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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs bei einer Parkplatzsuche.
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Verfahren und Vorrichtungen zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs bei einer Parkplatzsuche, insbesondere autonome Einparkhilfen in Fahrzeugen, sind im Stand der Technik bekannt. So offenbart die
DE 10 2006 030 560 A1 eine sensorgestützte Einparkhilfe. Die
DE 10 2007 021 405 A1 beschreibt ein Warnsystem, welches bei Unterschreitung eines Mindestabstandes zu anderen Objekten den Fahrer beim Einparken warnt. Neben solchen Assistenzsystemen wurden Verfahren zur Parkraumüberwachung und Parkraumbewirtschaftung vorgeschlagen: Die
DE 10 2007 051 961 beschreibt hierzu eine WLAN-gestützte Überwachung zum Ermitteln der lokalen Position eines Fahrzeugs in einem Parkraum. Aus der
DE 102 20 934 A1 geht ein Parkhaussystem hervor, bei dem die Stellplätze des Parkhauses durch die Ein- und Ausfahrten der Fahrzeuge überwacht werden und dem Fahrer bei Abholung des Fahrzeugs sein Stellplatz mitgeteilt werden kann. Eine derartige Parkraumbewirtschaftung ermöglicht weiterhin beispielsweise eine Reservierung von Parkplätzen, um beispielsweise bei LKW's gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten, so beschrieben in der
DE 10 2006 017 845 A1 . Die
DE 43 33 963 A1 schlägt eine solche Parkplatz-Reservierung auch vor Fahrtantritt über eine Telefonzentrale vor. Die
DE 10 2009 055 822 modernisiert diese Reservierungsmöglichkeit durch die Reservierung von Kurzzeit-Parkplätzen durch Parkkunden in einer Parkplatzanlage mit einer Mehrzahl von freien und reservierbaren Parkplätzen durch Nutzung von PC-Terminals.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Unterstützung eines Fahrers bei einer Parkplatzsuche anzugeben, die eine Parkplatzsuche in einem Straßenverkehrsnetz beliebiger Größe kostengünstig realisieren.
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Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Der verfahrensgemäße Aspekt der Aufgabe ist mit einem Verfahren zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs bei einer Parkplatzsuche in einem Straßenverkehrsnetz gelöst, bei dem erste Fahrzeuge, die einen Parkplatz des Straßenverkehrsnetzes verlassen, jeweils Daten D1 an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermitteln, wobei diese Daten D1 zumindest eine Position des jeweils verlassenen Parkplatzes und eine aktuelle Ausparkzeit umfassen, die Datenverarbeitungsanlage auf Basis der übermittelten Daten D1 fortlaufend aktualisierte zweite Daten ermittelt, die zumindest Positionen von denjenigen Parkplätzen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit aktuell frei sind, das Fahrzeug eine Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt, wobei die Parkplatzanfrage zumindest eine Soll-Position in dem Straßenverkehrsnetz umfasst, in deren Umgebung ein Parkplatz für das Fahrzeug gesucht wird, die zentrale Datenverarbeitungsanlage auf Basis der Parkplatzanfrage und der zweiten Daten Antwort-Daten ermittelt und die Antwort-Daten an das Fahrzeug übermittelt, und die Antwort-Daten und/oder daraus abgeleitete Daten in dem ersten Fahrzeug ausgegeben werden.
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Des erfindungsgemäße Verfahren basiert auf der Idee einer kooperativen Nutzung von Parkplätzen eines Straßenverkehrsnetzes, bei dem möglichst viele Fahrzeuge (erste Fahrzeuge) derart ausgestattet sind, dass sie bei Verlassen eines Parkplatzes Daten D1, die zumindest die Ausparkzeit und die Position des jeweiligen Parkplatzes umfassen, an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermitteln. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage stellt bevorzugt einen Internet-Backend dar, so dass die Informationsübermittlung von den am Verfahren beteiligten Fahrzeugen zu der zentralen Datenverarbeitungsanlage und zurück über entsprechende drahtlose Internetverbindungen erfolgt (GSM, UMTS, etc.). Bevorzugt werden alternativ oder zusätzlich zur Datenübermittlug auch andere bekannte Kommunikationstechnologien genutzt, wie bspw. WLAN, Fahrzeug-Ad-hoc-Netzwerke, „Car to Car”-Kommunikation, „Car-To X”-Kommunikation oder Kombinationen daraus.
