DE102016213688B4 - Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung mit zumindest einem ersten und einem zweiten Display sowie Verfahren zum Betreiben einer derartigen Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung - Google Patents
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Abstract
Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) mit zumindest einem ersten (14a) und einem zweiten Display (14b), die zur Ausbildung einer gemeinsamen Anzeigefläche entlang einer jeweiligen ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) einander angrenzend anordenbar sind, wobei zumindest das zweite Display (14b) gegenüber dem ersten Display (14a) beweglich gelagert ist, wobei zumindest das zweite Display (14b) zumindest um eine erste Rotationsachse (20), die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) verläuft, verschwenkbar gelagert ist, wobei das erste Display (14a) und das zweite Display (14b) rahmenlos ausgebildet sind, sodass die nebeneinander angeordneten, unverschwenkten Displays (14a, 14b) eine durchgehende Anzeigefläche zur Anzeige einer Darstellung bilden; dadurch gekennzeichnet, dasszumindest das zweite Display (14b) um eine zweite Rotationsachse (28) verschwenkbar gelagert ist, die parallel zu einer zweiten Begrenzungslinie des zweiten Displays (14b) verläuft, wobei die zweite Rotationsachse (28) parallel zu seiner ersten Rotationsachse (20) an der ersten Begrenzungslinie (20) diametral gegenüber liegenden Ende des zweiten Displays (14b) verläuft; undweiterhin ein drittes Display (14c) vorhanden ist, das auf der Seite des zweiten Displays (14b) angrenzend zum zweiten Display (14b) angeordnet ist, die der Seite, auf der das erste Display (14a) an das zweite Display (14b) angrenzt, diametral gegenüberliegt.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung mit zumindest einem ersten und einem zweiten Display, die zur Ausbildung einer gemeinsamen Anzeigefläche entlang einer jeweiligen ersten Begrenzungslinie einander angrenzend anordenbar sind, wobei zumindest das zweite Display gegenüber dem ersten Display beweglich gelagert ist. Die Erfindung betriff überdies ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung.
- Aus der
DE 10 2007 030 426 A1 , die zur Formulierung der Oberbegriffe der unabhängigen Ansprüche herangezogen wurde, ist ein Kfz-Anzeigeinstrument mit einem Bedienelement und mit einem ersten Anzeigeelement bekannt, wobei das Bedienelement ein zweites Anzeigeelement aufweist und wobei zur Bedienung des Anzeigeinstruments das Bedienelement samt dem zweiten Anzeigeelement in eine Mehrzahl von Einstellpositionen bewegbar ist. Insbesondere ist zur Bedienung des Anzeigeinstruments das Bedienelement um eine im Wesentlichen senkrecht zur Ebene des ersten Anzeigeelements verlaufende Drehachse drehbar. Das erste Anzeigeelement und das zweite Anzeigeelement können zur Darstellung einer gemeinsamen Anzeigefunktion zusammenwirken. - Aus der
WO 2016/005685 A1 - Aus der
US 2014/0043269 A1 - Aus der
US 6 067 078 A ist ein System zum Anzeigen von elektronisch generierten Bildern innerhalb eines Kraftfahrzeugs bekannt. Das System umfasst zwei Displays die jeweils in einen Rahmen montiert sind. Die Rahmen sind an einer Seite klappbar miteinander verbunden, sodass die Rahmen beweglich zueinander sind. - Die
DE 10 2004 031 334 A1 beschreibt ein Kraftfahrzeug mit einer auf dem Armaturenbrett angeordneten Anzeigevorrichtung, die in zumindest vier logischen Bereichen unterteilt ist. - Aus der
DE 10 2011 078 127 A1 ist eine interaktive Anzeigeeinheit zur Darstellung von Informationen und zur Interaktion mit einem Benutzer bekannt. - Aus der
