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DE102014016324B4 - Anzeigesystem für einen Kraftwagen und Kraftwagen mit einem Anzeigesystem - Google Patents

Anzeigesystem für einen Kraftwagen und Kraftwagen mit einem Anzeigesystem Download PDF

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DE102014016324B4
DE102014016324B4 DE102014016324.5A DE102014016324A DE102014016324B4 DE 102014016324 B4 DE102014016324 B4 DE 102014016324B4 DE 102014016324 A DE102014016324 A DE 102014016324A DE 102014016324 B4 DE102014016324 B4 DE 102014016324B4
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Thomas Knittl
Ulrich Weiss
Immo Redeker
Markus KLUG
Edwin Ollefers
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Abstract

Anzeigesystem (10) für einen Kraftwagen, mit wenigstens einer zumindest zwei Anzeigebereiche (24, 26, 28) aufweisenden Anzeigeeinrichtung und einer zumindest einen teiltransparenten Spiegel (18, 20) sowie einen weiteren Spiegel (22) aufweisenden Spiegelanordnung, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den beiden Anzeigebereichen (24, 26, 28) angezeigte Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen (30, 32, 34) angezeigt werden, wobeidie Anzeigeeinrichtung in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems (10) im Kraftwagen in Fahrzeughochrichtung (z) oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet ist,dadurch gekennzeichnet, dassjeweilige Randbereiche der Spiegel (18, 20, 22) geschwärzt sind, wobei die teiltransparenten Spiegel (18, 20) zu 30 % reflektierend und zu 70 % transparent ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Kraftwagen mit einem Anzeigesystem sowie ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigesystems.
  • Die US 2004 0189 546 A1 zeigt ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen mit einer drei Anzeigebereiche aufweisenden Anzeigeeinrichtung und einer zwei teiltransparente Spiegel sowie einen nichttransparenten Spiegel aufweisenden Spiegelanordnung, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den Anzeigebereichen angezeigte Objekte in drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden.
  • Die DE 102 25 385 A1 sowie die DE 10 2008 037 060 A1 zeigen jeweils ein Anzeigesystem, welches eine zwei Anzeigebereiche und zwei diesen zugeordnete Spiegel aufweist, wobei die Anzeigebereiche und die Spiegel derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den Anzeigebereichen angezeigte Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden.
  • Die US 5 371 510 A zeigt ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen mit einer Anzeigeeinrichtung und einer einen teiltransparenten Spiegel sowie einen weiteren Spiegel aufweisenden Spiegelanordnung. Die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung sind derart zueinander angeordnet, dass jeweilige mittels der Anzeigeeinrichtung angezeigte Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden können. Die Anzeigeeinrichtung ist in Fahrzeughochrichtung oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet.
  • Die DE 10 2004 037 816 B4 zeigt eine Einrichtung zum Anzeigen von virtuellen Bildern. Die Einrichtung umfasst ein Display, einen Spiegel und einen teiltransparenten Spiegel. Ein mittels des Displays angezeigtes Bild wird vom Spiegel derart reflektiert, dass das Bild auf den teiltransparenten Spiegel abgelenkt wird. In Fahrzeughochrichtung sind der Spiegel und das Display auf der selben Höhe angeordnet, wobei der teiltransparente Spiegel oberhalb vom Display angeordnet ist.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Lösung bereitzustellen, mittels welcher auf verbesserte Weise Objekte in zumindest zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Anzeigesystem für einen Kraftwagen, einen Kraftwagen mit wenigstens einem Anzeigesystem sowie durch ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigesystems mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Anzeigesystem für einen Kraftwagen umfasst wenigstens eine zumindest zwei Anzeigebereiche aufweisende Anzeigeeinrichtung und eine zumindest einen teiltransparenten Spiegel sowie einen weiteren Spiegel aufweisende Spiegelanordnung, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den beiden Anzeigebereichen angezeigte Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden. Das erfindungsgemäße Anzeigesystem zeichnet sich dabei dadurch aus, dass die Anzeigeeinrichtung in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems im Kraftwagen in Fahrzeughochrichtung oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet ist. Der weitere Spiegel kann dabei nicht transparent oder auch teiltransparent ausgebildet sein.
