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DE202009017919U1 - Gebäude mit Wärmedämmung - Google Patents

Gebäude mit Wärmedämmung Download PDF

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DE202009017919U1 DE202009017919U DE202009017919U DE202009017919U1 DE 202009017919 U1 DE202009017919 U1 DE 202009017919U1 DE 202009017919 U DE202009017919 U DE 202009017919U DE 202009017919 U DE202009017919 U DE 202009017919U DE 202009017919 U1 DE202009017919 U1 DE 202009017919U1
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/762Exterior insulation of exterior walls
    • E04B1/7641Elements for window or door openings, or for corners of the building

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Abstract

Gebäude mit Wänden (1), welche an ihrer Außenseite erste Wandbereiche (3) aufweisen, in denen eine Temperatur in einem Temperaturverteilungsbild größer als ein vorgegebener Grenzwert (3) ist, und welche an ihrer Außenseite zweite Wandbereiche (4) aufweisen, in denen eine Temperatur im Temperaturverteilungsbild kleiner als der vorgegebene Grenzwert (4) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Wandbereiche (3) mit Wärmedämmmitteln (11) überdeckt und die zweiten Wandbereiche (4) nicht oder nur teilweise mit den Wärmedämmmitteln (11) überdeckt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mit einer Wärmedämmung versehenes Gebäude.
  • Nach dem Stand der Technik ist es allgemein bekannt, ein Gebäude mit einem sogenannten ”Vollwärmeschutz” zu versehen. Dazu werden die Außenseiten der Wände mit Wärmedämmmitteln, insbesondere aus Polystyrol hergestellten Platten, verkleidet. Anschließend wird auf die Wärmedämmmittel ein Außenputz aufgetragen. Der Vollwärmeschutz umfasst des Weiteren das Vorsehen wärmeisolierender Fenster sowie einer Wärmeisolation im Bereich des Dachs des Gebäudes. Ein derartig mit einem Vollwärmeschutz versehenes Gebäude zeichnet sich durch geringe Wärmeverluste aus. Heizkosten können damit erheblich gesenkt werden.
  • Mit einem Vollwärmeschutz versehene Gebäude haben allerdings den Nachteil, dass ein Luftaustausch zwischen dem Inneren des Gebäudes und der Umgebung erheblich vermindert ist. Das führt nicht nur zu einem unbehaglichen und ungesunden Wohnraumklima, sondern insbesondere auch zur Einnistung von Feuchtigkeit im Bereich der Außenwände. Das wiederum kann eine Schimmelbildung bewirken, welche gesundheitsschädlich ist und insgesamt die Substanz des Gebäudes angreifen kann. Die vorerwähnten Nachteile werden heutzutage angesichts ständig steigender Heizkosten häufig übersehen. Es ist allerdings zu erwarten, dass diese Nachteile mittelfristig zu erheblichen Problemen führen werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere ein Gebäude mit einer Wärmedämmung vorgeschlagen werden, wobei einerseits eine Wärmedämmung des Gebäudes und andererseits auch eine ausreichende Belüftung desselben gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 8.
  • Ein Verfahren zum Versehen eines Gebäudes mit einer Wärmedämmung kann die folgenden Schritte aufweisen:
    Herstellen eines die Temperaturverteilung an der Außenseite wiedergebenden Temperaturverteilungsbilds für jede mit einer Wärmedämmung zu versehende Wand, und
    Vorsehen einer Wärmedämmung an der Außenseite der Wand derart, dass erste Wandbereiche, in denen eine Temperatur im Temperaturverteilungsbild größer als ein vorgegebener Grenzwert ist, mit Wärmedämmmitteln überdeckt werden, und dass zweite Wandbereiche, in denen eine Temperatur im Temperaturverteilungsbild kleiner als der Grenzwert ist, nicht oder nur abschnittsweise mit den Wärmedämmmitteln überdeckt werden.
