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Die Erfindung betrifft eine Lagervorrichtung in Form eines
mechanischen Schrankes mit einer Vielzahl von Lagergutträgern,
die von einem Antrieb und einer Zubringerplattform selektiv zu
einer Ein-/Auslageröffnung bewegbar sind
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Eine derartige Lagervorrichtung ist aus der FR-A-2.210.271
bekannt. Hierbei ist ein mechanischer Schrank beschrieben, bei
dem eine Vielzahl von kassettenartigen Lagergutträgern in zwei
seitlichen Regalrahmen ein- bzw. ausschiebbar ist. Zwischen
diesen beiden rechten bzw. linken Stapelsäulen ist eine
Zubringerplattform in Höhenrichtung verfahrbar, so daß einzelne
Lagergutträger aus dem Regalrahmen entnommen werden können und
zur Auslagerung einer Öffnung zugeführt werden können. Das
Herausziehen der einzelnen kassettenartigen Lagergutträger
erfolgt dabei mit einem Magneten, der an die Vorderseite der
Lagergutträger ankoppelbar ist. Da jedoch dieser Entnahmemagnet
eine bestimmte Baulänge aufweist, um die die seitliche
Breitenerstreckung der Zubringerplattform verlängert werden muß,
finden für derartige Vorrichtungen zum Ein- und Auslagern von
Lastträgern in ein Regal bzw. aus einem Regal zunehmend
kompaktere Kettenantriebe Verwendung, wie sie beispielsweise in
der DE 42 33 690 beschrieben sind. Hierbei sind als
Antriebsstränge zwei parallel zueinander angeordnete Ketten
vorgesehen, die um Umlenkräder umlaufen und dabei mittels
bolzenförmiger Mitnehmer in den jeweils angewählten
Lagergutträger seitlich eingreifen.
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Obwohl sich beide Arten der Lagervorrichtung grundsätzlich
bewährt haben, sind jedoch die Zugriffs- oder sog. Pickzeiten
auf die Lagergutträger noch zu verbessern, da vielfach auf
diesen unterschiedliche Entnahmemengen gelagert sind und mal
geringe Mengen und mal größere Mengen von der Bedienperson oder
einem Roboter entnommen oder eingelagert werden sollen. Dadurch
wird auch der Energieaufwand für den Transport der
Zubringerplattform zur bzw. von der Ein-/Auslageröffnung relativ
hoch, da übermäßig viele "Leerfahrten" auftreten.
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Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Lagervorrichtung zu schaffen, mit der eine optimimierte
Variabilität und Energiebilanz erreicht wird, insbesondere
unnötige Transport- bzw. Verfahrbewegungen weitgehend vermieden
werden.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Lagervorrichtung gemäß den
Merkmalen des Anspruches 1.
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Durch die Anbringung zusätzlicher Mitnehmerantriebe an der
Zubringerplattform und unterschiedlich großer Lagergutträger
können bei einer Pick- oder Vertikalbewegung wahlweise z. B. zwei
kleinere oder ein großer Lagergutträger entnommen bzw.
eingelagert werden. Hierzu sind bevorzugt zwei kleinere
Lagergutträger nebeneinander auf der Grundfläche eines größeren
Lagergutträgers angeordnet, so daß der Mitnehmerantrieb
wahlweise zwei (in der Grundfläche) kleinere gemeinsam oder
einen größeren Lagergutträger mit der Ein-/Auslagerbewegung
transportieren kann. Von besonderem Vorteil ist die Anwendung
bei hochbauenden Lagervorrichtungen von z. B. zehn Metern mit
einer entsprechend vertikal beweglichen Zubringerplattform, da
hierdurch ggf. bis zur Hälfte der erforderliche
Verfahrbewegungen eingespart werden kann.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Lagervorrichtung
anhand der Zeichnung näher erläutert und beschrieben. Hierbei
zeigen:
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Fig. 1 eine Perspektivdarstellung einer Lagervorrichtung;
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Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Lagervorrichtung gemäß dem
Pfeil A in Fig. 1; und
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Fig. 3 eine Schnittdarstellung der Lagervorrichtung gemäß dem
Pfeil B in Fig. 1.
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Fig. 1 zeigt die Perspektivdarstellung einer Lagervorrichtung 1
in Form eines mechanischen Schrankes, der im wesentlichen aus
zwei hintereinander angeordneten Regalrahmen 2 besteht (vgl.
auch Fig. 2), in denen eine Vielzahl von palettenartigen,
flachen Lagergutträgern 3 auf seitlichen Auflagewinkeln 2a
einlagerbar sind. Die Lagergutträger 3 werden hierbei durch eine
Zubringerplattform 4 von einer Ein-/Auslageröffnung 5 abgeholt
und zu dem jeweiligen Fach in dem Regalrahmen 2 transportiert.
Die Auslagerung erfolgt dabei in umgekehrter Weise, indem der
jeweilige Lagergutträger 3 von den entsprechenden
Auflagewinkeln 2a an einen vorbestimmten Platz des
Regalrahmens 2 gezogen wird, von der Zubringerplattform 4 dann
auf die Ein-/Auslagerebene 7 der Ein-/Auslageröffnung 5 bewegt
wird und dann in diese ausgeschoben wird.
