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DE102011057121B4 - Paneel für eine System-Deckenschalung und System-Deckenschalung - Google Patents

Paneel für eine System-Deckenschalung und System-Deckenschalung Download PDF

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DE102011057121B4
DE102011057121B4 DE201110057121 DE102011057121A DE102011057121B4 DE 102011057121 B4 DE102011057121 B4 DE 102011057121B4 DE 201110057121 DE201110057121 DE 201110057121 DE 102011057121 A DE102011057121 A DE 102011057121A DE 102011057121 B4 DE102011057121 B4 DE 102011057121B4
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Abstract

Paneel (1), insbesondere für eine System-Deckenschalung (2), umfassend einen einen Paneel-Innenraum (11) umrahmenden Rahmen (3), der zwei sich parallel zu einer Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende Rahmenlängsabschnitte (4) und zwei sich parallel zu einer Paneel-Querrichtung (Q), die senkrecht zu der Paneel-Längsrichtung (L) orientiert ist, erstreckende und mit den Rahmenlängsabschnitten (4) verbundene Rahmenquerabschnitte (5) aufweist, wobei der Rahmen (3) an seinen beiden Längsenden (7) jeweils zumindest ein Eingriffs- element (8) aufweist, das sich benachbart zu je einer in einer bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) unterseitigen Abstützfläche (9) des Rahmens (3) in seinem Querschnitt senkrecht zu oder schräg zu einer von der Paneel-Längsrichtung (L) und der Paneel-Querrichtung (Q) aufgespannten geometrischen Paneel-Ebene (E) in der bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) nach unten erstreckt, wobei vorgesehen ist, dass das Eingriffselement (8) integraler Bestandteil einer rahmenaußenseitigen, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufenden Seitenwand (27) des Rahmenquerabschnittes (5) ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (8) seitlich eine in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende, in einer Gebrauchsstellung des Paneels (1) nach unten offene Quernut (31) berandet, deren Nutboden (32) eine unterseitige Abstützfläche (33) zur Abstützung des Paneels (1) an einem Deckenschalungsgerüst bildet, und dass das Paneel (1) ein Gitter (16), insbesondere ein Drahtschutzgitter, umfasst, das parallel zu der Paneel-Längsrichtung (L) verlaufende Längsstreben (17) und damit verbundene, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende Querstreben (18) aufweist, wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand (19) der beiden Rahmenlängsabschnitte (4), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes (20), eine sich in Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum (11) hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Längsnut (21) ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Längsränder je eine Längsstrebe (17) erstreckt, und dass die Querstreben (18) mit ihren beiden Enden (22) je in eine der beiden Längsnuten (21) eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich (23) beider Längsnuten (21) je eine der beiden randseitigen Längsstreben (17) des Gitters (16) seitlich formschlüssig gehalten ist, und/oder wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand der beiden Rahmenquerabschnitte (5), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes, eine sich in Paneel-Querrichtung (Q) erstreckende ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Paneel gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Ein Paneel und eine System-Deckenschalung mit Paneelen ist aus der Offenlegungsschrift DE 10 2004 004 883 A1 der Anmelderin bekannt. Solche Paneele und System-Deckenschalungen, die sich auch als Deckenschalungssysteme bezeichnen lassen, dienen in an sich bekannter Weise zur Herstellung von Deckenschalungen, auf die eine Betondecke aufbetoniert werden kann. Die System-Deckenschalung umfasst einerseits ein Traggerüst, das aus Vertikalstützen und daran an Fallköpfen zur vertikalen Abstützung einhängbaren Querträgern aufgebaut ist. Je nach Anforderungen kann die Schalhaut in Gestalt von sog. Schaltafeln bspw. unmittelbar auf der Oberseite des Trägerrostes, der aus in verschiedenen Richtungen orientierten Querträgern gebildet wird, verlegt und darauf bspw. mit Nägeln befestigt werden. Hiervon abweichend bzw. zur Ergänzung schlägt DE 10 2004 004 883 A1 ein sog. Deckenschalungs-Paneel vor, das einen an den Fallköpfen und an den Querträgern zur Abstützung einhängbaren Rahmen mit einer auf dessen Oberseite befestigten, geschlossenen Schalhaut aufweist. Die Querträger, bei denen je nach Bauweise zwischen Hauptträgern und Nebenträgern unterschieden wird, können an den Fallköpfen der Vertikalstützen und/oder wahlweise seitlich an anderen Hauptträgern eingehängt werden, so dass eine modulare Bauweise ermöglicht wird. Das Einhängen erfolgt mittels unterseitiger Nuten an den Querträgern und an den Paneelen, wobei der Nutboden eine Abstützfläche zur vertikalen Abstützung auf Einhakstegen der Fallköpfe bzw. auf seitlichen Einhakrippen der Hauptträger bildet. Dabei soll einerseits aus Stabilitätsgründen eine gewisse Höhe der Querträger und Paneele nicht unterschritten werden, während andererseits die Fallhöhe bzw. die Absenkhöhe der Fallköpfe zwischen den beiden arretierbaren Positionen wegen der darauf ruhenden hohen Lasten möglichst gering sein soll. Bei der bekannten und im Markt etablierten System-Deckenschalung entspricht der gewählte Absenkweg der Fallköpfe in etwa der Profilhöhe der Querträger und der Deckenschalungs-Paneele, was sich in der Praxis als vorteilhaft erwiesen und bewährt hat. Um die bekannten Deckenschalungs-Paneele trotz dieser geometrischen Verhältnisse nach einer gewissen Verfestigung der Betondecke bei zunächst weiterhin zur Abstützung der Betondecke verbleibenden Vertikalstützen zur zumindest teilweisen Entschalung von unten entnehmen zu können, schlägt DE 10 2004 004 883 A1 verschwenkbare Eingriffselemente vor.
  • In jüngerer Zeit werden an derartige System-Deckenschalungen zufolge der vereinheitlichten Arbeitsschutzgesetze innerhalb der Mitgliedsländer der EU zusätzliche Anforderungen gerichtet. Diese verlangen einerseits, dass die Schaltafeln oder Schalhaut (plywood) auf dem Trägerrost aus Querträgern, bei denen je nach Bauweise zwischen sog. Haupt- und Nebenträgern unterschieden wird, von oben nur ausgelegt werden dürfen, wenn alle Spalten in dem Trägerrost kleiner als 0,3 Meter sind, so dann kein Mensch durch den Trägerrost abstürzen kann. Dies bedeutet, dass ein herkömmlicher Trägerrost, der größere Abstände zwischen Querträgern aufweist, zum Auslegen von Holz-Schaltafeln (Schalhaut) nicht begangen werden darf. Auch wird verlangt, dass ein geordnetes Ausschalen aus sicherer Position von einem Arbeitsgerüst unterhalb einer gegossenen Stahlbetondecke, möglich sein muss.
  • Hinzu kommt, dass speziell im französischen Markt möglichst glatte, ebene Betondecken-Untersichten verlangt werden, die nur wenige, also in großem Abstand zueinander liegende sichtbare Fugen (Nähte) an den Stoßstellen der Schalungsteile zulassen. Beispielsweise werden in Frankreich häufig finnische Schalhäute im Format 2,44 Meter × 1,22 Meter (= 3 m2) eingesetzt, die gegenüber den aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannten Deckenschalungs-Paneelen wesentlich weniger Stoßstellen zeigen. Für derartige Anwendungen wird daher nicht das aus der genannten Offenlegungsschrift bekannte Deckenschalungs-Paneel eingesetzt, sondern Schalhäute der verlangten Größe unmittelbar auf dem Tragrost befestigt, obwohl das sichere Ausschalen des genannten Formats mit ca. 30 kg Einzelgewicht nicht unproblematisch ist und die Einhaltung des nun aus Gründen der Arbeitssicherheit verlangten Zwischenabstands von nur 0,3 Metern mittels der Querträger großen Aufwand bedeutet.
  • Ein gattungsgemäßes Paneel ist aus EP 1 375 781 B1 bekannt. Das bekannte Paneel besitzt einen Rasteraufbau, bei dem der Rahmen mittels Unterteilungselementen ausgesteift ist. Aus WO 2010/108997 A1 ist ebenfalls ein Paneel für eine System-Deckenschalung bekannt. Aus DE 10 2009 044 483 A1 ist ein Seitenschutzgitter bekannt, dessen Gitterebene sich bei dem dort beschriebenen Gebrauch senkrecht zu einer Betondecke erstreckt. Das Seitenschutzgitter besitzt einen Außenrahmen, in dessen hinterschnittene Längsnuten randseitige Stäbe eines Drahtgitters eingreifen.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein vorteilhaftes Paneel anzugeben, welches sich insbesondere zu dem Zweck, Anforderungen an die Arbeitssicherheit leichter zu erfüllen, einsetzen und sich insbesondere in die aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannte System-Deckenschalung kompatibel integrieren und in Verbindung damit zur Erzielung von Deckenschalungen einsetzen lässt.
  • Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß zunächst in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
  • Wenn vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand der beiden Rahmenlängsabschnitte, vorzugsweise im Bereich des in der Gebrauchsstellung oberen Seitenwandrandes, eine sich in Paneel-Längsrichtung erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Längsnut ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Längsränder je eine Längsstrebe erstreckt, und dass die Querstreben mit ihren beiden Enden je in eine der beiden Längsnuten eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich beider Längsnuten je eine der beiden randseitigen Längsstreben des Gitters seitlich formschlüssig gehalten ist, wird auf diese Weise eine in Paneel-Querrichtung wirksame, hoch belastbare Einspannung des Gitters entlang seiner beiden Gitter-Längsränder an den Rahmenlängsabschnitten erreicht, so dass das Gitter auch bei einer darauf vertikal einwirkenden größeren Last nicht aus dem Rahmen nach unten herausgedrückt werden kann. Alternativ oder kombinativ zu der Einspannung des Gitters an den Rahmenlängsabschnitten kann eine Einspannung des Gitters an den Rahmenquerabschnitten verwirklicht sein, wobei sich die gleichen Wirkungen und Vorteile erreichen lassen. Dazu besteht die Möglichkeit, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand der beiden Rahmenquerabschnitte, vorzugsweise im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes, eine sich in Paneel-Querrichtung erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Quernut ausgebildet ist, dass sich entlang der beiden Gitter-Querränder je eine Querstrebe erstreckt, und dass die Längsstreben mit ihren beiden Enden je in eine der beiden Quernuten eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich beider Quernuten je eine der beiden randseitigen Querstreben des Gitters seitlich formschlüssig gehalten ist. Zweckmäßig erstreckt sich das Gitter in dem gesamten Querschnitt des Paneel-Innenraums, der sich parallel zu einer Paneel-Ebene, die von der Paneel-Längsrichtung mit der Paneel-Querrichtung aufgespannt wird, erstreckt. Bevorzugt ist daran gedacht, dass das Gitter seitlich in Paneel-Querrichtung formschlüssig in Längsnuten der beiden Rahmenlängsabschnitte gehalten ist und an die beiden Rahmenquerabschnitte angrenzt, wobei die Rahmenlängsabschnitte in Bezug auf die Paneel-Längsrichtung zwischen den Rahmenquerabschnitten angeordnet sind.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls ein Paneel gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 2 und schlägt vor dem Hintergrund des eingangs erläuterten Standes der Technik eine vorteilhafte Weiterbildung gemäß den kennzeichnenden Merkmalen von Anspruch 2 vor.
  • Bei einer zur Herstellung der Schalung für eine Stahlbetondecke bevorzugten Gebrauchslage kann es sich um eine Lage handeln, die das Paneel in einem Gebrauchszustand einnimmt, in dem es an seinen beidseitigen Eingriffselementen an dem Traggerüst einer System-Deckenschalung eingehängt ist und in der sich die Paneel-Ebene parallel oder leicht geneigt zu einer Horizontalebene erstreckt, wobei die Eingriffselemente parallel oder leicht schräg zu einer zu der Horizontalebene senkrechten Lotrichtung nach unten zu einem freien Längsende hin weisen.
  • Ein vorgeschlagenes, erfindungsgemäß mit einem Gitter versehenes Paneel kann auch als ”Mesh Panel” bezeichnet werden. Die innerhalb des Paneels in der Paneel-Ebene verbleibenden Zwischenabstände können durch die Auswahl eines Gitters mit geringer Gitter- bzw. Maschenweite hinreichend klein eingestellt werden, um die Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen. Wird beim Einhängen der Paneele an einem Traggerüst darauf geachtet, dass auch die Zwischenabstände benachbarter Paneele geringer als 0,3 Meter sind, kann ein mit erfindungsgemäßen Paneelen gedecktes Traggerüst auch in Übereinstimmung mit den neuen Sicherheitsvorschriften zum Verlegen von Schaltafeln von oben von Personen begangen werden. Das vorgeschlagene Gitter wirkt sich überraschend in doppelter Hinsicht vorteilhaft aus. Einerseits wird dadurch im Vergleich zu einer geschlossenen Paneel-Abdeckung ein geringeres Paneel-Gewicht ermöglicht, andererseits bewirkt der formschlüssige Eingriff von Gitterstäben in die Nuten eine verliersichere und mit hohen Fall-Lasten zerstörungsfrei zu beaufschlagende Verbindung. Zur Montage kann bevorzugt so vorgegangen werden, dass das Drahtschutzgitter in die Nuten der beiden gegenüberliegenden Schalungsträger eingeschoben wird, bevor die Rahmenlängsabschnitte und die Rahmenquerabschnitte fest miteinander verbunden, bspw. verschweißt, werden. Wenn bspw. die Rahmenquerabschnitte nach der Montage die Stirnseiten der Längsnuten überlappen, ist das Gitter in den Längsnuten unverlierbar gehalten und, wenn sich das Gitter auf beiden Längsenden bis zu den Rahmenquerabschnitten erstreckt, auch unverschieblich aufgenommen. Die seitliche Einspannung des Gitters in den Längsnuten bietet somit zusätzlich zu der hohen Verbindungsfestigkeit auch Vorteile bzgl. einer einfache Montage. Das Gitter kann insbesondere hinsichtlich des gewählten Querschnittes der Längs- und Querstreben und des Zwischenabstands der Längs- und Querstreben, wie auch hinsichtlich des gewählten Materials, dazu ausgelegt werden, um hohe Fallgewichte zerstörungsfrei zu ertragen. Vorzugsweise ist eine Anpassung an das Gewicht eines fallenden Menschen von 100 kg gegeben.
  • Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Paneels. So besteht die Möglichkeit, dass sich in einer Gebrauchslage des Paneels an jedem der beiden Rahmenquerabschnitte von dessen beiden an der Oberseite, bzw. an der oberseitigen Oberfläche, parallel zur Paneel-Querrichtung verlaufenden Rändern der rahmenaußenseitige Rand seitlich unterhalb (also in einer zu der Paneel-Längsrichtung und zu der Paneel-Querrichtung senkrechten Richtung, die auch als Paneel-Höhenrichtung bezeichnet wird, tiefer liegend) des rahmeninnenseitigen Randes erstreckt. Eine insofern zweckmäßige Ausgestaltung wird darin gesehen, dass die Rahmenquerabschnitte je eine in Bezug auf die Gebrauchslage des Paneels rahmenoberseitige, vorzugsweise in sich ebene, Oberfläche aufweisen, die sich von ihrem rahmeninnenseitigen Rand zu ihrem rahmenaußenseitigen Rand in der bevorzugten Gebrauchslage des Paneels abfallend erstreckt. Insbesondere ist auch in diesem Zusammenhang bevorzugt, dass die Rahmenlängsabschnitte in Bezug auf die Paneel-Längsrichtung zwischen den Rahmenquerabschnitten angeordnet sind. Als zweckmäßig wird auch angesehen, dass die Rahmenquerabschnitte an die Rahmenlängsabschnitte rahmenoberseitig und/oder rahmenunterseitig bzgl. der Paneel-Höhenrichtung bündig angrenzen. Auch wenn, wie dies bevorzugt ist, zumindest die Profilhöhe der Rahmenlängsabschnitte zumindest in etwa dem Absenkweg bzw. der Fallhöhe der Fallköpfe entspricht, können zufolge dieser an den Rahmenquerabschnitten zu den Längsenden der Paneele hin abnehmenden Bauhöhe die Paneele nach dem Betonieren und nach Eintritt einer gewissen Verfestigung der Betondecke schon aus dem Traggerüst nach unten entnommen werden, während die Vertikalstützen zunächst noch zur weiteren Abstützung der Betondecke stehen bleiben sollen. Insofern wird auch Bezug auf die nachfolgende Beschreibung der Figuren genommen.
