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DE10320903A1 - Luftgetriebene Schneidevorrichtung für medizinische Behandlungen - Google Patents

Luftgetriebene Schneidevorrichtung für medizinische Behandlungen

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Publication number
DE10320903A1
DE10320903A1 DE10320903A DE10320903A DE10320903A1 DE 10320903 A1 DE10320903 A1 DE 10320903A1 DE 10320903 A DE10320903 A DE 10320903A DE 10320903 A DE10320903 A DE 10320903A DE 10320903 A1 DE10320903 A1 DE 10320903A1
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DE
Germany
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turbine blade
chamber
rotating cylinder
air
inner housing
Prior art date
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Application number
DE10320903A
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English (en)
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DE10320903B4 (de
Inventor
Noriyuki Tanaka
Shozo Nakayama
Hirofumi Jikuhara
Naruo Wada
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
J Morita Manufaturing Corp
Original Assignee
J Morita Manufaturing Corp
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61C1/02Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design characterised by the drive of the dental tools
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Abstract

Eine dentale Schneidevorrichtung verfügt über einen Kopfabschnitt (10), der einen rotierenden Zylinder (20) zum Halten eines Schneidwerkzeugs (22) und eine Turbinenschaufel (21) aufnimmt, die um den rotierenden Zylinder (20) herum montiert und an ihm befestigt ist. Von einer Luftzuführöffnung (24) zugeführte Luft wird auf die Turbinenschaufen geblasen, um sie zu drehen, und die auf die Turbinenschaufel geblasene Luft wird aus der Auslassöffnung (25) ausgeblasen. Der Kopfabschnitt verfügt über eine erste Kammer (26), die sich in einem Abschnitt befindet, der dem Außenumfangs-Endabschnitt der Turbinenschaufel gegenübersteht und sich in einer Richtung rechtwinklig zur Mittelachse des rotierenden Zylinders erstreckt, und eine zweite Kammer (27, 28), die benachbart zu einem Ende oder beiden Enden der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse liegen und mit der ersten Kammer in Verbindung stehen.

Description

  • Priorität: 10. Mai 2002, Japan Nr. 2002-135785 (P)
  • EINSCHLÄGIGE ANMELDUNG
  • Die vorliegende Anmeldung beansprucht das Prioritätsrecht gemäß U. S. C. §119 der am 10. Mai 2002 eingereichten japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-135785.
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine luftgetriebene Schneidevorrichtung für eine medizinische Behandlung wie eine Zahnbehandlung.
  • EINSCHLÄGIGE TECHNIK
  • Im Allgemeinen verfügt ein luftgetriebenes Handstück mit einer Schneidevorrichtung zur medizinischen Behandlung, wie zur Zahnbehandlung, über ein distales Ende, das einen Kopfabschnitt trägt, an dem ein erforderliches Schneidwerkzeug austauschbar befestigt wird. Der Kopfabschnitt beherbergt einen rotierenden Zylinder oder einen Schaft zum Halten eines Schneidwerkzeugs, zwei Lager zum Halten des rotierenden Zylinders sowie eine zwischen den zwei Lagern angeordnete Turbinenschaufel. Dadurch, dass komprimierte Luft, die von einem im Griffabschnitt des Handstücks ausgebildeten Luftzuführkanal zugeführt wird, auf die Turbinenschaufel geblasen wird, wird dafür gesorgt, dass sich das Schneidwerkzeug dreht. Der Griffabschnitt verfügt auch über einen in ihm ausgebildeten Auslasskanal, durch den die komprimierte Luft, nachdem sie auf die Turbinenschaufel geblasen wurde, ausgelassen wird.
  • Jedoch besteht bei der obigen luftgetriebenen Schneidevorrichtung ein Problem dahingehend, dass sich selbst dann, wenn die Zufuhr komprimierter Luft gestoppt wird, der rotierende Zylinder und die Turbinenschaufel wegen ihrer Trägheit eine Weile lang weiter drehen. Durch diese trägheitsbedingte Drehung wird in nachteiliger Weise Luft angesaugt, wie sie in kleinen Räumen des Kopfabschnitts vorhanden ist, und diese wird in den Luftzuführkanal und den Auslasskanal geschoben und gedrückt, was bewirkt, dass die Räume evakuiert werden, was als "Rücksaugen" bezeichnet wird. Dies wiederum bewirkt, dass durch Zwischenräume, die an den Außenumfängen des rotierenden Zylinders und des Schneidwerkzeugs ausgebildet sind, Außenluft in das Innere des Kopfabschnitts gesaugt wird. Nicht nur dies, sondern auch das Rücksaugen bewirken, dass Speichel, Blut und Zahnbruchstücke eines Patienten im Verlauf einer Zahnbehandlung in das Innere des Kopfabschnitts eingesaugt werden.
