DE10255545B4 - Heckladeraum an Kraftfahrzeugen - Google Patents
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Abstract
Heckladeraum (1) an Kraftfahrzeugen,
wobei der Heckladeraum (1) in Fahrzeugqerrichtung durch zwei gegenüberliegende Radhäuser (2) und seitlich anschließende hintere Seitenteile (7) und nach hinten hin durch ein Heckteil begrenzt ist
und wobei sich in Fahrzeugquerrichtung zwischen den zwei gegenüberliegenden Radhäusern (2) sowie Längsträgern (3) ein Bodenteil (5) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
hinter einem oder beiden Radhäusern (2) und zwischen dem betreffenden Längsträger (3) und dem angrenzenden hinteren Seitenteil (7) eine unter das Niveau des Längsträgers (3) reichende Aufnahmebox (8) angeordnet ist.
wobei der Heckladeraum (1) in Fahrzeugqerrichtung durch zwei gegenüberliegende Radhäuser (2) und seitlich anschließende hintere Seitenteile (7) und nach hinten hin durch ein Heckteil begrenzt ist
und wobei sich in Fahrzeugquerrichtung zwischen den zwei gegenüberliegenden Radhäusern (2) sowie Längsträgern (3) ein Bodenteil (5) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass
hinter einem oder beiden Radhäusern (2) und zwischen dem betreffenden Längsträger (3) und dem angrenzenden hinteren Seitenteil (7) eine unter das Niveau des Längsträgers (3) reichende Aufnahmebox (8) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Heckladeraum an Kraftfahrzeugen nach Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Im Kraftfahrzeugbau ist es seit langem bekannt, aufgrund beengter Verhältnisse im Motorraum sowie wachsender Forderung nach zusätzlichem Bauraum für zusätzliche Anlagen und Anlagenteile, dieselben außerhalb des Motorraums anzuordnen. Aus der
DE 39 13 712 A1 ist es beispielsweise bekannt, eine Kraftfahrzeug-Batterie seitlich im Heckladeraum anzuordnen. Des Weiteren ist es aus derEP 0 574 281 B1 bekannt, die Batterie ebenfalls im Bereich des Heckladeraums, jedoch mittig desselben anzuordnen. Als nachteilig wird hier insbesondere der erheblich Bau- bzw. Stauraumverlust innerhalb des Heckladeraums gesehen. Demgegenüber wird mit derDE 100 02 458 C2 vorgeschlagen, die Kraftfahrzeug-Batterie innerhalb der Radschüssel eines in der an sich bekannten Reserveradmulde d hinteren Bodenteils abgelegten Reserverades anzuordnen und mit diesem fest zu verbinden. Zwar wird mit dieser Maßnahme zusätzlicher Bau- bzw. Stauraum für die Kraftfahrzeug-Batterie innerhalb des Heckladeraums vermieden, jedoch ist diese Anordnung als äußerst unpraktisch zu bezeichnen, da im Falle einer Reifenpanne der Radaustausch mit erheblichen Demontage- und Montagetätigkeiten, nämlich dem Aus- und Wiedereinbau der Batterie, verbunden ist. - Die
DE 44 20 439 A1 beschreibt eine Ladeflächenauskleidung für Fahrzeuge, insbesondere für den Heck- oder Kofferraumbereich von Kraftfahrzeugen. Die Ladeflächenauskleidung weist eine im Wesentlichen ebene Oberschale und eine der Kontur des Kofferraumbereichs angepasste Unterschale auf, wobei die Oberschale mittels klappbarer Befestigungsmittel mit der Unterschale verbunden ist, so dass eine vollständige einbaufertige Einheit erhalten wird, die ein Doppelwandsystem mit hoher akustischer Wirkung bildet. Aus der gattungsbildendenDE 199 53 496 A1 ist eine Anordnung eines plattenförmigen, formsteifen Trägerbauteils zur Aufnahme von Vorrichtungen oder Vorrichtungskomponenten beispielsweise zur Erfassung und Verarbeitung von Signalen bekannt. Das Trägerbauteil ist im Wesentlichen horizontal auf dem Boden einer Kraftfahrzeugkarosserie festlegbar. Die gegenseitige Verbindung von Trägerbauteil und Boden ist derart, dass aus einer crashbedingten, in Fahrzeuglängsrichtung erfolgenden Bodenverformung crashseitig eine aufwärts gerichtete Kippbewegung des an seiner Oberseite die Vorrichtungen beziehungsweise Vorrichtungskomponenten tragenden Trägerbauteils resultiert. - Aufgabe vorliegender Erfindung ist es, einen verbesserten Heckladeraum zu schaffen, der gegenüber herkömmlichen zusätzlichen Bauraum für die Unterbringung von Anlagen und Anlagenteilen, wie beispielsweise Elektronikbauteilen, aufweist.