  • In Abkehr vom Stand der Technik wird erfindungsgemäß also vorgeschlagen, vom herkömmlichen Gedanken des ”Vollwärmeschutzes” abzurücken und stattdessen Gebäude nur noch teilweise dort mit Wärmedämmmitteln zu versehen, wo im Temperaturverteilungsbild ein besonders hoher Wärmeabfluss beobachtet wird. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass ein hoher Wärmeabfluss, insbesondere in Bereichen von Heizkörpern, Fensterbrettern, Rollladenkästen und dgl. durch die Wand hindurch in die Umgebung zu beobachten ist. Infolgedessen ist eine in diesen Bereichen vorgesehene Wärmedämmung besonders effektiv. In anderen Bereichen wird nach dem Gegenstand der Erfindung dagegen keine Wärmedämmung vorgesehen. Hier bleibt es bei der herkömmlichen Isolationswirkung der Wand. Das hat den Vorteil, dass in diesen Bereichen weiterhin ein Luftaustausch mit der Umgebung stattfinden kann. Damit wird einem Einnisten von Feuchtigkeit innerhalb der Außenwände entgegengewirkt. Die damit verbundenen Nachteile werden vermieden. Gleichzeitig kann aber eine relativ gute Wärmedämmung erreicht werden.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff ”Wärmedämmung” allgemein eine Einrichtung verstanden, welche einem Wärmetransport durch die Wand hindurch entgegenwirkt. Im Winter wird damit beispielsweise einem Wärmeabfluss vom Inneren des Gebäudes in die Umgebung entgegengewirkt, im Sommer wird dem Eindringen von Wärme von der Umgebung ins Innere des Gebäudes entgegengewirkt.
  • Das Temperaturverteilungsbild kann zweckmäßigerweise mittels einer herkömmlichen Infrarotkamera hergestellt werden. Bei der Herstellung eines Temperaturverteilungsbilds zur Ermittlung der durch eine ungenügende Wärmedämmung der Wände bedingten Wärmeverluste ist es selbstverständlich erforderlich, dass im Inneren des Gebäudes eine gleichmäßige Temperatur herrscht, welche sich von der Umgebungstemperatur unterscheidet. Zweckmäßigerweise sollte bei der Herstellung des Temperaturverteilungsbilds ein Temperaturunterschied zwischen einer im Inneren des Gebäudes herrschenden Innentemperatur und einer in der Umgebung herrschenden Außentemperatur zumindest 5°C, vorzugsweise 10°C, betragen.
  • Des Weiteren hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Wärmedämmmittel in Abhängigkeit der Geometrie der ersten Wandbe reiche vorzufertigen. In der Regel wird die Geometrie der ersten Wandbereiche einen unregelmäßig gekrümmten Umriss haben. Die Wärmedämmmittel werden dagegen so vorgefertigt, dass sie in der Regel einen rechteckigen Umriss haben. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, dass die Wärmedämmmittel an den anderen Umriss, beispielsweise einen runden, ovalen oder auch polygonalen Umriss haben. Deren Größe wird so bemessen, dass zumindest die ersten Wandbereiche vollständig und angrenzende Abschnitte der zweiten Wandbereiche ebenfalls überdeckt werden. Die überdeckten Abschnitte der zweiten Wandbereiche sind allerdings im Verhältnis zu den nicht überdeckten Abschnitten der zweiten Wandbereiche relativ klein. Beispielsweise werden höchstens 30, vorzugsweise weniger als 25% der zweiten Wandbereiche mit den Wärmedämmmitteln überdeckt.
  • Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, die Dämmmittel als vorgefertigte Module auszugestalten, in denen zu den in der jeweiligen Wand vorhandenen Mauerdurchbrüchen korrespondierende Durchbrüche vorgesehen sein können. Die als Module ausgestalteten Wärmedämmmittel können sich über mehrere Geschosse eines Gebäudes, insbesondere auch über die gesamte Höhe einer Außenwand erstrecken. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass insbesondere im Bereich von Mauerdurchbrüchen, beispielsweise Fenstern, Türen und dgl. die ersten Wandbereiche sich befinden. In diesem Fall können die Module so ausgestaltet sein, dass sie sich beidseits der Mauerdurchbrüche, welche im Falle von Fenstern meist übereinander angeordnet sind, erstrecken. Derartige vorgefertigte Wärmedämmmittel oder Module können mittels herkömmlicher Befestigungsmittel an den Außenwänden eines Gebäudes schnell und einfach angebracht werden. Sie können beispielsweise mittels Schrauben und Dübeln, Montageschaum, Montagekleber oder dgl. befestigt werden. Eine solche Befestigung kann auch bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass zur Befestigung der Module ein Gerüst nicht erforderlich ist. Nach der Montage können die Wärmedämmmittel oder die Module in herkömmlicher Weise z. B. mit einem Außenputz oder einer anderen Deckschicht versehen werden. Es kann aber auch sein, dass die Module bereits vor der Montage verputzt oder mit einer Deckschicht versehen werden.