  • Zur Beschreibung des Paneels werden die Begriffe rahmenoberseitig bzw. Oberseite und rahmenunterseitig bzw. Unterseite in Bezug auf diese zuvor erläuterte bevorzugte Gebrauchslage verwendet. Die auch für die Rahmenlängsabschnitte und Rahmenquerabschnitte gewählten Begriffe rahmenaußenseitig und Außenseite bezeichnen deren von dem Paneel-Innenraum abgewandte, insofern an dem Rahmen nach außengerichtete Seite, während die Bezeichnungen rahmeninnenseitig bzw. Innenseite die zu dem Paneel-Innenraum hinweisende bzw. daran angrenzende, also insofern von dem Rahmen nach innen weisende Seite bezeichnen.
  • Die Erfindung stellt ein zu der aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannten System-Deckenschalung kompatibles Paneel bereit, das die bekannte System-Deckenschalung ergänzt und das bei Anwendungen die Einhaltung der neuen Anforderungen an die Arbeitssicherheit vereinfacht. Das erfindungsgemäße Paneel kann alternativ oder kombinativ zu den aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannten Deckenschalungs-Paneelen an dem Traggerüst einer System-Deckenschalung eingehängt werden. Dazu können die unterseitigen Eingriffselemente entweder hinter einem sog. Einhaksteg des Fallkopfes einer Vertikalstütze oder hinter einer seitlichen Einhakrippe eines Querträgers zur vertikalen Abstützung eingehakt werden. Zur Herstellung von Schalungsflächen, bei denen sichtbare Schalungs-Stoßfugen an der Unterseite der Betondecke nur in im Vergleich zu den Abmessungen der herkömmlichen Deckenschalungs-Paneele größeren Abständen zugelassen sind, können nun vorzugsweise die erfindungsgemäßen Paneele verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Paneel ermöglicht das aus Gründen der Arbeitssicherheit verlangte geordnete Ausschalen aus einer sicheren Position von einem Arbeitsgerüst unterhalb der Betondecke bei zugleich stabilem, einfachem und robustem Aufbau. Die an den Längsenden des Paneels, also im Bereich seiner Auflager, im Vergleich zu den Rahmenlängsabschnitten reduzierte Bauhöhe zum Auflager ermöglicht es, dass auch bei dem erfindungsgemäßen Paneel die Bauhöhe der zur Abstützung der Schalthauttafeln dienenden Rahmenlängsabschnitte etwa dem bei im Markt vorhandenen Systemen etablierten Absenkweg (auch als Fallhöhe bezeichnet) der Fallköpfe an den Vertikalstützen entsprechen kann, ohne dass für ein Ausschwenken der Paneele nach unten die von der genannten Offenlegungsschrift vorgeschlagene bewegliche Kinematik benötigt wird. Dies ermöglicht bei vorteilhaft einfachem und stabilem Aufbau die Kompatibilität zu dem bisherigen System. Da die Oberseiten von Querträgern, von Rahmenlängsabschnitten der Paneele und von Vertikalstützen, wenn sich die Fallköpfe zum Betonieren in ihrer oberen Position befinden, in einer gemeinsamen Ebene liegen sollen, wird durch die andererseits auch vorgegebene Höhe der Einhakstege und Einhakrippen auch eine gewisse Bauhöhe der Paneele in ihren die Schalhaut tragenden Abschnitten vorgegeben. Nach dem Betonieren und dem Absenken der Fallköpfe in ihre untere Arretierposition können die Paneele aber nur bei zunächst weiterhin zur Abstützung der Betondecke dienenden Vertikalstützen entnommen werden, wenn sie sich nach unten ausschwenken lassen. Selbst wenn die Bauhöhe der Paneele in den die Schalhaut tragenden Abschnitten dem Absenkweg bzw. der Fallhöhe entspricht oder sogar etwas größer ist, ermöglicht eine im Vergleich dazu verringerte Bauhöhe der Paneele zu den Auflagern an den Längsenden das Ausschwenken nach unten und die Entnahme des Paneels. Während bei den im Stand der Technik bekannten Deckenschalungs-Paneelen die die Schalhaut stützende oder bildende Oberfläche in an sich naheliegender Weise insgesamt eben gestaltet ist, weicht die beschriebene bevorzugte Ausgestaltung von diesem üblichen Aufbau ab und verbindet dadurch die vorgenannten Vorteile. Beispielsweise kann bei einem Fallweg der Fallköpfe von 100 mm auch die von der Unterseite zu der Oberseite gemessene Bauhöhe der Rahmenlängsabschnitte 100 mm betragen, während die von der Unterseite zu der Oberseite an den Rahmenquerabschnitten im Bereich der Auflager (also im Bereich der Abstützflächen und Eingriffselemente) gemessene Höhe bspw. nur 80 mm beträgt. Das erfindungsgemäße Paneel kann die gleichen Abmessungen im Grundriss wie das bekannte Deckenschalungs-Paneel aufweisen, was die Schalungsplanung, Lagerung und Logistik vereinfacht. Bei insofern bevorzugten Abmessungen von 1,7 Meter × 0,45 Meter im Grundriss lässt sich bei einem Aufbau mit Aluminium-Profilen und bspw. mit einem verzinkten Stahldrahtgitter ein Gewicht von nur ca. 14 kg erreichen, so dass das Paneel noch gut von einer einzelnen Person hantierbar ist.
  • Bevorzugt ist auch, dass die Rahmenquerabschnitte an die Rahmenlängsabschnitte rahmenoberseitig und/oder rahmenunterseitig bündig (d. h. ohne Höhenversatz bzw. ohne Versatz in einer Richtung quer zu der Paneel-Ebene) angrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich bei den beiden Rahmenlängsabschnitten um zwei zueinander querschnittsgleiche, vorzugsweise aus Aluminium oder aus einer Aluminium-Legierung extrudierte, Profilträger und bei den beiden Rahmenquerabschnitten um zwei davon querschnittsverschiedene, zueinander querschnittsgleiche, vorzugsweise aus Aluminium oder aus einer Aluminium-Legierung extrudierte, Profilträger handelt. Insofern ist bevorzugt, dass die jeweiligen Profilträger entlang ihrer gesamten Länge unveränderten Querschnitt aufweisen. Im Hinblick auf die Gestaltung und Anordnung der Profilträger ist bevorzugt, dass der zu der Paneel-Längsrichtung senkrechte Querschnitt der Rahmenlängsabschnitte in einer in Paneel-Längsrichtung orientierten Projektionsbetrachtung zumindest in einem an den Paneel-Innenraum angrenzenden Randbereich oder vollständig von den Rahmenquerabschnitten überlappt wird. Dadurch kann das Gitter verliersicher in den Längsnuten gehalten werden. Als zweckmäßig wird angesehen, dass die Rahmenquerabschnitte an Stirnflächen der Rahmenlängsabschnitte angrenzen und an den Längsenden der Rahmenlängsabschnitte angeschweißt oder auf andere Weise befestigt sind, wobei bspw. auch eine Verschraubung denkbar ist. Hinsichtlich der Rahmenquerabschnitte ist bevorzugt, dass es sich um im Querschnitt geschlossene Ein- oder Mehrkammerhohlprofilträger handelt. Betreffend die Rahmenlängsabschnitte ist bevorzugt, dass es sich um Profilträger handelt, die einen am Querschnitt geschlossenen Hohlprofilabschnitt aufweisen, dessen Seitenwände in Bezug auf die Gebrauchslage über eine Deckenwand hinaus nach oben bis zu Seitenwandrändern verlängert sind und mit der Deckenwand ein nach oben offenes U-profilartiges Profil ausbilden, in dessen Innenraum vorzugsweise eine sich in Paneellängsrichtung erstreckende Holzlatte zur Befestigung, vorzugsweise zur Vernagelung, von Schalhaut fixiert ist. Die Holzlatte kann in der Ausnehmung der Rahmenlängsabschnitte bspw. mit Nägeln festgeschossen sein. Des weiteren ist bevorzugt, dass jeder Rahmenquerschnitt zumindest ein Eingriffselement aufweist bzw. einstückig ausbildet, das sich in Paneel-Querrichtung, vorzugsweise entlang der gesamten diesbezüglichen Länge des Rahmenquerabschnittes, erstreckt. Bei dem Paneel gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen und bei dem Paneel gemäß Anspruch 2 kann bspw. vorgesehen sein, dass das Eingriffselement integraler Bestandteil einer rahmenaußenseitigen, in Paneel-Querrichtung verlaufenden Seitenwand des Rahmenquerabschnittes ist und dass das Eingriffselement seitlich eine in Paneel-Querrichtung verlaufende, in einer Gebrauchsstellung des Paneels nach unten offene Quernut berandet, deren Nutboden eine unterseitige Abstützfläche zur Abstützung des Paneels an einem Deckenschalungs-Gerüst bildet. Auch besteht die Möglichkeit, dass die rahmenaußenseitige Seitenwand an ihrem in Gebrauchslage oberen Rand den rahmenaußenseitigen Rand der Oberseite bzw. der oberseitigen Oberfläche des Rahmenquerabschnittes bildet oder darin übergeht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt besteht vorzugsweise die Möglichkeit, dass die in Paneel-Querrichtung verlaufende, rahmenaußenseitige Seitenwand des Rahmenquerabschnittes mit der in Bezug auf die Gebrauchslage oberseitigen Oberfläche des Rahmenquerabschnitts einen Winkel einschließt, der gleich oder etwa 90° beträgt. Es besteht so die Möglichkeit, dass die rahmenaußenseitige Seitenwand in einer Richtung geneigt ist, so dass in Gebrauchslage der obere Längsrand dieser Seitenwand weiter von dem Paneel-Innenraum entfernt ist als der untere Längsrand dieser Seitenwand. Mit anderen Worten kann die Länge des Paneels zwischen den beiden sich an den Paneel-Längsrändern gegenüberliegenden rahmenaußenseitigen Seitenwänden in einer Gebrauchslage von oben nach unten abnehmen, wodurch das Ausschalen bzw. die Entnahme von Paneelen vereinfacht werden kann.
