DE10245417A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Schlauchfolien - Google Patents
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Abstract
Um ein Verfahren zum Herstellen von auf einen Gegenstand aufbringbaren Schlauchfolien sowie eine Vorrichtung zum Durchführen eines derartigen Verfahrens so weiterzuentwickeln, daß der produktionstechnische Aufwand beim Herstellen von Schlauchfolien minimiert wird und gleichzeitig wenig Materialabfälle anfallen, wird folgende Anordnung vorgeschlagen: DOLLAR A - mindestens eine Vorfalzstation zum Hochfalten der beiden Seitenbereiche der Folienbahn längs jeweils einer sich in Laufrichtung der Folienbahn erstreckenden Biegekante; DOLLAR A - mindestens eine Flachlegestation zum im wesentlichen symmetrischen Drücken der beiden hochgefalteten Seitenbereiche auf den Zentralbereich der Folienbahn und DOLLAR A - mindestens eine Schweißstation zum Bilden der jeweiligen Schlauchfolie mittels Durchschweißen des jweiligen Seitenbereichs, insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand, und des dem jeweiligen Seitenbereich räumlich zugeordneten Teils des Zentralbereichs.
Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von auf einen Gegenstand aufbringbaren Schlauchfolien, insbesondere in Form von auf Flaschen aufbringbaren zu vereinzelnden Sleeve-Etiketten, aus einer beispielsweise auf einer Abwickelrolle oder -walze aufgewickelten Folienbahn mit zwei dem jeweiligen Seitenrand der Folienbahn zugewandten Seitenbereichen und mit einem sich zwischen den beiden Seitenbereichen befindlichen Zentralbereich.
- Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren eine Vorrichtung zum Durchführen eines derartigen Verfahrens, das heißt zum Herstellen von auf einen Gegenstand aufbringbaren Schlauchfolien, insbesondere in Form von auf Flaschen aufbringbaren zu vereinzelnden Sleeve-Etiketten, aus einer beispielsweise auf einer Abwickelrolle oder -walze aufgewickelten Folienbahn mit zwei dem jeweiligen Seitenrand der Folienbahn zugewandten Seitenbereichen und mit einem sich zwischen den beiden Seitenbereichen befindlichen Zentralbereich.
- Auf Gegenstände aufbringbare Schlauchfolien erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, denn derartige Schlauchfolien bieten aufgrund ihrer den Gegenstand umfassenden Ausgestaltung relativ viel Platz für den Gegenstand bzw. für dessen Inhalt betreffende Produktinformationen und/oder Werbebotschaften.
- So gelangen derartige Schlauchfolien beispielsweise in Form sogenannter Sleeve-Etiketten bei Getränkeflaschen immer häufiger zum Einsatz und dienen dazu, nicht nur Inhaltsstoffe und Produktinformationen, sondern auch Bonusaktionen und Marketingmaßnahmen zu vermitteln.
- Allerdings war in der Vergangenheit der produktionstechnische Aufwand beim Herstellen derartiger Schlauchfolien relativ hoch. In diesem Zusammenhang spielte beispielsweise eine Rolle, daß das Ausgangsmaterial der Schlauchfolien, im Normalfall eine Folienbahn mit zwei dem jeweiligen Seitenrand der Folienbahn zugewandten Seitenbereichen und mit einem sich zwischen den beiden Seitenbereichen befindlichen Zentralbereich, zum Bilden der Schlauchform entlang zumindest einer lateralen Naht zusammenzufügen war.
- Auch fiel beim Herstellen derartiger Schlauchfolien konventionellerweise verhältnismäßig viel Folienabfall an, was sowohl unter ökologischen Gesichtspunkten als auch in bezug auf das Streben nach Kosteneinsparungen kontraproduktiv war; der seit einiger Zeit zu beobachtende Trend, bei Verpackungen einzusparen, wurde also durch die Lösungen gemäß dem Stand der Technik geradezu konterkariert.
- Darstellung der Erfindung: Aufgabe, Lösung, Vorteile
- Ausgehend von den vorstehend aufgeführten Nachteilen und Unzulänglichkeiten sowie unter Würdigung des umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß der produktionstechnische Aufwand beim Herstellen von Schlauchfolien minimiert wird und gleichzeitig wenig Materialabfälle anfallen.
- Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs dadurch gelöst, daß gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung
- (i) zunächst in mindestens einer Vorfalzstation jeder der beiden Seitenbereiche der Folienbahn längs jeweils einer sich in Laufrichtung der Folienbahn erstreckenden Biegekante hochgefaltet wird,
- (ii) dann in mindestens einer Flachlegestation die beiden hochgefalteten Seitenbereiche im wesentlichen symmetrisch auf den Zentralbereich der Folienbahn gedrückt werden und
- (iii) dann in mindestens einer Schweißstation aus dem jeweiligen Seitenbereich und aus dem dem jeweiligen Seitenbereich zugewandten Teil des Zentralbereichs die jeweilige Schlauchfolie gebildet wird, indem der jeweilige Seitenbereich, insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand, und der jeweilige räumlich zugeordnete Teil des Zentralbereichs insbesondere mittels Heißluft- und/oder Hochfrequenz- und/oder Laser- und/oder thermischen Schweißens durchgeschweißt werden.
- Die vorgenannte Aufgabe wird des weiteren bei einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs dadurch gelöst, daß diese Vorrichtung gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung gekennzeichnet ist durch
- – mindestens eine Vorfalzstation zum Hochfalten der beiden Seitenbereiche der Folienbahn längs jeweils einer sich in Laufrichtung der Folienbahn erstreckenden Biegekante;
- – mindestens eine Flachlegestation zum im wesentlichen symmetrischen Drücken der beiden hochgefalteten Seitenbereiche auf den Zentralbereich der Folienbahn; und
- – mindestens eine Schweißstation zum Bilden der jeweiligen Schlauchfolie mittels Durchschweißen des jeweiligen Seitenbereichs, insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand, und des dem jeweiligen Seitenbereich räumlich zugeordneten Teils des Zentralbereichs.
- Mit dem vorbeschriebenen Verfahren sowie mit der vorbeschriebenen Vorrichtung zum Durchführen des vorbeschriebenen Verfahrens sind eine Reihe von Vorteilen verbunden, die aus dem Stand der Technik nicht bekannt sind:
So ermöglicht der Herstellungsvorgang die gleichzeitige Produktion von zwei Schlauchfolien, so daß für den Anwender durch das symmetrische Hochfalten in der Vorfalzstation und durch das anschließende Flachdrücken der beiden Seitenbereiche der Folienbahn in der Flachlegestation in Verbindung mit dem darauf folgenden, ebenfalls symmetrisch angelegten Durchschweißen in der Schweißstation gewissermaßen ein doppelter Nutzen unter Minimieren des entstehenden Abfalls gegeben ist. - Das symmetrische Verarbeiten der Materialbahn "auf ihren beiden Seiten" ermöglicht in diesem Zusammenhang zum einen den effizienten Einsatz von Folienbahnen, die breiter sind als aus dem Stand der Technik bekannt; zum anderen sind hierdurch günstigerweise auch ein durch die Biegekanten definiertes saubereres Außenmaß sowie eine bessere Materialbahnführung während der herstellungstechnischen Vorgänge als bei schmalen Materialbahnen gewährleistet, wodurch die Gefahr von kostenintensiven Produktionsunterbrechungen minimiert werden kann.
- Auch können mit dem vorliegenden Verfahren sowie mit der vorliegenden Vorrichtung sehr dünne Folienbahnen gefahren werden, was zu einer signifikanten Materialersparnis führt; im übrigen sind dünne Materialbahnen gerade bei Sleeve-Etiketten im Regelfall auch völlig ausreichend, geht es doch beispielsweise bei Sleeve-Etiketten für Getränkeflaschen nicht in erster Linie darum, die Flasche oder deren Inhalt zu schützen, sondern vielmehr darum, Informationen zu transportieren.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Vorfalzstation mindestens eine Vorfalzrolle oder -walze auf, deren Breite geringer als die Breite der Folienbahn ist, so daß ein symmetrisches Hochfalten der beiden Seitenbereiche der Folienbahn längs der sich jeweils in Laufrichtung der Folienbahn erstreckenden Biegekante und mithin die jeweilige Position der beiden Biegekanten durch die beiden äußeren Ränder der Vorfalzrolle oder -walze definiert sind.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist die Flachlegestation mindestens eine im wesentlichen ebene, zum Beispiel aus Blech gefertigte Platte auf,
- – deren Breite in etwa der Breite der Vorfalzrolle oder -walze entspricht,
- – an deren einer Oberfläche der Zentralbereich vorbeiführbar ist und
- – an deren anderer Oberfläche die beiden Seitenbereiche mittels mindestens eines Druckmittels, insbesondere mittels mindestens einer insbesondere angestellten Druckrolle oder -walze, in Richtung des Zentralbereichs mit Kraft anpreßbar sind.
