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Die Erfindung betrifft ein kompaktes mitführbares Sicherheitsdokument, das besonders gegen unerlaubtes Nachmachen geschützt ist. Insbesondere betrifft die Erfindung individualisierte persönliche Dokumente in Form von Ausweisen oder Datenseiten.
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Kartenförmige manipulationssichere Sicherheitsdokumente in Form von Ausweiskarten aus Kunststoff sind in großer Zahl bekannt. Um zu verhindern, dass derartige Sicherheitsdokumente ohne Erlaubnis leicht nachgemacht und manipuliert werden können, ist es bekannt, die Oberflächen mit dreidimensionalen Linienstrukturen auszubilden und diese so mit Mustern zu versehen, dass sich betrachtungswinkelabhängige Effekte einstellen. Ein Beispiel dieser Art ist in der
US 4716623 B beschrieben. Danach werden in die Oberfläche eines Substrates Rillenstrukturen eingeprägt, die die Erkennung bestimmter in den Rillenstrukturen enthaltener Muster nur unter bestimmten Betrachtungswinkeln ermöglichen.
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Derartige dreidimensionale Linienstrukturen sind schwer herzustellen und kaum zu kopieren. Sie beeinflussen allerdings das Gesamterscheinungsbild eines damit ausgestatteten Sicherheitsdokuments und beeinträchtigen bisweilen die Wahrnehmbarkeit von Nutzinformation oder von anderen Sicherheitsmerkmalen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Sicherheitsdokument mit einem die Manipulationssicherheit erhöhenden Sicherheitsmerkmal zu versehen, das das Erscheinungsbild des Sicherheitsdokumentes wenig beeinträchtigt.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Sicherheitsdokument mit den Merkmalen des Hauptanspruchs. Die Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10.
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Das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument hat den Vorteil, dass sein optischer Gesamteindruck durch das hinzugefügte Sicherheitsmerkmal nicht beeinträchtigt wird. Das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument verfügt über ein weiteres Sicherheitsmerkmal, indem es zumindest einen Mattbereich aufweist, dessen Oberflächenbeschaffenheit sich von einem angrenzenden, typischerweise glänzenden Oberflächenbereich unterscheidet. Der Unterschied ist betrachtungswinkelabhängig und vor allem im Glanzwinkel des angrenzenden Oberflächenbereiches erkennbar. Der Mattbereich ist dabei durch ein mikroskopisches Noppenraster gebildet, d. h. durch ein Noppenraster, dessen Noppen erst unter Zuhilfenahme einer Lupe oder eines Mikroskops sichtbar werden, mit bloßem Auge dagegen nicht erkennbar sind. Durch Zusammenspiel eines oder mehrerer Mattbereiche mit angrenzenden glänzenden bzw. nicht veränderten Oberflächenbereichen des Sicherheitsdokuments entsteht ein Oberflächenmuster.
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Das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument zeichnet sich dadurch aus, dass die Beschaffenheit der Mattbereiche bei mikroskopischer Betrachtung mit gängigen Hilfsmitteln gut erkennbar ist, nicht aber bei makroskopischer Betrachtung mit bloßem Auge. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Sicherheitsdokumentes besteht darin, dass die Mattbereiche ebenso gut laserbar sind wie typische glatte Oberflächen. Insbesondere lassen sich alphanumerische Zeichen mit einer hohen Randkonturschärfe durch Laser erzeugen, die sich in makroskopischer Betrachtung mit bloßem Auge praktisch nicht von Lasermarkierungen in üblichen glatten Oberflächen unterscheiden. Das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument ist weiterhin nahezu ohne zusätzlichen Aufwand herstellbar. Für die Gestaltung der Oberflächen eines Sicherheitsdokuments ist zudem sehr vorteilhaft, dass sich leicht Mattbereiche mit unterschiedlichen Glanzwerten erzeugen lassen. Die Möglichkeiten der Gestaltung von Sicherheitsdokumenten werden dadurch nochmals vergrößert.
