DE1646242A1 - Gegen Faelschungen geschuetzter Informationstraeger - Google Patents
Gegen Faelschungen geschuetzter InformationstraegerInfo
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Description
ι.. 25
Augsburg, den 12. März 19.70 . Anw. "Aktζ'..: Ρ 16 46 242.3-45
International Business Machines Corporation, Armonk,
H.Ί. 10 504, Vereinigte Staaten von Amerika
■Gegen Fälschungen geschützter Informationsträger
Die Erfindung betrifft die Aufzeichnungen von Informationen und im einzelnen gegen Fälschungen geschützte
Informationsträger, beispielsweise Kennkarten, deren aus
amqrphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer aus gleichem Werkstoff
bestehenden umhüllungsschicht versehen ist.
Die gebräuchlichste Art derartiger Informationsträger,
~ 1 —
Unterlagen (Art. 7 % 1 Abs. 2 Nr. J Satz 3 dos
10982870,397
BAD
» ν. 4» 9.1967)
welche gegen ITachahmung oder Fälschung, beispielsweise
durch unberechtigte Abänderung, geschützt werden sollen, sind Kennkarten, welche nur bestimmten Personen
den Zutritt zu geschützten Bereichen oder zu bestimmten
Verkaufsgütern oder auch den Empfang von Dienstleistungen
auf Kredit ermöglichen. Im Zuge der nachfolgenden Beschreibung
wird daher stets von Kennkarten dia Hede sein, doch leuchtet es ohne weiteres ein, daß das für Kennkarten
Gesagte in gleicher Weise auch für ähnliche andere Informationsträger
gilt.
Kennkarten enthalten im allgemeinen das Bild, die
Unterschrift, einen Fingerabdruck, eine körperliche Beschreibung oder eine bestimmte Kombination der genannten
Erkennungsmerkmale derjenigen Person, für welche die betreffende Kennkarte ausgestellt ist. Zur Prüfung der
Identität dieser Person werden die aufgezeichneten charakteristischen Merkmale mit den entsprechenden Merkmalen der die Kennkarte mitführenden Person verglichen. r
Jeweils in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gebrauchszweck -j
der Kennkarte kann diese außerdem den Hamen und die Adresse \
einer Person, die ihr zugeordnete Nummer, ihre Sicheriieits- I
klassifizierung, eine Kreditbewertung, e'ine Berechtigungs- i
befugnis mit zugehöriger Nummer, odei* dgl. mehr enthalten. ;
; : ■;'■ . - 2 - '.- - ""■■:"■ ■,/"-vv: -:;■■■■":■■
109828/0397
iLennkarten dieser Art sind zur Prüfung der Identität
einer Person, zur Beurteilung ihrer Sicherheitsklassifikatioii,
ihrer Kreditwürdigkeit oder einer anderen Eigentümlichkeit nur so lange sinnvoll, als der Kennkarteninhalt
gegen Uachahuiung oder Fälschung geschützt
ist. Kann'beispielsxtfeise das Bild oder der Fingerabdruck
einer Person, welcher die Kennkarte ausgestellt worden ist, entfernt und durch einen neuen Fingerabdruck "bzw.
ein neues Bild ersetzt werden, so wird die betreffende · ä
Karte als Identifizierungsmittel wertlos. Ebenso werden die entsprechenden Identifizierungskarten, für den vorgesehenen
Zweck viertlos, wenn die Sicherheitsklassifikation oder die auf dem Informationsträger aufgedruckte Krediteinstufung
geändert werden kann oder wenn in einfacher
und billiger Weise eine vollständig neue Identifiziemngskarte"nachgemacht
werden kann, ohne daß dies ohne Schwierigkeiten
entdeckt werden kann. Es ist daher wesentlich, daß die Kennkarte oder die Identifizierungskarte so ausgebildet
ist, daß sowohl eine Abänderung, als auch eine andersartige Fälschung der darauf aufgezeichneten Informationen verhindert
wird und eine Fälschung eines derartigen Informationsträgers
außerordentlich erschwert und aufwendig gemacht wird.