DE 10 2014 009 609 A1 ist eine Anzeigebildschirmanordnung aus zwei Bildschirmen bekannt, welche einen zusammengesetzten Bildschirm mit einem zusammengesetztem Bild bilden. Der eine Bildschirm kann über dem anderen Bildschirm gefaltet werden, sodass lediglich eine Rückseite des einen Bildschirms zu sehen ist. - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine gattungsgemäße Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung beziehungsweise ein gattungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung derart weiterzubilden, dass sie auf einfache Weise an unterschiedliche Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 sowie durch ein Verfahren zum Betreiben einer Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 9.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es von Vorteil sein kann, wenn lange Routen möglichst detailliert auf einer Anzeigevorrichtung dargestellt werden. In diesem Fall kann zumindest das erste und das zweite Display in einer Ausgangsstellung betrieben werden, in der beide Displays auf dem Armaturenbrett aufliegen, das heißt quasi eine Oberfläche des Armaturenbretts bilden. In dieser Stellung können die beiden Displays sowohl vom Fahrer als auch vom Beifahrer eingesehen werden. Aus Sicht des Fahrers ist eine Betrachtung einer derartigen Routendarstellung mit ausreichender Genauigkeit möglich. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Übermittlung von Informationen an den Fahrer mit verbesserter Wahrnehmbarkeit erwünscht ist. Beispielsweise verfügen aktuelle Kraftfahrzeuge häufig über diverse Kameras und Außensensoren, deren Informationen für einen Fahrer von besonderer Bedeutung sein können. Beispielsweise kann beim Rückwärtsparken das Bild einer oder mehrerer Rückfahrkameras über das zweite Display dem Fahrer bereitgestellt werden. Für den Beifahrer hingegen ist diese Darstellung im Wesentlichen ohne Interesse. Dann gibt es Situationen, beispielsweise auf längeren Fahrten, in denen die Aufmerksamkeit des Fahrers zwar durch das Bedienen des Kraftfahrzeugs beansprucht wird, sich jedoch der Beifahrer langweilt. In diesen Situationen wäre es wünschenswert, wenn beispielsweise der Beifahrer über ein Display einen Film ansehen kann oder über dieses Display Zugang zum Internet hat. Zur Erfüllung dieser diversen Bedürfnisse ist deshalb erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest das zweite Display zumindest um eine Rotationsachse, die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie verläuft, verschwenkbar gelagert ist.
- Auf diese Weise können das erste und das zweite Display zur Darstellung einer langen Route in ihrer Ausgangsstellung betrieben werden. Ist das zweite Display nur um eine Rotationsachse verschwenkbar, so kann vorgesehen sein, dass das zweite Display zum Fahrer hin geschwenkt werden kann. Auf diese Weise lässt sich für einen Fahrer beispielsweise bei einem Rückwärtsparkvorgang die Darstellung auf dem zweiten Display optimal wahrnehmen. Alternativ kann bei einer einzigen Rotationsachse das Display auch zum Beifahrer verschwenkt werden. Wird das Display zum Beifahrer verschenkt, kann dieser beispielsweise auf langen Fahrten einen Film ansehen, ohne dass der Fahrer dadurch abgelenkt würde. Ein zusätzlicher Faktor, der beiträgt zu einem Bedürfnis nach mehr nutzbarer Displayfläche, ist das pilotierte Fahren. Durch die Erfindung kann die Aufmerksamkeit verstärkt auf Arbeit und/oder Entspannung gelegt werden. So können beispielsweise dem Fahrer bei einem pilotierten Fahren über das zweite Display unterhaltsame Informationen, beispielsweise Filme und dergleichen, angezeigt werden. Die vorliegende Erfindung ermöglicht weiterhin eine sogenannte Inszenierung. Dieser Begriff bezeichnet etwas Ausgefallenes, Unerwartetes oder Besonderes, wie das durch die vorliegende Erfindung ermöglichte Verschwenken des zweiten Displays. Durch ein derartiges Merkmal wirkt das Kraftfahrzeug besonders luxuriös und werthaltig.
- Erfindungsgemäß sind das erste und das zweite Display rahmenlos ausgebildet. Auf diese Weise kann eine durchgehende Darstellung erfolgen; die zusammengesetzten, unverschwenkten Displays wirken quasi als ununterbrochen und bilden eine gemeinsame Anzeigevorrichtung ohne Lücken in der Darstellung. Die Displays sind rahmenlos oder weisen einen Rahmen auf, der so schmal ist, dass die nebeneinander angeordneten Displays eine im Wesentlichen durchgehende Anzeigefläche bilden.
