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DE102013014295A1 - Chirurgisches Implantat - Google Patents

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DE102013014295A1
DE102013014295A1 DE201310014295 DE102013014295A DE102013014295A1 DE 102013014295 A1 DE102013014295 A1 DE 102013014295A1 DE 201310014295 DE201310014295 DE 201310014295 DE 102013014295 A DE102013014295 A DE 102013014295A DE 102013014295 A1 DE102013014295 A1 DE 102013014295A1
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Germany
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colored
piece
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surgical
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DE201310014295
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Jörg Priewe
Volker Harms
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Johnson and Johnson Medical GmbH
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Johnson and Johnson Medical GmbH
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Publication date
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Abstract

Ein chirurgisches Implantat (10) umfasst eine flächige, flexible, poröse Basisstruktur (12) mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite. Mindestens ein resorbierbares gefärbtes Filmstück (20) ist an der Basisstruktur (12) angebracht und besitzt eine Mehrzahl von festen Erhöhungen, die aus dem gefärbten Filmstück (20) in einer Richtung von der Basisstruktur (12) weg herausragen. Das mindestens eine gefärbte Filmstück (20) ist in einer Formstruktur angeordnet, die im Bereich der Basisstruktur (12) asymmetrisch ist („E”). Gegebenenfalls umfasst das Implantat (10) ferner eine Adhäsionsbarriereschicht (16).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Implantat, insbesondere ein Gewebe verstärkendes Implantat zur Reparatur (Rekonstruktion) von Leistenbrüchen (Inguinalhernien) und/oder Bauchhernien (Abdominalhernien)/Narbenbrüchen (Inzisionshernien).
  • Die Hernienrekonstruktion ist eines der häufigsten Operationsverfahren, wobei weltweit jährlich ungefähr 6,4 Millionen Operationen durchgeführt werden. Jährlich werden ungefähr 3,1 Millionen Hernien (48%) mit ebenen Netzen rekonstruiert.
  • Das als chirurgisches Implantat dienende Netz verstärkt den Bereich der Hernie. Um eine sichere Fixierung zu erreichen, kann das Netz mit dem Körpergewebe in der Nähe der Hernie vernäht sein. Der Nähschritt verlängert jedoch das Operationsverfahren und kann beim Patienten zu postoperativen Schmerzen führen, z. B. wegen einer Nervenschädigung.
  • Die WO 2011/026987 A offenbart ein prothetisches Gewebe (Netz), das eine Anordnung von Fäden und Widerhaken aufweist, die sich bezogen auf eine Seite des Gewebes nach außen hin erstrecken. Die Widerhaken, die als Fixierungshilfe dienen, können aus Fäden gebildet sein, oder aus einem biokompatiblen Material als Haken hergestellt und an dem Gewebe angebracht sein. Die andere Seite des Gewebes weist eine mikroporöse Lage auf, die aus einem bioresorbierbaren Material hergestellt ist. Die Widerhaken sind in Folge eines Schneidverfahrens im Allgemeinen scharf. Um die Tendenz dieses Produkts zu vermindern, an sich selbst zu haften, z. B. wenn es zum Transport durch eine Trokarhülse gefaltet ist, werden die Widerhaken mit einer Beschichtung bedeckt, die aus einem wasserlöslichen Material hergestellt ist, das sich während des Operationsverfahrens auflöst. Der Umgang mit dem Produkt kann trotzdem schwierig sein.
  • Bei Netzen mit geringem Gewicht und großen Poren und mit kleinen Halteerhöhungen auf einer Seite ist es oft schwierig, die richtige Seite für die Platzierung zu erkennen. Insbesondere bei Netzen mit auf einer Seite angebrachtem transparenten Adhäsionsbarrierefilm kann die Orientierung schwierig sein, und ein falsches Setzen könnte gefährlich sein.
  • Es ist bekannt, ein chirurgisches Netz mit Markierungen zu versehen, um die Platzierung des Netzes bei einem Operationsverfahren zu erleichtern.
  • Zum Beispiel offenbart die EP 1 439 796 B1 ein flächiges Implantat mit einer netzartigen Basisstruktur und einer Markierung in dem zentralen Bereich. Durch diese zentrale Markierung läuft eine Markierungslinie.
  • Die WO 2011/159700 A1 offenbart ein Verbundimplantat, das ein anisotropes chirurgisches Netz einschließt, das entlang einer ersten Achse mehr dehnbar ist und entlang einer zweiten Achse, die quer zu der ersten Achse läuft, weniger dehnbar ist. Über einer Seite des anisotropen Netzes liegt eine Ausrichtungsmarkierung, die sich entlang der ersten Achse erstreckt. Das Netz und die Ausrichtungsmarkierung liegen sandwichartig zwischen zwei absorbierbaren Antiadhäsionsfilmen.
  • Die EP 2 593 038 A1 betrifft eine chirurgische Prothese, die ein Basisgewebe und Informationsmittel umfasst, die vorgesehen sind, um den Chirurgen anzuleiten, damit er die Prothese in einer bestimmten Position implantiert. Die Informationsmittel schließen ein Patch mit einer Farbe ein, die sich von der des Basisgewebes unterscheidet. Das Patch ist mit Widerhaken versehen, die aus einer seiner Oberflächen überstehen und es kann mittels der Widerhaken an einer bestimmten Position der Oberfläche des Basisgewebes fixiert sein.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein chirurgisches Implantat bereitzustellen, z. B. zur Rekonstruktion von Hernien, das den Bedarf an Nähen verringert und das während eines Operationsverfahrens auf einfache, schnelle und sichere Weise gehandhabt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein chirurgisches Implantat gemäß Anspruch 1 gelöst. Anspruch 18 ist auf ein Verfahren zur Herstellung eines solchen chirurgischen Implantats gerichtet. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Implantat umfasst eine flächige, flexible, poröse Basisstruktur mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite. Ferner schließt das Implantat mindestens ein resorbierbares (absorbierbares) gefärbtes Filmstück (Folienstück) ein, das an der Basisstruktur (z. B. an deren erster Seite) angebracht ist und das eine Mehrzahl von festen Erhöhungen aufweist, die aus dem gefärbten Filmstück in einer Richtung von der Basisstruktur weg herausragen. Das mindestens eine gefärbte Filmstück ist in einer Formstruktur angeordnet, die in dem Bereich der Basisstruktur asymmetrisch ist.
  • Die Basisstruktur ist flächig, d. h. sie ist im Allgemeinen eben. Sie ist nicht notwendigerweise plan, weil sie im Prinzip auch in einer dritten Dimension gekrümmt sein könnte. Darüber hinaus ist die Basisstruktur flexibel und porös. In vorteilhaften Ausführungsformen ist sie aus einem polymeren Material hergestellt, und sie umfasst eine netzartige Struktur mit Poren (z. B. mit einer Größe von mindestens 1 mm), z. B. ein chirurgisches Netz oder ein poröser Film. Die Poren erlauben das Einwachsen von Körpergewebe. Solche Strukturen sind im Allgemeinen im Stand der Technik gut bekannt.
  • Das chirurgische Implantat umfasst ferner mindestens ein gefärbtes Filmstück. Dessen Farbe ist im Allgemeinen im optischen Kontrast mit der Basisstruktur oder möglichen anderen Komponenten des Implantats gut sichtbar. Das mindestens eine gefärbte Filmstück ist auf asymmetrische Weise angeordnet. Dies bedeutet, dass, wenn das chirurgische Implantat um eine Achse, die im Allgemeinen in der Ebene der Basisstruktur liegt, umgedreht und aus der gleichen Position wie vorher betrachtet wird, das mindestens eine gefärbte Filmstück anders aussieht, üblicherweise als Spiegelbild.
  • Das mindestens eine gefärbte Filmstück kann nur ein einziges gefärbtes Filmstück einschließen, oder eine Mehrzahl von gefärbten Filmstücken.
  • Wenn es nur ein einziges gefärbtes Filmstück gibt, besitzt es eine verbundene asymmetrische Formstruktur, d. h. dass seine Form im Bereich der Basisstruktur asymmetrisch ist. In diesem Fall kann sich das gefärbte Filmstück über einen größeren Teil der Fläche der Basisstruktur erstrecken, z. B. einschließlich dessen Rand oder eines Teils davon, z. B. in einer streifenartigen Anordnung. Weil das gefärbte Filmstück lokal eine an der Basisstruktur fixierte zusätzliche Schicht bildet, wird die Steifheit des Implantats durch eine solche Konstruktion im Allgemeinen erhöht. Man kann sich auch vorstellen, dass das chirurgische Implantat mehrere verbundene asymmetrische Formstrukturen aufweist.
  • Wenn eine Mehrzahl von gefärbten Filmstücken bereitgestellt wird, dann wird die asymmetrische Formstruktur vorzugsweise durch eine Mehrzahl von einzelnen gefärbten Filmstücken gebildet, die in einem asymmetrischen Muster angeordnet sind. In diesem Fall kann jedes gefärbte Filmstück eine symmetrische Form besitzen, die Gesamtanordnung ist jedoch in einem Muster, das asymmetrisch ist. Wenn die gefärbten Filmstücke vergleichsweise klein sind, dann wird das Flexibilitätsverhalten der Basisstruktur insgesamt nicht sehr von dem Vorhandensein der gefärbten Filmstücke beeinflusst.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Implantat kann z. B. als Hernienimplantat konstruiert sein, als Beckennetz, als Brustimplantatstütze oder als Rekonstruktionspatch für die Dura Mater. Besonders bevorzugt ist die Anwendung als Gewebe verstärkendes Implantat zur Reparatur (Rekonstruktion) von Leistenbrüchen (Inguinalhernien) und/oder Bauchhernien (Abdominalhernien)/Narbenbrüchen (Inzisionshernien).
  • Die Mehrzahl von festen Erhöhungen, die aus dem mindestens einen gefärbten Filmstück in einer Richtung von der Basisstruktur weg herausragen, verleiht dem Implantat eine selbstfixierende Wirkung. Die Erhöhungen greifen mechanisch in Weichkörpergewebe ein, was zu einem erhöhten Widerstand gegenüber Scherkräften als auch Schälkräften führt. Dies verringert den Bedarf an zusätzlicher Fixierung während des Operationsverfahrens, z. B. mittels Nähen, und man erwartet ein geringeres Schmerzrisiko für die Patienten und eine erhöhte Geschwindigkeit des Operationsverfahrens. Im Allgemeinen befestigt sich das erfindungsgemäße chirurgische Implantat an Körpergewebe, es kann jedoch trotzdem während des Operationsverfahrens neu positioniert werden. Darüber hinaus haftet das chirurgische Implantat, wenn es gefaltet ist, nicht an sich selbst, was den Umgang sehr erleichtert. Im Allgemeinen kann das Implantat leicht hergestellt und während der Operation gehandhabt werden. Nach dem Zeitraum der Gewebeintegration wird das Implantat sicher an Ort und Stelle gehalten und eine Netzwanderung wird verhindert. Weil das mindestens eine gefärbte Filmstück aus resorbierbarem Material hergestellt ist, wird es nach einiger Zeit absorbiert, so dass letztendlich in dem Körpergewebe keine Erhöhungen oder Widerhaken zurückbleiben.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats leitet sich von dem mindestens einen gefärbten Filmstück ab. Wegen seiner Anordnung in einer asymmetrischen Formstruktur liefert das mindestens eine gefärbte Filmstück einen optischen Hinweis auf die korrekte Platzierung des Implantats bei offenen und laparoskopischen Operationen. Ferner ist die Orientierung des Implantats (die erste Seite der Basisstruktur zeigt in Richtung des Operateurs oder zeigt in entgegengesetzte Richtung) mittels der asymmetrischen Formstruktur leicht zu erkennen. Dies ist wichtig, weil die Erhöhungen in die richtige Richtung zeigen müssen und eine optionale und die Haftung (Adhäsion) verhindernde Schicht des Implantats (siehe unten) ebenfalls zur richtigen Seite hin zeigen muss. Ohne die visuelle Hilfe, mittels des mindestens einen gefärbten Filmstücks, wäre es schwierig, das Implantat korrekt zu platzieren, insbesondere wenn Handschuhe getragen werden und das Implantat ein geringes Gewicht besitzt.
