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DE102021107398A1 - Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung - Google Patents

Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung Download PDF

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DE102021107398A1
DE102021107398A1 DE102021107398.7A DE102021107398A DE102021107398A1 DE 102021107398 A1 DE102021107398 A1 DE 102021107398A1 DE 102021107398 A DE102021107398 A DE 102021107398A DE 102021107398 A1 DE102021107398 A1 DE 102021107398A1
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Jens Stefan Oehler
Emanuel Heisenberg
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Ecoworks GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung, wobei eine bestehende Gebäudefassade zumindest abschnittsweise mit vorgefertigten Bauelementen überdeckt wird, wobei die Bauelemente einen oder mehrere unterschiedliche Typen an plattenförmigen Fassadenelementen sowie TGA-Elemente umfassen, wobei die Fassadenelemente jeweils eine Wärmedämmung umfassen, wobei zumindest ein Typ an Fassadenelementen eine oder mehrere Ausnehmungen für Fenster oder Türen umfasst und die Fassadenelemente dieses Typs so auf die Gebäudefassade aufgepasst werden, dass die Ausnehmungen sich mit Fenster- und/oder Türöffnungen in der Gebäudefassade decken und wobei die TGA-Elemente wenigstens einen vertikal verlaufenden Schacht und wenigstens ein TGA-Gehäuse zur Aufnahme von TGA-Komponenten umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung, wobei eine bestehende Gebäudefassade zumindest abschnittsweise mit vorgefertigten Bauelementen überdeckt wird.
  • Zum Erreichen des von zahlreichen Regierungen ausgegebenen Ziels, Emissionen und Energieverbrauch möglichst umfassend zu reduzieren, ist unter anderem eine weitreichende Sanierung des Gebäudebestands erforderlich. Vorzugsweise soll die Sanierung letztlich einen klimaneutralen Betrieb der Gebäude ermöglichen. Für die energetische Gebäudesanierung wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Ansätze entwickelt und getestet, die aber aus unterschiedlichen Gründen problembehaftet waren oder sich zumindest nicht in einem nennenswerten Umfang durchgesetzt haben. Eine „serielle Sanierung“ zu klimaneutralen Gebäuden aufbauend auf den Prinzipien des Passivhaus-Standards wird derzeit in Deutschland als vielversprechendes Konzept diskutiert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein in sich abgestimmtes Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung bereitzustellen, welches eine serielle Sanierung des beispielsweise gesamten europäischen Gebäudebestands zu klimaneutralen Gebäuden in großer Stückzahl, mit kurzer Montagezeit, zu geringen Kosten und mit ausreichend großer Kapazität unterstützen kann.
  • Vor dem genannten Hintergrund betrifft die Erfindung ein Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung, wobei eine bestehende Gebäudefassade, nachfolgend synonym auch als Bestandswand oder Gebäudewand bezeichnet, zumindest abschnittsweise mit vorgefertigten Bauelementen überdeckt wird. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Bauelemente einen oder mehrere unterschiedliche Typen an plattenförmigen Fassadenelementen sowie TGA-Elemente umfassen. Die Fassadenelemente umfassen jeweils eine Wärmedämmung. Zumindest ein Typ von Fassadenelementen umfasst weiterhin eine oder mehrere Ausnehmungen für Fenster oder Türen. Die Fassadenelemente dieses Typs werden so auf die Gebäudefassade aufgepasst, dass die Ausnehmungen sich mit Fenster- und/oder Türöffnungen in der bestehenden Gebäudefassade decken. Die TGA-Elemente umfassen wenigstens einen vertikal verlaufenden Schacht und wenigstens ein TGA-Gehäuse zur Aufnahme von TGA-Komponenten.
  • Der Begriff TGA steht für die technische Gebäudeausrüstung und bezeichnet die Versorgungstechnik für ein Gebäude bzw. eine Wohneinheit mit Blick auf die energetische Versorgung, beispielsweise mit Strom, die stoffliche Versorgung, beispielsweise mit Wasser, die Entsorgung von beispielsweise Abwasser, die Be- und Entlüftung der Wohnung, die Messung der Verbräuche der Wohnung, und die Herstellung von Kommunikations- und Datenverbindungen. Jede TGA-Einheit der vorliegenden Erfindung umfasst die Technik zur teilweisen oder kompletten Versorgung eines Gebäudeteils.
  • Die TGA-Komponenten sind im TGA-Gehäuse vorzugsweise vormontiert, können aber in einer alternativen Variante auch zumindest teilweise nachträglich montiert oder ausgetauscht werden, wenn das TGA-Element schon vor der Gebäudefassade befestigt ist.
  • Generell ist ein Bestreben des erfindungsgemäßen Verfahrens die Umsetzung einer seriellen Sanierung umfassend eine industriell vorgefertigte Massenproduktion der einzelnen Elemente für die Sanierung, so dass ein vollständiger Baukasten, ein sogenanntes „Renovation Package“, in einer Fabrik passgenau für ein definiertes Gebäude hergestellt und für die schnelle Montage vorbereitet wird.
  • In einer Ausführungsform wird wenigstens ein streifenförmiger Fassadenabschnitt mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten Fassadenelementen des identischen Typs überdeckt.
  • In einer Ausführungsform wird wenigstens ein streifenförmiger Fassadenabschnitt mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten TGA-Elementen überdeckt. Die vertikal gestaffelten TGA-Elemente definieren gemeinsam vorzugsweise einen oder mehrere sich über die gesamte Höhe der Fassade erstreckenden Schacht.
  • Vorzugsweise erstreckt sich ein Fassadenelement oder TGA-Element jeweils über ein Stockwerk des bestehenden Gebäudes. Besonders geeignet ist das Verfahren in einer Ausführungsform für eine Anwendung an Gebäuden mit zwei bis fünf Stockwerken. Die Fassadenelemente oder TGA-Elemente können entweder ein liegendes (breiter als hoch) oder stehendes (höher als breit) Format haben und so an der Fassade angeordnet werden.
  • Das TGA-Element und ein oder zwei seitlich davon angeordnete Fassadenelemente können in einer Ausführungsvariante der Erfindung als integrales Bauteil bereitgestellt und an der Gebäudefassade montiert werden. Bevorzugt ist aber die Bereitstellung der TGA-Elemente und der Fassadenelemente als getrennte Elemente, die sequentiell an der Gebäudefassade befestigt werden. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die TGA-Elemente zeitlich vor den Fassadenelementen an der Gebäudefassade montiert werden.
