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DE102023132451B3 - System zum bestimmen, ob eine sicherheitsgurtschlossverlängerung in verbindung mit einem sicherheitsgurt verwendet wird - Google Patents

System zum bestimmen, ob eine sicherheitsgurtschlossverlängerung in verbindung mit einem sicherheitsgurt verwendet wird Download PDF

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DE102023132451B3
DE102023132451B3 DE102023132451.9A DE102023132451A DE102023132451B3 DE 102023132451 B3 DE102023132451 B3 DE 102023132451B3 DE 102023132451 A DE102023132451 A DE 102023132451A DE 102023132451 B3 DE102023132451 B3 DE 102023132451B3
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DE
Germany
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seat belt
buckle
seat
sensor
occupant
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102023132451.9A
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English (en)
Inventor
Scott D. Thomas
Sean Taylor Coughlin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GM Global Technology Operations LLC filed Critical GM Global Technology Operations LLC
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Active legal-status Critical Current
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/48Control systems, alarms, or interlock systems, for the correct application of the belt or harness
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R22/48Control systems, alarms, or interlock systems, for the correct application of the belt or harness
    • B60R2022/4808Sensing means arrangements therefor
    • B60R2022/4825Sensing means arrangements therefor for sensing amount of belt winded on retractor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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  • Automation & Control Theory (AREA)
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  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Abstract

Ein System umfasst einen Sensor der ersten Bandausgabe, der dazu konfiguriert ist, eine erste Bandausgabe eines Sicherheitsgurts zu detektieren, der einem Fahrzeugsitz zugeordnet ist, wobei die erste Bandausgabe eine Länge eines Bandes ist, die aus einem Aufroller des Sicherheitsgurts ausgezogen ist, ein Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Fahrzeugsitzes zu identifizieren, wobei das Insassendetektionsmodul einen belegten Zustand, wenn ein Insasse auf dem Fahrzeugsitz sitzt, und einen unbelegten Zustand, wenn der Fahrzeugsitz von einem Insassen frei ist, identifiziert, und ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul in Kommunikation mit dem Sensor der ersten Bandausgabe und dem Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, auf der Basis der ersten Bandausgabe und des Zustandes des Fahrzeugsitzes, der durch das Insassendetektionsmodul identifiziert wird, zu identifizieren, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt verwendet wird.

Description

  • EINLEITUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein System zum Bestimmen der Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtanordnung.
  • Beispielsweise ist es aus der US 10 9053 850 B1 bekannt, dass eine Gurtverlaufsüberwachungseinrichtung bei einem zu großen Fahrzeuginsassen die Verwendung eines Gurtextenders empfehlen sollte.
  • Ferner ist aus der DE 10 2016 014 867 A1 eine Gurtverlaufsüberwachungseinrichtung bekannt, die mit einem Gurtauszugssensor ausgestattet ist. Anhand der Werte, die dieser Gurtauszugssensor misst, soll eine Plausibilitätskontrolle anderer Werte möglich sein.
  • Rückhaltesysteme werden in modernen Fahrzeugen verwendet, um einen Insassen während der Verwendung des Fahrzeugs zurückzuhalten. Solche Systeme können einen oder mehrere Airbags umfassen, die nahe jedem Sitzort des Fahrzeugs angeordnet sind, die in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtanordnung arbeiten, die für die Verwendung mit einem speziellen Sitzort bestimmt sind.
  • Herkömmliche Sicherheitsgurtanordnungen umfassen typischerweise ein Sicherheitsgurtband, eine Zunge oder Verschlussplatte, eine Sicherheitsgurtschlosseinrichtung, einen Aufroller, einen unteren Anker und eine Sicherheitsgurtführung oder einen D-Ring, der das Sicherheitsgurtband aufnimmt und das Sicherheitsgurtband während der Verwendung relativ zu einem Insassen korrekt positioniert. Das Sicherheitsgurtband ist typischerweise an einem ersten Ende an einer Fahrzeugstruktur durch den unteren Anker verankert und erstreckt sich von der Fahrzeugstruktur in einer Richtung zu einem Fahrzeugsitz hin nach oben. Das Sicherheitsgurtband fährt in einer Richtung zur Führungsschleife oder zum D-Ring fort, wo das Sicherheitsgurtband durch die Führungsschleife oder den D-Ring gelenkt wird, bevor es durch den Aufroller aufgenommen wird. Der Aufroller ist typischerweise an der Fahrzeugstruktur oder einem Sitz montiert und ermöglicht eine Ausgabe des Sicherheitsgurts, wenn ein Insasse eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband ausübt, um eine gewünschte Länge des Sicherheitsgurtbandes aus dem Aufroller herauszuziehen. Das Sicherheitsgurtband nimmt die Zunge oder Verschlussplatte entlang einer Länge des Sicherheitsgurtbandes verschiebbar auf. Die Zunge oder Verschlussplatte kann selektiv an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung auf einer zum unteren Anker entgegengesetzten Seite des Fahrzeugsitzes angebracht werden, um einen Insassen während der Verwendung im Fahrzeugsitz zurückzuhalten. Der Sicherheitsgurtaufroller dient auch zum automatischen Zurückziehen/Ziehen des Sicherheitsgurtbandes in den Aufroller, wenn die Zunge oder Verschlussplatte von der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung gelöst wird, wodurch das Sicherheitsgurtband in einen verstauten Zustand zurückgeführt wird.
  • Im Betrieb kann ein Benutzer auf einem Fahrzeugsitz sitzen und eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband und/oder auf die Zunge oder Verschlussplatte ausüben, um eine gewünschte Länge des Sicherheitsgurtbandes aus dem Aufroller herauszuziehen. Der Aufroller ermöglicht in Reaktion auf die Kraft, die auf das Sicherheitsgurtband und/oder die Zunge oder Verschlussplatte ausgeübt wird, dass eine Länge des Sicherheitsgurtbandes aus dem Aufroller herausgezogen wird, wodurch die effektive Länge des Sicherheitsgurtbandes zwischen dem Aufroller und dem unteren Anker erhöht wird. Sobald eine gewünschte Länge des Sicherheitsgurtbandes erreicht ist, richtet der Insasse die Zunge oder Verschlussplatte auf die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung aus und setzt die Zunge oder Verschlussplatte in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung en, wodurch eine relative Position der Zunge oder Verschlussplatte und der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung fixiert wird. An diesem Punkt erstreckt sich, wenn der Sicherheitsgurt korrekt getragen wird, das Sicherheitsgurtband über einen Oberkörper des Insassen vom D-Ring oder Aufroller zur Zunge oder Verschlussplatte und erstreckt sich von der Zunge oder Verschlussplatte über ein Becken des Insassen zwischen der Zunge oder Verschlussplatte und dem unteren Anker. Sobald die Zunge oder Verschlussplatte an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung angebracht ist, schränkt der Aufroller eine weitere Ausgabe des Sicherheitsgurtbandes ein, um den Insassen während eines Aufpralls im Fahrzeugsitz zurückzuhalten. Unter normalen Verwendungsbedingungen zieht der Aufroller geringfügig am Sicherheitsgurt, so dass irgendeine Schlaffheit entfernt wird, während der Sicherheitsgurt um einen Insassen gelenkt ist.
  • Wenn der Insasse den Fahrzeugsitz verlassen will, kann eine Kraft auf einen Knopf der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung ausgeübt werden, um die Zunge oder Verschlussplatte aus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung zu lösen. An diesem Punkt spult der Aufroller automatisch das Sicherheitsgurtband auf, wodurch eine effektive Länge des Sicherheitsgurtbandes zwischen dem Aufroller und dem unteren Anker verringert wird. Sobald eine vorgegebene Länge des Sicherheitsgurtbandes in den Aufroller zurückgezogen ist, wird der Sicherheitsgurt in den verstauten Zustand zurückgeführt.
  • Obwohl herkömmliche Sicherheitsgurtanordnungen einen Insassen in einem Fahrzeugsitz während der Verwendung sichern, erfordern einige Insassen die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung, um zu ermöglichen, dass das Sicherheitsgurtband korrekt an den Oberkörper und das Becken des Insassen angepasst wird. Größere Insassen können beispielsweise eine Länge des Sicherheitsgurtbandes erfordern, die eine herkömmliche Länge des Sicherheitsgurtbandes überschreitet, um das Sicherheitsgurtband korrekt über einem Oberkörper und einem Becken des größeren Insassen zu positionieren oder eine Insassenbewegung zu ermöglichen, während er angeschnallt ist, ohne den Aufrollersperrmechanismus auszulösen, der in Eingriff steht, wenn ein Kinderrückhaltesitz über das Sicherheitsgurtsystem installiert wird. Unter solchen Umständen kann eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung verwendet und zwischen dem Sicherheitsgurtband und der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung positioniert werden, um die Länge des Sicherheitsgurtbandes effektiv zu erhöhen. Eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung kann beispielsweise eine Länge des Sicherheitsgurtbandes umfassen, die sich zwischen einer Zunge oder Verschlussplatte an einem Ende und einer Sicherheitsgurtschlosseinrichtung an einem entgegengesetzten Ende erstreckt.
  • Im Betrieb kann die Zunge oder Verschlussplatte, die der Sicherheitsgurtschlossverlängerung zugeordnet ist, in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt werden, während die Zunge oder Verschlussplatte, die dem Sicherheitsgurtband zugeordnet ist, in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung der Sicherheitsgurtschlossverlängerung eingesetzt werden kann. Dabei bewegt die Sicherheitsgurtschlossverlängerung effektiv den Anbringungspunkt der Zunge oder Verschlussplatte, die dem Sicherheitsgurtband zugeordnet ist, näher an den D-Ring oder Aufroller, wodurch die Länge des Sicherheitsgurtbandes verringert wird, die aus dem Aufroller ausgezogen werden muss, um korrekt über den Oberkörper und das Becken des Fahrzeuginsassen zu passen.
  • Obwohl herkömmliche Sicherheitsgurtschlossverlängerungen ermöglichen, dass ein größerer Insasse das Sicherheitsgurtband einer Sicherheitsgurtanordnung korrekt über einem Oberkörper und einem Becken des Insassen positioniert, können solche Sicherheitsgurtschlossverlängerungen durch ein Überwachungssystem, das der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist, schwierig zu detektieren sein.
  • Ein Überwachungssystem, das der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist, könnte beispielsweise schlussfolgern, dass eine Zunge oder Verschlussplatte der Sicherheitsgurtanordnung an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung angebracht ist, wenn tatsächlich eine Zunge oder Verschlussplatte der Sicherheitsgurtschlossverlängerung an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung angebracht ist. Folglich besteht ein Bedarf am Unterscheiden zwischen Zeiten, zu denen eine Sicherheitsgurtanordnung mit einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung und ohne Sicherheitsgurtschlossverlängerung verwendet wird, um zu ermöglichen, dass ein Überwachungssystem, das der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist, die Verwendung und die Lenkungsbedingung der Sicherheitsgurtanordnung korrekt überwacht und diagnostiziert.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • In einer Konfiguration umfasst ein System einen Sensor der ersten Bandausgabe, der dazu konfiguriert ist, eine erste Bandausgabe eines Sicherheitsgurts zu detektieren, der einem Fahrzeugsitz zugeordnet ist, wobei die erste Bandausgabe eine Länge eines Bandes ist, die aus einem Aufroller des Sicherheitsgurts ausgezogen wird, ein Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Fahrzeugsitzes zu identifizieren, wobei das Insassendetektionsmodul einen belegten Zustand, wenn ein Insasse auf dem Fahrzeugsitz sitz, und einen unbelegten Zustand, wenn der Fahrzeugsitz von einem Insassen frei ist, identifiziert, und ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul in Kommunikation mit dem Sensor der ersten Bandausgabe und dem Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, auf der Basis der ersten Bandausgabe und des Zustandes des Fahrzeugsitzes, der durch das Insassendetektionsmodul identifiziert wird, zu identifizieren, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt verwendet wird.