- Erfindungsgemäß ist zumindest das zweite Display um eine zweite Rotationsachse verschwenkbar gelagert, die parallel zu einer zweiten Begrenzungslinie des zweiten Displays verläuft, insbesondere um eine zweite Rotationsachse, die parallel zu seiner ersten Rotationsachse am der ersten Begrenzungslinie diametral gegenüber liegenden Ende des zweiten Displays verläuft. Mit der Bezeichnung diametral gegenüber liegend ist das andere Ende des zweiten Displays gemeint, beispielsweise liegt die rechte Begrenzung, d.h. das rechte Ende, des zweiten Displays diametral der linken Begrenzung, d.h. dem linken Ende, des zweiten Displays gegenüber. Insbesondere in dem Fall, in dem lediglich das zweite Display verschwenkbar ausgebildet ist, kann dieses bedarfsabhängig einmal in Richtung Fahrer und einmal in Richtung Beifahrer geschwenkt werden. Das erste Display und ein gegebenenfalls weiteres Display können dann am Armaturenbrett unbeweglich fixiert sein.
- Die erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung weist weiterhin ein drittes Display auf, das auf der Seite des zweiten Displays angrenzend zum zweiten Display anordenbar ist oder angeordnet ist, die der Seite, auf der das erste Display an das zweite Display angrenzt, diametral gegenüber liegt. Durch das Vorsehen eines dritten Displays können besonders lange Routen detailliert dargestellt werden. Durch diese Variante ist es möglich, beispielsweise auf dem ersten Display stets Fahrerinformationen darzustellen und auf dem dritten Display stets für den Beifahrer gedachte Information. Das zweite Display kann dann bedarfsabhängig zum Fahrer oder zum Beifahrer geschwenkt werden und zeigt dann bevorzugt entsprechende Informationen an. Selbstverständlich kann das zweite Display auch unverschwenkt in seiner Ausgangslage angeordnet bleiben.
- Bevorzugt ist es vorgesehen, dass das dritte Display um die zweite Rotationsache verschwenkbar gelagert ist. In diesem Fall könnte das dritte Display zum Fahrer verschwenkt werden, wenn der Bedarf besteht.
- Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn das dritte Display rahmenlos ausgebildet ist. Auf diese Weise kann eine durchgehende Darstellung erfolgen; die zusammengesetzten, unverschwenkten Displays wirken quasi als ununterbrochen und bilden eine gemeinsame Anzeigevorrichtung ohne Lücken in der Darstellung.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann weiterhin das erste Display um zumindest eine Rotationsachse, die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie verläuft, insbesondere die erste Rotationsachse, verschwenkbar gelagert sein. Auf diese Weise kann beispielsweise eine gemeinsame Rotationsachse für das erste und das zweite Display an ihrer jeweiligen ersten Begrenzungslinie vorgesehen sein. Das zweite Display, das mehr auf der Beifahrerseite angeordnet sein kann, kann dann bedarfsweise zum Fahrer geschwenkt werden und das erste Display kann bedarfsweise zum Beifahrer geschwenkt werden.
