DE10220123A1 - Überlagerungslenkung - Google Patents
ÜberlagerungslenkungInfo
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Abstract
Bei einer Überlagerungslenkung für eine Überlagerung eines Lenkradwinkels mit einem weiteren Winkel zur Beaufschlagung eines Lenkgetriebes mit der Summe dieser Winkel, mit einer Lenksäulenwelle, die ein Lenkrad mit einem Lenkgetriebe verbindet, und mit einem elektromotorischen Antrieb mit einem Gehäuse, ist das Gehäuse mit einem ersten Abschnitt der Lenksäulenwelle verbunden, und der Antrieb weist eine Antriebswelle auf, die mit einem zweiten Abschnitt der Lenksäulenwelle verbunden ist, welche mittels des Antriebs relativ zum Gehäuse verdrehbar ist, wobei der erste Abschnitt mit dem Lenkrad und der zweite Abschnitt mit dem Lenkgetriebe oder der erste Abschnitt mit dem Lenkgetriebe und der zweite Abschnitt mit dem Lenkrad verbunden ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Überlagerungslenkung für eine
Überlagerung einer Rotationsbewegung zwischen Lenkrad und
Lenkgetriebe mit einem weiteren Winkel.
Heutige Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen,
sind in der Regel mit hydraulischen oder
elektrohydraulischen Servolenkungen ausgestattet, bei denen
ein Lenkrad mechanisch mit den lenkbaren Fahrzeugrädern
zwangsgekoppelt ist. Die Servounterstützung ist derart
aufgebaut, dass im Mittelbereich des Lenkmechanismus
Aktuatoren, z. B. Hydraulikzylinder, angeordnet sind. Durch
eine von den Aktuatoren erzeugte Kraft wird die Betätigung
des Lenkmechanismus in Reaktion auf die Drehung des
Lenkrads unterstützt. Dadurch ist der Kraftaufwand des
Fahrers beim Lenkvorgang verringert.
Überlagerungslenkungen sind bekannt. Sie sind dadurch
charakterisiert, dass dem vom Fahrer eingegebenen
Lenkwinkel bei Bedarf ein weiterer Winkel durch einen
Aktuator überlagert werden kann. Der zusätzliche Winkel
wird durch einen elektronischen Regler gesteuert und dient
beispielsweise zur Erhöhung der Stabilität und Agilität des
Fahrzeugs. Es werden hydraulische oder elektrische
Aktuatoren verwendet. Zur Erzeugung eines Zusatzlenkwinkels
ist es beispielsweise aus "Automobil-Entwicklung, September
2001, Seiten 24-25" bekannt, ein am Fahrzeugrahmen
befestigtes Planetengetriebe zu verwenden, das von einem
separaten Elektromotor angetrieben wird, dessen
Antriebsachse rechtwinklig zur Lenksäulenwelle angeordnet
ist. Zum Antrieb sind mehrere Zahneingriffe erforderlich.
Dadurch ergibt sich ein Getriebespiel, das sich in einem
unerwünschten Lenkungsspiel niederschlägt. Das
Überlagerungsgetriebe mit Elektromotor ist zudem technisch
relativ aufwendig und teuer.
Es ist die Aufgabe der Erfindung eine Überlagerungslenkung
zu schaffen, mit welcher dem vom Fahrer eingegebenen
Lenkwinkel ein weiterer Winkel auf sichere und zuverlässige
Weise überlagert werden kann. Dabei soll der Antrieb für
die Überlagerungslenkung insbesondere einfach in das
Lenksystem zu integrieren sein und nur einen geringen
Bauraum beanspruchen.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1
gelöst. Spezielle Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Demnach ist es für die Erfindung wesentlich, dass in eine
Lenksäulenwelle, die ein Lenkrad mit einem Lenkgetriebe
verbindet, ein elektromotorischer Antrieb integriert ist,
der ein Gehäuse aufweist, das mit einem ersten Abschnitt
der Lenksäulenwelle verbunden ist, und eine Antriebswelle
aufweist, die mit einem zweiten Abschnitt der
Lenksäulenwelle verbunden ist, wobei der erste Abschnitt
mit dem Lenkrad und der zweite Abschnitt mit dem
Lenkgetriebe oder der erste Abschnitt mit dem Lenkgetriebe
und der zweite Abschnitt mit dem Lenkrad verbunden ist.