Man hat bereits versucht, Kennkarten dadurch gegen
Fälschungen zu schützen, daß man sie mit einer Kunststoffumhüllung versehen hat. Dieses Einschließen in eine
109S28/0397 BAD ORIGINAL
Umhüllung stellt Jedoch nur einen geringen Schutz gegen
Fälschungen des Informationsträgers dar, da die Umhüllung
aufgeschlitzt werden kann, wonach der Informationsträger
herausgenommen, geändert und dann'entweder mit einer neuen
Umhüllung* versehen oder aber in die alte Umhüllung hineingesteckt
werden kann und wonach die Umhüllung wieder so verschlossen wird, daß der= vorgenommene Eingriff nur
schwer zu entdecken ist.
Aus der GB-PS 851 781' ist "beispielsweise ein
Informationsträger nach Art einer Kennkarte "bekannt, welcher einen undurchsichtigen Trägerkörper mit aufgedruckten
oder in anderer Weise aufgebrachten Informationen und eine durchsichtige Umhüllung aufweist,
welche mit dem Trägerkörper verschmolzen sein, und aus
demselben Werkstoff wie dieser "bestehen kann. Die.se
letztgenannte Maßnahme stellt bereits einen Schutz gegen ^ Fälschungen dar, da bei dem Versuch einer chemischen Ablösung der Umhüllung auf Grund der Gleichheit des verwendeten Werkstoffes auch der Trägerkörper mit zerstört wird.
Bei näherer Betrachtung dieses Informationsträgers erkennt man jedoch, daß es für einen geschickten Fälscher keine
Schwierigkeiten darstellen dürfte, Teile der Umhüllungsschicht abzutragen, in dem abgetragenen Bereich eine gefälschte Aufzeichnung aufzubringen, welche beispielsweise
10 9828/0397 BAD
die ursprüngliche Aufzeichnung überdeckt, und dann die Umhüllung wieder zu ergänzen, weil das Material
selbst keinerlei Markierungen aufweist. Weitere Schutzvorkehrungen sind bei diesem bekannten Informationsträger
nicht vorhanden.
Einen noch besseren Schutz gegen Fälschungen
stellt schon die Maßnahme dar, wonach die aufzuzeichnenden ^
Informationen auf einen Informationsträger aufgedruckt werden, welcher mit einer komplizierten Linien- und
Kurvenmusterung imprägniert oder bedruckt worden ist. Bein theoretisch wird durch eine Abänderung der Aufzeichnungen
auf dem Informationsträger eine Unterbrechung
in der genannten Musterung verursacht, welche entdeckt wird, wenn der Informationsträger genau betrachtet wird.
Da -jedoch die Linien des Musters mit dem bloßen Auge sichtbar
sind, können sie durch einen geschickten Fälscher durch- | aus nachgemacht werden. Außerdem können auf Grund der
Sichtbarkeit der eingeprägten Musterung Unterbrechungen in dieser von einem einigermaßen geschickten Fälscher
nach Vornahme der gewünschten/Änderungen leicht/ausgebessert
werden. Nachgemachte oder gefälschte Informationsträger dies.er Art, welche durch die. Hände geschickter
falscher gejgängen sind* können nur mit großer ÖGhwierigerkann/fc
werden, · VJ - : - ~
109828/0397
Aus Obigem ergibt sich, daß die bekannten Maßnahmen zur Verhinderung von Nachahmungen und Fälschungen
... zwar ein gewisses Maß an Sicherheit für die Aufzeichnungen auf einen Informationsträger gewähren, daß jedoch eine
Person oder eine Personengruppe, welche über ausreichende Mittel verfügt, um sich der Dienste eines Fachmannes
bedienen zu können,, immerhin mit Erfolg in den. Besitz
einer gefälschten Kennkarte gelangen kann oder eine vorhandene Kennkarte in der gewünschten Weise bezüglich;
bestimmter Informationen abändern lassen kann, x^obei
die Wahrscheinlichkeit, daß die Fälschung oder Änderung entdeckt wird. Verhältnismäßig gering bleibt. Um Informationsträger,
"beispielsweise Kennkarten, sowohl vor Nachahmungen als auch vor Abänderungen vollständig schützen
zu können, Ist es notwendig, daß der betreffende Informationsträger
so mit siner Umhüllung versehen ist, daß es unmöglich ist, den Informationsträger von der Umhüllungsschicht zu befreien, ohne den Informationsträger so
