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DE10225198B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes Download PDF

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DE10225198B4 DE10225198A DE10225198A DE10225198B4 DE 10225198 B4 DE10225198 B4 DE 10225198B4 DE 10225198 A DE10225198 A DE 10225198A DE 10225198 A DE10225198 A DE 10225198A DE 10225198 B4 DE10225198 B4 DE 10225198B4
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Abstract

Verfahren zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes, das aus zumindest zwei verschiedenfarbigen Teilbildern (4A–C) zusammengesetzt ist, auf einen Körper (7), bei welchem Verfahren
– zumindest ein erstes Teilbild bei einer Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) übertragen wird und
– zumindest ein zweites Teilbild bei derselben Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) übertragen wird und dem ersten Teilbild überlagert wird, wobei
– der Körper (7) in der Farbübertragungsposition (5) von einem Haltemittel (8) gehalten wird und
die übertragenen Teilbilder in einem Trocknungsschritt zumindest angetrocknet oder angehärtet werden,
dadurch gekennzeichnet, dass eine thermoplastische Farbe verwendet wird und der Trocknungs- oder Anhärtungsschritt bei der Farbübertragungsposition (5) durch Kühlung des Haltemittels (8) erfolgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes, insbesondere eines aus zumindest zwei verschiedenfarbigen Teilbildern zusammengesetzten mehrfarbigen Bildes, auf eine Fläche. Eine besonders bevorzugte Anwendung betrifft das Bedrucken von zylindrischen, konischen oder vergleichbar geformten Behältern, beispielsweise von Tuben, Dosen, Bechern oder dergleichen, mit einem mehrfarbigen Bild, beispielsweise einem maschinenlesbaren Balken- bzw. Strichkode.
  • Von der Anmelderin sind gattungsgemäße Mehrfarbendruckmaschinen vom Typ RDA12-100 und BDM916 bekannt, um mittels eines indirekten Hochdruckverfahrens zylindrische, konische oder vergleichbare Behälter mit Mehrfarbenbildern zu versehen. Ein Gummituchzylinder wird an Druckplattenzylindern vorbeigeführt und übernimmt verschiedene Teilbilder nass-in-nass und registerhaltig, so dass auf dem Gummituch ein aus mehreren Teilbildern zusammengesetztes Gesamtbild entsteht. Dieses Gesamtbild wird auf eine zu bedruckende Fläche übertragen, wozu der zu bedruckende Behälter auf einem Stützdorn in einem Abrollvorgang an dem Gummituchzylinder abrollt. Zur Übertragung des nassen Farbbildes auf den Behälter ist ein gewisser Anpressdruck des Gummituchs notwendig, was zu einer Quetschung des nassen Farbbilds bzw. Punktvergrößerung im Druckspalt um bis zu 40 % führt und somit zu einer Verschlechterung der Druckqualität führen kann.
  • Da bei der Bildübertragung nur ein Teil des Druckbildes auf den Behälter übertragen wird und ein anderer Teil auf dem Gummituch verbleibt, der zur Neueinfärbung an den Plattenzylindern vorbeigeführt wird, besteht im Überlappungsbereich von verschiedenfarbigen Teilbildern eine gewisse Rückführung von Druckfarbe in den Walzenstrang, der für eine andere Druckfarbe vorgesehen ist.
  • Um dieses Rückfärben zu minimieren, ist aus dem Stand der Technik das sogenannte Farbvorlegen bekannt, bei dem eines oder mehrere (andersfarbige) Teilbilder um einen oder mehrere Behälterumfänge versetzt auf dem Gummituchzylinder vorgelegt werden und somit sequentiell auf den Behälter übertragen werden, insbesondere durch Abrollen. Nach der Bildübertragung auf dem Gummituch verbleibende Restfarbe kommt deshalb nur mit dem Plattenzylinder der jeweiligen Farbe in Berührung, so dass keine Farbrückführung in einen für eine andere Druckfarbe vorgesehenen Walzenstrang auftritt.
  • Da das auf den Behälter übertragene nasse Teilbild bei einem nachfolgenden Farbübertragungsvorgang teilweise vom Behälter zurück auf das Gummituch übertragen wird, kommt es gleichwohl zu einer gewissen Rückfärbung einer vorgelegten Farbe vom Behälter zurück auf das Gummituch.
  • Bei den vorgenannten Druckmaschinen erfolgt die Trocknung des auf den Behälter übertragenen Mehrfarbbildes nicht an der Farbübertragungsposition selbst, sondern erst an einer der Farbübertragungsposition nachgeordneten Trocknungsposition, beispielsweise durch UV-Bestrahlung oder Wärmetrocknung.
  • Eine Mehrfarben-Druckvorrichtung, die die Technik des Farbvorlegens verwendet, ist aus der DE 198 07 924 A1 bekannt. In einem Drehrevolver auf Stützdornen gehaltene Behälter werden sequentiell an Druckstationen vorbeigeführt, wo jeweils ein Teilbild einer Einzelfarbe übertragen wird. Die Teilbilder werden an verschiedenen Farbübertragungspositionen übertragen. Bei der Überführung der Behälter zu einer nächsten Farbübertragungsposition wird das auf den Behälter übertragene Teilbild getrocknet. Die Mehrfarbendruckvorrichtung ist vergleichsweise kompliziert aufgebaut und wartungsaufwendig. Insbesondere ist eine vergleichsweise große Anzahl von Komponenten, wie beispielsweise Gummituchzylindern und Trocknungsvorrichtungen, erforderlich und ist ein komplexer Bewegungsmechanismus erforderlich, um die Behälter so an den Druckstationen vorbeizuführen, dass die Teilbilder registerhaltig zu einem Gesamtbild überlagert werden. Bei dieser Mehrfarbendruckvorrichtung erfolgt die Trocknung nicht bei der Farbübertragungsposition, sondern zwischen zwei verschiedenen Farbübertragungspositionen.