Durch den Antrieb ist die Antriebswelle relativ zum Gehäuse
verdrehbar, zwecks Erzeugung eines Überlagerungswinkels.
Mit dieser Überlagerungslenkung wird eine Rotationsbewegung
zwischen Lenkrad und Lenkgetriebe mit einem weiteren Winkel
überlagert. Dass bedeutet es wird ein Lenkradwinkel mit
einem weiteren Winkel überlagert zur Beaufschlagung eines
Lenkgetriebes mit der Summe dieser Winkel.
Für den erfindungsgemäßen Antrieb ist kein
Überlagerungsgetriebe nötig. Der Antrieb verdreht aufgrund
einer Drehbewegung zwischen Antriebswelle und Gehäuse
direkt den ersten Abschnitt der Lenksäulenwelle relativ zum
zweiten Abschnitt der Lenksäulenwelle. Der Vorteil dieser
Erfindung ist auch der geringe Bedarf an Bauraum zur
Realisierung einer Überlagerungsfunktion.
Der Antrieb ist zur Einstellung eines Überlagerungswinkels
einer hydraulischen Servolenkung vorgesehen, die dem vom
Fahrer am Lenkrad vorgegebenen Lenkmoment ein dazu
fahrgeschwindigkeitabhängig proportionales
Unterstützungsmoment überlagert. Besonders vorteilhaft kann
der erfindungsgemäße Antrieb aber auch zur Einstellung
eines Überlagerungswinkels einer elektrohydraulischen
Servolenkung vorgesehen, die einen elektronisch
ansteuerbaren Unterstützungsmotor, insbesondere einen
Elektromotor, aufweist, mit dem ein hydraulischer Druck
erzeugt wird, mit dem ein vom Fahrer am Lenkrad
aufgebrachtes Lenkmoment mit einem geregelten Moment
überlagert und insbesondere verstärkt werden kann. Ebenso
kann der Antrieb zur Einstellung eines Überlagerungswinkels
einer elektromechanischen Servolenkung dienen, die einen
elektronisch ansteuerbaren Unterstützungsmotor,
insbesondere einen Elektromotor, aufweist, zwecks
Verstärkung eines vom Fahrer am Lenkrad aufgebrachten
Lenkmoments mit einem Zusatzlenkmoment.
Auch durch das von dem elektronisch ansteuerbaren
Unterstützungsmotor erzeugte Lenkmoment kann mittels einer
entsprechenden Regelung die Aktion des Fahrers situativ
moduliert werden, um die Lenktätigkeit des Fahrers mehr
oder weniger stark zu unterstützen. Damit können
vorteilhaft zusätzlich fahrdynamische Zustandsgrößen
mitberücksichtigt werden. Beispielsweise werden eine
geschwindigkeitsabhängige Servounterstützung, ein aktiver
Lenkungsrücklauf, Bedämpfungen von Lenkrad- und
Fahrzeugschwingungen und/oder im Sinne einer
Fahrerassistenz situativ angepasste Lenkradmomente erzeugt.
Im Sinne der Erfindung ist dabei eine Anwendung für
elektronisch ansteuerbare Servolenkungen, die anstelle der
auf die Lenkwelle ausgeübten Zusatzlenkmomente auf die
Lenkstange ausgeübte Zusatzlenkkräfte einsetzen,
mitumfasst.
Der Antrieb ist vorzugsweise konzentrisch um die
Antriebswelle angeordnet, wodurch ein besonders geringer
Bauraum ermöglicht wird.
Es ist nach der Erfindung vorgesehen, dass die
Antriebswelle eine Getriebe- oder Motorachse des
elektromotorischen Antriebs ist, die mit zweiten Abschnitt
der Lenksäulenwelle direkt verbunden ist oder als ein
Teilabschnitt der Lenksäulenwelle ausgebildet ist.
