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Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Ein derartiger Fahrzeugsitz ist aus der
DE 100 23 525 C2 bekannt. Die Rückenlehne ist nicht direkt, sondern über ein Adapterteil an dem Sitzteil bzw. Sitzgestell angebracht. Zwischen der Rückenlehne und dem Adapterteil ist eine Schwenkachse der Rückenlehne ausgebildet, um die die Rückenlehne innerhalb ihres Komfort-Schwenkbereichs zur Einstellung unterschiedlicher Neigungspositionen einstellbar ist. Hierzu ist eine Lehnenverriegelung mittels eines Entriegelungshebels zu lösen. Das Adapterteil ist an dem Sitzteil wiederum in einer Klappachse angelenkt, um ein Vorklappen der gesamten Einheit aus Rückenlehne und Adapterteil nach vorne in eine Funktionsstellung zu ermöglichen. Hierzu wird ein Verriegelungshaken des Adapterteils am Sitzteil gelöst, woraufhin die Vorklappung erfolgen kann.
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In der vorgeklappten Funktionsstellung ist ein Schwenken der Rückenlehne um ihre Schwenkachse jedoch problematisch und nicht ungefährlich; hierdurch können z. B. sich hinter dem Sitz befindende Personen eingeklemmt oder verletzt werden. Um dies zu verhindern, ist in der
DE 100 23 525 C2 am Adapterteil eine Sperrklinke als Arretierungseinrichtung angelenkt, die bei Betätigung des Verriegelungshakens freigegeben wird und aufgrund einer gegenüber dem Adapterteil ausgebildeten Federvorspannung nach vorne geschwenkt wird, so dass sie unter den Entriegelungshebel gelangt und dessen Betätigung blockiert.
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Die
DE 100 43 404 C2 zeigt einen weiteren Fahrzeugsitz, der mit Rückenlehne, Adapterteil und Sitzteil ausgebildet ist. Hierbei ist das Adapterteil an seinem vorderen Ende mit einer Rolle ausgebildet, die auf einem am Sitzteil vorgesehenen Gegenelement abläuft und zum Eintauchen in einen Rinnenbereich des Gegenelementes ausgebildet ist, um eine definierte vorgeklappten Funktionsstellung festzulegen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen weiteren Fahrzeugsitz zu schaffen, der eine mechanische Blockade einer Entriegelung der Lehnenverriegelung in der vorgeklappten Funktionsstellung ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch einen Fahrzeugsitz nach Patentanspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
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Erfindungsgemäß wird somit der Entriegelungshebel in nach vorne geklappten Stellungen der Rückenlehne durch eine Kontur der Arretierungseinrichtung blockiert. Somit wird eine Schwenkbewegung des Entriegelungshebels zur Entriegelung der Lehnenverriegelung in sämtlichen vorgeklappten Stellungen außerhalb der Sitzstellung blockiert.
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Vorteilhafterweise wird der Entriegelungshebel während der Klappbewegung der Rückenlehne, d. h. des Klappbereichs außerhalb der Sitzstellung, entlang der Kontur verstellt. Hierbei kann der Entriegelungshebel an der Kontur anliegen oder auch mit etwas Abstand an der Kontur geführt werden; relevant ist, dass außerhalb der Sitzstellung die Schwenkbewegung des Entriegelungshebels zur Entriegelung der Lehnenverriegelung blockiert ist und somit keine Entriegelung erfolgen kann.
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Vorteilhafterweise ist die Arretierungseinrichtung mit der Rückenlehne bzw. der Klappbewegung der Rückenlehne gekoppelt, so dass die Arretierungseinrichtung bei der Klappung der Rückenlehne verstellt wird.
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Die Kontur der Arretierungseinrichtung kann hierbei dieser Kopplung und somit der Klappbewegung der Rückenlehne angepasst sein; die Kontur wird daher im Allgemeinen keine Gerade sein.