  • Somit hat das mindestens eine gefärbte Filmstück eine Doppelfunktion: Es verbessert die Befestigung an Körpergewebe (mittels der Erhöhungen) und es fördert die korrekte Platzierung des Implantats (weil es gefärbt und leicht sichtbar ist, und wegen seiner asymmetrischen Anordnung). Dieser doppelte Effekt führt zu einem geringeren Verbrauch an Material, was für den Patienten vorteilhaft ist, weil keine zusätzlichen Markierungen notwendig sind, um die richtige Position des Implantats anzuzeigen.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung definiert die asymmetrische Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks mindestens ein Symbol oder eine Folge von Symbolen. Z. B. kann eine Mehrzahl von gefärbten Filmstücken als die Buchstaben eines Worts angeordnet sein, z. B. einer Marke. Alternativ kann ein Wort in umgekehrter Form (negativ) dargestellt werden, z. B. mit nur einem gefärbten Filmstück, wobei die Teile fehlen, die Buchstaben des Worts darstellen. Entsprechend kann man sich auch Folgen von Wörtern oder Kombinationen von solchen Positiven und Negativen vorstellen. Im Allgemeinen liefert eine Folge von Symbolen die notwendige Asymmetrie. Wenn die Folge eine Bedeutung hat, ist unmittelbar klar, ob sie in der korrekten Orientierung oder in spiegelbildlicher Form auftritt.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats werden zweite Filmstücke (vorzugsweise resorbierbar) an der Basisstruktur angebracht (z. B. an ihrer ersten Seite), zusätzlich zu dem mindestens einen gefärbten Filmstück, wobei jedes der zweiten Filmstücke mindestens eine Erhöhung aufweist, die aus dem jeweiligen zweiten Filmstück in einer Richtung von der Basisstruktur weg herausragt. Die zweiten Filmstücke sind nicht gefärbt oder anders gefärbt, verglichen mit dem mindestens einen gefärbten Filmstück. Die zweiten Filmstücke (dies schließt den Fall von nur einem einzigen zweiten Filmstück ein) sind hilfreich, wenn zusätzliche Befestigungsfläche notwendig ist. Wegen ihrer anderen Farbe lässt sich das mindestens eine gefärbte Filmstück gut von den zweiten Filmstücken unterscheiden.
  • Z. B. kann jedes zweite Filmstück eine Größe besitzen, die gleich groß wie oder größer ist als die Größe einer Pore einer netzartigen Basisstruktur. Ein zweites Filmstück kann geformt sein, z. B. als Sechseck, abgerundetes Sechseck, Dreieck, abgerundetes Dreieck, Rechteck, abgerundetes Rechteck, Quadrat, abgerundetes Quadrat, Kreis oder Ellipse, oder kann die Form eines Kreuzes, schlangenartig oder spiralartig sein. Die zweiten Filmstücke können in einem regelmäßigen Muster angeordnet sein. Ein zweites Filmstück kann von einer Fläche der Basisstruktur umgeben sein, die frei von anderen Filmstücken ist, wobei diese Fläche eine Breite im Bereich von z. B. 1 mm bis 10 mm haben kann. Es ist auch möglich, dass zweite Filmstücke miteinander über Streben miteinander verbunden sind, z. B. als Paare (z. B. mit einer Strebe zwischen den Mitgliedern eines Paars), in kleineren Gruppen oder in größeren Gruppen. Solche Streben können aus dem gleichen Material hergestellt sein wie die Filmstücke. Wenn die Streifen relativ schmal sind, bilden sie Verbindungsstücke, die nicht steif sind, und die die Flexibilitätseigenschaften des Implantats nicht verschlechtern.
  • Die Gesamtfläche aller Filmstücke (d. h. des mindestens einen gefärbten Filmstücks und der zweiten Filmstücke) beträgt vorzugsweise weniger als 50% der Fläche der ersten Seite der Basisstruktur (z. B. weniger als ein Wert ausgewählt aus der folgenden Liste: 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%). Eine Gesamtfläche aller Filmstücke von etwa 5% der Fläche der ersten Seite der Basisstruktur kann bereits ausreichen, um die gewünschte selbstfixierende Wirkung mittels der Erhöhungen zu erreichen.
  • Die Filmstücke (d. h. das mindestens eine gefärbte Filmstück und die zweiten Filmstücke) können eine Dicke z. B. im Bereich von 5 μm bis 250 μm oder im Bereich von 10 μm bis 200 μm besitzen. Dies ist die Dicke des Films in einer Fläche zwischen Erhöhungen. Im Allgemeinen kann die Dicke variieren und kann wesentlich kleiner sein als die Dicke der ursprünglich ebenen Filmschicht, die zur Herstellung der Filmstücke einschließlich Erhöhungen verwendet wurde (siehe nachfolgend die Beispiele), weil bei dem Herstellungsverfahren ein Teil des Materials der ursprünglichen Folienschicht in die Erhöhungen überführt werden kann.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung ist mindestens eine Erhöhung stabförmig, säulenförmig oder pilzförmig. Eine durch einen jeweiligen Körper und einen jeweiligen Kopf definierte Form, wobei der Körper aus dem Filmstück herausragt und in dem Kopf endet, und der Kopf sich in Bezug auf den Körper seitwärts erstreckt, ist eine Art Pilzform, jedoch irgendwie allgemeiner. Solche pilzartigen Erhöhungen können eine besonders effektive Selbstfixierungswirkung zeigen.
  • Vorzugsweise besitzen die Erhöhungen eine entsprechende Längsachse, die aus dem dazugehörigen Filmstück mit einem Winkel bezogen auf die Oberfläche des Filmstücks im Bereich von 40° bis 90° oder im Bereich von 70° bis 90° herausragt. Die Erhöhungen können eine große Vielzahl an Abmessungen besitzen, z. B. gemessen entlang der Längsachse einer Erhöhung, im Bereich von 20 μm bis 5000 μm oder im Bereich von 100 μm bis 500 μm oder von 20 μm bis 400 μm. Typischerweise liegt die Flächendichte der Erhöhungen im Bereich von 0,5 Erhöhungen/mm2 bis 5 Erhöhungen/mm2 oder von Erhöhungen/mm2 bis 4 Erhöhungen/mm2. Natürlich kann das Implantat Erhöhungen mit unterschiedlichen Formen oder Größen besitzen, oder Erhöhungen, die in unterschiedlicher Flächendichte auf entsprechenden Filmstücken bereitgestellt werden. Die Filmstücke und die entsprechenden Erhöhungen können in einem Stück hergestellt sein, siehe die nachfolgenden Beispiele für Herstellungsverfahren.
  • Auch an der zweiten Seite der Basisstruktur kann ein Film angebracht sein. Dieser Film kann unterschiedliche Eigenschaften besitzen. Zum Beispiel kann er als Einzelstück bereitgestellt sein, zum Beispiel als durchgehender Film, der einen Teil oder die gesamte zweite Seite der Basisstruktur bedeckt; oder er kann als Mehrzahl von Filmstücken bereitgestellt werden, ähnlich den zweiten Filmstücken. Außerdem kann der Film auf der zweiten Seite resorbierbar oder nicht resorbierbar sein. Er kann Erhöhungen aufweisen, um eine Selbstfixierungswirkung zu erreichen, oder er kann mehr oder weniger glatt sein, ohne Erhöhungen. Wenn der Film Barriereeigenschaften besitzt, kann verhindert werden, dass Körpergewebe in die Poren der Basisstruktur einwächst. Adhäsionsbarrierefilme können transparent sein, so dass es im Allgemeinen schwierig ist herauszufinden, welche Seite des chirurgischen Implantats die erste Seite und welche die zweite Seite ist. Die erfindungsgemäße asymmetrische Anordnung des mindestens einen gefärbten Filmstücks liefert eine klare Markierung und löst somit dieses Problem.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Wirkung von mit Erhöhungen versehenen Filmstücken auf beiden Seiten (erste Seite und zweite Seite) der Basisstruktur durch eine Lage von Filmstücken erreicht. In diesem Fall erstreckt sich das mindestens eine gefärbte Filmstück in die in der Basisstruktur vorhandenen Poren, wobei Erhöhungen aus dem mindestens einen gefärbten Filmstück in beide Richtungen herausragen, von der ersten Seite der Basisstruktur weg und von der zweiten Seite der Basisstruktur weg. Die zweiten Filmstücke oder ein Teil davon können oder kann auf ähnliche Weise konstruiert sein.
  • In besonders vorteilhaften Ausführungsformen des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats sind mindestens zwei streifenartige Formstrukturen, die jeweils mindestens ein gefärbtes Filmstück umfassen und jeweils eine Folge von Symbolen definieren, an der Basisstruktur (z. B. deren erster Seite) angebracht. Ungefärbte oder anders gefärbte zweite Filmstücke mit Erhöhungen können gegebenenfalls an der Basisstruktur angebracht sein (z. B. an ihrer ersten Seite), in einem Bereich zwischen den streifenartigen Formstrukturen, wenn eine größere Selbstfixierungswirkung gewünscht ist. Zum Beispiel kann die Folge von Symbolen dem Operateur eine Marke oder einen Hinweis anzeigen, was auch Wiederholungen einschließt, so dass die durch die Asymmetrie erzeugte Markierungswirkung sehr offensichtlich ist und eine relativ große Fläche bereitgestellt wird, die eine Selbstfixierungswirkung zeigt. Die Positionierung der streifenartigen Formstrukturen kann auch Informationen über die tatsächliche Position des Implantats liefern. Wie bereits ausgeführt kann die Folge von Symbolen als Positiv dargestellt werden (was die Flexibilität des Implantats fast nicht beeinflusst), oder als Negativ (was wegen der insgesamt größeren Dicke von Material im Allgemeinen die Flexibilität des Implantats vermindert).
  • Im Allgemeinen sind die Filmstücke resorbierbar, weil eine gewisse Zeit nach der chirurgischen Operation die Selbstfixierungswirkung nicht mehr notwendig ist. Wenn sich die Filmstücke zu diesem Zeitpunkt zersetzt haben oder absorbiert worden sind, können das Gewebewachstum an der Basisstruktur und das Heilungsverfahren verbessert werden. Wenn die Basisstruktur ebenfalls resorbierbar ist, sind die Filmstücke vorzugsweise schneller resorbierbar als die Basisstruktur.