  • Die japanische Patentoffenlegungsschrift JP 05-096704 A offenbart eine Mehrfarbendruckvorrichtung, bei der mehrere Druckstationen sequentiell entlang des Außenumfangs eines Drehrevolvers, der die zu bedruckenden zylindrischen Behälter aufnimmt, angeordnet sind. Bei dieser Druckvorrichtung ist jeder Druckstation eine Trocknungsvorrichtung zugeordnet, die bei der jeweiligen Farbübertragungsposition angeordnet ist. Durch Abrollen der Behälter an einem jeweiligen Gummituchzylinder wird ein Teilbild auf den Behälter übertragen. Auf der der Farbübertragungsposition abgewandten Seite eines Stützdorns wird das jeweils übertragene Teilbild getrocknet. Anschließend wird der Drehrevolver zu einer nachfolgenden Farbübertragungsposition weiterbewegt. Auch diese Mehrfarbendruckvorrichtung ist vergleichsweise komplex aufgebaut und wartungsaufwendig. Der zur registerhaltigen Überlagerung von Teilbildern erforderliche Bewegungsmechanismus für die zu bedruckenden Behälter ist vergleichsweise aufwändig.
  • Aus der US 5,771,798 ist eine Dosendekorationsvorrichtung bekannt, bei der zu bedruckende Dosen 104 an einer Trocknungsvorrichtung 110 vorbeigeführt und dabei bedruckt werden. Von der Trocknungseinrichtung 110 wird warme Luft durch einen Schlitz 116 auf den Dosenkörper geblasen. Dabei dreht sich der Dosenkörper zum Bedrucken um seine eigene Drehachse und wird gleichzeitig von einem Magazin 102 an dem Schlitz 116 vorbeigeführt. Dadurch erfolgt bei dem Bedrucken der Dose 104 gleichzeitig ein erstes Antrocknen der Farbe, wobei die Dose 104 nicht in einer Farbübertragungsposition gehalten, sondern in dieser geführt wird. Die einzige Trocknungseinrichtung ist, mit dem Blick auf die Dose 104, an der dem Druckspalt, der von einem Druckzylinder 82 bzw. dessen Druckplatten 86, 88, 90, 92 und der Außenfläche der Dose 104 gebildet wird, gegenüberliegenden Seite der Dose 104 angeordnet. Ein Verfahren zum mehrfarbigen Bedrucken von metallischen Behältern und metallischen Blättern beschreibt die DE 38 82 189 T2 . Bei dem Verfahren nach 4 werden runde Körper, die drehbar auf einem Dorn gelagert sind, nacheinander an mehreren Druckwerken 3, 4, 5 vorbeigeführt. Vor dem ersten Bedrucken des runden Körpers, beispielsweise eine Dose, wird dieser durch ein Hochfrequenzmagnetfeld geführt und auf eine gewünschte Temperatur erhitzt. Nach dem Bedrucken in einer ersten elektrophotographischen Druckeinheit, das heißt in der Bewegung in Richtung zu einer zweiten elektrophotographischen Druckeinheit, bzw. deren Hochfrequenzmagnetfeld, wird diese Wärme von dem Dorn aufgenommen und dadurch die Dose von innen gekühlt. Dabei lässt die DE 38 82 189 T2 offen, wann genau die Kühlung mit dem Dorn einsetzt, klar ist nur, dass die Kühlung nicht einsetzt, bevor die Dose die Farbübertragungsposition verlassen hat.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den offenkundig vorbenutzten gattungsbildenden Stand der Technik dahingehend weiterzubilden, dass eine hohe Druckqualität mit einem einfachen und zuverlässigen Druckverfahren erzielt werden kann, insbesondere beim Bedrucken von zylindrischen oder vergleichbar geformten Behältern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen nach Anspruch 1 sowie durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 10. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der rückbezogenen Unteransprüche.
  • Bei einem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes, das aus zumindest zwei verschiedenfarbigen Teilbildern zusammengesetzt ist, auf eine Fläche wird zumindest ein erstes Teilbild bei einer Farbübertragungsposition auf die Fläche übertragen und wird zumindest ein zweites Teilbild bei derselben Farbübertragungsposition auf die Fläche übertragen und dem ersten Teilbild überlagert und werden die auf die Fläche übertragenen Teilbilder in einem Trocknungsschritt zumindest angetrocknet oder zumindest angehärtet, wobei der Trocknungs- oder Anhärtungsschritt mit der bedruckten Fläche bei der Farbübertragungsposition erfolgt. Vorteilhaft ist, dass das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die Vorrichtung vergleichsweise einfach und wenig aufwendig ist, weil die Übertragung von Teilbildern bei derselben Farbübertragungsposition erfolgt. Deshalb ist kein aufwendiger und komplizierter Bewegungsmechanismus erforderlich, um die zu bebildernde Fläche an der Farbübertragungsposition vorbeizuführen. Weil zwischen den Farbübertragungsschritten das jeweils vorgelegte Teilbild zumindest angetrocknet oder angehärtet wird, lässt sich erfindungsgemäß eine hohe Druckqualität in einfacher Weise erzielen. Denn weil das übertragene vorgelegte Teilbild zumindest angetrocknet oder angehärtet wird, wird von der bedruckten Fläche keine Farbe mehr auf den Gummituchzylinder rückübertragen. Somit wird verhindert, dass in Farbwerke eine andere als die bestimmungsgemäße Farbe rückübertragen wird. Außerdem konnte beobachtet werden, dass das zu übertragende nasse Teilbild aufgrund der Antrocknung des vorgelegten Teilbilds eine geringere Punktzunahme aufwies.