stark zu beschädigen, daß er nicht wiederhergestellt werden
kann. Eine bereits aus der GB-PS 851 781 bekannte, jedoch für sich allein nicht ausreichende Schutzmaßnahme besteht
darin, daß der Umhüllungswerkstoff dem Werkstoff des
Trägerkörpers,in physikalischer und chemischer Hinsicht
gleich ist. Weiterhin muß deshalb eine auf dem Informationsträger
aufgebrachte Musterung so ausgebildet sein, daß. sie
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nickt wieder ergänzt werden kann, wenn sie einmal . "beschädigt worden ist und* daß infolgedessen eine *
liachahmung ganz außerordentlich, teuer 'wird*.
Durch, die Erfindung soll demgemäß die Aufgabe
gelöst werden, "bei Informationsträgern der · soe"ben dargelegten
Art einen vollkommeneren Schutz gegen Verfälschungen zu erzielen oder deren Nachahmung zumindestens λ
außerordentlich zu erschweren.
Im Sinne der Lösung dieser Aufgabe "beinhaltet die
Erfindung einen gegen Fälschungen geschützten Informationsträger,
dessen aus amorphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer aus
gleichem Werkstoff bestehenden Umhüllungsschicht versehen
ist, welcher gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß in die Oberfläche des Trägerkörpers eine licht-
brechende Profilierung eingestanzt ist, die zumindest *
teilweise in Bereiche hineinreicht, in denen Informationsauf zeichnungen liegen.
Soll auf beiden Seiten des Trägerkörpers eine Aufzeichnung
von Informationen vorgenommen werden, so werden gemäß der Erfindung auch beide Seiten des Trägerkörpers
mit einer lichtbrechejiden Profilierung bestanzt.
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Im Vergleich zu dem oben aargelegten Stand der
Technik "bietet der Informationsträger nach der Erfindung einen beinahe vollkommenen Schutz gegen Fälschungen, da
wegen der lichtbrechenden Profilierung, welche auf den
optischen Gesetzen der Beugung an Gittern beruht, im lalle eines Fälschungsversuches bereits geringe Abweichungen
vom Original sehr starke, vom Fälscher nicht zu verhindernde Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes
des Informationsträgers verursachen.
Weitere besondere Vorteile und Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung. In dieser Zeichnung
stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Aufsicht auf
eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Informationsträgers,
Fig. 2 einen teilweise vergrößerten Schnitt
durch den Informationsträger längs der Ebene 2-2 in Fig. 1,
.1-098-28/0397
BAD
Fig» 3 eine schematische Vorderansicht
einer Kennkarte gemäß einer anderen Ausführungsform der
Erfindung, ttnd
4 eine Schemaansicht eines Aufzeich
nungselementes einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
IPällt Licht auf eine Beu^angsgitteranordnung, so
"bildet das gebrochene Lieht Beugungsfiguren« Die Gestalt
dieser Beugungsfiguren hangt von der jeweiligen Porm der
Profillinien der lichtbrechenden Profilierung ab. Wird das Beugungsgitter beispielsweise durch Kreise gebildet, so
daß ein Profil ähnlich den Killen einer Schallplatte·entsteht,
so haben die farbigen Beugungsfiguren die Form radialer Streifen« Je genauer und geringer der Abstand
zwischen den einzelnen Profillinien der liehtbrechenden Profilierung ist3 desto tiefer und schärfer abgegrenzt |
werden die !Farben der Beugungsfiguren„ Ss kann schließlich
ein. Punkt erreicht werden, bei dem die Profillinien der
lichtbrechenden Profilierung selbst bei Verwendung gebräuchlicher Hilfsmittel nicht mehl1 sichtbar sind und sich das
Vorhandensein, einer lichfbrecheadea Profilierung nur noch
durch, &i«S; BeugimgsersGhsinungen "bamerlibar macht t die "bei
9.
