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DE102008050435B3 - Aufnahmevorrichtung für zumindest einen tauchzulackierenden Gegenstand und Verfahren zum Bewegen desselben - Google Patents

Aufnahmevorrichtung für zumindest einen tauchzulackierenden Gegenstand und Verfahren zum Bewegen desselben Download PDF

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DE102008050435B3
DE102008050435B3 DE200810050435 DE102008050435A DE102008050435B3 DE 102008050435 B3 DE102008050435 B3 DE 102008050435B3 DE 200810050435 DE200810050435 DE 200810050435 DE 102008050435 A DE102008050435 A DE 102008050435A DE 102008050435 B3 DE102008050435 B3 DE 102008050435B3
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DE200810050435
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Martin Steffens
Stephan Dr. Röhner
Sawas Shinas
Frank Engels
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Metalsa Automotive GmbH
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Ise Automotive GmbH
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Abstract

Bei einer Vorrichtung (2) zur Aufnahme zumindest eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) mit zumindest einer Aufnahmeeinrichtung (4, 5) zum Aufnehmen des tauchzulackierenden Gegenstandes (6), wobei die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) drehbar an der Vorrichtung angeordnet ist, ist die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung (4, 5) zumindest nach Aufnahme eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) drehbar labil gelagert zum Vorsehen eines selbständigen Drehens oder Schwenkens der Aufnahmeeinrichtung (4, 5). Bei einem Verfahren zum Bewegen eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) während eines Tauchlackiervorgangs, wird der tauchzulackierende Gegenstand (6) in einer Aufnahmeeinrichtung (4, 5) drehbar an einer Vorrichtung (2) aufgenommen, eine lösbare Verriegelungseinrichtung (16) zum Verriegeln der Aufnahmeeinrichtung (4, 5) in einer vorbestimmbaren oder vorbestimmten Position gelöst und führt die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) mit dem tauchzulackierenden Gegenstand (6) durch labile Lagerung an der Vorrichtung (2) eine selbständige Drehbewegung durch.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme zumindest eines tauchzulackierenden Gegenstandes mit zumindest einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen des tauchzulackierenden Gegenstandes, wobei die Aufnahmeeinrichtung drehbar an der Vorrichtung angeordnet ist, sowie ein Verfahren zum Bewegen eines tauchzulackierenden Gegenstandes während eines Tauchlackiervorgangs, bei dem der tauchzulackierende Gegenstand in einer Aufnahmeeinrichtung drehbar an einer Vorrichtung aufgenommen wird.
  • Beim Tauchlackiervorgang werden Gegenstände, wie beispielsweise Fahrzeugkarossen, in ein Tauchbecken einer Lackieranlage an einem Ende eingetaucht, durch das Becken unter einer translatorischen Bewegung hindurch bewegt und am anderen Ende des Beckens wieder herausbefördert.
  • Beispielsweise offenbart die DE 196 41 048 A1 ein Verfahren zum Ein- und Ausbringen von Werkstücken, insbesondere Fahrzeugkarossen, in einen bzw. aus einem zur Oberflächenbehandlung der Werkstücke geeigneten Behandlungsbereich, bei dem die Werkstücke auf Halterungsgestellen lösbar befestigt sind. Diese verfügen über je eine quer zur Bewegungsrichtung der Werkstücke ausgerichtete Drehachse. Diese Drehachsen werden translatorisch und mit konstanter Geschwindigkeit kontinuierlich bewegt und zugleich die Werkstücke am Anfang und am Ende des Behandlungsbereichs um eine dieser Drehachsen gesteuert und geführt in Richtung der translatorischen Bewegung um ungefähr 180 Grad gedreht. Die Halterungsgestelle weisen vordere und hintere Einhakmittel auf, die in entsprechend ausgebildete vordere und hintere Aufnahmen an einer Fahrzeugkarosse eingebracht und verriegelt werden können. Das Halterungsgestell weist Hebelarme auf, die mit Rollen versehen sind, um zur Drehung um eine Drehachse während des Eintauchens in ein Behandlungsbad und als Führung zu dienen.
  • Aus der DE 103 18 933 A1 sind ein Elektrotauchlackierverfahren und eine Durchlaufanlage zu seiner Durchführung bekannt, wobei das Verfahren zur Elektrotauchlackierung von Substraten in der Durchlaufanlage durchgeführt wird, die ein Elektrotauchlackbecken, ein Überlaufbecken, Umwälzpumpen, Flutrohre sowie eine gerichtete Beckenströmung umfasst, die im Bereich des Beckenbodens in der Transportrichtung und im Bereich der Badoberfläche entgegen der Transportrichtung der Substrate strömt. Ferner ist eine Fördereinrichtung mit Vorrichtungen zum Transport, Drehen, Eintauchen und Austauchen der Substrate vorgesehen, wobei die Substrate mit Hilfe der Fördereinrichtung über das Überlaufbecken hinweg dem Eintauchbereich des Elektrotauchlackbeckens zugeführt werden. Beim Eintauchen in das Elektrotauchlackbecken werden die Substrate in einem Winkel von größer 100 Grad zur ursprünglichen Lage gedreht, durch das Elektrotauchlackbecken transportiert und beschichtet und beim Austauchen wieder in die ursprüngliche Lage zurückgedreht.
