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Die Erfindung betrifft ein Anzeigesystem für ein Kraftfahrzeug und ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigesystems für ein Fahrzeug.
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Bei einem Betrieb eines Anzeigesystems für ein Fahrzeug ist zu beachten, dass bestimmte Anzeigeinhalte nur für einen Beifahrer, jedoch nicht für einen Fahrer sichtbar sind.
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Die Druckschrift
DE 10 2018 111 344 A1 beschreibt eine Multifunktionsvorrichtung an einer Instrumententafel eines Fahrzeugs.
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Ein System zur Blickerfassung von Insassen für eine Anzeigevorrichtung eines Fahrzeugs ist in der Druckschrift
DE 10 2019 118 461 A1 beschrieben.
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Die Druckschrift
DE 102 24 648 A1 beschreibt eine Bildschirmanordnung für ein Kraftfahrzeug. Dabei ist ein Bildschirm auf einer Mittelkonsole oder vor oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Außerdem ist eine Blende vorgesehen, die so vor den Bildschirm bewegbar ist, dass ein auf einem Sitz sitzender Fahrzeuglenker keine Sicht auf eine Bildschirmfläche des Bildschirmes hat. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Blende aus dem Armaturenbrett herausziehbar oder aus einer Mittelkonsole durch eine Vertikalbewegung ausfahrbar ist.
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Die Druckschrift
DE 10 2016 213 688 A1 beschreibt eine Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung. Hier ist ein Display derart gelagert, dass es um eine Rotationsachse verschwenkt werden kann. Mit einer dem Display zugeordneten Positionserkennungsvorrichtung wird festgestellt, dass das Display nunmehr verschwenkt ist. Die Positionserkennungsvorrichtung ist mit einer Steuervorrichtung gekoppelt, wobei die Steuervorrichtung ausgelegt ist, einen auf dem Display anzuzeigenden Inhalt in Abhängigkeit der Position des Displays zu variieren.
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In der Druckschrift
DE 10 2013 013 227 A1 ist beschrieben, dass eine Steuereinheit das Darstellen eines Anzeigeinhalts auf einem Bildschirm immer dann unterbricht, wenn ein Fahrer versucht, sich zu einem Beifahrersitz hinüberzulehnen und von dort aus auf den Bildschirm zu schauen.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2016 213 688 A1 ist eine Steuereinrichtung bekannt, die dazu eingerichtet ist, in Abhängigkeit von einem eine Bedienhandlung beschreibenden Bediensignal einen durch das Bediensignal beschriebenen Klappwinkel zwischen zwei Anzeigebereichen einer Anzeigeflächeneinrichtung einzustellen.
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Vor diesem Hintergrund war es eine Aufgabe, bei einem Betrieb eines Anzeigesystems für ein Fahrzeug bestimmte Anzeigeinhalte in geeigneter Weise nur dem Beifahrer, jedoch nicht dem Fahrer anzuzeigen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Anzeigesystem und ein Verfahren mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Ausführungsformen des Anzeigesystems und des Verfahrens gehen aus den abhängigen Patentansprüchen und der Beschreibung hervor.