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Der zentralen Datenverarbeitungsanlage sind somit freie Parkplätze des Straßenverkehrsnetzes, d. h. Positionen der freien Parkplätze und zugeordnete Zeiten, zu den die jeweilige Parkplätze frei wurden, bekannt.
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Im einfachsten Fall werden diese Informationen (Positionen der freien Parkplätzen und Zeiten von deren Freiwerden) von der zentralen Datenverarbeitungsanlage unbearbeitet/ungefiltert an mit entsprechenden Empfangsmitteln ausgerüstete Fahrzeuge übermittelt und dort ausgegeben. Somit werden Fahrer, die einen Parkplatz suchen entsprechend informiert und können versuchen, einen der freien Parkplätze zu belegen. Bevorzugt verarbeitet die zentrale Datenverarbeitungsanlage in diesem Fall nur Informationen eines begrenzten Gebiets, insbesondere eines Stadtviertels, eines Orts etc. Dies hat jedoch den Nachteil, da es keine Information über ein Belegen eines Parkplatzes gibt, dass einmal der Datenverarbeitungsanlage als „frei” gemeldete Parkplätze auf unbegrenzte Zeit diesen Status einnehmen, da es in dieser Variante kein Regulativ gibt, das einmal als „frei” gemeldete Parkplätze nach vorgegebenen Regeln wieder löscht.
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Erfindungsgemäß werden daher auf Basis der an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelten Daten D1 fortlaufend aktuelle zweite Daten ermittelt, die zumindest Positionen von denjenigen Parkplätzen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit aktuell noch frei sind. Die Daten D1 werden also erfindungsgemäß weiter verarbeitet, gefiltert etc., um so zweite Daten zu erhalten. Parkplätze deren Wahrscheinlichkeit unter einen vorgegebenen Grenzwert gesunken ist, sind somit in den aktuellen zweiten Daten nicht umfasst. Die Wahrscheinlichkeit, mit der ein zur Zeit t1 frei gewordener Parkplatz zu einer späteren Zeit t = t1 + Δt noch frei ist, kann von einem oder mehreren Parametern abhängen. Dem Fachmann sind derartige Parameter sowie die zur Ermittlung der entsprechenden Wahrscheinlichkeiten erforderlichen Algorithmen bekannt.
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So kann die Wahrscheinlichkeit, dass ein zur Zeit t1 frei gewordener Parkplatz zu einer späteren Zeit t2 = t1 + Δt noch frei ist, von der inzwischen vergangenen Zeit Δt (je größer Δt ist, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Parkplatz aktuell noch frei ist), und/oder der Anzahl anderer freier Parkplätze in der Umgebung des Parkplatzes (je mehr Parkplätze in der Umgebung des Parkplatzes frei sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Parkplatz aktuell noch frei ist) und/oder von der Zahl der in einer Umgebung des Parkplatzes nach einem Parkplatz suchenden anderen Fahrzeuge (je höher die Zahl der in einer Umgebung ein Parkplatz suchenden Fahrzeuge, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Parkplatz aktuell noch frei ist), etc. abhängen. Dem Fachmann sind weitere solche Parameter leicht zugänglich.
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Bevorzugt wird in dem Verfahren für jeden frei gewordenen Parkplatz i fortlaufend ein aktueller Wahrscheinlichkeitswert Wi(t) ermittelt und mit einem vorgegebenen Grenzwert verglichen. Liegt hierbei der Wahrscheinlichkeitswert Wi(t) für einen der zentralen Datenverarbeitungsanlage bekannt gewordenen Parkplatz i, der zu einer Ausparkzeit t1i frei geworden ist, zu einer Zeit t über dem Grenzwert G oder ist Wi(t) = G, so sind die diesem Parkplatz i zugeordneten Daten Teil der aktuellen zweiten Daten. Liegt im Gegenteil der Wahrscheinlichkeitswert Wi(t) für einen der zentralen Datenverarbeitungsanlage bekannt gewordenen Parkplatz i, der zu einer Ausparkzeit t1i frei geworden ist, zu einer Zeit t unter dem Grenzwert G, so sind die diesem Parkplatz zugeordneten Daten nicht Teil der aktuellen zweiten Daten. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage kennt also mit den zweiten Daten zur aktuellen Zeit t jeweils Parkplätze des Straßenverkehrsnetzes, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit frei sind.