  • Aus der DE 100 57 150 A1 ist wiederum eine Vorrichtung zum Ein- und Austauchen eines Substrats in ein bzw. aus einem Tauchmedium bekannt, wobei das Substrat geschwenkt wird entlang einer translatorischen Fördereinrichtung mit einer Förderbahn mit Pendeleinrichtungen zur Aufnahme des Substrats und/oder eines das Substrat tragenden Trägers, einer Pendelverbindungseinrichtung und zumindest einer Gelenkeinrichtung zum Drehen oder Schwenken des Substrats. Ferner ist eine Führungseinrichtung zum Eingreifen in eine Führungsbahn im Bereich einer Verbindungsstelle von einer Pendeleinrichtung mit der Pendelverbindungseinrichtung vorgesehen und die Gelenkeinrichtung so entlang der Pendelverbindungseinrichtung angeordnet, dass das Substrat frei in einem Winkel drehbar ist. Zum Eintauchen des Substrats wird somit die Führungsbahn in einem Winkel zu dem Tauchbecken geführt, wobei jeweils die vordere Pendeleinrichtung über ihre Führungseinrichtungen auf der Führungsbahn läuft. Die Gelenkeinrichtung ist auf der Förderbahn gelagert. Durch das Absenken der vorderen Pendeleinrichtung gegenüber der Höhe der Förderbahn bzw. der Gelenkeinrichtung wird die gesamte Vorrichtung mit Substrat in dem gewünschten Winkel geneigt, wobei beim weiteren Bewegen durch das Tauchbecken ein Drehen um 360 Grad erfolgen kann.
  • Es sind somit verschiedene Maßnahmen für die Tauchlackierung von Fahrzeugkarossen bekannt, bei denen jeweils eine translatorische und eine rotatorische Bewegung kombiniert werden, wobei die rotatorische bzw. Schwenk- oder Drehbewegung der Fahrzeugkarossen durch Eingreifen in eine entsprechende Führungsbahn und dadurch erfolgendes Drehen bzw. Schwenken der Fahrzeugkarossen erfolgt. Durch eines solchen Verschwenkens bzw. Drehens der Substrate während des Durchlaufens des Tauchlackbeckens kann die Qualität der Beschichtung verbessert werden, da, wie in der DE 103 18 933 A1 erwähnt, sich weniger oder keine Sedimente auf den Außenseiten der Substrate mehr absetzen, die zu Beschichtungsstörungen und Qualitätseinbußen beim Korrosionsschutz führen können.
  • Aus der DE 102 58 132 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Werkstücken bekannt, insbesondere Fahrzeugkarosserien, wobei ein Tauchbad und eine Fördervorrichtung mit mehreren Halterungsgestellen, auf denen jeweils ein Werkstück angeordnet ist, vorgesehen sind. Die Fördervorrichtung bringt die Werkstücke vollständig in das Tauchbad ein. Im vollständig eingetauchten Zustand werden diese längs einer im Wesentlichen horizontalen Translationsrichtung durch das Tauchbad hindurchbefördert und aus dem Tauchbad wieder herausgebracht. Mittels der Fördervorrichtung wird ferner ein Werkstück im vollständig eingetauchten Zustand um eine Drehachse gedreht, die im Wesentlichen parallel oder schräg zu der Translationsrichtung ausgerichtet ist.
  • Beim Eintauchen von Gegenständen, die Hohlräume aufweisen, besteht ferner das Problem, dass es zu Fehlstellen bei der Lackierung aufgrund von Lufteinschlüssen während des Tauchlackiervorgangs kommen kann. Derartige Fehlstellen sind entsprechend auch Angriffspunkte für Korrosion. Dies erweist sich insbesondere bei kleinerformatigen, Hohlräume aufweisenden Gegenständen, wie Fahrzeugteilen, als problematisch, da die Hohlräume ebenfalls entsprechend kleinformatig und zumeist auch schlecht zugänglich sind.