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Das erfindungsgemäße Anzeigesystem ist für ein Fahrzeug, bspw. ein Kraftfahrzeug, ausgebildet. Dabei weist das Anzeigesystem ein erstes Anzeigefeld und ein ein- und/oder ausfahrbares Flächenelement bzw. eine ein- und/oder ausfahrbare Fläche, eine Recheneinheit und einen elektromechanischen Steller auf. In einem Innenraum des Fahrzeugs sind als zwei Sitze, d. h. Fahrzeugsitze, ein primärer Sitz für einen primären Insassen, in Ausgestaltung ein Fahrersitz für einen Fahrer des Fahrzeugs, und ein sekundärer Sitz, in Ausgestaltung ein Beifahrersitz für einen Beifahrer als sekundären Insassen des Fahrzeugs, anzuordnen, anordenbar bzw. angeordnet, wobei für jeden der beiden Sitze, also in Ausgestaltung sowohl für den Fahrersitz als auch für den Beifahrersitz, eine vertikal orientierte Hochachse vorgesehen ist, die durch eine Rückenlehne, bspw. einen geometrischen Mittelpunkt der Rückenlehne, eines jeweiligen Sitzes verläuft, wobei beide Hochachsen im Innenraum des Fahrzeugs in einem Raumbereich angeordnet sind und/oder liegen. Unter Berücksichtigung dessen ist das Flächenelement bzw. ein flächig ausgedehnter Körper in dem Innenraum des Fahrzeugs, üblicherweise in horizontaler Richtung, zwischen dem ersten Anzeigefeld und dem Raumbereich mit der Hochachse für die Sitze anzuordnen, anordenbar bzw. angeordnet. Außerdem sind für das Flächenelement als mindestens zwei mögliche Stellungen eine Freisichtstellung und eine Verdeckungsstellung vorgesehen, in denen das Flächenelement wahlweise anordenbar bzw. anzuordnen ist. Der elektromechanische Steller ist dazu ausgebildet, das Flächenelement zwischen der Freisichtstellung und der Verdeckungsstellung zu verschieben, wobei das Flächenelement in der Freisichtstellung von dem elektromechanischen Steller zumindest teilweise in ein Aufnahmefach verschoben und zumindest teilweise in dem Aufnahmefach angeordnet ist. Falls von der Recheneinheit festgestellt wird, dass auf dem ersten Anzeigefeld in einem hierfür vorgesehenen Anzeigebereich des ersten Anzeigefelds ein dynamischer sekundärer Anzeigeinhalt mit dynamisch veränderlichen Bildern darstellbar bzw. darzustellen ist, wird von der Recheneinheit entschieden , dass der dynamische sekundäre Anzeigeinhalt lediglich bzw. alleinig für den sekundären Insassen, bspw. den Beifahrer, jedoch nicht für den primären Insassen, bspw. den Fahrer, des Fahrzeugs vorgesehen ist, wobei das Flächenelement von dem elektromechanischen Steller aus dem Aufnahmefach automatisch herausverschoben wird und in der Verdeckungsstellung anzuordnen bzw. anordenbar ist, wobei das Flächenelement in der Verdeckungsstellung dazu ausgebildet ist, eine Sicht des primären Insassen, bspw. des Fahrers, auf den dynamischen sekundären Anzeigeinhalt zu verdecken bzw. zu verhindern.
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In einer möglichen Ausgestaltung des Anzeigesystems ist das Flächenelement als weiteres Bedien- und/oder Anzeigefeld bzw. zweites Bedien- und/oder Anzeigefeld neben dem ersten Bedien- und/oder Anzeigefeld und somit als graphische Nutzerschnittstelle (GUI) ausgebildet und/oder zu bezeichnen, das zum Darstellen von zusätzlichem Anzeigeinhalt und zugleich als mechanischer Sichtschutz bzw. als mechanische Abschottung ausgebildet ist. Das Flächenelement ist als eigenes Bedien- und/oder Anzeigefeld für sich und/oder auch als Bedienfeld für das erste Anzeigefeld ausgebildet. In Ausgestaltung kann das Flächenelement bzw. die ein- bzw. ausfahrbare Fläche als optische Abschirmung für das erste Anzeigefeld ausgebildet sein.
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Das erste Anzeigefeld kann, bspw. auch dynamisch, in mehrere Anzeigebereiche aufgeteilt werden, wobei in jeweils einem Anzeigebereich ein bestimmter Anzeigeinhalt dargestellt wird, darstellbar ist bzw. darzustellen ist. Dabei kann jeder Anzeigeinhalt auf dem ersten Anzeigefeld hinsichtlich seiner Position verschoben und/oder skaliert, also hinsichtlich seiner Größe bzw. Abmessung auf dem ersten Anzeigefeld, auch dynamisch verändert und somit auch angepasst werden. Dies ist davon unabhängig, für welchen Insassen ein jeweiliger Anzeigeinhalt nun vorgesehen ist oder nicht. Außerdem ist das erste Anzeigefeld weitgehend parallel zu einer Querachse des Fahrzeugs angeordnet, die im Fahrzeug zu einer Längsachse des Fahrzeugs senkrecht orientiert ist, wobei diese Längsachse durch einen geometrischen Mittelpunkt des Fahrzeugs verläuft. Dabei erstreckt sich das erste Anzeigefeld von einer Fahrerseite zu einer Beifahrerseite im Fahrzeug, wobei sich auf der Fahrerseite vor dem Fahrersitz und auf der Beifahrerseite vor dem Beifahrersitz jeweils ein Anzeigebereich des ersten Anzeigefelds befindet, das somit entsprechend aufgeteilt ist.