  • Das Rücksaugen wurde schon dargelegt und es wurden verschiedene Lösungen dafür vorgeschlagen. Jedoch ist jede der vorgeschlagenen Lösungen mechanisch kompliziert und benötigt noch mehr Vervollkommnung für die Praxis. Ferner ist ein System zum Zuführen komprimierter Luft in einen Luftzuführkanal und einen Auslasskanal, wenn die Drehung eines Schneidwerkzeugs gestoppt wird, vorgeschlagen. Dieses System benötigt jedoch einen sehr komplizierten Mechanismus und eine sehr komplizierte Steuerung für die Vorrichtung.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung wurde unter den vorstehend genannten Umständen geschaffen, um eine dentale Schneidevorrichtung anzugeben, mit der das obige Rücksaugen verhindert werden kann, wobei an einem herkömmlichen Kopfabschnitt eine einfache Verbesserung vorgenommen wird. Das heißt, dass durch die Erfindung eine dentale Schneidevorrichtung mit einem Kopfabschnitt geschaffen ist, der einen rotierenden Zylinder zum Halten eines Schneidwerkzeugs und eine um diesen herum angebrachte und an ihm befestigte Turbinenschaufel aufweist, wobei dafür gesorgt ist, dass von einer Luftzuführöffnung eingespeiste Luft auf die Turbinenschaufel bläst, um sie zu drehen, und die Luft, die auf die Turbinenschaufel traf, aus einer Auslassöffnung ausgeblasen wird. Das Merkmal dieser Schneidevorrichtung beruht darin, dass der Kopfabschnitt über eine erste Kammer, die in einem Teil desselben liegt, der dem Außenumfangs-Endabschnitt der Turbinenschaufel zugewandt ist und sich in einer Richtung rechtwinklig zur Mittelachse des rotierenden Zylinders erstreckt, und eine zweite Kammer verfügt, die angrenzend an mindestens ein Ende der Turbinenschaufel entlang der Richtung der obigen Mittelachse liegt und mit der ersten Kammer in Verbindung steht.
  • Gemäß einer anderen Erscheinungsform ist durch die Erfindung eine dentale Schneidevorrichtung mit Folgendem geschaffen: einem Kopfabschnitt, der einen rotierenden Zylinder zum Halten eines Schneidwerkzeugs aufnimmt; zwei Lagern zum Halten des rotierenden Zylinders; und einer Turbinenschaufel, die zwischen den zwei Lagern um den rotierenden Zylinder herum montiert und an ihm befestigt ist, wobei von einer Luftzuführöffnung zugeführte Luft auf die Turbinenschaufel geblasen wird, um sie zu drehen, und die auf die Turbinenschaufel geblasene Luft von einer Auslassöffnung ausgeblasen wird. Das Merkmal dieser Schneidevorrichtung beruht darin, dass der Kopfabschnitt über einen Hohlraum zum Aufnehmen der zwei Lager und der Turbinenschaufel verfügt und Zwischenräume, die an den beiden Enden des rotierenden Zylinder ausgebildet sind, damit der Hohlraum mit der Außenatmosphäre in Verbindung stehen kann, durch Abdichtelemente abgedichtet sind.
  • Gemäß einer anderen Erscheinungsform ist durch die Erfindung eine dentale Schneidevorrichtung mit Folgendem geschaffen: einem Kopfabschnitt, der einen rotierenden Zylinder zum Halten eines Schneidwerkzeugs aufnimmt; zwei Lagern zum Halten des rotierenden Zylinders; und einer Turbinenschaufel, die zwischen den zwei Lagern um den rotierenden Zylinder herum montiert und an ihm befestigt ist, wobei von einer Luftzuführöffnung zugeführte Luft auf die Turbinenschaufel geblasen wird, um sie zu drehen, und die auf die Turbinenschaufel geblasene Luft von einer Auslassöffnung ausgeblasen wird. Das Merkmal dieser Schneidvorrichtung besteht darin, dass der Kopfabschnitt Folgendes aufweist: eine erste Kammer, die in einem Abschnitt liegt, der dem Außenumfangs-Endabschnitt der Turbinenschaufel gegenübersteht und sich in einer Richtung rechtwinklig zur Mittelachse des rotierenden Zylinders erstreckt; eine zweite Doppelkammer, die angrenzend am mindestens ein Ende der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse liegt und mit der ersten Kammer in Verbindung steht; und ein Abdichtelement, das sich auf einer Seite des anderen Endes der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse befindet, um einen Zwischenraum zwischen dem die zwei Lager und die Turbinenschaufel aufnehmenden Hohlraum und der Außenatmosphäre abzudichten.
