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DE10213990B4 - Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme - Google Patents

Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme Download PDF

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Abstract

Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme mit einem Grundkörper (2) und mit einem Anschlussstecker (3), wobei der Grundkörper (2) ein Grundgehäuse (4) und mindestens ein darin angeordnetes metallisches Kontaktelement (5) aufweist, wobei der Anschlussstecker (3) ein Steckergehäuse (6), mindestens ein darin angeordnetes Leiteranschlusselement (7) zum Anschluss eines externen Leiters und ein mit dem Leiteranschlusselement (7) elektrisch verbundenes metallisches Gegenkontaktelement (8) aufweist, wobei dem Grundkörper (2) ein Codierelement (10) und dem Anschlussstecker (3) ein Gegencodierelement (11) zugeordnet ist und wobei das Codierelement (10) drehbar in dem Grundgehäuse (4) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gegencodierelement (11) trennbar mit dem Steckergehäuse (6) verbunden ist, wobei die Codierung der elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme dadurch erfolgt, dass das Gegencodierelement (11) von dem Steckergehäuse (6) abgetrennt wird, und
dass das Codierelement (10) eine Nut (12) und das Gegencodierelement (11) eine korrespondierende Codiernase (13) aufweist, wobei die Codiernase (13) über mindestens einen als Sollbruchstelle ausgebildeten...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme mit einem Grundkörper und mit einem Anschlussstecker, wobei der Grundkörper ein Grundgehäuse und mindestens ein darin angeordnetes metallisches Kontaktelement aufweist, wobei der Anschlussstecker ein Steckergehäuse, mindestens ein darin angeordnetes Leiteranschlusselement zum Anschluss eines externen Leiters und ein mit dem Leiteranschlusselement elektrisch verbundenes metallisches Gegenkontaktelement aufweist, wobei dem Grundkörper ein Codierelement und dem Anschlussstecker ein Gegencodierelement zugeordnet ist und wobei das Codierelement drehbar in dem Grundgehäuse angeordnet ist.
  • Einleitend ist gesagt worden, dass die Erfindung eine Anschluss- oder Verbindungsklemme betrifft. Geht es um das Anschließen eines Leiters an ein elektrisches Gerät, so liegt eine elektrische Anschlussklemme vor; sollen zwei Leiter miteinander verbunden werden, so handelt es sich um eine elektrische Verbindungsklemme. Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemmen der in Rede stehenden Art werden zum Beispiel bei Elektroinstallationen, d. h. in Installationssystemen, insbesondere in Schaltanlagen, im großen Umfang verwendet. Die bekannten Anschluss- oder Verbindungsklemmen sind häufig als Buchsen-Steckverbinder ausgebildet, wobei der Grundkörper das Buchsenteil und der Anschlussstecker das Steckerteil darstellt.
  • In elektrischen Anlagen werden in vielfacher Form Steckverbinder – mit einem Steckerteil und einem Buchsenteil – eingesetzt, wobei in solchen Anlagen häufig sehr viele gleichartige Steckverbinder vorhanden sind. Dabei ergibt sich sowohl bei der Montage als auch bei Reparaturen und Wartungsarbeiten die Schwierigkeit, dass jeweils die richtigen Steckerteile wieder in die zugehörigen Buchsenteile eingesteckt werden müssen, wobei zusätzlich auch noch verhindert werden muss, dass die Stecker- und Buchsenteile gegeneinander versetzt oder um 180° verdreht zusammengesteckt werden, da dies zu erheblichen Störungen in der elektrischen Anlage führen würde.
  • Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten ist es daher bei Steckverbindern seit langem bekannt, die Stecker- und Buchsenteile mit Codierelementen in Form von angeformten Rippen bzw. diese aufnehmenden Nuten zu versehen. Diese ”feststehende Ausbildung” der Codierelemente hat jedoch den Nachteil, dass zur Realisierung von verschiedenen Codiermöglichkeiten eine Vielzahl von unterschiedlichen Steckverbindern benötigt werden.