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Übermittelt nun das Fahrzeug des einen Parkplatz suchenden Fahrers eine Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage, so ermittelt die zentrale Datenverarbeitungsanlage auf Basis der Parkplatzanfrage und der aktuellen zweiten Daten Antwort-Daten.
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Dabei umfasst die Parkplatzanfragen zumindest eine Soll-Position in dem Straßenverkehrsnetz, in deren Umgebung ein Parkplatz für das Fahrzeug gesucht wird. Die Soll-Umgebung ist bevorzugt die aktuelle Position des einen Parkplatz suchenden Fahrzeugs. Hierzu weist das Fahrzeug zumindest ein Positionsbestimmungsmittel, bspw. ein GPS, GLONASS- oder Galileo-System auf. Ist das Fahrzeug zudem mit einem Navigationssystem ausgestattet, in das ein Zielort vorgebbar ist, wird in einer bevorzugten Variante des Verfahrens als Soll-Position der Zielort bzw. die entsprechenden Positionsdaten in der Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt, sofern am Zielort ein Parkplatz gesucht wird. In einer weiteren bevorzugten Variante des Verfahrens wird neben dem Zielort auch die vom Navigationssystem ermittelte oder anderweitig vorgegebene Ankunftszeit am Zielort in der Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt.
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Die auf Basis der Parkplatzanfrage und den aktuellen zweiten Daten von der zentralen Datenverarbeitungsanlage ermittelten Antwort-Daten werden an das Fahrzeug übermittelt. Schließlich werden in dem Fahrzeug, die Antwort-Daten und/oder daraus abgeleitete Daten in dem ersten Fahrzeug ausgegeben. Das Ausgeben erfolgt bevorzugt optisch mittels eines Monitors (LCD-/LED-/Plasma-Monitor) oder alternativ oder zusätzlich akustisch.
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Es ist offensichtlich, dass das erfindungsgemäße Verfahren keinerlei Reservierungen von freien Parkplätzen oder eine Parkplatzgarantie für freie Parkplätze erzeugen kann. Durch das Verfahren kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass andere Verkehrsteilnehmer (bspw. solche, die nicht am erfindungsgemäßen Verfahren teilnehmen), schneller bei der Belegung eines freien Parkplatzes sind.
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Eine bevorzugt Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass zu zweiten Fahrzeugen, die jeweils auf einem Parkplatz des Straßenverkehrsnetzes parken und diesen Parkplatz zu einer bekannten zukünftigen Ausparkzeit verlassen werden, jeweils Daten D2 an die Datenverarbeitungsanlage übermittelt werden, wobei die Daten D2 zumindest eine Position des Parkplatzes und die zukünftige Ausparkzeit des dort parkenden zweiten Fahrzeugs umfassen, und die zweiten Daten von der Datenverarbeitungsanlage zusätzlich auf Basis der Daten D2 ermittelt werden. In dieser Variante verfügt die zentrale Datenverarbeitungsanlage zusätzlich über Informationen zu Parkplätzen, deren dort parkende Fahrzeuge erst zu einer in der Zukunft liegenden bekannten Zeit ausparken werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Parkplatzanfrage neben der Soll-Position auch eine Angabe zu einer in der Zukunft liegenden Zeit enthält, zu der an der Soll-Position, bzw. in deren Umgebung, ein Parkplatz gesucht wird.