  • Bei jeder dieser dentalen Schneidevorrichtungen ist es bevorzugt, dass das Abdichtelement kontinuierlich mit der Außenumfangsfläche des rotierenden Zylinders oder des Schneidwerkzeugs in Kontakt steht.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine vergrößerte Schnittansicht eines Teils einer dentalen Schneidevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 2 ist eine Schnittansicht der in der Fig. 1 dargestellten dentalen Schneidevorrichtung entlang einer Linie II-II;
  • Fig. 3 ist eine Schnittansicht eines Teils einer dentalen Schneidevorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Innengehäuses;
  • Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht eines Innengehäuses;
  • Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Ringdichtung; und
  • Fig. 7 ist eine Schnittansicht eines Teils einer dentalen Schneidevorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
  • Gemäß den Fig. 1 und 2 verfügt ein dentales Handstück oder eine Schneidevorrichtung gemäß der Erfindung, die allgemein durch die Bezugszahl (1) gekennzeichnet ist, über einen Kopfabschnitt (10), der im distalen Ende dieses Handstücks (1) ausgebildet ist. Der Kopfabschnitt (10) verfügt über einen an seinem proximalen Ende ausgebildeten Schaftabschnitt (11), der mit einem Griffabschnitt (nicht dargestellt) und einem an seinem distalen Ende ausgebildeten kreisförmigen Gehäuse (12) verbunden ist.
  • Das Gehäuse (12) verfügt über ein becherförmiges Außengehäuse (13), ein becherförmiges Innengehäuse (14), das austauschbar innerhalb des Außengehäuses (13) aufgenommen ist, und ein oberes Gehäuse (15), das an der Oberseite des Innengehäuses (14) angebracht ist. Durch das Innengehäuse (14) und das obere Gehäuse (15) ist ein Hohlraum (16) gebildet. Ein oberes Lager (17) und ein unteres Lager (18) sind an der Ober- und der Unterseite des Hohlraums (16) angeordnet, und sie werden durch das obere Gehäuse (15) bzw. das Innengehäuse (14) gehalten. Das obere Lager (17) und das untere Lager (18) halten drehbar einen rotierenden Zylinder (einen rotierenden Schaft) (20), der koaxial zur Mittelachse (19) des Gehäuses (12) angeordnet ist. Am rotierenden Zylinder (20) zwischen dem oberen Lager (17) und dem unteren Lager (18) ist eine Turbinenschaufel (21) so angeordnet, dass sich der rotierende Zylinder (20) mit der Turbinenschaufel (21) um die Mittelachse (19) dreht. Insbesondere steht der untere Endabschnitt des rotierenden Zylinders (20) über das unterste Ende des Außengehäuses (13) über, und er liegt dann durch Öffnungen nach außen frei, die jeweils in den untersten Endabschnitten des Außen- bzw. des Innengehäuses (13, 14) ausgebildet sind. So wird ein Schneidwerkzeug (22) durch die untere Endöffnung des rotierenden Zylinders (20) in das Gehäuse eingeführt. Die obere Öffnung des Außengehäuses (13) ist andererseits durch eine auf das obere Gehäuse (15) aufgesetzte Kappe (23) verschlossen.