- Durch eine derartige Ausgestaltung der Flachlegestation werden die hochgefalteten Seitenbereiche der Materialbahn nach innen gezogen und können sich in Vorbereitung der angestrebten schlauchartigen Form um die Platte schmiegen, so daß bereits vor der Schweißstation ein hochgradig symmetrisches Folienmaterialgebilde entsteht.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung können Schwingungen und/oder Spannungen in der mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich gedrückten Seitenbereichen versehenen Folienbahn in mindestens einer insbesondere zwischen die Flachlegestation und die Schweißstation geschalteten Pufferstation ausgeglichen werden.
- Um auf diese Weise Schwingungs- und/oder Spannungsprobleme im bereits in der Vorfalzstation sowie in der Flachlegestation bearbeiteten Materialbogen zu kompensieren, weist die Pufferstation in vorteilhafter Weise mehrere versetzt zueinander angeordnete, zumindest zum Teil bewegliche Kompensationsrollen oder -walzen auf. Durch diese insbesondere vertikale Beweglichkeit der Kompensationsrollen oder -walzen können Schwierigkeiten beim Transport der Materialbahn nahezu vollständig ausgeschlossen werden.
- Im wesentlichen demselben Zweck, nämlich einem problemlosen Transport der Folienbahn, dient mindestens ein Steuertisch, mittels dessen die mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich gedrückten Seitenbereichen versehene Folienbahn insbesondere vor dem Durchschweißen in zweckmäßiger Weise lateral gesteuert werden kann; nicht zuletzt diese laterale Steuerungsmöglichkeit dient dazu, die in der Vorfalzstation sowie in der Flachlegestation vorbearbeitete Materialbahn für das Durchlaufen der Schweißstation exakt zu positionieren.
- Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist die Schweißstation mindestens zwei symmetrisch zur Folienbahn anordbare und nahe den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich gedrückten Seitenbereichen positionierbare Schweißsäbel oder Schweißsicheln auf, mittels derer heißluft- und/oder hochfrequenzund/oder laser- und/oder thermisch durchgeschweißt werden kann.
- Mithin fungiert die Schweißstation gewissermaßen als Doppelschweißstation, mittels derer simultan die beiden Schlauchfolien gebildet werden können, indem der jeweilige Seitenbereich, insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand, und der jeweilige räumlich zugeordnete Teil des Zentralbereichs durchgeschweißt werden; zwischen den beiden auf diese Weise mittels der beiden Schweißsäbel oder Schweißsicheln gebildeten Schweißnähten wird ein später insbesondere durch Absaugen zu entfernender Folienbahnrest gebildet.
- Nachdem also die Folienbahn die Schweißstation durchlaufen hat und hierbei die beiden Schlauchfolien sowie der zwischen den beiden Schlauchfolien verbleibende Folienbahnrest entstanden sind, kann dieser Folienbahnrest zweckmäßigerweise mittels mindestens einer insbesondere der Schweißstation nachgeschalteten Absaugstation beispielsweise nach oben, das heißt in Richtung von den beiden Schlauchfolien weg abgesaugt und damit auf zuverlässige, den Herstellungsprozeß nicht behindernde Weise beseitigt werden.
- Nach Beseitigen dieses Folienbahnrestes als Abfall kann die jeweils gebildete Schlauchfolie in mindestens einer jeweiligen Speichereinheit, insbesondere in mindestens einem jeweiligen auswechselbaren Behältnis, in loser Zickzackablage übereinander aufgenommen werden. Durch eine derartige Zickzackablage können nicht nur Spannungsprobleme in der hergestellten Schlauchfolie vermieden werden; vielmehr kann beim Abziehen über mindestens ein Walzenpaar auch eine gerade in einer Schlauchfolie erfahrungsgemäß auftretende Luftsäule nach unten geschoben werden, was einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung beim Anwender darstellt (gemäß dem Stand der Technik bestand das Erfordernis, derartige Abzugswalzen oder -rollen unterschiedlich auszubilden und auch unterschiedlich anzutreiben, was den Produktionsvorgang in erheblicher Weise verkompliziert und verteuert hat).