  • Die Fassadenelemente sind vorzugsweise in Rahmenbauweise, insbesondere Holzrahmenbauweise gefertigt und umfassen wenigstens einen Außenrahmen, vorzugsweise aus Holz. Im Falle von Fenster- oder Türausnehmungen sind vorzugsweise auch diese Ausnehmungen durch einen Rahmen, vorzugsweise Holzrahmen definiert. An der Außen- und Innenseite der Fassadenelemente wird das Rahmengerüst vorzugsweise von Platten abgedeckt. Auch hier kann Holzwerkstoff als Baumaterial verwendet werden, wobei aus Brandschutzgründen insbesondere Gipsfaserplatten bevorzugt sein können. In den zwischen den Rahmenelementen und den Abdeckplatten definierten Hohlräumen kann ein Dämmmaterial eingebracht sein, beispielsweise eine Dämmung aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen wie Zellulosematerial oder Holzfasern. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die wesentlichen Bestandteile der Fassadenelemente, also Rahmen, Platten und Dämmmaterial, aus nachwachsenden, recycelten und/oder biologisch abbaubaren Rohstoffen gefertigt sind.
  • Vorzugsweise werden unterschiedliche streifenförmige Fassadenabschnitte jeweils mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten Fassadenelementen überdeckt, wobei für jeden streifenförmigen Fassadenabschnitt jeweils ein Typ an Fassadenelementen verwendet wird. Der Begriff der streifenförmigen Fassadenabschnitte ist im Sinne von vertikalen Streifen zu verstehen.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Gebäudefassade möglichst vollständig mit den vorgefertigten Bauelementen verhüllt wird. Zu diesem Zweck kann vorgesehen sein, dass unterschiedlichen streifenförmigen Fassadenabschnitten des Gebäudes unterschiedliche Typen an Fassadenelementen vorgelagert werden, wobei die Fassadenelemente je nach Vorhandensein, Art und Lage von Fenster- und Türöffnungen in der Gebäudefassade ohne Ausnehmungen oder mit entsprechend den Fenster- und Türöffnungen des überdeckten Bereichs positionierten und dimensionierten Ausnehmungen ausgeführt sein können. Je umfangreicher die Gebäudefassade mit den Bauelementen verhüllt wird, desto besser ist die resultierende Dämmwirkung und damit CO2-Einsparung.
  • Die Fassadenelemente bzw. TGA-Elemente, die unterschiedliche streifenförmige Fassadenabschnitte überdecken, liegen seitlich vorzugsweise direkt aneinander an. Die Stärke der TGA-Elemente und aller Typen der Fassadenelemente ist vorzugsweise identisch, sodass der Übergang zwischen den einzelnen Elementen an der Gebäudefassade außen bündig ist. Die Stärke der Fassadenelemente und TGA-Elemente kann in einer Ausführungsform dabei zwischen 15 cm und 55 cm liegen, vorzugsweise zwischen 20 cm und 40 cm.
  • Zwischen den Fassadenelementen bzw. TGA-Elementen und der Außenseite der Bestandswand bleibt vorzugsweise ein Spalt von einigen Zentimetern frei. Dies bietet Raum für die Befestigung der Elemente oder auch eine Installation von Leitungen oder Dämmelementen und schafft Raum für einen Toleranzausgleich.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Fassadenelemente und/oder TGA-Elemente an einem an der Oberseite der Gebäudefassade verankerten Befestigungsstrang abgehängt sind. Als geeignete Befestigungsstränge kommen insbesondere Metallschienen mit Einhängeelementen in Frage, in welche die Fassadenelemente und/oder TGA-Elemente mit korrespondierenden Gegenelementen eingehängt werden.
  • Die Verankerung der Befestigungsstränge kann an den Fußpfetten eines Dachstuhls des Gebäudes erfolgen. Vorzugsweise wird im Rahmen des Verfahrens ein bestehender Dachstuhl abgetragen und es werden neue Fußpfetten gesetzt, die dann als Anker für die Befestigungsstränge und gleichzeitig als Auflager für einen neuen Dachstuhl bzw. neue Dachelemente dienen. Alternativ können auch bestehende Fußpfetten des Gebäudes als Anker verwendet werden.
  • Je nach Art des Gebäudes können ein oder mehrere streifenförmige Fassadenabschnitte mit zwei oder mehr übereinander angeordneten TGA-Elementen überdeckt werden. Typischerweise hängt die Anzahl der streifenförmigen Fassadenabschnitte und der Reihen an gestaffelte TGA-Elementen von der Anzahl der Wohneinheiten pro Stockwerk zusammen. In einer Ausführungsform der Erfindung wird jeder Wohneinheit ein TGA-Element zugeordnet. Umfasst also beispielsweise jedes Stockwerk eines Gebäudes zwei Wohneinheiten, kann vorgesehen sein, dass zwei streifenförmige Fassadenabschnitte (benachbart oder voneinander entfernt) mit Reihen an gestaffelten TGA-Elemente überdeckt werden.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass der Schacht in den gestapelten TGA-Elemente von oben bis unten vollständig durchläuft. Das TGA-Gehäuse kann bereits mit darin aufgenommenen TGA-Komponenten vorgefertigt und in dieser Form an der Gebäudefassade angebracht werden. Vorzugsweise sind die TGA-Elemente so gestaltet, dass das TGA-Gehäuse seitlich oder mittig in einem von oben bis unten durch das TGA-Element laufenden Schacht angeordnet ist, sodass einseitig oder beidseitig des TGA-Gehäuses ein von oben bis unten durchlaufender Schachtabschnitt frei bleibt, während das TGA-Gehäuse den verbleibenden Schachtabschnitt unterbricht.
  • Die TGA-Elemente weisen an der Vorderseite vorzugsweise eine großflächige oder vollflächige Zugangsöffnung auf, die mit einem Verschlusselement, beispielsweise einer gedämmten Tür oder Klappe verdeckt ist. Die Entnahmeöffnung dient dazu, dass der Schacht und das TGA-Gehäuse mit darin angeordneten TGA-Komponenten für den Einbau, das Fädeln von Kabeln, die Wartung, eine Verbrauchsablesung oder den Austausch von Komponenten, etc. von außen her zugänglich ist. Wohnungen müssen dafür nicht betreten werden.
  • Die Vorderseiten der Fassadenelemente und die Vorderseiten der TGA-Elemente, insbesondere die Verschlusselemente sind vorzugsweise mit entsprechenden Oberflächen ausgestattet, um ein einheitliches Erscheinungsbild des sanierten Gebäudes zu gewährleisten.