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Das Anzeigesystem weist mindestens eine Kamera als optischen Sensor und eine Recheneinheit auf, wobei die mindestens eine Kamera dazu ausgebildet ist, Augenpositionen des Fahrers und/oder Augenpositionen des Beifahrers als Insassen des Fahrzeugs und somit deren Eyeboxen zu erfassen und/oder zu registrieren. Die Recheneinheit ist dazu ausgebildet, ausgehend von den sensorisch erfassten Augenpositionen des Fahrers und/oder des Beifahrers einen Sichtkegel des Fahrers und/oder des Beifahrers zu ermitteln, und wenigstens für den Fall, dass der Sichtkegel des Fahrers auf einen Anzeigebereich auf dem ersten Anzeigefeld gerichtet ist, auf dem der lediglich für den Beifahrer, jedoch nicht für den Fahrer vorgesehene sekundäre Anzeigeinhalt darzustellen ist bzw. dargestellt wird, zu veranlassen, das Flächenelement, bspw. das zweite Anzeigefeld, in der Verdeckungsstellung zwischen den Augenpositionen des Fahrers und dem besagten Anzeigebereich mit dem sekundären Anzeigeinhalt anzuordnen. Hierzu wird von der Recheneinheit berechnet, welcher Anzeigebereich für den sekundären Anzeigeinhalt auf und/oder von dem ersten Anzeigefeld sich unter Berücksichtigung des Sichtkegels des Fahrers im Sichtschatten befindet, wenn sich das Flächenelement, bspw. das zweite Anzeigefeld, in der Verdeckungsstellung befindet.
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Neben dem sekundären Anzeigeinhalt für den Beifahrer ist es möglich, dass mit und/oder auf dem ersten Anzeigefeld in mindestens einem weiteren Anzeigebereich mindestens ein primärer Anzeigeinhalt dargestellt wird, darstellbar ist bzw. darzustellen ist, der auch für den Fahrer, auch während einer Fahrt des Fahrzeugs, vorgesehen bzw. geeignet ist. Falls sich der mindestens eine primäre Anzeigeinhalt, der für den Fahrer von Bedeutung ist und für ihn sichtbar sein sollte, und/oder ein Anzeigebereich hierfür zunächst im Sichtschatten befinden sollte und/oder befindet, wenn sich das Flächenelement in der Verdeckungsstellung befindet und/oder in diese bewegt und/oder in dieser angeordnet wird bzw. werden soll, so wird dieser mindestens eine primäre Anzeigeinhalt auf dem ersten Anzeigefeld aus dem Sichtschatten heraus in einen für den Fahrer sichtbaren Anzeigebereich, üblicherweise automatisch, verschoben und ggf. skaliert, also hinsichtlich seiner Größe bzw. Abmessung angepasst.
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Üblicherweise befindet sich der nur für den Beifahrer vorgesehene sekundäre Anzeigeinhalt auf der Beifahrerseite des Fahrzeugs, wobei der sekundäre Anzeigeinhalt statisch sein kann, oder wobei sich dieser sekundäre Anzeigeinhalt dynamisch ändern kann und sich dynamisch verändernde Bilder, bspw. einen Film bzw. ein Video, umfasst. Weitere, üblicherweise primäre, Anzeigeinhalte, die auch für den Fahrer vorgesehen sind bzw. werden und zumindest auf der Fahrerseite des ersten Anzeigefelds dargestellt sind bzw. werden, sind für den Fahrer auch dann sichtbar, wenn sich das Flächenelement in der Verdeckungsstellung befindet.