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Bei der vorstehend beschriebenen Weiterbildung werden bevorzugt die Daten D2 jeweils von den zweiten Fahrzeugen selbst und/oder jeweils von einer außerhalb der zweiten Fahrzeuge angeordneten stationären Einheit, wie einem stationären Computer, oder von einer mobilen Einheit, wie einem Smartphone oder Notebook, an die zentrale Datenverarbeitungsanlage automatisiert oder nach einer Eingabe durch eine Bedienperson übermittelt werden. So ist es bspw. möglich, dass ein Fahrer eines an einem Parkplatz geparkten Fahrzeugs die voraussichtliche Ausparkzeit und die Position des Parkplatzes von seinem Mobiltelefon, oder einem stationären oder mobilen PC etc. an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt. Bevorzugt wird die Position des Parkplatzes automatisch beim Parken des Fahrzeugs in der mobilen Einheit (Mobiltelefon etc.) gespeichert und beim Übermittel der geplanten Ausparkzeit automatisch mit an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass dritte Fahrzeuge jeweils Daten D3 ermitteln und an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermitteln, wobei die dritten Fahrzeuge mit Umgebungssensoren (Kameras, Laser-, Ultraschall-, und/oder Radarsensoren) ausgestattet sind, mittels denen während des Betriebs der dritten Fahrzeuge in dem Straßenverkehrsnetz freie Parkplätze in der jeweils aktuellen Umgebung der dritten Fahrzeuge ermittelt werden. Die Daten D3 umfassen jeweils zumindest eine Position eines mittels der Umgebungssensoren aktuell erkannten freien Parkplatzes in dem Straßenverkehrsnetz und eine aktuelle Zeit t. Die zweiten Daten werden in dieser Variante von der Datenverarbeitungsanlage zusätzlich auf Basis der Daten D3 ermittelt. Der Vorteil liegt darin, dass die Datenbasis der zentralen Datenverarbeitungsanlage signifikant dadurch erweitert wird, dass nicht nur von ersten Fahrzeugen, die gerade ausparken, Daten über freie Parkplätze an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt werden, sondern freie Parkplätze auch durch die dritten Fahrzeuge quasi im „Vorbeifahren” erkannt und gemeldet werden.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass von zumindest einem Parkraummanagementsystem, das beispielsweise Parkplätze eines im Streckennetz gelegenen Parkhauses, eines Park-and-Ride-Parkplatzes, oder eines anderen Sonderparkplatzes verwaltet, Daten D4 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt werden, wobei die Daten D4 bevorzugt Positionen der vom Parkraummanagementsystem verwalteten aktuell freien Parkplätze und eine aktuelle Zeit t umfassen, und die zweiten Daten von der Datenverarbeitungsanlage zusätzlich auf Basis der Daten D4 ermittelt werden. In dieser Variante werden Informationen zu freien Parkplätzen von im Straßenverkehrsnetz angeordneten bewirtschafteten Parkplatzflächen, wie beispielsweise von Parkhäusern, Park&Ride Parkplätzen, etc. der zentralen Datenverarbeitungsanlage bekannt gemacht und in die Ermittlung der zweiten Daten einbezogen. Da sich der Belegungszustand derartiger Parkplätze schnell ändert ist bevorzugt ein entsprechend häufiges Up-Date der Daten D4 erforderlich. Bevorzugt werden als Daten D4 keine individuelle Positionen von Parkplätzen, sondern die Position des Parkhauses, des Park&Ride Parkplatzes etc., die aktuelle Zeit, und die aktuelle Gesamtzahl der freien Parkplätze des Parkhauses, des Park&Ride Parkplatzes etc., als Daten D4 an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt.
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Die Parkplatzanfrage umfasst zusätzlich bevorzugt eine zukünftige Zeit tsoll, zu der in der Umgebung der Soll-Position ein Parkplatz gesucht wird, und/oder als Soll-Position eine aktuelle Position des Fahrzeugs, und/oder als Soll-Position eine Zielpositionsdaten des Fahrzeugs, und/oder Kenndaten zur Identifizierung des Fahrzeugs, und/oder Angaben zur Größe der Umgebung, in der um die Soll-Position ein Parkplatz gesucht wird, und/oder Angaben zur Größe des gesuchten Parkplatzes, und/oder Angaben zu einer geplanten Parkdauer an dem gesuchten Parkplatz. Die Antwort-Daten werden von der zentralen Datenverarbeitungsanlage abhängig von den vorstehenden Angaben der Parkplatzabfrage und/oder abhängig von einer seit einer Zeit, bei der die Parkplatzanfrage bei der zentralen Datenverarbeitungsanlage eingegangen ist, bereits vergangenen Zeit, ermittelt.