  • Die Erfindung umfasst des weiteren eine System-Deckenschalung, umfassend Vertikalstützen, die oberseitig einen daran in zumindest zwei verschiedenen Höhenpositionen arretierbaren Fallkopf tragen, und umfassend Querträger, die an den Fallköpfen abstützbar sind, sowie Paneele, die an ihren zwei gegenüberliegenden Längsenden an Querträgern und/oder an Fallköpfen in Vertikalrichtung abstützbar sind. Vor dem Hintergrund des eingangs erläuterten Standes der Technik liegt der Erfindung insofern die Aufgabe zugrunde, eine derartige System-Deckenschalung vorteilhaft weiterzubilden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß in Verbindung mit den Merkmalen gelöst, dass die System-Deckenschalung ein oder mehrere erfindungsgemäße Paneele gemäß einem oder mehreren der Patentansprüche 1 bis 12 aufweist. Zu insofern möglichen Weiterbildungen, Wirkungen und Vorteilen wird auf die vorangehende Beschreibung Bezug genommen. Eine derartige System-Deckenschalung kann auch als Deckenschalungssystem bezeichnet werden. Aus den Vertikalstützen und den Querträgern kann zunächst ein Traggerüst aufgebaut werden, an welches die Paneele anschließend, vorzugsweise von unten, eingehängt werden können. Anschließend kann das Traggerüst im Bereich der daran eingehängten Paneele bei ausreichend kleinen verbleibenden Zwischenabständen von Personen begangen und die Schalhaut von oben darauf verlegt und befestigt werden. Als Träger können aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannte sog. Hauptträger und ggf. zusätzliche sog. Nebenträger verwendet werden. In der in der Offenlegungsschrift beschriebenen Weise können Hauptträger und je nach Anforderungen Nebenträger mit ihren Längsenden an Fallköpfen oder seitlich an anderen Hauptträgern eingehängt werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Abmessungen der Querträger und der Paneele so auf den Absenkweg der Fallköpfe abgestimmt, dass in einem Gebrauchszustand, in dem die Fallköpfe in der oberen Höhenposition arretiert sind, die Oberseiten der Vertikalstützen, der Querträger und der Rahmenlängsabschnitte der Paneele in einer gemeinsamen Ebene liegen. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass Querträger eine oberseitig offene Aufnahmenut aufweisen, in der eine Holzlatte zur Befestigung, vorzugsweise zur Vernagelung, von Schalhaut fixiert, bspw. mittels Nägeln festgeschossen, ist. In einem unter anderem bevorzugten Gebrauchszustand der System-Deckenschalung ist vorgesehen, dass auf einem aus Vertikalstützen und aus daran abgestützten Querträgern gebildeten Traggerüst und auf an dem Traggerüst abgestützten erfindungsgemäßen Paneelen Schalhauttafeln verlegt und befestigt sind, wobei der Flächeninhalt der einzelnen Schalhauttafeln größer, vorzugsweise um ein nicht notwendig ganzzahlig Vielfaches größer als der Flächeninhalt von einzelnen Paneelen ist. Auf diese Weise kann eine Betondecke hergestellt werden, an deren unterer Sichtfläche Schalungs-Stoßfugen nur in großem bzw. im Vergleich zu den Grundriss-Abmessungen der Paneele größeren Abständen vorhanden sind. Auch ist bevorzugt, dass eine senkrecht zu der Paneel-Ebene gemessene Höhe der Rahmenlängsabschnitte der Paneele gleich groß wie oder größer als der Absenkweg (Fallhöhe) des Fallkopfes von der oberen in die untere arretierbare Höhenposition ist. Insbesondere ist bevorzugt, dass die senkrecht zu der Paneelebene gemessene Höhe der Rahmenlängsabschnitte der Paneele von den Abstützflächen bis zu ihrer Oberseite der Höhe der Querträger von deren Abstützflächen bis zu deren Oberseite entspricht.
  • Die System-Deckenschalung kann ergänzend zu erfindungsgemäßen Paneelen auch ein oder mehrere der aus DE 10 200 004 883 A1 bekannten Deckenschalungs-Paneele umfassen. Zufolge der bevorzugt gleichen Abmessungen im Grundriss resultiert vorteilhaft auch in Bezug auf die Paneel-Ebene eine Kompatibilität, die einen gemeinsamen Einsatz vereinfacht. Bei Bedarf kann die System-Deckenschalung auch durch Passleisten ergänzt werden, wie diese ebenfalls in der genannten Offenlegungsschrift vorgestellt sind. Der Inhalt von DE 10 2004 004 883 A1 wird hiermit vollinhaltlich mit in die Offenbarung der vorliegenden Erfindung einbezogen.
  • Die folgende Beschreibung betrifft ein Verfahren bzw. eine Verwendung des erfindungsgemäßen Paneels und der erfindungsgemäßen System-Deckenschalung. Das Verfahren kann insbesondere einzelne oder mehrere der folgenden Verfahrensschritte umfassen:
    Bereitstellen einer erfindungsgemäßen System-Deckenschalung, welche einzelne oder mehrere der zuvor beschriebenen Komponenten und Merkmale aufweist; Aufbau eines Traggerüsts (auch als Deckenschalungs-Gerüst bezeichnet) unter Verwendung von mehreren, mit je einem Fallkopf ausgestatteten Vertikalstützen und von mehreren Querträgern (Hauptträger und insbesondere Nebenträger), wobei zur vertikalen Abstützung Querträger an Fallköpfen und/oder an anderen Querträgern eingehängt werden; Abstützung von einem oder mehreren der erfindungsgemäßen Paneele an dem Traggerüst, wobei die Paneele von einer unterhalb der Querträger befindlichen Position ausgehend zur vertikalen Abstützung an ihren beiden Längsenden an je einem Fallkopf oder an einem Querträger eingehängt werden, so dass sich die Paneel-Ebene, wenn sich die Fallköpfe in ihrer oberen Arretierposition befinden, parallel oder nur gering geneigt zu einer Horizontalebene erstreckt; Verlegen von Schalhauttafeln von oben auf den erfindungsgemäßen Paneelen; Fixieren der Schalhauttafeln auf erfindungsgemäßen Paneelen und/oder auf Querträgern insbesondere mittels Nägeln; Bereitstellung und Montage einer Stahl-Armierung für eine Stahlbetondecke; Vergießen von Beton auf die Schalhauttafeln und Einbettung der Armierung mit Beton; Nach einer Verfestigung des Betons Absenken der Fallköpfe in ihre untere Arretierposition, wodurch Querträger und erfindungsgemäße Paneele mit abgesenkt werden, wobei insbesondere ein Absenkweg der Fallköpfe von 100 mm gewählt wird, während benachbarte Vertikalstützen zur Abstützung der Betondecke zumindest zunächst stehen bleiben, anschließendes Anheben eines erfindungsgemäßen Paneels an seiner einen Längsseite um etwa den Absenkweg, bis es von unten an die Schalhaut anstößt, anschließendes seitliches Verschieben des Paneels in den Freiraum zwischen der Schalhaut und dem Querträger, insbesondere bis an das Rohr des Fallkopfes heran; Lösen des Eingriffselementes oder der Eingriffselemente an dem anderen bzw. gegenüberliegenden Längsende des erfindungsgemäßen Paneels von dem dortigen Fallkopf oder Querträger; Herabschwenken des besagten anderen bzw. gegenüberliegenden Längsendes des Paneels und Entnahme des Paneels nach unten.