  • Geeignete Materialien für die resorbierbaren Filmstücke (d. h. gefärbte Filmstücke als auch resorbierbare zweite Filmstücke) sind im Stand der Technik gut bekannt. Die Auswahl des Filmmaterials hängt z. B. von der Resorptionsdauer ab. Wenn man erfindungsgemäße Herstellungsverfahren betrachtet, kann dies auch von der Schmelztemperatur des Folienmaterials im Vergleich mit dem Material der Basisstruktur abhängen (siehe unten). Beispielsweise können die Filmstücke Poly-p-dioxanon („PDS”), Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton (z. B. „Monocryl” von Johnson & Johnson Medical GmbH) und/oder Copolymere von Glycolid und Lactid (insbesondere im Verhältnis 90:10, „Vicryl” von Johnson & Johnson Medical GmbH) umfassen. Im Allgemeinen kann eine breite Vielzahl von synthetischen bioabsorbierbaren Polymermaterialien verwendet werden, z. B. Polyhydroxysäuren (z. B. Polylactide, Polyglycolide, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate), Copolymere von Lactid und Trimethylencarbonat, Copolymere von Glycolid, Lactid und Trimethylencarbonat, Polycaprolactone, Polydioxanone, synthetische (jedoch auch natürliche) Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphospate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether. Natürlich vorkommende Materialien wie Collagene und Gelatine, oder natürlich abgeleitete Materialien wie bioabsorbierbare Gelfolien, vernetzt mit Omega 3-Fettsäuren, oder oxidierte regenerierte Cellulose (ORC) sind jedoch ebenfalls möglich.
  • Geeignete Materialien für die Basisstruktur sind ebenfalls im Stand der Technik gut bekannt. Nicht resorbierbare oder sehr langsam resorbierbare Substanzen schließen z. B. Polyalkene (z. B. Polypropylen oder Polyethylen), fluorierte Polyolefine (z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Polyvinylidenfluorid) Polyamide, Polyurethane, Polyisoprene, Polystyrole, Polysilikone, Polycarbonate, Polyaryletherketone (PEEKs), Polymethacrylsäureester, Polyacrylsäureester, aromatische Polyester, Polyimide als auch Mischungen und/oder Copolymere dieser Substanzen ein. Andere vorteilhafte Materialien, von denen viele resorbierbar sind, schließen Polyhydroxysäuren, Polylactide, Polyglycolide, Copolymere von Lactid und Trimethylencarbonat, Copolymeren von Glycolid, Lactid und Trimethylencarbonat, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate, Polycaprolactone, Polydioxanone, Poly-p-dioxanon, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether, Cellulose, bakterielle Cellulose, Polyamide, aliphatische Polyester, aromatische Polyester, Copolymere von polymerisierbaren Substanzen davon, und resorbierbare Gläser ein. Besonders vorteilhafte Materialien schließen Polypropylen (nicht resorbierbar), Gemische von Polyvinylidenfluorid mit Copolymeren von Vinylidenfluorid und Hexafluorpropen (nicht resorbierbar, z. B. „Pronova” von Johnson & Johnson Medical GmbH), PTFE (nicht-resorbierbar, einschließlich ePTFE und cPTFE), Polysiloxane (nicht resorbierbar), Poly-p-dioxanon („PDS”, resorbierbar), Copolymere von Glycolid und Lactid (resorbierbar), insbesondere Copolymere von Glycolid und Lactid im Verhältnis 90:10 („Vicryl”, resorbierbar), Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton (resorbierbares „Monocryl”) ein. Biologische Materialien wie Alotransplantat-Typen und Xenotransplantat-Typen sind ebenfalls möglich. Im Allgemeinen sind die für die Basisstruktur geeigneten Materialien auch vorstellbar als Materialien für eine Adhäsionsbarrierefolie (siehe oben).
  • Zusammengefasst hat das erfindungsgemäße chirurgische Implantat eine Mehrzahl von Vorteilen. Die Selbstfixierungseigenschaften führen beim Patienten wegen eines verringerten Risikos von chronischem Schmerz, der mit einer Nahtfixierung einhergehen kann, zu einem besseren Komfort. Die Basisstruktur, z. B. ein chirurgisches Netz, wird während der Zeitdauer der Integration im Gewebe sicher an Ort und Stelle gehalten, so dass eine Netzwanderung verhindert wird. Danach können die Filmstücke einschließlich der Erhöhungen absorbiert werden.
  • Ferner wird die Effizienz während der chirurgischen Operation in zeitlicher Hinsicht verbessert. Insbesondere kann das chirurgische Implantat während der Operation leichter hergestellt und gehandhabt werden. Im Allgemeinen neigt das Implantat wegen der Konstruktion der Erhöhungen nicht dazu, im aufgerollten oder gefalteten Zustand an sich selbst zu kleben. Somit ist das Implantat zur laparoskopischen Platzierung gut geeignet. Es kann durch eine Trokarhülse zum Operationsort gebracht und danach leicht entrollt oder entfaltet werden, ohne dass es an sich selbst klebt. Darüber hinaus ist es möglich, das Implantat neu zu positionieren, weil es im Allgemeinen möglich ist, es von Körpergewebe abzunehmen und an einem anderen oder verschobenen Ort neu zu positionieren, obwohl das Implantat selbstfixierend ist. Wenn seine Konstruktion vielseitig genug ist, haftet das Implantat gut an anatomischen Strukturen, selbst wenn diese nicht eben sind. Weil es im Allgemeinen nicht notwendig ist, dass Implantat durch Nähen zu fixieren, kann das Operationsverfahren tendenziell kürzer dauern. Wenn es trotzdem gewünscht ist, kann das Implantat zusätzlich durch z. B. Nähen fixiert werden.
  • Die durch die asymmetrische Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks bereitgestellte klare Markierung stellt einen weiteren Vorteil des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats dar. Sie erlaubt eine zuverlässige, schnelle und einfache Bestimmung der richtigen Seite, die in eine bestimmte Richtung zeigen soll.
  • Wenn das chirurgische Implantat als Weichgewebeimplantat aufgebaut ist, z. B. ein Herniaimplantat, und so angepasst ist, dass es sich selbst mindestens teilweise an Weichgewebe wie Muskeln oder Fett fixiert, dann kann die Reibung zwischen dem chirurgischen Implantat und dem Weichgewebe in mindestens einer Richtung (gemessen im Wesentlichen in der Ebene des Implantats) um einen Faktor von 2 oder mehr erhöht sein, verglichen mit einem entsprechenden Implantat ohne Erhöhungen.
  • Im Allgemeinen kann man die Technologie von angebrachten gefärbten Filmstücken mit Erhöhungen auch in anderen medizinischen Vorrichtungen verwenden, die ausgeprägtere dreidimensionale Konfigurationen besitzen, z. B. Schläuche, Stents, Gefäßimplantate, Hüftimplantate usw. Zum Beispiel kann die Basisstruktur (einschließlich der Filmstücke und jedweder zusätzlicher daran angebrachter Lagen) zu einer dreidimensionalen Konfiguration geformt sein, wobei das chirurgische Implantat z. B. in Form eines Schlauchs, Gefäßimplantats, Stents, Brustimplantats, orthopädischen Implantats etc. konstruiert ist.
  • Ein erfindungsgemäßes chirurgisches Implantat kann unter Verwendung der folgenden Schritte hergestellt werden: Bereitstellen einer Form, die ein Feld von Vertiefungen enthält, wobei jede Vertiefung die Form einer Erhöhung besitzt; Befüllen der Form mit einem flüssigen Material, welches das mindestens eine gefärbte Filmstück und die Erhöhungen gemäß einem Muster, welches die Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks definiert, bildet; Härten des flüssigen Materials; Anbringen des mindestens einen gefärbten Filmstücks an einer Basisstruktur, wobei die Erhöhungen von der Basisstruktur weg zeigen; Entfernen der Form.
  • Die Reihenfolge dieser oben aufgelisteten Schritte muss nicht notwendigerweise die Abfolge darstellen, in der die Schritte ausgeführt werden, wenn das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren durchgeführt wird, was nachfolgend detaillierter beschrieben ist.
  • Die Form ist vorzugsweise flexibel und umfasst z. B. Silikon, Polyurethan, natürlichen Kautschuk oder synthetischen Kautschuk. Silikon ist z. B. sehr flexibel und thermostabil. Die Form ist im Wesentlichen plan und liefert eine Oberfläche zum Bilden der Filmstücke. Ausgehend von dieser Oberfläche befinden sich Hohlräume, die jeweils die Form einer Erhöhung haben. Beispielsweise kann eine Silikonform hergestellt werden, indem beispielsweise ein mechanisch hergestellter Master (ein Positiv des Felds von Erhöhungen) aus Metall oder Polymer als Masterform, die mit Silikonvorläufermaterialien gefüllt und Abreagieren gelassen wird, verwendet wird. Wegen der hohen Elastizität von Silikon kann die Masterform entnommen werden, nachdem die Reaktion abgeschlossen ist, und bei der Verwendung der Form kann die Form von den durch die Form gebildeten Erhöhungen getrennt werden, selbst im Fall von sich zur Seite erstreckenden Teilen der Erhöhungen.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen des Verfahrens wird das die Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks definierende Muster durch eine Maske bestimmt, die zwischen die Basisstruktur und das in die Form zu füllende Material platziert wird.
  • Die Schritte des Befüllens der Form mit einem flüssigen Material, das Filmstücke einschließlich der Erhöhungen bildet, des Aushärtens des flüssigen Materials und des Befestigens der Filmstücke an einer Basisstruktur, insbesondere einem chirurgischen Netz, können im Wesentlichen gleichzeitig durchgeführt werden, z. B. auf folgende Weise:
    In dieser vorteilhaften Ausführungsform verwendet das Verfahren eine Schichtstruktur, die in der folgenden Reihenfolge umfasst: Die Form, ein chirurgisches Netz (z. B. aus Polypropylen) als die Basisstruktur, die Maske, eine Lage von Material (z. B. aus violettem Poly-p-Dioxanon) für das mindestens eine gefärbte Filmstück mit einem niedrigeren Schmelzpunkt als das chirurgische Netz, und eine flexible Plattenvorrichtung mit einer geschlossenen Oberfläche. Die Lage von Material wird auf eine Temperatur oberhalb ihres Schmelzpunkts und unterhalb des Schmelzpunkts des chirurgischen Netzes so erhitzt, dass die Lage flüssig wird. Dann werden die Form und die Plattenvorrichtung aufeinander zu gepresst, wobei die Plattenvorrichtung als Gegenstück oder eine Art Gesenk dient, wodurch das Material für das mindestens eine Filmstück durch die Maske hindurch in die Form überführt wird und sich gleichzeitig in das chirurgische Netz einbettet. Nach Senken der Temperatur verfestigt sich das flüssige Material (dies ist der oben erwähnte Härtungsschritt), so dass die Form wegen ihrer hohen Elastizität entfernt werden kann. Auf diese Weise wird die asymmetrische Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks durch die Maske gebildet und fest mit dem chirurgischen Netz verbunden, und die Erhöhungen werden gebildet, wobei alle Schritte im Wesentlichen gleichzeitig stattfinden.
  • In einer Variante der letztgenannten Ausführungsform sind die Anfangspositionen des chirurgischen Netzes und der Lage von Material für das mindestens eine gefärbte Filmstück vertauscht. In diesem Fall wird das Material für das (oder die) gefärbte(n) Filmstück(e) in die Form überführt und in solchen Bereichen, die nicht von der Maske abgedeckt werden, in das chirurgische Netz eingebettet.
  • Die flexible Plattenvorrichtung kann eine geschlossene Oberfläche aufweisen. Alternativ kann sie als zweite Form ausgebildet sein, die flexibel ist und ein Feld von Hohlräumen enthält, wobei jeder Hohlraum die Form einer Erhöhung besitzt. Diese zweite Form ist der anderen Form ähnlich und kann verwendet werden, um auf der zweiten Seite des Netzes Erhöhungen herzustellen, um ein chirurgisches Netzimplantat mit Erhöhungen auf beiden Seiten herzustellen.