  • Das System kann eines oder mehrere der folgenden optionalen Merkmale umfassen. Das Insassendetektionsmodul kann beispielsweise mit mindestens einem Sensor in Kommunikation stehen, der dazu konfiguriert ist, die Anwesenheit eines Insassen auf dem Fahrzeugsitz zu bestimmen. Der mindestens eine Sensor kann einen Drucksensor, einen Gewichtssensor und/oder einen kapazitiven Sensor, der im Fahrzeugsitz angeordnet ist, und einen entfernten Sensor mit einer Kamera, einem Radar und/oder einem LIDAR mit einem Sichtfeld, das den Fahrzeugsitz umschließt, umfassen. Zusätzlich oder alternativ kann der Sensor der ersten Bandausgabe am Aufroller angeordnet sein.
  • Ein Gurtschlosssensor kann mit dem Sicherheitsgurttragebedingungsmodul in Kommunikation stehen, wobei der Gurtschlosssensor dazu konfiguriert ist, einen angeschnallten Zustand, wenn eine Verschlussplatte an einer Gurtschlosseinrichtung des Sicherheitsgurts befestigt ist, und einen abgeschnallten Zustand, wenn die Gurtschlosseinrichtung von einer Verschlussplatte getrennt ist, zu detektieren. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul kann dazu konfiguriert sein, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung auf der Basis dessen, dass der Gurtschlosssensor den angeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul den unbelegten Zustand zur Zeit des Anschnallens identifiziert, und einer Ausgabe des Bandes zu bestimmen. Die Ausgabe des Bandes kann geringer sein als ein vorgegebener Schwellenwert zur Zeit des Anschnallens, was angibt, dass sich der Sicherheitsgurt zur Zeit des Anschnallens in einem verstauten Zustand befand. Alternativ kann die Ausgabe des Bandes größer sein als ein vorgegebener Schwellenwert, was angibt, dass der Sicherheitsgurt getragen wurde.
  • In einer Konfiguration kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul dazu konfiguriert sein, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Reaktion darauf, dass der Gurtschlosssensor den abgeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul den unbelegten Zustand identifiziert und die erste Bandausgabe größer ist als eine verstaute Bandlänge, zu bestimmen.
  • In einer anderen Konfiguration umfasst ein System einen Sensor der ersten Bandausgabe, der dazu konfiguriert ist, eine erste Bandausgabe eines Sicherheitsgurts zu detektieren, der einem Fahrzeugsitz zugeordnet ist, wobei die erste Bandausgabe eine Länge eines Bandes ist, die von einem Aufroller des Sicherheitsgurts ausgezogen wird, einen Gurtschlosssensor, der dazu konfiguriert ist, einen angeschnallten Zustand, wenn eine Verschlussplatte an einer Gurtschlosseinrichtung des Sicherheitsgurts befestigt ist, und einen abgeschnallten Zustand, wenn die Gurtschlosseinrichtung von der Verschlussplatte getrennt ist, zu detektieren, und ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul in Kommunikation mit dem Sensor der ersten Bandausgabe und dem Gurtschlosssensor, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul dazu konfiguriert ist, auf der Basis der ersten Bandausgabe und des Zustandes der Schnalle, der durch den Gurtschlosssensor identifiziert wird, zu identifizieren, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt verwendet wird.
  • Das System kann eines oder mehrere der folgenden optionalen Merkmale umfassen. Ein Insassendetektionsmodul kann beispielsweise dazu konfiguriert sein, einen Zustand des Fahrzeugsitzes zu identifizieren, wobei das Insassendetektionsmodul einen belegten Zustand, wenn ein Insasse auf dem Fahrzeugsitz sitzt, und einen unbelegten Zustand, wenn der Fahrzeugsitz von einem Insassen frei ist, identifiziert. Das Insassendetektionsmodul kann mit mindestens einem Sensor in Kommunikation stehen, der dazu konfiguriert ist, die Anwesenheit eines Insassen auf dem Fahrzeugsitz zu bestimmen. Der mindestens eine Sensor kann einen Drucksensor, einen Gewichtssensor und/oder einen kapazitiven Sensor, der im Fahrzeugsitz angeordnet ist, und einen entfernten Sensor mit einer Kamera, einem Radar und/oder einem LIDAR mit einem Sichtfeld, das den Fahrzeugsitz umschließt, umfassen.
  • Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul kann dazu konfiguriert sein, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung auf der Basis dessen, dass der Gurtschlosssensor den angeschnallten Zustand detektiert, das Insassendetektionsmodul den unbelegten Zustand zur Zeit des Anschnallens identifiziert, und einer Ausgabe des Bandes zu bestimmen. Die Ausgabe des Bandes kann geringer sein als ein vorgegebener Schwellenwert zur Zeit des Anschnallens, was angibt, dass sich der Sicherheitsgurt zur Zeit des Anschnallens in einem verstauten Zustand befand. Alternativ kann die Ausgabe des Bandes größer sein als ein vorgegebener Schwellenwert, was angibt, dass der Sicherheitsgurt getragen wurde.
  • In einer Konfiguration kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul dazu konfiguriert sein, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Reaktion darauf, dass der Gurtschlosssensor den abgeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul den unbelegten Zustand identifiziert und die erste Bandausgabe größer ist als eine verstaute Bandlänge, zu bestimmen. In einer anderen Konfiguration kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul dazu konfiguriert sein, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung auf der Basis dessen, dass (i) der Gurtschlosssensor den angeschnallten Zustand identifiziert, (ii) das Insassendetektionsmodul einen belegten Zustand zur Zeit des Anschnallens identifiziert, (iii) der Sensor der ersten Bandausgabe bestimmt, dass die Bandausgabe aus dem Aufroller geringer ist als ein erster vorgegebener Schwellenwert zur Zeit des Anschnallens, was angibt, dass sich der Sicherheitsgurt zur Zeit des Anschnallens in einem verstauten Zustand befand, und (iv) der Sensor der ersten Bandausgabe bestimmt, dass die Bandausgabe aus dem Aufroller nach dem Anschnallen mehr als ein zweiter vorgegebener Schwellenwert ist, was angibt, dass sich der Sicherheitsgurt in einem getragenen Zustand befand, zu bestimmen.
  • In noch einer anderen Konfiguration kann ein System einen Sensor der ersten Bandausgabe, der dazu konfiguriert ist, eine erste Bandausgabe eines Sicherheitsgurts, der einem Fahrzeugsitz zugeordnet ist, zu detektieren, wobei die erste Bandausgabe eine Länge eines Bandes ist, die aus einem Aufroller des Sicherheitsgurts ausgezogen wird, ein Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Fahrzeugsitzes zu identifizieren, wobei das Insassendetektionsmodul einen belegten Zustand, wenn ein Insasse auf dem Fahrzeugsitz sitzt, und einen unbelegten Zustand, wenn der Fahrzeugsitz von einem Insassen frei ist, identifiziert, einen Gurtschlosssensor, der dazu konfiguriert ist, einen angeschnallten Zustand, wenn eine Verschlussplatte an einer Gurtschlosseinrichtung des Sicherheitsgurts befestigt ist, und einen abgeschnallten Zustand, wenn die Gurtschlosseinrichtung von einer Verschlussplatte getrennt ist, zu detektieren, und ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul in Kommunikation mit dem Sensor der ersten Bandausgabe, dem Gurtschlosssensor und dem Insassendetektionsmodul, das dazu konfiguriert ist, eine bequeme Sicherheitsgurtbedingung in Reaktion darauf, dass der Gurtschlosssensor den abgeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul den unbelegten Zustand identifiziert und die erste Bandausgabe größer ist als eine verstaute Bandlänge, zu identifizieren, umfassen.
  • Das System kann eines oder mehrere der folgenden optionalen Merkmale umfassen. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul kann beispielsweise die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt identifizieren, wenn die bequeme Sicherheitsgurtbedingung identifiziert wird.
  • In einer Konfiguration kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul mit einer Benutzerschnittstellenvorrichtung in Kommunikation stehen, die dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Sicherheitsgurts anzuzeigen. Die Benutzerschnittstellenvorrichtung kann eine Anzeige umfassen, wobei die bequeme Sicherheitsgurtbedingung über die Anzeige übermittelt wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die hier beschriebenen Zeichnungen dienen nur für Erläuterungszwecke von ausgewählten Konfigurationen. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Ansicht eines Fahrzeugsystems gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
    • 2 ein Funktionsblockdiagramm eines Beispielsteuersystems gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung zur Verwendung in Verbindung mit dem Fahrzeugsystem von 1;
    • 3 eine Vorderansicht eines Insassen, der eine Sicherheitsgurtanordnung ohne Sicherheitsgurtschlossverlängerung verwendet;
    • 4 eine Vorderansicht eines Insassen, der eine Sicherheitsgurtanordnung in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung verwendet;
    • 4A eine perspektivische Ansicht einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zur Verwendung in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtanordnung;
    • 5-7 Ablaufpläne, die Beispielverfahren zum Bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtanordnung verwendet wird, darstellen;
    • 8 einen Ablaufplan, der ein Verfahren zum Bestimmen einer statischen minimalen Sicherheitsgurtlenkungslänge darstellt; und
    • 9 einen Ablaufplan, der ein Verfahren zum Bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung an einer Zunge oder Verschlussplatte einer Sicherheitsgurtanordnung nach der Verwendung der Sicherheitsgurtanordnung angebracht bleibt, darstellt.
  • Entsprechende Bezugszeichen geben entsprechende Teile in den ganzen Zeichnungen an.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • In dieser Anmeldung, einschließlich der nachstehenden Definitionen, kann der Begriff Modul durch den Begriff Schaltung ersetzt werden. Der Begriff Modul kann sich auf eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC); eine digitale, analoge oder gemischte analoge/digitale diskrete Schaltung; eine digitale, analoge oder gemischte analoge/digitale integrierte Schaltung; eine kombinatorische Logikschaltung; ein anwenderprogrammierbares Verknüpfungsfeld (FPGA), einen Prozessor (gemeinsam genutzt, zweckgebunden oder Gruppe), der einen Code ausführt; einen Arbeitsspeicher (gemeinsam genutzt, zweckgebunden oder Gruppe), der einen Code speichert, der durch den Prozessor ausgeführt wird; andere geeignete Hardware-Komponenten, die die beschriebene Funktionalität bereitstellen; oder eine Kombination von einigen oder allen der Obigen wie z. B. in einem System auf einem Chip, beziehen, ein Teil davon sein oder diese umfassen.
  • Der Begriff Code, wie vorstehend verwendet, kann Software, Firmware und/oder einen Mikrocode umfassen und kann sich auf Programme, Routinen, Funktionen, Klassen, Datenstrukturen und/oder Objekte beziehen. Der Begriff gemeinsam genutzter Prozessor umfasst einen einzelnen Prozessor, der einigen oder den ganzen Code von mehreren Modulen ausführt. Der Begriff Gruppenprozessor umfasst einen Prozessor, der in Kombination mit zusätzlichen Prozessoren einigen oder den ganzen Code von einem oder mehreren Modulen ausführt. Der Begriff gemeinsam genutzter Arbeitsspeicher umfasst einen einzelnen Arbeitsspeicher, der einigen oder den ganzen Code von mehreren Modulen speichert. Der Begriff Gruppenarbeitsspeicher umfasst einen Arbeitsspeicher, der in Kombination mit zusätzlichen Arbeitsspeichern einigen oder den ganzen Code von einem oder mehreren Modulen speichert. Der Begriff Arbeitsspeicher kann eine Teilmenge des Begriffs computerlesbares Medium sein. Der Begriff computerlesbares Medium umfasst keine transitorischen elektrischen und elektromagnetischen Signale, die sich durch ein Medium ausbreiten, und kann daher als konkreter und nichttransitorischer Arbeitsspeicher betrachtet werden. Nicht begrenzende Beispiele eines nichttransitorischen Arbeitsspeichers umfassen ein konkretes computerlesbares Medium mit einem nichtflüchtigen Arbeitsspeicher, einem Magnetspeicher und einem optischen Speicher.