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Auf Basis dieser Angaben in einer Parkplatzanfrage ist es beispielsweise möglich, in den Antwort-Daten nur Parkplätze anzuführen, die in einer bspw. vom Fahrer vorgebbaren Umgebung von der Soll-Position absehbar kurz (5 min, 10 min etc.) vor der Zeit tsoll, frei werden. Weiterhin ist es möglich, die Antwort-Daten individuell auf das Fahrzeug zuzuschneiden, das eine Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt hat. Mit letzterer Variante ist es insbesondere möglich, das erfindungsgemäße Verfahren kommerziell zu nutzen. So kann eine Parkplatzanfrage von der zentralen Datenverarbeitungsanlage beispielsweise nur dann in Form von Antwort-Daten beantwortet werden, wenn der Fahrer für den Service bezahlt hat und im Gegenzug das Fahrzeug bei der Datenverarbeitungsanlage mit seiner Kennung entsprechend bekannt ist. Auch kann unter Nutzung einer individuellen Fahrzeugkennung, der Service (Übermittlung der Antwort-Daten) nur Fahrzeugen einer vorgegebenen Automarke oder einer vorgegebenen Flotte von Fahrzeugen etc. zugänglich sein.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass der zentralen Datenverarbeitungsanlage Referenzdaten bereitgestellt werden, die verkehrsrechtlich zulässige Parkplatzpositionen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, wobei bei der Ermittlung der zweiten Daten ein Abgleich der an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelten Positionen von Parkplätzen der Daten D1, D2, D3 und/oder D4 mit den Parkplatzpositionen der Referenzdaten erfolgt, und in den Referenzdaten nicht enthaltene Positionen der Parkplätzen der Daten D1, D2, D3 und/oder D4 bei der Ermittlung der zweiten Daten unberücksichtigt bleiben. Der durch den Abgleich erzeugte Filter sortiert somit alle Parkplätze aus, die verkehrsrechtlich nicht zulässig sind, bspw. jemand parkt ein erstes Fahrzeug von einem Parkplatz aus, für den aber ein unbeschränktes Halte- und Parkverbot gilt. Die Referenzdaten umfassen bevorzugt auch zeitabhängige Angaben zu verkehrsrechtlich zulässige Parkplatzpositionen, so kann bspw. ein zeitlich beschränktes Parkverbot an einem Parkplatz von 0700–0900 Uhr entsprechend bei der Ermittlung der zweiten Daten berücksichtigt werden.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass der zentralen Datenverarbeitungsanlage Referenzdaten bereitgestellt werden, die für die aktuell verkehrsrechtlich zulässigen Positionsdaten von Parkplätzen jeweils zugeordnete aktuelle von einer Parkdauer abhängig Parkgebührendaten umfassen. Dies ermöglicht in den Antwort-Daten eine Information über die den einzelnen Parkplätzen ggf. zugeordneten Parkgebühren bzw. Parkkosten zu übermitteln, wobei aus den Parkgebührendaten sofern aus der Parkplatzanfrage bereits eine beabsichtige Parkdauer an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt wurde, bevorzugt von der zentralen Datenverarbeitungsanlage je kostenpflichtigem Parkplatz Parkkosten ermittelt und in den Antwort-Daten übermittelt werden.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass der zentralen Datenverarbeitungsanlage Referenzdaten bereitgestellt werden, die für die verkehrsrechtlich zulässigen Parkplatzpositionen Angaben umfassen, die zumindest eine Länge und Breite des jeweiligen Parkplatzes angeben. Darüber hinaus umfassen die Antwort-Daten in dieser Weiterbildung Angaben zur Länge und Breite der in den Antwort-Daten enthaltenen Parkplätze.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass die Antwort-Daten umfassen: ein oder mehrere Positionen von Parkplätzen in der Umgebung der Soll-Position, und/oder für jeden der in den Antwort-Daten enthaltenen Parkplätze eine Zeit, zu der der jeweilige Parkplatz frei wurde, und/oder ein Anzahl von aktuellen Parkplatzanfragen für die Umgebung der Soll-Position, und/oder für jeden der in den Antwort-Daten enthaltenen Parkplätze ein von einem oder mehreren vorgegebenen Parametern abhängiger Indexwert, der eine Bewertung der in den Antwort-Daten enthaltenen Parkplätzen hinsichtlich der vorgegebenen Parameter ermöglicht, wobei die Parameter beispielsweise eine Entfernung des jeweiligen Parkplatzes von der Soll-Position, und/oder die seit einem frei werden des jeweiligen Parkplatzes bereits vergangene Zeit, und/oder eine Große des jeweiligen Parkplatzes, und/oder Parkgebühren für den jeweiligen Parkplatz sind. Die in den Antwort-Daten enthaltenen Informationen können direkt im Fahrzeug ausgegeben werden und/oder im Fahrzeug weiterverarbeitet und anschließend ausgegeben werden.