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und weitere zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich eine neue, auf einen Gegenstand aufbringbare Schlauchfolie, insbesondere ein neues, auf eine Flasche aufbringbares Sleeve-Etikett, hergestellt gemäß dem vorstehend dargelegten Verfahren und/oder mittels mindestens einer Vorrichtung gemäß der vorstehend dargelegten Art.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Wie bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird einerseits auf die den Ansprüchen 1 und 6 nachgeordneten Ansprüche verwiesen, andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung nachstehend anhand der durch die
1A bis3D veranschaulichten exemplarischen Implementierung gemäß einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. - Es zeigt:
-
1A eine Seitenansicht eines ersten Abschnitts eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zum Durchführen eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung; -
1B eine Seitenansicht eines an den ersten Abschnitt (vgl.1A ) anschließenden zweiten Abschnitts eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung; -
2A eine Aufsicht auf den ersten Abschnitt (vgl.1A ) der Vorrichtung aus1A und1B ; -
2B eine Aufsicht auf den zweiten Abschnitt (vgl.1B ) der Vorrichtung aus1A und1B ; -
3A eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer das Trägermaterial für die herzustellenden Schlauchfolien konstituierenden Folienbahn im Ausgangszustand; -
3B eine Schnittansicht der Folienbahn aus3A nach Durchlaufen eines einer Vorfalzstation zugeordneten ersten Verfahrensschritts; -
3C eine Schnittansicht der Folienbahn aus3A und3B nach Durchlaufen eines einer Flachlegestation zugeordneten zweiten Verfahrensschritts; -
3D eine Schnittansicht der aus der Folienbahn aus3A ,3B und3C nach Durchlaufen eines einer Schweißstation zugeordneten dritten Verfahrensschritts gebildeten beiden Schlauchfolien mit dazwischenliegendem Folienbahnrest. - Identische Bezugszeichen beziehen sich auf gleich oder ähnlich ausgebildete Elemente oder Merkmale in den
1A bis3D . - Bester Weg zur Ausführung der Erfindung
- Das anhand der
1A bis2B veranschaulichte Ausführungsbeispiel einer durch zwei elektrische Schaltpulte94 bzw.96 (vgl.2A bzw.2B ) steuerbaren Vorrichtung100 gemäß der vorliegenden Erfindung dient zum Herstellen von Schlauchfolien200a ,200b (vgl.3D ) in Form von Sleeve-Etiketten, die im vereinzelten Zustand auf Gegenstände, wie etwa auf Getränkeflaschen, aufzubringen sind. - Diese Schlauchfolien
200a ,200b werden aus einer auf einer Abwickelrolle oder -walze10 (vgl.1A und2A ) aufgewickelten Folienbahn12 hergestellt, wobei diese Folienbahn12 – im Querschnitt gemäß3A betrachtet – zwei dem jeweiligen Seitenrand14a ,14b zugewandte Seitenbereiche16a ,16b sowie einen sich zwischen den beiden Seitenbereichen16a ,16b befindlichen Zentralbereich18 aufweist. - Nachdem die Folienbahn
12 von der Abwickelrolle oder -walze10 abgespult ist, werden mehrere Richtungsrollen oder -walzen durchlaufen, bevor die Folienbahn12 eine Vorfalzstation20 (vgl.1A und2A ) erreicht. Diese Vorfalzstation20 dient zum Hochfalten der beiden Seitenbereiche16a ,16b der Folienbahn12 längs jeweils einer sich in Laufrichtung R der Folienbahn12 erstreckenden Biegekante K12a, K12b (vgl.3B ). - Zu diesem Zwecke weist die Vorfalzstation
20 eine Vorfalzrolle oder -walze22 auf, deren Breite B22 geringer als die Breite B12 der Folienbahn12 ist, so daß durch die beiden äußeren Ränder24a ,24b der Vorfalzrolle oder -walze22 die Position der beiden Biegekanten K12a, K12b definiert ist, wie auch aus3B hervorgeht: dort entspricht der senkrechte Abstand zwischen dem hochgefalteten oder hochgeklappten Seitenbereich16a und dem hochgefalteten oder hochgeklappten Seitenbereich16a gerade der Breite B22 der Vorfalzrolle oder -walze 22. - Im Anschluß an die Vorfalzstation