  • Um zweite Filmstücke herzustellen und sie mit dem chirurgischen Netz in Bereichen zu befestigen, die von dem mindestens einen gefärbten Filmstück frei sind, kann man leicht abgeänderte Verfahren verwenden. Dafür wird Lagenmaterial zur Herstellung der zweiten Filmstücke Seite an Seite mit Lagenmaterial, das zur Herstellung des mindestens einen gefärbten Filmstücks verwendet wird, so platziert, dass sich die jeweiligen Lagen nicht überlappen. Ansonsten sind die Verfahren wie oben beschrieben. Die Maske definiert auch die Formen und Positionen der zweiten Filmstücke.
  • In Abhängigkeit von den verwendeten Materialien und den Details des Verfahrens kann der Härtungsschritt durch Verdampfen eines Lösungsmittels erfolgen, durch Abkühlen (wie in den obigen Beispielen) oder durch Umsetzung von Reaktanten, welche den Film und die Erhöhungen bilden.
  • Im Folgenden werden einige Aspekte der Erfindung, zusätzlich zu denen, die mit der Markierungswirkung des mindestens einen gefärbten Filmstücks einhergehen, weiter allgemein beschrieben.
  • Beispiele für Anwendungen
  • Implantate wie chirurgische Netze zur Reparatur von Weichgewebe werden hauptsächlich dann verwendet, wenn ein Defekt oder eine Schwachstelle in Weichgewebe vorliegt oder wenn ein Gewebeloch gefüllt oder abgedeckt werden muss:
    • (a) Bauch- und Inguinalhernien treten auf, wenn ein Gewebe, eine Struktur oder ein Teil eines Organs durch eine abnorme Öffnung im Körper vorragt. Dies hängt zumeist mit dem Vorragen des Darms durch eine Schwachstelle in der Bauchdecke zusammen. Vorrichtungen zur Reparatur von Hernien könnten in verschiedenen Gestalten und aus verschiedenen Materialen, in Form von flachen Vorrichtungen, grundsätzlich flachen aber gekrümmten Vorrichtungen, Beuteln, Säcken hergestellt oder zu Stopfen (flugs) gefaltet werden.
    • (b) Chirurgische Netze, Bänder oder Schlingen kommen bei Beckenstörungen wie Stressharninkontinenz oder Beckenorganvorfall zum Einsatz. Bei diesen Anwendungen muss der Stoff möglicherweise mit der Scheidenwand (z. B. ein Beckennetz) in Kontakt gebracht werden oder mit der Harnröhre, z. B. mit dem GYNECARE® TVT-System von Ethicon, Inc., in Kontakt gebracht werden, wobei die erfindungsgemäße Baugruppe die Arretierung in bestimmten Regionen des Bandes oder Netzes unterstützen kann.
    • (c) Durapatches werden nach einer Gehirnoperation zum Abdecken und Schließen der Dura mater verwendet. Die Dura mater ist die harte, unflexible Faserhülle, die die äußerste von drei Lagen ist, die das Gehirn und das Rückenmark umgeben. Handelsübliche Transplantate werden entweder aus biologischem (inklusive Xenotransplantate und Allotransplantate) oder synthetischem Material gebildet. Die erfindungsgemäßen Patches mit Mikrovorsprüngen in bestimmten Bereichen auf einer der beiden Seiten können dabei behilflich sein, das Implantat an seinem Platz zu halten.
    • (d) Rotatorenmanschettenverstärkungs-Transplantate werden zumeist in solchen Fällen verwendet, bei denen vorhandenes Gewebe nicht mehr verwendet oder behandelt werden kann, um die Funktionen der Rotatorenmanschetten zu unterstützen.
    • (e) Absorptionsfähige Beutel kommen in der Unfallchirurgie als Leberkompressionsvorrichtung zum Einsatz, um Blutungen zu verringern (wie ”Vicryl-Netzbeutel A”).
    • (f) Im Bereich der Brustrekonstruktion werden Transplantate mit dem ”TRAM-Flap”-Verfahren verwendet, bei dem eine autogene Geweberekonstruktion der Brust mit dem TRAM-(transverse rectus abdominis myocutaneous)-Lappen vom Brustkorb durchgeführt wird. Am Bauchdecken-Spendeort für den Muskellappen entsteht möglicherweise eine Bauchdeckenschwachstelle, Wölbung und Hernie. Zur Vermeidung einer Hernie verwenden die meisten Chirurgen ein synthetisches Netz zum Schließen des Abdomens. Stoffe wie absorptionsfähige Netze wie Vicryl®-Netz oder TiGr-Matrix®, werden ebenfalls zur Brustvergrößerung oder -rekonstruktion, d. h. in der onkoplastischen Chirurgie, verwendet, die als eine Kombination von Tumorexzision, mit einem Lumpektomie oder Mastektomie beinhaltenden angemessenen Spielraum, und sofortiger Rekonstruktion der Brust definiert ist (Koo et al. 2011 "Results from Over One Year of Follow-Up for Absorbable Mesh Insertion in Partial Mastectomy "Yonsei Med J 52(5): 803-808, 2011). Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind dabei behilflich, Nähte, Stifte oder Klebstoffe zu minimieren.
    • (g) Vorrichtungen für die Weichgewebereparatur werden als Füllstoff verwendet, um Gewebe z. B. in der kosmetischen Chirurgie aufzubauen, um Falten zu entfernen oder um in der Fistelchirurgie die Fistelkanäle zu füllen. Je nach der beabsichtigten Verwendung können absorptionsfähige Materialien verwendet werden.
  • Filmstückgröße und -form
  • Filmstücke sind vorzugsweise im Millimeterbereich von 1 mm bis 10 mm, was der Basisstruktur wenig Steifheit verleiht, und besitzen eine Dicke von 5 μm bis 500 μm. Die Filmstücke können jedwede Form haben, z. B. Kreis, Oval, Dreieck, Rechteck, Quadrat, Fünfeck, Sechseck, Kreuz, Stern.
  • Die Steifigkeit, Form und Gesamtdicke des Filmstücks, und die Kanten des Filmstücks, kann man verwenden, zusätzlich zu den Mikroerhöhungen, um zusätzliche Merkmale wie Greifbarkeit zu verleihen, um eine Orientierung zu erleichtern.
  • Filmstückmuster und -abstand
  • In Abhängigkeit von der vorgesehenen Anwendung des Implantats können die Filmstücke am Rand, zentral oder über die gesamte Fläche angeordnet sein. Vorzugsweise beträgt die Gesamtfilmfläche, verglichen mit der Implantatseitenoberfläche, weniger als 50%, vorzugsweise weniger als 25% des Gesamtflächenmusters. Bei Implantaten mit nur Zentralbereichs- oder Randfolienmustern kann die Gesamtfilmfläche aus geometrischen Gründen weiter reduziert sein. Das Filmstückmuster kann verwendet werden, um Parameter wie Knicksteifigkeit in verschiedenen Richtungen einzustellen. Vorzugsweise verleiht das Filmstückmuster dem Implantat nicht viel Steifheit, um ein Anschmiegen auch an unebene Strukturen zu ermöglichen, und beeinflusst Merkmale wie Aufrollen und Entrollen oder Falten oder Entfalten bei der laparoskopischen Chirurgie nicht nachteilig.
  • Verbindung des Filmstücks mit der Basisstruktur
  • Die Filmstücke können miteinander, im Fall einer sandwichartigen Platzierung, und/oder mit der Basisstruktur auf eine Vielzahl von unterschiedlichen konventionellen Weisen verbunden sein, z. B. gesteppt, gestickt, gebunden (einschließlich durch thermische Mittel), oder thermisch verschmolzen sein, einschließlich Ultraschallschmelzen. Die Schmelztechnik kann allgemeiner gesagt auch thermische Umformung mindestens einem der Filme einschließen (unterhalb des Schmelzpunkts des Films). Ein absorbierbarer Schmelzkleber wie Polydioxanon als relativ niedrig schmelzendes biologisch absorbierbares Polymer kann als Klebeelement für andere Filmstückmaterialien verwendet werden. Andere lösliche Polymere wie Polylactid, Polycaprolacton oder Copolymere davon können als Lösungsmittelklebstoffe verwendet werden. Reaktivklebstoffe wie Cyanacrylate oder Isocyanate oder Oxirane können ebenfalls verwendet werden, wenn sie biologisch verträglich sind.
  • Besonders bevorzugt ist ein Einschrittverfahren der Erzeugung von Mikroerhöhungen und Verbinden mit einer porösen Geweberekonstruktionsstruktur (Basisstruktur). Im Fall von großporigen Netzen erstrecken sich die Filmstücke vorzugsweise über zumindest einen Teil der Porenränder.
  • Die mit Mikroerhöhungen versehenen Filmstücke umhüllen/umschließen die Basisstruktur vorzugsweise mindestens teilweise. Dies hilft dabei, die Filmstückelemente selbst an schwach haftenden Oberflächen wie PTFE oder Polypropylen ohne jedwede Oberflächenvorbehandlung zu befestigen.
  • Mikroerhöhungen der Filmstücke
  • Die Mikroerhöhungen (d. h. die Erhöhungen) sind fest und vorzugsweise im Bereich von 20 μm bis 800 μm, vorzugsweise 50 μm bis 500 μm, insbesondere bevorzugt 250 μm bis 350 μm, aus der Filmstückfläche heraus.
  • Die Mikroerhöhungen ändern das Anbringen an Säugetier- oder humanem Weichgewebe während Implantatplatzierung und/oder -einwachsen.
  • Mikroerhöhungen erstrecken sich vorzugsweise 45° bis 90° aus der Oberfläche der Filmstücke und können eine komplexe Struktur haben, wie Pilz, gekrümmter Stab, usw.
  • Bevorzugte Mikropilze mit einer Dichte von etwa 288 Erhöhungen je cm2 Filmstück wurden hergestellt. Zum Beispiel wurden Pilze mit Rasterelektronenmikroskopie mit einer Höhe von 288 μm, einer Dicke am Fuß mit 410 μm Durchmesser, einem schmaleren Mittelbereich mit 177 μm Durchmesser und einem Kopfbereich mit 410 μm Durchmesser mit einer Lippendicke des Pilzkopfs von etwa 12 μm bestimmt.
  • Aktive Inhaltsstoffe
  • Es kann beispielsweise von Vorteil sein, ein erfindungsgemäßes Implantat bereitzustellen, das wenigstens einen biologisch aktiven oder therapeutischen Inhaltstoff hat, der nach der Implantation gegebenenfalls lokal freigesetzt werden kann. Substanzen, die sich als aktive oder therapeutische Mittel eignen, können natürlich vorkommen oder synthetisch sein und schließen z. B., aber ohne Beschränkung, die Folgenden ein: Antibiotika, antimikrobielle Mittel, antibakterielle Mittel, Antiseptika, Chemotherapeutika, Zytostatika, Metastaseninhibitoren, Antidiabetika, Antimykotika, gynäkologische Mittel, urologische Mittel, Antiallergika, Sexualhormone, Sexualhormoninhibitoren, Hämostyptika, Hormone, Peptidhormone, Antidepressiva, Vitamine wie Vitamin C, Antihistamine, nackte DNA, Plasmid-DNA, kationische DNA-Komplexe, RNA, Zellbestandteile, Impfstoffe, Zellen, die natürlich im Körper vorkommen, oder genetisch modifizierte Zellen. Das aktive oder therapeutische Mittel kann in verschiedenen Formen vorliegen, unter anderem in eingekapselter Form oder in adsorbierter Form. Mit solchen aktiven Mitteln kann das Patienten-Outcome verbessert oder eine therapeutische Wirkung hervorgerufen werden (z. B. bessere Wundheilung oder Entzündungshemmung oder -reduktion).
