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Stapelbare Sichtlagerkästen Die Erfindung betrifft stapelbare, nach
oben offene Sichtlagerkästen mit unterhalb der Sichtöffnung schräg zum Kastenboden
stehender Wand, wobei Kästen gleicher Größe aufeinandergestellt unverrückbar zusammenpassen
und alle Kästen rechteckigen Grundriß solcher Art haben, daß die ein Rechteck bildenden
Seiten verschieden lang sind. Solche Kästen werden zum Aufbewahren und zum Transportieren
von kleineren, in Werkstätten häufig gebrauchten Werkstücken, wie Schrauben, Muttern,
Stifte, Büchsen u. dgl., verwendet.
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Bei bekannten Sichtlagerkästen dieser Art, die alle gleiche Größe
haben, ist der obere Rand jedes Kastens mit einem zu einem geschlossenen Rechteck
geformten Band versehen, das gegenüber dem Rand nach oben vorsteht und dazu dient,
das Abrutschen eines aufgestapelten Kastens vom unteren Kasten zu verhindern. Die
so gebildeten Stapel haben wegen der schrägen Vorderwand keine glatte Außenfläche,
was mitunter, z.B. beim Transportieren auf Transportpaletten, störend wirken kann.
Bei nicht aufeinandergestapelten Kästen behindert die vierte, die Sichtöffnung begrenzende
Seite des Rechteckbandes das Herausnehmen der Werkstücke aus dem Kasten.
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Die erfindungsgemäßen Sichtlagerkästen sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie so gestaltet und bemessen sind, daß zwei gleich große, aufeinandergestellt
miteinander unverrückbar zusammenpassende Kästen auch quer nebeneinander auf einen
nächstgrößeren Kasten gestellt unverrückbar mit diesem zusammenpassen und daß so
gebildete Stapel im wesentlichen glatte Außenflächen aufweisen. Es weisen also sowohl
Stapel von gleich großen Kästen als auch Stapel von verschieden großen Kästen glatte
Außenflächen auf.
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Bei Büromöbeln ist es bekannt, aus einem Kasten und einer darin geführten
Schublade bestehende Einheiten so auszubilden, daß verschieden große Einheiten aufeinandergestellt
ein schrankartiges, zur Aufnahme von Karteien dienendes Möbel ergeben.
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Ferner sind Behältersätze zum Einsetzen in Kühlschränke bekannt, wobei
die einzelnen, aus Glas bestehenden Behälter quadratischen oder doppelt quadratischen
Grundriß aufweisen. In letzterem Falle können auf einen größeren Behälter von rechteckigem
Grundriß zwei kleinere Behälter von unter sich gleich großem quadratischem Grundriß
gestellt werden. Diese Glasbehälter und auch die Karteikästen haben weder mit der
Formgebung noch mit dem Verwendungszweck der Sichtlagerkästen etwas gemeinsam.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen Sichtlagerkästen im Vergleich
zu bekannten Sichtlagerkästen sowie ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in
der folgenden Beschreibung an Hand der Zeichnung erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine
perspektivische Ansicht eines Sichtlagerkastens nach dem bekannten Stand der Technik,
Fig.2 eine Seitenansicht eines Sichtlagerkastens nach der Erfindung, F i g. 3 eine
Vorderansicht des Kastens nach Fig. 2, F i g. 4 einen Längsschnitt des Kastens entsprechend
der Linie A-B in Fig. 3, F i g. 5 einen Teilschnitt entsprechend der Linie C-D in
Fig. 4 in größerem Maßstab als in F i g. 4, Fig.6 eine Teildraufsicht des Kastens
in größerem Maßstab als in F i g. 2, F i g. 7 und 8 Seitenansicht bzw. Vorderansicht
eines Kastens in der nächstkleineren Größe als der Kasten nach F i g. 2 bis 6 und
F i g. 9 die Ansicht eines Stapels von nach der Erfindung gestalteten Kästen verschiedener
Größe.
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Gemäß Fig. 1 hat der bekannte Kasten einen Boden 1, eine Rückwand
2, zwei Seitenwände 3 und eine die Seitenwände 3 verbindende Vorderwand4, die schräg
zum Boden 1 steht. Oberhalb der Vorderwand 4 befindet sich zwischen den Seitenwänden3
die sogenannte Sichtöffnung, deren Höhe der Kantenlänge
5 entspricht.