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Das Flächenelement, bspw. das zweite Anzeigefeld, ist im Innenraum bspw. in einer Mittelkonsole oder einer Schaltafel und/oder auf der mittleren Längsachse des Fahrzeugs zwischen den beiden Sitzen, bspw. direkt zwischen den beiden Sitzen, anordenbar, anzuordnen bzw. angeordnet.
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In Ausgestaltung ist das zweite Anzeigefeld berührungsempfindlich bzw. als Touchscreen sowie weiterhin als Eingabe- und/oder Bediengerät für das erste Anzeigefeld ausgebildet bzw. zu bezeichnen. Das zweite Anzeigefeld ist in einer für beide Insassen, also für den Fahrer und für den Beifahrer, manuell erreichbaren Position anzuordnen, anordenbar bzw. angeordnet, und durch Berühren zu betätigen bzw. betätigbar.
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Das erste Anzeigefeld ist im Innenraum vor den Sitzen der beiden genannten Insassen, üblicherweise ausgehend von dem Fahrersitz hinter einem Lenkrad des Fahrzeugs anzuordnen, anordenbar bzw. angeordnet, wobei es möglich ist, dass es zwischen dem Lenkrad und einer Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzuordnen ist. Es ist auch möglich, dass Anzeigeinhalte von einem Head-up-Display (HUD) auf die Windschutzscheibe reflektiert werden, wobei das erste Anzeigefeld auf einer Innenseite der Windschutzscheibe, die dem Innenraum zugewandt ist, üblicherweise dynamisch bereitgestellt und/oder erzeugt wird bzw. bereitzustellen und/oder zu erzeugen ist.
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Das erfindungsgemäße Anzeigesystem weist den elektromechanischen Steller auf, der dazu ausgebildet ist, das Flächenelement, bspw. das zweite Anzeigefeld, zwischen der Freisichtstellung und der Verdeckungsstellung, üblicherweise zumindest zu einem vektoriellen Anteil in vertikaler Richtung, zu bewegen, bspw. hin- und herzubewegen, also entsprechend zu verfahren und/oder zu verschieben. Für das Flächenelement ist ein Aufnahmefach als Aufnahmebereich vorgesehen, in dem es von dem Steller anzuordnen ist bzw. angeordnet wird, wenn es in der Freisichtstellung anzuordnen ist bzw. angeordnet werden soll. Ausgehend hiervon wird es von dem Steller aus dem Aufnahmebereich in der Regel automatisch herausbewegt, bspw. ausgefahren, wenn es in der Verdeckungsstellung anzuordnen ist bzw. angeordnet werden soll. Hierzu ist die Recheneinheit dazu ausgebildet, den Steller zum Bewegen des Flächenelements anzusteuern.
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Es ist zu berücksichtigen, dass jeder Sitz im Innenraum des Fahrzeugs entlang der Längsachse parallel zu einer Vorwärtsfahrtrichtung des Fahrzeugs verschoben werden kann, und dass alternativ oder ergänzend auch dessen Rückenlehne unter einem bestimmten Winkel relativ zu der Hochachse geneigt werden kann. Der Raumbereich für die beiden Hochachsen ist durch eine Grenzebene begrenzt, in der die Hochachsen liegen, wenn beide Sitze im Innenraum zu dem ersten Anzeigefeld einen minimalen Abstand aufweisen. In der Regel befindet sich das Flächenelement, bspw. zweite Anzeigefeld, zwischen dem ersten Anzeigefeld und der voranstehend genannten Grenzebene für die beiden Hochachsen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist zum Betreiben eines Anzeigesystems für ein Fahrzeug, bspw. auch zum gezielten Darstellen eines Anzeigeinhalts in dem Fahrzeug, vorgesehen, wobei das