  • Zudem ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass jeweilige Randbereiche der Spiegel geschwärzt sind Denn üblicherweise müssen die eingesetzten Spiegel passgenau zurecht geschnitten werden, wobei sich dabei das Problem ergeben kann, dass an den Schnittkanten unerwünschte Spiegelungen auftreten, welche sich störend auf die in den hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigten Objekte auswirken. Um diesem Problem zu begegnen, sind die Randbereiche der Spiegel geschwärzt, sodass die die Schnittkanten aufweisenden Randbereiche der Spiegel keinerlei Einfluss auf die Darstellung der Objekte in den hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen haben. Darüber hinaus können die Randbereiche der Spiegel auch noch in einem Rahmen aufgenommen sein.
  • Zudem ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die teiltransparenten Spiegel (u 30 % reflektierend und zu 70 % transparent ausgebildet sind.
  • Mit anderen Worten ist die Anzeigeeinrichtung in Hochrichtung des Anzeigesystems oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet. Die in der US 2004 0189 546 A1 , DE 102 25 385 A1 sowie DE 10 2008 037 060 A1 gezeigten Anzeigesysteme sind dahingehend derart ausgebildet, dass die Anzeigeeinrichtungen in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems im Kraftwagen in Fahrzeughochrichtung unterhalb von den betreffenden Spiegelanordnungen angeordnet sind. Der Nachteil bei den im Stand der Technik gezeigten Lösungen ist, dass die Displays selbst von einer normalen Fahrerposition aus sichtbar sind. Der Erfindung liegt dabei die Erkenntnis zugrunde, dass derartige Anzeigesysteme eine relativ große Ausdehnung in Fahrzeuglängsrichtung bei ihrer bestimmungsgemäßen Anordnung im Kraftwagen aufweisen und daher vorzugsweise im Bereich des Armaturenbretts eines Kraftwagens angeordnet werden.
  • Dadurch, dass die Anzeigeeinrichtung in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems im Kraftwagen in Fahrzeughochrichtung oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet ist, können die üblicherweise in einem Kraftwagen im Bereich des Armaturenbretts gegebenen Platzbedingungen wesentlich besser ausgenutzt werden. Soll dieses Anzeigesystem beispielsweise als Kombiinstrument dienen, wird ein Bauraum für die Anzeigeeinrichtung durch die erfindungsgemäße Lösung gerade nicht durch eine Lenksäule behindert. Insbesondere kann durch die erfindungsgemäße Anordnung der Anzeigeeinrichtung diese sehr einfach so angeordnet werden, dass ein Fahrer oder ein Beifahrer die Anzeigeeinrichtung selbst nicht sehen können. Beispielsweise kann bei einer Anordnung der Anzeigeeinrichtung in einer Hutze eines Kombiinstruments die Anzeigeeinrichtung besonders einfach so angeordnet werden, dass ein Fahrer die Anzeigeeinrichtung von seiner normalen Sitzposition aus nicht sehen kann. Mit anderen Worten kann die Anzeigeeinrichtung somit wesentlich besser versteckt angeordnet werden. Des Weiteren können durch das Anzeigesystem unterschiedlichste Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden, sodass unterschiedlichste Informationen besonders gut dargestellt werden, da diese auf zumindest zwei virtuelle Bildebenen aufgeteilt werden können. Die virtuellen Bildebenen sind dabei derart angeordnet, dass diese sich immer in einem Sichtfeld eines entsprechenden Fahrzeuginsassen befinden. Bei einer Verwendung der Anzeigeeinrichtung als Kombiinstrument sind die virtuellen Bildebenen derart angeordnet, dass ein Fahrer diese von einer üblichen Sitzposition aus sehen kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Anzeigeeinrichtung einen