Auf die von der Sichtöffnung und den oberen Rändern der Seitenwände 3 und der Rückwand
2 begrenzte Öffnung wird zum Transport oft entweder ein gleicher Kasten derselben
Größe gestellt, oder es werden zwei entsprechend kleinere Kästen nebeneinander quer
auf die Öffnung gestellt, so daß die Sichtöffnung dieser beiden Kästen um 900 verdreht
zur Sichtöffnung des unteren Kastens liegt. Entlang der oberen Ränder der beiden
Seitenwände 3 und der Rückwand 2 sind an den Kästen hier nicht gezeigte Erhöhungen
vorgesehen, die ein Verschieben des aufgesetzten Kastens bzw. der beiden aufgesetzten
Kästen gegenüber dem unteren Kasten nach drei Richtungen hin verhindern. In der
vierten Richtung, nämlich in der Richtung, in der die Sichtöffnung des unteren Kastens
liegt, läßt sich dagegen der aufgesetzte Kasten verschieben. Dies ist besonders
nachteilig, wenn Stapel solcher Kästen auf Transportpaletten befördert werden. Sowohl
bei einem Stapel aus Kästen gleicher Größe als auch bei einem Stapel aus Kästen
verschiedener Größe ist der Stapelumriß wegen der jeweils vorstehenden Vorderwände
4 ungleichmäßig, was besonders stört, wenn solche Kästen auf Transportpaletten aufgestapelt
sind und die Vorderwände gegenüber dem Palettenrand vorstehen. Wenn die Kästen auf
der Palette so gestapelt werden, daß der Stapelumriß mit dem Palettenrand abschließt,
geht meistens Stapelraum auf der Palette verloren, weil dann entsprechend weniger
Kästen auf ihr untergebracht werden können. Beim Transport eines Stapels der bekannten
Kästen verschiedener Größe auf einer Palette geht beträchtlicher Lagerraum auch
dann verloren, daß ein solcher Stapel nach oben hin kleiner wird.
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Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung wird es möglich, Sichtkästen
in Stapeln sicher auf Transportpaletten zu befördern und das Überstehen von Abschnitten
der Kästen über den Palettenrand zu vermeiden unter vollkommener Ausnutzung der
Palettenfläche. Auch in den oberen Teilen eines aus verschieden großen Kästen gebildeten
Stapels steht praktisch die gleiche Ladefläche zur Verfügung wie in dem untersten
Teil des Stapels, so daß durch die Erfindung der Laderaum über einer Transportpalette
optimal ausgenutzt und damit wesentlich an Transportkosten gespart wird.
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Gemäß F i g. 2 bis 4 besteht der Kasten aus einer Vorderwand 10,
einer Rückwand 11 und zwei Seitenwänden 12 und 13 sowie einem Boden 14. Die Sichtöffnung
des Kastens wird durch einen Durchbruch 22 im oberen Abschnitt der Vorderwand 10
gebildet. An den Boden 14, der sich über einen Teil der Grundfläche des Kastens
erstreckt, schließt sich eine schräge Wand 15 an, die ihrerseits an der unteren
Begrenzung der Sichtöffnung 22 in die Vorderwand 10 übergeht. Diese Wand 10 weist
in ihrem unteren Abschnitt einen Durchbruch 23 auf, der zum Greifen beim Bewegen
des Kastens dient. Außerdem befindet sich in der Vorderwand 10 unterhalb der Sichtöffnung
22 eine die Wand nicht durchbrechende Aussparung24, deren Rand hinterschnitten ist.
Die Aussparung 24 dient zur Aufnahme eines Etiketts, das von oben in die Aussparung
geschoben werden kann und dann durch die hinterschnittenen Ränder gehalten wird.
Im Bereich der Aussparung 24 ist die Wand 10 verdickt.
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Die oberen Seitenwände 12 und 13 sind durch Wülste 20 verstärkt;
ebensolche Wülste 21 befinden
sich an den unteren Rändern der Seitenwände 12 und
13.
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Am oberen Rand der Rückwand 11 befindet sich ein hakenartiger Fortsatz
16, mit dem der Kasten an besonderen Gestellen (sogenannten Racks) aufgehängt werden
kann, die beispielsweise in der Werkstatt aufgestellt sind. Der hakenförmige Fortsatz
16 erstreckt sich bis auf je einen kleinen Teil am Übergang zu den Seitenwänden
12 und 13 über die ganze Breite der Rückwand 11; seine Länge N ist so bemessen,
daß er bei in Längsrichtung eng hintereinandergestellten Kästen gleicher Größe in
der Sichtöffnung des benachbarten Kastens Platz findet. Bei größeren Kästen befindet
sich in der Rückwand 11 unterhalb des hakenförmigen Fortsatzes 16 eine Einbuchtung
17, die zum Greifen beim Bewegen des Kastens dient; bei kleineren Kästen ist eine
solche Einbuchtung weggelassen, wie aus F i g. 7 und 8 erkennbar ist.