  • Die vorstehend genannten Vorrichtungen des Standes der Technik sind lediglich zur Aufnahme von großformatigen tauchzulackierenden Gegenständen, wie insbesondere Fahrzeugkarossen, geeignet. Mit solchen Vorrichtungen lassen sich nur sehr unwirtschaftlich kleinere Gegenstände, wie Fahrzeugteile, tauchlackieren.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, dieses Problem zu lösen und eine Vorrichtung zur Aufnahme zumindest eines tauchzulackierenden Gegenstandes nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, dass auch beim Tauchlackieren kleinformatiger Gegenstände, die Hohlräume aufweisen, Lufteinschlüsse, die zu Schädigungen der Lackoberfläche führen können, vermieden werden können, so dass die Korrosionsgefahr für die Gegenstände zumindest vermindert werden kann. Entsprechend ist auch ein Verfahren bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird für eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass mehrere Aufnahmeeinrichtungen über eine Trageinrichtung miteinander zu einer Einheit verbunden sind. Bei einem Verfahren zum Bewegen eines tauchzulackierenden Gegenstandes während eines Tauchlackiervorgangs, bei dem der tauchzulackierende Gegenstand in einer Aufnahmeeinrichtung drehbar an einer Vorrichtung aufgenommen wird, wird eine lösbare Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der Aufnahmeeinrichtung in einer vorbestimmbaren oder vorbestimmten Position gelöst und führt die Aufnahmeeinrichtung mit dem tauchzulackierenden Gegenstand durch labile Lagerung an der Vorrichtung eine selbständige Drehbewegung durch. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Dadurch werden eine Vorrichtung und ein Verfahren geschaffen, mit denen es möglich ist, aufgrund der selbständigen Drehbewegung, die die Aufnahmeeinrichtung für den tauchzulackierenden Gegenstand während des Tauchlackierens durchführt, Lufteinschlüsse in der Lackoberfläche auf der Innen- und Außenseite eines zu beschichtenden Gegenstandes, der insbesondere Hohlräume aufweist, zu vermeiden. Unter einer solchen Tauchlackierung wird insbesondere eine kataphoretische Tauchlackierung verstanden. Aufgrund der labilen Lagerung der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung bzw. einer Trageinrichtung, die mehrere Aufnahmeeinrichtungen zu einer Einheit verbindet, an der Vorrichtung erfolgt ein selbständiges Drehen ohne einen weiteren Fremdantrieb, da die Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung danach strebt, eine stabile Lage einzunehmen. Die labile Lagerung kann zumindest nach Aufnahme des zumindest einen tauchzulackierenden Gegenstandes von der Aufnahmeeinrichtung bzw. der Trageinrichtung eingenommen werden. Es sind somit keine aufwendigen Antriebe oder Steuerungen für das Einleiten der Drehbewegung erforderlich und auch nicht das Vorsehen entsprechender Führungsbahnen, entlang derer die Aufnahmeeinrichtung für den tauchzulackierenden Gegenstand bewegt wird.
  • Die labile Lagerung wird vorteilhaft dadurch erzielt, dass der Schwerpunkt der Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung zumindest nach Aufnahme eines tauchzulackierenden Gegenstandes oberhalb der Drehlagerstelle an der Vorrichtung angeordnet ist. Hierdurch strebt die Aufnahmeeinrichtung selbständig in eine stabile Lage, so dass die bereits erwähnte Drehbewegung selbständig ausgeführt wird.
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, dass in der Vorrichtung Gegenstände unterschiedlichster Formgebung und Abmessungen in dieser Weise während der Tauchlackierung gedreht bzw. verschwenkt werden können. An der Vorrichtung kann jeweils zumindest eine zur Aufnahme eines bestimmten Gegenstandes angepasst ausgebildete Aufnahmeeinrichtung drehbar gelagert werden, wobei die jeweilige Drehlagerung vorteilhaft für verschiedene Aufnahmeeinrichtungen passend ausgebildet ist. Hierdurch ist eine große Flexibilität im Hinblick auf die Aufnahmeeinrichtungen und die tauchzulackierenden Gegenstände möglich. Sind mehrere Aufnahmeeinrichtungen vorgesehen, können diese jeweils einzeln an der Vorrichtung drehgelagert werden oder über die bereits erwähnte Trageinrichtung, wie einen Tragrahmen, die mehrere Aufnahmeeinrichtungen umfasst und nur eine Drehlagerung aufweist.
  • Als weiter vorteilhaft erweist es sich, zumindest eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln der Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung in einer Position vorzusehen. Durch eine solche Verriegelungseinrichtung kann die Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung in der labilen Position als Ausgangsposition festgelegt werden, so dass nach Lösen der Verriegelungseinrichtung die Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung beginnt, sich selbständig zu drehen bzw. auszuschwenken.
  • Vorteilhaft ist ferner zumindest eine Anschlagseinrichtung für die Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung zum Beenden der Drehbewegung von dieser vorgesehen. Besonders vorteilhaft ist die Anschlagseinrichtung so positioniert, dass durch die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung eine Drehbewegung von bis zu 180 Grad, insbesondere von etwa 180 Grad durchführbar ist. Grundsätzlich ist auch ein anderer Drehumfang möglich, wobei sich das Drehen um etwa 180 Grad zum Beseitigen von Lufteinschlüssen bei der Tauchlackierung als sehr vorteilhaft erwiesen hat. Nach dem Anstoßen an der Anschlagseinrichtung wird das weitere Drehen der Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung unterbunden.