  • Die Einrichtungen und Verfahren, die in dieser Anmeldung beschrieben sind, können teilweise oder vollständig durch ein oder mehrere Computerprogramme implementiert werden, die durch einen oder mehrere Prozessoren ausgeführt werden. Die Computerprogramme umfassen prozessorausführbare Anweisungen, die auf mindestens einem nichttransitorischen konkreten computerlesbaren Medium gespeichert sind. Die Computerprogramme können auch gespeicherte Daten umfassen und/oder auf diesen beruhen.
  • Verschiedene Implementierungen der hier beschriebenen Systeme und Techniken können in einer digitalen elektronischen und/oder optischen Schaltungsanordnung, einer integrierten Schaltungsanordnung, speziell entworfenen ASICs (anwendungsspezifischen integrierten Schaltungen), Computer-Hardware, Computer-Firmware, Computer-Software und/oder Kombinationen davon verwirklicht sein. Diese verschiedenen Implementierungen können eine Implementierung in einem oder mehreren Computerprogrammen, die auf einem programmierbaren System ausführbar oder interpretierbar sind, einschließlich mindestens eines programmierbaren Prozessors, der speziell oder allgemein sein kann, der gekoppelt ist, um Daten und Anweisungen von einem Speichersystem, mindestens einer Eingabevorrichtung und mindestens einer Ausgabevorrichtung zu empfangen und Daten und Anweisungen zu diesen zu übertragen, umfassen.
  • Die Prozesse und Logikabläufe, die in dieser Patentbeschreibung beschrieben werden, können durch einen oder mehrere programmierbare Prozessoren durchgeführt werden, die auch als Datenverarbeitungs-Hardware bezeichnet werden, die ein oder mehrere Computerprogramme ausführen, um Funktionen durch Bearbeiten von Eingangsdaten und Erzeugen einer Ausgabe durchzuführen. Die Prozesse und Logikabläufe können auch durch eine Speziallogikschaltungsanordnung, z. B. ein FPGA (anwenderprogrammierbares Verknüpfungsfeld) oder eine ASIC (anwendungsspezifische integrierte Schaltung), durchgeführt werden. Prozessoren, die für die Ausführung eines Computerprogramms geeignet sind, umfassen als Beispiel sowohl Universal- als auch Spezialmikroprozessoren und irgendeinen oder mehrere Prozessoren irgendeiner Art von digitalem Computer. Im Allgemeinen empfängt ein Prozessor Anweisungen und Daten von einem Festwertarbeitsspeicher oder einem Direktzugriffsarbeitsspeicher oder beiden. Die wesentlichen Elemente eines Computers sind ein Prozessor zum Durchführen von Anweisungen und eine oder mehrere Arbeitsspeichervorrichtungen zum Speichern von Anweisungen und Daten. Im Allgemeinen umfasst ein Computer auch eine oder mehrere Massenspeichervorrichtungen zum Speichern von Daten, z. B. magnetische, magnetooptische Platten oder optische Platten, oder ist wirksam damit gekoppelt, um Daten davon zu empfangen oder Daten zu diesen zu übertragen, oder beides. Ein Computer muss jedoch keine solchen Vorrichtungen aufweisen. Computerlesbare Medien, die zum Speichern von Computerprogrammanweisungen und Daten geeignet sind, umfassen alle Formen eines nichtflüchtigen Arbeitsspeichers, von Medien und Arbeitsspeichervorrichtungen, einschließlich als Beispiel Halbleiterarbeitsspeichervorrichtungen, z. B. EPROM, EEPROM und Flash-Arbeitsspeichervorrichtungen; magnetische Platten, z. B. interne Festplatten oder entnehmbare Platten; magnetooptische Platten; und CD-ROM- und DVD-ROM-Platten. Der Prozessor und der Arbeitsspeicher können durch eine Speziallogikschaltungsanordnung ergänzt oder in diese integriert sein.
  • Um eine Zusammenwirkung mit einem Benutzer zu schaffen, können ein oder mehrere Aspekte der Erfindung auf einem Computer mit einer Anzeigevorrichtung, z. B. einem CRT-Monitor (Kathodenstrahlröhrenmonitor), LCD-Monitor (Flüssigkristallanzeigemonitor) oder Berührungsbildschirm zum Anzeigen von Informationen für den Benutzer und wahlweise einer Tastatur und einer Zeigevorrichtung, z. B. einer Maus oder einer Rollkugel, durch die der Benutzer eine Eingabe in den Computer bereitstellen kann, implementiert werden. Andere Arten von Vorrichtungen können ebenso verwendet werden, um eine Zusammenwirkung mit dem Benutzer zu schaffen; beispielsweise kann eine Rückmeldung, die zum Benutzer geliefert wird, irgendeine Form von sensorischer Rückmeldung, z. B. eine visuelle Rückmeldung, akustische Rückmeldung oder taktile Rückmeldung, sein; und eine Eingabe vom Benutzer kann in irgendeiner Form empfangen werden, einschließlich einer akustischen, Sprach- oder taktilen Eingabe. Außerdem kann ein Computer mit einem Benutzer durch Senden von Dokumenten zu und Empfangen von Dokumenten von einer Vorrichtung, die vom Benutzer verwendet wird, zusammenwirken; beispielsweise durch Senden von Webseiten zu einem Webbrowser an einer Client-Vorrichtung des Benutzers in Reaktion auf Anforderungen, die vom Webbrowser empfangen werden.
  • Ein System und ein Verfahren können die Ausgabe eines Sicherheitsgurtausgabesensors, eines Insassendetektionssensors und eines Sicherheitsgurtschlosssensors verwenden, um zu bestimmen, ob ein Sicherheitsgurt einer Sicherheitsgurtanordnung durch einen Fahrzeuginsassen korrekt getragen wird. Der Sicherheitsgurtausgabesensor ist einem Sicherheitsgurtaufroller zugeordnet und misst die Ausgabe oder Länge eines Sicherheitsgurts, die sich vom Sicherheitsgurtaufroller erstreckt. Der Insassendetektionssensor bestimmt, ob der Sitz durch einen Insassen belegt ist. Der Sicherheitsgurtschlosssensor ist einer Sicherheitsgurtschlosseinrichtung zugeordnet und detektiert, ob eine Zunge oder Verschlussplatte, die einem Sicherheitsgurt der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist, in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt und in dieser befestigt ist.
  • Das System und das Verfahren können in Verbindung mit einer Sicherheitsgurtanordnung verwendet werden, um zu bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung mit der Sicherheitsgurtanordnung verwendet wird. Das System und das Verfahren können nämlich Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor und vom Gurtschlosssensor in Verbindung mit einem oder mehreren Insassendetektionssensoren verwenden, um zu bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung gegenwärtig in Gebrauch ist, und wenn ja, ob der Sicherheitsgurt der Sicherheitsgurtanordnung korrekt getragen wird.
  • In einem Beispiel kann ein Insassendetektionsmodul mit einem Sicherheitsgurttragebedingungsmodul zusammenarbeiten, um zu bestimmen, ob ein Insasse in einem Fahrzeugsitz sitzt, und kann auf der Basis von Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor und vom Sicherheitsgurtschlosssensor bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Gebrauch ist. Wenn beispielsweise der Sicherheitsgurtschlosssensor bestimmt, dass eine Zunge oder Verschlussplatte in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt ist und der Sicherheitsgurtausgabesensor bestimmt, dass sich der Sicherheitsgurt in einer verstauten Position befindet, können das System und das Verfahren bestimmen, dass vielmehr eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt und daran befestigt ist als eine Zunge oder Verschlussplatte, die dem Sicherheitsgurt der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist. Mit anderen Worten, das System und das Verfahren können bestimmen, dass vielmehr eine Zunge oder Verschlussplatte, die einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zugeordnet ist, in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt und durch diese aufgenommen ist als die Zunge oder Verschlussplatte, die dem Sicherheitsgurt zugeordnet ist, wenn der Sicherheitsgurtschlosssensor die Anwesenheit der Zunge oder Verschlussplatte identifiziert, aber der Sicherheitsgurtausgabesensor die Ausgabe des Sicherheitsgurtbandes aus einem Sicherheitsgurtaufroller nicht detektiert hat.
  • Die vorangehenden Informationen können in Verbindung mit Informationen vom Insassendetektionsmodul verwendet werden, das bestimmt, ob ein Insasse in einem Fahrzeugsitz sitzt. Das System und das Verfahren können beispielsweise bestimmen, dass vielmehr eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt und daran angebracht ist als eine Zunge oder Verschlussplatte, die der Sicherheitsgurtanordnung zugeordnet ist, wenn die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung die Anwesenheit einer Zunge oder Verschlussplatte detektiert, aber ein Insasse durch das Insassendetektionsmodul nicht detektiert wird. Eine solche Schlussfolgerung kann unter Verwendung von Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor validiert werden, wenn Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor angeben, dass sich der Sicherheitsgurt in der verstauten Position befindet. Wie nachstehend genauer beschrieben wird, kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul - auf der Basis von Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor, vom Sicherheitsgurtschlosssensor und vom Insassendetektionsmodul - bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung gegenwärtig in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung verwendet wird, und wenn ja, ob der Sicherheitsgurt relativ zu einem Fahrzeuginsassen korrekt positioniert ist.
  • Als anderes Beispiel kann ein Insassendetektionsmodul mit einem Sicherheitsgurttragebedingungsmodul zusammenarbeiten, um zu bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Gebrauch ist, wenn die Verlängerung in dem System angeschnallt wurde, nachdem der Insasse auf dem Sitz saß. Wenn der Insassendetektionssensor eine Belegung angibt, der Sicherheitsgurtschlosssensor bestimmt, dass eine Zunge oder Verschlussplatte in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung eingesetzt ist, und der Sicherheitsgurtausgabesensor bestimmt, dass sich der Sicherheitsgurt in einer verstauten Position befindet, und später der Sicherheitsgurtausgabesensor bestimmt, dass der Sicherheitsgurt eine Länge einer getragenen Bedingung ist, kann das Verfahren bestimmen, dass eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung verwendet wird.
  • Die vorangehenden Informationen mit Bezug darauf, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Gebrauch ist und/oder ob ein Sicherheitsgurt relativ zu einem Fahrzeuginsassen korrekt positioniert ist, können auf einer internen Benutzerschnittstellenvorrichtung (UID) angezeigt werden. Eine UID kann beispielsweise eine Anzeige umfassen, die innerhalb einer Kabine des Fahrzeugs für die Verwendung beim Melden an Fahrzeuginsassen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung in Gebrauch ist, ob ein Sicherheitsgurt korrekt getragen wird und/oder ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung an einer Zunge oder Verschlussplatte der Sicherheitsgurtanordnung angebracht bleibt, angeordnet ist. Die Informationen, die durch die UID angezeigt werden, die innerhalb der Fahrzeugkabine angeordnet ist, können zusätzlich oder alternativ auf einer externen UID angezeigt werden. Die durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul bestimmten Informationen können beispielsweise zu einem UID-Steuermodul zur Verwendung beim Übertragen der Informationen, die durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul bestimmt werden, zu einer internen UID sowie einer externen UID gesendet werden. In einer Konfiguration kann die externe UID ein Smartphone oder ein Tablet umfassen, das für einen Eigentümer und/oder Benutzer des Fahrzeugs registriert ist, um dem Eigentümer und/oder Benutzer des Fahrzeugs den Zustand der Sicherheitsgurtanordnung mit Bezug auf die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zu melden.