  • Eine bevorzugte Klasse von aktiven Mitteln sind Antibiotika, die Mittel wie Gentamicin oder ZEVTERATM (Ceftobiprole medocaril) Markenantibiotikum (erhältlich von Basilea Pharmaceutica Ltd., Basel, Schweiz) beinhalten. Andere verwendbare aktive Mittel sind hocheffektive antimikrobielle Breitbandmittel gegen verschiedene Bakterien und Hefe (sogar in Anwesenheit von Körperflüssigkeiten), wie Octenidin, Octenidindihydrochlorid (erhältlich als aktiver Inhaltsstoff im Desinfektionsmittel Octenisept® von Schülke & Mayr, Norderstedt, Deutschland), Polyhexamethylenbiguanid (PHMB) (erhältlich als aktiver Inhaltsstoff in Lavasept® von Braun, Schweiz), Triclosan, Kupfer (Cu), Silber (Ag), Nanosilber, Gold (Au), Selen (Se), Gallium (Ga), Taurolidin, N-Chlortaurin, Antiseptika auf Alkoholbasis wie Listerine®-Mundspülung, Na-Lauryl-L-Argininethylester (LAE), Myristamidopropyldimethylamin (MAPD, erhältlich als aktiver Inhaltsstoff in SCHERCODINE® M), Oleamidopropyldimethylamin (OAPD, erhältlich als aktiver Inhaltsstoff in SCHERCODINE® O) und Stearamidopropyldimethylamin (SAPD, erhältlich als aktiver Inhaltsstoff in SCHERCODINE® S), Fettsäuremonoester und am meisten bevorzugt Octenidindihydrochlorid (nachfolgend als Octenidin bezeichnet), Taurolidin und PHMB.
  • Eine bevorzugte Klasse von aktiven Mitteln sind Lokalanästhetika, die z. B. die folgenden Mittel beinhalten: Ambucain, Benzocain, Butacain, Procain/Benzocain, Chlorprocain, Cocain, Cyclomethycain, Dimethocain/Larocain, Etidocain, Hydroxyprocain, Hexylcain, Isobucain, Paraethoxycain, Piperocain, Procainamid, Propoxycain, Procain/Novocain, Proparacain, Tetracain/Amethocain, Lidocain, Articain, Bupivacain, Dibucain, Cinchocain/Dibucain, Etidocain, Levobupivacain, Lidocain/Lignocain, Mepivacain, Metabutoxycain, Piridocain, Prilocain, Propoxycain, Pyrrocain, Ropivacain, Tetracain, Trimecain, Tolycain, Kombinationen davon, z. B. Lidocain/Prilocain (EMLA), oder natürlich hergeleitete Lokalanästhetika wie Saxitoxin, Tetrodotoxin, Menthol, Eugenol und Prodrugs oder Derivate davon.
  • Außerdem kann ein Kontrastmittel in die erfindungsgemäßen Vorrichtungen eingeschlossen sein. Ein solches Kontrastmittel kann ein Gas oder eine gaserzeugende Substanz für Ultraschallkontrast oder MRI-Kontrast sein, wie Metallkomplexe wie GdDTPA oder superparamagnetische Nanopartikel (Resovist® oder Endorem®), wie in der EP 1 324 783 B1 gelehrt, die durch Bezugnahme eingeschlossen ist. Es können röntgensichtbare Substanzen einbezogen werden, wie in der EP 1 251 794 B1 (durch Bezugnahme eingeschlossen) gezeigt, einschließlich reines Zirkondioxid, stabilisiertes Zirkondioxid, Zirkonnitrid, Zirkoncarbid, Tantal, Tantalpentoxid, Bariumsulfat, Silber, Silberiodid, Gold, Platin, Palladium, Iridium, Kupfer, Eisenoxide, nicht sehr magnetische Implantatstähle, nichtmagnetische Implantatstähle, Titan, Alkaliiodide, iodierte aromatische Verbindungen, iodierte aliphatische Verbindungen, iodierte Oligomere, iodierte Polymere, Legierungen solcher Substanzen, die legiert werden können. Die Kontrastmittel können in oder auf einem Netz, oder in oder auf den Filmstücken aufgenommen werden.
  • Basisstruktur
  • In vorteilhaften Ausführungsformen der Erfindung umfasst die Basisstruktur eine netzartige Struktur mit Poren. Der Begriff „netzartige Struktur” ist recht allgemein zu verstehen und schließt eine poröse flexible Lage im Allgemeinen und besonders z. B. Netze (chirurgische Netze), Bänder, perforierte Filme (Folien), Faservliese, Fasergewebe, gestrickte Lagen, gestrickte Bänder, geflochtene Lagen, geflochtene Bänder, Collagenbündellagen, Netzbeutel oder Netzpfropfen ein. Bei Netzbeuteln oder Netzpropfen wird ein Netz gefaltet oder gerollt und gegebenenfalls an sich selbst an einzelnen Punkten oder Bereichen fixiert, oder eine entsprechende Struktur wird aus mehreren Netzstücken bereitgestellt. Ein weiteres Beispiel für poröse Basisstrukturen sind Schäume oder Schwämme.
  • Zum Beispiel kann die Basisstruktur ein chirurgisches Netz mit Poren umfassen, wobei dessen erste Seite aus einer Seite des chirurgischen Netzes gebildet wird. In diesem Fall kann das Implantat beispielsweise zur Hernienrekonstruktion verwendet werden. Es ist auch möglich, das erfindungsgemäße chirurgische Implantat z. B. als Beckennetz oder als Brustimplantat zu verwenden. In solchen Fällen ist die Basisstruktur des Implantats für den gewünschten Zweck angepasst. Im Allgemeinen ist es nicht notwendig, dass resorbierbare Filmstücke über die gesamte Seite der netzartigen Struktur oder allgemeiner der Basisstruktur angebracht sind.
  • Eine netzartige Basisstruktur für die erste Lage ist vorzugsweise makroporös mit typischen Porenabmessungen von mehr als 0,5 mm, was eine gute Gewebeintegration unterstützt. Es sind jedoch auch andere Porengrößen möglich. Wie bereits oben angedeutet kann eine beliebige, in der Technik bekannte Art von Netz- oder netzartiger Basisstruktur bereitgestellt werden, z. B. kettengewirkt oder kuliergewirkt oder häkelgewirkt oder gewebt. Ein Aufbau als perforierter Film oder Folie ist auch möglich. In Abhängigkeit vom Material können alle Filamente des Netzes bioabsorbierbar oder nicht absorbierbar sein. Das Netz kann daher absorbierbar (resorbierbar), nicht absorbierbar oder teilweise absorbierbar sein. Ein als perforierte Lage konstruiertes Netz ist auch möglich. Die Filamente können als Monofilamente oder als Multifilamente konstruiert sein. Bändchengarne und gestreckte Folienbänder sind ebenfalls vorstellbar. Jedwede Gemische, Mischungen oder Verbunde von Materialien und Ausführungsformen sind auch möglich. Zudem können die Filamente beschichtet sein. Ein als perforierte Lage konstruiertes Netz ist auch möglich. Im Allgemeinen ist die netzartige Struktur flexibel und hat eine flächige Grundgestalt. Sie kann beispielsweise auf einem handelsüblichen Netz für die Hernienreparatur beruhen.
  • In Abhängigkeit von der vorgesehenen Anwendung der Gewebereparaturvorrichtung kann ein biokompatibles langzeitstabiles Polymer verwendet werden, um das Texttilreparaturelement für Weichgewebe (Basisstruktur) herzustellen. Mit langzeitstabilem Polymer ist ein nicht resorbierbares biokompatibles Polymer gemeint, oder ein bioabsorbierbares Polymer, das langsam absorbiert wird oder sich zersetzt, z. B. eines, das in-vivo 60 Tage nach Implantation mindestens 50% seiner ursprünglichen Reißfestigkeit besitzt. Die letztgenannte Gruppe schließt Substanzen wie Polyamide ein, die im Allgemeinen als beständig angesehen werden, weil sie nicht als resorbierbare Materialien konstruiert sind, mit der Zeit durch Körpergewebe und Gewebeflüssigkeiten jedoch angegriffen werden. Bevorzugte Materialien für das Textilreparaturelement schließen Polyhydroxysäuren, Polylactide, Polyglycolide, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate, Polycaprolactone, Polydioxanone, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether, Cellulose, bakterielle Cellulose, Polyamide, aliphatische Polyester, aromatische Polyester, Copolymere von polymerisierbaren Substanzen davon, und resorbierbare Gläser ein. Besonders bevorzugte Materialien für das Geweberekonstruktionselement schließen Polypropylen und Mischungen von Polyvinylidenfluorid mit Copolymeren von Vinylidenfluorid und Hexafluoropropen, PTFE, ePTFE und cPTFE, Silikon ein, andere konventionelle biokompatible Materialien sind jedoch ebenfalls brauchbar. Das Geweberekonstruktionselement kann aus Monofilamenten und/oder Multifilamenten oder Kombinationen davon zusammengesetzt sein. Das Geweberekonstruktionselement kann zusätzlich zu einem langzeitstabilen Polymer ein resorbierbares Polymer (d. h. biologisch absorbierbar oder biologisch abbaubar) enthalten. Das resorbierbare und das langzeitstabile Polymer enthalten vorzugsweise Monofilamente und/oder Multifilamente. Die Begriffe resorbierbare Polymere und biologisch absorbierbare Polymere können synonym verwendet werden. Der Begriff biologisch absorbierbar ist so definiert, dass er seine konventionelle Bedeutung hat.
  • Wenn nur ein Kurzzeitgewebeträger benötigt wird, wie für Fistelpfropfen, kann das Geweberekonstruktionselement aus biologisch absorbierbarem Polymer oder biologisch absorbierbaren Polymeren hergestellt sein, ohne jedwede langzeitstabile Polymere.
  • Gegebenenfalls kann die Basisstruktur aus einem biologischen Material wie Alotransplantat, Xenotransplantat hergestellt sein.
  • Zusätzliche Lage oder Lagen
  • Geweberekonstruktions- oder -verstärkungsimplantate, wie Netze, können so aufgebaut sein, dass sie auf einer Seite ein Einwachsen von Gewebe erlauben (z. B. können sie offene Poren oder Zwischenräume haben) und einem Einwachsen von Gewebe auf der gegenüberliegenden Seite widerstehen (z. B. indem sie eine glatte Oberfläche haben wie eine Folie (einen Film) oder eine nicht poröse Lage, konventionell in der Technik als Adhäsionsbarriere bezeichnet). Dies ist wichtig, wenn die Netzimplantate im Abdominalbereich verwendet oder implantiert werden, z. B. in Hernienreparaturverfahren, bei denen Haftung des Bauchfells (d. h. Einwachsen von Gewebe) des Implantats gewünscht ist, während Einwachsen von Gewebe oder Haften auf der viszeralen Seite unerwünscht ist (d. h. Antihaften). Mehrere konventionelle Produkte sind in der Technik bekannt und kommerziell verfügbar und besitzen eine praktisch glatte Seite, die eine Adhäsionsbarriere ist, und eine poröse oder raue Seite für das Einwachsen von Gewebe. Die Produkte können vollständig absorbierbar sein, vollständig nicht absorbierbar, oder teilweise absorbierbar und teilweise nicht absorbierbar. Die Produkte können Verbundmaterialien aus mehreren Netzlagen und der Haftung widerstehenden Barrieren sein. Bestimmte Implantate sind aus der Verpackung heraus anwendungsfertig (z. B. Proceed®-Herniennetz, PhysioMesh®, Gore DualMesh® und Bard Composix® Mesh), und andere Netzimplantate muss man vor der Implantation mehrere Minuten lang in Wasser oder Salzlösung vortränken, um die Adhäsionsbarriere aufzuquellen und das Implantat ausreichend weich für die Implantation und Platzierung in dem Patienten zu machen (z. B. Sepramesh®, Parietex®-Verbund).