  • Sowohl ein Luftzuführkanal (24) als auch ein Luftauslasskanal (25) erstrecken sich durch das Innengehäuse (14), das Außengehäuse (13) und dann den mit dem Griffabschnitt verbundenen Schaftabschnitt (11). Wie es besten in der Fig. 2 dargestellt ist, ist die Turbinenschaufel (21) dieser Ausführungsform so konzipiert, dass sie sich in der Fig. 2 in der Uhrzeigerrichtung dreht. Daher ist der Luftzuführkanal (24) so ausgerichtet, dass er Luft von der stromaufwärtigen Seite zur stromabwärtigen Seite in Bezug auf die Rotationsrichtung einbläst. Ferner ist in einem Bereich zwischen dem Luftzuführkanal (24) und dem Auslasskanal (25) eine Außenumfangskammer (eine erste Kammer) (26), die dem Außenumfangs- Endabschnitt der Turbinenschaufel zugewandt ist, so ausgebildet, dass sie sich durch das Innengehäuse (14) in das Außengehäuse (13) erstreckt. Wie es am besten in der Fig. 1 dargestellt ist, verfügt die Außenumfangskammer (26) über einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt in einer Ebene parallel zur Mittelachse (19). Auch erstreckt sich, wie es am besten in der Fig. 2 dargestellt ist, die Außenumfangskammer (26) so nach außen, dass sie in Bezug auf die Drehrichtung der Turbinenschaufel (21) nach unten geneigt ist. Vorzugsweise ist der Neigungswinkel, d. h. ein Winkel Θ zwischen einer die Mittelachse (19) schneidenden Linie und der Seitenwand der Außenumfangskammer (26) auf ungefähr 50 bis ungefähr 80° eingestellt. Ferner sind eine obere Kammer (eine zweite Kammer) (27) und eine untere Kammer (eine zweite Kammer) (28) über oder unter der Turbinenschaufel (21) ausgebildet, insbesondere in den Bereichen angrenzend an den oberen und den unteren Endabschnitt der Turbinenschaufel (21), wobei sie mit dem oberen bzw. unteren Endabschnitt der Außenumfangskammer (26) verbunden sind.
  • Im Betrieb des so aufgebauten Handstücks (1) wird komprimierte Luft durch den Luftzuführkanal (24) in den Hohlraum (16) eingespeist und dann auf die Turbinenschaufel (21) geblasen, was bewirkt, dass sich diese in der Fig. 2 in der Uhrzeigerrichtung dreht. Durch die Drehung der Turbinenschaufel (21) wird die komprimierte Luft um die Achse (19) transportiert und dann aus dem Auslasskanal (25) ausgeblasen. Auch wird die Drehung der Turbinenschaufel (21) über den rotierenden Zylinder (20) an das Schneidwerkzeug (22) übertragen. Selbst wenn die Zufuhr komprimierter Luft gestoppt wird, dreht sich die Turbinenschaufel (21) auf Grund ihrer Trägheit eine Zeit lang weiter. Daher wird die Luft, die sich auf Grund der Drehung der Turbinenschaufel (21) im Hohlraum (16) dreht, nicht nur in den Luftzuführkanal (24) und den Auslasskanal (25) eingedrückt, sondern durch die Zentrifugalkraft auch in die Außenumfangskammer (26). Die Luft in der Außenumfangskammer (26) wird dadurch zusammengedrückt. Die komprimierte Luft in der Außenumfangskammer (26) wird dann in die obere Kammer (27) und die untere Kammer (28) transportiert, die mit dem oberen bzw. unteren Endabschnitt der Außenumfangskammer (26) in Verbindung stehen, wie es in der Fig. 1 dargestellt ist. Schließlich wird ein Teil der komprimierten Luft durch einen oberen Zwischenraum (29) zwischen dem oberen Gehäuse (15) und dem rotierenden Zylinder (20) und dann durch das obere Lager (17) in die Atmosphäre transportiert. Gleichzeitig wird ein anderer Teil der komprimierten Luft durch einen unteren Zwischenraum (30) zwischen dem rotierenden Zylinder (20) und den Gehäusen (13, 14) und durch das untere Lager (18) transportiert. Dies führt dazu, dass der obere Zwischenraum (29) und der untere Zwischenraum (30) praktisch luftdicht abgeschlossen werden, um dadurch das Eindringen von Außenluft und Speichel und/oder Blut im Mundraum eines Patienten, der eine Zahnbehandlung erfährt, in den Hohlraum (16) des Gehäuses zu verhindern.
  • Obwohl das Handstück (1) bei dieser Ausführungsform über die obere Kammer (27) verfügt, die oberhalb der Turbinenschaufel (114) ausgebildet ist, kann diese weggelassen werden, wenn das Außengehäuse (13) durch die Kappe (29) vollständig abgedichtet ist.
  • Auch ist zwar beim Handstück (1) dieser Ausführungsform eine zahnradartige Turbinenschaufel (114) verwendet, jedoch kann diese beliebige Konfiguration und Größe haben.