  • Bei einer Ausführungsform der eingangs beschriebenen elektrischen Verbindungsklemme (”Phoenix Contact Katalog COMBICON”, 2000, Seite 146), ist eine Codierung dadurch möglich, dass in Öffnungen im Grundgehäuse und im Steckergehäuse separate Codierelemente eingeschoben werden. Zu je einem Paar von Codierelementen gehört dabei in der Regel ein Positiv- und ein Negativteil, wobei das Positivteil dann im Steckerteil und das Negativteil im Grundgehäuse angeordnet ist. Dadurch, dass die einzelnen Codierelemente auswechselbar sind, kann eine Vielzahl von Codiermöglichkeiten erreicht werden.
  • Das Leiteranschlusselement des bekannten Anschlusssteckers ist als Crimpanschlusskörper ausgebildet, kann jedoch auch als Federkraft- oder Schraubanschlusskörper oder als Schneidanschlusselement ausgebildet sein. Bei der bekannten Verbindungsklemme handelt es sich um einen Steckverbinder, mit dem zwei Leiter miteinander verbunden werden können – also um eine Verbindungsklemme –, so dass neben dem Anschlussstecker auch der Grundkörper ein Leiteranschlusselement aufweist, das ebenfalls als Crimpanschlusskörper ausgebildet ist. Der bekannte Steckverbinder ist meist mit mehreren anderen Steckverbindern zu einem Steckverbinderblock oder einer Steckverbinderleiste verbunden, so dass nach dem Anschließen der einzelnen Leiter an die Leiteranschlusselemente die Anschlusssteckerleiste einfach in die korrespondierende Buchsenleiste eingesteckt werden kann.
  • Bei einer anderen bekannten Ausführungsform ist der bekannte Steckverbinder als Anschlussklemme ausgebildet (”Phoenix Contact Katalog COMBICON 2000”, Seite 152). Das Grundgehäuse ist dabei auf einer Leiterplatte montiert, kann jedoch auch beispielsweise als Durchführungsgehäuse oder als Reihenklemme ausgebildet oder auf einer Tragschiene aufrastbar sein.
  • Bei der bekannten elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme weist das Kontaktelement die Form eines Kontaktstiftes oder eines Flachsteckers auf. Die Kontaktierung des Kontaktelements erfolgt nun derart, dass das Kontaktelement zwischen die beiden gegenüberliegenden Schenkel des als Kontaktfeder ausgebildeten Gegenkontaktelements eingeschoben wird, wobei die beiden Schenkel elastisch verformt werden, so dass aus dieser elastischen Verformung eine Rückstellkraft als Kontaktkraft und daraus resultierend dann ein entsprechender Kontaktdruck auf das Kontaktelement entsteht. Insbesondere bei der Realisierung der beiden Schenkel der Kontaktfeder, d. h. des Gegenkontaktelements, gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausführungsformen. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Kontaktelement im Anschlussstecker und das Gegenkontaktelement im Grundgehäuse anzuordnen.
  • Insgesamt gibt es eine breit gefächerte Typenpalette und sehr vielfältige Kombinationsmöglichkeiten. Die bauliche Konzeption der bekannten elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme vereinigt die Vorteile der servicefreundlichen Steckbarkeit mit der praktischen Universalität eines soliden Leiteranschlusselements, so dass kein Spezialwerkzeug erforderlich ist.
  • Nachteilig ist bei der eingangs beschriebenen elektrischen Verbindungsklemme (”Phoenix Contact Katalog COMBICON 2000”, Seite 146) jedoch, dass die einzelnen Codierelemente als zusätzliche Bauteile mitgeliefert werden, was dazu führt, dass eine Codierung vor Ort nur dann durchgeführt werden kann, wenn der Monteur die separaten Codierelemente zur Verfügung hat. Außerdem ist die Montage der häufig sehr kleinen Codierelemente umständlich und es besteht die Gefahr, dass die Codierelemente bei der Montage herunterfallen und dann verloren gehen.
  • Ein entsprechender codierbarer Steckverbinder, bei dem das Grundgehäuse und das Steckergehäuse jeweils eine Mehrzahl von Aufnahmen und eine entsprechende Anzahl von separaten Codierelementen aufweist, ist auch aus der DE 41 02 774 A1 bekannt.
