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DE1646242A1 - Gegen Faelschungen geschuetzter Informationstraeger - Google Patents

Gegen Faelschungen geschuetzter Informationstraeger

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DE1646242A1
DE1646242A1 DE19671646242 DE1646242A DE1646242A1 DE 1646242 A1 DE1646242 A1 DE 1646242A1 DE 19671646242 DE19671646242 DE 19671646242 DE 1646242 A DE1646242 A DE 1646242A DE 1646242 A1 DE1646242 A1 DE 1646242A1
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DE
Germany
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profiling
information carrier
profile
refractive
Prior art date
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Pending
Application number
DE19671646242
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English (en)
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French Walter Kennedey
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International Business Machines Corp
Original Assignee
International Business Machines Corp
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Publication date
Application filed by International Business Machines Corp filed Critical International Business Machines Corp
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Pending legal-status Critical Current

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Description

ι.. 25
Augsburg, den 12. März 19.70 . Anw. "Aktζ'..: Ρ 16 46 242.3-45
International Business Machines Corporation, Armonk, H.Ί. 10 504, Vereinigte Staaten von Amerika
■Gegen Fälschungen geschützter Informationsträger
Die Erfindung betrifft die Aufzeichnungen von Informationen und im einzelnen gegen Fälschungen geschützte Informationsträger, beispielsweise Kennkarten, deren aus amqrphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer aus gleichem Werkstoff bestehenden umhüllungsschicht versehen ist.
Die gebräuchlichste Art derartiger Informationsträger,
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Unterlagen (Art. 7 % 1 Abs. 2 Nr. J Satz 3 dos
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BAD
» ν. 4» 9.1967)
welche gegen ITachahmung oder Fälschung, beispielsweise durch unberechtigte Abänderung, geschützt werden sollen, sind Kennkarten, welche nur bestimmten Personen den Zutritt zu geschützten Bereichen oder zu bestimmten Verkaufsgütern oder auch den Empfang von Dienstleistungen auf Kredit ermöglichen. Im Zuge der nachfolgenden Beschreibung wird daher stets von Kennkarten dia Hede sein, doch leuchtet es ohne weiteres ein, daß das für Kennkarten Gesagte in gleicher Weise auch für ähnliche andere Informationsträger gilt.
Kennkarten enthalten im allgemeinen das Bild, die Unterschrift, einen Fingerabdruck, eine körperliche Beschreibung oder eine bestimmte Kombination der genannten Erkennungsmerkmale derjenigen Person, für welche die betreffende Kennkarte ausgestellt ist. Zur Prüfung der Identität dieser Person werden die aufgezeichneten charakteristischen Merkmale mit den entsprechenden Merkmalen der die Kennkarte mitführenden Person verglichen. r Jeweils in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gebrauchszweck -j der Kennkarte kann diese außerdem den Hamen und die Adresse \ einer Person, die ihr zugeordnete Nummer, ihre Sicheriieits- I klassifizierung, eine Kreditbewertung, e'ine Berechtigungs- i befugnis mit zugehöriger Nummer, odei* dgl. mehr enthalten. ;
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iLennkarten dieser Art sind zur Prüfung der Identität einer Person, zur Beurteilung ihrer Sicherheitsklassifikatioii, ihrer Kreditwürdigkeit oder einer anderen Eigentümlichkeit nur so lange sinnvoll, als der Kennkarteninhalt gegen Uachahuiung oder Fälschung geschützt ist. Kann'beispielsxtfeise das Bild oder der Fingerabdruck einer Person, welcher die Kennkarte ausgestellt worden ist, entfernt und durch einen neuen Fingerabdruck "bzw. ein neues Bild ersetzt werden, so wird die betreffende · ä Karte als Identifizierungsmittel wertlos. Ebenso werden die entsprechenden Identifizierungskarten, für den vorgesehenen Zweck viertlos, wenn die Sicherheitsklassifikation oder die auf dem Informationsträger aufgedruckte Krediteinstufung geändert werden kann oder wenn in einfacher und billiger Weise eine vollständig neue Identifiziemngskarte"nachgemacht werden kann, ohne daß dies ohne Schwierigkeiten entdeckt werden kann. Es ist daher wesentlich, daß die Kennkarte oder die Identifizierungskarte so ausgebildet
ist, daß sowohl eine Abänderung, als auch eine andersartige Fälschung der darauf aufgezeichneten Informationen verhindert wird und eine Fälschung eines derartigen Informationsträgers außerordentlich erschwert und aufwendig gemacht wird.