  • In der Fig. 3 ist ein Teil eines anderen Handstücks oder einer Schneidevorrichtung dargestellt, die allgemein mit der Bezugszahl 102 gekennzeichnet ist und der zweiten Ausführungsform der Erfindung entspricht. Das Handstück (101) verfügt im Wesentlichen über einen durch eine Bedienperson gehaltenen Griffabschnitt (102) und einen Kopfabschnitt (103), der am distalen Ende des Griffabschnitts (102) angebracht ist. Der Griffabschnitt (102) verfügt über einen zylindrischen Körper mit einer Öffnung am distalen Ende (dem Endabschnitt auf der linken Seite der Zeichnung). Der Kopfabschnitt (103) verfügt über einen Schaftabschnitt (104), der in die Öffnung am distalen Endes des zylindrischen Körpers eingesetzt und daran befestigt ist, und ein Gehäuse (105) zum Aufnehmen eines unten beschriebenen Lagermechanismus.
  • Das Gehäuse (105) verfügt über ein becherförmiges Außengehäuse (106), das einstückig mit dem Schaftabschnitt (104) ausgebildet ist, ein becherförmiges Innengehäuse (107), das entnehmbar im Außengehäuse (106) aufgenommen ist und ein ringförmiges oberes Gehäuse (108), das in die obere Öffnung des Innengehäuses (107) eingesetzt ist. Zwischen dem Innengehäuse (107) und dem oberen Gehäuse (108) ist ein Hohlraum (109) ausgebildet. Durch das obere Gehäuse (108) und das Innengehäuse (107) werden ein oberes Lager (110) bzw. ein unteres Lager (111) gehalten, die über bzw. unter dem Hohlraum (109) angeordnet sind. Das obere Lager (110) und das untere Lager (111) halten drehbar einen rotierenden Zylinder (einen Rotorschaft) (113), der koaxial zur Mittelachse (112) des Gehäuses (105) angeordnet ist. Am rotierenden Zylinder (113) ist zwischen dem oberen Lager (110) und dem unteren Lager (111) eine Turbinenschaufel (114) angebracht, so dass sich der rotierende Zylinder (113) und die Turbinenschaufel (114) um die Mittelachse (112) drehen können. Der untere Endabschnitt des rotierenden Zylinders (113) steht durch die in den unteren Endabschnitten des Außengehäuses (106) bzw. des Innengehäuses (107) ausgebildeten Öffnungen in die Atmosphäre hinein, so dass ein Schneidwerkzeug (115) vom unteren Ende des rotierenden Zylinders (113) her in das Gehäuse eingesetzt werden kann. Ferner ist um die obere Öffnung des Außengehäuses (106) ein Sperrring (116) austauschbar so eingesetzt, dass das obere Gehäuse (108) positioniert wird und auch eine Kappe (117) zum Abdecken des oberen Gehäuses (108) verriegelt wird.
  • Die Turbinenschaufel (114) verfügt über eine am Umfang ihrer oberen Seite ausgebildete obere Schaufel (118) und eine am Umfang ihrer unteren Seite ausgebildete untere Schaufel (119). Als Turbinenschaufel wird vorzugsweise die in JP 2001-162416 (A) offenbarte Doppelschaufelturbine verwendet. Andererseits sind im Innengehäuse (107) und im Schaftabschnitt (108) Luftzuführkanäle (120, 121) so ausgebildet, dass sie miteinander in Verbindung stehen und der oberen Schaufel (118) gegenüberstehen. Im Innengehäuse (107) und im Schaftabschnitt (104) sind Auslasskanäle (122, 123) so ausgebildet, dass sie miteinander in Verbindung stehen und der unteren Schaufel (119) gegenübersehen. Ferner ist im Inneren des Innengehäuses (107) ein Luftkanal (124) ausgebildet, der die obere Schaufel (118) mit der unteren Schaufel (119) über ein Fluid verbindet.
  • Im Innengehäuse (107) sind mehrere Außenumfangskammern (erste Kammern) (125), die durch es hindurchlaufen, so ausgebildet, dass sie den Außenumfangs-Endabschnitten der unteren Schaufel (119) gegenüberstehen. Die Außenumfangskammern (125) können leicht von außen bearbeitet werden, da sie sich vollständig durch das Innengehäuse (107) erstrecken. Wie es am besten in den Fig. 4 und 5 dargestellt ist, ist die Turbinenschaufel (114) so konzipiert, dass sie sich in der Uhrzeigerrichtung dreht, und daher erstrecken sich die Außenumfangskammern (125) radial in der Stromabwärtsrichtung in Bezug auf die Drehrichtung der Turbinenschaufel (114). Vorzugsweise ist der Neigungswinkel, d. h. der Schnittwinkel 6 zwischen der Mittelachse (112) und der Seitenwand (126) der Außenumfangskammer (125) speziell auf ungefähr 50 bis ungefähr 80° eingestellt. Ferner sind untere Kammern (zweite Kammern) (127) unter der Turbinenschaufel (114) ausgebildet, genauer gesagt, in den Bereichen angrenzend an den unteren Endabschnitt der Turbinenschaufel, so dass sie den unteren Seiten der Außenumfangskammern (125) gegenüberstehen.