dritten Anzeigebereich und die Spiegelanordnung einen weiteren teiltransparenten Spiegel aufweist, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den drei Anzeigebereichen angezeigte Objekte in drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden. Dadurch, dass vorzugsweise eine dritte virtuelle Bildebene bereitgestellt wird, auf welcher zusätzliche Informationen angezeigt werden können, können besonders viele Informationen geordnet und besonders einfach für einen Fahrer oder Beifahrer erfassbar dargestellt werden. Bei der Anzeigeeinrichtung kann es sich um ein einziges Display handeln, wobei es aber auch möglich ist, dass die Anzeigeeinrichtung beispielsweise zwei Displays aufweist, wobei ein Display den ersten Anzeigebereich und das zweite Display die zwei weiteren Anzeigebereiche bereitstellt. Der Vorteil bei der Verwendung von zwei Displays statt nur einem einzigen Display besteht darin, dass eine derartige Anordnung weniger Platz in Fahrzeugslängsrichtung benötigt als bei der Verwendung eines einzigen Displays. Denn bei der Verwendung von zwei Displays können diese z.B. in Fahrzeughochrichtung versetzt zueinander angeordnet werden. Dadurch können jeweilige Abstände zwischen den Displays und den Spiegeln besonders einfach so eingestellt werden, dass die daraus resultierenden virtuellen Bildebenen den gleichen Abstand zueinander aufweisen. Dies ist zwar bei der Verwendung eines einzeigen Displays prinzipiell auch möglich. Jedoch müssen dann jeweilige Abstände zwischen den Spiegeln und den jeweiligen Anzeigebereichen, welche mittels des einzigen Displays bereitgestellt werden, größer gewählt werden als bei einer Lösung mit zwei Displays. Es auch möglich, dass die Anzeigeeinrichtung genauso viele Displays wie bereitzustellende Anzeigebereiche aufweist. Vorzugsweise sind die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet, dass die jeweiligen virtuellen Bildebenen 10 cm voneinander beabstandet sind. Insbesondere wenn ein dritter Spiegel vorgesehen wird, ergibt sich eine noch stärkere Tiefenwahrnehmung der dargestellten Informationen, da diese auf drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen bereitgestellt werden können.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der teiltransparente Spiegel und/oder der weitere teiltransparente auf derjenigen Seite entspiegelt sind, welche von Ihrem zugehörigen Anzeigebereich abgewandt sind. Dadurch kann auf effektive Weise die Anzeige unerwünschter Doppelbilder vermieden werden.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Anzeigeeinrichtung zumindest bündig innerhalb einer Hutze des Anzeigesystems versenkt angeordnet ist. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Anzeigeeinrichtung von einem Fahrer oder auch von einem Beifahrer nicht einsehbar ist, sodass ein Fahrer oder auch ein Beifahrer lediglich die in den virtuellen Bildebenen angezeigten Objekte wahrnehmen. Bei der Hutze handelt es sich beispielsweise um eine Art Blende, wie sie üblicherweise oberhalb von herkömmlichen Kombiinstrumenten angeordnet sind.
  • Der erfindungsgemäße Kraftwagen umfasst wenigstens das erfindungsgemäße Anzeigesystem oder eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kraftwagens ist es vorgesehen, dass das Anzeigesystem als Kombiinstrument ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann es auch vorgesehen sein, dass der Kraftwagen ein weiteres Anzeigesystem umfasst, welches als Beifahrerdisplay ausgebildet ist.
  • Das erfindungsgemäße Anzeigesystem oder eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anzeigesystems können auch in einem Verfahren betrieben werden.