Anzeigesystem ein erstes Anzeigefeld und ein zumindest teilweise, auch komplett, ausfahrbares bzw. auszufahrendes Flächenelement aufweist, wobei das Flächenelement in Ausgestaltung als zweites Anzeigefeld des Anzeigesystems neben dem ersten Anzeigefeld ausgebildet ist. Dabei sind in einem Innenraum des Fahrzeugs zwei Sitze, üblicherweise Fahrzeugsitze, für zwei Insassen anzuordnen, anordenbar bzw. angeordnet, wobei für jeden der beiden Sitze jeweils eine vertikal orientierte Hochachse vorgesehen wird bzw. ist, die durch eine Rückenlehne eines jeweiligen Sitzes verläuft, wobei beide Hochachsen sich in einem Raumbereich des Fahrzeugs befinden bzw. darin angeordnet sind, wobei das Flächenelement in dem Innenraum des Fahrzeugs entlang einer Längsachse des Fahrzeugs zwischen dem ersten Anzeigefeld und dem Raumbereich angeordnet wird bzw. ist. Außerdem werden für das, bspw. als zweites Anzeigefeld ausgebildete, Flächenelement eine Freisichtstellung und eine Verdeckungsstellung vorgesehen, in denen das Flächenelement wahlweise angeordnet wird, wobei es zwischen der Freisichtstellung und der Verdeckungsstellung bewegt und angeordnet werden kann. Hierbei wird für den Fall, dass auf dem ersten Anzeigefeld ein sekundärer Anzeigeinhalt dargestellt wird, der lediglich bzw. alleinig für einen sekundären Insassen auf einem sekundären Sitz, jedoch nicht für einen primären Insassen auf einem primären Sitz vorgesehen wird, das Flächenelement in der Verdeckungsstellung angeordnet, wobei von dem in der Verdeckungsstellung befindlichen Flächenelement eine Sicht des primären Insassen auf den sekundären Anzeigeinhalt verdeckt wird.
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Das Verfahren wird in Ausgestaltung für ein Fahrzeug durchgeführt, in dem bzw. in dessen Innenraum als Sitze, üblicherweise als Fahrzeugsitze, ein Fahrersitz als primärer Fahrzeugsitz für einen Fahrer als primären Insassen und ein Beifahrersitz als sekundärer Fahrzeugsitz für einen Beifahrer als sekundären Insassen angeordnet sind bzw. werden. In alternativer, umgekehrter Ausgestaltung ist es möglich, dass der Beifahrer als primärer Insasse, der auf einem Beifahrersitz als primärem Sitz sitzt, und der Fahrer als sekundärer Insasse, der auf einem Fahrersitz als sekundärem Sitz sitzt, vorgesehen und/oder definiert wird bzw. ist.
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Dabei ist bzw. wird eine Sicht des sekundären Insassen, bspw. des Beifahrers, in der Regel nur die Sicht des sekundären Insassen, auf den sekundären Anzeigeinhalt freigegeben, wenn das zweite Anzeigefeld in der Verdeckungsstellung angeordnet wird bzw. ist und sich in der Verdeckungsstellung befindet. Dagegen ist bzw. wird eine Sicht für beide genannten Insassen, also sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer, auf das komplette erste Anzeigefeld und somit auch den Anzeigebereich freigegeben, wenn das Flächenelement in der Freisichtstellung angeordnet wird bzw. ist und sich in der Freisichtstellung befindet. Bei dem Verfahren wird von einer Recheneinheit des Anzeigesystems entschieden, welcher Anzeigeinhalt als sekundärer Anzeigeinhalt ausschließlich für den sekundären Insassen, bspw. den Beifahrer, und welcher Anzeigeinhalt als primärer Anzeigeinhalt für den primären Insassen, bspw. den Fahrer, und in Ausgestaltung auch für den sekundären Insassen, vorgesehen bzw. während einer Fahrt des Fahrzeugs geeignet ist.