  • Aus der DE 41 10 320 C1 ist eine Steckverbindung bekannt, bei der die Codierung zwischen dem Buchsenteil und dem Steckerteil dadurch realisiert ist, dass an Gehäuseabschnitten des Buchsenteils sowie an Gehäuseabschnitten des Steckerteils auf einander gegenüberliegenden Seiten elastische, gewölbte Wandabschnitte ausgebildet sind. Die einzelnen Wandabschnitte sind dabei jeweils so ausgebildet, dass die Wandabschnitte in ihren beiden, einander entgegengesetzten Wölbungslagen jeweils kippstabil sind.
  • Ein weiterer elektrischer Steckverbinder mit einer Codierungsmöglichkeit ist aus der EP 1 067 636 A1 bekannt. Bei diesem Steckverbinder, bei dem Steckzapfen trennbar mit dem Steckergehäuse verbunden sind, erfolgt die Codierung des elektrischen Steckverbinders dadurch, dass ein zuvor abgetrennter Steckzapfen in eine am Grundkörper ausgebildete Aufnahmekammer eingesteckt wird. Auch hier besteht somit die Gefahr, dass die Codierelemente bei der Montage herunterfallen und dann verloren gehen.
  • Aus der DE 34 03 609 C2 ist eine Steckverbindung für Schwachstromanlagen, bestehend aus einer mehrpoligen Anschlussdose und einem mit der Anschlussdose zusammenwirkenden Stecker bekannt, bei der der Stecker fest mit einer Steckerschnur verbunden ist. Die Anschlussdose weist dabei einen Sockel, einen fest auf dem Sockel abgestützten Kontaktstiftträger und ein begrenzt verschiebbar angeordnetes Kontaktschutzelement auf. Im Sockel sind mehrere Kontaktstifte angeordnet, die bei aufgestecktem Stecker mit korrespondieren Buchsen des Steckers zusammenwirken. Darüber hinaus weist die aus der DE 34 03 609 C2 bekannte Anschlussklemme mehrere dem Kontaktstiftträger zugeordnete Codierungszapfen als Codierelemente und mehrere im Steckergehäuse angeordnete Codierungsscheiben als Gegencodierelemente auf. Gemäß einem Ausführungsbeispiel (4, 5) sind die Codierungszapfen drehbar in einem mit dem Kontaktstiftträger verbindbaren Aufsatzkörper angeordnet. Da bei der bekannte Anschlussklemme zusätzlich zum Sockel und zum Stecker noch ein Kontaktstiftträger und ein Kontaktschutzelement vorgesehen sind, wobei das am Kontaktstiftträger befestigbare Codierelement mit seinen Codierungszapfen durch entsprechende Aussparung im Kontaktschutzelement ragt, ist der Aufbau und insbesondere die Montage und die Einstellung der Codierelemente relativ aufwendig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte, eingangs beschriebene elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme hinsichtlich der Codierbarkeit zu verbessern.
  • Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, dass das Gegencodierelement trennbar mit dem Steckergehäuse verbunden ist, wobei die Codierung der elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme dadurch erfolgt, dass das Gegencodierelement von dem Steckergehäuse abgetrennt wird, und dass das Codierelement eine Nut und das Gegencodierelement eine korrespondierende Codiernase aufweist, wobei die Codiernase über mindestens einen als Sollbruchstelle ausgebildeten Verbindungssteg mit dem Steckergehäuse verbunden ist.
  • Gegenüber der aus der Praxis bekannten Verbindungsklemme (”Phoenix Contact Katalog COMBICON 2000”, Seite 146) ergibt sich zunächst der Vorteil, dass keine separaten Codierelemente verwendet werden müssen, da das Codierelement und das Gegencodierelement vor dem Codiervorgang stets am Grundgehäuse bzw. am Steckergehäuse vorhanden sind. Damit entfällt zum einen die mühsame Montage der Codierelemente durch den Monteur, zum anderen besteht keine Gefahr, dass die Codierelemente verloren gehen können.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, das Codierelement beweglich in dem Steckergehäuse anzuordnen und das Gegencodierelement mit dem Grundgehäuse zu verbinden, also die Anordnung von Codierelement und Gegencodierelement zu vertauschen. Im Folgenden soll – ohne Beschränkung des Schutzbereichs – nur die Variante beschrieben werden, bei der das Codierelement drehbar in dem Grundgehäuse angeordnet und das Gegencodierelement mit dem Steckergehäuse verbunden ist.