  • Weil das zweite Teilbild bzw. die folgenden Teilbilder auf ein zumindest angetrocknetes oder angehärtetes Teilbild übertragen werden, kann die Druckqualität insgesamt erhöht werden. Denn ein Ineinanderverlaufen von verschiedenenfarbigen Teilbildern kann so wirksam ausgeschlossen werden. Außerdem können die Farbübertragungseigenschaften auf eine zumindest angetrocknete Fläche besser kontrolliert werden, so dass erfindungsgemäß insbesondere kontrastreiche Gesamtbilder in einfacher Weise gedruckt werden können. Denn die zweiten und nachfolgende Teilbilder werden auf ein zumindest angetrocknetes oder angehärtetes Teilbild mit in einfacher Weise (beispielsweise durch die Trocknungsbedingungen) vorgebbaren definierten Oberflächeneigenschaften übertragen.
  • Vorteilhaft ist ferner, dass die Trocknung insgesamt schonender und gleichmäßiger erfolgen kann, weil der Trocknungsprozess auf mehrere Einzelschritte verteilt ist, zwischen denen eine erneute Bildübertragung erfolgt. Durch geeignete Trocknungsparameter kann eine übermäßige Wärmebeaufschlagung des Materials des zu bedruckenden Körpers vermieden werden.
  • Bevorzugt ist das erste Teilbild ein monochromes Teilbild, das also aus nur einer Farbe besteht und nicht bereits selbst aus miteinander überlagerten Teilbildern besteht. Das zweite und jedes nachfolgend zu übertragende Teilbild kann monochrom sein oder kann aus mehreren verschiedenfarbigen und einander überlagerten Teilbildern zusammengesetzt sein. Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich durch eine vorteilhaft hohe Variabilität aus, denn erfindungsgemäß kann die Zusammensetzung der zu übertragenden Teilbilder in einfacher Weise an die Druckproduktion angepasst werden. Beispielsweise kann die Gesamtzahl von Teilbildern, aus denen das zweite oder ein nachfolgend zu übertragendes Teilbild zusammengesetzt ist, ohne weitere Änderungen am Aufbau der Druckvorrichtung geändert werden. Da das zweite bzw. die nachfolgend zu übertragenden Teilbilder jeweils auf ein vorgelegtes Teilbild mit definierten Oberflächeneigenschaften übertragen wird bzw. werden, kann stets eine hohe Druckqualität erzielt werden.
  • Ein auf die Fläche übertragenes Teilbild wird erfindungsgemäß zumindest angetrocknet oder zumindest angehärtet. Die für die Oberflächeneigenschaften des übertragenen Teilbilds verantwortliche Oberflächenschicht des übertragenen Teilbilds ist also ausgehärtet oder zumindest angehärtet und bietet für einen nachfolgenden Farbübertragungsvorgang eine definierte Oberfläche dar. Mit der Dauer und Intensität des Trocknungsschritts steht bei dem erfindungsgemäßen Druckverfahren ein weiterer, einfach zu variierender Parameter zur Verfügung, mit dem sich die erzielbare Druckqualität weiter optimieren lässt.
  • Erfindungsgemäß erfolgt der Trocknungsschritt bei der Farbübertragungsposition, d.h. die bedruckte Fläche wird bei einem Mehrfarbendruck zum Trocknen von der Farbübertragungsposition nur unwesentlich oder gar nicht weg bewegt. Bevorzugt wird die zu bedruckende Fläche drehgelagert und rollt bei jeder Farbübertragung an dem Gummituchzylinder mit dem darauf befindlichen zu übertragenden Teilbild ab. Die Teilbilder auf dem Gummituchzylinder sind zu der Drehbewegung der zu bedruckenden Fläche registriert. Die Trocknung oder Anhärtung eines übertragenen Teilbilds auf der Fläche erfolgt bei der Farbübertragungsposition.
  • Bevorzugt werden sämtliche zu überragenden Teilbilder auf denselben Gummituchzylinder übertragen, an dem die zu bedruckende Fläche synchron zur Umfangsbewegung des Gummituchzylinders abrollt. Vorteilhaft ist, dass sich so eine vergleichsweise einfach aufgebaute und wenig wartungsaufwendige Mehrfarbendruckvorrichtung erzielen lässt.
  • Eine besonders bevorzugte Anwendung betrifft das mehrfarbige Bedrucken von zylindrischen, konischen oder vergleichbar geformten Behältern, wie beispielsweise Tuben, Dosen oder Bechern. Bevorzugt wird ein solcher Körper um seine Längsachse drehbeweglich gelagert gehalten, so dass der Körper zur Farbübertragung bei der Farbübertragungsposition an dem Gummituchzylinder abgerollt werden kann. Für einen nachfolgenden Farbübertragungsvorgang braucht der Körper einfach nur um 360° weitergedreht werden. Für einen bevorzugt zwischengeschalteten Trocknung- oder Anhärtungsschritt steht ein vorteilhaft großer Winkelbereich zur Verfügung, wo eine Trocknungsvorrichtung angeordnet werden kann. Bevorzugt ist die weitere Trocknungsvorrichtung im Wesentlichen um etwa 180° versetzt zur Farbübertragungsposition angeordnet. Die Trocknungsvorrichtung kann auch einen größeren Winkelbereich umspannen, um eine schonende Antrocknung eines übertragenen Teilbilds zu erzielen, beispielsweise mittels einer großflächigen Austrittsöffnung einer mit Kaltluft arbeitenden Trocknungsvorrichtung.
