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Die
Erfindung betrifft ein Bootsmodul, wie es in Anspruch 1 dargelegt
ist, und ein aus diesen Bootsmodulen zusammengesetztes Boot. Die
Erfindung bezieht sich außerdem
auf ein Mehrfachrumpfboot.
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Derartige
Bootsmodule und Boote sind aus
DE 38 12 075 C2 bekannt. Die einzelnen Bootsmodule
dieses Bootes bestehen aus einem sogenannten Spantenwerk und aus
einer Bootswand. Von der Bootswand sind, insbesondere beim Rudern,
erhebliche Kräfte
aufzunehmen. Dies führt
zu hohen Kosten bei der Entwicklung und der Fertigung der Bootswände.
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Aus
der
DE 583 553 A ist
ferner ein aus einzelnen Abschnitten bestehendes Boot bekannt, mit einem
Mittelteil und je zwei Endsektionen, die durch ein Spannband miteinander
verbunden werden.
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Die
DE 1 867 796 U offenbart
ein zusammenlegbares Boot, bei dem mehrere Teile durch eine gemeinsame
Bootshaut zusammengehalten werden, die durch einen aufblasbaren
Luftschlauch gespannt werden kann.
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Aus
der
DE 202 01 368
U1 ist ein zusammenlegbares Faltboot bekannt, das durch
eine einteilige Bootshaut zusammengehalten wird.
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Die
DE 33 12 730 A1 zeigt
ein teilbares bzw. klappbares Boot, dessen Teile nach Wahl aneinander gekoppelt
werden können,
so daß Länge und
Breite variierbar sind.
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DE 26 19 029 A1 offenbart
ein Elementboot mit einem Leichtmetallrahmen, der durch Stahlseile zusammengezogen
und zusammengehalten wird.
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US 6,619,224 B1 zeigt
eine ähnliche
Lösung wie
DE 202 01 368 U1 ,
wobei eine innere tragende Struktur zwar stückweise aufgebaut ist, aber
nicht in einzelne selbstständige
Module zerlegt werden kann, die für sich handhabbar und tragfähig sind.
Außerdem
ist je Modulbereich eine einteilige Außenhaut vorgesehen.
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US 2,406,085 A offenbart
ein aus Modulen bestehendes Boot, bei dem jedes Modul einen Rahmen
und einen daran befestigten Außenhautabschnitt
aufweist. Die Module sind entlang der Längsachse nochmals in spiegelsymmetrische
Halbmodule unterteilt. Jedes Halbmodul weist eine Bodenschiene auf,
wobei die Bodenschienen eines Moduls unterschiedlich ausgebildet
sind und ineinandergreifen, so daß eine Art Kiel gebildet wird.
Nicht nur die Ausbildung eines derartigen Kiels, sondern auch die
Abdichtung im Bereich der Längsmittelebene
ist aufwendig. Zudem sind die Halbmodule nicht identisch oder spiegelsymmetrisch.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes Bootsmodul und ein gattungsgemäßes Boot
anzugeben, bei denen die Bootswände
die genannten Kräfte
kaum aufzunehmen haben, so dass bei der Entwicklung und der Fertigung
des Bootes Kosten reduziert werden.
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Außerdem hat
die Erfindung die Aufgabe, gattungsgemäße Bootsmodule bereitzustellen,
mit denen Boote unterschiedlicher Art, bspw. Ruder-, Segel- oder
Motorboote, zusammengesetzt werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Bootsmodul nach Anspruch 1, ein Boot nach
Anspruch 16 sowie ein Mehrfachrumpfboot nach Anspruch 30 gelöst.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Boot,
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2 eine
schematische Querschnittsansicht eines Mittelmoduls des Boots,
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3 eine
schematische Draufsicht auf ein weiteres erfindungsgemäßes Boot
und
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4 eine
schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Doppelrumpfboot.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes Boot 1 schematisch
dargestellt, das aus einem Bugmodul 3, zwei Mittelmodulen 5, 7 und
einem Heckmodul 9 zusammengesetzt ist. Die einzelnen Bootsmodule 3, 5, 7, 9 sind
lösbar
miteinander verbunden, so dass das Boot 1 in seine Bootsmodule
zerlegt und wieder zusammengesetzt werden kann.