BAD
einfallendem Licht erzeugt werden» Profilierungen dieser
Art, welche eine Liniendichte von annähernd 400 Linien/mm
aufweisen, deren Linienabstand also annähernd 0,0025 mm
"beträgt, werden im allgemeinen durch Stempel erzeugt, die auf automatisch gesteuerten Liniermaschinen hergestellt
sind,
Pig= .1 der Zeichnungen zeigt eine Kennkarte, "bei
welcher die soeben beschriebenen Eigenschaften einer lichtbeugenden Profilierung zur -anwendung.kommen, wodurch die auf der betreffenden Kennkarte aufgezeichneten Informationen
sicher gegen Fälschungen geschützt xverden«
Betrachtet man die IYig. 1 und 2 aer Zeichnungen zusammen,
so sieht man, daß die betreffende Karte einen flächigen Trägerkörper 10 aufweistα auf welchem beispielsitfeise ein
Bild der zu identifizierenden Person, ihr .Fingerabdruck,
ihre Unterschrift und verschiedene änderte, diese Person
betreffende Informationen,, beispielsweise der lame, die
Adresse, eine Code-Hummer oder derglo aufgezeichnet sind=,
Die Trägerkarte 10 kann aus irgend einem amorphen Werkstoff gefertigt sein und beispielsweise aus einem thermoplastischen
oder aushärtbaren Kunststoff oder aus Glas bestehen« Die Trägerkarte 10 muß jedoch zunächst eine
glatte Überfläche'aafweisen«,- Da die Trägerkarte 10 "
9S828/illf
BAD
undurchsichtig sein und, was im folgenden noch genauer
ausgeführt wird, aus dem gleichen Werkstoff bestehen
muß, wie ein später aufzubringendes durchsichtiges Umhüllungsmaterial, ist es notwendig, den Werkstoff
der Trägerkarte 10 in geeigneter Weise zu pigmentieren
oder mit einem Pigment zu imprägnieren.
In der Trägerkarte 10 ist auf der Seite, welche gegen Fälschungen zu schützende Aufzeichnungen enthält,
eine lichtbrechende Profilierung 15 eingestanzt. Enthalten
beide Seiten der Trägerkarte 10 Aufzeichnungen,
so sind auch beide Seiten mit eingestanzten lichtbrechenden
Profilierungen versehen. Die eigentliche, in die Trägerkarte
10 eingestanzte Profilierung ist so fein, daß sie mit gebräuchlichen Hilfsmitteln nicht wahrnehmbar ist.
Die der. Fig, 1 zugrundegelegte Form der lichtbrechenden
Profilierung besteht aus einer Anzahl zueinander konzen-' i trischer Kreise. Da die tatsächlich vorhandenen Profillinien
der Profilierung nicht sichtbar sind, sind in der Zeichnungsfigur zur Verdeutlichung einige symbolische
Linien zur Andeutung einiger weniges, representativer
Profilrillen eingezeichnet. In ähnlicher Weise sind die Profillinien bzw. Profilrillen in Fig. 2 nur in dem vergrößerten
Bereich der Darstellung sichtbar» Haben die
11 —
1 0 g 8 Z s ι η 3
BAD
BAD
Profilrillen die Form konzentrischer Kreise, wie dies
in Fig. 1 der Zeichnungen angedeutet ist, so zeigen sich dem Betrachter Beugungsfiguren in Form radialer
Farbstreifen, welche auf das Vorhandensein einer1 lichtbrechenden Profilierung hinweisen.