  • Dadurch, dass das Codierelement drehbar in dem Grundgehäuse angeordnet ist, besteht die Möglichkeit, das Codierelement aus einer ersten Stellung in zumindest eine zweite Stellung zu verbringen, wobei in der ersten Stellung des Codierelements das Codierelement und das Gegencodierelement so zueinander ausgerichtet sind, dass der Anschlussstecker mit dem Grundkörper verbunden werden kann, während dies in der zweiten Stellung des Codierelements nicht möglich ist.
  • Dadurch, dass erfindungsgemäß das Gegencodierelement trennbar mit dem Steckergehäuse verbunden ist, erfolgt die Codierung der elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme auf besonders einfache Art und Weise dadurch, dass das Gegencodierelement von dem Steckergehäuse abgetrennt wird. Damit ist die elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme insoweit codierbar, als dass nun nur ein Anschlussstecker, von dessen Steckergehäuse das Gegencodierelement abgetrennt worden ist, mit einem Grundkörper verbunden werden kann, dessen Codierelement in die zweite Stellung verbracht worden ist.
  • Erfindungsgemäß weist darüber hinaus das Codierelement eine Nut und das Gegencodierelement eine korrespondierende Codiernase auf. Befindet sich das Codierelement in der ersten Stellung, so ist die Nut so ausgerichtet, dass ein Anschlussstecker mit einem mit dem Steckergehäuse verbundenen Gegencodierelement in den Grundkörper einsteckbar ist, wobei dann die Codiernase in die Nut des Codierelements eintaucht. Wird nun das Codierelement in die zweite Stellung gedreht, so verläuft die Nut senkrecht zur Codiernase eines mit dem Steckergehäuse verbundenen Gegencodierelements. In dieser Position des Codierelements kann ein Anschlussstecker nur dann in den Grundkörper eingesteckt werden, wenn zuvor das Gegencodierelement von dem Steckergehäuse abgetrennt worden ist.
  • Vorteilhafterweise ist der maximal mögliche Drehwinkel des Codierelements fest vorgegeben, beispielsweise auf ca. 90° begrenzt. Ist darüber hinaus ein Rastmechanismus zwischen dem Codierelement und dem Grundgehäuse vorgesehen, so dass das Codierelement in der ersten Stellung und/oder der zweiten Stellung verrastet, so wird dadurch dem Monteur die Einstellung des Codierzustandes erleichtert.
  • Der leichteren Einstellbarkeit des Codierzustandes dient auch eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung, wonach das Codierelement einen von außen zugänglichen Einstellschlitz aufweist. In den Einstellschlitz kann beispielsweise die Spitze eines Schraubendrehers eingesteckt werden und dann das Codierelement mit Hilfe des Schraubendrehers aus der ersten Stellung in die zweite Stellung oder umgekehrte verdreht werden. Die Ausbildung eines derartigen Einstellschlitzes hatte darüber hinaus den Vorteil, dass an hand der Position des Einstellschlitzes der Codierzustand des Codierelements leicht erkennbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Drehwinkel des Codierelements zwischen der ersten Stellung und der zweiten Stellung 90° beträgt.
  • Anstelle der Ausbildung eines Einstellschlitzes in dem Codierelement kann das Codierelement auch eine von außen zugängliche Einstellnase aufweisen. Mit Hilfe dieser Einstellnase wird das Codierelement dann von Hand oder mit einem Spezialwerkzeug aus der ersten Stellung in die zweite Stellung gedreht oder verschoben. Eine derartige Einstellnase bietet ebenfalls die Möglichkeit, genauso wie der bevorzugt ausgebildete Einstellschlitz, die Codierposition des Codierelements einfach zu erkennen.
  • Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme dann, wenn sie nicht als einzelne Anschluss- oder Verbindungsklemme verwendet wird, sondern – wie in der Praxis üblich – wenn mehrere elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemmen zu einem Anschluss- oder Verbindungsklemmenblock zusammengesetzt werden. Bei einem derartigen Anschluss- oder Verbindungsklemmenblock sind die einzelnen Grundkörper zu einem Grundkörperblock und die einzelnen Anschlussstecker zu einer Anschlusssteckerleiste verbunden. Mehrere Anschluss- oder Verbindungsklemmenblocks mit einer gleichen Anzahl von elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemmen können nun dadurch einfach codiert werden, dass jeweils die Codierelement in unterschiedlichen Grundgehäusen in die erste Stellung oder in die zweite Stellung gebracht werden. Sind die Codierelemente einzelner Grundkörper in die zweite – gesperrte – Stellung gebracht, so müssen bei den entsprechenden Anschlusssteckern die Gegencodierelemente von den Steckergehäusen abgetrennt werden, damit die Anschlusssteckerleiste in den Grundkörperblock einsteckbar ist. Bei einem Anschluss- oder Verbindungsklemmenblock, bestehend aus beispielsweise fünf elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemmen, gibt es somit 25 = 32 unterschiedliche Codiermöglichkeiten.
  • Im Einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen auf die dem Patentanspruch 1 nachge ordneten Patentansprüche sowie auf die Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße elektrische Anschlussklemme, teilweise im Schnitt,
  • 2 einen Grundkörperblock bestehend aus vier einzelnen Grundkörpern,
  • 3 einen Anschlussklemmblock mit einer noch nicht mit dem Grundkörperblock verbundenen Anschlusssteckerleiste und
  • 4 einen Anschlussklemmblock gemäß 3, im kontaktierten Zustand.
  • Die 1 zeigt eine elektrische Anschlussklemme 1 zum Anschließen eines hier nicht dargestellten elektrischen Leiters an eine Leiterbahn einer Leiterplatte. Gegenstand der Erfindung ist außer der in den Figuren dargestellten Anschlussklemme 1 auch eine elektrische Verbindungsklemme, mit deren Hilfe zwei externe Leiter miteinander verbunden werden können. Ein Ausführungsbeispiel einer solchen Verbindungsklemme zeigt z. B. der Phoenix-Katalog ”COMBICON 2000”, Seite 142.
  • Die elektrische Anschlussklemme 1 besteht aus einem Grundkörper 2 und einem Anschlussstecker 3. Zu dem Grundkörper 2 gehört ein aus einem Isolierstoff bestehendes Grundgehäuse 4 und ein darin angeordnetes metallisches Kontaktelement 5, während zu dem Anschlussstecker 3 ebenfalls eine aus einem Isolierstoff bestehendes Steckergehäuse 6, ein darin angeordnetes – hier als Schraubanschluss dargestelltes – Leiteranschlusselement 7 zum Anschluss eines externen Leiters und ein mit dem Leiteranschlusselement 7 elektrisch verbundenes metallisches Gegenkontaktelement 8 gehören. Das Gegenkontaktelement 8 ist als U-förmige Kontaktfeder oder Kontakttulpe ausgebildet und dient zur elektrischen Kontaktierung des stiftförmigen Kontaktelements 5. Das dem Gegenkontaktelement 8 abgewandte Ende des Kontaktelements 5 ist als Lötstift 9 ausgebildet, der durch ein entsprechendes Loch in einer Leiterplatte durchsteckbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist ein Codierelement 10 drehbar in dem Grundgehäuse 4 des buchsenförmigen Grundkörpers 2 angeordnet. Korrespondierend zu dem Codierelement 10 ist an dem Steckergehäuse 6 des Anschlusssteckers 3 ein – in 3 dargestelltes – Gegencodierelement 11 angeordnet. Das Codierelement 10 weist eine längliche Nut 12 auf, in die eine Codiernase 13 des Gegencodierelements 11 in der in 1 dargestellten ersten Stellung des Codierelements 10 beim Einstecken des Anschlusssteckers 3 in den Grundkörper 2 eintauchen kann. Wie in 3 zu erkennen ist, ist die Codiernase 13 über einen als Sollbruchstelle ausgebildeten Verbindungssteg 14 mit dem Steckergehäuse 6 verbunden. Dadurch kann das Gegencodierelement 11 bzw. die Codiernase 13 einfach von Hand von dem Steckergehäuse 6 des Anschlusssteckers 3 abgetrennt werden.
  • Wie aus 1 zu erkennen ist, sind an dem Codierelement 10 radial vorstehende Vorsprünge 15 ausgebildet, die in entsprechende – hier nicht dargestellte – Vertiefungen im Grundgehäuse 4 eingreifen, so dass das Codierelement 10 unverlierbar in dem Grundgehäuse 4 gehalten ist. Durch die Ausbildung des Grundgehäuses 4 und in der Regel auch des Codierelements 10 aus einem Kunststoff ist es trotz der Vorsprünge 15 möglich, das Codierelement 10 in das Grundgehäuse 4 einzusetzen.