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Jedes
Bootsmodul 3, 5, 7, 9 weist
eine selbsttragende, innere Trageinrichtung 11 und zwei nichttragende,
abdichtende Bootswände 13, 15 auf, die
an der Trageinrichtung 11 befestigt sind (2).
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Die
Trageinrichtung 11 ist selbsttragend, d. h., auch ohne
Bootswände
oder andere Stabilisierungselemente weist die Trageinrichtung eine
ausreichende Stabilität
auf, um alle während einer
Benutzung des Bootes auftretenden Kräfte aufzunehmen, ohne dass
der Rahmen 11 bricht oder sich stark verformt.
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Jedes
Bootsmodul 3, 5, 7, 9 weist
als Trageinrichtung einen selbsttragenden, innenliegenden Tragrahmen 11 auf,
der aus Rohren zusammengesetzt ist. Die Rohre können bspw. aus Metall oder Kunststoff
bestehen. Alternativ könnte
die Trageinrichtung auch ein Kasten sein, der bevorzugt oben offen
ist und aus Kunststoff oder Holz, insbesondere einstückig, hergestellt
ist.
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Die
beiden Bootswände 13, 15 sind
an gegenüberliegenden
Seiten des Tragrahmens 11 befestigt. Als Befestigungsmittel
können
dabei Niet-, Schraub-, Steck-, Rast- oder Klebeverbindungen dienen.
Die Bootswände
sind identisch ausgebildet und können
aus einem leichten Material bestehen, das die Fähigkeit hat, den Wasserwiderstand
auf den Rahmen zu übertragen.
Weitere Anforderungen an die Stabilität der Bootswände sind
nicht notwendig, da erfindungsgemäß alle auftretenden Kräfte vom
innenliegenden Tragrahmen 11 aufgenommen werden. Die Bootswände 13, 15 können bspw.
aus einem leichten Kunststoff bestehen und als Halbschalen ausgebildet
sein. Die geringen Anforderungen an die Bootswände und die Möglichkeit
für ein
Bootsmodul zwei identische Bootswände zu verwenden reduzieren
die Kosten bei der Herstellung des Bootes erheblich.
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Die
Bootswände 13, 15 weisen
Endabschnitte 17, 19 auf, die zusammen einen Kiel
bilden, der flanschartig ausgebildet sein kann. Die beiden Endabschnitte
werden durch eine U-förmige
Abdeckschiene 21 verbunden, die den Kiel abdichtet. Die Abdeckschiene 21 kann
bspw. aus Metall, Holz oder Kunststoff bestehen.
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Jedes
Bootsmodul weist als Schott zumindest eine im wesentlichen vertikal
und quer orientierte Abdichtungswand auf (nicht dargestellt). Das
Bug- 3 und das Heckmodul 9 weisen die Abdichtungswand jeweils
an dem dem Mittelmodul 5 bzw. 7 zugewandten Ende
auf. Bei den Mittelmodulen 5, 7 befindet sich
jeweils eine Abdichtungswand an den jeweiligen beiden Mittelmodulenden.
Die Abdichtungswand kann eine geringe Elastizität aufweisen und/oder leicht
verformbar sein, um leichte Verformungen des Tragrahmens 11 aufgrund
der auf diesen Tragrahmen 11 wirkenden Kräfte oder
Fertigungstoleranzen ausgleichen zu können. Die Höhe der jeweiligen Abdichtungswand
ist ausgehend von dem Boden des Bootes so gewählt, dass die Abdichtungswand
oberhalb des Wasserspiegels endet, wenn das Boot mit einem vorgegebenen
Maximalgewicht beladen ist.
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Zum
Verbinden weisen die Bootsmodule Verbindungsmittel wie Steck-, Rast-
oder Schraubverbindungen auf, wobei bei Schraubverbindungen bspw.
im Tragrahmen eines Bootsmoduls ein Schraubengewinde eingearbeitet
sein kann, während
die entsprechende Schraube unverlierbar an einem Tragrahmen eines
anderen Bootmoduls befestigt ist. Alle Verbindungsmittel sind an
den Tragrahmen der Bootsmodule befestigt.