  • Mit Bezug auf 1 ist ein Fahrzeugsystem 10 vorgesehen und umfasst eine Kabine 12 mit einem Sitz 14 und einer Sicherheitsgurtanordnung 16, die darin angeordnet ist. Die Sicherheitsgurtanordnung 16 umfasst ein Sicherheitsgurtband 18, einen Aufroller 20 (an oder unter dem in 1 gezeigten Ort angeordnet), eine Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22, eine Zunge oder Verschlussplatte 24 und einen Anker 26. Das Sicherheitsgurtband 18 erstreckt sich zwischen einem ersten Ende, das am Aufroller 20 befestigt ist, und einem zweiten Ende, das am Anker 26 befestigt ist.
  • In einer Konfiguration ist der Aufroller 20 physikalisch an einer Fahrzeugstruktur wie beispielsweise einer B-Säule oder einer C-Säule (keine gezeigt) angebracht. Das Sicherheitsgurtband 18 ist innerhalb eines Körpers des Aufrollers 20 aufgenommen und ist um eine Spule (nicht gezeigt) des Aufrollers 20 gewickelt. Der Aufroller 20 kann einen Sicherheitsgurtausgabesensor 28 umfassen, der die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 detektiert, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen und in diesen zurückgezogen wird. Der Sicherheitsgurtausgabesensor 28 kann ein Hall-Effekt-Sensor oder ein Drehcodierer sein, der eine Anzahl von Drehungen einer Spule des Aufrollers 20 bestimmt und dabei die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 detektieren kann, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen und/oder in diesen zurückgezogen wird. Alternativ kann der Sicherheitsgurtausgabesensor 28 ein optischer Sensor sein, der eine Anzahl von Drehungen der Spule des Aufrollers 20 bestimmen kann und ebenso die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 bestimmen kann, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen und/oder in diesen zurückgezogen wird.
  • Der Anker 26 kann an der Fahrzeugstruktur oder dem Sitz 14 wie beispielsweise einer Bodenwanne (nicht gezeigt) eines Fahrzeugs oder einer Halterung des Sitzes an der Bodenwanne (nicht gezeigt) angebracht sein. An sich ist der Anker 26 für die Bewegung mit der Kabine 12 fixiert. Der Anker 26 kann ein erstes Ende des Sicherheitsgurtbandes 18 aufnehmen, um ebenso das erste Ende des Sicherheitsgurtbandes 18 relativ zur Kabine 12 zu fixieren. Das Ende des Sicherheitsgurtbandes 18, das durch den Anker 26 aufgenommen und durch diesen am Fahrzeug angebracht ist, ist an einem entgegengesetzten Ende des Sicherheitsgurtbandes 18 zum Aufroller 20 angeordnet.
  • Wie bisher beschrieben, erstreckt sich das Sicherheitsgurtband 18 vom Anker 26 an einem Ende des Sicherheitsgurtbandes 18 zum Aufroller 20 an einem entgegengesetzten Ende des Sicherheitsgurtbandes 18. Im Betrieb kann ein Benutzer eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband 18 ausüben, um eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 vom Aufroller 20 herauszuziehen. Die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die vom Aufroller 20 herausgezogen wird, umfasst ein Körperquersegment 30 und ein Beckensegment 32. Wie in 1 gezeigt, erstreckt sich das Körperquersegment 30 im Allgemeinen über einen Oberkörper eines Insassen, während sich das Beckensegment 32 über ein Becken eines Insassen von der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zum Anker 26 erstreckt. Wenn eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband 18 ausgeübt wird, so dass eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 aus dem Aufroller 20 ausgezogen wird, arbeiten folglich das Körperquersegment 30 und das Beckensegment 32 zusammen, um die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 zu definieren, die sich vom Aufroller 22 zur Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 und von der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zum Anker 26 über den Fahrzeuginsassen erstreckt.
  • Obwohl die Sicherheitsgurtanordnung 16 nachstehend als einen einzelnen Aufroller 20 aufweisend, der in Verbindung mit einem Anker 26 verwendet wird, beschrieben und in den Zeichnungen gezeigt wird, könnte die Sicherheitsgurtanordnung 16 einen zweiten Aufroller anstelle des Ankers 26 beinhalten. In einem solchen System würde das Körperquersegment 30 vollständig aus dem in 1 gezeigten Aufroller 20 zugeführt werden, während das Beckensegment 32 aus dem Aufroller ausgezogen werden würde, der den Anker 26 ersetzt. Wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 einen Aufroller anstelle des Ankers 26 umfasst, könnte der Aufroller 20 einen Sicherheitsgurtausgabesensor 28 in einer identischen Weise wie der Sicherheitsgurtausgabesensor 28, der dem Aufroller 20 zugeordnet ist, umfassen.
  • Die Zunge oder Verschlussplatte 24 umfasst einen Schlitz 34 und einen Vorsprung 36, der sich vom Schlitz 34 erstreckt. Der Schlitz 34 nimmt verschiebbar das Sicherheitsgurtband 18 auf, um zu ermöglichen, dass die Zunge oder Verschlussplatte 24 sich relativ zu und entlang des Sicherheitsgurtbandes 18 bewegt. Der Vorsprung 36 erstreckt sich vom Schlitz 34 und wird selektiv durch die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen.
  • Die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 ist auf einer entgegengesetzten Seite des Sitzes 14 zum Anker 26 angeordnet und umfasst einen Schlitz 38, der selektiv den Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 aufnimmt. Die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 kann für die Bewegung mit dem Sitz 14 fixiert sein oder alternativ an der Fahrzeugstruktur wie beispielsweise der Bodenwanne des Fahrzeugs fixiert gemacht sein. Im Betrieb, wenn ein Insasse eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband 18 ausübt, so dass eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 aus dem Aufroller 20 ausgezogen wird, kann die Zunge oder Verschlussplatte 24 relativ zur Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 derart positioniert werden, dass ihr Vorsprung 36 dem Schlitz 38 gegenüberliegt und durch diesen aufgenommen wird. Sobald der Vorsprung 36 ausreichend in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 über den Schlitz 38 eingesetzt ist, kommt ein Verriegelungsmechanismus (nicht gezeigt) der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 mit dem Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 in Eingriff, wodurch die Zunge oder Verschlussplatte 24 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt wird.
  • Wenn ein Benutzer eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband 18 ausübt, um eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 aus dem Aufroller 20 herauszuziehen, kann die Zunge oder Verschlussplatte 24 entlang des und relativ zum Sicherheitsgurtband 18 über den Schlitz 34 bewegt werden. Sobald der Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 innerhalb des Schlitzes 38 der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ist, kann der Aufroller 20 eine Kraft auf das Sicherheitsgurtband 18 ausüben, um eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 in den Aufroller 20 zurückzuziehen. Dabei stellt der Aufroller 20 sicher, dass das Sicherheitsgurtband 18 korrekt und genau an einem Becken und einen Oberkörper des Insassen während der Verwendung sitzt.
  • An diesem Punkt werden Längen des Körperquersegments 30 und des Beckensegments 32 des Sicherheitsgurtbandes 18 im Allgemeinen definiert. Wie zu erkennen ist, variiert eine relative Position zwischen der Zunge oder Verschlussplatte 24 und dem Sicherheitsgurtband 18 auf der Basis der Größe des Insassen, der auf dem Sitz 14 sitzt. Wenn beispielsweise ein größerer Insasse sitzt 14, muss eine größere Länge des Bandes 18 aus dem Aufroller 20 ausgezogen werden, um sich an den größeren Insassen anzupassen, im Vergleich zu beispielsweise einem kleineren Insassen, der eine kürzere Länge an Sicherheitsgurtband 18 benötigt. Folglich wird die Zunge oder Verschlussplatte 24 an einem anderen Ort entlang des Sicherheitsgurtbandes 18 für verschiedene Fahrzeuginsassen positioniert, da die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen werden muss, auf der Basis der Größe des Insassen variiert. Ebenso kann sich die Fahrzeugsitzposition auf die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen wird, auswirken. Für eine Position in einer ganz vorderen Sitzposition kann beispielsweise eine längere Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 aus dem Aufroller 20 ausgezogen werden, als für diese Person, wenn sie in einer ganz hinteren Sitzposition sitzen würde.
  • Ungeachtet der Größe des Insassen, der auf dem Sitz 14 sitzt, der Position des Sitzes 14 und der Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, kann der Eingriff des Vorsprungs 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 mit der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 durch einen Gurtschlosssensor 40 detektiert werden, der der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zugeordnet ist. Der Gurtschlosssensor 24 detektiert die Anwesenheit des Vorsprungs 36, der innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 angeordnet ist, und erzeugt an sich ein Signal, das die Anwesenheit des Vorsprungs 36 innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 angibt. Die Detektion des Vorsprungs 36 innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 ermöglicht, dass der Gurtschlosssensor 40 identifiziert, wenn die Zunge oder Verschlussplatte 24 mit dem Verriegelungsmechanismus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 sicher in Eingriff steht.
  • Wenn ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt und einen Abschnitt des Sicherheitsgurtbandes 18 aus dem Aufroller 20 einen ausreichenden Abstand in einer Richtung zur Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 hin auszieht, wird der Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 innerhalb des Schlitzes 38 aufgenommen. Wenn der Vorsprung 36 ausreichend in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 eingesetzt ist, kann der Gurtschlosssensor 40 die Anwesenheit des Vorsprungs 36 detektieren und ein Signal erzeugen, das angibt, dass der Vorsprung 36 mit dem Verriegelungsmechanismus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff steht.
  • Mit fortgesetztem Bezug auf 1 umfasst das Fahrzeugsystem 10 ferner eine Insassendetektionsvorrichtung (ODD) 42, einen entfernen Sensor 44 und eine interne Benutzerschnittstellenvorrichtung (UID) 46. Die ODD 42 kann eine Gewichtsmatte (nicht gezeigt) umfassen, die innerhalb eines Sitzunterteils 48 des Sitzes 14 angeordnet ist. Die Gewichtsmatte ist relativ zum Sitzunterteil 48 derart angeordnet, dass, wenn ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt, die Gewichtsmatte die Anwesenheit des sitzenden Insassen detektieren kann. Obwohl das Sitzunterteil 48 als eine Gewichtsmatte umfassend beschrieben wird, um die Anwesenheit eines Insassen zu detektieren, könnte das Sitzunterteil 48 zusätzlich oder alternativ einen oder mehrere Drucksensoren, Ohmmeter, kapazitive Sensoren, Widerstandssensoren, Nähesensoren eines elektrischen Feldes, biometrische Sensoren und/oder andere Typen von Sensoren, die in der Lage sind, die Anwesenheit eines Insassen, der auf dem Sitzunterteil 48 sitzt, zu detektieren, umfassen.
  • Der entfernte Sensor 44 kann innerhalb der Kabine 12 derart positioniert sein, dass der entfernte Sensor 44 ein Sichtfeld aufweist, das den Sitz 14 erfasst. Folglich kann der entfernte Sensor 44 verwendet werden, um die Anwesenheit eines Insassen zu detektieren, der auf dem Fahrzeugsitz 14 sitzt. Zusätzlich oder alternativ kann der entfernte Sensor 44 verwendet werden, um zu bestimmen, ob das Sicherheitsgurtband 18 aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, und kann ferner verwendet werden, um die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, zu bestimmen und/oder zu verifizieren. Die vorangehenden Informationen, die durch den entfernten Sensor 44 detektiert werden, können in Verbindung mit den Daten verwendet werden, die durch die ODD 42 bereitgestellt werden, um die Anwesenheit eines Fahrzeuginsassen, der im Sitz 14 sitzt, zu verifizieren. Verschiedene Typen von entfernten Sensoren können verwendet werden, wie z. B. eine Kamera, Radar oder LIDAR.