  • Nach Maßgabe der Erfindung wird bei einem Gebäude mit Wänden, welche an ihrer Außenseite erste Wandbereiche aufweisen, in denen eine Temperatur in einem Temperaturverteilungsbild größer als ein vorgegebener Grenzwert ist, und welche an ihrer Außenseite zweite Wandbereiche aufweisen, in denen eine Temperatur im Temperaturverteilungsbild kleiner als der vorgegebene Grenzwert ist, vorgeschlagen, dass die ersten Wandbereiche mit Wärmedämmmitteln überdeckt und die zweiten Wandbereiche nicht oder nur teilweise mit den Wärmedämmmitteln überdeckt sind. – Das vorgeschlagene Gebäude zeichnet sich einerseits durch eine gute Wärmedämmung, geringe Heizkosten und gleichzeitig durch ein verbessertes Innenraumklima sowie einen guten Feuchtigkeitsaustausch mit der Umgebung aus.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist im Bereich eines Durchbruchs eines Moduls eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Rollladenkastens vorgesehen. Ferner kann insbesondere im Bereich eines für ein Fenster vorgesehenen Durchbruchs ein Fensterbrett vormontiert sein. Außerdem kann es sein, dass das Modul zumindest mit einem fotovoltaischen Element und/oder zumindest einem Wärmetauscher versehen ist. Bei dem Wärmetauscher kann es sich beispielsweise um einen Wärmetauscher zur Erzeugung von Warmwasser oder auch einen Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung von aus dem Inneren des Gebäudes in die Umgebung abgeführter warmer Luft handeln. Des Weiteren kann im Modul zumindest ein Kabel-/Installationskanal vorgesehen sein. Das ermöglicht es auf einfache Weise, Kabel- und/oder Rohrleitungen innerhalb eines Geschosses und/oder von einem Geschoss ins nächste zu verlegen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die zweiten Wandbereiche mit eine geringere Stärke als die Wärmedämmmittel aufweisenden weiteren Wärmedämmmitteln versehen sind. Die weiteren Wärmedämmmittel können grundsätzlich aus denselben Materialien hergestellt sein wie die Wärmedämmmittel. Eine Stärke der weiteren Wärmedämmmittel liegt beispielsweise im Bereich von 3 bis 8 cm, wohingegen eine Stärke der Wärmedämmmittel beispielsweise im Bereich von 10 bis 30 cm liegt. Die weiteren Wärmedämmmittel sind zweckmäßigerweise so beschaffen, dass sie einen Feuchtigkeitsaustausch durch die Wand ermöglichen, so dass selbst bei Vorsehen der weiteren Wärmedämmmittel die Nachteile eines herkömmlichen ”Vollwärmeschutzes” vermieden werden.
  • Als Wärmedämmmittel eignen sich insbesondere solche Materialien, welche einerseits eine gute Wärmedämmung und andererseits auch einen Luftaustausch zwischen dem Inneren des Gebäudes und der Umgebung ermöglichen. Die Wärmedämmmittel können aus Mineralfaser, Glasfaser, Polystyrol, Beton oder Holz hergestellt sein. Sie können aus den vorgenannten Materialien kombiniert sein, wobei dazwischen auch Hohlräume, vorzugsweise mit Edelgas gefüllte oder evakuierte Hohlräume, vorgesehen sein können.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht eines Gebäudes mit daran angebrachten Wärmedämmmodulen,
  • 2 eine Draufsicht auf das Wärmedämmmodul B in 1,
  • 3 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie A-A' in 2 und
  • 4 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie B-B' in 2.