  • Die TGA-Komponenten innerhalb des TGA-Gehäuses umfassen vorzugsweise die gesamte Versorgungstechnik für eine Wohneinheit. Diese umfasst mehrere Elemente aus der Gruppe umfassend eine Be- und Entlüftungsanlage, eine Wärmerückgewinnung, ein Nachheizregister, einen Zu- oder Abluftventilator, einen Durchlauferhitzer, einen Warmwasserspeicher, einen Wärmetauscher, einen Luftfilter, eine oder mehrere Wärmepumpen wie insbesondere einen Kältemittelkreislauf, Messuhren für Warmwasserverbrauch oder Wasserverbrauch oder Stromverbrauch, Sensoren zur Datenermittlung, Datenübertragungspunkte, Schalter für Strom oder Signalleitungen oder Ventile für Luft- oder Wasserleitungen.
  • Das TGA-Gehäuse kann die einzelnen TGA-Komponenten in unterschiedlichen Fächern beherbergen. Es ist insgesamt flach und großflächig ausgebildet, um das TGA-Element insgesamt flach und kompakt ausbilden und so bündig in eine neue, durch die Fassadenelemente und TGA-Elemente gebildete Fassadenoberfläche des Gebäudes einbinden zu können.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass Stromleitungen, Signalleitungen, Steigleitungen und Abwasserleitungen aus dem Keller oder Sockelbereich des Gebäudes durch den in mehreren übereinander angeordneten TGA-Elementen gebildeten Schacht nach oben geführt werden. Die TGA-Komponenten jedes TGA-Elements sind an diese Leitungen angeschlossen. Die Leitungen können entweder vorinstalliert sein und dann nach Anordnung der TGA-Elemente anhand von beispielsweise Manschetten verbunden werden, oder nachträglich eingefädelt werden, wenn die TGA-Elemente bereits an der Gebäudefassade bzw. -wand montiert sind. Insbesondere im Falle von Strom- oder Signalkabeln ist in der Regel ein nachträgliches Einfädeln bevorzugt. Ansaug- und Ausblasöffnungen für Zuluft und Abluft können direkt im Bereich jedes TGA-Elements vorgesehen sein.
  • Ausgehend von den TGA-Komponenten führen Leitungen für Kalt- und Warmwasser, Zuluft, Abluft, ggf. Gas, Strom oder Signale in die Wohneinheit. Dies kann insbesondere durch Kernbohrungen in der Gebäudefassade und entsprechende, vorzugsweise mit den Kernbohrungen fluchtende Durchbrüche an der Rückseite der TGA-Elemente erfolgen. Die Kernbohrungen sind vorzugsweise knapp unterhalb einer Stockwerksdecke des Gebäudes angeordnet, sodass die Leitungen im Gebäude in nicht störender Weise unterhalb der Decke verlegt werden können.
  • Überhaupt ist der erfindungsgemäße Ansatz minimal invasiv. Die Sanierung kann im bewohnten Zustand der Wohneinheiten erfolgen und Bewohner müssen nicht ausziehen. Die gesamte serielle Sanierung kann sehr schnell erledigt werden, innerhalb weniger Tage oder Wochen, und geht vergleichsweise sauber und leise vonstatten.
  • Nach einer Abtragung des Dachstuhls im Rahmen des Verfahrens kann derselbe oder ein neuer Dachstuhl wieder auf das Gebäude aufgesetzt werden. Ein neuer Dachstuhl kann beispielsweise als Pfettendach ausgebildet sein, wobei vorgefertigte plattenförmige Dachelemente direkt auf die Pfetten oder auf die Sparren aufgesetzt werden. Alternativ kann in einer Variante der Erfindung vorgesehen sein, dass der Dachstuhl aus vorgefertigten Dachelementen auf das bestehende Gebäude neu aufgesetzt wird. In diesem Zusammenhang kann insbesondere vorteilhaft sein, dass eine Montageeinheit zwei über ein Gelenk verbundene Dachelemente aufweist, die an dem Gelenk aus einer gefalteten Position in eine offene Position überführt werden können. So kann das neue Dach komplett in einer Fabrik vorgefertigt, als flache Dachelemente zum Gebäude transportiert und erst dort in seinen wesentlich sperrigeren ausgeklappten Zustand überführt und dort montiert werden. Auch diese Montage kann sehr schnell, beispielsweise in wenigen Tagen erfolgen.
  • Die Dachelemente sind wie auch die Fassadenelemente vorzugsweise in Rahmenbauweise gefertigt und gedämmt. Auf die Beschreibung der Fassadenelemente kann insoweit verwiesen werden, mit dem Unterschied, dass die Dachelemente typischerweise keine Fenster- oder Türöffnungen aufweisen und dass die Außenseite mit einer wetterfesten Folie ausgestattet ist. Die Dachelemente können auch Dachflächenfenster, Entrauchungsöffnungen oder sonstige Öffnungen aufweisen.
  • Der Außenseite mehrerer oder aller Dachelemente vorgelagert sind vorzugsweise vormontierte oder nachträglich montierte Photovoltaikmodule.
  • In einer Ausführungsform werden die Photovoltaikmodule mit einem Wechselrichter verbunden, der vorzugsweise im Dachstuhl angeordnet wird. Von dort werden Stromkabel durch den Schacht in einer Reihe gestaffelter TGA-Module in den Keller des Gebäudes zu einem Verteiler geführt, wo der Strom in die allgemeine Stromversorgung eingespeist wird. Von dort führen dann die Stromleitungen wieder durch den oder die Schächte in den TGA-Modulen nach oben in die einzelnen Wohneinheiten.
  • Vor dem Einhängen oder Setzen der Fassadenelemente werden bestehende Fenster oder Türen vorzugsweise aus den entsprechenden Öffnungen in der Gebäudefassade herausgenommen. Nach Anbringung der Fassadenelemente können Laibungselemente in die Öffnungen eingesetzt werden, die aus den fluchtenden Ausnehmungen der Fassadenelemente und den Öffnungen der bestehenden Gebäudefassade resultieren. Vorzugsweise werden die Laibungselemente von innen eingesetzt. Die Tiefe der Laibungselemente ist vorzugsweise so gewählt, dass die Ränder sowohl der Ausnehmungen der Fassadenelemente und der Öffnungen der bestehenden Gebäudefassade ebenso überdeckt werden, wie ein etwaiger Spalt zwischen den Fassadenelementen und der Außenfläche der bestehenden Gebäudefassade. Diese Laibungselemente können dann von innen so eingeschoben werden, dass sie an ein neues Fenster oder eine Tür angepasst werden.