  • Die interne UID 46 kann innerhalb der Kabine 12 angeordnet sein und kann eine Anzeige 50 umfassen. Die Anzeige 50 kann verwendet werden, um Informationen an Insassen in der Kabine 12 in Bezug auf die Verwendung der Sicherheitsgurtanordnung 16 zu übermitteln. Die interne UID 46 kann nämlich Informationen auf der Anzeige 50 hinsichtlich dessen anzeigen, ob ein Insasse im Sitz 14 sitzt, ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 angeschnallt ist und/oder ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 relativ zum Insassen korrekt positioniert ist. Außerdem kann die interne UID 46 ein akustisches Nachrichtensystem 47 und ein haptisches Nachrichtensystem 49 steuern, das verwendet werden kann, um Informationen hinsichtlich dessen zu übermitteln, ob ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt, ob der Sicherheitsgurt angeschnallt ist und/oder ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 relativ zum Insassen korrekt positioniert ist.
  • Mit fortgesetztem Bezug auf 1 werden Ausgaben aus dem einen oder den mehreren Sicherheitsgurtausgabesensoren 28, dem Gurtschlosssensor 40, der ODD 42 und dem entfernten Sensor 44 zu einem Karosseriesteuermodul (BCM) 52 geliefert. Folglich empfängt das BCM 52 Daten von dem einen oder den mehreren Sicherheitsgurtausgabesensoren 28 in Bezug auf die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, vom Gurtschlosssensor 40, ob der Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 sicher am Verriegelungsmechanismus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 angebracht ist, von der ODD 42 in Bezug darauf, ob ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt, und vom entfernten Sensor 44 hinsichtlich der Anwesenheit eines Insassen auf dem Fahrzeugsitz 14 und/oder der Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist. Wie vorstehend erwähnt, wird die Sicherheitsgurtanordnung 16 nachstehend als einen einzelnen Aufroller 20, der dem Sitz 14 zugeordnet ist, umfassend beschrieben und gezeigt. Der Anker 26 könnte jedoch durch einen zusätzlichen Aufroller 20 ersetzt werden und dem Sicherheitsgurtausgabesensor 28 zugeordnet sein. Wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 einen Aufroller 20 anstelle des Ankers 26 umfasst, würde die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem unteren Aufroller 20 ausgezogen ist - wie durch den zugehörigen Sicherheitsgurtausgabesensor 28 detektiert - ebenso zum BCM 52 für die Verwendung durch das BCM 52 beim Bestimmen, ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 in korrektem Gebrauch ist, zugeführt werden.
  • Die Ausgabe aus dem Sicherheitsgurtausgabesensor 28 ist in 1 entlang der Kommunikationsleitung RS1 identifiziert. Die Ausgabe aus dem Gurtschlosssensor 42 an das BCM 52 ist entlang der Kommunikationsleitung BS identifiziert. Die Ausgabe der ODD 42 ist über die Kommunikationsleitung ODD identifiziert, während die Ausgabe aus dem entfernten Sensor 44 entlang der Kommunikationsleitung C identifiziert ist. Wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 einen zweiten Aufroller 20 anstelle des Ankers 26 und einen zugehörigen Sicherheitsgurtausgabesensor 28 umfasst, ist schließlich die Ausgabe aus dem Sicherheitsgurtausgabesensor 28, der dem unteren Aufroller 20 zugeordnet ist, als sich entlang der Kommunikationsleitung RS2 erstreckend gezeigt. Wie nachstehend genauer beschrieben wird, werden die verschiedenen Sensoreingaben RS1, RS2, BS, ODD, C durch das BCM 52 für die Verwendung durch das BCM 52 bei der Überwachung und Diagnose der Verwendung der Sicherheitsgurtanordnung 16 empfangen.
  • Mit speziellem Bezug auf 2 ist das Karosseriesteuermodul 52 als ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54, ein Insassendetektionsmodul 56 und ein UID-Steuermodul 58 umfassend gezeigt. Wie gezeigt, steht das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 mit dem Sicherheitsgurtausgabesensor 28 und dem Gurtschlosssensor 40 in Kommunikation. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 empfängt Informationen vom Sicherheitsgurtausgabesensor 28 hinsichtlich der Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, über die Kommunikationsleitung RS1 und möglicherweise RS2 und empfängt Informationen hinsichtlich dessen, ob die Zunge oder Verschlussplatte 24 mit dem Verriegelungsmechanismus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff steht, vom Gurtschlosssensor 40 über die Kommunikationsleitung BS.
  • Das Insassendetektionsmodul 56 steht mit dem Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 in Kommunikation und empfängt Informationen von der ODD 44 und vom entfernten Sensor 44. Das Insassendetektionsmodul 56 empfängt Informationen von der ODD 42 über die Kommunikationsleitung ODD hinsichtlich dessen, ob die ODD 42 die Anwesenheit eines Insassen detektiert, der auf dem Sitz 14 sitzt. Der entfernte Sensor 44 kann Informationen zum Insassendetektionsmodul 56 hinsichtlich dessen, ob ein Insasse als auf dem Sitz 14 sitzend detektiert wird, und/oder hinsichtlich der Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, über die Kommunikationsleitung C liefern.
  • Wie nachstehend mit Bezug auf 5-7 genauer beschrieben wird, überwacht das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 den Zustand der Sicherheitsgurtanordnung 16 und kann insbesondere verwendet werden, um die Anwesenheit einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zu bestimmen. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 steht mit dem UID-Steuermodul 58 in Kommunikation, um das UID-Steuermodul 58 mit Informationen hinsichtlich des Zustandes der Sicherheitsgurtanordnung 16 zu versehen. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 kann beispielsweise Informationen zum UID-Steuermodul 58 liefern, dass ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt, und ferner dass der Insasse korrekt angeschnallt ist. Alternativ kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, dass kein Insasse auf dem Sitz 14 anwesend ist, aber eine Zunge oder Verschlussplatte 24, die einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zugeordnet ist, durch die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen ist, während die Sicherheitsgurtausgabe unter einem Schwellenwert liegt, der einen verstauten Zustand angibt. Unter einem solchen Umstand kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, dass eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung mit der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff steht. Als noch andere Alternative kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, dass ein Insasse auf dem Sitz 14 anwesend war, wenn die Zunge oder Verschlussplatte 24, die einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung zugeordnet ist, durch die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen ist und die Ausgabe des Sicherheitsgurtbandes 18 vom Aufroller 20 sich auf einer verstauten Länge befindet und sich das Sicherheitsgurtband 18 später zu einer getragenen Länge bewegt, während der Insasse auf dem Sitz 14 anwesend ist. Unter einem solchen Umstand kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 auch bestimmen, dass eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung mit der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff steht. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 kann die vorangehenden Informationen zum UID-Steuermodul 58 für die Kommunikation durch die interne UID 46 auf der Anzeige 50 und/oder über ein akustisches Nachrichtensystem 47 und/oder ein haptisches Nachrichtensystem 49 übermitteln. Zusätzlich oder alternativ können Informationen vom UID-Steuermodul 58 direkt zu einer externen UID 60 und/oder einem Satellitenkommunikationsnetz 62 gesendet werden.
  • Die Informationen, die die Bedingung der Sicherheitsgurtanordnung 16 betreffen, können auf der externen UID 60 angezeigt werden. Die externe UID 60 kann beispielsweise ein Smartphone oder ein Tablet sein, das dem Eigentümer oder einem oder mehreren Insassen des Fahrzeugs zugeordnet ist. Informationen, die die Sicherheitsgurtanordnung 16 betreffen, können durch die externe UID 60 auf einem solchen Smartphone oder Tablet angezeigt werden. Schließlich kann das UID-Steuermodul 58 Informationen vom Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 hinsichtlich des Zustandes der Sicherheitsgurtanordnung 16 zum Satellitenkommunikationsnetz 62 übermitteln, das mit einer oder beiden der internen UID 46 und der externen UID 60 in Kommunikation stehen kann. Wie bei der direkten Kommunikation zwischen dem UID-Steuermodul 58 und der internen UID 46 und der externen UID 60 kann das Satellitenkommunikationsnetz 62 Informationen vom UID-Steuermodul 58 hinsichtlich des Zustandes der Sicherheitsgurtanordnung 16 zu einer oder beiden der internen UID 46 und der externen UID 60 liefern.
  • Mit speziellem Bezug auf 3 und 4 ist ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzend gezeigt. In 3 sitzt der Insasse auf dem Sitz 14 und die Sicherheitsgurtanordnung 16 ist als über einem Oberkörper und einem Becken des Insassen getragen gezeigt. Die Sicherheitsgurtanordnung 16, die in 3 gezeigt ist, umfasst die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16, die mit der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff steht, um den Insassen auf dem Sitz 14 zurückzuhalten. Insbesondere und wie vorstehend beschrieben, ist der Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 durch den Schlitz 38 der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen und ist innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 durch den Verriegelungsmechanismus der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt. In der in 3 gezeigten Darstellung ist der Aufroller 20 als nahe dem Sitzunterteil 48 und innerhalb der externen Fahrzeugstruktur angeordnet gezeigt. In einer solchen Anordnung erstreckt sich das Sicherheitsgurtband 18 vom Aufroller 20 in einer Richtung vom Sitzunterteil 48 weg und ist durch eine Lenkungsführung oder einen D-Ring 64 aufgenommen, der nahe einer Schulter des Insassen angeordnet ist, sobald er auf dem Sitz 14 sitzt.
  • Die Lenkungsführung 64 nimmt das Sicherheitsgurtband 18 verschiebbar auf, um zu ermöglichen, dass sich das Sicherheitsgurtband 18 relativ zu und innerhalb der Lenkungsführung 64 bewegt. Die Lenkungsführung 64 unterstützt beim korrekten Positionieren des Sicherheitsgurtbandes 18 über einem Oberkörper eines Insassen, wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 in Gebrauch ist und die Zunge oder Verschlussplatte 24 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ist. Wenn der Aufroller 20 alternativ nahe einer Schulter des Insassen angeordnet ist, kann die Lenkungsführung 64 nicht erforderlich sein. Insbesondere wenn der Aufroller 20 nahe einer Schulter des Insassen angeordnet ist, kann das Sicherheitsgurtband 18 direkt vom Aufroller 20 über den Oberkörper eines Insassen während des Tragens ausgezogen werden. Wenn alternativ der Sicherheitsgurtaufroller 20 nahe einer Schulter des Insassen angeordnet ist, kann das Sicherheitsgurtband 18 immer noch durch eine Lenkungsführung oder einen D-Ring 64 gelenkt werden, um die Einstellung einer Höhe des Sicherheitsgurtbandes 18 relativ zum Sitz 14 zu ermöglichen. Insbesondere kann die Lenkungsführung 64 an einem Einstellungsmechanismus (nicht gezeigt) angebracht sein, der eine vertikale Einstellung der Lenkungsführung 64 und folglich des Sicherheitsgurtbandes 18 relativ zum Sitz 14 ermöglicht. Insbesondere kann für kleinere Insassen die Lenkungsführung 64 in einer Richtung zum Sitzunterteil 48 hin bewegt werden und kann für größere Insassen in einer Richtung vom Sitzunterteil 48 weg bewegt werden. Das Einstellen der Höhe der Lenkungsführung 64 stellt den effektiven Startort des Körperquersegments 30 des Sicherheitsgurtbandes 18 ein, um sich an Benutzer mit variierenden Längen und Größen anzupassen.