  • Die beigefügten Figuren zeigen exemplarisch:
  • 1 perspektivisch ein erfindungsgemäßes Paneel gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 2 perspektivisch das Paneel gemäß 1 in einer anderen Betrachtungsrichtung;
  • 3 eine Seitenansicht des Paneels in Blickrichtung III gemäß 1;
  • 4 eine Ausschnittsvergrößerung zu Detail IV aus 3;
  • 5 eine Draufsicht auf das Paneel in Blickrichtung V gemäß 3;
  • 6 eine Schnittansicht entlang Schnittebene VI-VI aus 5;
  • 7 eine Ausschnittsvergrößerung von Detail VII aus 6;
  • 8 perspektivisch ein Vorratsgestell gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel mit darin aufgenommenen erfindungsgemäßen Paneelen gemäß den 17;
  • 9 eine Draufsicht in Blickrichtung IX aus 8;
  • 10 perspektivisch das Vorratsgestell ohne Paneele;
  • 11 perspektivisch einen bevorzugten Gebrauchszustand einer erfindungsgemäßen System-Deckenschalung mit erfindungsgemäßen Paneelen, jeweils gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 12 einen nachfolgenden bevorzugten Gebrauchszustand der erfindungsgemäßen System-Deckenschalung mit den erfindungsgemäßen Paneelen gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 12a eine Draufsicht auf Detail XIIa in 12 in der angegebenen Blickrichtung,
  • 13 einen Teilschnitt entlang Schnittlinie XIII-XIII aus 12;
  • 14 einen Teilschnitt entlang Schnittlinie XIV-XIV aus 12, jedoch in einem nachfolgenden bevorzugten Gebrauchszustand, bei dem oberhalb der Schalhaut eine Stahlbetondecke hergestellt wurde;
  • 15 einen nachfolgenden bevorzugten Gebrauchszustand mit abgesenkten Fallköpfen; wobei dahinter liegende System-Komponenten zur Verbesserung der Übersicht nicht dargestellt sind;
  • 16 einen nachfolgenden Gebrauchszustand, bei dem das Paneel an seinem einen Längsende angehoben wurde;
  • 17 einen nachfolgenden Gebrauchszustand, bei dem das Paneel an dem zunächst angehobenen Längsende seitlich in den Zwischenraum zwischen Fallkopf und Schalhaut eingeschoben und auch an dem anderen Längsende von dem dortigen Querträger gelöst wurde;
  • 18 einen nachfolgenden bevorzugten Gebrauchszustand, bei welchem das Paneel mit dem unteren Längsende voran nach unten von der Schalhaut abgeschwenkt und entnommen wird.
  • Mit Bezug auf die 1 bis 7 wird zunächst ein erfindungsgemäßes Paneel 1 gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgestellt. Das Paneel 1 ist für eine System-Deckenschalung 2 (vgl. die 11 bis 18) bestimmt, bzw. entsprechende Paneele 1 können Bestandteile einer solchen System-Deckenschalung 2 bilden. Das Paneel 1 umfasst einen Rahmen 3, der in dem Beispiel einen rechteckigen Grundriss besitzt. Der Rahmen 3 umfasst zwei sich zueinander parallel beabstandet und parallel zu einer Paneel-Längsrichtung L erstreckende Rahmenlängsabschnitte 4 und zwei zueinander parallel beabstandet und sich parallel zu einer Paneel-Querrichtung Q erstreckende Rahmenquerabschnitte 5. Die Paneel-Querrichtung Q erstreckt sich senkrecht zu der Paneel-Längsrichtung L und spannt mit ihr gemeinsam eine sog. Paneel-Ebene als geometrische bzw. gedachte Bezugsebene auf. Die Paneel-Ebene ist in den Figuren gestrichelt angedeutet und mit dem Bezugszeichen E bezeichnet. In Bezug auf die Paneel-Längsrichtung L sind die Rahmenlängsabschnitte 4 zwischen den beiden Rahmenquerabschnitten 5 angeordnet. Dazu ist je ein Rahmenquerabschnitt 5 gegen je ein Paar miteinander fluchtender Stirnseiten der Rahmenlängsabschnitte 4 angesetzt. In den vier so gebildeten Rahmenecken sind die Rahmenlängsabschnitte 4 mit den Rahmenquerabschnitten 5 auf in den Figuren nicht gezeigte Weise verschweißt. Bei dem Beispiel sind zur Stabilisierung zusätzlich zwei sich jeweils in Paneel-Querrichtung Q erstreckende Querstützen 6 zwischen die Rahmenlängsabschnitte 4 eingesetzt und daran angeschweißt. Die Querstützen 6 erstrecken sich somit durch den Paneel-Innenraum 11, der von dem Rahmen 2 berandet wird. Das Paneel 1 erstreckt sich in Längsrichtung zwischen seinen beiden Längsenden 7, wobei seine Abmessungen in dem Beispiel in Paneel-Längsrichtung 1,7 Meter und in Paneel-Querrichtung 0,45 Meter betragen. Es versteht sich, dass auch abweichende Abmessungen möglich sind.
  • Im Vorangehenden und nachfolgend werden Merkmale des Paneels 1 in Bezug auf eine bevorzugte Gebrauchslage beschrieben, um insofern bspw. die Begriffe oberseitig und unterseitig zuordnen zu können. Diese bevorzugte Gebrauchslage der Paneele 1 ist bspw. in den 11, 12 gezeigt, wobei sich die von der Paneel-Längsrichtung mit der Paneel-Querrichtung aufgespannte geometrische, d. h. gedachte Paneel-Ebene parallel zu einer Horizontalebene, in den 11, 12 parallel zu einer horizontalen Aufstellfläche eines Traggerüsts 17, erstreckt.
  • Den 1 bis 7 ist zu entnehmen, dass jeder Rahmenquerabschnitt 5 an dem ihm zugeordneten Längsende 7 einstückig ein leistenförmiges Eingriffselement 8 ausbildet, das sich benachbart zu einer in der besagten Gebrauchslage unterseitigen Abstützfläche 9 des Rahmenquerabschnittes 5 bezüglich der Paneel-Ebene E nahezu senkrecht nach unten bis zu einem freien Längsrand 10 erstreckt. Wie besonders 4 veranschaulicht, erstreckt sich in der besagten bevorzugten Gebrauchslage des Paneels 1 an dem Rahmenquerabschnitt 5 von dessen beiden an seiner Oberseite 12 bzw. Oberfläche 15 parallel zu der Paneel-Querrichtung Q verlaufenden Rändern 13, 14 der rahmenaußenseitige Rand 14 unterhalb des rahmeninnenseitigen Randes 13. Die Angabe unterhalb bedeutet, dass sich der Rand 14 in Bezug auf eine zu der Paneel-Ebene E senkrechte Paneel-Höhenrichtung H in der besagten Gebrauchslage des Paneels 1 tiefer liegend als der Rand 13 erstreckt. Die Ränder 13 und 14 verlaufen dabei zueinander parallel beabstandet. Diese Ausgestaltung ist bei beiden Rahmenquerabschnitten 5 vorgesehen, wobei, wie 3 veranschaulicht, bezüglich einer von der Paneel-Querrichtung Q und der Paneel-Höhenrichtung H aufgespannten geometrischen Mitten-Ebene M eine mittensymmetrische Ausgestaltung gegeben ist. In dem Beispiel weist jeder Rahmenquerabschnitt 5 je eine in Bezug auf die bevorzugte Gebrauchslage des Paneels 1 rahmenoberseitige, in sich ebene Oberfläche 15 auf, die sich von ihrem rahmeninnenseitigen Rand 13 zu ihrem rahmenaußenseitigen Rand 14 durchgehend linear abfallend erstreckt. Besonders 4 veranschaulicht, dass die Rahmenquerabschnitte 5 an die Rahmenlängsabschnitte 4 rahmenoberseitig und rahmenunterseitig bündig, d. h. ohne Versatz in Paneel-Höhenrichtung H, angrenzen.