20 wird die bearbeitete Materialbahn12 zu einer Flachlegestation30 (vgl.1A und2A ) "hoch" transportiert. Diese Flachlegestation30 dient dazu, die beiden hochgefalteten Seitenbereiche16a ,16b im wesentlichen symmetrisch auf den Zentralbereich18 der Folienbahn12 zu drücken (vgl.3C ). - Zu diesem Zwecke weist die Flachlegestation
30 eine im wesentlichen ebene, zum Beispiel aus Blech gefertigte Platte32 auf, deren Breite B32 in etwa der Breite B22 der Vorfalzrolle oder -walze22 entspricht. An der einen, in den1A und2A linken Oberfläche der Platte32 ist der Zentralbereich18 vorbeiführbar; an der anderen, in den1A und2A rechten Oberfläche der Platte32 sind die beiden Seitenbereiche16a ,16b mittels Druckmitteln34 ,36 ,38 in Form von drei angestellten Druckrollen oder -walzen in Richtung des Zentralbereichs18 mit Kraft anpreßbar. - Durch eine derartige Ausgestaltung der Flachlegestation
30 werden die hochgefalteten Seitenbereiche16a ,16b der Materialbahn12 nach innen gezogen und können sich in Vorbereitung der angestrebten schlauchartigen Form um die Platte32 schmiegen, so daß bereits vor der Schweißstation60 ein hochgradig symmetrisches Folienmaterialgebilde entsteht (vgl.3C ), dessen durch die beiden Biegekanten K12a, K12b definiertes Außenmaß sauber hergestellt ist. - Nach Passieren diverser Umlenk- und/oder Stabilisierungsrollen bzw. -walzen durchläuft die in der Vorfalzstation
20 sowie in der Flachlegestation30 bereits bearbeitete und geformte Materialbahn12 eine zwischen die Flachlegestation30 und die Schweißstation60 geschaltete Pufferstation40 zum Kompensieren von entlang der Transportrichtung R auftretenden Schwingungen und/oder Spannungen in der mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich18 gedrückten Seitenbereichen16a ,16b versehenen Folienbahn12 . - Zu diesem Zwecke weist die Pufferstation
40 mehrere versetzt zueinander angeordnete Kompensationsrollen oder -walzen42 ,44 ,46 ,48 auf, wobei die beiden in1A oben liegenden Kompensationsrollen oder -walzen42 ,46 stationär sind und wobei die beiden in1A unten liegenden Kompensationsrollen oder -walzen44 ,48 vertikal beweglich sind, wie durch die strichpunktierte Linie zeichnerisch dargestellt ist. Durch diese vertikale Beweglichkeit der Kompensationsrollen oder -walzen44 ,48 können Schwierigkeiten beim Transport der Materialbahn12 nahezu vollständig ausgeschlossen werden. - Im wesentlichen demselben Zweck, nämlich einem problemlosen Transport der Folienbahn
12 , dient ein der Schweißstation60 vorgelagerter Steuertisch50 , den die Folienbahn12 nach Überlaufen einer Umlenkrolle oder -walze erreicht und mittels dessen die mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich18 gedrückten Seitenbereichen16a ,16b versehene Folienbahn12 vor dem Durchschweißen lateral gesteuert werden kann; nicht zuletzt diese laterale Steuerungsmöglichkeit dient dazu, die in der Vorfalzstation20 sowie in der Flachlegestation30 vorbearbeitete Materialbahn12 für das Durchlaufen der Schweißstation60 exakt zu positionieren. - Wenn die Folienbahn
12 vom Steuertisch50 kommend die Schweißstation60 erreicht (dies entspricht in den Zeichnungen aus darstellungstechnischen Gründen dem Übergang von1A auf1B sowie dem Übergang von2A auf2B ), so greifen in der Schweißstation60 zwei symmetrisch zur Folienbahn12 angeordnete und nahe den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich18 gedrückten Seitenbereichen16a ,16b positionierte Schweißsäbel oder Schweißsicheln62a ,62b in die gefaltete Materialbahn12 ein. - Mithin werden in der Schweißstation