  • Wie vorstehend beschrieben, kann die Lenkungsführung 64 vertikal relativ zum Sitz 14 eingestellt werden, um sich an Insassen mit variierenden Größen anzupassen. Wenn eine Lenkungsführung 64 in Kombination mit einem größeren Insassen, der im Sitz 14 sitzt, in einen maximalen vertikalen Abstand vom Sitzunterteil 48 weg bewegt wird, kann jedoch die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 nicht ausreichen, um es über den Oberkörper und das Becken des Insassen auszudehnen, und ermöglicht folglich nicht, dass die Zunge oder Verschlussplatte 24 korrekt mit der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 in Eingriff kommt. Unter solchen Umständen kann eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 erforderlich sein, um zu ermöglichen, dass das Sicherheitsgurtband 18 einen Insassen im Sitz 14 korrekt zurückhält.
  • Mit Bezug auf 4 und 4A ist eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 gezeigt und umfasst eine Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68, ein Verlängerungsband 70 und eine Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72. Die Gurtschlosseinrichtung 68 kann ähnlich zur Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 sein, die der Sicherheitsgurtanordnung 16 zugeordnet ist, und kann ebenso einen Verriegelungsmechanismus (nicht gezeigt) umfassen, der selektiv die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 an der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 anbringt. Die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 ist an einem entgegengesetzten Enden der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 zur Gurtschlosseinrichtung 68 angeordnet und kann zur Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 66 identisch sein. Folglich kann die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 einen Vorsprung 74 umfassen, der selektiv durch die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen wird, um die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 an der Gurtschlosseinrichtung 22 zu befestigen.
  • Das Verlängerungsband 70 kann zum Sicherheitsgurtband 18 identisch sein und erstreckt sich zwischen der Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 und der Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72. Insbesondere umfasst das Verlängerungsband 70 ein erstes Ende, das fest an der Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 angebracht ist, und ein zweites Ende, das an der Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 fixiert ist. Als andere Alternative kann das Verlängerungsband 70 durch eine im Allgemeinen unflexible strukturelle Stange (nicht gezeigt) ersetzt sein, so dass die Sicherheitsgurtverlängerung 66 im Allgemeinen unflexibel ist.
  • Im Betrieb kann ein Insasse den Vorsprung 74 der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in den Schlitz 38 der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 einsetzen, um die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 der Sicherheitsgurtanordnung 16 zu befestigen. Das Befestigen der Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ebenso die Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 und das Verlängerungsband 72 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22.
  • Sobald die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ist, kann die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 an der Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 befestigt werden. Insbesondere kann der Vorsprung 36 der Zunge oder Verschlussplatte 24 in die Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 eingesetzt werden, um die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 an der Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 zu befestigen. Alternativ kann diese Installationsreihenfolge umgekehrt werden, wobei die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 an der Zunge oder Verschlussplatte 24 angebracht wird, bevor sie an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 angebracht wird. Sobald die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 an der Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 befestigt ist, wird die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 effektiv an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 über die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 befestigt. Tatsächlich bewegt die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 den Befestigungsort der Zunge oder Verschlussplatte 24 näher an den Aufroller 20 oder die Lenkungsführung 64 (falls vorhanden) bei einem Versuch, die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 zu verringern, die erforderlich ist, um den Insassen auf dem Sitz 14 zurückzuhalten. Dabei werden die erforderlichen Längen des Körperquersegments 30 und des Beckensegments 32 verringert, wodurch ermöglicht wird, dass eine herkömmliche Sicherheitsgurtanordnung 16 in Verbindung mit der Befestigung eines größeren Insassen auf dem Sitz 14 verwendet wird.
  • Obwohl die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 beim Befestigen eines größeren Insassen auf dem Sitz 14 mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 nützlich ist, ist das Unterscheiden zwischen der Verwendung der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 und der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 schwierig, da der Gurtschlosssensor 40 die Anwesenheit der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 oder der Zunge oder Verschlussplatte 72 der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 ohne Unterscheiden zwischen den beiden registriert. Wenn nämlich die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 durch die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 aufgenommen und befestigt ist, kann der Gurtschlosssensor 40 die Anwesenheit der Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 detektieren und an das BCM 52 übermitteln, dass die Zunge oder Verschlussplatte 24 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ist. Ein Insasse kann beispielsweise zuerst im Sitz 14 sitzen, die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 einsetzen und dann anschließend die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 in die Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 einsetzen. Unter einer anderen Bedingung kann ein Insasse die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 in die Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 der Sicherheitsgurtanordnung 16 vor dem Sitzen im Sitz 14 einsetzen. Sobald er sitzt, kann der Insasse dann die Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 in die Verlängerungsgurtschlosseinrichtung 68 einsetzen. In beiden der vorangehenden Szenarien kann der Insasse schließlich die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 an der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 angebracht lassen, wenn er die Kabine 12 verlässt. In beiden der vorangehenden Szenarien kann der Insasse alternativ die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 an der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 angebracht lassen.
  • In jeder der vorangehenden Situationen identifiziert das BCM 52, wenn eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 verwendet wird, und unterscheidet zwischen einem korrekt angeschnallten Insassen, einem falsch angeschnallten Insassen und einem abgeschnallten Insassen. Wie nachstehend dargelegt, führt das BCM 52 die vorangehenden Bestimmungen auf der Basis von Informationen durch, die von einem oder mehreren des einen oder der mehreren Sicherheitsgurtausgabesensoren 28, des Gurtschlosssensors 40, der Insassendetektionsvorrichtung 42 und des entfernten Sensors 44 empfangen werden.
  • Mit speziellem Bezug auf 5-7 wird ein Verfahren zum Bestimmen der Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 im Einzelnen beschrieben. Das Verfahren kann durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 des BCM 52 in Verbindung mit Eingaben von den verschiedenen Sensoren 28, 40, 42, 44 und vom Insassendetektionsmodul 56 durchgeführt werden. Das Modul 54 unterscheidet auch zwischen einem korrekt angeschnallten Insassen, einem falsch angeschnallten Insassen und einem abgeschnallten Insassen und übermittelt den Status der Sicherheitsgurtanordnung 16 zum UID-Steuermodul 58 für die Kommunikation mit einer oder mehreren der internen UID 46, der externen UID 60 und des Satellitenkommunikationsnetzes 62.
  • Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 startet in einem Detektionsmodus bei 76 (5). Der Detektionsmodus kann eingeleitet werden, wenn eine Tür (nicht gezeigt) des Fahrzeugsystems 10 geöffnet wird, ein entfernter Innenraumsensor wie z. B. der entfernte Sensor 44 etwas in der Kabine 12 detektiert, das Fahrzeug gestartet wird, eine Fahrtstarttaste (nicht gezeigt) gedrückt wird, eine Fahrzeugtür geschlossen wird oder das Fahrzeug in einen Fahrmodus gesetzt wird. An diesem Punkt kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 anfänglich bei 78 auf der Basis von Informationen, die vom Gurtschlosssensor 40 empfangen werden, bestimmen, ob sich die Sicherheitsgurtanordnung 16 in einem angeschnallten Zustand befindet. Wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 nicht durch den Gurtschlosssensor 40 als angeschnallt identifiziert wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 80, ob die Belegung detektiert wird. Wenn eine Belegung bei 80 detektiert wird, wird der Sitz 14 als belegt identifiziert und der Sicherheitsgurt wird bei 82 als nicht getragen identifiziert. Wenn bei 80 keine Belegung detektiert wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 84, ob die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 herausgezogen ist, größer ist als ein Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge des Sicherheitsgurtbandes 18.
  • Der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge wird auf eine Sicherheitsgurtlänge (d. h. eine Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist) gesetzt, die zwischen einer verstauten Sicherheitsgurtlänge (d. h., wenn das Sicherheitsgurtband 18 innerhalb des Aufrollers 20 aufgewickelt ist und sich in einem verstauten Zustand befindet) und einer getragenen Sicherheitsgurtlänge liegt. Die getragene Sicherheitsgurtlänge kann auf eine Länge gesetzt werden, bei der eine Größe eines vorgegebenen Insassen im Sitz 14 sitzt. In einer Konfiguration könnte beispielsweise der Schwellenwert der getragenen Sicherheitsgurtlänge auf eine Länge gesetzt werden, bei der eine zehn Jahre alte große Person, die einen Sicherheitsgurt trägt, als, dass der Sicherheitsgurt getragen wird, detektiert wird. Die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, für eine solche zehn Jahre alte große Person würde im Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 als getragene Schwellenwertsicherheitsgurtbandlänge gespeichert werden.
  • Die aktuelle Sicherheitsgurtlänge (d. h. die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist) wird durch den Sicherheitsgurtausgabesensor 28 detektiert, der dem Aufroller 20 zugeordnet ist. Der Sicherheitsgurtausgabesensor 28 kann die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, detektieren und kann diese Informationen zum Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 über die Kommunikationsleitung RS1 liefern. Wie vorstehend erörtert, wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 einen unteren Aufroller 20 umfasst, würde der untere Aufroller 20 ebenso einen Sicherheitsgurtausgabesensor 28 umfassen, der das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 mit Informationen bezüglich der Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem unteren Aufroller 20 ausgezogen ist, versieht. Diese Informationen würden vom Sicherheitsgurtausgabesensor 28, der dem unteren Aufroller 20 zugeordnet ist, zum Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 über die Kommunikationsleitung RS2, wie in 1 und 2 gezeigt, übermittelt werden.
  • Wenn die aktuelle Sicherheitsgurtlänge größer ist als der gespeicherte Sicherheitsgurtlängenschwellenwert kann die Sicherheitsgurttragebedingung 52 bei 86 bestimmen, dass das Sicherheitsgurtband 18 sich in einem „bequemen“ Zustand befindet. An diesem Punkt kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, dass eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 an der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 angebracht bleibt, selbst wenn die Verlängerungszunge oder Verlängerungsverschlussplatte 72 der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 von der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 gelöst ist. Das Sicherheitsgurtband 18 kann aufgrund dessen als „bequemen“ bestimmt werden, dass das Sicherheitsgurtband 18 unter dem Gewicht der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 durchhängt, die an der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 angebracht ist. Mit anderen Worten, der Aufroller 20 zieht das Sicherheitsgurtband 18 aufgrund des Gewichts der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 nicht vollständig in ein Gehäuse des Aufrollers 20 zurück, wenn die Verlängerung 66 mit der Zunge oder Verschlussplatte 24 in Eingriff bleibt. Folglich kehrt das Sicherheitsgurtband 18 aufgrund des Gewichts der Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 nicht vollständig in einen zurückgezogenen Zustand zurück. Unter einer solchen Bedingung kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 dem UID-Steuermodul 58 übermitteln, dass sich die Sicherheitsgurtanordnung 16 unter einer bequemen Sicherheitsgurtbedingung befindet (d. h. bei 86 in 5), zu einer oder mehreren der internen UID 46, der externen UID und des Satellitenkommunikationsnetzes 62.
  • Wenn die aktuelle Sicherheitsgurtlänge des Sicherheitsgurtbandes 18 nicht größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul bei 88, dass der Sitz 14 unbelegt ist und dass der Sicherheitsgurt nicht getragen wird. Nach jedem der Schritte 82, 86 und 88 bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 90, ob die Belegung detektiert wird. Die Belegung kann auf der Basis von Informationen detektiert werden, die vom Insassendetektionsmodul 56 empfangen werden. Insbesondere kann sich das Insassendetektionsmodul 56 auf Informationen von der ODD 42 und/oder vom entfernten Sensor 44 verlassen, um zu bestimmen, ob ein Insasse auf dem Sitz 14 sitzt. Informationen von der ODD 42 und/oder vom entfernten Sensor 44 können zum Insassendetektionsmodul 56 über Kommunikationsleitungen ODD bzw. C geliefert werden, wie in 2 gezeigt. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 90 bestimmt, dass sich ein Insasse im Sitz 14 befindet, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 78 zurück, um zu bestimmen, ob der Sicherheitsgurt angeschnallt ist. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 keinen Insassen auf dem Sitz 14 bei 90 bestimmt, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 92.