  • In dem gewählten Ausführungsbeispiel weist das Paneel 1 ein Gitter 16 auf, welches als aus Draht hergestelltes und in dem Beispiel verzinktes Schutzgitter das Herabfallen von Personen und Gegenständen von einem mit erfindungsgemäßen Paneelen 1 eingedeckten Traggerüst einer System-Deckenschalung 2 verhindern soll. Das Gitter 16 erstreckt sich in dem gesamten Querschnitt des Paneel-Innenraumes 11 parallel zu der Paneel-Ebene E. Es umfasst eine Mehrzahl von in Paneel-Längsrichtung L verlaufenden, zueinander parallel beabstandeten Längsstreben 17 und eine Mehrzahl von parallel zu der Paneel-Querrichtung Q verlaufende, zueinander parallel beabstandete Querstreben 18. Wie besonders in Verbindung mit den 6, 7 deutlich wird, ist vorgesehen, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand 19 der beiden Rahmenlängsabschnitte 4 im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes 20 eine sich in Paneel-Längsrichtung L erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum 11 hin seitlich bzw. in Paneel-Querrichtung Q offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Längsnut 21 ausgebildet ist. An dem Gitter 16 erstreckt sich entlang beider Gitter-Längsränder je eine Längsstrebe 17. Das Gitter 16 ist in der Weise montiert bzw. angeordnet, dass seine Querstreben 18 mit ihren beiden Enden 22 je in eine der beiden Längsnuten 21 eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich 23 beider Längsnuten 21 je eine der beiden randseitigen Längsstreben 17 des Gitters 16 seitlich bzw. in Paneel-Querrichtung Q formschlüssig hinter der die Hinterschneidung bewirkenden, parallel beabstandet zu der Seitenwand 19 orientierten Hinterschneidungswand 58 gehalten ist.
  • Die 3, 4 und 6, 7 verdeutlichen, dass es sich bei den beiden Rahmenlängsabschnitten 4 um je einen, also insgesamt zwei zueinander querschnittsgleiche Profilträger 4' und bei den beiden Rahmenquerabschnitten 5 um je einen, also insgesamt zwei davon querschnittsverschiedene, jedoch wieder zueinander querschnittsgleiche Profilträger 5' handelt. 2 ist entnehmbar, dass der zu der Paneel-Längsrichtung L senkrechte Querschnitt der Rahmenlängsabschnitte 4 in einer in Paneel-Längsrichtung L orientierten Projektionsbetrachtung nahezu vollständig von den Rahmenquerabschnitten 5 überlappt wird. Jeder Rahmenquerabschnitt 5 wird von einem geschlossenen Hohlprofilträger 5' gebildet, bei dem es sich in dem Beispiel um einen Mehrkammer-Hohlprofilträger handelt. 4 zeigt, dass der Profilträger 5' eine die Oberfläche 15 ausbildende oberseitige Wand 24, eine unterseitige Wand 25, eine rahmeninnenseitige Seitenwand 26 und eine rahmenaußenseitige Seitenwand 27 aufweist. Die oberseitige Wand 24 schließt in der von der Paneel-Längsrichtung L und der Paneel-Höhenrichtung H aufgespannten, in 4 gezeigten Querschnittsebene mit der Paneel-Ebene E bzw. mit einer Horizontalebene einen spitzen Winkel α ein, der in dem Beispiel etwa 7° beträgt. Die unterseitige Wand 25 erstreckt sich parallel zu der Paneel-Ebene 5. Es resultiert somit in Paneel-Längsrichtung L zu dem Längsende 7 hin eine linear abnehmende Bauhöhe des Hohlprofils 5'. Die rahmeninnenseitige Seitenwand 26 erstreckt sich senkrecht zu der Paneel-Ebene E. Die rahmenaußenseitige Seitenwand 27 schließt mit der oberseitigen Wand 24 einen Winkel β ein, der in dem Beispiel etwa 93° beträgt. Daraus folgt, dass die Seitenwand 27 mit der Paneel-Höhenrichtung H einen Winkel γ einschließt, welcher in dem Beispiel etwa 4° beträgt, so dass der obere Rand 28 der Seitenwand 27 parallel zu der Paneel-Ebene E gemessen einen größeren Abstand von der Seitenwand 26 hat als der untere freie Längsrand 10, der an dem in geradliniger Verlängerung der Seitenwand 27 erstreckenden Eingriffselement 8 ausgebildet ist. Es versteht sich, dass die gewählten Winkel exemplarisch sind. Zwischen der unterseitigen Wand 25 und der oberseitigen Wand 24 erstrecken sich in dem Querschnitt zick-zack-förmig drei Diagonalwände 29, so dass vier Hohlkammern 30 gebildet werden.
  • In dem Beispiel umfasst jeder Rahmenquerabschnitt 5 je ein Eingriffselement 8, das sich in Paneel-Querrichtung Q entlang der gesamten Länge des Rahmenquerabschnitts 5 erstreckt. Wie schon angesprochen, ist das Eingriffselement 8 integraler Bestandteil der rahmenaußenseitigen, in Paneel-Querrichtung Q verlaufenden Seitenwand 27. Das leistenförmige Eingriffselement 8 berandet seitlich eine in Paneel-Querrichtung Q verlaufende, in der bevorzugten Gebrauchsstellung des Paneels 1 nach unten offene Quernut 31, deren Nutboden 32 eine unterseitige Abstützfläche 33 zur Abstützung des Paneels 1 an einem Deckenschalungs-Gerüst ausbildet. Die Quernut 31 wird insofern von einem abgewinkelten Abschnitt der Wand 25 und von der Wand 27 bzw. dem Eingriffselement 8 berandet.
  • Bei den Rahmenlängsabschnitten 4 handelt es sich um je einen Profilträger 4', der einen im Querschnitt geschlossenen Hohlprofilabschnitt 34 aufweist, dessen Seitenwände 19, 35 in Bezug auf die Gebrauchslage des Paneels 1 über eine Deckenwand 36 hinaus einstückig nach oben bis zu Seitenwandrändern 20, 37 verlängert sind. In diesem oberen Bereich bilden die Seitenwände 19, 35 mit der Deckenwand 36 ein in der Gebrauchslage nach oben offenes U-profilartiges Profil 38, das integral mit dem Hohlprofilabschnitt 34 verbunden ist und in dessen von oben offenem Innenraum 39 eine sich in Paneel-Längsrichtung L erstreckende Holzlatte 40 zur Vernagelung von Schalhaut (vgl. 12) fest aufgenommen ist.
  • In den 8 bis 10 ist ein Vorratsgestell 41 gezeigt, das zur platzsparenden Aufbewahrung einer Mehrzahl von erfindungsgemäßen Paneelen 1 geeignet ist. Es umfasst vier eckseitige Pfosten 42, die einen bodennahen Horizontalrahmen 43 tragen und die im Bereich ihrer oberen Längsenden Haken 44 zum Angriff von Hebemitteln besitzen.
  • Mit Bezug auf die 11 bis 18 wird eine erfindungsgemäße System-Deckenschalung 2 gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel anhand verschiedener bevorzugter Gebrauchszustände, die sich während eines zur Anwendung bevorzugten Verfahrens ergeben, beschrieben. 11 zeigt ein in dem Beispiel aus neun Vertikalstützen 45 und zwölf Querträgern 46 errichtetes Traggerüst 47, das auf einer ebenen Stellfläche aufgestellt ist und an dem zur Herstellung einer Deckenschalung bereits einzelne erfindungsgemäße Paneele 1, welche in dem Beispiel den zuvor mit Bezug auf die 1 bis 7 beschriebenen Paneelen 1 entsprechen, eingehängt sind. Jede Vertikalstütze 45 trägt an ihrem oberen Längsende einen sog. Fallkopf 48, der an der Vertikalstütze in Vertikalrichtung verschieblich aufgenommen und in zwei unterschiedlichen Höhenpositionen, deren Distanz als Absenkweg oder Fallhöhe bezeichnet wird, lösbar zu arretieren ist. Die Vertikalstützen 45 mit ihren Fallköpfen 48 und die in dem Beispiel als Querträger 46 gewählten sog. Hauptträger sind konstruktiv und in ihrer Funktionsweise aus DE 10 2004 004 883 A1 bekannt, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortige Beschreibung Bezug genommen und die dortige Offenbarung vollinhaltlich mit in die vorliegende Anmeldung aufgenommen wird. Die Querträger 46 besitzen an ihren beiden Längsenden in der Gebrauchsstellung unterseitig je eine Nut 49, die sich an einem der vier je Fallkopf vorgesehenen, in Gebrauchsstellung nach oben weisenden Einhakstegen 50 zur vertikalen Abstützung einhaken lässt (vgl. 12a). Jeder Fallkopf 48 besitzt vier in orthogonale Richtungen orientierte Einhakstege 50, so dass sich daran maximal vier Querträger 46 sternförmig anschließen lassen. Jeder Querträger 46 besitzt an beiden Längsseiten je eine in seiner Längsrichtung verlaufende nach oben weisende Einhakrippe 51, entlang der weitere Querträger 46 und/oder Paneele 2 mittels deren unterseitigen Quernuten 31 bzw. mittels deren Eingriffselementen 8 und Abstützflächen 33 zur vertikalen Abstützung eingehängt werden können. Bei dem in 11 gezeigten Traggerüst 47 umfasst der zunächst aus den Fallköpfen 48 und Querträgern 46 gebildete obere Trägerrost vier Quadranten, an denen sich Querträger 46 in einem Abstand von mehr als 0,3 Metern gegenüberliegen, so dass der Trägerrost vor dem Einhängen von Paneelen 1 zum Verlegen von Schalhauttafeln nicht von Personen begangen werden darf. Um eine begehbare Unterkonstruktion für die Schalhauttafeln zu schaffen, wurden in 11 bereits an einem der vier Quadranten drei erfindungsgemäße Paneele 1 an ihren beiden Längsenden 7 an sich gegenüberliegenden Querträgern 46 eingehängt, so dass sich ihre Paneel-Ebene E parallel zu der Aufstellfläche des Traggerüsts 47 erstreckt. Die Maschenweite des Gitters 46 und der Zwischenabstand zwischen benachbarten Paneelen 1 ist jeweils kleiner als der für die Begehbarkeit maximal zulässige Zwischenabstand von 0,3 Metern gewählt. 12 zeigt einen späteren Gebrauchszustand, bei welchem alle Quadranten des Traggerüsts 47 auf entsprechende Weise mit Paneelen 1 ausgefüllt wurden, so dass die gebildete Konstruktion nun unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften von Personen zum Verlegen von Schalhauttafeln 52 begangen werden darf. Wie angedeutet ist, können die Schalhauttafeln 52 mittels Nägeln 53 auf Holzlatten 40 in den Rahmenlängsabschnitten 4 und auf Holzlatten 54 in den Querträgern 46 fixiert werden. In 12 befinden sich alle Fallköpfe 48 in ihrer oberen der beiden möglichen Höhenpositionen. Dabei erstrecken sich die Oberseiten der Vertikalstützen 45, der Querträger 46 und der Rahmenlängsabschnitte 4 der Paneele 1 in einer gemeinsamen Ebene, so dass sie die Schalhauttafeln 52 gemeinsam tragen können.