- Vorteilhafterweise kann zumindest ein Display als Touch Screen ausgebildet sein, wobei zumindest diesem einen Display, insbesondere jedem Display, das als Touch Screen ausgebildet ist, eine separate Vibrationsvorrichtung zugeordnet ist, wobei die Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung eine Steuervorrichtung umfasst, die ausgelegt ist, lediglich diejenige Vibrationsvorrichtung als haptische Rückmeldung an einen Benutzer zu aktivieren, über deren Display eine Eingabe durch den Benutzer erfolgt ist. Im Vergleich zu einem Display, das aus einem Stück besteht und die gleiche Anzeigefläche aufweist, wie die aus zumindest zwei erfindungsgemäßen Displays zusammengesetzte Anzeigevorrichtung, lässt sich die haptische Rückmeldung durch Vibrieren mit kompakteren und leichteren Bauteilen erzeugen, da die zu bewegende Masse im Wesentlichen halbiert oder gedrittelt ist. Dies führt zum einen zu einer Kosten- und Gewichtsreduktion, zum anderen zur Reduktion des dafür benötigten Bauraums.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung umfasst zumindest eine Positionserkennungsvorrichtung, die ausgelegt ist, eine jeweilige Displaystellung verschwenkt/nichtverschwenkt zu erkennen, wobei die Positionserkennungsvorrichtung mit einer Steuervorrichtung gekoppelt ist, die ausgelegt ist, einen auf dem jeweiligen Display anzuzeigenden Inhalt, insbesondere eine auf dem Display anzuzeigende Benutzerschnittstelle, in Abhängigkeit der Position des jeweiligen Displays zu variieren. Dies vereinfacht zum einen die Bedienung und stellt zum anderen sicher, dass der Fahrer nicht durch die Darstellung ungeeigneter Inhalte abgelenkt wird. Schwenkt beispielsweise der Fahrer das Display zur Fahrerseite, so kann vorgesehen sein, dass dort ohne weiteres Zutun des Fahrers, d.h. automatisch, fahrerspezifische Informationen dargestellt werden. Wird das Display jedoch zum Beifahrer verschwenkt, wird eine Benutzerschnittstelle dargestellt, die an beifahrerspezifische Interessen angepasst ist, beispielsweise Icons für einen Internetzugang oder Icons für Unterhaltungsmedien, beispielsweise Videofilme und dergleichen.
- Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die im Zusammenhang mit einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung vorgestellten bevorzugten Ausführungsform und deren Vorteile gelten entsprechend, soweit anwendbar, für ein erfindungsgemäßes Verfahren zu Betreiben einer Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung. Im Nachfolgenden wird nunmehr ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
- Diese zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung ein Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung umfassend drei Displays in einer Ausgangsstellung; -
2 die Darstellung von1 , wobei jedoch nun das mittlere Display zum Fahrer verschwenkt ist; und -
3 die Darstellung von1 , wobei jedoch nunmehr das linke Display zum Beifahrer verschwenkt ist. -
1 zeigt in schematischer Darstellung ein Armaturenbrett10 eines teilweise dargestellten Kraftfahrzeugs, wobei am Armaturenbrett10 eine Anzeigevorrichtung12 angeordnet ist, die ein erstes Display14a , ein zweites Display14b und ein drittes Display14c umfasst. Die Displays14a bis14c sind rahmenlos oder weisen einen Rahmen auf, der so schmal ist, dass die nebeneinander angeordneten Displays14a bis14c eine im Wesentlichen durchgehende Anzeigefläche bilden. In einem Ausführungsbeispiel dient das Display14a als MMI- (Mensch-Maschine-Interface) Display, während das Display14b ein erstes Beifahrerinterface und das Display14c ein zweites Beifahrerinterface bilden. Wenngleich alle drei Displays14a bis14c zur Anzeige einer Darstellung, beispielsweise einer langen Route in einer Navigationsanwendung, verwendet werden können, können auf den drei Displays14a bis14c auch jeweils unterschiedliche, das heißt nicht zusammengehörende Daten angezeigt werden. Das Display14a ist trapezförmig, insbesondere rechteckig ausgebildet und durch vier Begrenzungslinien, das heißt links, rechts, oben und unten begrenzt, wobei seine rechte Begrenzungslinie mit 16a bezeichnet ist. Entsprechendes gilt für die Displays14b und14c , wobei die linke Begrenzungslinie des Displays14b mit 16b bezeichnet ist. Die rechte Begrenzungslinie des Displays14b ist mit 18a bezeichnet, die linke Begrenzungslinie des Displays14c mit 18b. - In der Darstellung von
1 befinden sich die drei Displays14a bis14c in ihrem nicht verschwenkten Zustand. Sie bilden quasi die dem Fahrer und Beifahrer zugewandte Oberfläche des Armaturenbretts10 . - Wie sich aus der Darstellung von