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass hinter einem oder beiden Radhäusern und zwischen dem betreffenden Längsträger und dem angrenzenden Seitenteil eine unter das Niveau des Längsträgers reichende Aufnahmebox angeordnet ist. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Aufnahmebox bis nahe der Bodengrenzlinie des Heckladeraums reicht. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Aufnahmebox entweder einstückig mit dem Bodenteil oder als separates Bauteil ausgebildet ist. Weiterhin wird im Sinne der Erfindung vorgeschlagen, dass die Aufnahmebox ein Blech- oder Kunststoffteil ist. Als zweckmäßig wird des Weiteren angesehen, dass die Aufnahmebox durch einen nach oben offenen Behälter gebildet ist. Der Aufnahmebox kann dabei ggf. eine Abdeckung zugeordnet sein. Schließlich wird vorgeschlagen, dass in der Aufnahmebox Bordwerkzeuge, zusätzliche Anlagen oder Anlagenteile, wie Steuerungsmodule, elektrische Elemente o. ä und/oder eine Batterie angeordnet sind.
- Der vorgeschlagene Heckladeraum hat im Hinblick auf herkömmliche Heckladeräume den wesentlichen Vorteil, dass mit diesem über den ursprünglichen Bau- bzw. Stauraum hinaus zusätzlicher Bau- bzw. Stauraum geschaffen wurde, der seinerseits ohne grundsätzliche konstruktive Änderungen an der Rohbaukarosserie mit einfachen Mitteln und kostengünstig realisierbar ist.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
-
1 die perspektivische Ansicht des rechten Teils des Heckladeraums eines Kraftfahrzeugs, -
2 den Schnitt I-I nach1 , -
3 den Schnitt I-I nach1 mit eingebauter Batterie, -
4 den Längsschnitt II-II nach1 mit eingebauter Batterie. -
1 zeigt den rechtsseitigen Bereich des Heckladeraums1 eines Kraftfahrzeugs, vorliegend eines Pkw's, wobei sich zwischen zwei gegenüberliegenden Radhäusern2 sowie Längsträgern3 ein mit einer an sich bekannten Reserveradmulde4 versehenes Bodenteil5 erstreckt und nach hinten an ein nicht näher dargestelltes Heckteil, beispielsweise eine Heckschürze angeschlossen ist. Das Bodenteil5 ist seinerseits üblicherweise im Tiefziehverfahren hergestellt, stützt sich mittels abgestellter Flansche6 auf den Längsträgern3 ab und ist mit diesen und weiteren nicht näher dargestellten Karosseriebauteilen vorzugsweise durch Schweißung fest verbunden. Hinter jedem Radhaus2 und zwischen dem betreffenden Längsträger3 und einem angrenzenden hinteren Seitenteil7 ist in Verbesserung der herkömmlichen Ausgestaltung des Heckladeraums1 erfindungsgemäß eine unter das Niveau des Längsträgers3 reichende Aufnahmebox8 angeordnet, mit welcher in vorteilhafter Weise ein zusätzlicher Bau- bzw. Stauraum geschaffen wird (1 und2 ). Die Aufnahmebox8 reicht zweckmäßiger Weise maximal bis nahe der nicht näher gezeigten Bodengrenzlinie des Kraftfahrzeugs, die vorliegend durch den Abstand zwischen der Fahrbahn und der Reserveradmulde4 bestimmt ist. Gem.2 ist die Aufnahmebox8 als separates Bauteil ausgebildet und stützt sich mittels Flansche9 zum einen am Längsträger3 und zum anderen an einem außen liegenden Seitenlängsprofil10 der Kraftfahrzeugkarosserie, an welchem auch das hintere Seitenteil7 befestigt ist, ab. Die feste Verbindung zwischen der Aufnahmebox8 und dem Längsträger3 sowie Seitenlängsprofil10 kann durch Schweißung, Klebung und/oder mittels an sich bekannter mechanischer Befestigungsmittel, wie Schrauben, Niete, Klinche u. ä. bewerkstelligt sein. Fernerhin kann die Aufnahmebox8 zum einen ein aus einzelnen Wandteilen gebildetes Schweißteil sein, welches in die Rohbaukarosserie eingebracht wird, zum anderen als kompaktes vorgefertigtes Montageteil ausgeführt