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Die Steuerung der Einlagerung bzw. Auslagerung erfolgt dabei
prozessorgesteuert mittels eines hier schematisch dargestellten
Bedienfeldes 12, mit dem bestimmte Fachplätze in dem Regalrahmen
2 angewählt werden können. In der Ein-/Auslageröffnung 5 kann
dabei auch ein Höhensensor 15 vorgesehen sein, der die Höhe des
einzulagernden Lagergutträgers 3 erfaßt und diesem dann einen
entsprechenden Platz zuweist. Hierdurch ist eine hohe
Variabilität und Lagerplatznutzung in der Lagervorrichtung 1
gegeben.
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An der Oberkante der Ein-/Auslageröffnung 5, ist eine
Schutzvorrichtung 6 in Form einer Schaltleiste vorgesehen, die
bei Betätigung, beispielsweise durch Eingriff der Hand einer
Bedienperson oder durch umfallendes Lagergut, den Antrieb 9 für
die Zubringerplattform 4 stillsetzt. Diese Schutzvorrichtung 6
ist hierbei in üblicher Weise mit einem Sicherheitsschalter
gekoppelt, der zum sofortigen Stop und ggfs. einer
Reversierbewegung vorgesehen ist. Diese Schutzvorrichtung 6 kann
auch mittels einer Lichtschranke gebildet sein. Zum sofortigen
Stop des Antriebes 9 können geeignete Bremsen oder nicht näher
dargestellte Sperrklinken an dem Antrieb 9 oder zugeordneten
Antriebsteilen, wie einer Antriebskette 9a, zur Höhenbewegung
der Zubringerplattform 4 vorgesehen sein.
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Zur Ein-/Auslagerung der jeweiligen Lagergutträger 3, 3' sind
versetzt zu den Seitenkanten 14 der Zubringerplattform 4
Mitnehmerantriebe 19 vorgesehen, mit denen die jeweiligen
Lagergutträger 3 aus der Einlageröffnung 5 übernommen werden
können bzw. auf diese ausgeschoben werden können. Um hierbei mit
dem auf der Ein-/Auslagerebene 7 abgestellten jeweiligen
Lagergutträger 3 bzw. 3' in Eingriff gehen zu können, ist ein
gewisser Überlappungsbereich der Mitnehmerantriebe 19 bzw. 19'
mit dem Regalrahmen 2 erforderlich.
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In Fig. 2 ist eine Schnittdarstellung der Lagereinrichtung 1
gemäß dem Pfeil A in Fig. 1 dargestellt, wobei insbesondere die
Anordnung der beiden Regalrahmen 2 und die Zubringerplattform 4
ersichtlich sind. Weiterhin ist hieraus die Gestaltung der Ein-
/Auslageröffnung 5 ersichtlich, so daß nach Einschieben eines
Lagergutträgers 3 bzw. 3' von Hand, mittels Roboter oder eines
sonstigen Regalbediengerätes, die Zubringerplattform 4 den
jeweiligen Lagerguträger 3 bzw. 3' zur nachfolgenden Horizontal-
und Vertikalrichtung übernehmen kann.
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Wie in Fig. 3 um 90° verdreht dargestellt (Blickrichtung gemäß
Pfeil B in Fig. 1), sind hierbei die kleineren Lagergutträger 3'
in zwei Reihen nebeneinander angeordnet und nehmen im
wesentlichen die gleiche Grundfläche eines größeren
Lagergutträgers 3 im jeweiligen Regalrahmen 2 ein. Bei den hier
angedeuteten Lagergutträgern 3 bzw. 3' ist an der jeweiligen
Vorderkante z. B. ein grifförmiges Eingriffsprofil angeordnet, so
daß der jeweilige Mitnehmerantrieb 19, 19' jeweils mit einem
hier nach oben zeigenden Mitnehmerelement 20 in Eingriff
gelangt. Dadurch wird entweder ein großer Lagergutträger 3 oder
zwei kleinere Lagergutträger 3' von der Zubringerplattform 4 in
den Regalrahmen 2 geschoben oder aus diesem herausgezogen. Der
jeweilige Mitnehmerantrieb 19 bzw. 19', insbesondere als Ketten-
oder Riemenantrieb kann somit bei Betätigung mit einem oder
mehreren Mitnehmerelementen 20 in das jeweilige Eingriffsprofil
an dem oder den Lagergutträger(-n) 3, 3' eingreifen, um den
Horizontaltransport auf die Zubringerplattform 4 zu vollziehen.
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Die Auslagerung erfolgt ebenfalls durch Antrieb der
Mitnehmerantriebe 19, 19', wobei die Mitnehmerelemente 20 wieder
außer Eingriff gelangen. Im Falle der Auslagerung wird der oder
die Lagergutträger 3, 3' auf die Ein-/Auslagerebene 7 geschoben,
damit dort von einer Bedienperson die jeweils benötigte Menge
entnommen werden kann. Die Mitnehmerantriebe 19, 19' und deren
Mitnehmerelemente 20, 20' sowie der Vertikalantrieb für die
Zubringerplattform 4 sind hierbei gesperrt.
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Insgesamt ergibt sich somit eine Lagervorrichtung mit einem
optimalen Variabilität und Wirkungsgrad, wobei insbesondere
unnötige Transport-"Leer- oder Halblastfahrten" der
Zubringerplattform 4 weitgehend vermieden werden und somit ein
energiesparender, effektiver Betrieb des mechanischen Schrankes
bei Ein-/Auslagerung erreicht wird.