Man hat bereits versucht, Kennkarten dadurch gegen Fälschungen zu schützen, daß man sie mit einer Kunststoffumhüllung versehen hat. Dieses Einschließen in eine
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Umhüllung stellt Jedoch nur einen geringen Schutz gegen Fälschungen des Informationsträgers dar, da die Umhüllung aufgeschlitzt werden kann, wonach der Informationsträger herausgenommen, geändert und dann'entweder mit einer neuen Umhüllung* versehen oder aber in die alte Umhüllung hineingesteckt werden kann und wonach die Umhüllung wieder so verschlossen wird, daß der= vorgenommene Eingriff nur schwer zu entdecken ist.
Aus der GB-PS 851 781' ist "beispielsweise ein Informationsträger nach Art einer Kennkarte "bekannt, welcher einen undurchsichtigen Trägerkörper mit aufgedruckten oder in anderer Weise aufgebrachten Informationen und eine durchsichtige Umhüllung aufweist, welche mit dem Trägerkörper verschmolzen sein, und aus demselben Werkstoff wie dieser "bestehen kann. Die.se letztgenannte Maßnahme stellt bereits einen Schutz gegen ^ Fälschungen dar, da bei dem Versuch einer chemischen Ablösung der Umhüllung auf Grund der Gleichheit des verwendeten Werkstoffes auch der Trägerkörper mit zerstört wird. Bei näherer Betrachtung dieses Informationsträgers erkennt man jedoch, daß es für einen geschickten Fälscher keine Schwierigkeiten darstellen dürfte, Teile der Umhüllungsschicht abzutragen, in dem abgetragenen Bereich eine gefälschte Aufzeichnung aufzubringen, welche beispielsweise
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die ursprüngliche Aufzeichnung überdeckt, und dann die Umhüllung wieder zu ergänzen, weil das Material selbst keinerlei Markierungen aufweist. Weitere Schutzvorkehrungen sind bei diesem bekannten Informationsträger nicht vorhanden.
Einen noch besseren Schutz gegen Fälschungen
stellt schon die Maßnahme dar, wonach die aufzuzeichnenden ^ Informationen auf einen Informationsträger aufgedruckt werden, welcher mit einer komplizierten Linien- und Kurvenmusterung imprägniert oder bedruckt worden ist. Bein theoretisch wird durch eine Abänderung der Aufzeichnungen auf dem Informationsträger eine Unterbrechung in der genannten Musterung verursacht, welche entdeckt wird, wenn der Informationsträger genau betrachtet wird. Da -jedoch die Linien des Musters mit dem bloßen Auge sichtbar sind, können sie durch einen geschickten Fälscher durch- | aus nachgemacht werden. Außerdem können auf Grund der Sichtbarkeit der eingeprägten Musterung Unterbrechungen in dieser von einem einigermaßen geschickten Fälscher nach Vornahme der gewünschten/Änderungen leicht/ausgebessert werden. Nachgemachte oder gefälschte Informationsträger dies.er Art, welche durch die. Hände geschickter falscher gejgängen sind* können nur mit großer ÖGhwierigerkann/fc werden, · VJ - : - ~