  • Dabei kann es vorgesehen sein, dass die Anzeigeeinrichtung derart angesteuert wird, dass ein mittels der Anzeigeeinrichtung angezeigtes Objekt zumindest von einer virtuellen Bildebene in eine nächste virtuelle Bildebene verschoben wird. Geht beispielsweise ein Sprachanruf im Kraftwagen ein, wird ein entsprechendes Symbol, welches über den eingehenden Sprachanruf informiert, in der virtuellen Bildebene angezeigt, welche sich am nächsten zum Fahrer befindet. Nachdem der Fahrer den Sprachanruf angenommen hat, wird die Anzeigeeinrichtung derart angesteuert, dass ein das angenommene Gespräch symbolisierende Objekt beispielsweise zunächst ebenfalls in der am nächsten zum Fahrer angeordneten virtuellen Bildebene angezeigt und mit Fortdauer des Telefonats in eine dahinter liegende virtuelle Bildebene verschoben wird. Für bestimmte vorgegebene anzuzeigende Objekte kann es aber auch vorgesehen sein, dass jeweilige Objekte immer einer bestimmten virtuellen Bildebene zugeordnet werden, in welcher die betreffenden Objekte angezeigt werden. Beispielsweise ist es möglich, dass eine Geschwindigkeitsanzeige immer in der vordersten virtuellen Bildebene, also beispielsweise in der am nächsten zum Fahrer angeordneten virtuellen Bildebene, angezeigt wird, oder beispielsweise eine Musikausgabe betreffende Objekte in den dahinter liegenden virtuellen Bildebenen angezeigt werden. Darüber hinaus kann es auch vorgesehen sein, dass das Anzeigesystem in unterschiedlichen Modi betrieben werden kann, wobei für die jeweiligen Modi für unterschiedliche Objekte jeweils unterschiedliche virtuelle Ebenen vorgegeben werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Die Zeichnung zeigt in:
    • 1 eine Seitenschnittansicht eines Cockpits eines Kraftwagens, bei welchem ein als Kombiinstrument dienendes Anzeigesystem in Fahrzeuglängsrichtung hinter einem Lenkrad angeordnet ist, wobei zwei Displays und diesen zugeordnete Spiegel des Anzeigesystems derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den Displays angezeigte Objekte in drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen angezeigt werden; und in
    • 2 eine Perspektivansicht auf das Anzeigesystem, wobei zwei der drei virtuellen Bildebenen dargestellt sind.
  • Ein Anzeigesystem 10 für einen Kraftwagen ist in einer Seitenschnittansicht gezeigt, wobei das Anzeigesystem 10 in einem nicht näher bezeichneten Cockpit des Kraftwagens angeordnet ist. Das Anzeigesystem 10 dient vorliegend als Kombiinstrument, was daran zu erkennen ist, dass das Anzeigesystem 10 in Fahrzeuglängsrichtung x hinter einem Lenkrad 12 angeordnet ist. Das Anzeigesystem 10 umfasst zwei Displays 14, 16, welche zusammen eine nicht näher bezeichnete Anzeigeeinrichtung des Anzeigesystems 10 ausbilden. Ferner weist das Anzeigesystem 10 drei in Fahrzeuglängsrichtung x hintereinander angeordnete Spiegel 18, 20, 22 auf, wobei die beiden Spiegel 18, 20 teiltransparent und der Spiegel 22 nichttransparent ausgebildet sind. Die teiltransparenten Spiegel 18, 20 sind dabei zu 30 % reflektierend und zu 70 % transparent ausgebildet. Der nichttransparente Spiegel 22 ist zu 100 % reflektierend ausgebildet. Die beiden Displays 14, 16 sind in Fahrzeughochrichtung z versetzt bzw. stufenförmig angeordnet. Dies gewährleistet eine minimalen Bauraumbedarf in Fahrzeugslängsrichtung x.