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Es ist möglich, eine Ausführungsform des vorgestellten Verfahrens mit einer Ausführungsform des vorgestellten Anzeigesystems durchzuführen. Dabei werden Anzeigefelder bzw. Displays als graphische Nutzerschnittstellen des Anzeigesystems abhängig von Augenpositionen des Fahrers und des Beifahrers adaptiert bzw. angepasst, wobei für den Fahrer mit dem beweglichen Flächenelement, bspw. dem zweiten Anzeigefeld, ein mechanischer und/oder physischer Sichtschutz bereitgestellt wird, mit dem der sekundäre Anzeigeinhalt auf dem ersten Anzeigefeld, der für den Fahrer nicht vorgesehen ist, verdeckt bzw. verborgen wird, dies betrifft bspw. einen Film, eine Animation und/oder ein Spiel, wodurch der Fahrer während einer durch ihn gesteuerten Fahrt des Fahrzeugs nicht abgelenkt werden darf. Der sekundäre Anzeigeinhalt mit bspw. dynamischen Bildern wird durch das Flächenelement in der Verdeckungsstellung für den Fahrer unsichtbar gemacht, wohingegen er für den Beifahrer zugleich exklusiv sichtbar ist.
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Dabei wird dem Fahrer mit dem ersten Anzeigefeld üblicherweise nur ein statischer Anzeigeinhalt als primärer Anzeigeinhalt dargestellt, auch wenn sich das Flächenelement in der Verdeckungsstellung befindet. Hierzu ist es auch möglich, dass eine üblicherweise vertikale Position einer oberen Kante des Flächenelements, bspw. des zweiten Anzeigefelds, variiert und angepasst werden kann, wenn es in der Verdeckungsstellung angeordnet wird, um den Sichtschatten zum Verdecken des sekundären Anzeigeinhalts auf dem ersten Anzeigefeld gegenüber dem Fahrer üblicherweise dynamisch anzupassen, bspw. zu vergrößern oder zu verkleinern.
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Dagegen wird das Flächenelement, bspw. das zweite Anzeigefeld, bei einer pilotierten Fahrt des Fahrzeugs zumindest teilweise eingefahren, wobei es schnell bedient werden kann, wenn es nur teilweise eingefahren ist, wobei es jedoch auch komplett eingefahren werden kann, wobei sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer das erste Anzeigefeld komplett sichtbar bzw. einsehbar ist, falls sie sich bspw. zurücklehnen.
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Das erste Anzeigefeld erstreckt sich in Ausgestaltung entlang der Querachse des Fahrzeugs vor der Windschutzscheibe, die zwischen A-Säulen des Fahrzeugs angeordnet ist, und kann auch als pillar-to-pillar-Display bezeichnet werden. Es ist auch möglich, dass Anzeigeinhalte auf die Windschutzscheibe gespiegelt bzw. reflektiert werden, wobei in diesem Fall ein üblicherweise unterer Abschnitt der Windschutzscheibe als erstes Anzeigefeld ausgebildet bzw. vorgesehen ist. Bei beiden Ausführungsformen hängt eine Einsehbarkeit des ersten Anzeigefelds von einer Höhe ab, um die das Flächenelement vertikal nach oben ausgefahren ist.
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Das erste Anzeigefeld, bspw. ein Panoramaanzeigefeld bzw. -display, befindet sich außerhalb einer Reichweite zur manuellen Bedienung durch Insassen, wenn sie auf Fahrzeugsitzen sitzen, und wird über das sich innerhalb der Reichweite zur manuellen Bedienung befindliche, üblicherweise berührungsempfindliche zweite Anzeigefeld, das bspw. als Touch-Bedien-Display ausgebildet und/oder zu bezeichnen ist, ferngesteuert.
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Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsformen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung schematisch und ausführlich beschrieben.
- 1a, 1b zeigen in schematischer Darstellung eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems zur Durchführung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, wenn eine Freisichtstellung vorgesehen ist, aus unterschiedlichen Perspektiven.
- 2a, 2b zeigen in schematischer Darstellung die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems zur Durchführung der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, wenn eine Verdeckungsstellung vorgesehen ist, aus unterschiedlichen Perspektiven.
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Die Figuren werden zusammenhängend und übergreifend beschrieben. Gleichen Bezugszeichen sind dieselben Komponenten zugeordnet.