  • Eine oder mehrere Flächen der Laibungselemente können in einer Ausführungsform mit Heizelementen, beispielsweise elektrischen Heizmatten versehen sein. Eine Beheizung der Flächen der Laibungselemente ist energetisch besonders günstig, da die Heizung genau an einer natürlichen Schwachstelle der Isolierung, nämlich im Bereich von Fenstern und Türen erfolgt und jeder Raum individuell mit der gewünschten Raumtemperatur geregelt werden kann. Elektrische Heizmatten haben im Kontext der vorliegenden Erfindung den Vorteil, dass eine Montage und Energieversorgung einfacher und schneller ist, als beispielweise bei einer wassergeführten Konvektionsheizung.
  • Die Versorgung eines Heizelements kann vorzugsweise ausgehend von einem TGA-Element für das entsprechende Stockwerk erfolgen. Zu diesem Zweck können entsprechende Leitungen, beispielsweise Stromleitungen, vor dem Aufsetzen der TGA-Elemente bzw. Fassadenelemente horizontal an der Gebäudefassade verlegt werden, sodass nach dem Aufsetzen der TGA-Elemente bzw. Fassadenelemente bereits die entsprechenden Leitungsenden an den benötigten Orten vorliegen und nur mehr einerseits an einen Anschluss des TGA-Elements und andererseits an einen Anschluss des Heizelements des Laibungselements angeschlossen werden müssen. In einer alternativen Variante können die entsprechenden Leitungen auch vom Keller ausgehend an der Außenseite der Bestandswand oder alternativ an der Innenseite der Gebäudewand verlegt werden, ausgehend von beispielsweise den Kernbohrungen in der Gebäudefassade, aus denen die Leitungen von den TGA-Elementen in die Wohneinheit geführt werden.
  • Insbesondere ist im Kontext der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass das bestehende Gebäude möglichst vollständig eingehüllt wird, um eine möglichst große Energieeinsparung und CO2-Einsparung zu erreichen. Dies erfolgt unter Verwendung der gedämmten Fassadenelemente und der gedämmten TGA-Elemente, durch ein Einsetzen von Laibungselementen und neuen Fenstern bzw. Türen, und unter Aufbau eines neuen Dachstuhls mit gedämmten Dachelementen, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, hocheffizienten TGA Komponenten und einer weitgehend luftdichten und wärmebrückenfreien Ausführung.
  • Zur Minimierung von Wärmebrücken und Verbesserung der Isolierung auch im Kellerbereich bzw. Sockelbereich des Gebäudes ist in einer Ausführungsform der Erfindung weiterhin vorgesehen, in einem gewissen Abstand von beispielsweise zwischen 10 und 100 cm außen vor der Ebene der Gebäudefassade bzw. der Kellerwand einen vertikalen Graben in das das Gebäude umgebende Erdreich zu fräsen, etwa mit einer mobilen Grabenfräse, und in diesen Graben dann Dämmplatten einzustellen oder Dämmgranulat einzustreuen. Der Graben kann beispielsweise etwa zwischen 5 cm und 30 cm breit sein, insbesondere zwischen 10 cm und 20 cm. Die Tiefe des Grabens kann beispielsweise zwischen 50 cm und 200 cm liegen. Die eingesetzten Dämmplatten oder dämmendes Granulat können eine der Breite des Grabens entsprechende Stärke bzw. eine etwas geringere Stärke, um diese ohne Widerstand einstellen zu können, beispielsweise zwischen 3 cm und 25 cm, vorzugsweise zwischen 8 cm und 15 cm. Die Länge der Dämmplatten entspricht vorzugsweise in etwa der Grabentiefe. Alternativ zu den Dämmplatten kann dämmendes Granulat in den Graben eingefüllt werden, beispielsweise direkt beim Ausfräsen. Gegenüber einer Vorgehensweise, bei der man das Erdreich an der Kellerwand aushebt und die Kellerwand freilegt, um diese dann zu dämmen, stellt das beschriebene Vorgehen eine wesentliche Erleichterung und deutliche Beschleunigung dar, und der Umstand, dass die Dämmplatten nicht direkt an der Hauswand anliegen, beeinträchtigt die Qualität der Kellerdämmung nur unwesentlich.
  • Um eine Verbindung mit der oberirdischen Dämmung an der Gebäudefassade, also den Fassadenelementen herzustellen, können im Bereich des Spalts zwischen der Oberkante der in den Graben eingefügten Dämmung und der Unterkante der Fassadenelemente weitere Dämmplatten im Wesentlichen waagrecht installiert werden. In dieser Variante ist auch in diesem Bereich eine durchgehende Dämmung geschaffen. Die waagrechten Dämmplatten verlaufen vorzugsweise mit einem leichten Gefälle nach außen, also nicht streng waagrecht im geometrischen Sinn, wobei das Gefälle beispielsweise zwischen 5° und 25° betragen kann. Dies erleichtert die Ableitung von Wasser, das an der Außenseite der neuen Fassade abläuft. Mit dieser Anordnung wird gleichzeitig die Kellerwand vor Durchfeuchtung geschützt.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend anhand der Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen. In den Figuren zeigen:
    • 1: eine schematische Übersichtsdarstellung zum erfindungsgemäßen Verfahren;
    • 2: einen horizontalen Schnitt durch den oberen Bereich eines anhand des erfindungsgemäßen Verfahrens sanierten Gebäudes;
    • 3: einen vertikalen Schnitt durch TGA-Elemente, die der Gebäudefassade vorgelagert sind;
    • 4: einen horizontalen Schnitt durch eines dieser TGA-Elemente und benachbarte Bereiche von Fassadenelementen;
    • 5: eine schematische Darstellung zur Anordnung abgehängter Schienen zur Befestigung der Fassadenelemente und TGA-Elemente;
    • 6: eine schematische Darstellung einer Dachkonstruktion;
    • 7: einen horizontalen Schnitt durch den Verbindungsbereich zwischen Gebäude und Dachkonstruktion;
    • 8: eine Schnittansicht der Hüllkonstruktion des sanierten Gebäudes im Sockelbereich;
    • 9: eine Darstellung einer Grabenfräsung zur Herstellung einer entsprechenden Konstruktion im Sockelbereich;
    • 10: Ansichten eines entstehenden Fassadenelements;
    • 11: einen vertikalen Schnitt durch ein Fassadenelement im Bereich einer Fensteröffnung;
    • 12: eine Ansicht auf ein leeres TGA-Element mit TGA-Gehäuse; und
    • 13: eine Ansicht auf dasselbe TGA-Element in einem mit TGA-Komponenten und Leitungen ausgestatteten Zustand.