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In vorteilhafter Ausgestaltung weißt das erfindungsgemäße Sicherheitsdokument zumindest ein Individualmuster auf, dass ein unter Verwendung von Mattbereichen erzeugtes Oberflächenmuster überlagert. Bevorzugt ist das Individualmuster eine Personalisierung. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit gegen Nachahmungen kann vorgesehen sein, dass neben durch Noppenraster gebildeten Mattbereichen auch herkömmlich erzeugte Rauhmattbereiche vorgesehen sind. Versuche, Noppenraster durch herkömmliche Mattierungsverfahren zu imitieren, werden dann besonders augenfällig.
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Unter Bezugnahme auf die Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein Sicherheitsdokument in Form einer Ausweiskarte in Schrägaufsicht,
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2 einen Querschnitt durch ein Sicherheitsdokument,
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3 einen Ausschnitt eines mit einer Lasermarkierung versehenen Mattbereiches in perspektivischer Darstellung,
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4 ein Oberflächenmuster mit mattierten Bereichen und Glanzbereichen.
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1 zeigt stellvertretend für ein manipulationssicheres Sicherheitsdokument eine kartenförmige Ausweiskarte 1, die z. B. ein Führerschein, ein Personalausweis, eine Krankenversicherungskarte, eine Bankkarte, eine Kreditkarte oder ein Mitgliedsausweis sein kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Sicherheitsdokument sind dabei nicht auf selbständig handhabbare Ausweiskarten beschränkt; ein Sicherheitsdokument im Sinne der Erfindung kann ebenso z. B. eine Datenseite für ein Paßbuch, ein Buchrücken oder eine Oberfläche eines Behälters etwa zur Aufnahme von Wertgegenständen sein.
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Typischerweise besteht das Sicherheitsdokument aus Kunststoff und ist aus mehreren Schichten aufgebaut, die durch Laminieren verbunden sind. Andere Materialien, z. B. Papier, sind aber ganz oder teilweise ebenso möglich. Die Verbindung der einzelnen Schichten kann ganz oder teilweise zudem durch andere Techniken erfolgen, z. B. durch Kleben; ebenso kann vorgesehen sein, dass der Kern oder einige Schichten durch Spritzgießen hergestellt sind.
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Die in 1 gezeigte Ausweiskarte 1 besteht, wie aus 2 ersichtlich, aus einem Träger 2 und wenigstens einer Deckschicht 3.
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Der Träger 2 besteht seinerseits aus einem Kern 4 und einer Laserschicht 5. Die Laserschicht 5 kann allerdings auch entfallen; ebenso kann der Träger 2 aus mehr als zwei Schichten bestehen.
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Die Deckschicht 3 ist zumindest an der nach außen weisenden Oberseite unter Einfluss von Druck und Wärme verformbar. Zweckmäßig ist die Deckschicht 3 transparent und zumindest für bestimmte Laser laserdurchlässig.
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Entsprechend der zugrundegelegten Ausführung als Ausweiskarte trägt das Sicherheitsdokument 1 typische Individualmuster 10 zur Identifizierung einer Person oder einer Sache, z. B. ein Foto eines Besitzers – wie in 1 angedeutet, alphanumerische Informationen und/oder biometrische Daten oder Informationen. Zumindest ein Teil der Individualmuster 10 ist durch Verfärben der Schichten der Ausweiskarte 1 erzeugt. Das Individualmuster 10 kann insbesondere eine Personalisierung sein.
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Die Außenoberfläche 6 der Deckschicht 3 ist typischerweise grundsätzlich glatt und glänzend. D. h. die Oberflächenrauigkeit ist gering und ein großer Teil einfallenden Lichtes wird reflektiert; die Außenoberfläche 6 besitzt mithin grundsätzlich einen hohen Glanzwert. Der Glanzwert wird z. B. ermittelt, indem die zu messende Oberfläche unter einem definierten Winkel angestrahlt und das reflektierte Licht fotoelektrisch gemessen wird. Eine Messung kann beispielsweise mit einem Reflektometer unter einem Winkel von 60° nach DIN 67530, bzw. ISO 2813, ASTM D 523 und BS 3900 Part D5 erfolgen. Als ”matt” wird danach ein Glanzwert von weniger als 16% bezeichnet.
