DE10238482A1 - Einlegevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einlegen von Gütern in eine Verpackungsmaschine oder dergleichen. Die Vorrichtung weist eine Fördervorrichtung für die Güter auf. Zumindest ein Teil der Fördervorrichtung ist um eine Schwenkachse schwenkbar.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einlegen von Gütern in einer Verpackungsmaschine oder dergleichen, wobei die Vorrichtung eine Fördervorrichtung für die Güter aufweist.
- Vorgenannte Einlegevorrichtungen werden zum Beispiel in der lebensmittelverpackenden Industrie eingesetzt. Das aufgeschnittene Gut wird dabei über die Fördervorrichtung zu einer Vakuumverpackungsmaschine transportiert und in dieser eingelegt. Die Vakuumverpackungsmaschine als solche ist auch ebenfalls bekannt, in tiefgezogenen Folienbechern der Unterbahn werden die angeförderten Güter eingelegt und in einem Versiegelungsprozeß nach Evakuierung mit der Oberbahn dicht verschweißt.
- In der Regel ist die Einlegevorrichtung so ausgestaltet, daß die von ihr antransportierten Güter von oben in die Verpackungsmaschine eingelegt werden. Dies ist insbesondere deswegen von Vorteil, da die antransportierten Güter aufgrund der Schwerkraft selbständig in die Verpackungsmaschine abgelegt werden. Nachteilig ist diese Ausgestaltung aber im Falle, daß ein Formatwechsel bei der Verpackungsmaschine vorzunehmen ist. Der Wechsel des Formates geschieht dabei dadurch, daß verhältnismäßig große und auch schwere Formatelemente an der Verpackungsmaschine ausgetauscht werden müssen und in diesem Fall die Einlegevorrichtung stört. Auch stört die Einlegevorrichtung bei einer Reinigung der Verpackungsmaschine.
- Im Stand der Technik sind daher verschiedene Lösungen bekannt, um zum einen bei einem Reinigungs-, zum anderen bei einem Formatwechsel einen Zugang zu der Verpackungsmaschine zu erreichen.
- Zum einen ist bekannt, die Einlegevorrichtung einfach wegzuschieben und so die Einlegevorrichtung von der Verpackungsmaschine zu entfernen. Jedoch ist hier ein verhältnismäßig großer Platzbedarf notwendig, da für das Ranchieren der Einlegevorrichtung und auch für das Deponieren der Einlegevorrichtungen ein entsprechender Platz vorgehalten werden muß. Gleichzeitig sind die Demontage und anschließende Montage der Einlegevorrichtungen, insbesondere die notwendigen Einstellarbeiten, aufwendig.
- Eine andere Lösung nach dem Stand der Technik schlägt vor, daß die gesamte Einlegevorrichtung im wesentlichen vertikal nach oben gefahren wird. Dies gibt bereits einen gewissen Vorteil gegenüber der anderen bekannten Lösung, da dieses Konzept keine zusätzliche Stellfläche benötigt, jedoch ergibt sich hierbei auch nur eine begrenzte Zugänglichkeit, und auch der konstruktive Aufwand - zum einen für die Lagerung der Einlegevorrichtung und zum anderen für dessen vertikale Verschiebbarkeit - ist beachtlich. Des weiteren ist bei der hochgefahrenen Einlegevorrichtung zu beachten, daß gerade im oberen Bereich nur eine eingeschränkte Zugänglichkeit besteht.
- Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Vorrichtung wie eingangs beschrieben vorzuschlagen, die möglichst wartungsfreundlich bzw. gut zugänglich ist.
- Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß eine Vorrichtung wie eingangs beschrieben vorgeschlagen wird, bei welcher zumindest ein Teil der Fördervorrichtung schwenkbar ist.
- Die erfindungsgemäße Lösung bietet den wesentlichen Vorteil, daß sowohl im Reinigungsbetrieb als auch bei einem Formatwechsel ein uneingeschränkter Zugang von oben und auch von der Bedienerseite besteht. Es wird einfach die Fördervorrichtung bzw. ein Teil der Fördervorrichtung weggeschwenkt.
- Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, die Fördervorrichtung um eine horizontal angeordnete Schwenkachse zu schwenken. Es wird einfach die Fördervorrichtung weg nach oben geschwenkt. Der Vorschlag ist zusätzlich auch platzsparend. Er beansprucht nicht mehr Platz als die bekannten Lösungen, bei welchen die Einlegevorrichtung nach oben verschiebbar ist. Durch die konstruktive Anordnung der Schwenkachse ist es problemlos möglich, die weggeschwenkte Fördervorrichtung auch über der Verpackungsmaschine bzw. deren Übergabestelle oder Einlegestelle für das zu verpackende Gut zu befördern und auch in diesem Bereich ausreichende Freiheit zu erlangen. Auch ist die schwenkbare Lagerung mit weniger Aufwand zu realisieren als die vertikale Verschiebbarkeit. Es wird eine hohe Zugänglichkeit, zum Beispiel für Wartungs- oder Formatwechselarbeiten, erreicht.
- In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform wird vorgesehen, daß die Schwenkachse auch vertikal angeordnet ist. So wird die Fördervorrichtung um eine vertikale Achse verschwenkt, wodurch ebenfalls ein leichter Zugang zu den Teilen möglich ist, die bei einem Formatwechsel oder bei Wartungsarbeiten erreicht werden sollen. Ähnlich wie bei der Anordnung einer horizontal orientierten Schwenkachse, erreicht die Erfindung einen geringen Einstellaufwand bei Abschluß der Montage. Es ist möglich, entsprechende Rastverbindungen vorzusehen, durch die die eingangs eingestellten Einstellungen wiedergewonnen werden und so aufwendige Einstellarbeiten eingespart werden.
- Wird bei einer vertikal orientierten Schwenkachse der zu verschwenkende Bereich entsprechend kürzer gewählt, ist auch der Platzbedarf entsprechend gering.
- Die Anordnung der Schwenkachse kann quer zur Fördervorrichtung angeordnet sein, wobei die Fördervorrichtung oder ein Teil der Fördervorrichtung am Ende der Einlegevorrichtung nach oben geschwenkt werden kann.
- Es hat sich jedoch als vorteilhaft herausgestellt, die Schwenkachse im wesentlichen parallel zur Fördervorrichtung anzuordnen, da die Fördervorrichtung in der Regel länger als breit ist und somit der Platzbedarf beim Schwenken um eine in Längsrichtung angeordnete Achse wesentlich geringer ist als um eine Achse, die quer zur Längsrichtung angeordnet ist.
- Die Schwenkachse liegt an einer Längskante der Fördervorrichtung, so daß sie um diese Achse nach oben geschwenkt werden kann. Dies hat den Vorteil, daß die Einlegevorrichtung vollständig frei zugänglich ist.
- In einem weiteren Fall ist vorgesehen, die Schwenkachse im wesentlichen in oder in der Nähe der Schwerpunktlinie der Fördervorrichtung vorzusehen. Auf diese Weise ist der Bereich geringer, über den die Fördervorrichtung während der Schwenkbewegung streift. Mit dieser Anordnung wird der Platzbedarf, der für das Schwenken benötigt wird, erheblich geringer. Ein weiterer Vorteil bei der Anordnung der Schwenkachse in oder in der Nähe der Schwerpunktlinie liegt darin, daß der Kraftaufwand, der zum Schwenken benötigt wird, gegenüber einer Anordnung der Schwenkachse an der Kante der Fördervorrichtung geringer ist. Mit einer derartigen Anordnung werden also gleich zwei Vorteile erzielt.
- Erfindungsgemäß wird auch vorgesehen, wenn die Schwenkachse im wesentlichen horizontal orientiert ist, wenngleich die Erfindung hierauf nicht beschränkt ist. Es zählen auch zur Horizontalen geneigte Achsen zur erfinderischen Lösung.
