DE10333148A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung, insbesondere Lackieren, eines Werkstückes, insbesondere einer Fahrzeugkarosserie oder eines Karosseriebauteils, in einem Tauchbecken einer während der Behandlung fördernden Behandlungsanlage, sowie ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung, bei der DOLLAR A - schwenkbare Aufnahmevorrichtungen zur lösbaren Aufnahme und Schwenken der Werkstücke oder das Werkstück tragende Halterungsgestelle vorhanden sind, DOLLAR A - eine kontinuierlich fördernde Fördervorrichtung vorgesehen ist zur Förderung der Aufnahmeeinrichtungen und DOLLAR A - eine Betätigungseinrichtung zur Durchführung einer Schwenkbewegung der Aufnahmevorrichtung vorhanden ist. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass eine Verbindung zwischen einer Aufnahmevorrichtung und einer Fördervorrichtung durch einen Schenkel erfolgt, durch den während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens der Aufnahmevorrichtung im Tauchbecken, die Aufnahmevorrichtung gegenüber der Fördervorrichtung in Transportrichtung versetzt wird, beziehungsweise dass während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens einer Aufnahmevorrichtung im Tauchbecken, unterschiedliche Transportgeschwindigkeiten zwischen einer Fördervorrichtung und der Aufnahmevorrichtung mit dem darauf befindlichen Werkstück bestehen und die Aufnahmevorrichtung gegenüber der Fördervorrichtung in Transportrichtung versetzt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung, insbesondere Lackieren, von Werkstücken, insbesondere einer Fahrzeugkarosserie oder eines Karosseriebauteils, mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen sowie ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 10 genannten Merkmalen.
- Werkstückoberflächen werden häufig zur Passivierung gegenüber aggressiven Medien oder auch aus ästhetischen Gründen mit Pulvern, Gasen, Flüssigkeiten oder Aerosolen behandelt. So werden beispielsweise Fahrzeugkarosserien und Karosseriebauteile für den Kraftfahrzeug-Außenbau mit Lacken beschichtet. Fertigungstechnisch sind dazu kontinuierliche und statische Behandlungsverfahren entwickelt worden. Allgemein werden die zu behandelnden Werkstücke durch eine Hebe- oder Drehvorrichtung in ein mit einem geeigneten Badmedium gefülltes Tauchbecken eingetaucht und nach einer prozessabhängigen Behandlungszeit wieder herausgehoben.
- Als statisches Verfahren beziehungsweise Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens sei hier die Patentschrift
DE 43 04 145 C1 genannt. Hierin wird eine Fahrzeugkarosserie, die auf einer direkt am Tauchbecken befestigten Vorrichtung angebracht ist, durch Drehung der Vorrichtung um ungefähr 180° in das Tauchbecken geschwenkt. Anschließend wird die Fahrzeugkarosserie durch eine weitere Drehung um 180° wieder aus dem Tauchbecken herausgeführt. Eine derartige Anlage kommt zwar ohne einen Ein- und Auslaufbereich aus und hat daher gegenüber kontinuierlich fördernden Anlagen einen Platzvorteil, jedoch ist seine Anlagenkapazität relativ gering. - Zur Abhilfe sind kontinuierlich fördernde Behandlungsanlagen entwickelt worden, bei denen Werkstücke durch ein oder mehrere aneinander gereihte Tauchbecken geführt werden. Ein Ein- beziehungsweise Ausgangsbereich der Tauchbecken ist dazu in Transportrichtung schräg auszubilden, was zwar zu einer erheblichen Verlängerung des Tauchbeckens führt, jedoch eine Automatisierung und kontinuierliche Behandlung erlaubt. Zum Ein- und Austauchen der Werkstücke sind Absenk- beziehungsweise Anhebemittel vorgesehen. Insbesondere beim Eintauchen von Fahrzeugkarosserien oder Karosseriebauteilen kann es aufgrund konstruktiv bedingter Hohlräume zu Lufteinschlüssen in dem im Tauchbecken eingetauchten Werkstück kommen. In den genannten Bereichen kann es dann zu einer nur unvollständigen oder unter Umständen fehlenden Oberflächenbehandlung kommen. Als zusätzliche Maßnahmen wurden beim Stand der Technik daher verschiedene Lösungen erarbeitet. So wird beispielsweise in der
GB 1 434 348 - Weiterhin können der den nächstliegenden Stand der Technik aufzeigenden Patentanmeldung