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Der Boden 14 des Kastens steht gegenüber der unteren Begrenzungslinie
der Wülste 21 und der Rückwand 11 nach unten etwas vor (Fig. 3 und 4).
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Die Seitenwände 12 und 13 sind über den Boden 14 und die schräge Wand
15 hinaus bis zur Vorderwand 10 vorgezogen und gehen in diese über. Im Bereich zwischen
der schrägen Wand 15 und der Vorderwand 10 sind die Seitenwände 12 und 13 verdickt
ausgebildet (Fig. 5). Die Seitenwände 12 und 13 stehen in dem Bereich zwischen der
Vorderwand 10 und der schrägen Wand 15 ebenso wie der Boden 14 über die untere Begrenzungslinie
der Wülste 21 und der Vorderwand 10 nach unten etwas vor. Bei aufeinandergestapelten
Kästen gleicher Größe ragen der vorstehende Boden 14 und die vorstehenden Abschnitte
25 des jeweils oberen Kastens in die Öffnung des unter ihm befindlichen Kastens,
so daß die Kästen in allen vier Richtungen nicht gegeneinander verschoben werden
können. Der vorstehende Boden 14 und die vorstehenden Abschnitte 25 passen bei aufeinanderstehenden
Kästen also mit der Öffnung des unteren Kastens unverrückbar zusammen.
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Die Kästen sind in ihren Größen so aufeinander abgestimmt, daß auf
die Öffnung eines größeren Kastens (Fig.2) nebeneinanderstehend zwei der nächstkieineren
Kästen (Fig. 8) aufgesetzt werden können, wobei dann diese beiden Kästen ebenfalls
in allen vier Richtungen nicht gegenüber dem unteren Kasten verschoben werden können.
Die lichte Länge L des Kastens nach Fig. 4 entspricht also zweimal dem Maß M am
Kasten in F i g. 8, während die lichte Breite des Kastens nach F i g. 4 gleich der
Länge L' am Kasten in F i g. 7 ist. In gleicher Weise passen jeweils auf einen Kasten
nach F i g. 7 und 8 zwei entsprechend kleinere Kästen, während zwei der Kästen nach
Fig.2 nebeneinanderstehend auf die Öffnung eines nächstgrößeren Kastens gesetzt
werden können, wobei jedesmal wieder ein Verrücken zwischen oberen und unteren Kästen
in allen vier Richtungen vermieden ist. Einen aus solchen Kästen verschiedener Größen
zusammengesetzten Stapel zeigt F i g. 9, aus der sich auch ergibt, daß der Umriß
des Stapels im wesentlichen geradlinig begrenzt ist. Störende Vorsprünge, wie sie
bei Stapeln von Kästen nach F i g. 1 vorhanden sind, sind durch die Erfindung vermieden.
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Die beschriebenen Kästen lassen sich vorteilhaft aus Kunststoff herstellen,
z. B. aus PVC. Wenn die Kästen ganz besonders rauhen Einflüssen ausgesetzt
sind,
wird man sie aus glasfaserverstärktem Kunststoff herstellen. Es ist jedoch auch
die Herstellung aus Metallen möglich, z. B. Stahl- oder Leichtmetallblech oder auch
Leichtmetallguß.
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Insbesondere wenn die Kästen aus Kunststoff gegossen oder gespritzt
werden, lassen sich beispielsweise auf der Seitenwand 13 Firmennamen oder dergleichen
Kennzeichnungen anbringen. Ebenso ist es möglich, auf der anderen Seitenwand hinterschnittene
Leisten vorzusehen, die zur Aufnahme von Lieferkarten od. dgl. dienen. Die Herstellung
der Kästen aus Kunststoff ermöglicht es, sie farbig auszuführen, was dafür ausgenutzt
werden kann, jeder Farbe bestimmte, in den Kästen aufzubewahrende Werkstücke oder
Gruppen davon zuzuordnen.
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Es liegt im Sinne der Erfindung, die in den Unteransprüchen beanspruchten
Merkmale je für sich mit den Merkmalen des Patentanspruches zu kombinieren oder
auch in Kombination untereinander mit den Merkmalen des Patentanspruchs.