- Nach der Erfindung ist vorgesehen, daß die Fördervorrichtung aus einem Förderband oder aus mehreren hintereinander angeordneten Förderbändern oder Förderriemensystemen besteht. Das Gut wird von einem Band zum nächsten übergeben, bis es am Ende der Verpackungsmaschine übergeben wird und eingelegt werden kann. Die aus mehreren Förderbändern oder Förderriemensystemen vorgesehene Fördervorrichtung kann als Gesamtes schwenkbar angeordnet sein oder die einzelnen Abschnitte der Fördervorrichtung sind einzeln verschwenkbar.
- Die Erfindung betrifft nicht nur die Einlegevorrichtung wie beschrieben, sondern erstreckt sich in gleicher Weise auch auf eine Verpackungslinie, die zum einen aus einer Verpackungsmaschine und zum anderen aus einer Einlegevorrichtung, wie bereits bekannt, besteht. Die erfindungsgemäßen Vorteile ergeben sich ohne weiteres auch bei einer solchen Verpackungslinie, wobei das vordere Ende der Fördervorrichtung der Einlegevorrichtung über einer Eingabestelle der Verpackungsmaschine liegt.
- Die gesamte Einlegevorrichtung, die insbesondere aus mehreren Maschinenteilen besteht, ist in einem Gestell gelagert, wobei das erste Maschinenteil feststehend angeordnet ist und insbesondere den Antrieb für die Fördersysteme aufnimmt.
- Ein weiteres Maschinenteil, insbesondere das Maschinenteil, von dem aus die Güter der Verpackungsmaschine zugeführt werden, ist verschwenkbar gelagert. Vorteilhafterweise sind die Förderbänder an der Fördervorrichtung freitragend angeordnet, wodurch die Ausmaße der Einlegevorrichtung gering gehalten werden können.
- Das Verschwenken der Teile der Fördervorrichtung kann manuell erfolgen, jedoch ist es von Vorteil, einen Drehantrieb vorzusehen, der mittels eines Elektromotors angetrieben werden kann. Vorteilhafterweise ist der Drehantrieb in dem feststehenden Maschinenteil angeordnet.
- Nach der Erfindung ist vorgesehen, daß die Fördervorrichtung in jeder Winkelstellung einstellbar und arettierbar ist, da es nicht immer notwendig ist, die Fördervorrichtung vollständig wegzuschwenken. Für manche Arbeiten reicht es, wenn die Fördervorrichtung nur um einen kleinen Winkel weggeschwenkt wird, bei anderen Arbeiten ist es notwendig, die Fördervorrichtung vollständig von der Einlegevorrichtung zu entfernen. Auch ist es vorgesehen, jedes Förderband derart auszugestalten, daß es einzeln weggeschwenkt werden kann.
- Nach einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, daß die Vorrichtung als Gesamtes schwenkbar gelagert ist. Die Schwenkachse kann im wesentlichen parallel zur Längsachse der Vorrichtung ausgerichtet sein, wobei die Längsachse der Vorrichtung nicht unbedingt mit der Förderrichtung der Fördervorrichtung identisch ist.
- Die Erfindung schließlich bezieht sich nicht nur auf eine Vorrichtung zum Einlegen von Gütern in eine Verpackungsmaschine, sondern insbesondere auch auf eine Verpackungslinie, bestehend aus einer Verpackungsmaschine und einer Vorrichtung zum Einlegen von Gütern in die Verpackungsmaschine, wobei das vordere Ende der Fördervorrichtung über der Eingabestelle der Verpackungsmaschine liegt. Die Förderrichtung der Verpackungsmaschine ist im wesentlichen parallel zur Förderrichtung der Fördervorrichtung. Es ist jedoch auch vorgesehen, daß die Förderrichtung der Verpackungsmaschine in einem Winkel zur Förderrichtung der Fördervorrichtung ausgerichtet ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind im folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1 in einer dreidimensionalen Ansicht die erfindungsgemäße Einlegevorrichtung;
- Fig. 2a-2d in einer Ansicht die verschiedenen Stellungen der erfindungsgemäßen Einlegevorrichtung.