Die Trägerkarte 10 der Kennkarte ist mit einer Umhüllungsschicht 14 versehen, welche aus einem Werkstoff
besteht, der entweder mit dem Werkstoff der Trägerkarte 10
identisch oder von diesem Werkstoff zumindest in chemischer und physikalischer Hinsicht nicht unterscheidbar ist. Der
Grund für diese Wahl des UmhüllungsSchichtmaterials ergibt
sich aus den nachfolgenden Erläuterungen.
Bei der Herstellung einer Kennkarte nach Fig. 1 und Fig. 2 der Zeichnungen wird zunächst mit Hilfe einer
Graviermaschine eine Prägeform oder..ein Stempel geschnitten,
welcher die gewünschte Profilierung aufweist. Eine unausgehärtete Trägerkarte aus geeignetem Werkstoff, welche
bereits die gewünschten Aufzeichnungen trägt, wird hierauf
an einen Ort gebracht, an welchem der Prägestempel verwahrt wird und nun wird die lichtbrechende Profilierung 13 in die
unausgehärtete Karte eingestanzt, wonach diese zur Aushärtung
gebracht wird. Beim Stanzen der Karte wird je
- 12 -
V-. [i ( {t : "v/n *.·."■'■:
ßAD OR]QINAl.
■■/* ' . ■
nachdem, ob eine oder "beide Kartenseiten behandelt
werden sollen, entweder die ungestanzte Seite aufeine
harte glatte Unterlage gelegt oder die Trägerkarte wird
zwischen zwei Prägestempel gebracht und die beiden Seiten der Trägerkarte werden gleichzeitig gestanzt. Ist die
Trägerkarte gestanzt und ausgehärtet, so wird sie in üblicher Weise mit einer Umhüllung 14 versehen, welche
aus einem Werkstoff besteht, der die gleichen chemischen
und physikalischen Eigenschaften aufweist wie das Material ^
der Trägerkarte 10. Da, wie sich aus den folgenden Erläuterungen noch ergibt, ein Unterschied zwischen den
Eigenschaften der Werkstoffe der Trägerkarte 10 einerseits und der Umhüllungsschicht 14 andererseits die besonderen
Vorteile der Erfindung zunichte machen würde, ist vor dem
Herstellen der Umhüllung ein Versuch zu machen, um sicherzustellen, daß die Trägerkarte 10 tatsächlich aus dem
richtigen Werkstoff besteht«
Wird eine Kennkarte in der oben beschriebenen Weise hergestellt, so ist es unmöglich, den Trägerkörper 10 von
der Umhüllungsschicht 14, sei es durch chemische oder durch
physikalische Maßnahmen, zu trennen, ohne die lichtbeugende Profilierung 15 des Trägerkörpers 10 zu zerstören. Da der
Werkstoff der Umhüllungsschicht und des Trägerkörpers 10
109828/0397
BAD ORIGINAL
auch chemisch gleiche Eigenschaften aufweisen=, wird
jedes Lösungsmittel, welches die Umhüllungsschicht auflöst,■ auch den Trägerkörper 10 auflösen. Da ferner
der Werkstoff der Umhüllungsschicht in die Rillen zwischen
den Profillinien der lichtbrechenden Profilierung einfließt und das Umhüllungsmaterial sich chemisch mit dem
Trägerkörperwerkstoff verbindet, wird bei jedem Versuch, die Umhüllung 14- abzutrennen, auch die lichtbeugende
Profilierung abgetrennt und zerstört. !Fernerhin führt
ein Versuch, Teile der Kennkarte, beispielsweise die
Photographie oder den Fingerabdruck, zu entfernen und
durch eine andere Aufzeichnung zu ersetzen, dazu, daß
die Profillinien der lichtbrechenden Profilierung unterbrochen werden. Da jedoch die Linien der lichtbrechenden
Profilierung nicht sichtbar sind, ist es nicht möglich,. eine entsprechende Profilierung in den ersetzten Teil
der Kennkarte einzustanzen und hierbei einen genauen Anschluß der Profilierungen des ersetzten Teiles und der _
übrigen Karte zu= erreichen. Die Überdeckungsfehler der