  • Dem chirurgischen Implantat kann/können (eine) zusätzliche Schicht/Schichten zugegeben werden, entweder zwischen Filmstücken mit mehreren Erhöhungen und der Basisstruktur oder auf der gegenüberliegenden Seite, oder auf beiden Stellen, was zu den folgenden Anordnungen führt:
    Filmstücke + zusätzliche Schicht + Basisstruktur oder
    Filmstücke + Basisstruktur + zusätzliche Schicht oder
    Filmstücke + zusätzliche Schicht + Basisstruktur + zusätzliche Schicht.
  • Die zusätzliche Schicht (oder Schichten) kann (oder können) unterschiedliche Wirkungen bei dem Gewebereparaturimplantat haben, wie Steifheit verleihen oder Regeneration oder Einwachsen von Gewebe verbessern.
  • Die zusätzlichen Schichten, die mit erfindungsgemäßen chirurgischen Implantatvorrichtungen verwendet werden, sollten eine Dicke haben, die ausreicht, um zu verhindern, dass es zur Haftung kommt. Die Dicke liegt typischerweise im Bereich von etwa 1 μm bis etwa 500 μm und vorzugsweise von etwa 5 μm bis etwa 50 μm. Zur Verwendung geeignete Filme schließen sowohl biologisch absorbierbare als auch nicht absorbierbare Filme ein. Die Filme sind vorzugsweise polymerbasiert und können aus verschiedenen herkömmlichen biokompatiblen Polymeren hergestellt sein. Nicht resorbierbare oder sehr langsam resorbierbare Substanzen schließen Polyalkene (z. B. Polypropylen oder Polyethylen), fluorierte Polyolefine (z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Polyvinylidenfluorid), Polyamide, Polyurethane, Polyisoprene, Polystyrole, Polysilikone, Polycarbonate, Polyaryletherketone (PEEKs), Polymethacrylsäureester, Polyacrylsäureester, aromatische Polyester, Polyimide als auch Mischungen und/oder Copolymere dieser Substanzen ein. Ebenfalls brauchbar sind synthetische biologisch absorbierbare Polymermaterialien, z. B. Polyhydroxysäuren (z. B. Polylactide, Polyglycolide, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvaleriate), Polycaprolactone, Polydioxanone, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalcohole, Polysaccheride, Polyether. Natürlich vorkommende Materialien wie Collagene, Gelatine oder natürlich abgeleitete Materialien wie biologisch absorbierbare Omega3-Fettsäure-vernetzte Gelfilme oder oxydierte regenerierte Cellulose (oxygenized regenerated cellulose, ORC) können ebenfalls verwendet werden.
  • Die Filme, die in erfindungsgemäßen chirurgischen Implantatvorrichtungen verwendet werden, können die gesamten äußeren Oberflächen des Reparaturgewebeelements (Basisstruktur) oder einen Teil davon bedecken. In einigen Fällen ist es vorteilhaft, dass Filme die Ränder des Reparaturgewebes überlappen. Der Begriff „Rand” steht hier für eine Randkante oder einen zentralen Rand, wenn in dem Netz ein Loch ist, zum Beispiel zur Aufnahme einer anatomischen Struktur, wie des Darms zur Behandlung oder Verhinderung einer Parastomalhernie, oder des Samenstrangs.
  • Poröse Filme können vor oder nach dem Aufbau der Vorrichtung perforiert werden, oder poröse Filme können auf solche Weise hergestellt werden, dass sie Poren enthalten. Es ist den Fachleuten in der Technik jedoch klar, dass man Vorkehrungen treffen muss, um eine Beschädigung von anderen Teilen des Implantats zu verhindern, wenn man eine zusammengesetzte Vorrichtung perforiert.
  • Die Filme können miteinander auf verschiedene konventionelle Weise verbunden sein, z. B. durch Nähen, Verkleben, Verschmelzen und Laminieren. Das Verbinden kann am Rand sein, im Zentralbereich oder über die gesamte Anordnung, als punktförmige, lineare oder flächige Verbindung.
  • Filme können miteinander und/oder mit dem Reparaturgewebeelement (Basisstruktur) auf eine Vielzahl von unterschiedlichen herkömmlichen Weisen verbunden sein, z. B. genäht, gestickt, verbunden (einschließlich durch thermische Mittel) in Teilbereichen (z. B. an Punkten oder entlang von Linien oder Streifen, wie am Außenrand), oder thermisch verschweißt einschließlich durch Ultraschallschweißen. Die Schweißtechniken schließen auch in weiterem Sinne thermische Umformung von mindestens eines der Filme ein (unterhalb des Schmelzpunkts eines Films). Das Implantat kann gegebenenfalls gestickte Strukturen haben, die als Verstärkungen konstruiert sind, z. B. rippenartige Strukturen.
  • Eine mögliche Verbindung von Film mit Film verwendet Heißlaminiertechniken, gegebenenfalls unter Einsatz von zusätzlichem biokompatiblen Schmelzkleber wie Polydioxanon als relativ niedrig schmelzendes bioabsorbierbares Polymer. Andere lösliche Polymere wie Polylactid, Polycaprolacton oder Copolymere davon können als Lösemittelkleber verwendet werden. Reaktivklebstoffe wie Cyanacrylate oder Isocyanate oder Oxirane können ebenfalls verwendet werden, wenn sie biokompatibel sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung detaillierter mittels Ausführungsformen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in
  • 1 eine Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats,
  • 2 eine Draufsicht eines in der Ausführungsform gemäß 1 verwendeten gefärbten Filmstücks,
  • 3 eine schematische Draufsicht eines in einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats verwendeten gefärbten Filmstücks,
  • 4 in den Teilen (a) bis (h) dreidimensionale Darstellungen von verschiedenen Ausführungsformen von Erhöhungen für Filmstücke von erfindungsgemäßen chirurgischen Implantaten,
  • 5 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats,
  • 6 eine vergrößerte Teildraufsicht der Ausführungsform gemäß Anspruch 5, bei der auch ein Teil einer Basisstruktur dargestellt ist,
  • 7 eine vergrößerte dreidimensionale Darstellung von einem Teil der Ausführungsform gemäß 5 und
  • 8 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung eines erfindungsgemäßen chirurgischen Implantats, d. h. der Ausführungsform gemäß 5.
  • 1 stellt in einer Teilexplosionsansicht eine erste Ausführungsform eines chirurgischen Implantats dar, das mit 10 bezeichnet ist.
  • Das Implantat 10 umfasst eine Basisstruktur 12, das als chirurgisches Netz mit Poren 14 konstruiert ist, in der Ausführungsform ein „Ultrapro”-Netz von Ethicon. „Ultrapro” ist ein teilweise resorbierbares chirurgisches Monofilamentnetz mit geringem Gewicht aus Fasern aus Polypropylen (nicht resorbierbar) und „Monocryl” (Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton, resorbierbar, siehe oben) mit einer Porenweite von etwa 2,27 mm in einer Richtung und einer Porenweite von etwa 3,17 mm in einer Richtung senkrecht dazu.
  • Eine transparente „Monocryl”-Folie mit 20 μm Dicke dient als viszerale Adhäsionsbarrierelage 16. Die Barrierelage 16 ist mittels eines gefärbten Filmstücks 20 schmelzverbunden mit der Basisstruktur 12. In der Ausführungsform ist das gefärbte Filmstück 20 aus einer Poly-p-dioxanon(PDS)-Lage mit einer ursprünglichen Dicke von 150 μm hergestellt und gefärbt mit dem Violettfarbstoff „D&C Violet No. 2”, der in der Technik gut bekannt ist. In der Ansicht gemäß 1 ist das gefärbte Filmstück 20 auf der Basisstruktur 12 platziert. Bei dem Schmelzverbindungsverfahren wird das gefärbte Filmstück 20 aus PDS weich und schmilzt leicht, so dass das PDS-Material die obere Oberfläche der Barriereschicht 16 erreicht und sie fest mit der Basisstruktur 12 verbindet.
  • 2 zeigt das gefärbte Filmstück 20 detaillierter. Das gefärbte Filmstück 20 ist verbunden und ist als asymmetrische Formstruktur angeordnet und umfasst einen Randmarkierungsbereich 22, einen Zentralachsenmarkierungsbereich 24, einen Kurzachsenmarkierungsbereich 25 und zwei konzentrische innere Markierungsbereiche 26. Durch den Buchstaben „E” wird eine Asymmetrie 28 erreicht. Wenn das gefärbte Filmstück 20 verkehrt herum betrachtet wird, erscheint der Buchstabe „E” spiegelbildlich. Wegen seiner violetten Farbe ist das gefärbte Filmstück 20 gut sichtbar und liefert leicht erkennbare Markierungen, die bei einem chirurgischen Verfahren das Einbringen des Implantats 10 unterstützen. Insbesondere lassen sich die Position des Rands, die Azimuthwinkelorientierung und der Zentralbereich des Implantats 10 leicht abschätzen, wenn man die Markierungsbereiche 20, 24/25 bzw. 26 berücksichtigt. Der Buchstabe „E” erlaubt eine einfache Kontrolle der richtigen Orientierung der Barrierelage 16, die sich auf der Unterseite des Implantats 10 befinden soll.
  • Aus dem gefärbten Filmstück 20 ragt eine Mehrzahl von festen Erhöhungen heraus, und zwar in der Ausführungsform aus all den Markierungsbereichen 22, 24, 25 und 26, in einer Richtung von der Basisstruktur 12 und der Adhäsionsbarrierelage 16 weg, d. h. zu der parietalen Seite hin. Beispiele für Erhöhungen sind mittels 4 beschrieben. In den 1 und 2 sind die Erhöhungen nicht gezeigt. Diese Erhöhungen verleihen dem Implantat 10 selbsthaftende Eigenschaften. Weil die Erhöhungen aus allen Bereichen des gefärbten Filmstücks 20 herausragen, kann das Implantat 10 in seinem peripheren Bereich und in seinem Zentralbereich sicher an Körpergewebe angebracht werden. Wenn dies notwendig ist, kann das Implantat nach Anbringen wieder abgezogen, neu positioniert und neu angebracht werden. Allgemeine Details der Erhöhungen sind außerdem oben beschrieben.
  • Somit hat das gefärbte Filmstück 20 eine Doppelfunktion: Es dient als Markierung und es liefert selbsthaftende Eigenschaften. Beide Effekte erleichtern das chirurgische Verfahren zum Platzieren des Implantats 10 sehr.
  • Das Implantat 10 kann durch ein Verfahren entsprechend dem nachfolgend mittels 7 Erläuterten hergestellt werden.
  • 3 veranschaulicht ein gefärbtes Filmstück 30 für ein weiteres Implantat. Das gefärbte Filmstück 30 ist ebenfalls als zusammenhängende asymmetrische Formstruktur aufgebaut. Seine Markierungsbereiche sind jedoch schmaler als die des Implantats 10, so dass die Flexibilität der Basisstruktur durch die Anwesenheit des gefärbten Filmstücks 30 weniger beeinflusst ist im Vergleich mit dem Implantat 10. Die Markierungen schließen eine periphere Markierung 32, eine Zentralachsenmarkierung 34, eine Kurzachsenmarkierung 35 und asymmetrische Innenmarkierungen 36 ein, die alle Erhöhungen tragen, die von der Basisstruktur wegzeigen (nicht in 3 gezeigt).