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Die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems weist als Komponenten ein erstes Anzeigefeld 2, ein zweites Anzeigefeld 12 als Flächenelement, jeweils als graphische Nutzerschnittstellen (GUI), und ferner eine Kamera 10 auf. Dieses Anzeigesystem ist für einen Innenraum eines hier als Kraftfahrzeug ausgebildeten Fahrzeugs vorgesehen, wobei der Innenraum und das Anzeigesystem in den 1a und 2a jeweils aus einer Perspektive einer Fahrertür des Fahrzeugs sowie in den 1 b und 2b in Draufsicht schematisch dargestellt sind. Bei der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden für das zweite Anzeigefeld 12 und das Anzeigesystem entweder eine Freisichtstellung (1a, 1b) oder eine Verdeckungsstellung (2a, 2b) vorgesehen.
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In dem Innenraum des Fahrzeugs sind als Sitze ein Fahrersitz 4 als primärer Sitz mit einer Rückenlehne 5 für einen Fahrer als primären Insassen und ein Beifahrersitz 6 als sekundärer Sitz mit einer Rückenlehne 7 für einen Beifahrer als sekundären Insassen des Fahrzeugs angeordnet. Das erste Anzeigefeld 2 ist hier als Panoramadisplay ausgebildet bzw. zu bezeichnen, wobei es sich unter einer Windschutzscheibe und, ausgehend von dem Fahrersitz 4, hinter einem Lenkrad zwischen den beiden A-Säulen des Fahrzeugs erstreckt. Bei der Ausführungsform des Anzeigesystems wird berücksichtigt, dass durch jeweils eine Rückenlehne 5, 7 eines Sitzes eine vertikal orientierte Hochachse verläuft, wobei beide Hochachsen in einer gemeinsamen Ebene liegen. Da beide Sitze parallel zu einer Längsachse des Fahrzeugs im Innenraum verschiebbar sind, verschiebt sich abhängig von einer jeweiligen Position des Fahrersitzes 4 und des Beifahrersitzes 6 sowie abhängig von einer jeweiligen Neigung der jeweiligen Rückenlehne 5, 7 eine jeweilige Position und/oder Ausrichtung der gemeinsamen Ebene. Dabei kann jeder Sitz entlang der Längsachse eine minimale Position mit einem minimalen Abstand zu dem ersten Anzeigefeld 2 und eine maximale Position mit einem maximalen Abstand zu dem ersten Anzeigefeld 2 aufweisen. Falls sich beide Sitze zugleich in der jeweils minimalen Position befinden, befinden sich die Hochachsen in einer Grenzebene. Diese Grenzebene begrenzt im Innenraum des Fahrzeugs einen Raumbereich, der alle möglichen Stellungen von Hochachsen des Fahrersitzes 4 und des Beifahrersitzes 6 umfasst.
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Das zweite Anzeigefeld 12 bzw. ein Bedien-Display ist hier entlang einer Querachse des Fahrzeugs im Innenraum zwischen den beiden Sitzen und entlang der Längsachse zwischen dem ersten Anzeigefeld 2 sowie dem Lenkrad und dem Raumbereich, also vor der Grenzebene angeordnet. Hierzu ist für das zweite Anzeigefeld 12 in einer Mittelkonsole des Fahrzeugs ein Aufnahmebereich vorgesehen.
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Außerdem ist es möglich, auf dem ersten Anzeigefeld 2 sowohl auf einer Fahrerseite, hier links von dem zweiten Anzeigefeld 12, vor dem Fahrersitz 4 als auch auf einer Beifahrerseite vor dem Beifahrersitz 6, hier rechts von dem zweiten Anzeigefeld 12, einen Anzeigeinhalt darzustellen. Dabei ist das hier berührungsempfindliche zweite Anzeigefeld 12 in der Freisichtstellung in dem Aufnahmebereich zumindest teilweise, ggf. vollständig, angeordnet, üblicherweise mit einem bzw. von einem elektromechanischen Steller in den Aufnahmebereich zumindest teilweise eingefahren. Die Kamera 10 ist dazu ausgebildet, jeweils Augenpositionen und somit jeweils eine Eyebox des Fahrers und Beifahrers zu erfassen. Eine nicht weiter dargestellte Recheneinheit des Anzeigesystems ist dazu ausgebildet, einen Sichtkegel 14 von Augen, bspw. ausgehend von der Eyebox, des Fahrers und einen Sichtkegel 16 von Augen, bspw. ausgehend von einer Eyebox, des Beifahrers softwaregestützt zu erfassen.