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Aus Obigem ergibt sich, daß die bekannten Maßnahmen zur Verhinderung von Nachahmungen und Fälschungen ... zwar ein gewisses Maß an Sicherheit für die Aufzeichnungen auf einen Informationsträger gewähren, daß jedoch eine Person oder eine Personengruppe, welche über ausreichende Mittel verfügt, um sich der Dienste eines Fachmannes bedienen zu können,, immerhin mit Erfolg in den. Besitz einer gefälschten Kennkarte gelangen kann oder eine vorhandene Kennkarte in der gewünschten Weise bezüglich; bestimmter Informationen abändern lassen kann, x^obei die Wahrscheinlichkeit, daß die Fälschung oder Änderung entdeckt wird. Verhältnismäßig gering bleibt. Um Informationsträger, "beispielsweise Kennkarten, sowohl vor Nachahmungen als auch vor Abänderungen vollständig schützen zu können, Ist es notwendig, daß der betreffende Informationsträger so mit siner Umhüllung versehen ist, daß es unmöglich ist, den Informationsträger von der Umhüllungsschicht zu befreien, ohne den Informationsträger so stark zu beschädigen, daß er nicht wiederhergestellt werden kann. Eine bereits aus der GB-PS 851 781 bekannte, jedoch für sich allein nicht ausreichende Schutzmaßnahme besteht darin, daß der Umhüllungswerkstoff dem Werkstoff des Trägerkörpers,in physikalischer und chemischer Hinsicht gleich ist. Weiterhin muß deshalb eine auf dem Informationsträger aufgebrachte Musterung so ausgebildet sein, daß. sie
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nickt wieder ergänzt werden kann, wenn sie einmal . "beschädigt worden ist und* daß infolgedessen eine * liachahmung ganz außerordentlich, teuer 'wird*.
Durch, die Erfindung soll demgemäß die Aufgabe gelöst werden, "bei Informationsträgern der · soe"ben dargelegten Art einen vollkommeneren Schutz gegen Verfälschungen zu erzielen oder deren Nachahmung zumindestens λ außerordentlich zu erschweren.
Im Sinne der Lösung dieser Aufgabe "beinhaltet die Erfindung einen gegen Fälschungen geschützten Informationsträger, dessen aus amorphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer aus gleichem Werkstoff bestehenden Umhüllungsschicht versehen ist, welcher gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß in die Oberfläche des Trägerkörpers eine licht-
brechende Profilierung eingestanzt ist, die zumindest *
teilweise in Bereiche hineinreicht, in denen Informationsauf zeichnungen liegen.
Soll auf beiden Seiten des Trägerkörpers eine Aufzeichnung von Informationen vorgenommen werden, so werden gemäß der Erfindung auch beide Seiten des Trägerkörpers mit einer lichtbrechejiden Profilierung bestanzt.
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Im Vergleich zu dem oben aargelegten Stand der Technik "bietet der Informationsträger nach der Erfindung einen beinahe vollkommenen Schutz gegen Fälschungen, da wegen der lichtbrechenden Profilierung, welche auf den optischen Gesetzen der Beugung an Gittern beruht, im lalle eines Fälschungsversuches bereits geringe Abweichungen vom Original sehr starke, vom Fälscher nicht zu verhindernde Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes des Informationsträgers verursachen.