  • Um die Drehbewegung noch weiter zu unterstützen, ist die Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung vorteilhaft über eine Einrichtung zum Unterstützen der Drehbewegung an der Vorrichtung gelagert. Die Einrichtung zum Unterstützen der Drehbewegung kann insbesondere eine zwischen der Vorrichtung und der Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung vorgesehene Spiralfeder sein. Diese ist vorteilhaft so gewendelt, dass die Drehbewegung unterstützt wird, wobei nach Erreichen der Anschlagseinrichtung ein Weiterdrehen dann wiederum unterbunden wird. Nach dem Lösen der Verriegelungseinrichtung setzt sich die Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung mit dem zumindest einen tauchzulackierenden Gegenstand automatisch in Drehbewegung, so dass hierbei kein weiterer Antrieb erforderlich ist.
  • Weiter vorteilhaft weist die Vorrichtung zumindest eine Einhängeeinrichtung zum Einhängen in eine Transporteinrichtung einer Lackieranlage auf, wie z. B. eine Transportkette. Somit kann die Vorrichtung translatorisch durch ein Tauchbecken der Lackieranlage befördert werden und während des translatorischen Transports durch das Becken die selbständige rotatorische Bewegung ausführen.
  • Die Vorrichtung kann insbesondere ein Gestell umfassen, an dem zumindest eine Lagerungseinrichtung zur Drehlagerung einer Aufnahmeeinrichtung und/oder einer Trageinrichtung zum Aufnehmen tauchzulackierender Gegenstände vorgesehen ist. Um ein Aufstellen der Vorrichtung vor dem Lackiervorgang bzw. danach zum Bestücken der Aufnahmeeinrichtungen mit den tauchzulackierenden Gegenständen und nachfolgend zum Entnehmen der beschichteten Gegenstände vorzusehen, weist die Vorrichtung vorteilhaft zumindest einen Abschnitt zum Aufstellen der Vorrichtung auf einer Fläche auf. Dieser Abschnitt ist z. B. als Gestellfuß ausgebildet.
  • Als weiter vorteilhaft erweist es sich, wenn zumindest ein die Einhängeeinrichtung und den Abschnitt zum Aufstellen verbindendes Element vorgesehen ist, an dem die zumindest eine Lagerung zum drehbaren Lagern der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung vorgesehen ist. Hierdurch wird ein stabiles und im hängenden Zustand der Vorrichtung vertikal ausgerichtetes Element vorgesehen, wobei dieses insbesondere nach Art eines Ständers ausgebildet sein kann, an dem das Drehlager angeordnet ist. Vorteilhaft ist dabei, die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung bezüglich deren Erstreckung etwa mittig bzw. zentral an der Vorrichtung drehbar zu befestigen, da hierüber zwar eine labile, jedoch zugleich auch platzsparende Positionierung erfolgen kann.
  • Die zumindest eine Verriegelungseinrichtung kann so angeordnet sein, dass sie durch eine außerhalb der Vorrichtung angeordnete Auslöseeinrichtung betätigbar ist, insbesondere in einer Lackieranlage vor Beginn eines Tauchvorgangs. Bei Überfahren dieser Betätigungseinrichtung wird automatisch die Verriegelungseinrichtung gelöst und das selbständige Drehen bzw. Schwenken der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung ausgelöst. Eine erneute Verriegelung ist insbesondere durch Erreichen der Anschlagseinrichtung vorgesehen, wobei entweder die Anschlagseinrichtung selbst diese Verriegelung herbeiführt oder nach Erreichen der Anschlagseinrichtung die Verriegelungseinrichtung erneut ausgelöst wird. Ferner kann es ebenfalls vorgesehen sein, dass die Anschlagseinrichtung eine Verriegelung der Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung bewirkt und diese manuell nach Entnehmen der tauchlackierten Gegenstände für die Aufnahme der nächsten tauchzulackierenden Gegenstände erneut in die Ausgangsposition gebracht und in dieser verriegelt wird.
  • Wird für einen Beschichtungsvorgang die Vorrichtung mit den tauchzulackierenden Gegenständen durch ein Tauchbecken einer Lackieranlage gefahren, wird vorteilhaft nach dem Eintauchen die Auslöseeinrichtung überfahren, die beispielsweise ein mechanischer Auslösebock sein kann, so dass die Verriegelungseinrichtung betätigt und somit die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung entriegelt wird. Nachfolgend wird ggf. unterstützt durch eine Federkraft, wie durch eine Spiralfeder, die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung bzw. Trageinrichtung gegenüber dem Gestell der Vorrichtung in der durch die Spiralfeder festgelegten Drehrichtung gedreht. Zusätzlich zu der von der Spiralfeder ausgeübten Federkraft wird die Drehbewegung durch das Bestreben der Aufnahmeeinrichtung, eine stabile Lage einzunehmen, unterstützt. Nach Erreichen des vorgebbaren Drehumfangs, insbesondere einer Drehung um etwa 180 Grad, schlägt die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung gegen die Anschlagseinrichtung an, so dass eine weitere Drehung unterbunden wird.