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Die Außenoberfläche 6 bildet zugleich einen für einen Nutzer wahrnehmbaren Sichtbereich 11 und trägt Informationen und Merkmale. Teile der Außenoberfläche 6 können – in üblicher Weise – durch technische Einrichtungen wie Kontaktfelder, Magnetstreifen, Displays oder Eingabemittel gebildet sein.
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Der Sichtbereich 11 beinhaltet zumindest ein betrachtungswinkelabhängiges Oberflächenmuster 12. Das Oberflächenmuster 12 kann den gesamten Sichtbereich 11 bedecken oder Teile davon.
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Das Oberflächenmuster 12 ist erzeugt, indem Teile der Außenoberfläche 6 mit einem anderen Glanzwert ausgeführt sind als jeweils angrenzende Teile. Bei grundsätzlich glänzender Ausführung der Außenoberfläche 6 wird das Oberflächenmuster 12 typischerweise durch mattierte Bereiche 14, 15 herbeigeführt.
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In den mattierten Bereichen 14, 15 ist die Oberflächenrauigkeit größer als in den Glanzbereichen. Einfallendes Licht wird in den matten Bereichen diffus gestreut, die mattierten Bereiche besitzen niedrige Glanzwerte. Das Wechselspiel von mattierten und Glanzbereichen bildet das Oberflächenmuster 12.
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Da Glanz ein betrachtungswinkelabhängiger Effekt ist, ist die Sichtbarkeit des Oberflächenmusters 12 betrachtungswinkelabhängig: im Glanzwinkel ist es gut erkennbar, in Aufsicht im Vergleich dazu schlecht. Matt- und Glanzbereiche können in unterschiedlichen Abstufungen vorgesehen sein. In bevorzugter Ausführung ist das Oberflächenmuster 12 ein Halbtonbild, das aus Glanzbereichen 13 und mattierten Bereichen 14, 15 in unterschiedlichen Abstufungen gebildet ist.
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Die mattierten Bereiche 14, 15 können in zwei Ausführungen gebildet sein, als Mattbereiche 14 und als Rauhmattbereiche 15. Zweckmäßig sind beide so ausgeführt, dass sie für einen Betrachter bei makroskopischer Betrachtung ohne Hilfsmittel nicht unterscheidbar sind sondern als einheitlich mattierte Flächenbereiche erscheinen.
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Mattbereiche 14 sind gebildet, indem die Deckschicht 3 zu einem mikroskopischen Raster 17 aus Mikronoppen 16 verformt ist. Die Mikronoppen 16 haben eine Höhe H von 3 bis 60 μm, Durchmesser D von 10 bis 500 μm und sind in einem Rasterabstand A von 3 bis 500 μm angeordnet; zweckmäßig liegt die Höhe H zwischen 10 und 30 μm, der Durchmesser D zwischen 60 und 200 μm und der Rasterabstand A zwischen 10 und 200 μm; bevorzugt liegt die Höhe H zwischen 12 und 18 μm, der Durchmesser D zwischen 90 und 150 μm und der Rasterabstand A zwischen 30 und 80 μm. Zweckmäßig besitzen die Mikronoppen des Noppenrasters 17 Grundrisse in Gestalt von geometrischen Grundformen, beispielsweise sind die Mikronoppen 16 zylindrisch, halbkugelförmig oder haben Pyramidenform; andere geometrische Grundformen sind ebenfalls möglich.
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Die die Mattbereiche 14 bildenden Noppenraster 17 sind mit bloßem Auge nicht als solche wahrnehmbar. Erst bei Verwendung eines Hilfsmittels, z. B. einer Lupe, oder unter einem Mikroskop, werden die einzelnen Mikronoppen 16 das Noppenraster 17 sichtbar.
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Rauhmattbereiche 15 sind gebildet, indem die Außenoberfläche 6 zu einer in mikroskopischer Betrachtung gebirgigen Oberfläche mit zufälligen Erhebungen und Tälern verformt ist. Verformungen dieser Art werden typischerweise durch Sandstrahlverfahren bewirkt. Möglich ist daneben aber auch die Verwendung von entsprechend vorbereiteten Laminierblechen oder Prägestempeln.