  • 4 zeigt in den Teilen (a) bis (h) verschiedene Typen von festen Erhöhungen, die alle durch Bezugszeichen 40 gekennzeichnet sind. Die meisten der Erhöhungen 40 besitzen einen Schaft 42 (einige von ihnen einen Schaft mit einem ausgeprägten Fußbereich 43) und einem Kopf 44, der sich zumindest teilweise in Bezug auf den Schaft 42 seitwärts erstreckt, siehe 4(a) bis 4(e) und 4(g). Einige Erhöhungen schließen eine Spitze 46 ein, die sich über den Kopf 44 hinaus erstreckt, siehe 4(c), 4(e) und 4(g). Die Erhöhung gemäß Figur (f) ist vollständig als Spitze konstruiert. 4(h) zeigt eine Erhöhung, die als gebogener Stab 48 geformt ist. Eine besonders vorteilhafte Form ist wie ein Pilz, siehe 4(d).
  • Im Detail: In 4(a) sind der Schaft 42 und der Kopf 44 sechseckig, wobei sich der Kopf 44 in Bezug auf den Schaft 42 symmetrisch seitwärts erstreckt. In 4(b) sind Schaft 42 und Kopf 44 sechseckig, wobei der Kopf 44 in Bezug auf den Schaft 42 asymmetrisch angeordnet ist. In 4(c) ist die Erhöhung der von 4(b) ähnlich, trägt jedoch eine dreiseitig pyramidale Spitze. Die Erhöhung von Figur (d) ist pilzartig und besitzt einen kegelstumpfförmigen Fußabschnitt 43, einen sich verjüngenden Mittelabschnitt des Schafts 42 und einen relativ flachen Kopf 44. In 4(e) ist die Erhöhung der von 4(d) ähnlich, besitzt jedoch eine zusätzliche pyramidale Spitze. Die Erhöhung von 4(f) besitzt einen runden Basisabschnitt 43 mit einem Durchmesser, der sich bis zu einem scharfen Gipfel oder Spitze 46 vermindert. 4(g) zeigt eine pilzartige Erhöhung, die der von 4(e) ähnlich ist, wobei der Kopf 44 einige Schnitte einschließt. Die Erhöhung von 4(h) ist als gekrümmter Stab 48 geformt, der aus drei geraden Bereichen zusammengesetzt ist, die im Winkel zueinander stehen, in einer Variante ist er entlang seiner gesamten Länge glatt gebogen.
  • Typische Abmessungen und Anzahldichten der Erhöhungen sind weiter oben offenbart.
  • 5 zeigt eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform eines chirurgischen Implantats, das mit 50 bezeichnet ist.
  • Das Implantat 50 umfasst eine Basisstruktur 52, von dem 5 nur dessen periphere Linie darstellt. An der Basisstruktur 52 ist eine Mehrzahl von einzelnen gefärbten Filmstücken 54 angebracht. In dieser Ausführungsform sind die gefärbten Filmstücke 54 in asymmetrischen Mustern angebracht, d. h. sie bilden mehrere asymmetrische Formstrukturen, wobei jede eine Folge von Symbolen 56 ist, d. h.: „ETHICONETHICONETH”. Somit ist jeder Buchstabe oder jedes Symbol aus einem gefärbten Filmstück 54 aufgebaut, außer dem Buchstaben „O”, der aus zwei gefärbten Filmstücken besteht, siehe 5. Die gefärbten Filmstücke 54 werden aus (violett) gefärbtem Poly-p-dioxanon-Material gebildet.
  • In den Bereichen zwischen den Folgen von Symbolen 56 sind zweite Filmstücke 58 an der Basisstruktur 52 angebracht. In der Ausführungsform besitzt jedes einzelne der zweiten Filmstücke 58 eine sechseckige Form und ist aus Poly-p-dioxanonmaterial hergestellt, das jedoch nicht gefärbt ist.
  • 6 stellt schematisch einen Teil der zweiten Filmstücke 58 dar und zeigt auch die Poren der Basisstruktur 52, die aus einem klaren (ungefärbten) Polypropylennetz mit geringem Gewicht hergestellt ist.
  • 7 veranschaulicht, dass jedes einzelne der zweiten Filmstücke 58 eine Mehrzahl von Erhöhungen 62 aufweist, die in einer Richtung von der Basisstruktur 52 weg herausragen. In der Ausführungsform sind die Erhöhungen 62 pilzförmig und besitzen einen Schaft 64 und einen Kopf 66. Andere Formen, wie die in 4 Gezeigten, sind ebenfalls möglich. Wenn man die Terminologie von 5 verwendet (die eine „Drauf”-Sicht ist), dann zeigen die Erhöhungen 62 nach unten. Obwohl Lagenmaterial für die zweiten Filmstücke 58 ursprünglich auf der „Ober”-Seite der Basisstruktur 52 platziert wird, wird das Material während des Herstellungsverfahrens (siehe unten) in die Poren der Basisstruktur 52 gezogen, und die Erhöhungen bilden sich an der „Unter”-Seite. Auf diese Weise wird das Material der Basisstruktur 52 in die zweiten Filmstücke 58 eingebettet.
  • Die gefärbten Filmstücke 54 sind mit ähnlichen pilzartigen Erhöhungen (nicht in den Figuren gezeigt) versehen, die ebenfalls zu der „Unter”-Seite hin zeigen, und die gefärbten Filmstücke 54 schließen das Material der Basisstruktur 52 auf ähnliche Weise wie die zweiten Filmstücke 58 ein.
  • Die Flexibilität des chirurgischen Implantats 50 wird vor allem durch die Flexibilität von dessen Basisstruktur 52 bestimmt, weil die gefärbten Filmstücke 54 und die zweiten Filmstücke 58 vergleichsweise klein sind. Die Folgen 56 von Symbolen sind gut sichtbar und zeigen die Orientierung des Implantats 50 klar an. Wegen der Erhöhungen 62 bei den zweiten Filmstücken 58 und den Erhöhungen bei den gefärbten Filmstücken 54 hat das Implantat 50 ausgeprägte Selbstbefestigungseigenschaften.
  • 8 zeigt schematisch eine Ausführungsform eines Herstellungsverfahrens für ein chirurgisches Implantat, d. h. ein Verfahren zur Herstellung des bereits mittels 5 bis 7 beschriebenen Implantats 50. Dieses Verfahren wird mittels des folgenden Beispiels erläutert.
  • In einem ersten Schritt wurde eine Form 70, die ein Feld von Vertiefungen enthielt, wobei jede Vertiefung die Form einer Erhöhung hatte, aus einem 2-Komponenten-Silikonvorstufenkit (Elastomerkit) hergestellt. Bei der Darstellung gemäß 8 sind diese Vertiefungen über die Oberseite der Form 70 zugänglich, sie sind jedoch nicht in 8 gezeigt. Um die Form 70 herzustellen, wurde eine positive Form (Master) aus Polypropylen verwendet, die auf einer Oberfläche z. B. 288 pilzförmige Erhöhungen/cm2 mit einer Gesamthöhe von ungefähr 250 μm, einem Kopfdurchmesser von ungefähr 375 μm, einem Schaftdurchmesser von ungefähr 200 μm und einem Fußdurchmesser von ungefähr 340 μm besaß. Das flüssige Silikonelastomer wurde über den Polypropylenmaster gegossen und, während eine horizontale Position aufrechterhalten wurde, bei erhöhten Temperaturen (50°C bis 80°C) in einem Ofen über mehrere Stunden gehärtet. Nach Abkühlen auf Raumtemperatur wurde die Silikonform 70 mit pilzförmigen Negativen der Erhöhungen aus dem Polypropylenmaster entnommen.
  • Als Basisstruktur des Implantats wurde ein ungefärbtes „Prolen”-Netz (Ethicon) verwendet (chirurgisches Netz 72, entspricht Basisstruktur 52 in 5), das ein Polypropylenfasern enthaltendes, nicht resorbierbares Netz ist. Das Netz konnte in einer Metallrahmenform fixiert werden, um Bewegung und Schrumpf zu verhindern.
  • Die Form 70 wurde in eine Metallform platziert, wobei die Vertiefungen nach oben zeigten, gefolgt von dem chirurgischen Netz 72. Danach wurde eine perforierte dünne Kautschukschicht, die als Maske 74 diente und wie in 5 geformt war, auf das chirurgische Netz 72 platziert. Die Maske besaß Öffnungen 76, welche die Folgen 56 von Symbolen darstellen, als auch sechseckige Öffnungen 78, welche die sechseckigen Formen der zweiten Filmstücke 58 darstellen.
  • Lagen aus Material 80 (schraffiert) zur Herstellung der Folgen 56 von Symbolen und Lagen von Material 52 zur Herstellung der zweiten Filmstücke 58 wurden Seite and Seite abwechselnd auf die Maske 74 platziert, wie in 8 gezeigt ist. In dem Beispiel waren die Lagen 80 aus (violett) gefärbtem Poly-p-dioxanon (150 μm dick), und die Lagen 82 waren aus ungefärbtem Poly-p-dioxanon (150 μm dick). Poly-p-dioxanon besitzt einen niedrigeren Schmelzpunkt als das Material des chirurgischen Netzes (Polypropylen). Letztendlich wurde eine Plattenvorrichtung 84 (in dem Beispiel ein weiches Schaummaterial mit geschlossenen Zellen) auf die Lagen 80 und 82 gebracht.
  • Diese Anordnung wurde in eine Wärmepresse platziert und mehrere Minuten unter einem Druck von etwa 5 bar auf eine Temperatur etwas unterhalb von 130°C erhitzen gelassen. Unter diesen Bedingungen wurde das Poly-p-dioxanon-Material der Lagen 80 und 82 sehr weich und durchdrang die Öffnungen 76 bzw. 82 in der Maske 74 und die Poren von Netz 72 und füllte die Vertiefungen in der Form 70, d. h. solche Vertiefungen, die nicht von der Maske 74 abgedeckt waren, wodurch gefärbte Filmstücke 54 gebildet wurden (d. h. mehrere Folgen 56 von Symbolen) bzw. hexagonale Filmstücke 58, die gut mit dem Netz 72 verbunden sind und Erhöhungen einschließen, die von dem Netz 72 weg zeigen. Nach Abkühlen der Anordnung auf Umgebungstemperaturen (oder eine Temperatur unterhalb von 50°C) konnte der Druck entspannt werden, und die Form 70, die Maske 74 (einschließlich dem Rest des Lagenmaterials 80, 82, das nicht für die Filmstücke 54, 58 verwendet wurde) und die Plattenvorrichtung 84 konnten weggenommen werden. Wegen seiner hohen Flexibilität konnte die Silikonform 70 ohne Probleme von den Erhöhungen entfernt werden.
  • Die DE 10 2013 004 574 und die DE 10 2013 004 573 A offenbaren weitere Beispiele, die einfach für die Zwecke der vorliegenden Erfindung angepasst werden können. Diese Dokumente werden durch Bezug hier eingeschlossen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2011/026987 A [0004]
    • EP 1439796 B1 [0007]
    • WO 2011/159700 A1 [0008]
    • EP 2593038 A1 [0009]
    • EP 1324783 B1 [0064]
    • EP 1251794 B1 [0064]
    • DE 102013004574 [0113]
    • DE 102013004573 A [0113]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Koo et al. 2011 ”Results from Over One Year of Follow-Up for Absorbable Mesh Insertion in Partial Mastectomy ”Yonsei Med J 52(5): 803-808, 2011 [0050]

Claims (24)

  1. Chirurgisches Implantat, umfassend – eine flächige, flexible, poröse Basisstruktur (12; 52) mit einer ersten Seite und einer zweiten Seite, – mindestens ein resorbierbares gefärbtes Filmstück (20; 30; 54), das an der Basisstruktur (12; 52) angebracht ist und das eine Mehrzahl von festen Erhöhungen (40; 62) aufweist, die aus dem gefärbten Filmstück (20; 30; 54) in einer Richtung von der Basisstruktur (12; 52) weg herausragen, – wobei das mindestens eine gefärbte Filmstück (20; 30; 54) zu einer Formstruktur angeordnet ist, die in der Fläche der Basisstruktur (12; 52) asymmetrisch ist.