  • Mittels des Displays 14 wird ein erster Anzeigebereich 24 bereitgestellt. Mittels des Displays 16 werden ein zweiter Anzeigebereich 26 und ein dritter Anzeigebereich 28 bereitgestellt. Das Display 14 und der teiltransparente Spiegel 18 sind dabei in einem 45° Winkel zueinander angeordnet. Der teiltransparente Spiegel 20 und der zweite Anzeigebereich 26 sowie der nicht transparente Spiegel und der dritte Anzeigebereich 28 sind ebenfalls jeweils in einem 45° Winkel zueinander angeordnet. Die jeweiligen Spiegel 18, 20 , 22 und die Anzeigebereiche 24, 26, 28 können aber mit einem größeren oder auch kleineren Winkel als 45° zueinander positioniert sein. Die aus den beiden Displays 14, 16 ausgebildete Anzeigeeinrichtung und die aus den Spiegeln 18, 20, 22 ausgebildete Spiegelanordnung sind derart zueinander angeordnet, dass jeweilige mittels den Anzeigebereichen 24, 26, 28 angezeigte, hier nicht dargestellte Objekte in drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 angezeigt werden. Die virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 sind dabei in Fahrzeuglängsrichtung x hintereinander versetzt und parallel zueinander angeordnet.
  • Mit den Bezugszeichen 36 sind jeweilige Sichtstrahlen, welche durch das Lenkrad 12 hindurchgehen, gekennzeichnet. Entsprechend der eingezeichneten Sichtstrahlen 36 blickt ein vorliegend nicht dargestellter Fahrer auf das Anzeigesystem 10 und nimmt die virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 wahr. Die Spiegel 18, 20, 22 sind derart angeordnet, dass der mittlere der Sichtstrahlen 36 im Wesentlichen senkrecht auf die virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 trifft.
  • Das Anzeigesystem 10 weist eine Hutze 38 auf, welche das Anzeigesystem 10 in Fahrzeughochrichtung z begrenzt. Die beiden Displays 14, 16, welche die Anzeigeeinrichtung des Anzeigesystems 10 ausbilden, sind dabei zumindest bündig innerhalb der Hutze 38 versenkt. Dadurch kann ein Fahrer beim Blick auf das Anzeigesystem 10 die Displays 14, 16 nicht sehen und sieht nur auf die virtuellen Bildebenen 30, 32, 34. Die virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 sind also mit anderen in einem Sichtfeld bzw. in einer Sichtsellipse des Fahrers angeordnet. Die Displays 14, 16 sind dabei derart in der Hutze 38 angeordnet, dass die Displays 14, 16 von einem Fahrer nicht gesehen werden können.
  • Wie zu erkennen, ist in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems 10 im Kraftwagen die aus den beiden Displays 14, 16 ausgebildete Anzeigeeinrichtung in Fahrzeughochrichtung z oberhalb von der aus den Spiegeln 18, 20, 22 ausgebildeten Spiegelanordnung angeordnet. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass das Anzeigesystem 10 nicht mit einer Lenksäule 40 kollidiert, da die Displays 14, 16 weit oberhalb von der Lenksäule 40 angeordnet sind. Würde stattdessen ein Display unterhalb von den Spiegeln 18, 20 , 22 angeordnet werden, könnte dieses nur sehr schwer oder gar so angeordnet werden, dass ein Fahrer dieses Display nicht sieht.
  • Die Displays 14, 16 und die Spiegel 18, 20, 22 sind dabei derart zueinander angeordnet, dass die jeweiligen virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 vorzugsweise etwa 10 cm voneinander beabstandet sind.
  • Um unerwünschte optische Beeinträchtigungen des Anzeigesystems 10 zu vermeiden, sind jeweilige hier nicht gekennzeichnete Randbereiche der Spiegel 18, 20, 22 geschwärzt und/oder - wie in 2 dargestellt - in jeweiligen Rahmen 41, 42 angeordnet. Des Weiteren ist es vorgesehen, dass jeweilige Rückseiten 44, 46 der teiltransparenten Spiegel 18, 20 entspiegelt sind. Mit anderen Worten sind die teiltransparenten Spiegel 18, 20 auf derjenigen Seite entspiegelt, welche von ihren jeweils zugehörigen Anzeigebereichen 24, 26 abgewandt sind. Dadurch können in effektiver Weise unerwünschte Doppelbilder innerhalb der virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 vermieden werden.