  • 1 zeigt ein allgemein mit dem Bezugszeichen G bezeichnetes Gebäude, an dessen einen Wand 1 mehrere Wärmedämmmodule A, B und C angebracht sind. Jedes der Wärmedämmmodule A, B, C umgibt zumindest einen Wanddurchbruch 2, hier zumindest einen Fensterdurchbruch. Die Wärmedämmmodule A, B, C überdecken erste Wandbereiche 3. Die ersten Wandbereiche 3 werden durch eine Grenzwert-Isotherme I begrenzt, welche in 1 jeweils durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht ist. Die Grenzwert-Isotherme I ist einem von der Wand 1 erstellten Temperaturverteilungsbild (hier nicht gezeigt) entnommen. Solches Temperaturverteilungsbild kann beispielsweise mit einer Infrarotkamera aufgenommen werden. Eine Grenzwert-Isotherme I kann daraus beispielsweise mittels Falschfarbendarstellung entnommen werden.
  • Außerhalb der ersten Wandbereiche 3 befinden sich zweite Wandbereiche 4, welche lediglich teilweise von den Wärmedämmmodulen A, B, C überdeckt sind. Die überdeckten Bereiche beschränken sich auf Abschnitte der zweiten Wandbereiche 4, welche sich in der Nähe der Grenzwert-Isotherme I befinden. Die Wärmedämmmodule A, B, C können z. B. einen rechteckigen Umriss haben, welcher die Grenzwert-Isotherme I umgibt. Dabei kann ein Abstand des Umfangs der Wärmedämmmodule A, B, C zur Grenzwert-Isotherme höchstens etwa 100 cm, vorzugsweise weniger als 50 bis 80 cm, oder auch weniger als 30 cm betragen.
  • 2 zeigt eine vergrößerte Draufsicht auf das Wärmedämmmodul B in 1. Es weist einen Durchbruch 5 auf, welcher zum Mauerdurchbruch 2 korrespondiert. Das Wärmedämmmodul B überdeckt insbesondere eine an der Innenseite der Wand 1 vorgesehene Heizkörpernische 6 sowie einen Rollladenkasten 7. Es hat sich gezeigt, dass gerade in derartigen Wandabschnitten ein Wärmeabfluss besonders hoch ist. Mit dem Bezugszeichen 8 sind Befestigungsmittel, z. B. Bolzen, bezeichnet, mit denen das Wärmedämmmodul B an der Wand 1 angebracht ist.
  • Die 3 und 4 zeigen eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinien A-A' und B-B' in 2. Das Wärmedämmmodul B erstreckt sich in seiner Höhe zumindest abschnittsweise über eine obere Deckenplatte 9 sowie eine untere Bodenplatte 10, d. h. eine volle Geschosshöhe des Gebäudes G. Mit dem Bezugszeichen 11 ist ein thermisches Isolationsmittel bezeichnet. Es kann sich dabei um Polystyrol, Mineral- oder Glaswolle, Polystyrol, eine wärmeisolierende Struktur aus kreuzgeleimten Brettschichtholz, ggf. in Kombination mit Hohlräumen oder mit Dämmmitteln gefüllten Hohlräumen, oder dgl. handeln. Mit dem Bezugszeichen 12 ist eine das thermische Isolationsmittel 11 vor dem Eindringen von Feuchtigkeit schützende Deckschicht bezeichnet. Die Deckschicht 12 kann insbesondere auch so ausgestaltet sein, dass er zwar für Wasserdampf nicht jedoch Wasser durchlässig ist. Mit dem Bezugszeichen 13 ist ein Fensterbrett bezeichnet, welches, vorteilhafterweise unter Zwischenschaltung des thermischen Isolationsmittels 11 an einen Fensterrahmen 14 angeschlossen ist. Das Fensterbrett 13 kann zusammen mit einem ggf. daran vorgesehenen thermischen Isolationsmittel 11 Bestandteil des Moduls B sein. Mit dem Bezugszeichen 15 ist der obere Anteil einer den Durchbruch 5 umgebenden Verschalung bezeichnet. Wie insbesondere aus 3 ersichtlich ist, erstreckt sich die Verschalung 15 auch über die Seitenwände des Durchbruchs 5.