  • Bei einer bevorzugten Mehrfarbendruckvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung werden eine Mehrzahl von zu bedruckenden Körpern in einem Bewegungsmechanismus gehalten, der ausgelegt ist, um die Mehrzahl von Körpern sequentiell an der Farbübertragungsposition vorbeizuführen. Zum Bedrucken von zylindrischen oder vergleichbaren Körpern wird der Körper bevorzugt auf einem Dorn oder einer vergleichbaren Drehlagerung drehbeweglich gelagert, so dass der Körper für jede Farbübertragung an dem Gummituchzylinder abrollen kann. Zweckmäßig ist der Bewegungsmechanismus endlos geführt, beispielsweise als Endlosband oder Drehrevolver ausgebildet, wobei zu bedruckende Körper an einer Einführposition in den Mechanismus eingeführt werden und bedruckte Körper an einer Entnahmeposition aus dem Mechanismus entnommen werden.
  • Zur Trocknung eines übertragenen Teilbilds bei der Farbübertragungsposition ist die weitere Trocknungsvorrichtung bevorzugt in unmittelbarer Nähe zu der Farbübertragungsposition angeordnet. Die Trocknung wird bevorzugt durch Kältebeaufschlagung und/oder Bestrahlung, insbesondere Kaltluft, beschleunigt. Die Kältebeaufschlagung kann auf die Oberfläche des Körpers gerichtet sein.
  • Bevorzugt ist die weitere Trocknungsvorrichtung an einer der Farbübertragungsposition gegenüberliegenden Seite einer Drehlagerung, beispielsweise eines Dorns, für den Körper angeordnet, so dass der Körper beim Ausführen der Drehbewegung alternierend an der Farbübertragungsposition bedruckt und an der der Farbübertragungsposition gegenüberliegenden weiteren Trocknungsposition zumindest angetrocknet wird. Erfindungsgemäß ist die Trocknungsvorrichtung innerhalb der Drehlagerung für den zu bedruckenden Körper angeordnet, um die bedruckte Fläche von der Rückseite her mit Kälte zu beaufschlagen.
  • Gemäß einer nicht beanspruchten Ausführungsform wird die bedruckte Fläche an der der Farbübertragungsposition unmittelbar gegenüberliegenden Trocknungsposition durch Bestrahlen mit Licht im sichtbaren, infraroten oder bevorzugt ultravioletten Strahlbereich zumindest angetrocknet. Zu diesem Zweck umfasst die Trocknungsvorrichtung bevorzugt eine Strahlungsquelle, insbesondere eine IR- oder UV-Lichtquelle, die in einer die Lichtquelle umgebenden Reflektoranordnung angeordnet ist. Die Reflektoranordnung weist eine sich zu der Trocknungsposition hin öffnende Öffnung auf, aus der die Strahlung austreten kann. Die Trocknungsvorrichtung kann zur Wärmeabführung von einer Luftströmung durchströmt werden, die grundsätzlich aus der vorgenannten Austrittsöffnung austreten und die bedruckte Fläche überstreichen kann oder die axial durch die Trocknungsvorrichtung geführt wird, um an Stirnseiten derselben einzutreten bzw. auszutreten.
  • Zur Ausbildung der Teilbilder werden thermoplastische Farben verwendet, die bei Erwärmung oberhalb eines Erweichungs- bzw. Verflüssigungspunkts verflüssigen und im flüssigen bzw. erweichten Zustand auf die zu bedruckende Fläche übertragen werden. Das Haltemittel zum Halten der zu bedruckenden Fläche ist kühlbar ausgelegt, so dass das übertragene Teilbild rasch gekühlt wird und gleichzeitig eine Überhitzung der zu bedruckenden Fläche wirksam unterbunden wird. Alternativ oder ergänzend kann die bedruckte Fläche, beispielsweise an der der Farbübertragungsposition gegenüberliegenden Seite der Drehlagerung bzw. des Stützdorns, mit einem gekühlten Gasstrom gekühlt werden. Zu diesem Zweck ist bei der Farbübertragungsposition, beispielsweise auf der der Farbübertragungsposition gegenüberliegenden Seite der Drehlagerung bzw. des Stützdorns zur Halterung des Körpers mit der zu bedruckenden Fläche, ein Gebläse, eine Blaskammer oder dergleichen zur Beaufschlagung der bedruckten Fläche mit einem gekühlten Gasstrom vorgesehen.
  • Bevorzugt weist die erfindungsgemäße Mehrfarbendruckvorrichtung zumindest eine weitere Trocknungsvorrichtung auf, die an einer der Farbübertragungsposition nachgeordneten Position angeordnet ist, um das aus mehreren übertragenen Teilbildern zusammengesetzte Gesamtbild auf der Fläche abschließend zu trocknen. Vorteilhaft ist, dass während der abschließenden Trocknung bereits ein weiterer Körper bedruckt werden
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschriebenen werden, worin:
  • 1 eine nicht beanspruchte Druckvorrichtung schematisch in einer Querschnittsansicht zeigt;
  • 2 in einer vergrößerten Darstellung die Farbübertragungsposition und eine bei der Farbübertragungsposition angeordnete nicht beanspruchte Trocknungsvorrichtung schematisch darstellt; und
  • 3 in einer vergrößerten Darstellung die Farbübertragungsposition und eine bei der Farbübertragungsposition angeordnete Trocknungsvorrichtung gemäß der Erfindung schematisch darstellt.