DE 196 41 048 A1 eine Vorrichtung und ein Verfahren zur kontinuierlichen Oberflächenbehandlung von Werkstücken entnommen werden. Die besagte Vorrichtung umfasst dazu ein Halterungsgestell, auf dem das zu bearbeitende Werkstück arretiert wird. Ferner ist dem Halterungsgestell eine Drehachse zugeordnet, die horizontal zur Transportrichtung verläuft. Entlang dieser Drehachse wird das Werkstück in Transportrichtung um etwa 180° gedreht – es kommt also zu einer Superposition der Förderbewegung mit der Drehbewegung. Allerdings ist auch bei einer solchen Verfahrensführung noch mit Lufteinschlüssen zu rechnen, da durch eine Rotation um eine zum Werkstück feste Achse gegebenenfalls die Luft nicht schnell genug aus Hohlräumen entweichen kann. Wird die Rotationsgeschwindigkeit aber gesenkt, so kann die Anlagenkapazität nur durch wesentlich längere Tauchbecken aufrechterhalten werden. Nachteilig ist ferner, dass die Oberflächenbehandlung unter stetiger Führung der Vorrichtung in Transportrichtung als auch stetiger Führung der Drehung der Drehachse durchgeführt wird. Damit einhergehend reduziert sich ein Zeitfenster für die Behandlung, so dass unter Umständen eine Flutung des Werkstückes unvollständig und ungleichmäßig erfolgt. Zudem kann es durch die zwangsweise Führung zu Erschütterungen im Bereich des zu behandelnden Werkstückes kommen, die ebenfalls eine Qualität der Oberflächenbehandlung mindern können. - Der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb der Vorrichtung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine möglichst vollständige und gleichmäßige Benetzung des Werkstückes bei hoher Anlagenkapazität und ohne Verlängerung der Tauchbeckenstrecke zu ermöglichen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen sowie das Verfahren zur Oberflächenbehandlung mit den im Anspruch 10 genannten Merkmalen gelöst. Dadurch, dass eine Verbindung zwischen einer Aufnahmevorrichtung und einer Fördervorrichtung durch einen Schenkel erfolgt, durch den während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens der Aufnahmevorrichtung im Tauchbecken, die Aufnahmevorrichtung gegenüber der Fördervorrichtung in Transportrichtung versetzt wird, und dadurch dass nach dem Verfahren während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens einer Aufnahmevorrichtung im Tauchbecken, unterschiedliche Transportgeschwindigkeiten zwischen einer Fördervorrichtung und der Aufnahmevorrichtung mit dem darauf befindlichen Werkstück bestehen und die Aufnahmevorrichtung gegenüber der Fördervorrichtung in Transportrichtung versetzt wird, kann die Oberflächenbehandlung im Tauchbecken diskontinuierlich und mit erhöhten Freiheitsgraden durchgeführt werden. Durch die weitestgehend erschütterungsfreie Schwenkung und die Möglichkeit, eine Bewegung des Werkstückes im Tauchbecken teilweise frei von der Transportrichtung einer Fördervorrichtung zu gestalten, kann die Benetzung individuell den jeweiligen Konturen des Werkstückes und den für die Oberflächenbehandlung vorgesehenen Behandlungsmedien angepasst werden. Die Entkopplung der Förderbewegung von der Schwenkbewegung des Werkstückes hat zur Folge, dass das Eintauchen des Werkstückes mit Hinsicht auf Geometrien und andere Eigenschaften optimiert werden kann. Durch die Anordnung des an seinen Enden schwenkbar gelagerten Schenkels zwischen der Aufnahmevorrichtung des Werkstückes und der Fördervorrichtung wird erreicht, dass das Werkstück zumindest teilweise nahezu senkrecht in die Badflüssigkeit des Tauchbeckens eintauchen kann. Durch das teilweise senkrechte Eintauchen kann die Luft besonders schnell aus Innenräumen des Werkstückes entweichen, wodurch die Benetzung der Konturen des Werkstückes intensiver und schneller erfolgen kann. Durch die Entkopplung der Förderbewegung von der Schwenkbewegung des Werkstückes wird gleichzeitig erreicht, dass das Werkstück mit einer relativ langsameren Fördergeschwindigkeit in die Badflüssigkeit eintaucht. Beulenbildungen am Werkstück werden dadurch vermieden.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Schenkel vor dem Schwenkvorgang der Aufnahmevorrichtung zwischen der Aufnahmevorrichtung und Fördervorrichtung so angeordnet, dass in Transportrichtung gesehen sich der Anlenkpunkt an der Aufnahmevorrichtung vor dem Anlenkpunkt an der Fördervorrichtung befindet. Damit wird erreicht, dass beim Eintauchen des Werkstückes der Transportvorgang der Vorrichtung in Transportrichtung gezielt reduziert wird. Neben der bereits erwähnten Verhinderung von Beulenbildungen am Werkstück durch das Auftreffen auf die Flüssigkeitsoberfläche des Behandlungsbades, wird eine Schaum- und Blasenbildung im Behandlungsbad, insbesondere bei Behandlungsbädern mit niederviskosen Flüssigkeiten, beim Eintauchen des Werkstückes weitestgehend vermieden.
- Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes vor dem Schwenkvorgang; -
2 die schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes nach einer Schwenkung um zirka 45°; -
3 die schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes nach einer Schwenkung um 180° und -
4 die schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes nach dem Ausschwenken aus dem Tauchbecken. - Die
1 zeigt eine Vorrichtung, wie sie zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes10 genutzt werden kann. Das Werkstück10 kann beispielsweise eine Fahrzeugkarosserie oder ein Karosseriebauteil für ein Kraftfahrzeug sein, welches in einem nun anstehenden Prozessschritt lackiert werden soll. Das Werkstück10 ist dazu vor Beginn des eigentlichen Lackierungsprozesses entweder direkt auf einer Aufnahmevorrichtung14 oder – wie hier dargestellt – über ein Halterungsgestell12 mit dieser lösbar verbunden. Das Halterungsgestell12 kann beispielsweise ein Gleitschlitten oder ähnliches sein und dient dann neben der Arretierung des Werkstückes10 in den vorhergehenden einzelnen Behandlungsschritten zum Transport mittels einer Fördervorrichtung16 . - Der Transport der Aufnahmevorrichtung
14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 zur anschließenden Oberflächenbehandlung in ein mit einem Behandlungsmedium gefülltes Tauchbecken20 erfolgt mittels der Fördervorrichtung16 . Die Förder- beziehungsweise Transportrichtung ist dabei in den Zeichnungen durch einen Pfeil gekennzeichnet. Die Fördervorrichtung16 kann als Kette, Getriebestangen oder dergleichen ausgebildet sein. Die Verbindung zwischen Fördervorrichtung16 und der Aufnahmevorrichtung14 erfolgt durch einen schwenkbar angeordneten Schenkel18 . Ein Ende des Schenkel18 ist dabei über einen Anlenkpunkt24 schwenkbar mit der Aufnahmevorrichtung14 und das andere Ende des Schenkel18 über einen Anlenkpunkt22 schwenkbar mit der Fördervorrichtung16 verbunden. Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, den Schenkel18 so anzuordnen, dass vor dem Schwenkvorgang der Aufnahmevorrichtung14 sich der Anlenkpunkt24 an der Aufnahmevorrichtung14 in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 befindet. Eine solche Art von Anordnung ist auch in der1 dargestellt. - Es ist auch denkbar, den Schenkel
18 so anzuordnen, dass vor dem Schwenkvorgang der Aufnahmevorrichtung14 sich der Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt24 der Aufnahmevorrichtung14 befindet. - In beiden Fällen befindet sich aber der Schenkel
18 nach dem Ausschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 aus dem Tauchbecken20 in einer solchen Stellung, dass sich der Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt24 der Aufnahmevorrichtung14 befindet. Diese Anordnung ist in4 dargestellt. - Der Schenkel
18 zur Verbindung der Aufnahmevorrichtung14 mit der Fördervorrichtung16 ist in seiner Länge starr oder verschiebbar ausgebildet. Die Verschiebbarkeit der Schenkellänge während des Schwenkvorganges der Aufnahmevorrichtung14 wird durch Anordnung von Federelementen und/oder Stoßdämpfern an dem Schenkel18 einstellbar begrenzt. - Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung, insbesondere zum Lackieren, von Werkstücken
10 ist folgende. Mittels der Fördervorrichtung16 wird die Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 bis zum Rand des mit einem Behandlungsmedium gefüllten Tauchbeckens20 transportiert. Vorteilhafterweise erfolgt die Verbindung der Aufnahmevorrichtung14 mit der Fördervorrichtung16 über den Schenkel18 derart, dass sich der Anlenkpunkt24 an der Aufnahmevorrichtung14 in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 befindet (siehe1 ). Das hat zur Folge, dass die Aufnahmevorrichtung14 durch den an der Fördervorrichtung16 schwenkbar befestigten Schenkel18 in Transportrichtung geschoben wird. Die Aktivierung der Schwenkbewegung der Aufnahmevorrichtung14 erfolgt mit an sich bekannten Mitteln, wie beispielsweise durch Entriegelung oder durch Anordnung von bekannten Schwenk- oder Führungseinrichtungen zur Durchführung