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Mattbereiche 14 und Rauhmattbereiche 15 können, wie in 4 angedeutet, als separierte Flächenbereiche, als aneinandergrenzende Flächenbereiche oder auch ineinanderliegend ausgeführt sein.
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Ohne weiteres ist es möglich, die mattierten Bereiche ausschließlich in Form von Mattbereichen 14 auszuführen, wie in 1 angedeutet. Weiter ist es möglich, Mattbereiche 14 und Rauhmattbereiche 15 gezielt so zu gestalten, dass sie unterschiedliche Glanzwerte besitzen und mithin für einen Betrachter unmittelbar als unterschiedliche Flächenbereiche wahrnehmbar sind. Auch ist es möglich, zur Bildung der Oberflächenmusters mehrere Mattbereiche 14 mit unterschiedlichen Glanzwerten auszubilden.
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Bevorzugt ist wenigstens ein Individualmuster 10 als überlagerndes Individualmuster ausgeführt, indem es das Oberflächenmuster 12 ganz oder teilweise überlagert. Insbesondere ist das überlagernde Individualmuster 10 so ausgeführt, dass es zumindest teilweise einen Mattbereich 14 überlagert.
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Das überlagernde Individualmuster 10 wird zweckmäßig nachträglich durch Verfärben über ein bereits vorhandenes Oberflächenmuster 12 eingebracht. In einer Variante kann das Oberflächenmuster 12 auch erst nach Erzeugen des Individualmusters 10 überlagernd angelegt werden. Das Verfärben erfolgt vorzugsweise durch Lasern.
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Das Einbringen des überlagernden Individualmusters 10 erfolgt in eine von außen sichtbare Schicht der Ausweiskarte 1 mittels Laserstrahlung. Vorzugsweise beinhaltet das überlagernde Individualmuster 10 zumindest eine alphanumerische Information; diese umfaßt ihrerseits zweckmäßig zumindest einige Zeichen, die geringe Abmessungen aufweisen und fein gestaltet sind. Die geringen Abmessungen sind zweckmäßig so bemessen, dass die Zeichen für das unbewaffnete Auge zwar klein wirken, aber noch erkennbar sind. Zeichen dieser Art sind z. B. Buchstaben mit einer Höhe von 1 mm und Linienstärken von mindestens 20 μm.
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Sofern die Deckschicht 3 laserdurchlässig und transparent und eine Laserschicht 5 vorhanden ist, geschieht das Einbringen des überlagernden Individualmusters 10 zweckmäßig, indem die unter der Deckschicht 3 liegende Laserschicht 5 verfärbt wird. Ist eine Laserschicht nicht vorhanden, wird zweckmäßig der Kern 4 verfärbt. Denkbar ist weiter, dass zugleich oder in einem separaten Arbeitsschritt auch die Deckschicht 3 selbst verfärbt wird.
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Das nachträgliche Einbringen eines überlagernden Individualmusters 10 durch Laser wird in den Mattbereichen 14 durch die dort ausgebildeten Noppenraster 17 grundsätzlich beeinträchtigt. Ebenso wird das Betrachten eines solchen gelaserten, überlagernden Individualmusters 10 durch ein Noppenraster 17 beeinträchtigt. Es wurde jedoch gefunden, dass diese Beeinträchtigung so gering gehalten werden kann, dass sie mit bloßem Auge bei makroskopischer Betrachtung, d. h. bei Betrachtung aus einem üblichen Leseabstand, nicht unmittelbar wahrnehmbar ist. So kann die Beeinträchtigung so klein gehalten werden, dass beispielsweise alphanumerische Zeichen mit Abmessungen von < 1 mm in makroskopischer Aufsicht auch in einem Mattbereich 14 im wesentlichen ebenso scharf erkennbar sind wie in einem angrenzenden Glanzbereich 13 bzw. einem angrenzenden unverformten Bereich der Außenoberfläche 6.