60 zwei Schlauchfolien200a ,200b gebildet, indem der jeweilige Seitenbereich16a ,16b , insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand14a ,14b , und der dem jeweiligen Seitenbereich14a ,14b räumlich zugeordnete Teil des Zentralbereichs18 durchgeschweißt werden, sei es mittels Heißluft und/oder mittels Hochfrequenz und/oder mittels Laser und/oder auf thermische Weise. - Mithin fungiert die Schweißstation
60 gewissermaßen als Doppelschweißstation, mittels derer simultan die beiden Schlauchfolien200a ,200b gebildet werden können; des weiteren geht aus3D hervor, daß zwischen den beiden Schweißnähten ein später durch Absaugen zu entfernender Folienbahnrest210 gebildet wird. - Nachdem also die Folienbahn
12 die Schweißstation60 durchlaufen hat und hierbei die beiden Schlauchfolien200a ,200b sowie der zwischen den beiden Schlauchfolien200a ,200b verbleibende Folienbahnrest210 entstanden sind, passiert das Materialgefüge eine tischförmig ausgebildete Transportstation70 . - Vom Ende dieser Transportstation
70 weg wird der Folienbahnrest210 mittels einer Absaugstation80 (vgl.1B und2B ) nach oben abgesaugt und damit auf zuverlässige, den Herstellungsprozeß nicht behindernde Weise beseitigt. - Nach Beseitigen des Folienbahnrestes
210 wird schließlich die jeweils gebildete Schlauchfolie200a bzw.200b in einer jeweiligen Speichereinheit90a bzw.90b in Form jeweils eines auswechselbaren Behältnisses in loser Zickzackablage92a bzw.92b übereinander aufgenommen. Durch eine derartige Zickzackablage92a bzw.92b können nicht nur Spannungsprobleme in der hergestellten Schlauchfolie200a bzw.200b vermieden werden; vielmehr kann beim Abziehen über mindestens ein Walzenpaar auch eine gerade in einer Schlauchfolie200a ,200b erfahrungsgemäß auftretende Luftsäule nach unten durchgeschoben werden, was einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung beim Anwender darstellt. -
- 100
- Vorrichtung
- 10
- Abwickelrolle oder -walze
- 12
- Folienbahn
- 14a
- erster Seitenrand der Folienbahn 12
- 14b
- zweiter Seitenrand der Folienbahn 12
- 16a
- erster Seitenbereich der Folienbahn 12
- 16b
- zweiter Seitenbereich der Folienbahn 12
- 18
- Zentralbereich der Folienbahn 12
- 20
- Vorfalzstation
- 22
- Vorfalzrolle oder -walze der Vorfalzstation 20
- 24a
- erster äußerer Rand der Vorfalzrolle oder -walze 22
- 24b
- zweiter äußerer Rand der Vorfalzrolle oder -walze 22
- 30
- Flachlegestation
- 32
- Platte der Flachlegestation 30
- 34
- erstes Druckmittel, insbesondere erste angestellte Druckrolle oder -walze
- 36
- zweites Druckmittel, insbesondere zweite angestellte Druckrolle oder -walze
- 38
- drittes Druckmittel, insbesondere dritte angestellte Druckrolle oder -walze
- 40
- Pufferstation
- 42
- erste Kompensationsrolle oder -walze
- 44
- zweite Kompensationsrolle oder -walze
- 46
- dritte Kompensationsrolle oder -walze
- 48
- vierte Kompensationsrolle oder -walze
- 50
- Steuertisch
- 60
- Schweißstation
- 62a
- erster Schweißsäbel oder erste Schweißsichel
- 62b
- zweiter Schweißsäbel oder zweite Schweißsichel
- 70
- Transportstation
- 80
- Absaugstation
- 90a
- erste Speichereinheit, insbesondere erstes auswechselbares Behältnis
- 90b
- zweite Speichereinheit, insbesondere zweites auswechselbares Behältnis
- 92a
- lose Zickzackablage in der ersten Speichereinheit 90a
- 92b
- lose Zickzackablage in der zweiten Speichereinheit 90b
- 94
- erstes elektrisches Schaltpult
- 96
- zweites elektrisches Schaltpult
- 200a
- erste Schlauchfolie, insbesondere erstes Sleeve-Etikett
- 200b
- zweite Schlauchfolie insbesondere zweites Sleeve-Etikett
- 210
- Folienbahnrest
- B12
- Breite der Folienbahn 12
- B22