  • In den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder gleichwirkende Elemente oder Baugruppen. Die 1 zeigt in einer schematischen Querschnittsansicht eine Mehrfarbendruckvorrichtung. Die Druckvorrichtung umfasst einen Gummituchzylinder 1, um dessen Außenumfang zueinander beabstandet mehrere Farbwerke 3 angeordnet sind, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur zwei Farbwerke 3C, 3D im Querschnitt dargestellt sind. Mittels der üblich ausgebildeten Farbwerke werden zu übertragende Teilbilder auf den Plattenzylinder 2A–F eingefärbt und von dort auf die Außenumfangsfläche des Gummituchzylinders 1 übertragen. Somit werden auf der Außenumfangsoberfläche des Gummituchzylinders 1 sequentiell und zueinander beabstandet eine Mehrzahl von Teilbildern 4A–C ausgebildet. Die zu übertragenden Teilbilder können monochrom sein. Ein zweites und nachfolgend zu übertragende Teilbilder 4B, 4A können auch mehrfarbig sein, also aus mehreren nass-in-nass überlagerten Teilbildern bestehen, die in einem einzigen Farbübertragungsschritt auf den zu bedruckenden Körper 7 übertragen werden sollen.
  • Die Druckvorrichtung umfasst außerdem einen Bewegungsmechanismus 9, um eine Mehrzahl von zu bedruckenden Körpern 7 sequentiell zu der Farbübertragungsposition 5 zu transportieren. Gemäß der 1 ist der Bewegungsmechanismus als Drehrevolver ausgebildet. Der Bewegungsmechanismus 9 ist jedoch nicht auf einen kreissymmetrisch umlaufenden Drehrevolver beschränkt, sondern kann auch in anderer Weise endlos geführt oder im Wesentlichen geradlinig ausgebildet sein. Der Bewegungsmechanismus 9 umfasst eine nicht dargestellte Einführungsposition, in der die zu bedruckenden Körper 7 in den Bewegungsmechanismus 9 eingebracht werden, sowie eine nicht dargestellte Entnahmeposition, wo bedruckte Körper 7 dem Bewegungsmechanismus 9 wieder entnommen werden.
  • In der 1 dreht sich der Drehrevolver 9 entgegen dem Uhrzeigersinn. Gemäß der 1 ist der Bewegungsmechanismus 9 zum Bedrucken von zylindrischen, konischen oder vergleichbar gestalteten, beispielsweise schlank ausgebildeten, Körpern ausgebildet. Zu diesem Zweck umfasst der Drehrevolver 9 eine Mehrzahl von Drehlagerungen 8 für die zu bedruckenden Körper 7. In der 1 ist jeder Körper 7 auf einen Stützdorn 8 aufgesteckt, der mittels eines nicht dargestellten Drehantriebs angetrieben werden kann. Die Geschwindigkeit des Drehantriebs wird dabei so gewählt, dass die zu bedruckende Fläche synchron zu der Umfangsgeschwindigkeit der Außenumfangsfläche des Gummituchzylinders 1 an diesem bei der Farbübertragungsposition 5 abgerollt wird.
  • Bei der Farbübertragungsposition 5 ist eine Trocknungsvorrichtung 10 angeordnet, um ein auf den zu bedruckenden Körper 7 übertragenes Teilbild auf der der Farbübertragungsposition 5 gegenüberliegenden Seite des Stützdorns 8 zu trocknen. Somit wird der zu bedruckende Körper 7 mit Hilfe des Stützdorns 8 bei der Farbübertragungsposition 5 mehrmals gedreht, wobei zwischen jedem Farbübertragungsvorgang ein Trocknungsschritt bei bzw. in unmittelbarster Nähe zu der Farbübertragungsposition 5 erfolgt.
  • Nach Übertragung der vorgesehenen Anzahl von Teilbildern auf dem Körper 7 wird der Drehrevolver 9 entgegen dem Uhrzeigersinn zu der der Farbübertragungsposition 5 nachgeordneten Trocknungsposition 6 weitergedreht, wo eine weitere Trocknungsvorrichtung 10' vorgesehen ist, um das auf den Körper 7 übertragene Gesamtbild zu trocknen.
  • Ein erfindungsgemäßes Mehrfarbendruckverfahren umfasst die folgenden Schritte: Ein erstes Teilbild 4C wird auf den Gummituchzylinder 1 übertragen. Anschließend wird zumindest ein weiteres Teilbild 4B auf den Außenumfang des Gummituchzylinders 1 übertragen. Das zweite und jedes weitere übertragene Teilbild kann monochrom sein oder aus mehreren, bevorzugt verschiedenfarbigen, Teilbildern, die einander überlagert sind, bestehen. Die Teilbilder 4A–C auf dem Gummituchzylinder 1 sind zueinander versetzt. Zweckmäßig ist der Umfangsabstand zwischen den Teilbildern 4A–C so gewählt, dass dieser dem Außenumfang oder einem ganzzahligen Vielfachen desselben des zu bedruckenden Körpers 7 entspricht, so dass für eine registerhaltige Übertragung der Teilbilder der Stützdorn 8 synchron zur Drehgeschwindigkeit des Gummituchzylinders 1 gedreht wird.