2 ergibt, ist zwischen den Begrenzungslinien16a ,16b eine Rotationsachse20 vorgesehen, wobei das Display14b derart gelagert ist, dass es um die Rotationsachse20 verschwenkt werden kann (siehe Pfeil P1). Durch eine dem Display14b zugeordnete Positionserkennungsvorrichtung22a wird festgestellt, dass das Display14b nunmehr verschwenkt ist. Die Positionserkennungsvorrichtung22a ist mit einer Steuervorrichtung24 gekoppelt, wobei die Steuervorrichtung24 ausgelegt ist, einen auf dem Display14b anzuzeigenden Inhalt in Abhängigkeit der Position des Displays14b zu variieren. Während in dem nicht verschwenkten Zustand des Displays14b , siehe1 , auf dem Display14b für den Beifahrer relevante Information angezeigt wird, wird nunmehr in der in2 dargestellten Position des Displays14b auf dem Display14b für den Fahrer relevante Information angezeigt. Aus einem Beifahrer Interface ist ein Fahrer-Interface geworden. In der in2 dargestellten Stellung der Displays14a , und14b können beispielsweise auf dem Display14a Navigationsanwendungen dargestellt sein, auf dem Display14b eine Telefonanwendung, beispielsweise ein Telefonbuch. - Wie sich aus der Darstellung von
3 ergibt, ist vorliegend auch das Display14a , wie durch den Pfeil P2 angedeutet, um die Rotationsachse20 verschwenkbar ausgebildet. - Dem Display
14a sind Positionserkennungsmittel22b zugeordnet, die wiederum mit der Steuervorrichtung24 gekoppelt sind und entsprechend dem Positionserkennungsmittel22a dazu dienen, den auf dem Display14a angezeigten Inhalt von der Position des Displays14a , das heißt verschwenkt oder nicht verschwenkt, abhängig zu machen. - Die in den
1 und2 auf dem Display14a angezeigte Information wird nunmehr, wie durch den Pfeil P3 angedeutet, im Kombi-Instrument26 angezeigt. Auf den Displays14a ,14b und14c wird demnach für den Beifahrer relevante Information angezeigt. - In den
1 bis3 sind die Displays14a und14b um eine Rotationsachse20 verschwenkbar ausgebildet. Es können jedoch auch die Displays14b und14c um eine in3 eingezeichnete Rotationsachse28 verschwenkbar ausgebildet sein. - Wenngleich die in den
1 bis3 dargestellten Displays14a bis14c im Wesentlichen rechteckig ausgebildet sind, können diese auch eine andere Form aufweisen. Auf diese Weise kann den Wünschen eines Innenraumdesigners Rechnung getragen werden. - Wie der Darstellung von
3 weiterhin entnommen werden kann, ist auf der Rückseite des Displays14a eine Vibrationsvorrichtung30a angeordnet. Entsprechendes gilt für die Displays14b und14c . Wenn die Displays14a bis14c als Touch Screen ausgebildet sind, kann mittels der jeweils zugeordneten Vibrationsvorrichtung30 eine haptische Rückmeldung an einen Benutzer erzeugt werden. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird immer nur diejenige Vibrationsvorrichtung30 aktiviert, über deren zugeordneten Display14 eine Eingabe durch den Benutzer erfolgt ist.
Claims (9)
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) mit zumindest einem ersten (14a) und einem zweiten Display (14b), die zur Ausbildung einer gemeinsamen Anzeigefläche entlang einer jeweiligen ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) einander angrenzend anordenbar sind, wobei zumindest das zweite Display (14b) gegenüber dem ersten Display (14a) beweglich gelagert ist, wobei zumindest das zweite Display (14b) zumindest um eine erste Rotationsachse (20), die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) verläuft, verschwenkbar gelagert ist, wobei das erste Display (14a) und das zweite Display (14b) rahmenlos ausgebildet sind, sodass die nebeneinander angeordneten, unverschwenkten Displays (14a, 14b) eine durchgehende Anzeigefläche zur Anzeige einer Darstellung bilden; dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das zweite Display (14b) um eine zweite Rotationsachse (28) verschwenkbar gelagert ist, die parallel zu einer zweiten Begrenzungslinie des zweiten Displays (14b) verläuft, wobei die zweite Rotationsachse (28) parallel zu seiner ersten Rotationsachse (20) an der ersten Begrenzungslinie (20) diametral gegenüber liegenden Ende des zweiten Displays (14b) verläuft; und weiterhin ein drittes Display (14c) vorhanden ist, das auf der Seite des zweiten Displays (14b) angrenzend zum zweiten Display (14b) angeordnet ist, die der Seite, auf der das erste Display (14a) an das zweite Display (14b) angrenzt, diametral gegenüberliegt.