  • Die im Rahmen des Ausführungsbeispiels vorgestellte Variante des Verfahrens zielt darauf ab, ein bestehendes Wohngebäude oder sonstiges Gebäude mit mehreren Stockwerken und Wohneinheiten möglichst vollständig mit wärmedämmenden Elementen einzuhüllen und zudem die gesamte Haustechnik in der Umhüllung zu bündeln, um die notwendigen Arbeiten in den Wohnungen auf ein Minimum zu reduzieren.
  • 1 zeigt eine schematische Übersichtsdarstellung zu einem wesentlichen Aspekt dieses Verfahrens, nämlich der Anordnung unterschiedlicher Fassadenelemente 100 von Typen 100a, 100b, 100c in vertikaler Staffelung an unterschiedlichen streifenförmigen Abschnitten einer Gebäudefassade 910. Jedes Fassadenelement 100 erstreckt sich über ein Stockwerk 901 bzw. 902 des Gebäudes 900. Jeder Typ 100a, 100b, 100c an Fassadenelementen 100 umfasst eine oder mehrere Ausnehmungen 121, 122 für Fenster oder Türen, deren Lage und Größe zu Fenster- und/oder Türöffnungen 921, 922 in der von den jeweiligen Typen 100a, 100b, 100c überdeckten Abschnitten der Gebäudefassade 910 korrespondiert. Die Fassadenelemente 100 werden jeweils so auf die Gebäudefassade 910 aufgepasst, dass die Ausnehmungen 121, 122 sich mit den Fenster- und/oder Türöffnungen 921, 922 in der Gebäudefassade 910 decken.
  • 2 zeigt einen horizontalen Schnitt durch den oberen Bereich eines anhand des erfindungsgemäßen Verfahrens sanierten Gebäudes 900. Erkennbar sind der im Rahmen des Verfahrens in einer später noch ausführlicher beschriebenen Weise auf das Gebäude 900 neu aufgesetzte Dachstuhl 800 ebenso, wie die der Gebäudefassade 910 vorgelagerten Fassadenelemente 100 mit zu Fensteröffnungen 921 korrespondierenden und fluchtenden Ausnehmungen 121. Andeutungsweise sind auch neu gesetzte Dachpfetten 840 sowie daran abgehängte Befestigungsschienen 400 für Fassadenelemente 100 und noch zu beschreibende TGA-Elemente erkennbar, wobei dieses Befestigungssystem im Zusammenhang mit 5 noch näher beschrieben werden wird.
  • 3 und 4 zeigen einen vertikalen Schnitt durch übereinander vor der Gebäudefassade 910 angeordnete TGA-Elemente 200 sowie einen horizontalen Schnitt durch eines dieser TGA-Elemente 200 und benachbarte Bereiche von Fassadenelementen 100.
  • Die TGA-Elemente 200 sind wie auch die Fassadenelemente 100 einem streifenförmigen Abschnitt der Gebäudefassade 910 vorgelagert und an abgehängten Befestigungsschienen 400 befestigt. Wie die Fassadenelemente 100 erstreckt sich jedes TGA-Element 200 über die Höhe eines Stockwerks 901, 902 des Gebäudes 900. Jedes TGA-Element 200 umfasst die Versorgungstechnik für die energetische Versorgung, die stoffliche Versorgung, die Entsorgung von Abwasser und die Herstellung von Kommunikations- und Datenverbindungen für eine Wohneinheit des Gebäudes 900. Die Reihe an TGA-Elementen 200 ist in 1 nicht dargestellt, würde jedoch direkt benachbart zu einer Reihe an Fassadenelementen 100 verlaufen.
  • Die Anzahl der Reihen an vertikal gestapelten TGA-Elementen 200 entspricht also der Anzahl an Wohneinheiten in jedem Stockwerk 901, 902 des Gebäudes 900. Zwei oder mehrere Reihen an TGA-Elementen 200 können direkt benachbart zueinander verlaufen, oder es können ein oder mehrere Reihen an Fassadenelementen 100 zwischen zwei Reihen an TGA-Elementen 200 verlaufen.
  • In jedem Fall sind die TGA-Elemente 200 und Fassadenelemente 100 immer so nebeneinander angeordnet, dass deren Seitenkanten einander direkt gegenüberstehen. Dies ist auch in 4 ersichtlich, wo der Fall dargestellt ist, dass TGA-Elemente 200 zwischen Fassadenelementen 100 eingepasst ist.
  • Die TGA-Elemente 200 umfassen einen hohlen Innenbereich in Form eines von oben bis unten durchlaufenden Schachts 210, in dem ein TGA-Gehäuse 220 zur Aufnahme von TGA-Komponenten derart mittig angeordnet ist, dass links und rechts des TGA-Gehäuses 220 jeweils ein das TGA-Element 200 von oben bis unten durchlaufender Schachtabschnitt 210a, 210b frei bleibt.
  • An der Vorderseite weisen die TGA-Elemente 200 eine vollflächige Zugangsöffnung 230 zum Schacht 210 und dem TGA-Gehäuse 220 auf, die mit Türen 231 reversibel verschlossen werden kann. Die Entnahmeöffnung 230 dient dazu, dass der Schacht 210 und das TGA-Gehäuse 200 mit darin angeordneten TGA-Komponenten für den Einbau, das Fädeln von Kabeln, die Wartung etc. von außen her zugänglich ist.
  • Die Vorderseiten der Fassadenelemente 100 und die Vorderseiten der TGA-Elemente 200, also die Türen 230 sind mit entsprechenden Oberflächen ausgestattet, um ein einheitliches Erscheinungsbild des sanierten Gebäudes 900 zu gewährleisten. Auch die Tiefe der TGA-Elemente 200 und der Fassadenelemente 100 ist identisch, sodass der Übergang zwischen den einzelnen Elementen 100 bzw. 200 an der Fassade des sanierten Gebäudes 900 bündig ist.
  • Ausgehend von den TGA-Elementen 200 werden Leitungen 390 für einzelnen Wohneinheiten durch Kernbohrungen 930 in der Gebäudewand horizontal in die Wohneinheit geführt. Die TGA-Elemente 200 weisen dabei an der Rückseite ebenfalls zu den Kernbohrungen 930 fluchtende Durchbrüche auf. Die Leitungen 390 können dann unter der Decke der jeweiligen Wohneinheit verlegt werden, wie in 3 ersichtlich. Eine derartige Verlegung von Leitungen 390 für beispielsweise Warm- und Kaltwasser, Elektrizität, Signal oder dgl. unter der Decke von bestehenden Gebäuden ist am wenigsten störend und kann in einfacher Weise realisiert werden. Abwasserleitungen können unter der Decke einer Wohneinheit immer für die darüber liegende Wohneinheit verlegt werden.