  • Andererseits ist zwischen dem oberen Gehäuse (108) und dem oberen Lager (110) eine Ringnut (128) ausgebildet, die die Außenumfangsfläche des rotierenden Zylinders (113) umgibt und dieser gegenübersteht. Eine in der Ringnut (128) aufgenommene elastische Ringdichtung (eine Lippendichtung) (129) (siehe die Fig. 6) dichtet den Zwischenraum zwischen dem oberen Gehäuse (108) und dem rotierenden Zylinder (113) ab.
  • Bei dieser Ausführungsform ist, wie es in der Fig. 6 dargestellt ist, die Lippendichtung (129) ein im Kautschuk geformtes Abdichtelement mit einem ringförmigen Basisabschnitt (129a) und einem dünnwandigen Abschnitt (129b) der sich in der radialen Richtung ausgehend vom Innenumfang des ringförmigen Basisabschnitts (129a) nach innen erstreckt. Der dünnwandige Abschnitt (129b) ist so ausgebildet, dass seine Dicke zum Innenumfangsende (129c) mit einem Innendurchmesser, der geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des rotierenden Zylinders (113) ist, allmählich abnimmt. Wie es in der Fig. 7 dargestellt ist, steht die auf dem oberen Lager (110) angebrachte Lippendichtung (129) so mit der Außenumfangsfläche des rotierenden Zylinders (113) in Kontakt, dass ihr Umfangsendabschnitt (129c) nach oben zeigt, und in der Ringnut (128) ist eine andere, unter dem unteren Lager (111) angebrachte Lippendichtung (129) so aufgenommen, dass sie so Kontakt mit der Außenumfangsfläche des rotierenden Zylinders (113) hält, dass ihr Innenumfangs-Endabschnitt (129c) nach unten zeigt. Demgemäß verformt sich, während komprimierte Luft in den Hohlraum (109) eingespeist wird, um dessen Innendruck zu erhöhen, der Innenumfangs-Endabschnitt (129c) der Lippendichtung (129) leicht nach außen, und er hebt vom rotierenden Zylinder (114) ab. Demgemäß strömt die komprimierte Luft im Hohlraum (109) durch einen zwischen dem verformten Innenumfangs-Endabschnitt (129c) und dem rotierenden Zylinder (114) ausgebildeten Zwischenraum zur Außenatmosphäre. Daher erfährt der rotierende Zylinder (114) während seiner Drehung keinen Widerstand von der Lippendichtung (129), so dass eine normale Drehung gewährleistet werden kann.
  • Außerdem sind mehrere Wassereinspritzlöcher (113) mit regelmäßigem Intervall am Basisabschnitt des Außengehäuses (106) ausgebildet. Die Wassereinspritzlöcher (130) stehen über einen ringförmigen Wasserkanal (131) miteinander in Verbindung, der an der Innenfläche des Außengehäuses (106) ausgebildet ist, die dem Innengehäuse (107) zugewandt ist, und sie sind auch mit einem Wasserzuführkanal (nicht dargestellt) im Schaftabschnitt (104) verbunden.
  • Im Betrieb des so aufgebauten Handstücks (101) wird durch eine Wasserzuführleitung (nicht dargestellt) im Griffabschnitt (102) zugeführtes Wasser aus den mehreren Wassereinspritzdüsen (130) durch den Wasserzuführkanal im Schaftabschnitt (104) und den ringförmigen Wasserkanal (131) im Gehäuse (105) auf das distale Ende des Schneidwerkzeugs (115) aufgespritzt. Andererseits wird komprimierte Luft, die durch eine im Griffabschnitt (102) untergebrachte Luftzuführleitung (nicht dargestellt) zugeführt wird, durch die Luftzuführkanäle (121, 120) des Schaftabschnitts (104) und des Innengehäuses (107) auf die obere Schaufel (118) der Turbinenschaufel (114) aufgeblasen. Die auf die obere Schaufel (118) aufgeblasene komprimierte Luft wird dann durch den Luftkanal (124) auf die untere Schaufel (119) gebracht. Demgemäß dreht sich die Turbinenschaufel (114) (114), und gleichzeitig dreht sich der mit dieser Turbinenschaufel (114) versehene rotierende Zylinder (113). Auch wird das durch den rotierenden Zylinder (113) gehaltene Schneidwerkzeug (115) gedreht.