  • Das Ergebnis des Drehens bzw. Schwenkens der tauchzulackierenden Gegenstände während der translatorischen Bewegung durch das Tauchbecken ist eine im Wesentlichen vollständige Entlüftung auch der Hohlräume des tauchzulackierenden Gegenstandes, so dass eine gleichmäßige Beschichtung der Innen- und Außenseiten des tauchzulackierenden Gegenstandes erzielt werden kann.
  • Zum Befestigen der tauchzulackierenden Gegenstände an der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung und/oder Trageinrichtung ist vorteilhaft zumindest eine Spanneinrichtung vorgesehen, die ebenfalls vorteilhaft so an dem tauchzulackierenden Gegenstand angreift, dass in diesem Bereich eine im Wesentlichen vollständige Tauchlackierung stattfinden kann. Insbesondere greift die zumindest eine Spanneinrichtung bei einem mit Hohlräumen versehenen Gegenstand außenseitig an, um eine innenseitige Korrosion des Gegenstandes in jedem Falle zu vermeiden, da ein nachträgliches außenseitiges Beschichten an der Angreifstelle leichter möglich ist als ein innseitiges.
  • Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel von dieser näher anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen in:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Gestells einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform zweier über einen Tragrahmen miteinander verbundener Aufnahmeeinrichtungen zur Aufnahme zweier tauchzulackierender Gegenstände,
  • 3 eine perspektivische Ansicht des Zusammenbaus der über den Tragrahmen miteinander verbundenen Aufnahmeeinrichtungen gemäß 2 in Anordnung an dem Gestell gemäß 1 zum Ausbilden einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 3 nach Entriegeln einer Verriegelungseinrichtung mit um einen ersten Winkel verschwenkten Aufnahmeeinrichtungen bzw. Tragrahmen,
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 3 mit weiter verschwenkten Aufnahmeeinrichtungen bzw. Tragrahmen,
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 3 mit um einen Winkel von etwa 90 Grad verschwenkten Aufnahmeeinrichtungen bzw. Tragrahmen,
  • 7 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 3 mit um einen Winkel zwischen 90 und 180 Grad verschwenkten Aufnahmeeinrichtungen bzw. Tragrahmen, und
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß 3 mit um 180 Grad verschwenkten Aufnahmeeinrichtungen bzw. Tragrahmen.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Traggestells 1 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 2. 2 zeigt einen Tragrahmen 3 mit zwei Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 zur Aufnahme von tauchzulackierenden Gegenständen 6. Die beiden tauchzulackierenden Gegenstände sind beispielsweise Träger für ein Fahrzeug, die als Hohlkörper ausgebildet sind. Die in 2 sowie den nachfolgenden 3 bis 8 gezeigten Gegenstände sind lediglich skizzenhaft als rahmenförmige Hohlkörper dargestellt. Die in den Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 aufnehmbaren Gegenstände 6 können eine beliebige Form und Größe aufweisen, wobei in der gezeigten Vorrichtung zwei Aufnahmeeinrichtungen in dem Tragrahmen, mit jeweils einem aufgenommenen Gegenstand, angeordnet sind. Grundsätzlich können an dem Traggestell 1 jedoch auch beispielsweise vier Aufnahmeeinrichtungen auf Tragrahmen angeordnet werden, de an zwei gegenüberliegenden Stellen des Traggestells 1 angeordnet werden. Beispielsweise können somit zwei einander entsprechende oder unterschiedliche Tragrahmen 3 an dem Traggestell 1 drehbar gelagert werden.
  • Zur drehbaren Lagerung weist das Traggestell 1 zwei einander gegenüberliegende Drehlager 7 auf, die eine Spiralfeder 8 umfassen, die jedoch in 1 lediglich angedeutet ist. Die Spiralfeder 8 dient zum Unterstützen der Drehbewegung der Aufnahmeeinrichtungen im Tragrahmen 3 gegenüber dem Traggestell 1. Hierauf wird im Folgenden noch näher eingegangen.
  • Zum Aufstellen des Traggestells 1 auf einer Fläche weist dieses ein Fußteil 10 auf. Die Drehlager 7 sind an einem im aufgestellten Zustand des Traggestells etwa senkrecht angeordneten Ständerelement 11 angeordnet. Das Ständerelement 11 ist seitlich in seinem unteren Bereich über schräg sich erstreckende und sich auf dem Fußteil 10 abstützende Streben 12, 13 abgestützt. Im Bereich der Verbindung der Strebe 13 mit dem Ständerelement 11 ist an letzterem ein Anschlagselement 14 angeordnet. Ein weiteres Anschlagselement 15 ist spiegelbildlich zu dem Drehlager ebenfalls an dem Ständerelement 11 angeordnet. Die Anschlagselemente 14, 15 dienen, wie weiter unten noch ausgeführt werden wird, dem Beenden des Schwenkvorgangs des Tragrahmens 3 gegenüber dem Traggestell 1.