  • Ein zu bedruckender Körper 7 wird mit Hilfe des Bewegungsmechanismus 9 zu der Farbübertragungsposition 5 bewegt. Zur Übertragung des ersten Teilbilds 4C rollt der auf dem Stützdorn 8 sitzende Körper 7 am Außenumfang des Gummituchzylinders 1 ab und nimmt dabei das erste Teilbild 4C auf. Beim Weiterdrehen des Körpers 7 wird dieser an der weiteren Trocknungsvorrichtung 10 vorbeigeführt, wo das erste Teilbild 4C zumindest angetrocknet wird. Gleichzeitig dreht sich der Gummituchzylinder 1 weiter, um das nächste übertragene Teilbild 4B zu der Farbübetragungsposition 5 zu transportieren. Beim Weiterdrehen des Körpers 7 gelangt das erste auf den Körper 7 übertragene Teilbild 4C, das zumindest angetrocknet wurde, wieder zu der Farbübertragungsposition 5, wo anschließend die registerhaltige Überlagerung der Teilbilder 4B, 4C erfolgt. Dieser Vorgang, der alternierend Farbübertragungsschritte und Trocknungsschritte umfasst, wird solange wiederholt, bis das letzte Teilbild 4A der zu übertragenden Teilbilder auf den Körper 7 übertragen wurde.
  • Dann wird der Körper 7 mit Hilfe des Bewegungsmechanismus 9 zu der der Farbübertragungsposition 5 nachgeordneten Trocknungsposition 6 überführt, wo die abschließende Trocknung des Gesamtbilds erfolgt. Schließlich wird der bedruckte Körper 7 bei einer nicht dargestellten Entnahmeposition aus dem Bewegungsmechanismus 9 entnommen.
  • Selbstverständlich können auf das Gesamtbild noch weitere Schichten übertragen werden, beispielsweise eine transparente Lackschicht zur Glanzsteigerung oder zur Bildung zusätzlicher Barriereeigenschaften. Solche zusätzlichen Schichten können ebenfalls mit Hilfe des Gummituchzylinders 1 oder mit einer zusätzlichen, nicht dargestellten Druckvorrichtung auf den Körper 7 übertragen werden, die zwischen der Farbübertragungsposition 5 und der Trocknungsposition 6 oder der Trocknungsposition 6 nachgeordnet angeordnet ist.
  • Bevorzugt erfolgt die weitere Trocknung der Teilbilder und/oder des Gesamtbilds mit Hilfe einer berührungslosen Energiequelle, die mit Kältebeaufschlagung, insbesondere durch ein Gebläse oder eine Blaskammer, arbeitet. Geeignete Trocknungsvorrichtungen sind dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannt.
  • Die in der 1 schematisch dargestellte nicht beanspruchte Trocknungsvorrichtung 10, 10' umfasst eine im gewünschten Spektralbereich arbeitende Lichtquelle 11, die in einer die Lichtquelle 11 umschließenden Reflektoranordnung 12 angeordnet ist. Die Reflektoranordnung 12 ist zumindest im Bereich einer Austrittsöffnung 13 geöffnet, aus der die Strahlung und/oder eine Luftströmung aus der Trocknungsvorrichtung 10, 10' austritt, um zu der bedruckten Fläche des Körpers 7 zu gelangen.
  • Zweckmäßig ist die Reflektoranordnung 12 zumindest abschnittsweise als Hohlspiegel, beispielsweise als Kugel-Hohlspiegel oder Paraboloid-Hohlspiegel, ausgebildet, um die von der Lichtquelle 11 emittierte Strahlung auf die bedruckte Fläche abzubilden. Zu diesem Zweck kann die Lichtquelle 11 in dem Brennpunkt des Hohlspiegels angeordnet sein, so dass die Strahlung im Wesentlichen als paralleles Strahlungsbündel aus der Austrittsöffnung 13 der Trocknungsvorrichtung 10, 10' austritt.
  • Zur Abführung von Wärme kann die Reflektoranordnung 12 von einer Luftströmung durchströmt werden, die beispielsweise axial, d.h. im Wesentlichen parallel zur Längsachse des zu trocknenden Körpers 7 geführt und an Stirnseiten der Trocknungsvorrichtung 10, 10' eintritt bzw. austritt, oder die aus der Austrittsöffnung 13 austritt, um die zu trocknende Fläche auf dem Körper 7 zu überströmen, um so den Trocknungsvorgang noch weiter zu beschleunigen.
  • Wenn gleich in den Figuren nicht dargestellt, kann die Trocknung auch von der Rückseite der zu trocknenden Fläche her erfolgen, insbesondere durch Wärmebeaufschlagung und/oder Bestrahlung von der Rückseite des Körpers 7 her. Zu diesem Zweck kann in jedem Stützdorn 8 eine Trocknungsvorrichtung vorgesehen sein, beispielsweise eine Strahlungsquelle.
  • Die 2 zeigt in einem vergrößerten perspektivischen Querschnitt die in der Nähe einer Farbübertragungsposition 5 angeordneten Elemente. Die Austrittsöffnung 13 der nicht beanspruchten Reflektoranordnung 12 ist düsenartig ausgebildet und einer der eigentlichen Farbübertragungsposition abgewandten Seite des Stützdorns 8 zugewandt. Somit erfolgt die Farbübertragung und Farbtrocknung alternierend bei im Wesentlichen gegenüberliegenden Winkelstellungen des Stützdorns 8. Der Stützdorn 8 weist einen Durchmesser D auf, so dass der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Teilbildern 4B, 4C auf der Außenumfangsoberfläche des Gummituchzylinders 1 dem sich aus D errechnenden Außenumfang des zu bedruckenden Körpers 7 oder einem ganzzahligen Vielfachen davon entspricht.