Nach der Erfindung ist das Gehäuse des elektromotorischen
Antriebs als ein Teilabschnitt der Lenksäulenwelle
ausgebildet.
Es ist vorgesehen, dass für den Fall einer Störung oder
eines Ausfalls der elektronisch gesteuerten Vorgabe des
Überlagerungswinkels eine Lenkwinkeleinstellung nur nach
Maßgabe des durch den Fahrer eingegebenen Lenkwinkels
erfolgt. In diesem Fall besteht eine direkte mechanische
Verbindung zwischen dem Lenkrad und dem Lenkgetriebe
(Rückfallebene). Auch bei einem Ausfall der
Überlagerungsfunktion bleibt die, "Normallenkfunktion" und
ggf. die Servolenkfunktion erhalten.
Erfindungsgemäß weist der Antrieb eine mechanisch
selbsthemmende Getriebeuntersetzung auf. Ein für diesen
Zweck geeignetes Getriebe kann im Vergleich zu dem im Stand
der Technik vorgesehenen Überlagerungsgetriebe, wie
Planetenradgetriebe, relativ einfach aufgebaut werden. Das
für das Lenkungsspiel relevante Getriebespiel zwischen
Gehäuse und Abtrieb, dem zweiten Abschnitt der
Lenksäulenwelle, kann mit geringem Aufwand minimiert
werden. Ein Blockieren des Getriebes führt nicht zum
Ausfall der manuellen Lenkung. Vorzugsweise wird als
mechanisch selbsthemmende Getriebeuntersetzung ein
Schneckengetriebe verwendet.
Dadurch, dass der Antriebsmotor die Lenksäulenwelle
umfasst, ist sein Massenträgheitsmoment im Vergleich zum
Massenträgheitsmoment des Lenkrads vernachlässigbar,
zumindest solange der Elektromotor nicht angetrieben wird.
Sobald der Elektromotor beschleunigt angetrieben wird, muss
seine Drehimpulsänderung durch ein entsprechendes
Gegendrehmoment am Lenkrad abgefangen werden. Für bestimmte
Anwendungsfälle, wenn dies den Fahrer eines Fahrzeugs nicht
stört oder möglicherweise sogar als Information über das
Arbeiten des Lenksystems willkommen ist, wird dieses
Drehmoment nicht kompensiert.
In anderen Anwendungsfällen, wenn das Drehmoment stört, ist
es nach der Erfindung vorgesehen, dass Mittel vorgesehen
sind, um den Antrieb bezüglich der durch
Antriebswinkelgeschwindigkeitsänderungen verursachten
dynamischen Momente zumindest teilweise auszugleichen. Als
Mittel zum Ausgleich sind vorzugsweise wenigstens ein zur
Drehrichtung des Elektromotors gegenläufig angekoppelter
Rotor oder eine gegenläufige Kopplung zweier
Antriebsmotoren vorgesehen. Durch Ankopplung gegenläufiger
Rotoren als Schwungmassen kann der Gesamtdrehimpuls
annähernd oder ganz zu Null gebracht werden. Bei der
Verwendung zweier gleicher aber gegenläufiger
Antriebsmotoren erhält man ein besonders dynamisches
drehimpulsausgeglichenes Antriebssystem, wohingegen ein
passiver Ausgleichsrotor im wesentlichen nur Ballast ist,
der mit beschleunigt werden muss.
Die Stromzuführung und ggf. Zuführung von
Steuerungssignalen zu dem Elektroantrieb wird nach der
Erfindung vorzugsweise durch ein um die Welle und/oder um
das Gehäuse gewickeltes Kabel realisiert. Es können dabei
die Ausgestaltungen vorteilhaft zur Anwendung kommen, die
für Lenkradbedienelemente, wie Hupe, Airbag, bekannt sind.
So erfolgt eine elektrische Versorgung des
elektromotorischen Antriebs über Versorgungsleitungen auf
einfache und kostengünstige Weise.