- Die erfindungsgemäße Einlegevorrichtung 1 ist in Fig. 1 dargestellt. Die Einlegevorrichtung 1 besteht aus einem am Boden aufstellbaren Gestell 10, welches an seinen Stirnseiten Träger 11 aufweist. Im linken Bereich der Zeichnung ist ein an dem Träger 11 drehbar gelagertes Maschinenteil 12 vorgesehen, im hinteren Bereich, rechts, ist ein feststehendes Maschinenteil 13 vorgesehen.
- Die erfindungsgemäße Einlegevorrichtung dient dazu, Güter, die auf der Fördervorrichtung 2 herangefördert werden, in eine nicht dargestellte Verpackungsmaschine einzulegen. Die Fördervorrichtung 2 wird dabei gebildet von mehreren Förderbändern 20 bis 23, die hintereinander angeordnet, die Fördervorrichtung 2 ergeben. In Fig. 1 ist dargestellt, daß das in Förderrichtung erste Förderband 23 noch an dem feststehenden Maschinenteil 13 angeordnet ist, die in Förderrichtung 3 letzten Förderbänder 22, 21 und 20 befinden sich an dem drehbaren Maschinenteil 12. Die Förderrichtung des Gutes ist mit dem Pfeil 24 gekennzeichnet. Das in Förderrichtung 24 letzte Förderband 20 ist nach unten geneigt, um das heranzutransportierende Gut idelaerweise in die Verpackungsmaschine abzugeben. Auch wenn die Förderrichtung dieses Förderbandes 20 nicht in einer horizontalen Richtung liegt, zählt auch diese geneigte Ebene als im wesentlichen horizontal orientiert.
- Die Antriebe für die Förderbänder 20 bis 23 befinden sich entweder in dem drehbaren Maschinenteil 12 oder in dem feststehenden Maschinenteil 13. Die Förderbänder bestehen dabei aus einem freitragenden Förderband, welches nur einseitig an dem Maschinenteil 12, 13 gelagert ist. Das drehbare Maschinenteil ist gegenüber dem Träger 11 um die Schwenkachse 3 verschwenkbar.
- In einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß ein Drehantrieb, insbesondere in dem feststehenden Maschinenteil 13 vorgesehen ist, um eine Verschwenkung 30 (Fig. 2b) des drehbaren Maschinenteils 12 gegenüber dem feststehenden Maschinenteil 13 bzw. dem Träger 11 zu erreichen.
- In den Fig. 2a, 2b, 2c und 2d sind verschiedene Stellungen der Fördervorrichtungen 2 gegenüber dem Gestell 11 gezeigt. Sie variieren von 0° in Fig. 2a über 25° in Fig. 2b, 50° in 2c und 75° in 2d. Die Stellung gemäß Fig. 2a (0°) entspricht der normalen Einsatzstellung, wenn über die erfindungsgemäße Einlegevorrichtung 1 Güter in die an der Bezugsziffer 4 gedachten Verpackungsmaschine transportiert und eingelegt werden.
- Für eine Wartung, Reinigung oder einen Formatwechsel sowohl der Einlegevorrichtung wie auch der Verpackungsmaschine ist es günstig, wenn zumindest ein Teil der Fördervorrichtung 2 um die Schwenkachse 3 entlang der Verschwenkung 30 nach oben zu verschwenken ist. Dadurch wird der Bereich von oben, der ansonsten durch die Förderbänder 20, 21, 22 verdeckt ist, freigegeben.
- Es wird dabei sowohl ein Verschwenken in oder gegen den Uhrzeigersinn gemäß der Erfindung vorgeschlagen. Dies bedeutet, daß die Vorrichtung bezüglich der Benutzerseite nach vorne und nach oben geschwenkt wird oder nach hinten und oben geschwenkt wird. Beide Schwenkrichtungen sind einsetzbar und erlauben eine hohe Flexibilität bzw. Komfortabilität bei entsprechenden Arbeiten an der Verpackungsmaschine.