  • Mit Rückkehr zu Schritt 78, wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 als in einem angeschnallten Zustand bestimmt wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 94, ob ein Insasse zur Zeit des Anschnallens als anwesend bestimmt wird (6). Wie bei Schritt 90 kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 auf der Basis von Informationen vom Insassendetektionsmodul 56 bestimmen, ob ein Insasse innerhalb der Kabine 12 anwesend ist. Insbesondere versehen Informationen von der ODD 42 und/oder vom entfernten Sensor 44, die zum Insassendetektionsmodul 56 über die Kommunikationsleitungen ODD bzw. C geliefert werden, das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 mit einer Angabe hinsichtlich dessen, ob ein Insasse innerhalb der Kabine 12 anwesend ist.
  • Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 94 bestimmt, dass kein Insasse innerhalb der Kabine 12 anwesend ist, bestimmt die Sicherheitsgurttragebedingung 54 bei 96, dass der Sitz zur Zeit des Anschnallens nicht belegt ist (7). Wenn andererseits das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 94 bestimmt, dass ein Insasse innerhalb der Kabine 12 zur Zeit des Anschnallens anwesend ist, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 98, ob die Belegung nicht detektiert wird, während er angeschnallt ist.
  • Wenn die Belegung bei 98 detektiert wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 101, ob die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, wie aus dem Aufroller 20 ausgezogen, größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz belegt ist. Wenn die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, größer ist, geht das Verfahren zu 100 weiter. Wenn die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, bei 101 nicht größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 103, ob die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, wie aus dem Aufroller 20 ausgezogen, größer ist als der Schwellenwert der getragenen Sicherheitsgurtlänge. Wenn bei 103 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, nicht größer ist als der Schwellenwert der getragenen Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz 14 belegt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 107, dass der Sitz 14 belegt ist und der Sicherheitsgurt falsch getragen wird. In dieser Situation könnte der Sicherheitsgurt aus dem Aufroller 20 herausgezogen und um ein Objekt gehalten/gewickelt werden, ohne den Insassen zurückzuhalten, mit einer gefälschten Verschlussplatte oder einer anderen Verschlussplatte, die in der Gurtschlosseinrichtung 22 angeschnallt ist. Danach bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist. Wenn der Sicherheitsgurt bei 106 als abgeschnallt bestimmt wird, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird, wie vorher erörtert. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106 bestimmt, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist (d. h. über den Gurtschlosssensor 40, der der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zugeordnet ist), dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System noch im Detektionsmodus befindet, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 98 zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung nicht detektiert wurde, während er angeschnallt war. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System nicht mehr sich im Detektionsmodus befindet, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 110.
  • Wenn bei 103 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, größer ist als der Schwellenwert der getragenen Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz 14 belegt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 105, dass der Sitz 14 belegt ist und der Sicherheitsgurt korrekt getragen wird. In dieser Situation ist der Sitz 14 belegt, der Sicherheitsgurt wird korrekt getragen und eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 wurde verwendet und an der Gurtschlosseinrichtung 22 angeschnallt, nachdem der Insasse auf dem Sitz 14 saß. Danach bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist. Wenn der Sicherheitsgurt bei 106 als abgeschnallt bestimmt wird, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird, wie vorher erörtert. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106 bestimmt, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist (d. h. über den Gurtschlosssensor 40, der der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zugeordnet ist), dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System noch im Detektionsmodus befindet, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 98 zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung nicht detektiert wurde, während er angeschnallt war. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System nicht mehr im Detektionsmodus befindet, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 110.
  • Wenn bei 98 eine Belegung nicht detektiert wird, während er angeschnallt ist, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 100, ob die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 größer ist als ein Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen. Wiederum ist die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 die Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, wie durch die Sicherheitsgurtausgabesensorausgabe 28, die dem Aufroller 20 zugeordnet ist, gemessen.
  • Der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen könnte auf eine Länge gesetzt werden, bei der eine zehn Jahre alte große Person, die einen Sicherheitsgurt trägt, als GETRAGEN detektiert werden würde, und irgendjemand, der geringfügig kleiner ist, der einen Sicherheitsgurt trägt, als NICHT GETRAGEN detektiert werden würde. In Schritt 100 wird die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, mit dem Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen verglichen. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmt, dass die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, nicht größer ist als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 102, dass der Sitz belegt ist und der Sicherheitsgurt falsch getragen wird. Der Sicherheitsgurt könnte in dieser Situation aufgrund dessen falsch getragen werden, dass ein Insasse den Sicherheitsgurt hinter dem Insassen anschnallt, oder aufgrund eines Kindes, das zu klein ist, um ohne Verwendung eines Kinderrückhaltesitzes auf dem Sitz 14 zu sitzen. An diesem Punkt kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 eine Warnung über das UID-Steuermodul 58 ausgeben, um die Warnung an eine oder mehrere der internen UID 46, der externen UID 60 und des Satellitenkommunikationsnetzes 62 zu übermitteln. Unter solchen Umständen kann die interne UID 46 beispielsweise eine Warnung auf der Anzeige 50 innerhalb der Kabine 12 anzeigen, um dem Fahrer und/oder einem oder mehreren anderen Insassen zu melden, dass ein Sitz 14 belegt ist und ein Sicherheitsgurt, der dem Sitz 14 zugeordnet ist, nicht korrekt getragen wird.
  • Wenn bei 100 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 als größer als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen identifiziert wird, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 104, dass der Sitz belegt ist und der Sicherheitsgurt korrekt getragen wird. Nach den Schritten 102 oder 104 bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist. Wenn der Sicherheitsgurt bei 106 als abgeschnallt bestimmt wird, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird, wie vorher erörtert. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 106 bestimmt, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist (d. h. über den Gurtschlosssensor 40, der der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zugeordnet ist), dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System noch im Detektionsmodus befindet, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 98 zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung nicht detektiert wurde, während er angeschnallt war. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 108 bestimmt, dass sich das System nicht mehr im Detektionsmodus befindet, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 110.
  • Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 94 bestimmt, dass kein Insasse zur Zeit des Anschnallens anwesend ist (6), wird der Sitz 14 zur Zeit des Anschnallens bei 96 als unbelegt bestimmt (7), wie vorher erörtert. An diesem Punkt bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 112, ob eine Belegung detektiert wird, während er angeschnallt ist (7). Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmt, dass eine Belegung nicht detektiert wird, während er angeschnallt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 114, dass der Sitz 14 nicht belegt ist, und ferner, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist. Insbesondere kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, dass der Sitz 14 unbelegt ist, auf der Basis von Informationen, die vom Insassendetektionsmodul 56 empfangen werden, und kann bestimmen, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist, auf der Basis von Informationen, die vom Gurtschlosssensor 40 empfangen werden, der der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 zugeordnet ist. Wenn bei 114 der Sitz 14 durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 als nicht belegt identifiziert wird und der Sicherheitsgurt als angeschnallt bestimmt wird, bestimmt die Sicherheitsgurttragebedingung 54 bei 116, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist, und wenn ja, kehrt es zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird. Wenn der Sicherheitsgurt bei 116 als abgeschnallt bestimmt wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 118, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet, und wenn ja, kehrt es zu Schritt 112 zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird, während er angeschnallt ist. Wenn sich das System bei 118 nicht mehr im Detektionsmodus befindet, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 120.
  • Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 112 bestimmt, dass ein Insasse auf dem Sitz 14 angeordnet ist, während er angeschnallt ist, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 122, ob die Sicherheitsgurtlänge (d. h. die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller ausgezogen ist, wie durch den Sicherheitsgurtausgabesensor 28 bestimmt) größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge zur Zeit des Anschnallens. Wenn bei 122 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 124, dass der Sitz 14 belegt ist und der Sicherheitsgurt falsch getragen wird. Ein nicht zurückgehaltener Insasse könnte beispielsweise auf einem angeschnallten Sicherheitsgurt sitzen. An diesem Punkt bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 dann bei 116, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist, und wenn ja, kehrt es zu Schritt 80 (5) zurück, und wenn nicht, geht es zu Schritt 118 weiter, um zu bestimmen, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet. Wenn ja, bewegt sich das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 112 (7), und wenn nicht, stoppt es bei 120.
  • Wenn bei 122 die Länge des Sicherheitsgurtbandes als geringer als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge zur Zeit des Anschnallens bestimmt wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 126, ob die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, wie aus dem Aufroller 20 ausgezogen, größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz belegt ist. Wenn bei 126 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, nicht größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz belegt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 128, dass der Sitz 14 belegt ist und der Sicherheitsgurt falsch getragen wird. Ein benachbarter Sicherheitsgurt (d. h. nicht der zugewiesene Sicherheitsgurt) könnte beispielsweise in der Gurtschlosseinrichtung 22 des Sitzes 14 angeschnallt sein. An diesem Punkt kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 an das UID-Steuermodul 58 übermitteln, dass der Sicherheitsgurt falsch getragen wird, um den Fahrer und einen oder mehrere andere Insassen über die interne UID 46, die externe UID 60 und/oder das Satellitenkommunikationsnetz 62 zu warnen. Die Warnung kann beispielsweise auf der Anzeige 50 der internen UID 46 angezeigt werden.
  • Wenn bei 128 der Sitz 14 als belegt bestimmt wird und der Sicherheitsgurt als falsch getragen bestimmt wird, dann bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist 116. Wenn ja, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob die Belegung detektiert wird. Wenn der Sicherheitsgurt bei 116 nicht abgeschnallt ist, bewegt sich das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 118, um zu bestimmen, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet, und bewegt sich, wenn ja, zu Schritt 112 (7). Wenn nicht, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 120.
  • Wenn bei 126 die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, größer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, während der Sitz 14 belegt ist, bestimmt dann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 130, ob die aktuelle Sicherheitsgurtlänge größer ist als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen, während der Sitz belegt ist. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 130 bestimmt, dass die aktuelle Sicherheitsgurtlänge größer ist als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen, während der Sitz 14 belegt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 132, dass der Sitz 14 belegt ist und dass der Sicherheitsgurt korrekt getragen wird. In dieser Situation ist der Sitz 14 belegt, der Sicherheitsgurt wird korrekt getragen und eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 wurde verwendet und in der Gurtschlosseinrichtung 22 angeschnallt, bevor der Insasse auf dem Sitz 14 saß.
  • Wenn bei 130 die aktuelle Sicherheitsgurtlänge als geringer als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen bestimmt wird, während der Sitz 14 belegt ist, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 134, dass der Sitz 14 belegt ist und dass der Sicherheitsgurt falsch getragen wird. In dieser Situation könnte der Sicherheitsgurt aus dem Aufroller 20 herausgezogen und um ein Objekt gehalten/gewickelt werden, ohne den Insassen zurückzuhalten, mit einer gefälschten Verschlussplatte oder einer anderen Verschlussplatte, die an der Gurtschlosseinrichtung angeschnallt 22 ist. An diesem Punkt kehrt dann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 116 zurück, um zu bestimmen, ob der Sicherheitsgurt abgeschnallt ist. Wenn ja, kehrt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 80 (5) zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird. Wenn der Sicherheitsgurt in Schritt 116 als angeschnallt bestimmt wird, bestimmt dann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 118, ob sich das System noch im Detektionsmodus befindet, und wenn ja, kehrt es zu Schritt 112 zurück, um zu bestimmen, ob eine Belegung detektiert wird, während er angeschnallt ist. Wenn sich das System bei 118 nicht mehr im Detektionsmodus befindet, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 120.