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin das erste Display (14a) um zumindest die erste Rotationsachse (20), die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) verläuft, verschwenkbar gelagert ist. - Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Display (14c) um die zweite Rotationsachse (28) verschwenkbar gelagert ist.
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Display (14c) rahmenlos ausgebildet ist.
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Display (14a; 14b; 14c) als Touch Screen ausgebildet ist, wobei zumindest diesem einem Display (14a; 14b; 14c) eine separate Vibrationsvorrichtung (30a) zugeordnet ist, wobei die Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung eine Steuervorrichtung (24) umfasst, die ausgelegt ist, lediglich diejenige Vibrationsvorrichtung (30a) als haptische Rückmeldung an einen Benutzer zu aktivieren, über deren Display (14a; 14b; 14c) eine Eingabe durch den Benutzer erfolgt ist.
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass jedem Display (14a, 14b, 14c), das als Touch Screen ausgebildet ist, eine separate Vibrationsvorrichtung (30a) zugeordnet ist. - Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest eine Positionserkennungsvorrichtung (22a; 22b) umfasst, die ausgelegt ist, eine jeweilige Displaystellung verschwenkt - nicht verschwenkt zu erkennen, wobei die Positionserkennungsvorrichtung (22a; 22b) mit einer Steuervorrichtung (24) gekoppelt ist, die ausgelegt ist, einen auf dem jeweiligen Display (14a; 14b; 14c) anzuzeigenden Inhalt in Abhängigkeit der Position des jeweiligen Displays (14a; 14b; 14c) zu variieren.
- Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) nach
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (24) ausgelegt ist, eine auf dem Display (14a; 14b; 14c) anzuzeigende Benutzerschnittstelle in Abhängigkeit der Position des jeweiligen Displays (14a; 14b; 14c) zu variieren. - Verfahren zum Betreiben einer Kraftfahrzeug-Anzeigevorrichtung (12) mit zumindest einem ersten (14a) und einem zweiten Display (14b), die zur Ausbildung einer gemeinsamen Anzeigefläche entlang einer jeweiligen ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) einander angrenzend anordenbar sind, wobei zumindest das zweite Display (14b) gegenüber dem ersten Display (14a) beweglich gelagert ist, mit folgendem Schritt: Verschwenken zumindest des zweiten Displays (14b) zumindest um eine erste Rotationsachse (20), die parallel zu seiner ersten Begrenzungslinie (16a; 16b) verläuft, wobei das erste Display (14a) und das zweite Display (14b) rahmenlos ausgebildet sind, sodass die nebeneinander angeordneten, unverschwenkten Displays (14a, 14b) eine durchgehende Anzeigefläche zur Anzeige einer Darstellung bilden; dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das zweite Display (14b) um eine zweite Rotationsachse (28) verschwenkbar gelagert ist, die parallel zu einer zweiten Begrenzungslinie des zweiten Displays (14b) verläuft, wobei die zweite Rotationsachse (28) parallel zu seiner ersten Rotationsachse (20) an der ersten Begrenzungslinie (20) diametral gegenüber liegenden Ende des zweiten Displays (14b) verläuft; und weiterhin ein drittes Display (14c) vorhanden ist, das auf der Seite des zweiten Displays (14b) angrenzend zum zweiten Display (14b) angeordnet ist, die der Seite, auf der das erste Display (14a) an das zweite Display (14b) angrenzt, diametral gegenüberliegt.
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