Weitere besondere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung. In dieser Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Aufsicht auf
eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Informationsträgers,
Fig. 2 einen teilweise vergrößerten Schnitt
durch den Informationsträger längs der Ebene 2-2 in Fig. 1,
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Fig» 3 eine schematische Vorderansicht
einer Kennkarte gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung, ttnd
4 eine Schemaansicht eines Aufzeich
nungselementes einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
IPällt Licht auf eine Beu^angsgitteranordnung, so "bildet das gebrochene Lieht Beugungsfiguren« Die Gestalt dieser Beugungsfiguren hangt von der jeweiligen Porm der Profillinien der lichtbrechenden Profilierung ab. Wird das Beugungsgitter beispielsweise durch Kreise gebildet, so daß ein Profil ähnlich den Killen einer Schallplatte·entsteht, so haben die farbigen Beugungsfiguren die Form radialer Streifen« Je genauer und geringer der Abstand zwischen den einzelnen Profillinien der liehtbrechenden Profilierung ist3 desto tiefer und schärfer abgegrenzt | werden die !Farben der Beugungsfiguren„ Ss kann schließlich ein. Punkt erreicht werden, bei dem die Profillinien der lichtbrechenden Profilierung selbst bei Verwendung gebräuchlicher Hilfsmittel nicht mehl1 sichtbar sind und sich das Vorhandensein, einer lichfbrecheadea Profilierung nur noch durch, &i«S; BeugimgsersGhsinungen "bamerlibar macht t die "bei
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einfallendem Licht erzeugt werden» Profilierungen dieser Art, welche eine Liniendichte von annähernd 400 Linien/mm aufweisen, deren Linienabstand also annähernd 0,0025 mm "beträgt, werden im allgemeinen durch Stempel erzeugt, die auf automatisch gesteuerten Liniermaschinen hergestellt sind,
Pig= .1 der Zeichnungen zeigt eine Kennkarte, "bei welcher die soeben beschriebenen Eigenschaften einer lichtbeugenden Profilierung zur -anwendung.kommen, wodurch die auf der betreffenden Kennkarte aufgezeichneten Informationen sicher gegen Fälschungen geschützt xverden« Betrachtet man die IYig. 1 und 2 aer Zeichnungen zusammen, so sieht man, daß die betreffende Karte einen flächigen Trägerkörper 10 aufweistα auf welchem beispielsitfeise ein Bild der zu identifizierenden Person, ihr .Fingerabdruck, ihre Unterschrift und verschiedene änderte, diese Person betreffende Informationen,, beispielsweise der lame, die Adresse, eine Code-Hummer oder derglo aufgezeichnet sind=, Die Trägerkarte 10 kann aus irgend einem amorphen Werkstoff gefertigt sein und beispielsweise aus einem thermoplastischen oder aushärtbaren Kunststoff oder aus Glas bestehen« Die Trägerkarte 10 muß jedoch zunächst eine glatte Überfläche'aafweisen«,- Da die Trägerkarte 10 "
9S828/illf
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undurchsichtig sein und, was im folgenden noch genauer ausgeführt wird, aus dem gleichen Werkstoff bestehen muß, wie ein später aufzubringendes durchsichtiges Umhüllungsmaterial, ist es notwendig, den Werkstoff der Trägerkarte 10 in geeigneter Weise zu pigmentieren oder mit einem Pigment zu imprägnieren.
In der Trägerkarte 10 ist auf der Seite, welche gegen Fälschungen zu schützende Aufzeichnungen enthält, eine lichtbrechende Profilierung 15 eingestanzt. Enthalten beide Seiten der Trägerkarte 10 Aufzeichnungen, so sind auch beide Seiten mit eingestanzten lichtbrechenden Profilierungen versehen. Die eigentliche, in die Trägerkarte 10 eingestanzte Profilierung ist so fein, daß sie mit gebräuchlichen Hilfsmitteln nicht wahrnehmbar ist. Die der. Fig, 1 zugrundegelegte Form der lichtbrechenden Profilierung besteht aus einer Anzahl zueinander konzen-' i trischer Kreise. Da die tatsächlich vorhandenen Profillinien der Profilierung nicht sichtbar sind, sind in der Zeichnungsfigur zur Verdeutlichung einige symbolische Linien zur Andeutung einiger weniges, representativer Profilrillen eingezeichnet. In ähnlicher Weise sind die Profillinien bzw. Profilrillen in Fig. 2 nur in dem vergrößerten Bereich der Darstellung sichtbar» Haben die
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Profilrillen die Form konzentrischer Kreise, wie dies in Fig. 1 der Zeichnungen angedeutet ist, so zeigen sich dem Betrachter Beugungsfiguren in Form radialer Farbstreifen, welche auf das Vorhandensein einer1 lichtbrechenden Profilierung hinweisen.