  • In 2 ist das Anzeigesystem 10 in einer Perspektivansicht gezeigt. Wie zu erkennen, ist das Anzeigesystem 10 schwebend angeordnet, sodass ein Armaturenbrett 44 durchgängig ausgebildet sein kann. Dadurch wird der Eindruck eines besonders breiten Armaturenbretts 44 erzielt, da dieses nicht - wie bei gewöhnlichen Kombiinstrumenten - durch das Anzeigesystem 10 unterbrochen wird. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass das Anzeigesystem 10 in Form eines hier nicht dargestellten Beifahrerdisplays innerhalb des Kraftwagens angeordnet ist, sodass auch einem Beifahrer beispielsweise drei virtuelle Bildebenen bereitgestellt werden, in welchen unterschiedlichste Informationen angezeigt werden können.
  • Durch die drei erzeugbaren virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 wird eine besonders starke Tiefenwahrnehmung erzeugt. Ein weiterer praktischer Nutzen des Anzeigesystems 10 liegt darin, dass unterschiedlichste Informationen statt wie üblicherweise auf einer einzigen Ebene nun auf die drei virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 aufgeteilt werden können. Die Informationen können dabei beispielsweise gruppiert den jeweiligen Bildebenen 30, 32, 34 zugeordnet werden. Beispielsweise werden mittels des ersten Anzeigebereichs 24 eine Geschwindigkeitsanzeige und eine Drehzahlanzeige bereitgestellt, sodass diese angezeigten Objekte bzw. Informationen auf den teiltransparenten Spiegel 18 treffen und in Folge dessen innerhalb der vordersten virtuellen Bildebene 30 für einen Fahrer erkennbar sind. Navigationsinformationen können beispielsweise ausschließlich mittels des zweiten Anzeigebereichs 26 angezeigt werden, welche von dem zweiten teiltransparenten Spiegel 20 gespiegelt werden, sodass diese Informationen in der mittleren virtuellen Bildebene 32 für einen Fahrer sichtbar sind. Ferner können beispielsweise ein Onboard-Entertainment betreffende Informationen, wie gerade abgespielte Musikstücke, gewählte Radiosender oder dergleichen, mittels des dritten Anzeigebereichs 28 angezeigt werden, welche auf den nicht transparenten Spiegel 22 treffen und in der dritten virtuellen Bildebene 34 für einen Fahrer sichtbar sind.
  • Zusätzlich ist es auch möglich, dass ausgewählte Informationen mittels des Anzeigesystems 10 derart inszeniert beziehungsweise angezeigt werden können, dass unterschiedlichste dargestellte Informationen nach und nach von der vordersten virtuellen Bildebene 30 über die mittlere virtuelle Bildebene 32 bis hin zur hintersten virtuellen Bildebene 34 durchgereicht werden. Augenblicklich für einen Fahrer besonders wichtige Informationen können beispielsweise mittels des Anzeigebereichs 24 angezeigt werden und somit für einen Fahrer in der ersten virtuellen Bildebene 30, welche sich am nächsten zu ihm befindet, erscheinen. Sollten diese angezeigten Informationen während einer Weiterfahrt mit dem Kraftwagen weniger wichtig werden, werden diese Informationen anschließend mittels des zweiten Anzeigebereichs 26 des zweiten Displays 16 angezeigt, wodurch diese Informationen nicht mehr in der virtuellen Bildebene 30, sondern stattdessen in der virtuellen Bildebene 32 angezeigt werden. Sollten diese Informationen anschließend als noch weniger wichtig eingestuft werden, so werden diese Informationen mittels des dritten Anzeigebereichs 28 angezeigt und in Folge dessen von dem Fahrer innerhalb der hintersten virtuellen Bildebene 34 wahrgenommen.
