses der Fig. 1, Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Teil der Fig.1 zur
besseren Darstellung des Napfes unter Fortlassung aller zu seiner Erläuterung nicht
erforderlichen Teile, Fig. 5 einen Schnitt nach Linie V-V der Fig. 4 durch den unteren
Teil des Geschosses unter Weglassung des Treibspiegels, Fig. 6 einen Längsschnitt
ähnlich der Fig. 1 durch den mittleren Teil eines Geschosses, bei dem die drehfeste
Verbindung zwischen dem Treibspiegel und der pyrotechnischen Ladung etwas verschieden
ausgebildet ist, Fig. 7 einen Schnitt nach Linie VII-VII der Fig. 6, Fig. 8 einen
Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform der Erfindung, Fig.9 einen Längsschnitt
durch eine andere Ausführungsform der Erfindung, Fig. 10 eine Ansicht auf ein Geschoß,
wie es beispielsweise im Zusammenhang mit der Erfindung benutzt werden kann, Fig.
11 einen Schnitt nach Linie XI-XI der Fig. 10. In allen Abbildungen sind gleiche
oder einander Entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen worden.
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In den Fig. 1 bis 5 ist eine beispielsweise aus einer Pistole zu verschießende
Leuchtpatrone dargestellt. Die Hülse 1 der Patrone ist auf an sich bekannte Weise
mit einem Auswerferrand 2 versehen, in dem zu einem weiter unten zu beschreibenden
Zweck eine Aussparung 3 vorgesehen ist. In dem Boden 4 der Hülse 1 ist ein Napf
5 zentrisch, beispielsweise durch Nietung befestigt. Dieser Napf ist als Schraubbolzen
ausgebildet, der auf seinem Außenumfang ein steilgängiges Gewinde 6 (Fig. 4) aufweist.
Das Innere 7 des Napfes 5 ist hohl ausgebildet und dient zur Aufnahme einer Abschußladung
B. Nach hinten zu ist der Napf 5 - wie bei 9 dargestellt - abgesetzt, um einen Hals
zur Befestigung mit dem Boden 4 der Hülse 1 zu schaffen: In dem engeren Teil 10
des Napfes 5 ist auf an sich bekannte Weise ein Zündhütchen angeordnet, das mit
Hilfe eines Schlagbolzens die Zündung der Abschußladung 8 bewerkstelligt.
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Nach vorn zu ist der Napf 5 offen. Über diesen Napf greift kappenförmig
ein Treibspiegel 11 (Fig. 1), der mit Spiel innerhalb der Hülse 1 angeordnet
ist. Dieser Treibspiegel 11 weist - wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt - ein
steilgängiges Muttergewinde 12 auf, das mit dem Bolzengewinde 6 des Napfes 5 zusammenarbeitet.
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Oberhalb des Treibspiegels 11, dessen Boden 13 mit einer zentrischen
Bohrung 14 versehen ist, ist in einem Geschoß 15 eine pyrotechnische Ladung 16 angeordnet,
die nach vorn zu durch einen Deckel 17 abgeschlossen ist. Das Innere der Hülse 1
wird wiederum durch einen Deckel 18 abgeschlossen (Fig. 1).
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Das Geschoß 15 weist einen Boden 19 mit einer Bohrung 20 auf, durch
die hindurch die pyrotechnische Ladung 16 unter Umständen unter Einschaltung einer
\Terzögerung gezündet werden kann. Der Treibspiegel 11 weist zwei. im Durchmesser
einander gegenüberliegende kurze Axialnutungen 21 auf (Fig. 3), in die Mitnehmer,
Lappen oder Vorsprünge 22 eingreifen (Fig. 1), die am Geschoß 15 vorgesehen sind
und eine Verlängerung desselben in axialer Richtung darstellen.
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Die Wirkungsweise ist folgende: Die Patrone wird auf übliche Art,
beispielsweise mittels einer Leuchtpistole, verschossen. Im allgemeinen reicht die
Reibung aus, um die Patronenhülse 1 selbst drehfest in der Leuchtpistole zu lagern.