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Die Kopplung kann direkt an einem Element der Rückenlehne erfolgen; die Kopplung kann jedoch auch an einem mit der Rückenlehne verbundenen Element vorgesehen sein, insbesondere an einer sich in Querrichtung erstreckenden Übertragungsstange zur Übertragung von Drehmomenten zwischen den beiden Lehnenverriegelungen auf der linken und rechten Seite des Fahrzeugsitzes.
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Als Kopplungseinrichtung kann insbesondere eine Langloch-Führung vorgesehen sein, in der das Element, insbesondere die Übertragungsstange, geführt ist. Eine derartige Langloch-Führung ist somit auch verliersicher; das Element ist fest in der Langlochführung aufgenommen, so dass anders als z. B. in der
DE 100 23 525 C2 ein Loslösen sicher verhindert ist.
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Durch eine derartige Ausbildung ergibt sich eine hohe mechanische Sicherheit; die Arretierungseinrichtung gewährleistet eine feste Aufnahme des Elementes der Rückenlehne bzw. des mit der Rückenlehne verbundenen Elementes und durch die Kontur eine sichere Blockade des Entriegelungshebels.
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Das Element der Rückenlehne kann in der vorgeklappten Funktionsstellung z. B. in einer Arretierungsposition aufgenommen werden; diese kann insbesondere ein Ende der Langlochführung sein.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausbildung ist diese Arretierungsposition mit einer überwindbaren Lehnen-Arretierungsaufnahme (soft lock) ausgebildet, die somit ein Klappern bzw. undefiniertes Anliegen verhindert und einen Softlock bzw. eine überwindbare Aufnahme der Lehne in der Funktionsstellung ermöglicht. Diese überwindbare Lehnen-Arretierungsaufnahme kann z. B. durch Federmittel an der Langlochführung erfolgen, die das aufgenommene Element in der Endposition festhalten; bei einem Zurück-Klappen der Lehne durch den Benutzer kann diese Lehnen-Arretierungsaufnahme jedoch manuell überwunden werden.
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Der Arretierungshebel ist vorteilhafterweise in einer Gelenkachse in Klapp-Längsrichtung hinter der Klappachse vorgesehen; hierdurch kann die Ausbildung eines stabilen Dreiecks aus Klappachse, Schwenkachse und dieser Gelenkachse erfolgen, wobei die Seiten des stabilen Dreiecks dann insbesondere durch das Sitzteil, das Adapterteil und den Arretierungshebel gebildet werden. Erfindungsgemäß wird als Sitzteil ein Strukturteil des Fahrzeugsitzes verstanden, gegenüber dem die Rückenlehne schwenk- und klappbar ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einer Ausführungsform näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Anbindung einer Rückenlehne am Sitzteil eines erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzes in der Sitzstellung;
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2 die vorgeklappte Funktionsstellung.
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Von einem Fahrzeugsitz 1 sind in 1, 2 ein Sitzteil 2, eine Rückenlehne 3 und ein Adapterteil 8 jeweils mit Ihren Strukturteilen bzw. Rahmenteilen gezeigt. Die Rückenlehne 3 ist um eine Schwenkachse A schwenkbar an dem Adapterteil 8 angelenkt und in einer Lehnenverriegelung 4 verriegelt. Zur Einstellung verschiedener Komfortpositionen kann die Lehnenverriegelung 4 über einen Entriegelungshebel 5 entriegelt werden. Die Lehnenverriegelung 4 ist z. B. als Rastversteller ausgebildet, der bei Schwenken des Entriegelungshebels 5, in der Ansicht der 1 nach vorne bzw. im Uhrzeigersinn, d. h. in Richtung des eingezeichneten Pfeils, die Rückenlehne 3 freigibt. Der Entriegelungshebel 5 ist auf einer Übertragungsstange 6 befestigt, die sich von der gezeigten rechten Seite des Fahrzeugsitzes 1 zu dem entsprechenden Rastversteller 4 auf der linken Seite erstreckt, um eine gleichzeitige Entriegelung beider Rastversteller 4 zu ermöglichen.