- Breite der Vorfalzrolle oder -walze 22
- B32
- Breite der Platte 32
- K12a
- Biegekante des ersten Seitenbereichs 16a
- K12b
- Biegekante des zweiten Seitenbereichs 16b
- R
- Laufrichtung
Claims (14)
- Verfahren zum Herstellen von auf einen Gegenstand aufbringbaren Schlauchfolien (
200a ,200b ), insbesondere in Form von auf Flaschen aufbringbaren zu vereinzelnden Sleeve-Etiketten, aus einer beispielsweise auf einer Abwickelrolle oder -walze (10 ) aufgewickelten Folienbahn (12 ) mit zwei dem jeweiligen Seitenrand (14a ,14b ) der Folienbahn (12 ) zugewandten Seitenbereichen (16a ,16b ) und mit einem sich zwischen den beiden Seitenbereichen (16a ,16b ) befindlichen Zentralbereich (18 ), dadurch gekennzeichnet, (i) daß zunächst in mindestens einer Vorfalzstation (20 ) jeder der beiden Seitenbereiche (16a ,16b ) der Folienbahn (12 ) längs jeweils einer sich in Laufrichtung (R) der Folienbahn (12 ) erstreckenden Biegekante (K12a, K12b) hochgefaltet wird, (ii) daß dann in mindestens einer Flachlegestation (30 ) die beiden hochgefalteten Seitenbereiche (16a ,16b ) im wesentlichen symmetrisch auf den Zentralbereich (18 ) der Folienbahn (12 ) gedrückt werden und (iii) daß dann in mindestens einer Schweißstation (60 ) aus dem jeweiligen Seitenbereich (16a ,16b ) und aus dem dem jeweiligen Seitenbereich (16a ,16b ) zugewandten Teil des Zentralbereichs (18 ) die jeweilige Schlauchfolie (200a ,200b ) gebildet wird, indem der jeweilige Seitenbereich (16a ,16b ), insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand (14a ,14b ), und der jeweilige räumlich zugeordnete Teil des Zentralbereichs (18 ) insbesondere mittels Heißluftund/oder Hochfrequenz- und/oder Laser- und/oder thermischen Schweißens durchgeschweißt werden. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Schwingungen und/oder Spannungen in der mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich (
18 ) gedrückten Seitenbereichen (16a ,16b ) versehenen Folienbahn (12 ) in mindestens einer insbesondere zwischen die Flachlegestation (30 ) und die Schweißstation (60 ) geschalteten Pufferstation (40 ) ausgeglichen werden können. - Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich (
18 ) gedrückten Seitenbereichen (16a ,16b ) versehene Folienbahn (12 ) insbesondere vor dem Durchschweißen mittels mindestens eines Steuertisches (50 ) lateral gesteuert werden kann. - Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der beim Durchschweißen zwischen den beiden Schlauchfolien (
200a ,200b ) verbleibende Folienbahnrest (210 ) mittels mindestens einer insbesondere der Schweißstation (60 ) nachgeschalteten Absaugstation (80 ) abgesaugt werden kann. - Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils gebildete Schlauchfolie (
200a ,200b ) in mindestens einer jeweiligen Speichereinheit (90a ,90b ), insbesondere in mindestens einem jeweiligen auswechselbaren Behältnis, in loser Zickzackablage (92a ,92b ) aufgenommen wird. - Vorrichtung (
100 ) zum Herstellen von auf einen Gegenstand aufbringbaren Schlauchfolien (200a ,200b ), insbesondere in Form von auf Flaschen aufbringbaren zu vereinzelnden Sleeve-Etiketten, aus einer beispielsweise auf einer Abwickelrolle oder -walze (10 ) aufgewickelten Folienbahn (12 ) mit zwei dem jeweiligen Seitenrand (14a ,14b ) der Folienbahn (12 ) zugewandten Seitenbereichen (16a ,16b ) und mit einem sich zwischen den beiden Seitenbereichen (16a ,16b ) befindlichen Zentralbereich (18 ), gekennzeichnet durch – mindestens eine Vorfalzstation (20 ) zum Hochfalten der beiden Seitenbereiche (16a ,16b ) der Folienbahn (12 ) längs jeweils einer sich in Laufrichtung (R) der Folienbahn (12 ) erstreckenden Biegekante (K12a, K12b); – mindestens eine