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Der vorrichtungsgemäße Aspekt der Aufgabe wird durch ein System zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs bei einer Parkplatzsuche in einem Straßenverkehrsnetz gelöst. Das erfindungsgemäße System zeichnet sich dadurch aus, dass das Fahrzeug derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass durch das Fahrzeug eine Parkplatzanfrage an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelbar ist, wobei die Parkplatzanfrage zumindest eine Soll-Position in dem Straßenverkehrsnetz umfasst, in deren Umgebung ein Parkplatz für das Fahrzeug gesucht wird. Das System umfasst weiterhin erste Fahrzeuge, die derart ausgeführt und eingerichtet sind, dass beim Verlassen eines Parkplatzes des Straßenverkehrsnetzes jeweils Daten D1 an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelbar sind, wobei diese Daten D1 zumindest eine Position des jeweils verlassenen Parkplatzes und eine aktuelle Ausparkzeit umfassen. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage ist erfindungsgemäß derart ausgeführt und eingerichtet, dass auf Basis der übermittelten Daten D1 fortlaufend aktualisierte zweite Daten ermittelbar sind, die zumindest Positionen von denjenigen Parkplätzen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit aktuell frei sind, auf Basis der Parkplatzanfrage und der zweiten Daten Antwort-Daten ermittelbar sind, und die Antwort-Daten an das Fahrzeug übermittelbar sind. Das Ausgabemittel ist schließlich derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass die Antwort-Daten und/oder daraus abgeleitete Daten in dem ersten Fahrzeug ausgebbar sind.
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Weitere vorteilhafte Weiterentwicklungen und Vorteile des erfindungsgemäßen Systems ergeben sich durch eine analoge Übertragen der vorstehend in Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gemachten Ausführungen auf das erfindungsgemäße System.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezug auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele beschrieben sind. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale bilden für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung, gegebenenfalls auch unabhängig von den Ansprüchen, und können insbesondere zusätzlich auch Gegenstand einer oder mehrerer separaten Anmeldung/en sein. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es zeigen:
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1 einen schematisierten Ablaufplan eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und
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2 eine schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems.
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1 zeigt einen schematisierten Ablaufplan eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs 201 bei einer Parkplatzsuche in einem Straßenverkehrsnetz. In einem ersten Verfahrensschritt 101 übermitteln erste Fahrzeuge 206, die einen Parkplatz des Straßenverkehrsnetzes verlassen jeweils Daten D1 an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage 205, wobei diese Daten D1 zumindest eine Position des jeweils verlassenen Parkplatzes und eine aktuelle Ausparkzeit umfassen. In einem zweiten Verfahrensschritt 102 werden von der Datenverarbeitungsanlage 205 auf Basis der übermittelten Daten D1 fortlaufend aktualisierte zweite Daten ermittelt, die zumindest Positionen von denjenigen Parkplätzen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit aktuell frei sind. In einem dritten Verfahrensschritt 103 wird von dem das Fahrzeug 201 eine Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 übermittelt, wobei die Parkplatzanfrage zumindest eine Soll-Position in dem Straßenverkehrsnetz umfasst, in deren Umgebung ein Parkplatz für das Fahrzeug 201 gesucht wird. In einem vierten Verfahrensschritt 104 werden von der zentralen Datenverarbeitungsanlage 205 auf Basis der in der Parkplatzanfrage enthaltenen Informationen und auf Basis der aktuellen der zweiten Daten eine Antwort-Daten ermittelt. Diese Antwort-Daten werden in einem fünften Verfahrensschritt an das Fahrzeug 201 übermittelt und in einem sechsten Verfahrensschritt 106 in dem Fahrzeug 201 ausgegeben und/oder im Fahrzeug 201 daraus abgeleitete Daten ermittelt und ausgegeben.
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Bevorzugt ist die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 als ein Internet-(Vehicle)-Backend ausgebildet, die einen kooperativen Parkraumdienst anbietet, bei dem erste Fahrzeuge 206 das Verfassen eines Parkplatzes an das Backend 205 melden, ein in einer Umgebung befindliches Fahrzeug 201 auf Parkplatzsuche das Freiwerden des Parkplatzes angezeigt bekommt und das Fahrzeug 201 den frei gewordenen Parkplatz zu belegen versucht.
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Dabei kann die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 die Ausgabe einer Information zu einem freien oder freiwerdenden Parkplatz gleichzeitig an mehrere Fahrzeuge 201 dadurch verhindern, dass immer nur das zum freien Parkplatz örtlich nächste, einen Parkplatz suchende Fahrzeug 201 über den frei werdenden Parkplatz informiert wird. Alternativ kann immer nur das am längsten suchende Fahrzeug 201 in einer einstellbaren nahen Umgebung (z. B. 1 km Radius um eine Sol-Position) über den frei werdenden Parkplatz informiert werden.