Es ist nach der Erfindung vorgesehen, dass mindestens zwei
Drehwinkelsensoren vorgesehen sind, die mindestens zwei der
drei Drehwinkel von Lenkrad, Lenkgetriebe und Antrieb
erfassen.
Erfindungsgemäß ist ein elektronischer Lenkungsregler
vorgesehen, der in Abhängigkeit von den erfassten
Drehwinkelsignalen und von weiteren externen Signalen, wie
einem Fahrgeschwindigkeitssignal, den Antrieb steuert.
Auch ein autonomes Fahren, d. h. ein Lenken des Fahrzeugs
ohne Zutun des Fahrers, wird ermöglicht, indem das Lenkrad
mit Hilfe einer dafür vorgesehenen Lenkradbremse
festgehalten wird und/oder mit einem Lenkradschloss
zusammenwirkt. Bei einer elektrisch aktivierbaren
Lenkradbremse, die im aktivierten Zustand nur ein
begrenztes Lenkradmoment halten kann, wird das Haltemoment
der Lenkradbremse auf einen Wert begrenzt, den der Fahrer
durch einen erhöhten Krafteinsatz überwinden kann. So hat
der Fahrer noch die Möglichkeit, in den automatischen
Lenkvorgang einzugreifen.
Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels
und durch einer Abbildung (Figur) beispielhaft näher
erläutert.
In der Figur sind wesentliche Bauteile der
Überlagerungslenkung schematisch gezeigt.
Die in der Figur gezeigte Überlagerungslenkung weist eine
das Lenkrad 1 und Lenkgetriebe 2 einer Servolenkung
verbindende Lenksäulenwelle 3 auf, in die hier ein Gelenk 4
und ein elektromotorischer Antrieb 5 integriert sind. Der
Antrieb 5 weist ein Gehäuse 6 auf, das mit einem ersten
Abschnitt 7 der Lenksäulenwelle 3 verbunden ist, und der
Antrieb weist eine Antriebswelle 8 auf, die mit einem
zweiten Abschnitt 9 der Lenksäulenwelle 3 verbunden ist.
Durch den Antrieb ist die Antriebswelle 8 relativ zum
Gehäuse 6 verdrehbar, wodurch der mit dem Lenkrad 1
verbundene zweite Abschnitt 9 und der mit dem Lenkgetriebe
2 verbundene erste Abschnitt 7 gegeneinander verdrehbar
sind. Die Drehachse des Antriebs fällt hier mit des Achse
Lenksäulenwellenabschnitts 9 zusammen.
Bei einer direkten Lenkung durch den Fahrer wird der
Antriebsmotor nicht bestromt und das Gehäuse 6 und die
Antriebswelle 8 behalten ihre relative Position zueinander.
Wird das Lenkrad 1 und somit die Antriebswelle 8 gedreht,
so dreht sich das Gehäuse rein mechanisch aufgrund der
bezüglich des Gehäuses selbsthemmend ausgelegten Anbindung
der Antriebswelle 8 an den Antriebsmotor. Daher entsteht am
Eingang des Lenkgetriebes 2 ebenfalls eine Drehbewegung,
die eine Stellbewegung der Lenkstange 10 und ein
entsprechendes Verschwenken von lenkbaren Fahrzeugrädern
bewirkt, wobei durch die Servolenkung ein vom Fahrer am
Lenkrad 1 aufgebrachtes Lenkmoment mit einem
unterstützenden Drehmoment überlagert und insbesondere
verstärkt wird. Alternativ kann die Lenkunterstützung auch
als Kraft in die Lenkstange 10 eingeleitet sein.
Bei der Normal-Lenkfunktion wird durch eine Betätigung des
Lenkrads über den Abschnitt 9 der Lenkradwelle 3 ein
Drehwinkel eingestellt, der mit einem Drehwinkelsensor
gemessen werden kann. Auch das Drehmoment kann mit einem
Drehmomentsensor gemessen werden und zur
Ansteuerung/Regelung einer Lenkmoment-Verstärkung dienen.