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Bei Ansicht mit einem Hilfsmittel, z. B. einer Lupe oder unter einem Mikroskop, wird das Noppenraster 17 dagegen sichtbar. Zugleich bleibt dabei die Erkennbarkeit der alphanumerischen Zeichen weiter gewahrt. Das Noppenraster 17 bildet auf diese Weise ein – mit einem Hilfsmittel – gut erkennbares charakteristisches Merkmal, das die Echtheit der Ausweiskarte 1 belegt.
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Weist ein Oberflächenmuster 12 neben Mattbereichen 14 auch Rauhmattbereiche 15 auf und werden durch ein Individualmuster 10 beide überlagert, wird in der Regel auch in makroskopischer Betrachtung ein Übergang sichtbar. Dies gilt sowohl für einen Übergang von einem Mattbereich 14 in einen Rauhmattbereich 15 wie für einen Übergang von einem Glanzbereich 13 in einen Rauhmattbereich 15. Der Übergang zeigt sich typischerweise in einem Farbsprung und/oder in einem Schärfesprung. So ist beispielsweise an einem Übergang von einem Mattbereich 14 in einen Rauhmattbereich 15 das Individualmuster 10 in dem Mattbreichen 14 regelmäßig klar und scharf erkennbar, während in einem Rauhmattbereich 15 eine Farbveränderung und/oder eine Verschlechterung der Randschärfe eintritt. Der Übergang kann gezielt herbeigeführt sein, um ein Sicherheitsmerkmale zu realisieren.
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3 veranschaulicht in nicht maßstabsgerechter starker Vergrößerung einen Ausschnitt eines Mattbereichs 14 einer Ausweiskarte 1, in die ein Individualmuster 10 in Form einer Lasermarkierung eingebracht wurde. Der Aufbau der Ausweiskarte 1 entspricht dem in 2 gezeigten. Im Bereich der Lasermarkierung ist die Laserschicht 5 entsprechend dem überlagernden Individualmuster 10 teilweise verfärbt. Die Ränder der Verfärbungen, d. h. das Individualmuster 10, können dabei, wie in 3 angedeutet außerhalb der Mikronoppen 16 liegen oder auch durch die Mikronoppen 16 verlaufen, so dass einzelne Mikronoppen 16 durch die darunter liegende Lasermarkierung teilweise verfärbt erscheinen.
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Zweckmäßig wird das Noppenraster 17 beim Laminieren der Ausweiskarte 1 hergestellt. Träger 2 und Deckschicht 3 werden dabei zwischen zwei Laminierbleche plaziert, von denen das der Deckschicht 3 zugewandte ein Negativ des Oberflächenmuster 12 mit den darin vorgesehenen Mattbereichen 14 trägt.
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In einer Variante wird die Erzeugung des Noppenrasters 17 als separater Schritt an einer bereits vorlaminierten Ausweiskarte 1 ausgeführt, indem das Noppenraster 17 mit einem Prägestempel eingeprägt wird. Soweit ein Oberflächenmuster 12 dabei auch Rauhmattbereiche 15 enthält, sind diese zweckmäßig zusammen mit den Negativen der Noppenraster 17 ebenfalls als entsprechende Negative in den eingesetzten Laminierblechen bzw. Prägestempeln angelegt.
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Die Erzeugung geeigneter Laminierbleche bzw. geeigneter Prägestempel zur Erzeugung von Noppenrastern 17 ist technisch anspruchsvoll. Das Nachmachen von mit entsprechenden Noppenrastern 17 ausgestatteten Ausweiskarten 1 bzw. Sicherheitsdokumenten ist entsprechend erschwert. Imitierende Nachahmungen des Noppenrasters 17, z. B. durch Sandstrahloberflächen, sind mit Hilfsmitteln leicht erkennbar.
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Zweckmäßig erfolgt das Einbringen des Individualmusters 10 nach dem Herstellen des Oberflächenmusters 12. Es ist aber ebenfalls denkbar, zunächst das Individualmuster 10 in einer Ausweiskarte 1 einzubringen und erst anschließend das Oberflächenmuster 12 zu erzeugen.