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Die
Steckverbindung kann durch in Bootslängsrichtung orientierte Rohre
eines Tragrahmens 11 eines Bootsmoduls ausgebildet sein,
die in entsprechenden Rohren eines Tragrahmens 11 eines anderen
Bootsmoduls stecken. Dabei ist der Außendurchmesser eines in Bootslängsrichtung
orientierten Rohres des Tragrahmens 11 des einen Bootsmoduls
im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser eines entsprechenden
Rohres des Tragrahmens 11 des anderen Bootsmoduls.
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Um
das Zusammenfügen
der einzelnen Bootsmodule zu erleichtern und diese zusammenzuhalten,
können
die Bootsmodule Spannelemente, wie bspw. Zurrgurte mit Hebelschnallen
aufweisen. Die Zurrgurte können
an dem jeweiligen Bootsmodul etwas in der Mitte des Querschnitts
des Tragrahmens 11 befestigt sein, um mögliche Verkantungen beim Zusammenfügen der
Bootsmodule zu verringern.
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Da
das Boot 1 nach oben offen ist, kann Wasser in das Boot 1 eindringen.
Damit sich dieses Wasser trotz der Abdichtungswände gleichmäßig im Boot verteilen kann,
können
die Rohre, die zu verschiedenen Bootsmodulen gehören und zum Verbinden der Bootsmodule
ineinander gesteckt sind, durch die Abdichtungswände geführt sein und nach oben gerichtete Öffnungen aufweisen,
so dass von oben in das Boot eindringendes Wasser in diese Rohre
fließen
und sich in den Rohren der Tragrahmen und damit im Boot 1 gleichmäßig verteilen
kann.
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Mögliche Bootseinrichtungen,
wie Stemmbrett, Rollsitz, Ausleger, Steuersitz etc., sind an einem
oder mehreren Tragrahmen 11 lösbar befestigt. Wenn das Boot 1 bspw.
ein Ruderboot ist, können
ein oder mehrere Ausleger zur Aufnahme von Rudern, Stemmbretter
oder Rollsitze mit einem oder mehreren Tragrahmen 11 verbunden
sein. Dazu kann der Tragrahmen 11 Hülsen aufweisen, die zum Befestigen
einer Bootseinrichtung mit entsprechenden Bolzen zusammenwirken.
Des weiteren wären
auch andere bekannte Verbindungsmittel wie Schraub- oder Rastverbindungen
anwendbar. Auch ein Steuersitz kann am Tragrahmen eines Bootsmoduls
befestigt sein. Ein Steuersitz ist in der Regel ein ortsfester Sitz, der
so im Bootsmodul angeordnet ist, dass ein auf dem Steuersitz sitzender
Steuermann in Fahrtrichtung blickt. Außerdem könnte ein Antriebsmotor oder ein
Segelmast an einem oder mehreren Tragrahmen befestigt sein, um das
Boot 1 als Motorboot oder Segelboot zu nutzen.
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Die
Befestigung aller Bootseinrichtungen und Verbindungsmittel an der
Trageinrichtung gewährleistet,
dass die auftretenden Kräfte
von dem Tragrahmen aufgenommen werden und nicht von den Bootswänden, was
die Stabilitätsanforderungen an
die Bootswände
weiter reduziert. Die Bootswände haben
im wesentlichen nur die Aufgabe, das Boot abzudichten.
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Die
Bootseinrichtungen sind leicht von den Bootsmodulen zu trennen,
so dass sie getrennt von den Bootsmodulen transportiert und gelagert
werden können.
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3 zeigt
ein weiteres erfindungsgemäßes Boot 31,
bei dem die beiden Mittelmodule 5, 7 durch zwei
breitere Mittelmodule 23, 25, durch ein Heckübergangsmodul 29 und
ein Bugübergangsmodul 27 ersetzt
worden sind. Die Übergangsmodule 27, 29 sind
jeweils ausgehend vom Heck- bzw. Bugmodul zum breiteren Mittelmodul 23, 25 hin
erweitert und sind in diese Ausführungsbeispiel
zwischen dem Bugmodul 3 und dem Mittelmodul 23 bzw.
zwischen dem Mittelmodul 25 und dem Heckmodul 9 angeordnet.
Die Übergangsmodule
weisen wie die anderen Bootsmodule Befestigungsmittel zum lösbaren Verbinden
mit anderen Bootsmodulen auf.