  • Zudem ist es auch möglich, manche Objekte beziehungsweise Informationen verteilt über die drei virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 darzustellen, wodurch ein besonderer Tiefeneffekt bezüglich dieser Information beziehungsweise Objekte erzielt wird. Vorzugsweise werden jedoch die meisten mittels des Anzeigesystems 10 darzustellenden Objekte beziehungsweise Informationen fest den jeweiligen virtuellen Bildebenen 30, 32, 34 zugeordnet, sodass es einem Fahrer leicht fällt, die von ihm gewünschten Informationen auch immer an derselben Position beziehungsweise in derselben virtuellen Bildebene 30, 32, 34 wieder zu finden.
  • Dabei kann das Anzeigesystem 10 auch beispielsweise in zwei unterschiedlichen Modi betrieben werden, beispielsweise in einem Normalmodus und in einem Sportmodus. Bei dem Sportmodus stehen insbesondere die fahrdynamischen Aspekte im Vordergrund, sodass beispielsweise ein Drehzahlmesser und eine Geschwindigkeitsanzeige, gegebenenfalls auch noch Motortemperaturen und dergleichen, immer in der ersten virtuellen Bildebene 30 angezeigt und weitere Informationen verteilt über die dahinter liegenden virtuellen Bildebenen 32, 34 angezeigt werden. Sollte das Anzeigesystem 10 hingegen im Normalmodus betrieben werden, so kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass ein virtueller Drehzahlmesser und eine virtuelle Geschwindigkeitsanzeige etwas verkleinert zwar nach wie vor in der ersten virtuellen Bildebene 30 angezeigt werden, wobei jedoch noch weitere Informationen, wie beispielsweise Navigationsinformationen ebenfalls in der ersten virtuellen Bildebene 30 dargestellt werden. Weitere, als weniger als relevant eingestufte Informationen oder Objekte werden dann in der zweiten oder dritten virtuellen Bildebene 32, 34 eingeblendet.

Claims (8)

  1. Anzeigesystem (10) für einen Kraftwagen, mit wenigstens einer zumindest zwei Anzeigebereiche (24, 26, 28) aufweisenden Anzeigeeinrichtung und einer zumindest einen teiltransparenten Spiegel (18, 20) sowie einen weiteren Spiegel (22) aufweisenden Spiegelanordnung, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den beiden Anzeigebereichen (24, 26, 28) angezeigte Objekte in zwei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen (30, 32, 34) angezeigt werden, wobei die Anzeigeeinrichtung in der bestimmungsgemäßen Anordnung des Anzeigesystems (10) im Kraftwagen in Fahrzeughochrichtung (z) oberhalb von der Spiegelanordnung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass jeweilige Randbereiche der Spiegel (18, 20, 22) geschwärzt sind, wobei die teiltransparenten Spiegel (18, 20) zu 30 % reflektierend und zu 70 % transparent ausgebildet sind.
  2. Anzeigesystem (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung einen dritten Anzeigebereich (28) und die Spiegelanordnung einen weiteren teiltransparenten Spiegel (20) aufweist, wobei die Anzeigeeinrichtung und die Spiegelanordnung derart zueinander angeordnet sind, dass jeweilige mittels den drei Anzeigebereichen (24, 26, 28) angezeigte Objekte in drei hintereinander angeordneten virtuellen Bildebenen (30, 32, 34) angezeigt werden.
  3. Anzeigesystem (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweilige Randbereiche der Spiegel (18, 20, 22) in einem Rahmen (41, 42) aufgenommen sind.
  4. Anzeigesystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der teiltransparente Spiegel (18) und/oder der weitere teiltransparente Spiegel (20) auf derjenigen Seite entspiegelt sind, welche von Ihrem zugehörigen Anzeigebereich (24, 26) abgewandt sind.
  5. Anzeigesystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung zumindest bündig innerhalb einer Hutze (38) des Anzeigesystems (10) versenkt angeordnet ist.
  6. Kraftwagen mit wenigstens einem Anzeigesystem (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  7. Kraftwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Anzeigesystem (10) als Kombiinstrument ausgebildet ist.
  8. Kraftwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftwagen ein weiteres Anzeigesystem (10) umfasst, welches als Beifahrerdisplay ausgebildet ist.
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