der Schwenkbewegung. In2 ist eine Schwenkung der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 um zirka 45° in das Tauchbecken20 dargestellt. Dabei erfolgt eine Schwenkung der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 sowohl um den Anlenkpunkt24 an der Aufnahmevorrichtung14 , als auch um den Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 . Wobei die Schwenkung der Aufnahmevorrichtung14 um den Anlenkpunkt22 durch die Schwenkbewegung des Schenkels18 um den Anlenkpunkt22 bestimmt wird. Der Schenkel18 schwenkt um den Anlenkpunkt22 nach unten und entgegengesetzt zur Transportrichtung. Durch die Anordnung des schwenkbaren Schenkels18 zwischen der Aufnahmevorrichtung14 und der Fördervorrichtung16 wird erreicht, dass beim Einschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 in das Tauchbecken20 durch die überlagerten Schwenkbewegungen ein nahezu senkrechtes Eintauchen des Werkstückes10 in die Tauchflüssigkeit erfolgen kann. Gleichzeitig erfolgt durch die Schwenkbewegung des Schenkels18 um den an der Fördervorrichtung16 vorhandenen Anlenkpunkt22 eine Rückversetzung, in Transportrichtung gesehen, der Aufnahmevorrichtung14 gegenüber der Fördervorrichtung16 . Das hat zur Folge, dass während der Oberflächenbehandlung des Werkstückes10 in der Tauchflüssigkeit des Tauchbeckens20 unterschiedliche Transportgeschwindigkeiten zwischen der Fördervorrichtung16 und der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 bestehen, wodurch die Verweilzeit des Werkstückes in dem Tauchbecken20 bei einer gleichbleibenden Transportgeschwindigkeit der Fördervorrichtung16 erhöht wird. - In der
3 ist eine relative Schwenkung der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 um zirka 180° dargestellt. Der Schenkel18 nimmt dabei eine annähernd vertikale Lage ein, so dass ein vollständiges Eintauchen des Werkstückes10 in die Badflüssigkeit des Tauchbeckens20 erfolgen kann. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung des Schenkels18 zwischen der Aufnahmevorrichtung14 und der Fördervorrichtung16 besteht somit auch darin, dass bei einem relativ kleinen Platzbedarf ein Einschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 bis nahe dem Boden des Tauchbeckens20 erfolgen kann. Unterstützt wird dieser Vorgang des Eintauchens des Werkstückes10 noch durch die Ausbildung des in seiner Länge verschiebbaren Schenkels18 . Durch das Gewicht der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Halterungsgestell12 und dem Werkstück10 erfolgt eine Verschiebung des teleskopierbaren Schenkels18 in Richtung des Bodens des Tauchbeckens20 . Durch Anordnung von entsprechenden Federelementen und/oder Stoßdämpfern an dem Schenkel18 kann die Eintauchtiefe des Werkstückes10 in die Tauchflüssigkeit regelbar eingestellt werden. - Nach der entsprechenden Oberflächenbehandlung des Werkstückes 10 im Tauchbecken
20 , bei der das Werkstück10 durch die Fördervorrichtung16 weiter durch das Tauchbecken20 transportiert und der Schwenkvorgang sowohl um den Anlenkpunkt24 als auch 22 fortgesetzt wurde, erfolgt ein Ausschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 aus dem Tauchbecken20 . Dabei wird, der bisherigen Schwenkrichtung folgend, die Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 aus dem Tauchbecken20 geschwenkt. Das Ausschwenken wird unterstützt durch Anordnung von ebenfalls an sich bekannten Schwenk- oder Führungseinrichtungen zur Durchführung der Schwenkbewegung. Nach Beendigung des Schwenkvorganges hat die Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 um den Anlenkpunkt24 an der Aufnahmevorrichtung14 eine relative Schwenkung um 360° durchführt. Entsprechend der Anordnung des Schenkels18 zwischen der Aufnahmevorrichtung14 und der Fördervorrichtung16 beträgt der Schwenkwinkel des Schenkels18 um den an der Fördervorrichtung16 angeordneten Anlenkpunkt22 zirka 30° bis 240°, vorzugsweise 60° bis 160°. Die Vorrichtung befindet sich nach dem Ausschwenken in der in4 gezeigten Stellung. Dabei befindet sich, in Transportrichtung gesehen, der Anlenkpunkt24 des Schenkels18 hinter dem Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung22 . Das bedeutet, dass die Aufnahmevorrichtung14 durch den an der Fördervorrichtung16 befestigten Schenkel18 gezogen wird. - In einer erfindungsgemäßen Variante kann der Schenkel