sein, wobei sich hierbei eine Aufnahmebox8 aus Kunststoff besonders anbietet. Ebenso kann es unter Beachtung der Einzelteilreduzierung von Vorteil sein, die Aufnahmebox8 einstückig mit dem Bodenteil5 auszubilden, wobei das Bodenteil5 sowohl aus einem Metall- als auch aus einem Kunststoffwerkstoff ausgebildet sein kann (nicht näher dargestellt). In der bevorzugten Ausführungsform ist die Aufnahmebox8 durch einen nach oben offenen Behälter gebildet, der bei Bedarf mit einer abnehmbaren Abdeckung11 , ggf. gasdicht abdeckbar sein kann. Eine solche Aufnahmebox8 mit Abdeckung11 ist den3 und4 zu entnehmen. Innerhalb derselben ist vorliegend eine Batterie12 angeordnet. Selbstverständlich können statt einer Batterie12 oder zusätzlich zu dieser auch Bordwerkzeuge und/oder Anlagen oder Anlagenteile, wie Steuerungsmodule, elektrische Elemente o. ä. in der Aufnahmebox8 angeordnet sein. Was die Batterie12 anbelangt, erscheint es besonders angezeigt, die Aufnahmebox8 aus Kunststoff zu fertigen. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Aufnahmebox8 aufgrund ihrer erfindungsgemäßen tiefen Lage und der Anordnung derselben seitlich weit außen neben dem Längsträger3 im Falle eines Crashs komplett zerstört wird und die Batterie12 auf die Straße fällt, sich sozusagen vom Fahrzeug löst und demgemäß die Gefahr ausgeschlossen ist, dass Batteriesäure in den Fahrgastraum dringt. Auf herkömmliche teure ”Crashboxen”, welche die Batteriesäure zurückhalten, kann somit verzichtet werden. - Vorliegende Ausführungsbeispiele stellen auf eine rechtsseitig angeordnete Aufnahmebox
8 ab. Für den Fachmann ist leicht nachvollziehbar, dass eine solche Aufnahmebox8 auch linksseitig oder beidseitig des Heckladeraums1 angeordnet sein kann, sofern der erforderliche Bauraum hinter dem betreffenden Radhaus2 und zwischen Längsträger3 und hinterem Seitenteil7 zur Verfügung steht. Weitestgehend ist es jedoch der Fall, dass entweder links- oder rechtsseitig im in Rede stehenden Bereich unterhalb des Bodenteils5 Komponenten der Abgasanlage angeordnet sind, so dass lediglich im gegenüberliegenden freien Bereich die erfindungsgemäße Aufnahmebox8 vorgesehen werden kann.
Claims (8)
- Heckladeraum (
1 ) an Kraftfahrzeugen, wobei der Heckladeraum (1 ) in Fahrzeugqerrichtung durch zwei gegenüberliegende Radhäuser (2 ) und seitlich anschließende hintere Seitenteile (7 ) und nach hinten hin durch ein Heckteil begrenzt ist und wobei sich in Fahrzeugquerrichtung zwischen den zwei gegenüberliegenden Radhäusern (2 ) sowie Längsträgern (3 ) ein Bodenteil (5 ) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass hinter einem oder beiden Radhäusern (2 ) und zwischen dem betreffenden Längsträger (3 ) und dem angrenzenden hinteren Seitenteil (7 ) eine unter das Niveau des Längsträgers (3 ) reichende Aufnahmebox (8 ) angeordnet ist. - Heckladeraum (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebox (8 ) bis nahe der Bodengrenzlinie des Heckladeraums (1 ) reicht. - Heckladeraum (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebox (8 ) einstückig mit dem Bodenteil (5 ) ausgebildet ist. - Heckladeraum (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebox (8 ) als separates Bauteil ausgebildet ist. - Heckladeraum (
1 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebox (8 ) ein Blech- oder Kunststoffteil ist. - Heckladeraum (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebox (8 ) durch einen nach oben offenen Behälter gebildet ist. - Heckladeraum (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebox (8 ) eine Abdeckung (11 ) zugeordnet ist. - Heckladeraum (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahmebox (8 ) Bordwerkzeuge, zusätzliche Anlagen oder Anlagenteile, wie Steuerungsmodule, elektrische Elemente o. ä und/oder eine Batterie (12 ) angeordnet sind.
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