  • Dies wird auch von 14 verdeutlicht, wobei dort bereits eine Betondecke 55, welche eine (in den Figuren nicht mit dargestellte) Armierung aufweisen kann, auf den Schalhauttafeln 52 hergestellt wurde. Davon ausgehend wurden bei dem in 15 gezeigten anschließenden Gebrauchszustand alle Fallköpfe 48 von ihrer oberen in ihre untere arretierbare Höhenlage abgesenkt, wobei der mit A bezeichnete Absenkweg in dem Beispiel 100 mm beträgt. Die Oberseite bzw. Oberfläche 56 der Vertikalstützen 45 behält ihre Höhe und trägt die Schalhauttafeln 52 weiterhin. 15 zeigt auch, dass die Höhe X der Rahmenlängsabschnitte 4 der Paneele 1 in dem Beispiel etwa gleich groß wie der Absenkweg A des Fallkopfes 48 ist. Mit Y ist die etwas geringere Höhe, gemessen von den Abstützflächen 9 der Rahmenquerabschnitte 5 bis zu der Oberseite 57 der Rahmenlängsabschnitte 4, bezeichnet. In dem Beispiel entspricht diese Höhe Y der an den Querträgern 46 analog von den dortigen Abstützflächen in den Nuten 49 bis zu der Oberseite der Querträger 46 gemessenen Höhe.
  • Die 15 bis 18 zeigen eine bevorzugte Verfahrensweise, mittels der sich die Paneele 1 von einer zwischen den Vertikalstützen 45 stehenden Bedienperson zum Ausschalen nach unten entnehmen lassen. In 16 wurde dazu das Paneel 1 an seinem einen (in Blickrichtung linken) Längsende 7 bis zum Kontakt mit der Schalhautplatte 52 angehoben, wobei auch das Eingriffselement 8 an dem gegenüberliegenden Längsende 7 durch leichtes Anheben gerade aus dem Eingriff hinter der Einhakrippe 51 befreit wurde. 17 zeigt, dass das Paneel 1 mit seinem vergleichsweise höheren Längsende 7 in dieser Ausrichtung, obwohl seine Bauhöhe im Bereich der Rahmenlängsabschnitte 4 dem Absenkweg des Fallkopfes entspricht, zufolge seiner abgeflachten Längsenden seitlich in den Freiraum zwischen dem Querträger 46 und der Schalhauttafel 52 verschoben werden kann, bis dieses Längsende 7 an das Rohr des Fallkopfes 48 stößt. Damit wird es möglich, das mit dem Gitter ausgestattete Paneel (auch als ”Mesh Panel” bezeichnet) auch aus dem gegenüberliegenden Auflager herauszubewegen und dort einseitig zur Entnahme abzulassen bzw. herunter zu schwenken, wie dies in 18 dargestellt ist.

Claims (16)

  1. Paneel (1), insbesondere für eine System-Deckenschalung (2), umfassend einen einen Paneel-Innenraum (11) umrahmenden Rahmen (3), der zwei sich parallel zu einer Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende Rahmenlängsabschnitte (4) und zwei sich parallel zu einer Paneel-Querrichtung (Q), die senkrecht zu der Paneel-Längsrichtung (L) orientiert ist, erstreckende und mit den Rahmenlängsabschnitten (4) verbundene Rahmenquerabschnitte (5) aufweist, wobei der Rahmen (3) an seinen beiden Längsenden (7) jeweils zumindest ein Eingriffs- element (8) aufweist, das sich benachbart zu je einer in einer bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) unterseitigen Abstützfläche (9) des Rahmens (3) in seinem Querschnitt senkrecht zu oder schräg zu einer von der Paneel-Längsrichtung (L) und der Paneel-Querrichtung (Q) aufgespannten geometrischen Paneel-Ebene (E) in der bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) nach unten erstreckt, wobei vorgesehen ist, dass das Eingriffselement (8) integraler Bestandteil einer rahmenaußenseitigen, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufenden Seitenwand (27) des Rahmenquerabschnittes (5) ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (8) seitlich eine in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende, in einer Gebrauchsstellung des Paneels (1) nach unten offene Quernut (31) berandet, deren Nutboden (32) eine unterseitige Abstützfläche (33) zur Abstützung des Paneels (1) an einem Deckenschalungsgerüst bildet, und dass das Paneel (1) ein Gitter (16), insbesondere ein Drahtschutzgitter, umfasst, das parallel zu der Paneel-Längsrichtung (L) verlaufende Längsstreben (17) und damit verbundene, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende Querstreben (18) aufweist, wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand (19) der beiden Rahmenlängsabschnitte (4), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes (20), eine sich in Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum (11) hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Längsnut (21) ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Längsränder je eine Längsstrebe (17) erstreckt, und dass die Querstreben (18) mit ihren beiden Enden (22) je in eine der beiden Längsnuten (21) eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich (23) beider Längsnuten (21) je eine der beiden randseitigen Längsstreben (17) des Gitters (16) seitlich formschlüssig gehalten ist, und/oder wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand der beiden Rahmenquerabschnitte (5), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes, eine sich in Paneel-Querrichtung (Q) erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum (11) hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Quernut ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Querränder je eine Querstrebe (18) erstreckt, und dass die Längsstreben (17) mit ihren beiden Enden je in eine der beiden Quernuten eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich beider Quernuten je eine der beiden randseitigen Querstreben (18) des Gitters (16) seitlich formschlüssig gehalten ist.