  • 5 zeigt das bereits im Zusammenhang mit der Beschreibung der 2 angedeutete System zur Befestigung von Fassadenelementen 100 und TGA-Elementen 200 an Befestigungsschienen 400. Im Rahmen des Verfahrens wird ein bestehender Dachstuhl des Gebäudes 900 abgetragen und ein neuer Dachstuhl 800 (2) wird aufgesetzt, wobei nach Abtragung des alten Dachstuhls neue Fußpfetten 840 an den Randbereich der Oberseite des Gebäudes 900 gesetzt werden. Diese Fußpfetten 840 dienen als Anker für die Befestigungsschienen 400. Die Schienen 400 werden zusätzlich noch in regelmäßigen Abschnitten an der Gebäudefassade 910 angeschraubt, aber die wesentliche Krafteinleitung erfolgt über die Fußpfetten 840 und folglich vertikal von oben in die Seitenwände / Fassade 910 des Gebäudes 900. Die Abhängung der Befestigungsschienen bietet den Vorteil, dass die Dübel innerhalb der Schienen keine substantiellen vertikalen Kräfte in das Bestandsmauerwerk einleiten.
  • Die Befestigungsschienen 400 sind jeweils mit Einhängeelementen 410 ausgestattet, an denen die Fassadenelemente 100 und TGA-Elemente 200 anhand von geeigneten, an deren Innenseite angeordneten Gegenelementen befestigt werden können. Typischerweise sind zwei Befestigungsschienen 400 pro Reihe an Fassadenelementen 100 bzw. TGA-Elementen 200 vorgesehen, sodass diese Elemente 100 bzw. 200 jeweils links und rechts an einer Befestigungsschiene 400 befestigt werden können.
  • Durch die beschriebene Art der Befestigung der Fassadenelemente 100 und TGA-Elemente 200 an Befestigungsschienen 400 bleibt zwischen der Innenseite der Fassadenelemente 100 bzw. TGA-Elemente 200 und der Außenseite der Gebäudefassade 910 immer ein Spalt frei, der zur Installation von Kabeln oder Dämmamterialen genützt werden kann und auch aufgrund eines möglichen Toleranzausgleichs nützlich ist.
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung des neuen Dachs 800. Zwei Dachelemente 810 werden am First mit einem Gelenk verbunden, umso schneller montiert werden zu können. 7 zeigt einen vertikalen Schnitt durch den Traufbereich mit Gebäudewand 910, Wandelement 100 und Dachelement 810.
  • Nachdem im Rahmen des Verfahrens der bestehende Dachstuhl des Gebäudes 900 abgetragen wurde und nachdem die neuen Fußpfetten 840 gesetzt, die Befestigungsschienen 400 abgehängt und ggf. die Fassadenelemente 100 bzw. TGA-Elemente 200 bereits daran befestigt wurden, wird ein neues Dach 800 auf die Fußpfetten 840 aufgesetzt.
  • Das neue Dach 800 ist als vorgefertigtes Element bereitgestellt, das zwei Dachelemente 810 aufweist, die an einem Gelenk 820 aus einer gefalteten Position in eine offene Position überführt werden können (die linke Abbildung der 6 zeigt eine halb offene Position, die rechte Abbildung eine offene Position). Dies hat den Vorteil, dass das neue Dach 800 komplett in einer Fabrik vorgefertigt und als flaches Teil zum Gebäude transportiert werden kann. Erst dort wird er in seinen wesentlich sperrigeren ausgeklappten Zustand überführt.
  • Die Dachelemente 810 werden wie auch die Fassadenelemente 100 in Rahmenbauweise gefertigt und gedämmt sind. Auf die noch später folgende Beschreibung der Konstruktion der Fassadenelemente 100 kann verwiesen werden.
  • Das ausgeklappte Dach 800 wird dann auf die neuen Fußpfetten 840 aufgesetzt und dort anhand eines Kantholzes 820 befestigt, wie in 7 ersichtlich.
  • Ebenfalls in 7 ist erkennbar, dass die Außenseite der Dachelemente 810 bzw. der einzelnen Dachelemente mit einer wetterfesten Dachfolie 830 versehen ist. Des Weiteren sind an der Außenseite der Dachelemente 810 mehrere Photovoltaikmodule 850 auf einer Unterkonstruktion montiert. Diese Photovoltaikmodule 850 dienen der Stromversorgung bzw. Unterstützung der Stromversorgung des Gebäudes 900. Die gesamte für die Photovoltaik benötigte Technik kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens mit wenig Aufwand in das bestehende Gebäude integriert werden. So ist vorgesehen, dass die Photovoltaikmodule 850 mit einem neu unter dem Dach 800 installierten Wechselrichter verbunden werden. Von dort werden Stromleitungen durch einen Schacht 210 innerhalb einer Reihe gestaffelter TGA-Module 200 in den Keller des Gebäudes 900 zu einem Verteiler geführt, wo der Strom in die allgemeine Stromversorgung eingespeist wird. Von dort wird dann der Strom wieder durch die Schächte 210 in den TGA-Modulen 200 nach oben in die Wohneinheiten verteilt.
  • Wie in 8 ersichtlich, ist zur Minimierung von Wärmebrücken und Verbesserung der Isolierung auch im Kellerbereich bzw. Sockelbereich des Gebäudes 900 in einem gewissen Abstand von der Kellerwand ein vertikaler Graben 700 in das Erdreich eingefräst. In diesen Graben 700 sind Dämmplatten 710 oder Dämmgranulat eingebracht. Der Umstand, dass die Dämmung nicht direkt an der Kellerwand anliegt, beeinträchtigt die Qualität der Dämmung nur unwesentlich.
  • Um eine Verbindung dieser unterirdischen Dämmung mit der oberirdischen Dämmung an der Gebäudefassade 910, also den Fassadenelementen 100 herzustellen, sind im Bereich des Spalts zwischen der Oberkante der in den Graben 700 eingebrachten Dämmung 710 und der Unterkante der Fassadenelemente 100 weitere Dämmplatten 720 im Wesentlichen waagrecht, aber zum Toleranzausgleich und der Erleichterung des Wasserablaufs leicht von der Gebäudefassade 910 weg geneigt installiert.