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Das Adapterteil 8 ist an dem Sitzteil 2 in einem Klappgelenk 10 angelenkt und somit um eine Klappachse B klappbar, die parallel zu der Schwenkachse A verläuft und von dieser verschieden ist. Das Adapterteil 8 ist an dem Sitzteil 2 in der Sitzstellung der 1 mittels einer Funktionsverriegelungseinrichtung 12 verriegelt, von der in dieser Ansicht lediglich ein schwenkbarer Haken ersichtlich ist, der z. B. einen am Sitzteil 2 vorgesehenen Bolzen erfasst und bei seiner Betätigung bzw. Entriegelung freigibt.
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Somit wird das Lehnenteil 3 nach Betätigung des Entriegelungshebels 5 um die Schwenkachse A geschwenkt, hingegen nach Entriegelung der Funktionsverriegelungseinrichtung 12 mitsamt dem Adapterteil 8 um die untere Klappachse B nach vorne geklappt. Bei dieser Klappbewegung sollte die Lehnenverriegelung 4 starr sein; insbesondere soll in der vorgeklappten Funktionsstellung eine versehentliche Entriegelung der Lehnenverriegelung 4, die zu einem Zurückschwenken der Rückenlehne 3 um die Schwenkachse A führen kann, vermieden werden, da hierdurch Personen behindert oder eingeklemmt werden können.
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Erfindungsgemäß ist ein Arretierungshebel 14 vorgesehen, der in einem unteren Gelenk 15 am Sitzteil 2 angelenkt und um eine Gelenkachse C schwenkbar ist, und an seinem oberen Ende eine Langloch-Führung 16 aufweist, die an ihrem oberen Ende in einer Arretier-Position 17 endet. Um die Übertragungsstange 6 ist eine Hülse 18 z. B. aus Kunststoff gelegt, die in der Langloch-Führung 16 gleitend aufgenommen ist. Die Hülse 18 dient somit dazu, einen direkten Kontakt zwischen dem Arretierungshebel 14 und der Übertragungsstange 16 zu vermeiden. In 1 ist die Übertragungsstange 6 in ihrer untersten Position in der Langloch-Führung 16. Beim Hochklappen in die Funktionsstellung der 2 wandert die Übertragungsstange 6 in der Langloch-Führung 16 nach oben bis zu der Arretier-Position 17. Vorteilhafterweise ist eine soff lock-Arretierung bzw. nachgiebige Lehnen-Arretierungsaufnahme 20 vorgesehen, die die Übertragungsstange 6 in der obersten Position 17 mittels einer überwindbaren Federwirkung hält.
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Die Gelenkachse C verläuft parallel zu den Achsen A und B und ist gegenüber diesen versetzt; sie ist in Fahrzeuglängsrichtung hinter und ggf. etwas unterhalb der Klappachse B am Sitzteil 2 angeordnet.
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Am Entriegelungshebel 5 ist ein Pin 5a ausgebildet, der sich in 1 nach hinten erstreckt und somit in einer Ebene mit dem Arretierungshebel 14 liegt; der Übersichtlichkeit halber ist der Pin 5a in 1 mit durchgezogenen Linien eingezeichnet; tatsächlich ist er in dieser Perspektive durch den Entriegelungshebel 5 verdeckt. Ansonsten sind die verdeckten Konturen des Entriegelungshebels 5 und des Arretierungshebels 14 gestrichelt gezeichnet.