Da bei der direkten Lenkung durch den Fahrer das Gehäuse 6
in Bezug zu der Antriebswelle 8 fixiert, d. h. fest
gekoppelt ist, wird die Funktion einer konventionellen
Servolenkung auch bei einem Ausfall des elektromotorischen
Antriebs 5 erreicht.
Die Einstellung eines Überlagerungslenkwinkels oder
Differenzwinkels wird erreicht, indem der Antrieb, über ein
einfaches Untersetzungsgetriebe die
Lenksäulenwellenabschnitte 7 und 9 gegeneinander verdreht.
Eine elektrische Versorgung des elektromotorischen Antriebs
5 und ggf. die Zuführung der Ansteuersignale für diesen
Antrieb 5 erfolgt über Versorgungsleitungen 11, die
zumindest teilweise um einen Abschnitt der Lenksäulenwelle
3 bzw. um das Gehäuse 6 gewickelt sind.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist die kompakte Bauform
durch die Integration des Antriebs in die Lenksäulenwelle 3
besonders vorteilhaft, wobei die Realisierung einer
Überlagerungslenkfunktion ohne Verwendung eines aufwendigen
und sicherheitskritischen Überlagerungsgetriebes möglich
ist.
Claims (9)
1. Überlagerungslenkung für eine Überlagerung einer
Rotationsbewegung zwischen Lenkrad und Lenkgetriebe mit
einem weiteren Winkel, mit einer Lenksäulenwelle, die
ein Lenkrad mit einem Lenkgetriebe verbindet, und mit
einem elektromotorischen Antrieb, der ein Gehäuse
aufweist, das mit einem ersten Abschnitt der
Lenksäulenwelle verbunden ist, und der eine
Antriebswelle aufweist, die mit einem zweiten Abschnitt
der Lenksäulenwelle verbunden ist, welche Antriebswelle
mittels des Antriebs relativ zum Gehäuse verdrehbar
ist, wobei der erste Abschnitt mit dem Lenkrad und der
zweite Abschnitt mit dem Lenkgetriebe oder der erste
Abschnitt mit dem Lenkgetriebe und der zweite Abschnitt
mit dem Lenkrad verbunden ist.
2. Überlagerungslenkung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Antriebswelle eine Getriebe-
oder Motorachse ist, die mit zweiten Abschnitt der
Lenksäulenwelle direkt verbunden ist oder als ein
Teilabschnitt der Lenksäulenwelle ausgebildet ist.
3. Überlagerungslenkung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse des elektromotorischen
Antriebs als ein Teilabschnitt der Lenksäulenwelle
ausgebildet ist.
4. Überlagerungslenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb eine
mechanisch selbsthemmende Getriebeuntersetzung,
vorzugsweise ein Schneckengetriebe, aufweist.
5. Überlagerungslenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnete dass Mittel vorgesehen sind, um
den Antrieb bezüglich der durch
Antriebswinkelgeschwindigkeitsänderungen verursachten
dynamischen Drehmomente zumindest teilweise
auszugleichen.
6. Überlagerungslenkung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum Ausgleich
wenigstens einen zur Drehrichtung des Elektromotors
gegenläufig angekoppelten Rotor oder eine gegenläufige
Kopplung zweier Antriebsmotoren aufweisen.
7. Überlagerungslenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei
Drehwinkelsensoren vorgesehen sind, die mindestens zwei
der drei Drehwinkel von Lenkrad, Lenkgetriebe und
Antrieb erfassen.
8. Überlagerungslenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass ein elektronischer
Lenkungsregler vorgesehen ist, der in Abhängigkeit von
den erfassten Drehwinkelsignalen und von weiteren
externen Signalen, wie einem
Fahrgeschwindigkeitssignal, den Antrieb steuert.
9. Überlagerungslenkung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische
Versorgung des elektromotorischen Antriebs über
Versorgungsleitungen erfolgt, die zumindest teilweise
um einen Abschnitt der Lenksäulenwelle und/oder das
Gehäuse gewickelt sind.
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