Die Trägerkarte 10 der Kennkarte ist mit einer Umhüllungsschicht 14 versehen, welche aus einem Werkstoff besteht, der entweder mit dem Werkstoff der Trägerkarte 10 identisch oder von diesem Werkstoff zumindest in chemischer und physikalischer Hinsicht nicht unterscheidbar ist. Der Grund für diese Wahl des UmhüllungsSchichtmaterials ergibt sich aus den nachfolgenden Erläuterungen.
Bei der Herstellung einer Kennkarte nach Fig. 1 und Fig. 2 der Zeichnungen wird zunächst mit Hilfe einer Graviermaschine eine Prägeform oder..ein Stempel geschnitten, welcher die gewünschte Profilierung aufweist. Eine unausgehärtete Trägerkarte aus geeignetem Werkstoff, welche bereits die gewünschten Aufzeichnungen trägt, wird hierauf an einen Ort gebracht, an welchem der Prägestempel verwahrt wird und nun wird die lichtbrechende Profilierung 13 in die unausgehärtete Karte eingestanzt, wonach diese zur Aushärtung gebracht wird. Beim Stanzen der Karte wird je
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V-. [i ( {t : "v/n *.·."■'■: ßAD OR]QINAl.
■■/* ' . ■
nachdem, ob eine oder "beide Kartenseiten behandelt werden sollen, entweder die ungestanzte Seite aufeine harte glatte Unterlage gelegt oder die Trägerkarte wird zwischen zwei Prägestempel gebracht und die beiden Seiten der Trägerkarte werden gleichzeitig gestanzt. Ist die Trägerkarte gestanzt und ausgehärtet, so wird sie in üblicher Weise mit einer Umhüllung 14 versehen, welche aus einem Werkstoff besteht, der die gleichen chemischen
und physikalischen Eigenschaften aufweist wie das Material ^ der Trägerkarte 10. Da, wie sich aus den folgenden Erläuterungen noch ergibt, ein Unterschied zwischen den Eigenschaften der Werkstoffe der Trägerkarte 10 einerseits und der Umhüllungsschicht 14 andererseits die besonderen Vorteile der Erfindung zunichte machen würde, ist vor dem Herstellen der Umhüllung ein Versuch zu machen, um sicherzustellen, daß die Trägerkarte 10 tatsächlich aus dem richtigen Werkstoff besteht«
Wird eine Kennkarte in der oben beschriebenen Weise hergestellt, so ist es unmöglich, den Trägerkörper 10 von der Umhüllungsschicht 14, sei es durch chemische oder durch physikalische Maßnahmen, zu trennen, ohne die lichtbeugende Profilierung 15 des Trägerkörpers 10 zu zerstören. Da der Werkstoff der Umhüllungsschicht und des Trägerkörpers 10
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BAD ORIGINAL
auch chemisch gleiche Eigenschaften aufweisen=, wird jedes Lösungsmittel, welches die Umhüllungsschicht auflöst,■ auch den Trägerkörper 10 auflösen. Da ferner der Werkstoff der Umhüllungsschicht in die Rillen zwischen den Profillinien der lichtbrechenden Profilierung einfließt und das Umhüllungsmaterial sich chemisch mit dem Trägerkörperwerkstoff verbindet, wird bei jedem Versuch, die Umhüllung 14- abzutrennen, auch die lichtbeugende Profilierung abgetrennt und zerstört. !Fernerhin führt ein Versuch, Teile der Kennkarte, beispielsweise die Photographie oder den Fingerabdruck, zu entfernen und durch eine andere Aufzeichnung zu ersetzen, dazu, daß die Profillinien der lichtbrechenden Profilierung unterbrochen werden. Da jedoch die Linien der lichtbrechenden Profilierung nicht sichtbar sind, ist es nicht