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Demnach wird die Schwenkbewegung des Entriegelungshebels 5 in der Sitzstellung der 1 nicht durch seinen Pin 5a behindert, da die Kontur 14a den Pin 5a in der Sitzstellung freigibt; der Pin 5a schwenkt hier unterhalb des oberen, breiteren Bereichs des Arretierungshebels 14, in dem die Langloch-Führung 16 ausgebildet ist. Somit ist in der gezeigten Sitzstellung der 1 eine Entriegelung der Lehnenverriegelung 4 durch Schwenken des Entriegelungshebels 5 möglich. Die vordere Schwenkposition des vollständig betätigten Entriegelungshebels 5 kann durch den Anschlag des Pins 5a am Arretierungshebel 14 festgelegt sein, oder auch schon vorher erreicht sein.
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Sobald von der gezeigten Anordnung der 1 ausgehend die Funktionsverriegelungseinrichtung 12 entriegelt ist und die Rückenlehne 3 mitsamt dem Adapterteil 8 etwas nach vorne geklappt wird, wandert die Übertragungsstange 6 in der Langloch-Führung 16 nach oben, so dass der Pin 5a zu dem breiteren oberen Bereich des Arretierungshebels 14 gelangt. Hierbei kann der Pin 5a an die Kontur 14a des Arretierungshebels 14 gelangen oder auch etwas hinter dieser Kontur 14a liegen, so dass der Entriegelungshebel 5 allenfalls unwesentlich nach vorne geschwenkt werden kann; relevant ist, dass eine weiter gehende Schwenkbewegung des Entriegelungshebels 5 blockiert wird und somit keine Entriegelung der Lehnenverriegelung 4 erfolgen kann.
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Die Kontur 14a ist vorteilhafterweise nicht geradlinig, sondern mit einer geeigneten Bahnkurve ausgebildet, um beim Vorklappen des Sitzteils 3 um die Klappachse B den sich verändernden Winkel des Entriegelungshebels 5 gegenüber dem Arretierungshebel 14 zu berücksichtigen. Somit läuft der Pin 5a beim Vorklappen der Rückenlehne 3 um die Klappachse B etwas beabstandet von der Kontur 14a (oder auch auf der Kontur 14a) nach oben, bis die Übertragungsstange 6 mit ihrer Hülse 18 in der Arretier-Position 17 aufgenommen wird und hier federnd arretiert.
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Falls die Klappbewegung der Rückenlehne 3 nach vorne durch einen Gegenstand, wie z. B. eine nach hinten geschwenkte vordere Sitzlehne oder einen auf dem Sitzteil 2 sich befindenden Gegenstand behindert wird, wird die Funktionsstellung bzw. Easy-Entry-Stellung der 2 ggf. nicht vollständig erreicht; dennoch wird in sämtlichen Klappstellungen ein Vorschwenken des Entriegelungshebels 5 nach vorne und somit eine Entriegelung der Lehnenverriegelung 4 sicher verhindert.
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In der Easy-Entry-Stellung der 2 wird zudem ein stabiles Dreieck zwischen den Achsen A, B und C gebildet, dessen Seiten bzw. Schenkel durch das Adapterteil 8, das Sitzteil 2 und den Arretierungshebel 14 gebildet wird. In der Easy-Entry-Stellung der 2 kann die Funktionsverriegelungseinrichtung 12 ergänzend auch wiederum verriegeln, z. B. an einem weiteren Zapfen des Sitzteils 2; eine derartige zusätzliche Verriegelung ist hier jedoch grundsätzlich nicht erforderlich.
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Zum Zurückverstellen der Rückenlehne 3 von der Easy-Entry-Stellung der 2 zurück in die Sitzstellung der 1 wird die Rückenlehne 3 um die Klappachse B zurück nach hinten geklappt, wobei der Pin 5a wiederum während der gesamten Klappbewegung eine Entriegelung über den Entriegelungshebel 5 verhindert. Sobald die Sitzstellung der 1 erreicht ist, schnappt z. B. die Funktionsverriegelungseinrichtung 12 selbsttätig wieder ein, wobei in dieser Sitzstellung wiederum der Pin 5a nicht mehr durch die Kontur 14a blockiert wird und somit eine Entriegelung durch Vorschwenken des Entriegelungshebels 5 Richtung ermöglicht ist.