  2. Chirurgisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine gefärbte Filmstück (20; 30) eine zusammenhängende asymmetrische Formstruktur besitzt.
  3. Chirurgisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die asymmetrische Formstruktur durch eine Mehrzahl von einzelnen gefärbten Filmstücken (54) gebildet ist, die in einem asymmetrischen Muster (56) angeordnet sind.
  4. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu dem mindestens einen gefärbten Filmstück (54) zweite Filmstücke (58) an der Basisstruktur (52) angebracht sind, wobei jedes der zweiten Filmstücke (54) mindestens eine Erhöhung (62) aufweist, die aus dem jeweiligen zweiten Filmstück (54) in einer Richtung von der Basisstruktur (52) weg herausragt, wobei die zweiten Filmstücke (58) nicht gefärbt oder anders gefärbt sind, verglichen mit dem mindestens einen gefärbten Filmstück (54).
  5. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die asymmetrische Formstruktur (20; 56) mindestens ein Symbol („E”; 54) definiert.
  6. Chirurgisches Implantat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die asymmetrische Formstruktur (56) eine Folge von Symbolen definiert.
  7. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Erhöhung (40; 62) eine Eigenschaft ausgewählt aus der folgenden Liste aufweist: ist stabförmig, ist säulenförmig, ist pilzförmig, besitzt eine Form, die durch einen entsprechenden Körper (42, 43) und einen entsprechenden Kopf (44) definiert ist, wobei der Körper (42, 43) aus dem Filmstück herausragt und in dem Kopf (44) endet, und der Kopf (44) sich in Bezug auf den Körper (42) seitwärts erstreckt.
  8. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Film (16) an der zweiten Seite der Basisstruktur (12) angebracht ist, wobei der Film (16) ein Merkmal aus jeder der folgenden Gruppen von Merkmalen besitzt: als einzelnes Stuck bereitgestellt, als Mehrzahl von Filmstücken bereitgestellt; ist resorbierbar, ist nicht resorbierbar; weist Erhöhungen auf, weist keine Erhöhungen auf; besitzt Barriereeigenschaften, besitzt keine Barriereeigenschaften.
  9. Chirurgisches Implantat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Film (16) mit Barriereeigenschaften an der zweiten Seite der Basisstruktur (12) angebracht ist, wobei dieser Film (16) mindestens eines der Materialien ausgewählt aus der folgenden Liste umfasst: Polyalkene, Polypropylen, Polyethylen, fluorierte Polyolefine, Polytetrafluorethylen, PTFE, ePTFE, cPTFE, Polyvinylidenfluorid, Gemische von Polyvinylidenfluorid mit Copolymeren von Vinylidenfluorid und Hexafluorpropen, Polyamide, Polyurethane, Polyisoprene, Polystyrole, Polysilikone, Polycarbonate, Polyaryletherketone, Polymethacrylsäureester, Polyacrylsäureester, aromatische Polyester, Polyamide, Polyhydroxysäuren, Polylactide, Polyglycolide, Copolymere von Glycolid und Lactid, Copolymere von Glycolid und Lactid im Verhältnis 90:10, Copolymere von Lactid und Trimethylencarbonat, Copolymere von Glycolid, Lactid und Trimethylencarbonat, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate, Polycaprolactone, Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton, Polydioxanone, Poly-p-dioxanon, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether, Polyamide, aliphatische Polyester, aromatische Polyester, Polyurethane, Copolymere von polimerisierbaren Substanzen davon, resorbierbare Gläser, Cellulose, bakterielle Cellulose, Alotransplantat, Xenotransplantat, Collagen, Gelatine und Seide.
  10. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das mindestens eine gefärbte Filmstück in Poren der Basisstruktur hinein erstreckt, wobei Erhöhungen wie in Anspruch 1 definiert aus dem mindestens einen gefärbten Filmstück in beide Richtungen herausragen, von der ersten Seite der Basisstruktur weg und von der zweiten Seite der Basisstruktur weg.
  11. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei streifenartige Formstrukturen, die jeweils mindestens ein gefärbtes Filmstück (54) aufweisen und jeweils eine Folge von Symbolen (56) definieren, an der Basisstruktur (52) angebracht sind, und wobei gegebenenfalls zweite Filmstücke (58) wie in Anspruch 4 definiert in einem Bereich zwischen den streifenartigen Formstrukturen an der Basisstruktur (52) angebracht sind.
  12. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das chirurgische Implantat (10; 50) so angepasst ist, dass es zur laparoskopischen Platzierung aufgerollt oder gefaltet, durch eine Trokarhülse zu einer Operationsstelle bewegt und, ohne dass es an sich selbst klebt, entrollt oder entfaltet werden kann.
  13. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das chirurgische Implantat (10; 50) als Weichgewebeimplantat konstruiert ist, vorzugsweise als Hernienimplantat, und so angepasst ist, dass es sich selbst mindestens teilweise in Weichgewebe wie Muskeln oder Fett fixiert, wobei die Reibung zwischen dem chirurgischen Implantat (10; 50) und dem Weichgewebe in mindestens einer Richtung um einen Faktor von mindestens 2 oder mehr erhöht ist, verglichen mit einem entsprechenden Implantat ohne Erhöhungen.
  14. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine gefärbte Filmstück (20; 30; 54) ein Material ausgewählt aus der folgenden Liste umfasst: synthetische bioabsorbierbare Polymermaterialien, Polyhydroxysäuren, Polylactide, Polyglycolide, Copolymere von Glycolid und Lactid, Copolymere von Glycolid und Lactid im Verhältnis von 90:10, Copolymere von Lactid und Trimethylencarbonat, Copolymere von Glycolid, Lactid und Trimethylencarbonat, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate, Polycaprolactone, Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton, Polydioxanone, Poly-p-dioxanon, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether, Collagen, Gelatine, bioabsorbierbare Gelfilme, mit Omega-3-Fettsäuren vernetzt, und oxidierte regenerierte Cellulose.
  15. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstruktur (12; 52) mindestens eines der Materialien ausgewählt aus der folgenden Liste umfasst: Polyalkene, Polypropylen, Polyethylen, fluorierte Polyolefine, Polytetrafluorethylen, PTFE, ePTFE, cPTFE, Polyvinylidenfluorid, Gemische von Polyvinylidenfluorid mit Copolymeren von Vinylidenfluorid und Hexafluorpropen, Polyamide, Polyurethane, Polyisoprene, Polystyrole, Polysilikone, Polycarbonate, Polyaryletherketone, Polymethacrylsäureester, Polyacrylsäureester, aromatische Polyester, Polyimide, Polyhydroxysäuren, Polylactide, Polyglycolide, Copolymere von Glycolid und Lactid, Copolymere von Glycolid und Lactid im Verhältnis 90:10, Copolymere von Lactid und Trimethylencarbonat, Copolymere von Glycolid, Lactid und Trimethylencarbonat, Polyhydroxybutyrate, Polyhydroxyvalerate, Polycaprolactone, Copolymere von Glycolid und ε-Caprolacton, Polydioxanone, Poly-p-dioxanon, synthetische und natürliche Oligo- und Polyaminosäuren, Polyphosphazene, Polyanhydride, Polyorthoester, Polyphosphate, Polyphosphonate, Polyalkohole, Polysaccharide, Polyether, Polyamide, aliphatische Polyester, aromatische Polyester, Polyurethane, Copolymere von polimerisierbaren Substanzen davon, resorbierbare Gläser, Cellulose, bakterielle Cellulose, Alotransplantat, Xenotransplantat, Collagen, Gelatine und Seide.
  16. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine gefärbte Filmstück (20; 30; 54) und die daraus herausragenden Erhöhungen (40; 62) in einem Stück hergestellt sind.
  17. Chirurgisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisstruktur zu einer dreidimensionalen Anordnung geformt ist, wobei das chirurgische Implantat vorzugsweise in einer Form ausgewählt aus der folgenden Liste konstruiert ist: Schläuche, Gefäßimplantate, Stents, Brustimplantate und orthopädische Implantate.
  18. Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Implantats gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: – Bereitstellen einer Form (70), die ein Feld von Vertiefungen enthält, wobei jede Vertiefung die Form einer Erhöhung hat, – Befüllen der Form (70) mit einem flüssigen Material (80), welches das mindestens eine gefärbte Filmstück und die Erhöhungen gemäß einem Muster (74) bildet, das die Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks definiert, – Härten des flüssigen Materials (80), – Anbringen des mindestens einen gefärbten Filmstücks an einer Basisstruktur (72), wobei die Erhöhungen von der Basisstruktur (72) weg zeigen, – Entfernen der Form (70).
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Form (70) flexibel ist und mindestens eines der folgenden Materialien aufweist: flexibles Material, Silikon, Polyurethan, natürliche Kautschuke, synthetische Kautschuke.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das die Formstruktur des mindestens einen gefärbten Filmstücks definierende Muster durch eine Maske (74) definiert ist, die zwischen die Basisstruktur (72) und das in die Form (70) zu füllende Material (80) platziert wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch die Schritte: – Bereitstellen einer Schichtanordnung, die in der genannten Reihenfolge umfasst: die Form (70), ein chirurgisches Netz (72) als die Basisstruktur, die Maske (74) eine Lage von Material (80) für das mindestens eine gefärbte Filmstück mit einem niedrigeren Schmelzpunkt als das chirurgische Netz (72), eine flexible Plattenvorrichtung (84), – Erhitzen der Lage von Material (80) auf eine Temperatur oberhalb ihres Schmelzpunktes und unterhalb des Schmelzpunkts des chirurgischen Netzes (72), – Pressen der Form (70) und der Plattenvorrichtung (84) aufeinander zu, wodurch das Material (80) für das mindestens eine Filmstück durch die Maske (74) hindurch in die Form (70) überführt wird und sich in das chirurgische Netz (72) einbettet, – Senken der Temperatur und Entfernen der Form (70).
  22. Verfahren nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch die Schritte: – Bereitstellen einer Schichtanordnung, die in der genannten Reihenfolge umfasst: die Form, eine Lage von Material für das mindestens eine gefärbte Filmstück mit einem niedrigeren Schmelzpunkt als das chirurgische Netz, die Maske, ein chirurgisches Netz als die Basisstruktur, eine flexible Plattenvorrichtung, – Erhitzen der Lage von Material auf eine Temperatur oberhalb ihres Schmelzpunkts und unterhalb des Schmelzpunkts des chirurgisches Netzes, – Pressen der Form und der Plattenvorrichtung aufeinander zu, wodurch das Material für das mindestens eine gefärbte Filmstück in die Form überführt und in denjenigen Bereichen, die nicht von der Maske abgedeckt sind, in das chirurgische Netz eingebettet wird, – Senken der Temperatur und Entfernen der Form.
  23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Plattenvorrichtung (84) eine der folgenden Eigenschaften besitzt: besitzt eine geschlossene Oberfläche; ist als eine zweite Form konstruiert, die flexibel ist und ein Feld von Vertiefungen enthält, wobei jede Vertiefung die Form einer Erhöhung hat.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zweite Filmstücke gemäß Anspruch 4 aus Lagenmaterial (82) hergestellt werden, platziert Seite an Seite zu Lagenmaterial (80), das zur Herstellung des mindestens einen gefärbten Filmstücks verwendet wird.
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