  • Wenn die Zufuhr der komprimierten Luft gestoppt wird, hört die Drehkraft für die Turbinenschaufel (114) auf. Jedoch dreht sich die Turbinenschaufel (114) auf Grund ihrer Trägheit weiter. Daher wird die Luft, die sich durch die Drehung der Turbinenschaufel (114) im Hohlraum (109) bewegt, zwangsweise nicht nur in die Luftzuführkanäle (120, 121) und die Auslasskanäle (123, 124) geliefert, sondern auch durch die Zentrifugalkraft in die Außenumfangskammern (125). Die in den Außenumfangskammern (125) komprimierte Luft wird in die unteren Kammern (127) transportiert, die angrenzend an die untere Endfläche der Außenumfangskammern (125) liegen, und sie wird dann durch den unteren Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse (107) und dem rotierenden Zylinder (113) in die Atmosphäre ausgelassen. Daher ist der untere Zwischenraum praktisch luftdicht abgeschlossen, um das Eindringen von Atmosphärenluft, Speichel und Blut aus dem Mundraum eines Patienten, der eine Zahnbehandlung erfährt, in den Hohlraum (109) des Kopfabschnitts zu verhindern. Ferner kann, da die Ringdichtung (129) den Zwischenraum zwischen dem oberen Gehäuse (108) und dem rotierenden Zylinder (113) abdichtet, keine Außenluft durch einen derartigen Zwischenraum in den Hohlraum (109) eindringen. Ferner steht die Ringdichtung (129) mechanisch mit dem rotierenden Zylinder (113) in Kontakt, um eine Drehung der Turbinenschaufel (114) durch Trägheit zu verhindern. Daher wird die Periode, während der im Hohlraum (109) ein Unterdruck auftritt, kürzer, was das Auftreten des Rücksaugens im Wesentlichen verhindert. Außerdem tritt, wenn die Zufuhr komprimierter Luft eingestellt wird, die Ringdichtung (129) mit dem rotierenden Zylinder (113) in Kontakt, um die Turbinenschaufel (114) schnell zu stoppen. Obwohl die Ringdichtung (129) nur zwischen dem oberen Gehäuse (108) und dem rotierenden Zylinder (113) vorhanden ist, kann, wie es in der Fig. 7 dargestellt ist, eine andere Ringdichtung (129) an der Unterseite des unteren Lagers (111) vorhanden sein, um den Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse (107) und dem rotierenden Zylinder (113) abzudichten. So kann, in Kombination mit der obigen Luftabdichtung verhindert werden, dass Außenluft durch den Zwischenraum zwischen dem Innengehäuse (107) und dem rotierenden Zylinder (113) eindringt.
  • Auch kann, unabhängig davon, dass die zweite Kammer angrenzend an den unteren Endabschnitt und/oder den oberen Endabschnitt der Turbinenschaufel liegt, eine endlose Dichtung an der Oberseite und/oder der Unterseite des rotierenden Zylinders positioniert sein.