  2. Paneel (1), insbesondere für eine System-Deckenschalung (2), umfassend einen einen Paneel-Innenraum (11) umrahmenden Rahmen (3), der zwei sich parallel zu einer Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende Rahmenlängsabschnitte (4) und zwei sich parallel zu einer Paneel-Querrichtung (Q), die senkrecht zu der Paneel-Längsrichtung (L) orientiert ist, erstreckende und mit den Rahmenlängsabschnitten (4) verbundene Rahmenquerabschnitte (5) aufweist, wobei der Rahmen (3) an seinen beiden Längsenden (7) jeweils zumindest ein Eingriffselement (8) aufweist, das sich benachbart zu je einer in einer bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) unterseitigen Abstützfläche (9) des Rahmens (3) in seinem Querschnitt senkrecht zu oder schräg zu einer von der Paneel-Längsrichtung (L) und der Paneel-Querrichtung (Q) aufgespannten geometrischen Paneel-Ebene (E) in der bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) nach unten erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Rahmenquerabschnitt (5) an dem ihm zugeordneten Längsende (7) einstückig das leistenförmige Eingriffselement (8) ausbildet, das sich benachbart zu einer in der bevorzugten Gebrauchslage unterseitigen Abstützfläche (9) des Rahmenquerabschnittes (5) bezüglich der Paneelebene (E) nahezu senkrecht nach unten bis zu einem freien Längsrand (10) erstreckt und dass das Paneel (1) ein Gitter (16), insbesondere ein Drahtschutzgitter, umfasst, das parallel zu der Paneel-Längsrichtung (L) verlaufende Längsstreben (17) und damit verbundene, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende Querstreben (18) aufweist, wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand (19) der beiden Rahmenlängsabschnitte (4), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes (20), eine sich in Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum (11) hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Längsnut (21) ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Längsränder je eine Längsstrebe (17) erstreckt, und dass die Querstreben (18) mit ihren beiden Enden (22) je in eine der beiden Längsnuten (21) eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich (23) beider Längsnuten (21) je eine der beiden randseitigen Längsstreben (17) des Gitters (16) seitlich formschlüssig gehalten ist, und/oder wobei vorgesehen ist, dass an der jeweils rahmeninnenseitigen Seitenwand der beiden Rahmenquerabschnitte (5), insbesondere im Bereich des in der bevorzugten Gebrauchslage oberen Seitenwandrandes, eine sich in Paneel-Querrichtung (Q) erstreckende, zu dem Paneel-Innenraum (11) hin offene, in ihrem Querschnitt hinterschnittene Quernut ausgebildet ist, dass sich entlang beider Gitter-Querränder je eine Querstrebe (18) erstreckt, und dass die Längsstreben (17) mit ihren beiden Enden je in eine der beiden Quernuten eingreifen, so dass in dem jeweiligen Hinterschneidungs-Hohlquerschnittsbereich beider Quernuten je eine der beiden randseitigen Querstreben (18) des Gitters (16) seitlich formschlüssig gehalten ist.
  3. Paneel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gitter (16) in Paneel-Querrichtung (Q) formschlüssig in Längsnuten (21) der beiden Rahmenlängsabschnitte (4) gehalten ist und an die beiden Rahmenquerabschnitte (5) angrenzt, wobei die Rahmenlängsabschnitte (4) in Bezug auf die Paneel-Längsrichtung (L) zwischen den Rahmenquerabschnitten (5) angeordnet sind.
  4. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einer Gebrauchslage des Paneels (1) an jedem der beiden Rahmenquerabschnitte (5) von dessen beiden an der Oberseite (12) parallel zur Paneel-Querrichtung (Q) verlaufenden Rändern (13, 14) der rahmenaußenseitige Rand (14) tiefer liegend als der rahmeninnenseitige Rand (13) erstreckt, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Rahmenquerabschnitt (5) je eine in Bezug auf die Gebrauchslage des Paneels (1) rahmenoberseitige, insbesondere in sich ebene, Oberfläche (15) aufweisen, die sich von ihrem rahmeninnenseitigen Rand (13) zu ihrem rahmenaußenseitigen Rand (14) in der bevorzugten Gebrauchslage des Paneels (1) abfallend erstreckt.
  5. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den beiden Rahmenlängsabschnitten (4) um zwei zueinander querschnittsgleiche, insbesondere aus Aluminium oder aus einer Aluminium-Legierung extrudierte, Profilträger (4') und bei den beiden Rahmenquerabschnitten (5) um zwei davon querschnittsverschiedene, zueinander querschnittsgleiche, insbesondere aus Aluminium oder aus einer Aluminium-Legierung extrudierte, Profilträger (5') handelt.
  6. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zu der Paneel-Längsrichtung (L) senkrechte Querschnitt der Rahmenlängsabschnitte (4) in einer in Paneel-Längsrichtung (L) orientierten Projektionsbetrachtung zumindest in einem an den Paneel-Innenraum angrenzenden Randbereich oder vollständig von den Rahmenquerabschnitten (5) überlappt wird.
  7. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenquerabschnitte (5) an Stirnflächen der Rahmenlängsabschnitte (4) angrenzen und an den Längsenden der Rahmenlängsabschnitte (4) angeschweißt sind.
  8. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Rahmenquerabschnitten (5) um im Querschnitt geschlossene Hohlprofilträger (5'), insbesondere um Mehrkammer-Hohlprofilträger, handelt.
  9. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Rahmenquerabschnitt (5) zumindest ein Eingriffselement (8) aufweist, das sich in Paneel-Querrichtung (Q) entlang der gesamten Länge des Rahmenquerabschnitts (5) erstreckt.
  10. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (8) integraler Bestandteil einer rahmenaußenseitigen, in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufenden Seitenwand (27) des Rahmenquerabschnittes (5) ist und seitlich eine in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende, in einer Gebrauchsstellung des Paneels (1) nach unten offen Quernut (31) berandet, deren Nutboden (32) eine unterseitige Abstützfläche (33) zur Abstützung des Paneels (1) an einem Deckenschalungs-Gerüst bildet.
  11. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche zumindest unter Einschluß von Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die in Paneel-Querrichtung (Q) verlaufende, rahmenaußenseitige Seitenwand (27) des Rahmenquerabschnitts (5) mit der in Bezug auf die Gebrauchslage oberseitigen Oberfläche (15) des Rahmenquerabschnitts (5) einen Winkel β einschließt, der etwa oder gleich 90 Grad beträgt.
  12. Paneel (1) nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Rahmenlängsabschnitten (4) um Profilträger (4') handelt, die einen im Querschnitt geschlossenen Hohlprofilabschnitt (34) aufweisen, dessen Seitenwände (19, 35) in Bezug auf die Gebrauchslage über eine Deckenwand (36) hinaus nach oben bis zu Seitenwandrändern (20, 37) verlängert sind und mit der Deckenwand (36) ein nach oben offenes U-profilartiges Profil (38) ausbilden, in dessen Innenraum (39) insbesondere eine sich in Paneel-Längsrichtung (L) erstreckende Holzlatte (40) zur Befestigung, insbesondere zur Vernagelung, von Schalhaut daran fixiert ist.
  13. System-Deckenschalung (2), umfassend Vertikalstützen (45), die an ihrem oberen Längsabschnitt einen daran in zumindest zwei verschiedenen Höhenpositionen arretierbaren Fallkopf (48) tragen, und Querträger (46), die an den Fallköpfen (48) abstützbar sind, sowie Paneele (1), die an zwei gegenüberliegenden Längsenden (7) an zueinander beabstandet verlaufenden Querträgern (46) und/oder an zueinander beabstandeten Fallköpfen (48) abstützbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die System-Deckenschalung (2) zumindest Paneele (1) gemäß einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche umfasst.
  14. System-Deckenschalung (2) nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Gebrauchszustand, in dem die Fallköpfe (48) in der oberen Höhenposition arretiert sind, die Oberseiten der Vertikalstützen (45), der Querträger (46) und zumindest der Rahmenlängsabschnitte (4) der Paneele (1) in einer gemeinsamen Ebene liegen, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass Querträger (46) eine oberseitig offene Aufnahmenut aufweisen, in der eine Holzlatte (54) zur Befestigung, insbesondere zur Vernagelung, von Schalhaut fixiert ist.
  15. System-Deckenschalung (2) nach einem oder mehreren der Ansprüche 13–14, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Gebrauchszustand auf einem aus Vertikalstützen (45) und aus daran abgestützten Querträgern (46) gebildeten Traggerüst (47) und auf an dem Traggerüst (47) abgestützten Paneelen (1) Schalhauttafeln (52) verlegt und befestigt sind, wobei der Flächeninhalt von einzelnen Schalhauttafeln (52) größer, insbesondere um ein ganzzahlig Vielfaches oder um ein nicht ganzzahlig Vielfaches größer, als der Flächeninhalt von einzelnen Paneelen (1) ist.
  16. System-Deckenschalung (2) nach einem oder mehreren der Ansprüche 13–15, dadurch gekennzeichnet, dass die senkrecht zu der Paneel-Ebene (E) gemessene Höhe (X) der Rahmenlängsabschnitte (4) der Paneele (1) gleich groß wie oder größer als der Absenkweg des Fallkopfes (48) von der oberen in die untere arretierbare Höhenposition ist und/oder dass die senkrecht zu der Paneel-Ebene (E) gemessene Höhe (Y) der Rahmenlängsabschnitte (4) der Paneele (1) von den Abstützflächen (9) bis zu ihrer Oberseite (57) der Höhe der Querträger (46) von deren Abstützfläche bis zu deren Oberseite entspricht.
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