  • Bei den vorstehend beschriebenen nicht beanspruchten Ausführungsformen kann der Stützdorn 8 gekühlt werden, beispielsweise von einem gekühlten Gasstrom oder einer Kühlflüssigkeit durchströmt werden, um eine Überhitzung des zu bedruckenden Körpers wirksam zu unterbinden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden thermoplastische Farben zur Ausbildung der Teilbilder verwendet. Dies wird anhand der 3 verdeutlicht, wo eine Ausführungsform der Erfindung schematisch dargestellt ist, bei der sogenannte Hotmelt-Farben verwendet werden. Diese Art von thermoplastischen Farben basieren auf einem hohen Feststoffanteil, der 100 % betragen kann, und werden durch Erwärmung, beispielsweise auf etwa 150°–180° verflüssigt bzw. erweicht, so dass die so verflüssigten bzw. erweichten Teilbilder in der vorstehend beschriebenen Weise auf den zu bedruckenden Körper 7 übertragen werden können. Die auf den Körper 7 übertragene Hotmelt-Farbe kühlt rasch ab und härtet dabei aus, um ein zumindest angetrocknetes Teilbild auszubilden. Diese Abkühlung kann durch weitere Maßnahmen vorteilhaft unterstützt werden.
  • Zur Aushärtung von Hotmelt-Farben wird der in 3 dargestellte Stützdorn gekühlt, beispielsweise von einem gekühlten Gasstrom oder einer Kühlflüssigkeit durchströmt, so dass der auf dem Stützdorn 8 aufgesteckte Rundkörper 7 in der Farbübertragungsposition 5 gekühlt wird. Bei der Übertragung des ersten Teilbildes 4C beginnt die pastöse hotmeltartige Druckfarbe auf dem Rundkörper 7 sofort zu erstarren.
  • Die Abkühlung des übertragenen Teilbildes kann auch durch Beaufschlagung der Oberfläche des Körpers 7 mit einem gekühlten gasförmigen Strom 15, beispielsweise gekühlte Luft, unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist, wie in der 3 dargestellt, ein Gebläse 14 vorgesehen. Das Gebläse 14 kann als Blaskasten ausgebildet sein, mit einer Gehäusewandung und einer Austrittsöffnung 13, um den gekühlten Gasstrom gerichtet auf die bedruckte Oberfläche des Rundkörpers 7 zu richten. Bevorzugt ist das Gebläse auf der der Farbübertragungsposition 5 gegenüberliegenden Seite des Stützdorns 8 angeordnet.
  • Somit wird das übertragene Teilbild auf der der Farbübertragungsposition 5 gegenüberliegenden Seite des Stützdorns 8 abgekühlt und ausreichend ausgehärtet. Die folgende Übertragung der Teilbilder 4B und 4A erfolgt in analoger Weise auf die erstarrte bzw. zumindest angetrocknete Oberfläche des Rundkörpers 7.
  • Eine bevorzugte Anwendung betrifft das mehrfarbige Bedrucken von zylindrischen, konischen oder vergleichbar geformten schlanken Körpern, wie beispielsweise Tuben, Dosen, Bechern und dergleichen, ganz bevorzugt von aus Kunststoffen, insbesondere transparenten Kunststoffen, hergestellten Körpern. Mit dem ersten Teilbild kann ein monochromes Farbbild oder auch ein Haftvermittler (Primer) vorgelegt werden und vor einem eigentlichen Farbauftrag zumindest angetrocknet werden, ohne dass dazu eine zusätzliche Applikationsstation oder ein separater Maschinendurchlauf erforderlich wäre.
  • Besonders bevorzugt wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ein maschinenlesbarer Strich- bzw. Balkenkode aufgedruckt, zu welchem Zweck ein bevorzugt weißes Farbfeld vorlegt wird, auf das der Strich- bzw. Balkenkode aufgedruckt wird.
  • Insbesondere bei transparenten Körpern kann das erste Teilbild auch nur für einen monochromen Farbhintergrund sorgen, auf den, nach Antrocknung, zumindest ein weiteres Teilbild oder bevorzugt ein mehrfarbiges Gesamtbild aufgedruckt wird. Erfindungsgemäß ist es möglich, durch vorgelegte und trockene zwei- oder mehrschichtige Farbschichten eine intensiv pigmentierte dicke Gesamtfarbschicht registerhaltig aufzutragen.
  • Selbstverständlich eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren auch zum Bedrucken beliebiger anderer Flächen, beispielsweise von Etiketten, Schildern, und/oder beliebiger Körpern oder Behälter.