  • An dem Ständerelement 11 des Traggestells ist im oberen Bereich des aufgestellten Traggestells eine Verriegelungseinrichtung 16 vorgesehen. Diese Verriegelungseinrichtung weist einen hakenförmigen Abschnitt 160 und einen Hebel 161 auf. An dem Hebel 161 kann angegriffen werden, insbesondere durch eine Auslöseeinrichtung, die außerhalb der Vorrichtung 2 und insbesondere des Traggestells 1 vorgesehen ist. Eine solche Auslöseeinrichtung kann im Bereich eines Tauchbeckens vorgesehen sein, in das die Vorrichtung 2 zum Durchführen der Tauchlackierung für die Gegenstände 6 eingetaucht wird. Eine solche Auslöseeinrichtung ist jedoch in keiner der 1 bis 8 gezeigt.
  • Bei Betätigen des Hebels 161 wird der hakenförmige Abschnitt 160 am anderen Ende der Verriegelungseinrichtung 16 in eine Position verbracht, in der ein Zapfen 30 am Tragrahmen 3 der beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 umgriffen werden kann. Wie 2 entnommen werden kann, ist der Zapfen 30 an einem vorstehenden Abschnitt 31 des Tragrahmens 3 angeordnet. Der vorstehende Abschnitt 31 bildet insofern etwa eine Verlängerung eines mittleren Steges 32 des Tragrahmens 3. Parallel zu diesem mittleren Steg 32 erstrecken sich zwei äußere Stege 33, 34, wobei die drei etwa parallel verlaufenden Stege 32, 33, 34 quer zu ihrer Längserstreckung über drei weitere Stege 35, 36, 37 miteinander verbunden sind. Die Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 sind im Wesentlichen im Bereich der äußeren Stege 33, 34 an diesen befestigt und weisen Halteelemente 38 auf, an denen die tauchzulackierenden Gegenstände 6 gehalten werden.
  • Zum lösbaren Fixieren der tauchzulackierenden Gegenstände im Bereich ihrer mittleren Erstreckung sind an dem mittleren Steg 32 zwei Spanneinrichtungen 39 mit hakenförmigen Abschnitten 390 vorgesehen. Die hakenförmigen Abschnitte übergreifen jeweils einen mittleren Bereich der tauchzulackierenden Gegenstände 6, so dass diese an dem Tragrahmen 3 bzw. in den Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 gehalten werden.
  • In dem mittleren Steg 32 ist im Bereich des Querstegs 36 eine Lageröffnung 320 vorgesehen, in die das Drehlager 7 an dem Traggestell 1 incl. einem Teil der Spiralfeder 8 eingreifen kann, um eine Drehlagerung des Tragrahmens mit den beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 vorzusehen. Die Spiralfeder 8 greift in die Lageröffnung 320 vorzugsweise so ein, dass ein Drehen des Tragrahmens mit den beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 um die durch das Drehlager 7 gebildete Drehachse unterstützt wird. Die Spiralfeder 8 kann entweder als Teil des Drehlagers 7 an dem Traggestell 1 oder als Teil der Lageröffnung 320 in dem Tragrahmen 3 ausgebildet sein.
  • Wie insbesondere aus der 4 ersichtlich, führt das Vorsehen der Lageröffnung 320 außerhalb des Bereichs der beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 mit den aufgefügten tauchzulackierenden Gegenständen 6 zu einer labilen Lagerung an dem Traggestell 1, so dass bei Lösen der Verriegelungseinrichtung 16, wie nachfolgend noch näher erläutert werden wird, der Tragrahmen 3 mit den Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 und den beiden Gegenständen 6 selbständig beginnt, sich in eine stabile Lage zu drehen.
  • Das Traggestell 1 weist, wie insbesondere 1 entnommen werden kann, an seinem dem Fußteil 10 gegenüberliegenden Ende eine Einhängeeinrichtung 17 auf. Über diese Einhängeeinrichtung 17 kann das Traggestell bzw. die gesamte Vorrichtung 2 beispielsweise in einer Förderkette einer Fördervorrichtung zum translatorischen Befördern der Vorrichtung durch ein Tauchbecken einer Lackieranlage eingehängt werden. Die Einhängeeinrichtung wird daher so ausgebildet, dass sie zum Einhängen in eine solche Förderkette oder eine andere vorgesehene Fördereinrichtung geeignet geformt ist. Wie insbesondere 1 entnommen werden kann, kann die Einhängeeinrichtung als separates Element ausgebildet und gegenüber dem Ständerelement 11 teleskopierbar und somit in seiner Längsabmessung veränderbar ausgebildet sein. Hierdurch ist es möglich, das Traggestell 1 für unterschiedlichste Abmessungen von Tragrahmen 3 bzw. Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 vorzusehen. Ferner kann eine Anpassung an unterschiedliche Höhen der translatorischen Fördereinrichtung gegenüber dem Tauchbecken hierüber vorgenommen werden.