möglich,. eine entsprechende Profilierung in den ersetzten Teil der Kennkarte einzustanzen und hierbei einen genauen Anschluß der Profilierungen des ersetzten Teiles und der _ übrigen Karte zu= erreichen. Die Überdeckungsfehler der Profillinien der jeweiligen lichtbrechenden Profilierungen erzeugen eine deutlich wahrnehmbare Unstetigkeit der farbigen Lichtbeugungsfiguren. Aus diesem Grunde sind alle "Versuche, bestimmte Aufzeichnungen auf dem Trägerkörper 10 zu ersetzen, selbst für den verhältnismäßig ungeübten Betrachter leicht wahrnehmbar. In ähnlicher Weise führt jeder Versuch, die
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Aufzeichnungen auf dem Trägerkörper 10, beispielsweise durch Ändern von Eredit- 'oder Sicherheitseinstufungen der betreffenden Person abzuändern, zu einer Unterbrechung der lichtbrechenden Profilierung, welche sich sogleich durch die Unstetigkeit der farbigen Lichtbeugungsfiguren bemerkbar macht und auf Grund der Unsichtbarkeit der eigentlichen lichtbrechenden Profilierung nicht behoben werden kann.
Aus Obigem, ergibt sich, daß eine Kennkarte, welche nach der Lehre der Erfindung hergestellt worden ist, nur dadurch gefälscht werden kann, daß die gesamte Kennkarte nachgemacht wird. Es ist jedoch außerordentlich schwierig und teuer, eine lichtbrechende Profilierung in Form konzentrisch ineinander liegender Kreise> wie dies in !"ig. 1 der Zeichnungen dargestellt ist, nachzumachen. Geeignete Prägeformen zur Stanzung von Profilierungen dieser Art sind zwar im Handel erhältlich, sind jedoch in Größen, welche ausreichen, um eine Kennkarte zu bedecken, außerordentlich kostspielig. Ein nachgemachter Informationsträger, welcher mit Hilfe einer billigeren Prägeform mit einer weniger fein gravierten Profilierung hergestellt worden ist, kann von einem einigermaßen geübten Betrachter ohne we-iteres entdeckt werden, da die
A Γ.
BAD ORISISWsS. to nv
farbigen Lichtbeugungsfiguren blasser und weniger scharf begrenzt sind. V
Soll eine noch größere Sicherheit gegen Nachahmungen und Fälschungen erzielt werden, so kann in die Trägerkarte 10 auch eine komplizierte lichtbrechende Profilierung eingestanzt werden, wie dies beispielsweise in Fig. der Zeichnung angedeutet ist. Auch bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung dienen symbolische Linien zur Darstellung der Profilierung, da die tatsächlich vorhandenen Profillinien für das menschliche Auge unsichtbar sind. Es können Profilierungen geschaffen werden, welche beliebige Lichtbeugungsfiguren hervorrufen, wenn Licht auf die betreffenden Flächen fällt. Prägeformen zur Herstellung derart komplizierter lichtbeugender Profilierungen sind ganz außerordentlich teuer und die Kosten sind nur für die Regierung oder andere zentrale Organisationen tragbar, welche die betreffenden Prägeformen zur Stanzung von Millionen von Karten verwenden. Die Kosten für die Prägeform vereiteln jeden Versuch einer Nachahmung. Da jeder "Versuch, das Umhüllungsmaterial abzutrennen, auch zu einer Zerstörung der Profilierung führt, kann diese Profilierung auch nicht durch gebräuchliche Kopiermethoden, wie sie beispielsweise aus der Schallplattenindustrie bekannt sind, vervielfältigt werden. "_....