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Die Datenverarbeitungsanlage 205 kann selbstverständlich keinerlei Reservierung und Parkraumgarantie geben. Der einen Parkplatz suchende Fahrer fragt, wie beschrieben, durch das Übermitteln der Parkplatzanfrage aktiv bei der zentralen Datenverarbeitungsanlage 205 an. Die Parkplatzanfrage umfasst hierzu vorliegend eine Soll-Position in deren Umgebung ein Parkplatz gesucht wird. Die Größe der Umgebung sei vorliegend durch einen Radius vom 2 km um die Soll-Position vorgegeben, Weiterhin umfasst die Parkplatzanfrage vorliegend eine zukünftige Zeit zu der der Parkplatz in der Umgebung der Soll-Position gesucht wird.
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Der kooperative Parkraumdienst kann vorliegend alle Arten von Parkplätzen umfassen: Parkhäuser, Park&Ride-Plätze, freie Stellplätze, Anwohnerparken, beschränkt zugängliche Parkplätze, etc. Der kooperative Parkraumdienst berücksichtigt bevorzugt die Gültigkeit, die verkehrsrechtliche Zulässigkeit (sonst würden z. B. freie Plätze im Halteverbot angeboten), und evtl. erforderliche Parkgebühren von Parkplätzen. Bevorzugt wird dem Fahrer des Fahrzeugs 201 die Zeit, bei der oder die in den Antwort-Daten vorgeschlagenen Parkplatz/Parkplätze frei geworden ist/sind, angezeigt. Dann kann er selbst abschätzen, ob es sich lohnt, zu einem vorgeschlagenen Parkplatz zu fahren. Falls ein in den Antwort-Daten vorgeschlagener Parkplatz bei Ankunft des Fahrzeugs 201 belegt ist, kann der Fahrer diese Information durch entsprechende Eingabe in das Fahrzeug an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 übermitteln, so dass die Datenerfassungsanlage 205 diesen Parkplatz aus den aktuellen zweiten Daten löschen kann. Bevorzugt werden freie Parkplätze nach einer vorgegebenen Zeitspanne aus den zweiten Daten gelöscht, da nach Vergehen der Zeitspanne die Wahrscheinlichkeit, dass der Parkplatz noch frei ist nicht mehr ausreichend hoch ist. Diese Zeitspanne kann sich nach der „Parkplatzknappheit” in einem betroffenen Gebiet richten. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 ermittelt bevorzugt die freien Parkplätze nach einer vorgegebenen Sortierung, wie bspw. Kosten, oder Entfernung eines angebotenen freien Parkplatzes von der Soll-Position, oder nach der bereits vergangenen Zeit seit dem Freiwerden des Parkplatzes. Bevorzugt wird auf der Basis dieser Parameter (Entfernung, Kosten, Zeit, Größe) ein parameterabhängiger gewichteter Index definiert, wobei die Antwort-Daten für jeden angebotenen freien Parkplatz einen entsprechenden Indexwert umfassen, so dass sich eine Index-Rangfolge der angebotenen Parkplätze ergibt.
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Durch Änderung der Gewichtung oder der Parameter, d. h. des Index, bspw. im Rahmen der Parkplatzanfrage, kann der Kunde den Index selbst anpassen. De Fahrer kann somit den kooperativen Parkraumdienstes seinen eigenen Prioritäten, wie z. B. Kosten und Entfernung zur Soll-Position, anpassen.
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Das kooperative Parkraummanagement beinhaltet bevorzugt eine kostenpflichtige Premium-Variante, bei der bestimmte Kunden zuerst die freien oder besseren etc. Parkplätze angeboten bekommen. Bevorzugt umfasst das Verfahren zum kooperativen Parkraummanagement ein „Belohnungssystem”, in dem jemand, der schon mal einen Parkplatz erfolgreich „vermittelt” hat, bei eigener Parkplatzsuche bevorzugt behandelt wird. Ist beispielsweise ein „Anbieter” eines frei werdenden Parkplatzes auf dem Weg zu seinem Fahrzeug 207, so kann er bspw. über sein Mobiltelefon, dem die Parkposition, d. h. der Parkplatz seines Fahrzeugs 207 bekannt ist, der zentralen Datenverarbeitungsanlage die voraussichtliche Ankunftszeit übermitteln. So hätte ein einen Parkplatz suchender Fahrer mehr Zeit, sich dem Parkplatz zu nähern. Im Extremfall würde der „Anbieter” sogar auf den „Suchenden” warten. Dazu müsste beiden die exakte Ankunftszeit angezeigt werden. Dafür gibt es dann bevorzugt besonders viele Bonuspunkte.