  • Wie es aus der vorstehenden Beschreibung erkennbar ist, ist es gemäß der Erfindung möglich, wirkungsvoll das Eindringen von Speichel oder dergleichen eines Patienten in den Kopfabschnitt auf Grund eines Rücksaugens zu verhindern, wie es auftreten würde, wenn die Drehung einer Turbinenschaufel angehalten wird, ohne dass eine komplizierte Anpassung des Kopfabschnitts erforderlich wäre. TEILELISTE 1 Handstück
    10 Kopfabschnitt
    11 Schaftabschnitt
    12 Gehäuse
    13 Außengehäuse
    14 Innengehäuse
    15 Oberes Gehäuse
    16 Hohlraum
    17 Oberes Lager
    18 Unteres Lager
    21 Turbinenschaufel
    24 Luftzuführöffnung
    25 Auslassöffnung
    26 Außenumfang
    27 Obere Kammer
    28 Untere Kammer

Claims (14)

1. Luftgetriebene Schneidevorrichtung zur medizinischen Behandlung mit:
einem Kopfabschnitt zum Aufnehmen eines rotierenden Zylinders zum Halten eines Schneidwerkzeugs und einer um den rotierenden Zylinder herum montierten und an ihm befestigten Turbinenschaufel, so dass von einer Luftversorgung zugeführte Luft auf die Turbinenschaufel geblasen wird, um sie zu drehen, und die Luft dann aus einer Auslassöffnung ausgeblasen wird;
wobei dieser Kopfabschnitt Folgendes aufweist:
eine erste Kammer, die in einem Abschnitt liegt, der dem Außenumfangs-Endabschnitt der Turbinenschaufel gegenübersteht und sich in einer Richtung rechtwinklig zur Mittelachse des rotierenden Zylinders erstreckt; und
eine zweite Doppelkammer, die angrenzend an mindestens ein Ende der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse liegt und mit der ersten Kammer in Verbindung steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der mehrere erste Kammern vorhanden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die erste Kammer in einer Ebene parallel zur Mittelachse einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die erste Kammer so ausgebildet ist, dass sie in der Rotationsrichtung der Turbinenschaufel in Bezug auf eine Linie rechtwinklig zur Mittelachse geneigt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Kopfabschnitt ein Außengehäuse und ein herausnehmbar in dieses eingesetztes Innengehäuse aufweist und die erste Kammer im Innengehäuse ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der die erste Kammer so ausgebildet ist, dass sie durch das Innengehäuse hindurch geht.
7. Luftgetriebene Schneidevorrichtung für medizinische Behandlung mit:
einem Kopfabschnitt, der einen rotierenden Zylinder zum Halten eines Schneidwerkzeugs aufnimmt;
zwei Lagern zum Halten des rotierenden Zylinders; und
einer Turbinenschaufel, die zwischen den zwei Lagern um den rotierenden Zylinder herum montiert und an ihm befestigt ist, wobei von einer Luftzuführöffnung zugeführte Luft auf die Turbinenschaufel geblasen wird, um sie zu drehen, und die auf die Turbinenschaufel geblasene Luft von einer Auslassöffnung ausgeblasen wird;
wobei der Kopfabschnitt über einen Hohlraum zum Aufnehmen der zwei Lager und der Turbinenschaufel verfügt und Zwischenräume, die an den beiden Enden des rotierenden Zylinder ausgebildet sind, damit der Hohlraum mit der Außenatmosphäre in Verbindung stehen kann, durch Abdichtelemente abgedichtet sind.
8. Luftgetriebene Schneidevorrichtung für medizinische Behandlung mit:
einem Kopfabschnitt, der einen rotierenden Zylinder zum Halten eines Schneidwerkzeugs aufnimmt;
zwei Lagern zum Halten des rotierenden Zylinders; und
einer Turbinenschaufel, die zwischen den zwei Lagern um den rotierenden Zylinder herum montiert und an ihm befestigt ist, wobei von einer Luftzuführöffnung zugeführte Luft auf die Turbinenschaufel geblasen wird, um sie zu drehen, und die auf die Turbinenschaufel geblasene Luft von einer Auslassöffnung ausgeblasen wird;
wobei dieser Kopfabschnitt Folgendes aufweist:
eine erste Kammer, die in einem Abschnitt liegt, der dem Außenumfangs-Endabschnitt der Turbinenschaufel gegenübersteht und sich in einer Richtung rechtwinklig zur Mittelachse des rotierenden Zylinders erstreckt;
eine zweite Doppelkammer, die angrenzend an mindestens ein Ende der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse liegt und mit der ersten Kammer in Verbindung steht; und
ein Abdichtelement, das sich auf einer Seite des anderen Endes der Turbinenschaufel entlang der Richtung der Mittelachse befindet, um einen Zwischenraum zwischen dem die zwei Lager und die Turbinenschaufel aufnehmenden Hohlraum und der Außenatmosphäre abzudichten.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der das Abdichtelement kontinuierlich mit der Außenumfangsfläche des rotierenden Zylinders oder des Schneidwerkzeugs in Kontakt steht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der mehrere erste Kammern vorhanden sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der die erste Kammer in einer Ebene parallel zur Mittelachse einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der die erste Kammer so ausgebildet ist, dass sie in der Rotationsrichtung der Turbinenschaufel in Bezug auf eine Linie rechtwinklig zur Mittelachse geneigt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der der Kopfabschnitt ein Außengehäuse und ein herausnehmbar in dieses eingesetztes Innengehäuse aufweist und die erste Kammer im Innengehäuse ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der die erste Kammer so ausgebildet ist, dass sie durch das Innengehäuse hindurch geht.
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