  • In dieser Variante kann auch im Keller- bzw. Sockelbereich des Gebäudes 900 eine durchgehende Dämmung geschaffen werden.
  • Der Graben kann mit Hilfe einer mobilen Grabenfräse 770 in das Erdreich eingearbeitet werden, wie schematisch in 9 dargestellt. Gegenüber einer Vorgehensweise, bei der man das Erdreich an der Kellerwand aushebt und die Kellerwand freilegt, um diese dann zu dämmen, stellt dies eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung in der praktischen Umsetzung dar.
  • Wie aus den Ansichten des entstehenden Fassadenelements 100 gemäß 10 ersichtlich ist, sind die Fassadenelemente 100 in Holzrahmenbauweise gefertigt und umfassen einen Außenrahmen 111, mehrere Verstrebungen 112 und Fenster- bzw. Türrahmen 113 aus Vollholz oder Holzwerkstoffträgern. An der Außen- und Innenseite der Fassadenelemente 100 wird das Rahmengerüst 110 anhand von Gipsfaserplatten 121 abgedeckt. In den zwischen den Rahmenelementen 111, 112 und 113 und den Gipsfaserplatten 121 definierten Hohlräumen wird ein nachwachsendes und biologisch abbaubares Dämmmaterial wie beispielsweise Zellulosematerial oder Holzfasermaterial eingebracht.
  • 10 zeigt einen im Bereich einer Fensteröffnung 921 verlaufenden vertikalen Schnitt durch ein Fassadenelement 100 mit dem Fenster 911 und dem außenliegenden Sonnenschutz 912. Dabei wird ersichtlich, wie im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens bestehende Fenster und Türen, beispielsweise Balkontüren, die in die Bestandswand integriert waren, ersetzt werden.
  • Vor dem Aufsetzen der Fassadenelemente 100 werden bestehende Fenster (oder korrespondierend auch Türen) aus den entsprechenden Öffnungen 921 in der Gebäudefassade 910 herausgenommen. Nach Anbringung der Fassadenelemente 100 werden sodann Laibungselemente 600 in die Öffnungen eingesetzt, die aus den fluchtenden Ausnehmungen 121 der Fassadenelemente 100 und den Öffnungen 921 der bestehenden Gebäudefassade 910 resultieren. Die Tiefe der Laibungselemente 600 ist dabei so gewählt, dass resultierenden Öffnungen vollständig von den Seitenflächen 610 der Laibungselemente 600 ausgekleidet werden, die von innen in die Öffnungen eingesetzt werden, sodass sie an ein neues, im Fassadenelement 100 vorinstalliertes oder separat in die Öffnung eingesetztes energieeffizientes Fenster 911 (bzw. Türen) mit beispielsweise Kunststoffrahmen und Dreifachverglasung (oder Tür) angepasst werden.
  • Die Seitenflächen 610 der Laibungselemente 600 sind mit elektrischen Heizelementen 620 hinterlegt, um einem Wärmeverlust genau an einer natürlichen Schwachstelle der Isolierung, nämlich im Bereich von Fenstern und Türen, entgegenzuwirken.
  • Die Versorgung der elektrischen Heizelemente 620 erfolgt ausgehend vom TGA-Element 200 für das entsprechende Stockwerk bzw. für die entsprechende Wohneinheit. Die zu den elektrischen Heizelementen 620 führenden Stromleitungen 630 werden vorzugsweise an der Außenseite der Bestandswand verlegt.
  • In Anknüpfung an die allgemeine Beschreibung der TGA-Elemente im Zusammenhang mit 3 und 4 wird auf die Konfiguration dieser Elemente nun genauer eingegangen. In diesem Zusammenhang zeigen 11 eine Ansicht auf ein leeres TGA-Element 200 mit TGA-Gehäuse 220 und 12 eine Ansicht auf dasselbe TGA-Element 200 in einem mit TGA-Komponenten und Leitungen ausgestatteten Zustand.
  • In der in 13 gezeigten Form präsentiert sich das am Gebäude fertig verbaute TGA-Element 200 einem Benutzer bei geöffneter Tür 230.
  • Wie auch bereits aus 3 und 4 sind auch hier die links und rechts des mittigen TGA-Gehäuses 220 das TGA-Element 200 von oben bis unten durchlaufenden Schachtabschnitte 210a und 210b zu erkennen.
  • Anhand der 11 lässt sich die Gestalt des TGA-Gehäuses 220 erkennen. Es ist mittig im Schacht 210 des flach TGA-Elements 200 verbaut und großflächig gestaltet, um trotz des flachen Aufbaus, der erforderlich ist, um die TGA-Elemente 200 so dünn wie die Fassadenelemente 100 halten zu können. Es nimmt den Großteil des verfügbaren Volumens innerhalb des TGA-Elements 200 bzw. des Schachts 210 ein. Innerhalb des TGA-Gehäuses 220 befinden sich mehrere Fächer 221a, 221b, 221c, etc., deren Einteilung sich je nach gebäudeindividuellen Anforderungen an die benötigten TGA-Komponenten im Baukastenprinzip frei wählen lässt. Der Rahmen des TGA-Gehäuses 220 bleibt unabhängig von der Fächereinteilung immer gleich und kann in großer Serie gefertigt werden. Es weist aber eine größere Zahl an redundanten Befestigungsplätzen für Trennelemente und Befestigungsvorrichtungen auf, an denen dann TGA-Komponenten montiert werden können.
  • An der Rückseite des TGA-Gehäuses 220 sind auch vorgefertigte Öffnungen 222 vorgesehen, die in der Anwendung mit Kernbohrungen 930 in der Gebäudefassade 910 fluchten sollen, um Kabel 390 in die Wohneinheiten führen zu können.
  • Anhand der 12 lässt sich eine beispielhafte Ausstattung des TGA-Elements 200 mit unterschiedlichen TGA-Komponenten erkennen. Diese umfassen eine Lüftungsanlage 260 mit Wärmerückgewinnung, von der aus eine Zuluft-Leitung 261 in die Wohneinheit führt und in die eine Abluftleitung 262 aus der Wohneinheit mündet. Eine mit dieser Lüftungsanlage in thermischer Verbindung stehende Wärmepumpe 241 dient zur Erwärmung eines Warmwasserspeichers 242 für beispielsweise 100-160 Liter Warmwasser, wobei der Warmwasserspeicher 242 zusätzlich noch mit einem elektrischen Heizstab ausgestattet sein kann. Ein Kältemittelkreislauf 263 dient als Klimaanlage und mithin der optionalen Kühlung der Zuluft. Steigleitungen 271 für Kalt- und Warmwasser, die mit dem Warmwasserspeicher 242 in Verbindung stehen bzw. direkt durch Bohrung 222 in die Wohneinheit führen, verlaufen in dem in der gezeigten Draufsicht rechten Schachtabschnitt 210b vertikal durch die TGA-Elemente 200. Eine durch eine andere Bohrung 222 aus der Wohneinheit kommende Abwasserleitung 273, in die auch eine Kondenswasser-Leitung 264 aus der Lüftungsanlage 260 mündet, verläuft in dem in der gezeigten Draufsicht linken Schachtabschnitt 210a vertikal durch die TGA-Elemente 200.