18 zwischen der Aufnahmevorrichtung14 und der Fördervorrichtung16 auch so angeordnet sein, dass sich der Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung16 in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt24 an der Aufnahmevorrichtung14 befindet. Nach dem Ausschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 aus dem Tauchbecken20 befindet sich, in Transportrichtung gesehen, auch wieder der Anlenkpunkt24 des Schenkels18 hinter dem Anlenkpunkt22 an der Fördervorrichtung22 . - Durch die erfindungsgemäße Lösung, der Anordnung eines schwenkbaren Schenkels
18 zwischen der Aufnahmevorrichtung14 und der Fördervorrichtung16 , wird eine Entkopplung der Transportgeschwindigkeit der Fördervorrichtung16 gegenüber der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 während der Oberflächenbehandlung erreicht, so dass eine gleichmäßige Benetzung des Werkstückes10 mit dem Behandlungsmedium bei einer einstellbaren Verweilzeit des Werkstückes10 im Behandlungsmedium erreicht wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einem relativ kleinen Platzbedarf ein Einschwenken der Aufnahmevorrichtung14 mit dem darauf befindlichen Werkstück10 bis nahe dem Boden des Tauchbeckens20 erfolgen kann. -
- 10
- Werkstück
- 12
- Halterungsgestell
- 14
- Aufnahmevorrichtung
- 16
- Fördervorrichtung
- 18
- Schenkel
- 20
- Tauchbecken
- 22
- Anlenkpunkt
- 24
- Anlenkpunkt
Claims (18)
- Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung, insbesondere Lackieren, von Werkstücken, insbesondere einer Fahrzeugkarosserie oder eines Karosseriebauteils, in einem Tauchbecken einer während der Behandlung fördernden Behandlungsanlage, bei der – schwenkbare Aufnahmeeinrichtungen zur lösbaren Aufnahme und Schwenken der Werkstücke oder das Werkstück tragender Halterungsgestelle vorhanden sind, – eine kontinuierlich fördernde Fördervorrichtung vorgesehen ist zur Förderung der Aufnahmeeinrichtungen und – eine Betätigungseinrichtung zur Durchführung einer Schwenkbewegung der Aufnahmevorrichtung vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindung zwischen einer Aufnahmevorrichtung (
14 ) und einer Fördervorrichtung (16 ) durch einen Schenkel (18 ) erfolgt, durch den während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens der Aufnahmevorrichtung (14 ) im Tauchbecken (20 ), die Aufnahmevorrichtung (14 ) gegenüber der Fördervorrichtung (16 ) in Transportrichtung versetzt wird. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende des Schenkels (
18 ) über einen Anlenkpunkt (24 ) schwenkbar mit der Aufnahmevorrichtung (14 ) und das andere Ende des Schenkels (18 ) über einen Anlenkpunkt (22 ) schwenkbar mit der Fördervorrichtung (16 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (
18 ) vor dem Schwenkvorgang der Aufnahmevorrichtung (14 ) zwischen der Aufnahmevorrichtung (14 ) und Fördervorrichtung (16 ) so angeordnet ist, dass in Transportrichtung gesehen sich der Anlenkpunkt (24 ) an der Aufnahmevorrichtung (14 ) vor dem Anlenkpunkt (22 ) an der Fördervorrichtung (16 ) befindet. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (
18 ) vor dem Schwenkvorgang der Aufnahmevorrichtung (14 ) zwischen der Aufnahmevorrichtung (14 ) und Fördervorrichtung (16 ) so angeordnet ist, dass in Transportrichtung gesehen sich der Anlenkpunkt (22 ) an der Fördervorrichtung (16 ) vor dem Anlenkpunkt (24 ) an der Aufnahmevorrichtung (14 ) befindet. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Oberflächenbehandlung und nach Beendigung des Schwenkvorganges der Aufnahmevorrichtung (
14 ) der Schenkel (18 ) zwischen der Aufnahmevorrichtung (14 ) und Fördervorrichtung (16 ) so angeordnet ist, dass in Transportrichtung gesehen sich der Anlenkpunkt (22 ) an der Fördervorrichtung (16 ) vor dem Anlenkpunkt (24 ) an der Aufnahmevorrichtung (14 ) befindet. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkwinkel des Schenkels (