  • Das Wärmedämmmodul B kann in Abhängigkeit der Geometrie der entsprechenden Grenzwert-Isotherme I vorgefertigt werden. Es kann dann schnell an Ort und Stelle am Gebäude G beispielsweise mittels der Befestigungsmittel 8 montiert werden. Es können beispielsweise selbstspannende Befestigungsmittel zum Einsatz kommen. Zusätzlich zu dem Befestigungsmitteln 8 kann das Wärmedämmmodul B an der Wand 1 unter Verwendung von Dichtungsbändern, mineralischen und/oder polymeren Klebstoffen an der Wand 1 fixiert werden.
  • Sofern sich die Wärmedämmmodule A, B, C über mehrere Mauerdurchbrüche, insbesondere über mehrere Geschosse erstrecken, wie das in 1 gezeigte Wärmedämmmodul A, ist es vorteilhaft darin zusätzlich einen Installationsschacht vorzusehen. Das ermöglicht ein leichtes Verlegen von Rohrleitungen und/oder Kabeln beispielsweise von einem Geschoss ins andere. Ferner können die Wärmedämmmodule A, B, C mit fotovoltaischen Elementen und/oder Wärmetauschern versehen werden. Ferner ist es denkbar, in den Wärmedämmmodulen A, B, C einen Rollladenkasten samt Rollladen und/oder ein zusätzliches Fenster zu integrieren. Die vorgeschlagene Wärmedämmung, welche sich durch eine lediglich teilweise Überdeckung einer thermisch zu isolierenden Wand auszeichnet, ermöglicht einerseits eine gute Wärmeisolation und andererseits insbesondere einen Feuchtigkeitsaustausch zwischen dem Inneren des Gebäudes G und der Umgebung.
  • 1
    Wand
    2
    Mauerdurchbruch
    3
    erster Wandbereich
    4
    zweiter Wandbereich
    5
    Durchbruch
    6
    Heizkörpernische
    7
    Rollladenkasten
    8
    Befestigungsmittel
    9
    Deckenplatte
    10
    Bodenplatte
    11
    thermisches Isolationsmittel
    12
    Deckschicht
    13
    Fensterbrett
    14
    Fensterrahmen
    15
    Verschalung
    A, B, C
    Wärmedämmmodul
    G
    Gebäude
    I
    Grenzwert-Isotherme

Claims (8)

  1. Gebäude mit Wänden (1), welche an ihrer Außenseite erste Wandbereiche (3) aufweisen, in denen eine Temperatur in einem Temperaturverteilungsbild größer als ein vorgegebener Grenzwert (3) ist, und welche an ihrer Außenseite zweite Wandbereiche (4) aufweisen, in denen eine Temperatur im Temperaturverteilungsbild kleiner als der vorgegebene Grenzwert (4) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Wandbereiche (3) mit Wärmedämmmitteln (11) überdeckt und die zweiten Wandbereiche (4) nicht oder nur teilweise mit den Wärmedämmmitteln (11) überdeckt sind.
  2. Gebäude nach Anspruch 1, wobei die Wärmedämmmittel (11) in Anhängigkeit der Geometrie der ersten Wandbereiche (3) vorgefertigt sind.
  3. Gebäude nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Wärmedämmmittel (11) als vorgefertigte Module (A, B, C) ausgestaltet sind, in denen zu in der jeweiligen Wand (1) vorhandenen Mauerdurchbrüchen (2) korrespondierende Durchbrüche (5) vorgesehen sind.
  4. Gebäude nach Anspruch 3, wobei im Bereich eines Durchbruchs (5) eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Rollladenkastens vorgesehen ist.
  5. Gebäude nach Anspruch 3 oder 4, wobei im Bereich eines für ein Fenster vorgesehenen Durchbruchs (5) ein Fensterbrett (13) vormontiert ist.
  6. Gebäude nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei das Modul (A, B, C) mit zumindest einem fotovoltaischen Element und/oder zumindest einem Wärmetauscher versehen ist.
  7. Gebäude nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei im Modul (A, B, C) zumindest ein Kabel-/Installationskanal vorgesehen ist.
  8. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zweiten Wandbereiche zumindest abschnittsweise mit eine geringere Stärke als die Wärmedämmmittel (11) aufweisenden weiteren Wärmedämmmitteln versehen sind.
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