- Gemäß der Erfindung wird dabei vorgesehen, daß zumindest ein Teil der Fördervorrichtung um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse 3 schwenkbar ist. Erfindungsgemäß kann es ausreichen, daß zum Beispiel nur ein Förderband verschwenkt wird oder wie dargestellt, der hintere Teil (in Förderrichtung 24) der Fördervorrichtung 2. Dies ist gegebenenfalls der konkreten Ausgestaltung der ebenfalls erfindungsgemäßen Verpackungslinie vorbehalten und von dieser auch abhängig, aber von der Erfindung überdeckt.
- In Fig. 1 ist gezeigt, daß die Schwenkachse im wesentlichen parallel zur Förderrichtung 24 der Fördervorrichtung 2 ist. Zur Förderrichtung 24 zählt dabei prinzipiell der Transportweg des Gutes, wobei auch die gegenüber der horizontal geneigten Förderrichtung des letzten Förderbandes 20 zur Erfindung zählt.
- In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Fördervorrichtung 2 schwenkbar ausgebildet. Es ist aber auch möglich, ein Konzept zu entwickeln, bei welchem die gesamte Einlegevorrichtung schwenkbar gelagert ist. Die Fördervorrichtung 2 ist, wie in der Zeichnung dargestellt, aus einer Anzahl von Förderbändern 20 bis 23 gebildet. Hierauf ist die Erfindung nicht beschränkt, anstelle von Förderbändern können auch Förderriemensysteme vorgesehen werden. Auch ist es möglich, anstelle von den hier abgebildeten vier Förderbändern nur ein oder zwei Förderbänder einzusetzen.
- Für eine möglichst platzsparende Anordnung der gesamten Erfindung ist es von Vorteil, wenn die Schwenkachse 3 im wesentlichen horizontal orientiert ist. Günstig ist es dabei auch, wenn die Schwenkachse 3 im wesentlichen parallel zur Längsachse der Vorrichtung 1 ist. Die Längsachse der Vorrichtung wird dabei zum Beispiel durch die längsverlaufende Gehäusekante der Maschinenteile 12, 13 definiert. Hierauf ist die Erfindung aber nicht beschränkt, es ist auch möglich, eine zur Längsachse rechtwinkelig oder winkelig orientierte Anordnung zu wählen.
- Je nach Einsatzbereich der Erfindung ist es auch ausreichend, gegebenenfalls nur das vordere Ende der Fördervorrichtung 2, also zum Beispiel nur den Bereich des nach unten geneigten Förderbandes 20 schwenkbar auszubilden. Es ist aber auch möglich, den schwenkbaren Bereich zum Beispiel bei den mittleren Förderbändern 21, 22 vorzusehen, wenn zum Beispiel in diesem Bereich die Formatstation in der Verpackungsmaschine einzubauen ist.
- Eine solche Anordnung ist zum Beispiel in Fig. 1 mit der beispielhaft eingetragenen Verschwenkachse 31, und die parallel zur Antriebsachse des Förderbandes 20 ist, gezeigt. Auch dies führt zu einer hohen Zugänglichkeit der Verpackungsmaschine.
- Neben der erfindungsgemäßen Einlegevorrichtung wird auf eine erfindungsgemäße Verpackungslinie verwiesen, die aus einer Verpackungsmaschine (durch die Bezugsziffer 4 ansatzweise vorgesehen) und einer Einlegevorrichtung 1 besteht, wobei das vordere Ende der Fördervorrichtung über einer Eingabestelle der Verpackungsmaschine liegt. Üblicherweise werden die Güter über das Förderband 20 in die Verpackungsmaschine eingelegt. Es ist dabei möglich, daß die Förderrichtung 24 des Gutes auf der Fördervorrichtung 2 im wesentlichen parallel zur Förderrichtung der Verpackungsmaschine liegt. Es ist aber auch möglich, eine winkelige Anordnung dieser beiden Förderrichtungen vorzusehen. Es ist daher auch im Sinne der Erfindung, daß die Fördervorrichtung um eine Achse schwenkbar ist, die horizontal orientiert ist und rechtwinkelig zur Förderrichtung 24 ist. Auch sonstige winkelige Anordnungen gehören zur Erfindung.