Profillinien der jeweiligen lichtbrechenden Profilierungen
erzeugen eine deutlich wahrnehmbare Unstetigkeit der farbigen
Lichtbeugungsfiguren. Aus diesem Grunde sind alle "Versuche,
bestimmte Aufzeichnungen auf dem Trägerkörper 10 zu ersetzen,
selbst für den verhältnismäßig ungeübten Betrachter leicht wahrnehmbar. In ähnlicher Weise führt jeder Versuch, die
- 14—
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10982 8/03 97
BAD
Aufzeichnungen auf dem Trägerkörper 10, beispielsweise
durch Ändern von Eredit- 'oder Sicherheitseinstufungen
der betreffenden Person abzuändern, zu einer Unterbrechung der lichtbrechenden Profilierung, welche sich
sogleich durch die Unstetigkeit der farbigen Lichtbeugungsfiguren
bemerkbar macht und auf Grund der Unsichtbarkeit der eigentlichen lichtbrechenden Profilierung
nicht behoben werden kann.
Aus Obigem, ergibt sich, daß eine Kennkarte, welche
nach der Lehre der Erfindung hergestellt worden ist, nur dadurch gefälscht werden kann, daß die gesamte Kennkarte
nachgemacht wird. Es ist jedoch außerordentlich schwierig und teuer, eine lichtbrechende Profilierung in
Form konzentrisch ineinander liegender Kreise>
wie dies in !"ig. 1 der Zeichnungen dargestellt ist, nachzumachen.
Geeignete Prägeformen zur Stanzung von Profilierungen dieser Art sind zwar im Handel erhältlich, sind jedoch
in Größen, welche ausreichen, um eine Kennkarte zu bedecken, außerordentlich kostspielig. Ein nachgemachter
Informationsträger, welcher mit Hilfe einer billigeren Prägeform mit einer weniger fein gravierten Profilierung
hergestellt worden ist, kann von einem einigermaßen geübten Betrachter ohne we-iteres entdeckt werden, da die
A Γ.
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farbigen Lichtbeugungsfiguren blasser und weniger scharf
begrenzt sind. V
Soll eine noch größere Sicherheit gegen Nachahmungen und Fälschungen erzielt werden, so kann in die Trägerkarte
10 auch eine komplizierte lichtbrechende Profilierung eingestanzt werden, wie dies beispielsweise in Fig.
der Zeichnung angedeutet ist. Auch bei der in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsform der Erfindung dienen symbolische Linien zur Darstellung der Profilierung, da die tatsächlich
vorhandenen Profillinien für das menschliche Auge unsichtbar sind. Es können Profilierungen geschaffen werden, welche
beliebige Lichtbeugungsfiguren hervorrufen, wenn Licht auf die betreffenden Flächen fällt. Prägeformen zur Herstellung
derart komplizierter lichtbeugender Profilierungen sind ganz außerordentlich teuer und die Kosten sind nur
für die Regierung oder andere zentrale Organisationen tragbar, welche die betreffenden Prägeformen zur Stanzung von Millionen
von Karten verwenden. Die Kosten für die Prägeform vereiteln jeden Versuch einer Nachahmung. Da jeder "Versuch, das Umhüllungsmaterial
abzutrennen, auch zu einer Zerstörung der Profilierung führt, kann diese Profilierung auch nicht
durch gebräuchliche Kopiermethoden, wie sie beispielsweise aus der Schallplattenindustrie bekannt sind, vervielfältigt
werden. "_....
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BAD ORIGINAL
Es ist zwar anzunehmen, daß die oben beschriebenen Informationsträger in nahezu vollkommenem Maße gegen
Fälschungen und Nachahmungen geschützt sind. Pig. 4- der
Zeichnungen -verdeutlicht-Jedoch eine weitere Maßnahme
zum Schütze bestimmter Aufzeichnungen auf dem Informationsträger.