Claims (17)

  1. Verfahren zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes, das aus zumindest zwei verschiedenfarbigen Teilbildern (4A–C) zusammengesetzt ist, auf einen Körper (7), bei welchem Verfahren – zumindest ein erstes Teilbild bei einer Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) übertragen wird und – zumindest ein zweites Teilbild bei derselben Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) übertragen wird und dem ersten Teilbild überlagert wird, wobei – der Körper (7) in der Farbübertragungsposition (5) von einem Haltemittel (8) gehalten wird und die übertragenen Teilbilder in einem Trocknungsschritt zumindest angetrocknet oder angehärtet werden, dadurch gekennzeichnet, dass eine thermoplastische Farbe verwendet wird und der Trocknungs- oder Anhärtungsschritt bei der Farbübertragungsposition (5) durch Kühlung des Haltemittels (8) erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem sämtliche Teilbilder (4A–C) auf denselben Gummituchzylinder (1) übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem Teilbilder (4A–C) an zueinander versetzten Umfangspositionen des Gummituchzylinders (1) aufgebracht werden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Körper (7) zur Farbübertragung synchron zu einer Umfangsbewegung des Gummituchzylinders (1) an der Farbübertragungsposition (5) vorbeibewegt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Körper (7) um eine Längsachse drehbeweglich gelagert ist und zur Farbübertragung bei der Farbübertragungsposition (5) jeweils um seine Längsachse gedreht wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem der Körper (7) zur Trocknung oder Anhärtung zwischen zwei Farbübertragungsschritten von der Farbübertragungsposition (5) weitergedreht wird, vorzugsweise im Wesentlichen um 180°.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, bei dem zur Trocknung zwischen zwei Farbübertragungsschritten ein gekühlter Gasstrom auf den Körper (7) geblasen wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Mehrzahl von Körpern (7) in einem Drehrevolver (9) gehalten werden, um zu der Farbübertragungsposition (5) transportiert zu werden, wobei in einem abschließenden Trocknungsschritt das aus einer Mehrzahl von übertragenen Teilbildern zusammengesetzte mehrfarbige Bild an einer der Farbübertragungsposition (5) nachgeordneten Position getrocknet wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem in einem ersten Farbübertragungsschritt ein monochromes Teilbild, insbesondere mit einheitlicher Farbstärke, auf den Körper (7) übertragen wird und in einem zweiten Farbübertragungsschritt ein monochromes oder aus mehreren verschiedenfarbigen Teilbildern zusammengesetztes Teilbild, insbesondere ein Balkenkode, dem zumindest angetrockneten monochromen Teilbild übertragen wird.
  10. Vorrichtung zum Drucken eines mehrfarbigen Bildes, das aus zumindest zwei verschiedenfarbigen Teilbildern (4A4C) zusammengesetzt ist, auf einen Körper (7), umfassend – einen Farbübertragungsmechanismus (2), um zumindest ein erstes Teilbild bei einer Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) zu übertragen und um zumindest ein zweites Teilbild bei derselben Farbübertragungsposition (5) auf den Körper (7) zu übertragen und dem ersten Teilbild zu überlagern, – ein Haltemittel (8) zum Halten des Körpers (7) bei der Farbübertragungsposition (5) und – eine Vorrichtung, um die übertragenen Teilbilder zumindest anzutrocknen oder anzuhärten, dadurch gekennzeichnet, dass – das Haltemittel (8) zum Antrocknen oder Anhärten von thermoplastischen Farben in der Farbübertragungsposition (5) kühlbar ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Farbübertragungsmechanismus einen Gummituchzylinder (1) umfasst, auf den sämtliche Teilbilder (4A–C) übertragen werden.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, bei der eine Steuervorrichtung vorgesehen ist, um die Teilbilder (4A–C) registerhaltig an zueinander versetzten Umfangspositionen des Gummituchzylinders (1) aufzubringen.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei der das Haltemittel (8) dazu ausgelegt ist, den Körper (7) zur Farbübertragung synchron zu einer Umfangsbewegung des Gummizylinders an der Farbübertragungsposition (5) vorbeizubewegen.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, bei der das Haltemittel (8) ein um seine Längsachse drehbeweglich gelagerter Dorn zur Halterung des im Wesentlichen zylindrischen Körpers (7) ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, bei der eine Blasvorrichtung (14) auf einer der Farbübertragungsposition (5) gegenüberliegenden Seite des Haltemittels (8) angeordnet ist, wobei das Haltemittel (8) ausgelegt ist, um den Körper (7) zur Trocknung oder Anhärtung zwischen zwei Farbübertragungsschritten in der Farbübertragungsposition (5) zu der Blasvorrichtung (14) weiterzudrehen, vorzugsweise im Wesentlichen um 180°, wobei die Blasvorrichtung (14) ausgelegt ist, um einen gekühlten Gasstrom auf den Körper (7) zu blasen, um die durch Verflüssigung thermoplastischer Farbbilder ausgebildeten Teilbilder abzukühlen.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, bei der eine Mehrzahl von Körpern, insbesondere von im Wesentlichen zylindrischen Körpern (7), in einem Drehrevolver (9) gehalten werden, um zu der Farbübertragungsposition (5) transportiert zu werden, wobei eine weitere Trocknungsvorrichtung (10') an einer der Farbübertragungsposition (5) nachgeordneten Position vorgesehen ist, um in einem abschließenden Trocknungsschritt das aus einer Mehrzahl von übertragenen Teilbildern zusammengesetzte mehrfarbige Bild an der nachgeordneten Trocknungsposition (6) zumindest anzutrocknen.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, die ausgelegt ist, um in einem ersten Farbübertragungsschritt ein monochromes Bild, insbesondere mit einheitlicher Farbstärke, auf den Körper (7) zu übertragen und um in einem zweiten Farbübertragungsschritt ein monochromes oder aus mehreren verschiedenfarbigen Teilbildern zusammengesetztes Teilbild, insbesondere einen Balkenkode, dem zumindest angetrockneten monochromen Teilbild zu überlagern.
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