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Die
Trageinrichtungen von Mittelmodulen unterschiedlicher Breite können jeweils
die gleichen Abmessungen aufweisen und insbesondere im wesentlichen
identisch sein. Dies reduziert die Kosten für die Entwicklung und Produktion
des Bootes, da es nicht notwendig ist, für Mittelmodule unterschiedlicher Breite
unterschiedliche Trageinrichtungen herzustellen. Die Bootswände werden
dann durch Verbindungsstreben 33 oder andere bekannte Verbindungsmittel
an der Trageinrichtung befestigt.
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Wie
oben erläutert,
ist es möglich,
einzelne Bootsmodule auszutauschen oder weitere Bootsmodule hinzuzufügen, so
dass, je nach Anzahl, Größe und Art
der einzelnen Bootsmodule das Boot 1 seine Länge, Breite
und Funktion verändern
kann. Daher kann leicht bei entsprechend vorhandenen Bootsmodulen
eine an eine Personenanzahl angepasste Bootslänge erstellt werden. Außerdem kann
ein Bootsmodul bspw. eine Stromversorgung, wie eine Solaranlage,
zum Antrieb eines Motors oder zu anderen Zwecken aufweisen. Des
weiteren könnten
ein oder mehrere Bootsmodule so gestaltet sein, dass sie Befestigungsmittel
für eine
Abdeckung als Regenschutz haben, um bei mehrtägigen Wasserwanderungen bspw.
Lebensmittel zu lagern oder einen trockenen Schlafplatz zu gewährleisten.
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Grundsätzlich sind
Mittelmodule beliebiger Länge
und Breite, soweit Bug- und Heckmodule und Übergangsmodule entsprechender
Breite zur Verfügung
stehen, zu einem erfindungsgemäßen Boot
zusammensetzbar. Es ist allerdings sinnvoll, die Anzahl der zur
Verfügung
stehenden Bootsmodule auf ein Minimum zu begrenzen, um mit möglichst
vielen Gleichteilen die Entwicklungs- und Produktionskosten des
Bootes zu reduzieren. Gleichzeitig sollten aber auch ausreichend
viele Möglichkeiten
zur Umgestaltung des Bootes für
unterschiedliche Anwendungszwecke vorhanden sein. Daher werden beim erfindungsgemäßen Ruderboot
bevorzugt nur drei verschiedene Arten von Mittelmodulen, zwei Arten von Übergangsmodulen,
eine Bug- und eine Heckmodulart zum Zusammenbau des Bootes bereitgestellt.
Aus dieser eingeschränkten
Anzahl an Modularten kann ein Sportboot zusammengesetzt werden. Ein Sportboot
zeichnet sich dadurch aus, dass es möglichst schmal ist, d. h.,
es hat ein Breite von bspw. 60 oder 100 cm. Zum Zusammenbau dieses Sportbootes
stehen ein Heckmodul, ein Bugmodul und zwei Arten von Mittelmodulen
zur Verfügung,
die jeweils die gleiche, schmale Breite aufweisen. Damit können Sportboote
unterschiedlicher Länge
für eine unterschiedliche
Anzahl an Personen zusammengesetzt werden. Die beiden schmalen Mittelmodularten des
Sportbootes haben unterschiedliche Längen. Die kürzere Länge richtet sich nach dem Mindestplatzbedarf
des Ruderschlags eines großen
Ruderers. Allerdings ist ein Bootsmodul dieser Länge meist zu kurz um einen
ausreichenden Auftrieb eines schwergewichten Ruderers zu gewährleisten.
Da der Auftrieb gleich der Gewichtskraft des verdrängten Wassers ist,
muss bei gleichbleibender Breite des Mittelmoduls die Länge entsprechend
angepasst werden. Die größere Länge ist
so zu wählen,
dass der Auftrieb auch für
schwergewichtige Personen bis bspw. 150 kg ausreichend ist. Mit
diesen beiden Arten an Mittelmodulen gleicher Breite aber unterschiedlicher
Länge ist
es möglich
Sportboote für
unterschiedliche Regatten und unterschiedlich schwere Ruderer zusammenzustellen.