  • Das Codierelement 10 weist an seiner Oberseite einen Einstellschlitz 16 auf, in den die Spitze eines Schraubendrehers eingesteckt werden kann, so dass das Codierelement 10 mit Hilfe eines Schraubendrehers einfach aus der ersten Stellung in die 90° dazu verdrehte zweite Stellung gedreht werden kann. Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, ist durch die Ausbildung des Einstellschlitzes 16 in dem Codierelement 10 die Codierstellung des Codierelements 10 leicht erkennbar.
  • Bei dem in den 3 und 4 dargestellten Anschlussklemmenblock 17, der aus einem Grundkörperblock 18 und einer Anschlusssteckerleiste 19 besteht, sind bei dreien der vier dargestellten Grundkörper 2 des Grundkörperblocks 18 die Codierelemente 10 in die erste – geöffnete – Stellung gedreht, während sich das Codierelement 10a des vierten Grundkörpers 2 in der zweiten – gesperrten – Stellung befindet.
  • Korrespondierend zu dem so codierten Grundkörperblock 18 ist bei der Anschlusssteckerleiste 19 bei einem Anschlussstecker 3 das Gegencodierelement 11 abgetrennt. Dadurch kann die Anschlusssteckerleiste 19 in den codierten Grundkörperblock 18 eingeschoben werden. Eine Anschlusssteckerleiste 19, bei der nicht das entsprechende Gegencodierelement 11 weggebrochen ist, kann somit nicht mit dem Grundkörperblock 18 verbunden werden. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Anschlussklemmen 1 kann auf einfache Art und Weise das Anschließen einer ”falschen” Anschlusssteckerleiste 19 an einen speziellen, individuell codierbaren Grundkörperblock 18 verhindert werden, wobei die Einstellung der Codierung einfach und schnell durchzuführen ist und keine separaten Codierelemente verwendet werden müssen.

Claims (5)

  1. Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme mit einem Grundkörper (2) und mit einem Anschlussstecker (3), wobei der Grundkörper (2) ein Grundgehäuse (4) und mindestens ein darin angeordnetes metallisches Kontaktelement (5) aufweist, wobei der Anschlussstecker (3) ein Steckergehäuse (6), mindestens ein darin angeordnetes Leiteranschlusselement (7) zum Anschluss eines externen Leiters und ein mit dem Leiteranschlusselement (7) elektrisch verbundenes metallisches Gegenkontaktelement (8) aufweist, wobei dem Grundkörper (2) ein Codierelement (10) und dem Anschlussstecker (3) ein Gegencodierelement (11) zugeordnet ist und wobei das Codierelement (10) drehbar in dem Grundgehäuse (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegencodierelement (11) trennbar mit dem Steckergehäuse (6) verbunden ist, wobei die Codierung der elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemme dadurch erfolgt, dass das Gegencodierelement (11) von dem Steckergehäuse (6) abgetrennt wird, und dass das Codierelement (10) eine Nut (12) und das Gegencodierelement (11) eine korrespondierende Codiernase (13) aufweist, wobei die Codiernase (13) über mindestens einen als Sollbruchstelle ausgebildeten Verbindungssteg (14) mit dem Steckergehäuse (6) verbunden ist.
  2. Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Codierelement (10) um einen definierten Drehwinkel von vorzugsweise 90° aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung drehbar ist.
  3. Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Codierelement (10) in der ersten Stellung und/oder in der zweiten Stellung verrastet.
  4. Elektrische Anschluss- oder Verbindungsklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Codierelement (10) einen von außen zugänglichen Einstellschlitz (16) oder eine von außen zugängliche Einstellnase aufweist.
  5. Anschluss- oder Verbindungsklemmenblock, bestehend aus einer Mehrzahl von elektrischen Anschluss- oder Verbindungsklemmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Grundkörper (2) zu einem Grundkörperblock (18) und die einzelnen Anschlussstecker (3) zu einer Anschlusssteckerleiste (19) verbunden, insbesondere verrastet sind.
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