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Üblicherweise ist es möglich, das erste Anzeigefeld 2 dynamisch in mehrere Anzeigebereiche 18 aufzuteilen, wobei das erste Anzeigefeld 2 dazu ausgebildet ist, in jeweils einem Anzeigebereich 18 einen Anzeigeinhalt darzustellen. Dabei können sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer das komplette erste Anzeigefeld 2 betrachten, wenn sie ihre Augen und somit ihre Sichtkegel 14, 16 relativ zu dem ersten Anzeigefeld 2 bewegen.
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Weiterhin ist auf der Beifahrerseite ein Anzeigebereich 18 vorgesehen, auf dem u. a. auch ein sekundärer Anzeigeinhalt darstellbar bzw. darzustellen ist, der üblicherweise als Unterhaltungs- bzw. Infotainmentinhalt ausgebildet bzw. zu bezeichnen ist. So lange dieser Anzeigeinhalt statisch ist, kann er auch während einer Fahrt des Fahrzeugs sowohl von dem Beifahrer als auch von dem Fahrer betrachtet werden. In diesem Fall ist das zweite Anzeigefeld 12 in der Freisichtstellung angeordnet und in den Aufnahmebereich eingefahren.
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Sobald jedoch auf dem Anzeigebereich 18 ein sekundärer Anzeigeinhalt mit dynamisch veränderlichen und somit bewegten Bildern dargestellt wird, ist es erforderlich, eine Sicht des Fahrers auf diesen dynamischen Anzeigeinhalt zu verhindern. Falls von einer nicht weiter dargestellten Recheneinheit des Anzeigesystems festgestellt wird, dass der sekundäre Anzeigeinhalt im Anzeigebereich 18 dynamisch wird und falls von der Kamera 10 erfasst wird, dass der Sichtkegel 14 des Fahrers auf den Anzeigebereich 18 mit dem dynamischen Anzeigeinhalt gerichtet wird, wird das zweite Anzeigefeld 12 automatisch aus dem Aufnahmebereich vertikal nach oben ausgefahren und in der Verdeckungsstellung zwischen den Augen des Fahrers und dem Anzeigebereich 18 als mechanischer Sichtschutz für den Fahrer vor dem darauf dargestellten dynamischen sekundären Anzeigeinhalt angeordnet, wobei eine Ablenkung des Fahrers durch diesen sekundären Anzeigeinhalt vermieden wird. Der Beifahrer jedoch kann den sekundären Anzeigeinhalt auf dem Anzeigebereich 18 dennoch ansehen.
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Außerdem ist es möglich, auf dem ersten Anzeigefeld 2 einen sog. primären Anzeigeinhalt darzustellen, der Informationen für den Fahrer umfasst, wobei diese Informationen bspw. Funktionsparameter des Fahrzeugs während der Fahrt umfassen, die dem Fahrer entsprechend dargestellt werden und in der Regel auch statisch sind. Angenommen, ein derartiger primärer Anzeigeinhalt soll auf der Fahrerseite dargestellt werden, wenn sich das zweite Anzeigefeld 12 in der Verdeckungsstellung befindet. In diesem Fall ist es möglich, diesen primären Anzeigeinhalt, wie in 2b durch Pfeile angedeutet, aus dem Sichtschatten des zweiten Anzeigefelds 12 im Anzeigebereich 18 in horizontaler Richtung heraus zu fahren und in einem weiteren Anzeigebereich auf dem ersten Anzeigefeld 2 anzuordnen, der sich auch dann im Sichtkegel 14 des Fahrers befindet, wenn sich das zweite Anzeigefeld 12 in der Verdeckungsstellung befindet.
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BEZUGSZEICHEN:
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- 2
- erstes Anzeigefeld
- 4
- Fahrersitz
- 5
- Rückenlehne
- 6
- Beifahrersitz
- 7
- Rückenlehne
- 10
- Kamera
- 12
- zweites Anzeigefeld
- 14, 16
- Sichtkegel
- 18
- Anzeigebereich