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Des
weiteren ist es mit der eingeschränkten Anzahl an Bootsmodulen
möglich,
breitere Ruderboote für
Anfänger
oder für
den Freizeitbereich zur Verfügung
zu stellen. Dazu werden die schmalen Heck- und Bugmodule für das Sportboot,
ein Heckübergangsmodul,
ein Bugübergangsmodul
und mindestens ein Mittelmodul zu einem Ruderboot, wie oben im Zusammenhang
mit 3 beschrieben, zusammengesetzt. Das mindestens
eine Mittelmodul ist dabei breiter als das Mittelmodul des Sportbootes, um
ein einfacheres Rudern zu ermöglichen.
Außerdem
ist die Länge
dieses breiteren Mittelmoduls so gewählt, dass auch für schwergewichtige
Personen der Auftrieb ausreichend ist. Das Heckübergangsmodul ist so angepasst,
dass es sich ausgehend von der Verbindung zum Heck in Richtung des
anschließenden
Mittelmoduls bis auf die Breite des Mittelmoduls erweitert. Dementsprechend
erweitert sich das Bugübergangsmodul
ausgehend vom Bugmodul zum anschließenden Mittelmodul hin.
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Bevorzugt
wird die Länge
der Mittelmodule so gewählt,
dass die Eintauchtiefe des Bootes für unterschiedliche Modulzusammensetzungen
im wesentlichen immer den gleichen, vorgegebenen Wert erreicht oder
diesen Wert zumindest nicht überschreitet.
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Die
Abmessung eines Mittelmoduls kann so angepasst sein, dass eine oder
mehrere Personen in einem Mittelmodul Platz finden.
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In
einer Ausführungsform
könnten
Heck- und Bugmodul gleich sein. Dies hätte zur Folge, dass, wenn nur
eine Bootsbreite zur Verfügung
gestellt wird, nur zwei unterschiedliche Modularten hergestellt
werden müssten,
nämlich
das Bug- bzw. Heckmodul und das Mittelmodul. Werden zwei Bootsbreiten
zur Verfügung
gestellt, so wären
nur vier unterschiedliche Modularten notwendig, ein Heck- bzw. Bugmodul,
ein Übergangsmodul
und zwei Mittelmodule unterschiedlicher Breite. Diese weitere Reduzierung
der Anzahl an unterschiedlichen Bootsmodulen führt zu einer weiteren Verringerung
der Herstellungskosten.
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In 4 ist
ein Doppelrumpfboot 35 abgebildet. Das Doppelrumpfboot
besteht aus zwei Booten 1, 1', die jeweils ein Bugmodul 3, 3', ein Heckmodul 9, 9' und zwei Mittelmodule 5, 5', 7, 7' aufweisen.
Die Boote 1, 1' sind
nebeneinander, parallel zueinander angeordnet, durch Verbindungsstreben 37 miteinander
verbunden und bilden so das Doppelrumpfboot 35. Die Verbindungsstreben
sind jeweils an der Trageinrichtung 11 des jeweiligen Bootsmoduls
angebracht. In anderen Ausführungsbeispielen
könnten auch
mehr als zwei Boote nebeneinander liegend zu einem Mehrfachrumpfboot
verbunden werden.
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Die
Verbindungsstreben 37 sind in 4 nur beispielhaft
dargestellt. Die Anzahl der Verbindungsstreben 37 und auch
deren Orientierung kann natürlich
variieren. Auch könnten
statt der Verbindungsstreben ein Verbindungsrahmen, eine Verbindungsplatte
oder andere bekannte Verbindungselemente verwendet werden.
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Die
Bootsmodule jedes der Boote 1, 1' können, wie oben beschrieben,
Ausleger, Stemmbretter, Rollbretter oder andere Bootseinrichtungen,
die in Booten verwendet werden können,
aufweisen, wobei auch bei dem Doppelrumpfboot alle Bootseinrichtungen
an der jeweiligen Trageinrichtung befestigt sind.
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- 1,
1', 31
- Boot
- 3,
3'
- Bugmodul
- 5,
5', 7, 7', 23, 25
- Mittelmodule
- 9,
9'
- Heckmodule
- 11
- selbsttragender
Rahmen
- 13,
15
- Bootswand
- 17,
19
- Endabschnitt
einer Bootswand
- 21
- Abdeckschiene
- 27
- Bugübergangsmodul
- 29
- Heckübergangsmodul
- 33
- Verbindungsstreben
- 35
- Barke
- 37
- Verbindungsmittel