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Es ist zwar anzunehmen, daß die oben beschriebenen Informationsträger in nahezu vollkommenem Maße gegen Fälschungen und Nachahmungen geschützt sind. Pig. 4- der Zeichnungen -verdeutlicht-Jedoch eine weitere Maßnahme zum Schütze bestimmter Aufzeichnungen auf dem Informationsträger. Es sei angenommen, daß die Krediteinstufung oder die Sicherheitsklassifikation auf einem Informationsträger in jedem Falle gegen Fälschungen geschützt werden soll. Hierzu können die Buchstaben oder Ziffern des betreffenden Teiles der Aufzeichnung mit einer lichtbrechendeh Profilierung 16 überstanzt werden, welche dieselbe äußere Form wie das gegen Fälschungen zu schützende Symbol aufweist, Jedoch etwas kleinere Abmessungen hat. Diese Überstanzung zerstört die lichtbrechende Grundprofilierung und macht die Gestalt des ursprünglichen AufzeichnungsSymboles auch dann noch sichtbar, wenn dieses aufgedruckte Symbol abgeändert wird. Selbst wenn es demgemäß möglich wäre, die insgesamt eingestanzte Profilierung zu kopieren, so ist es •doch unmöglich, die einzelnen Symbole oder Aufzeichnungen abzuändern, da dann Teile der Profilierung nach einer solchen Abänderung fehlen würden. Ferner ist es möglich, die Orientierung der lichtbrechenden Profilierung mit Bezug auf die auf dem Informationsträger befindlichen Aufzeichnungen zu ändern. Würde also ein Bild aus einer Karte
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ausgeschnitten und in eine andere Karte eingesetzt, so wäre nicht nur die Schnittlinie sichtbar, sondern es wurden sich auch vollständig andere Beugungsfiguren in der gesamten Bildfläche zeigen. - -.
Zwar wurde im Zuge der obigen Beschreibung auf die Fig. 1 bis 3 der Zeichnungen Bezug genommen, doch kann die Erfindung selbstverständlich auch dazu verwendet werden, beliebige Formen von Informationsträgern vor Fälschungen und Nachahmungen zu bewahren und beliebige lichtbeugende Profilierungen in einen Trägerkörper 10 einzubringen.
Dem Fachmann bietet sich im Rahmen der Erfindung noch eine Vielzahl von Abwandlungsmöglichkeiten der beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowohl in der äußeren Form als auch in den Einzelheiten.
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Claims (7)

Patentansprüche;
1. Gegen -Fälschungen geschützter Informationsträger, dessen aus amorphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer aus gleichem Werkstoff "bestehenden TJmhüllungsschicht versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Oberfläche des Trägerkörpers (10) eine lichtbrechende Profilierung (1-3) eingestanzt ist, die zumindest teilweise in Bereiche hineinreicht, in denen InformationsaufZeichnungen liegen.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profillinien der llehtbrechenden Profilierung (13) so geringen Abstand voneinander haben, daß nur ihr Einfluß auf das einfallende Licht wahrnehmbar ist.
3· Informationsträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtbrechende Profilierung (13) bzw. die Profilrinnen der Profilierung die Form konzentrischer Kreise haben (Fig. 1).
4. Informationsträger nach Anspruch 1 oder 2,
- 19 1098 2 8 /03 9,7
16A6242
dadurch gekennzeichnet, daß die lichfbrechende Profilierung bzw. die Profilrinnen der Profilierung (13) die Form von komplizierten Kurvenlinien haben (Fig. 3) ·
5. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seiten des flächigen Trägerkörpers (10) mit einer lichtbrechenden Profilierung (13) versehen sind.
6. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß der amorphe Werkstoff ein Kunststoff ist.
7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtbrechende Profilierung (13) den größten Teil der Trägerkörperoberfläche (10) bedeckt und daß bestimmte Informationsaufzeichnungen des Informationsträgers durch tiberstanzen der erstgenannten Profilierung mit einer anderen Profilierung (16) versehen sind (Fig. 4).
- 2U -
109828/0397
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