18 ) um den an der Fördervorrichtung (16 ) angeordneten Anlenkpunkt (22 ) zirka 30° bis 240°, vorzugsweise 60° bis 160°, beträgt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (
18 ) in seiner Länge starr ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (
18 ) in seiner Länge verschiebbar ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schenkel (
18 ) in seiner verschiebbaren Richtung mit einem Federelement und/oder mit einem Stoßdämpfer versehen ist. - Verfahren zur Oberflächenbehandlung, insbesondere Lackieren, eines Werkstückes, insbesondere einer Fahrzeugkarosserie oder eines Karosseriebauteils, in einem Tauchbecken einer während der Behandlung fördernden Behandlungsanlage, bei dem – das Werkstück oder ein das Werkstück tragende Halterungsgestell in einer schwenkbaren Aufnahmevorrichtung lösbar aufgenommen wird, – die Aufnahmevorrichtung von einer kontinuierlich fördernden Fördervorrichtung befördert wird und – die Aufnahmevorrichtung in und/oder aus der Behandlungsanlage geschwenkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass während der Oberflächenbehandlung, insbesondere während des Schwenkens einer Aufnahmevorrichtung (
14 ) im Tauchbecken (20 ), unterschiedliche Transportgeschwindigkeiten zwischen einer Fördervorrichtung (16 ) und der Aufnahmevorrichtung (14 ) mit dem darauf befindlichen Werkstück (10 ) bestehen und die Aufnahmevorrichtung (14 ) gegenüber der Fördervorrichtung (16 ) in Transportrichtung versetzt wird. - Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (
14 ) mit dem darauf befestigten Werkstück (10 ) zur Oberflächenbehandlung im Tauchbecken (20 ) eine Schwenkung um einen Anlenkpunkt (22 ) an der Fördervorrichtung (16 ) sowie gleichzeitig eine Schwenkung um einen Anlenkpunkt (24 ) an der Aufnahmevorrichtung (14 ) vollzieht. - Verfahren nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Schwenkbeginn sich der Anlenkpunkt (
24 ) in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt (22 ) befindet. - Verfahren nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Schwenkbeginn sich der Anlenkpunkt (
22 ) in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt (24 ) befindet. - Verfahren nach Anspruch 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Oberflächenbehandlung und nach Beendigung des Schwenkvorganges sich der Anlenkpunkt (
22 ) in Transportrichtung gesehen vor dem Anlenkpunkt (24 ) befindet. - Verfahren nach Anspruch 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (
14 ) mit dem darauf befindlichen Werkstück (10 ) um den Anlenkpunkt (22 ) an der Fördervorrichtung (16 ) eine relative Schwenkung um zirka 30° bis 240°, vorzugsweise 60° bis 160°, durchführt. - Verfahren nach Anspruch 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (
14 ) mit dem darauf befindlichen Werkstück (10 ) um den Anlenkpunkt (24 ) an der Aufnahmevorrichtung (14 ) eine relative Schwenkung um 360° durchführt. - Verfahren nach Anspruch 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass beim Schwenkvorgang der Abstand zwischen der Aufnahmevorrichtung (
14 ) und der Fördervorrichtung (16 ) regelbar verstellbar ist. - Verfahren nach Anspruch 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung des Abstandes zwischen der Aufnahmevorrichtung (
14 ) und der Fördervorrichtung (16 ) durch ein Federelement und/oder durch einen Stoßdämpfer erfolgt.
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DE2003133148 DE10333148A1 (de) | 2003-07-22 | 2003-07-22 | Vorrichtung und Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes |
Applications Claiming Priority (1)
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DE2003133148 DE10333148A1 (de) | 2003-07-22 | 2003-07-22 | Vorrichtung und Verfahren zur Oberflächenbehandlung eines Werkstückes |
Publications (1)
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- 2003-07-22 DE DE2003133148 patent/DE10333148A1/de not_active Withdrawn
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