Es sei angenommen, daß die Krediteinstufung oder
die Sicherheitsklassifikation auf einem Informationsträger in jedem Falle gegen Fälschungen geschützt werden soll.
Hierzu können die Buchstaben oder Ziffern des betreffenden
Teiles der Aufzeichnung mit einer lichtbrechendeh Profilierung
16 überstanzt werden, welche dieselbe äußere Form
wie das gegen Fälschungen zu schützende Symbol aufweist,
Jedoch etwas kleinere Abmessungen hat. Diese Überstanzung
zerstört die lichtbrechende Grundprofilierung und macht
die Gestalt des ursprünglichen AufzeichnungsSymboles auch
dann noch sichtbar, wenn dieses aufgedruckte Symbol abgeändert wird. Selbst wenn es demgemäß möglich wäre, die insgesamt
eingestanzte Profilierung zu kopieren, so ist es •doch unmöglich, die einzelnen Symbole oder Aufzeichnungen
abzuändern, da dann Teile der Profilierung nach einer solchen Abänderung fehlen würden. Ferner ist es möglich,
die Orientierung der lichtbrechenden Profilierung mit
Bezug auf die auf dem Informationsträger befindlichen Aufzeichnungen
zu ändern. Würde also ein Bild aus einer Karte
17 -
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ausgeschnitten und in eine andere Karte eingesetzt,
so wäre nicht nur die Schnittlinie sichtbar, sondern es wurden sich auch vollständig andere Beugungsfiguren
in der gesamten Bildfläche zeigen. - -.
Zwar wurde im Zuge der obigen Beschreibung auf die
Fig. 1 bis 3 der Zeichnungen Bezug genommen, doch kann
die Erfindung selbstverständlich auch dazu verwendet werden, beliebige Formen von Informationsträgern vor
Fälschungen und Nachahmungen zu bewahren und beliebige lichtbeugende Profilierungen in einen Trägerkörper 10
einzubringen.
Dem Fachmann bietet sich im Rahmen der Erfindung noch eine Vielzahl von Abwandlungsmöglichkeiten der
beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowohl in der äußeren Form als auch in den Einzelheiten.
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Claims (7)
1. Gegen -Fälschungen geschützter Informationsträger,
dessen aus amorphem Werkstoff bestehender flächiger Trägerkörper mit Informationen versehen und mit einer
aus gleichem Werkstoff "bestehenden TJmhüllungsschicht
versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Oberfläche des Trägerkörpers (10) eine lichtbrechende Profilierung
(1-3) eingestanzt ist, die zumindest teilweise in Bereiche hineinreicht, in denen InformationsaufZeichnungen
liegen.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profillinien der llehtbrechenden
Profilierung (13) so geringen Abstand voneinander haben, daß nur ihr Einfluß auf das einfallende Licht wahrnehmbar
ist.
3· Informationsträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtbrechende Profilierung (13)
bzw. die Profilrinnen der Profilierung die Form konzentrischer Kreise haben (Fig. 1).
4. Informationsträger nach Anspruch 1 oder 2,
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dadurch gekennzeichnet, daß die lichfbrechende Profilierung bzw. die Profilrinnen der Profilierung (13)
die Form von komplizierten Kurvenlinien haben (Fig. 3) ·
5. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seiten des flächigen Trägerkörpers (10) mit einer lichtbrechenden
Profilierung (13) versehen sind.
6. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5»
dadurch gekennzeichnet, daß der amorphe Werkstoff ein Kunststoff ist.
7. Informationsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtbrechende Profilierung (13)
den größten Teil der Trägerkörperoberfläche (10) bedeckt und daß bestimmte Informationsaufzeichnungen des Informationsträgers
durch tiberstanzen der erstgenannten Profilierung mit einer anderen Profilierung (16) versehen sind (Fig. 4).
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