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Im Beispiel der 1 sind die Mattbereiche 14 geometrisch einfache Teilbereiche der Außenoberfläche 6 der Ausweiskarte 1. Das Zusammenspiel von Mattbereichen 14 und Glanzbereichen 13 bildet entsprechend eine sehr einfache geometrische Struktur.
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4 zeigt ein demgegenüber komplexeres Oberflächenmuster 12 mit Flächen in zwei Glanzwerten, die durch Konturlinien in einem dritten Glanzwert gegeneinander abgegrenzt sind, so dass ein Halbtonbild entsteht. Die beiden Glanzwerte sind in einfacher Weise mattierte Bereiche 14, 15 einerseits und Glanzbereiche 13 andererseits. Die Konturlinien können z. B. mittels eines linienförmigen Noppenrasters 14 gebildet sein; sie können aber auch entfallen und ergeben sich durch die Ränder der Flächen. Die mattierten Bereiche 14, 15 sind für einen Betrachter mit bloßem Auge als durchgehende mattierte Flächenbereiche wahrnehmbar.
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Ohne weiteres können die unterschiedlichen Glanzwerte der Flächen des in 4 angedeuteten Oberflächenmusters 12 auch erreicht werden, indem die Flächen als unterschiedliche Mattbereiche 14 mit unterschiedlichen Glanzwerten ausgebildet sind; die Konturlinien können dann glänzend, als Freilassungen der zugrundeliegenden Außenoberfläche 6 gebildet sein. Oder es können Mattbereiche 14 und Rauhmattbereiche 15 vorgesehen sein, die sich in ihren Glanzwerten unterscheiden. Desweiteren ist es möglich, mehr Glanzwerte vorzusehen. Die Zahl der möglichen Glanzwerte richtet sich dabei unter anderem nach der Granularität der Noppenraster 17, mit denen die Mattbereiche 14 gebildet werden. Dem in 4 gezeigten Oberflächenmuster 12 ist vorzugsweise wie oben erläutert ein – aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestelltes – Individualmuster 10 überlagert, zum Beispiel eine alphanumerische Information oder ein Passfoto.
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Unter Beibehaltung des grundlegenden Gedankens, ein Individualmuster 10 mit einem betrachtungswinkelabhängigen, durch ein mikroskopisches Noppenraster 17 gebildetes Oberflächenmuster 12 zu überlagern, um auf diese Weise ein weiteres Echtheitsmerkmal für ein Sicherheitsdokument 1 zu schaffen, gestattet die Erfindung eine Reihe weiterer Ausgestaltungen, die sich für einen Fachmann ohne weiteres ergeben. So kann die Herstellung des Individualmusters 10 und des Noppenrasters 17 auch durch andere Techniken erfolgen. Zum Beispiel kann das Individualmuster 10 drucktechnisch erzeugt werden und das Noppenraster 17 durch einen chemischen Prozess. Auch kann die Abfolge der Arbeitsschritte variiert werden. Die Mikronoppen 16 können ferner so gestaltet sein, dass sie aus jedem Betrachtungswinkel heraus einen betrachtungswinkelabhängigen Effekt liefern. Dies kann insbesondere durch Gestaltung der Oberfläche der Mikronoppen 16 erreicht werden. Auch ist es möglich, durch Gestaltung der Oberfläche der Mikronoppen 16 dem durch das Noppenraster 17 bewirkten betrachtungswinkelabhängigen Effekt einen unabhängigen weiteren optischen Betrachtungseffekt zu überlagern.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ausweiskarte (Sicherheitsdokument)
- 2
- Träger
- 3
- Deckschicht
- 4
- Kern
- 5
- Laserschicht
- 6
- Außenoberfläche
- 10
- Individualmuster
- 11
- Sichtbereich
- 12
- Oberflächenmuster
- 13
- Glanzbereich
- 14
- Mattbereich
- 15
- Rauhmattbereich
- 16
- Mikronoppen
- 17
- Noppenraster
- H
- Höhe der Mikronoppen
- D
- Durchmesser der Mikronoppen
- A
- Rasterabstand der Mikronoppen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN 67530 [0021]
- ISO 2813 [0021]
- ASTM D 523 [0021]
- BS 3900 Part D5 [0021]