Um jedoch unter allen Umständen eine drehfeste Anordnung sicherzustellen, ist in
dem Ausführungsbeispiel die Aussparung 3 im Auswerferrand 2 vorgesehen. In diese
Aussparung 3 greift ein entsprechender Fortsatz des Auswerferbolzens der Leuchtpistole
ein und verhindert einwandfrei eine Drehung der Patrone während des Abschusses.
Bei der Zündung der Abschußladung 8 wird die pyrotechnische Ladung 16 zusammen mit
dem Treibspiegel 11 aus der Hülse 1 herausgeschossen. Hierbei wird dem Treibspiegel
11 eine geringe Drall- oder Rotationsdrehung um seine Längsachse erteilt. Diese
Drehung wird von demTreibspiegel 11 über die Kupplung 21, 22 auf das Geschoß 15
und damit auf die pyrotechnische Ladung 16 übertragen. Nach dem Austritt aus dem
Rohr bleibt der Treibspiegel 11 zurück und fällt herunter.
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Gemäß den Fig. 6 und 7 wird die Kupplung zwischen dem Treibspiegel
11 und dem Geschoß 15 durch zwei Bolzen 23 bewirkt, die in entsprechende Bohrungen
24 der Stirnfläche des Treibspiegels il eingreifen.
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Die Ausführungsform nach der Fig. 8 unterscheidet sich dadurch von
der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 5, daß der mit der Hülse 1 fest verbundene
Napf 32 mit einem Muttergewinde 33 versehen ist, in das ein Bolzengewinde eingreift,
das auf einem entsprechenden bolzenförmigen Treibspiegel 34 vorgesehen ist. Dieser
Treibspiegel 34 weist nach vorn zu einen Teller 35 auf, der mit Bohrungen 24 zur
Aufnahme zweier Kupplungsbolzen 23 versehen ist, die am Geschoß 15 zur Aufnahme
der pyrotechnischen Ladung 16 vorgesehen sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist
die Abschußladung 8 im hohlen Inneren 36 des Treibspiegels 34 angeordnet und wird
durch ein Zündhütchen 10 gezündet, das im hinteren Hals des Napfes 32 vorgesehen
ist.
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Die Ausführungsform nach Fig. 9 zeigt ein Geschoß, das aus einer Hülse
44 besteht, an deren hinterem Ende mittels eines Bodens 45 und einer Umbördelung
55 ein Abreißzünder 47 angeordnet ist. Im Boden 45 ist ein Napf 5 befestigt, der
mit dem Treibspiegel 11 zusammenarbeitet. Das Innere des Napfes 5 dient zur Aufnahme
der Abschußladung 8 auf die an Hand der Fig.1 bis 5 dargestellte Weise. Der Treibspiegel
11 ist drehfest und axial verschiebbar mit dem Geschoß 46 verbunden, in dessen Mitte
ein Widerlager 48 gebildet ist. Unterhalb dieses Widerlagers befindet sich eine
Raketentreibladung 49, während oberhalb dieses Widerlagers das Geschoß 46 eine pyrotechnische
Ladung 50, beispielsweise einen Leuchtstern mit einem Fallschirm 51, aufnimmt. Zuerst
wird das gesamte Geschoß 46 zusammen mit dem Treibspiegel 11 aus der Patronenhülse
44 herausgeschossen. Nach Erreichen einer gewissen Schußweite bzw. -höhe erfolgt
die Zündung und das Ausstoßen des Leuchtsternes 50 zusammen mit dem Fallschirm 51
aus dem Geschoß 46; dem Geschoß 46 wird über die Kupplung 21, 22 eine kleine Dreh-oder
Drallbewegung erteilt, die das Ausbreiten des Fallschirmes 51, nachdem er aus dem
Geschoß 46 ausgestoßen worden ist, nicht beeinträchtigt.
Die
Fig. 10 und 11 zeigen eine Sprenggranate 52 mit einem Aufschlagzünder 53, an dessen
hinterem Ende Kupplungslappen 54 vorgesehen sind. Diese Sprenggranate ist auf nicht
dargestellte Weise in einer Hülse, ähnlich den Fig.8 oder 1 bis 5, angeordnet, um
auf diese Weise aus einem nicht gezogenen Rohr verschossen zu werden.