  • Wie bereits erwähnt, kann nicht nur ein Tragrahmen 3, wie er in 2 dargestellt ist, an dem Traggestell 1 drehbar angeordnet werden, sondern beispielsweise auch zwei solcher Tragrahmen auf einander gegenüberliegenden Seiten des Traggestells. In den 3 bis 8 ist zur Vereinfachung der Darstellung jedoch lediglich ein Tragrahmen 3 mit jeweils zwei Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 an dem Traggestell 1 drehbar gelagert.
  • In den 3 bis 8 sind die einzelnen Positionen des Tragrahmens 3 gegenüber dem Traggestell 1 nach Lösen der Verriegelungseinrichtung 16 und Ausschwenken bzw. Drehen des Tragrahmens 3 dargestellt. Die Ausgangsposition in 3 zeigt hierbei die 0 Grad Position und die in 8 gezeigte Position die 180 Grad Position, bei der der Tragrahmen gegenüber dem Traggestell um 180 Grad gedreht ist. Nach Entriegeln der Verriegelungseinrichtung 16 durch Lösen der Verbindung zwischen dem hakenförmigen Abschnitt 160 und dem Zapfen 30 schwenkt der Tragrahmen 3 selbständig zum einen aufgrund der labilen Lagerung im Bereich der Lageröffnung 320, wie oben erwähnt, zusätzlich jedoch unterstützt durch die Spiralfeder 8 in Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn aus. In 4 ist hierbei eine Position gezeigt, bei der der Tragrahmen gegenüber dem Traggestell um etwa 15 Grad gedreht ist. 5 zeigt eine weiter gedrehte Position, wobei der Winkel zwischen dem mittleren Steg 32 und dem Ständerelement 11 etwa 45 Grad beträgt. Der Tragrahmen dreht selbständig weiter auch in die in 6 gezeigte Position, in der er etwa rechtwinklig zu der Längserstreckung des Traggestells 1 steht. Beim selbständigen Weiterdrehen nimmt der Tragrahmen die in 7 gezeigte Position ein, bei der letzterer um etwa 135 Grad gegenüber dem Traggestell gedreht ist. Aufgrund des Vorsehens des zumindest einen Anschlagselements dreht sich der Tragrahmen 3 mit den beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 nicht weiter als 180 Grad, wobei diese Position in 8 gezeigt ist. Ein Weiterdrehen des Tragrahmens 3 mit den beiden Aufnahmeeinrichtungen 4, 5 wird durch dieses Anschlagselement unterbunden.
  • Nachdem die Gegenstände 6 während der translatorischen Bewegung durch das Tauchbecken zusätzlich eine Drehbewegung um etwa 180 Grad durchgeführt haben, sind sie auch in den Hohlräumen entlüftet, so dass eine gleichmäßige Beschichtung insbesondere auch in den Hohlräumen vorgesehen werden kann, um Korrosion dort zu vermeiden.
  • Durch das Vorsehen der selbständigen Drehung nach Entriegelung des Tragrahmens mit den Aufnahmeeinrichtungen kann eine sonst für das Drehen von tauchzulackierenden Gegenständen größeren Formats vorgesehene Antriebseinrichtung weggelassen werden, da kein separater Antrieb und auch keine Führungsbahnen, die ein Drehen der Gegenstände während der translatorischen Bewegung durch das Tauchbecken in diesen hervorrufen, erforderlich sind. Vielmehr erfolgt durch die labile Lagerung der Aufnahmeeinrichtungen bzw. des Tragrahmens mit den Aufnahmeeinrichtungen an dem Traggestell der Vorrichtung insbesondere in Kombination mit der Spiralfeder als einem die Drehbewegung unterstützenden Element eine selbständige Drehung bzw. ein selbständiges Verschwenken der tauchzulackierenden Gegenstände während des Tauchlackiervorgangs innerhalb eines Tauchbeckens einer Lackieranlage. Es kann somit eine kostengünstige und zugleich von der Position innerhalb des Tauchbeckens unabhängige Drehung der Gegenstände zu deren Entlüften während des Tauchvorgangs vorgesehen werden.
  • Neben den im Vorstehenden beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen von Vorrichtungen zum Aufnehmen zumindest eines tauchzulackierenden Gegenstandes können noch zahlreiche weitere vorgesehen werden, bei denen gegebenenfalls auch lediglich ein Teil der vorstehend genannten Merkmale miteinander kombiniert wird, wobei jedoch der zumindest eine tauchzulackierende Gegenstand an der Vorrichtung drehbar labil gelagert ist, um eine selbständiges Drehen bzw. Ausschwenken während des Tauchlackiervorgangs zu ermöglichen. Insbesondere ist dabei eine Einrichtung zum Unterstützen der Drehbewegung vorteilhaft zusätzlich vorsehbar.