Flachlegestation (30 ) zum im wesentlichen symmetrischen Drücken der beiden hochgefalteten Seitenbereiche (16a ,16b ) auf den Zentralbereich (18 ) der Folienbahn (12 ); und – mindestens eine Schweißstation (60 ) zum Bilden der jeweiligen Schlauchfolie (200a ,200b ) mittels Durchschweißen des jeweiligen Seitenbereichs (16a ,16b ), insbesondere nahe dem jeweiligen Seitenrand (14a ,14b ), und des dem jeweiligen Seitenbereich (14a ,14b ) räumlich zugeordneten Teils des Zentralbereichs (18 ). - Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorfalzstation (
20 ) mindestens eine Vorfalzrolle oder -walze (22 ) aufweist, deren Breite (B22) geringer als die Breite (B12) der Folienbahn (12 ) ist, so daß durch die beiden äußeren Ränder (24a ,24b ) der Vorfalzrolle oder -walze (22 ) die Position der beiden Biegekanten (K12a, K12b) definiert ist. - Vorrichtung gemäß Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachlegestation (
30 ) mindestens eine im wesentlichen ebene, zum Beispiel aus Blech gefertigte Platte (32 ) aufweist, – deren Breite (B32) in etwa der Breite (B22) der Vorfalzrolle oder -walze (22 ) entspricht, – an deren einer Oberfläche der Zentralbereich (18 ) vorbeiführbar ist und – an deren anderer Oberfläche die beiden Seitenbereiche (16a ,16b ) mittels mindestens eines Druckmittels (34 ,36 ,38 ), insbesondere mittels mindestens einer insbesondere angestellten Druckrolle oder -walze, in Richtung des Zentralbereichs (18 ) anpreßbar sind. - Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißstation (
60 ) mindestens zwei symmetrisch zur Folienbahn (12 ) anordbare und nahe den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich (18 ) gedrückten Seitenbereichen (16a ,16b ) positionierbare Schweißsäbel oder Schweißsicheln (62a ,62b ) aufweist, mittels derer heißluft- und/oder hochfrequenzund/oder laser- und/oder thermisch durchgeschweißt werden kann. - Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9, gekennzeichnet durch mindestens eine insbesondere zwischen die Flachlegestation (
30 ) und die Schweißstation (60 ) geschaltete, durch mehrere versetzt zueinander angeordnete, zumindest zum Teil bewegliche Kompensationsrollen oder -walzen (42 ,44 ,46 ,48 ) gebildete Pufferstation (40 ) zum Ausgleichen von Schwingungen und/oder von Spannungen in der mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich (18 ) gedrückten Seitenbereichen (16a ,16b ) versehenen Folienbahn (12 ). - Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens einen insbesondere der Schweißstation (
60 ) vorgelagerten Steuertisch (50 ) zum lateralen Steuern der mit den beiden hochgefalteten und auf den Zentralbereich (18 ) gedrückten Seitenbereichen (16a ,16b ) versehenen Folienbahn (12 ). - Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 11, gekennzeichnet durch mindestens eine insbesondere der Schweißstation (
60 ) nachgeschaltete Absaugstation (80 ) zum Absaugen des beim Durchschweißen zwischen den beiden Schlauchfolien (200a ,200b ) verbleibenden Folienbahnrestes (210 ). - Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 12, gekennzeichnet durch mindestens eine jeweilige Speichereinheit (
90a ,90b ), insbesondere mindestens ein jeweiliges auswechselbares Behältnis, in dem die jeweils gebildete Schlauchfolie (200a ,200b ) in loser Zickzackablage (92a ,92b ) aufnehmbar ist. - Auf einen Gegenstand aufbringbare Schlauchfolie (
200a ,200b ), insbesondere auf eine Flasche aufbringbares Sleeve-Etikett, hergestellt gemäß dem Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5 und/oder mittels mindestens einer Vorrichtung (100 ) gemäß mindestens einem der Ansprüche 6 bis 13.
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