  • Leitungen für Strom und Signalleitungen sind in 13 nicht extra dargestellt, verlaufen aber ebenfalls in einem der beiden Schachtabschnitte 210a bzw. 210b und durch eine der Bohrungen 222.
  • Die TGA-Komponenten umfassen mithin alle für die Versorgung einer Wohneinheit mit warmer und kalter Frischluft, mit warmem und kaltem Wasser, mit Strom, mit Signalleitungen bzw. allen notwendigen Komponenten. Auch die notwendigen Komponenten zur Abfuhr von Abwasser und gebrauchter Luft können in den TGA-Elementen 200 verbaut sein.

Claims (15)

  1. Verfahren zur energetischen Gebäudesanierung, wobei eine bestehende Gebäudefassade zumindest abschnittsweise mit vorgefertigten Bauelementen überdeckt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauelemente einen oder mehrere unterschiedliche Typen an plattenförmigen Fassadenelementen sowie TGA-Elemente umfassen; wobei die Fassadenelemente jeweils eine Wärmedämmung umfassen; wobei zumindest ein Typ an Fassadenelementen eine oder mehrere Ausnehmungen für Fenster oder Türen umfasst und die Fassadenelemente dieses Typs so auf die Gebäudefassade aufgepasst werden, dass die Ausnehmungen sich mit Fenster- und/oder Türöffnungen in der Gebäudefassade decken; und wobei die TGA-Elemente wenigstens einen vertikal verlaufenden Schacht und wenigstens ein TGA-Gehäuse zur Aufnahme von TGA-Komponenten umfasst.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein streifenförmiger Fassadenabschnitt mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten Fassadenelementen des identischen Typs überdeckt wird und dass wenigstens ein streifenförmiger Fassadenabschnitt mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten TGA-Elementen überdeckt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassadenelemente in Rahmenbauweise, insbesondere Holzrahmenbauweise gefertigt sind und einen Außenrahmen sowie im Falle von Fenster- oder Türausnehmungen auch Rahmen zur Definition dieser Ausnehmungen umfassen.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche streifenförmige Fassadenabschnitte jeweils mit zwei oder mehr vertikal gestaffelten Fassadenelementen überdeckt werden, wobei für jeden streifenförmigen Fassadenabschnitt jeweils ein Typ an Fassadenelementen verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedlichen streifenförmigen Fassadenabschnitten des Gebäudes unterschiedliche Typen an Fassadenelementen vorgelagert werden, wobei die Fassadenelemente je nach Vorhandensein, Art und Lage von Fenster- und Türöffnungen in der Gebäudefassade ohne Ausnehmungen oder mit entsprechend den Fenster- und Türöffnungen des überdeckten Bereichs positionierten und dimensionierten Ausnehmungen ausgeführt sein können.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassadenelemente und/oder TGA-Elemente an einem an der Oberseite der Gebäudefassade verankerten Befestigungsstrang abgehängt sind.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerung der Befestigungsstränge an Fußpfetten eines Dachstuhls des Gebäudes erfolgt, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass im Rahmen des Verfahrens ein bestehender Dachstuhl des Gebäudes abgetragen wird und neue Fußpfetten gesetzt werden, und/oder dass zwei als Anker für an gegenüberliegenden Seiten des Gebäudes liegende Reihen an Fassadenelementen oder TGA-Elementen dienende Fußpfetten anhand von Verbindungssträngen verbunden sind.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das TGA-Gehäuse mittig in einem von oben bis unten durch das TGA-Element laufenden Schacht angeordnet ist, sodass beidseitig des TGA-Gehäuses von oben bis unten durchlaufende Schachtabschnitte frei bleiben.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die TGA-Elemente an der Vorderseite vorzugsweise eine großflächige oder vollflächige Zugangsöffnung aufweisen, die mit einem Verschlusselement verdeckt ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Fassadenelement oder TGA-Element jeweils über ein Stockwerk des bestehenden Gebäudes erstreckt.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die TGA-Komponenten innerhalb des TGA-Gehäuses mehrere Elemente aus der Gruppe umfassend einen Zu- oder Abluftventilator, einen Durchlauferhitzer, einen Warmwasserspeicher, einen Wärmetauscher, einen Luftfilter, eine Wärmepumpe wie insbesondere einen Kältemittelkreislauf, einen Schalter für Strom oder Signalleitungen oder Ventile für Luft- oder Wasserleitungen umfassen.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen des Verfahrens ein Dachstuhl des Gebäudes abgetragen und ein neuer Dachstuhl auf das Gebäude aufgesetzt wird, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass der neue Dachstuhl als Pfettendach ausgebildet ist und plattenförmige Dachelemente umfasst, die direkt auf die Pfetten oder auf Sparren aufgesetzt werden.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Aufsetzen der Fassadenelemente bestehende Fenster oder Türen aus den entsprechenden Öffnungen in der Gebäudefassade herausgenommen werden und dass nach Anbringung der Fassadenelemente Laibungselemente in die Öffnungen eingesetzt werden, die aus den fluchtenden Ausnehmungen der Fassadenelemente und den Öffnungen der bestehenden Gebäudefassade resultieren.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Flächen der Laibungselemente mit Heizelementen, vorzugsweise elektrischen Heizelementen versehen sind, wobei die Versorgung eines Heizelements vorzugsweise ausgehend von einem TGA-Element für das entsprechende Stockwerk erfolgt.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Kellerbereich bzw. Sockelbereich des Gebäudes im Abstand von der Ebene der Gebäudefassade ein vertikaler Graben in das das Gebäude umgebende Erdreich eingefräst wird und dass in diesen Graben eine Dämmung eingebracht wird, wobei vorzugsweise im Bereich des Spalts zwischen der Oberkante der in den Graben eingebrachten Dämmung und der Unterkante der Fassadenelemente weitere Dämmelemente im Wesentlichen waagrecht installiert werden.
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