  • 1
    Traggestell
    2
    Vorrichtung
    3
    Tragrahmen
    4
    Aufnahmeeinrichtung
    5
    Aufnahmeeinrichtung
    6
    Gegenstand
    7
    Drehlager
    8
    Spiralfeder
    10
    Fußteil
    11
    Ständerelement
    12
    Strebe
    13
    Strebe
    14
    Anschlagselement
    15
    Anschlagselement
    16
    Verriegelungseinrichtung
    17
    Einhängeeinrichtung
    30
    Zapfen
    31
    vorstehender Abschnitt
    32
    mittlerer Steg
    33
    äußerer Steg
    34
    äußerer Steg
    35
    Quersteg
    36
    Quersteg
    37
    Quersteg
    38
    Halteelement
    39
    Spanneinrichtung
    160
    hakenförmiger Abschnitt
    161
    Hebel
    320
    Lageröffnung
    390
    hakenförmiger Abschnitt

Claims (18)

  1. Vorrichtung (2) zur Aufnahme zumindest eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) mit zumindest einer Aufnahmeeinrichtung (4, 5) zum Aufnehmen des tauchzulackierenden Gegenstandes (6), wobei die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) drehbar an der Vorrichtung angeordnet ist, und wobei die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung (4, 5) zumindest nach Aufnahme eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) drehbar labil gelagert ist zum Vorsehen eines selbständigen Drehens oder Schwenkens der Aufnahmeeinrichtung (4, 5), dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Aufnahmeeinrichtungen (4, 5) über eine Trageinrichtung (3) miteinander zu einer Einheit verbunden sind.
  2. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder der Trageinrichtung (3) zumindest nach Aufnahme eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) zum Erzeugen der labilen Lagerung oberhalb der Drehlagerstelle an der Vorrichtung (2) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Verriegelungseinrichtung (16) zum Verriegeln der Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) in einer Position vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) über eine Einrichtung (8) zum Unterstützen der Drehbewegung an der Vorrichtung (2) gelagert ist.
  5. Vorrichtung (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass Einrichtung zum Unterstützen der Drehbewegung eine zwischen der Vorrichtung (2) und der Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) vorgesehene Spiralfeder (8) ist.
  6. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Anschlagseinrichtung (14, 15) für die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) zum Beenden der Drehbewegung von dieser vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagseinrichtung (14, 15) so positioniert ist, dass durch die zumindest eine Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) eine Drehbewegung von etwa 180° durchführbar ist.
  8. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) zumindest eine Einhängeeinrichtung (17) zum Einhängen in eine Transporteinrichtung einer Lackieranlage aufweist.
  9. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) zumindest einen Abschnitt (10) zum Aufstellen der Vorrichtung (2) auf einer Fläche aufweist.
  10. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) ein Gestell umfasst, an dem zumindest eine Lagerungseinrichtung (7) zur Drehlagerung einer Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder einer Trageinrichtung (3) zum Aufnehmen tauchzulackierender Gegenstände (6) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung (2) nach Anspruch 8 und 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein die Einhängeeinrichtung (17) und den Abschnitt (10) zum Aufstellen verbindendes Element (11) vorgesehen ist, an dem die zumindest eine Lagerung (7) zum drehbaren Lagern der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Verriegelungseinrichtung (16) so angeordnet ist, dass sie durch eine außerhalb der Vorrichtung (2) angeordnete Auslöseeinrichtung betätigbar ist.
  13. Vorrichtung (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Befestigen eines tauchzulackierenden Gegenstands (6) an der zumindest einen Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) zumindest eine Spanneinrichtung (39) vorgesehen ist.
  14. Verfahren zum Bewegen eines tauchzulackierenden Gegenstandes (6) während eines Tauchlackiervorgangs, bei dem der tauchzulackierende Gegenstand (6) in einer Aufnahmeeinrichtung (4, 5) drehbar an einer Vorrichtung (2) aufgenommen wird, eine lösbare Verriegelungseinrichtung (16) zum Verriegeln der Aufnahmeeinrichtung (4, 5) in einer vorbestimmbaren oder vorbestimmten Position gelöst wird und die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) mit dem tauchzulackierenden Gegenstand (6) durch labile Lagerung an der Vorrichtung (2) eine selbständige Drehbewegung durchführt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehbewegung durch Anstoßen der Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder einer Trageinrichtung (3) zur Aufnahme mehrerer Aufnahmeeinrichtungen (4, 5) an einer Anschlagseinrichtung (14, 15) beendet wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4, 5) und/oder Trageinrichtung (3) eine Drehung von bis zu 180°, insbesondere von etwa 180°, durchführt.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die selbständige Drehbewegung durch Federkraft unterstützt wird.
  18. Hohlkörper, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper unter Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 14 bis 17 und/oder in einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 tauchlackiert oder tauchlackierbar ist, wobei eine Beschichtung der Innen- und Außenseiten kaum oder keine Lufteinschlüsse in der Lackoberfläche aufweist.
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