  • Das in 5-7 dargelegte vorangehende Verfahren ermöglicht, dass das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmt, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 verwendet wird. Ferner ermöglicht das vorangehende Verfahren, dass das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmt, ob ein Sitz 14 belegt ist, und ferner ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 korrekt oder falsch getragen wird. Wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 durch das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 als falsch getragen bestimmt wird oder als nicht getragen bestimmt wird, kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 einen oder mehrere Insassen über das UID-Steuermodul 58 warnen, wie vorher erörtert.
  • Mit Bezug auf 8 wird die Berechnung für die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge eingeführt. Die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge wird anfänglich bestimmt, wenn der Sicherheitsgurt angeschnallt wird. Die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge ist die minimale Sicherheitsgurtlänge a) nach dem Anschnallen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, der durch eine Zeitschwellenwertdauer nach dem Anschnallen festgelegt wird, oder b) bevor die Sicherheitsgurtlänge über einen Längenschwellenwertdeltawert über der minimalen Sicherheitsgurtlänge vor dem Ablauf der Zeitschwellenwertdauer nach dem Anschnallen zunimmt. Die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge ist die minimale Sicherheitsgurtlänge nach dem Anschnallen, was typischerweise die Sicherheitsgurtlänge darstellt, wenn der Sicherheitsgurt korrekt über dem Körper des Insassen getragen wird. Die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge kann in einer anderen Sicherheitsgurtlenkungsdetektionslogik verwendet werden. In 8 kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge nach der Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 bestimmen und erneut berechnen. Wenn beispielsweise das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 detektiert, dass eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 verwendet wurde, wenn die Sicherheitsgurtanordnung 16 angeschnallt ist (mit oder ohne Belegung), und wobei der Sicherheitsgurt eine Sicherheitsgurtausgabelänge aufweist, die angibt, dass er verstaut ist, gefolgt von Sitzbelegung und größerer Ausgabe, berechnet das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 erneut die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge auf der Basis des in 8 dargelegten Ablaufplans. Bei 136 bestimmt nämlich das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54, ob die Zunge oder Verschlussplatte 24 innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 mit einer minimalen Lenkungslänge unter einem Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge befestigt ist, bestimmt, ob ein Insasse im Sitz 14 sitzt, nachdem die Zunge oder Verschlussplatte 24 innerhalb der Sicherheitsgurtschlosseinrichtung 22 befestigt ist, und bestimmt, ob die aktuelle Sicherheitsgurtlänge größer ist als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen. Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 136 bestimmt, dass die vorangehenden Parameter nicht erfüllt sind, wird die statische Sicherheitsgurtlenkungslänge auf der Basis der statischen minimalen Sicherheitsgurtlenkungslänge bei 138 festgelegt, die einer Sicherheitsgurtanordnung 16 zugeordnet ist, wenn sie ohne Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 verwendet wird.
  • Wenn andererseits das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 136 bestimmt, dass der Sicherheitsgurt mit einer Sicherheitsgurtlenkungslänge unter einem Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge angeschnallt war, der Sitz 14 nach dem Anschnallen belegt war und die aktuelle Sicherheitsgurtlänge größer ist als der Schwellenwert für getragen gegenüber nicht getragen, bewegt sich das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 zu Schritt 140, um die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge erneut zu berechnen. Das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 berechnet nämlich die statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge erneut als minimale Sicherheitsgurtlänge a) nach einer Belegung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, der durch eine Zeitschwellenwertdauer nach der Belegung festgelegt ist, oder b) bevor die Sicherheitsgurtlänge über einen Längenschwellenwertdeltawert über der minimalen Sicherheitsgurtlänge vor dem Ablauf der Zeitschwellenwertdauer nach der Belegung zunimmt. Mit Bezug auf 9 kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, ob die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 mit der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 nach dem Abschnallen angeschnallt bleibt und kein Insasse mehr auf dem Fahrzeugsitz 14 detektiert wird. Wenn beispielsweise eine Belegung in Schritt 90 (9) detektiert wird, kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 144 bestimmen, ob der Sicherheitsgurt angeschnallt ist, der Sitz 14 belegt ist und die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die sich aus dem Aufroller 20 erstreckt, jenseits der verstauten Sicherheitsgurtlänge liegt. Wenn bei 144 der Sicherheitsgurt nicht angeschnallt ist, der Sitz 14 unbelegt ist oder die aktuelle Sicherheitsgurtlänge nicht jenseits des Schwellenwerts der verstauten Sicherheitsgurtlänge liegt, bestimmt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 146, ob sich das System im Detektionsmodus befindet, und wenn ja, kehrt es zu Schritt 78 (5) zurück. Wenn nicht, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 148.
  • Wenn das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 144 bestimmt, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist, der Sitz 14 belegt ist und die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die aus dem Aufroller 20 ausgezogen ist, jenseits des Schwellenwerts der verstauten Sicherheitsgurtlänge liegt, bestimmt dann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 150, ob der Sicherheitsgurt angeschnallt ist, der Sitz 14 als unbelegt bestimmt wird und die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18, die sich vom Aufroller 20 erstreckt, geringer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, nachdem ein Schwellenwert der Zeit nach der Belegung überschritten wurde. Wenn die Ergebnisse von Schritt 150 negativ sind, stoppt das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bei 152. Wenn andererseits die Ergebnisse von Schritt 150 positiv sind, was angibt, dass der Sicherheitsgurt angeschnallt ist, der Sitz 14 unbelegt ist und die aktuelle Länge des Sicherheitsgurtbandes 18 geringer ist als der Schwellenwert der verstauten Sicherheitsgurtlänge, kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 eine Warnmeldung über das UID-Steuermodul 58 übermitteln, um dem einen oder den mehreren Fahrzeuginsassen zu melden, dass die Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 mit der Zunge und Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 in Eingriff bleibt und folglich die Sicherheitsgurtanordnung 16 in einem „bequemen“ Zustand bleibt.
  • Wie beschrieben, arbeitet das Sitztragebedingungsmodul 54 in Verbindung mit einem Insassendetektionsmodul 56 und dem UID-Steuermodul 58, um einem Fahrzeugfahrer und einem oder mehreren Insassen den Zustand der Sicherheitsgurtanordnung 16 zu melden, die in Verbindung mit dem Sitz 14 verwendet wird. Insbesondere kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 dem Fahrer und einem oder mehreren anderen Insassen der Fahrzeugkabine 12 melden, ob die Sicherheitsgurtanordnung 16 nicht getragen wird, falsch getragen wird oder korrekt getragen wird, ungeachtet dessen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 verwendet wird. Ferner kann das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul 54 bestimmen, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung 66 in Verbindung mit der Sicherheitsgurtanordnung 16 verwendet wird oder nicht, und wenn ja, an der Zunge oder Verschlussplatte 24 der Sicherheitsgurtanordnung 16 (9) nach der Verwendung angebracht bleibt.

Claims (10)

  1. System (10), das umfasst: einen Sensor (28) einer ersten Bandausgabe, der dazu konfiguriert ist, eine erste Bandausgabe eines Sicherheitsgurts (16), der einem Fahrzeugsitz (14) zugeordnet ist, zu detektieren, wobei die erste Bandausgabe eine Länge eines Bandes (18) ist, die aus einem Aufroller (20) des Sicherheitsgurts (16) ausgezogen ist; ein Insassendetektionsmodul (56), das dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Fahrzeugsitzes (14) zu identifizieren, wobei das Insassendetektionsmodul (56) einen belegten Zustand, wenn ein Insasse auf dem Fahrzeugsitz (14) sitzt, und einen unbelegten Zustand, wenn der Fahrzeugsitz (14) frei von einem Insassen ist, identifiziert; und ein Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) in Kommunikation mit dem Sensor (28) der ersten Bandausgabe und dem Insassendetektionsmodul (56), das dazu konfiguriert ist, auf der Basis der ersten Bandausgabe und des Zustandes des Fahrzeugsitzes (14), der durch das Insassendetektionsmodul (56) identifiziert wird, zu identifizieren, ob eine Sicherheitsgurtschlossverlängerung (66) in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt (16) verwendet wird.
  2. System (10) nach Anspruch 1, wobei das Insassendetektionsmodul (56) mit mindestens einem Sensor (42, 44) in Kommunikation steht, der dazu konfiguriert ist, die Anwesenheit eines Insassen auf dem Fahrzeugsitz (14) zu bestimmen, wobei der mindestens eine Sensor einen Drucksensor, einen Gewichtssensor und/oder einen Widerstandssensor und einen kapazitiven Sensor, der im Fahrzeugsitz (14) angeordnet ist, und einen entfernten Sensor mit einer Kamera, einem Radar und/oder einem LIDAR mit einem Sichtfeld, das den Fahrzeugsitz (14) umschließt, umfasst.
  3. System (10) nach Anspruch 1, wobei der Sensor (28) der ersten Bandausgabe am Aufroller (20) angeordnet ist.
  4. System (10) nach Anspruch 1, das ferner einen Gurtschlosssensor (40) in Kommunikation mit dem Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) umfasst, wobei der Gurtschlosssensor (40) dazu konfiguriert ist, einen angeschnallten Zustand, wenn eine Verschlussplatte (24) an einer Gurtschlosseinrichtung des Sicherheitsgurts (16) befestigt ist, und einen abgeschnallten Zustand, wenn die Gurtschlosseinrichtung von einer Verschlussplatte (24) getrennt ist, zu detektieren.
  5. System (10) nach Anspruch 4, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) dazu konfiguriert ist, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung (66) auf der Basis dessen, dass der Gurtschlosssensor (40) den angeschnallten Zustand detektiert, das Insassendetektionsmodul (56) den unbelegten Zustand zur Zeit des Anschnallens identifiziert, und einer Ausgabe des Bandes (18) zu bestimmen.
  6. System (10) nach Anspruch 5, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) dazu konfiguriert ist, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung (66) auf der Basis dessen zu bestimmen, dass (i) der Gurtschlosssensor (40) den angeschnallten Zustand identifiziert, (ii) das Insassendetektionsmodul (56) einen belegten Zustand zur Zeit des Anschnallens identifiziert, (iii) der Sensor (28) der ersten Bandausgabe bestimmt, dass die Bandausgabe aus dem Aufroller (20) geringer ist als ein erster vorgegebener Schwellenwert zur Zeit des Anschnallens, was angibt, dass der Sicherheitsgurt (16) sich zur Zeit des Anschnallens in einem verstauten Zustand befand, und (iv) der Sensor (28) der ersten Bandausgabe bestimmt, dass die Bandausgabe aus dem Aufroller (20) größer als ein zweiter vorgegebener Schwellenwert nach dem Anschnallen ist, was angibt, dass sich der Sicherheitsgurt (16) in einem getragenen Zustand befand.
  7. System (10) nach Anspruch 6, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) dazu konfiguriert ist, einen neuen Wert für eine statische minimale Sicherheitsgurtlenkungslänge zu bestimmen.
  8. System (10) nach Anspruch 4, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) dazu konfiguriert ist, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung (66) in Reaktion darauf zu bestimmen, dass der Gurtschlosssensor (40) den abgeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul (56) den unbelegten Zustand identifiziert und die erste Bandausgabe größer als eine verstaute Bandlänge ist.
  9. System (10) nach Anspruch 4, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) dazu konfiguriert ist, die Verwendung einer Sicherheitsgurtschlossverlängerung (66) in Reaktion darauf zu bestimmen, dass der Gurtschlosssensor (40) den angeschnallten Zustand identifiziert, das Insassendetektionsmodul (56) den unbelegten Zustand identifiziert und die erste Bandausgabe geringer ist als eine verstaute Bandlänge.
  10. System (10) nach Anspruch 1, wobei das Sicherheitsgurttragebedingungsmodul (54) mit einer Benutzerschnittstellenvorrichtung (46) in Kommunikation steht, die dazu konfiguriert ist, einen Zustand des Sicherheitsgurts (16) zu übermitteln.
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