- Das erfindungsgemäße Konzept ist daher sehr variabel an der Einlegevorrichtung einsetzbar. Es ist vorgeschlagen, die gesamte Einlegevorrichtung zu verschwenken, nur einen Teil der Einlegevorrichtung oder die Fördervorrichtung 2 oder auch nur einen Teil der Fördervorrichtung 2, nämlich das Förderband 20, 21, 22, 23. Auch die Orientierung der horizontalen Schwenkachse 3, 31 ist bezüglich der Einlegevorrichtung hierbei nicht begrenzt.
- Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
- Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
- Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
- Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik, beansprucht werden.
- Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.
Claims (21)
1. Vorrichtung (1) zum Einlegen von Gütern in eine
Verpackungsmaschine oder dergleichen, wobei die Vorrichtung
(1) eine Fördervorrichtung (2) für die Güter aufweist und
zumindest ein Teil der Fördervorrichtung (2) um eine
Schwenkachse (3) schwenkbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Teil der Fördervorrichtung um eine im
wesentlichen horizontale oder vertikale Schwenkachse (3)
schwenkbar ist.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse
(3) im wesentlichen parallel zur Förderrichtung (24) der
Fördervorrichtung (2) ist.
4. Vorrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse
(3) im wesentlichen in oder in der Nähe der
Schwerpunktlinie der Fördervorrichtung (2) liegt.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördervorrichtung (2) aus einem oder mehreren Förderbändern (20 bis
23) oder Förderriemensystemen besteht.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderbänder
(20 bis 23) bzw. Förderriemensysteme zusammen oder
unabhängig voneinander verschwenkbar sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere das
vordere Ende der Fördervorrichtung (2) schwenkbar
gelagert ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb für
die Fördersysteme in einem Maschinenteil (13) angeordnet
ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördervorrichtung (2) mitsamt dem Maschinenteil (12) verschwenkbar
ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Maschinenteil
aus einem feststehenden (13) und einem verschwenkbaren
Teil (12) besteht.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb in dem
feststehenden Maschinenteil (13) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderbänder
(20 bis 23) freitragend an der Fördervorrichtung (2)
angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördervorrichtung (2) mittels eines Drehantriebes um die Schwenkachse
(3) verschwenkbar ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehantrieb in
dem feststehenden Maschinenteil (13) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördervorrichtung (2) in jede Winkelstellung einstellbar und
arretierbar ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Förderband
der Fördervorrichtung einzeln verschwenkbar ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte
Vorrichtung schwenkbar gelagert ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse
im wesentlichen parallel zur Längsachse der Vorrichtung
ist.
19. Verpackungslinie, bestehend aus einer Verpackungsmaschine
und einer Vorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, wobei das vordere Ende der
Fördervorrichtung (2) über einer Eingabestelle der
Verpackungsmaschine (4) liegt.
20. Verpackungslinie nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Förderrichtung (2) der Verpackungsmaschine
(4) im wesentlichen parallel zur Förderrichtung (24) der
Fördervorrichtung (2) ist.
21. Verpackungslinie nach einem oder mehreren der Ansprüche
19 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontal
orientierte Schwenkachse (3) parallel und/oder in einem
Winkel zur Förderrichtung (2) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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DE10238482A DE10238482A1 (de) | 2002-05-23 | 2002-08-22 | Einlegevorrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
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---|---|---|---|
DE10222961 | 2002-05-23 | ||
DE10238482A DE10238482A1 (de) | 2002-05-23 | 2002-08-22 | Einlegevorrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE10238482A1 true DE10238482A1 (de) | 2003-12-04 |
Family
ID=29414094
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE10238482A Withdrawn DE10238482A1 (de) | 2002-05-23 | 2002-08-22 | Einlegevorrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
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- 2002-08-22 DE DE10238482A patent/DE10238482A1/de not_active Withdrawn
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