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2 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems zur Unterstützung eines Fahrers eines Fahrzeugs 201 bei einer Parkplatzsuche in einem Straßenverkehrsnetz. Das System umfasst ein erstes Fahrzeug 206, ein zweites Fahrzeug 207, ein drittes Fahrzeug 208, eine zentralen Datenverarbeitungsanlage 205, und im Fahrzeug 201 ein Transmitter 202, einen Auswerterechner 203 und ein Ausgabemittel 204 im Fahrzeug 201. Das Fahrzeug 102 ist derart ausgeführt und eingerichtet ist, dass durch das Fahrzeug 201 eine Parkplatzanfrage an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 übermittelbar ist, wobei die Parkplatzanfrage zumindest eine Soll-Position in dem Straßenverkehrsnetz umfasst, in deren Umgebung ein Parkplatz für das Fahrzeug 201 gesucht wird.
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Das erste Fahrzeug 206 ist derart ausgeführt und eingerichtet, dass beim Verlassen eines Parkplatzes des Straßenverkehrsnetzes jeweils Daten D1 an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage 205 übermittelbar sind, wobei diese Daten D1 zumindest eine Position des jeweils verlassenen Parkplatzes und eine aktuelle Ausparkzeit umfassen.
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Das zweite Fahrzeug 207, das aktuell auf einem Parkplatz des Straßenverkehrsnetzes parkt und diesen Parkplatz zu einer bekannten zukünftigen Ausparkzeit verlassen wird, ist derart ausgeführt und eingerichtet, dass Daten D2 an die Datenverarbeitungsanlage 205 übermittelt werden, wobei die Daten D2 zumindest die Position des Parkplatzes und die zukünftige Ausparkzeit des zweiten Fahrzeugs 207 umfassen.
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Das dritte Fahrzeug 208 ist mit Umgebungssensoren ausgestattet, mittels denen während des Betriebs des dritten Fahrzeugs 208 in dem Straßenverkehrsnetz freie Parkplätze in der jeweils aktuellen Umgebung des dritten Fahrzeugs 208 ermittelt werden. Darüber hinaus ermittelt das dritte Fahrzeug 208 Daten D3 und übermittelt diese an die zentrale Datenverarbeitungsanlage 205, wobei die Daten D3 jeweils zumindest eine Position eines mittels der Umgebungssensoren aktuell erkannten freien Parkplatzes und eine aktuelle Zeit t umfassen.
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Die Datenverarbeitungsanlage 205 ist derart ausgeführt und eingerichtet, dass auf Basis der übermittelten Daten D1, D2 und D3 fortlaufend aktualisierte zweite Daten ermittelbar sind, die zumindest Positionen von denjenigen Parkplätzen des Straßenverkehrsnetzes umfassen, die mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit aktuell frei sind. Weiterhin ermittelt die Datenverarbeitungsanlage 205 auf Basis der Parkplatzanfrage und der zweiten Daten Antwort-Daten, und übermittelt die Antwort-Daten an das Fahrzeug 201. Im Fahrzeug 201 werden die Daten vom Transmitter 202 empfangen, an den Auswerterechner 203 zu weiteren Bearbeitung weitergeleitet und schließlich vom Ausgabemittel 204 ausgegeben.
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Bezugszeichenliste
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- 101–106
- Verfahrensschritte
- 201
- Fahrzeug, das dessen Fahrer einen Parkplatz sucht
- 202
- Transmitter
- 203
- Auswerterechner
- 204
- Ausgabemittel/Monitor/Bildschirm
- 205
- zentrale Datenverarbeitungsanlage
- 206
- ein erstes Fahrzeug
- 207
- ein zweites Fahrzeug
- 208
- ein drittes Fahrzeug
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006030560 A1 [0002]
- DE 102007021405 A1 [0002]
- DE 102007051961 [0002]
- DE 10220934 A1 [0002]
- DE 102006017845 A1 [0002]
- DE 4333963 A1 [0002]
- DE 102009055822 [0002]